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BÜRGERSCHAFT 21/18793 Drucksache€¦ · der Abgeordneten Stephan Jersch, Deniz Celik, Sabine...

Date post: 18-Jun-2020
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/18793 21. Wahlperiode 19.11.19 Große Anfrage der Abgeordneten Stephan Jersch, Deniz Celik, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 24.10.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg nur sozial: Agrarpolitik Der Senat hat sich im Jahr 2014 im Agrarpolitischen Konzept 2020 (APK 2020) (Drs. 20/11525) umfassend zur Landwirtschaft in unserer Stadt geäu- ßert. Die zuständige Behörde setzte dabei unter anderem eine verstärkte Unterstützung der ökologischen Agrarwirtschaft auf die Tagesordnung. Die im APK 2020 formulierten Ziele sollen unter anderem durch den Hamburger Öko-Aktionsplan (Drs. 21/8068) und das „Konzept für angewandte For- schung in der Agrarwirtschaft“ (Drs. 21/10373) umgesetzt werden. In Beant- wortung der Drs. 21/15633 führte der Senat im Januar unter anderem aus, zurzeit bereite die zuständige Behörde die Fortschreibung des Agrarpoliti- schen Konzepts vor. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat hat am 1. Oktober 2019 das Agrarpolitische Konzept 2025 beschlossen. Mit dem Agrarpolitischen Konzept 2025 wurden zugleich die Bürgerschaftlichen Ersuchen „Ökologische Qualität städtischer landwirtschaftlicher Flächen für Boden-, Arten-, Gewässer- und Klimaschutz erhalten“ (Drs. 21/12340), „Einbeziehung der Wälder in das Erhaltungsmanagement der Stadt“ (Drs. 21/15414), „Fortschreibung des Agrarpo- litischen Konzeptes“ (Drs. 21/16691) und „Biolandbau in Hamburg – Regionale Wert- schöpfung, gesunde Böden, gesundes Essen“ (Drs. 21/17461) beantwortet. Die ent- sprechende Mitteilung des Senats wurde der Bürgerschaft mit Drs. 21/18512 zugelei- tet. Das Agrarpolitische Konzept 2025 enthält einen umfangreichen Bericht über die Umsetzung des bisherigen Agrarpolitischen Konzepts 2020, was den Rahmen zur Unterstützung und Förderung des Agrarsektors in der Freien und Hansestadt Ham- burg (FHH) im Zeitraum 2015 bis 2020 darstellt. Daraus abgeleitet wurden Fachkon- zepte und Förderrichtlinien, aus denen konkrete Instrumente, Maßnahmen und Förde- rungen hervorgingen, wie beispielsweise die Absatzförderung, das Forschungskon- zept, der Öko-Aktionsplan und die Nachhaltigkeitsstrategie für den Produktionsgar- tenbau. Darüber hinaus enthält das Agrarpolitische Konzept 2025 den Rahmen zur Unterstützung und Förderung des Agrarsektors in der FHH bis 2025. Wie das Vor- gängerkonzept verfolgt auch das Agrarpolitische Konzept 2025 das Ziel, die Agrar- wirtschaft als Wirtschaftsfaktor in Hamburg zu stärken. Dabei soll auf der erfolgreichen Arbeit der letzten Jahre aufgebaut und die Hamburger Agrarwirtschaft als urbaner, nachhaltiger und innovativer Wirtschaftszweig weiterentwickelt werden. Es sind neue Akzente geplant, wie zum Beispiel die Verhandlungen mit Niedersachsen über den Wiedereinstieg in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die Erarbeitung einer Grünlandstrategie.
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BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1879321. Wahlperiode 19.11.19

Große Anfrage

der Abgeordneten Stephan Jersch, Deniz Celik, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE)

vom 24.10.19

und Antwort des Senats

Betr.: Hamburg nur sozial: Agrarpolitik

Der Senat hat sich im Jahr 2014 im Agrarpolitischen Konzept 2020 (APK 2020) (Drs. 20/11525) umfassend zur Landwirtschaft in unserer Stadt geäu-ßert. Die zuständige Behörde setzte dabei unter anderem eine verstärkte Unterstützung der ökologischen Agrarwirtschaft auf die Tagesordnung. Die im APK 2020 formulierten Ziele sollen unter anderem durch den Hamburger Öko-Aktionsplan (Drs. 21/8068) und das „Konzept für angewandte For-schung in der Agrarwirtschaft“ (Drs. 21/10373) umgesetzt werden. In Beant-wortung der Drs. 21/15633 führte der Senat im Januar unter anderem aus, zurzeit bereite die zuständige Behörde die Fortschreibung des Agrarpoliti-schen Konzepts vor.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Der Senat hat am 1. Oktober 2019 das Agrarpolitische Konzept 2025 beschlossen. Mit dem Agrarpolitischen Konzept 2025 wurden zugleich die Bürgerschaftlichen Ersuchen „Ökologische Qualität städtischer landwirtschaftlicher Flächen für Boden-, Arten-, Gewässer- und Klimaschutz erhalten“ (Drs. 21/12340), „Einbeziehung der Wälder in das Erhaltungsmanagement der Stadt“ (Drs. 21/15414), „Fortschreibung des Agrarpo-litischen Konzeptes“ (Drs. 21/16691) und „Biolandbau in Hamburg – Regionale Wert-schöpfung, gesunde Böden, gesundes Essen“ (Drs. 21/17461) beantwortet. Die ent-sprechende Mitteilung des Senats wurde der Bürgerschaft mit Drs. 21/18512 zugelei-tet.

Das Agrarpolitische Konzept 2025 enthält einen umfangreichen Bericht über die Umsetzung des bisherigen Agrarpolitischen Konzepts 2020, was den Rahmen zur Unterstützung und Förderung des Agrarsektors in der Freien und Hansestadt Ham-burg (FHH) im Zeitraum 2015 bis 2020 darstellt. Daraus abgeleitet wurden Fachkon-zepte und Förderrichtlinien, aus denen konkrete Instrumente, Maßnahmen und Förde-rungen hervorgingen, wie beispielsweise die Absatzförderung, das Forschungskon-zept, der Öko-Aktionsplan und die Nachhaltigkeitsstrategie für den Produktionsgar-tenbau. Darüber hinaus enthält das Agrarpolitische Konzept 2025 den Rahmen zur Unterstützung und Förderung des Agrarsektors in der FHH bis 2025. Wie das Vor-gängerkonzept verfolgt auch das Agrarpolitische Konzept 2025 das Ziel, die Agrar-wirtschaft als Wirtschaftsfaktor in Hamburg zu stärken. Dabei soll auf der erfolgreichen Arbeit der letzten Jahre aufgebaut und die Hamburger Agrarwirtschaft als urbaner, nachhaltiger und innovativer Wirtschaftszweig weiterentwickelt werden. Es sind neue Akzente geplant, wie zum Beispiel die Verhandlungen mit Niedersachsen über den Wiedereinstieg in den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die Erarbeitung einer Grünlandstrategie.

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Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Die Landwirtschaftsverwaltung erhebt keine eigenen statistischen Daten. Die zustän-dige Behörde stützt sich bei der Beantwortung von statistischen Fragen insbesondere auf die Agrarstrukturerhebungen des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord). Die Agrarstrukturerhebungen werden im Grundsatz alle drei bis vier Jahre erstellt. Es liegen Daten für die Jahre 2007, 2013 und 2016 vor, im Jahr 2010 wurde eine Landwirtschaftszählung durchgeführt. Sofern in den Fragen Angaben für das Jahr 2008 erbeten werden und bei der Beantwortung auf die Agrar-strukturerhebungen abgestellt wird, wird das Jahr 2007 herangezogen, da dies am nächsten ist. Die neueste Agrarstrukturerhebung ist aus dem Jahr 2016, daher wer-den diese Daten als aktuellste verfügbare Information zur Beantwortung herangezo-gen. Ergänzend wurden vom Statistikamt Nord zusätzliche Datenauswertungen vor-genommen. Dabei hat das Statistikamt Nord Originalwerte der jeweiligen Erhebungen zugrunde gelegt. Aufgrund einer Änderung der Erfassungsgrenzen ab dem Jahr 2010 sind die Ergebnisse aus dem Jahr 2007 daher nur eingeschränkt mit den Werten ab dem Jahr 2010 vergleichbar.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Landwirtschaftskammer Hamburg, des Ministeriums für Energie-wende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, des Landesbetriebs Großmarkt Obst, Gemüse und Blumen, des Statistikam-tes Nord und der Bundesagentur für Arbeit (Statistik-Service Nordost) wie folgt:

A. Betriebe

1. Wie ist der Begriff „landwirtschaftlicher Betrieb“ definiert?

Ein „landwirtschaftlicher Betrieb“ ist gemäß VO (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirt-schaftlichen Betrieben definiert als eine technisch-wirtschaftliche Einheit mit einer einheitlichen Betriebsführung, die auf dem Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union (EU) als Haupt- oder Nebentätigkeit wirtschaftliche Tätigkeiten in der Landwirtschaft (…) betreibt oder landwirtschaftliche Fläche in einem guten landwirtschaftlichen oder ökologischen Zustand erhält. Ein „landwirtschaftlicher“ Betrieb umfasst in der amtli-chen Agrarstatistik neben der klassischen Landwirtschaft mit Ackerbau und Viehhal-tung unter anderem auch den Zierpflanzen-, Gemüse- und Obstbau sowie die Baum-schulwirtschaft.

2. Wie haben sich Anzahl und Qualität der Arbeitsplätze der landwirtschaft-lichen Betriebe seit 2008 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg entwickelt? Bitte jahrweise aufführen.

Jahr Anzahl der Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben 2007 4 100 2010 3 671 2013 3 336 2016 3 195

Quelle: Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebungen 2007, 2013, 2016 und Landwirtschaftszäh-lung 2010

Informationen zur Qualität der Arbeitsplätze werden statistisch nicht erhoben. Im Übri-gen siehe Vorbemerkung.

a. Wie viele Betriebe mit Sitz in Hamburg betreiben hauptsächlich Landwirtschaft?

b. Wie viele Landwirte betreiben die Landwirtschaft haupt- und wie vie-le nebenberuflich?

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe mit Sitz in Hamburg insgesamt und die Anzahl der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe in Ham-burg. Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben wird nur bei landwirtschaftlichen Betrieben der Rechtsform Einzelunternehmen angewendet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

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Jahr Anzahl der Betriebe darunter davon Anzahl der Betriebe der Rechtsform Einzelunternehmen

Haupt-erwerbs-betriebe

Neben-erwerbs-betriebe

2007 980 869 577 292 2010 776 656 433 223 2013 685 594 405 189 2016 625 542 359 183

Quelle: Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebungen 2007, 2013, 2016 und Landwirtschaftszäh-lung 2010

c. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten in land-wirtschaftlichen Betrieben, deren Sitz in Hamburg ist? Bitte dabei die Anzahl der Voll- und der Teilzeitbeschäftigten angeben, dabei die geringfügig Beschäftigten und die Leih- und Saisonarbeiter gesondert aufführen.

Siehe Anlage 1. Informationen zu Saisonarbeitskräften bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten werden durch den Statistik-Service Nordost nicht erhoben. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. d.

d. Wie viele Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter waren jeweils wie lange beschäftigt?

Im Rahmen der Agrarstrukturerhebungen erfolgte eine Befragung der landwirtschaftli-chen Betriebe nach betrieblichen Arbeitskräften, die unabhängig von einer Sozialver-sicherungspflicht beschäftigt sind und in sogenannten Arbeitskräfte-Einheiten ausge-wiesen werden. Eine Arbeitskräfte-Einheit entspricht einer ganzjährig vollzeitbeschäf-tigten Arbeitskraft. Die folgende Tabelle weist die Anzahl der Saisonarbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben in Arbeitskräfte-Einheiten aus. Die Dauer der jeweiligen befristeten Arbeitsverhältnisse von Saisonarbeitskräften umfasst weniger als sechs Monate. Es wurden jedoch keine Informationen darüber erhoben, wie lange Saisonar-beitskräfte jeweils genau beschäftigt waren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. c.

Jahr Arbeitskräfte-Einheit 2007 300 2010 350 2013 358 2016 365

Quelle: Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebungen 2007, 2013, 2016 und Landwirtschaftszäh-lung 2010

e. Welche Ausbildungsberufe werden durch die landwirtschaftlichen Betriebe in Hamburg angeboten und wie viele Menschen wurden jeweils darin ausgebildet? Bitte mit den jeweiligen Abschlüssen auf-führen.

Von den landwirtschaftlichen Betrieben in Hamburg werden die Ausbildungsberufe „Gärtner/-in“ (der Fachrichtungen Zierpflanzenbau und Stauden, Gemüsebau, Obst-bau und Baumschulen), „Landwirt/-in“, „Pferdewirt/-in“ und „Tierwirt/-in“ (Rinderhal-tung) angeboten. Der Ausbildungsberuf „Hauswirtschafter/-in“ wurde in Hamburg bis zum Jahr 2016 angeboten. Für die Anzahl der eingetragenen Ausbildungsverträge je Ausbildungsberuf und Sparte für das jeweilige Ausbildungsjahr seit dem Jahr 2008, siehe Anlage 2.

f. Welche Stundenlöhne werden für Beschäftigte in der Landwirtschaft gezahlt und wie viele nach Mindestlohn bezahlte Beschäftigte arbei-ten in den landwirtschaftlichen Betrieben auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg?

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben.

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Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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3. Entwicklung der Betriebsflächen

a. Wie viel der der Freien und Hansestadt Hamburg gehörenden Flä-che wird landwirtschaftlich genutzt?

Siehe Drs. 21/18512.

b. Welche Gesamtfläche (in Hektar) hatten landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in Hamburg im Jahr 2008, welche haben sie heute und wel-chen Anteil hatten beziehungsweise haben dabei jeweils die Nebenerwerbsbetriebe?

2007 2016 Landwirtschaftliche Fläche von Betrieben mit Sitz in Hamburg

14 020 ha 14 637 ha

davon Nebenerwerbsbetriebe 2 374 ha 3 431 ha

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

c. Welche Gesamtfläche (in Hektar) außerhalb der Freien und Hanse-stadt Hamburg wurde im Jahr 2008 von landwirtschaftlichen Betrie-ben mit Sitz in Hamburg bewirtschaftet und welche Gesamtfläche ist das aktuell? Bitte dabei die Anzahl der Betriebe und die haupt-sächlichen Nutzungen dieser Flächen nach Betrieben sowie Bun-desland, in dem diese liegen, aufschlüsseln.

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben. Jedoch konnten aus der Förderung des Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) für die daran teilnehmenden Betriebe folgende Daten abgeleitet werden:

2008:

Land hauptsächl. Nutzung bewirtschaftete Fläche (ha)

Anzahl Betriebe

Brandenburg Summe Land 404,8200 1 davon Ackerland 395,5900 davon Dauergrünland 9,2300 Baden-Württemberg Summe Land 12,5061 1 davon Ackerland 9,4785 davon Dauergrünland 3,0276 Mecklenburg-Vorpommern Summe Land 395,0988 2 davon Ackerland 390,6415 davon Dauergrünland 4,4573 Niedersachsen Summe Land 678,7867 46 davon Ackerland 124,9589 davon Dauergrünland 107,0786 davon Dauerkulturen 446,7492 Summe Gesamt 1 491,2116

2018:

Bundesland hauptsächl. Nutzung bewirtschaftete Fläche (ha)

Anzahl Betriebe

Brandenburg Summe Land 29,0160 1 davon Dauergrünland 29,0160 Mecklenburg-Vorpommern Summe Land 458,6137 4 davon Ackerland 438,1750 davon Dauergrünland 20,4387 Niedersachsen Summe Land 1 085,9750 40 davon Ackerland 343,8367 davon Dauergrünland 147,8458 davon Dauerkulturen 594,2925 Summe Gesamt 1 573,6047

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

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Eine Auswertung von im Land Schleswig-Holstein bewirtschafteten Flächen Hambur-ger Betriebe ist anhand des genutzten Datenmaterials aus technischen Gründen nicht möglich. Im Rahmen der Einführung einer gemeinsamen fördertechnischen Region Schleswig-Holstein/Hamburg im Zuge der Umsetzung des sogenannten Direktzahlun-gen-Staatsvertrags zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg ist das für die Förde-rung maßgebliche Flächenreferenzsystem (Feldblock) mit einer für Schleswig-Holstein und Hamburg einheitlichen Kennung versehen worden.

d. Wie groß sind die landwirtschaftlichen Flächen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, die von Betrieben mit Sitz außer-halb Hamburgs bewirtschaftet werden? Bitte für 2008 und heute angeben.

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben. Für das Jahr 2018 kann allerdings festgestellt werden, dass Betriebe mit Sitz außerhalb Hamburgs, die am EGFL teilnehmen, 1 632 ha in Hamburg bewirtschaftet haben. Für 2008 liegen diese Informationen nicht vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. c.

e. Welcher Anteil der landwirtschaftlichen Flächen ist Eigentum der bewirtschaftenden Betriebe und welcher Anteil der landwirtschaftli-chen Flächen wird von der Freien und Hansestadt Hamburg als größter Eigentümerin oder von Dritten gepachtet? Bitte für 2008 und heute angeben.

Fläche (ha)

Flächenanteil (%)

2016 Gesamtfläche 14 637 100 betriebliches Eigentum 5 117 35,0 von FHH gepachtet 5 476 37,4 von Privat gepachtet 3 858 26,3 unentgeltlich genutzt 186 1,3 2007 Gesamtfläche 14 020 100 betriebliches Eigentum 4 960 35,4 gepachtet 8 880 63,3 unentgeltlich genutzt 180 1,3

Die Erhebung des Anteils an FHH-Pachtflächen erfolgte gesondert im Rahmen der Erstellung des Agrarpolitischen Konzeptes 2025 (siehe Drs. 21/18512) und beruhte auf einer Erhebung der beteiligten Behörden. Für das Jahr 2007 steht keine entspre-chende Angabe zur Verfügung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/18512.

f. Welche Gesamtfläche (in Hektar) außerhalb der Freien und Hanse-stadt Hamburg wurde im Jahr 2008 von landwirtschaftlichen Betrie-ben mit Sitz in Hamburg bewirtschaftet und welche Gesamtfläche ist das aktuell? Bitte dabei die Anzahl der Betriebe und die haupt-sächlichen Nutzungen dieser Flächen nach Betrieben sowie Bun-desland, in dem diese liegen, aufschlüsseln.

Siehe Antwort zu 3. c.

g. Wie viel landwirtschaftliche Fläche wurde seit 2008 brachliegen gelassen, wie viel Fläche wurde seitdem extensiv bewirtschaftet und wie hoch waren die Subventionen jeweils? Bitte jahrweise auffüh-ren.

Jahr Brachflächen der Hamburger Betriebe

(ha) 2007 406 2010 403 2013 322 2016 373

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Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Welche Flächen landwirtschaftliche Betriebe insge-samt extensiv bewirtschaften, wird statistisch nicht erfasst. Jedoch kann dargestellt werden, durch welche Fördermaßnahmen der FHH die extensive Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen gefördert wurde:

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes“ wurden folgende Flächengrößen unterstützt:

Jahr geförderte Fläche

(ha) Fördersumme

(EUR) 2008 1 632 163 554 2009 1 734 190 527 2010 1 714 186 832 2011 1 824 195 506 2012 1 940 191 710 2013 1 915 191 985 2014 1 926 210 667 2015 1 255 134 706 2016 1 286 142 336 2017 1 075 135 226 2018 1 008 128 492

Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes wurden folgende Flächengrößen mit Prämien unterstützt (einschließlich Schafbeweidung in der Fischbeker Heide):

Jahr geförderte Fläche

(ha) Fördersumme

(EUR) 2008 1 799 574 784 2009 1. 704 555 300 2010 1 700 562 494 2011 1 676 581 988 2012 1 655 576 028 2013 1 655 582 451 2014 1 640 545 458 2015 1 508 551 833 2016 1 552 579 105 2017 1 556 577 600 2018 1 562 595 456

Durch das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege wurden in folgender Höhe Prämien für die Bewirtschaftung von Ausgleichsflächen mit folgenden Flächen-größen ausgezahlt.

Jahr geförderte Fläche

(ha) Fördersumme

(EUR) 2008 546 293 247 2009 614 328 561 2010 648 417 689 2011 687 407 504 2012 747 503 860 2013 767 458 477 2014 781 471 014 2015 899 517 000 2016 933 529 000 2017 935 596 000 2018 950 494 000

h. Wie viele Betriebe wirtschaften auf weniger als der Hälfte ihres beziehungsweise des durch sie gepachteten Landes?

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben.

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i. Wie groß waren die zuvor landwirtschaftlich genutzten Flächen, inklusive Brachland, die einer anderen, nicht landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wurden? Bitte jahrweise ab 2008 aufführen und dabei nach Nutzungsart (zum Beispiel Bauland, Ausgleichsfläche) aufschlüsseln.

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erfasst. Allerdings konnten die Daten aus dem Flächennutzungsplan erhoben werden:

Die folgende Tabelle enthält für die Zeitspanne 2008 bis Oktober 2019 das Ergebnis der Auswertung der in diesem Zeitraum erfolgten Änderungen des Flächennutzungs-plans hinsichtlich des Rückgangs von Flächen für die Landwirtschaft sowie der Zunah-me von Bauflächen (die Differenz beinhaltet Grün- beziehungsweise naturbestimmte Flächen):

Jahr Rückgang an Flächen für die

Landwirtschaft (ha)

daraus entstandene Bauflächen

(ha)

daraus entstandene Grün- bzw. naturbe-stimmte Flächen (ha)

2008 4,98 4,98 0,00 2009 30,76 0,00 30,76 2010 60,97 3,23 57,74 2011 3,28 3,28 0,00 2013 39,11 6,97 32,14 2014 21,72 15,85 5,87 2016 32,44 31,11 1,33 2018 10,80 4,42 6,38 2019 4,10 4,10 0,00

Summe 208,16 73,94 134,22

Für die in dieser Tabelle nicht enthaltenen Jahrgänge 2012, 2015 und 2017 war kein Rückgang an Flächen für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan zu verzeichnen.

j. Welche Einschränkungen für die Landwirtschaft ergeben sich aus der Umwidmung landwirtschaftlich genutzter Flächen in Ausgleichs-flächen?

Die Auflagen untersagen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, das Ausbringen von mineralischem Dünger sowie die maschinelle Bearbeitung während der Brutzeit. Darüber hinaus erfolgen Auflagen zur Beweidungsdichte und zum ersten Schnittzeit-punkt.

Im Übrigen siehe Drs. 21/18512.

k. Wie groß waren die zuvor nicht landwirtschaftlich genutzten Flä-chen, die einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt wurden? Bit-te jahrweise ab 2008 aufführen und dabei nach voriger Nutzungsart aufschlüsseln.

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben.

l. Wie groß ist die Unterglasfläche auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg insgesamt und wie hat diese sich seit 2008 entwickelt? Bitte jahrweise und nach Stadtteilen aufschlüsseln, dabei die leer stehenden Unterglasflächen jeweils gesondert ange-ben.

Eine statistische Erfassung von Unterglasflächen erfolgt nicht. Es werden die Anbau-flächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen dargestellt. Damit werden Flä-chen erfasst, auf denen Kulturen für die ganze oder den überwiegenden Teil der Anbauzeit unter festen oder beweglichen Gewächshäusern oder anderen hohen Schutzeinrichtungen (Glas, fester Kunststoff ) angebaut werden. Hierzu zählen auch alle begehbaren Folientunnel.

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Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Flächen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern der Hamburger Betriebe Jahr Flächen unter

hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern insgesamt in Hektar

davon

Gemüse und Erd-beeren unter hohen begehbaren Schutz-abdeckungen einschließlich Gewächshäusern in Hektar

Blumen und Zier-pflanzen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern in Hektar

Dauerkulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern

2007 169,7 40,9 128,8 -

2010 147,0 36,1 110,9 -

2013 123,6 29,1 94,5 -

2016 113,6 33,0 79,5 1,1

Quelle: Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebungen 2007, 2013, 2016 und Landwirtschaftszählung 2010

Eine Erfassung aufgeschlüsselt nach den Stadtteilen sowie zu leer stehenden Unter-glasflächen bei den Betrieben erfolgt in der Agrarstatistik nicht.

m. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe haben in den letzten zehn Jahren ihren Sitz aus Hamburg in andere Bundesländer bezie-hungsweise Staaten verlegt?

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben.

n. Welche landwirtschaftlichen Flächen besitzt die Freie und Hanse-stadt Hamburg außerhalb Hamburgs? Bitte aufführen in welcher Größe, in welchem Kreis beziehungsweise kreisfreier Stadt, ob es derzeit eine landwirtschaftliche Nutzung gibt und ob diese durch Betriebe aus Hamburg wahrgenommen wird.

Es handelt sich um 1 058,7 ha, von denen sich 0,79 Prozent im Leerstand befinden. Von den verpachteten 1 050,4 ha werden 255,2 ha (24,3 Prozent) von Hamburger Betrieben bewirtschaftet. Nur 3,9 ha (0,38 Prozent) werden nicht landwirtschaftlich genutzt. Im Übrigen siehe Anlage 3.

Zusätzlich befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen außerhalb Hamburgs im Verwaltungsvermögen der Behörde für Umwelt und Energie. Kein Pächter hat seinen Betriebssitz in Hamburg.

Landkreis Fläche (ha) Pinneberg 41,6 Steinburg 122,0 Stormarn 44,6 Herzogtum Lauenburg 11,4 Harburg 13,5 Stade 0,5 Summe 233,6

Außerdem befindet sich im Verwaltungsvermögen der Justizbehörde eine landwirt-schaftlich genutzte Fläche von 33,08 ha auf Hahnöfersand. Diese liegt im Landkreis Stade und wird von der FHH selbst genutzt.

o. Im derzeit gültigen Agrarpolitischen Konzept 2020 wird das gemein-same Clearingverfahren „Agrarflächenmanagement“ zur Vermei-dung von Nutzungskonflikten aufgeführt. Wie oft und in welchen konkreten Fällen wurde dieses Clearingverfahren bisher angewen-det?

p. Wie oft wurden Fälle des Clearingverfahrens der Amtsleiterrunde „Strategisches Flächenmanagement“ zur Entscheidung vorgelegt?

Das Clearingverfahren wurde bisher nicht eingeführt. Im Übrigen siehe Drs. 21/18512.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

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q. Wie groß ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche (bitte in Flächen der Freien und Hansestadt Hamburg und Flächen im Privateigentum aufteilen) in Hamburg, die im Bereich von NSG oder LSG liegt, und wie hat sich diese seit 2008 entwickelt?

Die nachgefragten Informationen werden statistisch nicht erhoben.

Grundsätzlich hat sich die Fläche der Naturschutzgebiete in Hamburg seit dem Jahr 2008 um 1 061 Hektar erhöht. Darunter befinden sich auch landwirtschaftliche Flä-chen.

Die Fläche der Landschaftsschutzgebiete ist in Hamburg seit dem Jahr 2008 mit einem Anstieg von 87 Hektar nahezu gleich geblieben. Entsprechendes gilt auch für den Anteil beziehungsweise die Größe landwirtschaftlicher Flächen unter Land-schaftsschutz.

r. Sofern landwirtschaftliche Flächen in Privateigentum in NSG oder LSG seit 2008 einbezogen wurden: Wie wirkte sich dies auf deren Bodenwerte aus?

Signifikante Auswirkungen auf Bodenwerte durch Ausweisungen von Naturschutzge-bieten (NSG) und Landschaftsschutzgebieten (LSG) sind für den genannten Zeitraum nicht feststellbar.

Ein geringer Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen in Privateigentum befindet sich in NSG. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und damit verbundenen Restriktionen sind diese Flächen dem privaten Grundstücksmarkt grundsätzlich entzogen.

Wenn in Ausnahmefällen ein Grundstücksgeschäft zustande kommt, kann die Behör-de für Umwelt und Energie das gesetzliche Vorkaufsrecht ausüben. Regelhaft wird dann der Wert der landwirtschaftlichen Nutzung (Grün- oder Ackerland) gezahlt. In Ausnahmefällen kann, wenn die Fläche ein hohes Aufwertungspotenzial aufweist, auch der Wert für Acker- beziehungsweise Grünland mit ökologischem Ausgleichspo-tenzial gezahlt werden.

In LSG trifft diese Aussage nicht zu. Diese Grundstücke können zu gängigen landwirt-schaftlichen Bodenwerten auf dem Grundstücksmarkt gehandelt werden. In den Jah-ren 2008 bis 2019 unterlagen diese Grundstücke den allgemeinen Bodenwertschwan-kungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen.

s. Sofern landwirtschaftlich genutzte Flächen im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg in NSG oder LSG einbezogen wurden: Wie wirkte sich dies auf die Pacht aus?

Die Einbeziehung landwirtschaftlicher Flächen in NSG oder LSG erfolgt über Senats-verordnungen. Diese haben unmittelbar keine Auswirkungen auf die Pacht.

t. Sind dem Senat wegen Nutzungsänderungen (zum Beispiel von landwirtschaftlich genutzter Fläche zu NSG/LSG?) gekündigte Kre-dite an bäuerliche Betriebe wegen der Absicherung im sogenannten Basel-III-Abkommen bekannt?

i. Wenn ja: Wie viele Betriebe waren beziehungsweise sind davon betroffen?

Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

B. Landwirtschaftliche Programme

4. In welchen auf Landwirtschaft im weiteren Sinn (Anbau, Zucht, Klimaan-passungsmaßnahmen, Absatz und so weiter) bezogenen Initiativen/ Netzwerken ist die Freie und Hansestadt Hamburg Mitglied und welche Gelder werden im Rahmen der Mitgliedschaften eingesetzt?

Die FHH ist seit Anfang des Jahres 2017 Mitglied im Bio-Städte-Netzwerk und seit Oktober des Jahres 2019 Mitglied im neu gegründeten Verein zur Förderung der Bio-Städte e.V.

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Sowohl für die Mitgliedschaft im Netzwerk als auch im Verein werden keine festen jährlichen Beiträge erhoben, sondern nur aktions- und projektbezogene Umlagen. Im Jahr 2017 wurde für jedes Mitglied des Bio-Städte-Netzwerkes eine Umlage von 140,55 Euro festgelegt. Im Jahr 2018 betrug die Umlage 72,83 Euro. Für das Jahr 2019 liegt noch keine Zahlungsaufforderung vor.

Die FHH ist seit Mai des Jahres 2015 Mitglied im Europäischen Netzwerk der gen-technikfreien Regionen (Charta von Florenz). Für die Mitgliedschaft ist kein finanzieller Beitrag zu leisten.

5. Welche Tätigkeiten fallen im Rahmen der Initiativen oder Vernetzungen an und wie hoch ist der dadurch anfallende Personalaufwand?

Tätigkeiten im Rahmen der Mitgliedschaft im Bio-Städte-Netzwerk sind:

Teilnahme an der zweimal jährlich stattfindenden Arbeitsgruppe des Netzwerkes in wechselnden Bio-Städten.

Auf Anfrage Darstellung der Ziele des Bio-Städte-Netzwerkes und deren Umset-zung bei Veranstaltungen (zum Beispiel Infostand auf der Grünen Woche in Berlin oder bei der Fachtagung STADTLANDBIO in Nürnberg).

Der dadurch anfallende Personalaufwand bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) betrug bisher maximal zehn Arbeitstage pro Jahr.

Tätigkeiten im Rahmen der Mitgliedschaft im Europäischen Netzwerk der gentechnik-freien Regionen beziehen sich insbesondere auf die inhaltliche und fachliche Beglei-tung beziehungsweise Bewertung von Vorschlägen/Initiativen des Netzwerkes. Der dadurch anfallende Personalaufwand bei der BWVI betrug bisher maximal fünf Arbeitstage pro Jahr. Im Übrigen siehe Drs. 20/14484.

6. In der Drs. 21/11820 führte der Senat im Januar 2018 Forschungsvorha-ben für die Hamburger Agrarwirtschaft seit 2014 auf und stellte Einzel-vorhaben vor, die seit dem „Agrarpolitischen Konzept 2020“ des Senats bereits begonnen oder umgesetzt wurden. Welche Projekte sind seitdem beendet worden oder wurden neue begonnen? Bitte gegebenenfalls mit Zielsetzung, Projektleitung, Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Haushaltsrahmendaten aufführen.

Siehe Anlagen 4 und 5.

C. Behörde und Institutionen

7. Welche Kosten im Rahmen des PPP-Projektes „ÖPP Brennerhof“ sind seit dessen Start jährlich für die öffentliche Hand angefallen?

Siehe Anlage 6.

8. Wie hat sich die personelle Ausstattung der BWVI im Bereich Landwirt-schaft seit 2008 entwickelt? Bitte in VZÄ darstellen.

Seit dem Jahr 2008 haben sich die Vollzeitäquivalente (VZÄ) der BWVI in den Aufga-benbereichen „Landwirtschaft und Gartenbau“ wie folgt entwickelt:

Jahr VZÄ 2008 28,5 2009 28,5 2010 26,5 2011 26 2012 26 2013 26 2014 26,5 2015 24,5 2016 23 2017 23,5 2018 23,5 2019 23,5

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9. Zu wann ist die Fortschreibung des APK zu erwarten und welche Schrit-te fehlen noch an seiner Fertigstellung?

Siehe Vorbemerkung.

D. Wälder

10. Wie groß sind die Waldflächen der Freien und Hansestadt Hamburg innerhalb der Landesgrenzen einerseits und außerhalb der Landesgren-zen andererseits und wie hat sich die Ausdehnung dieser Flächen entwi-ckelt? Bitte nach Jahren seit 2008 aufführen.

Die Größe der Waldflächen innerhalb der Landesgrenzen variiert seit dem Jahr 2008 geringfügig:

Jahr Waldflächen innerhalb der

Landesgrenzen (ha) 2008 5 372 2009 5 373 2010 5 378 2011 5 379 2012 5 378 2013 5 378 2014 5 378 2015 5 378 2016 5 370 2017 5 366 2018 5 362 2019 5 362

Außerhalb der Landesgrenzen beträgt die Größe der Waldflächen seit dem Jahr 2008 konstant rund 1 800 ha.

11. Welche Wohnungsbewirtschaftung wird auf den Waldflächen im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg durchgeführt und wie haben sich die Grenzflächen der so bewirtschafteten Areale seit 2008 jeweils entwi-ckelt?

Seit dem Jahr 2008 wurden 0,68 ha Waldfläche im Jahr 2016 und 0,97 ha im Jahr 2018 für Wohnbauzwecke in Anspruch genommen. In diesen beiden Fällen wurde von Waldumwandlung jeweils die gesamte Waldfläche in Anspruch genommen, daher grenzt dort kein Wald mehr an die entstandenen Wohnbauflächen.

12. Wie ist der Stand der Umsetzung der Konzeption für die Schwerpunkt-gestaltung der Förstereien aus dem Agrarpolitischen Konzept 2020 auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und wie hat sich die entsprechende Personalausstattung seit 2008 entwickelt?

Die Entwicklung der Revierförstereien zu sogenannten Leitbetrieben ist noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl sind Schwerpunktbildungen in den Revierförstereien bereits umgesetzt:

Ausbildung von Forstwirten im Klövensteen.

Wildtiergehege im Klövensteen und Niendorfer Gehege.

Waldbiotopkartierung in Hausbruch und Eißendorf.

Duvenstedter Brook und Wohldorf-Ohlstedt sollen zukünftig flächenmäßig den größten Teil des Naturwaldstrukturprojektes abbilden, in welchem die Wälder kom-plett aus der Nutzung genommen und der natürlichen Entwicklung überlassen werden.

Die Schwerpunktbildungen haben sich bisher nicht auf die Personenausstattung der BWVI ausgewirkt.

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13. Wie hoch ist, nach Förstereien unterteilt, der Holzeinschlag pro Jahr seit 2008 und welche Einnahmen wurden durch den Verkauf des Holzes erzielt? Falls der Einschlag nicht vollständig verkauft wurde, bitte den Anteil und die Nutzung des nicht verkauften Holzes aufführen.

Siehe Anlagen 7 und 8.

Holz, das nicht über den Rundholzverkauf veräußert wird, wird zu Brennholz oder nach Auftrag in Holzsonderprodukte (zum Beispiel für Garten- und Landschaftsbau) weiterverarbeitet. Darüber hinaus im Wald verbleibende Holzreste werden zu ökolo-gisch wertvollem Totholz, das mengenmäßig nicht erfasst wird, wobei der Totholzan-teil insgesamt gesteigert wird.

E. Förderung des ländlichen Raums

14. Hamburg ist nach 2014 aus dem europäischen Programm zur Förderung des ländlichen Raums als bisher einziges Bundesland mit der Begrün-dung des zu hohen Arbeitsaufwands ausgestiegen. Wie viele Gelder sind im Rahmen von ELER-Projekten seit 2008 nach Hamburg geflossen und welchen Eigenbeitrag hat die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen der Kofinanzierung dazu geleistet?

Die FHH setzt in der Förderperiode 2014 bis 2020 keine Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ein. Aufgrund der sogenannten n+2-Regelung wurden Zahlungen für die ELER-Förderperiode 2007 bis 2013 noch bis längstens zum 31.12.2015 geleistet. Der Umfang der in den EU-Haushaltsjahren 2008 bis 2015 für geförderte Maßnahmen nach Hamburg geflos-senen ELER-Mittel ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Der zugehörige Eigenbetrag der FHH ist ebenfalls in der Tabelle dargestellt. Bei diesem Wert handelt es sich nicht um einen Davon-Wert der Spalte der ELER-Mittel.

Jahr ELER-Mittel (EUR) FHH-Mittel (EUR)

2008 1.186.327,48 744.261,21

2009 1.472.121,05 819.141,28

2010 1.473.003,26 831.519,73

2011 2.057.706,04 922.830,38

2012 3.069.982,65 1.123.224,54

2013 3.098.847,36 1.046.127,91

2014 1.756.006,08 866.928,88

2015 4.692.609,96 1.587.200,53

Summe 18.806.603,88 7.941.234,46

15. Die Förderung durch ELER wurde durch das nationale Programm GAK ersetzt. Wie viele Fördermittel sind im Rahmen von GAK an Maßnahmen in der Freien und Hansestadt Hamburg seit 2008 (bitte ebenfalls pro Jahr aufschlüsseln) geflossen?

Die Förderung der Hamburger Agrarlandschaft aus dem ELER wurde nach dem Aus-stieg aus diesem EU-Fonds nicht durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ersetzt. Bei der Förderung aus dem EU-Fonds ELER und aus der Gemeinschaftsaufgabe handelt es sich um ergänzende Förderinstrumente. Insofern sind auch bereits vor dem Ausstieg aus dem ELER Mittel aus der GAK in Anspruch genommen worden. Zu beachten ist, dass nicht alle GAK-förderfähigen Maßnahmen auch ELER-förderfähig sind und nicht alle ELER-förder-fähigen Maßnahmen über die GAK gefördert werden können. Die Übersicht in der Antwort zu 14. sowie die nachstehende Übersicht entstammen somit nicht derselben Grundgesamtheit und sind daher auch nicht kombinierbar. Der Umfang der in den Jahren 2008 bis 2018 aus der GAK in der FHH geförderten Maßnahmen ist der nach-stehenden Tabelle zu entnehmen. Die Fördersumme beinhaltet dabei neben den GAK-Bundesmitteln auch den Anteil der FHH. Der zweiten Spalte ist die Höhe der

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nach Hamburg geflossenen GAK-Bundesmittel zu entnehmen. Dabei entfallen im Durchschnitt rund 95 Prozent der Bundesmittel auf Maßnahmen des Küstenschutzes.

Jahr Fördersumme GAK (Bundes- und Landesmittel) (EUR)

davon GAK-Bundesmittel (EUR)

2008 22 568 737,55 15 721 080,45 2009 21 170 272,81 14 715 000,00 2010 17 750 113,14 12 327 000,00 2011 20 068 230,04 13 960 000,00 2012 18 820 054,46 13 019 487,12 2013 19 541 820,84 13 602 945,82 2014 20 115 643,98 13 993 000,00 2015 22 662 158,10 15 731 169,46 2016 19 509 762,09 13 563 000,00 2017 17 671 758,56 12 256 000,00 2018 18 131 667,95 12 479 000,00 Summe 218 010 219,52 151 367 682,85

16. Hamburg wird dem Vernehmen nach im nächsten Förderzeitraum wieder (in Kooperation mit Niedersachsen) an der ELER-Förderung teilnehmen. Wie ist der Stand der Umsetzung der Wiederaufnahme der ELER-För-derung in Hamburg und ab wann ist damit zu rechnen, dass Anträge auf Förderung über ELER eingereicht werden können?

Die FHH strebt an, in der Förderperiode 2021 bis 2027 erneut Mittel aus dem ELER einzuwerben. Um die Administration der ELER-Mittel effizient zu gestalten, wird zur-zeit geprüft, ob und zu welchen Konditionen Niedersachsen die Abwicklung des För-dergeschäfts für Hamburg übernehmen kann. Neben der Klärung inhaltlicher und technischer Fragen laufen aktuell Verhandlungen zum Abschluss eines entsprechen-den Staatsvertrags und einer Verwaltungsvereinbarung. Der Zeitpunkt, zu dem ELER-Förderantrage eingereicht werden können, hängt vom Fortgang der Verhandlungen auf EU-Ebene und damit dem Start der Förderperiode 2021 bis 2027 ab. Derzeit wird mit einer Verschiebung des Starts der nächsten EU-Förderperiode und einer n+x-Regelung wie in der laufenden Förderperiode gerechnet.

17. Wird dadurch die Förderung durch das Programm GAK substituiert?

a. Wenn ja: in vollem, reduziertem oder in größerem Umfang?

b. Wenn nein: Welche Kriterien gelten in Abgrenzung für die Förde-rung durch GAK oder ELER?

Nein. Fördermöglichkeiten werden sowohl aus Mitteln der GAK als auch aus Mitteln der EU gegeben sein. Die Kriterien für eine Förderung aus Mitteln der GAK werden auf Basis des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar-struktur und des Küstenschutzes“ jährlich festgelegt. Die Kriterien für eine Förderung aus EU-Mitteln im Rahmen des ELER werden erst nach Abschluss der Verhandlun-gen auf EU-Ebene feststehen.

18. Bisher fließen über die Steuergelder aller EU-Bürgerinnen und -Bürger jährlich im Schnitt 114 Euro an Agrarsubventionen. Wie viele Gelder sei-tens der EU werden aktuell über welche Mittel der GAP an Betriebe in Hamburg gezahlt?

Die Förderung über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) erfolgt aus zwei EU-Agrarfonds, dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL, erste Säule der GAP) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER, zweite Säule der GAP).

Die Administration der Zahlungen aus der ersten Säule der GAP erfolgt aufgrund des zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der FHH geschlossenen EG-Direkt-zahlungen-Staatsvertrags durch die Zahlstelle EGFL/ELER des Landes Schleswig-

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Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Holstein. Im EU-Haushaltsjahr 2019 (16.10.2018 bis 15.10.2019) wurden aus der ers-ten Säule der GAP an Betriebe in Hamburg Zahlungen in Höhe von 4 296 008,25 Euro geleistet. Da es sich um Direktzahlungen handelt, besteht der Betrag zu 100 Prozent aus EU-Mitteln.

Anders als bei der ersten Säule erfolgen Zahlungen aus der zweiten Säule nicht auf-grund des Wohnsitz-, sondern des Belegenheitsprinzips. Maßgeblich ist insofern der Ort, an dem der Betrieb eine Maßnahme umsetzt. Nach dem ELER-Ausstieg Ham-burgs kann in der aktuellen Förderperiode ein solcher Ort nur in einem anderen Bun-desland als der FHH liegen. Wie viele EU-Fördermittel (EU-Anteil) im Rahmen der zweiten Säule an Hamburger Betriebe über Anträge in anderen Bundesländern flie-ßen, wird statistisch nicht erhoben. Dem öffentlich zugänglichen Internetportal https://agrar-fischerei-zahlungen.de ist zu entnehmen, wie viele Fördermittel aus dem ELER insgesamt (EU- und nationaler Anteil) Hamburger Betriebe aus der zweiten Säule der GAP über Förderanträge in anderen Bundesländern erhalten haben. Die aktuellste verfügbare Auswertung bezieht sich auf das EU-Haushaltsjahr 2018 (16.10.2017 bis 15.10.2018). Im EU-Haushaltsjahr 2018 wurden demnach im Rahmen der zweiten Säule der GAP an Betriebe in Hamburg Zahlungen in Höhe von 546 966,51 Euro geleistet. Da der prozentuale ELER-Anteil nach Art der Maßnahme zwischen 53 und 100 Prozent variiert, kann aus der Gesamtsumme allerdings nicht auf den nominalen ELER-Anteil geschlossen werden.

19. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg werden mit Mitteln der GAP subventioniert?

Im EU-Haushaltsjahr 2019 (16.10.2018 bis 15.10.2019) wurden aus der ersten Säule der GAP an 352 Betriebe in Hamburg Zahlungen geleistet.

Auf dem in der Antwort 18. bezeichneten Internetportal sind im EU-Haushaltsjahr 2018 (16.10.2017 bis 15.10.2018) für die zweite Säule der GAP 47 Zahlungsempfän-ger genannt.

20. Hat der Senat zur Reform der GAP Position bezogen?

Wenn ja: wo und welche?

Der Senat hat mit den Inhalten der Bundesrats-Beschlussverfahren zu den Vorschlä-gen der EU-Kommission für die „GAP post-2020“ Position bezogen (siehe BR.-Drs. 246/18, 247/18 und 248/18).

21. Gibt es zurzeit laufende Projekte zu klimaresistenten Bäumen, die über GAK- beziehungsweise ELER-Förderung unterstützt beziehungsweise finanziert wurden?

Wenn ja: Welche Projekte wurden über welchen Zeitraum gefördert und welche Ergebnisse liegen jeweils vor?

Nein.

F. Absatz und Vermarktung

22. Welche Wochenmärkte auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es derzeit?

Für die Übersicht der bezirklichen Wochenmärkte siehe Drs. 21/11876. Seither wurde der Wochenmarkt in Eimsbüttel – Bei der Apostelkirche zum 31.01.2019 eingestellt.

Für die Übersicht der privaten Wochenmärkte siehe Anlage 9.

23. Welche Öffnungszeiten haben die Wochenmärkte und wie haben sich die Öffnungszeiten und die Anzahl der Marktbeschicker auf den Wochenmärkten seit 2008 entwickelt? Bitte auch mit Auslastung des jeweiligen Wochenmarktes aufführen.

Zu den Öffnungszeiten für die bezirklichen Wochenmärkte siehe Drs. 21/11876 und Antwort zu 26.

Zu der Anzahl der Marktbeschicker siehe Drs. 21/11876 und Anlage 10.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

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Zur Auslastung der bezirklichen Wochenmärkte liegen nur konkrete Zahlen aus dem Bezirk Bergedorf vor:

Auslas-tungsgrad

2019*

2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008

Bergedorf (Dienstag)

84 % 65 % 70 % 73 % 76 % 71 % 75 % 75 % 68 % 72 % 75 % 77 %

Bergedorf (Freitag)

75 % 76 % 82 % 89 % 91 % 84 % 86 % 87 % 81 % 81 % 82 % 88 %

Lohbrügge (Mittwoch)

76 % 74 % 81 % 73 % 76 % 70 % 72 % 79 % 73 % 73 % 77 % 74 %

Lohbrügge (Samstag)

51 % 87 % 93 % 84 % 81 % 81 % 83 % 91 % 85 % 85 % 91 % 93 %

Bergedorf West

68 % 76 % 73 % 84 % 81 % 76 % 82 % 87 % 87 % 85 % 89 % 89 %

Allermöhe 46 % 47 % 54 % 50 % 49 % 49 % 48 % 48 % 45 % 43 % 52 % 52 %

* Die Zahlen für das Jahr 2019 können bis Ende des Jahres noch abweichen.

Darüber hinaus liegen der BWVI keine Erkenntnisse vor.

24. Welche Wochenmärkte sind nach 2008 hinzugekommen oder wurden eingestellt?

In den Bezirken Hamburg-Nord, Hamburg-Mitte, Harburg und Altona gab es seit dem Jahr 2008 keine Veränderungen.

Folgende Veränderungen gibt es in den Bezirken Bergedorf, Eimsbüttel und Wands-bek. Dabei sind seit 2008 einige Wochenmärkte zunächst hinzugekommen und später wieder eingestellt worden:

Bezirk Hinzugekommen Eingestellt

Bergedorf S-Bahnhof Bergedorf – Ausgang Lohbrügge

S-Bahnhof Bergedorf – Ausgang Lohbrügge

Allermöhe

Eimsbüttel Gustav-Falke-Straße Grundstraße, Mittwochsmarkt Bei der Apostelkirche Bei der Apostelkirche Niendorf-Nord

Wandsbek Bergstedt

Norbert-Schmid-Platz (Hummels-büttel)

Poppenbüttler Landstraße Poppenbüttler Landstraße

Rauschener Ring/Wandsbeker Schützenhof

25. Falls die unter 22. und 24. aufgeführten Märkte ein spezifisches Profil haben, bitte dieses aufführen (zum Beispiel Bio).

Für die bezirklichen Wochenmärkte: Die von den Bezirksämtern durchgeführten Wochenmärkte unterliegen der Gewerbeordnung. Unter § 67 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahr-märkte sind die Warenarten auf bezirklichen Wochenmärkten definiert. Ein darüber hinausgehendes spezifisches Profil gibt es nicht.

Für die privaten Wochenmärkte siehe Anlage 9.

26. Gab es zur Attraktivitätssteigerung Änderungen von Öffnungszeiten oder Wochenmarktprofilen?

Wenn ja: mit welchem Ergebnis?

Für die Bezirke Hamburg-Mitte und Wandsbek gab es keine Änderungen von Öff-nungszeiten oder Wochenmarktprofilen.

Im Bezirk Bergedorf wurde im Oktober 2009 das Projekt „Wochenmarkt der Zukunft“ mit einer Laufzeit von drei Jahren gestartet. Das Projekt beinhaltete zahlreiche Wer-beaktivitäten wie zum Beispiel Buswerbung, Entwicklung eines Logos „Bergedorfer

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Wochenmärkte“, mobile Beach-Flags, Give-away-Notizblöcke, Tragetaschen et cete-ra. Die Maßnahmen sorgten dafür, dass die Wochenmärkte insgesamt besser wahr-genommen wurden. Weitere Ergebnisse sind nicht bekannt. Für einen Teil des Wochenmarktes Bergedorf wurde ab dem Jahr 2016 die Öffnungszeit am Freitag von 13 Uhr auf 14 Uhr ausgeweitet.

Des Weiteren wurden in den Jahren 2006 bis 2013 Parkgutscheine ausgegeben.

Im Bezirk Eimsbüttel gab es folgende Maßnahmen:

Grundstraße:

- ab 01.03.2012 Verlängerung der Öffnungszeiten, Mittwoch und Samstag von 13 auf 14 Uhr;

- ab 30.10.2013, Änderung der Öffnungszeiten am Mittwoch auf 14 Uhr bis 18.30 Uhr und Samstag Verkürzung auf 13 Uhr;

der Mittwochsmarkt Grundstraße musste zum 01.02.2016 mangels Nachfrage ein-gestellt werden.

Tibarg:

Verlängerung der Öffnungszeit von 13 Uhr auf 13.30 Uhr.

Im Bezirk Harburg wurde aufgrund eines Gutachtens im Jahr 2010 für den vom Bezirksamt Harburg veranstalteten Wochenmarkt eine Neuordnung und Ausrichtung der Marktstände durchgeführt. Zusätzlich wurden die Öffnungszeiten von 13 Uhr auf 13.30 Uhr verlängert sowie Standtische und Sonnensegel aufgestellt. Statistiken beziehungsweise Gutachten zu den dadurch erreichten Ergebnissen liegen nicht vor.

Im Bezirk Altona wurden im Jahr 2009 die Öffnungszeiten der Märkte „Neue Große Bergstraße“ und „Spritzenplatz“ um eine Stunde verlängert. Dies wurde gut angenom-men.

Die Diversifikation der Angebotspalette wurde regelmäßig auf allen Märkten der Nach-frage angepasst.

Im Bezirk Hamburg-Nord wurde der Beginn des Wochenmarktes Langenhorner Markt am Samstag von 13 Uhr auf 11.30 Uhr im Jahr 2014 vorgezogen, diese Ausweitung erfolgte zwar vorrangig aus organisatorischen Gründen, dient aber damit zugleich auch der Attraktivitätssteigerung.

27. Welche Absatz- und Vermarktungswege (zum Beispiel (Direktvermark-tung, Genossenschaften) werden durch welchen Anteil der Betriebe genutzt?

Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor.

28. Wie hat sich die Anzahl der Kundinnen und Kunden der Wochenmärkte seit 2008 entwickelt?

Im Bezirk Altona werden keine Erhebungen vorgenommen. Die Nachfrage scheint nach Auskunft der Marktbeschicker auf bezirklichen Wochenmärkten kontinuierlich zu sinken.

Im Bezirk Hamburg-Nord geht die Nachfrage auf den Wochenmärkten insbesondere unter der Woche zurück. Konkrete, belastbare Daten liegen jedoch nicht vor, da es keine Erfassung der Kundinnen und Kunden gibt.

Darüber hinaus liegen der BWVI keine Erkenntnisse vor.

29. Welche Nahrungsmittel beziehen die städtischen Einrichtungen (Schu-len, Kitas, Behörden- und Betriebskantinen) aus regionalem beziehungs-weise aus Bioanbau und wie hoch ist deren Anteil zum einen an der Versorgung in vorgenannten Einrichtungen und zum anderen an der Gesamtproduktion der regionalen Landwirtschaft?

30. Wie hat sich die Abnahme von regionalen Nahrungsmitteln in den Ein-richtungen der Freien und Hansestadt Hamburg seit 2008 entwickelt?

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

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Produkte aus dem ökologischen Landbau werden durch die Verordnung (EG) Num-mer 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produk-tion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen definiert. Art und Umfang der in den Einrichtungen verwendeten Produkte werden statistisch nicht erfasst.

Die Begriffe „regionale Produkte“, „regionale Nahrungsmittel“, „regionale Landwirt-schaft“ und „regionale Produktion“ sind europaweit weder definiert noch gesetzlich geschützt. Sofern Produkte nicht unter die Geoschutzregelungen (g.U. oder g.g.a.) fallen, können Hersteller, Händler sowie Verbraucherinnen und Verbraucher eigene, jeweils unterschiedliche Definitionen verwenden. Dadurch entstehen Eigenmarken, denen uneinheitliche Paramater zugrunde liegen.

Vor diesem Hintergrund lassen sich Daten zur Gesamtproduktion der „regionalen Landwirtschaft“, Warenströme „regionaler Produkte“ und dementsprechende Mengen-angaben nicht darstellen.

G. Großmarkt

31. Wie haben sich die Fläche und die Anzahl der Anbieter auf dem Groß-markt seit 2008 entwickelt?

Die Fläche und deren Auslastung haben sich wie folgt entwickelt:

Jahr

Verkaufsstände Erdgeschoss Großmarkthalle Obst + Gemüse Auslastung

Lager- und Kühlräu-me im Untergeschoss der Großmarkthalle Obst + Gemüse Auslastung

Außenflächen Großmarkt-gelände Umschlag- und Lagerhal-len1 Auslastung

in m² in % in m² in % in m² in % 2009 20 000 99,22 22 700 70,92 56 551,57 100 2010 20 000 97,80 22 700 73,95 56 551,57 100 2011 20 000 97,57 22 700 74,54 56 551,57 100 2012 20 000 92,20 22 700 78,20 56 551,57 100 2013 20 000 99,15 22 700 80,48 56 551,57 100 2014 20 000 98,68 22 700 80,38 56 551,57 100 2015 20 000 98,62 22 700 83,56 56 719,57 100 2016 20 000 98,69 22 700 86,10 55 971,57 100 2017 20 000 97,55 22 700 90,68 55 971,57 100 2018 20 000 97,79 22 700 87,93 55 971,57 100 2019 20 000 99,12 22 700 90,10 55 971,57 100

Die Zahl der Anbieter entwickelte sich wie folgt:

Jahr Anbieter 2009 437 2010 428 2011 408 2012 411 2013 394 2014 402 2015 387 2016 380 2017 370 2018 341 2019 345

1 Die Flächen des Blumengroßmarktes sind hier enthalten.

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Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Für das Jahr 2008 liegen keine Daten vor. Die Aufbewahrungsfrist von Unterlagen beträgt zehn Jahre, daher stehen dem Landesbetrieb Großmarkt, Obst, Gemüse und Blumen die Grundlagen für eine Zahlenermittlung nicht mehr zur Verfügung.

32. Wie hat sich der Umsatz auf dem Großmarkt seit 2008 entwickelt?

Der Umsatz des Landesbetriebes Großmarkt, Obst, Gemüse und Blumen ist dem Einzelplan 7 des Haushalts zu entnehmen. Die Zahlen der auf dem Großmarkt ansäs-sigen Unternehmen liegen dem Landesbetrieb Großmarkt, Obst, Gemüse und Blumen nicht vor.

33. Welche Flächenperspektive hat der Großmarkt beziehungsweise wel-chen Flächenbedarf wird der Betrieb voraussichtlich bis 2030 haben?

Die Fläche des Großmarktes ist hinsichtlich der Zukunftsperspektive zweigeteilt. Für die Fläche westlich des Schleusenkanals besteht eine Standortgarantie des Senats bis zum 31.12.2024. Danach ist sie im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages an das Projekt „Hammerbrooklyn“ vergeben. Derzeit sind dort vier Marktfirmen ansässig. Drei von ihnen werden dann den Betrieb beziehungsweise Betreibsteil einstellen. Für ein Unternehmen sind bis dahin Ersatzflächen auf dem verbleibenden Großmarktgelände zu finden.

Für die weiteren Flächen (rund 25,5 ha) östlich des Schleusenkanals besteht eine Standortgarantie bis zum 31.12.2034. Für diese Flächen besteht weiterhin ein hoher Bedarf. Die Flächen sind nahezu vollständig vermietet (siehe Antwort zu 31.), wobei in den vergangenen Jahren eine stetig steigende Nachfrage festgestellt werden konnte. Darüber hinaus gibt es Überlegungen der Händlerschaft, die Auslieferung von Waren zu bündeln, was eine zusätzliche zentrale Kommissionierungsfläche erforderlich machen würde. Die aktuellen Ernährungstrends (regional, Bio, vegetarisch/vegan, geringerer Fleischkonsum) sowie die bisherige Marktentwicklung werden nach Ein-schätzung des Landesbetriebs nicht zu einem Rückgang der benötigten Fläche füh-ren.

H. Bioanbau

34. Wie viele Betriebe aus welchem landwirtschaftlichen Bereich sind Bio-zertifiziert? Bitte Anzahl der Betriebe und deren Flächen beziehungswei-se Tierbestandsanteil, die landwirtschaftliche Schwerpunktsetzung des Betriebs und die Art der Zertifizierung aufführen und für die Jahre ab 2008 auflisten.

Ökolandbau in Hamburg

davon Landwirtschaft

davon Obstbau

davon Gemüse- und

Zierpflanzenbau Jahr Anzahl

Betriebe Fläche (ha)

Anzahl Betriebe

Fläche (ha)

Anzahl Betriebe

Fläche (ha)

Anzahl Betriebe

Fläche (ha)

2008 30 1 051 8 758 11 179 11 114 2009 32 1 006 9 767 11 117 12 122 2010 34 1 069 8 791 11 182 15 96 2011 35 1 078 9 819 11 175 15 84 2012 34 1 084 9 783 11 210 14 91 2013 35 1 128 10 809 11 208 14 111 2014 33 1 090 9 774 12 204 12 112 2015 36 1 189 12 854 11 206 13 129 2016 38 1 285 12 910 12 234 14 141 2017 36 1 260 12 755 11 167 13 136 2018 42 1 347 12 744 15 247 15 144

Die oben stehende Tabelle mit Angaben aus dem Ökokontrollverfahren unterscheidet die grundsätzliche Betriebsausrichtung sowohl für die Landwirtschaft als auch für den Gartenbau. Nicht dargestellt werden kann, inwieweit innerhalb der Ausrichtung andere Flächennutzungen stattfinden. Beispielsweise ist besonders bei den Flächenangaben für den Gemüse- und Zierpflanzenbau zu berücksichtigen, dass in der Flächenangabe auch Grünlandflächen enthalten sind. Tierbestandanteile werden über das Ökokon-

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

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trollverfahren nicht gemeldet, können aber der nachfolgenden Tabelle zur Viehhaltung in ökologischer Wirtschaftsweise entnommen werden.

Betriebe mit Viehhaltung in ökologischer Wirtschaftsweise nach Tierarten in Hamburg

Gegenstand der Nachweisung Hamburg

2007a 2010 2013 2016 Insgesamt Betriebe 12 11 11 12 Großvieheinheiten (GV) 409 389 350 401 Rinder Betriebe 9 8 8 7 Tiere 392 361 282 321 Schweine Betriebe 4 2 2 2 Tiere 112 . . . Schafe Betriebe 4 4 3 4 Tiere 128 147 192 153 Geflügel Betriebe 4 4 5 2 Tiere 352 . . .

Quelle: Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebungen 2007, 2013, 2016 und Landwirt-schaftszählung 2010

Die Zertifizierung erfolgt gemäß den Vorgaben der Verordnung (EG) Nummer 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nummer 2092/91. Darüber hinaus gehende Zertifizierungen werden nicht erfasst.

Im Übrigen siehe Drs. 21/18512.

35. Wie viele Betriebe aus welchen landwirtschaftlichen Bereichen und mit welcher Fläche haben seit 2008 eine Umstellung auf „Bio“ vorgenommen und wie viele Betriebe sind den umgekehrten Weg gegangen? Welche Förderprogramme stehen landwirtschaftlichen Betrieben bei der Umstel-lung auf Bioanbau zur Verfügung und wie hoch sind die durch diese in Anspruch genommenen Mittel?

Von 2008 bis Ende 2018 wurden vom Öko-Kontrollverfahren im Bereich Landwirt-schaft acht Betriebe mit insgesamt 249,2 ha neu angemeldet und vier Betriebe abge-meldet. Im Bereich Obstbau wurden im gleichen Zeitraum sechs Betriebe mit 118,35 ha angemeldet und zwei Betriebe abgemeldet. Im Bereich Zierpflanzen- und Gemüseanbau wurden zehn Betriebe mit 9,07 ha angemeldet und sechs Betriebe abgemeldet. Angaben zu Flächen werden nur bei Neuanmeldungen und nicht bei Abmeldungen erfasst.

Die FHH bietet das Förderprogramm „Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren“ an. Im Jahr 2019 betrug das Bewilligungsvolumen bisher (Stand 5. November 2019) 380 496,30 Euro. Es liegen noch weitere Auszahlungsanträge von Betrieben in Höhe von rund 140 000 Euro vor. Eine Aufteilung der Summe in Einfüh-rung und Beibehaltung wird nicht erfasst. Im Übrigen siehe zu den bewilligten Mitteln in den vergangenen Jahren Drs. 21/18512.

Außerdem führt die FHH zwei Projekte durch: Für das „Modellprojekt Erhöhung der Umstellungsbereitschaft im Obstbau“ wurden in den Jahren 2016 bis 2019 (Stichtag 5. November 2019) 86 089,29 Euro ausgezahlt. Für das Ende 2018 begonnene Pro-jekt „Hamburger Bio-Offensive“ mit Schwerpunkt Grünlandbetriebe und Gemüseanbau wurden im Jahr 2019 bisher (Stichtag 5. November 2019) 17 600 Euro in Anspruch genommen.

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Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Im Übrigen siehe Drs. 21/18512.

36. Welche Schwierigkeiten sieht der Senat, die landwirtschaftliche Betriebe daran hindern, ihre Betriebe auf biologischen Anbau umzustellen?

Die Umstellung eines landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betriebes auf ökologi-sche Bewirtschaftung ist ein komplexer Prozess. Die Hauptschwierigkeiten liegen in der Klärung der langfristigen betrieblichen Ausrichtung, notwendiger Investitionen zur Umstellung der Produktionsverfahren und beim Aufbau neuer Vermarktungswege.

Besondere Schwierigkeiten für die Änderung der Bewirtschaftung werden bereits vor der eigentlichen betriebswirtschaftlichen Umstellung gesehen. Es müssen sowohl die Mitglieder der Familie wie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbezogen wer-den. Sofern in einem größerem Anteil Pachtflächen bewirtschaftet werden, muss die Verfügbarkeit durch langfristige Verträge gesichert sein. Bei Entscheidungen dieser Tragweite sind häufig Fragen der Hofnachfolge miteinzubeziehen.

Bestimmte Verfahren, wie zum Beispiel die Anbindehaltung oder einstreulose Haltung auf Spaltenböden von Tieren oder etablierte Techniken im konventionellen Unterglas-anbau, bei denen Pflanzen in Hydrokulturen oder Substraten kultiviert werden, sind im ökologischen Anbau nicht erlaubt. Sofern hier keine grundsätzliche Änderung der Betriebsorganisation möglich ist, liegt ein Ausschlussgrund für eine Umstellung vor.

Auch bei einer grundsätzlichen Bereitschaft für eine Umstellung sind weitere Heraus-forderungen zu lösen. Zum Teil müssen bauliche Anlagen, zum Beispiel bei Haltungs-verfahren in der Tierhaltung, Gewächshauseinrichtungen oder Lagermöglichkeiten für Ernteprodukte, angepasst werden. Insbesondere für den Ersatz der chemischen Unkrautbekämpfung sind Investitionen in alternative Technik (mechanische oder ther-mische Verfahren) erforderlich.

Neben diesen betrieblichen Anpassungsschritten müssen neue Absatzwege und Marktpartner erschlossen werden. Grundsätzlich liegen entwickelte Konzepte und Beratungsinformationen für die Umstellung vor. Allerdings muss die Vermittlung dieser Informationen weiterhin verbessert werden. Die strukturell bedingte Abnahme der Zahl selbstständig verarbeitender, kleinerer Betriebe des Ernährungshandwerks muss durch neue Konzepte und Partner kompensiert werden.

Der Hamburger Öko-Aktionsplan sieht deshalb entsprechende unterstützende Maß-nahmen zu Wissenstransfer, zur Förderung von Beratungsleistungen, in der Agrar-investitionsförderung und zur Unterstützung beim Aufbau nachhaltiger Vermarktungs-strukturen im Rahmen der Absatzförderung vor.

I. Tierhaltung

37. Wie viele Schweine, Hühner, Rinder und Kühe werden durch landwirt-schaftliche Betriebe in Hamburg außer für den Eigenbedarf gehalten und wie hat sich deren Anzahl seit 2008 verändert?

Tierhaltung in Hamburger Betrieben 2007 2010 2013 2016 Anzahl der Tiere Schweine* 430 . . . Hühner* 3 363 3 093 2 562 . Rinder 6 560 6 088 6 010 6 157 darunter Milchkühe (2 Jahre und älter) 970 1 024 1 044 1 145

Quelle: Statistikamt Nord, Agrarstrukturerhebungen 2007, 2013, 2016 und Landwirtschafts-zählung 2010

* Das Statistikamt Nord hat mitgeteilt, dass aus Datenschutzgründen in den Jahren 2010, 2013 und 2016 keine Veröffentlichung möglich ist.

Der Eigenbedarf landwirtschaftlicher Betriebe wird statistisch nicht erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

38. Wie groß sind die vorgenannten Tierhaltungsbetriebe?

Siehe Anlage 11.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

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39. Welche Haltungsformen durch jeweils wie viele Betriebe mit wie vielen Tieren liegen vor und wie hat sich die Art der Haltung seit 2008 entwi-ckelt?

Der Begriff „Haltungsform“ ist nicht eindeutig definiert und wird in der amtlichen Statis-tik nicht erfasst. Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 wurden die Haltungs-verfahren einmalig erhoben. Für die Ergebnisse siehe Anlage 12.

40. Wie haben sich die Anzahl der Milchkühe, der Milchmenge und der Milch produzierenden Betriebe in Hamburg nach Wegfall des regulierten Milch-marktes der EU entwickelt?

Die EU-Milchquotenregelung ist zum 31. März 2015 ausgelaufen. Nach diesem Zeit-punkt wurde nur eine Agrarstrukturerhebung des Statistikamtes Nord im Jahr 2016 durchgeführt. Auf dieser Basis kann daher keine Entwicklung der Milchproduktion in Hamburg nach dem Jahr 2015 dargestellt werden. Hilfsweise wurde eine Auswertung viehseuchenrechtlicher Daten vorgenommen. Dabei werden aber nicht Betriebe, son-dern sogenannte Milchkuhhaltungen (Milchproduktionsstätten) erfasst. Milchkuhhal-tungen sind in Hamburg in der Regel identisch mit Betrieben, allerdings ist eine geringfügige Abweichung möglich, wenn ein Betrieb mehr als eine Milchproduktions-stätte hat. Im Jahr 2016, in dem eine Agrarstrukturerhebung durchgeführt worden ist, war dies nicht der Fall. Für die anderen Jahre kann dies nicht ausgeschlossen wer-den.

Vor diesem Hintergrund wird die Entwicklung der Kennziffern für die Jahre 2015 bis 2018 in der folgenden Tabelle dargestellt.

Milchkuhhaltung und -produktion in Hamburg Jahr Milchkuhhaltungen Milchkühe Milchmenge

Anzahl - in t - 2015 21 1 160 7 637 2016 21 1 149 7 573 2017 20 1 161 7 594 2018 20 1 094 7 260

Quelle: Statistikamt Nord, Viehbestandserhebung Rinder (HIT-Auswertung), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

41. Welche und wie viele Kontrollen finden durch die Veterinärämter statt?

Die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt (VS) der Bezirksämter füh-ren in Tierhaltungen planmäßige und anlassbezogene Kontrollen nach tierschutz-, tierseuchen- und tierarzneimittelrechtlichen Vorschriften durch. Kontrollfrequenzen für planmäßige Kontrollen orientieren sich an fachrechtlichen Vorschriften und Vorgaben der Fachanweisungen. Sie werden risikobasiert durchgeführt. Aufgrund der vielfältigen Rechtsgrundlagen und der damit einhergehenden Kontrollvorgaben führen die VS eine große Anzahl unterschiedlichster Kontrollen durch. Eine generalisierte Statistik über alle durchgeführten Kontrollen wird nicht geführt. Aus diesem Grund können konkrete Kontrollzahlen für die vergangenen zehn Jahre nicht angegeben werden.

42. Wie hat sich der Einsatz von Antibiotika in den Tierzuchtbetrieben seit 2008 entwickelt?

Für die Jahre 2008 bis 2013 können aufgrund der fehlenden Meldepflicht keine Anga-ben gemacht werden. In den seit dem Jahr 2014 in der Antibiotikadatenbank nach § 58a Absätze 1 und 2 Arzneimittelgesetz meldepflichtigen Tiermastbetrieben ist der Antibiotikaeinsatz insgesamt rückläufig.

J. Wildtiere

43. In der interessierten Öffentlichkeit gab es eine Diskussion über Schäden in der Landwirtschaft durch Wildgänse: Wie beurteilt der Senat die Situa-tion und Entwicklung des Einflusses der Wildgänse auf die Landwirt-schaft und welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls ergriffen bezie-hungsweise sind aktuell geplant?

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Die Wildganspopulation in der FHH unterliegt von Jahr zu Jahr starken Schwankun-gen. Damit einhergehend variiert auch der Einfluss auf die Landwirtschaft. Um negati-ve Einflüsse auf die Landwirtschaft zu minimieren, wurde die Jagdzeit für Wildgänse verlängert.

44. Welche Fälle von Vogelgrippe wurden im letzten Jahr festgestellt? Bitte nach Wild- und Nutztieren aufschlüsseln.

Im Jahr 2018 wurden keine Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln oder gehaltenen Vögeln festgestellt.

45. Wie schätzt der Senat derzeit die Gefahr durch die Schweinepest ein und welche Maßnahmen sind für den Fall des Auftretens vorgesehen?

Gemäß der qualitativen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Ein-schleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus Verbreitungsgebieten in Euro-pa nach Deutschland wird das Risiko insgesamt als hoch bewertet.

Die Maßnahmen für den Fall eines Ausbruchs sind in der Schweinepestverordnung festgelegt. Dazu gehört die Einrichtung von Restriktionszonen, in denen eine intensive Suche nach Fallwild sowie die Beprobung und unschädliche Beseitigung aller aufge-fundenen Wildschweinkadaver erfolgen muss. Weitere Maßnahmen können unter anderem die Umzäunung bestimmter Gebiete, Betretungsverbote, eine verstärkte Bejagung von Schwarzwild und Vermarktungseinschränkungen für Schweinefleisch sein.

Welche der genannten Maßnahmen im Ausbruchsfall zur Anwendung kommen wer-den, wird anhand des jeweiligen Ausbruchsgeschehens beurteilt und umgesetzt.

46. Waren weitere meldepflichtigen Tierseuchen oder Tierkrankheiten bei Wildtieren oder bei Nutztieren auf Hamburger Staatsgebiet zu verzeich-nen und wenn ja, welche?

Im Jahr 2018 wurden die meldepflichtigen Tierkrankheiten Tuberkulose, Salmonello-se, Campylobacteriose, Paratuberkulose und Echinokokkose auf dem Gebiet der FHH festgestellt.

Anzeigepflichtige Tierseuchen wurden in diesem Zeitraum nicht festgestellt.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

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Anlage 1

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Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

24

Anlage 2

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Stichtag: 29.10.2019

Vermietungen

Land Kreis Gemarkung

Hamburger

Betrieb

landw.

Nutzung m²

Schleswig-Holstein Segeberg Alterfrade nein ja 468.502,00

Schleswig-Holstein Segeberg Alterfrade nein ja 117.944,00

Schleswig-Holstein Segeberg Alterfrade nein ja 215.937,00

Schleswig-Holstein Segeberg Tarbek nein ja 62.724,00

Schleswig-Holstein Segeberg Tarbek nein ja 34.587,00

Schleswig-Holstein Segeberg Tarbek nein ja 29.420,00

Schleswig-Holstein Segeberg Tarbek nein ja 23.532,00

Schleswig-Holstein Segeberg Tensfeld nein ja 8.865,00

Schleswig-Holstein Segeberg Alterfrade nein ja 9.742,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 48.271,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 30.406,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 3.116,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 21.793,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 20.846,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 49.540,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 14.348,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 1.312,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 83.627,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 21.964,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 39.611,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 4.873,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 100.406,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 20.225,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 5.385,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 3.964,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 1.515,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 28.723,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 16.204,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 37.994,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 3.736,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 36.910,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 4.770,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 94.588,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 189,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 109.479,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 6.042,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 14.042,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 13.108,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 2.176,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 93.112,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 27.394,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 20.602,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 12.291,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 15.888,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 180.471,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 57.833,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 72,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 46.251,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 1.340,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 4.166,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 13.805,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 241,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 1.110,00

FLÄCHENBESTANDSLISTE

Seite 1 von 5

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

25

Anlage 3

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Land Kreis Gemarkung

Hamburger

Betrieb

landw.

Nutzung m²

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 130,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 37.255,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 197,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 8.606,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 4.150,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 11.725,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 3.710,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 27.369,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 24.439,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 1.664,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 174.861,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 1.948,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 22.046,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 5.484,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 2.214,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 11.430,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 3.680,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 4.246,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 33.047,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 117.863,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 61,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 80.779,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 3.804,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 808,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 960,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 11.664,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 15.156,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 15.846,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 36.909,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 46.380,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 7.062,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 5.992,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 242.930,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 63.057,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 21.758,00

Schleswig-Holstein Stormarn Hoisbüttel nein ja 59.421,00

Schleswig-Holstein Stormarn Hoisbüttel nein ja 19.900,00

Schleswig-Holstein Stormarn Hoisbüttel nein ja 80.804,00

Schleswig-Holstein Stormarn Hoisbüttel nein ja 37.653,00

Schleswig-Holstein Stormarn Hoisbüttel nein ja 6.100,00

Schleswig-Holstein Stormarn Hoisbüttel nein ja 92.100,00

Schleswig-Holstein Stormarn Klein Hansdorf nein ja 57.420,00

Schleswig-Holstein Stormarn Klein Hansdorf nein ja 53.524,00

Schleswig-Holstein Stormarn Klein Hansdorf nein ja 60.000,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 197.956,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 183.312,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 138.797,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 5.700,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 321.418,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 5.500,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 140,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 327.296,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 13.647,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 7.275,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 450,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 50.678,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 2.771,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 408.265,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 7.121,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 21.406,00

Seite 2 von 5

Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

26

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Land Kreis Gemarkung

Hamburger

Betrieb

landw.

Nutzung m²

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 498.378,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 4.088,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 2.044,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 16.044,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 342.400,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 66.303,00

Schleswig-Holstein Stormarn Tangstedt nein ja 61.183,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe nein ja 191.611,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe nein ja 104.221,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 28.992,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 180.490,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 163.404,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 139.947,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 351.629,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 122.580,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 17.126,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 65.134,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 20.828,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 2.858,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 179.812,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 32.538,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 7.057,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 47.364,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ohe ja ja 43.318,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 25.707,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 10.442,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 13.342,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde ja nein 1.657,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 33.855,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 22.092,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 4.452,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 40.777,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 14.215,00

Schleswig-Holstein Stormarn Ahrensburg nein ja 6.044,00

Schleswig-Holstein Stormarn Oststeinbek ja ja 17.997,00

Schleswig-Holstein Segeberg Garstedt ja nein 30.250,00

Schleswig-Holstein Stormarn Stegen nein ja 10.613,00

Schleswig-Holstein Stormarn Stegen nein ja 4.203,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 5.377,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 2.530,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 51.543,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 7.496,00

Schleswig-Holstein Stormarn Wulksfelde nein ja 6.672,00

Schleswig-Holstein Pinneberg Pinneberg ja ja 78.158,00

Niedersachsen Stade Ladekop ja ja 14.672,00

Niedersachsen Stade Ladekop ja ja 11.562,00

Niedersachsen Stade Ladekop ja ja 29.167,00

Niedersachsen Stade Ladekop ja ja 31.938,00

Niedersachsen Stade Ladekop ja ja 17.812,00

Niedersachsen Stade Ladekop ja ja 17.596,00

Niedersachsen Stade Ladekop ja ja 36.097,00

Niedersachsen Stade Ladekop ja ja 27.235,00

Niedersachsen Stade Ladekop ja ja 22.148,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 3.018,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 12.260,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 544,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 175,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 12.662,00

Niedersachsen Harburg Tötensen nein ja 3.134,00

Niedersachsen Stade Neuenkirchen nein ja 37.827,00

Seite 3 von 5

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

27

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Land Kreis Gemarkung

Hamburger

Betrieb

landw.

Nutzung m²

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 4.349,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 4.232,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 3.981,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 3.208,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 583,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 943,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 765,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 1.126,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 1.834,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 2.420,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 701,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 659,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 605,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 357,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 369,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 272,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 232,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 118,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 70,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 46.296,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 35.545,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 18.298,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 28.065,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 6.190,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 10.295,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 46.653,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein ja 13.219,00

Niedersachsen Cuxhaven Berensch-Arensch nein nein 7.630,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 51.444,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 32.734,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 1.524,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 2.522,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 934,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 4.420,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 48.262,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 36.702,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 67.216,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 278,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 3.670,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 4.446,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 1.281,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 7.485,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 56,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 460,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 545,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 84.484,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 52.428,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 94,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 66.582,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 42.473,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 27.352,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 20,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 15.420,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 1.554,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 8.975,00

Niedersachsen Cuxhaven Altenbruch nein ja 4.408,00

Niedersachsen Stade Borstel nein ja 5.185,00

Niedersachsen Stade Guderhandviertel ja ja 1.200,00

Niedersachsen Stade Guderhandviertel ja ja 72.716,00

Niedersachsen Stade Guderhandviertel ja ja 1.180,00

Seite 4 von 5

Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

28

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Land Kreis Gemarkung

Hamburger

Betrieb

landw.

Nutzung m²

Niedersachsen Stade Guderhandviertel ja ja 23.040,00

Niedersachsen Stade Agathenburg ja ja 26.943,00

Niedersachsen Stade Agathenburg ja ja 22.336,00

Niedersachsen Stade Agathenburg ja ja 29.809,00

Niedersachsen Stade Agathenburg ja ja 29.001,00

Niedersachsen Harburg Maschen nein ja 31.615,00

Niedersachsen Stade Königreich ja ja 75.680,00

Niedersachsen Stade Königreich ja ja 1.679,00

Niedersachsen Stade Königreich ja ja 770,00

Niedersachsen Stade Königreich ja ja 21.108,00

Niedersachsen Stade Königreich ja ja 8.614,00

Niedersachsen Stade Königreich ja ja 21.109,00

Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim Vier-Streitheide ja ja 244.081,00

Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim Vier-Streitheide ja ja 91.043,00

Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim Boizenburg ja ja 8.711,00

Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim Boizenburg ja ja 17.298,00

Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim Boizenburg ja ja 10.010,00

Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim Boizenburg ja ja 16.951,00

Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim Boizenburg ja ja 7.730,00

Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim Boizenburg ja ja 19.801,00

Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim Boizenburg ja ja 16.161,00

Mecklenburg-Vorpommern Ludwigslust-Parchim Boizenburg ja ja 45.744,00

Summen: 10.503.793,00

99,21%

Leerstände

Bundesland Kreis Gemarkung m²

Schleswig-Holstein Pinneberg Pinneberg 50

Schleswig-Holstein Pinneberg Pinneberg 25

Schleswig-Holstein Pinneberg Quickborn 54.115

Schleswig-Holstein Pinneberg Quickborn 198

Schleswig-Holstein Pinneberg Quickborn 25.788

Schleswig-Holstein Pinneberg Quickborn 2.219

Schleswig-Holstein Pinneberg Tangstedt 1.262

Summen: 83.657,00

0,79%

Gesamtsummen: 10.587.450,00

100,00%

Seite 5 von 5

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

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Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

30

Anlage 4

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

31

Anlage 5

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Kosten der FHH für die Öffentlich-private-Partnerschaft (ÖPP) Brennerhof

Jahr 2007 55.000,00 €

Jahr 2008 15.974,90 €

Jahr 2009 196.913,45 €

Jahr 2010 129.715,71 €

Jahr 2011 403.917,99 €

Jahr 2012 232.729,46 €

Jahr 2013 965.236,41 €

Jahr 2014 930.929,87 €

Jahr 2015 904.379,11 €

Jahr 2016 906.059,55 €

Jahr 2017 912.421,33 €

Jahr 2018 914.369,56 €

Jahr 2019 770.676,81 €

Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

32

Anlage 6

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2013

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2015

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2371

616

2859

272

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1719

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2016

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2017

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

33

Anlage 7

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Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

34

Anlage 8

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Ort

Bahnhofsvorplatz

Edith-Stein-Platz

Rotherbaum, Hallerplatz

Rotherbaum, Museum für Völkerkunde

Niendorf, Tibarg

Neugrabener Markt / Marktpassage,

Neugraben

Sand, Harburg

Spritzenplatz

Lurup

Fischmarkt

Rissen

Nienstedten

Burchardplatz, Hamburg-Altstadt

Carl-von-Ossietzky-Platz, St. Georg

Food-Lovers-Market am Überseeboulevard,

HafenCity

Hansaplatz, St. Georg

Kandinskyallee, Billstedt

Karl-Arnold-Ring, Wilhelmsburg

Katharinenkirchhof, Altstadt

Marktzeit vor der Rindermarkthalle, St. Pauli

Rothenburgsorter Marktplatz, Rothenburgsort

Sachsenfeld (Schwabenplatz), Hammerbrook

St. Pauli Nachtmarkt, St. Pauli

Überseeboulevard, HafenCity

Berne

Bergstedt

Duvenstedt

Rahlstedt

Hamburg-Nord

Hamburg-Mitte

Wandsbek

Angaben zu den privaten Wochenmärkten liegen nicht vor.

Bergedorf

Eimsbüttel

Altona

Harburg

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

35

Anlage 9

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Öffnungszeit Ausrichtung, falls vorhanden

Bio-Wochenmarkt

Freitags 13 bis 18:30 Uhr

Samstags 8 bis 14 Uhr

Freitag 9 bis 12:30 Uhr Bio-Wochenmarkt und Regionales

Dienstags, donnerstags und samstags

von 7 bis 13 Uhr 

Mittwochs von 15 bis 18:30 Uhr Bio-Wochenmarkt und Regionales

Donnerstags von 9 bis 14 Uhr

Freitags von 14 bis 18:30 Uhr Öko-Wochenmarkt und Regionales

Dienstags von 11:30 bis 15 Uhr

Mittwochs von 11 bis 18 Uhr

Samstags von 8 bis 13 Uhr

Donnerstags von 12 bis 18 Uhr

Dienstags von 10 bis 14 Uhr

Samstags von 10 bis 18 Uhr 

(21. Mai bis 27. August 2016)

Mittwochs und samstags von 8 bis 13 Uhr

Montags und mittwochs von 10 bis 14:30 Uhr

Mittwochs von 16 bis 22 Uhr

(April bis September bis 23 Uhr)

Freitags von 11.30 bis 18.30 Uhr  Öko-Wochenmarkt und Regionales 

Dienstags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und

freitags 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr

jeden ersten Freitag im Monat von 16:00 bis

20:00 Uhr

Samstags von 08.00 Uhr bis 13.00 UhrDonnerstags 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr Öko-Wochenmarkt

Weitere Angaben zu den privaten Wochenmärkten liegen nicht vor.

Angaben zu den privaten Wochenmärkten liegen nicht vor.

Weitere Angaben zu den privaten

Wochenmärkten liegen nicht vor.

Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

36

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Bezirk Wochenmarkt Name 2018 2019*

Bergedorf 56 58

Lohbrügge 55 55

Bergedorf-West 36 31

Allermöhe 17 15

Isestraße 317 280

Turmweg 48 40

Grelckstraße 9 7

Gustav-Falke-Str. 8 6

Alte Elbgaustraße 82 80

Niendorf-Nord 12 10

Tibarg 65 56

Wählingsallee 17 17

Grundstraße 42 30

Bei der Apostelkirche 3 Eingestellt 1/2019

Berta-Kröger-Platz

dienstags 22

freitags 31

Billstedt

dienstags 63

freitags 75

Finkenwerder

dienstags 12

samstags 14

Großneumarkt

mittwochs 30

samstags 17

Hamm

dienstags 6

freitags 27

Horn

donnerstags 14

Rothenburgsort

mittwochs 12

samstags 8

St. Georg

donnerstags 11

Stübenplatz

mittwochs 31

samstags 41

Harburg-Sand

Siehe

Drs.

21/11876

44*

Anzahl der Betriebe

Hamburg-Mitte

* Die Anzahl der Betriebe variiert täglich. Es wird deshalb

jeweils die maximale Anzahl der Betriebe im jeweiligen

Jahr genannt. Für das Jahr 2019 liegen noch keine

endgültigen Daten vor.

*Im Jahr 2019 wird der bezirkliche Wochenmarkt Harburg

Sand über die Markttage verteilt von insgesamt 44

Markthändlern beschickt.

Harburg

Für das Jahr 2019

liegen noch keine

Auswertungen vor.

Eimsbüttel

Bergedorf*

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

37

Anlage 10

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Drucksache 21/18793 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

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Anlage 11

Page 39: BÜRGERSCHAFT 21/18793 Drucksache€¦ · der Abgeordneten Stephan Jersch, Deniz Celik, Sabine Boeddinghaus, Martin Dolzer, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Cansu Özdemir,

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/18793

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Anlage 12


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