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„Berlin-Ticker“ Nr. 167 vom 3. Juli 2014

Date post: 01-Apr-2016
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Inhalte Abends Kino und Lichtshow zur Geschichte am Reichstag Alterssicherung deutlich verbessert Wirtschaftslage und Löhne Mindestlohn flankiert Lohnfindung Mehr Geld für Pflegebedürftigen und die Pflegenden Lärmschutz an Schienenwegen Zukunft für Stasi-Unterlagenbehörde Anstrengungen für schnelle Datenleitungen
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1 BERLIN TICKER Manfred Grund, MdB BERLIN TICKER Nr. 167 vom 3. Juli 2014 Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de © Deutscher Bundestag Foto: Simone M. Neumann Inhalte Abends Kino und Lichtshow zur Geschichte am Reichstag .............. 2 Alterssicherung deutlich verbessert ..................................................... 3 Wirtschaftslage und Löhne ..................................................................... 5 Mindestlohn flankiert Lohnfindung ...................................................... 6 Mehr Geld für Pflegebedürftigen und die Pflegenden ...................... 7 Lärmschutz an Schienenwegen ............................................................. 8 Zukunft für Stasi-Unterlagenbehörde .................................................. 9 Anstrengungen für schnelle Datenleitungen ...................................... 9 Anhang ..................................................................................................... 11
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Page 1: „Berlin-Ticker“ Nr. 167 vom 3. Juli 2014

1 BERLIN TICKER

Manfred Grund, MdB

BERLIN TICKER

Nr. 167 vom 3. Juli 2014

Online: ISSUU | Homepage http://www.manfred-grund.de

© Deutscher Bundestag

Foto: Simone M. Neumann

Inhalte

Abends Kino und Lichtshow zur Geschichte am Reichstag .............. 2

Alterssicherung deutlich verbessert ..................................................... 3

Wirtschaftslage und Löhne ..................................................................... 5

Mindestlohn flankiert Lohnfindung ...................................................... 6

Mehr Geld für Pflegebedürftigen und die Pflegenden ...................... 7

Lärmschutz an Schienenwegen ............................................................. 8

Zukunft für Stasi-Unterlagenbehörde .................................................. 9

Anstrengungen für schnelle Datenleitungen ...................................... 9

Anhang ..................................................................................................... 11

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2 BERLIN TICKER

© Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Deutscher Bundestag

Abends Kino und Lichtshow zur Geschichte am Reichstag

Erleben Sie 130 Jahre parlamentarische Demokratie genau dort,

wo sie passiert: in Berlin am Reichstag.

Sie kommen im Sommer nach Berlin? Erleben Sie ab dem Einbruch

der Dämmerung eine eindrucksvolle Schau am Spreeufer im

Berliner Parlamentsviertel. Der Bundestag lädt ein zur Film- und

Klanginstallation über die Geschichte des Parlamentarismus in

Deutschland.

Die Installation „Dem deutschen Volke“ wird bis 3. Oktober jeden

Abend zwei Mal hintereinander gezeigt. Begonnen wird mit

Einbruch der Dunkelheit, eine Vorführung dauert rund 30

Minuten. Die genauen Anfangszeiten finden Sie jeweils

tagesaktuell unter www.bundestag.de/grossbildprojektion.

Page 3: „Berlin-Ticker“ Nr. 167 vom 3. Juli 2014

3 BERLIN TICKER

Alterssicherung deutlich verbessert

In dieser Woche erfolgten die jährlichen Rentenanpassungen. Die

Steigerungen liegen 2014 über der Inflationsrate!

Wenn das Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer in

Deutschland steigt, steigen im Jahr darauf die Renten um diesen

statistischen Wert. So profitieren auch die Rentner von den

allgemeinen Lohnsteigerungen.

1990 wurden die Renten der DDR-Arbeitnehmer in das

Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik überführt. Dies

war eine enorme Solidarität, denn – was oft vergessen wird – die

Renten in den neuen Bundesländern werden ganz

selbstverständlich regelmäßig gezahlt, obwohl bis 1990 keine

Beiträge in dieses System eingezahlt werden konnten. Die

Rentenkasse der DDR war aber 1990 leer. Erst die Solidarität der

Arbeitnehmer der alten Länder und die enorme Aufbauleistung

der Beschäftigten im Osten haben dafür gesorgt, dass jeder

Rentner zwischen Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern eine

pünktliche, sichere und steigende Altersversorgung genießen

kann.

Als die Renten im Osten 1990 erstmals aus der bundesdeutschen

Sozialversicherung in D-Mark gezahlt wurden, betrug der

Rentenwert Ost gerade einmal 40 Prozent. Seitdem steigen die

Renten im Osten stärker als im Westen – mit Ausnahme der Jahre

2004 – 2006. Zum 1. Juli 2014 wurden die Renten im Osten wieder

um 2,53 Prozent und im Westen um 1,67 Prozent angehoben. Die

Rentner in Thüringen und den anderen neuen Ländern haben

inzwischen 92,24 Prozent des Rentenwerts West erreicht: In gut

20 Jahren hat sich die Rente für die Ostrentner damit mehr als

verdoppelt.

Die Angleichung ist noch längst nicht abgeschlossen. Mit unserem

Koalitionspartner haben CDU und CSU vereinbart, dass die

Rentenangleichung bis spätestens 2019 vollendet sein soll. Im

Jahre 2016 muss die Bundesregierung erklären, ob diese

Angleichung allein anhand der Lohnentwicklung erreichbar ist

oder eine stufenweise Teilangleichung ab 2017 notwendig ist.

Warum werden die Renten nicht sofort angeglichen?

Die Renten sind an die Lohnentwicklung gekoppelt. Damit die

niedrigen Löhne im Osten nicht zur Abwanderung von Fachkräften

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4 BERLIN TICKER

führen, werden die im Osten erzielten Einkommen mit einem

Höherwertungsfaktor für die Rentenversicherung aufgewertet.

Wer im Osten arbeitet, bekommt gleich viele Rentenpunkte wie

der „Kollege“ weiter westlich mit höherem Einkommen. Dieser

Umrechnungsfaktor des Lohns sinkt mit der Anhebung der Renten

im Osten. Würden die Ostrenten sofort auf Westniveau

angehoben, müsste der Umrechnungsfaktor sofort entfallen.

Damit würden aber die Ost-Beschäftigten selbst weniger

Rentenanwartschaften erzielen, obwohl sie doch die dann

steigenden Renten erwirtschaften müssten. Es sprechen also gute

Gründe gegen die sofortige Angleichung.

Seit dieser Woche gilt nun auch die Mütterrente, für die gerade

die CDU Thüringen im Bundestagswahlkampf 2013 gekämpft hat.

Damit wurde ein großes Versprechen an die Wähler eingelöst!

Etwa 9,5 Millionen Mütter profitieren von der Mütterrente.

Seit 1. Juli 2014 wird für jedes vor 1992 geborene Kind ein

zusätzliches Jahr Kindererziehung in der Rente gutgeschrieben.

Wer bereits Rente bezieht, erhält für jedes vor 1992 geborene

Kind monatlich einen pauschalen Rentenzuschlag von derzeit

26,39 Euro im Monat (gilt in den neuen Bundesländern). Wer noch

arbeitet, erhält für jedes vor 1992 geborene Kind einen

zusätzlichen Entgeltpunkt in seinem Rentenkonto gutgeschrieben.

Die Mütterrente ist ein wichtiger Bestandteil des Rentenpaketes

der Bundesregierung, das neben der Rente mit 63 nach 45

Versprochen und gehalten:

Die Mütterrente ist da!

Für jedes vor 1992 geborene Kind gibt

es jetzt in Ost und West einheitlich

einen zusätzlichen Entgeltpunkt.

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5 BERLIN TICKER

Beitragsjahren auch wesentliche Verbesserungen bei der

Erwerbsminderungsrente vorsieht.

Zur Mütterrente beachten Sie die Handreichung der CDU/CSU-

Bundestagsfraktion bzw. den Anhang an diesen Newsletter.

Wirtschaftslage und Löhne

Vom ersten Quartal 2013 bis zum ersten Quartal 2014 sind die

Reallöhne nach Angaben des Statistischen Bundesamtes um

1,3 Prozent gestiegen. Dies ist der höchste Reallohnanstieg seit

dem zweiten Quartal 2011. Um 2,6 Prozent höhere Nominallöhne

sowie die geringe Inflationsrate von 1,2 Prozent trugen zur

Reallohnsteigerung bei. Besonders hohe Nominallohnzuwächse

verzeichneten die Bauwirtschaft, das Gastgewerbe und die

Kommunikationsbranche mit jeweils über vier Prozent. Im Jahr

2013 verdienten Voll- und Teilzeitbeschäftigte (ohne geringfügig

Beschäftigte) in Deutschland pro Stunde durchschnittlich

19,65 Euro brutto. Sonderzahlungen wurden in diesem

Durchschnittswert nicht berücksichtigt.

Die Löhne steigen. Damit werden auch 2015 die Renten wieder

steigen.

Wie ist der Ausblick für die deutsche Wirtschaft insgesamt?

Nach einer Prognose der Deutschen Bank wächst die Industrie

2014 überdurchschnittlich und zwar um 4 Prozent. Firmen

profitieren von der konjunkturellen Erholung in Westeuropa, so

dass die Exporte im ersten Halbjahr gegenüber 2013 gestiegen

sind. Ein Plus verzeichnen vor allem die Automobilindustrie und

die Elektrotechnik. Maschinenbau und Chemie werden im Laufe

des Jahres nachziehen.

Die schwache Weltkonjunktur habe die deutsche Inflation

gedämpft, heißt es bei der Deutschen Bank. Trotz der guten

Arbeitsmarktlage in Deutschland hat sich die Inflation spürbar

verlangsamt. Der nachfragebedingte Rückgang der globalen

Rohstoffpreise (Energie und Nahrungsmittel) hat diese

Entwicklung weitgehend bestimmt. Allerdings schätzen die

Volkswirte, dass die Einführung des flächendeckenden

Die Auslandsnachfrage

lässt die deutsche

Wirtschaft weiter

wachsen (Foto:

Thüringer Staatskanzlei)

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6 BERLIN TICKER

Mindestlohns (siehe nächster Punkt) dazu führen wird, dass der

Tiefpunkt der Inflation erreicht ist.

Mindestlohn flankiert Lohnfindung

Der Bundestag setzt den Mindestlohn um: Im Januar 2015 wird in

Reaktion auf die sinkende Tarifbindung ein allgemeiner

Mindestlohn in Höhe von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde gesetzlich

festgelegt.

Es gilt, die Tarifvertragsparteien sollen Löhne aushandeln. Aber

dort, wo keine Tarifverträge mehr existieren, muss der Staat die

Arbeitnehmer schützen. Mindestlöhne ersetzen den ausgefallenen

Tarifschutz. Die Mindestlohnkommission – eine Idee Thüringens –

legt alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns fest und prüft, wie

sich der Mindestlohn auf Wettbewerb und Beschäftigung

auswirkt.

Folgende Ausnahmen sind im Dialog mit den Tarifvertragsparteien

festgelegt:

Jugendliche unter 18 Jahren,

Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten

Pflichtpraktika und ausbildungsbegleitende Praktika bis zu

einer Dauer von drei Monaten

Landwirte können gewährte Kost und Logis auf den

Mindestlohn anrechnen

Zudem wird die Dauer der Beschäftigung von

Kurzzeitbeschäftigten, zu denen Saisonarbeitskräfte

zählen, befristet für vier Jahre von 50 auf 70 Tage ausge-

weitet.

Auf besonderen Wunsch der SPD wachsen die

Zeitungszusteller bis 2017 stufenweise in den Mindestlohn

hinein: Ab 2015 haben sie Anspruch auf 75 Prozent und ab

2016 auf 85 Prozent des Mindestlohns.

Die Übergangszeit, in der Tarifverträge mit Löhnen unterhalb des

Mindestlohns fortbestehen können, wird bis zum 31. Dezember

2017 verlängert. Bis dahin ist auch eine regionale Differenzierung

möglich. Es können noch neue Branchentarifverträge unterhalb

des Mindestlohns abgeschlossen werden. Die vorgesehene

erstmalige Anpassung des Mindestlohns in diesen Bereichen

Zum Mindestlohn

interviewte mich nach

der Abstimmung auch

ein Team von MDR

aktuell

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7 BERLIN TICKER

erfolgt erst zum 1. Januar 2018, also ein Jahr später als noch im

Regierungsentwurf der Ministerin Andrea Nahles (SPD).

Die geringe Tarifbindung in Ostdeutschland war historisch keine

Folge von fehlenden Mindestlöhnen, sondern entwickelte sich aus

der Sorge um den Erhalt des eigenen Arbeitsplatzes, angesichts

von Lohnentwicklungen die die Produktivität der Arbeitnehmer

überforderte. In Ostdeutschland sind 22,4 Prozent der abhängig

Beschäftigten von der Mindestlohnregelung betroffen.

Mehr Geld für Pflegebedürftigen und die Pflegenden

Pflege ist uns etwas wert. Als ich vor zwanzig Jahren erstmals in

den Bundestag eingezogen bin, hat die Union die

Pflegeversicherung eingeführt. Etabliert ist seitdem ein breites

Unterstützungssystem. Jetzt reagiert der Bundestag, denn die

Zahl der Pflegebedürftigen und Demenzkranken wird weiter

ansteigen.

In einer ersten Stufe ab 1. Januar 2015 stehen

Leistungsverbesserungen über 2,4 Milliarden Euro an.

890 Millionen Euro fließen in Pflegeleistungen, um die

Preissteigerung auszugleichen.

Die Bedeutung der Pflegereform liegt darin, dass nicht nur Geld

verteilt wird. Zwei Drittel aller Pflegefälle werden zu Hause

gepflegt. Dies entspricht dem Wunsch der Menschen. Hier setzt

die Pflegereform an.

Rund 350 Millionen Euro stehen für die Flexibilisierung von

Kurzzeit- und Verhinderungspflege bzw. Tages- und Nachtpflege

bereit. Das erleichtert es den Pflegebedürftigen, in ihrer

gewohnten Umgebung zu bleiben. Zum ersten Mal werden diese

Leistungen für Familien mit Angehörigen in der Pflegestufe 0

zugänglich gemacht. Weitere rund 300 Millionen Euro fließen in

zusätzliche Betreuung und Hilfe im Alltag. Und für den Einbau von

Treppenlift oder behindertengerechten Badewannen gibt es

höhere Zuschüsse.

Doch es gibt auch Pflegebedürftigkeit, die über die Kräfte der

Familie hinausgeht. Oft gibt es auch gar keine Angehörigen mehr,

die die Pflege übernehmen könnten. Um die Fachkräfte in den

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Einrichtungen zu entlasten, soll die Zahl der Betreuungskräfte auf

45.000 fast verdoppelt werden. Diese Betreuer sind verantwortlich

für menschliche Zuwendung und das bedeutet auch mehr Zeit für

sachkundige Pflege. Dafür werden jährlich über 500 Millionen

Euro zusätzlich aufgewendet. Gleichzeitig legen wir ab 2015 rund

1,2 Milliarden Euro pro Jahr für den Aufbau eines

Pflegevorsorgefonds zurück. So wird ein massiver Beitragsanstieg

verhindert, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 2035

ins Pflegealter kommen.

Unsere Pflegeversicherung ist ein Erfolg. Seit 2012 erhalten

Demente mehr Leistungen. Die Unterstützung wird erneut

ausgebaut. Der Beitrag wird um weitere 0,2 Prozentpunkte

angehoben. Pro Jahr werden rund 5 Milliarden Euro mehr in die

Pflege fließen. Die Ausgaben steigen um 25 Prozent.

Lärmschutz an Schienenwegen

In der Novelle der Verkehrslärmverordnung erfolgte unter

anderem eine Anpassung an den technischen Fortschritt in der

Eisenbahn- und Schienentechnik seit 1990, der in der

16. Bundesimmissionsschutzverordnung noch nicht berücksichtigt

werden konnte.

Dadurch soll ab dem 1. Januar 2015 ein neues

Berechnungsverfahren für Schienenlärm zur Anwendung kommen.

Weiter betrifft sie die im letzten Jahr erreichte Streichung des

sogenannten Schienenbonus‘ von 5 dB(A). Um diesen Pegel durfte

Schienenlärm den Straßenlärm bis 2013 übersteigen.

Der Wegfall zieht nun ggf. neue Schallschutzmaßnahmen nach

sich, wofür die Berücksichtigung neuerer Technik wesentlich ist.

Gegenstand der Änderung ist die genauere Anpassung der

akustischen Eigenschaften der Schallquellen (Fahrzeuge,

Fahrbahnen) sowie der Schallausbreitung an den Stand der

Technik.

Das Bundesverkehrsministerium stellt umfangreiche

Informationen zum Lärmschutz an Gleisen und Straßen sowie zur

Lärmsanierung und den Folgen der neuen

Verkehrslärmverordnung auf seiner Internetseite bereit.

Die Bahn muss leiser

werden, vor allem im

Güterverkehr

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9 BERLIN TICKER

Zukunft für Stasi-Unterlagenbehörde

Die Einsetzung einer Expertenkommission zur Zukunft des

Bundesbeauftragten für die Unterlagen des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) erfolgt mit

dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Kommission soll dem Deutschen

Bundestag Handlungsempfehlungen für eine Entscheidung zur

Zukunft der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen

des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erarbeiten.

Diese Handlungsempfehlungen erwarten wir bis spätestens im

Frühjahr 2016, damit ein Parlamentsbeschluss noch in der

18. Legislaturperiode getroffen werden kann. Für die Union ist

klar: einen Schlussstrich unter die Anstrengungen zur

Aufarbeitung des Stasi-Unrechts darf es nicht geben, wie auch

immer die Aufgabe der BStU zukünftig gelöst wird. Die Akten

müssen für Opfer und Wissenschaft zugänglich bleiben.

Meine Fraktion kann sieben Mitglieder für das vierzehnköpfige

Gremium benennen. Dies werden wir im September tun. Es

werden Wissenschaftler und Juristen sein.

Anstrengungen für schnelle Datenleitungen

Schnelle Internetverbindungen gehören inzwischen ganz

selbstverständlich zum Alltag, so wie sauberes Trinkwasser,

Energie und intakte Verkehrswege. Für Unternehmen sind sie

existenziell. Immer neue Services wie Video on Demand oder

Fernsehen im Netz erfordern immer neue, immer größere

Bandbreiten. Deshalb will die Bundesregierung bis 2018

flächendeckend 50 Mbit/sek zur Verfügung stellen.

Die EU spricht bereits von einem Bedarf von 300 Mbit/sek ab

2020. Wie dieser enorme Infrastrukturausbau gestemmt werden

soll, war heute Gegenstand im Plenum des Bundestages.

Die Koalitions-Fraktionen fordern „Moderne Netze für ein

modernes Land“ (Drs. 18/1973). CDU, CSU und SPD unterstützen

das Ziel, eine flächendeckende Versorgung von 50 Mbit/s bis

2018 sicher zu stellen. In Thüringen sind derzeit um 38 % der

Haushalte mit 30 bis 50 Mbit/s versorgt. Im Vergleich mit Bremen,

Roland Jahn,

Beauftragter der

Bundesregierung für die

Unterlagen der

DDR-Staatssicherheit

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Hamburg und Berlin, in denen über 90 % der Haushalte mit dieser

Datenübertragungsrate versorgt sind, ist dies zu wenig (BMWi

2013). Deshalb ist unser Antrag besonders für Thüringen wichtig.

Die Ausbaukosten werden vom TÜV Rheinland mit rund 20

Milliarden Euro veranschlagt. Um die Breitbandziele bis 2018 zu

erreichen, sind entsprechende Ausbauauflagen für die

Telekommunikationsunternehmen und Netzbetreiber

anzustreben. Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm

„Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppen

kann bestehende Programme ergänzen.

Ganz Deutschland ist durchzogen von hunderten von Strom- und

Gasnetzen, von Abwasserkanälen, Fernwärmeleitungen und

Verkehrswegen (bei der Bahn mit eigenen Fernmeldenetzen).

Diese werden bereits jetzt in kleinen Teilen auf freiwilliger Basis

zur Verlegung von Glasfasernetzen mit genutzt, um Ausbaukosten

zu sparen. Wir Koalitionsfraktionen wollen die

Telekommunikationsanbieter mit einem Rechtsanspruch

ausstatten, damit zukünftig Glasfaserleitungen einfacher und

kostengünstiger auch in diesen Netzen verlegt werden können.

Bei Verkehrsinfrastrukturprojekten sollte zukünftig eine Pflicht

zur Verlegung von Leerrohren rechtlich bindend vorgesehen

werden. Telekommunikationsnetzbetreiber sollen für ihre

Ausbauplanung von den Betreibern anderer Netzinfrastrukturen

Mindestinformation über bestehende Infrastrukturen (u.a.

Standort, Leistungswege, Typ, gegenwärtige Nutzung,

Ansprechpartner) und über geplante Bauarbeiten erhalten.

Die CDU-Abgeordneten der neuen Länder sprachen diese Woche

mit Tim Brauckmüller vom Breitbandbüro des Bundes über die

Möglichkeiten, Unternehmen und Verwaltungen noch besser über

neue Ausbauverfahren und Förderchancen zu informieren, damit

das hoch gesteckte Ziel erreicht werden kann. Auch Brauckmüller

sieht in den Kostendämpfungspotentialen durch Mitnutzung

vorhandener Infrastrukturen wie Kanälen und vorhandenen

Leitungen den erfolgversprechenden Weg.

Welche Dienste bietet das Breitbandbüro des Bundes an?

Hilfestellungen für Verwaltungen und Unternehmen

Das Büro informiert neutral und unabhängig über

verschiedene Technologien, Finanzierungsmöglichkeiten und

vermittelt Ansprechpartner, z. B. für neue Verlegetechniken

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11 BERLIN TICKER

Regionale Informationsveranstaltungen

richten sich an Bürger(gruppen) und Verwaltungen sowie

Unternehmen

Fachveranstaltungen

hier können sich z. B. kommunale Vertreter über technische

Grundlagen, Planungsfragen, Finanzierungs- und

Fördermöglichkeiten und rechtliche Fragen informieren

Informationstransfer mittels Newsletter

Der Newsletter erscheint monatlich. Die Anmeldung ist über

http://newsletter.breitbandbuero.de möglich.

Das Breitbandbüro wird im Auftrag des Bundesministeriums für

Verkehr und digitale Infrastruktur tätig. Kontakt:

Postfach 640113

10047 Berlin

Telefon: (030) 60404060

E-Mail: [email protected]

Web: www.breitbandbuero.de

Manfred Grund, MdB

Platz der Republik 1

11011 Berlin (030) 22778014 [email protected]

http://www.manfred-grund.de

f https://www.facebook.com/manfredgrund

Alle Informationen nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr.

Die Inhalte dieses Angebots stehen unter Creative Commons Lizenz BY-ND 3.0 Deutsch frei

zur Verfügung. Sie dürfen die Inhalte (Texte und Bilder, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben, z. B. S.

1, 2, 5), teilen — also in jedwedem Format oder Medium vervielfältigen und weiterverbreiten —, jedoch

nicht bearbeiten oder verändern. Namensnennung: Manfred Grund, MdB, „Berlin-Ticker“ Nr. 167.

Page 12: „Berlin-Ticker“ Nr. 167 vom 3. Juli 2014

12 BERLIN TICKER

Anhang

Handreichung: Vier Maßnahmen – ein Rentenpaket

1. Mütterrente

Ab wann?

› Start zum 1. Juli 2014.

Für wen?

› 9,45 Millionen Frauen, die eine Altersrente beziehen, und

vor 1992 Kinder bekommen haben. Berechnung und

Auszahlung erfolgt automatisch ohne Antragstellung.

› Alle Frauen, die bisher keine Altersrente beziehen, aber vor

1992 Kinder bekommen haben, haben nun erstmals

Anspruch auf Leistungen der Gesetzlichen

Rentenversicherung.

› Berechnung und Auszahlung erfolgt auf Antragstellung

(Formular V 800 der DRV).

Wie viel?

› Ein Jahr Erziehungszeit zählt für Rente wie ein Jahr Arbeit

mit Durchschnittsverdienst (aktuell 34.857 Euro = 1

Entgeltpunkt bei der Rente).

› 1 Entgeltpunkt = 28,61 Euro (West), 26,39 Euro (Ost),

› bisher wurde für jedes vor 1992 geborene Kind ein Jahr

gutgeschrieben.

› Mit der Mütterrente bringt jedes vor 1992 geborene Kind

der Mutter einen zusätzlichen, zweiten Entgeltpunkt.

Tipps:

› Die für die Rentenversicherung gutgeschriebene

Erziehungszeit allein reicht oft nicht für eine eigene Rente.

Dafür ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren

nötig. Bei zwei Kindern sowie keiner bzw. nur kurzer

sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung bekamen

Frauen dies oft nicht zusammen, da bei Kindern, die vor

1992 geboren sind, bisher nur ein Erziehungsjahr

angerechnet wurde. Dies wird mit der neuen Mütterrente

verdoppelt. Davon werden die meisten Mütter profitieren.

› Sollten die Kindererziehungszeiten nicht für die

Mindestversicherungszeit reichen, können sie diese Jahre

durch freiwillige Beiträge auffüllen. Das lohnt fast immer!

Infos geben die Rentenberater der Rentenversicherungen

und Knappschaften.

2. Rente ab 63

Page 13: „Berlin-Ticker“ Nr. 167 vom 3. Juli 2014

13 BERLIN TICKER

Ab wann?

› Seit 1. Juli 2014 möglich.

Für wen?

› Vor 1953 Geborene können mit 63 Jahren ohne Abschlag in

Rente gehen, wenn sie 45 Jahre rentenversichert waren.

› Für die Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 erhöht sich der

frühestmögliche Rentenbeginn in 2-Monats-Schritten.

Jahrgänge ab 1964 können mit 65 Lebensjahren ohne

Abschlag in Rente gehen, wenn sie die 45

Pflichtversicherungsjahre nachweisen können.

Was zählt?

› Zu den 45 Jahren Versicherungszeit zählen auch Phasen mit

Bezug von Arbeitslosengeld I, 450-Euro-Jobs, betrieblicher

Ausbildung, Kindererziehungszeiten (bis 10. Lebensjahr des

Kindes), Pflege von Angehörigen, Krankengeld, berufliche

Weiterbildung (Umschulung), Kurzarbeitergeld, Wehr- und

Zivildienst. Zeiten mit Arbeitslosengeld II oder

Arbeitslosenhilfe werden nicht berücksichtigt.

Tipp:

› Die Rente ab 63 gilt erst seit 1. Juli 2014. Haben Sie zuvor

diese Rente beantragt und sie wurde vor dem 1. Juli

abgelehnt, haben Sie nur geringe Zeit zum Widerspruch!

Alle rechtskräftigen Rentenbescheide können nicht mehr

abgeändert werden und gelten lebenslang fort.

3. Erwerbsminderungsrente

Ab wann?

› Seit 1. Juli 2014.

Für wen?

› Menschen mit Erwerbsminderungsrente sind bei

Rentenbeginn statistisch 51 Jahre alt. Ihnen fehlen bis zum

regulären Ruhestandsalter viele Jahre, damit auch

Beitragsjahre für eine auskömmliche Rente. Für diese Zeit

gibt es einen Ausgleich, der für Erwerbsgeminderte, die ab

Juli 2014 in Rente gehen, erhöht wird.

› Bisher galt, dass alle, die vor dem 60. Geburtstag

erwerbsunfähig wurden, eine Zurechnungszeit erhalten.

Sie bekommen für die Zeit vom Eintritt in die

Erwerbsminderung bis zum 60. Geburtstag zusätzliche

Zeiten angerechnet. Ab Juli 2014 wurde diese

Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert.

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› Allerdings werden von der Erwerbsminderungsrente

Abschläge für den vorgezogenen Rentenbeginn abgezogen:

0,3 % für jeden vorgezogenen Monat, maximal 10,8 %.

Beispiel: Ein Versicherter arbeitet seit dem 25. Lebensjahr

und wird mit 50 Jahren erwerbsgemindert. Während seiner

Berufstätigkeit hat er ein Durchschnittsgehalt verdient.

Bislang galt, er wird so gestellt, als ob er bis zu seinen 60.

Geburtstag bei gleichem Lohn gearbeitet und Beiträge

gezahlt hätte. Seit 1. Juli wird er so gestellt, als habe er bis

zu seinem 62. Geburtstag Beiträge gezahlt. Aufgrund der

genannten Abschläge erhalten nur Versicherte die

ungekürzte Rente, die erst mit 63 Jahren und 8 Monaten

oder später erwerbsunfähig werden. Die Grenze wird bis

2024 schrittweise auf 65 Jahre angehoben.

4. Erhöhtes Reha-Budget

Ab wann?

› Seit 1. Juli 2014.

Wie viel?

› Das Reha-Budget folgt der Bevölkerungsentwicklung: Für

2014 wird das jährliche Reha-Budget um rund 100

Millionen Euro erhöht, bis zu 233 Millionen Euro im Jahr

2017. Nach 2017 wird die Erhöhung des Reha-Budgets

schrittweise wieder abgebaut, bis die geburtenstarken

Jahrgänge in Rente gegangen sind. Im Rentenpaket gilt der

Grundsatz „Reha vor Rente“.

Checkliste Rente: Was muss ich machen?

1. Rentenkonto klären

› Nur ein vollständiges Versicherungskonto sichert alle

Leistungen der Rentenversicherung. Eine rechtzeitige

Kontenklärung hilft, Nachweis-Lücken zu erkennen und mit

Belegen zu schließen.

› Versicherungszeiten: Sie können von der

Rentenversicherung jederzeit einen Versicherungsverlauf

anfordern. Prüfen Sie, ob alle Versicherungszeiten erfasst

sind. Achten Sie auch auf vollständige Erfassung Ihrer

Berufsausbildung, Zeiten der Kindererziehung,

Arbeitslosigkeit, Bezüge von Krankengeld.

› Lücken: Wenn es Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf

gibt oder nicht alle Beitragszeiten erfasst sind, stellen Sie

einen Antrag auf Kontenklärung. Das Formular dafür

können Sie dort anfordern – entweder schriftlich oder

Page 15: „Berlin-Ticker“ Nr. 167 vom 3. Juli 2014

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kostenfrei unter (0800) 10004800. Den Antrag können Sie

auch im Internet herunterladen: www.deutsche-

rentenversicherung.de.

› Nachweise: Schicken Sie den Antrag an Ihren

Rentenversicherungsträger.

2. Rente beantragen

› Die Rente beginnt nicht von selbst. Die bzw. der

Versicherte muss sie beantragen.

› Zeitpunkt: Wenn Sie im Juli 2014 zum Start der

Rentenreform die Voraussetzungen für die Rente mit 63

erfüllen, stellen Sie gleich jetzt einen Rentenantrag. Das

gilt auch für Frauen im Rentenalter, die durch die

verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten erst

jetzt einen Rentenanspruch erwerben können. Sonst gilt:

Stellen Sie Ihren Rentenantrag etwa 3 Monate vor dem

geplanten Rentenbeginn. Achtung: Rückwirkend können

keine Leistungen gewährt werden.

› Antragsformular: Fordern Sie das Formular bei der

Rentenversicherung an, entweder schriftlich oder unter

(0800) 10004800 oder laden sie es im Netz herunter:

www.deutsche-rentenversicherung.de.

› Unterlagen: Zusammen mit dem Antrag müssen Sie eine

Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses

einreichen. Außerdem werden Ihre

Steueridentifikationsnummer, die Anschrift Ihrer

Krankenkasse und Ihre Versichertennummer gebraucht.

› Hilfe: In den Beratungsstellen der Rentenversicherung wird

Ihnen beim Ausfüllen des Rentenantrags geholfen.

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