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« s’Chinderhuus vo eusere Region »

BetriebskonzeptBabies und Kleinkinder Windisch und BruggKindergarten und Schüler Brugg

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Inhalt……………………………………………………………… Seite

Ziele und Grundsätze ……………………………………… 3

Institutioneller Rahmen …………………………………… 3

Betrieb ……………………………………………………… 4 – 8

Organisation des Alltags …………………………… 9 – 11

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chinderhuussimsala

Betriebskonzept

Ziele und Grundsätze

Das Chinderhuus Simsala betreut Kinder ab dem 3. Monat bis ins Primarschulalter. Ziel ist es, den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und flexibel auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Familien einzugehen. Umfassende Betreuung, altersgerechte Projekte und individuelle Begleitung und Förderung stehen im Vordergrund. Daneben legt das Chinderhuus Simsala grossen Wert auf gemeinschaftliche Aktivitäten, in denen die Kin-der lernen, sich gegenseitig zu respektieren, sich zu behaupten und miteinander Spass zu haben. Ab dem Kindergarten bietet das Chinderhuus Simsala eine flexible Randstunden-, Halb- und Ganztages-Betreu-ung in vertrautem Rahmen an. Während der Betreu-ungszeit werden – soweit möglich – die Hausauf-gaben erledigt und die Kinder beim Lernen unter-stützt. Daneben gibt es in den Ferien interessante Wochen- und Projektprogramme zu spannenden Themen.

Das Betriebskonzept gibt umfassend Auskunft über das Chinderhuus Simsala. Es orientiert Eltern und Interessierte über Grundsätze, Abläufe, Personal und Tarife.

Das Betriebskonzept gilt zwischen den Erziehungs-berechtigten der Kinder und dem Trägerverein für folgende Betreuungseinrichtungen und Kinder-gruppen:

Chinderhuus SimsalaZürcherstrasse 2625210 Windisch

Babies und Kleinkinder

Chinderhuus SimsalaStorchengasse 65200 Brugg

Babies und Kleinkinder sowie Kindergarten und Schüler

Institutioneller Rahmen

1 Trägerschaft und Leitung

Das Chinderhuus Simsala wurde 2003 durch den Trägerverein Chinderhuus Simsala gegründet. Die Mitglieder des Trägervereins bestimmen die Betriebskommission, welche für die strategische Führung des Chinderhuus Simsala zuständig ist. Die Betriebskommission delegiert die operative Leitung an die Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung ist erster Ansprechpartner für die Krippenleitung und nimmt in regelmässigen Abständen Einblick in den Krippenalltag. Die Krippenleitungen in Windisch und Brugg sind für die Organisation und Führung der Kindertagesstätten, die Betreuung des Personals, die Ausbildung des Lehrpersonals und die Kommu-nikation mit den Eltern verantwortlich.

2 Platzangebot

Das Chinderhuus Simsala in Windisch und Brugg bietet Ganztagesplätze für Kinder zwischen 3 Mona-ten und Primarschulalter. Je zwei Kindergruppen in Brugg und Windisch bestehen aus 12 Kindern pro Tag im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarten-eintritt. Die Hortgruppe in Brugg besteht aus Kinder-gartenkindern und Schülern, welche zu Randstunden, zum Mittagstisch, zur Nachmittagsbetreuung oder in den Schulferien auch ganztägig das Chinderhuus Simsala besuchen.

3 Betriebsbewilligung

Die Betriebsbewilligung für das Chinderhuus Sim-sala in Windisch wurde erstmals 2004 vom Gemein-derat Windisch und vom Kinderbüro Baden erteilt. Für die Aufsicht über die Organisation und Führung der Kindertagesstätte ist im Auftrag der Gemeinde Windisch die Fachstelle «Kind & Familie», Ennet-baden zuständig.

Die Betriebsbewilligung für das Chinderhuus Sim-sala in Brugg wurde 2011 vom Stadtrat der Gemein-de Brugg erteilt und wird fortwährend im Auftrag des Stadtrates von den sozialen Diensten der Stadt Brugg überprüft.

Die kibesuisse, der Kanton Aargau und die OdA-GSAG anerkennen den Betrieb als Lehrbetrieb.

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4 Betriebskonzept

Betrieb

1 Personal

Alle Mitarbeiter verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Es besteht die Möglich-keit, die Ausbildung zur Fachfrau/Fachmann Betreu-ung, Fachrichtung Kinderbetreuung, zu absolvieren. Praktikanten können im Rahmen eines Berufsvor-bereitungsjahres mitarbeiten.

2 Betreuungszeiten und Aufnahmebedingungen

2.1 ÖffnungszeitenDas Chinderhuus Simsala ist von Montag bis Freitag von 6.45 Uhr bis 18.15 Uhr geöffnet. Am 24. Dez-ember schliesst das Chinderhuus Simsala um 12.00 Uhr.

2.2 BetreuungszeitenDie wählbaren Betreuungszeiten können dem Tarifblatt entnommen werden. Es ist dem Personal nicht erlaubt, auf privater Basis oder in den Räum-lichkeiten der Kindertagesstätte Simsala Kinder ausserhalb der Öffnungszeiten zu betreuen.

2.3 Aufnahmealter und -bedingungenEs werden in der Regel Kinder von 3 Monaten bis 12 Jahren aufgenommen. Über die Aufnahme ent-scheidet die Krippenleitung. In speziellen Fällen (Kind mit besonderen Bedürfnissen, Überweisung durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb etc.) stimmt sie dies mit der Geschäfts-leitung ab.

Aufnahmepriorität haben Kinder, die in den Ge-meinden Brugg/Umiken und Windisch wohnen und/ oder deren Geschwister bereits in der Kinderkrippe betreut werden. Weiter haben Kinder von Eltern, die im Chinderhuus Simsala arbeiten und Kinder von Mitgliedern der Betriebskommission Priorität vor externen Familien.

2.4 MindestanwesenheitDer Mindestaufenthalt für Kleinkinder bis zum Eintritt in den Kindergarten ist zwei Tage pro Woche. Für Kinder der Hortgruppe ist die Mindestbetreu-ungszeit ein Nachmittag oder zwei Randstunden.

2.5 FerienVom 25. Dezember bis einschliesslich 2. Januar bleibt die Kindertagesstätte geschlossen. In den Sommerferien macht das Chinderhuus Simsala jeweils in der dritten und vierten Schulferienwoche (Schulferienzeit von Windisch und Brugg) Betriebs-ferien. Der Taxordnung liegen vier Wochen Ferien zugrunde.

3 Kindergruppen

Die Kinder werden in altersdurchmischten Gruppen betreut. Es steht folgende Anzahl Plätze zur Verfügung:Chinderhuus Simsala in Windisch: 26 PlätzeChinderhuus Simsala in Brugg: 38 Plätze

In jeder Kleinkindergruppe gibt es 12 Betreuungs-plätze. Kinder unter 18 Monaten beanspruchen 1.5 Plätze. In der Hortgruppe in Brugg können zwi-schen 20 und 25 Kinder gleichzeitig betreut werden. In Randstunden werden die Hortkinder zusammen mit den Kleinkindern betreut.

4 Tagesablauf

4.1 Tagesablauf Kleinkindergruppe 06.45 Uhr Chinderhuus Simsala wird geöffnet 07.30 Uhr Frühstück 09.15 Uhr Znüni mit frischen Früchten 09.30 Uhr Aktivitäten in der Gruppe 11.00 Uhr Mittagessen 12.00 Uhr Mittagsruhe 13.45 Uhr Früchterunde 14.00 Uhr Aktivitäten in der Gruppe 15.45 Uhr Zvieri 18.15 Uhr Chinderhuus Simsala schliesst

4.2 Tagesablauf Hort Brugg 06.45 Uhr Chinderhuus Simsala wird geöffnet 07.30 Uhr Frühstück 12.00 Uhr Mittagessen 15.30 Uhr Hausaufgabenbetreuung 16.00 Uhr Zvieri 18.15 Uhr Chinderhuus Simsala schliesst

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chinderhuussimsala

5 Eingewöhnen

5.1 KleinkinderBei der Eingewöhnungszeit wird auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und der Erziehungsberech-tigten Rücksicht genommen. Die Eingewöhnungszeit wird gemeinsam Schritt für Schritt geplant. Die ersten zwei Wochen der Eingewöhnung sind kosten-los. Die Monatspauschale ist ab dem Eintrittsdatum gemäss der Vereinbarung im Betreuungsvertrag ge-schuldet. Falls ein Kind eine längere Eingewöhnung benötigt, wird dies im Rahmen des Betreuungsver-trages kostenpflichtig verlängert.

5.2 Hort BruggKinder, welche von der Kleinkindgruppe in die Hort-gruppe wechseln, werden ab Frühling zu Besuchen in die Hortgruppe eingeladen und so auf den Über-tritt vorbereitet.

Neue Kinder auf der Hortgruppe benötigen etwa eine Woche Eingewöhnungszeit. Diese Eingewöh-nungszeit ist kostenlos.

6 Kinder bringen / abholen

6.1 Bring- und AbholzeitenFür das Bringen und Abholen ist genügend Zeit für einen Informationsaustausch zwischen Eltern und Kind einzuräumen (Empfehlung: 10 Minuten).

Die Bringzeiten sind von 06.45 Uhr bis 09.00 Uhr und um 11.00 Uhr für die Nachmittagsbetreuung mit Mittagstisch von Kleinkindern. Die Abholzeiten sind um 14.00 Uhr und von 16.30 Uhr bis 18.15 Uhr.

Die Kinder können nur in Ausnahmefällen während der Blockzeiten von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr geholt oder gebracht wer-den. Von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr können nur Kinder im Chinderhuus Simsala bleiben, die dort auch das Mittagessen einnehmen.

In den Zeiten der Betreuung muss immer ein Er-ziehungsberechtigter telefonisch erreichbar sein. Adressänderungen oder neue Telefonnummern sind umgehend der Krippenleitung zu melden.

6.2 AbwesenheitDie Kinder müssen bei Verhinderung bis um 9.00 Uhr abgemeldet werden. Die Eltern werden gebeten, möglichst früh eine Mitteilung betreffend längerer Abwesenheiten (Ferien etc.) zu machen.

6.3 AbholberechtigtAbholberechtigt sind nur die im Betreuungsvertrag erwähnten erziehungsberechtigten Personen. Falls die Erziehungsberechtigten das Kind ausserhalb der Abholzeit von der Krippe abholen, muss dies beim Bringen mit den Mitarbeitern besprochen werden. Das gleiche gilt, wenn ein Kind ausnahmsweise nicht vom Erziehungsberechtigen abgeholt wird. Personen, welche dem Krippenpersonal nicht bekannt sind, müssen sich beim Abholen des Kindes ausweisen.

Die Krippenleitung muss vorgängig schriftlich infor-miert werden, wenn ein Kind bestimmten Personen nicht mitgegeben werden darf.

7 Schulweg und Nachhauseweg

Der Schulweg und Nachhauseweg liegt im Verant-wortungsbereich der Eltern. Jegliche Haftung für Unfälle oder Schäden, welche sich auf dem Schul-weg oder Nachhauseweg ereignen, werden aus-drücklich wegbedungen.

Das Chinderhuus Simsala begleitet Kinder zum Kindergarten, sofern der Kindergartenweg für die Betreuer und Kinder im zumutbaren Rahmen liegt. Kindergarten, die in zu grosser Entfernung zum Chinderhuus Simsala liegen, werden durch ein Taxiunternehmen abgedeckt. Jeweils zum Schuljah-resbeginn legt das Chinderhuus Simsala verbindlich fest, welche Kindergarten wie abgedeckt sind und welche Taxikosten vom Chinderhuus Simsala bzw. von den Eltern zu übernehmen sind.

«Für mich und meine Familie ist das Simsala ganz einfach

ein Glücksfall.»Stephanie Schmidlin, Mutter von Maya (2)

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6 Betriebskonzept

Das Depot wird nach dem Austritt des Kindes an die Eltern rückerstattet. Dem Trägerverein steht hingegen das Recht zu, das Depot mit unbezahlten Rechnungen oder Schadenersatzansprüchen und dergleichen zu verrechnen.

8.4 TarifeDie Tarifgrundlagen können dem aktuellen Tarifblatt entnommen werden. Der vereinbarte Beitrag wird monatlich in Rechnung gestellt und ist so zu bezah-len, dass dieser bis spätestens am 1. des zu bezah-lenden Monats auf dem Konto vom Chinderhuus Simsala eingegangen ist. Nach Ablauf dieser Frist befinden sich die Eltern ohne weitere Mahnung per sofort in Verzug.

Der monatliche Tarif berechnet sich wie folgt: Tages-tarif x Anzahl Tage pro Woche x 4; der Jahrestarif berechnet sich analog: Tagestarif x Anzahl Tage pro Woche x 48. Eintritte während des Monats werden für den ersten Monat effektiv berechnet (Tagestarif x Anzahl Tage im Monat des Eintrittes).

In der Monatspauschale sind Ferien, Feiertage und Krankheitstage mit eingerechnet. Die Monatspau-schale ist auch bei Abwesenheit des Kindes ge-schuldet. Ein allfälliger Anspruch auf Ersatz entfällt und Ausfalltage können nicht kompensiert werden.

Zusatztage, welche in Absprache mit der Gruppen-leitung vereinbart wurden, werden vierteljährlich in Rechnung gestellt. Werden diese Zusatztage wegen Krankheit oder sonstigen Gründen nicht ge-nutzt, so ist die Entschädigung trotzdem geschuldet. Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Das Chinderhuus Simsala verpflichtet sich, die Hort-kinder rechtzeitig auf den Schulweg zu schicken. Falls ein Kind nicht planmässig im Hort erscheint, wird der zuständige Mitarbeiter die Eltern informie-ren. Sind die Eltern nicht vor Ort, wird ein Mitarbei-ter das Kind suchen.

8 Abschluss der Betreuungsverträge

8.1 AnmeldungDie Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmel-deformular. Bei der Anmeldung wird eine Bearbei-tungsgebühr von CHF 100.– pro Familie in Rech-nung gestellt. Sobald diese bei uns eingetroffen ist, werden die Eltern auf die Warteliste genommen. Über die Aufnahme entscheidet das Anmeldedatum, das Alter des Kindes sowie die Verfügbarkeit der gewünschten Betreuungszeiten. Berücksichtigt werden auch die Prioritäten gemäss Ziff. 2.3 hiervor.

Die Eltern haben keinen Anspruch auf einen Krip-pen- bzw. Hortplatz. Die Anmeldegebühr verbleibt in jedem Fall beim Trägerverein.

8.2 AufnahmeSobald ein Krippenplatz frei ist, setzt sich die Krip-penleitung mit den Eltern in Verbindung. Die Eltern erhalten den Betreuungsvertrag zur Unterschrift. Der Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen rechtsgültig unterzeichnet zurückzuschicken, ansonsten verfällt der Platzanspruch.

Das Chinderhuus Simsala ist nicht spezialisiert auf Kinder mit speziellen Bedürfnissen. Dementspre-chend entscheidet die Krippenleitung in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und allfälligen Fach-personen über die Aufnahme. Die Krippe behält sich vor, das Betreuungsverhältnis zu kündigen, wenn der Betreuungsaufwand zu hoch wird oder wenn das Kind nicht in die Gruppe integriert werden kann.

8.3 Depot Bei Unterzeichnung des Vertrages ist eine Monats-pauschale als Depot in Form eines unverzinslichen Darlehens zu bezahlen. Wird das Depot nicht bis zum vom Trägerverein festgelegten Datum einbe-zahlt, steht dem Trägerverein das Recht zu, per sofort und entschädigungslos vom Vertrag zurück-zutreten.

«Kunterbunt und konsequent: Im Simsala passt das ganz gut

unter einen Hut.»Markus Fischer, Vater von Malik (7),

Noah (5), Elyas (3)

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chinderhuussimsala

Die Eltern werden bei Tarifänderungen schriftlich drei Monate im Voraus informiert. Die Eltern haften solidarisch für die Bezahlung sämtlicher Ansprüche des Trägervereins.

8.5 SonderaufwendungenFalls zusätzliche Aufwendungen entstehen (z.B. Medikamente, Notfall-Taxi, spezielle Nahrung etc.) werden diese nach effektivem Aufwand verrechnet.

8.6 Subventionen für KleinkinderDer subventionierte Tarif für Kleinkinder in Brugg kommt nur für vertraglich festgeschriebene Be-treuungstage zum Einsatz. Einzelne Betreuungstage werden zum vollen Tarif verrechnet. Die Vorausset-zungen für Anspruchsberechtigte sowie die Hand-habung der Subventionsvergabe für Windisch bzw. Brugg sind dem jeweiligen Tarifblatt zu entnehmen.

8.7 RabatteBei zwei Geschwistern erhalten die Eltern 15% Rabatt auf die Monatsrechnung vom Kind mit der tieferen Monatsrechnung. Ab drei Geschwistern erhalten die Eltern 30% Rabatt auf die Monatsrech-nung vom Kind mit der tiefsten Monatsrechnung. Subventionsberechtigte Kinder erhalten keinen Geschwisterrabatt.

Der Geschwisterrabatt wird nur auf vertraglich festgeschriebene Betreuungstage gewährt. Einzelne Zusatztage werden zum vollen Tarif verrechnet.

8.8 VereinsmitgliedMit Unterzeichnung der Beitragsvereinbarung treten die Eltern automatisch dem Trägerverein Chinder-huus Simsala bei. Der Mitgliederbeitrag wird sofort zur Zahlung fällig und ist auch dann vollumfänglich geschuldet, wenn der Vereinsaustritt (durch Kün-digung der vorliegenden Vereinbarung und/oder durch einen sonstigen Vereinsaustritt) während dem Vereinsjahr erfolgt.

8.9 MahngebührenBei nicht termingerechter Bezahlung der Monats- pauschale erheben wir automatisch eine Mahn-gebühr von CHF 20.–.

8.10 Vertragsdauer / KündigungEs gilt die im Vertrag erwähnte Vertragsdauer.Bei befristeten Verträgen besteht kein Anspruch auf Erneuerung des Vertrages.

Den Parteien steht das Recht zu, den Vertrag wie folgt zu künden: Die Kündigung ist schriftlich (per Post, Mail) der Krippenleitung einzureichen. Münd-liche Kündigungen werden nicht akzeptiert. Die Eltern anerkennen, dass auch im Falle einer Kün-digung die Monatspauschale ungeachtet der weite-ren Inanspruchnahme der Betreuung während der Kündigungsfrist bis zu deren Ablauf geschuldet ist.

a) KleinkindergruppeEs gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils auf das Ende des Kalendermonats. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung vor dem vertraglich vereinbarten Betreuungsbeginn wird eine Monat-spauschale in Rechnung gestellt.

b) HortgruppeDie Kindergarten- und Schulkinder erhalten jedes Schuljahr einen neuen befristeten Jahresvertrag. Dieser beginnt jeweils am 1. August und endet im Folgejahr am 31. Juli. Eine Platzgarantie auf das kommende Schuljahr kann nicht vorgängig gegeben werden.

Bei Kündigung des Betreuungsvertrages oder einer Reduktion der Betreuungszeiten während der Ver-tragsdauer beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate, jeweils auf das Ende des Kalendermonats.

c) Mitgliedschaft Verein Die Aktivmitgliedschaft im Trägerverein Chinder- huus Simsala erlischt bei der Kündigung automa-tisch und per sofort. Eine anteilsmässige Rücker-stattung des Vereinsbeitrages ist nicht geschuldet. Für den Fall, dass der Vereinsbeitrag zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bezahlt ist, bleibt dieser vollumfänglich geschuldet. Es steht den Erzie-hungsberechtigten frei, die Aktivmitgliedschaft im Verein neu zu beantragen. Über die Wiederaufnah-me entscheidet der Verein abschliessend.

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8 Betriebskonzept

Der Trägerverein behält sich vor, die vertraglichen Bestimmungen den geänderten Verhältnissen anzu-passen. Er informiert die Vertragsparteien vorgängig schriftlich über die Vertragsänderungen. Grundsätz-lich wird darauf geachtet, dass Änderungen nur so vorgenommen werden, dass der Vertragspartei die Möglichkeit offen steht, den Vertrag im Rahmen der ordentlichen Kündigungsfrist zu künden. In beson-deren Fällen kann von diesem Grundsatz abgewi-chen werden.

Wünschen die Eltern neue Betreuungszeiten, so ist dies im Voraus schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für den Fall, wenn Eltern andere Betreuungsta-ge wünschen. Der Trägerverein bemüht sich, eine für beide Parteien passende Lösung zu finden. Die Eltern haben hingegen keinen Anspruch auf Gutheissung ihrer Wünsche.

8.13 NotlageSollte eine Notlage eintreten, kann die Kindertages-stätte ohne Schadenersatzansprüche geschlossen bleiben.

9 Versicherungen

Das Chinderhuus Simsala verfügt über eine Be-triebshaftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Krankenpflege- und Unfallversicherung für das Kind liegt in der Verantwortung der Eltern. Für Schäden, welche die Kinder im Chinderhuus Simsala verur-sachen, sind die Eltern haftbar. Sie sind verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

d) Fristlose KündigungAus wichtigen Gründen kann die Vereinbarung frist-los gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten die in diesem Vertrag erwähnten Umstände. Zudem liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn es für eine der Parteien unzumutbar ist, das Betreuungsver-hältnis Aufrecht zu erhalten.

Bei einer fristlosen Kündigung durch den Trägerver-ein sind die Eltern verpflichtet, dem Trägerverein die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin geschuldeten Beträge zu bezahlen. Ein Schadener-satzanspruch der Eltern gegenüber dem Trägerverein scheidet aus.

Sollte eine Rechnung 30 Tage nach Fälligkeit trotz Aufforderung nicht bezahlt sein, kann der Betreuungs-vertrag per sofort entschädigungslos aufgehoben und der Krippenplatz anderweitig vergeben werden.

8.11 Ausschluss und WegweisungWenn ein Kind mehrmals unentschuldigt der Krippe fernbleibt und/oder wenn seine erzieherischen Bedürfnisse die Möglichkeiten des Chinderhuus Simsala übersteigen, wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht. Die Geschäfts-leitung wird bei Bedarf hinzugezogen. Tritt keine Verhaltensänderung ein, kann der Trägerverein eine sofortige Kündigung des Betreuungsvertrages aus wichtigen Gründen aussprechen.

Wenn die Erziehungsberechtigten bei der Anmel-dung in die Krippe falsche Angaben gemacht oder wichtige Tatsachen verschwiegen haben, steht es dem Trägerverein ebenfalls frei, den Vertrag aus wichtigen Gründen per sofort zu künden.

8.12 VertragsänderungenAbänderungen des Vertrages (inkl. der dazugehö-renden Bestimmungen) bedürfen für ihre Wirksam-keit der Schriftform.

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Organisation des Alltags

1 Zusammenarbeit mit den Eltern

Zum Wohle des Kindes wird eine transparente und intensive Zusammenarbeit mit den Erziehungsbe-rechtigten gepflegt. Es ist wichtig, dass die Grup-penleitung über Veränderungen in der Familie informiert wird. So können Rückschlüsse auf das Verhalten der Kinder gezogen und entsprechende Massnahmen ergriffen werden.

Einmal im Jahr findet ein Gespräch über den Entwick-lungsstand des Kindes und dessen Wohlergehen statt.

Zur Kontaktpflege bietet das Chinderhuus Simsala in regelmässigen Abständen Anlässe sowie Eltern-abende an. Die Teilnahme der Eltern ist erwünscht. Halbjährlich werden die Eltern über Aktuelles, den laufenden Krippenbetrieb, geplante Aktivitäten und Neuigkeiten in einem Elternbrief informiert. Die Elternbriefe werden grundsätzlich per Mail an die Eltern versendet. Um eine flüssige Informations- politik zu gewährleisten, sind die Eltern dazu ange-halten, auf die Briefe fristgerecht zu antworten.

Die Eltern sind gebeten, Änderungen betreffend Arbeitsplatz, Wohnadresse, Telefon etc. umgehend der Krippenleitung zu melden.

Wünsche, Anliegen und Beschwerden sind direkt mit der Krippenleitung zu besprechen. In den Räumen und im Garten vom Chinderhuus Simsala gilt Rauch-verbot.

2 Ernährung

Die Kinder erhalten während der Anwesenheit im Chinderhuus Simsala eine abwechslungsreiche, kindergerechte, vitamin- und nährstoffreiche Ernäh-rung. Gemüse und Früchte sind tägliche Bestand-teile.

Eltern sind gebeten, ihrem Kind keine Esswaren und Süssigkeiten mitzugeben. Diese Regel gilt nicht für Geburtstage und andere Feste. Für die Koordination dieser Aktivitäten ist die Gruppenleiterin zuständig.

Die Krippenleitung ist schriftlich darauf hinzuwei-sen, wenn bei einem Kind eine Nahrungsmittelun-verträglichkeit vorliegt. Ohne diesen vorgängigen schriftlichen Hinweis lehnt der Trägerverein dies-bezüglich jegliche Haftung ab.

Allfällige Spezialnahrung ist von den Eltern bereit-zustellen und zu bezahlen.

3 Kleidung

In den Räumlichkeiten der Kindertagesstätte tragen die Kinder Finken oder rutschfeste Socken. Es wird nach Möglichkeit jeden Tag genügend Zeit draussen verbracht. Die Eltern sind gebeten, ihr Kind immer dem Wetter entsprechend zu kleiden. Die Kleider und Schuhe sollen bequem und praktisch sein und auch schmutzig werden dürfen. Es empfiehlt sich, die Kleidungsstücke mit dem Namen zu versehen.

Es wird davon ausgegangen, dass die Kinder bei Sonnenschein bereits eingecremt sind. Ist dies im Notfall nicht der Fall, muss die verantwortliche Betreuungsperson darauf hingewiesen werden, wid-rigenfalls der Trägerverein jegliche Haftung ablehnt.

4 Persönliche Spielsachen

Das Kind darf sein Lieblingsspielzeug, Nuschi oder Kuscheltier ins Chinderhuus Simsala bringen. Es wird empfohlen, die persönlichen Gegenstände des Kindes mit dem Namen des Kindes zu versehen. Aus pädagogischen Gründen akzeptiert das Chinderhuus Simsala keine Waffen, Kriegsspielsachen und batte-riebetriebenen Spielsachen.

«Zum Simsala Team habe ich volles Vertrauen.

Ein schönes Gefühl.»Harriet Huggenberger, Mutter von Camille (2)

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10 Betriebskonzept

7 Ferienplausch

Kinder, welche am Ferienplausch teilnehmen, müssen unabhängig vom Betreuungsvertrag ange-meldet werden. Eine Anmeldung ist schriftlich per Post oder Email möglich. Die An- und Abmeldefris-ten werden vom Chinderhuus Simsala rechtzeitig kommuniziert.

Der Ferienplausch ist nur für einen ganzen Tag buchbar; Teilzeitpensen sind nicht möglich. Für Tage, an denen das Kind normalerweise im Chinderhuus Simsala betreut wird, gibt das Chin-derhuus Simsala eine Platzgarantie im Ferien-plausch bis zum Ablauf der Anmeldefrist. Den Eltern wird die Differenz vom vertraglich vereinbarten Tarif zum Tarif für den Ferienplauschtag in Rechnung gestellt. Die Eltern haben auch die Möglichkeit, die Kinder für zusätzliche Tage anzumelden. Die Gruppenleitung bzw. die Krippenleitung wird nach Anmeldeschluss die Eltern darüber informieren, ob dies möglich ist.

Tage, welche fix gebucht und zugesagt sind, werden in Rechnung gestellt – unabhängig davon, ob das Kind an dem Tag anwesend war oder krankheitsbe-dingt ausfallen musste.

Kinder, die an den vertraglich vereinbarten Tagen nicht am Ferienplausch teilnehmen wollen/sollen, werden auf den Kleinkindergruppen zu den vertrag-lich gebuchten Zeiten betreut.

5 Verbrauchsmaterial

a) WindelnDie Eltern bringen die Windeln für die Kinder auf eigene Kosten selbst mit.

b) Schoppen- und Breinahrung Die Schoppennahrung wird von der Kindertagesstät-te zur Verfügung gestellt. Eine Liste der zur Verfü-gung gestellten Produkte erhalten die Eltern beim Eintritt ins Chinderhuus Simsala.

Die Mitarbeiter bereiten die Breinahrung für die Kinder zu. Möchten die Eltern eine andere Schop-pen- und Breinahrung, müssen sie diese selbst mitbringen. Eine Reduktion des Tarifes ist jedoch ausgeschlossen.

c) Zahnbürste / WaschzeugJedes Kind hat seine eigene Zahnbürste und eigenes Waschzeug, welches von uns gestellt und regel-mässig erneuert wird. Sollte ihr Kind auf bestimmte Pflegeprodukte allergisch sein, bitten wir die Eltern um Bereitstellung der gewohnten Produkte. Ohne vorgängigen schriftlichen Hinweis lehnt der Träger-verein jegliche Haftung ab.

6 Krankheit

Kinder mit ansteckenden Krankheiten dürfen nicht ins Chinderhuus Simsala gebracht werden. Dies sind z.B. alle Kinderkrankheiten wie Masern, Windpocken, Röteln etc. sowie Magen-Darm-Grippe, Fieber, Augenentzündung etc.

Erkrankt das Kind im Chinderhuus Simsala oder er-leidet es einen Unfall, so verständigt der zuständige Mitarbeitende umgehend die Eltern.

Die Gruppenleitung entscheidet, ob das Kind von den Eltern unverzüglich abgeholt werden muss. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Not-fällen wenden wir uns an den nächstgelegenen Kinderarzt.

Bei Missachtung dieser Vorgaben steht es dem Trä-gerverein frei, den Vertrag per sofort aus wichtigen Gründen zu künden.

«Unser Kind ist ganz begeistert. Den Ferienplausch

finden wir super gut.»Helena Petrone, Mutter von Valentino (5)

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8 Mitfahren im Drittauto

Den Eltern steht nicht das Recht zu, von den Mitar-beitenden des Chinderhuus Simsala zu verlangen, die Kinder mit den Privatautos der Mitarbeiter mit-zunehmen bzw. zu chauffieren.

9 Medikamente

Allfällige Medikamente für das Kind sind den Mit-arbeitern des Chinderhuus Simsala ausschliesslich in der Originalverpackung mit der Packungsbeilage und den genauen Dosierungsvorschriften abzuge-ben. Hierfür ist ein internes Medikamentenblatt auszufüllen.

10 Hygiene und Sicherheit

Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspek-torat überprüft. Die feuerpolizeilichen Vorschriften werden eingehalten. Es besteht ein Plan über die Vorkehrungen im Notfall. Bei medizinischen Not-fällen sind die Nummern des Notfallarztes, des Spitals, der Eltern und des Hausarztes/Kinderarztes der Familie griffbereit. Alle wichtigen Angaben sind auf dem Notfallblatt des Kindes ersichtlich.

11 Fotografien

Im Chinderhuus Simsala werden immer wieder Fotos von Aktivitäten und Kindern gemacht. Die Bilder können im Chinderhuus Simsala selbst, auf der Internetseite oder auf sonstigen Veröffentlichun-gen (z.B. Zeitungsbericht anlässlich Ferienplausch) anonym erscheinen. Sind die Eltern damit nicht ein-verstanden, teilen Sie dies der Krippenleitung beim Eintritt schriftlich mit. Andernfalls wird davon aus-gegangen, dass die Eltern mit der Veröffentlichung der Bilder von ihren Kindern einverstanden sind.

12 Haftung

Für Spielsachen, Schmuck, Kinderwagen, Velos und sonstige persönliche Gegenstände, die in die Krippe mitgebracht werden, übernimmt das Chinderhuus Simsala keine Haftung bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Jegliche Haftung des Trägervereins und ihrer Hilfs- personen für direkte und/oder indirekte Schäden und die Haftung für leichte und mittlere Fahrläs-sigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender zwin-gender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich wegbedungen.

13 Weitere Bestimmungen

Der Betreuungvertrag richtet sich nach Schweizeri-schem Recht, unter Ausschluss jeglichen Kollisions-rechts. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist in Windisch. Dem Trägerverein steht es frei, seine Ansprüche wahlweise auch am Wohnsitz der Eltern gerichtlich geltend zu machen.Werden eine oder mehrere der vorstehenden Be-stimmungen unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft und werden durch solche ersetzt, welche dem Sinn und Zweck des vorlie-genden Vertrages am ehesten entsprechen. Mit der Anmeldung des Kindes anerkennen die Eltern die Gültigkeit der Bestimmungen des Betriebskonzep-tes und verpflichten sich, diese einzuhalten.

Die Eltern erhalten mit der Betreuungsvereinbarung folgende Unterlagen:• Leitbild• Betriebskonzept• Statuten des Vereins

Das Betriebskonzept ersetzt alle früheren Betriebskonzepte/-reglemente. Gültig ab 01.01.2017

Im Namen der Betriebskommission

Michèle Roget Claudio Stierli

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chinderhuussimsala

Windisch Chinderhuus SimsalaPostfach 60 • Zürcherstrasse 262 • 5210 WindischT +41 (0)56 442 31 [email protected]

Brugg Chinderhuus Simsala Storchengasse 6 • 5200 BruggT +41 (0)56 544 59 [email protected]

www.chinderhuus-simsala.ch Stan

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