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Bullerbach URP Bericht Entwurf - UHV53

Date post: 20-Jan-2022
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44
Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach Auftraggeber: Unterhaltungsverband Nr. 53 „West- und Südaue“ Bearbeitung: Dr. Jürgen Bäthe, Dr. Eckhard Coring, Dipl.-Geogr. Neele Dietrich, Dipl.-LÖK Silke Knoche, Dipl.-Ing. Regina Wegner, Dipl.-LÖK Caroline Winking Hardegsen/Uslar Februar 2012
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Unterhaltungsrahmenplan

Bullerbach

Auftraggeber:

Unterhaltungsverband Nr. 53 „West- und Südaue“

Bearbeitung:

Dr. Jürgen Bäthe, Dr. Eckhard Coring, Dipl.-Geogr. Neele Dietrich, Dipl.-LÖK Silke Knoche, Dipl.-Ing. Regina Wegner, Dipl.-LÖK Caroline Winking

Hardegsen/Uslar

Februar 2012

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

I

Inhalt

1. Einleitung.................................................................................................................................1

2. Das „hydraulische Potenzial“ ..................................................................................................2

2.1. Auswahl der Profil-Geltungsbereiche vor Ort.................................................................2

2.2. Messungen vor Ort ..........................................................................................................2

2.3. Berechnungen ..................................................................................................................3

2.4. Ergebnisse........................................................................................................................7

3. Ist-Zustand .............................................................................................................................11

4. Entwicklungsziele..................................................................................................................12

4.1. Allgemeines zur Ufer- und Böschungsmahd.................................................................13

4.2. Allgemeines zum Entkrauten.........................................................................................14

4.3. Allgemeines zur Sohlstruktur ........................................................................................15

4.4. Allgemeines zur Gehölzpflege ......................................................................................15

5. Unterhaltungsrahmenplan......................................................................................................16

6. Literatur .................................................................................................................................30

Anhang Ι Profile ..........................................................................................................................32

Anhang II Datentabelle................................................................................................................40

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

1

1. Einleitung

Die Unterhaltung von Fließgewässern umfasst neben der Erhaltung eines ordnungsgemäßen

Wasserabfluss auch ihre Pflege und Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der ökolo-

gischen Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (§ 27, Abs. 1 und § 39 WHG).

Daraus folgert eine Beschränkung der Unterhaltungsmaßnahmen auf das zwingend technisch

und rechtlich Erforderliche.

Im Rahmen des hier vorliegenden Unterhaltungsrahmenplans sollen kurz- sowie langfristige

Entwicklungsziele definiert und die Gewässerunterhaltung am Bullerbach unter ökonomischen

und ökologischen Aspekten hinsichtlich einer naturnäheren Entwicklung optimiert werden.

Der Bullerbach ist ein Gewässer von 4,82 km Länge. Es wurde vom nordöstlichen Ortsrand von

Barsinghausen bis zur Mündung in die Südaue in Großgoltern kartiert. Das Gewässer bzw. sein

Umfeld wird stark von Siedlungsstrukturen (Barsinghausen, Großgoltern) sowie landwirtschaft-

licher Nutzung (vorwiegend Ackerbau, ferner Grünland) geprägt.

Der Bullerbach ist dem morphologischen Fließgewässertyp des löss-/lehmgeprägten Fließgewäs-

sers des Tieflandes (mit Börden) zuzuordnen. Für diese Gewässer ist ein im Leitbild mäandrie-

render bis geschlängelter Verlauf und ein ausgeprägt strukturiertes Ufer typisch. Der Uferbe-

wuchs würde von bodenständigen Gehölzen gebildet und im Gewässerumfeld befände sich bo-

denständiger Wald. Die Sohle würde gemäß dem Leitbild viele besondere Strukturen und eine

große bis sehr große Substratdiversität aufweisen.

Naturnahe löss-/lehmgeprägte Fließgewässer sind heutzutage kaum noch zu finden, da die Löss-

gebiete bereits seit langer Zeit intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Nahezu alle Gewässer

sind entsprechend der angrenzenden Landnutzung begradigt und ausgebaut (RASPER 2001). Die-

ser strukturell degradierte Zustand wurde im Rahmen einer 2011 durchgeführten Strukturgüte-

kartierung auch für den Bullerbach bestätigt (ECORING 2011).

Im Bereich des Bullerbachs sind keine rechtlich festgesetzten bzw. als festgesetzt geltenden Ü-

berschwemmungsgebiete gemäß § 92 des niedersächsischen Wassergesetzes (NWG 2010) vor-

handen.

In diesem Zusammenhang wird im Folgenden das „hydraulische Potenzial“ des Bullerbachs dar-

gestellt, um von Hochwasser gefährdete sowie überdimensionierte Bereiche anhand der Querpro-

file definieren zu können.

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

2

2. Das „hydraulische Potenzial“

Vorgehensweise zur Bestimmung des „hydraulischen Potenzials“

Im Rahmen der Erarbeitung des Unterhaltungsplans wurden für die verschiedenen Abschnitte

des Bullerbachs orientierende Kalkulationen zur hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewäs-

sers durchgeführt. Das „hydraulische Potenzial“ ist eine theoretisch ermittelte Größe und be-

schreibt das maximale Fassungsvermögen des Gewässerbettes bei bordvollem Abfluss in Pro-

zent. Es nimmt Bezug auf den Mündungsbereich, der theoretisch über die größte hydraulische

Leistungsfähigkeit im Längsverlauf verfügen sollte. Für diesen Abschnitt wurde ein „hydrauli-

sches Potenzial“ von 100 % angenommen und als Vergleichsgröße verwendet.

Die Berechnungen wurden entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers mit der Formel von

Manning-Strickler (LECHER et al. 2001) durchgeführt. Die Vorgehensweise wurde bereits 2010

(ECORING 2010) mit dem UHV 53 und der Region Hannover abgestimmt. Eine Plausibilisierung

der gewählten Berechnungsergebnisse erfolgte durch den UHV 53 am Beispiel des Stockbachs

im Vergleich mit einer klassisch berechneten hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers.

Zusätzlich wurde die Vorgehensweise kritisch mit den Werken des BWK (2000) und der BAU-

HAUS-UNIVERSITÄT WEIMAR (2009) überprüft.

2.1. Auswahl der Profil-Geltungsbereiche vor Ort

Vor Ort wurde der Bullerbach in Abschnitte eingeteilt, die sich in Bezug auf ihre Profilgröße

bzw. –gestaltung offensichtlich unterschieden. Für jeden dieser Geltungsbereiche wurde ein re-

präsentatives Profil ausgemessen.

2.2. Messungen vor Ort

Profile

Zur Messung des Profilquerschnitts wurde die Breite des Gewässers von der rechten bis zur lin-

ken Böschungsoberkante gemessen. An zehn gleichmäßig über die Breite verteilten Messpunk-

ten wurde die senkrechte Höhe von der Sohle bis zur Böschungsoberkante aufgenommen

(Abb. 1). Bei einem deutlichen Höhenunterschied zwischen rechter und linker Böschungsober-

kante wurde dieser dokumentiert und in den Berechnungen des Querprofils berücksichtigt. War

der Höhenunterschied eher gering ausgeprägt, wurde dieser nur protokolliert.

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

3

Durchlassbauwerke

Zur Berechnung der Querschnittsfläche der Durchlassbauwerke wurden je nach Form des Durch-

lasses folgende Parameter aufgenommen.

o Rahmendurchlässe

Höhe und Breite

o Bogendurchlässe

Maximale Höhe

Höhe des Bogens

Maximale Breite

o Rohrdurchlässe

Durchmesser

Für Durchlassbauwerke, denen keine der genannten geometrischen Formen zugeordnet werden

konnte, wurde im Gelände eine Skizze mit den relevanten Maßen erstellt.

Brücken und Stege, die für das Abflussvermögen nicht relevant sind, wurden nicht in den weite-

ren Berechnungen berücksichtigt.

2.3. Berechnungen

Berechnungen nach Manning-Strickler

Das „hydraulische Potenzial“ wurde entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers (= AG) unter

Verwendung der Formel nach Manning-Strickler (LECHER et al. 2001) errechnet. Die Berech-

nungen wurden sowohl für die „hydraulischen Abschnitte“ als auch für die einzelnen Durchlässe

berechnet. Einschränkend ist zu sagen, dass der Manning-Strickler-Beiwert für gerade und offe-

ne Gerinne gilt. Die hier gewählte Vorgehensweise entspricht damit nicht den Standardvorgaben

der angewandten Hydraulik und hat lediglich orientierende Bedeutung.

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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Berechnung der Querschnittsfläche A

Profile

Die Berechnung des Profilquerschnitts ist ein Näherungswert. Hierbei wird angenommen, dass

zwei Höhen an der Sohlbasis durch eine gerade Böschungslinie verbunden sind.

Abbildung 1: Messgrößen zur Berechnung des Profilquerschnitts. Berechnet wird die Fläche, die farbig umrandet ist

Berechnungsformeln:

A = A1 + … + A10

und

An = (│hn-1 + hn│/2) * bX

=> A = ((│h0 + h1│/2) * bX) + … + ((│h9 + h10│/2) * bX)

A = Querschnittsfläche des Profils

An = Teilquerschnittsfläche des Profils

hn = Höhe von der Sohle bis zur Böschungsoberkante

bX = 1/10 der Gewässerbreite

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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Durchlassbauwerke

Die Berechnung der Querschnittsflächen der Durchlassbauwerke erfolgte je nach Form des

Durchlassbauwerks nach den gängigen geometrischen Formeln:

- Rahmendurchlässe: Rechteck

- Bogendurchlässe: Rechteck und Kreisabschnitt

- Rohrdurchlässe: Kreis

Berechnung des benetzten Umfangs U

Profile

Die Berechnung des benetzten Umfangs erfolgte entsprechend der Vorgaben des AGs in Anleh-

nung an Manning-Strickler. Es wurde wie bei der Berechnung des Profilquerschnitts angenom-

men, dass die Messpunkte linear miteinander verbunden sind.

Durchlassbauwerke

Da das „hydraulische Potenzial“ für das maximale Fassungsvermögen berechnet werden sollte,

wurde für die Durchlassbauwerke der benetzte Umfang gleichgesetzt mit dem gesamten Umfang

der Durchflussfläche. Die Berechnungen wurden mit den gängigen geometrischen Formeln

durchgeführt:

- Rahmendurchlässe: Rechteck

- Bogendurchlässe: Rechteck und Kreisabschnitt

- Rohrdurchlässe: Kreis

Bestimmung des Sohlgefälles

Profile

Das Sohlgefälle der Gewässerabschnitte wurde anhand der Höhenlinien aus der DGK 5 be-

stimmt. Es bezieht sich in der Regel auf die Länge des hydraulischen Abschnittes. In Fällen mit

einem kalkulierten Sohlgefälle von „0“ musste jedoch ein längerer Abschnitt zugrunde gelegt

werden.

Die hydraulischen Abschnitte (nachfolgend Teilbereich genannt) sind grundsätzlich kürzer als

450 m. Mehrere hydraulische Abschnitte können sich auf die gleichen Profilaufnahmen bezie-

hen.

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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Durchlassbauwerke

Den Durchlassbauwerken wurde das Sohlgefälle des jeweiligen Abschnittes, in dem sie liegen,

zugeordnet. Liegt ein Durchlassbauwerk auf der Grenze zwischen zwei Abschnitten, so gilt das

Sohlgefälle des oberhalb liegenden Abschnittes. Das reale, einbaubedingte Sohlgefälle wurde im

Rahmen der durchgeführten Arbeiten nicht bestimmt und konnte damit nicht für die Berechnun-

gen verwendet werden.

Auswahl des kSt-Wertes

Der kSt-Wert wurde aus den Angaben von LECHER et al. (2001) abgeleitet. Strenggenommen gilt

dieser für gerade offenen Gerinne, weshalb die Berechnungen nur als Orientierung gelten kön-

nen.

Profile

Den Gewässerabschnitten wurde ein kSt-Wert von „33“ für natürliche Flussbetten mit mäßigem

Geschiebe bzw. verkrautete, natürliche Flussbetten zugeordnet.

Durchlassbauwerke

Rahmendurchlässe und Bogendurchlässe:

Der kSt-Wert für Rahmen- und Bogendurchlässe wurde auf der Basis des Rahmenmaterials be-

stimmt, eventuell vorhandenes Sohlsubstrat blieb hier unberücksichtigt.

Rohrdurchlässe:

Alle kartierten Rohrdurchlässe wurden als Betonrohre aufgenommen. Es wurde ein kSt-Wert von

„50“ (ungleichmäßige Betonflächen) vergeben, wenn Sohlsediment im Durchlass festgestellt

werden konnte und das Sohlsubstrat durchgehend war. Für Rohrdurchlässe ohne Sediment wurde

ein Wert von „90“ (Beton geglättet) angenommen.

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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2.4. Ergebnisse

Im folgenden Kapitel werden die Ergebnisse aus den Berechnungen zum „hydraulischen Poten-

zial“ des Bullerbachs und der Durchlassbauwerke tabellarisch, als Diagramm sowie textlich dar-

gestellt. Die Tabelle beinhaltet Angaben zum Sohlgefälle, zu den Geltungsbereichen für die ein-

zelnen Teilbereiche sowie das errechnete „hydraulische Potenzial“ in Prozent. Die Durchlass-

bauwerke sind grau hinterlegt.

Das darauf folgende Diagramm verdeutlicht die abstrahierte, maximale Abflussleistung der Teil-

bereiche und der Durchlassbauwerke für den gesamten kartierten Gewässerlauf anhand einer

graphischen Darstellung. Die Lage der Profilaufnahmen, der Teilbereiche sowie der Durchlass-

bauwerke und Einleitungen mit einem geringen Abstand zur Sohle können zusätzlich den Karten

entnommen werden. Die Diagramme zu den gemessenen Profilen sowie die Datentabellen zu

den vereinfachten Berechnungen nach Manning-Strickler befinden sich im Anhang I und II.

Die ca. 4,5 km lange kartierte Fließstrecke des Bullerbaches wurde in 24 Teilbereiche zwischen

57 und 398 Metern eingeteilt. Nach den Angaben der DGK5 legt das Gewässer auf dieser Stre-

cke etwa 38,5 Höhenmeter zurück.

Tabelle 1: Das „hydraulische Potenzial“ des Bullerbachs mit dem dazugehörigen Sohlgefälle

Gewässer/

Bauwerk

Stationierung

Start

Stationierung

Ende

Bezeichnung

Durchlässe/

Teilbereiche

Bezeichnung

Profile

Sohlgefälle

Is aus

DGK 5

Hydraulisches

Potenzial [%]

Bullerbach 0+000 0+187 TB-01 U 0,002674 100

Bullerbach 0+187 0+272 TB-02 T 0,005882 50

Bullerbach 0+272 0+537 TB-03 S 0,005882 72

Rahmendurchlass 0+287 D 11/05 0,005882 208

Rahmendurchlass 0+498 D 11/01 0,005882 60

Rahmendurchlass 0+513 D 10/02 0,005882 179

Bullerbach 0+537 0+812 TB-04 S 0,001818 40

Bullerbach 0+812 1+019 TB-05 R 0,002415 36

Bullerbach 1+019 1+417 TB-06 Q 0,003769 49

Rahmendurchlass 1+135 D 09/01 0,003769 119

Bullerbach 1+417 1+775 TB-07 P 0,002793 359

Bogendurchlass 1+424 D 08/06 0,002793 76

Rohrdurchlass 1+471 D 08/05 0,002793 20

Rahmendurchlass 1+570 D 08/04 0,002793 5

Bullerbach 1+775 1+892 TB-08 P 0,003289 389

Rahmendurchlass 1+830 D 08/03 0,003289 6

Bullerbach 1+892 2+359 TB-09 P 0,008929 642

Rahmendurchlass 2+012 D 08/02 0,008929 13

Rahmendurchlass 2+226 D 08/01 0,008929 17

Bullerbach 2+359 2+597 TB-10 O 0,008403 104

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

8

Gewässer/

Bauwerk

Stationierung

Start

Stationierung

Ende

Bezeichnung

Durchlässe/

Teilbereiche

Bezeichnung

Profile

Sohlgefälle

Is aus

DGK 5

Hydraulisches

Potenzial [%]

Rahmendurchlass 2+370 D 07/02 0,008403 55

Bullerbach 2+597 2+794 TB-11 N 0,005076 25

Rahmendurchlass 2+609 D 07/01 0,005076 46

Bullerbach 2+794 3+053 TB-12 M 0,011583 54

Bullerbach 3+053 3+155 TB-13 L 0,004902 120

Bullerbach 3+155 3+345 TB-14 K 0,018421 50

Bullerbach 3+345 3+492 TB-15 J 0,010204 178

Bullerbach 3+492 3+618 TB-16 I 0,019841 112

Bullerbach 3+618 3+806 TB-17 H 0,002659 23

Rahmendurchlass 3+773 D 02/05 0,002659 176

Rohrdurchlass 3+798 D 02/04 0,002659 25

Bullerbach 3+806 4+023 TB-18 G 0,002304 19

Bullerbach 4+023 4+239 TB-19 F 0,016203 79

Rahmendurchlass 4+033 D 02/03 0,016203 98

Bullerbach 4+239 4+446 TB-20 E 0,019323 58

Bogendurchlass 4+446 D 02/01 0,026315 103

Bullerbach 4+446 4+503 TB-21 D 0,026315 123

Bullerbach 4+503 4+592 TB-22 C 0,011235 53

Bullerbach 4+592 4+691 TB-23 B 0,025252 205

Bullerbach 4+691 4+818 TB-24 A 0,027343 121

Bogendurchlass 4+696 D 01/01 0,027343 76

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

9

D 01/01 4+696

TB-24 4+691

TB-23 4+592

TB-22 4+503

TB-21 4+446

D 02/01 4+446

TB-20 4+239

D 02/03 4+033

TB-19 4+023

TB-18 3+806

D 02/04 3+798

D 02/05 3+773

TB-17 3+618

TB-16 3+492

TB-15 3+345

TB-14 3+155

TB-13 3+053

TB-12 2+794

D 07/01 2+609

TB-11 2+597

D 07/02 2+370

TB-10 2+359

D 08/01 2+226

D 08/02 2+012

TB-09 1+892

D 08/03 1+830

TB-08 1+775

D 08/04 1+570

D 08/05 1+471

D 08/06 1+424

TB-07 1+417

D 09/01 1+135

TB-06 1+019

TB-05 0+812

TB-04 0+537

D 10/02 0+513

D 11/01 0+498

D 11/05 0+287

TB-03 0+272

TB-02 0+187

TB-01 0+000

Bezeichnung 100 % Station

359 %

389 %

642 %

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

10

Abbildung 2: „Hydraulisches Potenzial“ im Gewässerverlauf des Bullerbachs

Auf Grundlage der Berechnungen variiert das „hydraulische Potenzial“ des Bullerbachs im Be-

zug auf den Mündungsbereich sehr stark. Die Spanne geht von 19 bis 642 %. Zunächst fallen die

im Geltungsbereich P liegenden, hohen Prozente der Teilbereiche 07, 08 und 09 auf. Das hier

geltende Profil P ist ca. 20 m breit und beinhaltet einen Randstreifen aus überwiegend feuchtge-

bietstypischer Vegetation. Die Breite des Querschnitts erlaubt es auch höhere Wasserstände in-

nerhalb des Profils aufzufangen. Zudem bleibt der Bullerbach in diesen Abschnitten weitestge-

hend von diffusen Nährstoffeinträgen aus den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen ge-

schützt. Das Gewässer sowie die angrenzende Vegetation können sich relativ eigendynamisch

entwickeln, ohne dass Hochwasserereignisse eine Gefährdung für die angrenzenden Nutzflächen

darstellen.

Das große hydraulische Potenzial der Teilbereiche 15 und 23 ergibt sich aus den verhältnismä-

ßig breit und tief ausgebauten Profilen J und B sowie einer relativ hohen Fließgeschwindigkeit.

Das Sohlgefälle ist bei sehr stark ausgebauten Abschnitten, wie hier der Teilbereich 23 in Orts-

lage von Barsinghausen durch die Geländehöhen der DGK5 nur annäherungsweise zu bestim-

men. Aufgrund des Ausbaugrads, vor allem durch die künstlichen Sohlabstürze, ist es wahr-

scheinlich, dass das tatsächliche Sohlgefälle und somit auch die Fließgeschwindigkeit geringer

sind.

Des Weiteren fallen einige Teilbereiche auf, dessen maximal möglicher Abfluss weit unter dem

des Mündungsbereiches liegt. Zu nennen sind hier die Teilbereiche 11, 17 und 18, die den Be-

rechnungen zur Folge nur ein Viertel des „hydraulischen Potenzials“ des Mündungsbereichs

aufweisen. Die Profile N, H und G sind im Vergleich mit dem der Mündung wesentlich flacher

und schmaler. Auch die Fließgeschwindigkeit ist bei allen drei geringer. Ob es in diesen Teilbe-

reichen Probleme mit Hochwasser gibt, ist nicht bekannt.

Generell sollte für den Bullerbach aufgrund der sehr großen Unterschiede einiger Durchlässe im

Vergleich zum umgebenden Gewässerprofil geprüft werden, welcher Ausbaugrad im Hinblick

auf die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässers notwendig ist. Aus Sicht der Bearbeiter

Das „hydraulische Potenzial“ der Gewässerabschnitte

Das „hydraulische Potenzial“ der Durchlassbauwerke

Teilabschnitte mit stark überdimensioniertem „hydraulischen Potenzial“

Teilabschnitte mit Überschwemmungszone/ Randstreifen innerhalb des Profils

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

11

werden sich aus der kritischen vergleichenden Analyse erhebliche Entwicklungs- und Einsparpo-

tentiale im Rahmen der Gewässerunterhaltung ergeben.

3. Ist-Zustand

Während der Strukturgütekartierung des Bullerbachs konnte vorwiegend ein deutlich bis stark

veränderter Zustand festgestellt werden (ECORING 2011). In der Mitte des Fließgewässers befin-

det sich ein Abschnitt mit besserer struktureller Qualität im Sinne vom NIEDERSÄCHSISCHEN

LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE (NLÖ) (2001). In den Orts(rand-)lagen im Oberlauf und Mündungs-

bereich treten drei sehr stark veränderte Abschnitte hinzu. Der Bullerbach weist fast über die

gesamte Länge lineare standortgerechte oder standortfremde Gehölzbestände im Uferbereich auf.

Bisher wurden die Böschungen des Bullerbachs von km 0 + 500 bis 0 + 800 sowie von

km 2 + 400 bis 2 + 900 jährlich beidseitig gemäht. Aufgrund von fast durchgehend gewässerbe-

gleitenden Gehölzen ist in allen weiteren Bereichen keine Böschungsmahd erforderlich.

Das Mähgut wird weitestgehend mittels Harken oder Förderband aus dem Abflussprofil entfernt.

Um Gehölze wird ein Mähabstand von 5 m eingehalten. Bei der Mahd werden auf jeweils 100 m

10 % des Abschnitts nicht gemäht.

Wenn erforderlich werden angrenzende Gehölze hinsichtlich der Freihaltung des Abflussprofils

zurückgeschnitten und umgestürzte Bäume und größere Verklausungen entfernt.

Soweit möglich werden Durchlassbauwerke, einmündende Gräben, funktionsfähige und gekenn-

zeichnete Regenwasser- und Dränageeinleitungen auf einer Länge von 5 m vor und hinter dem

Bauwerk oder der Einleitung freigehalten.

Weitere Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen mit einem feststehenden Turnus werden im Inte-

resse an einer nachhaltigen Unterhaltung laut UNTERHALTUNGSVERBAND NR. 53 „WEST- UND

SÜDAUE“ (2011) nicht durchgeführt.

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

12

4. Entwicklungsziele

Übergeordnetes Entwicklungsziel im Sinne einer nachhaltigen Gewässerunterhaltung ist die mit-

telfristige Reduzierung und langfristige Aufgabe von aktiven Unterhaltungsmaßnahmen bei aus-

reichender hydraulischer Funktionsfähigkeit des Gewässers. Dies ist nur möglich, wenn dem

Gewässer genügend Raum für eine naturnahe Entwicklung zur Verfügung gestellt wird. Eine

Veränderung der bisherigen Unterhaltung kann nur stattfinden, wenn die Gewässerunterhaltung

in einem Raum-Zeit-Kontinuum verstanden wird, das eigendynamische Prozesse erlaubt.

Hinsichtlich der großen hydraulischen Differenzen zwischen den sehr großzügigen Gewässerpro-

filen und den zum Teil sehr kleinen Durchlassbauwerkprofilen, sollte zuallererst das Fassungs-

vermögen der Durchlassbauwerke geprüft werden. Ist dieses auch bei Hochwasserereignissen

ausreichend, sollte eine Unterhaltung außerhalb der Ortschaften auf das für den Erhalt der Funk-

tionstüchtigkeit zwingend Erforderliche reduziert werden. Wenn möglich, sollte eine Mahd für

die kommenden Jahre ausgesetzt und der Eintrag von Totholz gefördert werden, mit dem Ziel

das Gewässerprofil und das Fassungsvermögen der Durchlassbauwerke anzugleichen. Besteht

das Risiko des Verdriftens von größerem Totholz kann dieses gezielt gesichert werden.

In Bereichen, in denen auf eine Böschungsmahd nicht verzichtet werden kann, steht die Umstel-

lung der Unterhaltungsmaßnahmen von einem ein- zu einem zweijährigen Turnus im Vorder-

grund.

Mit den oben genannten Maßnahmen findet gleichzeitig eine Erhöhung der Kontrollfunktion in

Form von Begehungen am Gewässer statt, um kritische Situationen zu erkennen, ein schnelles

Eingreifen zu ermöglichen und den vitalen Interessen der Anlieger und Verbandsmitgliedern

gerecht zu werden.

Ein kurzfristiges Ziel ist die Einrichtung eines vollständigen beidseitigen Gewässerrandstreifens

und die Entwicklung des Gehölzbestandes zu einem zumindest einseitigen/wechselseitigen Be-

stand entlang des Gewässers mit durchgehend beschattender Wirkung. Einem Verkrauten der

Sohle kann damit entgegengewirkt und die Notwendigkeit massiver, aktiver Unterhaltungsmaß-

nahmen reduziert werden. Dabei sollte ein Randstreifen als Entwicklungskorridor mit variieren-

der Breite verstanden werden, der sich an Höhenlinien und Zwangspunkten im Gelände orien-

tiert, so dass ein vom Hochwasser gestalteter Raum unter Einbeziehung der Belange des Allge-

meinwohls entstehen kann (BUND/LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) 2009).

Im Rahmen der Gewässerentwicklung sollten schon vorhandene Gehölzbestände gezielt erwei-

tert werden. Der Ausbau dieser "Inseln" bewirkt eine stärkere Vernetzung der Gehölzbestände

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

13

am Bullerbach und führt außerdem dazu, dass mittelfristig immer längere Gewässerstrecken

ohne bzw. mit einer stark reduzierten Unterhaltung auskommen werden. Vor einer Anpflanzung

von Ufergehölzen sollten hinsichtlich des ordnungsgemäßen Wasserabflusses eventuell beste-

hende Rehnen entfernt bzw. Bermen von maximal 50 cm Stärke abgeschoben werden.

Ein langfristiges Entwicklungsziel ist hinsichtlich der Vorgaben des WASSERHAUSHALTSGE-

SETZES (2009) die Verbesserung der Gewässerstruktur in den stark degradierten Teilstrecken hin

zu einem guten ökologischen Zustand. Dazu gehört neben einem beidseitigen naturnahen Ge-

wässerrandstreifen eine naturnähere Entwicklung des Gewässerlaufs und der Sohle.

Das Konzept sieht die Umsetzung kleinräumiger "Insellösungen" vor, die eine Strahlwirkung auf

in der Entwicklungsphase befindliche Gewässerabschnitte haben und sowohl eine zeitnahe Um-

setzung als auch ein kurzfristiges Eingreifen in kritischen Fällen ermöglichen. Dabei werden

punktuelle Strukturelemente, wie z.B. einzelne Feldgehölze, herausgegriffen und gezielt ausge-

baut. Gemäß § 30 BNatSchG werden naturnahe Fließgewässerabschnitte bei Bächen und kleinen

Flüssen bereits bei einer Länge von mindestens 20 m geschützt (NLWKN 2010).

4.1. Allgemeines zur Ufer- und Böschungsmahd

Die Mahd der Ufer und Böschungen ist, falls sie hydraulisch zwingend erforderlich ist, so natur-

schonend und bedarfsgerecht wie möglich durchzuführen, um eine übermäßige Schädigung der

Pflanzen und Tiere im und am Gewässer zu vermeiden.

Eine Reduktion des Mähintervalls auf höchstens alle zwei Jahre sowie eine wechselseitige Mahd

sollten angestrebt werden.

Der beste Zeitpunkt für die Mahd ist der Spätsommer (STILLER & TREPEL 2010). Ufer und Bö-

schungen sollten nicht vor dem 15. Juli gemäht werden und die Arbeiten sollten spätestens Ende

Oktober abgeschlossen sein.

Die untere Böschung (d.h. 20 bis 40 cm über der Wasserlinie) sollte von den Mäharbeiten ausge-

schlossen werden, da sie einen wichtigen Lebensraum für Kleintiere und feuchtliebende Vegeta-

tion darstellt (DWA 2010).

Bei der Mahd der Gewässerböschungen wird derzeit bei vielen Gewässern auf den Einsatz des

Schlegelmähers zurückgegriffen. Stattdessen sollte z.B. ein hinsichtlich ökologischer Verträg-

lichkeit deutlich besser einzustufendes Messerbalkenmähwerk (z.B. auch Mähkorb) eingesetzt

werden. Der Einsatz eines Balkenmähers bietet den betroffenen Pflanzen und Tieren bessere

Überlebensmöglichkeiten als ein Schlegel- oder Scheibenmähwerk. Kann auf einen Schlegelmä-

her nicht verzichtet werden, sollte eine Mahdhöhe von mindestens 10 cm Entfernung zum Boden

eingehalten werden, damit Tiere in Bodennähe geschützt werden.

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

14

Das Mähgut sollte zeitversetzt zur Mahd von den Böschungen abtransportiert werden, um einer

Eutrophierung und Verarmung der Uferlebensräume entgegenzuwirken. So können sich gewäs-

sertypische Hochstaudenfluren und Röhrichtbestände wieder entwickeln, die zu einer Uferstabi-

lisierung beitragen.

Durchlassbauwerke, einmündende Gräben, funktionsfähige und gekennzeichnete Regenwasser-

und Dränageeinleitungen werden weiterhin gemäß ihrer ordnungsgemäßen Funktionsfähigkeit

freigehalten. Bei der Ufer- bzw. Böschungsmahd ist ein Abstand zu vorhandenen Gehölzen von

5 m vor und hinter dem Gehölz zwingend einzuhalten.

Umfang und Turnus der erforderlichen Arbeiten sind in den zugehörigen Unterhaltungsabschnit-

ten konkretisiert (siehe Kapitel 5). Über Abweichungen, z.B. bei extremen Witterungsbedingun-

gen, kann und muss der Unterhaltungsverband nach Abwägung entscheiden.

4.2. Allgemeines zum Entkrauten

Das Entkrauten von Böschungen und Sohle eines Fließgewässers ist ein massiver Eingriff in die

ökologische Struktur und Funktionsfähigkeit und sollte möglichst vermieden werden, wenn der

ordnungsgemäße Wasserabfluss durch andere Maßnahmen (siehe Kapitel 4.1) gewährleistet

werden kann (DWA 2010, STILLER & TREPEL 2010).

Kann eine Entkrautung nicht umgangen werden, sollte diese zum Schutz der Gewässerorganis-

men zwischen Juli und Ende September mit einem Messerbalkenmähwerk durchgeführt werden.

Bei der Durchführung von Entkrautungsmaßnahmen sind Teillebensräume zu erhalten, um eine

schnelle Wiederbesiedlung zu ermöglichen. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, in einer

zwischen den Ufern pendelnden Schneise (= Stromstrichmahd) oder bei kleineren Gewässern

halbseitig und abschnittsweise zu mähen. Die seit einigen Jahren vorgenommene 10-%-Regel

(10 m auf 100 m Gesamtlänge eines zu mähenden Abschnitts werden ausgelassen) – zumindest

als Minimalvorgabe – hat sich bewährt. In diesem Zusammenhang ist im Einzelfall zu prüfen, ob

der Anteil von der Mahd ausgenommener Abschnitte erhöht werden kann. Ebenso sollte ein aus-

reichender Abstand von der Gewässersohle eingehalten werden.

Das Räumgut sollte aus dem Gewässer und mittelfristig von der Böschung entfernt werden. Um

eine Rückwanderung der Organismen in das Gewässer zu ermöglichen, sollte das Räumgut erst

nach einer ein bis zweitägigen Lagerung auf der Böschungsoberkante bzw. auf dem Gewässer-

randstreifen abtransportiert werden. Alle Arbeiten am bzw. im Gewässer erfolgen im Regelfall

stromaufwärts, um verdriftete Tiere kein zweites Mal zu erfassen (JÜRGING & PATT 2005).

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

15

4.3. Allgemeines zur Sohlstruktur

Aus Zeiten des Ausbaus der Gewässer stammt häufig eine Sohlbefestigung mit Ökotextilien und

besiedlungsfeindlichem Basaltschotter, die z.T. durch Auflagerungen heute nicht mehr erkennbar

ist. Diese Materialien sind besiedlungsfeindlich und entsprechen weder dem zugehörigen Natur-

raum noch erlauben sie eine eigendynamische Entwicklung der Sohlstruktur. Zusätzlich trennen

Ökotextilien das Interstitial vom freien Wasserkörper in vielen Fällen nahezu vollständig ab.

Entsprechend gehen für diverse Kompartimente der aquatischen Lebensgemeinschaft wichtige

Rückzugs- und Reproduktionsräume verloren.

Bei entsprechenden Umgestaltungsmaßnahmen am Gewässer, wie z.B. der Verlegung von Teil-

abschnitten, sollten die Materialien nach Möglichkeit entfernt und, falls technisch zwingend er-

forderlich, durch Kiesschüttungen, die dem Naturraum entstammen, ersetzt werden.

4.4. Allgemeines zur Gehölzpflege

Ein geschlossener, mehrreihiger Gehölzbestand entspricht dem Leitbild eines löss-/lehm-

geprägten Fließgewässers. Er sichert und strukturiert die Ufer und beschattet das Gewässer.

In welchem Maße die Gehölze gepflegt werden müssen, hängt vom Gewässerzustand, dem Aus-

baugrad, der Art des Gehölzbestandes sowie den angrenzenden Nutzungsformen ab. Im Rahmen

der Gewässerunterhaltung werden je nach Bedarf und im Sinne des Hochwasserschutzes nicht

mehr standfeste, abgestorbene und abflussbehindernde Gehölze aus dem Bestand entfernt. Dabei

ist ein entsprechender Anteil an Totholz erstrebenswert. Zur Erreichung eines unterschiedlichen

Altersaufbaus können einzelne Gehölze auf den Stock gesetzt werden. Neuanpflanzungen benö-

tigen in der Regel eine Fertigstellungs- bzw. Entwicklungspflege (JÜRGING & PATT 2005). Diese

ist so lange erforderlich, bis die Gehölze über die Krautschicht hinausgewachsen sind, was in der

Regel zwei bis drei Vegetationsperioden entspricht.

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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5. Unterhaltungsrahmenplan

Es wird eine Rückführung der Unterhaltungsmaßnahmen am Bullerbach angestrebt. Dabei ist

das Aussetzen der Mahd für die kommenden Jahre, bzw. in Bereichen, in denen dies nicht um-

setzbar ist, die Umstellung auf einen zweijährigen bzw. einen jährlich wechselseitigen Turnus

vorgesehen.

Die kurzfristigen Entwicklungsziele bestehen am Bullerbach in der Einrichtung eines weitge-

hend durchgehenden beidseitigen Gewässerrandstreifens und die Weiterentwicklung des Ge-

hölzbestandes hin zu einem immerhin wechselseitigen Gehölzbestandes, der das Gewässer be-

schattet und einen Puffer zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen darstellt. Längerfris-

tig soll neben einem beidseitig geschlossenen Gehölzbestand eine naturnähere Entwicklung des

Gewässerlaufs und der Sohle initiiert werden.

Die Darstellung des Unterhaltungsrahmenplans erfolgt in Form einer Tabelle. Die betrachteten

Gewässerstrecken, sowie Entwicklungs- und durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen sind

farbig gekennzeichnet. Die Seitenangaben, d.h. linke und rechte Gewässerseite, beziehen sich

auf die in der Limnologie und Wasserwirtschaft verwendeten Standardangaben in Fließrichtung.

Sollten detailliertere Informationen zu einzelnen Gewässerbereichen nötig sein, so sind diese in

der UNTERSUCHUNG DER STRUKTURGÜTE UND STÖRSTELLEN AM BULLERBACH (ECORING 2011)

einzusehen.

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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Gewässerstrecke

Abschnitt 1: Station 0 + 000 – 0 + 500 (Bull_12 – Bull_11, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011))

Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich in Ortslage - angrenzende Nutzung: Bebauung mit Freiflächen, Grünland, bodenständiger Wald Randstreifen:

- linksseitig in Fließrichtung zwischen Station 0 + 136 und 0 + 200 dreieckiger Gehölzstreifen mit waldartigen Strukturen als Randstreifen - rechtsseitig zwischen Station 0 + 014 und 0 + 194 ca. 30 m breiter Gehölzstreifen (Wald) als Randstreifen Gehölze: - im Uferbereich kommt linksseitig zwischen Station 0 + 000 und 0 + 195 eine Galerie aus bodenständigen Gehölzen vor - rechtsseitig zwischen Station 0 + 000 und 0 + 284 eine Galerie aus bodenständigen Gehölzen sowie von Station 0 + 366 und 0 + 500 eine Gehölzreihe mit z.T. nicht bodenständigen

Gehölzen Unterhaltung:

- bis zum Jahr 2011 nur Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, keine regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen (Böschungsmahd, Sohlräumung, Entkrautung o.ä.) in diesem Gewässerabschnitt

„Hydraulisches Potenzial“ in %

Bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“ - von Station 0 + 000 bis 0 + 187 bei 100 % (es handelt sich hier um den Mündungsbereich) - von Station 0 + 187 bis 0 + 272 bei 50 % - von Station 0 + 272 bis 0 + 500 bei 72 %

Kurzfristige Entwicklungsziele

linksseitig in Fließrichtung: - Verlängerung des Gewässerrandstreifens, Anlage auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich, v.a. durch Neuanpflanzungen, wo aufgrund der Ortslage juristisch und technisch umsetzbar

rechtsseitig in Fließrichtung: - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich, v.a. durch Neuanpflanzungen, wo aufgrund der Ortslage juristisch und technisch umsetzbar

Langfristige Entwicklungsziele

- Vervollständigung der Randstreifen1 - Aufbau eines zumindest wechselseitigen bodenständigen Gehölzbestandes - Verbesserung der Durchgängigkeit von Ufer und Sohle

1 Rechtsseitig und teilweise auch linksseitig ist die Vervollständigung eines Randstreifens aufgrund der Ortslage (angrenzende Privatgrundstücke mit Bebauung) derzeit nur unter größeren juristi-schen Schwierigkeiten möglich. Trotzdem sollten die Möglichkeiten eines Flächenkaufs langfristig auch in Ortslage geprüft werden.

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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Gewässerstrecke

Abschnitt 1: Station 0 + 000 – 0 + 500 (Bull_12 – Bull_11, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung)

Besonderheiten

Durchlassbauwerke: - Durchlassbauwerk D 11/05 (Station 0 + 287) und D 11/01 (0 + 498) mit unterbrochenen Ufern Einleitungen: - Einleitung E 11/02 (Station 0 + 349) und E 11/01 (0 + 350) mit einem geringen Abstand zur Sohle Sohlbauwerke: - Sohlabsturz S 12/01 (Station 0 + 161) mit sieben Stufen und ca. 140 cm Höhe Uferbauwerke: - U 11/02 (Plastikwand, rechts) von Station 0 + 345 bis 0 + 348, U 11/01 (Steinschüttung, links und rechts) von Station 0 + 349 bis 0 + 500

Entwicklungsmaßnahmen - Einrichtung eines linksseitigen Gewässerrandstreifens (von Station 0 + 000 bis 0 + 136, von 0 + 329 bis 0 + 500) - Anlage von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) linksseitig von Station 0 + 200 bis

0 + 500 sowie rechtsseitig von 0 + 284 bis 0 + 366 - perspektivisch Entnahme bzw. Ersatz der nicht bodenständigen Gehölze durch bodenständige Gehölze soweit hinsichtlich der Besitzverhältnisse umsetzbar; rechtseitig von Stati-

on 0 + 366 bis 0 + 500 - perspektivisch Umgestaltung der strukturschädlichen Durchlassbauwerke durch Rückbau der Uferbefestigungen (z.B. Umbau zu Brücke), wo technisch möglich - Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Einleitungen mit einem geringen Abstand zur Sohle (s.o.), ggf. Sanierung - Entfernung/Rückbau des Sohlbauwerks S 12/01; in Abhängigkeit vom Gefälle ist u.U. das Einbringen von gewässertypischem Substrat erforderlich - bei der Unterhaltung des Uferbauwerks U 11/02 sollte geprüft werden, ob eine Entfernung aus hydraulischer und technischer Sicht umzusetzen ist - wenn möglich Ersatz des beidseitigen Uferverbaus U 11/01 durch Ufersicherung mit Weidenstecklingen/Anlage von Ufergehölzen

Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen:

- so weit möglich Freihalten der Einleitungen, Durchlassbauwerke und des Zulaufgrabens - Anlage bzw. Schließen von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege)

Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen: - Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Überprüfung der Neuanpflanzungen

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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Gewässerstrecke

Abschnitt 2: Station 0 + 500 – 0 + 800 (Bull_11 – Bull_09, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011))

Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich zunächst noch in Ortslage, dann in freier Landschaft - angrenzende Nutzung: Bebauung mit Freiflächen, Äcker, Grünland, ferner bodenständiger Wald Randstreifen:

- linksseitig in Fließrichtung zwischen Station 0 + 736 und 0 + 800 Wald als Randstreifen - rechtsseitig zwischen Station 0 + 644 und 0 + 723 eine Brache mit Randstreifenpotenzial, zwischen 0 + 723 und 0 + 800 ein 7 m breiter Randstreifen mit Gehölzen Gehölze: - im Uferbereich kommen linksseitig zwischen Station 0 + 513 und 0 + 723 bodenständige Einzelgehölze vor, zwischen 0 + 723 und 0 + 800 eine bodenständige Galerie - rechtsseitig zwischen Station 0 + 500 und 0 + 513 eine Gehölzreihe mit z.T. nicht bodenständigen Gehölzen, zwischen 0 + 513 und 0 + 800 eine bodenständige Galerie Unterhaltung:

- bis zum Jahr 2011 jährlich beidseitige Mahd der Uferböschungen

„Hydraulisches Potenzial“ in %

Bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“ - von Station 0 + 500 bis 0 + 537 bei 72 % - von Station 0 + 537 bis 0 + 800 bei 40 %

Kurzfristige Entwicklungsziele

- Aussetzen der Mahd für die kommenden Jahre linksseitig in Fließrichtung:

- Etablierung eines vollständigen Gewässerrandstreifens (d.h. Verlängerung), Anlage auf idealerweise 12 m Breite - Schließen der Lücken im Ufergehölzbestand durch Sukzession; Ziel ist ein heterogener Gehölzbestand mit standortgerechten Gehölzen unterschiedlichen Alters

rechtsseitig in Fließrichtung: - Etablierung eines vollständigen Gewässerrandstreifens im eigentlichen Sinne (d.h. teilweise Nutzungsaufgabe erforderlich), Anlage/Verbreiterung auf idealerweise 12 m Breite - Schließen der Lücken im Ufergehölzbestand durch Sukzession; Ziel ist ein heterogener Gehölzbestand mit standortgerechten Gehölzen unterschiedlichen Alters

Langfristige Entwicklungsziele

- Aufbau eines beidseitigen geschlossenen, bodenständigen Gehölzbestandes - vollständige Aufgabe der Mäharbeiten bei entsprechendem Alter der Gehölzbestände - Verbesserung der Durchgängigkeit der Ufer - Entwicklung der Sohlen- und Uferstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit in freier Landschaft

Besonderheiten

Durchlassbauwerke: - Durchlassbauwerk D 10/02 (Station 0 + 513) mit unterbrochenen Ufern Uferbauwerke: - U 11/01 (Steinschüttung, links und rechts) von Station 0 + 500 bis 0 + 514

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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Gewässerstrecke

Abschnitt 2: Station 0 + 500 – 0 + 800 (Bull_11 – Bull_09, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung)

Entwicklungsmaßnahmen - Einrichtung eines Gewässerrandstreifens (links: von Station 0 + 500 bis 0 + 736, rechts: von 0 + 500 bis 0 + 644) - Entwicklung der rechtsseitigen Fläche von Station 0 + 644 bis 0 + 723 zu einem Randstreifen im eigentlichen Sinne durch vollständige Nutzungsaufgabe - Anlage von linksseitigen Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) von Station 0 + 500 bis

0 + 513 - perspektivisch Entnahme bzw. Ersatz der nicht bodenständigen Gehölze durch bodenständige Gehölze inkl. Sukzession der Vegetationsbestände soweit hinsichtlich der Besitz-

verhältnisse umsetzbar; rechtseitig von Station 0 + 500 bis 0 + 513 - perspektivisch Umgestaltung des strukturschädlichen Durchlassbauwerks D 10/02 durch Rückbau der Uferbefestigungen (z.B. Umbau zu Brücke), wenn technisch möglich - wenn möglich Ersatz des beidseitigen Uferverbaus U 11/01 durch Ufersicherung mit Weidenstecklingen/Anlage von Ufergehölzen - Zulassen des Entstehens von besonderen Ufer- und Sohlstrukturen

- Verbesserung der Sohlenstruktur durch Einbringen bzw. Belassen von eingetragenem Totholz; für diese Maßnahme sollte eine ausreichend breite Fläche am Ufer zur Verfügung stehen

Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen:

- so weit möglich Freihalten der Durchlassbauwerke - in Bereichen, in denen die Weiterentwicklung zu einem geschlossenen Gehölzbestand oder eine Sukzession bzw. das Aussetzen der Mahd technisch/juristisch nicht umzusetzen ist,

Mahd (höchstens im zweijährlichen Takt) der Böschungen bis maximal 0,2 m über der Wasserlinie, bei Einhaltung von mindestens 5 m Abstand zu den Gehölzen, zeitlich versetzte Abfuhr des Mähgutes

Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen: - Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Kontrolle der Ufer- und Sohlstrukturen, um einer ungewollten Laufveränderung des Gewässers rechtzeitig entgegenwirken zu können

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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Gewässerstrecke

Abschnitt 3: Station 0 + 800 – 2 + 400 (Bull_09 – Bull_07, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011))

Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich in freier Landschaft - angrenzende Nutzung: v.a. Äcker, außerdem typische Auenbiotope, Nadelforst, bodenständiger Wald, ferner Regenrückhaltebecken Randstreifen:

- linksseitig in Fließrichtung zwischen Station 0 + 800 und 0 + 890 Wald als Randstreifen, zwischen 1 + 140 und 1 + 419 ca. 4 m breiter Saumstreifen mit Brache, zwischen 1 + 476 und 2 + 365 ca. 15 m breiter Randstreifen mit Auenbiotop

- rechtsseitig zwischen Station 0 + 800 und 1 + 007 ein 7 m breiter Randstreifen mit Gehölzen, zwischen 1 + 022 und 1 + 130 bodenständiger Forst mit Randstreifenpotenzial, zwischen 1 + 261 und 1 + 420 waldartige Strukturen als Randstreifen, zwischen 1 + 476 und 2 + 365 ca. 5 m breiter Randstreifen mit Auenbiotop, zwischen 2 + 377 und 2 + 400 ca. 8 m breiter Grünlandstreifen mit Randstreifenpotenzial

Gehölze: - im Uferbereich kommt beidseitig zwischen Station 0 + 800 und 2 + 365 eine bodenständige Galerie vor - zusätzlich links zwischen Station 2 + 384 und 2 + 400 bodenständige Bäume Unterhaltung:

- bis zum Jahr 2011 nur Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, keine regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen (Böschungsmahd, Sohlräumung, Entkrautung o.ä.) in diesem Gewässerabschnitt

„Hydraulisches Potenzial“ in %

Bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“ - von Station 0 + 800 bis 0 + 812 bei 40 % - von Station 0 + 812 bis 1 + 019 bei 36 % - von Station 1 + 019 bis 1 + 417 bei 49 % - von Station 1 + 417 bis 1 + 775 bei 359 % - von Station 1 + 775 bis 1 + 892 bei 389 % - von Station 1 + 892 bis 2 + 359 bei 642 % - von Station 2 + 359 bis 2 + 400 bei 104 %

Kurzfristige Entwicklungsziele

linksseitig in Fließrichtung: - Etablierung eines vollständigen, ausreichend breiten Gewässerrandstreifens, Anlage/Verbreiterung auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich durch Neuanpflanzungen

rechtsseitig in Fließrichtung: - Etablierung eines vollständigen Gewässerrandstreifens im eigentlichen Sinne (d.h. teilweise Nutzungsänderung erforderlich), Anlage/Verbreiterung auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich durch Neuanpflanzungen

Langfristige Entwicklungsziele

- Aufbau eines beidseitigen geschlossenen, bodenständigen Gehölzbestandes - Entwicklung der Sohlen- und Uferstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit - Verbesserung der Durchgängigkeit von Ufer und Sohle

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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Gewässerstrecke

Abschnitt 3: Station 0 + 800 – 2 + 400 (Bull_09 – Bull_07, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung)

Besonderheiten

Durchlassbauwerke: - Durchlassbauwerk D 09/01 (Station 1 + 135), D 08/06 (1 + 424), D 08/04 (1 + 570), D 08/03 (1 + 830), D 08/02 (2 + 012), D 08/01 (2 + 226), D 07/02 (2 + 370) mit unterbrochenen

Ufern Steingabionen D 08/04 bis D 08/01 stellen Zwangspunkt für das Gewässer dar und dürfen überflossen werden - Durchlassbauwerk D 08/05 (Station 1 + 471) mit unterbrochenen Ufern und Sohle Einleitungen: - Einleitungen E 09/02 (Station 1 + 407) und E 09/01 (1 + 408) mit einem geringen Abstand zur Sohle Sohlbauwerke: - Sohlabsturz S 08/01 (Station 2 + 225) mit ca. 30 cm Höhe Sonstige Störstellen: - Rohr quer über Gewässer (Station 1 + 210), Bauschutt (1 + 594), Holz- und Plastikabfall (2 + 220)

Entwicklungsmaßnahmen - Einrichtung eines linksseitigen Gewässerrandstreifens (links: von Station 0 + 890 bis 1 + 140, 1 + 419 bis 1 + 476 sowie 2 + 365 bis 2 + 400; rechts: von Station 1 + 130 bis

1 + 261) - Nutzungsänderung der rechtsseitigen Flächen von Station 1 + 022 bis 1 + 130 und von 2 + 377 bis 2 + 400 und Entwicklung zu einem Randstreifen im eigentlichen Sinne - Verbreiterung des linksseitigen Saumstreifens von Station 1 + 140 bis 1 + 419 auf mindestens 12 m Breite - Anlage von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) linksseitigen von Station 2 + 365 bis

2 + 400, sowie rechtsseitig von 2 + 365 bis 2 + 384 - perspektivisch Umgestaltung der strukturschädlichen Durchlassbauwerke durch Rückbau der Ufer- und Sohlbefestigungen (z.B. Umbau zu Brücke, Einbringen von typgerechtem,

autochtonen Materials unterhalb des Bauwerks), wo technisch möglich - Kontrolle der hydraulischen Funktionstüchtigkeit der Durchlassbauwerke mit einem sehr geringen hydraulischen Potenzial (Steingabionen D 08/04 bis D 08/01); ggf. Umgestaltung - Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Einleitungen mit einem geringen Abstand zur Sohle (s.o.), ggf. Sanierung - Entfernung/Rückbau des Sohlbauwerks S 08/01; in Abhängigkeit vom Gefälle ist u.U. das Einbringen von gewässertypischem Substrat erforderlich - Verbesserung der Sohlenstruktur durch Einbringen bzw. Belassen von eingetragenem Totholz; für diese Maßnahme sollte eine ausreichend breite Fläche am Ufer zur Verfügung

stehen - Zulassen des Entstehens von besonderen Ufer- und Sohlstrukturen - Eine Veränderung des z.T. stark überdimensionierten Gewässerprofils (siehe „hydraulisches Potenzial“) ist nicht erforderlich, da das Profil in diesen Bereichen durch seine sehr

große Breite relativ naturnah gestaltet ist und einen Retentionsraum für überschüssiges Wasser bei Hochwasser darstellt. - ggf. Entfernung der oben genannten sonstigen Störstellen

Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen:

- so weit möglich Freihalten der Einleitungen, Durchlassbauwerke und des Zulaufgrabens - Anlage von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege)

Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen: - Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Überprüfung der Neuanpflanzungen - Kontrolle der Ufer- und Sohlstrukturen, um einer ungewollten Laufveränderung des Gewässers rechtzeitig entgegenwirken zu können

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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Gewässerstrecke

Abschnitt 4: Station 2 + 400 – 2 + 900 (Bull_07 – Bull_06, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011))

Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich in freier Landschaft - angrenzende Nutzung: Äcker und linksseitig zusätzlich Grünland Randstreifen:

- linksseitig in Fließrichtung zwischen Station 2 + 482 und 2 + 795 ca. 30 m breites extensiv genutztes Grünland mit Randstreifenpotenzial - rechtsseitig in Fließrichtung zwischen Station 2 + 400 und 2 + 600 ca. 8 m breiter Grünlandstreifen mit Randstreifenpotenzial, zwischen 2 + 616 und 2 + 795 ca. 15 m breites extensiv

genutztes Grünland mit Randstreifenpotenzial, zwischen 2 + 795 und 2 + 900 ca. 10 m breiter Randstreifen mit Sukzession, jungen Bäumen und z.T. Gräsern Gehölze: - im Uferbereich kommen linksseitig zwischen Station 2 + 400 und 2 + 423 bodenständige Bäume vor - rechtsseitig von Station 2 + 618 und 2 + 794 bodenständige Galerie - von Station 2 + 794 bis 2 + 900 befinden sich wechselseitig bodenständige Einzelgehölze Unterhaltung:

- bis zum Jahr 2011 jährlich beidseitige Mahd der Uferböschungen

„Hydraulisches Potenzial“ in %

Bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“ - von Station 2 + 400 bis 2 + 597 bei 104 % - von Station 2 + 597 bis 2 + 794 bei 25 % - von Station 2 + 794 bis 2 + 900 bei 54 %

Kurzfristige Entwicklungsziele

- Aussetzen der Mahd für die kommenden Jahre linksseitig in Fließrichtung:

- Etablierung eines vollständigen, ausreichend breiten Gewässerrandstreifens, Anlage auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich durch Neuanpflanzungen und Sukzession

rechtsseitig in Fließrichtung: - Etablierung eines Gewässerrandstreifens im eigentlichen Sinne (d.h. teilweise Nutzungsaufgabe erforderlich), Verbreiterung auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich durch Neuanpflanzungen und Sukzession

Langfristige Entwicklungsziele

- Aufbau eines beidseitigen geschlossenen Gehölzbestandes - vollständige Aufgabe der Mäharbeiten bei entsprechendem Alter der Gehölzbestände - Verbesserung der Durchgängigkeit der Ufer - Entwicklung der Sohlen- und Uferstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit

Besonderheiten

Durchlassbauwerke: - Durchlassbauwerk D 07/01 (Station 2 + 609) mit unterbrochenen Ufern Uferbauwerke: - U 06/02 (Bruchsteinmauer, links) von Station 2 + 860 bis 2 + 870 Sonstige Störstellen: - Bauschutt (2 + 590)

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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Gewässerstrecke

Abschnitt 4: Station 2 + 400 – 2 + 900 (Bull_07 – Bull_06, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung)

Entwicklungsmaßnahmen - Einrichtung eines linksseitigen Gewässerrandstreifens (links: von Station 2 + 795 bis 2 + 900) - Nutzungsänderung der Flächen linksseitig von Station 2 + 482 bis 2 + 795 und rechtsseitig von 2 + 400 bis 2 + 795 und Entwicklung zu einem Randstreifen im eigentlichen

Sinne - Anlage von Gehölzbeständen im Böschungsbereich durch Neuanpflanzungen (mit anschließender Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) linksseitig von Station 2 + 423

bis 2 + 794, rechtsseitig von 2 + 400 bis 2 + 618 - Schließen der Lücken in den beidseitigen Gehölzbeständen von Station 2 + 794 bis 2 + 900 durch Sukzession - perspektivisch Umgestaltung des strukturschädlichen Durchlassbauwerks durch Rückbau der Uferbefestigungen (z.B. Umbau zu Brücke), wenn technisch möglich - bei der Unterhaltung des linksseitigen Uferbauwerks (U 06/02) sollte geprüft werden, ob eine Entfernung aus hydraulischer und technischer Sicht umzusetzen ist; wenn mög-

lich Ersatz des Uferverbaus durch Ufersicherung mit Weidenstecklingen/Anlage von Ufergehölzen - Verbesserung der Sohlenstruktur durch Einbringen bzw. Belassen von eingetragenen Totholz; für diese Maßnahme sollte eine ausreichend breite Fläche am Ufer zur Verfügung

stehen - Zulassen des Entstehens von besonderen Ufer- und Sohlstrukturen - ggf. Entfernung der oben genannten sonstigen Störstelle

Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen:

- so weit möglich Freihalten des Durchlassbauwerks und der Zulaufgräben - in Bereichen, in denen die Weiterentwicklung zu einem geschlossenen Gehölzbestand oder eine Sukzession bzw. das Aussetzen der Mahd technisch/juristisch nicht umzusetzen ist,

wechselseitige Mahd (höchstens im zweijährlichen Takt) der Böschungen bis maximal 0,2 m über der Wasserlinie, bei Einhaltung von mindestens 5 m Abstand zu den Gehölzen, zeit-lich versetzte Abfuhr des Mähgutes

Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen: - Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Überprüfung der Neuanpflanzungen - Kontrolle der Ufer- und Sohlstrukturen, um einer ungewollten Laufveränderung des Gewässers rechtzeitig entgegenwirken zu können

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

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Gewässerstrecke

Abschnitt 5: Station 2 + 900 – 3 + 130 (Bull_06 – Bull_05, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011))

Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich in freier Landschaft - angrenzende Nutzung: beidseitig Äcker, außerdem links Grünland Randstreifen:

- linksseitig in Fließrichtung zwischen Station 3 + 048 und 3 + 130 ca. 4 m breiter Saumstreifen aus Brache und Bäumen - rechtsseitig zwischen Station 2 + 900 und 3 + 048 ca. 10 m breiter Randstreifen mit Sukzession, jungen Bäumen und z.T. Gräsern, daran anschließend von 3 + 048 bis 3 + 130 ca. 4 m

breiter Saumstreifen aus Brache und Bäumen Gehölze: - im Uferbereich befinden sich von Station 2 + 900 bis 3 + 048 wechselseitig bodenständige Einzelgehölze, daran schließt sich von 3 + 048 bis 3 + 130 beidseitig eine bodenständige

Gehölzreihe an Unterhaltung:

- bis zum Jahr 2011 nur Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, keine regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen (Böschungsmahd, Sohlräumung, Entkrautung o.ä.) in diesem Gewässerabschnitt

„Hydraulisches Potenzial“ in %

Bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“ - von Station 2 + 900 bis 3 + 053 bei 54 % - von Station 3 + 053 bis 3 + 130 bei 120 %

Kurzfristige Entwicklungsziele

linksseitig in Fließrichtung: - Etablierung eines weitgehend durchgehenden Gewässerrandstreifens im eigentlichen Sinne (d.h. Verbreiterung und Verlängerung erforderlich), Anlage/Verbreiterung auf

idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich durch Sukzession

rechtsseitig in Fließrichtung: - Etablierung eines vollständigen, ausreichend breiten Gewässerrandstreifens im eigentlichen Sinne, z.T. Verbreiterung auf idealerweise 12 m Breite - Erweiterung der vorhandenen Gehölzbestände im Uferbereich durch Sukzession

Langfristige Entwicklungsziele

- Aufbau eines beidseitigen geschlossenen Gehölzbestandes - Entwicklung der Sohlen- und Uferstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit - Verbesserung der Durchgängigkeit der Ufer

Besonderheiten

Einleitungen: - Einleitung E 05/01 (Station 3 + 129) eingeschränkt funktionstüchtig, da das Rohr senkrecht nach oben steht Uferbauwerke: - U 06/01 (Steinschüttung, rechts) von Station 2 + 939 bis 3 + 019

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

26

Gewässerstrecke

Abschnitt 5: Station 2 + 900 – 3 + 130 (Bull_06 – Bull_05, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung)

Entwicklungsmaßnahmen - Einrichtung eines Gewässerrandstreifens (links: von Station 2 + 900 bis 3 + 048; wenn aufgrund des angrenzenden Privatgrundstücks juristisch umsetzbar) - Verbreiterung des beidseitigen Saumstreifens von Station 3 + 048 bis 3 + 130 auf mindestens 12 m Breite - Schließen der Lücken in den wechselseitigen Gehölzbeständen von Station 2 + 900 bis 3 + 048 durch Sukzession - Sanierung oder ggf. Rückbau der eingeschränkt funktionstüchtigen Einleitung (siehe oben (s.o.)) - wenn möglich Ersatz des rechtsseitigen Uferverbaus U 06/01 durch Ufersicherung mit Weidenstecklingen/Anlage von Ufergehölzen - Verbesserung der Sohlenstruktur durch Einbringen bzw. Belassen von eingetragenem Totholz; für diese Maßnahme sollte eine ausreichend breite Fläche am Ufer zur Verfügung

stehen - Zulassen des Entstehens von besonderen Ufer- und Sohlstrukturen

Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen:

- so weit möglich Freihalten der Einleitung Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen:

- Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Kontrolle der Sukzession der uferbegleitenden Gehölze - Kontrolle der Ufer- und Sohlstrukturen, um einer ungewollten Laufveränderung des Gewässers rechtzeitig entgegenwirken zu können

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

27

Gewässerstrecke

Abschnitt 6: Station 3 + 130 – 3 + 496 (Bull_04, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011))

Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich in freier Landschaft - angrenzende Nutzung: beidseitig vorwiegend Äcker, ferner auf der rechten Gewässerseite Feldgehölz Randstreifen:

- linksseitig in Fließrichtung zwischen Station 3 + 186 und 3 + 496 ca. 15 m breiter Randstreifen mit Brache und bodenständigen Gebüschen und Bäumen - rechtsseitig von Station 3 + 320 bis 3 + 496 kommt ein ca. 15 m breites waldartiges Feldgehölz vor Gehölze: - im Uferbereich kommt beidseitig zwischen Station 3 + 130 und 3 + 496 eine Galerie aus bodenständigen Gehölzen vor Unterhaltung:

- bis zum Jahr 2011 nur Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, keine regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen (Böschungsmahd, Sohlräumung, Entkrautung o.ä.) in diesem Gewässerabschnitt

„Hydraulisches Potenzial“ in %

Bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“ - von Station 3 + 130 bis 3 + 155 bei 120 % - von Station 3 + 155 bis 3 + 345 bei 50 % - von Station 3 + 345 bis 3 + 492 bei 178 % - von Station 3 + 492 bis 3 + 496 bei 112 %

Kurzfristige Entwicklungsziele

linksseitig in Fließrichtung: - Etablierung eines durchgehenden Gewässerrandstreifens (d.h. Verlängerung), Anlage auf idealerweise 12 m Breite

rechtsseitig in Fließrichtung: - Etablierung eines durchgehenden Gewässerrandstreifens (d.h. Verlängerung), Anlage auf idealerweise 12 m Breite

Langfristige Entwicklungsziele

- Weiterentwicklung der Sohlen- und Uferstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit

Besonderheiten

Einleitungen: - Einleitung E 04/01 (Station 3 + 138) mit einem geringen Abstand zur Sohle

Entwicklungsmaßnahmen - Einrichtung eines Gewässerrandstreifens (links: von Station 3 + 130 bis 3 + 186, rechts: von 3 + 130 bis 3 + 320) - Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Einleitung mit einem geringen Abstand zur Sohle (s.o.), ggf. Sanierung - Eine Veränderung des z.T. stark überdimensionierten Gewässerprofils (siehe „hydraulisches Potenzial“) ist nicht erforderlich, da das Profil in diesen Bereichen durch seine sehr große

Breite relativ naturnah gestaltet ist und einen Retentionsraum für überschüssiges Wasser bei Hochwasser darstellt. - Verbesserung der Sohlenstruktur durch Belassen von eingetragenem Totholz; für diese Maßnahme sollte eine ausreichend breite Fläche am Ufer zur Verfügung stehen - Zulassen des Entstehens und Belassen von besonderen naturnahen Ufer- und Sohlstrukturen

Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen:

- so weit möglich Freihalten der Einleitung und des Zulaufgrabens Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen:

- Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Kontrolle der Ufer- und Sohlstrukturen, um einer ungewollten Laufveränderung des Gewässers rechtzeitig entgegenwirken zu können

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

28

Gewässerstrecke

Abschnitt 7: Station 3 + 496 – 4 + 818 (Bull_03 – Bull_01, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011))

Nutzungsanforderungen

- die umliegenden Flächen befinden sich vorerst noch in freier Landschaft, dann ab Abschnitt Bull_02 (Station 3 + 749) in Ortslage - angrenzende Nutzung: Bebauung mit Freiflächen, Grünanlagen, Äcker Randstreifen:

- linksseitig in Fließrichtung zwischen Station 3 + 496 und 3 + 792 ca. 15 m breiter Randstreifen aus Brache mit Gebüschen und Bäumen - rechtsseitig keine Randstreifen Gehölze: - im Uferbereich kommt beidseitig zwischen Station 3 + 496 und 3 + 749 eine Gehölzreihe aus bodenständigen Gehölzen vor (links lückig), daran schließt sich von 3 + 749 bis 4 + 581

eine bodenständige Galerie an, von 4 + 581 bis 4 + 718 dann weiterhin bodenständige Bäume und Gebüsche Unterhaltung:

- bis zum Jahr 2011 nur Maßnahmen zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, keine regelmäßigen Unterhaltungsmaßnahmen (Böschungsmahd, Sohlräumung, Entkrautung o.ä.) in diesem Gewässerabschnitt

„Hydraulisches Potenzial“ in %

Bezogen auf die theoretisch kalkulierte Leistungsfähigkeit im Mündungsbereich (100 %) liegt das „hydraulische Potenzial“ - von Station 3 + 496 bis 3 + 618 bei 112 % - von Station 3 + 618 bis 3 + 806 bei 23 % - von Station 3 + 806 bis 4 + 023 bei 19 % - von Station 4 + 023 bis 4 + 239 bei 79 % - von Station 4 + 239 bis 4 + 446 bei 58 % - von Station 4 + 446 bis 4 + 503 bei 123 % - von Station 4 + 503 bis 4 + 592 bei 53 % - von Station 4 + 592 bis 4 + 691 bei 205 % - von Station 4 + 691 bis 4 + 818 bei 121 %

Kurzfristige Entwicklungsziele

linksseitig in Fließrichtung: - Etablierung eines weitgehend durchgehenden Gewässerrandstreifens (d.h. Verlängerung), Anlage auf idealerweise 12 m Breite - Schließen der Lücken im Ufergehölzbestand durch Sukzession

rechtsseitig in Fließrichtung: - Etablierung eines weitgehend durchgehenden Gewässerrandstreifens (d.h. Verlängerung), Anlage auf idealerweise 12 m Breite

Langfristige Entwicklungsziele

- Verbesserung der Durchgängigkeit von Ufer und Sohle - Anheben der Gewässersohle bzw. Anpassung der Böschungen bei hydraulisch stark überdimensionierten Querprofilen - Entwicklung der Sohlen- und Uferstrukturen bei ausreichender Flächenverfügbarkeit in freier Landschaft - Öffnung des verrohrten Teilabschnitts

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

29

Gewässerstrecke

Abschnitt 7: Station 3 + 496 – 4 + 818 (Bull_03 – Bull_01, Abschnittsbezeichnung aus der Strukturgütekartierung (ECORING 2011)) (Fortsetzung)

Besonderheiten

Durchlassbauwerke: - Durchlassbauwerk D 02/05 (Station 3 + 773), D 02/03 (Station 4 + 033) mit unterbrochenen Ufern - D 02/04 (Station 3 + 798), D 02/01 (Station 4 + 446), D 01/01 (Station 4 + 696), D 01/00 (Station 4 + 725) mit unterbrochenen Ufern und Sohle Einleitungen: - Einleitung E 03/05 (Station 3 + 618) verstopft - Einleitungen E 03/03 (Station 3 + 624), E 03/02 (Station 3 + 631), E 03/01 (Station 3 + 689), E 02/20 (Station 3 + 780), E 02/19 (Station 3 + 786), E 02/16 (Station 4 + 039), E 02/15

(Station 4 + 074), E 02/13 (Station 4 + 353), E 02/10 (Station 4 + 393), E 02/08 (Station 4 + 428), E 02/07 (Station 4 + 454), E 02/03 (Station 4 + 531), E 02/01 (Station 4 + 537), E 01/19 (Station 4 + 584), E 01/11 (Station 4 + 687) und E 01/04 (Station 4 + 710) mit einem geringen Abstand zur Sohle

Sohlbauwerke: - sehr hoher Absturz S 01/01 (Station 4 + 594) Uferbauwerke: - U 03/03 (Steinschüttung, links) von Station 3 + 615 bis 3 + 680, U 03/02 (Betonmauer, links) von Station 3 + 680 bis 3 + 696, U 03/01 (Steinschüttung, links) von Station 3 + 680 bis

3 + 748, U 02/09 (Leitplanke, rechts) von Station 3 + 776 bis 3 + 780, U 02/08 (Betonmauer, links) von Station 3 + 771 bis 3 + 780, U 02/05 (Steinschüttung, rechts) von Station 3 + 885 bis 4 + 435, U 02/05 (Steinschüttung, links und rechts) von Station 3 + 890 bis 4 + 440, U 02/04 (Bruchsteinmauer, links und rechts) von Station 4 + 445 bis 4 + 467, U 02/03 (Beton-mauer, links und rechts) von Station 4 + 467 bis 4 + 488, U 02/02 (Bruchsteinmauer, links und rechts) von Station 4 + 488 bis 4 + 511, U 01/05 (Bruchsteinmauer, links) von Station 4 + 581 bis 4 + 593, U 01/04 (Betonplatten, links und rechts) von Station 4 + 593 bis 4 + 638, U 01/03 (Bruchsteinmauer, links und rechts) von Station 4 + 638 bis 4 + 686, U 01/01 (Bruchsteinmauer, rechts) von Station 4 + 703 bis 4 + 718

Sonstige Störstellen: - Fahrräder im Gewässer (Station 4 + 232)

Entwicklungsmaßnahmen - Einrichtung eines Gewässerrandstreifens (links: von Station 3 + 792 bis 4 + 818, rechts: von 3 + 496 bis 4 + 818), wenn trotz Ortslage umsetzbar - Schließen der Lücken in den linksseitigen Gehölzbeständen von Station 3 + 496 bis 3 + 749 durch Sukzession - perspektivisch Umgestaltung der strukturschädlichen Durchlassbauwerke durch Rückbau der Ufer- und Sohlbefestigungen (z.B. Umbau zu Brücke, Einbringen von typgerechtem,

autochtonen Materials unterhalb des Bauwerks), wo technisch möglich - Der Bullerbach sollte von Station 4 + 725 bis 4 + 817 (Durchlassbauwerk D 01/00), zumindest im unbebauten Bereich, wieder geöffnet werden und ohne Verrohrung verlaufen - Sanierung der eingeschränkt funktionstüchtigen Einleitung (siehe oben (s.o.)) - Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Einleitungen mit einem geringen Abstand zur Sohle (s.o.), ggf. Sanierung - Entfernung/Rückbau des Sohlbauwerks S 01/01; aufgrund der Absturzhöhe wird bei einem Rückbau u.U. das Einbringen von gewässertypischem Substrat erforderlich sein - wenn möglich Ersatz der Uferbauwerke (s.o.) durch Ufersicherung mit Weidenstecklingen/Anlage von Ufergehölzen; es muss geprüft werden, ob eine Entfernung aus hydraulischer

und technischer Sicht, auch in Hinsicht auf die Ortslage, umzusetzen ist - Es ist zu prüfen, ob trotz der Ortslage von Station 4 + 592 bis 4 + 691 aufgrund des stark überdimensionierten Profils ein Anheben der Sohle z.B. durch Einbringen von Totholz o-

der Störsteinen auf die Gewässersohle möglich ist. - freie Landschaft: Verbesserung der Sohlenstruktur durch Einbringen/Belassen von eingetragenem Totholz; es sollte eine ausreichend breite Fläche am Ufer zur Verfügung stehen - Zulassen des Entstehens von besonderen Ufer- und Sohlstrukturen - Wenn möglich Entfernung der oben genannten sonstigen Störstelle

Durchzuführende Unterhaltungsmaßnahmen Jahre mit aktiven Unterhaltungsmaßnahmen:

- so weit möglich Freihalten der Einleitungen und der Durchlassbauwerke Jahre ohne aktive Unterhaltungsmaßnahmen:

- Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit und Durchführung entsprechender Unterhaltungsmaßnahmen bei Bedarf - Kontrolle der Ufer- und Sohlstrukturen, um einer ungewollten Laufveränderung des Gewässers rechtzeitig entgegenwirken zu können

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

30

6. Literatur

BAUHAUS-UNIVERSITÄT WEIMAR (Hrsg.) (2009): Flussbau – Hydraulische Berechnung, Weh-

re und Sohlenbauwerke, Ausleitungsbauwerke, Energieumwandlungsanla-

gen, Wasserkraftanlagen, Binnenverkehrswasserbau. In fachlicher Koopera-

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BUND DER INGENIEURE FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABFALLWIRTSCHAFT UND KULTURBAU

(BWK) (Hrsg.) (2000): Hydraulische Berechnung von naturnahen Fließge-

wässern. Grundlage für stationäre, eindimensionale Wasserspiegellagenbe-

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BUND/LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT WASSER (LAWA) (2009): Leitlinien zur Gewässer-

entwicklung. Saarbrücken: 16 S.

BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), Inkraftgetreten am 1.

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DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E.V. (DWA)

(2010): Merkblatt DWA-M 610 – Neue Wege der Gewässerunterhaltung –

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237 S. und CD

ECORING (2010): Bericht zum Untersuchungsauftrag : Hydraulik der Südaue und ausgewähl-

ter Nebengewässer: Bantorfer Wasser, Kirchdorfer Mühlbach, Kirchwehre-

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ECORING (2011): Bericht zum Untersuchungsauftrag: Untersuchung der Strukturgüte und

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JÜRGING, P. & H. PATT (Hrsg.) (2005): Fließgewässer- und Auenentwicklung. Grundlagen

und Erfahrungen. Berlin, Heidelberg: 524 S.

LECHER, K., LÜHR, H.-P. & ZANKE, U. (Hrsg.) (2001): Taschenbuch der Wasserwirtschaft.

8. Auflage. Berlin: 1022 S.

NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE (NLÖ) (Hrsg.) (2001): Gewässerstrukturgü-

tekartierung in Niedersachsen – Detailverfahren für kleine und mittelgroße

Fließgewässer. Bearbeiter: M. Rasper. Hildesheim: 100 S.

NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ

(NLWKN) (2010): Gesetzlich geschützte Biotope und Landschaftsbestand-

teile in Niedersachsen. Inform. d. Naturschutz Niedersachs., 30. Jg., Heft

Nr. 3. Hannover: S. 161 – 208

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

31

NIEDERSÄCHSISCHES WASSERGESETZ (NWG), vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64 -

VORIS 28200 -), geändert durch Verordnung vom 22. Juni 2010 (Nds.

GVBl. S. 258)

RASPER, M. (2001): Morphologische Fließgewässertypen in Niedersachsen. Leitbilder und

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desheim: 98 S.

STILLER, G. & TREPEL, M. (2010): Einfluss der Gewässerunterhaltung auf Vielfalt und ökolo-

gischen Zustand von Wasserpflanzengemeinschaften in Fließgewässern

Schleswig-Holstein. In: Natur und Landschaft – Zeitschrift für Naturschutz

und Landschaftspflege, Heft 6: S. 239 – 244

WASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG) zur Ordnung des Wasserhaushaltes, vom 31. Juli 2009

(BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010

(BGBl. I S. 1163) geändert worden ist.

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

32

Anhang Ι Profile

Die Profile haben aus Platzgründen unterschiedliche Maßstäbe.

Profile U bis A

Bullerbach Profil U

-2,50

-2,00

-1,50

-1,00

-0,50

0,00

0,00 0,88 1,76 2,64 3,52 4,40 5,28 6,16 7,04 7,92 8,80

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil T

-1,40

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,00

0,00 0,60 1,20 1,80 2,40 3,00 3,60 4,20 4,80 5,40 6,00

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

33

Bullerbach Profil S

-1,40

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,00

0,00 0,61 1,22 1,83 2,44 3,05 3,66 4,27 4,88 5,49 6,10

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil R

-1,80

-1,60

-1,40

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,00

0,00 0,52 1,04 1,56 2,08 2,60 3,12 3,64 4,16 4,68 5,20

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil Q

-1,60

-1,40

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,00

0,00 0,47 0,94 1,41 1,88 2,35 2,82 3,29 3,76 4,23 4,70

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

34

Bullerbach Profil P

-2,00

-1,50

-1,00

-0,50

0,00

0,00 2,00 4,00 6,00 8,00 10,00 12,00 14,00 16,00 18,00 20,00

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil O

-1,40

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,00

0,00 1,07 2,14 3,21 4,28 5,35 6,42 7,49 8,56 9,63 10,70

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil N

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,00

0,00 0,37 0,74 1,11 1,48 1,85 2,22 2,59 2,96 3,33 3,70

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

35

Bullerbach Profil M

-0,90

-0,80

-0,70

-0,60

-0,50

-0,40

-0,30

-0,20

-0,10

0,00

0,00 0,51 1,02 1,53 2,04 2,55 3,06 3,57 4,08 4,59 5,10

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil L

-1,60

-1,40

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,00

0,00 0,60 1,20 1,80 2,40 3,00 3,60 4,20 4,80 5,40 6,00

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil K

-1,40

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,00

0,00 0,39 0,78 1,17 1,56 1,95 2,34 2,73 3,12 3,51 3,90

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

36

Bullerbach Profil J

-1,60

-1,40

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,00

0,00 0,65 1,30 1,95 2,60 3,25 3,90 4,55 5,20 5,85 6,50

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil I

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,00

0,00 0,51 1,02 1,53 2,04 2,55 3,06 3,57 4,08 4,59 5,10

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil H

-1,00

-0,90

-0,80

-0,70

-0,60

-0,50

-0,40

-0,30

-0,20

-0,10

0,00

0,00 0,40 0,80 1,20 1,60 2,00 2,40 2,80 3,20 3,60 4,00

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

37

Bullerbach Profil G

-1,00

-0,90

-0,80

-0,70

-0,60

-0,50

-0,40

-0,30

-0,20

-0,10

0,00

0,00 0,39 0,78 1,17 1,56 1,95 2,34 2,73 3,12 3,51 3,90

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil F

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,00

0,00 0,48 0,96 1,44 1,92 2,40 2,88 3,36 3,84 4,32 4,80

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil E

-1,00

-0,90

-0,80

-0,70

-0,60

-0,50

-0,40

-0,30

-0,20

-0,10

0,00

0,00 0,40 0,80 1,20 1,60 2,00 2,40 2,80 3,20 3,60 4,00

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

38

Bullerbach Profil D

-1,60

-1,40

-1,20

-1,00

-0,80

-0,60

-0,40

-0,20

0,00

0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 5,00

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil C

-0,90

-0,80

-0,70

-0,60

-0,50

-0,40

-0,30

-0,20

-0,10

0,00

0,00 0,45 0,90 1,35 1,80 2,25 2,70 3,15 3,60 4,05 4,50

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Bullerbach Profil B

-2,00

-1,50

-1,00

-0,50

0,00

0,00 0,75 1,50 2,25 3,00 3,75 4,50 5,25 6,00 6,75 7,50

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

39

Bullerbach Profil A

-2,00

-1,50

-1,00

-0,50

0,00

0,00 0,37 0,74 1,11 1,48 1,85 2,22 2,59 2,96 3,33 3,70

Breite [m]

Tie

fe [

m]

Unterhaltungsrahmenplan Bullerbach 2011

40

Anhang II Datentabelle

Berechnungen nach Manning-Strickler

Gewässer/

Bauwerk

Stationierung

Start

Stationierung

Ende

Bezeichnung

Teilbereiche/

Durchlässe

Bezeichnung

Geltungs-

bereich

Sohlgefälle

Is aus DGK

5

Durchflussfläche

A [m2]

benetzter Um-

fang U [m]

hydraulischer

Radius R [m]

Rauigkeit

kst [m1/3/s]

Fließgeschwindig-

keit v [m/s]

Abfluss

(max.) Q

[m3/s]

Hydraulisches

Potenzial [%]

Bullerbach 0+000 0+187 TB-01 U 0,002674 7,0488 9,9965 0,7051 33 1,35183 9,52881 100

Bullerbach 0+187 0+272 TB-02 T 0,005882 3,1320 6,6245 0,4728 33 1,53604 4,81086 50

Bullerbach 0+272 0+537 TB-03 S 0,005882 3,9772 7,0043 0,5678 33 1,73552 6,90251 72

Rahmendurchlass 0+287 D 11/05 0,005882 4,8000 10,4000 0,4615 90 4,12246 19,78782 208

Rahmendurchlass 0+498 D 11/01 0,005882 2,4000 6,4000 0,3750 60 2,39303 5,74327 60

Rahmendurchlass 0+513 D 10/02 0,005882 6,0000 12,4000 0,4839 60 2,83626 17,01758 179

Bullerbach 0+537 0+812 TB-04 S 0,001818 3,9772 7,0043 0,5678 33 0,96488 3,83751 40

Bullerbach 0+812 1+019 TB-05 R 0,002415 3,3800 6,7361 0,5018 33 1,02412 3,46152 36

Bullerbach 1+019 1+417 TB-06 Q 0,003769 3,3793 6,0210 0,5613 33 1,37845 4,65818 49

Rahmendurchlass 1+135 D 09/01 0,003769 4,9000 9,8000 0,5000 60 2,32043 11,37011 119

Bullerbach 1+417 1+775 TB-07 P 0,002793 19,9400 20,4542 0,9749 33 1,71475 34,19208 359

Bogendurchlass 1+424 D 08/06 0,002793 3,7963 8,1842 0,4639 60 1,90020 7,21376 76

Rohrdurchlass 1+471 D 08/05 0,002793 0,9503 3,4558 0,2750 90 2,01151 1,91160 20

Rahmendurchlass 1+570 D 08/04 0,002793 0,7200 3,6000 0,2000 40 0,72300 0,52056 5

Bullerbach 1+775 1+892 TB-08 P 0,003289 19,9400 20,4542 0,9749 33 1,86082 37,10482 389

Rahmendurchlass 1+830 D 08/03 0,003289 0,7200 3,6000 0,2000 40 0,78459 0,56491 6

Bullerbach 1+892 2+359 TB-09 P 0,008929 19,9400 20,4542 0,9749 33 3,06572 61,13052 642

Rahmendurchlass 2+012 D 08/02 0,008929 0,8880 3,8800 0,2289 40 1,41418 1,25579 13

Rahmendurchlass 2+226 D 08/01 0,008929 1,0800 4,2000 0,2571 40 1,52839 1,65066 17

Bullerbach 2+359 2+597 TB-10 O 0,008403 5,3607 11,1566 0,4805 33 1,85581 9,94844 104

Rahmendurchlass 2+370 D 07/02 0,008403 2,0000 6,0000 0,3333 60 2,64422 5,28843 55

Bullerbach 2+597 2+794 TB-11 N 0,005076 1,8426 4,6404 0,3971 33 1,27019 2,34044 25

Rahmendurchlass 2+609 D 07/01 0,005076 2,0400 5,8000 0,3517 60 2,13003 4,34527 46

Bullerbach 2+794 3+053 TB-12 M 0,011583 2,4582 5,4773 0,4488 33 2,08191 5,11774 54

Bullerbach 3+053 3+155 TB-13 L 0,004902 5,6760 6,9309 0,8189 33 2,02241 11,47920 120

Bullerbach 3+155 3+345 TB-14 K 0,018421 2,0787 5,7520 0,3614 33 2,27240 4,72363 50

Bullerbach 3+345 3+492 TB-15 J 0,010204082 5,9150 7,3902 0,8004 33 2,87364 16,99756 178

Bullerbach 3+492 3+618 TB-16 I 0,01984127 3,3048 5,6818 0,5816 33 3,23894 10,70404 112

Bullerbach 3+618 3+806 TB-17 H 0,002659574 2,1240 4,5838 0,4634 33 1,01908 2,16452 23

Rahmendurchlass 3+773 D 02/05 0,002659574 5,6000 10,8000 0,5185 90 2,99565 16,77565 176

Rohrdurchlass 3+798 D 02/04 0,002659574 1,1310 3,7699 0,3000 90 2,08000 2,35242 25

Bullerbach 3+806 4+023 TB-18 G 0,002304147 1,9695 4,4732 0,4403 33 0,91678 1,80559 19

Bullerbach 4+023 4+239 TB-19 F 0,016203704 2,7984 5,4137 0,5169 33 2,70562 7,57141 79

Rahmendurchlass 4+033 D 02/03 0,016203704 2,7000 7,8000 0,3462 55 3,45156 9,31922 98

Bullerbach 4+239 4+446 TB-20 E 0,019323671 2,0360 4,4987 0,4526 33 2,70407 5,50550 58

Bogendurchlass 4+446 D 02/01 0,026315789 1,9762 5,3940 0,3664 60 4,98364 9,84881 103

Bullerbach 4+446 4+503 TB-21 D 0,026315789 3,3350 6,2824 0,5308 33 3,50970 11,70484 123

Bullerbach 4+503 4+592 TB-22 C 0,011235955 2,3940 5,1000 0,4694 33 2,11278 5,05800 53

Bullerbach 4+592 4+691 TB-23 B 0,025252525 5,2650 8,8535 0,5947 33 3,70843 19,52488 205

Bullerbach 4+691 4+818 TB-24 A 0,02734375 3,0747 5,4171 0,5676 33 3,74082 11,50191 121

Bogendurchlass 4+696 D 01/01 0,02734375 1,5155 4,5214 0,3352 60 4,78748 7,25564 76


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