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Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930

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Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930 Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 47. Jahrg., H. 2 (1930), pp. 130-143 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40907971 . Accessed: 16/06/2014 16:49 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 62.122.78.43 on Mon, 16 Jun 2014 16:49:21 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions
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Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, 47. Jahrg., H. 2 (1930), pp. 130-143Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40907971 .

Accessed: 16/06/2014 16:49

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Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930 *).

Der Volksvertretung und dem Lande sind die betrüblichen finanziellen Er- scheinungen bereits bekannt, denen ich gegenüberstehe, wenn ich nun zu Finanzvor- schlägen für das Jahr 1930/31 zu schreiten habe - so begann der englische Schatz- kanzler Philipp Snowden am 14. April 1930 seine Budgetrede. Das Finanzjahr, das am 31. des letzten Monats endete, schloß mit einem wirklichen Fehlbe- trag von 14 523 000 £, anstatt des in Aussicht genommenen Überschusses von 4 096 000 £. Die Einnahmen unter schritten den Voranschlag um 11 871 000 £, und die Ausgaben über schritten ihn um 6 748 000 £. Es fehlen uns somit gegen 18 619 000 £, um das zu verwirklichen, was wir uns vor einem Jahr vornahmen.

Einnahmen für 1929/30. Ein Überblick soll uns zeigen, wie einzelne Ein- nahmeposten sich im Vergleich zu den Etatsvoranschlägen verhalten. Zölle und Ver- brauchsabgaben zeigen erhebliche Mindereinnahmen - hinsichtlich der Spirituosen sind es mehr als 1 400 000 £ und bei der Biersteuer über 1 800 000 £. An ölabgaben vereinnahmten wir über 700 000 £ weniger und an Abgaben für Zucker nahezu 1 600 000 £ weniger. Andererseits sehen wir beim Tabak ein ähnlich günstiges Bild wie im Vorjahre, denn hier erreichte der Überschuß die Höhe von 2 800 000 £. Das ist das Ergebnis der hauptsächlichsten hier in Betracht kommenden Posten. Die Vergnügungssteuern ergaben eine Mehreinnahme von nahezu 500 000 £, was mit der günstigen Aufnahme der sprechenden Filme zusammenhängen mag.

Dieser Zuwachs beim Auf kommen der Lustbarkeitssteuern erscheint von In- teresse und er eröffnet ein Feld für Untersuchungen von Sozialökonomen. Er kann mit der Mannigfaltigkeit der Darbietungen der öffentlichen Lokale im Zusammen- hange stehen, oder er vermag auch zu zeigen, daß trotz des weiten Vorherrschens von Arbeitslosigkeit das gesamte Vermögen der Massen zu Ausgaben nicht ge- sunken ist. Im ganzen bleiben die Einnahmen aus Zöllen und Verbrauchsabgaben um 3 012 000 £ hinter den Voranschlägen zurück.

Die Inlandseinnahmen zeigten weit größere Fehlbeträge, nämlich 9 614 000 £. Das Aufkommen der Einkommensteuer von 237 500 000 £ blieb hinter dem Voranschlag um 2 000 000 £ zurück, aber es zeigt einen Aufstieg gegenüber den Ergebnissen der vorhergehenden Jahre, wenn man die verschiedenen Ände- rungen in der Verteilung der Last dieser Steuer berücksichtigt. Insoweit als die Einkommensteuer als ein Barometer des nationalen Wohlstandes, der Prosperität, betrachtet werden darf, sind wir berechtigt, zum mindesten zu sagen, daß die Volkswirtschaft insgesamt an Grund nichts verloren hat. Das Aufkommen der Surtax ist ein wenig besser als im vergangenen Jahre, aber es blieb ihr Auf- schwung aus, den wir erwartet hatten, und so ergaben sich 1 500 000 £ weniger als veranschlagt. Die Erwartungen hinsichtlich der Stempelabgaben führten zu einer überaus schlimmen Enttäuschung. Wir hatten 31 000 000 £ ver- anschlagt, oder 1 000 000 £ mehr als das Rekordjahr 1928 ergeben hatte. Mit dem Niedergang in den Börsentransaktionen ergab sich allein hinsichtlich der hier in Betracht kommenden Abgabenart ein Fehlbetrag in der gewaltigen Höhe von 5 330 000 £. An Erbschaftssteuern fehlen uns zur Erreichung unseres hohen Etats- ansatzes von 81 000 000 £ gleichfalls nicht weniger als 1 230 000 £, jedoch ergab

*) Nach den Official Report, Parliamentary Debates, House of Commons, Vol. 237, Nr. 123 übersetzt von Dr. Oskar Aust.

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Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930. 131

sich eine Mehreinnahme von 550 000 £ bei der Einsammlung von Rückständen der Überschußgewinnabgabe und der Körperschaftsgewinnsteuer.

Im Vergleich zu den soeben betrachteten Einnahmen haben sich die nicht- steuerlichen Einkünfte verhältnismäßig gut gehalten. Sie belaufen sich auf 79 500 000 £ gegenüber einem um 300 000 £ geringeren Voranschlag. Ein oder zwei Enttäuschungen unter bestimmten Arten der verschiedenen Einnahmen sehen wir uns hier gegenüber, was aber durch Mehreinnahmen bei den Ein- künften der Rubrik ,, Verschiedene Anleihen" ausgeglichen wird. Die Nettoein- nahmen der Postverwaltung stellten sich auf 9 200 000 £, also auf 300 000 £ mehr als veranschlagt.

Ausgaben für 1929/30. Ich wende mich nun den Ausgaben des letzten Jahres zu. Für den Schuldendienst waren 355 000 000 £ festgesetzt, die auch pflichtgemäß durch das Schatzamt zur Verausgabung gelangten. Auf diesen Posten komme ich im einzelnen noch zurück. Der Dienst der konsolidierten Fonds, außerhalb des allgemeinen Schuldendienstes, weist eine Ersparnis von 1 700 000 £ auf, die hauptsächlich auf eine Kürzung der Zahlungen auf dem Gebiete des Lokalsteuer- kontos zurückzuführen ist. Die ursprünglichen Voranschläge der allgemeinen Verwaltungskosten beziffern sich auf 363 064 000 £. Im Laufe des Jahres gelangten Nachtragsetats in einer Höhe von 12 333 000 £ zur Vorlage, wodurch sich eine Gesamtsumme von 375 397 000 £ ergibt. Die wirklich verausgabte Summe bleibt 3 837 000 £ unter dem Gesamtvoranschlag; sie erhebt sich jedoch um 8 496 000 £ über die ursprünglichen Etatsansätze. Der wesentlichste Teil der Nachtragsfor- derungen ist ja bekanntlich für Zwecke in Verbindung mit dem Arbeitsministerium beansprucht worden, nämlich 7 650 000 £; fernerhin für Zuckerrübenbeihilfen 1250 000 £; für den Verteidigungsdienst 1230 000 £; für den Dominiondienst 752 000 £. Mehrausgaben kleineren Ausmaßes breiten sich über eine Anzahl anderer Ausgabengebiete aus, und zwar handelt es sich hierbei um insgesamt 1 400 000 £. In ähnlicher Weise erstrecken sich auch Ersparnisse über verschiedene Teile des Budgets, die jedoch besonderer Hervorhebung nicht bedürfen. Die Konsolidierten Fonds und die allgemeinen Verwaltungskosten zusammengenommen überschreiten die Ausgaben den Gesamtvoranschlag um rund 6 748 000 £, also um rund 1 000 000 £ weniger als die Nachtragsforderungen des Arbeitsministeriums betrugen. Bei verschiedenen Gelegenheiten habe ich in diesem Hause meiner An- sicht dahin Ausdruck gegeben, daß im letzten Jahr keinerlei Nachtragsforde- rungen des Arbeitsministeriums erforderlich gewesen wären, wenn wir bei Über- nahme der Regierung den Arbeitslosenfonds in einem zahlungsfähigen Zustande vorgefunden hätten. Die anderen Nachtragsbewilligungen sind durch Ersparnisse mehr als ausgeglichen.

Nationaler Schuldendienst. Ich komme nun auf die die natio- nale Schuld betreffende Position zurück. Die Gesamtschuld stellte sich vor einem Jahr, am 31. März, auf 7 500 000 000 £. Ein Jahr später, am Ende des letzten Monats, waren es 7 469 000 000 £, so daß sich die Verminderung der nominalen Schuld auf 31 000 000 £ stellt. Die Transaktionen nahmen im letzten Jahr einen großen Umfang an; 437 000 000 £ wurden konvertiert oder eingelöst gegenüber 406 000 000 £, die neu geschaffen wurden. Im Juli vergangenen Jahres übten be- stimmte Gläubiger ihr Recht auf Konvertierung der 4%% Schatzamtsanleihen 1932/34 in 4% Konsols aus, jedoch bestanden die weitaus wichtigsten Operationen dieses Jahres in der Ausgabe der 5% Konvertierungsanleihe im November und der 4%% Konvertierungsanleihe im Februar, um den verschiedenen Fälligkeiten aus Schatzamtsschuldscheinen zu begegnen und die Verminderung der laufenden Schuld zu verwirklichen. Die mit der 4%% Konvertierungsanleihe zusammen- hängenden Operationen fallen nur zum Teil in das letzte Finanzjahr, da wir zum 31. März nur die erste Teilzahlung von 10% der Kassenauflage erhielten. Als Er- gebnis dieser Operationen ist die laufende Schuld um 100 000 000 £ vermindert worden, nämlich von 737 000 000 £ am Jahresbeginn auf 637 000 000 £ am Schluß des Jahres. Die letztere Höhe ist die niedrigste seit dem Krieg. Wie ich bereits be- merkte, kommt die volle Wirkung der 4%% Konversionsanleihe vom Februar in dieser Ziffer noch nicht zum Ausdruck.

Im übrigen bitte ich mir zu dieser Etatsposition zu gestatten, so einfach und ββδ 9*

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so klar wie angängig, die Frage des Tilgungsfonds zu behandeln. Es dürfte in Erinnerung sein, daß durch das Finanzgesetz von 1923 für den Tilgungsfonds derart Vorsorge getroffen wurde, daß in kurzen Stufen eine jährliche Höhe von insgesamt 50 000 000 £ erreicht werden soll. Durch das Finanzgesetz von 1928 war dieses System durch ein anderes ersetzt worden. Die Vorsorge galt nun zugunsten eines festen laufenden Schuldendienstes von 355 000 000 £. Bei Aufrechterhaltung dieser Höhe würde, so kalkulierte man, die gesamte Schuld innerhalb 50 Jahren getilgt sein. Zu gleicher Zeit sind auch sonst noch verschiedene Änderungen vor- genommen worden. Vordem waren bestimmte jährliche Einnahmen, wie die Rück- zahlungen von Kriegsanleihen von Seiten von Dominions, zur Schuldentilgung außerhalb des Etats verwendet worden. Nach dem vor zwei Jahren erlassenen Gesetz werden derartige Einkünfte in Zukunft als Einnahmen behandelt werden. In der Annahme, daß der feste Schuldendienst sich dafür als unzureichend er- weist, war also dem Schatzamt die Ermächtigung erteilt worden, Mittel zu borgen, um die Zinsverpflichtungen aus den Kriegssparscheinen (Savings Certificates) zu bestreiten.

Seinerzeit schon hatte ich die Auffassung, daß die im Jahre 1923 erlassenen Bestimmungen gleichbedeutend seien mit einer merklichen Abschwächung dessen, was bis dahin zugunsten der Schuldentilgung geschah, wenigstens während der ersten Zeit der Geltung des neuen Systems. Die Erfahrung der letzten zwei Jahre hat dies bestätigt. Im ersten Jahre verblieben schließlich zur weiteren Schulden- tilgung 7 407 000 £. Aber dieses Ergebnis kam nur zustande, weil aus der Schatz- amtsnotenrechnung 13 423 000 £ einkamen. Der Unterschied beträgt hier 6 000 000 £, und darin kommt der wahre Fehlbetrag des ersten Jahres auf diesem Gebiete zum Ausdruck. Das Ergebnis des zweiten, nun abgelaufenen Jahres ist ähnlich. In dem Voranschlag war die Summe von 355 000 000 £ wie folgt verteilt: 304 600 000 £ für Zinsen und 50 400 000 £ für den Tilgungsfonds. Der besondere Tilgungsfonds beanspruchte in Wirklichkeit nicht so viel. Mit Rücksicht auf unvorhergesehene Einnahmen hinsichtlich der Siegesanleihe (Victory Bonds), die in Ziffern der Erbschaftssteuer zum Ausdruck kommen, erforderte der besondere Tilgungsfonds nur 47 748 000 £. Der Zinsendienst beanspruchte dagegen nicht etwa nur jene 304 600 000 £, sondern 312 071 000 £. Um eine Mehrausgabe von nahezu 7 500000 £ handelt es sich hier also, und der Gesamtaufwand für den Schuldendienst stellt sich also auf 359 819 000 £. Der wirkliche Schuldendienst überschreitet somit den Voranschlag um 4 819 000 £ Zinsen für Kriegssparscheine, welcher Betrag, wie das Gesetz es vorsieht, geborgt worden ist.

Es ist so ersichtlich, daß mit einem Budgetdefizit von 14 523 000 £ die hier in Betracht kommenden Zusammenhänge über das abgelaufene Jahr noch nicht ge- klärt sind. 14 500 000 £ war die Summe, die im letzten Etat fehlte, um für eine Gesamtsumme von 355 000 000 £ für den Schuldendienst ohne frisches Borgen vorzusorgen. Ja selbst wenn das letzte Budget für diese Summe vorgesorgt hätte, wäre dies unzureichend dafür gewesen, die wirklichen Aufwendungen für den Schuldendienst zu bestreiten: gegen 5 000 000 £ würden dann nämlich noch ge- fehlt haben. Unter diesen Umständen hatte ich zwei Fragen in Erwägung zu ziehen: erstens, ob ich irgendwelche fortdauernden Änderungen in der Bereitstellung der festgelegten Mittel für Zwecke des Schuldendienstes vornehmen solle; und, zweitens, wie ich mich gegenüber dem Budgetdefizit für 1929 zu verhalten habe. Ich konnte es nicht vermeiden, mich einigermaßen kritisch über die Kinder- jahre des festen Schuldendienstes zu äußern, obzwar ich es durchaus anerkenne, daß die Ausblicke meines Vorgängers in dieser Hinsicht durch die hohen Aufwen- dungen für Schatzamtswechsel erschwert und irregeleitet wurden, und ich konnte mich nicht dazu bereitfinden, von der Bereitstellung von 355 000 000 £ abzugehen, da es mir als ein ernsthaftes Risiko erschien - und dies zum dritten - , die Deckung unserer Schuldverpflichtungen zu unterlassen; jedoch haben wir während der letzten Monate eine bemerkenswerte Änderung der uns hier inter- essierenden Verhältnisse erlebt, eine Änderung nämlich, die durch unsere Politik der Verminderung der schwebenden Schulden ermutigt wurde, womit, folgerichtig, eine Verminderung der Anzahl der auf dem Markte befindlichen Schatzamtswechsel verbunden ist. Die Aufwendungen für die schwebende Schuld waren im letzten

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Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930. 133

Jahr auf 26 000 000 £ veranschlagt, wohingegen sie sich in Wirklichkeit auf 28 750 000 £ belaufen, nachdem sie zeitweise einen bedeutend höheren Stand zu erreichen drohten. Die Annahme dürfte in der Tat übereilt sein, daß wir in einem Zeitabschnitt billigen Geldes eingetreten wären, jedoch die gegenwärtige Lage und die heute vorherrschenden Tendenzen unterstützen jene Hoffnung, und diese Hoffnung ist weit verbreitet. Gegenwärtig verkaufen wir Schatzamtswechsel zu 2%%, jedoch vermag ich es nicht abzuschätzen, ob dieser niedrige Stand wäh- rend des ganzen Jahres andauern wird. Die Aufwendungen für die schwebende Schuld veranschlage ich auf 17 250 000 £, was also gegenüber dem Vorjahr eine Verminderung von 11 500 000 £ ergibt. Ich kann deshalb an Mitteln für den festen Schuldendienst wie folgt 355 000 000 £ vorsehen:

Zinsen und Verwaltung 264 350 000 £ Schwebende Schuld 17 250 000 £ Besonderer Tilgungsfonds 50 400 000 £ Zinsen für Kriegssparscheine 23 000 000 £

ergibt zusammen wie vor . . . 355 000 000 £ Die soeben genannte, für Zinsen auf Kriegssparscheine bereitgestellte Summe soll, wie mir versichert wurde, zur Deckung der wirklichen Aufwendungen ausreichen. Sollte dies nicht der Fall sein, so sind auf jeden Fall mehr bereitgestellt, als wir nach dem gegenwärtigen Stand unserer Einsichten benötigen dürften. Unter diesen Umständen fühle ich mich dazu berechtigt, den festen Schuldendienst auf dem Stande zu belassen, auf dem er sich befindet.

Nun wende ich mich dem Fehlbetrag des letzten Jahres näher zu, jenen 14 500 000 £. Gewiß, diese Summe ist bis zu diesem Moment durch neues Schuldenmachen gedeckt worden. Ob wir uns nun auf einen festen Tilgungsfonds oder auf einen festen Schuldendienst einlassen, immer ist es die gleiche eine Me- thode, durch die wir mit Sicherheit alle unsere Bemühungen in der Richtung der Verringerung unserer Schuldenlast zur Unfruchtbarkeit bringen: die Methode nämlich, Haushaltsfehlbeträge ungedeckt zu lassen. Ich will mich bei dieser, weit- gehendst gewürdigten Wahrheit, der seit den Tagen von William Pitt Rechnung ge- tragen wurde, nicht weiter aufhalten. Es ist richtig, daß die Jahre 1927 und 1928 Überschüsse ergaben, die jedoch von der Aufgabe der Schuldenverminderung zu- gunsten anderer Zwecke abgelenkt wurden. Irgendwie habe ich nun dem Fehlbetrag von 14 500 000 £ gegenüberzutreten. Diese meine Pflicht darf ich nicht vernach- lässigen, und ich habe zu ihrer Erfüllung bestimmte Maßnahmen im Auge, die ich jedoch zweckmäßiger nachher darlege. Immerhin möge jetzt diesbezüglich bereits gesagt sein, daß ich dem Parlament einen Vorschlag auf Abänderung der- jenigen gesetzlichen Bestimmungen zu unterbreiten gedenke, die sich mit Haus- haltsfehlbeträgen im allgemeinen befassen. So wie die Dinge bis heute hier liegen, ist der Schatzkanzler keineswegs verpflichtet, dem Parlament den Ausgleich eines wirklichen Fehlbetrages vorzuschlagen. Ich beantrage, daß hierin eine Änderung eintritt. Ich fordere die Einfügung einer Klausel in das Finanzgesetz, wonach im Falle eines Haushaltsfehlbetrages im folgenden Jahre bei dem Etatsansatz zur Schuldentilgung eine entsprechende Hinzufügung erfolgen soll - es sei denn, das Parlament faßt eine andere Entschließung. Alsdann würde der Schatzkanzler, anstatt daß diese Frage in seinem freien Ermessen läge, vor der Notwendigkeit stehen, dem Parlament entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, falls er es nicht beantragt, einen Fehlbetrag im folgenden Jahre zu decken. Nun wende ich mich den wichtigsten Posten des laufenden Jahres zu.

Ausgaben für 1930/31. Die Summe der Etatsansätze zugunsten der allgemeinen Verwaltung beläuft sich auf 417 909000 £; die Ausgaben der Postverwaltung sind hierbei ausgenommen, da diese jetzt als sich selbst aus- gleichender Dienst behandelt wird. Die Ausgaben für die Landesverteidigung insgesamt zeigen gegenüber den ursprünglichen Voranschlägen des letzten Jahres eine Verminderung von 2 521 000 £; ihre Gesamtsumme stellt sich auf 110089000 £. Die Voranschläge für die Flotte sind um 4 126 000 £ geringer, was auf Einschrän- kungen des Schiffsbauprogramms für 1928 und 1929 zurückzuführen ist, zu denen die gegenwärtige Regierung sich berechtigt glaubte. Diese Einschränkungen wurden

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dem Parlament bereits bekanntgegeben. Die Voranschläge für das Landheer zeigen eine Verminderung von 45 000 £, und zwar gleichfalls gemessen an den ursprüng- lichen Voranschlägen des letzten Jahres, und, gemessen an den ursprünglichen Voranschlägen zuzüglich der Nachtragsbewilligungen, eine Verminderung von 605 000 £. Der Kriegsstaatssekretär vermochte diese Ersparnisse trotz des Fort- falls von Einkünften im Zusammenhange mit der Besatzungsarmee am Rhein sicherzustellen. Die Voranschläge für die Luftflotte weisen gegenüber den ur- sprünglichen Voranschlägen des letzten Jahres eine Erhöhung von 1 650 000 £ auf, wobei daran zu denken bleibt, daß in jenem Jahre Nachtragsbewilligungen in Höhe von 760 000 £ erforderlich waren.

Die Verminderung der Ausgaben für die gesamte Landesverteidigung beträgt im Vergleich zu dem Stand vor drei Jahren mehr als 7 000 000 £; ich wünschte es wäre mehr. Ich glaube, es besteht Übereinstimmung zwischen uns darüber, daß es einen bejammernswerten Zustand darstellt, wenn zwölf Jahre nach der Beendigung des großen Krieges wir und andere Mächte einen so gewaltigen Teil der nationalen Einkünfte für die Aufrechterhaltung einer so ungeheuren Rüstung und zur Vorbereitung eines weiteren großen Krieges, der droht, aufzuwenden haben, besonders, nachdem fünfzig Nationen in feierlichster Weise den Krieg als ein In- strument ihrer nationalen Politik von sich gewiesen haben und sich bindend ver- pflichteten, internationale Streitfragen in friedlicher Weise zu regeln. Soviel über die Voranschläge zugunsten der Landesverteidigung.

Die Gesamtsumme der Voranschläge für die Zivilverwaltung stellt sich auf 295 686 000 £. Bei dieser Ziffer bleibt zu beachten, daß sie nicht einfach mit der entsprechenden Zahl des Vorjahres in Vergleich gesetzt werden darf. Der Grund dazu liegt darin, weil in diesem Jahr das neue Lokalverwaltungsgesetz zur vollen finanziellen Auswirkung kommt. Um annähernd 15 000 000 £ handelt es sich aus diesem Anlaß, und zwar um Beihilfen für Lokalverwaltungen; früher ging dies über Lokalsteuerkonten. Fernerhin handelt es gegenüber dem früheren Zu- stand um zusätzliche Beihilfen von annähernd 15 000 000 £, die mit dem Lokal- steuerbefreiungsplan in Verbindung stehen. Umzusammen 30000000 £ handelt es sich also aus diesem Anlaß. Die hier in Betracht kommenden Zusammen- hänge sind einigermaßen verwirrend. Jedenfalls verdient es ganz besonderer Her- vorhebung, daß es sich bei dieser Summe von 30 000 000 £ um die Erhöhung der diesjährigen Voranschläge für die Zivilverwaltung gegenüber dem Vorjahre han- delt. Die Aufwendungen des Jahres 1929 in gedachter Hinsicht beliefen sich auf 15 560 000 £ für Zwecke der Senkung der Lokalsteuern vom 1. Oktober 1929 ab und zur Beschleunigung der Herabsetzung der Eisenbahnfrachten.

Zwar weisen die Voranschläge für die Zivilverwaltung für dieses Jahr eine Er- höhung von 30 000 000 £ aus gedachtem Anlaß auf, jedoch zeigt sich bei dem Dienst der Konsolidierten Schuld eine Ersparnis von 15 000 000 £, eine Ersparnis nämlich des Postens, der in gleicher Höhe noch im Etat des Jahres 1929 unter der Bezeich- nung „Zahlungen an Lokalsteuerkonti" stand. Wenn ich auch fürchte, die hier in Betracht kommenden Zusammenhänge damit noch nicht ganz aufgehellt zu haben, so darf ich das soeben Angedeutete doch in den einen Satz zusammenfassen: in Wirklichkeit ergibt sich auf dem hier von uns betretenen Gebiet für das Schatzamt eine Erhöhung von 15 000 000 £.

Bei Ausschluß des Lokalsteuerreformplanes sind die diesjährigen Voranschläge der Zivilverwaltung um 27 000 000 £ höher als diejenigen des Vorjahres. Bei Be- rücksichtigung der Nachtragsbewilligungen während des Jahres 1929 stellt sich dieses Mehr auf 16 000 000 £. Von jenen 27 000 000 £ Zuwachs sind allein 14 000 000 £ auf die Tatsache zurückzuführen, daß der Arbeitslosenfonds sich in nicht zah- lungsfähigem Zustande befand, und eine Mehrausgabe von weiteren 5 000 000 £ entstand auf dem Gebiete der Witwen-, Waisen- und Alterspensionen. Im übrigen kommen hauptsächlich Überschreitungen folgender Titel in Betracht, die vor allem von dem Gesichtspunkt des Anwachsens der sozialen Aufwendungen von Interesse sind: normale Erhöhung der Alterspensionen 1000 000 £; Erhöhung der Erziehungsbeihilfen 2 500 000 £; Erhöhung von Beihilfen zugunsten des Woh- nungsbaues und des Gesundheitswesens 1 368 000 £; Erhöhung der Zuckerrüben- beihilfen, die auf die vergrößerte Anpflanzungsfläche zurückzuführen ist, 2 400 000 £ ;

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Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930. 135

Beihilfen in Verfolg des zu Beginn der gegenwärtigen Sitzungsperiode erlassenen Entwicklungsgesetze (Development Acts) 1 185 000 £.

Was den Dienst der konsolidierten Schuld anlangt, so stellt der feste Schulden- dienst den hervortretendsten Posten dar, nämlich die schon erwähnten 355 000 000 £. Ferner finden sich dort: Zahlungen an das nordirische Schatzamt 5 700 000 £; verschiedene Ausgaben für Zwecke der konsolidierten Schuld 3 300 000 £, ein- schließlich noch einer Zahlung von 300 000 £ für Rechnung der Lokalsteuerkonten. Ohne diese Nebenposten würde sich eine Verminderung von 500 000 £ ergeben haben. Mit Ausnahme der sich selbst ausgleichenden Posten stellen sich die ge- samten Ausgabevoranschläge für 1930/31 auf 781 909 000 £.

Einnahmen für 1930/31. Unter den Einnahmen des neuen Jahres ver- anschlage ich die Zölle und Verbrauchsabgaben für 1930, und zwar auf der Grund- lage der gegenwärtigen Besteuerung, auf 250 000 000 £. Es sind dies 400 000 £ weniger als für 1929 veranschlagt, jedoch über 2 500 000 £ mehr als einkamen. Bei den Einkünften aus Spirituosen habe ich 1 500 000 £ weniger, und bei der Biersteuer gegen 800 000 £ mehr vorgesehen, als wir vereinnahmten. Wie noch in Erinnerung sein dürfte, rechnete mein Vorgänger vor einem Jahre mit einem be- trächtlichen Steigen der Biersteuereinnahmen, was sich jedoch nicht voll verwirk- lichte. An Einkünften aus dem Tabak setzte ich 63 200 000 £ an, was nur 400 000 £ mehr ist, als wir im vergangenen Jahre vereinnahmten; hier jedoch fanden Vor- auskäufe statt, die auf Kosten des neuen Jahres die vorjährigen Einnahmen günstig beeinflußten. Was den Zucker anbelangt, so dürfte ich normalerweise zu einem höheren Anschlag als im Vorjahre berechtigt sein, und zwar insbesondere ange- sichts der Zunahme des Verbrauchs englischen und britischen (Inlands- und Reichs-) Zuckers, worauf niedrigere Abgaben liegen als auf Zucker fremder Her- kunft. Hier sind Einnahmerückstände zu verzeichnen, wodurch das neue Jahr wahrscheinlich um mehr als 1 000 000 £ begünstigt werden wird. In Anbetracht dessen vermag ich über 2 000 000 £ als Zuwachs anzusetzen. Im übrigen sind ein- mal bescheidene Erhöhungen und zum anderen aber auch Herabsetzungen er- folgt. An Inlandseinnahmen veranschlage ich für 1930 folgende Beträge:

Einkommensteuer 239 000 000 £ Sur-tax 57 000 000 £ Nachlaßsteuern 80 000 000 £ Stempelabgaben 27 250 000 £ und außerdem aus dem verbleibenden Teil der Landabgaben,

aus den Abgaben von Mineralrechten, aus der Über- schußgewinnabgabe und aus der Körperschaftsgewinn- steuer 2 500000 £ so daß sich insgesamt an Inlandseinnahmen .... 405 750 000 £ ergeben.

Der Einkommensteuervoranschlag für das neue Jahr von 239 000 000 £ zeigt ein kleine Erhöhung von rund 1 500 000 £ gegenüber dem Aufkommen des Vor^ jahres. Die Unterlagen, auf die dieser Voranschlag sich gründet, enthalten eine Anzahl Gewinnbeträge, die von Handelskonzernen erwartet werden; die Bereit- stellung solcher Ziffern ist für die amtlichen Stellen in hohem Maße wertvoll. Diese und noch andere Unterlagen berechtigen zu der Annahme, daß, insgesamt ge- nommen, die Handelsgewinne des Jahres 1929, die ja die Grundlage der Steuer- einnahmen für 1930 bilden, etwa die gleichen sind wie die Gewinne des Jahres 1928. Dementsprechend sehe ich hier für das neue Jahr im großen und ganzen den gleichen Einnahmen wie im vergangenen Jahre entgegen. Die kleine Erhöhung des Voranschlages ist auf die Heraufsetzung anderer Posten zurückzuführen.

Was die anderen Inlandseinkünfte anlangt, so verdient der Voranschlag der Nachlaßsteuern von 80000000 £ besonderer Erwähnung. Indem ich 80 000 000 £ einsetzte, hoffe ich die gleichen Einnahmen wie im letzten Jahre und im Jahre vorher zu erhalten. Diese sind aber so erheblich höher als die Einkünfte der vorher- gehenden Jahre, daß ich mit einer natürlichen Erhöhung der Nachlaßsteuern im neuen Jahre nicht mehr rechnen durfte. Den Anteil des Schatzamtes aus der Kraft- fahrzeugsteuer setzte ich unmittelbar unter 5 000 000 £ an, nämlich auf 4 970 000 £.

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136 Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930.

Somit ergibt sich eine gesamte Steuereinnahme - deren Voranschläge ich, so darf ich vielleicht sagen, auf einer konservativen und nicht einer liberalen Basis er- richtete - eine gesamte Steuereinnahme, also auf der Grundlage der gegenwärtigen Besteuerung, von 660 720 000 £.

Was nun die nichtsteuerlichen Einkünfte anlangt, so veranschlage ich die Einnahmen der Postverwaltung auf 10 125 000 £, und diejenigen aus Kronlän- dereien auf 1 300 000 £; beide Posten weisen gegenüber dem Vorjahre eine Er- höhung auf. An Einnahmen aus verschiedenen Anleihen erwarte ich 33 000 000 £, oder annähernd 2 500 000 £ mehr als im Vorjahre veranschlagt waren ; die wirklichen Isteinnahmen überschritten diesen Anschlag. Auf jeden Fall darf im neuen Jahre mit einer Erhöhung der Einnahmen aus der Kriegsschuld Frankreichs von 10 000 000 £ auf 12 500 000 £ gerechnet werden. Unter den Verschiedenen Ein- nahmen schlage ich vor, die bisherigen Einzelposten „Verschiedene ordentliche Einnahmen" und „Besondere Einnahmen" zusammenzuziehen; unter dem neuen Gesamttitel veranschlage ich 34 500 000 £. Dies sind 4 000 000 £ weniger als im letzten Jahr veranschlagt waren. Infolge des Überganges vom Dawesplan zum Youngplan, womit eine Verringerung der Jahreszahlungen Deutschlands ver- bunden ist, war auch eine Veränderung des Etatsansatzes aus Reparationen erforderlich. Hier waren nur 15 500 000 £ für 1930 zu veranschlagen gegenüber den 19 300 000 £ im vergangenen Jahre. Weitere Verringerungen in den Voran- schlägen ergaben sich bei den verschiedenen Einnahmen daraus, daß ich nicht weiter, wie dies bisher der Fall war, wesentlichen Einkünften aus Rückständen, die mit dem letzten Krieg zusammenhängen, entgegensehen kann.

Die Gesamteinnahmen für 1930 sind somit, auf der Grundlage der gegenwärtigen Besteuerung, auf 739 645 000 £ zu veranschlagen. Die Gesamt- ausgaben gab ich bereits auf 781 909 000 £ an. Der Unterschied, den ich nun auszugleichen habe, stellt sich auf 42 264 000 £. Ein Moment vermag von dem Schreck, den diese Feststellung auslöste, zu heilen: für das laufende Jahr stehen Quellen zur Verfügung, diesen an sich gewaltigen Fehlbetrag herabzudrücken.

Seh web ender Fonds zuguns ten der Lokalsteuersen- kung. Ich erwähnte bereits die diesjährigen Aufwendungen zugunsten des Lokal- steuersenkungsplanes. Bekanntlich begann die Erhebung von Steuern zugunsten der hier in Betracht kommenden Zwecke bereits achtzehn Monate vor der durch den Plan festgesetzten Fälligkeit entsprechender Ausgaben, so daß mein Vor- gänger dazu ermächtigt worden war, einen sogenannten Schwebenden Fonds zugunsten der Lokalsteuersenkung einzurichten. Dieser Fonds war dazu bestimmt worden, in den kommenden Jahren diejenigen Beträge zu decken, die das Auf- kommen der ölabgabe übersteigen. Für das Jahr 1930 habe ich hier mit 16 000000 £ zu rechnen, und mit Hilfe dieser Summe vermag ich den erwähnten Gesamtfehl- betrag von 42 264 000 £ auf 26 264 000 £ herabzudrücken. Aber ich muß in allem Ernst darum bitten, die wahre Natur dieses Schwebenden Fonds im Auge zu be- halten. Und der Kassenbestand dieses Fonds ist bereits in Anspruch genommen worden, um die schwebenden Schulden herabzudrücken. Allein durch Eingehung weiterer Schuldverpflichtungen in entsprechender Höhe können hier die gewünsch- ten Mittel gefunden werden. Dieser Fonds stellt lediglich einen Kunstgriff dar, um künftigen Budgets ein besseres Gesicht zu verleihen: um eine Erfindung, eine Fiktion handelt es sich bei diesem Schwebenden Fonds. Der Fehlbetrag für 1930 in Höhe von 42 250 000 £ ist ebenso wirklich, als jener Fonds niemals in Wahrheit existierte.

Wir sollen also laufende Ausgaben in Höhe von 16 000 000 £ durch entsprechende Anleihen mit der Entschuldigung decken, daß wir in der Vergangenheit Überschüsse in jener Höhe erzielten, und auf alle Fälle stellt die in jenem Schwebenden Fonds angesammelte Summe nur wenig mehr dar, als den Betrag, der unbedingt er- forderlich ist, um diejenigen Fehlbeträge zu decken, die in den ersten Jahren der vollen Wirksamkeit des Lokalsteuersenkungsplanes in Erscheinung treten müssen. Im Jahre 1931 werden nur 4 000 000 £ verfügbar sein, und in späteren Jahren sogar nichts. Obzwar ich diesen Zustand keiner Kritik unterziehen will, so habe ich doch die Tatsache festzustellen, daß es sich hierbei doch um Dinge von ernst- haftester Bedeutung handelt. Wir vermögen zwar den Fehlbetrag dieses Jahres

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Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930. 137

durch Inanspruchnahme jener 16 000 000 £ aus dem Schwebenden Fonds gedachter Art auf 26 250 000 £ herabzudrücken, jedoch drücken wir damit diesen Hilfsfonds auf 4000 000 £ für das nächste Jahr und auf den Nullpunkt für die folgenden Jahre herab. Der einzige Trost hierin - und es ist nur ein ganz kleiner - besteht darin, daß die Überweisungen für diesen Fonds in den künftigen Jahren deshalb anwach- sen dürften, weil die neuen Steuern, die, wie ich fürchte, unvermeidlich sind, in dem Jahr ihrer Auferlegung noch nicht den vollen Ertrag zu erbringen pflegen. Ich wende mich nun von der Politik der letzten Jahre ab, von einer Politik, der das Rezept zugrunde lag, den Tag des Unheils hinauszuschieben. Meine diesjährigen Vorschläge stehen innerhalb eines Rahmens, innerhalb dessen das Jahr 1931 und die späteren Jahre - was auch immer das laufende Jahr erbringen möge - Ein- künfte abwerfen werden, die groß genug sind, um das Vermächtnis der bisherigen Schuldenwirtschaft zu tilgen. Deshalb werde ich, ohne in diesem Jahre aus Steuer- mitteln zusätzliche Beträge für den Lokalsteuersenkungsplan zur Verfügung zu stellen, vorausblickend Vorsorge für den Zeitpunkt der Erschöpfung des hier in Frage stehenden Schwebenden Fonds treffen, und zwar ohne für die hier in Betracht kommenden Zwecke hinsichtlich künftiger Jahre zusätzliche Steuermittel in An- spruch zu nehmen.

Zusätzliche Schuldentilgung. Ich wende mich nun den von mir vorzuschlagenden Maßnahmen zu, die den Fehlbetrag des letzten Jahres in Höhe von 14 500 000 £ zum Gegenstande haben. Unter Berücksichtigung der Ge- samtlage schlage ich folgende besondere Bereitstellungen zugunsten zusätzlicher Schuldentilgung vor:

5 000 000 £ in diesem Jahre, 5 000 000 £ im nächsten Jahre und die restlichen 4 500 000 £ im Jahre 1932.

Die Finanzlage, in der wir uns befinden, gestattet es nicht, dem laufenden Jahre eine höhere Last aufzuerlegen, als ich es angab.

Wettsteuer (Beseitigung). Es erscheint nun angebracht, ein oder zwei Fragen von geringerer finanzieller Bedeutung zu behandeln, die einen ungünstigen Einfluß auf die Finanzen des laufenden Jahres ausüben. Ich schlage nämlich vor, die letzten Spuren der unrühmlichen Wettsteuer zu beseitigen. Bekanntlich ist diese Steuer im Jahre 1926 eingeführt worden, und zwar von Gebühren begleitet, zahlbar von Buchmachern für persönliche Erlaubnisscheine. Diese Steuer auf Wetten stellte ja keineswegs einen glänzenden Fortschritt dar, und sie wurde ja schließlich auch im letzten Budget beseitigt. Jedoch blieb noch eine Abgabe von 10 £ weiter in Kraft, zahlbar für Buchmacher-Zertifikate, die zum Schutz der Wettsteuer eingeführt worden war. Ich schlage nun die Aufhebung dieser Abgabe vor, so daß künftig der Erlaubnisschein (the Statute Book) wieder von dem Makel einer Maßnahme gänzlich befreit sein wird, die ihm niemals hätte auferlegt werden sollen. Die gegenwärtigen Zertifikate werden deshalb mit Ende des nächsten Oktober außer Kraft treten, und sie sollen nicht wieder erneuert werden. Der Einnahme- ausfall hieraus stellt sich auf 200000 £ in einem vollen Jahre und auf 180000 £ in diesem Jahre.

Schlüsselindustrie- (Safeguarding-) Abgaben und Ein- fuhrabgaben. Zu den ersteren habe ich zunächst ein Wort zu sagen. Diese Abgaben haben nämlich bekanntlich keineswegs in erster Linie finanzielle Bedeu- tung. Vier dieser Art von Abgaben laufen infolge des Gesetzes, das ihnen zur Grund- lage dient, im neuen Jahre ab. Es sind dies die Abgaben auf Spitzen (Stickereien), Messerwaren, Handschuhe und Glühstrümpfe, von denen die zuerst genannte Abgabe am 30. Juni und die übrigen am 21. Dezember ablaufen. Mit Rücksicht auf die schon von dem letzten Herrn Ministerpräsidenten ausgesprochene Absicht schlagen wir vor, diese Abgaben bis zu den entsprechenden Terminen bestehen zu lassen, sie aber nicht wieder zu erneuern. Der hieraus folgende Einnahmeausfall stellt sich für das laufende Jahr auf 521 000 £, und für ein volles Jahr auf 823 000 £. Auf Grund des von der vorigen Regierung erlassenen hier in Betracht kommenden Gesetzes sollen alle diese Abgaben in Fortfall kommen, und der Einnahmeverlust daraus drückt sich bereits deutlich in den diesjährigen Voranschlägen für Zölle und Verbrauchsabgaben aus.

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Es darf wohl erwartet werden, hierbei einiges über die McKenna- Abgaben und über den Seidenzoll zu sagen. Mein Vorgänger führte diese Abgaben aus finan- ziellen Erwägungen ein, und sie erbringen auch in der Tat jährlich nahezu 10 000 000 £. In Anbetracht der finanziellen Lage, die ich als Vermächtnis meines Vorgängers zu übernehmen hatte, bedauere ich feststellen zu müssen, daß keine Möglichkeit dafür besteht, diese Abgaben jetzt fortfallen zu lassen, obzwar die Versprechungen, die im letzten Jahre von Seiten der Regierung diesbezüglich gegeben wurden, weiter bestehen bleiben. In gleicher Weise bin ich durch die finanzielle Lage daran ver- hindert, alle bestehenden Abgaben auf Lebensmittel zu beseitigen, wie es in Aus- sicht genommen war, jedoch wiederhole ich ausdrücklich mein früheres dahin- gehendes Versprechen, und ich betone es, daß die gegenwärtige Regierung die Absicht hat, es noch vor Ablauf der laufenden Parlamentsperiode zu erfüllen.

Stempelabgaben und Kraftfahrlizenzabgaben. Das Finanzgesetz bringt verschiedene kleinere Erleichterungen auf dem Gebiete der Stempelabgaben in Vorschlag, Erleichterungen, die Rationalisierungen und Zu- sammenschlüsse betreffen. Der Einnahmeausfall, der sich hieraus ergibt, ist auf rund 250 000 £ veranschlagt. In gleicher Weise schlage ich vor, die kleinen Än- derungen mit Bezug auf die Kraftfahrlizenzabgaben, die mein Vorgänger bereits berührte, vorzunehmen. Es handelt sich dabei um Kraftfahrräder, um Handels- fahrzeuge zwischen 2 und 2% Tonnen und um benzol-elektrische Wagen (petrol- electric vehicles). Diese Veränderungen werden in den ersten beiden Klassen vom nächsten 1. Juli ab in Kraft treten, und vom nächsten 1. Januar ab im Falle der zuletzt erwähnten Wagen. Die Ausfälle hieraus sind nur gering; rund 20 000 £ gehen zu Lasten des Schatzamtes und rund 90 000 £ zu Lasten des Wegefonds.

Veranschlagter Fehlbetrag. Ich komme nun zur Zusammen- fassung dessen, dem ich gegenüberstehe. Bei Übertragung jener Summe (16000000 £) aus erwähntem Schwebenden Fonds verbleibt ein voraussichtlicher Überschuß der Ausgaben über die Einnahmen, also ein Etats-Fehlbetrag, von 26 264 000 £. Nach Hinzufügung jener 5 000 000 £, die dem laufenden Jahre zugunsten der Dek- kung des Fehlbetrages des Vorjahres zur Last fallen, und unter Berücksichtigung der Einnahmeausfälle aus den neuen Erleichterungen auf dem Gebiete des Abgabe- wesens, die ich soeben erwähnte, erhöht sich die Summe von 26 264 000 £ auf 31 714 000 £.

Biersteuer. Auf meiner Suche nach neuen Einnahmequellen fällt mein Blick zuerst auf das Bier; unter allen alkoholischen Getränken ist es allein das Bier, dessen Steuer seit dem Kriege ermäßigt worden ist. Die gegenwärtige Biersteuer beträgt 5 £ auf die Standard-Tonne (standard-barrel), genauer gesagt auf 36 Gal- lonen zu einem Standardgehalt (standard gravity) von 1,055, abzüglich der im Jahre 1923 bewilligten Nachlässe von 1 £ pro Tonne in Bausch und Bogen, das heißt auf 36 Gallonen ohne Rücksicht auf ihren Gehalt. Es würden sich nun jährlich 15 000 000 £ mehr erzielen lassen, wenn ich die Bierbesteuerung wieder auf den Stand zurückführen würde, auf dem sie sich vor ihrer im Jahre 1923 erfolgten Herabsetzung befand. Die einmütigen Erwartungen der Presse würden enttäuscht werden, wenn ich nicht gleichzeitig auf .die Gallone Benzol weitere 2 Pence Ab- gaben auflegte. Es sei nun schon gesagt, daß ich weder das eine noch das andere beabsichtige. Obzwar ich es gerne sähe, daß die gewaltigen Summen, die dem Al- koholkunsum in seinen verschiedenen Formen zugeführt werden, nützlicheren Zwecken zuflössen, muß ich doch zugeben, daß die Verursacher dieser Aufwen- dungen im großen und ganzen in angemessener Weise an der Aufbringung der nationalen Einkünfte teilnehmen. Ich muß mich deshalb mit einer bescheidenen Biersteuererhöhung zufrieden geben. Somit schlage ich vor, von morgen ab die Biersteuer um 3 Schilling für die Standardtonne zu erhöhen; die Nachlässe sollen unverändert bleiben. Es bedeutet dies eine Erhöhung von 1 Penny auf die Gallone. Um eine so geringe Erhöhung handelt es sich offensichtlich, daß eine Änderung der Kleinverkaufspreise sich daraus nicht rechtfertigt. Unerwünschte Folgen sind jedenfalls nach den mir zuteil gewordenen Versicherungen hieraus nicht zu erwarten. Der finanzielle Erfolg dieser Erhöhung wird sich für ein volles Jahr auf 3 100 000 £ und für das laufende Jahr auf 2 750 000 £ stellen.

Änderungen der Gesetzgebung über Inlandsein- 672

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Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930. J39

nahmen. Was ich bisher an neuen Einnahmequellen zugunsten der Deckung der fehlenden 31 714 000 £ fand, ist nicht sehr viel, denn noch immer bleiben mir praktisch 29 000 000 £, nach denen ich zu suchen habe. Bevor ich meine Haupt- vorschläge zugunsten der Deckung dieser gewaltigen Summe zum Vortrag bringe, erscheint es angebracht, daß ich mich mit dem Versuch beschäftige, unser Steuer- recht zu verbessern. In der Hauptsache handelt es sich um die legale Hinterziehung auf dem Gebiete der direkten Besteuerung. Gerade wenn die Besteuerung schwer ist, sind diese Fragen von großer Bedeutung. Mein Vorgänger beschäftigte sich bereits im Jahre 1927 mit der Hinterziehung von Super-tax. Späterhin beabsichtigte er der Frage der Hinterziehung von Erbschaftssteuern nahe zu treten, jedoch vermochte er seine Wünsche nicht weiter zu verfolgen. Ich schlage nun gesetzliche Sicherungen gegen die Hinterziehung von Erbschaftssteuern hinsichtlich von Landgütern und hinsichtlich von Vermögensanlagen vor, bei denen als Mittelglied eine private Gesellschaft auftritt. Weiterhin kommen die Fälle der Hinterziehung von Surtax in Frage, wo Versicherungspolicen mitspielen. Ich halte es für erforder- lich, den Steuerbehörden hier erweiterte Vollmachten bezüglich der Einholung zweckdienlicher Auskünfte zu erteilen; in den zuletzt genannten Fällen werde ich eine Formulierung vorschlagen, die zwar notwendigerweise sehr weit greift, aber zu irgendwelchen Besorgnissen und Beanstandungen keinen Anlaß bietet. Aus dem Entwurf des Finanzgesetzes ergibt sich, daß alle wünschenswerten Vor- kehrungen getroffen sind, vor allem auch zur Verhütung unangemessener Störungen des ordentlichen Lebensversicherungsgeschäftes. Es soll mit gedachten Maßnahmen keinesfalls weiter gegangen werden, als es unumgänglich erforder- lich ist. Es soll lediglich der Fiskus gegenüber Transaktionen wirksam geschützt werden, die die Absicht von Steuerhinterziehungen zu verwirklichen versuchen. Um einen ganzen Komplex von Einzelfragen handelt es sich hierbei, über die näher mich zu äußern hier zu weit führen dürfte.

Ferner kommen noch weitere Regelungen zugunsten der Inlandseinkünfte in Betracht, die ich hierbei berühren möchte. Ich schlage eine Änderung der gesetz- lichen Bestimmungen vor, die sich auf Personen beziehen, die im Inlande keinen Wohnsitz haben, aber in ihm vermittels von Agenten Handel treiben. Es steht außer Frage, daß diese Dinge einer einheitlichen internationalen Regelung dringend bedürfen. Britische Kaufleute stoßen im Auslande dann auf Schwierigkeiten, wenn diese Fragen dort entsprechend geregelt sind. Wir müssen deshalb zunächst unser eigenes Recht in Ordnung bringen, wenn wir gegenüber dem Auslande ent- sprechende Forderungen auf angemessene Behandlung unserer eigenen Angehörigen erheben wollen. Ich schlage also entsprechende Änderungen der hier in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen vor, und zwar mit der Maßgabe, daß diese gegenüber anderen Ländern auf den Stand der Gegenseitigkeit gebracht werden können.

Weiter schlage ich vorbereitende Bestimmungen im Finanzgesetz vor bezüg- lich einer neuen Vermögensschätzung für die Einkommensteuer Schedula A. Diese neue Schätzung soll im nächsten Jahre stattfinden und die Hauptstadt mit einschließen. Bezüglich der letzteren sollen nach dem heutigen Stand der Dinge diese Bewertungen mit denen für Zwecke der Lokalbesteuerung verbunden werden und von ihnen abhängig sein. Dies bitte ich zu ändern, und ich bitte anzuordnen, daß zugunsten der Schedula A eine besondere Bewertung stattfindet. Auf diese Weise käme dann die Hauptstadt mit dem übrigen Lande in ein und dieselbe Ordnung. Eine neue Bewertung erscheint durchaus angebracht, und ich schlage vor, daß künftig selbsttätig alle fünf Jahre eine solche stattfindet.

Das Finanzgesetz behandelt auch sonst noch vorzunehmende Änderungen, jedoch Angelegenheiten von minderer Bedeutung, wie den Ausgleich von Härten und Wiedergutmachungen. Erwähnt sei der Fall, daß es unter dem heutigen Recht zu einer Härte führt, wenn ein Unternehmen in einem besonders günstigen Jahr seinen Betrieb beginnt. Hier kommen also im allgemeinen Vergünstigungen für die Steuerzahler in Betracht, Vergünstigungen, zu denen die vorgeschlagenen Änderungen des gegenwärtigen Steuerrechts die Voraussetzung schaffen sollen.

Steuerliche Änderungen. Nun handelt es sich um die wichtige Frage der Erhöhung der Staatseinnahmen. Die bisher vorgetragenen Vor-

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140 Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930.

schlage vermögen nur in verhältnismäßig sehr geringem Umfange einen günstigen finanziellen Einfluß auszuüben. Noch immer stehe ich einem Fehlbetrage von nicht weniger als 28 964 000 £ gegenüber, für den ich Deckung suchen muß. Alle, die mich kennen, werden es für selbstverständlich halten, daß ich mich in erster Linie den direkten Steuern zuwende. Zunächst schlage ich vor, den Standard- satz der Einkommensteuer um 6 Pence zu erhöhen. Immerhin werde ich die Skala der Einkommensteuersätze nach der Richtung hin einer sorgfältigen Prüfung unterziehen, daß die kleinen Einkommen, gleichgültig ob verdient oder fundiert, vor zusätzlichen Verpflichtungen geschützt werden. Anstatt dem ordentlichen Kurs zu folgen, auf die ersten 225 £ eine Befreiung von 2 Schilling 3 Pence zu ge- währen, werde ich den ersten 250 £ eine Befreiung von 2 Schilling 6 Pence zubilligen. Diese Änderung in der Skala hat bemerkenswerte Folgen. Nicht weniger als die bedeutsame Wirkung ergibt sich daraus, daß rund drei Viertel der Gesamtzahl der Einkommensteuerzahler von der vorgeschlagenen Erhöhung des Standard- satzes unberührt bleiben. Dies sei wie folgt veranschaulicht. Keinerlei Erhöhung der Einkommensteuer wird stattfinden hinsichtlich der Einkommen lediger oder verwitweter Personen mit einem jährlichen Einkommen von nicht mehr als 485 £, insoweit es sich um fundierte Einkommen handelt; bei Arbeitseinkommen sind es sogar jährlich 582 £. Ein Verheirateter mit drei Kindern wird erst dann von jener Er- höhung etwas merken, wenn er an fundiertem Einkommen mehr als jährlich 735 £ und an Arbeitseinkommen mehr als jährlich 882 £ bezieht. Unterhalb dieser Ein- kommenshöhen, und, wohlgemerkt, sogar noch unterhalb beträchtlicherer Höhen, insoweit eine größere Kinderzahl in Betracht kommt, wird die zu zahlende Ein- kommensteuer nicht höher sein als im vergangenen Jahre, ja für einige Steuer- zahler werden sich gegenüber dem bisherigen Zustand sogar Vorteile ergeben. Eine besondere Übersicht, die ich vorlege, bringt dies alles im einzelnen zum Ausdruck.

Bei dieser Gelegenheit sei kurz zu einer weitverbreiteten Täuschung über die durch die Einkommensteuer verursachten Lasten Stellung genommen, obzwar ich nicht daran zweifle, daß solcher Irrtum weiter bestehen bleiben wird. Jeder Ein- kommensteuerzahler spricht davon, daß er 4 Schilling in das Pfund seines gesamten Einkommens zahlt. Aber nicht ein einziger von fünfzig Steuerzahlern entrichtet diesen Satz. Von 2 250 000 Personen, die Einkommensteuern zahlen, sind es noch nicht 50 000, die 4 Schilling in das Pfund bezahlen. Nicht eine einzige Person mit einem Einkommen unter jährlich 3 000 £ entrichtet den vollen Satz, und die große Mehrzahl zahlt nicht mehr als einige Pence bis zu zwei Schillingen in das Pfund.

Was das anlangt, was ich hinsichtlich der Nachlässe im Zusammenhange mit Lebensversicherungen erwähnte, so schlage ich vor, die alten Sätze von 2 Schil- ling, 3 Schilling und 4 Schilling unverändert zu lassen. Für die überwältigende Mehrheit der Steuerzahler wird sich der mit der Skalenänderung zusammenhän- gende Gewinn aus der Beibehaltung der soeben erwähnten Sätze ergeben. Die Wage der hier in Betracht kommenden Beträge wird zugunsten dieser Steuer- zahler ausschlagen. Die Erhöhung des Standardsatzes macht es erforderlich, dann gewisse Abzüge vorzusehen, wenn es sich um Dividenden handelt, die aus den besteuerten Gewinnen von Gesellschaften zur Ausschüttung gelangten. Bis zum Jahre 1927 waren hier in näher bestimmter Weise Steuerabzüge von diesen Di- videnden erlaubt. Der Plan von 1927 zur Vereinfachung der Einkommensteuer griff auch in diese Dinge ein; das Finanzgesetz von 1927 bestimmte, daß Steuern von Dividenden zu dem Satze abziehbar sind, der sich zur Zeit der Zahlung in Gel- tung befindet. Auf Beseitigung der besonderen Schwierigkeiten, die hiermit zu- sammenhängen, richten sich meine näheren Forderungen auf diesem Gebiete. Um Schwierigkeiten handelt es sich, die sich in diesem Jahre erklärlicherweise aus der Erhöhung der Sätze der Einkommensteuerskala ergeben, denen aber auch für die Zukunft durch zweckmäßige Vorschriften vorgebeugt werden soll.

Die Erhöhung des Standardsatzes der Einkommensteuer um 6 Pence würde allein in einem vollen Jahre rund 29 000 000 £ erbringen. Nach Abzug der Kosten, die die Veränderung verursacht und die ich auf 5 000 000 £ schätze, verbleiben 24 000 000 £ für ein volles Jahr und 21 000 000 £ für das laufende Jahr. Es fehlen mir also immer noch zur Deckung des Fehlbetrages dieses Jahres rund 8 000 000 £.

Ich komme nun zum anderen Teil der Einkommensteuer, die man als S u ρ e r - 674

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Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930. J41

tax zu bezeichnen pflegt, die mein Vorgänger aber in Surtax umtaufte. Die kurioseste Erscheinung auf dem von meinem Vorgänger behandelten Gebiete der Vereinfachung der Einkommensteuer liegt darin, daß die Surtax- Sätze, die in irgendeinem Jahre zur Erhebung gelangen sollen, durch das Finanzgesetz des Vorjahres festgesetzt werden sollen. Ich schlage vor, diesen Widersinn zu be- seitigen. Ich fordere, daß die Surtax auf dieselbe Grundlage gestellt wird, auf der die übrige Einkommensteuer steht, daß nämlich die Sätze auch der Surtax nach den finanziellen Erfordernissen des betreffenden Jahres festgestellt werden. Ge- wiß nehmen auch die Surtax-Zahler in ähnlicher Weise wie die übrigen Einkom- mensteuerzahler an der allgemeinen Erhöhung des Standardsatzes der Einkommen- steuer teil. Jedoch nötigen mich die besonderen finanziellen Erfordernisse des laufenden Jahres dazu, von den Surtax-Zahlern noch eine besondere Erhöhung ihrer Zahlungen zu verlangen. So komme ich auch hier zu dem Vorschlag der Er- höhung der Surtax- Sätze. Von der Aufzählung von Einzelheiten will ich hier ab- sehen. Die Anfangssätze sollen von 9 Pence auf 1 Schilling in das Pfund erhöht werden, und der Satz - oder derjenige Teil des Einkommens, der jährlich 50000 £ übersteigt - von 6 Schilling auf 7 Schilling 6 Pence. Die finanzielle Wirkung hier- aus stellt sich auf 12 500 000 £ in einem vollen Jahre und auf 7 500 000 £ im lau- fenden Jahre.

Ich wende mich nun der anderen wichtigen Art der direkten Steuern zu, den Nachlaßsteuern. Bei Kriegsende kamen hier jährlich weniger als 25 000 000 £ ein, und zwar ergab sich dieser Ertrag auf Grund eines Kapitalübergangs von weniger als 300 000 000 £. Heute haben wir es hier mit 500 000 000 £ zu tun, und der Steuerertrag erreicht jährlich 70 000 000 £. Ich schlage vor, daß für alle Nach- lässe, die 2 000 000 £ überschreiten, der Steuersatz von 40 auf 50% erhöht werden soll. Ich bitte, die gegenwärtig geltende Steuerskala oberhalb des Satzes von 120 000 £ derart zu ändern, daß Erhöhungen von 1 oder 2% zwischen 120 000 £ und 250 000 £ erfolgen und wachsende Erhöhungen von 250 000 £ an, so daß ein Satz von 50% bei Nachlässen erreicht wird, die 2 000 000 £ übersteigen. Die neue Skala zeigt eine harmonische Progression. Die finanziellen Wirkungen derselben veranschlage ich auf rund 7 000 000 £ in einem vollen Jahre und auf 3 000 000 £ im laufenden Jahre.

Die Gesamtwirkungen der Änderungen der Einkommensteuer, der Surtax und der Nachlaßsteuern, über die ich berichtete, dürften sich auf 43 500 000 £ in einem vollen Jahre und auf 31 500 000 £ im laufenden Jahre stellen.

Schlußbilanz. Nun bin ich in der Lage, den endgültigen Abschluß zu ziehen. Die Ziffern der Ausgaben gab ich mit 781 909 000 £ an. Hinzuzu- fügen habe ich noch die Bereitstellung der ersten 5 000 000 £ zugunsten der Deckung des Fehlbetrages aus dem Jahre 1929, und ferner noch 300 000 £ als kleinen Anteil für das Nordirische Schatzamt in Anbetracht der erhöhten Steuersumme. Insgesamt ergibt sich so eine Ausgabesumme von 787 209 000 £. An Einnahmen auf der Grundlage der gegenwärtigen Besteuerung nannte ich 739 645 000 £. Die Veränderungen aus dem Ablauf von Schlüsselindustrieabgaben sind, wie bereits er- wähnt, schon berücksichtigt. Die von mir behandelten Änderungen kleinerer Art führen Einnahmeausfälle in Höhe von 450000 £ herbei. An Erhöhungen kommen dagegen diesem Jahre zugute : Biersteuer 2 750 000 £, bei den direkten Steuern 31 500 000 £ und aus dem Schwebenden Fonds 16 000 000 £. Die Einnahme- summe stellt sich somit auf 789445000 £. Denkleinen Überschuß gegenüber der oben genannten Ausgabesumme von 2 236 000 £ halte ich für unvorherge- sehene Ausgaben bereit.

Landwerte. Enttäuschung in sehr weiten Kreisen würde es hervorrufen, wenn ich bei dieser Gelegenheit nichts über die Frage der Landbewertung und Landtaxierung sagen würde. In meiner Budgetrede von 1924 erklärte ich, daß ich beabsichtige, mich mit dieser Frage zu beschäftigen. Wäre die Arbeiterpartei weiterhin an der Regierung geblieben, so würden nachher entsprechende Vorschläge eingebracht worden sein. Nun ist das Recht der Volksgemeinschaft auf einen an- gemessenen Anteil an der durch sie selbst herbeigeführten Erhöhung der Boden- werte in wachsendem Masse anzuerkennen, und der Augenblick ist nun gekommen, um die erforderlichen Schritte nach dieser Richtung hin zu tun. Entsprechende

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Forderungen aus zahlreichen Kommunalverbänden sind an mich gelangt, und auch aus solchen, wo eine konservative Mehrheit besteht. Zu beginnen wäre mit der Vorbereitung einer Bewertungsaktion für das gesamte Land. Auch eine vorherige Einigung darüber ist unvermeidlich, in welcher Form eine Kontribution gedachter Art zu erfolgen hätte. Die Aufgabe selbst erfordert naturgemäß eine gewisse Zeit, jedoch sollte ihre Inangriffnahme zu dem denkbar frühesten Termin erfolgen. In Gemeinschaft mit dem Finanzsekretär und dem Präsidenten des Board of Education habe ich diese Aufgabe nach allen denkbaren Richtungen hin einer langen und sorgfältigen Prüfung unterzogen. Vor allem wurde dabei auch über die beste Me- thode beraten, unseren Plan dem Parlament zu unterbreiten. Es gab eine Zeit, in der ich hoffte, meine Vorschläge in das diesjährige Finanzgesetz hineinnehmen zu können, jedoch brachten mich sorgfältige Erwägungen verschiedenster Art, deren Einzelpunkte ich hier nicht hervorheben möchte, zu dem Entschluß, daß es der vorteilhafteste Weg sei, zu unserem Ziele zu gelangen, für die vorbereitenden Maßnahmen zur Lösung jener Aufgabe in einem besonderen Gesetz vorzusorgen.

Die Regierung wird also mit entsprechenden Vorschlägen in dieser Form hervortreten. Vorweg möchte ich mich über die besondere Art der Lösung erwähnter Aufgabe nicht festlegen, insbesondere nicht über die Art der Erhebung gedachten Wertzuwachses durch den Staat: ob nun eine jährliche Steuer zugunsten des Staates, oder eine jährliche Abgabe zugunsten der Kommunalverwaltungen, oder beides zusammen zur Einführung gelangen soll. Auf jeden Fall soll aber das ein- zubringende Bewertungsgesetz die Grundlage für derartige steuerliche Maßnahmen schaffen. Zur Verhütung jeglicher Zweifel versuchte ich hier lediglich die feste Absicht der Regierung klar zum Ausdruck zu bringen, der Gemeinschaft einen Anteil an den fortgesetzt steigenden Landwerten zu sichern. Es rechtfertigt sich solches durch sich selbst, wird dringend gefordert und hätte eigentlich längst geschehen sollen. Die Grundbesteuerung in irgendwelcher Form betrachtete ich niemals als ein einseitig fiskalisches Instrument. Um ein Wort von Mr. Asquith zu gebrauchen, bedeutet diese Besteuerung ein wirksames Instrument der Sozial- reform. An diesem einzigen Punkte dürfte Mr. Churchill mir zustimmen. Für eine solche Reform hat er während seiner langen politischen Laufbahn in anerkennens- werter Weise zahlreiche Bausteine zusammengetragen, und ich erwarte hier ver- trauensvoll seine Unterstützung.

Leitende Grundsätze. Nun bin ich am Ende. Ich habe mich kürzer gefaßt, als es sonst bei solchen Anlässen üblich ist. Ich habe Dinge, die zur Ver- wirrung oder zum Widerspruch hätten führen können, aus meinen Darlegungen ferngehalten. Lediglich einen geschäftsmäßigen Überblick über die Staatsfinanzen versuchte ich zu geben, und ich hoffe, daß es mir gelungen ist, einen solchen klaren Überblick zu vermitteln. Den schweren und bedrohlichen Zustand unserer Finanz- lage habe ich offen enthüllt. Eine schwierige und unangenehme Aufgabe hatte ich bereits zu lösen gehabt. Bei der unvermeidbaren Steuererhöhung habe ich mich von zwei Grundsätzen leiten lassen. So lange als ich diesen Platz halte, wird der Gedanke für mich leitend sein, daß die Methoden ehrenhaft zu sein habenj die das Steuerwesen beherrschen, mögen die Lasten auch noch so schwer sein. Ich beab- sichtige es nicht, meinem Nachfolger eine üble Erbschaft zu hinterlassen. Ich habe mein Bestes getan, um die neuen Lasten gemäß der tatsächlichen Leistungsfähig- keit zu verteilen. Ich vermied es, der Wirtschaft direkte Lasten aufzuerlegen; in gleicher Weise ging meine Sorge dahin, es zu verhüten, daß den Ärmsten des Landes die Existenzgrundlagen beschnitten würden. Der zusätzliche Steuerbetrag fällt vielmehr auf Bevölkerungsklassen, denen dadurch weder Lebensnotwendigkeiten noch in fühlbarer Weise Mittel für Luxus und Annehmlichkeiten beschränkt werden. Ich fordere lediglich, daß der begünstigte Teil der Bevölkerung zur Erfüllung der Staatsnotwendigkeiten in einer solchen Weise beiträgt, wie die Wohltaten des Staates für diesen Volksteil es rechtfertigen.

Andererseits trete ich für strikteste nationale Ökonomie ein, die der gegenwärtige Stand von Handel und Industrie mit zwingendster Not- wendigkeit erfordert, und zwar nicht nur um für Beschäftigungsmöglichkeiten des Volkes und für die Wohlfahrt der Bevölkerung vorzusorgen, nein, auch deshalb insbesondere, weil eine gesunde Wirtschaft die Voraussetzung für gesunde Staats-

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Budgetrede des englischen Finanzministers Snowden vom 14. April 1930. 143

finanzen bildet. Von meinen während eines langen Lebens vertretenen Forde- rungen einer großzügigen Sozialreform und eines zeitgemäßen nationalen Auf- baues gebe ich nicht ein Jota auf, jedoch stehen wir augenblicklich unter dem Zwang, diese Pläne auf der Grundlage einer wiederbelebten und prosperierenden Wirtschaft überhaupt erst möglich zu machen. Unmittelbar hierauf haben wir jetzt unsere ganzen Anstrengungen zu richten, und der Erreichung dieses Zieles haben auch alle unsere Hilfsquellen dienstbar zu sein.

Blick in die Zukunft. Jeder Blick in die Zukunft ist unsicher. Alles andere als irgendeine mich bindende Versicherung kann ich hier abgeben. Aber immerhin glaube ich doch das Folgende sagen zu dürfen. Soweit ich zu sehen vermag, dürften, vorausgesetzt, daß unvorhergesehene ungünstige Ereignisse oder größere Erhöhungen der Staatsausgaben ausbleiben, die von mir eingeleiteten Schritte sowohl zum Ausgleich des diesjährigen Etats ausreichen als weitere Steuer- erhöhungen in Zukunft überflüssig machen.

Obzwar ich die Steuerlast zu erhöhen gezwungen war, unterschätzte ich doch keinen Augenblick die psychologischen Wirkungen hiervon, die auch vorhanden sind, wenn der Wirtschaft direkt keine neue Belastung auferlegt worden ist. Dieser letztere Faktor ist von wesentlicher Bedeutung für die Gesundung. Zugunsten allein der Behebung der großen Arbeitslosigkeit sollten alle diejenigen, die auf Handel und Wandel führenden Einfluß auszuüben berufen sind, sich ernsthaft bemühen, den Geist des Vertrauens und der Unternehmungslust wieder aufzu- richten. Dienlich hierfür erscheint es, daß sie, soweit es menschenmöglich ist, dies jetzt zu sagen, den vollen Umfang der Steuerlast kennen, insbesondere der Steuerlast der unmittelbaren Gegenwart. Die letzten acht Jahre führten uns durch große Schwierigkeiten. Noch stehen wir im Schatten des großen Krieges. In den schwärzesten Stunden unseres Landes habe ich nicht an einer guten Zukunft unseres Volkes gezweifelt. Vielleicht ist es ein gutes Omen, daß heute zum ersten Mal seit dem vergangenen Herbst unsere Arbeitslosenziffern einen leichten Rückgang zeigen. Obzwar ich mit Optimismus in die Zukunft blicke, erwarte ich es keineswegs, daß wir plötzlich und sofort zu unserer früheren Prosperität zurückkehren. Doch ich hoffe, ja ich bin überzeugt davon, daß falls ich im nächsten Jahr wieder an dieser Stelle stehen darf, ich dann einen freund- licheren und mehr ermutigenden Finanzbericht erstatten kann.

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