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Checkliste erste Schritte nach Eintreten des Trauerfalls · verkaufen. (Nur durch die Erben...

Date post: 12-Jun-2020
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Mohr Rechtsanwälte Joachim Mohr Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Familienrecht Greizer Straße 1 • 35396 Gießen • Tel. 0641/95260 0 • Fax 0641/95260 20 • [email protected] • www.kanzlei-mohr.de 1 Checkliste erste Schritte nach Eintreten des Trauerfalls In dieser Checkliste ist alles aufgeführt, was nach einem Trauerfall möglicher- weise erledigt werden muss oder sollte. Sie ist in verschiedene Zeitabschnitte eingeteilt: Vorab der Hinweis, dass es ratsam ist, alle mit dem Trauerfall zusammenhän- gende Unterlagen, wie z. B. Rechnungen und Quittungen möglichst vollständig aufzuheben und ggf. in einem gesonderten Ordner zu sammeln. Am Todestag Arzt verständigen, um den Tod festzustellen und den Totenschein ausstellen lassen. Daraus ergeben sich die Todesursache und der Todeszeitpunkt, dies ist für die Sterbeurkunde notwendig. Bei Selbsttötung oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert werden. Engste Angehörige benachrichtigen und weitere Schritte besprechen Wichtigste Unterlagen des Verstorbenen suchen: Personalausweis, Geburts- urkunde ggf. Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch und Urkunden zu Lebensversicherung(en) und Sterbegeldversicherung.
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Joachim MohrRechtsanwalt Fachanwalt für ErbrechtFachanwalt für Familienrecht

Greizer Straße 1 • 35396 Gießen • Tel. 0641/95260 0 • Fax 0641/95260 20 • [email protected] • www.kanzlei-mohr.de

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Checkliste erste Schritte nach Eintreten des TrauerfallsIn dieser Checkliste ist alles aufgeführt, was nach einem Trauerfall möglicher-weise erledigt werden muss oder sollte. Sie ist in verschiedene Zeitabschnitte eingeteilt:

Vorab der Hinweis, dass es ratsam ist, alle mit dem Trauerfall zusammenhän-gende Unterlagen, wie z. B. Rechnungen und Quittungen möglichst vollständig aufzuheben und ggf. in einem gesonderten Ordner zu sammeln.

Am Todestag

• Arztverständigen,umdenTodfestzustellenunddenTotenscheinausstellen lassen. Daraus ergeben sich die Todesursache und der Todeszeitpunkt, dies ist für die Sterbeurkunde notwendig. Bei Selbsttötung oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert werden. • EngsteAngehörigebenachrichtigenundweitereSchrittebesprechen• WichtigsteUnterlagendesVerstorbenensuchen:Personalausweis,Geburts- urkunde ggf. Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch und Urkunden zu Lebensversicherung(en) und Sterbegeldversicherung.

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• NachVerfügungenundVerträgendesVerstorbenenfürseinenTodesfall suchen.Z.B.Testament,Erbvertrag,VerfügungüberArtundWeiseder Beisetzung und Trauerfeier, Vorsorgevertrag mit Beerdigungsinstitut etc. und entsprechend handeln.• Pfarrerinformieren,fallskirchlicherBeistandgewünschtwird(evtl.gleich einen Termin vereinbaren).• Bestattungsinstitutauswählenundengagieren.Gesprächsterminvereinbaren.• GesprächmitdemMitarbeiterdesBestattungsinstituts.(Hieristesratsam, einengutenFreundoderAngehörigenmitzunehmen,derdiewichtigsten Punkte notiert und auf die Kosten achtet, dass diese im Rahmen bleiben und nicht für unnötige Dinge ausgegeben wird.) Vom Bestattungsinstitut werden dann in der Regel folgende Punkte organisiert: > Termin für Beerdigung bzw. Trauerfeier festlegen. > ArtderBeerdigungundAblauf/Gestaltungbesprechen(ggf.Verfügungen des Verstorbenen berücksichtigen). > Sarg bzw. Urne auswählen (dabei nach den Preisen fragen!). > Festlegen,obeineAnzeigeindieZeitungsollundwelchenInhaltsie haben soll. > Traueranzeigen festlegen, die verschickt werden und wieviele benötigt werden.• Ggf.AuszahlungvonLebensversicherung(en)oderSterbegeldversicherung beantragen (diese müssen oftmals innerhalb von 24 bis 72 Stunden zumindest über den Todesfall informiert werden).• EigenenArbeitgeberüberdenTrauerfallinformieren,umSonderurlaubzu beantragen,auchfürdieBeerdigung–dieserstehtjedemArbeitnehmer gesetzlichzugem.§616BGBoderergibtsichggf.ergänzendauseinemfür IhrArbeitsverhältnisanwendbarenTarifvertrag.

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:• WarmwasserboilerundHeizkörperausschaltenoderbeiFrostgefahrauf Frostschutz bzw. Stufe 1 stellen. • Haustiere(Hund,Katzeetc.)versorgenundabgeben.• BestehtMöglichkeit,dassUnbefugteSchlüsselzurWohnungdesVerstorbenen haben, Türschloss auswechseln.

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Am Folgetag

• SterbefallbeimStandesamtmeldenundSterbeurkundeausstellen lassen (zuständiges Standesamt: Bezirk, in dem sich der Todesfall ereignete). Hierzu benötigen Sie: Personalausweis, Totenschein sowie bei Ledigen die Geburtsurkunde,beiVerheiratetendieHeiratsurkundebzw.dasFamilien- stammbuch des Verstorbenen.• AuszahlungeinereventuellenSterbegeldversicherungbeantragen• BeschriftungderUmschlägefürTraueranzeige,Briefmarkenkaufen,Anzeigen kuvertieren und versenden. • ListemitPersonenanfertigen,diezurBeerdigungeingeladenwerden, festlegen, ob es danach für die Trauergemeinde Essen und Trinken geben soll, ggf. entsprechende Reservierung vornehmen.• Überlegen,obggf.KinderoderHaustierewährendderBeerdigungbetreut werden müssen.• TerminkalenderdesVerstorbenendurchsehen,geplanteTermineabsagen (Arzt,Zahnarzt,Krankengymnastik,geplanteReise,Kur,Friseur,Vereinssit- zungen usw.).

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:• ElektrogeräteausschaltenundSteckerziehen.• KühlschrankundSpülmaschineleeren,ausschaltenundoffen(!)stehen lassen.• WasserhähnefürWaschmaschineundSpülmaschineschließen.• VerdorbeneoderabgelaufeneLebensmittelentsorgen,sonstigeLebensmittel verteilen.• MüllausdemHausbringen(ggf.auchKaffeefilter,ResteinEspressomaschine etc.).• ggf.Wäscheaufhängen,schmutzigeWäschewaschenoderentsorgen.• IneinerbeheiztenWohnungdieTemperaturherunterregelnaberausrei- chend lüften, damit kein Schimmel entstehen kann.• PflanzenversorgenundinandereHändegeben.• ImWinterprüfen,dassHeizkörperundWarmwasserboilersovielWärme liefern, dass sie nicht einfrieren können. • Hauptwasserhahnzudrehen.

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In den ersten drei Tagen

• IndemGesprächmitdemPfarrerEinzelheitenfürdieBeerdigungfestlegen (ggf. Bibelvers, Lieder, Trauerrede etc.).• ArbeitgeberdesVerstorbeneninformieren.• BeantragungdesÜbergangsgeldes,ggf.fürdieWitwenrente.• Auszahlungeinerevtl.Unfallversicherungbeantragen(wennToddurch einen Unfall).• BehördenüberdenTodesfallinformieren(z.B.beiHartzIV-Empfängern), überzahlteGeldermüssenzurückgezahltwerden.• BestehendeDaueraufträgeundEinzugsermächtigungenbeiderBanküber prüfen, ggf. ändern oder löschen (es ist ratsam sich die Änderungen der Daueraufträge zu notieren).

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:• Klären,obWohnungweiterbenötigtwirdoderobderMietvertraggekündigt werdensoll.WenndieWohnungnichtweiterbenötigtwird;klären,wanndie Wohnunggeräumtseinmuss.

In der ersten Woche

• Ggf.ausgelieheneBücherzurBüchereiundDVDszurVideothekbringen.• Ggf.gebuchteUrlaubsreisedesVerstorbenenstornierenoderaufeine andere Person umbuchen.• Klären,obderVerstorbenenochBestellungenausgeführthat,oderobetwas fürihnbestelltwurde,z.B.WareninVersandhäusern,medizinischeHilfsmittel etc. und ggf. stornieren (soweit möglich).• Evtl.bestehendeRentenbeiRentenstelle(n)undPensionskassenabmelden.• BeijüngerenVerstorbenenbeiFamilienkasse(Kindergeld),BAföG-Amt, Schule, Universität, Stipendiengeber usw. abmelden. • VerstorbenemitBehinderungoderKriegs-bzw.Zivildienstschadenbeim Versorgungsamt abmelden, dabei Behindertenausweis zurücksenden (vorher kopieren);klärenobderVerstorbeneeinenAnspruchaufKindergeldhatte (bei Behinderten unbefristet möglich) und die Familienkasse ggf. informieren. • Ggf.einenRechtsbeistandbeauftragen,wennkeineeinvernehmlicheErb- auseinandersetzungzuerwartenist(FachanwaltfürErbrecht,Mediatoren).• ÜberprüfungallerRechnungen,Gebührenbescheideetc.,dieSiefürden Verstorbenen erhalten und noch bezahlen müssen!

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• HabenGästederBeerdigungGeldfüreinegemeinnützigeOrganisation übergebenundnichtperÜberweisunggespendet,mussgeklärtwerden, was damit geschehen soll, da nur der Einzahler den Betrag von der Steuer absetzen kann.

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:• Kühltruhe/Gefrierschrankleeren,ausschalten,abtauen,trockenwischen undoffen(!)stehenlassen;ebensoMikrowelleundBackofen.• Ggf.Heimplatzkündigen,ZimmerdorträumenundklärenobnochAnsprüche bestehen und für wieviele Tage. • NachsendeantraganeinenErbenbeiderPosteinrichten,andenBriefkasten ggf.einenAufkleber„BittekeineWerbungundkeineAnzeigenzeitschriften“.

In den ersten zwei Wochen

• Ggf.möglichstrascheineWitwen-,Witwer-oder(Halb-)Waisenrentebeider DeutschenRentenversicherung(früherBfA,LVAoderKnappschaft)beantragen, gleichzeitigevtl.andereAnsprüchebeiLeistungsträgernbeantragen,z.B. RentenausZusatzversicherungen(öffentlicheroderkirchlicherDienst), ZahlungausPensionsfondsfrühererArbeitgeber(betrieblicheAltersvorsorge), Riester-Rente,Rürup-Rente,Rentevonder„DeutschenRentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“,fallsderVerstorbenebeiBergbau,Bahnoder Seefahrt angestellt oder tätig war.• Ggf.ÜberbrückungsgeldoderHinterbliebenenrentenbeiderDeutschen Rentenversicherung beantragen.• DenVerstorbenenbeiderKrankenkasse/Krankenversicherungabmelden und Krankenkassenkarte abgeben (vorher Krankenversicherungsnummer und Telefonnummer der Krankenkasse notieren).• BelegedesVerstorbenenvonZuzahlungen,Arzneimitteln,Krankentransport undÄhnlichemsammeln,ggf.beiApothekedieListedervonihmgekauften ArzneimittelausdruckenlassenundeineGesamtlistefür‘sFinanzamtund eine Liste nur mit den Zuzahlungen für die Krankenkasse anfertigen: > DieseUnterlagenwerdenzurEinkommensteuererklärung(Außergewöhn- liche Belastungen) für den Verstorbenen benötigt. > WenndiegezahltenBeträgeaußerdemdieZuzahlungsgrenzeder Krankenkasse übersteigen (2% oder bei chronisch Kranken 1% der Einkünfte), kann man den überzahlten Betrag bei der Krankenkasse beantragen.

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DieKrankenkassebrauchtdazudieOriginal-Belege.GehenSiedafüram besten persönlich zur Krankenkasse und lassen Sie sich die einbehaltenen Original-Belege dort kostenlos kopieren! Sie brauchen die Belege vermut- lich noch für die Steuererklärung. FallsSieeinpaarWochenspäterweitereQuittungenfinden,kannmansie auchnochbeiderKrankenkasseeinreichen.Auchsiewerdenentsprechend erstattet. • WennLeistungenausderPflegeversicherungbezogenwurden,denToddes VersichertenandiePflegeversicherungmelden.• Ggf.EndabrechnungfüreineHaushaltshilfeanfertigenundüberweisenoder gegen Quittung auszahlen und Endabrechnung für die Bundesknappschaft erstellen und übermitteln.• WennVerstorbenerBeamterwar(auchimRuhestand),bestehtgrundsätzlich ein Beihilfeanspruch für Krankheitskosten, die vor dem Tod entstanden sind oderfürKosten,diedurchdenTode(Sarg,Urne,Grabnutzungsrecht,...) entstandensind,ggf.AnspruchaufSterbegeld.ImZweifelsfalleinenAntrag stellen!AndieBeihilfestellenurKopienderBelegeschicken.• Abonnements(Tageszeitung,Zeitschriften,Buchclub,Theater,...)und Mitgliedschaften(Gewerkschaft,ADAC,Vereine,sonstigeOrganisationen,...) des/derVerstorbenenkündigen.• NachrichtschreibenindenForenundevtl.Blogs,indenenderVerstorbene aktivwar,ggf.auchanE-Mail-KontakteoderinseinemFacebook-oder Twitteraccount. MancheAccounts,z.B.vonInternetspielenmitgutaufgebautenCharakteren oderAvataren,könnensehrwertvollseinundsomitanInteressierteverkauft werden, ggf. wird von dem entsprechenden Internetanbieter vor der Besitz übertragungdieVorlagedeseröffnetenTestaments,bzw.einesErbschein verlangt.• IsteinSafeoderBankschließfachvorhanden,solltediesesgemeinsammit einemZeugengeöffnetwerden.ÜberdenInhaltsollteeineListegeführt werden (es ist ratsam diese mit Datum zu unterschreiben – auch der Zeuge, diesemevtl.eineKopieaushändigen).DasSchließfachmussdanngeleert und kündigt werden oder auf einen neuen Besitzer umgeschrieben werden.• MitdemArbeitgeberdesVerstorbenenklären,obwechselseitignochAn- sprüche bestehen, z. B. Essenskosten, Urlaubsgeld, Reisekosten etc. oder müssenevtl.nochSchlüsseletc.andenArbeitgeberausgehändigtwerden.

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• WennderVerstorbenenocheineVerbindlichkeitbzgl.einesBAföG-Darle- henshat,soerlischtdieDarlehens(rest)schuldlaut§18Abs.5cBAföGmit seinem Tod. Darüber muss das Bundesverwaltungsamt entsprechend infor- miert werden (www.bundesverwaltungsamt.de).

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:• Lebensmittelvorräteverteilenoderentsorgen.• SämtlicheVerträgekündigenbzw.abmelden,z.B.Kabelfernsehen,Rund- funkgebühr,TelefonundHandy-Vertrag.• E-Mailskontrollierenundggf.Internetzugangerstkündigen,wennder ErhaltvonE-Mailssichergestelltwerdenkann,dasonstwichtigeE-Mails verloren gehen können.• Strom-,Gas-undWasserversorgerüberTrauerfallinformierenaberim WinterStromundGasnichtabstellenlassen.

Innerhalb von vier Wochen • Ggf.Fahrzeuge(Auto,Motorrad,Boot)aufneuenBesitzerummeldenoder verkaufen.(NurdurchdieErbenzulässig.BestehtStreitüberdieFrage,wer Erbegewordenist:NichtverkaufenbiszurKlärung.)• Ggf.klären,wasmitvorhandenenWaffen(vomJagdgewehrbiszurkleinen Schreckschusspistole),Munition,Waffenbesitzkarte(n)undWaffenschein geschehen soll, dazu beim Landkreis melden. • Ebensobeievtl.vorhandenenpyrotechnischenSeenotsignalmitteln („Signalraketen“).• BestandeineErlaubnisnach§27Sprengstoffgesetz(ErwerbvonSprengmitteln, z. B. als Böllerschütze oder Schwarzpulverschütze), so erlischt diese mit dem Tod. Sind Sprengmittel vorhanden, so werden diese am besten bei der zustän- digen Behörde abgeliefert• SindAktienundandereWertpapierevorhanden,solassenSiesichvonder BankeineAufstellungüberdenWertamTodestaggeben. BestellenSiedortauchgleicheineListeüberdenAnschaffungszeitpunkt dieserWertpapiere:BeiAnschaffungvor2009könnensienacheinemJahr verkauftwerden,ohnedassAbgeltungssteueraufdenKursgewinnfällig wird.FürdieBerechnungdesKursgewinnsgiltdieDifferenzzwischendem TagderAnschaffungunddemErbfall.

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• GehörenGoldoderEdelmetalle(z.B.Krügerrand-MünzenoderBarren)zur Erbmasse, lassen Sie sich von der Bank den Kurs am Todestag schriftlich geben• Nachlassverzeichnisanfertigen,GuthabensbeträgeimmerzumTodestag ausweisen: > ListeallerKonten,ggf.auchPaypaletc. > ListedeswertvollenEigentumsz.B.technischeGeräte,Kunstgegenstände, wertvolleMöbel,Sammlungenetc. > ListedernochoffenenRechnungen > ListederoffenenForderungen > Liste der Beerdigungskosten > Bargeldbestand > WirddiesesNachlassverzeichnisbeimNachlassgerichtabgegeben,so kopieren Sie sich dieses• Danksagungenschreibenundabsendenz.B.fürHilfe,Anteilnahme,Blumen- spenden,Geldspendenetc.• GestaltungundGrabeinfassungmitdemSteinmetzfestlegen–evtl.Preise vergleichen.• AbmeldungderE-Mail-AdressedesVerstorbenen.• Ggf.bestehendeHomepageaufeinenanderenUserumschreibenundauch die Providerkosten auf diesen übertragen oder Vertrag mit dem Provider kündigen,dabeidaraufachten/festlegen,dassdieDomainauchgelöschtwird.• HatderErblassereinGewerbeodereinefreiberuflicheTätigkeitbetrieben, somussdiesesumgemeldetwerdenunddieAufgabenneuverteilt,wirddas Gewerbeaufgegeben,sosindggf.Kunden,LieferantenunddasFinanzamt zuinformierenunddasGewerbeabzumelden. NachdemGeschäftsjahrmüsseninjedemFalldieüblichenAbschlüsseund SteuererklärungenpünktlicherstelltwerdenGewinnebiszumTodestag sind zu ermitteln .• BestandenfürdenVerstorbenenRechteanErfindungenbzw.Patentenoder Einnahmendaraus?HatteerEinkünftealsAutorvonBüchern?Diedaraus resultierenden Einnahmen gehören in der Regel auch zur Erbmasse.• WennGeldvermögenvorhandenist,solltensichdieErbenübermögliche AnlagenGedankenmachenundevtl.AngeboteverschiedenerBanken einholen.

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Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:• Versicherungenkündigen,z.B.Unfall,Haftpflicht,Hausrat,Rechtschutzetc. ggf. schriftliche Bestätigung anfordern und der Versicherung ein Konto nennen, wohin sie ein ggf. vorhandenes Restguthaben überweisen sollen.

Innerhalb von zwei Monaten

• WurdedashinterlegteTestament(soweitvorhanden)nachmehrals8Wochen nochnichteröffnet?DannhakenSiefreundlichnach!• BesitzenSiemittlerweileeineröffnetesTestamentoderevtl.einenErbschein? informierenSiedieBankdesVerstorbenenoffiziellüberdenTodesfall. LiegteineröffnetesTestamentvor,sohatdasfürdieBankfürdenNachweis der Erbfolge zu genügen. Besteht man dort trotzdem auf einen Erbschein, kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Erbrecht, um die Sache zu regeln.• GeldübertragunggemäßderentsprechendenAnteileandieErbenz.B.per Überweisung,beiBarauszahlungoderÜbertragungz.B.vonSchmuckoder Wertgegenständen,unbedingteineQuittungaushändigenlassen.• BestehteinBausparvertrag,soexistiertnachdemTodesfalleinSonderkündi- gungsrecht.EsistaberauchdieÜbertragungaufeinenErbenmöglich.• BestehenGenossenschaftsanteile,z.B.Volks-undRaiffeisenbanken,muss geklärtwerden,wasdieSatzungderGenossenschaftfürdiesenFallvorsieht. Der§77GenossenschaftsgesetznenntmehrereMöglichkeiten.• VonBanken,Bausparkassenusw.werdennacheinemTodesfalljeeine „Meldunggemäߧ33ErbStG“andasFinanzamtgesendet.DarinsinddieHöhe desGuthabensundderbiszumTodestagangefallenenZinsenthalten. AchtenSieunbedingtdarauf,dassSiedavonKopienoder(beiGuthabenbis 2.500€)einevergleichbareBescheinigungbekommen!DieseUnterlagen werdenhäufigfürdieEinkommensteuererklärungfürdenVerstorbenen benötigt. Kontrollieren Sie diese Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständig- keit! • BeieinemRentnerüberprüfen,obRentenoderPensionennochkomplett fürdenMonat,indemderTodestagliegt,bezahltwurden.Diesistbeiden meistenRentenundauchbeiPensionenimöffentlichenDienstüblich. Bei Firmenpensionen kann es anders geregelt sein, z. B. Pension nur anteilig biszumTodestag.WurdendarüberhinausZahlungengeleistet,sosinddiese zu erstatten.

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• BestandeinePflegestufe,somussüberprüftwerden,obdiePflegeversicherung wirklichnochfürdenMonat,indemderTodestagliegt,bzw.anteiligbiszum Todestaggezahlthat.Wasüberzahltwurde,musszurückgezahltwerden. FallseinehäuslichePflegestattgefundenhat,prüfen,obdieRentenver- sicherungsbeiträgefürdiePflegepersonkorrektvonderPflegeversicherung eingezahlt wurden. • Ggf.eineGärtnereimitderkünftigenGrabpflegebeauftragen.Hieristes ratsam, dies zunächst für einen befristeten Zeitraum auf Probe zu tun. • VerteilungvoneinzelnenwertvollenNachlassstücken(Bilder,Schmuck, Möbel,Sammlungenusw.)oderevtl.Verkauf.• Ggf.NeufassungdeseigenenTestaments,dasichdurchdieErbschaftdie eigene Vermögenssituation stark ändern kann.

Innerhalb von vier bis sechs Monaten

• Verteilungvonevtl.vorhandenenImmobilienoderggf.vermietenoder verkaufen,dazuggf.vorherdenWertschätzenlassendurcheinenGutachter.• ErfolgtenPensionszahlungen„aufLohnsteuer(karte)“,soerhaltenSienach Beendigung dieser Zahlungen eine Lohnsteuerbescheinigung. Diese bitte prüfen - die Lohnsteuerbescheinigung wird für die Einkommensteuererklärung (AnlageN)benötigt.

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:• EinkommensteuererklärungfürdieZeitvomJahresanfangbiszumTodestag ausfüllen. Es gelten die gleichen Freibeträge und Pauschalen wie für ein ganzesJahr.

Nach sechs Monaten und später

• ExistierteineMietwohnung,soerhaltenSieimFolgejahrnocheineNeben- kostenabrechnung.Dieseistzuprüfenundggf.Nachzahlungenzuleisten bzw. Erstattung zu vereinnahmen.• ErbschaftssteuererklärungfürdasFinanzamtausfüllen.InderRegelbe kommtmandasFormularvondort.AnsonstensolltemansichdasFormular selbst holen, vorausgesetzt das Erbe liegt deutlich über den Freibeträgen der Erbschaftsteuer.

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Am Jahresende

• ErstellungeinerEinkommensteuererklärungfürdenVerstorbenen.Dies macht in der Regel der Partner. Das Finanzamt berechnet im Sterbejahr und auch im folgenden Kalenderjahr die Einkommensteuer wie bei Verheirateten nach der günstigeren Splittingtabelle.• Ggf.mussderTestamentsvollstreckerinAnlageSseinereigenenEinkommen- steuererklärung die erhaltene Vergütung angeben. Dazu macht er eine AufstellungdesEntgeltsundderzugehörigenAusgaben.Diedarausresultie- rendeDifferenzwirdversteuert.

Besonderheiten, wenn der Verstorbene alleinstehend war:• Einkommensteuererklärungausfüllen: > KontrollierenSie,dassdieZahlenindenBescheinigungenvomArbeitgeber bzw. der Rentenkasse auch stimmen. > Liegen für alle geleisteten Spenden des Verstorbenen Zuwendungsbestä- tigungen(früher„Spendenbescheinigung“genannt)vor?Ggf.auchBeträge prüfen. > EinkünfteausKapitalerträgenz.B.Konten,Sparbücher,Aktienetc., angeben, für einen Verstorbenen gibt es keinen Freistellungsauftrag mehr. > AlleEinkünfte,dienachdemTodestagentstandensind,gehörennichtin die Steuererklärung des Verstorbenen, sondern müssen von dem Erben, bzw. der Erbengemeinschaft versteuert werde. Diese müssen für die Zeit nach dem Todesfall die Einkünfte (oder Verluste), z. B. aus Kapitalerträgen oder aus Vermietung in einer Feststellungserklärung ans Finanzamt melden. WennsichdieAufteilungdesErbesineinweiteresJahrziehtundfürdie Erben (Erbengemeinschaft) weitere gemeinsame Einkünfte anfallen, kannproJahrjeeineweitereFeststellungserklärungnötigwerden. > NachJahresendewerdenvonBankendieBelegeüberdieZins-und AktienerträgedesabgelaufenenJahresverschickt. ÜberprüfenSiesorgfältig,dassdieZahlenindiesenBelegenstimmenund dass klar zwischen Einkünften des Verstorbenen (bis zum Todestag) und Einkünften der Erben getrennt wurde. Die Erben müssen die Steuer- und Feststellungserklärungen gemeinsam unterschreiben oder können demjenigen, der sie anfertigt und unterschreibt, eine Vollmacht ausstellen.

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Für Sie persönlich:

Ein Todesfall und auch die Zeit davor und danach sind für die Hinterbliebenen meist sehr belastend. Der eigene Körper wird dabei oft vernachlässigt. In den ersten3bis18MonatennacheinemTrauerfallversagtmanchmal(teilweiseunbemerkt)dasImmunsystem.• GehenSiealsoregelmäßigzumArzt.• MachenSieregelmäßigGesundheitschecks(Blutdruck,Blutwerte,EKG, Zucker). • KlärenSie,obIhreeigenenImpfungen(Tetanus,FSME,Polio,Keuchhusten, Diphterie usw.) noch aktuell sind. Lassen Sie sich künftige Impftermine vom ArztmitBleistiftinIhrenImpfausweiseintragen.• NehmenSiebesondersindenersten2JahrennachdemTrauerfallregelmäßig an gründlichen Krebsvorsorgeuntersuchungen teil! Frauen:AbstrichundMammografie;Männer:Prostata Beide:Leberfleckencheckenlassen.• LassenSieIhreZähnecheckenundwennnötigreparieren.• EntscheidenSiesichfürdasLeben!

Ideen:

• BeantragenSieeineKurund/oderlassenSiesichhochwertigeVitaminpräparate verschreiben. • TreibenSieeinenfürSieangenehmenSport.• SuchenSiesichein(neues)HobbyoderlassenSieeinaltesvernachlässigtes wiederaufleben.• GehenSie„unterLeute“.• PrüfenSie,wielangeIhrPersonalausweisbzw.Reisepassnochgültigist.• PlanenSiefürIhreeigeneneueZukunft!

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Joachim Mohr ist Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht. Er ist seit 1995 in Gießenselbstständigtätig.

Familienrecht

< TrennungundScheidungeinschließlichaller damit zusammenhängenden weiteren Rechtsfragen

Erbrecht

< Beratung vor und nach dem Erbfall< Testamentsgestaltung< Beratung und gerichtliche Vertretung bei der Erbauseinandersetzung und beiPflichtteilsansprüchen< Testamentsvollstreckung< Vorträge

RechtsanwaltJoachimMohristMitglieddesNetzwerksDeutscherErbrechtsexperten,einemNetzwerkvonFachanwälten für Erbrecht.

Die 15 MitgliederdesNetzwerkssteheninengemfachlichemAustausch.DadurchstehenetwaigeSpezialkenntnisse eines der Kollegen in einem bestimmten Teilgebiet des Erbrechtes im Bedarfs-falleallenanderenbeteiligtenAnwälten-unterihnenRechtsanwaltMohr-zurVerfügungunddamitauchdessenMandanten.


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