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BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI Einladung zur Bürgergemeinde ... · Herr Pirson ist anwesend. Das...

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Einladung zur Bürgergemeinde-Versammlung Dienstag, 15. Dezember 2015, 20.00 Uhr Foyer Dreifachhalle Hofmatt BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI 6315 Oberägeri, Mitteldorfstrasse 2, Zurlaubenhaus Telefon 041 750 25 13 E-Mail: [email protected] Website: www.buergergemeinde-oberaegeri.ch
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Page 1: BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI Einladung zur Bürgergemeinde ... · Herr Pirson ist anwesend. Das Vorstellen übernimmt Roland Meier. Allen neu Eingebürgerten wird eine Urkunde überreicht.

Einladung zur Bürgergemeinde-VersammlungDienstag, 15. Dezember 2015, 20.00 Uhr

Foyer Dreifachhalle Hofmatt

BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI6315 Oberägeri, Mitteldorfstrasse 2, Zurlaubenhaus

Telefon 041 750 25 13

E-Mail: [email protected] Website: www.buergergemeinde-oberaegeri.ch

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Impressum

Herausgeberin: Bürgergemeinde Oberägeri, 6315 Oberägeri, Mitteldorfstrasse 2, Zurlaubenhaus [email protected] www.buergergemeinde-oberaegeri.ch

Auflage: 850

Gestaltung / Druck: Fromyprint AG, 6314 Unterägeri

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BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG OBERÄGERI VOM 15. DEZEMBER 2015

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INHALTSVERZEICHNIS

Inhalt

Einladung zur Bürgergemeinde-Versammlung 4

Traktandum 1: Protokoll der Bürgergemeinde-Versammlung vom 16. Juni 2015 5

Traktandum 2: Budget 2016 8 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission 13 Anträge des Bürgerrates zum Budget und Steuerfuss 2016 13

Traktandum 3: Kenntnisnahme Finanzplan 2017 – 2020 19

Traktandum 4: Verkauf Hausanteil Spittel 16 Bericht und Antrag des Bürgerrates zum Verkauf Hausanteil Spittel, Raindliweg 24

Traktandum 5: Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizerinnen und Schweizern durch den Bürgerrat, gemäss § 17bis des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes 25

Traktandum 6: Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 17bis des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes 25

Organe der Bürgergemeinde 27

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BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG OBERÄGERI VOM 15. DEZEMBER 2015

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Einladung zurBürgergemeinde-Versammlung

Dienstag, 15. Dezember 2015, 20.00 Uhr Foyer Dreifachhalle Hofmatt

Traktanden:

1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeinde-Ver-sammlung vom Dienstag, 16. Juni 2015

2. Budget und Steuerfuss für das Jahr 2016, Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission, Anträge des Bürgerrates

3. Finanzplan 2017 – 2020

4. Antrag Verkauf Hausanteil Spittel

5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 17bis des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes

6. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Auslände-rinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 17bis des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes

Mitteilungen

Der Bürgerrat wird an der Versammlung auf die mündliche Berichterstattung zu den Traktanden verzichten, sofern sich aufgrund der Entwicklung der Geschäfte keine weiteren Orientierungen aufdrängen.

Die Einladungen zur Bürgergemeinde-Versammlung wer-den in Oberägeri allen Bürgerhaushaltungen zugestellt. In die übrigen Gemeinden des Kantons erfolgt kein automa-tischer Versand. Interessenten können die obigen Unter-lagen jedoch bei der Bürgerkanzlei Oberägeri anfordern oder direkt vom Internet unter www.buergergemeinde- oberaegeri.ch herunterladen.

Die detaillierte Fassung der Rechnung kann entweder auf der Bürgerkanzlei bestellt oder direkt vom Internet unter www.buergergemeinde-oberaegeri.ch heruntergela-den werden.

Oberägeri, 28. September 2015

Bürgerrat Oberägeri

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BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG OBERÄGERI VOM 15. DEZEMBER 2015

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Traktandum 1

Protokoll der Bürgergemeinde-Versammlung vom Dienstag, 16. Juni 2015, 20.00 Uhr, Foyer Dreifachhalle Hofmatt

Datum Dienstag, 16. Juni 2015Zeit 20.00 UhrOrt Foyer Dreifachhalle HofmattVorsitz Alois Rogenmoser, PräsidentAnwesend Roland Meier, Vizepräsident Yvonne Kraft-Rogenmoser, Bürgerrätin Daniel Rogenmoser, Bürgerrat Markus Rogenmoser, Bürgerrat Herbert Schönmann, WeibelProtokoll Heidy Merz Iten, Schreiberin

Traktanden:

1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeinde-Ver-sammlung vom Dienstag, 16. Dezember 2014

2. Jahresrechnung der Bürgergemeinde Oberägeri für das Jahr 2014, Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungs-kommission, Anträge des Bürgerrates

3. Bauabrechnung Küfergasse 1 und 3

4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 17bis des kant. Bürgerrechtsgesetzes

5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Auslände-rinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 17bis des kant. Bürgerrechtsgesetzes

Der Präsident Alois Rogenmoser begrüsst die Anwesen-den im Namen des Bürgerrates zur ersten ordentlichen Bürgergemeinde-Versammlung des laufenden Jahres. Ein besonderer Willkommensgruss geht an den Vertreter der Betriebskommission Breiten und den Vertreter der Presse.

Die Versammlung wurde in den Amtsblattausgaben Num-mer 20 und 21 fristgerecht publiziert. Zudem wurden die Vorlagen an die Bürgerhaushaltungen in der Gemeinde zugestellt.

Die Versammlung gilt damit als rechtskräftig eröffnet. Der Präsident ersucht die nicht Stimmberechtigten, in den vor-deren Sitzreihen Platz zu nehmen. Er weist darauf hin, dass nur über 18-jährige Bürgerinnen und Bürger, welche im Kanton Zug wohnhaft sind, stimmberechtigt sind.

Es sind 44 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger und 2 nicht stimmberechtigte Personen anwesend.

Als Stimmenzähler werden vom Präsidenten vorgeschlagen:

• Herbert Schönmann, Moosstrasse 2

• Anton Nussbaumer, Mattliweg 4b

Aus der Versammlung werden keine weiteren Vorschläge eingebracht. Die Vorgeschlagenen gelten somit als gewählt.

Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt.

1. Genehmigung des Protokolls der Bürgergemeinde-Versammlung vom Dienstag, 16. Dezember 2014

Das Protokoll ist in der Vorlage zur heutigen Sitzung nach-zulesen. Es werden keine Einwände vorgebracht. Das Pro-tokoll gilt damit als genehmigt. Alois Rogenmoser bedankt sich bei Heidi Henggeler für das Erstellen des Protokolls.

2. Jahresrechnung der Bürgergemeinde Oberägeri für das Jahr 2014

Daniel Rogenmoser, als Vorsteher Finanzwesen, übernimmt das Wort zur Jahresrechnung 2014. Er geht nachfolgend die Rechnung seitenweise durch.

Die Rechnung 2014 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 41'367, welcher dem freien Eigenkapital zuzu-weisen ist. Dem Ertragsüberschuss sind Rückstellungen, anteiliger Verpflichtungen für Unterhalt und Instandhaltung von CHF 347'000 belastet.

Seitens der Stimmberechtigten liegen keine weiteren Fra-gen oder Anträge zur Jahresrechnung und dem Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission vor. Das Wort geht deshalb zurück an den Präsidenten, der die Schreibe-rin auffordert, die Anträge vorzulesen.

In der darauf folgenden Abstimmung werden die Anträge grossmehrheitlich genehmigt, d.h.

1. Die Jahresrechnung der Bürgergemeinde Oberägeri für das Jahr 2014 wird genehmigt. Den verantwortlichen Organen wird Entlastung erteilt.

2. Der Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung 2014, im Betrag von CHF 41'367, ist dem freien Eigenkapital zuzuweisen.

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BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG OBERÄGERI VOM 15. DEZEMBER 2015

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Dem Ertragsüberschuss sind nachfolgend aufgeführte Rückstellungen anteiliger Verpflichtungen für Unterhalt und Instandhaltung von CHF 347'000 betreffend 2014 belastet:

Alterswohnungen, Breiten 3 CHF 75'000Seemattli, Küfergasse 1 und 3 CHF 40'000Mehrfamilienhaus, Breiten 2 und 4 CHF 25'000Einfamilienhaus, Breiten 12 CHF 5'000Hausanteil Spittel, Mitteldorfstrasse 19 CHF 2'000Alters- und Pflegeheim, Breiten 6 CHF 200'000

3. Bauabrechnung Küfergasse 1 und 3, Seemattli, Oberägeri

Markus Rogenmoser stellt die Bauabrechnung Küfer-gasse 1 und 3 vor. Der Baukredit von CHF 11'630'000 inkl. Planungskredit von CHF 590'000 und 5 % Reserve wurde unterschritten und die Bauabrechnung konnte mit CHF 9'879'362.30 am 13. April 2015 durch den Bürgerrat genehmigt werden. Eine Kostenunterschreitung von rund CHF 1.75 Millionen kann ausgewiesen werden.

Zu Beginn der Bauphase sah die finanzielle Situation nicht positiv aus und einige Offert-Anfragen wurden ungeöffnet retourniert. Die meisten Einsparungen sind auf eine lang-fristige Planung zurückzuführen. Sicher haben auch das milde Wetter und die günstigen Bankkonditionen zum guten Resultat beigetragen.

Bei den Mietzinsberechnungen im Frühling 2014 wurden die Einsparungen beim Bau bereits berücksichtigt. Im Moment sind noch zwei Wohnungen nicht vermietet. Mit Mietinteres-senten besteht Kontakt. In den nächsten Tagen werden die Mieterinnen und Mieter schriftlich informiert, dass infolge des tiefen Referenzzinssatzes die Mietzinse überprüft wer-den und Mietzinsanpassungen auf den 1. Oktober 2015 eventuell vorgenommen werden. Da zur Bauabrechnung Küfergasse 1 und 3 keine Fragen gestellt werden, geht das Wort zurück an den Präsidenten, der die Schreiberin auffor-dert, den Antrag vorzulesen. Über den Antrag des Bürger-rates der wie folgend lautet, wird abgestimmt:

1. Die Bauabrechnung Küfergasse 1 und 3 mit Gesamtbau-kosten von CHF 9'879'362.30 wird genehmigt.

2. Den verantwortlichen Organen wird Entlastung erteilt.

Dem Antrag des Bürgerrates wird grossmehrheitlich zuge-stimmt.

4. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat, gemäss § 17bis des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes

Roland Meier teilt mit, dass seit der Bürgergemeinde-Ver-sammlung vom 17. Juni 2014 der Bürgerrat Oberägeri fol-genden Schweizerinnen und Schweizern das Bürgerrecht der Gemeinde Oberägeri erteilt hat:

Fritz Meyer, geboren 1948, von Winterthur ZH, Althusweg 5, 6315 Morgarten, und der Ehefrau Rita Klara Meyer led. Krummenacher, geboren 1947, von Winterthur ZH

Frau und Herr Meyer sind nicht anwesend. Sie haben sich entschuldigt.

5. Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat, gemäss § 17bis des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes

Roland Meier teilt mit, dass seit der Bürgergemeinde-Ver-sammlung vom 17. Juni 2014 der Bürgerrat Oberägeri fol-genden Ausländerinnen und Ausländern das Bürgerrecht der Gemeinde Oberägeri erteilt hat:

Markus Tubbesing, geboren 1973, deutscher Staatsange-höriger, Oberkreuzbuche 1, 6315 Oberägeri, und der Ehe-frau Sonja Tubbesing led. Oltmanns, geboren 1973, deut-sche Staatsangehörige, sowie den minderjährigen Kindern Leona Karoline Tubbesing, geboren 2008, Julia Luise Tub-besing, geboren 2009

Die Familie Tubbesing ist anwesend. Roland Meier stellt die Familie vor.

Mireme Jakupi led. Rusiti, geboren 1982, mazedonische Staatsangehörige, Hauptstrasse 20, 6315 Oberägeri, sowie den minderjährigen Kindern Florian Jakupi, geboren 2007 und Larisa Jakupi, geboren 2009

Frau Jakupie ist anwesend. Das Vorstellen übernimmt Roland Meier.

Claude Camille Ghislain Pirson, geboren 1948, belgischer Staatsangehöriger, Gulmstrasse 57A, 6315 Oberägeri

Herr Pirson ist anwesend. Das Vorstellen übernimmt Roland Meier.

Allen neu Eingebürgerten wird eine Urkunde überreicht.

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Verabschiedung

Der Präsident dankt allen Anwesenden für das Erschei-nen. Ein spezieller Dank geht an die Mitarbeitenden. Einen weiteren Dank richtet der Präsident an die Mitglieder der Betriebskommission Breiten und die ehemaligen Mitglie-der der Baukommission Küfergasse 1 und 3, sowie an seine Ratskollegin und -kollegen und an die Schreiberin. Er wünscht allen ein schönes Volksfest am nächsten Wochen-ende.

Alois Rogenmoser lädt zum Apéro ein und schliesst die Ver-sammlung um 20.20 Uhr.

Die Schreiberin: Heidy Merz Iten

Anmerkung: Es wird kein Kurzprotokoll erstellt.

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BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG OBERÄGERI VOM 15. DEZEMBER 2015

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Traktandum 2Budget 2016

Allgemeine Kennzahlen

(auf ganze CHF gerundet) Budget Budget Rechnungen Vorjahre

2015 2016 2014 2013 2012 2011

Ordentliche Rechnung

Aufwand 5'760'600 5'904'900 5'149'415 5'529'314 5'416'945 5'206'718

Ertrag 5'780'900 5'903'700 5'190'782 5'583'912 5'487'075 5'294'714

Ertragsüberschuss / (Aufwandüberschuss) 20'300 - 1'200 41'367 54'598 70'130 87'996

Passivzinsen 469'000 389'000 284'764 272'997 189'555 204'938

Investitionsrechnung

Ausgaben (genehmigte Investitionen) 0 0 6'279'687 3'372'451 1'249'397 8'075'590

Einnahmen (genehmigte Investitionen) 0 0 0 0 818'216 5'830'653

Nettoinvestitionen 0 0 6'279'687 3'372'451 431'181 2'244'937

Bilanzübersicht

Anlagen (Immobilien) 19'258'158 12'978'470 10'930'822 10'849'213

Kurz-, mittel- und langfristige Schulden (Darlehen) 20'427'830 15'479'945 13'047'311 13'120'000

Eigenkapital per 31. Dezember 2'324'751 2'283'384 3'004'926 2'934'796

Steuererträge 102'200 52'200 117'794 123'272 141'920 129'950

Steuerfuss in % 2 % 1 % 2 % 2 % 2 % 2 %

Alters- und Pflegeheim Breiten

Ertragsüberschuss / (Aufwandüberschuss) 7'000 - 4'300 - 91'753 20'155 25'396 29'341

Rückstellungen (bis 2013: Abschreibungen) 220'000 220'000 200'000 430'000 350'000 405'000

Anzahl Pensionstage 16'500 16'470 17'031 17'008 16'836 17'099

Bettenbestand (Anzahl) 47 47 47.0 47.0 46.0 47.0

Bettenauslastung in % 96 % 99 % 99.7 % 99.1 % 98.0 % 99.7 %

Personalbestand

Durchschnittliche Anzahl Vollzeitstellen 41 42 38 37 37 35.5

Finanzkennzahlen

Selbstfinanzierungsgrad in % n.a. n.a. 0.7 % 1.6 % 16.3 % 3.9 %

Selbstfinanzierungsanteil in % n.a. n.a. 0.8 % 1.0 % 1.3 % 1.7 %

Kapitaldienstanteil in % - 21 % - 18 % - 16.1 % - 11.9 % - 18.7 % - 14.2 %

(Wohnliegenschaften exkl. Alters- und Pflegeheim)

Nettovermögen je Bürger 796 783 1'034 1'012

n.a. = nicht anwendbar

Auf dieser Seite werden die wichtigsten und aussagekräftigsten Zahlen der Bürgergemeinde Oberägeri in einem Mehrjahresvergleich dargestellt.

Daraus können gewisse Trendentwicklungen und / oder die Auswirkungen von eingeleiteten Massnahmen abgelesen werden.

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BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG OBERÄGERI VOM 15. DEZEMBER 2015

Budget nach Kostenarten

(auf ganze CHF gerundet) Budget Budget Rechnungen Vorjahre

2015 2016 2014 2013 2012 2011

3 Aufwand

30 Personalaufwand 3'559'900 3'781'400 3'412'066 3'306'174 3'482'084 3'342'183

31 Sachaufwand 1'494'200 1'507'700 1'302'473 1'410'919 1'243'309 1'039'580

32 Passivzinsen 469'000 389'000 284'764 272'997 189'555 204'938

33 Abschreibungen 0 0 0 430'000 350'000 405'000

36 Eigene Beiträge 123'500 132'000 64'912 29'564 148'697 209'917

39 Interne Verrechnungen 114'000 94'800 85'200 79'660 3'300 5'100

Total Aufwand 5'760'600 5'904'900 5'149'415 5'529'314 5'416'945 5'206'718

4 Ertrag

40 Steuern 102'200 52'200 117'794 123'272 141'920 129'950

42 Vermögenserträge 999'200 941'200 675'188 548'976 662'103 618'805

43 Entgelte 3'671'500 3'970'500 3'622'207 3'800'006 3'883'108 3'828'027

46 Beiträge für eigene Rechnung 894'000 845'000 681'843 718'558 676'644 712'832

48 Entnahme aus Reserven / Spezialfinanzierungen 0 0 8'550 313'440 120'000 0

49 Interne Verrechnungen 114'000 94'800 85'200 79'660 3'300 5'100

Total Ertrag 5'780'900 5'903'700 5'190'782 5'583'912 5'487'075 5'294'714

Ertragsüberschuss / (Aufwandüberschuss) 20'300 - 1'200 41'367 54'598 70'130 87'996

Anmerkungen zu den Kostenarten:

36 Beiträge an kulturelle und wohltätige Institutionen, Unterstützungen und Bevorschussungen im Sozialwesen, Entschädigung Naturschutz-

gebiet.

39 Interne Verrechnungen: Miete und Verwaltungsleistungen Liegenschaften und Administration Buchhaltung / Salärwesen, Baurechtszinse.

42 Mietzinserträge inkl. Nebenkosten, Pachtzinsen, Entschädigung Naturschutzgebiet, Bank- und Postkontozinsen.

43 Pensions-undPflegetaxen,LeistungenderHauswirtschaftimAlters-undPflegeheimBreiten,VergütungvonTaggeldernbeiKrankheitund

Unfall, medizinische Nebenleistungen, Rückerstattungen im Sozialwesen.

46 PflegekostenbeiträgederEinwohnergemeinden,AnteilDarlehenszinsenderEinwohnergemeindeOberägeri,Spenden,Nebenerlöse.

48 AuflösungvonRückstellungen.

49 Interne Verrechnungen: Miete und Verwaltungsleistungen Liegenschaften und kalkulatorische Baurechtszinse.

Anmerkungen zum Budget 2016:

33 AufdemFinanzvermögenkönnengemässFinanzhaushaltgesetzkeineAbschreibungenvorgenommenwerden(§13FHG).Bis2013konnten

fürdasAlters-undPflegeheimBreitentrotzdemAbschreibungengetätigtwerden,wasaufdieVerordnungüberInvestitionsbeiträgeandie

öffentlichsubventioniertenSpitälerunddiePflegeheimemitregionalemLeistungsprogramm(BGS826.117)abgestütztwar.DiesesVorgehen

warmitderDirektiondesInnernabgestimmt.DiegenannteVerordnungistweiterhininKraft,mitderÄnderungdesSpitalgesetzeswurdeder

Verordnungjedochper1.Januar2012diegesetzlicheGrundlageentzogen.SomitfehltauchdiegesetzlicheGrundlagefürweitereAbschrei-

bungenaufdemAlters-undPflegeheimBreiten.

DamitdemBetriebdesAlters-undPflegeheimslaufendanteiligeVerpflichtungenfürUnterhaltundInstandhaltungentstehen,wirddiesen

VerpflichtungenmitBildungvonRückstellungenRechnunggetragen.

ZurVerbesserungderLesbarkeiterfolgtdieDarstellungdesBudgets,desFinanzplans,sowiederVergleichszahleninganzenSchweizerFranken

(CHF).DurchdieRundungenkönnenAbweichungenzwischendemdargestelltenTotalundderSummederdazugehörendenEinzelpositionen

entstehen.

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BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG OBERÄGERI VOM 15. DEZEMBER 2015

Budget nach institutioneller Gliederung

(auf ganze CHF gerundet) Budget Budget Rechnungen Vorjahre

2015 2016 2014 2013 2012 2011

Aufwand

1 Allgemeine Verwaltung 188'800 195'000 175'177 231'784 186'752 155'897

2 Finanzwesen 47'000 47'500 44'317 54'419 46'030 47'848

3 Sozialwesen 114'500 128'000 54'139 21'054 142'499 202'958

4 Allg. Liegenschaften und Landwirtschaft 840'800 722'600 497'237 765'034 622'051 438'935

5 Alters- und Pflegeheim Breiten 4'569'500 4'811'800 4'378'545 4'457'024 4'419'613 4'361'080

Total Aufwand 5'760'600 5'904'900 5'149'415 5'529'314 5'416'945 5'206'718

Ertrag

1 Allgemeine Verwaltung 2'500 2'700 6'899 14'400 2'955 4'569

2 Finanzwesen 112'200 62'200 129'238 133'293 184'618 140'424

3 Sozialwesen 3'000 3'000 6'909 22'745 220'993 137'200

4 Allg. Liegenschaften und Landwirtschaft 1'086'700 1'028'300 760'944 936'295 633'499 622'098

5 Alters- und Pflegeheim Breiten 4'576'500 4'807'500 4'286'792 4'477'179 4'445'009 4'390'421

Total Ertrag 5'780'900 5'903'700 5'190'782 5'583'912 5'487'075 5'294'714

Ertragsüberschuss / (Aufwandüberschuss) 20'300 - 1'200 41'367 54'598 70'130 87'996

2 Finanzwesen(auf ganze CHF gerundet) Budget 2015 Budget 2016 Rechnung 2014

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

201 Ordentliche Steuern 4'000 102'200 4'000 52'200 3'234 117'794

220 Allgemeine Personalkosten 18'000 19'000 19'663

221 Beiträge 24'000 24'000 21'078

222 Finanzaufwand / Finanzertrag 1'000 0 500 0 342 94

230 Einbürgerungsgebühren 10'000 10'000 11'350

Total 47'000 112'200 47'500 62'200 44'317 129'238

Netto 65'200 14'700 84'921

Anmerkungen zum Budget 2016:

201 ReduktiondesSteuerfussesvon2%auf1%für2016.

1 Allgemeine Verwaltung(auf ganze CHF gerundet) Budget 2015 Budget 2016 Rechnung 2014

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

101 Bürgergemeinde 10'000 10'000 11'947

105 Bürgerrat und Kommissionen 95'600 100'600 73'999

110 Kanzlei, Kassier- und Weibelamt 64'900 2'500 65'900 2'700 66'210 6'899

120 Bürokosten 18'300 18'500 23'021

Total 188'800 2'500 195'000 2'700 175'177 6'899

Netto 186'300 192'300 168'278

Anmerkungen zum Budget 2016:

105 HonorarefürAufbauneueTrägerschaftAlters-undPflegeheimBreiten(CHF 10'000).105 HonorarefürVereinheitlichungAuftrittnachaussen(CHF 15'000).

Hinweis:AngepassteDarstellungfürZeilen4und5imAufwandundErtrag,dieZahlenderVorperiodenwurdenderneuenDarstellungsformange-

passt.

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BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG OBERÄGERI VOM 15. DEZEMBER 2015

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4 Allgemeine Liegenschaften und Landwirtschaft(auf ganze CHF gerundet) Budget 2015 Budget 2016 Rechnung 2014

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

410 Alterswohnungen, Breiten 3 287'900 297'000 222'900 289'000 274'402 346'953

420 Seemattli, Küfergasse 1 und 3 416'500 500'000 369'000 460'000 106'888 133'035

430 Mehrfamilienhaus Breiten 2 und 4 114'100 166'000 109'100 162'000 93'041 167'484

440 Einfamilienhaus Breiten 12 17'400 28'800 21'600 28'800 20'049 28'800

450 Hausanteil Spittel, Raindliweg 14 4'900 6'000 2'857 6'000

490 Landwirtschaft (Breiten, Brämenegg) 1'400 1'400 1'372

499 Intern verrechnete Baurechtszinsen 87'500 87'100 77'300

Total 840'800 1'086'700 722'600 1'028'300 497'237 760'944

Netto 245'900 305'700 263'707

Anmerkungen zum Budget 2016:

Allgemein:FürdieLiegenschaftenmitAkonto-NebenkostenabrechnungerfolgtderAusweisderNebenkosten(AufwandundErtrag)ab2015nicht

mehrüberdieLaufendeRechnung.MitderSenkungdesReferenzzinssatzesin2015wurdendieMietzinseüberprüftund,woerforderlich,die

Mietzinseangepasst.

450 HausanteilSpittel:neueAdresszuordnung:Raindliweg14(alt:Mitteldorfstrasse19);GeplanterVerkaufin2015(gemässTraktandum4).

499 Zur Berücksichtigung des eingesetzten Bodens wird den einzelnen Liegenschaften ein interner Baurechtszins verrechnet. Die Verrechnung

wirkt sich gesamthaft ergebnisneutral aus.

3 Sozialwesen(auf ganze CHF gerundet) Budget 2015 Budget 2016 Rechnung 2014

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

301 Unterstützungen 109'500 0 123'000 0 54'139 6'909

302 Bevorschussungen 5'000 3'000 5'000 3'000 0 0

Total 114'500 3'000 128'000 3'000 54'139 6'909

Netto 111'500 125'000 47'230

Anmerkungen zum Budget 2016:

Allgemein: Sozialaufwendungen und Rückerstattungen sind in der Regel nicht voraussehbar. Zusätzliche, das Budget übersteigende Aufwen-

dungen sind nicht auszuschliessen. Die Vormundschaftsbehörden der Einwohner- und Bürgergemeinden wurden per 1. Januar 2013 durch eine

kantonale Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) abgelöst.

301 BasierendaufaktuellenErfahrungszahlenerwartenwireineZunahmederUnterstützungsleistungen.DieweitereEntwicklungderUnterstüt-

zungsleistungen istnichtabschätzbar, insbesonderesinddiefinanziellenFolgendesEntlastungsprogrammsdesKantonsZugschwierig

abzusehen.Mit demEntlastungsprogrammsind zukünftig allenfallsKosten imBereichdesSozialwesensdurchdieBürgergemeinde zu

tragen,diebisanhindurchdenKantongetragenwordensind, diese Kosten sind nicht abschätzbar, und die effektiven Kosten können stark

vom Budget abweichen.

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5 Alters- und Pflegeheim Breiten(auf ganze CHF gerundet) Budget 2015 Budget 2016 Rechnung 2014

Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag

530 Personal 3'435'000 0 3'644'000 0 3'250'812 33'031

540 Medizinischer Bedarf 58'000 60'000 37'115

541 Lebensmittel und Getränke 220'000 230'000 224'590

542 Haushalt 60'000 60'000 64'015

543 Anschaffungen / Unterhalt 129'000 183'300 185'186

544 Liegenschaft / Anlagenutzung 248'500 248'500 228'500

545 Energie und Wasser 90'000 90'000 83'080

546 Kapitalzinsen und Spesen 145'000 90'000 116'000 78'000 131'856 88'868

547 Büro- und Verwaltungsaufwand 92'000 88'000 81'702

550 Bewohnerbezogener Aufwand 20'000 20'000 17'756

551 Übriger Sachaufwand 72'000 72'000 70'332

560.1 Gefährdete Forderungen 0 0 3'601

560.2 Pensionstaxen 2'250'000 2'350'000 2'243'072

560.3 Pflegetaxen 930'000 898'000 838'859

560.4 Betreuungstaxen 300'000 507'000 290'678

560.5 Pflegekostenbeiträge Einwohnergemeinden 800'000 763'000 584'443

561 Medizinische Nebenleistungen 36'000 36'000 38'954

568 Erträge aus Leistungen f. Bewohner, Personal, Dritte 118'500 133'500 149'837

569 Übriger Nebenerlös und Spenden 52'000 42'000 19'050

Total 4'569'500 4'576'500 4'811'800 4'807'500 4'378'545 4'286'792

Netto 7'000 - 4'300 91'753

Anmerkungen zum Budget 2016:

544 RückstellungenUnterhaltund Instandhaltung:CHF 220'000;bisundmit2013alsAbschreibunggebucht. InZukunftkannnichtmehr

mitInvestitionsbeiträgendurchdieöffentlicheHandinsbesondereEinwohnergemeindengerechnetwerden.DieInstitutionensindsomit

gehalten,dienotwendigenInvestitionenselberzufinanzieren.DerBürgerratrechnetaktuellmiteinemlangfristigenRückstellungsbedarf

vondurchschnittlichCHF 350'000proJahr.560.1 GefährdeteForderungen:AnnahmeBudgetCHF 0.560.2 AnpassungderPensionstaxenauf2016zurSicherungderFinanzierungdesInvestitionsbedarfs.

560.3 DieEinschätzungderPflegekostenbeiträgeistabhängigvomPflegebedarfsowiedeneffektivvergütetenLeistungenundkannstarkvom

Budget abweichen.

560.4 ErhöhungderBetreuungstaxenumAusfällederLeistungskürzungenderKrankenversicherungsgesellschaftenzukompensieren.

560.5 DieHöhederPflegekostenbeiträgederEinwohnergemeindenkanninAbhängigkeitzumeffektivenPflegebedarfstarkvomBudgetabwei-

chen.

569 DiverseLeistungenbezüglichVerwaltungSeemattliwieauchteilweisezentralisiertemRechnungswesen.

Investitionen:ImZusammenhangmitgebundenenAusgabensindfür2016folgendeInvestitionengeplant(TotalCHF 55'000):Qualitätsmanagement-Software CHF 20'000

MobilePCArbeitsplätze CHF 15'000

ErsatzundErweiterungStühle/Tische CHF 20'000

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Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission zum Budget 2016

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Gemäss unserem gesetzlichen Auftrag haben wir das Budget 2016 der Bürgergemeinde Oberägeri geprüft.

Wir stellen fest, dass das Budget 2016 über die Verwaltung der Bürgergemeinde Oberägeri den gesetzlichen Bestim-mungen entspricht.

Wir beantragen Ihnen, dem vorliegenden Budget 2016 der Bürgergemeinde Oberägeri zuzustimmen.

Oberägeri, 26. Oktober 2015

Die Rechnungsprüfungskommission

Ulrich Iten, PräsidentRita Inglin-MeierCarmen Soldner-Alessandri

Anträge des Bürgerrates zum Budget und Steuerfuss 2016

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Das Budget 2016 basiert auf einem Steuerfuss von 1 % des kantonalen Ansatzes. Es wird mit einem Aufwandüber-schuss von CHF 1'200 gerechnet.

Der Bürgerrat unterbreitet Ihnen folgende Anträge:

1. Der Steuerfuss 2016 für die Einkommens- und Ver-mögenssteuer ist auf 1 % des kantonalen Ansatzes zu senken.

2. Das Budget 2016 ist, insbesondere mit den nachfolgend aufgeführten Rückstellungen anteiliger Verpflichtungen für Unterhalt und Instandhaltung betreffend 2016, zu genehmigen. Die im Budget für 2016 berücksichtigten Rückstellungen von CHF 525'000 betreffen folgende Liegenschaften:

Alterswohnungen, Breiten 3 CHF 75'000Seemattli, Küfergasse 1 und 3 CHF 150'000Mehrfamilienhaus, Breiten 2 und 4 CHF 25'000Einfamilienhaus Breiten 12 CHF 5'000Alters- und Pflegeheim Breiten CHF 270'000

Oberägeri, 28. September 2015

Bürgerrat Oberägeri

Der Präsident: Alois RogenmoserDie Schreiberin: Claudia Ritter

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Finanzplan 2017 – 2020(auf ganze CHF gerundet) Rechnung Budget Finanzplanung 2017 – 2020

2014 2016 2017 2018 2019 2020

Aufwand

1 Allgemeine Verwaltung 175'177 195'000 180'000 185'000 185'000 185'000

2 Finanzwesen 44'317 47'500 48'000 48'000 48'000 48'000

3 Sozialwesen 54'139 128'000 150'000 150'000 150'000 160'000

4 Allg. Liegenschaften und Landwirtschaft 497'237 722'600 720'000 715'000 710'000 705'000

5 Alters- und Pflegeheim Breiten 4'378'545 4'811'800 4'926'000 4'961'000 4'996'000 5'031'000

Total 5'149'415 5'904'900 6'024'000 6'059'000 6'089'000 6'129'000

Ertrag

1 Allgemeine Verwaltung 6'899 2'700 3'000 3'000 3'000 3'000

2 Finanzwesen 129'238 62'200 62'000 60'000 58'000 58'000

3 Sozialwesen 6'909 3'000 3'000 3'000 3'000 3'000

4 Allg. Liegenschaften und Landwirtschaft 760'944 1'028'300 1'030'000 1'030'000 1'030'000 1'030'000

5 Alters- und Pflegeheim Breiten 4'286'792 4'807'500 4'926'000 4'961'000 4'996'000 5'031'000

Total 5'190'782 5'903'700 6'024'000 6'057'000 6'090'000 6'125'000

Ertragsüberschuss (Aufwandüberschuss) / Laufende Rechnung 41'367 - 1'200 0 - 2'000 1'000 - 4'000

(Tabelle 1)

Investitionen, Finanzierung Budget Finanzplanung 2017 – 2020

(auf ganze CHF gerundet) Total 2016 2017 2018 2019 2020

Bewilligte Investitionen (ohne Gebundene Ausgaben):

Projekt «Küfergasse 1 und 3» 9'879'362

davon Ausgaben in 2010 – 2014 (Budget: CHF 11'630'000) - 9'879'362

0

Total bewilligte Investitionen (ohne Gebundende Ausgaben): 0 0 0 0 0 0

Selbstfinanzierung und Beiträge:

Ertragsüberschuss / (Aufwandüberschuss) laufende Rechnung - 1'200 0 - 2'000 1'000 - 4'000

Total Selbstfinanzierung und Beiträge - 1'200 0 - 2'000 1'000 - 4'000

Verschuldungsabnahme - 1'200 0 - 2'000 1'000 - 4'000

Personalbestand 2014 2016 2017 2018 2019 2020

Durchschnittliche Anzahl Vollzeitstellen 38 42 42 42 42 42

(Tabelle 2)

Traktandum 3Finanzplan 2017 – 2020

Bericht des Bürgerrates

Sehr geschätzte Stimmbürgerinnen und StimmbürgerGemäss § 21 des Finanzhaushaltgesetzes unterbreiten wir Ihnen den Finanzplan für die Jahre 2017 – 2020 sowie die Inves-titionsplanung und den Selbstfinanzierungsnachweis. Die Pläne sind den heutigen Erkenntnissen angepasst worden. Sie bedürfen aber weiterhin der jährlichen Überarbeitung innerhalb einer rollenden Planung.Der Finanzplan gemäss Tabelle 1 basiert auf einem Steuerfuss von 1 % gemäss Budget 2016 und unverändert für die Folgejahre. Die Daten wurden aufgrund einer angenommenen Teuerung berechnet.Der Finanzplan basiert auf dem Budget 2016 und berücksichtigt die laufenden Kosten, jedoch keine ausserordentlichen Aufwendungen.Die Tabelle 2 beinhaltet generell geplante und bewilligte Investitionen, ferner den Selbstfinanzierungsnachweis sowie Informationen über den Personalbestand.Der Bürgerrat ersucht Sie, von der vorliegenden Finanzplanung Kenntnis zu nehmen.

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Der Kaufvertrag wurde durch das Notariat der Einwohner-gemeinde Oberägeri ausgearbeitet und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bürgergemeinde-Versammlung Oberägeri vom 15. 12. 2015 (§ 69 Ziff. 9 Gemeindegesetz). Die amtlichen Kosten und Gebühren, welche mit dem Verkauf anfallen, gehen zu Lasten des Käu-fers. Es ist möglich, dass das Grundbuchamt vor einer Ein-tragung im Grundbuch geringfügige Vertragsänderungen verlangt. Zur Vornahme solcher Vertragsänderungen soll der Bürgerrat ermächtigt werden.

GS 392 Bürgergemeinde Oberägeri 81 m²GS 393 / GS 394 Elisabeth und Paul Müller 303 m²GS 395 Eduard Nussbaumer 290 m²

Bürgerrat Oberägeri

Der Präsident: Alois RogenmoserDie Schreiberin: Claudia Ritter

Traktandum 4

Bericht und Antrag des Bürgerrateszum Verkauf Hausanteil SpittelGrundstück-Nr. 392

Bericht des Bürgerrates

Die Bürgergemeinde Oberägeri besitzt am Raindliweg 14 einen Hausanteil Assekuranznummer 661a, welcher 81 m² gross ist. Davon sind 63 m² Gebäudefläche und 18 m² übrige befestigte Fläche. Das Grundstück liegt in der Kernzone_A und in der Gefahrenzone_3. Die Baulinie geht mitten durch das Gebäude, wie der Grafik zu entnehmen ist. Der Haus-anteil ist mit drei weiteren Hausteilen zusammengebaut. Eigentümer der Grundstücke GS 393 und GS 394 sind Elisabeth und Paul Müller, wohnhaft an der Schneit-strasse 98 in Oberägeri. Das Grundstück GS 395 besitzt Eduard Nussbaumer, wohnhaft an der Mitteldorfstrasse 3, Oberägeri.

Der Hausanteil der Bürgergemeinde ist seit 1. Juli 2009 an die Einwohnergemeinde Oberägeri vermietet. Die jährlichen Mietzinseinnahmen betragen pro Jahr CHF 6'000.00.

Eduard Nussbaumer plant schon seit längerem einen Umbau seines Hausteils und orientierte die Anstösser über sein Vorhaben. Rasch wurde klar, dass ein Umbau von nur einem Hausteil wenig Sinn macht. Aufgrund dieser Aus-gangssituation suchten Elisabeth und Paul Müller den Kon-takt mit der Bürgergemeinde Oberägeri und machten ein Angebot für den Erwerb von Grundstück GS 392.

Der Bürgerrat kam nach ausführlichen Diskussionen und Verhandlungen mit Elisabeth und Paul Müller zum Ent-schluss, das Grundstück für CHF 100'000.00 zu verkaufen.

Mit einer Grundstückgrösse von 81 m² und der Baulinie mitten durch das Gebäude sieht der Bürgerrat keine Mög-lichkeit, ein sinnvolles Projekt zu realisieren. Auch die Situ-ation, dass drei Parteien in ein Umbauprojekt involviert sein sollen, erachtet der Bürgerrat als schwierig, sehr zeitinten-siv und nicht zielorientiert.

Schliesslich führten auch die Auslagen der vergangenen Jahre und die zukünftigen Auslagen, welche sich aufdrän-gen, zu diesem Entscheid.

Hausanteil Spittel

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BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG OBERÄGERI VOM 15. DEZEMBER 2015

Urkunde Nr. 2015 /

Kaufvertrag GS 392.docx Seite 1 von 7

Öffentliche Urkunde

Kaufvertrag

1 als Verkäuferschaft

1.1 Die Bürgergemeinde Oberägeri, 6315 Oberägeri, Mitteldorfstrasse 2, Zurlaubenhaus,vertreten durch den Bürgerrat Oberägeri und dieser wiederum nach § 123 in Verbin-dung mit § 85 Abs. 1 des Gemeindegesetzes vom 04.09.1980 handelnd durch - Alois Rogenmoser, von Oberägeri ZG, in Oberägeri ZG, Bürgerpräsident- Claudia Andrea Ritter, von Steinhausen ZG, in Obfelden ZH, Bürgerschreiberin

Alleineigentümerin des GS 392, Grundbuch Oberägeri

und

2 als Käuferschaft

2.1 Herr Paul Müller,geb. 05.04.1962, von Oberägeri ZG, verheiratet,wohnhaft in 6315 Oberägeri, Schneitstrasse 98

2.2 Frau Elisabeth Müller geb. Ribary,geb. 07.02.1963, von Oberägeri ZG, Arni AG und Islisberg AG, verheiratet,wohnhaft in 6315 Oberägeri, Schneitstrasse 98

zu Gesamteigentum infolge Einfacher Gesellschaft

schliessen hiermit folgenden Vertrag ab:

3 Vorbemerkung

3.1 Gemäss § 123 des Gemeindegesetzes gelten die Bestimmungen über die Organi-sation der Einwohnergemeinde sinngemäss auch für die Bürgergemeinde, mit Aus-nahme von § 65 und soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Nach § 69 Abs. 1 Ziff. 9 fällt lediglich die Bewilligung von Kauf und Verkauf von Grundstücken, so-weit nicht der Rat durch Gemeindebeschluss zuständig erklärt wird, in die Zustän-digkeit der Gemeindeversammlung. Für andere Rechtsgeschäfte über dingliche Rechte ist hingegen der Bürgerrat abschliessend zuständig.

3.2 Dieser Vertrag wird gestützt auf und in Vollzug der Beschlüsse des Bürgerrates Oberägeri vom 01.07.2015 bzw. …………….. 2015 abgeschlossen und steht unter

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BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG OBERÄGERI VOM 15. DEZEMBER 2015

18Kaufvertrag GS 392.docx Seite 2 von 7

dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Bürgergemeinde-Versammlung Oberä-geri vom 15.12.2015.

4 Gegenstand

4.1 Die Bürgergemeinde Oberägeri verkauft an die Eheleute Paul Müller und Elisabeth Müller geb. Ribary zu Gesamteigentum infolge Einfacher Gesellschaft und überträgt in deren Eigentum:

Vertragsgegenstand GS 392 Oberägeri, Grundstückbeschreibung

Grundstücksart FührungsartLiegenschaft Eidgenössisch

Gemeinde LageortOberägeri Dorf

Grundstück-Nummer Fläche in m2392 81

KulturartenGebäudeübrige befestigte Fläche

Versicherte Gebäude Assek-Nr. Dritteigentum TeilHausteil

StrasseMitteldorfstrasse 19 00661A nein nein

Allfällige weitere Gebäude sind Bestandteil der Liegenschaft (ZGB Art. 642 + 805)

Anmerkungen

Keine

Vormerkungen

Keine

Dienstbarkeiten / Grundlasten

Keine

Grundpfandrechte

Keine

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BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG OBERÄGERI VOM 15. DEZEMBER 2015

19Kaufvertrag GS 392.docx Seite 3 von 7

5 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

5.1 Der Kaufpreis für den vorbeschriebenen Kaufsgegenstand beträgt CHF 100‘000.00 (in Worten: Schweizer Franken Einhunderttausend 00/100) und ist wie folgt zu be-zahlen:

5.1.1 CHF 100‘000.00 (Schweizer Franken Einhunderttausend)hat die Käuferschaft innert 5 Tagen nach Eintragung dieses Kaufvertrages im Tagebuch des Grundbuch- und Vermes-sungsamts auf das Konto IBAN CHXX XXXX XXXX XXXX XXXX X, lautend auf Bürgergemeinde Oberägeri, bei der Zuger Kan-tonalbank in Zug, zu überweisen.

CHF 100‘000.00 Total Kaufpreis wie oben

5.2 Die Käuferschaft hat der Verkäuferschaft anlässlich der öffentlichen Beurkundung dieses Vertrages ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer schweizerischen Grossbank, Kantonalbank, Raiffeisenbank, der PostFinance oder einer schweizeri-schen Versicherungsgesellschaft zu übergeben, wonach der Kaufpreis gemäss Zif-fer 5.1.1 hiervor bezahlt wird.

Bestand und Umfang sowie allfällige Vorbehalte und Bedingungen ergeben sich aus dem Zahlungsversprechen selbst.

5.3 Im Übrigen erfolgt die Begleichung des Kaufpreises ohne Mitwirkung der Urkunds-person.

6 Weitere Vertragsbedingungen

6.1 Antritt / Nutzen und Schadenbeginn

Der Antritt des vorbeschriebenen Kaufsgegenstands mit Nutzen und Schaden für die Käuferschaft erfolgt am 01.01.2016.

Über die mit dem Kaufsgegenstand zusammenhängenden privat- und öffentlich-rechtlichen Abgaben (inkl. Abwasser- und Wasserbezugsgebühren), Versicherungs-prämien, allfällige Heizölvorräte und sonstige Nebenkosten oder Erträge rechnen die Parteien Wert Antrittsdatum ausseramtlich ab. Der sich ergebende Schuldsaldo ist von der betroffenen Vertragspartei innert 30 Tagen seit Rechnungsstellung zu bezahlen.

6.2 Rechts- und Sachgewährleistung

Die Vertragsparteien sind von der Urkundsperson auf die Artikel 192 - 196 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) über die Rechtsgewährleistung sowie die Art. 197 ff und Art. 219 OR über die Sachgewährleistung (Mängelhaftung) aufmerk-sam gemacht worden.

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20Kaufvertrag GS 392.docx Seite 4 von 7

Die Käuferschaft erwirbt den Kaufsgegenstand im derzeitigen, ihr bekannten Zu-stand. Jede Gewährleistungspflicht für Rechts- und Sachmängel wird seitens der Verkäuferschaft, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.

Nach den Vorschriften des Obligationenrechts haftet die Verkäuferschaft für ihr be-kannte, der Käuferschaft jedoch arglistig verschwiegene Mängel trotzdem.

Die Parteien bestätigen im Übrigen, dass ihnen die Bedeutung und Tragweite dieser Bestimmungen bekannt sind.

Es ist Sache der Käuferschaft, sich über die öffentlich-rechtlichen (Bau-)Vorschrif-ten, insbesondere über die gültige Baubewilligung, die Leitungskataster (gemeindli-che Abwasser- und Wasserleitungen), das Strassenreglement (bezüglich öffentlicher Strassen und Wege) sowie das provisorische Verzeichnis der Bauabteilung der Einwohnergemeinde Oberägeri über Ausnützungstransfers zu informieren.

6.3 Gebühren und Kosten

Sämtliche Gebühren und Kosten, die sich im Zusammenhang mit der Ausfertigung, Beurkundung und Grundbucheintragung dieser Urkunde ergeben, werden von der Käuferschaft bezahlt. Gemäss § 4 Ziffer 2 des Grundbuchgebührentarifs haften die Parteien für die Gebühren solidarisch.

6.4 Grundstückgewinnsteuer

Eine allfällige Grundstückgewinnsteuer bezahlt die Verkäuferschaft alleine.

Die Parteien haben Kenntnis von den §§ 187ff. (insbesondere § 202) des Steuerge-setzes des Kantons Zug vom 25.05.2000, wonach die Käuferschaft solidarisch mit der Verkäuferschaft für die Bezahlung der Grundstückgewinnsteuern haftet.

Nach § 15 der Verfassung des Kantons Zug ist die Bürgergemeinde Oberägeri steuerfrei.

6.5 Versicherungsverträge

Die Vertragsparteien werden darauf aufmerksam gemacht, dass Rechte und Pflich-ten aus bestehenden Versicherungsverträgen gemäss Art. 54 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) auf den neuen Eigentümer übergehen, wenn er diesen Übergang nicht innert 30 Tagen seit der Anmeldung des Vertrages beim Grundbuch- und Vermessungsamt Zug gegenüber dem Versicherer schriftlich ab-lehnt.

Die obligatorische Versicherung bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zug für Feuer- und Elementarschäden geht von Gesetzes wegen auf die Käuferschaft über.

6.6 Miet-, Pacht- oder andere Nutzungsverhältnisse

Das bezüglich des Kaufsgegenstands bestehende Mietverhältnis mit der Einwoh-nergemeinde Oberägeri ist der Käuferschaft bekannt und wird von ihr zur weiteren Erfüllung übernommen (Art. 261 OR).

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BÜRGERGEMEINDE-VERSAMMLUNG OBERÄGERI VOM 15. DEZEMBER 2015

21Kaufvertrag GS 392.docx Seite 5 von 7

Im Übrigen erklärt die Verkäuferschaft und sichert der Käuferschaft zu, dass bezüg-lich des Kaufsgegenstands keine anderen obligatorische Miet-, Pacht- oder anderen Nutzungsverhältnisse bestehen.

6.7 Kontrolle Niederspannungsinstallationen

Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass nach Ziffer 3 des Anhanges zur Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen vom 07.11.2001 (SR 734.27) die Niederspannungsinstallationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontroll-periode bei einer Handänderung kontrolliert werden müssen, wenn seit der letzten Kontrolle mehr als fünf Jahre vergangen sind. Sollte vorliegend eine entsprechende Kontrolle notwendig werden, ist dies Sache der Käuferschaft. Sie hat auch die allfäl-ligen Kosten oder Gebühren zu übernehmen.

6.8 Umsetzung Art. 32dbis Abs. 3 USG

Die Parteien sind von der Urkundsperson auf die Bewilligungspflicht gemäss Art. 32dbis Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) hingewiesen wor-den. Die Parteien erklären, dass zum heutigen Zeitpunkt auf dem Vertragsgegen-stand kein in den Katastern der belasteten Standorte verzeichneter Standort liegt.

6.9 Vertragsausfertigungen

Dieser Vertrag wird in vier Exemplaren ausgefertigt- je ein Exemplar zuhanden der Vertragsparteien- ein Exemplar zuhanden des Grundbuch- und Vermessungsamts Zug- ein Exemplar zuhanden des Gemeindenotariats Oberägeri

6.10 Auftrag und Vollmacht zur Grundbuchanmeldung

Die Parteien erteilen der Urkundsperson Auftrag und Vollmacht (mit Einzelunter-schrift), die vorliegende Urkunde sofort nach Wegfall des Vorbehalts gemäss Ziffer 3.2 hiervor beim Grundbuch- und Vermessungsamt des Kantons Zug zur Eintragung ins Grundbuch anzumelden und alle Rechtshandlungen, die für die Eintragung er-forderlich sind, vorzunehmen.

Dieser Auftrag und Vollmacht (mit Einzelunterschrift) gilt auch für die andere Ur-kundsperson der Einwohnergemeinde Oberägeri.

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22Kaufvertrag GS 392.docx Seite 6 von 7

Also vereinbart und unterzeichnet:

6315 Oberägeri, ………………… 2015

Die Verkäuferschaft Die Käuferschaft

BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERIhandelnd durch

________________________________ _________________________________Alois Rogenmoser, Bürgerpräsident Paul Müller

________________________________ _________________________________Claudia Andrea Ritter, Bürgerschreiberin Elisabeth Müller geb. Ribary

Öffentliche Beurkundung

Die unterzeichnende Notarin der Gemeinde Oberägeri, lic. iur. Ilona Strässler, Urkundsper-son des Kantons Zug, beurkundet hiermit öffentlich:

Die vorstehende Urkunde enthält den mir mitgeteilten Willen der Parteien, wurde von den erschienenen Personen gelesen, als richtig befunden und in meiner Gegenwart eigenhändig unterzeichnet.

6315 Oberägeri, ………………… 2015

Die Notarin

lic. iur. Ilona Strässler

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Grundbuchanmeldung

Zur Eintragung im Grundbuch der Gemeinde Oberägeri wird angemeldet:

Rechtsgeschäfte 1 Eigentumsübertragung des GS 392 infolge Kauf auf:Paul Müller, geb. 05.04.1962, verheiratetElisabeth Müller geb. Ribary, geb. 07.02.1963, verheiratet- Gesamteigentümer infolge Einfacher Gesellschaft -

Ausweis Kaufvertrag vom ………….. 2015

Urkunde Nr. 2015 /

Hinweise 1 Die in Ziffer 3.2 bzw. 6.10 des Kaufvertrages erwähnte Bedingung für die Anmeldung des Vertrages ist erfüllt. Die Bürgergemeinde-Versammlung Oberägeri hat den Vertrag am 15.12.2015 genehmigt.

6315 Oberägeri, ………………. 2015

Die Notarin

lic. iur. Ilona Strässler

Beilagen- Vertrag- Auszug aus dem Protokoll der Bürgergemeinde-Versammlung Oberägeri vom 15.12.2015

mit Rechtskraftbescheinigung

Grundbuchanmeldung 4-fach- 1 Exemplar für das Grundbuch- und Vermessungsamt Zug- je 1 Exemplar mit Eintragungsbestätigung an die Parteien- 1 Exemplar mit Eintragungsbestätigung an das Gemeindenotariat Oberägeri

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Hausanteil Spittel

Antrag des Bürgerrates

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Gestützt auf die vorgehenden Ausführungen stellt Ihnen der Bürgerrat folgenden Antrag:

1. Das Grundstück GS 392 wird gemäss vorstehendem Vertrag zu CHF 100'000.00 verkauft.

2. Der Ertrag aus dem Verkauf wird der Laufenden Rech-nung 2015 gutgeschrieben.

3. Der Bürgerrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

4. Der Bürgerrat wird ermächtigt, Vertragsänderungen untergeordneter Art vorzunehmen, wenn damit der Voll-zug des Grundstücksgeschäfts im Grundbuch erreicht werden kann.

Oberägeri, 21. Oktober 2015

Bürgerrat Oberägeri

Der Präsident: Alois RogenmoserDie Schreiberin: Claudia Ritter

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Traktandum 6

Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Ausländerinnen und Ausländern durch den Bürgerrat Oberägeri, gemäss § 17bis des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Seit der Bürgergemeinde-Versammlung vom 16. Juni 2015 hat der Bürgerrat Oberägeri folgenden Ausländerinnen und folgendem Ausländer das Bürgerrecht der Gemeinde Oberägeri erteilt:

Johannes Helmut Wilhelm Fest, geboren 1949, deutscher Staatsangehöriger, Gulmstrasse 57A, 6315 Oberägeri, und der Ehefrau Birgit Lucia Kurth, geboren 1958, deutsche Staatsangehörige.

Reintje Jacoba van Messel, ledig Bource, geboren 1935, niederländische Staatsangehörige, Im Eichli 7, 6315 Oberägeri.

Wir ersuchen Sie, von diesen Einbürgerungen Kenntnis zu nehmen.

Oberägeri, 21. Oktober 2015

Bürgerrat Oberägeri

Der Präsident: Alois RogenmoserDie Schreiberin: Claudia Ritter

Traktandum 5

Mitteilung der erfolgten Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern durch den Bürgerrat Oberägeri, gemäss § 17bis des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes

Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Seit der Bürgergemeinde-Versammlung vom 16. Juni 2015 hat der Bürgerrat Oberägeri folgenden Schweizerinnen und folgenden Schweizern das Bürgerrecht der Gemeinde Oberägeri erteilt:

Marcel Wicky, geboren 1968, von Schüpfheim LU, Haupt-strasse 43, 6315 Oberägeri, und der Ehefrau Yvonne Wicky, ledig Paras, geboren 1969, von Schüpfheim LU und Rothenburg LU, sowie den minderjährigen Kindern Sebastian Andrea Wicky, geboren 2002, und Melissa Samantha Wicky, geboren 2002.

Wir ersuchen Sie, von diesen Einbürgerungen Kenntnis zu nehmen.

Oberägeri, 21. Oktober 2015

Bürgerrat Oberägeri

Der Präsident: Alois RogenmoserDie Schreiberin: Claudia Ritter

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Notizen

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Organe der Bürgergemeinde

Bürgerrat

Alois Rogenmoser-BetschartPräsident

Roland MeierVizepräsidium,Vorsteher Einbürgerungs- und Kulturwesen

Yvonne Kraft-RogenmoserBürgerrätin,Vorsteherin Sozial- und Vormundschaftswesen

Daniel RogenmoserBürgerrat,Vorsteher Finanzwesen

Markus Rogenmoser-NussbaumerBürgerrat,Vorsteher Liegenschafts- und Landwesen

Claudia Ritter-HugSchreiberin

Herbert Schönmann-KälinWeibel

Rechnungsprüfungskommission

Ulrich Iten-WyssPräsident

Rita Inglin-MeierMitglied

Carmen Soldner-AlessandriMitglied

Betagtenzentrum Breiten

Beatrice RoggerGesamtleiterin

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Bürgergemeinde-Versammlung Oberägeri

Dienstag, 15. Dezember 2015, 20.00 Uhr

Foyer Dreifachhalle Hofmatt


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