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Berichte und Anträge - afa-bw.de · November 2015, um 10:00 Uhr Berichte und Anträge zur...

Date post: 17-Sep-2018
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DONAUESCHINGEN, Restaurant Ochsen am 21. November 2015, um 10:00 Uhr www.afa-bw.de Berichte und Anträge zur Landesdelegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Baden-Württemberg (AfA)
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DONAUESCHINGEN, Restaurant Ochsen

am 21. November 2015, um 10:00 Uhr

www.afa-bw.de

Berichte und Anträgezur Landesdelegiertenkonferenzder Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen Baden-Württemberg (AfA)

INHALT:

SPD-Landesverband Baden-WürttembergWilhelmsplatz 10, 70182 StuttgartTel. (0711) 619 36 - 0, Fax -20

Layout: Dr. Gudrun Igel-MannDruck: EigendruckFotos: Igel-Mann, privat

IMPRESSUM:

Rechenschaftsbericht Seite 3

Tätigkeitsbericht Landesvorstand Seite 6

Landesvorstand der AfA Baden-Württemberg Seite 7

Berichte aus den Kreisverbänden Seite 8

Anträge Seite 17

RECHENSCHAFTSBERICHT DES AFA-LANDESVORSTANDSVON OKTOBER 2013 BIS OKTOBER 2015

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Der amtierende AfA-Landesvorstand wurde im November 2013 in Pforzheim gewählt. Vorsit-zender ist Udo Lutz, seine Stellvertreter sind Lillo Chianta und Marion von Wartenberg. Wei-ter gehören dem Landesvorstand an Cordula Becker, Dr. Katrin Distler, Haydar Dogan, Helmut Laser (Rücktritt 2014), Tanja Majer, Georg Patzek, Raphael Pfaff, Helmut Roth (verstorben Mai 2015), Adnan Sabah, Regina Schmidt-Kühner, Michael Seis und Michael Weiß. Die Landesvor-standsmitglieder decken ein weites Spektrum an Fachkompetenz ab.

Landesdelegiertenkonferenz 2013 in Pforzheim

Abschied nehmen mussten wir leider von Lothar Zimmermann, AfA-Landesvorsitzender von 1979 bis 1983, und von Helmut Roth, seit 2003 Mitglied im AfA-Landesvorstand. Ihr Verlust schmerzt uns sehr.

Der AfA-Landesvorstand tagt in der Regel monatlich in Stuttgart, meist mit der Möglichkeit, daran per Telefonkonferenz teilzunehmen. Dabei haben wir uns insbesondere mit den The-men Leiharbeit und Werkverträgen, Tarifeinheitsgesetz und Mobiles Arbeiten auseinanderge-setzt. Aber auch mit den Freihandelsabkommen TTIP und CETA haben wir uns beschäftigt. Im Januar 2015 fand eine eintägige Klausurtagung in Stuttgart statt, an der Katja Mast über die arbeitspolitischen Schwerpunkte der Landes- und Bundespolitik berichtete. Durch das breite Themenspektrum konnten wir 12 Pressemitteilungen auf den Weg bringen. Unsere Mitteilung

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Sommerempfang für Betriebs- und Personalräte 2015 in Stuttgart. V.l.: Marion von Wartenberg, Andreas Stoch, Katrin Altpeter, Reinhold Gall, Nils Schmid, Claus Schmiedel, Katja Mast, Udo Lutz, Leni Breymaier

gegen die Machenschaften des BdS fand sogar bundesweit Aufmerksamkeit. Unsere Stellung-nahmen zu TTIP und Vorratsdatenspeicherung fanden parteiintern großen Anklang. Es war zu spüren, dass wir die Themen der Basis setzen.

„Modellstadt Mannheim: Übergang Schule & Beruf“ lautete der Titel einer Veranstaltung in Mannheim, zu der wir gemeinsam mit dem örtlichen AfA-Kreisverband eingeladen hatten. Zu TTIP planen wir eine Veranstaltung mit Bernd Lange MdEP. Besonders erfreulich ist, dass unsere Kreisverbände immer stärker werden und große Veranstaltungen durchführen können. Zu TTIP machte beispielsweise die AfA Region Freiburg eine Diskussion mit fast 80 Besuchern. Dabei kamen vor allem Menschen ohne Parteibuch und tauschen sich mit Evelyne Gebhardt aus.

Beinahe schon traditionell ist unser Sommerempfang für Betriebs- und Personalräte, der seit 2010 jährlich im Waldheim Heslach in Stuttgart stattfindet. Im Berichtszeitraum sprachen u.a. Nikolaus Landgraf, DGB-Landesvorsitzender, und Leni Breymaier, ver.di-Landesbezirksleiterin, zu den zahlreich erschienenen Arbeitnehmervertretern.

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Bundeskonferenz 2014 in Leipzig

AfA-Landesvorsitzender Udo Lutz (rechts) mit seinem Stellvertreter Lillo Chianta und Generalsekretärin Katja Mast MdB

Vom 4. bis 6. April 2014 fand in Leipzig die AfA-Bundeskonferenz statt. Baden-Württemberg nahm mit 15 Delegierten teil. Bei den Wahlen zum AfA-Bundesvorstand wurde Udo Lutz erneut zum stell-vertretenden Bundesvorsitzenden gewählt.

Mit den anderen SPD-Arbeitsge-meinschaften arbeitet die AfA eng zusammen. Wir beteiligen uns an den AG-Vorsitzenden-Treffen. Be-sonders zur ASF besteht ein sehr enger Draht. Mit ihr haben wir auch verschiedene Pressemitteilungen herausgegeben. An Lan-desparteitagen haben wir uns wieder mit zahlreichen Anträgen eingebracht.

Für den Vorstand:Udo LutzLandesvorsitzender der AfA

TÄTIGKEITSBERICHT 2013-2015 ÜBER SITZUNGEN UND VERANSTALTUNGEN DES LANDESVORSTANDS

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23.11.2013 Landesdelegiertenkonferenz, Pforzheim

05.12.2013 Landesvorstand, Telefonkonferenz

20.01.2014 Landesvorstand, Stuttgart

10.02.2014 Landesvorstand, Telefonkonferenz

04.04.2014 Landesvorstand, Leipzig

04.-06.04.2014 Bundesdelegiertenkonferenz, Leipzig

05.06.2014 Landesvorstand, Telefonkonferenz

27.06.2014 Sommerempfang für Personal- und Betriebsräte, Stuttgart

14.07.2014 Landesvorstand, Telefonkonferenz

28.07.2014 „Modellstadt Mannheim: Übergang Schule & Beruf“, Mannheim

22.09.2014 Landesvorstand, Telefonkonferenz

27.10.2014 Landesvorstand, Telefonkonferenz

24.11.2014 Landesvorstand, Telefonkonferenz

17.01.2015 Klausurtagung, Stuttgart

25.02.2015 Landesvorstand, Telefonkonferenz

09.03.2015 Landesvorstand, Telefonkonferenz

20.04.2015 Landesvorstand, Telefonkonferenz

11.05.2015 Landesvorstand, Telefonkonferenz - abgesagt -

01.06.2015 Landesvorstand, Telefonkonferenz

13.07.2015 Sommerempfang für Betriebs- und Personalräte, Stuttgart

28.07.2015 Landesvorstand, Telefonkonferenz

25.09.2015 „Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen beenden“

mit Katja Mast MdB, Stuttgart

28.09.2015 Landesvorstand, Stuttgart

08.10.2015 „TTIP und CETA - Chancen und Risiken von Freihandelsabkommen“

mit Bernd Lange MdEP, Karlsruhe

13.10.2015 „Mindestlohn“ mit Leni Breymaier, Mannheim

20.11.2015 Landesvorstand, Donaueschingen

21.11.2015 Landesdelegiertenkonferenz, Donaueschingen

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LANDESVORSTAND DER AFA BADEN-WÜRTTEMBERG

VORSITZENDER:

Udo Lutz 70180 Stuttgart, E-Mail: [email protected]

STELLVERTRETENDE VORSITZENDE:

Lillo Chianta 70569 Stuttgart, E-Mail: [email protected]

Marion von Wartenberg 70499 Stuttgart, E-Mail: [email protected]

BEISITZER/-INNEN:

Cordula Becker 68766 Hockenheim, E-Mail: [email protected]

Dr. Katrin Distler 79106 Freiburg, E-Mail: [email protected]

Haydar Dogan 78054 Villingen-Schwenningen, E-Mail: [email protected]

Tanja Majer 74379 Igersheim, E-Mail: [email protected]

Hartmut Laser - zurückgetreten -

Georg Patzek 71063 Sindelfingen, E-Mail: [email protected]

Raphael Pfaff 79369 Wyhl, E-Mail: [email protected]

Helmut Roth - verstorben -

Adnan Sabah 88662 Überlingen, E-Mail:[email protected]

Regina Schmidt-Kühner 76199 Karlsruhe, E-Mail: [email protected]

Michael Seis 68259 Mannheim, E-Mail: [email protected]

Michael Weiß 74172 Neckarsulm, E-Mail: [email protected]

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BERICHTE AUS DEN KREISVERBÄNDEN(SOWEIT BEI REDAKTIONSSCHLUSS VORLIEGEND)

BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD, EMMENDINGEN, FREIBURG:

AfA‐Kreisverbände Breisgau‐Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg    

Gemeinsam stark in der Region! 

2013 wurde die AfA Region Freiburg mit dem Emmendinger Kreisverband erweitert. Seither arbeiten die drei Kreisverbände eng zusammen und zeigen:  

GEMEINSAM ERREICHEN WIR MEHR!  

Einmal im Monat trifft sich die AfA in einem der drei Kreisverbände und diskutiert über aktuelle politische Geschehnisse und Zukunftsperspektiven der sozialdemokratischen Arbeitsmarktpolitik. Schwerpunktthemen waren die Einführung und Gestaltung des gesetzlichen Mindestlohns, sowie das transatlantische Freihandelsabkommen. Zu TTIP gab es mit der zweimaligen Europäerin des Jahres, Evelyne Gebhardt MdEP, eine große Veranstaltung mit etwa 70 interessierten und diskussionsfreudigen Gästen. 

Bei anderen Veranstaltungen gab es eine enge Kooperation mit dem DGB.  Egal ob Tariftreuegesetz, Mindestlohn, Rente mit 63 oder das Tarifeinheitsgesetz. Wir setzen auf den gemeinsamen Dialog mit unseren Freundinnen und Freunden in den Gewerkschaften. Für uns ist klar: SPD ist Gewerkschaft. 

Wichtig war stets die inhaltliche Arbeit. Immer wieder wurden Impulse der Region in den AfA‐Landesvorstand und den SPD‐Organisationen weitergegeben. Daraus entsprangen Anträge und politische Entscheidungen. Für uns hat sich gezeigt, du dritt können wir einiges bewirken! 

 

Alexander Lüth, Breisgau‐Hochschwarzwald Raphael Pfaff, Emmendingen Katrin Distler, Freiburg 

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GÖPPINGEN:

Vorstand zu Beginn der Amtsperiode:

Vorsitzender: Klaus-Peter Grüner

Medienbeauftragter: Harald Kraus

Beisitzer/innen: Armi Roth-Bernstein, Ludwig Duschek & Dieter Köpf

Aktivitäten der AfA-Göppingen in der Amtsperiode:

Insgesamt wurden 12 Vorstandsitzungen durchgeführt.

Januar 2014:

Der AfA–Kreisverband veranstaltet in Ko-operation mit der Katholischen Arbeitneh-merbewegung (KAB) im Bezirk Hohenstau-fen sowie der Stadtbibliothek Göppingen eine Lesung mit der Autorin Undine Zim-mer, die ihr Buch „Nicht von schlechten El-tern - Meine Hartz IV-Familie“ vor über 80 Besuchern vorstellt.

Februar 2014:

Gemeinsam mit den SPD- Landtagsabgeord-neten des Kreis Göppingen Peter Hofelich und Sascha Binder diskutiert der AfA-Vorstand zum Thema „Wirtschaftliche Situation im Landkreis Göppingen“. Nur ein sicherer Arbeitsplatz bietet gute Perspektiven, darüber sind sich die Teilnehmer einig. Eine Pressemitteilung beinhaltet die Ergebnisse der abendlichen Ge-sprächsrunde.

Lesung mit Udine Zimmer zu ihrem Buch „Nicht von schlechten Eltern, meine Hartz IV-Familie“

Vorstandssitzung mit Sascha Binder MdL und Peter Hofelich MdB

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Juli 2014:

Die WMF, eine der größten Arbeitgeber im Landkreis Göppingen, wurde an die amerikanische Beteiligungsgesellschaft KKR verkauft. Nach den Plänen der KKR sollen bis zu 700 Arbeits-plätze in der gesamten AG abgebaut werden. In einer AfA- Vorstandsitzung berichten zur aktuellen Situation die Konzern-Betriebsratsvorsitzende Martina Ende sowie der Betriebs-ratsvorsitzende der Prolog-Gesellschaft Erdal Dogru. Der Betriebsrat veranstaltet zur Rettung der Arbeitsplätze eine große Kundgebung mit einer geplanten Menschenkette rund um das Werksgelände der WMF. An der Kundgebung nahmen zahlreiche SPD-Politiker, wie z.B. der Geislinger Landtagsabgeordnete Sascha Binder, die Bundestagsabgeordnete Heike Baehrens sowie der AfA–Landesvorsitzende Udo Lutz teil.

Oktober 2014:

200 Jobs sind bei der SAB (Staufen Arbeits- und Beschäftigung gGmbH) in Gefahr! Die SAB ist eine gemeinnützige GmbH, die sich um langzeitarbeitslose Menschen kümmert. Durch eine Finanzierungslücke von 500 000 € sind die Jobs der Beschäftigten in Gefahr. Gemein-sam mit der ASF unterstützt die AfA durch zahlreiche Aktionen die gefährdete gGmbH. Seit Oktober 2014 treffen sich Vertreter der ASF und der AfA in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsleitung, um auf dem neuesten Stand zu bleiben sowie Aktionen zu planen. Weiter ist die Gründung eines Freundeskreises angedacht, um mehr auf die Problematik von lang-zeitarbeitslosen Menschen hinzuweisen.

Solidaritätsaktion „Menschenkette für die WMF“. V.l.: Klaus-Peter Grüner, AfA-Landesvorsitzender Udo Lutz, Sascha Binder MdL, KAB-Regionalsekretär Akos czernai-Weimer

Vorstandssitzung mit den WMF-Betriebsräten. V.l.: Ludwig Duschek, Klaus-Peter Grüner, Dieter Köpf, Prolog-Betriebsrats-vorsitzender Erdal Dogru, Armi Roth-Vernstein, WMF-Kon-zernbetriebsratsvorsitzende Martina End, MF-Betriebsrat Jürgen Peters

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Ebenfalls im Oktober 2014 veranstaltet die AfA einen Diskussionsabend zum Thema „TTIP“. Referentin des Abends ist die Landesbezirksleiterin der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Leni Breymaier.

April 2015:

„Arbeitnehmerpolitik in der Großen Koaliti-on, was wurde erreicht, wo stecken die Her-ausforderungen?“ Zu diesem Thema lädt der AfA–Kreisverband Göppingen zur Diskussion mit den Gästen Heike Baehrens sowie dem AfA–Bundesvorsitzenden Klaus Barthel. Klaus Barthel berichtet über die bundespolitischen Herausforderungen, während Heike Baehrens über die Arbeitsmarktpolitik im Landkreis Göp-pingen berichtet.

Mai 2015:

Über die Situation von jugendlichen Arbeits-losen in Europa sprechen engagierte Teilneh-merinnen und Teilnehmer auf Einladung der AfA Göppingen mit den Referenten Martin Purschke (1. Bevollmächtigter der IG-Metall Göppingen – Geislingen) sowie dem Europaab-geordneten der SPD Peter Simon, der extra aus Brüssel nach Süßen anreiste.

Oktober 2015:

Gemeinsam mit der ASF organisiert der AfA-Kreisvorstand die Veranstaltung „TTIP - Chancen und Risiken des Freihandelsabkom-men“. Vor über 30 Besuchern diskutieren die Gäste mit Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvor-sitzende Baden-Württemberg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sowie Dr. Peter Saile, Geschäftsführer der IHK–Bezirkskammer Göppingen). Moderiert wird der Abend von Heike Baehrens.

„Arbeitnehmerpolitik in der großen Koalition. Was wurde erreicht, wo stecken die Herausforderungen“ mit Heike Baehrens MdB und Klaus Barthel MdB

„Jugendarbeitslosigkeit in Europa, die verlorene Generation“. V.l.: Martin Purschke (IG Metall), Klaus-Peter Grüner und Peter Simon MdEP

„TTIP - Chancen und Risiken von Freihandelsabkommen“. V.l.: Dr. Peter Saile (IHK Göppingen), Dr. Brigitte Dahlbender (BUND) und Heike Baehrens MdB

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In den vergangenen zwei Jahren konnten wieder eine Fülle an Pressemitteilungen in den lo-kalen Zeitungen dank unseres Medienbeauftragten Harald Kraus veröffentlicht werden.Es bestehen enge Kontakte zu den Gewerkschaftsvertretern des Landkreises Göppingen so-wie auch zu den kirchlichen und betrieblichen Interessensvertretern der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Auch für die kommenden Jahre möchte der AfA–Kreisverband Göppingen als Institution im Kampf um Arbeitnehmerrechte im Landkreis Göppingen wahrgenommen werden.

Klaus-Peter GrünerAfA–Kreisvorsitzender Göppingen

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KARLSRUHE-STADT:

1. Wahlkämpfe

In den Berichtszeitraum fallen die Kommunalwahl und Europawahl. Die AfA Karlsruhe war sehr aktiv an der Entwicklung des Kommunalwahlprogramms der SPD Karlsruhe beteiligt. Aus dem aktiven Kern der AfA kandidierten 3 Personen, aber wir hatten einen viel größeren Kandidatenkreis, nämlich 18 Genossinnen und Genossen, die sich in unserem Flyer „Gute Ar-beit kannst Du wählen“ präsentierten.

Der Flyer wurde am 1.Mai, bei Betriebsaktionen und am Infostand der Arbeitsgemeinschaften eingesetzt. Die SPD Karlsruhe ist wieder zweitstärkste Fraktion im Gemeinderat.

2. Aktivitäten und Veranstaltungen Es wurden 2 Veranstaltungen angeboten.

• Veranstaltung zum Koalitionsvertrag: „GUTES LEBEN! Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Großen Koalition“ mit Gabriele Katzmarek MdB im Januar 2014

• TTIP – Chancen und Risiken mit Bernd Lange MdEP von der AfA BW im Oktober 2015Die AfA Karlsruhe ist traditionell am 1.Mai im Stadtgarten mit vertreten. Ferner gab es ver-schiedene Gesprächsrunden mit den örtlichen Gewerkschaften. Der Kreisvorstand der SPD Karlsruhe hat als einen Arbeitsschwerpunkt Arbeit und Wirtschaft. Darin wirkt die AfA mit.

3. Personelle SituationAuf der JHV 2015 wurde Peter Becker zum neuen Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Vorsitzende blieb Regina Schmidt-Kühner. Der Stamm der Aktiven ist seit Jahren sehr stabil, hin und wieder stößt jemand Neues dazu. Die berufliche Belastung ist für alle sehr groß.Der AfA-Vorstand trifft sich regelmäßig alle zwei Monate.

Regina Schmidt-KühnerAfA-Kreisvorsitzende Karlsruhe-Stadt

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LUDWIGSBURG:

Liebe Kolleginnen und Kollegen ,

das erste AfA-Halbjahr des Kreisverbandes Ludwigs- burg hatte mit dem 1. Mai bereits einen seiner Jahreshöhepunkte. Wie jedes Jahr organisierte die AfA im Kreisverband die Teilnahme an der 1. Mai-Demo, bzw. am Marktplatzfest. Bereits zum zweiten Mal gestaltete und bewirtete man gemeinsam mit der ASF, unterstützt von den Jusos, den gelungen Stand beim Fest. Neben vielen Teilnehmern an der ersten Mai-Demo besuchten viele KollegInnen und GenossInnen den Infostand, um bei Waffeln, Kuchen und wärmenden Kaffee das Gespräch zu suchen. Dem Wetter trotze auch der Landtagsabgeordnete Thomas Reusch-Frey, der es sich wie jedes Jahr nicht nehmen ließ, an der traditionellen 1. Mai-Demo teilzunehmen. Vielen Dank an alle, die aufgebaut und gebacken und beim Demo-Zug dem Wetter getrotzt haben. Am Ende des Tages konnte die AfA stolz darauf sein, 2 Neumitglieder aus den Reihen der Gewerkschaften gewonnen zu haben.

Was kommt, was steht an:

03.06.2015 AfA-Treffen Kreis Ludwigsburg auf dem Marktplatz, Details folgen

13.07.2015 Arbeitnehmerempfang der SPD BW und AfA-BW in Heßlach

09. – 10.10.2015 AfA-Landesdelegiertenkonferenz in Donaueschingen

Monatlich finden AfA-Landesvorstandtreffen statt.

Besucht uns auf Facebook: https://www.facebook.com/#!/lbkvafa

Besucht den AfA-Landesvorstand: http://www.afa-bw.de/

AfA Baden-Württemberg und AfA-Ludwigsburg unterstützen Streik in den Kitas und fordert Aufwertung der Sozialberufe - Udo Lutz: „Streik logische Konsequenz“

Die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Baden-Württemberg spricht sich für den am 08.05.15 beginnenden Streik der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten aus. Mit dem Streikaufruf von dbb, GEW und ver.di bleiben in Baden-Württemberg etwa 300 kommunale Kindertagesstätten geschlossen. „Die Anforderungen an die Beschäftigten in Kitas werden immer größer. Die vorschulische Bildung ist ein wichtiger Bestandteil für die Entwicklung unserer Kinder.“

Im Gegensatz zu früher, beginnt das lebensbegleitende Lernen nicht mit 6 Jahren, sondern mit der Geburt. Wenn wir das Beste für unseren Nachwuchs wollen, muss die Gesellschaft dafür Sorge tragen, dass die Erzieherinnen und Erzieher ein anständiges Gehalt beziehen. Der Wert ihrer Arbeit muss sich vor allem auch monetär wiederspiegeln. Ansonsten wird sich auf Dauer kein geeignetes Personal für diese beachtliche Arbeit finden. Um das Verständnis hierfür zu stärken ist der Streik die logische Konsequenz. Die kommunalen Träger sind in der Pflicht die Tag für Tag bedeutende Arbeit in den Kitas dementsprechend zu entlohnen.

Die Kommunen haben eine Vorbildfunktion und dürfen kein Lohndumping auf dem Rücken der Kinder austragen!“, erklärte der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz. Generell wünscht sich die AfA Baden-Württemberg eine Aufwertung der Sozialberufe. „Die Arbeit mit Menschen muss menschwürdig bezahlt werden!“, so der Landesvorstand einstimmig. Aus diesem Grund wird auch die ver.di-Kampagne „Aufwerten Jetzt!“ unterstützt. Dort wird auf die unverhältnismäßige geringe Bezahlung im Sozialbereich hingewiesen.

Weitere Informationen zur Kampagne sind auf www.soziale-berufe-aufwerten.de zu finden.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen ,

das erste AfA-Halbjahr des Kreisverbandes Ludwigs- burg hatte mit dem 1. Mai bereits einen seiner Jahreshöhepunkte. Wie jedes Jahr organisierte die AfA im Kreisverband die Teilnahme an der 1. Mai-Demo, bzw. am Marktplatzfest. Bereits zum zweiten Mal gestaltete und bewirtete man gemeinsam mit der ASF, unterstützt von den Jusos, den gelungen Stand beim Fest. Neben vielen Teilnehmern an der ersten Mai-Demo besuchten viele KollegInnen und GenossInnen den Infostand, um bei Waffeln, Kuchen und wärmenden Kaffee das Gespräch zu suchen. Dem Wetter trotze auch der Landtagsabgeordnete Thomas Reusch-Frey, der es sich wie jedes Jahr nicht nehmen ließ, an der traditionellen 1. Mai-Demo teilzunehmen. Vielen Dank an alle, die aufgebaut und gebacken und beim Demo-Zug dem Wetter getrotzt haben. Am Ende des Tages konnte die AfA stolz darauf sein, 2 Neumitglieder aus den Reihen der Gewerkschaften gewonnen zu haben.

Was kommt, was steht an:

03.06.2015 AfA-Treffen Kreis Ludwigsburg auf dem Marktplatz, Details folgen

13.07.2015 Arbeitnehmerempfang der SPD BW und AfA-BW in Heßlach

09. – 10.10.2015 AfA-Landesdelegiertenkonferenz in Donaueschingen

Monatlich finden AfA-Landesvorstandtreffen statt.

Besucht uns auf Facebook: https://www.facebook.com/#!/lbkvafa

Besucht den AfA-Landesvorstand: http://www.afa-bw.de/

AfA Baden-Württemberg und AfA-Ludwigsburg unterstützen Streik in den Kitas und fordert Aufwertung der Sozialberufe - Udo Lutz: „Streik logische Konsequenz“

Die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Baden-Württemberg spricht sich für den am 08.05.15 beginnenden Streik der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten aus. Mit dem Streikaufruf von dbb, GEW und ver.di bleiben in Baden-Württemberg etwa 300 kommunale Kindertagesstätten geschlossen. „Die Anforderungen an die Beschäftigten in Kitas werden immer größer. Die vorschulische Bildung ist ein wichtiger Bestandteil für die Entwicklung unserer Kinder.“

Im Gegensatz zu früher, beginnt das lebensbegleitende Lernen nicht mit 6 Jahren, sondern mit der Geburt. Wenn wir das Beste für unseren Nachwuchs wollen, muss die Gesellschaft dafür Sorge tragen, dass die Erzieherinnen und Erzieher ein anständiges Gehalt beziehen. Der Wert ihrer Arbeit muss sich vor allem auch monetär wiederspiegeln. Ansonsten wird sich auf Dauer kein geeignetes Personal für diese beachtliche Arbeit finden. Um das Verständnis hierfür zu stärken ist der Streik die logische Konsequenz. Die kommunalen Träger sind in der Pflicht die Tag für Tag bedeutende Arbeit in den Kitas dementsprechend zu entlohnen.

Die Kommunen haben eine Vorbildfunktion und dürfen kein Lohndumping auf dem Rücken der Kinder austragen!“, erklärte der AfA-Landesvorsitzende Udo Lutz. Generell wünscht sich die AfA Baden-Württemberg eine Aufwertung der Sozialberufe. „Die Arbeit mit Menschen muss menschwürdig bezahlt werden!“, so der Landesvorstand einstimmig. Aus diesem Grund wird auch die ver.di-Kampagne „Aufwerten Jetzt!“ unterstützt. Dort wird auf die unverhältnismäßige geringe Bezahlung im Sozialbereich hingewiesen.

Weitere Informationen zur Kampagne sind auf www.soziale-berufe-aufwerten.de zu finden.

Nicht nur schöne Ereignisse begleiten uns im Jahr 2015.

Der AfA-Landesvorstand und die Kreis-AfA trauern um Helmut Roth. Am 15.05.15 ist nach einer langen Krankheit unser langjähriges Landesvorstandsmitglied Helmut Roth verstorben. Wir sind alle unheimlich traurig und bestürzt! Helmut war immer für die Schwachen eingetreten. Der Mindestlohn war ihm besonders wichtig, schon vor langer Zeit als man noch meinte der Tarif richtet alles ist er dafür, auch gegen die damalige Meinung, eingetreten und hat gekämpft. Konsequent, kämpferisch und humorvoll!

Helmut! Du fehlst uns! In Gedanken sind wir bei deiner Familie und allen Freunden die um dich trauern!

Eure AfA-Kreisvorsitzende Tanja Majer

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ANTRÄGE

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Antrag Nr. 1:   Antragsteller:    AfA‐Landesvorstand  Empfänger:    AfA‐Bundeskonferenz, SPD‐Landesparteitag,   SPD‐Landtagsfraktion, SPD‐Mitglieder der Landesregierung,  Betr.:      Gute Arbeit! Gestern – Heute ‐ Morgen       Empfehlung der 

Antragskommission  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 

 Gute Arbeit! Gestern – Heute ‐ Morgen  Die Gestaltung und Verbesserung der Leben und Arbeitsbe‐dingungen waren und sind Kernthemen der SPD. Die soziale Absicherung zum Führen eines selbstbestimmten Lebens mit guter Arbeitslosen‐, Gesundheits‐ und Altersversorgung gehören genauso dazu wie gute Kinderbetreuung, gute Bil‐dung und bezahlbares gutes Wohnen.  Gerade für diese Themen gelten die Sätze aus der Grußbot‐schaft von Willy Brandt an die Sozialistische Internationale: „Nichts kommt von selbst. Und nur wenig ist von Dauer. Darum besinnt Euch auf Eure Kraft und darauf, dass jede Zeit eigene Antworten will, und man auf ihrer Höhe zu sein hat, wenn Gutes bewirkt werden soll.“  So schnell wie sich die Arbeitsbedingungen ändern, so schnell ändern sich auch die Lebensbedingungen der Ar‐beitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeit, Werkver‐träge, Soloselbstständigkeit, Crowdworking, Prekäre Be‐schäftigung, Arbeit ohne Ende, kurzfristige Ankündigung der Arbeitszeiten, ohne jede Mitgestaltung ist für viele Arbeit‐nehmerinnen und Arbeitnehmer Realität.  Je höher die Qualifikation und die Bildung je besser sind meist die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen.  Mit einem Hauptschulabschluss ist die Gefährdung, in ein prekäres Arbeitsverhältnis zu kommen oder gar arbeitslos zu werden, um ein Vielfaches höher als mit gutem Schulab‐schluss.  Gerade die sozialen Berufe und Dienstleistungen werden sehr niedrig bezahlt und sind häufig schlecht abgesichert. In diesen schlecht bezahlten Berufen arbeiten zum größten Teil Frauen.  Eine große Veränderung gibt es auch im IT‐Sektor. Hier wird versucht mit Crowdworking viele Entwicklerinnen und Ent‐wickler in eine Soloselbständigkeit mit immer schlechter 

 Annahme                                        

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werdenden Bezahlungs‐ und Arbeitsbedingungen zu drän‐gen.  Wer wenig verdient, kann sich keine gute und schöne Woh‐nung leisten, bei der Ernährung müssen Abstriche gemacht werden und zum Aufbau einer zusätzlichen Gesundheits‐ und Altersversorgung fehlt das Geld. Altersarmut ist somit vorprogrammiert.  Wer einmal in der Langzeitarbeitslosigkeit angekommen ist, hat kaum eine Chance, wieder eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt zu bekommen.  Die Änderungen der Arbeits‐ und Lebensbedingungen muss die SPD begleiten, gestalten und verbessern.  Mindestlohn, Tariftreuegesetz, Bildungszeit, große Verbes‐serungen bei Kinderbetreuung und Bildung ‐ das sind die großen Erfolge der SPD im Bund und Land.  Die SPD muss sich ihrer Rolle und Aufgabe als Arbeitneh‐merpartei bewusst sein und die Gestaltungaufgabe noch stärker übernehmen.   Verbesserung der Mitbestimmung  Zur guten Arbeit gehört neben guter Bezahlung und guten Arbeitsbedingungen auch die Mitgestaltung und Mitbe‐stimmung.  Die Mitbestimmung muss verbessert und ausgebaut wer‐den. Die SPD fordert schon lange Verbesserung und Auswei‐tung der Unternehmensmitbestimmung, unter anderem durch die Herabsetzung der Beschäftigtenanzahl, der Mit‐bestimmung bei Verlagerungen und Investitionen sowie der Erweiterung des Fragekatalogs im Aufsichtsrat, um den Ge‐staltungsraums der Aufsichtsräte zu erhöhen.  Die Verbesserung der Mitbestimmung muss auch im Be‐triebsverfassungsgesetz erfolgen. Der Beschäftigten‐ und Betriebsbegriff ist weiterzuentwickeln. Leiharbeitneh‐mer*innen, Werkvertragsmitarbeiter*innen, Soloselbst‐ständige müssen unter den Schutz des Betriebsverfassungs‐gesetzes und des Betriebsrats des Auftragsbetriebs fallen. Dies betrifft auch ein Vetorecht nach §99 BetrVG, der Wi‐derspruchskatalog ist zu erweitern. Die Personalplanung nach §92 BetrVG und der Wirtschaftsausschuss im §106 BetrVG müssen endlich (– Verbesserungen § 106 BetrVG schon auf dem Bundesparteitag beschlossen –) von einem Beratungs‐ und Informationsrecht zu einem Mitbestim‐mungsrecht ausgebaut werden.  Gerade in Kleinbetrieben ist es für Arbeitnehmer*innen nicht einfach, für den Betriebsrat zu kandidieren. Jede Be‐

                                                      

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hinderung von Betriebsratswahlen, Betriebsrats‐ und Ge‐werkschaftsarbeit sowie Benachteiligungen und Mobbing von Arbeitnehmervertreter*innen muss nachhaltig geahn‐det werden.  Gute Bezahlung – sichere Arbeitsbedingungen  Seit 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50€/Stunde. Ein großartiges Ergebnis, welches vor Jahren undenkbar war. Der Einsatz der AfA in SPD und Ge‐werkschaften ist geglückt. Doch natürlich muss der Blick auch in Richtung Zukunft geworfen werden. Die 8,50€/Stunde sind für uns noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Denn je nach Region ist selbst mit diesem Einkommen das Leben schwer. Zudem lässt sich bei Vollbe‐schäftigung mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 1.360 Euro kein Luxus geschweige denn eine Existenz oder Altersvorsorge aufbauen. Daher werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass der Mindestlohn stetig steigt. Als Richtlinie für die Steigerung wäre für uns zum Beispiel das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland. Natürlich muss auch aufgepasst werden, dass es keine Abkehr vom Mindestlohn gibt. Eine Absenkung für bestimmte Gruppen, wie Flüchtlin‐ge, lehnen wir entschieden ab. Dies würde zur Ausspielung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen und zur Schaffung eines neuen Niedriglohnsektors führen. Für uns ist klar, mensch muss von der Arbeit leben können. Die Wertigkeit der Arbeit darf nicht mit Blick auf ökonomische Interessen verloren gehen!  Die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträ‐gen sind auszuweiten. Das Verbandklagerecht ist endlich einzuführen.  Bei Leiharbeit ist endlich das Synchronisationsverbot wieder einzuführen. Vertragsstrafen oder Gebühren bei Wechsel des Arbeitsverhältnisses des Leiharbeitnehmers vom Ver‐ zum Entleiher sind zu verbieten. Equal Pay muss der Grund‐satz sein. Eine Abweichung durch Tarifvertrag darf es nur geben, wenn der Tarifvertrag für den Betroffenen besser ist. Geschäftsformwechsel ‐ Wechsel eines Leiharbeitnehmers zu einem Werkvertragsarbeitnehmer im selben Tätigkeits‐gebiet und selben Auftraggeber ‐ darf es nicht geben.  Ein immer größer werdendes Problem insbesondere im Handel und Verkauf ist die Arbeit auf Abruf nach § 12 Teil‐zeit‐ und Befristungsgesetz. Die Ankündigungsfrist von 4 Tagen ist für eine qualifizierte Lebensplanung zu kurz. Oft müssen auf Grund der geringen Verdienste zwei Arbeitsver‐hältnisse koordiniert werden. Dies ist schlichtweg unmög‐lich. Die Ankündigungszeit ist auf mindestens 10 Werktag festzulegen.  

                                                      

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Mobiles Arbeiten  Mobiles Arbeiten (teilweise Arbeit ohne feste Bindung an Arbeitsort und –zeit) gewinnt immer mehr an Bedeutung. Für den Arbeitnehmer kann „Mobiles Arbeiten“ durch zum Beispiel Entfall der Fahrt zur Arbeit oder durch gestaltbare und selbstbestimmtere Arbeitszeitanteile Freiräume schaf‐fen. Diese Freiräume bedürfen aber der gesetzlichen Gestal‐tung, damit „Mobiles Arbeiten“ nicht zu einer weiteren Ar‐beitsbelastung führt. Einige Firmen haben bereits dazu Be‐triebsvereinbarungen mit den Betriebsräten ausgehandelt und umgesetzt. Leider sind dies nur Betriebe mit einer ge‐wachsenen Mitbestimmungsstruktur. Klein‐ und Mittelbe‐triebe haben, wenn sie überhaupt „Mobiles Arbeiten“ ein‐setzen, meist keinerlei Spielregeln.  An folgenden Eckpunkten besteht dringender Handlungsbe‐darf, damit die Arbeitsform zu einer Verbesserung und nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führt:  

Mobiles Arbeiten ist jede Arbeit, die nach Genehmi‐gung des Arbeitgebers und der freiwilligen Ent‐scheidung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitneh‐mers außerhalb der Betriebsstätte erbracht wird. Geschäftsreisen und Montagen sind kein „Mobiles Arbeiten“.  

Arbeitszeit beim „Mobilen Arbeiten“ ist genauso Arbeitszeit wie in der Betriebsstätte und unterliegt dem Arbeitszeitgesetz sowie der Mitbestimmung und muss dokumentiert werden. Bei der Bezahlung der Arbeitszeit einschließlich der ggf. Zuschläge gibt es keinen Unterschied.  

„Mobiles Arbeiten“ an Urlaubs‐ und Krankheitsta‐gen ist untersagt.  

Der Grundsatz „Frei von Weisungen und Anrufen des Arbeitgebers“ wie zum Beispiel bei Urlaubs‐ und Krankheitstagen muss insbesondere in der arbeits‐freien Zeit des Arbeitnehmers gesichert sein.  

Der Arbeitnehmer entscheidet selbstständig, ob er von der Möglichkeit des „Mobilen Arbeitens“ Ge‐brauch machen möchte. „Mobiles Arbeiten“ ent‐bindet den Arbeitgeber nicht davon, einen nach den gesetzlichen Vorgaben, Richtlinien und Anweisun‐gen gestalteten Arbeitsplatzes in der Betriebsstätte zur Verfügung zu stellen.  

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen durch den Arbeitgeber über ihre Schutzrechte und die möglichen Gefahren durch psychische Überlasten 

                                                      

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informiert werden.  

„Mobiles Arbeiten“ beinhaltet auch Freiheitsgrade. Deshalb sollten möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Möglichkeit haben, auf freiwilliger Basis einen Teil ihrer Arbeit so zu erbrin‐gen.  

Diese neue Arbeitsform muss intensiv von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie den Arbeits‐ und Sozialministerien auf Länderebene begleitet werden. Erkenntnisse sind in Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeit‐nehmer kurzfristig umzusetzen. 

 Digitalisierung der Arbeitswelt braucht Rahmenbedingun‐gen!   Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt jeden wirtschaftli‐chen Handelns. Die Wirtschaft hat dem Menschen zu die‐nen. Es ist deshalb sicherzustellen, dass Arbeitsprozesse so gestaltet werden, dass in jedem Arbeitsprozess die Menschwürde gesichert ist. Und der Mensch nicht zum Teil einer Maschine wird. Der Mensch muss der Handelnde und nicht der Gesteuerte sein. Selbstbestimmtes Arbeiten ist der Grundsatz. Es ist eine durchgreifende Digitalisierung der Arbeitswelt ‐ von der Pflege von Menschen bis zur Automo‐bilfertigung. Kein Bereich unseres Lebens ist ausgenommen. Dieser tiefgreifende Wandel bedarf Rahmenbedingungen, damit die Veränderung der Arbeits‐ und Lebensbedingun‐gen zur Verbesserung und nicht zur Verschlechterung führt. Die Veränderungen in der Arbeitswelt können bei guter Gestaltung und Umsetzung auch eine Chance auf mehr selbstbestimmtes Arbeiten sein. Die Chance muss genutzt werden.  Datenschutz  Daten dürfen nicht ohne triftigen Grund gesammelt wer‐den. Das Prinzip der Datenminimierung ist überall anzu‐wenden. In den meisten Fällen können die Daten nach dem Arbeitsprozess unverzüglich gelöscht werden. Eine Leis‐tungs‐ und Verhaltenskontrolle ist generell ausgeschlossen, es sei denn, sie ist explizit in einem Tarifvertrag vereinbart.  Bürgerversicherung – Sicherung und Ausbau der sozialen Absicherung  Die Sozialversicherungssysteme müssen im Hinblick auf die neue Arbeitswelt unter Sicherung der Einnahmen weiter‐entwickelt und ausgebaut werden. Immer drängender ist die Einführung einer Bürgerversicherung.   Gesunde Arbeitswelt – bis ins hohe Alter und in Rente 

                                                      

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 Der demographische Wandel in der heutigen Arbeitswelt ist keine Fiktion mehr, er ist Alltag in den Betrieben. Mit der Herausforderung „Wandel in den Altersstrukturen der heu‐tigen Generationen“ umzugehen ist die zukünftige Aufgabe von Personalabteilungen, Belegschaft, Vorgesetzten sowie Personal‐ und Betriebsräten, der Gesellschaft in Deutsch‐land im Gesamten und somit der Politik. Dies zu stemmen ‐ die Herausforderungen, und wie man mit Ihnen umgeht, ‐ ist dabei vielschichtig.  Ältere MitarbeiterInnen müssen frühzeitig für Tätigkeiten qualifiziert werden, die ihrer möglichen zu erbringenden Leistung entsprechen, um bis zum Renteneintritt gesund einer erfüllenden und gerechten Arbeit nachzugehen. Dabei reicht es nicht, diesen Mitarbeitern nur noch einfache, min‐derwertigere Tätigkeiten zuzuteilen. Ein Vorteil für beide Parteien, Mitarbeiter und Unternehmen besteht einzig da‐rin, frühzeitig ein individuelles Konzept für Betriebsbereiche zu entwickeln, die es ermöglichen auch im Alter einer effek‐tiven Arbeit nachzugehen. Hierzu bedarf es zudem Instru‐mente für einen gleitenden Übergang in den nächsten Le‐bensabschnitt in Form von Altersteilzeitmodellen, die sich flexibel an die einzelnen Lebens‐und Renteneintrittssituati‐on anpassen lassen.  Im Zuge der zunehmend digitalisierten und mobilisierten Arbeitswelt, rücken neue Krankheitsbilder in den Mittel‐punkt, die unsere Arbeitswelt und den Arbeitsalltag nach‐haltig prägen. Es zeichnet sich ab, dass hier neue Lösungs‐modelle, im Umgang mit solchen Erkrankungen, gefunden werden müssen. Ständig wachsender Druck auf die Arbeit‐nehmerInnen, nicht zu bewältigenden Arbeitspakete, an‐steigende Flexibilität in Erreichbarkeit und Ort der Arbeit, sowie eine zunehmende Verschmelzung von Arbeits‐ und Privatsphäre sorgen für einen ständigen Anstieg von psychi‐schen Krankheitsbildern, geprägt von Schlaflosigkeit, Angst‐zuständen, Depressionen, Burn‐Out‐Syndromen, u.a..  Hinzu kommt, dass in der heutigen Leistungsgesellschaft, gerade angeschlagene Personen oftmals Mobbingopfer werden oder gar jagt auf kranke MitarbeiterInnen gemacht wird. Hier ist es Aufgabe der SPD die Rechte von Arbeit‐nehmervertreternInnen immens zu stärken. Hier benötigen wir echte Mitbestimmungsrechte, z.B. beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement und Krankenrückkehrgesprä‐chen, die Betriebsräte und Personalräte befähigen ein‐schreitende, zukunftsorientierte Maßnahmen für den Mit‐arbeiter einleiten zu können und somit Unternehmern eine vorsorgende Rolle in der betrieblichen Gesundheitspolitik zukommen zu lassen, die zum Standard wird. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist Gesetz, trotzdem wird im‐mer noch „Jagt“ auf kranke Mitarbeiter gemacht. Kranken‐rückkehrgespräche werden als Instrument genutzt um 

                                                      

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Druck bei den ArbeitnehmerInnen zu erzeugen, anstelle Druck und Ängste abzubauen und für eine optimale Wie‐dereingliederung in die Arbeitswelt zu sorgen. Präventive Gesundheitsmaßnahmen in den Betrieben müssen daher eine Fokussierung auf den Mitarbeiter und seine Gesun‐dung erfahren. Die SPD macht es sich daher zur Aufgabe ganzheitliche Gesundheitssysteme als Instrumente für Be‐triebe zu mitentwickeln und Rahmenbedingungen zu schaf‐fen, die eine gute und gesunde Arbeit bis ins hohe Alter, sowie in der Rente gewährleisten und somit auch eine ge‐sunde wirtschaftliche Arbeitswelt zu schaffen.  Umverteilung  Die OECD bescheinigt Deutschland seit Jahren eine unglei‐che Vermögensverteilung. Dies ist für die AfA nicht länger akzeptabel! In unseren Augen, kann es nicht sein, dass zehn Prozent der Deutschen sechzig Prozent des Vermögens be‐sitzen. Seit den neunziger Jahren verliert der Markt immer mehr sein gesundes Maß. Daher bedarf es nach unsrer An‐sicht politische Instrumente, um diesen Trend zu stoppen.  Für die Begrenzung von ManagerInnengehälter setzen wir uns für die Einführung eines 1:12 Systems in Deutschland ein. Dies bedeutet, dass jemand in einem Unternehmen, bei Vollbeschäftigung, im Monat nicht mehr verdienen darf als andere Beschäftigte im Jahr. So verdienen beispielsweise die Vorstandsmitglieder der Volkswagen AG das 150 fache des durchschnittlichen Gehalts im Unternehmen. Einzig die Commerzbank AG hat unter den DAX‐Konzernen ein Ver‐hältnis von 1:12. Wir setzen uns dafür ein, dass Deutsch‐lands zweitgrößte Bank bald nicht mehr das einzige Unter‐nehmen mit diesem Verhältnis ist.   Des Weiteren sind wir zur besseren Umverteilung von oben nach unten für eine gerechtere Steuerpolitik, Wiedereinfüh‐rung der Vermögenssteuer und eine veränderte Erbschafts‐steuerreform.  Zudem muss verhindert werden, dass Frauen den Anschluss an den Arbeitsmarkt verlieren. Aus diesem Grund müssen die Betreuungsangebote weiter ausgebaut werden. Damit die Kinder besser auf die Arbeitswelt vorbereitet sind, soll es an allen Schularten eine stärkere Berufsorientierung ge‐ben. Außerdem muss die Bildung bereits im frühkindlichen Bereich fokussiert werden.  

                                         Entscheidung der Konferenz  Annahme  Material an  Erledigt durch  Ablehnung 

 

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Antrag Nr. 2:   Antragsteller:    AfA‐Landesvorstand  Empfänger:     SPD‐Landtagsfraktion, SPD‐Mitglieder der Landesregierung  Betr.:      Gleicher Lohn für gleiche Arbeit –  

für Lehrkräfte im Arbeitnehmer/innen‐Verhältnis       Empfehlung der 

Antragskommission  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 

 Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – für Lehrkräfte im Arbeitnehmer/innen‐Verhältnis  Die SPD Baden‐Württemberg setzt sich dafür ein, dass die Netto‐Lohn‐Unterschiede zwischen Lehrkräften im Beamten‐ und Lehrkräften im Arbeitnehmer‐Verhältnis aufgehoben werden. Grund für diese hohe Netto‐Differenz ist unter an‐derem die Tatsache, dass es keine, an den sonst im TV‐L üblichen Kriterien (Eingruppierung nach Ausbildung und Tätigkeit) orientierte tarifliche Eingruppierung für Lehrkräfte gibt. Der im Rahmen der Tarifrunde 2015 von der Tarifunion des Deutschen Beamtenbundes abgeschlossene Tarifvertrag schreibt diese Ungerechtigkeit fort, indem die Eingruppie‐rung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte an fiktiven Beamten ausgerichtet ist. Insbesondere für „Erfüller/innen“ des höhe‐ren Dienstes bringt dieser Tarifvertrag keinerlei Verbesse‐rungen.  Finanzminister Dr. Nils Schmid ist nun aufgefordert, mit den Tarifvertragsparteien Verhandlungen aufzunehmen, um die in Baden‐Württemberg besonders große Nettodifferenz abzumildern, indem z.B. förderliche Zeiten und einschlägige Berufserfahrung bei anderen Arbeitgebern bei der Stufenzu‐ordnung berücksichtigt werden.   Begründung:  500 € im Schnitt monatlich – das ist der Netto‐Lohn‐Unterschied zwischen einer Lehrkraft im Beamtenverhältnis und einer Lehrkraft im Arbeitnehmer‐Verhältnis (sog. „ange‐stellte Lehrkraft“). Das betrifft sogenannte „Erfüller/innen“, die bei gleicher Ausbildung und gleicher Eignung aus z.B. gesundheitlichen oder Alters‐Gründen nicht verbeamtet werden und mehrere hundert Euro monatlich weniger Net‐to‐Gehalt hinnehmen müssen. Das betrifft des Weiteren die sogenannten „Nichterfüller/innen“, die dieselbe Tätigkeit in den Schulen ausüben mit vergleichbaren Ausbildungen, bei gleicher Belastung, gleichen Aufgaben, gleiche Pflichten, ... für bis zu 1000 € weniger monatlich als ihre Kolleg/innen im 

 Annahme                                        

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Beamten‐Verhältnis.  Das vom Beamtenbund unterzeichnete Arbeitgeberangebot vom April 2015 ist nach unserer Auffassung kein wirklicher Eingruppierungstarifvertrag und trägt bei weitem nicht dazu bei, die Nettodifferenz der Mehrheit der Lehrkräfte im Ar‐beitnehmerverhältnis zu beseitigen.  Akzeptable Angebote müssen allen angestellten Lehrkräften eine Verbesserung bieten und aufzeigen, wie und bis wann die Angleichung der Gehälter vollzogen sein wird.  

      Entscheidung der Konferenz  Annahme  Material an  Erledigt durch  Ablehnung 

 

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Antrag Nr. 3:   Antragsteller:    AfA‐Kreisverbände Freiburg und Breisgau‐Hochschwarzwald  Empfänger:     AfA‐Bundeskonferenz, SPD‐Bundesparteitag, SPD‐Bundestagsfraktion  Betr.:      Hände weg vom Arbeitszeitgesetz       Empfehlung der 

Antragskommission  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 

 Hände weg vom Arbeitszeitgesetz  Die AfA lehnt die Forderung des Arbeitgeberverbandes zur Änderung der bisherigen Arbeitszeitregelung ab. Insbeson‐dere stellen wir uns gegen die Aufhebung des Acht‐Stunden‐Tages und gegen eine flexible Handhabung und Ausdehnung der Wochenarbeitszeit auf bis zu sieben Tage.   Begründung:  SPD und die Gewerkschaften haben lange für eine klare Re‐gelung und Begrenzung der Arbeitszeit, wie im Arbeitszeit‐gesetz vereinbart, gekämpft. Im Nachweisgesetz ist das Festhalten der Mehrarbeit klar geregelt und die Arbeitgeber leisten diesen Nachweis bis heute in den wenigsten Fällen. Durch die Verdichtung der Arbeit und die digitalen Medien sind die Arbeitnehmer schon heute wieder in der Gefahr der Ausbeutung, wie vor der gesetzlichen Regelung. Wie aus den Krankheitsberichten der Krankenkassen zu entnehmen ist, sind die Folgen der Arbeitsverdichtung und der Digitalisie‐rung am Arbeitsplatz in der deutlichen Zunahme der psychi‐schen Erkrankungen abzulesen. Sozial und volkswirtschaftlich ist dieses nicht akzeptabel. Ebenso ist es nicht akzeptabel, vor dem Hintergrund der Vereinbarung von Familie und Beruf. Sicherlich kann eine flexiblere Handhabung der täglichen Arbeitszeit hier von Vorteil sein, auch in Bezug auf die Globa‐lisierung und Vernetzung der Unternehmen über die Konti‐nente, aber die Beispiele aus der Vergangenheit, z.B. Arbeit‐nehmerentsendungsgesetz, zeigen, wie die Arbeitgeber so eine Regelung einseitig auszunutzen verstehen. Wir bezweifeln daher, dass eine Änderung des Arbeitszeitge‐setzes hin zu mehr Flexibilität und Aufhebung der bisherigen Regeln zur Arbeitszeitbegrenzung auch Vorteile für die Ar‐beitnehmer bringt, sondern im Wesentlichen wohl nur Nach‐teile.  

 Annahme                                Entscheidung der Konferenz  Annahme  Material an  Erledigt durch  Ablehnung 

 

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Antrag Nr. 4:   Antragsteller:    AfA‐Kreisverbände Freiburg und Breisgau‐Hochschwarzwald  Empfänger:     AfA‐Bundeskonferenz  Betr.:      Gerechtes Lohnniveau in Unternehmen ‐       Für ein 1:12 in Deutschland       Empfehlung der 

Antragskommission  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16  

 Gerechtes Lohnniveau in Unternehmen ‐ Für ein 1:12 in Deutschland  Die Einkommensschere in Deutschland geht immer weiter auseinander. Die AfA fordert eine gerechtere Einkommens‐verteilung. Wir haben erfolgreich den Mindestlohn einge‐führt. Nun ist es an der Zeit, an einer Regelung an der obe‐ren Seite der Einkommensschere anzusetzen. Dies soll er‐reicht werden z.B. durch eine Einführung einer Einkom‐mensobergrenze oder durch relative Regelungen wie z.B. das 1:12‐Modell. Die Höhe der Obergrenze bzw. die Ausge‐staltung der Einkommensrelation soll kontinuierlich den gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden.   (Begründung erfolgt mündlich)  

 Annahme           Entscheidung der Konferenz  Annahme  Material an  Erledigt durch  Ablehnung 

 

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Antrag Nr. 5:   Antragsteller:    AfA‐Kreisverbände Freiburg und Breisgau‐Hochschwarzwald  Empfänger:     AfA‐Bundeskonferenz  Betr.:      Mindestvergütung für Auszubildende       Empfehlung der 

Antragskommission  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35  

 Mindestvergütung für Auszubildende  Nachdem der allgemeine Mindestlohn nun erfolgreich einge‐führt worden ist, ist die Einführung einer Mindestausbil‐dungsvergütung der nächste notwendige Schritt.  Die Gliederungen der AfA, die Landes‐ und Bundesvorstände der SPD und die Koalitionsarbeitsgruppen setzen sich für eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende ein und erarbeiten hierzu Grundlagen.  Als Richtwert können die Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung herangezogen werden.  Der Mindestlohn für Auszubildende soll in regelmäßigen Abständen der Erhöhung der Lebenshaltungskosten angegli‐chen werden.   Begründung :  Die Qualität des dualen Ausbildungssystems muss kontrol‐liert und stetig verbessert werden. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in der Ausbildung als billige Arbeits‐kräfte ausgebeutet werden. Die Formulierung im §17 des Berufsbildungsgesetzes „eine angemessene Vergütung“ ist nicht ausreichend und führt in einzelnen Branchen immer wieder zu Missbrauch. Wir brauchen gut ausgebildete Arbeitskräfte, wenn wir un‐seren Lebensstandard erhalten wollen.  Wie beim Mindestlohn, so gilt auch hier, dass selbstver‐ständlich starke Gewerkschaften in gut organisierten Unter‐nehmen für „eine angemessene Vergütung“ sorgen können. Dort aber wo Gewerkschaften nicht verhandeln können muss der Gesetzgeber schützend eingreifen.  

 Annahme                              Entscheidung der Konferenz  Annahme  Material an  Erledigt durch  Ablehnung 

 

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Antrag Nr. 6:   Antragsteller:    AfA‐Kreisverbänd Freiburg und Breisgau‐Hochschwarzwald  Empfänger:     AfA‐Bundeskonferenz  Betr.:      Überarbeitung des Tarifeinheitsgesetzes (TaEG)       Empfehlung der 

Antragskommission  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 

 Überarbeitung des Tarifeinheitsgesetzes (TaEG)  Unser Ziel ist die Verwirklichung des Prinzips „gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen  für gleiche Arbeit“. Dieser Grundsatz  ist  jedoch  leider schon seit den achtziger  Jahren nicht mehr gewährleistet: Gleiche Arbeit wird unterschied‐lich behandelt durch Leiharbeit, Werkverträge, Outsourcing, Betriebsspaltungen,  Tarifflucht  bzw.  so  genannte  OT‐Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden usw.  Des Weiteren gab und gibt es  immer wieder Versuche,  so genannte  gelbe  Gewerkschaften  zu  etablieren,  die  – weil durch  die  Arbeitgeberseite  finanziell  unterstützt  –  unter‐nehmerfreundlich auftreten, das  rechtlich mögliche  Instru‐mentarium im Betriebsrat und bei Arbeitskämpfen bewusst nicht ausschöpfen und so die Durchsetzung von Tarifforde‐rungen  und  anderer  gewerkschaftlicher  Anliegen  wie  z.B. den  gesetzlichen Mindestlohn  erschweren oder  sogar  ver‐hindern.  Um  den Grundsatz  der Gleichbehandlung  im  Betrieb,  also die Tarifeinheit, wieder zu erreichen, ist eine entsprechende Regelung  erforderlich.  Erklärtes  Ziel  des  am  10.07.2015  in Kraft  getretenen  Tarifeinheitsgesetzes  (TaEG)  ist  es,  die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie durch die Auflösung von Tarifkollisionen zu sichern.  Wir  stellen  jedoch  fest,  dass  die  gesetzliche  Neuregelung durch das TaEG einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit und in das Streikrecht der Minderheitsgewerkschaft(en) und  ihrer Mitglieder darstellt, der nicht vereinbar  ist mit Art.9 Abs.3 Grundgesetz  (GG), Art.3  ILO‐Übereinkommen Nr.87  (Verei‐nigungsfreiheit), Art.4 ILO‐Übereinkommen Nr.98 (Recht auf Kollektivverhandlungen)  sowie  Art.11  der  Europäischen Menschenrechtskonvention  (EMRK)  in  Verbindung  mit Art.14 EMRK.  Die AfA verurteilt einen solchen Eingriff in die Möglichkeiten der  Gewerkschaften  zur  Ausübung  des  Arbeitskampfes durch  Arbeitsniederlegungen,  konkret  die  Einschränkung des  Streikrechts  für Minderheitsgewerkschaften  bei  Tarif‐

 Annahme                                         

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42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 

kollisionen durch Entscheidungen von Arbeitsgerichten.  Der  kollektive Arbeitskampf  zur Verbesserung der Arbeits‐bedingungen  und  zur  Aushandlung  guter  und  gerechter Tarifverträge durch Gewerkschaften  ist eine wichtige Säule sozialdemokratischen,  politischen  Denkens.  Das  ultimative Mittel des Arbeitskampfes stellen Streiks dar.  Im Grundge‐setz ist das Streikrecht der Gewerkschaften fest verankert.  Die SPD distanziert sich klar von Argumentationen, die das Streikrecht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit volkswirtschaftlichen Folgen oder den Auswirkungen für die Allgemeinheit  abwägen,  aufwiegen  und  damit  diskreditie‐ren. Eine Einschränkung des Streikrechtes für Gewerkschaf‐ten jeglicher Größe lehnen wir ab.  Die  AfA  lehnt  das  am  10.07.2015  in  Kraft  getretene  Ta‐rifeinheitsgesetz und die Regelung von Tarifkonflikten nach dem Mehrheitsprinzip  in einem Betrieb ab und  fordert die Erarbeitung eines neuen Gesetzes zur Lösung von Tarifkon‐flikten  in einem Betrieb, das den aufgeführten verfassungs‐ und völkerrechtlichen Bedenken Rechnung trägt. Basis hier‐für  soll  die  Regelung  sein,  die  vor  dem  BAG‐Urteil  vom 23.06.2010 galt.   Begründung:  Niemand legt gern seine Arbeit nieder. Missstände, Überbe‐lastungen  und  Ungerechtigkeiten  in  Betrieben  jedweder Größe und Art sind in den meisten Fällen nur von den direkt betroffenen Menschen spürbar und nur durch deren unein‐geschränktes  gewerkschaftliches  und  kollektives  Handeln änderbar.  Für  problematisch  halten  wir  die  Konstruktion,  dass  die Mitgliederzahl  der  Gewerkschaft  in  einem  „Betrieb“  zur Grundlage  für  die  Gültigkeit  von  Tarifverträgen  gemacht wird. Einerseits  ist die Frage, was ein „Betrieb“  ist, gerade bei großen Unternehmen nicht einfach zu beantworten. So besteht  z.B.  der  Bahnkonzern  aus  etwa  300  (!)  Betrieben. Für  jeden einzelnen muss geprüft werden, welche Gewerk‐schaft jeweils die stärkste ist. Es ist also für Unternehmens‐leitungen möglich,  ihre Betriebsstruktur so zu organisieren, dass  die  von  ihnen  bevorzugte  Gewerkschaft  insgesamt oder  zumindest  in  zentralen Bereichen  zur einzig  tariffähi‐gen Einheit wird.  Unklar  ist  auch,  wie  festgestellt  werden  soll,  welche  Ge‐werkschaft  die Mehrheitsgewerkschaft  in  einem  „Betrieb“ ist. Wer wird  als betriebszugehörig  gezählt, was  geschieht mit  den  „Karteileichen“  oder mit  jenen,  die  sich weigern, ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft offenzulegen. Die Liste der Probleme, die durch das neue Gesetz geschaffen 

                                                      

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96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144  

wird,  lässt sich verlängern, es dürfte aber bereits eindeutig sein, dass eine gute  Idee  (Tarifeinheit) auch gut umgesetzt werden muss. Mit  dem  nun  geltenden  Tarifeinheitsgesetz geschieht dies nicht.  Kommt es  in Betrieben  zu  konfliktierenden Tarifverträgen, d.h. zu Verhandlungen durch zwei Gewerkschaften, müssen die  Gewerkschaften  zu  einer  Konsenslösung  durch  einen gemeinsamen  Entwurf  oder  durch  Nachzeichnung  eines Tarifvertrages gelangen. Es gilt, diesen Prozess durch Medi‐ationsbegleitung zu fördern und durch Mitgliederentscheide in  beiden  Gewerkschaften  abzusichern.  Es  darf  allerdings nicht dazu kommen, dass durch arbeitsrechtliche Maßnah‐men  und  gerichtliche  Entscheidungen  das  Streikrecht  für kleine Gewerkschaften eingeschränkt und Streiks verboten werden. Solche Möglichkeiten öffnen den Arbeitgebern Tür und  Tor  für  das Ausspielen  einzelner Gewerkschaften und machen es kleinen Gewerkschaften schwerer an Einfluss zu gewinnen. Solidarität und Freiheit müssen nicht nur  inner‐halb  einer  sondern  auch  zwischen  verschiedenen Gewerk‐schaften  als  Grundwert  gelebt  und  geachtet  werden. Grundsätzlich  ist  es  aus  unserer  Sicht  sinnvoller,  die  bis 2010  durch  die  richterliche  Rechtsprechung  geübte  Praxis zur Tarifeinheit  in Gesetzesform zu gießen. Das BAG hat  ja 2010  nicht  die  Tarifeinheit  abgeschafft,  sondern  erklärt, dass zur Erzwingung der Tarifeinheit die gesetzliche Grund‐lage fehlt. Die bis zu diesem Spruch geübte Praxis, wonach im  Konfliktfall  der  speziellere  Vertrag,  der  genauer  auf Branche, Betrieb und Personal  zugeschnitten war, den  all‐gemeineren  Tarifvertrag  verdrängen,  hätte  als  gesetzliche Regelung  zur  Tarifeinheit  ausgereicht  und wäre  ohne  Ein‐griffe  in  das  Streikrecht  aus  gekommen.  Auch  hier  hatte jeweils nur ein Tarifvertrag Gültigkeit, der andere fiel unter den Tisch.  Ob ein Streik gerechtfertigt  ist oder nicht müssen  in  jedem Falle  die  Mitglieder  der  betroffenen  Gewerkschaft  ent‐scheiden. Eine gesellschaftliche Debatte über die Rechtmä‐ßigkeit  eines  Streiks  im  Lichte  ihrer  Auswirkungen  für  die Allgemeinheit und der volkswirtschaftlichen Kosten ist nicht zielführend und grundlegend ungerecht für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Gewerkschaften und  der  kollektive  Arbeitskampf  sind  der  Eckpfeiler  des Wohlstands und der Verbesserung der Lebens‐ und Arbeits‐bedingungen  für die große Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Ein Eingriff in dieses Grundrecht und ein  Ausspielen  von  Gesellschaft  und  Gewerkschaften  ge‐geneinander  ist  daher  konträr  zu  sozialdemokratischem Denken und Handeln.  

                                            Entscheidung der Konferenz  Annahme  Material an  Erledigt durch  Ablehnung 

 

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Antrag Nr. 7:   Antragsteller:    AfA‐Kreisverband Göppingen  Empfänger:     AfA‐Bundesvorstand  Betr.:      Aktive Unterstützung der AfA‐Kreisverbände       Durch den AfA‐Bundesvorstand       Empfehlung der 

Antragskommission  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27  

 Aktive Unterstützung der AfA – Kreisverbände durch den AfA ‐ Bundesvorstand  Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:  Der AfA–Bundesvorstand möge seine Rolle als Impulsgeber für die nachgeordneten Gliederungen wahrnehmen.   Begründung:  Um eine nachhaltige politische Arbeit vor Ort durchzufüh‐ren, benötigen die AfA–Kreisverbände dringend Unterstüt‐zung durch den Bundesverband. Die Impulse müssen sowohl durch aktuelle Materialien als auch durch zentrale Aktionen erfolgen.  Weiter kann der Bundesverband Veranstaltungen mit einem vorgegebenen Bundespolitischen Thema und den dazugehö‐rigen Referenten den Kreisverbänden anbieten, um z.B. ein Thema möglichst breit zu streuen.  Wenn es uns gelingen soll, die arbeitnehmerpolitischen Themen stärker in der SPD zu verankern, und den Kontakt zu den Gewerkschaften zu verstärken, müssen die AfA–Kreisverbände in ihrer Arbeit vor Ort zwingend verstärkt und unterstützt werden.  

 Annahme                      Entscheidung der Konferenz  Annahme  Material an  Erledigt durch  Ablehnung 

 

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Antrag Nr. 8:   Antragsteller:    AfA‐Kreisverband Göppingen  Empfänger:     AfA‐Bundesvorstand  Betr.:      Förderprogramm der Bundesregierung       zur Weiterbildung von Leiharbeitskräften       Empfehlung der 

Antragskommission  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27  

 Förderprogramm der Bundesregierung zur Weiterbildung von Leiharbeitskräften  Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:  Der AfA–Bundesvorstand möge darauf hinwirken, dass die Bundesregierung ein Förderprogramm zur Weiterbildung von Leiharbeitskräften beschließen möge.   Begründung:  Die Leiharbeit ist aus der heutigen Berufswelt nicht mehr wegzudenken.  Arbeitnehmerinnen & Arbeitnehmer, die nicht vom Klebeef‐fekt profitieren und deswegen auch nicht vom Leihbetrieb übernommen werden, müssen zwingend über die aktuellen Veränderungen in der Berufswelt informiert werden. Damit sie Schritt halten können mit den Beschäftigten des ersten Arbeitsmarktes sollen alle Leiharbeitsbeschäftigte ständig weiter gebildet werden.  Zu diesem Zweck soll das BM für Arbeit‐ und Soziales ein entsprechendes Weiterbildungsprogramm erarbeiten und finanzieren, das speziell auf die Bedürfnisse von Arbeitskräf‐ten, die in Leihbetrieben beschäftigt sind, zugeschnitten ist.  

 Annahme                      Entscheidung der Konferenz  Annahme  Material an  Erledigt durch  Ablehnung 

 

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Antrag Nr. 9:   Antragsteller:    AfA‐Kreisverband Rhein‐Neckar  Empfänger:     AfA‐Bundeskonferenz, SPD‐Bundestagsfraktion  Betr.:      Schärfere Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns durchführen       Empfehlung der 

Antragskommission  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22  

 Schärfere Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns durch‐führen   Wir fordern die Bundesregierung auf, die Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns weiter auszubauen und Misse‐täter stärker zur Rechenschaft zu ziehen. Gleichzeitig fordern wir eine weitere Aufstockung des Zollpersonals, um mehr Kontrollen ordnungsgemäß durchführen zu können.   Begründung:  Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass das Zollpersonal deutlich aufgestockt wird, um die Einhaltung des Mindestlohns bei den Unter‐nehmen zu kontrollieren. Leider gibt es vermehrt Unter‐nehmen, die diese Regelungen durch z. B. Streichung von Nachtzuschlägen an Sonn‐& Feiertagen, Verlängerung der Arbeitszeit ‐> unbezahlte Überstunden, Übertrag der Pau‐schalbeiträge in die RV & KV bei Minijobbern an die AN etc. umgehen.  

 Annahme                 Entscheidung der Konferenz  Annahme  Material an  Erledigt durch  Ablehnung 

 

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Antrag Nr. 10:   Antragsteller:    AfA‐Kreisverband Rhein‐Neckar  Empfänger:     AfA‐Bundeskonferenz, SPD‐Bundestagsfraktion  Betr.:      Meldepflicht über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses       Empfehlung der 

Antragskommission  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33  

 Meldepflicht über die Beendigung eines Arbeitsverhältnis‐ses  Wir fordern die SPD Bundestagsfraktion auf, darauf hinzu‐wirken, dass die Arbeitgeberin ihre ausscheidenden Mitar‐beiterInnen frühzeitig über die Beendigung des Arbeitsver‐hältnisses informieren muss. §3 Abs. 2 SGB III soll dahinge‐hend verändert werden, dass aus der Sollvorschrift „über die Verpflichtung zur Meldung nach § 38 Abs. 1 bei der Agentur für Arbeit“ zu informieren, eine Mussvorschrift wird. Unter‐lässt der Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren und es kommt es zu Sanktionierungen des Beschäftigten durch die Arbeitsagentur, so ist die Arbeitgeberin schadensersatz‐pflichtig.   Begründung:  

§38 Abs. 1 SGB III besagt:  „Personen, deren Ausbildungs‐ oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsu‐chend zu melden.“ 

In der Folge sollen Arbeitgeber nach dem §2 Abs. 2 SGB III Beschäftigte spätestens 3 Monate vor Ende des Vertrages darauf hinweisen, dass der Vertrag endet und sie sich folg‐lich bei der Arbeitsagentur melden müssen. 

Dies soll dazu führen, dass die ArbeitnehmerInnen und Aus‐zubildende, einfacher ihre Rechte und Pflichten wahrneh‐men können und die Meldung an die Agentur für Arbeit frühzeitig erfolgen kann. 

 Annahme                            Entscheidung der Konferenz  Annahme  Material an  Erledigt durch  Ablehnung 

 

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Antrag Nr. 11:   Antragsteller:    AfA‐Kreisverband Rhein‐Neckar  Empfänger:     AfA‐Bundeskonferenz, SPD‐Bundestagsfraktion  Betr.:      Werkverträge umgehen Arbeitnehmerschutzrechte und Sozialkassen       Empfehlung der 

Antragskommission  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 

 Werkverträge umgehen Arbeitnehmerschutzrechte und Sozialkassen   Wir fordern die Bundestagsfraktion auf, den Missbrauch von Werkverträgen bei der Auftragsvergabe, auch im Rahmen von Outsourcing, einzudämmen und Scheinselbstständigkeit nicht weiter ausufern zu lassen. Dies soll durch eine Ände‐rung des Betriebsverfassungsgesetzes ermöglicht werden. Die ArbeitnehmerInnen und Scheinselbstständigen brauchen eine Stärkung der Mitbestimmung von Betriebsräten.  Außerdem fordern wir explizit eine Ergänzung des BetrVG im § 99 Absatz (1):  „Bei der Vergabe von Werkverträgen ist zum Schutze von ArbeitnehmerInnenrechten dem Betriebsrat der jeweilige Werkvertrag ohne Aufforderung vorzulegen.“  Dementsprechend soll der § 95 BetrVG ‐ Auswahlrichtlinien‐gestärkt werden. Zustimmung des BR bei der personellen Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen braucht die Beurteilungsmöglichkeit, ob es sich um einen Dienst‐ oder Werkvertrag handelt. Sonst läuft dieser Paragraph in diesem Fall ins Leere. Unsere Sozialkas‐sen sollen die Beiträge erhalten, die in der Wirtschaft auch real entstehen zum Wohle der BürgerInnen unseres Landes.   Begründung:  Immer öfter werden aus Dienstverträgen Werkverträge und somit verschieden Gesetze und unsere Sozialkassen umgan‐gen. Das BGB unterscheidet mehrere Vertragsarten, so auch Werk‐ und Dienstverträge. Hält der Auftragnehmer die Zügel in der Hand, entscheidet er, wie ein Vertrag erfüllt werden soll, handelt es sich um einen Werkvertrag. Unterstützt der Auftragnehmer lediglich den Auftraggeber bei der Ausfüh‐rung, handelt es sich um einen Dienstvertrag. Dies ist ein abhängiges Arbeitsverhältnis, bei dem der/die dienstleisten‐de/n ArbeitnehmerIn nicht für den Erfolg einer Arbeit ver‐antwortlich gemacht werden kann. Sie / er handelt nicht selbstständig und in eigener Verantwortung für das herge‐

 Annahme                                         

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stellte Arbeitsergebnisses und kann auch nicht selbst be‐stimmen, zu welcher Uhrzeit und wie lange pro Tag sie / er den Auftrag erledigt. Für solche Tätigkeiten müssen Sozial‐beiträge vom Arbeitgeber abgeführt werden.  Die aktuelle Praxis führt zu Lohndumping und erheblichem Schaden für die Renten‐, Kranken‐ und Pflegeversicherun‐gen, da durch das Umgehen der Sozialversicherungspflicht dies ermöglicht. Da Betriebsräte in den Firmen nur schwer Handlungsmöglichkeiten haben, hier schon im Vorfeld ein‐zugreifen, soll dies geändert werden. Zum Schutz von Ar‐beitnehmerrechten und zur Unterstützung des Staates und seiner Behörde der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Sie ist eine Spezialabteilung des Zolls und kontrolliert, ob allge‐mein schwarzgearbeitet wird oder Sozialbeiträge hinterzo‐gen werden. Hiermit wird das erhebliche Ausmaß, wenn aus Dienstverträgen Werkverträge werden deutlich, weil es ei‐ner kompletten Behörde bedarf, mit einer Personalstärke von ca. 6.500 Bediensteten in 113 Dienststellen. Haben Be‐triebsräte im BetrVG mehr Handlungsmöglichkeiten, entlas‐tet dies die Sozialkassen und den Staat, weil in der Folge auch die FKS entlastet würde.  

                 Entscheidung der Konferenz  Annahme  Material an  Erledigt durch  Ablehnung 

 


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