Die Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die im Bericht beschriebenen Sachverhalte. Dieser Bericht darf nicht
ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers veröffentlicht werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung bedarf
zusätzlich der Zustimmung des im Bericht genannten Auftragnehmers
Bericht
Bericht
ESTW Darmstadt-Kranichstein Umbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Untersuchung zu baubedingten Schall- und Erschütterungsimmissionen
Dokument: 16-52390-I.IVE34(1)-T1
Datum: 02.03.2017
Fachabteilung: Akustik und Erschütterungen
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 2 von 21
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Angaben zum Auftrag 5
2 Beschreibung der Baumaßnahme 6
3 Beschreibung des Umfeldes 8
3.1 Bebauung nördlich der Strecke 3557 9
3.2 Bebauung südlich der Strecke 3557 10
4 Gesetzliche Grundlagen 10
5 Lärmvorbelastung 12
5.1 Straßenverkehr 12
5.2 Schienenverkehr 13
5.3 Zusammenfassung der Lärmvorbelastung 14
6 Methodik der weiteren Untersuchung 14
7 Auswahl der zu untersuchenden Arbeitsgänge und Emissionsansätze 14
8 Immissionsberechnungen und Ergebnisse 16
8.1 Ergebnisüberblick 16
8.2 Spitzenpegel 16
8.3 Zusammenfassung der Ergebnisse 17
9 Maßnahmen zur Minderung des Baulärms 18
9.1 Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle 18
9.2 Beschränkung der Betriebszeit 18
9.3 Empfohlene Maßnahmen 18
10 Baubedingte Erschütterungsimmissionen 19
11 Zusammenfassung 20
12 Unterschriften 21
Anlagen I
Anlage 1 Übersichts- und Rasterlärmkarten I
Anlage 2 Emissionsansätze II
Anlage 3 Lärmkartierung Straße III
Anlage 4 Lärmkartierung Schiene V
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Verzeichnis der Abkürzungen
AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung
BE-Fläche Baustelleneinrichtungsfläche
dB(A) Dezibel (Frequenzbewertung A)
Bf Bahnhof
BÜ Bahnübergang
ESTW elektronisches Stellwerk
EÜ Eisenbahnüberführung
Hbf Hauptbahnhof
IRW Immissionsrichtwert nach AVV Baulärm [2]
km Kilometer
KI Impulszuschlag
KT Tonhaltigkeitszuschlag
LoD1 Level of Detail 1 (Detailierungsgrad des Gebäudemodells)
L-Straße Landstraße
LWA Schallleistungspegel
LWA,max Maximal-Schallleistungspegel
Lr Beurteilungspegel
m Meter
OL-Mast Oberleitungsmast
Osm openstreetmaps
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Quellenverzeichnis / Literaturverzeichnis
[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz–
BImSchG)
[2] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) – Geräu-
schimmissionen
[3] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung
(BauNVO)
[4] DIN ISO 9613-2: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemei-
nes Berechnungsverfahren
[5] Zweiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV)
[6] Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
[7] Richtlinie 2005/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
[8] DIN 4150: Erschütterungen im Bauwesen – Teil 1: Grundsätze, Vorermittlung und Mes-sung von Schwingungsgrößen
[9] DIN 4150: Erschütterungen im Bauwesen – Teil 2: Einwirkungen auf Menschen in Ge-bäuden
[10] DIN 4150: Erschütterungen im Bauwesen – Teil 3: Einwirkungen auf bauliche Anlagen [11] DIN 45684-1: Akustik – Ermittlung von Fluggeräuschimmissionen an Landeplätzen [12] EU-Parlament und EU-Rat, Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung
von Umgebungslärm, 25.06.2002 [13] IVV GmbH, Entwurfsplanung ESTW Darmstadt-Kranichstein mit Anlagen 1 bis 13, Stand
23.11.2016, zur Verfügung gestellt durch DB Netz AG am 27.01.2017
[14] Ingenieurbüro für Bauwesen Schmidt GmbH, Erläuterungsbericht(Vorentwurf), Baustel-
leneinrichtungsflächen(Vorabzug), Bauphasenplan(Vorentwurf) zum Umbau des Bahn-
hofs in Messel, zur Verfügung gestellt via E-Mail am 06.02.2017
[15] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Technischer Bericht zur Untersuchung
der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Schriftenreihe Umwelt und Geologie, Unter-
reihe Lärmschutz in Hessen, Heft 2
[16] Furukawa Rock Drill Germany, Datenblatt für Hydraulikhämmer, Frankfurt Main
[17] Bundesverwaltungsgericht, Urteil des 7. Senats vom 10.07.2012 zum Bau der U-Bahnlinie 5 im Bezirk Berlin-Mitte, BVerwG 7A 11.11
[18] Landkreis Darmstadt-Dieburg, Flächennutzungsplan, Informationsportal: BürgerGIS, Onli-ne im Internet: https://www.ladadi.de, Zugriff im Feb. 2017
[19] Landkreis Darmstadt-Dieburg, Bebauungspläne, Informationsportal: BürgerGIS, Online im
Internet: https://www.ladadi.de, Zugriff im Feb. 2017
[20] Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Gebäudedaten
(LoD1), via E-Mail am 03.02.2017 [21] Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Digitales Gelände-
modell 5, via E-Mail am 03.02.2017 [22] Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), Lärmkartierung,
Online im Internet: http://laerm.hessen.de/, Stand 2012 [23] Eisenbahn-Bundesamt, Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen
des Bundes, Online im Internet: http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba, Zugriff im Feb. 2017
[24] Google Earth pro, Version 7.1.5.1557, Zugriff im Feb. 2017
[25] OpenStreetView, Online im Internet: http://www.openstreetmap.de, Zugriff im Feb. 2017
[26] Sascha Hermann, Strecken- und Gebäudebilder, Aufnahmen im Rahmen der Ortsbege-
hung am 09.02.2017
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1 Angaben zum Auftrag
Aufgabenstellung:
Auf der Strecke 3557 Darmstadt Hbf – Aschaffenburg soll der Abschnitt vom Bahnhof (Bf)
Darmstadt Nord in km 38,080 bis zum Bf Babenhausen in km 63,920 mit ESTW-Technik ausge-
rüstet werden (ESTW Darmstadt-Kranichstein)
Die hier dargelegte Untersuchung zu den baubedingten Schallimmissionen umfasst die geplan-
ten Umbauarbeiten im Bereich des Bahnhofs Messel von km 44,658 bis km 46,502. Dazu gehö-
ren Rückbauarbeiten an den Gleisen bzw. Weichen und die Erneuerung der gesamten Oberlei-
tungsanlage.
Im Bahnhof Messel werden korrespondierend zum Vorhaben ESTW Darmstadt-Kranichstein
der Hausbahnsteig erneuert, der vorhandene Mittelbahnsteig zurückgebaut und ein neuer Au-
ßenbahnsteig errichtet.
Im Zusammenhang mit dem Rückbau der Gleise und der Zuwegung zum neuen Bahnsteig wird
der Bahnübergang (BÜ) 60 in km 45,540 erneuert [13], [14].
Im Rahmen einer Baulärmabschätzung ist die schalltechnische Situation während der Bau-
phase anhand von maßgeblichen, lärmintensiven Arbeitsgängen zu untersuchen und mit den
Immissionsrichtwerten der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
(AVV Baulärm) – Geräuschimmissionen –“ [2] zu vergleichen.
Ergänzend werden die baubedingten Erschütterungen betrachtet.
Auftraggeber:
DB Netz AG
I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49
60528 Frankfurt am Main
Ansprechpartner:
Herr Marcel Rothe
Tel.: 069 265 19517
E-Mail: [email protected]
Auftragnehmer:
DB Systemtechnik GmbH Akustik und Erschütterungen (I.T-IVE 34(1)) Völckerstraße 5 80939 München
Ansprechpartner: Herr Sascha Hermann Tel.: 089 1308 29534 E-Mail: [email protected] Verteiler des Berichtes:
Auftraggeber: digital, aufstellende Fachabteilung: digital.
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 6 von 21
2 Beschreibung der Baumaßnahme
Der Bahnhof Messel befindet sich im Bereich Bahn-km 44,658 bis 46,502 der zweigleisigen,
elektrifizierten Hauptstrecke 3557 Darmstadt Hbf – Aschaffenburg.
Im Bereich des Bahnhofs Messel wird die durchgängige Erneuerung der leit- und sicherungs-
technischen Anlagen durch ESTW-Technik einschließlich aller zugehörigen Anpassungsmaß-
nahmen durchgeführt.
Im Bf Messel sind drei Bahnsteige vorhanden. Am nördlichen Gleis 1 befindet sich der ca.
180 m lange Hausbahnsteig. Zwischen den Gleisen 1 und 2 liegt der ca. 200 m lange Mittel-
bahnsteig 1. Weiterhin befindet sich zwischen den Gleisen 2 und 3 ein ca. 100 langer Mittel-
bahnsteig 2, welcher derzeit nicht mehr angefahren wird. Die Bahnsteigkanten bestehen aus
Naturstein bzw. aus Betonsteinkanten.
Die vorhandene Oberleitungsanlage ist hauptsächlich in Querfeldbauweise und in Einzelmast-
bauweise mit Flach- und Winkelmasten ausgeführt. Die Maste sind auf Ortbetonfundamenten
gegründet.
Im Zusammenhang mit der ESTW-Maßnahme werden die Gleise 3 bis 5 im Bf Messel ersatzlos
zurückgebaut. Gleis 2 wird vom Bahnnetz getrennt. Dazu werden die westliche (Weiche 3) und
die östliche Zugangsweiche (Weiche 11) vom Gleis 2 in das Gleis 3 ausgebaut. Zusätzlich er-
folgt der ersatzlose Rückbau aller bereits stillgelegten Gleisanlagen nördlich der Streckengleise.
Die vorhandenen Gleisabschlüsse werden ebenfalls ersatzlos rückgebaut.
Des Weiteren ist die Erneuerung der kompletten Oberleitungsanlage zwischen den Bahnhofs-
grenzen des Bahnhofs Messel geplant. Die vorhandene Oberleitungsanlage wird komplett zwi-
schen den Bestandsmasten 44-15 / 44-16 und 46-15 / 46-16 zurückgebaut.
Die anschließende Installation der neuen Oberleitungsmaste wird in diesem Gutachten nicht
berücksichtigt.
Im Zuge des Projekts ESTW Darmstadt-Kranichstein werden die Bahnsteiganlagen des Bf
Messels umgebaut. Der nördliche Hausbahnsteig soll auf einer Länge von 170 m erneuert wer-
den. Damit verbunden ist eine Aufhöhung auf 76 cm. Die zwei vorhandenen Mittelbahnsteige
werden zurückgebaut und an ihrer Stelle, im Süden im Bereich des ehemaligen Gleises 3, ein
170 m langer und 76 cm hoher Außenbahnsteig errichtet. Die Bahnsteige werden mit barriere-
freien Zugängen erschlossen und mit Beleuchtung, Wegeleitsystem etc. ausgestattet.
Durch den Rückbau des Gleises 3 sowie die neue Zuwegung zum Bahnsteig 2 wird der Bahn-
übergang (BÜ) 60 „Roßdörfer Straße“ in Bahn-km 45,540 angepasst. Dazu werden die Lichtzei-
chen und Schrankenantriebe erneuert und die bestehende Fahrbahn geringfügig verändert. Es
wird eine neue Zuwegung zum Außenbahnsteig realisiert und ein P+R-Parkplatz errichtet. Zur
Unterbringung der Steuerung für die Bahnübergangssicherungsanlagen erfolgt die Errichtung
eines neuen Betonschalthauses nordöstlich des BÜs. Das Schalthaus wird gefertigt angeliefert
und auf das Fundament des alten Schalthauses aufgestellt.
Um Lager- und Bewegungsfläche für Baumaterial, Baumaschinen, temporäre Sozial- und Ar-
beitsräume (Baucontainer) zu schaffen, werden nördlich und südlich der Streckengleise im Be-
reich der Bahnsteige unversiegelte Baustelleneinrichtungsflächen hergerichtet [13], [14].
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Abbildung 1: Skizze der Situation vor dem Umbau des Bahnhofs Messel [14]
Abbildung 2: Skizze der Situation nach dem Umbau des Bahnhofs Messel [14]
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 8 von 21
Abbildung 3: Bf Messel, Blick nach Westen [26]
Abbildung 4: Bf Messel, Blick nach Osten [26]
3 Beschreibung des Umfeldes
Für einen Teil des zu untersuchenden Bereichs bestehen rechtskräftige Bebauungspläne. Für
Nutzungsgebiete, für die zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Bebauungsplan existiert, erfolgt
eine Einschätzung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung gemäß § 2 - § 11 BauNVO [3]
anhand der tatsächlichen Nutzung unter Einbeziehung des aktuellen Flächennutzungsplans der
Gemeinde Messel [18].
Messel ist eine Gemeinde im Landkreis Darmstadt-Dieburg im Bundesland Hessen. Die Ge-
meinde liegt zwischen den Verkehrsstationen Dieburg im Osten und Kranichstein im Westen.
Nachfolgend wird die Bebauung nördlich und südlich des Bahnhofs beschrieben. Abbildung 5
zeigt ein Luftbild der örtlichen Situation.
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 9 von 21
Abbildung 5: Lage des Bf Messel, Strecke 3557, km 44,658 bis km 46,502 [24]
3.1 Bebauung nördlich der Strecke 3557
Bei der Fläche nördlich des Bahnhofs und östlich der Landstraße L 3317 (Roßdörfer Straße),
welche über den BÜ 60 verläuft, handelt es sich um ein nach Bebauungsplan festgeschriebe-
nes Gewerbegebiet. An der Straße „Am Bahnhof“ befinden sich mehrere ca. 8 m hohe Werkhal-
len. In westlicher Richtung endet die Straße an einer Wertstoffrückgewinnungsabraumhalde. In
den Straßen Zeilharder Straße, Zimmerner Straße und Georgenhäuser Straße des Gewerbe-
gebietes sind kleinere Gewerbebetriebe u.a. zur Metall- und Schrottverarbeitung angesiedelt.
Vereinzelt sind ein- bis zweigeschossige Wohnhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss vor-
handen.
Westlich der L 3317 sind die Flächen am Gustavsweg und der Landstraße L 3317 gemischt mit
ein- bis zweigeschossigen Gebäuden mit ausgebautem Dachgeschoss bebaut. An den Straßen
„Außerhalb 8 und 16“ sind die Flächen (mehrheitlich) nach Bebauungsplan als allgemeines
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 10 von 21
Wohngebiet erschlossen. Die Gebäude sind ein- bis zweigeschossig mit ausgebautem Dachge-
schoss. Zum Zeitpunkt der Ortsbegehung [26] ist mit der Errichtung weiterer Gebäude begon-
nen worden.
In einer Entfernung von ca. 600 m zum oben beschrieben Gewerbegebiet, beginnt der Kernbe-
reich der Gemeinde Messel. Die dort stehenden ein- bis zweigeschossig Gebäude mit ausge-
bautem Dachgeschoss sind nach Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet einzustufen.
3.2 Bebauung südlich der Strecke 3557
Südlich bzw. südöstlich des Bahnhofs Messel befinden sich gewerblich genutzten Flächen (Be-
tonwerk). Auf dem Gelände befinden sich mehrere ca. 8 m hohe Werkhallen.
Westlich der L 3317 in der Straße Außerhalb 7 liegen vereinzelt ein- bis zweigeschossige Ge-
bäude mit ausgebautem Dachgeschoss. Die Fläche wird nach örtlicher Einschätzung und Flä-
chennutzungsplan als gemischte Fläche deklariert.
Weiter in südlicher Richtung entlang der Straßen L 3317, Am Wildpark und Markstraße sind die
Flächen der allgemeinen Wohnbebauung zu zuordnen. Die Gebäude sind ein- bis zweige-
schossig mit ausgebautem Dachgeschoss. Zudem befindet sich im südlichen Teil der Markstra-
ße ein sechsgeschossiges Hochhaus.
4 Gesetzliche Grundlagen
Baustellen sind als nicht genehmigungsbedürftige Anlagen gemäß § 3 Abs. 5 des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG [1]) einzustufen. Nach § 22 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BIm-
SchG hat der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen sicherzustellen, dass schädli-
che Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen müssen auf ein
Mindestmaß beschränkt werden.
Die Beurteilung von Baulärm erfolgt entsprechend § 66 Abs. 2 BImSchG nach der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm) [2].
Die AVV Baulärm konkretisiert für Geräuschimmissionen von Baustellen den unbestimmten
Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen und legt Immissionsrichtwerte (IRW) in Ab-
hängigkeit von der baulichen Nutzung für den Tages- und Nachtzeitraum fest.
Die AVV Baulärm unterscheidet folgende Beurteilungszeiträume:
tags (07.00 Uhr - 20.00 Uhr),
nachts (20.00 Uhr - 07.00 Uhr).
Werktage sowie Sonn-/ Feiertage werden nicht unterschieden.
Die Immissionsrichtwerte nach AVV Baulärm in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung nach
BauNVO [3] sind in Tabelle 1 angegeben
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 11 von 21
Tabelle 1: Immissionsrichtwerte nach AVV Baulärm [2]
Gebiete nach AVV Baulärm
Immissionsrichtwerte
in dB(A) Begriffe (Abkür-
zungen) nach
Bebauungsplan tags nachts
Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind. 65 50 Gewerbegebiet (GE)
Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vor-
wiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen unterge-
bracht sind.
60 45 Mischgebiet (MI)
Gebiete in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind. *) 55 40 Allgemeines Wohn-
gebiet (WA)
Gebiete in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind. 50 35 Reines Wohngebiet
(WR)
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 35 Kurgebiet (KU)
*) Für schulische Einrichtungen wird die Schutzbedürftigkeit eines allgemeinen Wohngebietes zugrunde gelegt.
Für die Zuordnung der Immissionsorte zu den in Nr. 3.1.1 der AVV Baulärm genannten Gebie-
ten gelten nach Nr. 3.2 AVV Baulärm folgende Grundsätze:
Sind im Bebauungsplan Gebiete festgesetzt, die den in Nummer 3.1.1 AVV Baulärm
aufgeführten Gebieten entsprechen, so ist vom Bebauungsplan auszugehen.
Weicht die tatsächliche bauliche Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erheblich
von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung ab, so ist von der tatsächli-
chen baulichen Nutzung des Gebietes auszugehen.
Ist ein Bebauungsplan nicht aufgestellt, so ist die tatsächliche bauliche Nutzung zugrun-
de zu legen.
Zur Ermittlung des Beurteilungspegels ist nach Nr. 6.7 AVV Baulärm von dem Wirkpegel unter
Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer der Baumaschinen eine Zeit-
korrektur entsprechend Tabelle 2 abzuziehen.
Tabelle 2: Zeitkorrektur des Beurteilungspegels nach der Betriebsdauer von Baumaschinen
Durchschnittliche tägliche Betriebsdauer in der Zeit von Zeitkorrektur
7 Uhr bis 20 Uhr (tags) 20 Uhr bis 7 Uhr (nachts)
bis 2,5 h bis 2 h 10 dB(A)
über 2,5 h bis 8 h über 2 h bis 6 h 5 dB(A)
über 8 h über 6 h 0 dB(A)
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen nach Abschnitt 3.1.3 AVV Baulärm die Immissi-
onsrichtwerte in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Lässt sich eine Lärmvorbelastung im Umfeld der Baustelle feststellen, welche im Mittel über den
Immissionsrichtwerten der AVV Baulärm liegt, kommt gemäß Urteil des Bundesverwaltungsge-
richts zum Bau der U-Bahnlinie 5 in Berlin [17] eine Anhebung der Immissionsrichtwerte in Be-
tracht. Der angehobene Immissionsrichtwert wird dabei als fachplanerische Zumutbarkeits-
schwelle bezeichnet.
In Bezug auf Abschnitt 4.1 der AVV Baulärm kann von Maßnahmen zur Lärmminderung abge-
sehen werden, soweit durch den Betrieb von Baumaschinen infolge nicht nur gelegentlich ein-
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 12 von 21
wirkender Fremdgeräusche keine zusätzlichen Gefahren, Nachteile oder Belästigungen eintre-
ten [2].
Von der Stilllegung der Baumaschine kann nach Abschnitt 5.2.2 AVV Baulärm trotz Überschrei-
tung der Immissionsrichtwerte abgesehen werden, wenn die Bauarbeiten
zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes oder zur Abwehr sonstiger Gefahren
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder
im öffentlichen Interesse
dringend erforderlich sind und die Bauarbeiten ohne die Überschreitung der Immissionsrichtwer-
te nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können.
5 Lärmvorbelastung
Nachfolgend wird überprüft, ob aufgrund vorhandener Lärmvorbelastungen eine Anhebung der
in Tabelle 1 angegebenen Immissionsrichtwerte nach der AVV Baulärm gerechtfertigt ist.
Zur Beurteilung der Lärmvorbelastung werden die online verfügbaren Lärmkartierungen des
Bundeslandes Hessen für den Straßenverkehr und die Lärmkartierungen des Eisenbahnbun-
desamtes für den Schienenverkehr verwendet. Die Lärmkarten beinhalten jeweils den 24-
Stunden-Pegel (Lden) und den Nachtpegel (Lnight) für den Schienen- und Straßenverkehrslärm.
[22], [23].
Diese Lärmindizes nach EU-Umgebungslärmrichtlinie unterscheiden sich definitionsgemäß von
den in Deutschland für die Beurteilung der Lärmbelastung geltenden Beurteilungspegeln. Aller-
dings können die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie ermittelten Pegel (insbesondere der Lnight
Wert) zum orientierenden Vergleich mit bundesdeutschen Richt- oder Grenzwerten herangezo-
gen werden [12].
5.1 Straßenverkehr
Die im Internet veröffentlichte Lärmkartierung des Landes Hessen [22] für den Straßenverkehr
ist für das Umfeld der EÜ als Anlage 3 beigefügt und zeigt in Bezug auf die Lärmvorbelastung
folgende Ergebnisse:
Im Umfeld des Bahnhofs Messel ist für die Landstraße L 3317 der Lden-Pegel und der Lnight-
Pegel lärmkartografisch erfasst.
Tageszeitraum: Für die oben genannte Straße ist jeweils an der direkt zur Straße lie-
genden Bebauung ein Beurteilungspegel Lden zwischen 55 dB(A) und 65 dB(A) erkenn-
bar. Der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Lden lässt aufgrund der Mittelung über den Tages-,
Abend- und Nachtzeitraum sowie der Vergabe von Zuschlägen abends und nachts keine
konkreten Rückschlüsse auf den Tagespegel zu. Es ist nicht möglich, den Beurteilungs-
pegel Lden für den Straßenverkehr ohne weitere Informationen mit den für den Tageszeit-
raum festgelegten Immissionsrichtwerten in der AVV zu vergleichen.
Aus diesem Grund ist keine konkrete Einschätzung der Lärmvorbelastung durch den
Straßenverkehr im Tageszeitraum durchführbar.
Nachtzeitraum: Die Lärmkartierung weist Beurteilungspegel Lnight im direkten Nahbereich
der oben genannten Straße zwischen 45 dB(A) und 50 dB(A) auf. Der Lnight Pegel ist an-
nährend mit dem Beurteilungspegel für den Nachtzeitraum nach der AVV vergleichbar.
Bei einem Immissionsrichtwert nach der AVV Baulärm von 40 dB(A) nachts für Wohn-
gebiete und 45 dB(A) für Mischgebiete kommt aus fachlicher Sicht eine Anhebung der
Immissionsrichtwerte im Nachtzeitraum für den Untersuchungsraum nur bedingt in Be-
tracht. Um den Unsicherheiten aus dem Vergleich der Immissionsrichten der AVV Bau-
lärm für den Nachtzeitraum mit dem Nachtpegel (Lnight) und Unschärfen der Kartierung
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 13 von 21
Rechnung zu tragen, werden die abgelesenen Pegel aus der Lärmvorbelastung um eine
Toleranz von 5 dB vermindert angenommen. In diesem Fall kommt eine Betrachtung der
Lärmvorbelastung im Nachtzeitraum nicht mehr in Frage.
5.2 Schienenverkehr
Die im Internet veröffentlichte Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes [23] für den Schie-
nenverkehr 2014 ist für das Umfeld des Bahnhofs Messel als Anlage 4 beigefügt und zeigt in
Bezug auf die Lärmvorbelastung folgende Ergebnisse:
Für die Strecke 3557 sind der Lden-Pegel und der Lnight-Pegel lärmkartografisch erfasst.
Tageszeitraum: Für den Tageszeitraum steht nur der bereits in Abschnitt 5.1 genannte Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Lden zur Verfügung. Dieser lässt aufgrund der Mittelung über den Tages-, Abend- und Nachtzeitraum sowie der Vergabe von Zuschlägen abends und nachts keine konkreten Rückschlüsse auf den Tagespegel zu.
Da an Bahnstrecken die Differenz zwischen Tages- und Nachtpegel i.d.R. nur gering ist,
wird hilfsweise der Nacht-Lärmindex Lnight zur Einschätzung der Lärmvorbelastung durch
Schienenverkehr im Tageszeitraum herangezogen.
Für den Tageszeitraum weist die Lärmkartierung in den Straßen Gustavsweg, Am
Bahnhof und Außerhalb 7 einen Lärmindex Lnight zwischen 65 dB(A) und 70 dB(A) auf.
Für die Gebäude in der Roßdörfer Straße kann im Mittel ein Lärmindex zwischen
55 dB(A) und 60 dB(A) herangezogen werden. Die Straßen Außerhalb 8 und 16, Am
Wildpark und Markstraße sind mit 50 dB(A) bis 55 dB(A) vorbelastet. Die gewerblich ge-
nutzten Flächen im Norden und Süden der Strecke 3557 weisen einen Lärmindex zwi-
schen 45 dB(A) und 55 dB(A) auf.
Um den Unsicherheiten aus dem Vergleich der Immissionsrichtwerten der AVV Baulärm
für den Nachtzeitraum mit dem Nachtpegel (Lnight) und Unschärfen der Kartierung Rech-
nung zu tragen, werden die abgelesenen Pegel aus der Lärmvorbelastung um eine Tole-
ranz von 5 dB vermindert angenommen.
Unter Berücksichtigung der Immissionsrichtwerte für den Tageszeitraum nach der AVV
Baulärm für allgemeine Wohngebiete 55 dB(A), Mischgebiete 60 dB(A) und Gewerbe-
gebiete 65 dB(A) ist eine Anhebung der Immissionsrichtwerte für die Gebäude in den
Straßen Gustavsweg und Außerhalb 7 auf 62,5 dB(A) fachlich vertretbar. Eine Anhe-
bung der Immissionsrichtwerte in anderen Bereichen im Umfeld des Bahnhofs Messel ist
hingegen nicht gerechtfertigt.
Nachtzeitraum: Da der Lnight-Pegel sowohl für den Tages- als auch den Nachtzeitraum zum orientierenden Vergleich angesetzt wird, kann die Beschreibung der örtlichen Lärmsituation dem Tageszeitraum (siehe oben) entnommen werden.
Um den Unsicherheiten aus dem Vergleich der Immissionsrichtwerten der AVV Baulärm für den Nachtzeitraum mit dem Nachtpegel (Lnight) und Unschärfen der Kartierung Rech-nung zu tragen, werden die abgelesenen Pegel aus der Lärmvorbelastung um eine Tole-ranz von 5 dB vermindert angenommen.
Die Immissionsrichtwerte für den Nachtzeitraum betragen nach der AVV Baulärm für all-
gemeine Wohngebiete 40 dB(A) und für Mischgebiete 45 dB(A) und Gewerbegebiete
50 dB(A). Daraus lassen sich folgende fachplanerische Zumutbarkeitsschwellen ermit-
teln:
- Gustavsweg, Am Bahnhof und Außerhalb 7: 62,5 dB(A)
- Roßdörfer Straße 52,5 dB(A)
- Am Wildpark, Markstraß, Außerhalb 8 und 16 47,5 dB(A)
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 14 von 21
Für die Gewerbeflächen im Norden und Süden des Bahnhofs Messel und die weiteren
Flächen im Bereich des Bahnhofs Messel ist keine Erhöhung der Immissionsrichtwerte
fachlich vertretbar.
5.3 Zusammenfassung der Lärmvorbelastung
Wie in den Abschnitten 5.1 und 5.2 dargelegt, wird eine Anhebung der Immissionsrichtwerte für
den Tageszeitraum nach der AVV Baulärm aufgrund von Lärmvorbelastungen aus dem Schie-
nenverkehr in den Straßen Gustavsweg, und Außerhalb 7 für fachlich gerechtfertigt gehalten.
Für den Nachtzeitraum ist eine Anhebung der Immissionsrichtwerte in den Straßen Gustavs-
weg, Am Bahnhof, Außerhalb 7, Markstraße Außerhalb 8 und 16, Roßdörfer Straße, Am Wild-
park fachlich vertretbar.
Bei einer örtlichen Begehung im Bereich des Bahnhofs Messel konnten keine Verkehrsschwer-
punkte ausgemacht werden. Geräusche, welche durch die Gewerbebetriebe verursacht wer-
den, sind im gesamten Umfeld wahrnehmbar gewesen.
6 Methodik der weiteren Untersuchung
Die zukünftige Geräuschsituation während der Bauphase im Bereich des Bahnhofs Messel wird
auf Grundlage des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Erläuterungsberichtes unter An-
nahme eines möglichen typischen Geräteeinsatzes abgeschätzt [13], [14].
Ausgehend von den Emissionspegeln und Einwirkzeiten der jeweiligen Baumaschinen erfolgt
die Berechnung der Immission, d.h. die individuelle Geräuschbelastung.
Zur Berechnung der Immissionspegel wird ein akustisches Ausbreitungsmodell aufgebaut, wel-
ches auf einem digitalen Geländemodell und einem LoD1-Datensatz basiert [20], [21]. Zur bes-
seren Darstellung werden Straßen- und Schienenzüge aus openstreetmaps-Daten importiert
[25].
Die Berechnungen erfolgen mit Hilfe der Software Cadna/A 2017, Version 157.47 02.
7 Auswahl der zu untersuchenden Arbeitsgänge und Emissionsansätze
Die Berechnung der Emissionen wird auf Grundlage der einzelnen Bauarbeiten unter Annahme
von möglichen typischen Geräteeinsätzen durchgeführt.
Die Beurteilung erfolgt für den Tageszeitraum und, sofern nach Bauablaufplan vorgesehen, für
den Nachtzeitraum [13], [14].
Die schalltechnischen Berechnungen werden getrennt für jeden Arbeitsgang durchgeführt. Auf
diese Weise können mögliche Konfliktpotentiale festgestellt und Lösungsmöglichkeiten erörtert
werden.
Die Emissionsansätze mit Angabe der berücksichtigten Schallquellen und zugrunde gelegten
Einwirkzeiten sind als Anlage 2 beigefügt. Tabelle 3 enthält eine Zusammenfassung der be-
trachteten Arbeitsgänge und Baumaschinen.
Der Einsatz von Baumaschinen auf einer Baustelle beschränkt sich in der Regel nicht auf die
hier aufgeführten lärmintensiven Maschinen. Je nach Anforderung an den Bauvorgang kommen
auch kleinere Geräte und manuelle Arbeiten zum Einsatz. Es ist davon auszugehen, dass diese
bei Einhaltung des Standes der Technik wesentlich geringere Schallemissionen verursachen
und dadurch den Gesamtschallleistungspegel unwesentlich beeinflussen. Es erfolgt daher keine
weitere Berücksichtigung dieser Geräte.
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 15 von 21
Tabelle 3: Berücksichtigte Arbeitsgänge unter Angabe der lärmintensiven Baumaschinen und Emissionsarten
Arbeitsgang Lärmintensive Baumaschine
Zeitraum Emissionsart
(Höhe über Boden)
Baustelleneinrichtung
- Zweiwegebagger
tags Flächenschallquelle
(2 m) - LKW
- Mini-Bagger
Rückbau Bahnsteig
- Zweiwegebagger
tags / nachts Flächenschallquelle
(2 m)
- Bagger mit gedämmtem Spitzmei-ßel
- Bohrhammer
- LKW
Neubau Bahnsteige
- Zweiwegebagger
tags / nachts Flächenschallquelle
(2 m)
- Rüttelplatte
- Betonpumpe
- Betontransportmischer
- Flaschenrüttler
- Mini-Bagger
Rückbau OL-Maste
- Zweiwegebagger
tags / nachts Punktschallquelle
(2 m)
- Trennschleifmaschine
- Baustellenschweißaggregat
- Mobilkran
Gleisarbeiten
- Zweiwegebagger
tags / nachts Linienschallquelle
(2 m)
- Radbagger mit Tieflöffel
- Baustellenschweißaggregat
- Trennschleifmaschine
- LKW
Arbeiten am BÜ
- Radbagger
tags / nachts Flächenschallquelle
(2 m)
- Radlader
- Trennschleifmaschine
- LKW
Für die Höhe der Schallquellen im Modell wird die mittlere Emissionshöhe der lärmintensivsten
Baumaschine je Arbeitsgang verwendet.
Aufgrund der Vollsperrung der Strecke und des Bauablaufplanes ist davon auszugehen, dass
kein automatisches Warnsystem zum Einsatz kommt.
Für die Abbrucharbeiten wird vorausgesetzt, dass ein gedämmter Spitzmeißel eingesetzt wird.
Gegenüber den Emissionskennwerten in [15] ergibt sich damit eine Pegelminderung von 6 dB
(vgl. [16]), die in der Berechnung zugrunde gelegt wird.
Für die Arbeitsgänge „Rückbau OL-Maste“ und „Gleisarbeiten“ wird exemplarisch der Bereich
westlich des Bf Messel betrachtet. Aufgrund der örtlichen Bebauung ist davon auszugehen,
dass in diesem Bereich die höchsten Überschreitungen auftreten werden.
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 16 von 21
8 Immissionsberechnungen und Ergebnisse
Ausgehend von den ermittelten Emissionspegeln erfolgt die Berechnung der Immissionen an-
hand von Rasterlärmkarten für eine Höhe von 5,1 Meter über der Geländeoberkante. Diese
Höhe entspricht der Immissionspunkthöhe für das erste Obergeschoss.
Zusätzlich werden die Schallimmissionen vereinfacht an allen Immissionsorten, für welche nach
erster Abschätzung eine Immissionsrichtwertüberschreitung nach der AVV Baulärm in Betracht
kommt, im Umfeld der Baustelle berechnet. Betrachtet werden insgesamt bis zu 1726 Gebäude
bzw. Gebäudeteile.
Für die vereinfachte Berechnung der Immissionsorte an einem Gebäude bzw. Gebäudeteil wird
jeweils nur das aus schalltechnischer Sicht kritischste, oberste Stockwerk betrachtet.
Die Ausbreitungsberechnung erfolgt nach DIN ISO 9613-2 [4]. Für die Bodendämpfung wird das
alternative, nicht spektrale Berechnungsverfahren angewendet.
Folgende Immissionspunkthöhen werden zugrunde gelegt:
Erdgeschoss: 2,3 m über Geländeoberkante (Mitte des geöffneten Fensters),
jedes weitere Geschoss: + 2,8 m.
Die Berechnungsergebnisse sind nachfolgend für die einzelnen Arbeitsgänge zusammenge-
fasst.
Ergänzend sind die Ergebnisse in Anlage 1 als flächenhafte Rasterlärmkarten dargestellt.
Alle Ergebnisse gelten für die in Anlage 2 angegebenen Berechnungsansätze.
8.1 Ergebnisüberblick
Tabelle 4: Übersicht der Berechnungsergebnisse für die einzelnen Bauphasen und Arbeitsgänge
Die dargestellte Anzahl von Objekten muss nicht zwingend mit der tatsächlichen Anzahl an Ge-
bäuden im untersuchten Bereich übereinstimmen.
Bei Objekten mit einer Grundfläche ≤ 35 m² oder einer Höhe ≤ 2 m wird nicht von einer schutz-
bedürftigen Nutzung ausgegangen. Des Weiteren werden keine Gebäude berücksichtigt, wel-
che im Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan nicht beplant sind und bei denen keine er-
kennbare Wohnraumnutzung vorhanden ist.
Da beispielsweise Anbauten mit einer Grundfläche > 35 m² als eigenständige Immissionspunkte
berücksichtigt werden, kann ein Gebäude mehrere Immissionspunkte aufweisen.
8.2 Spitzenpegel
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen nach Abschnitt 3.1.3 AVV Baulärm die Immissi-
onsrichtwerte in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Für den Tageszeitraum
bestehen keine Anforderungen an Spitzenpegel.
Anzahl der
Immissionspunkte
mit IRW-
Überschreitung
maximaler
Beurteilungspegel
in dB(A)
Höhe der max.
Überschreitung
in dB
Anzahl der
Immissionspunkte
mit IRW-
Überschreitung
maximaler
Beurteilungspegel
in dB(A)
Höhe der max.
Überschreitung
in dB
Baustelleneinrichtung 4 von 334 65,2 1,2
Rückbau Bahnsteige 9 von 334 73,4 8,4 118 von 334 73,1 23,1
Neubau Bahnsteige 10 von 334 71,8 7,0 110 von 334 70,5 20,7
Rückbau
OL-Maste39 von 334 75,8 15,8 113 von 334 75,7 30,7
Gleisarbeiten 38 von 334 73,7 13,7 98 von 334 69,7 24,7
Arbeiten am BÜ 12 von 334 77,6 17,6 96 von 334 77,2 32,2
Arbeitsgang
Tags Nachts
entfällt (keine Arbeiten)
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 17 von 21
Nach einer überschlägigen Berechnung an der nächstgelegenen Wohnbebauung im Südwesten
der Baumaßnahme, dem Gebäude Roßdörfer Straße 47A, ist ab einem maximalen Schallleis-
tungspegel eines Emissionspunktes von LWA,max = 96 dB(A) innerhalb des Bauabschnittes von
einer Überschreitung des Richtwertes um mehr als 20 dB(A) durch einzelne Geräuschspitzen
auszugehen.
Es ist zu erwarten, dass ein Spitzenschallleistungspegel von LWA,max ≥ 96 dB(A) bei allen lärmin-
tensiven Arbeitsgängen im Nachtzeitraum deutlich überschritten wird. Mit besonders hohen
Überschreitungen ist während der Rückbauarbeiten zu rechnen.
Unter Berücksichtigung der Lärmvorbelastung durch den Schienenverkehr erhöht sich der
maximale Schallleistungspegel, ab dem eine Überschreitung der fachplanerischen Zumutbar-
keitsschwelle um mehr als 20 dB(A) durch einzelne Geräuschspitzen hervorgerufen wird, auf
LWA,max = 113,5 dB(A). Es ist zu erwarten, dass auch unter Berücksichtigung der Lärmvorbelas-
tung der Spitzenschallleistungspegel bei allen Arbeitsgängen überschritten wird.
8.3 Zusammenfassung der Ergebnisse
Die im Abschnitt 8.1 und 8.2 angegebenen Berechnungsergebnisse lassen sich wie folgt zu-
sammenfassen:
Tageszeitraum:
Im Tageszeitraum sind Überschreitungen der Immissionsrichtwerte bei allen überprüften
Arbeitsgängen zu erwarten.
Bei den Arbeitsgängen „Rückbau der OL-Maste“ und „Gleisarbeiten“ ist die Mehrzahl der
Gebäude in den Straßen Außerhalb 8 und 16, Außerhalb 7 und Gustavsweg von Richt-
wertüberschreitungen nach der AVV Baulärm betroffen. Überschreitungen treten in ei-
nem Abstand von bis zu 150 m von der Strecke auf.
Die zu erwartenden Richtwertüberschreitungen sind während der Baustelleneinrichtung,
der Rückbau- und Neubauarbeiten am Bahnsteig sowie der Arbeiten am BÜ auf wenige
Gebäude im Bereich des Bahnübergangs beschränkt.
Auch unter Berücksichtigung einer möglichen Lärmvorbelastung durch den Schienen-
verkehr ist bei allen Arbeitsgängen mit Überschreitungen zu rechnen.
Nachtzeitraum:
Im Nachtzeitraum sind hohe Überschreitungen der Immissionsrichtwerte bei allen über-
prüften Arbeitsgängen zu erwarten.
Während allen Arbeitsgänge ist in erster Linie mit Richtwertüberschreitungen nach der
AVV Baulärm in den Straßen Am Bahnhof, Außerhalb 8 und 16, Außerhalb 7, Gustavs-
weg, Am Wildpark und Markstraße zu rechnen. Überschreitungen der Immissionsricht-
werte treten in einem Umfeld von bis zu 350 m auf.
Berücksichtigt man die in Abschnitt 5.2 angesetzte fachplanerische Zumutbarkeits-
schwelle für die dort aufgeführten Straßen, ist während der Rückbau und Neubauarbei-
ten an den Bahnsteiganlagen in den Straßen Gustavsweg, Außerhalb 8 und 16 und Au-
ßerhalb 7 mit keinen Überschreitungen zu rechnen. Ausgenommen hiervon sind Gebäu-
de in direkter Nähe zum Bahnübergang. Für die übrigen Arbeitsgänge ist die Anzahl der
von Richtwertüberschreitungen betroffenen Gebäude nahezu unverändert.
Ebenfalls ist davon auszugehen, dass der zulässige Spitzenpegel im Umfeld der Bau-
stelle, auch unter Einbeziehung einer Lärmvorbelastung durch den Schienenverkehr, bei
allen überprüften Arbeitsgängen im Nachtzeitraum überschritten wird. Mit besonders ho-
hen Überschreitungen ist während der Rückbauarbeiten zu rechnen.
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 18 von 21
Alle Ergebnisse gelten für die in Anlage 2 angegebenen Berechnungsansätze.
9 Maßnahmen zur Minderung des Baulärms
Zur Minimierung der Baulärmbelästigung werden nachfolgend mögliche Lärmminderungsmaß-
nahmen diskutiert. Diese setzen den Einsatz von Baumaschinen und -verfahren entsprechend
dem Stand der Technik als Standard voraus.
Die Baumaschinen und Bauverfahren sollten die Geräuschemissionsgrenzwerte nach der Gerä-
te- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV [5] bzw. der Richtlinien 2000/14/EG
und 2005/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates einhalten [6], [7].
9.1 Maßnahmen bei der Einrichtung der Baustelle
Da es sich um eine lokal begrenzte Maßnahme handelt und die wesentlichen Geräusche durch
die Baumaßnahme selbst hervorgerufen werden, ist davon auszugehen, dass weder durch Ver-
lagerungen innerhalb der Baustelle, noch durch die Errichtung von Anlagen auf den Baustellen-
einrichtungsflächen (z.B. schallgedämmte Container), eine maßgebliche Lärmminderung er-
reicht werden kann.
Mobile Schallschirme (Schallschutzwände) zur Emissionsreduzierung der Baumaschinen sind
im vorliegenden Fall weniger geeignet, um den Lärmkonflikt an den nächstgelegenen Wohnge-
bäuden zu lösen. Die mobilen Schallschirme müssten so hoch sein, dass sie die gesamten
Baugeräte (z.B. Kran, LKW, Bohrgeräte etc.) abdecken, um eine effektive Wirkung zu erzielen.
Da ein Großteil der Lärmbelästigung durch Abbrucharbeiten hervorgerufen wird, besteht grund-
sätzlich die Möglichkeit, die entsprechenden Baumaschinen einzukapseln oder einzuhausen.
Da aber davon auszugehen ist, dass eine räumliche Mobilität der Maschinen gewährleistet sein
muss, ist diese Maßnahme nur bedingt umsetzbar.
Der zugrunde gelegte Einsatz eines gedämmten Spitzmeißels bedeutet eine Lärmreduzierung
um 6 dB gegenüber herkömmlichen Meißeln. Gemäß [16] ist durch besonders gedämmte
Spitzmeißelvarianten eine weitere Reduzierung der Emissionen um bis zu 4 dB möglich. Die
Immissionswerte werden auf Grundlage des einfachgedämmten Meißels berechnet. Dennoch
wird der Einsatz eines Systems mit noch höherer Dämmwirkung empfohlen (siehe [16]).
9.2 Beschränkung der Betriebszeit
Eine Reduzierung der Betriebszeit gegenüber den in Anlage 2 angegebenen Einwirkzeiten um
50 % bedeutet eine physikalische Verringerung der Schallimmissionen um ca. 3 dB. Nach den
Grundsätzen zur Ermittlung des Beurteilungspegels nach der AVV Baulärm ist eine pauschali-
sierte Zeitkorrektur von dem Wirkpegel unter Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen
Betriebsdauer der Baumaschinen abzuziehen (siehe Abschnitt 4). Dadurch entsteht der Vorteil,
dass Unschärfen bei der Ermittlung der Betriebszeit der Baumaschinen umgangen werden.
Das physikalische Prinzip der Schallentstehung bleibt dadurch unangetastet. Aus diesem Grund
wird trotz der pauschalisierten Zeitkorrektur nach der AVV Baulärm empfohlen, die Arbeitsab-
läufe nicht unnötig zu verlängern und durch Ablaufoptimierung im Betriebsplan die Einsatzzei-
ten von Baumaschinen zu verkürzen.
Weiterhin sollten lärmintensive Arbeiten auf weniger sensible Tage (Werktage) und Tageszeit-
räume beschränkt, sowie zeitlich gebündelt werden.
9.3 Empfohlene Maßnahmen
Durch Art und Umfang der Baustelle ist zu erwarten, dass bei dem Betrieb der Baustelle teilwei-
se deutliche Belästigungen der Anwohner auftreten. Auf Grundlage der durchgeführten Berech-
nungen werden folgende Maßnahmen zur Minderung des Baulärms empfohlen:
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 19 von 21
Einsetzen von Baugeräten mit besonders geringen Schallemissionen. Vorausgesetzt
wird der Einsatz von gedämmten Spitzmeißeln. Es sollte jedoch geprüft werden, ob der
Einsatz von Spitzmeißeln mit besonders hoher Dämmung möglich ist.
Prüfen, inwieweit Nachtarbeit bei den lärmintensiven Arbeiten zwingend notwendig ist.
Sensibilisieren der Arbeiter in Bezug auf Baulärm (z.B. „legen“ statt „werfen“, Motoren
von unbenutzten Maschinen abstellen).
Zeitliches Bündeln von lärmintensiven Arbeiten.
Da zum derzeitigen Planungsstand keine weiteren Maßnahmen zur Lösung der Lärmkonflikte
bei verhältnismäßigem Aufwand erkennbar sind, sollten zusätzlich folgende Punkte berücksich-
tigt werden:
Informieren der Anwohner über die Baumaßnahmen, die Bauverfahren, die Dauer und
die zu erwartenden Lärmeinwirkungen aus dem Baubetrieb.
Ergreifen zusätzlicher baubetrieblicher Maßnahmen zur Minderung und Begrenzung der
Belästigungen im Einzelfall (Pausen, Ruhezeiten, Betriebsweise usw.).
Benennen einer Ansprechstelle, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie be-
sondere Probleme durch Lärmeinwirkungen haben.
Sofern die Beurteilungspegel 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts überschreiten, sollte Ersatz-wohnraum angeboten werden.
10 Baubedingte Erschütterungsimmissionen
Baustellen, Baulagerplätze und Baumaschinen sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im
Sinne des § 3 Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG [1]). Beim Betrieb derartiger
Anlagen muss der Anlagenbetreiber gemäß § 22 Abs. 1 darauf achten, dass schädliche Um-
welteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind und da-
für Sorge tragen, dass unvermeidbare Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt
werden.
Eine gezielte Prognose der aus einer Baumaßnahme zu erwartenden Erschütterungsimmissio-
nen ist nur sehr bedingt möglich. Hierfür müssen sowohl das Bauverfahren als auch die Art und
Anzahl der eingesetzten Geräte sowie eine detaillierte Kenntnis des Baugrunds bekannt sein.
Diese stehen aktuell noch nicht fest und ergeben sich frühestens im Zuge einer detaillierten
Ausführungsplanung bzw. in der konkreten Baustelleneinsatzplanung des Bauunternehmers.
Ebenso kann die Erschütterungssituation durch lokal eng begrenzte Veränderungen im Bau-
grund (z.B. lokale Versteifungen, Auftreten von Findlingen u.a.) beeinflusst werden.
Für die Beurteilung von Bauerschütterungen existieren zurzeit keine konkreten gesetzlichen
Vorgaben oder Rechtsverordnungen mit verbindlichen Grenzwerten. Ersatzweise wird daher
häufig auf die Regelungen in DIN 4150 ([8], [9], [10]) zurückgegriffen. Dort sind Anhaltswerte
genannt, bei deren Einhaltung davon ausgegangen werden kann, dass keine erhebliche Beläs-
tigungen im Hinblick auf den Aufenthalt von Menschen in Gebäuden oder bauliche Schäden in
Bezug auf die Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen auf bauliche Anlagen auftreten.
Aufgrund der Abstände zur nächstgelegenen Bebauung ist es nicht zu erwarten, dass während
der Bauphase Erschütterungsimmissionen auftreten, die die Anhaltswerte der DIN 4150 – Teil 3
„Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen auf bauliche Anlagen“ sowie der DIN 4150 - Teil
2 „Erschütterungen im Bauwesen, Einwirkungen von Menschen in Gebäuden“ überschreiten.
Es wird jedoch vor Beginn der Baumaßnahmen eine bauliche Beweissicherung zur Dokumenta-
tion von vorhandenen Gebäudeschäden an den nächstgelegenen Gebäuden im Umfeld emp-
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 20 von 21
fohlen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob im angrenzenden Gewerbegebiet erschütte-
rungsempfindliche Einrichtungen vorhanden sind.
11 Zusammenfassung
Auf der Strecke 3557 Darmstadt Hbf – Aschaffenburg soll der Abschnitt vom Bahnhof (Bf)
Darmstadt Nord in km 38,080 bis zum Bf Babenhausen in km 63,920 mit ESTW-Technik ausge-
rüstet werden (ESTW Darmstadt-Kranichstein)
Die hier dargelegte Untersuchung zu den baubedingten Schallimmissionen umfasst die geplan-
ten Umbauarbeiten im Bereich des Bahnhofs Messel von km 44,658 bis km 46,502. Dazu gehö-
ren Rückbauarbeiten an den Gleisen bzw. Weichen und der gesamten Oberleitungsanlage.
Im Bahnhof Messel werden korrespondierend zum Vorhaben ESTW Darmstadt-Kranichstein
der Hausbahnsteig erneuert, der vorhandene Mittelbahnsteig zurückgebaut und ein neuer Au-
ßenbahnsteig errichtet.
Im Zusammenhang mit dem Rückbau der Gleise und der Zuwegung zum neuen Bahnsteig wird
der Bahnübergang (BÜ) 60 in km 45,540 erneuert [13], [14].
Im Rahmen einer Baulärmabschätzung ist die schalltechnische Situation während der Bau-
phase anhand von maßgeblichen, lärmintensiven Arbeitsgängen zu untersuchen und mit den
Immissionsrichtwerten der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
(AVV Baulärm) – Geräuschimmissionen –“ [2] zu vergleichen.
Ergänzend werden die baubedingten Erschütterungen betrachtet.
Die Ergebnisse zeigen, dass im Tageszeitraum Überschreitungen der Immissionsrichtwerte bei
allen überprüften, lärmintensiven Arbeiten zu erwarten sind. Die höchsten Richtwertüberschrei-
tungen sind bei den Rückbauarbeiten zu erwarten.
Im Nachtzeitraum lassen sich erhebliche Überschreitungen der Immissionsrichtwerte auch unter
Zugrundelegung möglicher Lärmminderungsmaßnahmen bei den lärmintensiven Arbeitsgängen
voraussichtlich nicht vermeiden. Die höchsten Richtwertüberschreitungen sind bei den Ab-
brucharbeiten zu erwarten.
Auch unter Berücksichtigung einer Lärmvorbelastung durch den Schienenverkehr ist weiterhin
mit Überschreitungen sowohl im Tages- als auch im Nachtzeitraum zu rechnen.
Zur Verminderung der Lärmbelästigung sollten lärmintensive Arbeiten möglichst zeitlich gebün-
delt im Tageszeitraum durchgeführt und besonders lärmarme Bauverfahren verwendet werden.
Ergänzend sollten die Anwohner umfassend informiert und eine Ansprechstelle für Lärmprob-
leme benannt werden.
Vor Beginn der Baumaßnahmen sollte eine bauliche Beweissicherung an der nächstgelegenen
Bebauung erfolgen.
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Seite 21 von 21
12 Unterschriften
freigegeben: erstellt:
------------------------------------------------- -------------------------------------------------
Matthias Stangl L I.T-IVE 34(1) Sascha Hermann I.T-IVE 34(1)
geprüft:
------------------------------------------------
Hans Jörg Terno I.T-IVE 34(1)
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Anlage 1
Anlagen
Anlage 1 Übersichts- und Rasterlärmkarten
Blatt 1 Übersichtsplan zum Streckenverlauf und zur Gebietsnutzung Blatt 2 Baustelleneinrichtung, tags Blatt 3 Rückbau Bahnsteige, tags Blatt 4 Rückbau Bahnsteige, nachts Blatt 5 Neubau Bahnsteige, tags
Blatt 6 Neubau Bahnsteige, nachts
Blatt 7 Rückbau OL-Maste, tags
Blatt 8 Rückbau OL-Maste, nachts
Blatt 9 Gleisarbeiten, tags
Blatt 10 Gleisarbeiten, nachts
Blatt 11 Arbeiten am BÜ, tags
Blatt 12 Arbeiten am BÜ, nachts
Anmerkung zu Richtwertüberschreitungen einzelner Gebäude bzw. Gebäudeteile:
Liegt eine rote Farbgebung der Gebäude in der Karte vor, sind Immissionsrichtwertüberschreitungen im
Cadna Modell ermittelt worden. Bei einer grauen Farbgebung sind a) keine Überschreitungen der Ge-
bäude errechnet oder b) die Gebäude bewusst nicht in die Berechnung der Immissionsrichtwerte einbe-
zogen worden.
Fall b) tritt ein, wenn
- die Grundfläche des Gebäudes / Gebäudeteils kleiner 35 m² ist oder
- die Höhe des Gebäudes / Gebäudeteils kleiner 2 m ist oder
- das Gebäude / der Teil des Gebäudes nicht im Bebauungsplan bzw. im Flächennutzungsplan
beplant ist und keine Wohnraumnutzung aufweist.
Es kann sich ferner die Frage ergeben, wieso benachbarte Gebäude unterschiedliche Einfärbungen auf-
weisen. Mögliche Ursachen dafür sind:
- Die Gebäude liegen in verschiedenen Nutzungsgebieten.
- Die Gebäude liegen in Gebieten mit unterschiedlicher Lärmvorbelastung
- Die errechneten Immissionswerte liegen für benachbarte Gebäude nahe beieinander. Der Richt-
wert wird jedoch an einem Gebäude knapp überschritten und am anderen Gebäude knapp ein-
gehalten. Dies kann bereits bei einer Pegeldifferenz von 0,1 dB der Fall sein.
- Die unterschiedlichen Gebäudehöhen sind in der zweidimensionalen Darstellung nicht erkennbar.
Hoch gelegene Stockwerke weisen öfter Überschreitungen auf, da sie z.B. nicht im akustischen
Schatten von umstehenden, niedrigeren Gebäuden liegen.
- Durch ungünstige Reflexionen an benachbarten Gebäuden kann es zur Erhöhung des Immissi-
onspegels kommen.
Die Rasterlärmkarten sollten daher in ihrer Gesamtheit interpretiert werden.
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Bf Messel
BÜ 60
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3481550
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3481600
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3481650
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3481800
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ESTW Darmstadt-KranichsteinUmbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Übersichtsplan
Übersichtsplan zum Streckenverlaufund zur Gebietsnutzung
Nutzungsart
allg. Wohngebiet Mischgebiet Gewerbegebiet
Objekte
Straße Schiene Haus Höhenlinie
Auftraggeber: DB Netz AG I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer: DB Systemtechnik GmbH, I.T-IVE 34(1),
Völckerstraße 5, 80939 München
Maßstab 1 : 3000Stand: 15.02.2017
16-52390-I.IVE34(1)-T1Anlage 1, Blatt 1
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ESTW Darmstadt-KranichsteinUmbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Rasterlärmkarte
RasterlärmkarteArbeitsgang: Baustelleneinrichtung
Zeitraum: tags (07:00 Uhr - 20:00 Uhr)Rasterweite: 10 m, Höhe: 5,1 m ü. Gelände
Wertebereiche Beurteilungspegel
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Objekte
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Schiene Haus
Hausfüllfarbe:rot: Überschreitung des IRW grau: keine Überschreitung (bzw. nicht berechnet)
Auftraggeber: DB Netz AG I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer: DB Systemtechnik GmbH, I.T-IVE 34(1),
Völckerstraße 5, 80939 München
Maßstab 1 : 3000Stand: 15.02.2017
16-52390-I.IVE34(1)-T1Anlage 1, Blatt 2
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ESTW Darmstadt-KranichsteinUmbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Rasterlärmkarte
RasterlärmkarteArbeitsgang: Rückbau Bahnsteige
Zeitraum: tags (07:00 Uhr - 20:00 Uhr)Rasterweite: 10 m, Höhe: 5,1 m ü. Gelände
Wertebereiche Beurteilungspegel
... <= 35.0 dB(A) 35.0 < ... <= 40.0 dB(A) 40.0 < ... <= 45.0 dB(A) 45.0 < ... <= 50.0 dB(A) 50.0 < ... <= 55.0 dB(A) 55.0 < ... <= 60.0 dB(A) 60.0 < ... <= 65.0 dB(A) 65.0 < ... <= 70.0 dB(A) 70.0 < ... <= 75.0 dB(A) 75.0 < ... <= 80.0 dB(A) 80.0 < ... dB(A)
Objekte
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Schiene Haus
Hausfüllfarbe:rot: Überschreitung des IRW grau: keine Überschreitung (bzw. nicht berechnet)
Auftraggeber: DB Netz AG I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer: DB Systemtechnik GmbH, I.T-IVE 34(1),
Völckerstraße 5, 80939 München
Maßstab 1 : 3000Stand: 15.02.2017
16-52390-I.IVE34(1)-T1Anlage 1, Blatt 3
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ESTW Darmstadt-KranichsteinUmbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Rasterlärmkarte
RasterlärmkarteArbeitsgang: Rückbau Bahnsteige
Zeitraum: nachts (20:00 Uhr - 07:00 Uhr)Rasterweite: 10 m, Höhe: 5,1 m ü. Gelände
Wertebereiche Beurteilungspegel
... <= 35.0 dB(A) 35.0 < ... <= 40.0 dB(A) 40.0 < ... <= 45.0 dB(A) 45.0 < ... <= 50.0 dB(A) 50.0 < ... <= 55.0 dB(A) 55.0 < ... <= 60.0 dB(A) 60.0 < ... <= 65.0 dB(A) 65.0 < ... <= 70.0 dB(A) 70.0 < ... <= 75.0 dB(A) 75.0 < ... <= 80.0 dB(A) 80.0 < ... dB(A)
Objekte
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Schiene Haus
Hausfüllfarbe:rot: Überschreitung des IRW grau: keine Überschreitung (bzw. nicht berechnet)
Auftraggeber: DB Netz AG I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer: DB Systemtechnik GmbH, I.T-IVE 34(1),
Völckerstraße 5, 80939 München
Maßstab 1 : 3000Stand: 15.02.2017
16-52390-I.IVE34(1)-T1Anlage 1, Blatt 4
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ESTW Darmstadt-KranichsteinUmbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Rasterlärmkarte
RasterlärmkarteArbeitsgang: Neubau Bahnsteige
Zeitraum: tags (07:00 Uhr - 20:00 Uhr)Rasterweite: 10 m, Höhe: 5,1 m ü. Gelände
Wertebereiche Beurteilungspegel
... <= 35.0 dB(A) 35.0 < ... <= 40.0 dB(A) 40.0 < ... <= 45.0 dB(A) 45.0 < ... <= 50.0 dB(A) 50.0 < ... <= 55.0 dB(A) 55.0 < ... <= 60.0 dB(A) 60.0 < ... <= 65.0 dB(A) 65.0 < ... <= 70.0 dB(A) 70.0 < ... <= 75.0 dB(A) 75.0 < ... <= 80.0 dB(A) 80.0 < ... dB(A)
Objekte
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Schiene Haus
Hausfüllfarbe:rot: Überschreitung des IRW grau: keine Überschreitung (bzw. nicht berechnet)
Auftraggeber: DB Netz AG I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer: DB Systemtechnik GmbH, I.T-IVE 34(1),
Völckerstraße 5, 80939 München
Maßstab 1 : 3000Stand: 15.02.2017
16-52390-I.IVE34(1)-T1Anlage 1, Blatt 5
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ESTW Darmstadt-KranichsteinUmbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Rasterlärmkarte
RasterlärmkarteArbeitsgang: Neubau Bahnsteige
Zeitraum: nachts (20:00 Uhr - 07:00 Uhr)Rasterweite: 10 m, Höhe: 5,1 m ü. Gelände
Wertebereiche Beurteilungspegel
... <= 35.0 dB(A) 35.0 < ... <= 40.0 dB(A) 40.0 < ... <= 45.0 dB(A) 45.0 < ... <= 50.0 dB(A) 50.0 < ... <= 55.0 dB(A) 55.0 < ... <= 60.0 dB(A) 60.0 < ... <= 65.0 dB(A) 65.0 < ... <= 70.0 dB(A) 70.0 < ... <= 75.0 dB(A) 75.0 < ... <= 80.0 dB(A) 80.0 < ... dB(A)
Objekte
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Schiene Haus
Hausfüllfarbe:rot: Überschreitung des IRW grau: keine Überschreitung (bzw. nicht berechnet)
Auftraggeber: DB Netz AG I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer: DB Systemtechnik GmbH, I.T-IVE 34(1),
Völckerstraße 5, 80939 München
Maßstab 1 : 3000Stand: 15.02.2017
16-52390-I.IVE34(1)-T1Anlage 1, Blatt 6
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5532
150
ESTW Darmstadt-KranichsteinUmbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Rasterlärmkarte
RasterlärmkarteArbeitsgang: Rückbau OL-Maste
Zeitraum: tags (07:00 Uhr - 20:00 Uhr) Rasterweite: 10 m, Höhe: 5,1 m ü. Gelände
Wertebereiche Beurteilungspegel
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Objekte
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Schiene Haus
Hausfüllfarbe:rot: Überschreitung des IRW grau: keine Überschreitung (bzw. nicht berechnet)
Auftraggeber: DB Netz AG I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer: DB Systemtechnik GmbH, I.T-IVE 34(1),
Völckerstraße 5, 80939 München
Maßstab 1 : 3000Stand: 15.02.2017
16-52390-I.IVE34(1)-T1Anlage 1, Blatt 7
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5532
150
ESTW Darmstadt-KranichsteinUmbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Rasterlärmkarte
RasterlärmkarteArbeitsgang: Rückbau OL-Maste
Zeitraum: nachts (20:00 Uhr - 07:00 Uhr) Rasterweite: 10 m, Höhe: 5,1 m ü. Gelände
Wertebereiche Beurteilungspegel
... <= 35.0 dB(A) 35.0 < ... <= 40.0 dB(A) 40.0 < ... <= 45.0 dB(A) 45.0 < ... <= 50.0 dB(A) 50.0 < ... <= 55.0 dB(A) 55.0 < ... <= 60.0 dB(A) 60.0 < ... <= 65.0 dB(A) 65.0 < ... <= 70.0 dB(A) 70.0 < ... <= 75.0 dB(A) 75.0 < ... <= 80.0 dB(A) 80.0 < ... dB(A)
Objekte
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Schiene Haus
Hausfüllfarbe:rot: Überschreitung des IRW grau: keine Überschreitung (bzw. nicht berechnet)
Auftraggeber: DB Netz AG I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer: DB Systemtechnik GmbH, I.T-IVE 34(1),
Völckerstraße 5, 80939 München
Maßstab 1 : 3000Stand: 15.02.2017
16-52390-I.IVE34(1)-T1Anlage 1, Blatt 8
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150
ESTW Darmstadt-KranichsteinUmbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Rasterlärmkarte
RasterlärmkarteArbeitsgang: Gleisarbeiten
Zeitraum: tags (07:00 Uhr - 20:00 Uhr)Rasterweite: 10 m, Höhe: 5,1 m ü. Gelände
Wertebereiche Beurteilungspegel
... <= 35.0 dB(A) 35.0 < ... <= 40.0 dB(A) 40.0 < ... <= 45.0 dB(A) 45.0 < ... <= 50.0 dB(A) 50.0 < ... <= 55.0 dB(A) 55.0 < ... <= 60.0 dB(A) 60.0 < ... <= 65.0 dB(A) 65.0 < ... <= 70.0 dB(A) 70.0 < ... <= 75.0 dB(A) 75.0 < ... <= 80.0 dB(A) 80.0 < ... dB(A)
Objekte
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Schiene Haus
Hausfüllfarbe:rot: Überschreitung des IRWgrau: keine Überschreitung (bzw. nicht berechnet)
Auftraggeber: DB Netz AG I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer: DB Systemtechnik GmbH, I.T-IVE 34(1),
Völckerstraße 5, 80939 München
Maßstab 1 : 3000Stand: 15.02.2017
16-52390-I.IVE34(1)-T1Anlage 1, Blatt 9
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150
ESTW Darmstadt-KranichsteinUmbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Rasterlärmkarte
RasterlärmkarteArbeitsgang: Gleisarbeiten
Zeitraum: nachts (20:00 Uhr - 07:00 Uhr)Rasterweite: 10 m, Höhe: 5,1 m ü. Gelände
Wertebereiche Beurteilungspegel
... <= 35.0 dB(A) 35.0 < ... <= 40.0 dB(A) 40.0 < ... <= 45.0 dB(A) 45.0 < ... <= 50.0 dB(A) 50.0 < ... <= 55.0 dB(A) 55.0 < ... <= 60.0 dB(A) 60.0 < ... <= 65.0 dB(A) 65.0 < ... <= 70.0 dB(A) 70.0 < ... <= 75.0 dB(A) 75.0 < ... <= 80.0 dB(A) 80.0 < ... dB(A)
Objekte
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Schiene Haus
Hausfüllfarbe:rot: Überschreitung des IRWgrau: keine Überschreitung (bzw. nicht berechnet)
Auftraggeber: DB Netz AG I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer: DB Systemtechnik GmbH, I.T-IVE 34(1),
Völckerstraße 5, 80939 München
Maßstab 1 : 3000Stand: 15.02.2017
16-52390-I.IVE34(1)-T1Anlage 1, Blatt 10
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ESTW Darmstadt-KranichsteinUmbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Rasterlärmkarte
RasterlärmkarteArbeitsgang: Arbeiten am BÜ
Zeitraum: tags (07:00 Uhr - 20:00 Uhr)Rasterweite: 10 m, Höhe: 5,1 m ü. Gelände
Wertebereiche Beurteilungspegel
... <= 35.0 dB(A) 35.0 < ... <= 40.0 dB(A) 40.0 < ... <= 45.0 dB(A) 45.0 < ... <= 50.0 dB(A) 50.0 < ... <= 55.0 dB(A) 55.0 < ... <= 60.0 dB(A) 60.0 < ... <= 65.0 dB(A) 65.0 < ... <= 70.0 dB(A) 70.0 < ... <= 75.0 dB(A) 75.0 < ... <= 80.0 dB(A) 80.0 < ... dB(A)
Objekte
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Schiene Haus
Hausfüllfarbe:rot: Überschreitung des IRWgrau: keine Überschreitung (bzw. nicht berechnet)
Auftraggeber: DB Netz AG I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer: DB Systemtechnik GmbH, I.T-IVE 34(1),
Völckerstraße 5, 80939 München
Maßstab 1 : 3000Stand: 15.02.2017
16-52390-I.IVE34(1)-T1Anlage 1, Blatt 11
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ESTW Darmstadt-KranichsteinUmbau des Bahnhofs Messel
Strecke 3557, Bahn-km 44,658 bis 46,502
Rasterlärmkarte
RasterlärmkarteArbeitsgang: Arbeiten am BÜ
Zeitraum: nachts (20:00 Uhr - 07:00 Uhr)Rasterweite: 10 m, Höhe: 5,1 m ü. Gelände
Wertebereiche Beurteilungspegel
... <= 35.0 dB(A) 35.0 < ... <= 40.0 dB(A) 40.0 < ... <= 45.0 dB(A) 45.0 < ... <= 50.0 dB(A) 50.0 < ... <= 55.0 dB(A) 55.0 < ... <= 60.0 dB(A) 60.0 < ... <= 65.0 dB(A) 65.0 < ... <= 70.0 dB(A) 70.0 < ... <= 75.0 dB(A) 75.0 < ... <= 80.0 dB(A) 80.0 < ... dB(A)
Objekte
Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Schiene Haus
Hausfüllfarbe:rot: Überschreitung des IRWgrau: keine Überschreitung (bzw. nicht berechnet)
Auftraggeber: DB Netz AG I.NP-MI-M-S(3)
Hahnstraße 49, 60528 Frankfurt am Main
Auftragnehmer: DB Systemtechnik GmbH, I.T-IVE 34(1),
Völckerstraße 5, 80939 München
Maßstab 1 : 3000Stand: 15.02.2017
16-52390-I.IVE34(1)-T1Anlage 1, Blatt 12
Bericht: 16-52390-I.IVE34(1)-T1 Anlage 2
Anlage 2 Emissionsansätze
LWA KI KT LWA,max
dB(A) dB dB dB(A) tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts
Zweiwegebagger [3], D1 108,0 unbek. unbek. unbek. 8 5 103,0 105,3
LKW [2], E67 98,1 8,0 0,0 118,3 4 5 101,1
Mini-Bagger [1], E27 89,4 4,2 0,0 95,2 8 5 88,6
Zweiwegebagger [3], D1 108,0 unbek. unbek. unbek. 8 4 5 5 103,0 103,0 111,9 111,6
Bagger mit gedämmtem Spitzmeißel* [1], E52 111,8 3,7 0,0 125,2 8 4 5 5 110,5 110,5
Bohrhammer [1], E74 100,5 3,7 0,0 107,7 8 4 5 5 99,2 99,2
LKW [2], E67 98,1 8,0 0,0 118,3 4 2 5 10 101,1 96,1
Zweiwegebagger [3], D1 108,0 unbek. unbek. unbek. 8 4 5 5 103,0 103,0 110,8 109,5
Rüttelplatte [1], E39 107,8 1,9 0,0 111,8 4 2 5 10 104,7 99,7
Betonpumpe [2], E44 103,7 2,9 0,0 118,4 4 2 5 10 101,6 96,6
Betontransportmischer [2], E61 100,7 1,5 0,0 100,8 8 4 5 5 97,2 97,2
Flaschenrüttler [1], E20 106,5 2,5 3,0 unbek. 8 4 5 5 107,0 107,0
Mini-Bagger [1], E28 89,4 4,2 0,0 95,2 8 4 5 5 88,6 88,6
Zweiwegebagger [3], D1 108,0 unbek. unbek. unbek. 8 4 5 5 103,0 103,0 113,9 113,8
Trennschleifmaschine [1], E117 116,5 1,5 0,0 119,0 6 4 5 5 113,0 113,0
Baustellenschweißaggregat [3], B5 105,0 unbek. unbek. 111,9 4 2 5 10 100,0 95,0
Mobilkran [1], E1 104,4 3,2 0,0 117,2 8 4 5 5 102,6 102,6
Zweiwegebagger [3], D1 108,0 unbek. unbek. unbek. 8 4 5 5 103,0 103,0 114,0 110,0
Radbagger mit Tieflöffel [2], E64 101,5 3,2 0,0 111,6 8 4 5 5 99,7 99,7
Baustellenschweißaggregat [3], B5 105,0 unbek. unbek. 111,9 4 2 5 10 100,0 95,0
Trennschleifmaschine [1], E117 116,5 1,5 0,0 119,0 4 2 5 10 113,0 108,0
LKW [2], E67 98,1 8,0 0,0 118,3 4 2 5 10 101,1 96,1
Radbagger [1], E7 100,6 2,3 0,0 108,3 8 4 5 5 97,9 97,9 110,1 109,7
Radlader [1], E42 104,4 3,5 0,0 111,9 8 4 5 5 102,9 102,9
Trennschleifmaschine [1], E117 116,5 1,5 0,0 119,0 2 2 10 10 108,0 108,0
LKW [2], E67 98,1 8,0 0,0 118,3 4 2 5 10 101,1 96,1
* Es wird davon ausgegangen, dass für das lärmintensive Arbeitsgerät Bagger mit Spitzmeißel (siehe [1]) ein gedämmter Spitzmeißel eingesetzt wird, welcher eine Reduzierung der Lärmemissionen um bis zu 6 dB ermöglicht (vgl. Furukawa Rock Drill Germany, Datenblatt
für Hydraulikhämmer, Frankfurt Main)
[1] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Schriftenreihe Umwelt und Geologie, Unterreihe Lärmschutz in Hessen, Heft 2, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie.
[3] Akustik 11 - Schalltechnische Daten über Geräuschemissionen von Baumaschinen für den Oberbau, Deutsche Bahn AG München, ZTQ 14, 2. Ausgabe 1995.
[2] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Schriftenreihe Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 247, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie.
Rückbau
OL-Maste
Gleisarbeiten
Arbeiten am BÜ
LWAr / dB(A) LWAr ges / dB(A)
Zeitkorrektur
nach 6.7.1 AVV
Baulärm / dB
Baustelleneinrichtung
Rückbau Bahnsteig
Arbeitsgang Maschine Referenz
Einwirkzeit in
Stunden
Neubau
Bahnsteigkanten +
Fundamente