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Bericht der Wiener Heimkomission 2014 - wien.gv.at · Von zentraler Wichtigkeit waren für die...

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BERICHT der bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft eingerichteten WIENER HEIMKOMMISSION 2014
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BERICHTder bei der Wiener Pflege-, Patientinnen-und Patientenanwaltschaft eingerichteten

WIENERHEIMKOMMISSION2014

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Liebe Wienerin, lieber Wiener!

Pflege und Betreuung älterer Menschen ist angesichts der demo-graphischen Entwicklung eine besondere Herausforderung für unsere Gesellschaft. Mit dem Geriatriekonzept stellt sich die Stadt Wien dieser Herausforderung. Es zielt auf einer Verlagerung in wohnortnahe Struk-turen, auf eine Erhöhung der Betreuungsqualität und auf eine Ausweitung mobiler Dienste ab. Für das Geriatriekonzept hat die Stadt Wien 919,7 Millionen Euro in Bauvorhaben investiert. Große und veraltete Einrich-tungen wurden geschlossen. Insgesamt wurden 36 Pflegewohnhäuser

und Pensionistinnen- und Pensionistenwohnhäuser neu errichtet, saniert oder modernisiert. Damit werden die pflegebedürftigen Wienerinnen und Wiener in Zukunft in modernsten und bestens ausgestatteten Wohn- und Pflegehäusern mit freundlicher Atmosphäre leben.

Die Stadt Wien fördert rund 18.000 Pflege- und Wohnplätze in 90 Einrichtungen. 14 Wohn- und Pflegehäuser des KAV, 30 Häuser zum Leben und 46 private Wohn- und Pflegehäuser von 29 verschiedenen Betreiberinnen und Betreibern bieten beste Qualität. Im Rahmen des Geriatriekonzeptes wurden auch Tageszentren sowie mobile und ambulante Dienste in Wien weiter ausgebaut, denn ältere Wienerinnen und Wiener sollen so lange wie möglich gut betreut zuhause leben können. Daher ist auch Pflege und Betreuung zuhause für viele Wienerinnen und Wiener ein großes Thema. Alle Wienerinnen und Wiener sollen unabhängig von ihrem Einkommen maßgeschneiderte Pflege und Betreuung erhalten. Deshalb stellt Wien jedes Jahr mehr als 900 Millionen Euro dafür zur Verfügung. 34.000 Seniorinnen und Senioren bekommen zu Hause professionelle Unterstützung: Rund 4 Millionen Stunden an Heimhilfe und 1,43 Mio. Stunden an mobiler Hauskrankenpflege stehen den Wienerinnen und Wiener jährlich zur Verfügung.

Die Wiener Heimkommission ist ein wichtiges Instrument in der Qualitätsarbeit in der stationären Pflege und Betreuung. Sie leistet wertvolle Arbeit, wenn es darum geht zu sehen, wie die konkrete Pflege- und Betreuungsarbeit in Wien von den pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie ihren Angehörigen empfunden wird. In der direkten Kommunikation lässt sich rasch erkennen, was gut ist und wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Darüber hinaus werden immer wieder auch strukturelle Überlegungen angestellt, um die Kooperation der Institutionen und Organisationen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen zu verbessern.

Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Pflegebereich sowie den Mitglie-dern und Ersatzmitgliedern der Wiener Heimkommission, die im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam an einem Strang ziehen, für ihren Einsatz für die pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen in unserer Stadt.

Mag.a Sonja WehselyStadträtin für Gesundheit und Soziales

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Einleitung

Die Wiener Heimkommission hat sich im Jahr 2014 zusätzlich zur Abhaltung von Sprechtagen in den Wiener Pflegeeinrichtungen mit einer Reihe von Themen beschäftigt, die für Bewohnerinnen und Bewohnern von grundsätzlicher Bedeutung sind.

So wurde die Frage des sorgfältigen Umgangs mit Freiheitsbeschrän-kungen im Rahmen eines Besuchs der OPCAT-Kommission (eine Einrichtung der Volksanwaltschaft) eingehend erörtert.

In Österreich ist die Volksanwaltschaft seit dem 1. Juli 2012 für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig. Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissio-nen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, etwa in Justizanstalten oder Wohn- und Pflegeheimen. Die Wiener Heimkommission drückte ihr großes Interesse an den Ergebnissen der Überprüfungen in den Wiener Pflegeeinrichtungen aus und betonte, dass Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Wiener Kontrolleinrichtungen als wichtig erachtet werden.

Die Rechte von Menschen, die durch Sachwalterinnen bzw. Sachwalter bei der Erledigung ihrer Rechtsgeschäfte betreut werden, sind weiterhin Gegenstand politischer Überlegun-gen, in die die Wiener Heimkommission im Berichtsjahr eingebunden war. So wurde beim Justizministerium eine Arbeitsgruppe zur Novellierung des Sachwalterrechts eingerich-tet, an der auch Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter teilnehmen. Es werden Überlegungen angestellt, das Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf Behandlungsent-scheidungen von besachwalteten Menschen zu stärken. Die Wiener Heimkommission begrüßt diese Initiative und nimmt an den Beratungen teil.

Von zentraler Wichtigkeit waren für die Wiener Heimkommission auch die Diskussionen, die im Rahmen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ auf nationaler Ebene stattgefunden hatten. Vertreterinnen und Vertreter Wiener Wohn- und Pflegeeinrichtungen waren auf Expertinnen- bzw. Expertenebene in der Veranstaltung ebenso vertreten, wie die Vorsitzende der Wiener Heimkommission selbst. Besonders ausführlich wurden die Themen Hospiz- und Palliativversorgung, Finanzierungsfragen der Pflege, sowie Stärkung der Instrumente Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung diskutiert. Aus Sicht der Wiener Heimkommission ist eine ge-samthafte Vorausplanung hinsichtlich des Patientinnen- bzw. Patientenwillens am Ende des Lebens dringend zu unterstützen. Der „Vorsorgedialog“, wie er bereits von einzelnen Trägern in österreichischen Wohn- und Pflegeeinrichtungen entwickelt wird, könnte hier einen Weg weisen.

Im Berichtsjahr wurde in Wien eine weitere Etappe der Geriatrie-Reform umgesetzt: die städtischen Pflegeeinrichtungen „Pflegewohnhaus Innerfavoriten“ und „Pflegewohn-haus Baumgarten“ sowie das privat-gemeinnützige „Haus Caritas/St. Teresa“ wurden eröffnet. Die Ablöse der alten abgewohnten Großheime ist damit nahezu abgeschlossen. Es ist erfreulich, dass der Bedarf nach stationärer Versorgung somit auf modernem Standard nun wienweit gedeckt ist.

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Ich danke allen Expertinnen und Experten der Wiener Heimkommission, die sich mit großem persönlichen Engagement in die gemeinsame Arbeit einbringen. Die Abhaltung der regelmäßigen Sprechtage ist die Kernaufgabe der Kommission. Es ist wichtig, dass Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort und ohne bürokratische Hürden die Möglichkeit haben, ihre Anliegen, Beschwerden und Wünsche an eine kompetente Stelle zu richten. Jedem Anliegen wird nachgegangen. Handelt es sich um Beschwerden, die am besten im betroffenen Haus selbst erledigt werden können, versucht die Heimkommission vor Ort eine Lösung mit der Hausleitung zu erreichen. Wenn es um komplexere Themen geht, werden diese von der Geschäftsstelle der Heimkommission aufgegriffen und bearbeitet. Ich danke daher den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle für ihren beständigen und kompetenten Einsatz im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wiener Wohn- und Pflegeeinrichtungen. Es sei in diesem Zusammenhang aber auch betont, dass sich immer wieder Angehörige der Pflegedienste oder Hausleitungen mit konkreten Sorgen oder mit der Bitte um Vermittlung in Konflikten, an die Geschäftsstelle wenden, die einer fachlichen Expertise sowie einer externen konfliktbeilegenden Moderation bedürfen. Auch dafür steht unser Team zur Verfügung.

Nicht zuletzt möchte ich mich bei allen Akteurinnen und Akteuren, die in Wien für eine gute Pflege und Betreuung in den stationären Einrichtungen sorgen, sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im extramuralen Pflege- und Betreuungsbereich, ganz herzlich bedanken. Es ist eine schwierige und verantwortungsvolle Tätigkeit, die nach wie vor von der Gesellschaft zu wenig wertgeschätzt wird. Auch der zuständigen Stadträtin Frau Mag.a Sonja Wehsely sei gedankt, dass auch in Zeiten der wirtschaft-lichen Krise kein Abstrich von der im Jahr 2007 beschlossenen Geriatrie-Reform gemacht wurde, sondern die Projekte programmgemäß und im Zeitplan realisiert werden.

Pflegebedürftige Menschen sind überwiegend eine schweigende soziale Gruppe, die ob ihrer Vulnerabilität Anspruch auf unsere besondere Achtsamkeit hat. Umso wichtiger ist es, dass all diejenigen, denen sie anvertraut sind, aufmerksam bleiben und somit deren Bedürfnisse beachtet und ihre Rechte gewahrt werden.

Es gibt aber noch viel zu tun: Im vorliegenden Bericht der Wiener Heimkommission über das Jahr 2014 finden sich wiederum eine Reihe von Empfehlungen an die Politik und an die Heimträger.

Ich wünsche daher anregende Lektüre,

Wien, April 2015

Dr.in Sigrid PilzVorsitzende der Wiener Heimkommission

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Inhaltsverzeichnis

1 Über die Wiener Heimkommission1.1 Die Errichtung der Wiener Heimkommission/Allgemeines ..................................... 81.2 Die Mitglieder/Ersatzmitglieder der Wiener Heimkommission ............................... 81.3 Die Aufgaben der Wiener Heimkommission ............................................................ 121.4 Die Tätigkeit der Wiener Heimkommission ............................................................. 131.5 Die Geschäftsstelle der Wiener Heimkommission .................................................. 141.6 Arbeitsablauf in der Geschäftsstelle der Wiener Heimkommission ...................... 151.7 Kontaktaufnahme mit der Wiener Heimkommission ............................................. 161.8 Plattform der Leiterinnen und Leiter bzw. stellvertretenden Leiterinnen und Leiter der Bewohnerservicestellen in Wiener Wohn- und Pflegeheimen ....... 171.9 Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen ......................................................... 19

2 Umsetzungen der Empfehlungen der Wiener Heimkommission aus den Vorberichten2.1 Gesundheitsförderung in der Langzeitbetreuung – Vorbereitung eines Pilotprojekts (im Bericht 2013 unter Punkt 2.1) ..................... 202.2 Freiheitsbeschränkungen durch Medikamente in Wohn- und Pflegeheimen (im Bericht 2013 unter Punkt 2.2) ............................................................................. 242.3 Sachwalterschaft – „Entmündigung“ oder Unterstützung (im Bericht 2013 unter 3.11) ...................................................................................... 252.4 Hospizkultur und Palliative Care im Alten- und Pflegeheim – Caritas, CaSa und Wiener Krankenanstaltenverbund (im Bericht 2013 und Punkt 3.9) .... 26

3 Grundsatzprobleme, Empfehlungen und Vorschläge3.1 Die perkutane endoskopische Gastrostomie-Sonde ................................................ 283.2 Inadäquate Verordnungen von Psychopharmaka in Pflegeheimen ....................... 303.3 Multiresistente Erreger im medikalisierten Langzeitpflegebereich ...................... 343.4 Vitamin D- und Vitamin B-Prophylaxe in Wiener Wohn- und Pflegeheimen ........ 363.5 Schmerzmanagement in der Geriatrie ..................................................................... 383.6 Stärkung der Selbstbestimmungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner im Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser ........................ 403.7 Patientenverfügung – Vorsorgedialog – Vorsorgevollmacht ................................... 413.8 Rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verwendung von Ambient-Assisted-Living-Systemen .................................................................. 433.9 Was hat sich seit der Novelle des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) 7/2010 in medikalisierten Einrichtungen geändert? ........................................................... 453.10 Bewohnerinnen- und Bewohnerversammlungen zur Förderung der Lebensqualität in Langzeitpflegeeinrichtungen ............................ 463.11 Generationenvielfalt – ein Überblick ....................................................................... 493.12 Monitoring des Fonds Soziales Wien in Wohn- und Pflegeeinrichtungen ............. 513.13 Monitoring von Eigenbewegung und Schlafqualität zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern ...... 523.14 Kinästhetik am Beispiel ihres Einsatzes im Geriatriezentrum Sophienspital ..... 54

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3.15 Emotionale Robotik (PARO®) ..................................................................................... 553.16 Die Bedeutung von Grünräumen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen .................... 573.17 Pflege und Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen – Neue Begriffe und bekannte Leistungen des Fonds Soziales Wien ........................ 583.18 Kostenbeitragsvorschreibung Fonds Soziales Wien – alles auf einem Blick ....... 613.19 Unternehmerisch Handeln – Sozialverantwortung übernehmen ........................... 623.20 Essen in Wiener Wohn- und Pflegehäusern ............................................................. 653.21 „Süße“ Nachrichten für Diabetikerinnen und Diabetiker in den Wiener Pensionisten-Wohnhäusern .............................................................. 673.22 Inklusion als Perspektive – Caritas Socialis Wohngemeinschaften als alternative Wohn- und Betreuungsform ............................................................ 703.23 Die Flaniermeile ......................................................................................................... 733.24 Die „Tag.Familie für Menschen mit Behinderung“ – ein neues Segment in der Betreuung des Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser ................... 753.25 Demenzfreundlicher 3. Bezirk .................................................................................. 783.26 Lebensqualität in den Senioren- und Pflegehäusern der Caritas Wien ................. 803.27 Hausgemeinschaftsmodell für dementiell erkrankte Menschen im Senioren- und Pflegehaus St. Teresa der Caritas Wien ...................................... 82

4 Statistischer Überblick4.1 Erläuterungen zum Organisationsablauf und zur Statistik der Wiener Heimkommission .................................................................................... 844.2 Anzahl der Kontaktaufnahmen bei Sprechtagen mit der Wiener Heimkommission nach städtischen und privaten Wohn- und Pflegeheimen im Jahr 2014 inklusive Vergleich mit den Vorjahren ............................................... 864.3 Anzahl der Kontaktaufnahmen mit der Wiener Heimkommission bei Sprechtagen nach Rechtsträgern ....................................................................... 874.4 Anzahl der Kontaktaufnahmen bei den Sprechtagen in den Wohn- und Pflegeheimen ............................................................................... 884.5 Erledigung der bei Sprechtagen erfolgten Kontaktaufnahmen in den Wohn- und Pflegeheimen ............................................................................... 95

5 Anhänge

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1 Über die Wiener Heimkommission

1.1 Die Errichtung der Wiener Heimkommission/Allgemeines

Das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz - WWPG, LGBl. für Wien Nr. 15/2005, (WWPG), trat mit 30.6.2005 in Kraft (siehe Punkt 5). Gemäß § 29 WWPG ist bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft eine Heimkommission einzurichten.

Die Mitglieder der Wiener Heimkommission sind ehrenamtlich tätig, unabhängig und weisungsfrei.

Seit dem Berichtsjahr 2009 beträgt die Dauer der Mitgliedschaft drei Jahre.

Die erste Funktionsperiode dauerte vom 28. Oktober 2005 bis 28. Oktober 2007.

Die zweite Funktionsperiode dauerte vom 19. November 2007 bis 19. November 2010.

Die dritte Funktionsperiode dauerte vom 19. November 2010 bis 19. November 2013.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder für die vierte Funktionsperiode (Beginn mit 19. November 2013) der Wiener Heimkommission finden sich unter Punkt 1.2, zur Vorsit-zenden wurde Frau Dr.in Sigrid Pilz gewählt.

Im Berichtsjahr wurden 5 Sitzungen mit den Mitgliedern und Ersatzmitgliedern der Wiener Heimkommission in den Räumlichkeiten der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft abgehalten.

1.2 Die Mitglieder/Ersatzmitglieder der Wiener Heimkommission

Fachleute aus dem Pflegebereich

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Gabriele Thür, MBA, Oberin (stv. Vorsitzende) Wiener KrankenanstaltenverbundTeilunternehmung Geriatriezentren und Pflegewohnhäuser mit sozialmedizinischer BetreuungBereich für Gesundheits- und Krankenpflege

Eva Mutz-Amon, akad. gepr. KrankenhausmanagerinPflegedirektorinHaus der Barmherzigkeit Seeböckgasse und Tokiostraße

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d Mag.a Doris Stelzhammer Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen

PhDr.in Elisabeth Tuma, MASLeitende Direktorin und PflegedienstleiterinSozialmedizinisches Zentrum Süd - Geriatriezentrum Favoriten

Vertreter der Heimträger

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Norbert Koblinger, DSA Bereichsleiter Kundenmanagement Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser

Mag. Robert OberndorferGeschäftsführer Caritas Socialis GmbH undCS Pflege- und Sozialzentrum Rennweg GmbHVorstand Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen

Mag. Alexander BodmannGeneralsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien Caritas der Erzdiözese

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d Ing. Karl Svoboda, MBAKuratorium FORTUNAzur Errichtung von Senioren-Wohnanlagen

Reg.Rat. Dipl.KH-BW Kurt Toifl, OARLeitender Direktor SMZ-Sophienspitals – Geriatriezentrum Verwaltungsdirektor SMZ-Sophienspitals – Krankenhaus und Orthopädisches Krankenhaus Gersthof

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Ärzte

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Prim. Dr. Georg Psota Chefarzt des Psychosozialen Dienstes Wien

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OA Dr. Thomas FrühwaldAbteilung für AkutgeriatrieKrankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel

Auf Beschwerdemanagement in der Pflege spezialisierte Personen

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lied Petra Nicol Gottwald

Leiterin Beratungszentrum Pflege und Betreuung,Schwerpunkt Wohn- und Pflegehäuser Fonds Soziales Wien

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Natascha Khom, DSA Leiterin der OmbudsstelleFonds Soziales Wien

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Weitere

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Dr.in Sigrid Pilz, VorsitzendeLeiterin der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft

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Gabriele Allmer, MBA, Oberin Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft

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Über die Wiener Heimkommission1

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1.3 Die Aufgaben der Wiener Heimkommission

Die Aufgaben der Wiener Heimkommission sind in den §§ 5 und 29 des WWPG (siehe Punkt 5) und der Geschäftsordnung der Wiener Heimkommission (siehe Punkt 5) normiert.

Die Wiener Heimkommission sieht ihre Hauptaufgabe in der Unterstützung des Magistrats in Wohn- und Pflegeheimangelegenheiten.

Sowohl die Wiener Heimkommission als auch die Aufsichtsbehörde (MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) sowie die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) haben sich mit den Pflege- und Betreuungs-konzepten zu befassen.

Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, wird eine zweckmäßige und die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigende Arbeitsteilung zwischen der MA 40 und der Wiener Heimkommission vorgenommen:

• Die MA 40 beurteilt die Pflege- und Betreuungskonzepte auf ihre Übereinstimmung mit dem WWPG und dem Stand der Pflegewissenschaft.

• Die Wiener Heimkommission beurteilt sowohl anhand ihrer Erfahrungen aus den zahlreichen Sprechtagen in den Wohn- und Pflegeheimen, als auch auf Grund der Zusammenarbeit mit der WPPA, ob diese Pflege- und Betreuungskonzepte im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner gelebt werden.

Die Wiener Heimkommission kann in grundsätzlichen Fragen der Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner Empfehlungen abgeben und bei allen wichtigen, die Rechte und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner betreffenden Angelegenheiten, Vorschläge zur Förderung derselben erstatten.

Die Wiener Heimkommission hat zur Ausübung ihrer Aufgaben das Recht zur Einsichtnahme in die Dokumentationen.

Die Mitglieder der Wiener Heimkommission bzw. ihre Vertreterinnen und Vertreter haben regelmäßig Sprechtage in den Wiener Wohn- und Pflegeheimen abzuhalten.

Weitere Aufgaben der Mitglieder der Wiener Heimkommission im Rahmen der Sprechtage:

• Beratung und Auskünfte über Rechte von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern• Entgegennahme von Beschwerden und Anliegen• Entgegennahme von Anregungen und Lob

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1.4 Die Tätigkeit der Wiener Heimkommission

Die Wiener Heimkommission nimmt sich bei ihren regelmäßigen Sprechtagen in den Wohn- und Pflegeheimen der Anliegen der Bewohnerinnen und Bewohner an und sammelt zudem auch Eindrücke, die die gesamte Einrichtung betreffen.

Auch im Berichtsjahr 2014 wurde auf möglichst rasche und niederschwellige Bearbei-tung der Anliegen und Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner geachtet.

Zudem informierte die Wiener Heimkommission vor Ort über die die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner und weitere gesetzliche Bestimmungen.

Im Jahre 2014 wurden 183* Sprechtage von den Vertreterinnen und Vertretern der Wiener Heimkommission in 80 Wiener Wohn- und Pflegeheimen**, den 3 in Nieder-österreich befindlichen Häuser des Wiener Krankenanstaltenverbundes*** und in 9 Wiener Sonderkrankenanstalten**** abgehalten.

Auf die in Niederösterreich befindlichen Wohn- und Pflegeheime der Stadt Wien (Geria-triezentrum Klosterneuburg, Geriatriezentrum St. Andrä/Traisen und Geriatriezentrum Ybbs/Donau) und auf die genannten Sonderkrankenanstalten findet das WWPG keine Anwendung. Im Einvernehmen mit dem Niederösterreichischen Patienten- und Pfle-geanwalt halten die Mitglieder und Ersatzmitglieder als Serviceleistung auch Sprech-stunden in den in Niederösterreich befindlichen Wohn- und Pflegeheimen des Wiener Krankenanstaltenverbundes ab. Ebenso haben die Rechtsträger der erwähnten Sonder-krankenanstalten eingeladen, auch in ihren Häusern Sprechstunden abzuhalten.

Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen berichteten die einzelnen Mit-glieder und Ersatzmitglieder der Wiener Heimkommission über ihre bei den Sprech-tagen gewonnenen Erkenntnisse. Es fand ein Erfahrungsaustausch statt, der unter anderem von der Profession und dem jeweiligen Verantwortungsbereich der einzelnen Mitglieder und Ersatzmitglieder geprägt war.

* das Pflegewohnhaus Innerfavoriten mit sozialmedizinischer Betreuung wurde im Mai 2014 eröffnet. Deshalb wurde im Berichtsjahr nur ein Sprechtag abgehalten

** das Geriatriezentrum Donaustadt wurde aufgrund der Schließung (wegen Umbauarbeiten) nicht gezählt

*** - Geriatriezentrum St. Andrä/Traisen (Sonderkrankenanstalt) - Geriatriezentrum Klosterneuburg (Sonderkrankenanstalt) - Geriatriezentrum Ybbs/Donau

**** - Pflegewohnhaus Leopoldstadt mit sozialmedizinischer Betreuung - Pflegewohnhaus Meidling mit sozialmedizinischer Betreuung - Pflegewohnhaus Simmering mit sozialmedizinischer Betreuung - Pflegewohnhaus Liesing mit sozialmedizinischer Betreuung - Pflegewohnhaus Baumgarten mit sozialmedizinischer Betreuung - Pflegewohnhaus Innerfavoriten mit sozialmedizinischer Betreuung - Haus der Barmherzigkeit Seeböckgasse - Haus der Barmherzigkeit Tokiostraße - Sanatorium Liebhartstal

Die Statistische Auswertung der Sprechtage findet sich unter Punkt 4 in diesem Bericht.

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Über die Wiener Heimkommission1

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1.5 Die Geschäftsstelle der Wiener Heimkommission

Die Geschäftsstelle ist in der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft eingerichtet. Mit der Leitung ist Frau Oberin Gabriele Allmer, MBA (Dipl. Sozial Health Managerin| Dipl. Case & Care Managerin) – auch Referentin der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft – betraut.

Das Team besteht des Weiteren aus Frau Gabriele Sulek-Frank, diplomierte Sozialarbeiterin – auch Referentin der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft – und Frau Ursula Piza, welche als Kanzleibedienstete für das Sekretariat der Geschäftsstelle tätig ist.

Gabriele Allmer, Ursula Piza, Gabriele Sulek-Frank

Die Vorsitzende der Wiener Heimkommission, Frau Dr.in Sigrid Pilz bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und das hohe Engagement.

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1.6 Arbeitsablauf in der Geschäftsstelle der Wiener Heimkommission

Unter anderem haben sich folgende Personengruppen im Rahmen der Sprechtage in Wohn- und Pflegeheimen an die Mitglieder/Ersatzmitglieder gewandt:

• Bewohnerinnen und Bewohner• Bewohnerinnen- und Bewohnervertreter • Angehörige und Vertrauenspersonen• Leiterinnen und Leiter von Bewohnerservicestellen • Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter• Heim- und Pflegedienstleiterinnen und -leiter

Anliegen werden beim Sprechtagan das Mitglied/Ersatzmitglied der WHK herangetragen.

Grundsätzliche Anliegen/Themen bzw. Missstände betreffend Betreuungs- undPflegestandards werden in die Sitzung der WHK eingebracht und diskutiert,

sowie weiterführende Veranlassungen beschlossen.

Direkte Erledigung(Auskunft) währenddes Sprechtages durchdas Mitglied/Ersatz-mitgliedder WHK.Bericht an die GSSTder WHK.

Rascheunbürokratische(telefonische)Erledigung durch die GSST der WHK.

statistischeErfassung

Aktenanlagesowie weitereBearbeitung und Erledigungin der WPPA.

Keine Erledigung (Auskunft)vor Ort durch das Mitglied/Ersatzmitglieder WHK möglich. Bericht an die GSST der WHK.

Legende:WHK = Wiener HeimkommissionGSST = Geschäftsstelle der Wiener HeimkommissionWPPA = Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft

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Über die Wiener Heimkommission1

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1.7 Kontaktaufnahme mit der Wiener Heimkommission

persönlich:• bei einem Sprechtag • in der Geschäftsstelle der Wiener Heimkommission• bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft

Schönbrunner Straße 108/Eingang Sterkgasse, 4. Stock1050 Wien

.per Telefon: 0800 / 20 31 31 (kostenlose Pflegehotline)

.per Fax: 4000 / 82 510

.per E-Mail: [email protected] . Internet: www.patientenanwaltschaft.wien.at

öffentliche Verkehrsmittel:U4 Station Margaretengürtel / Ausgang MorizgasseStraßenbahn Linie 6, 18, Station MargaretengürtelAutobus Linie 12A, Station Am Hundsturm

Ein Behindertenparkplatz steht von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr vor dem Haus Schönbrunner Straße 108 zur Verfügung. Der Zugang ist barrierefrei.

Wer kann sich an die Wiener Heimkommission wenden?• Bewohnerinnen und Bewohner der Wiener Wohn- und Pflegeheime• Angehörige• Vertrauenspersonen• gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter

Wofür ist die Wiener Heimkommission zuständig?• Beratung und Auskünfte über Rechte von

Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern• Beschwerden und Anliegen• Anregungen und Lob

Die Anliegen werden auf Wunsch anonym behandelt.

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Gruppenfoto der VertreterInnen der BSST, Monika Noisternig

1.8 Plattform der Leiterinnen und Leiter bzw. stellvertretenden Leiterinnen und Leiter der Bewohnerservicestellen in Wiener Wohn- und Pflegeheimen

Die Wiener Heimkommission beauftragte die Geschäftsstelle (GSST) am 22.05.2006, eine Plattform der Leiterinnen und Leiter bzw. stellvertretenden Leiterinnen und Leiter der Bewohnerservicestellen (BSST) aller Wohn- und Pflegeheime einzurichten, um einen ins-titutionalisierten Meinungs-, Erfahrungs- und Informationsaustausch zu ermöglichen.

Frau Oberin Gabriele Allmer, MBA ist mit der Leitung der Plattform betraut und fungiert zudem als Organisatorin und Moderatorin.Wie auch in den vergangenen Jahren wurden im Berichtsjahr 2014 von der Geschäftsstelle der Wiener Heim-kommission zwei Treffen der Leiterinnen und Leiter bzw. stellvertretenden Leiterinnen und Leiter der BSST organisiert und gestaltet.

Von den 92 Wohn- und Pflegeeinrichtungen (inkl. der Häuser in Niederösterreich und der Sonderkrankenanstalten) verfügt das Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser über ein zentrales Bewohnerservice für 30 Wohnhäuser. Ebenso steht den 8 Wohn- und Pflegeheimen der Caritas der Erzdiözese Wien eine zentrale Bewohnerservicestelle zur Verfügung.

Der Wiener Heimkommission wurden insgesamt 49 Bewohnerservicestellen genannt, da auch Häuser/Heime mit weniger als 50 Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Häuser, die nicht dem WWPG (s. Punkt 5. Anhänge) unterstehen, eine solche eingerichtet haben.

Das erste Treffen im Jahr 2014 fand am Donnerstag, 22. Mai, auf Einladung in der Park Residenz Döbling statt. Es konnten 33 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 26 Häu-sern/Heimen begrüßt werden. Finanzierung war keine erforderlich, Räumlichkeiten und Bewirtung wurden von der Hausleitung zur Verfügung gestellt. Für diese Veranstaltung konnten Frau Mag.a Monika Noisternig (zertifizierte Libida-Sexualbegleiterinnen) mit dem Impulsreferat „Nähe und Zärtlichkeit im Alter“ gewonnen werden. Im Anschluss daran wurde rege diskutiert und berufliche Erfahrungen ausgetauscht.

Im zweiten Teil der Veranstaltung fand ein Impulsreferat zu den Themen „Vorstel-lung der Hausgemeinschaften Erdbergstraße des Evang. Diakoniewerkes Gall-

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Über die Wiener Heimkommission1

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Gabriele Sulek-Frank und Alexander Neuhold, Gabriele Allmer und Michael Huber

neukirchen“ und „Erfahrungsbericht betreffend Bewohnerinnen und Bewohner mit Migrationshintergrund“ von Herrn Alexander Neuhold (Heimleiter und Pflegedienstleiter der Hausgemeinschaften Erdbergstraße) statt. Auch diese Themen erfreuten sich reger Diskussion. Im Weiteren folgte ein Impulsreferat zum Thema „Vorstellung des Konzeptes des neuen Hauses St. Teresa der Caritas der Erzdiözese“ von Herrn Michael Huber (Heimleiter und Pflegedienstleiter des Hauses St. Teresa), ebenfalls mit anschließender Diskussion.

Das zweite Plattformtreffen in diesem Jahr fand am 21. Oktober im Haus St. Teresa statt.

Es konnten 45 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 35 Häusern/Heimen begrüßt werden. Auch hier war keine Finanzierung erforderlich, Räumlichkeiten und Bewirtung wurden von der Hausleitung zur Verfügung gestellt.

Als Referenten standen Herr Mag. Mark Holoubek (Öffentlicher Notar) mit einem Impulsreferat und anschließender Diskussion zum Thema „Vertretungs-befugnis – Umfang und Möglichkeiten, Grenzen zur Sachwalterschaft“, sowie Frau Gabriele Sulek-Frank, DSA (Mitarbeiterin der WPPA und Wr. HK) mit einem Impulsreferat zum Thema „Praktische Empfehlungen zur Sachwalterschaft“ zur Verfügung. Auch diese Themen erfreuten sich reger Diskussion.

Im zweiten Teil der Veranstaltung fand ein Impulsreferat von Frau Majella Reismann zum Thema „Ganesha – durch funktionelle Kleidung Selbstständigkeit erhalten“ statt. Herr Univ. Doz. Dr. Gerald Gatterer (GZW) referierte im Anschluss zum Thema „Bedürfnisorientierte Betreuungsmodelle“. Diese Themen erfreuten sich ebenso einer regen Diskussion.

Das Feedback der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der zahlreiche Besuch dieser Plattformtreffen werden aus Sicht der Wiener Heimkommission als Aufforderung gesehen, diese Treffen auch weiterhin anzubieten.

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Gabriele Sulek-Frank, Mark Holoubek

Majella Reismann, Gabriele Allmer und Gerald Gattererd

1.9 Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

• Büro der geschäftsführenden Stadträtin für Gesundheit und Soziales• Magistratsabteilung 40 – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht, Fachbereich Sozialrecht, Referat Heimaufsicht• Fonds Soziales Wien• Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen• Soziale Dienste (u. a.: Heimhilfe, Besuchsdienste, Reinigungsdienste, mobile Krankenpflege)• Wiener Krankenanstaltenverbund• Heimträger, Heimleiterinnen und Heimleiter der Wiener Wohn- und Pflegeheime• Bewohnerservicestellen• Sozialversicherungsträger• Bundesbehindertenanwaltschaft • Seniorenbeauftragte der Stadt Wien• VertretungsNetz – Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung, vormals Verein für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft & Bewohnervertretung• Pensionistenverband Österreich• Volksanwaltschaft

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2 Umsetzungen der Empfehlungen derWiener Heimkommission aus den Vorberichten

2.1 Gesundheitsförderung in der Langzeitbetreuung – Vorbereitung eines Pilotprojekts (im Bericht 2013 unter Punkt 2.1)

Empfehlungen aus den Vorberichten:

• 2010: Die Wiener Heimkommission begrüßt dieses Pilotprojekt, welches eineerste Antwort auf den großen Handlungs-, aber auch Forschungsbedarf vonGesundheitsförderung in der Langzeitbetreuung darstellt. Dies insbesonderedeshalb, da durch das bisher vorhandene Wissen von Expertinnen und Expertenals wenig abgesichert, lückenhaft und noch zu wenig spezifisch empfundenund aufgrund des zu erwartenden demographischen Wandels stark ausgebaut,verankert und wissenschaftlich gestützt wird.

• 2011: Die Wiener Heimkommission beobachtet die Weiterführungdes Projektes mit großer Aufmerksamkeit und Interesse.

• 2012: Die Wiener Heimkommission sieht der Weiterführung diesesPilotprojektes mit höchstem Interesse entgegen, da die Ergebnisse zeigen,dass die teilnehmenden Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich dessubjektiv wahrgenommenen Gesundheitszustandes durch eine Teilnahme ander Intervention profitiert haben und es zu einer signifikanten Verbesserungdes subjektiv wahrgenommenen Gesundheitszustandes kam. Auch bei derEinschätzung zur Bewältigung von Alltagsaktivitäten zeigte sich einesignifikante Verbesserung. Weitere Ergebnisse deuten darauf hin, dass sichder Aktionsradius von Bewohnerinnen und Bewohnern durch eine Teilnahmean der Intervention verbessert hat.

• 2013: Die Wiener Heimkommission erachtet die bisherigen Erfahrungen undErgebnisse sowohl für den KWP als größten Träger als auch für die gesamteAltenbetreuung und –pflege in Wien und darüber hinaus als besonders wertvoll.Die geplante Erarbeitung des Themas „gesundheitsförderlichen Gestaltung derSchnittstelle zur Akutversorgung (Ambulanzbesuche, Krankenhausaufnahmen)“wird begrüßt.

2014: Zur Entwicklung von Gesundheitsförderung in der Langzeitbetreuung wurde mit dem Pilotprojekt „Gesundheit hat kein Alter“ (2011-2013) ein Meilenstein zur settingorientierten Gesundheitsförderung in der stationären Altenbetreuung in Österreich gesetzt. Das Projekt wurde durch den Hauptverband der österreichi-schen Sozialversicherungsträger, die Wiener Gesundheitsförderung und den Fonds Gesundes Österreich gefördert und in Kooperation mit drei lokalen Einrichtungen und der Geschäftsführung des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP) bis März 2013 als wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt abgeschlossen (www.gesundheithatkeinalter.at). Die wissenschaftliche Unterstützung erfolgte durch das Ludwig Boltzmann Institut für Gesundheitsförderungsforschung (LBIHPR).

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In den Jahren 2013 und 2014 konnten die im Pilotprojekt begonnenen Arbeiten in einem Follow-up-Projekt als Kooperation zwischen KWP und Wiener Gesundheits-förderung fortgesetzt werden, wissenschaftlich begleitet durch das LBIHPR. Ziel dieser Fortsetzung war die Weiterentwicklung und Vertiefung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige und ihre Überführung in den Regelbetrieb des KWP.

In der Follow-up-Periode 2014 wurden primär Maßnahmen zur nachhaltigen strukturellen Verankerung von Gesundheitsförderung im Gesamtunternehmen KWP unternommen. Gesundheitsförderung wurde in Form einer Arbeitsrichtlinie zur Unternehmenspolitik verbindlich gemacht. In einem Stufenplan wurde der sukzessive Ausbau von Gesundheitsförderungsprogrammen in alle 30 Einrichtungen des Unternehmens festgelegt. Zum derzeitigen Stand wurde ein Roll-out in den drei Pilothäusern plus weiteren neun Einrichtungen durchgeführt.

Konkrete Gesundheitsförderungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter waren ein Ergonomie-Lotsen-Programm (Beratung für Gesundheitsschutz und Förderung durch dafür geschulte Kolleginnen und Kollegen) und die Durch-führung von Gesundheitszirkeln. Eine wissenschaftliche Begleitung durch das LBIHPR in formativer Perspektive zeigte, dass eine erfolgreiche Umsetzung des Auftrags der Ergonomie-Lotsen von mehreren Faktoren abhängig ist: (a) Konkretisierung der Aufgabe als Lotsin bzw. Lotse (b) inhaltliche Schwerpunkt-setzungen und Unterstützung durch themenspezifische Schulungen mit fokussierten Materialien (c) Unterstützung durch die unmittelbaren Vorgesetzten, da – ohne den expliziten Auftrag von Führungspersonen und eine aktive Unterstützung keine Umsetzung der Maßnahme zu erwarten ist.

Für die Gruppe der Bewohnerinnen und Bewohner wurde ein im Pilotprojekt getestetes und in weiterer Folge vereinfachtes Mobilitätsförderungsprogramm in Form einer Fortbildung im gesamten Unternehmen verbreitet. Im Rahmen der Evaluation konnte festgestellt werden, dass das adaptierte Programm anschluss-fähig an Rollenverständnis und Expertise der Betreuerinnen und Betreuer ist und sich gut in die bestehende Praxis integrieren lässt. Unterstützt wird die Wirksamkeit der Fortbildung durch die explizite Planung bzw. Ermöglichung von Austausch und Kooperation zwischen den Betreuerinnen und Betreuern.

Bemerkenswerte Ergebnisse brachte auch eine Studie zur Nachhaltigkeit der Effekte der Mobilitätsintervention. Eine Befragung von ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Intervention in den Pilothäusern ergab, dass die Zugewinne bei der subjektiven Lebensqualität auch nach einem Jahr nach Beendigung auf einem signifikanten Niveau erhalten geblieben waren. (Siehe: Quehenberger V, Cichocki M, Krajic K, Sustainable effects of a low-threshold physical activity inter-vention on health-related quality of life in residential aged care, Clinical Interven-tions in Aging 2014, 9:1853-1864.)

Als Desideratum – auch nach zwei Jahren Follow-up – verbleibt zunächst die verstärkte Einbindung von Angehörigen der Bewohnerinnen und Bewohner. Für die Fortsetzungsperiode 2015 ist die Weiterentwicklung einer Rahmenstrategie und deren Umsetzung in einem Pilothaus geplant, in der neben allgemeinen Schritten zur Kommunikationsverbesserung auch der verstärkte Einbezug, sowie Aufklärung

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und Unterstützung der Angehörigen in kritischen Phasen erprobt werden soll.Rund um das Thema „gesundheitsförderliche Gestaltung der medizinischen Versorgung“ wurden im Jahr 2014 einige bewohnerinnen- und bewohnerorientierte Themen diskutiert, die im Rahmen des Projekts bisher aber nicht in Angriff genommen werden konnten, so z.B. eine Wiederaufnahme des im Frühjahr 2014 eingestellten geriatrischen Ärztenotdienstes, praktische und psychosoziale Unter-stützung im Kontext von Ambulanzbesuchen und Krankenhausaufnahmen durch Angehörige, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Zivildiener.

Zusammenfassend zeigt sich, dass in der Phase des Pilotprojekts 2011-2012 undin der Follow-up-Periode 2013-2014 stabile Strukturen zur Gesundheitsförderung im Unternehmen KWP etabliert werden konnten. Damit sind günstige Voraussetzungen gegeben, auch Entwicklungen in Richtung einer gesundheitsförderlichen Organisati-onskultur zu unterstützen – entscheidend für die Integration in das Alltagsleben der Organisation.

Wichtige Faktoren, die die bisher gute Nachhaltigkeit des Projekts verständlich machen, waren aus Perspektive der Begleitforschung neben den Angeboten eines konkreten Gesundheitsförderungsprojekts mit externer professioneller Begleitung vor allem auch gute Vorbedingungen im KWP. Aus wissenschaftlicher Perspektive ist hier die langjährige Involvierung des Unternehmens KWP in bestehende Gesundheitsförderungsnetzwerke zu nennen, wodurch Kompetenz in der Nutzung von Gesundheitsförderung bei einigen zentralen Akteurinnen und Akteuren sehr gut entwickelt war. Auch die gute Unterstützung durch die politischen Auftrag-geberinnen und Auftraggeber zur Gesundheitsförderung im Altenbetreuungsbereich im Wiener Kontext war bisher eine wichtige Rahmenbedingung.

Transfer in andere BundesländerEin Transfer von Wissen und Erfahrungen des Pilotprojekts in Einrichtungen weiterer Bundesländer wurde 2013-2014 in Zusammenarbeit zwischen dem FondsGesundes Österreich und dem Hauptverband der österreichischen Sozialver-sicherungsträger vorbereitet. Als wissenschaftlichen Beitrag zur Unterstützung des Transfers entwickelte das LBIHPR ein Kurzdiagnose-Instrument als „Gesundheits-förderungs-Radar“. Das Instrument zielt darauf, mögliche Bereiche für Gesund-heitsförderung von teilnehmenden Einrichtungen auszuloten und wurde 2014 im Rahmen einer Projektanbahnung eingesetzt. In Kooperation mit der Styria Vitalis, der steirischen Gesundheitsförderungsagentur, konnte Ende 2014 ein Transferprojekt mit 5 Einrichtungen in der Steiermark initiiert werden. Ein Förderantrag an den Fonds Gesundes Österreich, mit Ko-Finanzierung durch das Land Steiermark und die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (unterstützt durch den Hauptverband) wurde im Dezember 2014 positiv entschieden. Das Projekt mit einer Laufzeit von 30 Monaten startete Anfang 2015. Die Erfahrungen in diesem Prozess liefern aus wissenschaftlicher Perspektive weitere Hinweise darauf, dass umfassende Gesundheitsförderung jedenfalls in der derzeitigen Phase der Unterstützung durch konkrete Projekte bedarf, um in der stationären Altenbetreuung ankommen zu können.

FazitAufgrund des starken Engagements des KWP-Managements und der Unterstützung durch die Wiener Gesundheitsförderung konnte das Pilotprojekt „Gesundheit hat kein Alter“ zum Einbau von Gesundheitsförderung im Setting der stationären

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Altenbetreuung - im Jahr 2014 schon das zweite Jahr nach Beendigung der Pilotphase erfolgreich weitergeführt werden. Gesundheitsförderung wurde in der Follow-up- Phase zur Unterstützung eines umfassenden Qualitätsentwicklungsprozesses eingesetzt und hat sich weitgehend bewährt. Der Träger KWP hat die begonnenen Prozesse im Rahmen einer organisationsinternen „Gesundheitspolitik“ fortgeführt und auch 2014 konkrete Maßnahmen gesetzt. Die wissenschaftliche Begleitung lieferte wichtige unterstützende, sowohl bestätigende als auch kritische Hinweise in diesem Prozess. Eine Fortsetzung der wissenschaftlichen Begleitung mit einer Abschlussevaluation der Follow-up-Phase 2015 erscheint deshalb sehr sinnvoll. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus diesem Vorhaben sollten für die gesamte Altenbetreuung und -pflege in Wien nützlich sein. Ein Transfer von Wissen und Erfahrungen in andere Bundesländer ist durch das steirische Pilotprojekt 2015-2017 initiiert worden. Hierdurch ergibt sich ebenfalls die Möglichkeit, die Erfahrungsbasis – auch für Weiterentwicklungen in Wien – noch zu verbreitern bzw. zu vertiefen.

Die Wiener Heimkommission erachtet die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse sowohl für das KWP als größten Träger als auch für die gesamte Altenbetreuung und -pflege in Wien und darüber hinaus als besonders wertvoll. Zudem begrüßt die Wiener Heimkommission insbesondere auch die geplante Weiterentwicklung der Schnittstelle zu den Angehörigen.

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2.2 Freiheitsbeschränkungen durch Medikamente in Wohn- und Pflegeheimen (im Bericht 2013 unter Punkt 2.2)

Empfehlung aus dem Vorbericht:

• 2011: Die Wiener Heimkommission regt an, dass die Diskussion in diesem Bereich weiter geführt wird und dadurch die fachliche Standards zum HeimAufG im fachlichen Konsens weiterentenwickelt werden. Dieser konsensuale Weg sollauch im Bereich der Pflege aufgenommen werden.

• 2012: Eine Evaluation des Manuals „Heimaufenthaltsgesetz – Erläuterung zur medikamentösen Freiheitsbeschränkung“, durch alle mit der Materie befassten Berufsgruppen, in Hinblick auf die Aktualität der darin formulierten Ziele, der Entwicklung der Judikatur und der Lehre, wird empfohlen.

• 2013: Am 10.12.2013 fand in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Justiz ein fachlicher Austausch zum Thema Freiheitsbeschränkung durch Medikation bzw. zum „Manual – Freiheitsbeschränkung durch Medikation“ statt. Zu diesem Austausch hatte der Dachverband der Heimleiterinnen und Heimleiter durch deren Präsidenten, Herrn Mag. Wallner geladen.Anwesend waren neben dem Sektionschef des BMJ, Herrn Dr. Katrein auch Ver-treterinnen und Vertreter der mit dem Heimaufenthaltsgesetz vertrauten Sach-waltervereine (des VertretungsNetz, des Niederösterreichischen Landesvereins für Sachwalterschaft, des Salzburger Hilfswerks, des Instituts für Sozialhilfe Vorarlberg), der Ärztekammer, des Dachverbands der Heimleiterinnen und Heimleiter, sowie Herrn Prim Dr. Ohrenberger und Herrn Prim Dr. Fasching.

Ergebnisse des Austausches kurz zusammengefasst: Ob eine Medikamentengabe eine freiheitsbeschränkende Maßnahme darstellt, ist für alle im HeimAufG relevanten Berufsgruppen nicht immer leicht zu beurteilen. Das „Manual Freiheitsbeschränkung durch Medikation“ kann eine Hilfe bei der Beurteilung sein.

Konsens war, dass derzeit von einer Überarbeitung des „Manual-Freiheits-beschränkung durch Medikation“ Abstand genommen wird, zumal es seit der Veröffentlichung erst eine relevante oberstgerichtliche Entscheidung zu Freiheitsbeschränkung durch Medikation gibt.

Die Wiener Heimkommission begrüßt, dass diesbezüglich für 2015 wieder ein Zusammentreffen der Expertinnen und Experten geplant ist.

2014:Die Wiener Heimkommission wird die Entwicklung auch 2015 mit großem Interesse beobachten.

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2.3 Sachwalterschaft – „Entmündigung“ oder Unterstützung (im Bericht 2013 unter 3.11)

Empfehlung aus dem Vorbericht:

• 2013: Den im parlamentarischen Menschenrechtsausschuss beschlossenen Antrag zur Novellierung des Sachwalterrechts und damit die UN Konvention für Menschen mit Behinderungen umzusetzen, sieht die Wiener Heimkommission als einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung. Darin verpflichten sich die Vertragsstaaten u.a. geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen. Das Pilotprojekt zur unterstützten Entscheidungsfindung des Bundesministeriums für Justiz ist als ein wichtiges Alternativmodell anzusehen. Dieses sieht vor, dass bei Entscheidungen mehrere Personen den Willen der Betroffenen bzw. des Betroffenen ergründen.

Die Wiener Heimkommission wünscht sich ein vermehrtes Angebot an fachspezi-fischer Beratung und Schulung für alle Personengruppen, die Sachwalterschaften führen und hofft darauf, dass vermehrt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird eine Vorsorgevollmacht zu errichten.

2014: Das Modellprojekt "Unterstützte Entscheidungsfindung" läuft im BM für Justiz seit September 2013 ganzheitlich, intensiv und mit großem Einsatz des Projekt-leiters, Herrn Mag. Barth bzw. seinen Kolleginnen und Kollegen unter Einbindung der Selbstvertreterinnen und Stellvertreter, der Sachwaltervereine und aller in diesem Bereich beteiligten und interessierten Institutionen. Das Projekt soll massive Menschenrechtsprobleme - wie sie auch bei der UN-Staatenprüfung Österreichs auf Einhaltung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im September 2013 aufgezeigt wurden - beheben und Lösungen erarbeiten, bzw. auch die steigende Zahlen an Sachwalterschaften entgegen wirken.

Die Wiener Heimkommission unterstützt dieses wichtige Projekt, u.a. auch durch dieTeilnahme der Vorsitzenden, Frau Dr.in Sigrid Pilz.

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2.4 Hospizkultur und Palliative Care im Alten- und Pflegeheim – Caritas, CaSa und Wiener Krankenanstaltenverbund (im Bericht 2013 und Punkt 3.9)

Empfehlung aus dem Vorbericht:

• 2013: Die Wiener Heimkommission begrüßt das Projekt Hospizkultur und Palliative Care im Alten- und Pflegeheim (HPCPH), das einen wesentlichen Beitrag zur Integration einer palliativen Kultur in den Wiener Wohn- und Pflegeheimen leistet. Die ersten Erfahrungen sind sehr vielversprechend.

2014: Durch die Teilnahme am Projekt HPCPH der Senioren- und Pflegehäuser der Caritas der Erzdiözese Wien hat sich in den letzten Jahren viel in den Häusern entwickelt.

Ein wesentlicher Fortschritt in Bezug auf Selbstbestimmung und Würde der Bewohnerinnen und Bewohner war die Einführung des Vorsorgedialoges, welcher sich augenblicklich in der ersten Testphase der Implementierung befindet.Das erste Gespräch zum Vorsorgedialog erfolgt meist in den ersten Wochen nach dem Einzug einer neuen Bewohnerin bzw. eines neuen Bewohners. Dabei werden Wünsche und Erwartungen zur Sterbephase und dem Tod thematisiert und die getroffenen Entscheidungen der Bewohnerin bzw. des Bewohners schriftlich festgehalten. Teilnehmer sind u.a. die Bewohnerin bzw. der Bewohner, An- und Zugehörige, Pflege, Sozialbegleitung, Seelsorge und die zuständige Hausärztin oder der zuständige Hausarzt. Alle Beteiligten können ihre Ängste, Bedenken und Anliegen einbringen. Eine Evaluierung des Gespräches erfolgt 2x pro Jahr. Die Koordinierung der Termine und Information der Beteiligten wird von der Pflege übernommen.

Besonders wichtig ist dabei die Einbindung der An- und Zugehörigen der Bewohnerin bzw. des Bewohners. Eine professionelle Begleitung kann auch in problematischen familiären Situationen einen harmonischen Sterbeprozess für die Betroffenen ermöglichen und unterstützen.

Durch die umfassende Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Projektes HPCPH konnten besonders die Kompetenzen in der Gesprächsführung und die Begleitung der An- und Zugehörigen stark verbessert werden.

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Die ersten Beobachtungen und Erfahrungen zum Vorsorgedialog sind:

• Bewohnerinnen und Bewohner können offen über das Thema Sterbensprechen und fühlen sich damit nicht alleine

• An- und Zugehörige erhalten mehr Sicherheit und sind dankbarfür die professionelle Begleitung

• Die Terminkoordination mit Hausärztinnen bzw. -ärzten und Expertinnenbzw. Experten konnte verbessert werden

• Die Einbindung der Hausärztinnen und Hausärzte wurde verstärkt• Die eventuell notwendige Medikation wird bereits im Vorhinein überdacht

und mit der Bewohnerin bzw. dem Bewohner abgesprochen• Vorrausschauende Planung• Hausärztinnen und Hausärzte begrüßen die Koordination

und das Management durch das Haus

Ein nächstes wesentliches Ziel ist es, den Vorsorgedialog nachhaltig in allen Senioren- und Pflegehäusern zu implementieren.

Die Heimkommission begrüßt die weitere Verstärkung des Themas Hospiz- und Palliativ-kultur in den Alten- und Pflegeheimen (HPCPH). Ein besonderes Anliegen ist vor allem die Nachhaltigkeitssicherung der während des Projektes erarbeiteten Inhalte und die Fortführung der starken Auseinandersetzung mit dem Thema in den Häusern. Eine weiterhin intensive Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Palliativkultur soll auch nach der Projektphase stattfinden.

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3 Grundsatzprobleme, Empfehlungen und Vorschläge

3.1 Die perkutane endoskopische Gastrostomie-Sonde

Die PEG (perkutane endoskopische Gastrostomie)-Sonde ist die Methode der Wahl für die mittel- u. langfristige enterale Ernährung von Patientinnen und Patienten, die auf Grund benigner oder maligner Grunderkrankungen bei funktionell normalem gastrointestinalen Trakt nicht mehr adäquat peroral Nahrung zu sich nehmen können. Die Erstbeschreibung erfolgte 1980 für Bedürfnisse der Pädiatrie. (Gauderer 1980)

Die enterale Langzeiternährung via PEG-Sonden erlaubt eine effiziente enterale Langzeiternährung, sie ist vorteilhafter als nasogastrische Sonden, oder operativ angelegte Gastrostomien. Sie wird besser toleriert, die perorale Nahrungsaufnahme wird weniger behindert, die Rehabilitation, insbesondere die logopädische, wird erleichtert, ihre Handhabung ist auch ambulant recht einfach. (Loser 2005, NICE 2006)

IndikationenNeurogene Störungen des Schluckaktes z.B.:• Schlaganfall mit voraussichtlich länger (>2-3 Wo.) persistierender Dysphagie• Schädel-Hirn Trauma• neurodegenerative Erkrankungen, z.B. Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)• Myasthenia gravis• M.Parkinson• Apallisches Syndrom • Einengung, Verschluss oder höhergradige Schleimhautschädigung, z.B.:

» stenosierende HNO-Tumoren» Speiseröhren- u. Cardiatumoren» Bestrahlungsstenosen

Die Ablehnung und aktive Abwehr der Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme im Rahmen von Essstörungen bei Demenz wird als fragliche Indikation für eine PEG-Sonde immer mehr diskutiert. Wenn überhaupt, dann sollte sie nur nach inter-disziplinärer Prüfung der palliativmedizinischen, ethischen und rechtlichen Aspekte erfolgen. Der individuelle Nutzen muss unter Berücksichtigung der Grunderkrankung, des Krankheitsverlaufs, der Prognose, der zu erwartenden Lebensqualität und des (mutmaßlichen) Willens der Patientin bzw. des Patienten erkennbar sein.

Eine „pflegerische Indikation“ zur Anlage einer PEG-Sonde gibt es nicht. In der Praxis ist es aber häufig, dass bei verhaltens- und bewusstseinsgestörten oder kognitiv beeinträchtigten Patientinnen und Patienten die Entscheidung zur PEG-Sonde durch Erwägungen der Pflegeerleichterung zumindest mitbestimmt wird. Ressourcen- insbesondere Personalmangel sowie mangelhafte Kenntnisse bezüglich Verabreichung von Flüssigkeit und Nahrung spielen eine entscheidende Rolle. Dazu kommt oftmals der Mangel an palliativ-medizinischer und -pflegerischer sowie ethischer Kompetenz beim verantwortlichen Personal.

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Kontraindikationen• fehlendes Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten (auch entsprechende Verfügungen)• passagenwirksame Magenausgangsstenose (Alternative: perkutane endoskopische Jejunostomie – PEJ)• Gerinnungsstörung• Peritonitis• peritoneale Karzinose• Aszites• schwere Psychosen • finaler/präfinaler Zustand

Als Nutzen der PEG-Sonde werden folgende Punkte angegeben und diskutiert:• Verbesserung der Lebensqualität• Sicherung der Grundpflege• ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit und Nährstoffen• Erleichterung der Medikamentenapplikation bei Schluckstörung• Erleichterung rehabilitativer Maßnahmen • Verbesserung der Mobilität, Durchführung von Alltagstätigkeiten• Erhalt von Körpersubstanz und Muskelmasse• Verhinderung von Druckulzera

Die derzeitige Evidenzlage zum Nutzen einer PEG-Sonde erlaubt aber insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener kognitiver Beeinträchtigung (Demenz) nicht die Behauptung eines gesicherten Vorteils im Hinblick auf die Morta-lität bzw. die Lebensqualität. Auch die postulierte Reduktion von Aspirationsinzidenz ist genauso wenig belegt, wie die von Infektionen (insbesondere Pneumonien) und Decubitalgeschwüren. Vielmehr gibt es Hinweise auf eine sogar höhere Rate an sonden-assoziierten Komplikationen (inklusive höhere Prävalenz von Decubitus), auf weniger Pflegezuwendung und einen erhöhten Bedarf von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen und Sedierung. (AGS 2013, Kurien 2010)

Einschränkend ist zu bedenken, dass die Studienlage nicht sehr befriedigend ist, bessere prospektive, gut randomisierte, kontrollierte Untersuchungen wären erforder-lich. Diese sind jedoch gerade bei der Fragestellung eines Vorteils der PEG Sondener-nährung aus ethischen Überlegungen schwer zu konzipieren. (Synofzik 2007)

Die PEG-Sondenanlage bei fortgeschritten kognitiv behinderten Patientinnen und Patienten mit bereits eingetretenen Problemen der Nahrungsaufnahme verbessert laut publizierten Studien und Metaanalysen weder deren Überlebensdauer noch deren Lebensqualität. (Finucane 1999, Meier 2001, Gillick 2000, Volkert 2013)

Ess-Apraxie, ein allgemeiner Rückzug, Anorexie, Abulie, Desinteresse an Nahrung sind Symptome fortgeschrittener Demenz. Nach Ausschluss das Essverhalten negativ beeinflussender, potentiell behandelbarer Faktoren, sind alternative Formen der Unterstützung der Nahrungsaufnahme nötig, wie z.B. die Modifizierung des Essens und der Rahmenbedingungen oder des Ambientes, in dem gegessen wird. (Palecek 2010)Die Entscheidung für oder gegen die PEG-Sonde bei fortgeschritten kognitiv beeinträchtigten Patientinnen und Patienten ist am besten im multidisziplinären Team, im Konsens mit den Angehörigen und unter Respektierung des (mutmaßlichen)

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Grundsatzprobleme, Empfehlungen und Vorschläge

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Willens der Patientin und des Patienten zu treffen. Dies ist keine Entscheidung zwischen PEG-Sonde und nicht Ernähren bzw. „Verhungern“. Hohe ethische Kompetenz ist bei diesen Entscheidungen erforderlich. Das Angebot eines geriatrischen bzw. palliativmedizinischen und/oder ethischen Konsils wäre wünschenswert.

Auch wegen ihrer Einfachheit wird diese wenig invasive Methode der PEG-Sonde derzeit über Gebühr angewandt. Die ethischen Aspekte der künstlichen enteralen Langzeiternährung sollten mehr berücksichtigt werden. (Gauderer 1999)

Gesicherte Indikationen zur PEG-Sonde (s.o.) gelten ohne Einschränkung auch für betagte Patientinnen und Patienten unter Berücksichtigung ihrer individuellen Ge-samtsituation und ihres (mutmaßlichen) Willens, weshalb rechtzeitige diesbezügliche Verfügungen wichtig wären. Ärztinnen und Ärzte sollten eine PEG-Sonde nur auf der Grundlage von auf Evidenz basierten Indikationen empfehlen, anordnen bzw. durch-führen. Die Methode soll nicht angewandt werden um einer eventuell schwierigen Diskussion über Prognose und Zweck der Betreuung auszuweichen. Argumente der Kompensation von Ressourcenmängeln ersetzen nicht die medizinische Indikation. Ärztinnen und Ärzte sind nicht verpflichtet sinn- und nutzlose therapeutische Maßnahmen durchzuführen, auch nicht auf Wunsch von Patientinnen und Patienten, Angehörigen, Kolleginnen und Kollegen. Beim derzeitigen Stand des Wissens ist die Indikation zur PEG-Sonde bei geriatrischen Patientinnen und Patienten mit fortge-schrittener Demenz sehr kritisch und individuell zu stellen.

Bei einer fortschreitenden kognitiven Störung (Demenz) nehmen Probleme und Schwierig-keiten beim Essen und Trinken zu und belasten den medizinisch-pflegerischen Alltag vor allem im institutionellen Kontext. Sie haben auch einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensqualität der Betroffenen. Um dieser Situation qualifiziert und nachhaltig begeg-nen zu können empfiehlt die Wiener Heimkommission kontinuierliche Informations- und Fortbildungsinitiativen zu diesem Thema anzubieten sowie diesbezügliche Empfehlungen und Richtlinien zu beachten. Möglichkeiten zur interdisziplinären Beratung in individuellen Situationen –zum Beispiel im Rahmen von qualifizierten, kompetenten Palliative Care-, Geriatrie- und Ethik-Konsilien – wären zu schaffen.

3.2 Inadäquate Verordnungen von Psychopharmaka in und Pflegeheimen

Die aus diversen Beobachtungen anzunehmende relativ hohe Prävalenz von Freiheits-beschränkungen mit psychotropen Pharmaka in Institutionen der Langzeitbetreuung – in und Pflegeheimen – ist ein periodisch wiederkehrendes Thema. Dieses Problem ist aber nicht nur auf und Pflegeheime beschränkt, es ist in institutioneller Betreuung (Krankenhäuser, Pflegeinstitutionen) ganz allgemein, aber auch in extramuralen Betreuungssituationen prävalent. Die österreichweite Dimension ist jedoch nicht genau bekannt. Eine verpflichtende Dokumentation und ein „Reporting“ – wie es z.B. die US OBRA-Regulation vorschreibt – gibt es ja bei uns nicht. Sicher werden psychotrope

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Pharmaka in der Intention (um nicht zu sagen „Indikation“) der Freiheitsbeschränkung verabreicht. Es gibt Hinweise, dass nicht alle, aber doch ein beträchtlicher Anteil der Psychopharmaka in einem inakzeptablen Ausmaß inadäquat, unangemessen, nicht indiziert – verordnet wird. Eine potentiell inadäquate Medikation (PIM) ist definiert als die Verab-reichung eines Medikaments, dessen Wirksamkeit nicht belegt ist und/oder dessen Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) den zu erwartenden klinischen Nutzen überragt, besonders dann, wenn Evidenz für eine medikamentöse Alternative mit weniger Nebenwirkungen besteht.Das große Verdienst von Dr.in Eva Mann und Ko-Autorinnen bzw. Ko-Autoren ist, dass es ihnen gelungen ist, die Prävalenz von solchen insgesamt inadäquaten, unangemessenen („inappropriate“) Verordnungen von Arzneimitteln inklusive psychotrope Substanzen in einer fast alle Pflegeheime Vorarlbergs umfassenden Analyse zu dokumentieren. Die 2013 publizierte Studie ist die einzige, die dieses Problem in Österreich zumindest in einem Bundesland evaluiert hat. (Mann E at al. Prevalence and associations of potentially inappropriate prescriptions in Austrian nursing home residents: secondary analysis of a cross-sectional study. Wr. Klinische Wochenschrift (2013),7-8:180-188) Medikamenten-verordnungen bei 1844 von insgesamt 2005 in Frage kommenden Bewohnerinnen und Bewohnern in 48 der 50 Vorarlberger Pflegeheime konnten analysiert werden. Die mittlere Häufigkeit von Heimbewohnerinnen und -Bewohnern mit mindestens einer als potentiell inadäquat zu beurteilenden Medikamentverordnung aus allen Substanzgruppen war etwa 70 %. Die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner mit mindestens einer potentiell inadäquaten psychotropen Substanz war sehr hoch, nämlich 1014 (55 %), davon betrafen die häufigsten Verordnungen das Antipsychotikum Prothipendyl bei ca. 26 % und das Benzodiazepin Lorazepam bei 14,5 % der Bewohnerinnen und Bewohner. Es zeigten sich eine inverse Assoziation von Verordnungen unangemessener psychotroper Substanzen mit kognitiver Einschränkung sowie eine signifikant positive Assoziation mit ständiger Unruhe und als „herausfordernd“ beschriebenem Verhalten der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Situation wird in anderen Bundesländern wohl eine ähnliche sein.

Schon 2008 publizierten Eva Mann und Gabriele Meyer eine Untersuchung über medi-kamentöse Freiheitsbeschränkungen ebenfalls in Vorarlberger Pflegeheimen. Es kam eine deutliche Diskrepanz zwischen den damals noch relativ neuen verpflichtenden Meldungen nach dem Heimaufenthaltsgesetz und der tatsächlichen, der Dokumentation der Pflege-heime zu entnehmenden, Prävalenz der offensichtlich als Freiheitsbeschränkung interpre-tierbaren Verordnungen von psychotropen Medikamenten. (Mann E, Meyer G. Medikamentöse Freiheitsbeschränkung in Pflegeheimen im Bundesland Vorarlberg, Österreich: Analyse der ersten Meldungen und Implikationen für eine zukünftige sachgerechte Verwirklichung der gesetzlichen Meldepflicht. Wien Med Wochenschr (2008) 158/17–18: 489–492)

Das Thema der inadäquaten, unangebrachten, nicht indizierten, in den allermeisten Fällen „off label“-Anwendung psychotroper Substanzen bei geriatrischen Patientinnen und Patienten, insbesondere wenn sie kognitiv beeinträchtigt sind und im Rahmen der Demenz Verhaltensstörungen aufweisen, welche sie selbst, aber vor allem die Umgebung belasten, ist schon seit einigen Jahren Gegenstand kritischer Untersuchungen und Kom-mentare in der medizinischen Fachliteratur. Stellvertretend seien die 2012 erschienen Arbeiten samt Editorial aus dem British Medical Journal zur Frage der Antipsychotika bei geriatrischen Patientinnen und Patienten und PH Bewohnerinnen und Bewohnern genannt. (Huybrechts KF et al. Differential risk of death in older residents in nursing homes prescribed specific antipsychotic drugs: population based cohort study. BMJ 2012;344:e977; McCleery J, Fox R. Antipsychotic prescribing in nursing homes - We need

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to understand why this practice continues despite the mortality risk. BMJ 2012;344:e1093)Antipsychotika sind insb. bei geriatrischen Patientinnen und Patienten mit einem erhöh-ten insb. kardiovaskulären Mortalitätsrisiko verbunden. Benzodiazepine verschlechtern dazu die kognitive Funktion, wie auch eine rezente Studie bestätigt. (Billioti de Gage S et al. Benzodiazepine use and risk of Alzheimer’s disease: cas control study. BMJ 2014; 349:g5205) Beide Substanzgruppen haben weitere nachteilige „Nebeneffekte“: etwa ein erhöhtes Risiko für Stürze und Delir, welches seinerseits mit Symptomen einhergeht, die die Gabe von noch mehr Psychopharmaka nach sich ziehen...). Die häufiger angewandten atypischen Antipsychotika haben laut neuesten Untersuchungen auch ein signifikant höheres Risiko akuter Nierenfunktionsstörungen gerade bei älteren Personen. (Hwang YJ et al. Atypical Antipsychotic Drugs and the Risk for Acute Kidney Injury and Other Adverse Outcames in Older Adults. Ann Int Med. 2014; 161:242-248) Aus diesen Gründen soll deren Einsatz nur restriktiv, streng indiziert erfolgen, die potentiellen Risiken sollten bewusst sein und dem oft fraglichen Nutzen gegenüberstellt werden. Es sollte bewusst sein, dass bei Verhaltensstörungen im Rahmen von dementiellen Erkrankungen „gelindere Mittel“ wie nicht-pharmakologische und pflegerische Maßnahmen effektiv sind. Die Dokumentation der Indikation, der Zielsymptomatik, der Wirksamkeit der Therapie, der Dosisveränderungen, der obligaten Absetzversuche sollte einzufordernder und zu kontrol-lierender Standard werden. Genauso wie schon im Vorfeld die Dokumentation des Ein-satzes nicht pharmakologischer - „gelinderer“ - Maßnahmen um die Zielsymptomatik (z.B. eine Verhaltensstörung) zu verbessern. Zwei Beispiele für fundierte, auch evidenzbasierte Empfehlungen für den Umgang mit Verhaltensproblemen im Rahmen der Demenzer-krankung: die diesbezüglichen Empfehlungen der Amerikanischen Geriatriegesellschaft (A guide to the management of psychotic disorders and neuropsychiatric symptomas of dementia in older adults. AGS 2011), sowie die von der Österreichischen Gesellschaft für Geriatrie und Gerontologie 2013 herausgebrachten Empfehlungen für den Umgang mit Delir (Delir – Ein häufiges Syndrom im Alter – eine interdisziplinäre Herausforderung, ÖGGG 2013). Beide Empfehlungen betonen das Primat der nicht-pharmakologischen Interventionen und geben praktische Beispiele dafür.

Es bedarf einer umfassenden Strategie, an der sowohl die betroffenen ärztlichen Disziplinen (Haus- und Konsiliarärztinnen und -ärzte) als auch die Fachkräfte der Pflege zu beteiligen sind (Pflegedienstleitungen, Heimleitungen, Pflegeexpertinnen). Das Thema der unangebrachten Gabe von Psychopharmaka in Betreuungssituationen geriatrischer Patientinnen und Patienten, die auch als medikamentöse Freiheitsbeschränkung interpretiert werden kann, gehört strukturiert, systematisch ins Bewusstsein der betreuenden Ärztinnen und Ärzte und Pflegepersonen gebracht und kompetent unter Berücksichtigung alternativer medizinischer und pflegerischer Maßnahmen erklärt. Auch der Circulus vitiosus, der entstehen kann, muss verstanden werden: Überforderung bei mangelnden Kenntnissen und Fähigkeiten in der Kommunikation mit und in der Betreuung von Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten führt zur Unruhe, diese zur psy-chopharmakologischen Sedierung und/oder mechanischen Fixierung, was die Kommuni-kation mit den Betroffenen behindert, deren Hilflosigkeit und weiteren Widerstand gegen pflegerische und/oder medizinische Maßnahmen fördert und zu noch mehr Unruhe führt.Es muss eine ausreichende geriatrische und gerontopsychiatrische Betreuungsqualität in den Institutionen der Langzeit-, aber auch Akutbetreuung angestrebt werden. Die vulnerablen, gebrechlichen geriatrischen Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Anrecht darauf. Es gibt derzeit konkrete Bemühungen des Geriatriereferats der Österreichischen Ärztekammer ein Geriatrisches Qualitätszertifikat (GQZ) für Pflegeheime zu etablieren, definierte Qualitätsindikatoren einer guten geriatrischen Betreuung sollen evaluierbar und transparent werden.

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Ein solches Instrument der geriatrischen Qualitätssicherung sollte sich modulhaft auch in das vom Sozialministerium entwickelte und bereits in Implementierung befindliche Nationale Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime (NQZ) integrieren.Unbedingt zu bemerken ist, dass von den betreuenden Personen – aus der Pflege, aus der Medizin – nicht die „Quadratur des Kreises“ verlangt werden kann, wenn sie auch im Wissen um alternative Betreuungsmöglichkeiten diese aus noch sehr prävalenten Struktur- und Ressourcenmängeln nicht anwenden können. Deutlich werden hier Qualifikationsdefizite in der medizinischen und pflegerischen Betreuung, etwa ein Mangel an geriatrischer und/oder alterspsychiatrischer Kompetenz, an Pflegestandards. Nicht zuletzt wäre es auch aus berufsethischer Sicht angezeigt, dass Pflegekräfte, die Versorgungshandlungen oder Interventionen beobachten, bzw. im Rahmen des mitver-antwortlichen Bereiches sogar ausführen, von deren Angemessenheit, Indikation Qualität und Güte sie nicht überzeugt sind bzw. sogar dagegen Einwände haben, dies bei entspre-chenden Stellen aufzeigen, zum Schutze der betroffenen Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner. Die häufig angegebenen Kommunikationsprobleme zwischen den Berufsgruppen, insbesondere die scheinbar lückenhafte Kooperation zwischen Hausärztinnen und Hausärzten und Pflegeheimen, ist ernst zu nehmen. Ihr könnte durch eine bessere Qualifizierung auf Seiten der Pflege begegnet werden. In Pflegeheimen werden heutzutage in zunehmenden Ausmaß multimorbide pflege-be-dürftige Bewohnerinnen und Bewohner betreut, für deren gute Versorgung eine enge Zusammenarbeit zwischen Medizin (ob Haus- oder Heimärztin bzw. -arzt) und Pflege erforderlich ist. Es braucht einheitliche Regeln, Empfehlungen zum differenzierten, quali-fizierten, indizierten, genau dokumentierten, evaluierbaren Umgang mit Psychopharmaka. Als freiheitsbeschränkende Maßnahme sind sie bis auf wenige, genau zu definierende, genau zu limitierende und zu meldende individuelle Fälle abzulehnen. Die Entwicklung verbindlicher wissenschaftlich fundierter Leitlinien/Empfehlungen zu diesem Thema wäre dringend zu fordern bzw. zu initiieren – unter Beteiligung aller involvierten Disziplinen: Pflege, Medizin (Geriatrie, Alterspsychiatrie), Recht, Ethik, Patientinnen- und Patientenanwaltschaften, Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung. Hier geht es auch um das „Überthema“ Patientinnen- und Patientensicherheit, aber auch Rechtssicherheit der betreuenden Berufsgruppen und Strukturen, sowie überhaupt um das Recht der betagten Bewohnerinnen und Bewohner auf eine „State of the Art“ geriatrische Versorgung.

Die Wiener Heimkommission empfiehlt:

• Der Einsatz von psychotropen Medikamenten bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen soll nur psychiatrisch und geriatrisch fachlich kompetent indiziert erfolgen. • Die potentiellen Risiken der Behandlung sollten bewusst sein und dem oft in Frage zu stellendem Nutzen gegenüberstellt werden. • Es sollte bewusst sein, dass bei Verhaltensstörungen im Rahmen von dementiellen Erkrankungen „gelindere Mittel“ wie nicht-pharmakologische und pflegerische Maß- nahmen effektiv und zu bevorzugen sind. • Die Dokumentation der Indikation, der Zielsymptomatik, der Wirksamkeit der Therapie, der Dosisveränderungen, der obligaten Dosisreduktions- bzw. Absetzversuche sollte einzufordernder und zu kontrollierender Standard werden.• Kontinuierliche interdisziplinäre Fortbildungen zu diesem Thema sollten gewährleistet werden.

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3.3 Multiresistente Erreger im medikalisierten Langzeitpflegebereich

Ein zunehmendes Problem in Langzeitpflegeeinrichtungen ist das Vorkommen von multiresistenten Erregern (MRE) bei Bewohnerinnen und Bewohnern. Gründe dafür sind u.a. die gesteigerte Lebenserwartung, oftmalige Krankenhausaufenthalte und vorangegangene Antibiotika-Therapien.

Multiresistente Erreger dürfen auf keinen Fall als Vorwand dienen Bewohnerinnen und Bewohner aufgrund des MRE-Nachweises die Versorgung im erforderlichen Bereich des Gesundheitssystems vorzuenthalten bzw. die Aufnahme in eine Langzeiteinrichtung abzulehnen.

Es stellt sich dar, dass in Langzeitpflegeeinrichtungen nicht die gleichen restriktiven Empfehlungen wie im Krankenhaus umgesetzt werden können (z.B. strikte Isolierung im Einzelzimmer). Ein wesentlicher Grund dafür ist der psychohygienische Faktor und der Wohn- und Wohlfühlfaktor der Bewohnerinnen und Bewohner, die meist bis zum Lebensende im Geriatriezentrum (GZ) verbleiben. Um trotzdem eine Keimübertragung zu verhindern, ist eine Reihe von Maßnahmen erforderlich.

Eines der wichtigsten Elemente ist neben schriftlichen Standards auch das Abhalten von Schulungen, abgestimmt auf das Wissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zusätzlich ist die persönliche Betreuung bzw. Beratung durch die Hygienefachkraft vor Ort notwendig.

In den letzten 10 Jahren wurden zum Beispiel im GZ Favoriten folgende Maßnahmen im Umgang mit Bewohnerinnen bzw. Bewohnern mit multiresistenten Erregern umgesetzt:

1. Umsetzung der Inhalte „Hygieneplan Multiresistente Erreger“ für Krankenanstalten und Geriatriezentren (1. Auflage Oktober 2012) der Arbeits-gruppe Krankenhaushygiene Wien und im Wiener Krankenanstaltenverbund.Zwecks leichterer Lesbarkeit als auch Umsetzung in die Praxis gibt es zu den jeweiligen Erregern wie MRSA (Methicillin Resistenter Staphylococcus aureus), MRGN (Multiresistente gramnegative Stäbchen) und VRE (Vancomycin resistente Enterokokken) auch einen hausinternen schriftlichen Standard.

2. Aufnahmescreening von Bewohnerinnen und BewohnernNachdem nahezu alle Bewohnerinnen und Bewohner Risikofaktoren für ein Screening laut Plan erfüllen, ist das Aufnahmescreening (Kontrolle auf MRSA) ein fixer Bestandteil der Checkliste bei Aufnahme und wird von der Ärztin bzw. vom Arzt angeordnet. Risikofaktoren der Bewohnerin oder des Bewohners sind Hautdefekte, Zu- bzw. Rücktransfer von bzw. aus einer Gesundheitseinrichtung, Harndauerkatheter, Tracheostoma, Eintrittsstellen Katheter und Drainagen (z.B. PEG-Sonde) oder Spitalsaufenthalte in den letzten sechs Monaten. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner, welche von zu Hause kommen.

3. Infektionserfassung prospektiv - Multiresistente Erreger/DokumentationDen erstmalig positiven bakteriologischen Befund mit multiresistentem Erreger einer Bewohnerin oder eines Bewohners meldet die Hygienefachkraft persönlich vor Ort den Ärztinnen und Ärzten des GZ und dem Stationsteam des betroffenen Wohnbereichs.

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Erfassungsblätter werden vor Ort mit folgenden Daten ausgefüllt: • Info Ärztin/ Arzt und Abklärung Infektion ja/nein?• Entscheidend ist, ob die Bewohnerin bzw. der Bewohner mit multiresistenten

Erregern lediglich kolonisiert ist oder eine Infektion vorliegt, welche nach Entscheidung der Ärztin oder des Arztes über die Therapiebedürftigkeit zur Therapie führt (z.B. Harnweginfektionen, Infektionen der Atemwege, Sepsis, Dekubitus).

• Die Erfassung erfolgt nach international geltenden Grundlagen zum Erfassen und Diagnostizieren von nosokomialen Infektionen.

• Eine Kolonisation mit multiresistenten Erregern besteht, wenn multiresistente Erreger in bzw. auf dem Körper anwesend sind, jedoch keinerlei Infektions-zeichen bestehen.

• Mitgebrachte Infektion bzw. Kolonisation – bei Aufnahme schon vorhanden oder Nachweis innerhalb von 72 Stunden nach Aufnahme.

• Nosokomial bedeutet den multiresistenten Erreger in der Langzeitpflegeeinrichtung erworben zu haben bzw. wenn das Untersuchungsmaterial (=Abstriche/mikrobiologische Proben) erst nach 72 Stunden abgenommen wurde.

• Dokumentation von besprochenen Hygienemaßnahmen mit dem Team, ebenso allfällige Probleme, wie z.B. mangelnde Kooperationsfähigkeit der Bewohnerin bzw. des Bewohners aufgrund des Fehlens von kognitiven Fähigkeiten.

Abhängig gemacht wird eine Isolierung – Unterbringung im Einzelzimmer – von der Art des multiresistenten Erregers, dem Besiedelungsort sowie dem möglichen Übertragungsweg. Das bedeutet jedoch nicht, dass die betroffene Bewohnerin bzw. der Bewohner ständig im Einzelzimmer verbleiben muss und nicht an Aktivitäten teilnehmen kann. • bei Unterbringung in einem Mehrbettzimmer Erfassung von Mitbewohnerin

und Mitbewohner und ihrer Risikofaktoren, eventuell Veranlassung eines Kontrollscreenings

• Besprechung der Möglichkeiten der Teilnahme der Bewohnerin bzw. des Bewohners an Gruppentherapien oder Veranstaltungen

• Aufklärungsgespräche von Bewohnerin bzw. Bewohner und deren Angehörigen übernimmt das betreuende Team

Weitere Vorteile einer Infektionserfassung bzw. frühzeitigen Screenings sind:• Spezielle erweiterte Hygienemaßnahmen, wie Sanierung bei z.B. MRSA,

können unmittelbar eingeleitet werden.• Optimierung und gezielter Einsatz von Antibiotika kann begonnen werden.• Bei notwendigen Transferierungen in Akutkrankenhäuser wegen z.B. Operationen,

Untersuchungen usw. kann der aktuelle multiresistente Erreger-Status gemeldet werden.

• Früheres Erkennen von Ausbrüchen und Problemen.• Interpretation der Daten - jährliche Auswertung wird in nosokomiale und

mitgebrachte Fälle unterteilt und die Anzahl der mit Erfolg sanierten MRSA negativen Fälle ausgewiesen

4. Innerbetriebliche Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interdisziplinär Grundlagenwissen wurde vermittelt zu Inhalten der Standards, wie multiresistente Erreger, Aufnahmescreening, Abnahme von mikrobiologischen Kulturen und Grund-lagen zu Übertragungswegen. In weiteren Fortbildungen wurden Fallbeispiele aus

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dem eigenen Geriatriezentrum besprochen. Umfassende Schulungen mit deren Hilfe die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur das notwendige fachliche Wissen erwerben können, sondern die ihnen auch die Scheu vor multiresistenten Erreger nehmen, sind eine der wichtigsten Aufgaben.

5. Umsetzung der Inhalte „Hygieneplan Standardmaßnahmen“ für Krankenanstalten und Geriatriezentren/Pflegewohnhäuser (1. Auflage Juni 2013) der Arbeitsgruppe Krankenhaushygiene Wien und im Wiener Krankenanstalten-verbund gültig.

Händehygiene Die Anzahl der Händedesinfektionen pro Pflegetag wird einmal pro Jahr und pro Bereich und für das gesamte GZ ermittelt. In den letzten zwei Jahren fandenfür das Pflegepersonal verpflichtende Händehygiene – Workshops statt.

Gut trainiertes Personal im Einhalten von Standardhygienemaßnahmen, wie z.B. ein korrekter Umgang mit Schutzkleidung und die Einhaltung der fünf Indikationen der hygienischen Händedesinfektion nach WHO Kriterien sind essentiell, um Übertragungen von Erregern hintanzuhalten.

Zusätzlich ist es wichtig, das Thema interdisziplinär zu sehen. Es betrifft sowohl alle beteiligten Berufsgruppen als auch Angehörige, die mit Bewohnerinnen und Bewohnern tätig bzw. aktiv sind. Im Sinne eines individuellen Hygienemanagements, angepasst an das Leistungs-spektrum der Langzeiteinrichtung, ist das Training zur Erlangung von einem Mehr an Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit multiresistenten Erregern wesentlich. Vorrangig sind die Themen Händedesinfektion und Standardhygiene laufend zu schulen, was eine echte Herausforderung für das interdisziplinäre Team ausmacht.

3.4 Vitamin D- und Vitamin B-Prophylaxe in Wiener Wohn- und Pflegeheimen

Zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, dass ein Vitamin D-Mangel in unseren geographischen Breiten in den Monaten Oktober bis März bei der Gesamtbevölkerung mehr verbreitet ist als bislang angenommen. Untersuchungen bei Patientinnen und Patienten, die längerfristige Spitalsaufenthalte hatten, zeigen hier noch deutlichere Vitamin D-Mängel.

Grund dafür ist, dass Vitamin D UVB-Strahlung braucht um in seine aktive Form zu geraten. Es ist eigentlich ein Prohormon und in seiner aktiven Form nach heutigem Wissen an einer ganzen Reihe von Stoffwechselprozessen (insbesondere dem Kalzi-um-Knochenstoffwechsel) und immunologischen Abläufen – die letztlich der Krank-heitsabwehr dienen – beteiligt.

Menschen, die wenig an die Sonne kommen, zum Beispiel weil sie gebrechlich sind bzw. in der nördlichen Hemisphäre leben und zudem nicht besonders Vitamin D reiche Nahrung zu sich nehmen (wobei Substitution nach neuesten Erkenntnissen allein durch Nahrung gar nicht möglich ist) haben häufig einen nicht unerheblichen Vitamin D-Mangel mit verschiedenen Folgen.

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Die Wiener Heimkommission weist darauf hin, dass die bestehenden Hygienepläne in Wiener Wohn- und Pflegeeinrichtungen zu multiresistenten Erregern eingehalten werden müssen. Zudem sind Schulungen zum Thema „Standardhygiene“ und im Besonderen zum Thema „Händehygiene“ äußerst wichtig.

Bei diversen Besuchen im Rahmen der Sprechtage der Wiener Heimkommission stellt sich immer wieder dar, dass ein kleiner Teil der älteren Bewohnerinnen sowie Bewohner eine zumeist mittelgradige, gelegentlich sogar ausgeprägte Alkoholsucht aufweist. Nur ein kleiner Teil dieser Betroffenen ist nach häufig jahrzehntelanger Suchterkrankung bereit daran etwas zu ändern.

Eine der großen Komplikationen jahrzehntelanger Alkoholabhängigkeit ist die Alkoholdemenz und das sogenannte Wernicke-Korsakow-Syndrom. Die Folge aller dieser drei Krankheitsbilder ist eine massive Pflegebedürftigkeit wegen massiver örtlicher und zeitlicher Desorientierung sowie Einbußen von einer ganzen Reihe an Alltagsfertigkeiten. Das Ausmaß der Reduktion dieser Alltagsselbständigkeit, welche in Folge der drei genannten Erkrankungsbilder auftritt, übersteigt die Probleme bei Alltagsfertigkeiten von chronisch Alkohol-kranken bei weitem und kann in völlige Pflegebedürftigkeit münden. Mit anderen Worten es geht bei allen Bemühungen darum, den Übergang in eine Alkoholdemenz, oder in ein Wernicke-Korsakow- Syndrom zu vermeiden.

Da weitgehende Alkoholreduktion bzw. –karenz bei weitem nicht bei allen Menschen, die seit Jahrzehnten Alkohol in zu hohen Dosierungen und zu häufig zu sich nehmen, möglich ist, sind andere Möglichkeiten der Therapie in Betracht zu ziehen.

Mittlere präventive Dosen Vitamin B1 sind in der Lage den Übergang einer sozusagen simplen Alkoholerkrankung in eine Alkoholdemenz und insbesondere in ein Wernicke-Korsakow-Syndrom zu verhindern. Leider wird diese einfache und wirksame Methode nicht allzu häufig angewandt und scheint in der praktisch angewandten Medizin in Vergessenheit geraten zu sein.

Die Wiener Pflegeheimkommission empfiehlt Maßnahmen zur Vitamin B1-Substitution bei bekannten und nicht entzugswilligen Alkoholkranken in Wiener Wohn- und Pflegeheimen zum Zwecke der Prävention von Alkoholdemenz und Wernicke-Korsakow-Syndromen. Zur Umsetzung dieser Empfehlung soll ein Schreiben an alle Wohn- und Pflegeheimen gerichtet und alle dort tätigen Ärztinnen und Ärzte informiert werden.

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3.5 Schmerzmanagement in der Geriatrie

Insbesondere im (hohen) Alter werden Schmerzen als sehr häufiges Phänomen beschrie-ben. Verschiedene Studien belegen, dass die Schmerzprävalenz von Bewohnerinnen und Bewohnern in Langzeitpflegeeinrichtungen in etwa zwischen 60 und 80 % liegt. Besonders bestürzend ist dabei die Tatsache, dass nur die Hälfte der Betroffenen eine adäquate schmerztherapeutische Versorgung erhält. Da Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen häufig nonverbal kommunizieren und nicht mehr in der Lage sind, ihre Bedürfnisse klar zum Ausdruck zu bringen, erscheint das Fazit einiger Studien gut nachvollziehbar, nämlich dass an Demenz erkrankte Personen im Vergleich zu geistig orientierten Bewohnerinnen und Bewohnern deutlich weniger über Schmerzen klagen.

Im Rahmen des Projekts „Schmerzmanagement in einem geriatrischen Pflegekranken-haus“ wurde aufbauend auf diesen Erkenntnissen ein sogenannter Schmerzleitfaden in den Pflegekrankenhäusern Haus der Barmherzigkeit entwickelt, der vor allem auch jene Menschen mitberücksichtigt, die bedingt durch kognitive Beeinträchtigungen ihre Schmerzen nicht äußern können. Das Projekt zielte auf eine Optimierung des Versor-gungsprozesses auf individueller sowie institutioneller Ebene ab, um die Lebensquali-tät der Bewohnerinnen und Bewohner zu erhalten beziehungsweise zu fördern. Dies sollte insofern gelingen, als dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner mit einer bestehenden oder zu erwartenden Schmerzproblematik ein angemessenes Schmerz-management erhält, das entweder präventiven, symptomlindernden oder kurativen Charakter aufweist. Voraussetzung für ein erfolgreiches Schmerzmanagements und die Einleitung angemessener schmerztherapeutischer Interventionen war die Einführung einer systematischen Schmerzeinschätzung.

Im Rahmen einer interdisziplinären Projektgruppe wurde in einem ersten Schritt ein Leitfaden zum Schmerzmanagement erstellt. Als fachliche Basis dienten dabei einer-seits die Ergebnisse einer umfangreichen Literaturrecherche zum Thema Schmerz und andererseits die klinische Expertise des Projektteams. Die elektronische Pflegedoku-mentation wurde anschließend dem Leitfaden entsprechend ergänzt und adaptiert.

Die Einführung der Leitlinie (und der neuen Einschätzungsinstrumente zur Fremd-bewertung: BESD & Doloplus2) in die Praxis erfolgte nach den Qualitätskriterien des Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege und einem bestimmten Algorith-mus. In einem Ablaufdiagramm wurden die möglichen Formen der Schmerzerfassung, Behandlungsoptionen sowie der Verlauf und die Überprüfung des Behandlungserfolges genau beschrieben. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Dokumentation aller Aktivitäten gesetzt.

Die Implementierung des Schmerzleitfadens wurde in vier Schritten gestaltet. In einem ersten Schritt wurde der Schmerzleitfaden im Rahmen einer Kick-Off-Veranstaltung für die Pflegekrankenhäuser präsentiert. Anschließend folgten eine gezielte Vorstellung und Information des oberen und mittleren Managements sowie Schulungen der Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter. Eine Durchschulungsrate von rund 50 % konnte dadurch erzielt werden. Auch im Rahmen von Teamsitzungen oder Fachgruppentreffen wurde das Thema Schmerzmanagement praxisrelevant aufgearbeitet. Zusätzlich wurden Fachvor-träge sowie Fortbildungen zum Thema Schmerz angeboten.

Um die Implementierung des Leitfadens zu evaluieren wurde die elektronische Pfle-gedokumentation retrospektiv ausgewertet und eine anonyme schriftliche Befragung

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der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgruppen der Pflege, Therapie und Medizin durchgeführt. Die Evaluierung erfolgte ein halbes Jahr nach der Einführung des Schmerzmanagements durch die Projektleitung. Alle versorgten Bewohnerinnen und Bewohner in diesem Zeitraum mit und ohne kognitive Einschränkung wurden in die Evaluierung miteinbezogen.

Durch die Implementierung des Schmerzmanagements konnte die Anzahl an Schmerz-erfassungen deutlich erhöht werden. So wurden Selbsteinschätzungen 1,4 mal und Fremdeinschätzungen 10 mal häufiger durchgeführt als vor der Intervention. Jene Personen, die aufgrund ihrer eingeschränkten kognitiven Lage keine Angaben machen konnten, fanden sich nach der Implementierung des Schmerzmanagements in den Ergebnissen der Fremdeinschätzung wieder.

So kam es, dass bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern nach der Interventionsphase eine systematische Schmerzerfassung gefunden wurde. Vor der Implementierung des Schmerzmanagements war die Schmerzerfassung und -dokumentation nur bei rund 42 % der versorgten Bewohnerinnen und Bewohner nachvollziehbar. Der pro Kopf-Verbrauch bei den Analgetika ist sowohl bei den Tropfen als auch bei den Ampullen deutlich erhöht. Tabletten und Salben wurden hingegen nur geringfügig mehr verordnet.Die Ergebnisse lassen auf positive Erfahrungen mit den neuen Schmerzassessment- Instrumenten schließen. Bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern wurde eine systema-tische Schmerzerfassung mit entsprechenden Verlaufskontrollen durchgeführt. Neu aufgenommene Bewohnerinnen und Bewohner wurden in den ersten 72 Stunden nachweislich zu ihrer aktuellen Schmerzsituation befragt. Verbesserungspotential wird vor allem im Bereich der Qualifizierung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Gesundheitsberufen gesehen. Dies wird vor allem im Hinblick auf nicht medikamentöse Schmerzbehandlungsmaßnahmen deutlich.

Durch das Projekt „interdisziplinäres Schmerzmanagement in der Geriatrie“ ist es gelungen eine zielgruppenspezifische und systematische Schmerzerfassung zu imple-mentieren, die einheitlich definierten Dokumentationsstrukturen folgt. Überdies wird eine systematische Verlaufskontrolle gewährleistet. Als besonders effektiv haben sich Schulungen und Praxisbegleitungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Implementierungsphase erwiesen. Um einen professionellen Umgang mit Schmerz bei geriatrischen Patientinnen und Patienten zu erzielen sind insbesondere die Haltung gegenüber Schmerzen, die Sensibilisierung aber auch die Auseinandersetzung im Team essentiell. Außerordentlich wichtig ist auch das Bewusstsein dafür, dass Schmerz-erfassungsinstrumente zur objektiven Annäherung an die subjektive Schmerzempfin-dung dienen und erst die Interpretation der Ergebnisse Auskunft über die Schmerz-situation von Patientinnen und Patienten ermöglicht.

Die Wiener Heimkommission vertritt die Meinung, dass eine adäquate schmerz-therapeutische Versorgung besonders bei Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oftmals nicht gegeben ist. Sie begrüßt Projekte, die eine systematische Schmerzerfassung durch Selbsteinschätzung bzw. Fremdeinschätzung implementieren und dadurch die Möglichkeit gegeben wird, dass jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner ein angemessenes Schmerzmanagement erhält.

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3.6 Stärkung der Selbstbestimmungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner im Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser

Im KWP gibt es rund 9.000 Kundinnen und Kunden. Das differenzierte, bedarfs-orientierte Leistungsangebot sieht vor, dass in jeder Phase der individuellen Befindlichkeit Selbstbestimmung und Alltagsnormalität möglich sind. Beginnend mit der Unterstützung und der Betreuung in der Wohnung, über Formen der Tages-struktur in Gruppen bis hin zur Pflege im stationären Bereich ist es besonders wich-tig, dass Bewohnerinnen und Bewohner im Pensionisten-Wohnhaus ihr Leben aktiv mitgestalten.

Besonderer Wert wird deshalb auch darauf gelegt, dass Bewohnerinnen und Bewohner vorweg selbst entscheiden, was passieren soll, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Im Vordergrund standen daher im Jahr 2014 zwei Initiativen, die im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe behandelt wurden. Einerseits wurden Informations- und Kommunikationsmodule bezüglich der Vorsorgevollmacht als Alternative zur Sachwalterschaft entwickelt, andererseits steht auch die Patientenverfügung als wichtiger Baustein zur palliativen Betreuung im Fokus des internen Marketings. Das heißt, dass Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch Angehörige in einereinfachen Sprache zu diesen Instrumenten der Selbstbestimmung informiert werden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Lage sind, diese Information sowohl in Gruppen- als auch in Einzelgesprächen praxisnah und sensibel vermitteln zu können.

In Hinblick auf die Vorsorgevollmacht entstand ein auf das KWP bezogenes Formular, das in Verbindung mit einem Informationsblatt Bewohnerinnen und Be-wohnern bzw. deren Angehörigen in die Lage versetzt zu erfahren, wann und zu welchen Bedingungen es indiziert erscheint, eine Vorsorgevollmacht zu errichten.

Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesbezügliche Impulse setzen können und auch die Grenzziehung zwischen KWP-interner Information und der Delegation zu einer externen, weiterführenden Beratung und Abwicklung gut wahrnehmen können, gab es eine fachspezifische Fortbildung für die Diplomierten Sozialarbeiter-innen und Sozialarbeiter im KWP.

Als Medium für eine standardisierte Information in Gruppen (Veranstaltungen für Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Angehörige) wurde die Veranstaltungsprä-sentation „Vorsorgevollmacht“ ausgearbeitet, die ab 2015 den KWP-Häusern zur Verfügung gestellt wird.

In Bezug auf die Patientenverfügung wurde ebenfalls eine schriftliche Information entworfen. Ein Leitfaden (rechtlicher und ethischer Hintergrund, organisatorische Abläufe) für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll diese in ihrer Haltung stärken, die Patientenverfügung nicht nur vermehrt bei Gesprächen mit Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Angehörigen zu thematisieren, sondern auch die Betreuung und Pflege dementsprechend abzustimmen.

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Der Wiener Heimkommission erscheint es notwendig, dass Alternativen zur Sachwalterschaft mehr zum Tragen kommen.

Derzeit besteht eine vom Bundesministerium für Justiz initiierte und breit aufgestellte Arbeitsgruppe zur Novellierung des Sachwalterrechtes. Die selbstbestimmte Vorsorgevoll-macht ist dafür eine gute Ausgangsbasis, wenngleich sie auch mit Kosten verbunden ist. Dasselbe gilt auch für die verbindliche Patientenverfügung, die laut Statistik österreichweit bisher nur von rund 4 Prozent der Bevölkerung errichtet wurde.

Die Wiener Heimkommission empfiehlt daher, dass bereits bestehende Instrumentarien niederschwelliger und kostengünstiger gestaltet, Initiativen tatkräftig unterstützt und zusätzliche alternative Maßnahmen zur Stärkung der Selbstbestimmungsrechte entwickelt werden.

3.7 Patientenverfügung – Vorsorgedialog – Vorsorgevollmacht

Im Rahmen der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“, die im Winter 2014/15 getagt hat, wurde seitens der Politik und der Exper-tinnen und Experten ausdrücklich auf die Patientenverfügung (PV) verwiesen, die es Menschen ermöglichen soll, vorbereitend für ihre Sterbephase wichtige Behandlungs-entscheidungen zu treffen.

Als Schwierigkeit wurde erkannt, dass die Verbreitung der PV sehr gering ist. Nur vier Prozent der Menschen in Österreich haben sie errichtet, in Deutschland sind es 15 Prozent.

Frau Dr.in Pilz war als Expertin gebeten, über die Erfahrungen der WPPA mit der PV vor der Enquete-Kommission zu berichten. Als wesentliche Aussage hob sie hervor, dass es insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Langzeit-pflegeeinrichtungen nahezu unmöglich wäre eine PV zu errichten. Neben dem fehlenden Wissen über die Möglichkeit, Behandlungsmaßnahmen unter bestimmten Umständen abzulehnen, ist auch die fortgeschrittene kognitive Einschränkung vieler Betroffener ein wesentliches Hindernis. Auch das Gesundheitspersonal ist häufig nicht informiert.

Das Institut für Ethik und Recht in der Medizin (IERM) hat 2014 eine Studie über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Erfahrungen bei der Umsetzung von Patientenverfügungen erstellt. 30 % der Intensivmedizinerinnen und Intensiv-mediziner hatten demzufolge noch nie mit einer PV zu tun gehabt.

Auch in Bezug auf den Unterschied von verbindlicher und beachtlicher PV ist große Unsicherheit vorhanden. Aber selbst wenn eine PV vorhanden ist, hat das Personal in Wohn- und Pflegeheimen oft Schwierigkeiten, im „Ernstfall“ richtig damit umzugehen. Nicht selten wird trotz der formulierten Ablehnung einer Reanimation eine Spitalsüberstellung veranlasst, statt dem Sterbeprozess den von der betroffenen Person gewünschten ruhigen Raum zu geben. Um Personal und Angehörigen die Angst vor falschen Entscheidungen zu nehmen, wären daher

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interdisziplinäre Ethikbeiräte in den Pflegeeinrichtungen wünschenswert. Menschen, die mit der Pflege der sterbenden Person vertraut sind, könnten ihre Wahrnehmungen hinsichtlich des mutmaßlichen Patientenwillens ebenso einbringen, wie die verant-wortlichen Ärztinnen und Ärzte. Angehörige könnten ihrerseits eingeladen werden, ihr Wissen mitzuteilen.

Der „Vorsorgedialog“ der mittlerweile auf Basis von internationale Vorbildern („Beizeiten begleiten“ in Deutschland, oder „Advance Care Planning“ in den USA) auch in Österreich erprobt wird, könnte ebenfalls einen Weg weisen.

Ziel ist, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen bei der Verfassung einer PV zu begleiten und zu beraten. Es geht nicht um die punktuelle Festlegung hinsichtlich einer antizipierten gesundheitlichen Krise, sondern um einen kommuni-kativen Prozess, der eine gesamthafte gesundheitliche Vorausplanung sicherstellen kann. Angehörige sollen, wenn gewünscht, einbezogen werden. Anstelle einer oft durchaus gut gemeinten Tabuisierung von Sterben und Tod werden die möglichen Behandlungsalternativen seitens des Personals aktiv angesprochen, die diesbe-züglichen Wünsche der alten Menschen konkret erhoben und die Ergebnisse schriftlich dokumentiert. Die Qualität und Aussagekraft dieser Dokumente wird durch diese dialogische Erarbeitung wesentlich gesteigert. Das Personal ist damit in der Krisensituation handlungssicherer und kann die Selbstbestimmung der Betroffenen ohne Angst respektieren.

Eine Vorsorgevollmacht kann man für jenen Zeitabschnitt im Leben festlegen, wenn man mangels Einsichts- und Urteilsfähigkeit wichtige Entscheidungen in Vermögensangelegenheiten und bei medizinischen Behandlungen nicht mehr selbst treffen kann. Die bevollmächtigte Person kann grundsätzlich jede oder jeder sein, die bzw. der nicht in Abhängigkeit zum Wohn- und Pflegeheim steht, in der die Person lebt. Das Dokument muss vor einer Notarin bzw. einem Notar, einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt oder vor Gericht errichtet werden. Damit sind erhebliche Kosten verbunden, die viele Menschen damit faktisch von dieser Möglichkeit aus-schließen. Es gibt daher Überlegungen eine eigene Vorsorgevollmacht ausschließlich für Gesundheitsangelegenheiten zu etablieren. Dieses Dokument könnte kostenfrei bei den Patientenanwaltschaften errichtet werden.

Die Heimkommission empfiehlt:

• Etablierung klinischer Ethikberatung in Wohn- und Pflegeheimen. Die Anwendung einer PV stellt eine Herausforderung für Stationsteams da. Es zeigt sich Unsicherheit und Orien- tierungsnot. Klinische Ethikbeiräte, die nicht hierarchisch, sondern diskursiv arbeiten (orientiert am Patientinnen- und Patientenwohl) sind sinnvoll. Diese sollten im Konfliktfall die Gültigkeit und Validität einer PV beurteilen. Sie sollen aber auch bei Nichtvorliegen einer PV das Selbstbestimmungsrecht der Patientin bzw. des Patienten thematisieren, Fragen der Therapiebegrenzung behandeln, Regeln zum Verzicht auf Reanimation erarbeiten u.v.m. • Verpflichtende interdisziplinäre Aus- und Fortbildung des Personals in Wohn- und Pflege- heimen für Errichtung und Beachtung einer PV.• Erarbeitung von Ethikleitlinien als Orientierungshilfe für das Stationspersonal.

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• Ausweitung und Etablierung des Projekts „Vorsorgedialog“ in den österreichischen Senioren- und Pflegeeinrichtungen.• Aufnahme des ärztlichen Aufklärungsgesprächs im Rahmen der PV in den Erstattungs- katalog der Krankenkassen.• Möglichkeit der kostenlosen Errichtung von Patientenverfügungen in ALLEN Patienten- an waltschaften Österreichs, die Ausübung des wichtigsten Patientenrechtes, nämlich die Selbstbestimmung, darf nicht davon abhängen, ob man finanziell gut gestellt ist. Für sozial Benachteiligte ist ein Betrag von 250,- Euro in der Regel ein Grund, keine PV zu errichten.• Benutzerfreundliche Registrierung der PV in ELGA mittels einer eigenen Applikation von ELGA. Die derzeitigen Registerlösungen der Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und Notarinnen bzw. Notare sind nicht ausreichend.• Ausbau der Gesundheitsinformation bezüglich PV.• Erarbeitung einer eigenen Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten, die bei den Patientenanwaltschaften errichtet werden kann.

3.8 Rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verwendung von Ambient-Assisted-Living-Systemen

In den letzten Jahren ist die Entwicklung von Systemen, welche auf die Unter-stützung im Alltag zielen, sogenannter Ambient-Assisted-Living-Systeme, rasant fortgeschritten. Die Systeme können sowohl im privaten Bereich, d.h. in der eigenen Wohnung, als auch in stationären Bereichen, wie Wohnheimen, Pflegeheimen aber auch Krankenhäusern eingesetzt werden.

Auch wenn die Bedeutung der Einflussnahme auf die Grundrechte der Nutzerin bzw. des Nutzers im privaten Bereich in der Regel nicht so streng beachtet wird, muss dies im Bereich von stationären Einrichtungen strikte Beachtung finden. Hier sind die unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten. In den folgenden Ausführungen wird auf die rechtlichen Aspekte, welche bei der Einführung und Nutzung von derartigen Systemen zu beachten sind, eingegangen.

Ambient Assisted Living (AAL, auf Deutsch Altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben) beschreibt Methoden, Konzepte, (elektronische) Systeme, Produkte sowie Dienstleistungen, welche das alltägliche Leben älterer und auch benachteiligter Menschen situationsabhängig und unaufdringlich unterstützen. Sie werden auch „umgebungsunterstütztes Leben“, „selbstbestimmtes Leben durch innovative Technik“ oder „Assistenssysteme fürs Alter“ genannt.

Hierbei sind die verwendeten Techniken und Technologien nach Definition nut-zerzentriert, also auf den Menschen ausgerichtet und integrieren sich in dessen direktes Lebensumfeld. Die Technik passt sich somit folgerichtig an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und der Nutzer an und nicht umgekehrt. Da die Geräte wertvolle Unterstützung im Alltag bieten, gewährleisten sie möglichst weitgehende Autonomie für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegebedürftige und für Pflegende.

Die Vision, dass durch den Einsatz von derartigen Systemen eine eventuelle Knappheit an Ressource in einem anderen Bereich zu kompensieren sei, kann

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derzeit noch nicht bestätigt werden. Auch wenn derartige Systeme die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter in Teilbereichen entlasten, kann der Einsatz solcher Systeme nicht den aufgrund der demografischen Entwicklung steigenden Personalbedarf im Betreuungs- und Pflegebereich abdecken.

Durch den Einsatz von Ambient-Assisted-Living-Systemen erfolgen gleichzeitig auch Eingriffe in die Grundrechte der das System nutzenden Bewohnerinnen und Bewohner.

Denn durch die Verwendung wird• in die Privatsphäre der nutzenden Person, • allenfalls in ihre Bewegungsfreiheit,• auf alle Fälle in das Recht auf Datenschutz eingegriffen.

Durch das Anbringen beispielsweise eines Ortungssystems an der Kleidung der Bewohnerin bzw. des Bewohners durch Dritte oder durch das dauerhafte Tragen, z.B. eines von einer Organisation zur Verfügung gestellten GPS-Sender, wird nach Meinung des Institutes für Zivilrecht der Universität Innsbruck in die Grund- und Persönlichkeitsrechte eingegriffen.

Ein Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Person liegt jedenfalls vor. Falls durch ein derartiges elektronisches System das Verlassen eines definierten Bereiches durch die Bewohnerin bzw. den Bewohner (Definition des Bereiches nicht durch Bewohnerin bzw. Bewohner, sondern durch Dritte, z.B. Organisation) über-prüft wird, stellt dies eine Freiheitsbeschränkung dar und es ist entsprechend dem Heimaufenthaltsgesetz vorzugehen.

Im Zuge der Nutzung von derartigen Systemen werden auch personenbezogene Daten verwendet, somit sind die geltenden Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu berücksichtigen. Zwar bedarf es bei der Verwendung von nicht-sensiblen Daten (wie z.B. Name, Alter, Standort) durch AAL-Systeme, nur für den Notfall (erhebliche Gefahr von Leib und Leben, Risiko der Selbst- oder Fremdgefährdung), keiner Zustimmung der Betroffenen bzw. des Betroffenen oder deren Vertreter. Nachdem solche Systeme aber nicht nur im Notfall, sondern in der Regel laufend Daten speichern, ist es angebracht die ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung der Daten einzuholen.

Nutzung des Systems durch eine einsichts- und urteilsfähige PersonSofern die Nutzung der Systeme durch einsichts- und urteilsfähige Bewohnerinnen oder Bewohner erfolgt, ist die Verwendung rechtlich unproblematisch und es reicht die schriftliche Zustimmung der Nutzerin bzw. des Nutzers. Eine einsichts- und urteilsfähige Person kann jedoch ihre Zustimmung jederzeit und ohne Angabe von Gründen auch widerrufen. Gegen den Willen einer einsichts- und urteilsfähigen Bewohnerin oder einsichts- und urteilsfähigen Bewohners ist die Verwendung von solchen Systemen nicht zulässig.

Nutzung des Systems durch eine nicht einsichts- und urteilsfähige PersonNachdem derartige Systeme vielfach für jene Personengruppe angedacht werden, deren Einsicht- und Urteilsfähigkeit nicht selten aufgrund des Status ihrer Gesundheit als zweifelhaft anzusehen ist, bedarf es hier einer Zustimmung durch eine gesetzliche Vertreterin bzw. einen gesetzlichen Vertreter. Diese können die

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Einwilligung zu Eingriffen in die Privatsphäre erteilen. Bei Freiheitsbeschränkun-gen ist ein anderes Vorgehen nach dem Heimaufenthaltsgesetzt zu wählen.

Beim Datenschutz muss ebenfalls eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters (Sachwalterin bzw. Sachwalter oder Vorsorgebe-vollmächtigte bzw. -bevollmächtigter) eingeholt werden, sofern dies im Wirkungs-bereich der Vertreterin bzw. des Vertreters enthalten ist. Voraussetzung für die Zustimmung ist, dass das System dem Wohl der betroffenen Person entspricht.

Derzeit entsteht der Eindruck, dass im Zuge der Einführung oder Verwendung von Ambient-Assisted-Living-Systemen bei den Beteiligten hinsichtlich der Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner noch weitere Bewusstseinsschaffung notwendig ist. Für die Entwicklerinnen bzw. Entwickler, die Anwenderinnen bzw. Anwender und Anbieterinnen bzw. Anbieter von solchen Geräten ist es besonders reizvoll solche Systeme unter der Nutzung aller technischen Möglichkeiten zu implementieren.

Es ist daher gerade für nicht einsichts- und urteilsfähigen Bewohnerinnen bzw. Bewohner aber auch für jenen Personenkreis in den Einrichtungen, die einsichts- und urteilsfähig sind, mit einem entsprechenden Augenmaß vorzugehen und vor Allem auf den erzielbaren Schutzzweck der betroffenen Personen zu achten.

Die Mitglieder der Heimkommission begrüßen die Entwicklung und Einführung von Ambient-Assisted-Living-Systemen zur Unterstützung der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen, jedoch unter Beachtung der Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner.

3.9 Was hat sich seit der Novelle des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) 7/2010 in medikalisierten Einrichtungen geändert?

Das HeimAufG hat zwei wesentliche Ziele. Einerseits sollen Menschen in medikalisierten Einrichtungen bei Eingriffen in ihre Freiheitsrechte geschützt werden, andererseits formuliert das HeimAufG klare gesetzliche Vorgaben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche bei der Anwendung freiheitsbe-schränkender Maßnahmen als Handlungsspielraum einzuhalten sind.

Eine Freiheitsbeschränkung wurde hauptsächlich von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet, somit war diese bzw. dieser auch hauptverantwortlich. Schulungen wur-den schon vor der Novellierung im Rahmen von Einladungen zu Sitzungen von der zuständigen Mitarbeiterin bzw. dem zuständigen Mitarbeiter des VertretungsNetz Bewohnervertretung durchgeführt. Im Schneeballprinzip wurden die Inhalte dann in die Betreuungsteams weiter gegeben. Auch die Anordnungen selbst wurden schon von der Bewohnervertreterin bzw. dem Bewohnervertreter überprüft und mit den Stationsleitun-gen besprochen. Ebenfalls gab es auch schon Hilfsmittel zur Durchführung gelinderer Mittel, wie z.B. Hüftprotektoren, Niederflurbetten, Sturzmatratzen usw. Die Novelle beinhaltete nun eine eigenständige Anordnung und somit auch Verantwortung nicht mehr nur für ärztliches Personal, sondern auch für diplomiertes Pflegepersonal.

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Hierzu war es notwendig das Bewusstsein der diplomierten Pflegekräfte, aber auch für Ärztinnen und Ärzte zu steigern. In erster Linie wurden von der Bewohner-vertretung Fortbildungen für das gesamte interdisziplinäre Team, gemeinsam mit einer Stationsleitung, die sich auf dieses Thema speziell konzentrierte, angeboten. Hierbei ging es vorrangig um das Thema Freiheitsbe- und einschränkung mit allen ihren Anforderungen, Durchführungsmöglichkeiten, Komplikationen usw. Aber auch verpflichtende innerbetriebliche Fortbildungen zu den Themen Validation und Bio-graphie trugen zur Förderung des Bewusstseins bezüglich der Anordnung einer Freiheitsbe- und einschränkung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei.

Die Änderung der Anordnungs- und Aufhebungsbefugnis unterstützt die Eigen-ständigkeit aber auch die Verantwortung des diplomierten Pflegepersonals bei ihren Entscheidungen. Eine Meldung an die Bewohnervertretung wird dann online unverzüglich von der Einrichtungsleitung weitergeleitet.Sollte durch eine Veränderung der Anordnungsgründe eine der Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, wird die Aufhebung von der anordnenden Berufsgruppe durchgeführt. Die Freiheitsbe- und einschränkung wird 1x monatlich und bei jeder Veränderung der Situation evaluiert und dokumentiert. Ebenfalls wird von den Ärztinnen und Ärzten die medikamentöse Verordnung nötigenfalls adaptiert. Wichtig dabei ist auch die Dokumentation der Anordnung der voran-gegangene Maßnahmen zur Durchführung gelinderer Mittel sowie die regelmäßige Dokumentation der weiteren Notwendigkeit einer Freiheitsbe- und einschränkung. Angehörige der Bewohnerinnen und Bewohner sind sensibilisiert und in diesem Prozess involviert, mitentscheidend und mittlerweile sehr aufgeschlossen. Zusätzlich wurden vermehrt Hilfsmittel zur Durchführung gelinderer Maß-nahmen angekauft. Durch diese Maßnahmen kommt es in der Regel zu einer Reduktion von Freiheitseinschränkungen. Last but not least wurde im Jänner 2013 im KAV (Krankenanstaltenverbund) ein einheitlich gültiger Standard für alle KAV-Häuser inklusive Prozessbeschreibung und Strukturkriterien erstellt.

Die wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung von Freiheitsbeschränkungen sind intensive, verpflichtende Fortbildungen zu diesem Thema für das interdisziplinäre Team sowie die Anschaffung vermehrter Hilfsmittel.

3.10 Bewohnerinnen- und Bewohnerversammlungen zur Förderung der Lebensqualität in Langzeitpflegeeinrichtungen

Die vier „Giganten der Geriatrie“ – Instabilität, Immobilität, Inkontinenz sowie Intel-lektueller Abbau – sind kennzeichnend für geriatrische Patientinnen und Patienten. Die vier Syndrome wurden um einige „I’s“ erweitert, da sie in den vergangenen Jahren im geriatrischen Bereich zunehmend an Relevanz gewonnen haben. Diese lauten: Isolation, Insomnie, Impotenz, Immundefizienz, Iatrogenität, zuletzt auch Ignoranz. Zahlreiche Studien belegen, dass all diese angeführten Syndrome die Pflegebedürftig-keit von geriatrischen Patientinnen und Patienten maßgeblich begünstigen. Da diese Syndrome im Langzeitpflegebereich auch zur Verschlechterung des psychi-schen Gesundheitszustandes von Bewohnerinnen und Bewohnern führen können, gilt es ein besonderes Augenmerk auf die Verletzbarkeit, Lebensqualität sowie die Häufung

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bestimmter Risiken im Alter bei hochbetagten Menschen zu legen. Epidemiologische Entwicklungen führen zudem dazu, dass die Anzahl pflegebedürftiger Personen steigt und der Ausbau von geriatrischen Pflegeeinrichtungen verstärkt wird. In den vergangenen Jahren hat überdies eine Bewusstseinsbildung bezüglich des großen Einflusses seelischer Gesundheit auf das Wohlbefinden beziehungsweise die Lebensqualität stattgefunden.

Gerade in der gerontologischen Pflege und in der Geriatrie sollte der Fokus auf die Erhaltung beziehungsweise Förderung der Funktions- und Handlungsfähigkeiten von Patientinnen und Patienten sowie einer bedürfnisorientierten Gestaltung des Lebensalltags gerichtet werden, um die psychische Gesundheit aufrecht zu erhalten. Initiativen sowie adäquate Rahmenbedingungen sind von großer Bedeutung, um den Erhalt der geistigen sowie körperlichen Funktionsfähigkeiten dieser Personen-gruppe zu fördern und ferner Wohlbefinden bzw. seelische Gesundheit im Lebensraum Pflegekrankenhaus bzw. Wohn- und Pflegeheim zu forcieren. Eine wertschätzende und empathische Grundhaltung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Pflege trägt maßgeblich dazu bei positive Entwicklungen in der Förderung der Selbstbestimmungs-fähigkeit von benachteiligten Menschen im Alter voranzutreiben bzw. sozialer Isolation durch Partizipation an Gruppenaktivitäten vorzubeugen.

Aufgrund der demographischen Entwicklung und den Besonderheiten von geriatrischen Patientinnen und Patienten, hat das Haus der Barmherzigkeit Seeböckgasse ein innovati-ves Projekt mit dem Titel „LautStark“ ins Leben gerufen, das dem Anspruch gerecht wird, den intellektuellen Abbau und der Isolation von Bewohnerinnen und Bewohnern einer Langzeitpflegeeinrichtung durch Förderung ihrer Lebensqualität, Autonomie, Chancen-gleichheit und seelischen Gesundheit entgegenzuwirken.

Beim Projekt „LautStark“ handelt es sich um die Implementierung einer monatlich stattfindenden Versammlung der Bewohnerinnen und Bewohner auf neun Stationen des Pflegekrankenhauses Haus der Barmherzigkeit.

Im Rahmen einer angeleiteten Versammlung findet ein regelmäßiger Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner über Themen statt, die den gemeinsamen Wohn-bereich betreffen. Beispiele für beliebte Themen sind Veranstaltungen, Ausflüge, Essen, Pflege oder die ärztliche Betreuung.

Durch Partizipation an einem regelmäßigen Treffen fühlen sich die Bewohnerinnen und Bewohner in die Gemeinschaft eingebunden und als Teil einer Gruppe. Durch Anleitung und Moderation der Versammlung erhält jede einzelne Bewohnerin und jeder einzelne Bewohner die Chance, ihre bzw. seine Meinung zu relevanten Themen, die den Lebensalltag in einer Langzeitpflegeeinrichtung betreffen, zu äußern.

Ziel ist es, die Ergebnisse der Versammlungen gemeinsam innerhalb des Pflege-teams zu reflektieren und Lösungsmöglichkeiten im Sinne der Förderung der Selbstbe-stimmung im Rahmen der stationären Lebenswelt zu erarbeiten und umzusetzen. Durch die Umsetzung von Wünschen und Lösungsfindung von Problemen, die in den Versammlungen besprochen werden, erfahren die Bewohnerinnen und Bewohner eine Sinnhaftigkeit sowie das Gefühl der Möglichkeit den Stationsalltag mitbestimmen und gestalten zu können.

Die Themenvorschläge der Wohnbereichsgruppen werden schließlich durch eine bzw. einen, von den Bewohnerinnen und Bewohnern einer Station bestimmte, Vertreterin oder

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Vertreter, die im Rahmen von quartalsweisen übergreifenden Versammlungen, an denen ausschließlich die Bewohnersprecherinnen und Bewohnersprecher aller Wohnbereiche teilnehmen, nach außen getragen und gemeinsam besprochen. So sollen nicht nur wohnbereichsinterne sondern auch wohnbereichsübergreifende Lösungen und/oder Maßnahmen für die gesamte Einrichtung im Team erarbeitet werden.

Die Bewohnerinnen- und Bewohnerversammlung hat sich im Haus der Barmherzigkeit als fester Bestandteil im Rahmen der sozialen Betreuung etabliert und breite Zustim-mung erfahren. Die Bewohnerinnen und Bewohner nehmen sehr gerne an den Versamm-lungen teil und fühlen sich ernst genommen. Entwicklungen und Ergebnisse, welche bereits aus den Bewohnerinnen- und Bewohner-versammlungen im Haus der Barmherzigkeit erzielt wurden, sind unter anderem:• die Implementierung einer wöchentlichen Häkel- und Singgruppe • die Weiterentwicklung des Veranstaltungskalenders entsprechend den Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner• die Gestaltung des Aufenthaltsraumes (Ankauf von Gewürzstreuern/Saucen und Ölen sowie Getränkekrügen für jeden Tisch, klassische Musik, Aperitif vor dem Essen uvm.)• Einführung von „Schnitzeltagen“ auf der Station • Stärkung des Zusammenhalts der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Entwicklung von Freundschaften• Stärkung der Offenheit, Selbstbestimmung, Partizipation und soziale Inklusion• Erleben von Sinnhaftigkeit und Lebensqualität

Potential für Weiterentwicklung beziehungsweise die Übertragbarkeit des Projekts auf andere Lebensräume im institutionellen Bereich ist definitiv gegeben. Der Aufwand eine Versammlung im intramuralen Setting zu implementieren und Nachhaltigkeit zu gewähr-leisten ist überschaubar. Einmal monatlich für etwa drei Stunden werden personelle, zeit-liche sowie räumliche Ressourcen für das Projekt gebunden. „LautStark“ eignet sich dabei insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigungen oder sozial benachteiligte Personen.

Das Besondere an Bewohnerinnen- und Bewohnerversammlungen ist, dass es sich um eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Initiative für pflegebedürftige Menschen handelt, welche dazu beiträgt, dass sich das fremde Setting „Wohn- und Pflegeheim oder Pflegekrankenhaus“ zu einem neuen mitgestaltbaren Lebensraum zum Wohlfühlen entwickelt. Der Alltag wird gemeinsam mit Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern sowie Pflegepersonen bestritten, daher ist ein monatlicher Austausch über den gemeinsamen Wohnbereich und Themen, welche die Bewohnerinnen und Bewohner beschäftigen, erforderlich, um auf deren Bedürfnisse noch besser eingehen zu können. Ziel von Langzeitpflegeeinrichtungen sollte stets die Förderung des Wohlbefindens der Bewoh-nerinnen und Bewohner sowie die Erhaltung ihres Lebenssinns sein, da sie ihren letzten Lebensabschnitt in einer pflegerischen Institution verbringen und möglichst viele schöne Momente erleben mögen.

Die Wiener Heimkommission begrüßt Projekte, deren Ziel es ist, das Wohlbefinden der betroffenen Personen zu fördern und den Lebenssinn der Einzelnen bzw. des Einzelnen zu erhalten. Durch die regelmäßig abgehaltenen Versammlungen können die Bewohnerinnen und Bewohner den Stationsalltag mitgestalten und auch mitbestimmen.

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3.11 Generationenvielfalt – ein Überblick

Die Generationenvielfalt im Erwerbsleben ist bereits jetzt in den Organisationen zu beobachten und wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten an Bedeutung gewinnen. Bei steigender Lebenserwartung in Österreich und sinkenden Geburten-zahlen, auch bei Zuwanderung, wird die Bevölkerungszahl in den nächsten Jahr-zehnten bei gleichzeitig deutlich steigendem Durchschnittsalter stabil bleiben.Die heutige Arbeitswelt setzt sich im Grunde genommen aus vier Generationen zusammen, der Nachkriegsgeneration (1946-1955), den Babyboomern (1956-1965), der Generation X (1966-1980) und der Generation Y (1981-1995).

Generation beschreibt eine Gruppe von Menschen, die mit ihren Jahrgängen besondere und bedeutende Ereignisse und Entwicklungen in der Gesellschaft gemein haben.

Allen gemeinsam ist, dass Personen, die in diesen Jahren geboren wurden, durch eine gemeinsame Geschichte aufgrund von Ereignissen, die in ihren prägenden Jahren stattfanden, sowie aufgrund der Bedingungen, die sie beim Eintritt in das Berufslebeam Arbeitsplatz vorfanden, miteinander verbunden sind. Die Identifizierung der Merkmale einer bestimmten Gruppe und ihre Präsentation als absolute Fakten birgt immer ein gewisses Risiko in Stereotype zu verfallen. So kann nicht jeder Mensch, derin diesem Zeitraum geboren wurde, mit diesen Eigenschaften und Merkmalen ausge-stattet sein, aber es bietet Orientierungshilfe, um Gemeinsamkeiten zu verstehen.

Die Generationenzugehörigkeit ist ein wichtiger Ansatz, kann jedoch nie das alleinige Erklärungsmuster für unterschiedliches Denken und Auftreten von Individuen sein.

Nachstehend einige Aspekte, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die für die diversen Generationen aufgezeigt werden können:

Die Nachkriegsgeneration ist geprägt von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Zweiten Weltkriegs sowie dem späteren wirtschaftlichen Aufschwung. Sie ist in optimistischen und positiven Zeiten aufgewachsen.

Babyboomer zeichnen sich vor allem durch Pflichtgefühl, Verlässlichkeit und Bewusstsein bezüglich ihres beruflichen Werdeganges aus. Sie sind mit Hierarchien aufge-wachsen und haben ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern langjährig die Treue gehalten. Teamorientierung und hohe soziale Kompetenz sowie Kooperation stehen hoch im Kurs. Sie leben häufig, um zu arbeiten. Der Begriff Workaholic wird durch diese Generation geprägt. Eigene Bedürfnisse werden in den Hintergrund gestellt. Diese Lebenseinstellung findet bei jüngeren Generationen häufig wenig Zustimmung.

Die Generation X wird auch zum Beispiel „Generation Golf“ genannt, namentlich zurückzuführen auf einen Bestsellerroman von Florian Illies, dabei wird auf das Lebensgefühl dieser Generation verwiesen. Diese Gruppe wächst in einer Zeit von wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Unsicherheit auf. Ein beruflicher Ein- und Aufstieg ist nicht mehr selbstverständlich. Öfter stehen materialistische Werte für diese Gruppe im Vordergrund. Den Umgang mit technologischen Entwicklungen lernen diese Personen bereits seit ihrer Kindheit und Jugend. Die Familienplanung verlagert sich nach hinten, da berufliches Weiterkommen in einer gut ausgebildeten Generation für ein materiell abgesichertes Leben ein wichtiges Ziel ist. Arbeit wird als Mittel zum Zweck gesehen. Die Abneigung gegen Kontrolle im Beruf ist hoch, da

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sich diese Generation für Enthierarchisierung und Dezentralisierung einsetzt. Berufli-che, persönliche Mobilität, Flexibilität und Bildung stellen wesentliche Eigenschaften dieser Gruppe dar.

Die Mitglieder der Generation Y werden als optimistisch, kontaktfreudig, idealistisch, tolerant sowie multikulturell beschrieben. Sie sind multitaskingfähig, belastbar und können rasch mit neuen Aufgaben umgehen. Geringe Erfahrung wird ihnen im Treffen von weitreichenden Entscheidungen und in der Führungskompetenz zugeschrieben.

Aus dieser Darstellung der einzelnen Generationen ist ersichtlich, dass dem Personalmanagement in Zukunft eine besondere Rolle hinsichtlich des Ausschöpfens vorhandener Potenziale und Ressourcen und einer gleichzeitigen Steigerung der Attraktivität von Seite der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zukommt.Vorprogrammierte, unterschiedliche Einstellungen zu Themen, wie unterschiedliche Sozialisation, Bedürfnisse der einzelnen Gruppen im Arbeits- auch Privatleben, Förderung des lebenslangen Lernens sowie dem Austausch von Erfahrungswissen von Jung und Alt muss entsprechend begegnet werden. Der ständigen Weiter- und Neuent-wicklung von Wissen und dem Wissensabfluss muss Rechnung getragen werden.

Es gibt eine Menge an unterschiedlichen Konzepten und Herangehensweisen an dieses Thema, eines davon ist das lebensereignisorientierte Personalmanagement (LEP) von Sascha Armutat. Dieses Konzept geht davon aus, dass die Lebensereignisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Personalarbeit berücksichtigt werden müssen. Ziel ist es betriebliche Belange und individuelle Herausforderungen auszu-balancieren und damit das Potenzial aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal in das Unternehmen alters- und geschlechtsunabhängig einzubringen. LEP ist flexibel, weil es auf die gesellschaftlichen sowie die beruflichen und privaten Heraus-forderungen der einzelnen Mitarbeiterin bzw. des einzelnen Mitarbeiters schnell reagieren kann und es ist anschlussfähig an vorhandene Personalinstrumente.

Gleich für welches Instrument oder in welcher Form sich eine Einrichtung entschließt sich dem Thema zu widmen, es wird für die Zukunft von Bedeutung sein sich mit Fragen der Generationenvielfalt, ihren Chancen und Herausforderungen für die Gesellschaft, für die Berufswelt, für Unternehmerinnen und Unternehmer aber auch für jede Einzelne und jedem Einzelnen auseinanderzusetzen.

Abschließend kann gesagt werden, dass die Vorbereitung auf eine Generationen-vielfalt eines tiefgreifenden Wandels in der Gestaltung der Arbeitswelt, im Bildungs-wesen und im System der Altersvorsorge bedarf. Man muss sich bewusst werden, dass der Anteil der alten Menschen zunimmt, dass diese ganz andere Rollenbilder verkörpern als die Generationen davor und dass jede bzw. jeder viele Jahre als „alter“ Mensch verbringen wird. Es ist somit wichtig sich mit dem Thema Generationen-vielfalt und ihren Auswirkungen auseinanderzusetzen.

Die Heimkommission empfiehlt sich mit dem Thema Generationenvielfalt zu beschäftigen, um mit geeigneten Maßnahmen die Potentiale und Ressourcen aller Generationen auszuschöpfen. Es sollen Voraussetzungen geschaffen werden, wie mit der steigenden Neu- und Weiterentwick-lung des Wissens und den Herausforderungen im täglichen Alltag umgegangen werden kann.

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3.12 Monitoring des Fonds Soziales Wien in Wohn- und Pflegeeinrichtungen

Monitoring im „Case Management in der Subjektförderung“ steht im Fonds Soziales Wien (FSW) für systematische und strukturierte Beobachtung, Prüfung und Bewertung des Case-Management-Prozesses zur Erbringung von sozialen, pflegerischen und gesundheitsbezogenen Maßnahmen. Bislang konzentrierte sich Monitoring im FSW primär auf die Evaluierung der Qualität vergebener Leistungen. Nun rückt der FSW die Wirkung der vergebenen Leistungen im Bereich Pflege und Betreuung vermehrt in den Vordergrund. Sämtliche internen und externen Leistungen des FSW sind darauf ausge-richtet, maximale Wirkung zu erzielen und werden im Sinne der wirkungsorientierten Steuerung gestaltet. Dafür braucht es in erster Linie Kontinuität und Präsenz vor Ort durch den FSW als ausführendes Organ des Wiener Sozialhilfegesetzes. Dies entspricht auch dem Wunsch der Kundinnen und Kunden, die sich in Umfragen häufig für eine stärkere Präsenz des FSW in den Wohn- und Pflegehäusern ausgesprochen haben.

Unabhängig von Beschwerden oder anderen Ereignissen, die anlassbezogene Auslöser für ein FSW-Monitoring darstellen, soll Monitoring künftig in allen durch den FSW geförder-ten Bereichen und Institutionen regelmäßig stattfinden. Der FSW trägt diesen Anforde-rungen Rechnung und stellt die personellen Ressourcen für Monitoring zur Verfügung. Die Präsenz des FSW erlaubt nicht nur eine aktuelle Analyse der Situation vor Ort. Diese bietet für die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen auch die (ein-fache) Gelegenheit, im eigenen Lebensraum etwaige Fragen mit dem FSW zu klären und Beratung in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf kann die bereits vermittelte Leistung rasch und unbürokratisch adaptiert und die aktuelle Lebenssituation von Bewohnerinnen und Bewohnern verbessert werden, hierzu einige Beispiele:

• Entwicklungspotenziale von Bewohnerinnen und Bewohnern, die zum Aufnahme- zeitpunkt nicht erkennbar waren, können wahrgenommen und verstärkt werden.• Die aktive Teilnahme der Bewohnerinnen und Bewohner am Veränderungsprozess trägt zur Förderung der individuellen Selbstbefähigung und -bekräftigung bei.• Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner und

ihr Einfluss auf Veränderungen werden erhöht und dadurch dem Gefühl einer oftmals erlernten oder erzwungenen Hilflosigkeit aktiv entgegengewirkt.

• Der subjektive Eindruck, sich an der „Endstation Pflegeheim“ zu befinden, wird nach Aussagen der betreffenden Bewohnerinnen und Bewohner weniger belastend erlebt.

• Anhand der neuerlichen Bedarfserhebung findet der rehabilitative Ansatz mehr Berücksichtigung. Bei entsprechendem Bedarf ist somit ein Leistungswechsel in eine niedrigschwelligere Betreuungsform möglich.

Im Idealfall erhöhen Monitoringbesuche bzw. die nach einem Monitoring veranlassten Maßnahmen die Autonomie jeder einzelnen Bewohnerin und jedes einzelnen Bewohners. Auch die Pflegehäuser profitieren davon, indem Konzepte an Hand von Monitoringergebnissen (weiter) entwickelt werden, die den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohnern entsprechen: „Der Weg hinaus aus dem Pflegehaus“ sollte nicht die Ausnahme von der Regel sein bzw. bleiben!

Monitoring in Pflegehäusern und Geriatriezentren (Wiener Krankenanstaltenverbund)In den Pflegehäusern und Geriatriezentren des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) besuchte die Monitoring-Gruppe des FSW insgesamt im Jahr 2014 308

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Personen. Alle in das Monitoring eingebundenen Bewohnerinnen und Bewohner waren unter 60 Jahre alt, rund 75 % davon litten an einer chronisch-somatischen Symptomatik. Ein überwiegender Teil der Bewohnerinnen und Bewohner benötigte ein spezielles Leistungsangebot, wie zum Beispiel sozialpsychiatrische Pflege,Langzeitbeatmung, Wachkoma, Gerontopsychiatrie etc.

Der Monitoringauftrag im FSW bestand vor allem darin, zu eruieren, ob diese Bewohnerinnen und Bewohner genau jene sozialen Dienstleistungen erhalten, auf welche sie entsprechend dem Chancengleichheitsgesetz Anspruch haben. Große Pflegehäuser mit institutionellem Charakter entsprechen nicht dem Normalisierungsprinzip mit kleinen Wohneinheiten. Vor Ort wurden Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern geführt, sofern es deren Allgemeinzustand zuließ. Parallel wurden Gespräche mit Angehörigen und Sachwalterinnen bzw. Sachwaltern geführt. Ein Einblick in die Dokumentation sowie zusätzliche Infor-mationen von pflegendem und medizinischem Personal rundeten den Eindruck ab.

Zum Aufnahmezeitpunkt lag bei allen betreffenden Bewohnerinnen und Bewohnern ein medizinisch-pflegerischer Bedarf vor. Von jenen Bewohnerinnen und Bewohnern, die dazu in der Lage waren, ihre Wünsche zu äußern, wollten 50 Personen die Einrich-tung wechseln. Ein daraus folgender Maßnahmenplan von Seiten des FSW ist bereits in Umsetzung und verfolgt langfristig das Ziel, Plätze im Rahmen der Behindertenhil-fe für jene Personen anzubieten, die keine speziellen Pflegeleistungen benötigen.

Resümee der Monitoringmaßnahmen des FSW im Jahr 2014Es ist festzuhalten, dass die bedarfsorientierte Steuerung vermittelter Leistungen durch das Case Management des FSW eine wichtige Aufgabe darstellt. In Anbetracht der Tatsache des sich stetig nach oben entwickelnden Lebensalters bedarf es einer sinnvollen Verteilung der Pflegeressourcen. Will man sowohl einer Über- als auch einer Unterversorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenwirken, müssen auch bereits bestehende Leistungen regelmäßig evaluiert und dem Bedarf angepasst werden. Auch im höheren Lebensalter gibt es Wege und Möglichkeiten, gemeinsam mit Bewoh-nerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen Zukunftsperspektiven zu entwickeln.

Die Wiener Heimkommission begrüßt den Ausbau im Bereich Monitoring und die regelmäßige Evaluierung der durch den FSW vermittelten Pflegeleistungen.

3.13 Monitoring von Eigenbewegung und Schlafqualität zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohnern

Im Kuratorium Fortuna wird für Bewohnerinnen und Bewohner bei besonderem Bedarf eine Sensormatte mit Bewegungsmonitor (Mobility Monitor) eingesetzt, um die Schlaf-qualität, die Sturzgefahr sowie die Gefahr einer Haut- oder Gewebeschädigung systema-tisch zu erfassen, um in weiterer Folge Pflegeinterventionen gezielt einzusetzen.

Diese Sensormatte ist mit einer Messeinheit ausgestattet, die unter die Matratze fixiert und mit einem Displaygerät am Bettrand und mit einer Lichtrufanlage verbunden ist.

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Der Monitor zeichnet jede Bewegung auf und alarmiert, falls keine Eigenbewegung vorhanden ist oder ein Bettausstieg vorgenommen wird. Der Zeitraum zur Aufzeich-nung der Messdaten kann individuell eingestellt werden. Die Messdaten werden auf einem Stick aufgezeichnet und können mittels eines speziellen Softwareprogrammes analysiert und ausgewertet werden. Die Intensität der Bewegungen wird grafisch dargestellt.

Mittels eines Ampelsystems wird die Mobilität und Aktivität bewertet.Die ausgewerteten Daten ermöglichen objektiv und systematisch das Sturzrisiko, das Risiko eine Hautschädigung zu erleiden sowie die Wirkung von Schlaf- und Schmerzmedikamenten auf das Schlafverhalten von einzelnen Bewohnerinnen und Bewohnern einzuschätzen.

Ebenso kann die Notwendigkeit von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) objektiv evaluiert sowie der Einsatz von gelinderen Maßnahmen auf ihre Wirkung bewertet werden.Pflegeinterventionen und Medikamente können dadurch gezielter und effizienter eingesetzt werden.

Angewendete Maßnahmen können überprüft und nach Bedarf angepasst und unnötige Interventionen, die zur Störung der Nachtruhe der einzelnen Bewohnerin bzw. des einzelnen Bewohners führen, vermieden werden.

Da der Einsatz des Mobilitiy Monitors prinzipiell als Hilfsmittel zur Dekubitus-prophylaxe angewandt wird, ist es ausreichend, wenn die Bewohnerin oder der Bewohner vor Einsatz des Monitors informiert wird. Ist die Bewohnerin oder der Bewohner mit der Pflegemaßnahme einverstanden, sollte dies in der Pflege-dokumentation dokumentiert werden.

Beispiele aus der Praxis:

Fallbeispiel 1 Frau G. hat im Krankenhaus infolge mehrerer Stürze aus dem Bett Verletzungen erlitten, woraufhin eine Freiheitsbeschränkung mittels Seitenteilen am Bett vorge-nommen wurde. Nach Aufnahme von Frau G. in der Pflegestation zeigt diese über meh-rere Nächte eine ungestörte Nachtruhe. Die Freiheitsbeschränkung wurde demnach sofort aufgehoben. Die Angehörigen von Frau G. zeigten sich sehr besorgt über die Aufhebung, befürchteten weitere Stürze aus dem Bett und insistierten weiter auf die Verwendung von Seitenteilen.

Durch den Einsatz des Bewegungsmonitors und der Datenauswertung konnten die Angehörigen von Frau G. überzeugt werden, dass aufgrund der Bewegungsmuster keine Indikation zur Freiheitsbeschränkung mittels Seitenteilen mehr besteht.

Fallbeispiel 2Bei Frau B. wird aufgrund mehrerer Risikofaktoren ein hohes Risiko zur Haut-schädigung festgestellt. Zur Prävention wird ein Lagerungsplan in kurzen Intervallen festgelegt. Frau B. klagt über die nächtliche Ruhestörung durch die engmaschigen Pflegeinterventionen.

Aufgrund der Datenauswertung konnte festgestellt werden, dass Frau B. über

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genügend Eigenbewegung verfügt. Die Intervalle der Pflegeintervention „Umlagern“ konnten verlängert werden. Frau B. wird dadurch in ihrer Nachtruhe weniger gestört.

Fallbeispiel 3Herr K. leidet unter fortschreitender Demenz, ist tagsüber mobil und fröhlich, zeigt nachts aber massive Angst- und Unruhezustände. Um seine Schlafqualität zu verbessern werden Medikamente verordnet.Bei der Datenauswertung fällt auf, dass Herr K. in der Nacht über lange Perioden überhaupt keine Eigenbewegungen durchführt und somit massiv gefährdet ist einen Hautdefekt zu erleiden.Es wird ein Medikamenten-Review veranlasst, die Medikation umgestellt und Herr K. zeigt wieder ein kontinuierliches Bewegungsmuster.

Die Wiener Heimkommission begrüßt den Einsatz von Sensormatten mit Bewegungsmonitor in Wiener Wohn- und Pflegeheimen, um die Schlafqualität, die Sturzgefahr sowie die Gefahr einer Haut- oder Gewebeschädigung systematisch zu erfassen um Pflegeinterventionen gezielt einzusetzen. Das Monitoring trägt zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Sicherheit von Bewohnerinnen und Bewohner bei.

3.14 Kinästhetik am Beispiel ihres Einsatzes im Geriatriezentrum Sophienspital

Kinästhetik, die „Lehre von der Bewegungsempfindung“, zielt darauf ab, das eigene Bewegungsempfinden zu nutzen, um die eigene Bewegungsfähigkeit zu verstehen und zu verbessern. Dass Kinästhetik in der Krankenpflege mittlerweile zum Standard gehört, lässt sich vor allem auf zwei Umstände zurückführen: einerseits auf die Häufung muskuloskelettaler Erkrankungen bei Pflegepersonen und andererseits auf den Bedarf an bewegungsbezogenen Konzepten zur Erhaltung sowie Förderung der Beweglichkeit und Selbstfürsorgekompetenz von Bewohnerinnen und Bewohnern. Im Rahmen der Rehabilitation und Langzeitbetreuung lernen diese ihre Bewegungen selbständiger und unter Berücksichtigung ihrer vorhandenen Möglichkeiten leichter und schmerzfreier durchzuführen.

Die Leitung des Sozialmedizinischen Zentrums Sophienspital hat sich bereits im Jahr 2001 dazu entschieden, einen Schwerpunkt auf die Förderung von Bewegung und Selbständigkeit zu legen und dazu Kinästhetik einzuführen.

Um eine nachhaltige Umsetzung des Konzeptes zu sichern, wurde allen Pflegeperso-nen eine Grundschulung in Kinästhetik zur Verfügung gestellt und mehr als die Hälfte der Pflegepersonen erhielt zusätzlich eine Aufbauschulung. Darüber hinaus wurden allen Stationen Multiplikatoren in Form von zertifizierten Kinästhetikanwenderinnen und –anwendern oder Peer-Tutorinnen und –Tutoren zur Verfügung gestellt. Ein Mitarbeiter absolvierte auch die Ausbildung zum Kinästhetiktrainer. In einem weiteren Schritt wurden Schulungen in Kinästhetik für Mitglieder anderer Berufs-gruppen zugänglich gemacht. Kinästhetik wurde in den Pflegeprozess eingebunden und in der Pflegedokumentation verankert. Eine Kinästhetikplattform wurde als

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Forum für den abteilungsübergreifenden und interdisziplinären Erfahrungsaus-tausch geschaffen.

Im Hinblick auf die Bewohnerinnen und Bewohner besteht die zentrale Aufgabe darin, physiologische Bewegungsabläufe zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, verlernte Bewegungen unter Anleitung und Hilfe wiederzuerlangen. Dadurch wird ein Fortschritt in der Aktivität erzielt – bei Bewohnerinnen und Bewohnern wie auch bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wie sich ein Mensch bewegt, steht, sitzt oder atmet, wird bewusst wahrgenommen und pflegerisch unterstützt.

Im Jahr 2011 wurde das Sozialmedizinische Zentrum Sophienspital erstmals in Kinästhetik ausgezeichnet. Die MH Kinaesthetics® Auszeichnung bestätigt, dass sich die Leitungs- und Pflegepersonen des Sozialmedizinischen Zentrums Sophien-spital seit Jahren mit Kinästhetik-Kompetenz und hoher Pflegequalität in vorbild-licher Art und Weise für den professionellen, respektvollen und humanen Umgang mit Bewohnerinnen und Bewohnern engagieren. Dies fördert auch die Weiterentwick-lung der Pflege- und Betreuungsqualität und stellt auf diese Weise eine wichtige Maßnahme zur Qualitätssicherung und Personalentwicklung dar.

Durch die vorhandene Kinästhetik-Kompetenz verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege und Betreuung aber auch über die Voraussetzungen, ihre eigene Bewegungskompetenz im Alltag weiter zu entwickeln und damit einen wichtigen Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu leisten.

Im Frühjahr 2014 wurde das Sophienspital unter dem Motto „Bewegt in die Zukunft“ in Kinästhetik wieder ausgezeichnet. Damit wurde die Anerkennung der erfolgten Professionalisierung der Pflege, der Bewohnerinnen- und Bewohneredukation, der Gesundheitserhaltung und -förderung aller Beteiligten sowie der individuellen Kompetenzentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kompetenter Stelle zum Ausdruck gebracht.

Die Wiener Heimkommission begrüßt den Einsatz von Kinästhetik, der „Lehre von der Bewegungsempfindung“, welche neben den positiven Auswirkungen im Sinne der Gesundheitsförderung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Heimbetrieb, primär als bewegungsbezogenes Konzept zur Erhaltung sowie Förderung der Beweglichkeit und Selbstfürsorgekompetenz von Bewohnerinnen und Bewohnern fungiert.

3.15 Emotionale Robotik (PARO®)

Der Anteil alter und sehr betagter Menschen in der Bevölkerung steigt und damit begegnen wir in Langzeitpflegeeinrichtungen immer mehr Bewohnerinnen und Bewohnern, die an Demenz und der damit einhergehenden Reduzierung ihrer Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit leiden. Ein wichtiger Ansatz diese Menschen zu unterstützen ist die Validation. Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von emotionaler Robotik*). Sie hilft Kommunikation in Gang zu bringen, Kontakte zu knüpfen und über Emotionen Erinnerungsarbeit zu unterstützen.

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Der Einsatz des „Robbenroboters“ Paro® kann nur durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sowohl im Umgang mit dementen Bewohnerinnen und Bewohnern als auch im gezielten Einsatz der Robotik geschult sind, erfolgen. Paro® stellt eine Babyrobbe dar, welche ein weisses Fell und grosse schwarze Kulleraugen besitzt. Sie freut sich infolge ihrer „künstlichen Intelligenz“ und der dadurch bestehenden „Lernfähigkeit“ über Ansprache und Berührung, wird täglich „zutraulicher“, kann Gefühle in ihrem Gegenüber wecken und hört auch auf ihren Namen Paro®.

Das Design des genannten Therapieroboters ermöglicht alle Sinne anzusprechen: weiches Plüschfell, das zum Streicheln einlädt, ein Gesicht mit ausgeprägtem „Kindchenschema“, dazu aktive Bewegungen und Rufe, die an eine echte Jungrobbe erinnern. All das spricht Menschen auf emotionaler Ebene an und lädt sie zur Kontaktaufnahme ein. In gezielter, geplanter und geführter Kommunikation können Bewohnerinnen und Bewohner mit Paro®, mit der Pflegeperson und im Gruppen-setting untereinander Kontakt aufnehmen und Beziehungen pflegen. Gerade die Ausführung als Robbe erleichtert die Kontaktaufnahme für Menschen, die vielleicht Angst vor Hunden haben oder Katzen ablehnen. Wo ein Gespräch nicht mehr möglich ist, erfolgt der Kontakt über Blickkontakt oder Berührung. Nonverbale Reaktionen wie anschauen, streicheln, im Arm halten oder an sich drücken, werden ausgelöst.

Wesentlich ist, gegenüber den mit emotionaler Robotik betreuten Menschen, die technischen Eigenschaften des Therapieroboters offen, ehrlich und respektvoll zu kommunizieren. Dazu gehören etwa die genannte „Lernfähigkeit“ oder die Lage und Leistungsfähigkeit seiner Sensoren. Keineswegs soll vorgetäuscht werden, es handle sich tatsächlich um ein echtes Tier.

Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner der Langzeitpflegeinrichtungen nehmen das Angebot der emotionalen Robotik gerne an. Viele fragen aus eigenem Interesse heraus nach Hintergrundinformationen, wie Preis oder Herkunft des Fabrikates und wollen auch wissen, was es alles kann. Wiederholte Besuche mit Paro® werden von fast allen betreuten Personen gewünscht. Auch Angehörige reagieren meist sehr interessiert und zeigen sich über das zusätzliche Angebot erfreut.

Abschließend ist zu betonen, dass das hier erläuterte Therapiegerät deutlich intensiver als ein Therapietier eingesetzt werden kann, da es auch den bei Bewohner-innen und Bewohnern nicht selten vorkommenden heftigeren Zugriff ermöglicht bzw. „toleriert“, was bei natürlichen Therapietieren oft nicht der Fall ist.

*) Exemplarisch angeführt: seit 2014 im Geriatriezentrum Sophienspital in Praxis.

Die Wiener Heimkommission begrüßt den dargestellten Einsatz „Emotionaler Robotik“ im Wohn- und Pflegeheimbetrieb. Es ist mit Hilfe hochentwickelter Technik möglich, die Reduzierung der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit der an Demenz erkrankten Bewohnerinnen und Bewohnern deutlich zu verbessern und auf diese Weise den Schritt aus der Isolierung zu fördern.

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3.16 Die Bedeutung von Grünräumen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen

Das Erleben in der Natur wirkt sich nachweislich positiv auf das psychische, physische und soziale Wohlbefinden von Menschen aus. Das Erleben vom Kreislauf der Natur im Jahreskreis von Wachstum, Blühen, Ernten bis zum Abfall von Laub erzeugt in jeder bzw. jedem unterschiedliche Gefühle und Stimmungen. Erinnerungen und Geschichten verbergen sich hinter jeder Jahreszeit und geben die Möglichkeit sich auf unterschiedlicher Ebene auszutauschen. Blumen, Bäume oder Sträucher in ihrer Pracht sprechen all unsere Sinne wie Sehen, Hören, Riechen, Schmecken und Fühlen an. Aber vor allem die Bewegung im Freien stärkt Körper und Seele.

Für gewöhnlich finden sich Gärten in Wohn- und Pflegeeinrichtungen im Freien und somit sind Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher jeder Witterung ausgesetzt. Neben Wetter sind auch Größe, Möglichkeiten der Bepflanzung und selbstverständlich die Bewohnerinnen und Bewohner mit ihren Erkrankungen bzw. Einschränkungen zu berücksichtigen. Deshalb sollte überlegt werden, wo neben einem Garten im Freibereich auch zusätzliche Möglichkeiten zur Bepflanzung bestehen, wie z.B. in Gemeinschaftsräumen, auf Terrassen und Balkonen. Dabei sind natürlich hygienische Aspekte zu beachten.

Nicht immer ist es möglich, dass gärtnerische Tätigkeiten von oder mit den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst durchgeführt werden können, deshalb ist bei der Gestaltung und Planung eines Gartens einiges zu bedenken. So muss zwischen Therapie- und Nutz- und/oder Ziergarten unterschieden werden.

In einigen Einrichtungen gibt es bereits sogenannte Therapiegärten, die besonders bei Personen mit Behinderungen, Depressionen, Demenzerkrankungen und Sucht-problematiken sehr gute Erfolge erzielen. Im Vordergrund stehen bei Therapiegärten unter anderem das Stärken des Selbstbewusstseins, die Förderung der motorischen Fähigkeiten, die gemeinsame Aktivität in der Gruppe und die Förderung der sozialen Kontakte. Eine gezielte Wegführung, Rastplätze, vielfältige Bepflanzungen mit unterschiedlichen Sinneserlebnissen und die Möglichkeiten gärtnerische Tätigkeiten wie Säen, Pflanzen, Gießen und Ernten durchzuführen, stehen hier im Mittelpunkt.

Auch wenn keine Möglichkeit bzw. kein Bedarf eines Therapiegartens besteht, sollte neben den räumlichen und gestalterischen Möglichkeiten von Gartenanlagen in Wohn- und Pflegeeinrichtungen ebenfalls bedacht werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einzubeziehen, um z.B. bei der Auswahl der neu zu bepflanzenden Stellen die Möglichkeiten des Mitwirkens zu geben. Pflanzen und Früchte können für weiteres Verarbeiten in den Einrichtungen genutzt werden, wie z.B. zum Basteln, Kochen oder andere Verarbeitungsmöglichkeiten. So kann z.B. mit Lavendel schon eine Menge an Produkten bzw. Dekorationen, wie z.B. Duftkissen, Bäckereien, Lavendelzu-cker, Lavendel zur Tisch- und/oder Wanddekoration usw. hergestellt werden.

Wesentlich, aber nicht immer selbstverständlich ist, dass die Wege im Garten breit und entsprechend asphaltiert bzw. gepflastert sind, damit Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sich auch selbstständig fortbewegen können, Sitzgelegenheiten (auch Schat-tenplätze zum gemeinsamen Verweilen) und keine Stolperfallen vorhanden, bzw. eventuell auch essbare Pflanzen und Kräuter zu finden sind. Ein Garten sollte nicht nur schön aussehen sondern der (praktische) Nutzen und Genuss für alle Sinne im Vordergrund stehen.

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Die Bandbreite pflanzlicher Wirkfaktoren und Einsatzgebiete ist nicht zu unter-schätzen. Im Rahmen der Photosynthese binden Pflanzen Kohlendioxyd und geben Sauerstoff ab. Sie regulieren den Feuchtigkeitsgehalt und die Temperatur der Luft. Der Nutzen für Menschen ist vielfältig. Einerseits dienen sie als Nahrungsquelle für Mensch und Tier, des Weiteren stellen einige unter ihnen die Basis für Heilmittel oder auch als Würzmittel dar. Unzählige Kräuter werden in den Küchen in den unterschiedlichsten Ländern tagtäglich eingesetzt, um Speisen einen bestimmten Geschmack zu verleihen oder bestimmte Wirkungen hervorzurufen, z.B. zur Beruhigung, Anregung, zur Förderung der Verdauung, Verhinderung von Blähungen und vieles mehr.

In den letzten Jahren wird allgemein verstärkt Augenmerk auf Grünflächen und deren Bepflanzung gelegt. Somit stehen auch ausreichend Literatur, Tipps und Tricks zur Verfügung, wie mit einfachen Mitteln große Wirkung für alle Beteiligten erzielt werden kann.

Menschen erleben mit zunehmendem Alter das Abnehmen von körperlichen, kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten. Die Förderung der aktiven Komponente, sich um etwas zu kümmern und somit gebraucht zu werden und das Gefühl der Regelmäßigkeit, aber auch der passive Genuss, wie z.B. im Garten sitzen oder ein Blick aus dem Fenster in einen Garten, ist wichtig für das Wohl-befinden und hat eine positive Wirkung.

Die Wiener Heimkommission begrüßt jegliches Angebot für Bewohnerinnen und Bewohner ihre direkte Umwelt mit allen Sinnen wahrnehmen zu können. Dabei muss nicht immer eine Therapie im Vordergrund stehen. Durch einfache, überdachte und vielfältige Nutzung von bestehenden Grünräumen bzw. durch Nutzung von Beteiligten mit mehr oder weniger „grünen Daumen“, kann manchmal viel bewirkt werden.

3.17 Pflege und Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen – Neue Begriffe und bekannte Leistungen des Fonds Soziales Wien

Seit Jänner 2015 bestehen einige neue Leistungsbezeichnungen im Pflegebereich. Das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) führt im Auftrag des Bundes Forschungs- und Planungsarbeiten durch. In diesem Zusammenhang erstellte das ÖBIG im Jahr 2014 einen Katalog, in dem die Pflege- und Betreuungs-leistungen aller Bundesländer aufgelistet sind.

In diesem Katalog verwendet das ÖBIG in einigen Bereichen andere Bezeichnungen als bisher der Fonds Soziales Wien (FSW). Im Sinne der Klarheit und Vergleichbarkeit wurden diese Bezeichnungen bereits im Jahr 2014 vom FSW angepasst – Umfang, Inhalt und Kosten der Leistungen bleiben auch im Jahr 2015 gleich!

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Die Leistungen und Bezeichnungen im Überblick

A) Betreutes Wohnen

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Wohnen mit Betreuungs- und Pflegeleistung Betreutes Wohnen

• Allgemeines Wohnen mit Betreuungs- und Pflegeleistung • Betreutes Wohnen - Allgemeines Wohnen mit Betreuung und Pflege• Spezielle Leistung Demenz • Betreutes Wohnen - Leistung Demenz• Spezielle Leistung Demenz WG • Betreutes Wohnen - Leistung Demenz• Spezielle Leistung für blinde und sehbehinderte Menschen • Betreutes Wohnen - Leistung bei Blindheit und Sehbehinderung• Spezielle Leistung Milieubetreuung • Betreutes Wohnen - Leistung Milieubetreuung• Spezielle Leistung SeniorInnen mit Behinderung • Betreutes Wohnen - Leistung SeniorInnen mit Behinderung• Spezielle Leistung Sozial / Psychiatrisches Leistungsangebot • Betreutes Wohnen - Leistung Sozialpsychiatrie

A) Pflegeleistungen

Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung ab 1. Jänner 2015

Pflegeleistungen Pflegeleistungen in Einrichtungen, die nur Pflege- oder Wohn- und Pflegeplätze anbieten

Stationäre Pflege und Betreuung Pflegeplätze• Allgemeine Stationäre Pflege und Betreuung • Pflegeplatz - Allgemeine Pflege und Betreuung• Spezielle Leistung Demenz • Pflegeplatz - Leistung Demenz• Spezielle Leistung Demenz für blinde • Pflegeplatz - Leistung Demenz bei und sehbehinderte Menschen Blindheit und Sehbehinderung• Spezielle Leistung für blinde und sehbehinderte Menschen • Pflegeplatz - Leistung bei Blindheit und Sehbehinderung• Spezielle Leistung Neurologie • Pflegeplatz - Leistung Neurologie• Spezielle Leistung Milieubetreuung • Pflegeplatz - Leistung Milieubetreuung

Pflegeleistungen Pflegeleistungen in Pflegehäusern mit ärztlicher Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Stationäre Pflege und Betreuung Pflegehäuser mit ärztl. Rund-um-die-Uhr-Betreuung • Allgemeine Stationäre • Pflegehaus mit ärztl. Betreuung - Pflege und Betreuung Allgemeine Pflege und Betreuung• Spezielle Leistung Demenz • Pflegehaus mit ärztl. Betreuung - Leistung Demenz• Spezielle Leistung Gerontopsychiatrie • Pflegehaus mit ärztl. Betreuung - Leistung Gerontopsychiatrie• Spezielle Leistung Langzeitbeatmung • Pflegehaus mit ärztl. Betreuung - Leistung Langzeitbeatmung• Spezielle Leistung Pflege u. Betreuung von instabilen KlientInnen • Pflegehaus mit ärztl. Betreuung - Leistung Instabilität• Spezielle Leistung Sozial/Psychiatrisches Leistungsangebot • Pflegehaus mit ärztl. Betreuung - Leistung Sozialpsychiatrie• Spezielle Leistung Wachkoma • Pflegehaus mit ärztl. Betreuung - Leistung Wachkoma • Spezielle Leistung Neurologie • Pflegehaus mit ärztl. Betreuung - Leistung Neurologie

Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung ab 1. Jänner 2015

Stationäre Pflege und Betreuung – Kurzzeitpflege - spezielle Leistung Remobilisation Leistung Remobilisation

Allgemeine Stationäre Pflege und Betreuung - Urlaubsbetreuung Urlaubspflege - Allgemeine Pflege und Betreuung

Angebot unter dem Begriff Hausgemeinschaft - „Allgemeine Stationäre Pflege und Betreuung“ Allgemeine Pflege und Betreuung

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C) Tageszentren

Die Tageszentren für Seniorinnen und Senioren fallen in die Kategorie „Teilstationäre Einrichtungen“.

Alte Bezeichnung Neue Bezeichnung ab 1. Jänner 2015

Wohnen mit Betreuungs- und Pflegeleistung Betreutes Wohnen

• Tageszentrum integrativ geriatrisch • Tageszentrum – Integrativ Geriatrisch• Tageszentrum Demenz • Tageszentrum – Leistung Demenz• Tageszentrum M/S • Tageszentrum – Leistung MS• Tageszentrum Schlaganfall • Tageszentrum – Leistung Schlaganfall• Tageszentrum Milieubetreuung • Tageszentrum – Leistung Milieubetreuun

Keine Änderungen für Kundinnen und Kunden!Für die Kundinnen und Kunden des FSW ändert sich nichts.

Ausnahme: Ab Jänner 2015 sind die neuen Bezeichnungen auf den Kosten-beitragsvorschreibungen vorzufinden. Neue Kundinnen und Kunden finden in der Broschüre „Pflege und Betreuung in Wien“ sowie auf der Website des FSW die neuen Leistungsbezeichnungen.

Ambulante Angebote umfassen Leistungen, die nicht in der Wohnung der Kundinnen oder Kunden angeboten werden. Die Kundin bzw. der Kunde muss eine Einrichtung oder den Dienst selbst aufsuchen. Die Leistungserbringung von mobilen Diensten erfolgt in der Wohnung der Kundin oder des Kunden (z.B. Heimhilfe, Hauskrankenpflege oder Besuchsdienst).

Veränderungen für FSW-Partnereinrichtungen: Bestehende Anerkennungen bleiben aufrecht. Im Zuge der nächsten Anerkennung oder einer Neuanerkennung werden die neuen Leistungsbezeichnungen verwendet. In der Kommunikation werden ab 1. Jänner 2015 ausschließlich die neuen Leistungsbezeichnungen verwendet.

Die Wiener Heimkommission begrüßt die österreichweit einheitlichen Bezeichnungen von Pflegeleistungen und die diesbezügliche Vorreiterrolle des Fonds Soziales Wien. Somit ist der Gesamtüberblick über die unterschiedlichen Pflegeleistungen gegeben und den (zukünftigen) Kundinnen und Kunden stehen transparente Informationen zur Verfügung.

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3.18 Kostenbeitragsvorschreibung Fonds Soziales Wien – alles auf einem Blick

In der Kostenbeitragsverrechnung des FSW werden die Kostenbeiträge der in Anspruch genommenen Leistungen im Rahmen der Subjektförderung unter Berück-sichtigung gesetzlicher und interner Vorgaben berechnet und den Kundinnen bzw. Kunden vorgeschrieben. Für den Fall, dass der FSW nach dem Ableben von Kundinnen und Kunden einen Ersatzanspruch auf Sozialhilfekosten hat, werden Forderungen berechnet und beim zuständigen Bezirksgericht zur Verlassenschaft angemeldet.

Wie werden die Kosten für „Wohnen und Pflege“ abgerechnet?Der FSW bezahlt, nachdem eine Bewohnerin bzw. ein Bewohner in der betreffenden Einrichtung aufgenommen worden ist, den zwischen Einrichtung und dem FSW vereinbarten vollkostendeckenden Tarif bzw. Preis laut Pflegebedarf an die Einrich-tung. Die Trägereinrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet diese Tarife bzw. Preise bekannt zu geben.Der FSW hebt von den Kundinnen und Kunden einen Kostenbeitrag ein. Dieser Kostenbeitrag ist abhängig von Einkommen, Pflegegeld, Vermögen, Unterhaltsverpflichtungen etc. Den Kundinnen und Kunden verbleiben mindestens 20 Prozent ihres Einkommens sowie monatlich € 44,30 vom Pflegegeld. Zudem verbleiben das 13. und 14. Monatseinkommen und Vermögen bis maximal € 4.000,–.

Der Kostenbeitrag wird monatlich vorgeschrieben. Derzeit erfolgen zwei Abrech-nungsläufe pro Monat. Im Monatslauf werden die Kostenbeiträge für das Folgemonat berechnet und eine Vorschreibung erstellt. Im sogenannten Korrekturlauf werden alle nachträglichen Änderungen, wie zum Beispiel eine Erhöhung des Pflegegeldes erfasst, neu berechnet und gegebenenfalls eine weitere Vorschreibung versendet. Bei Nichtbezahlung werden entsprechende Einbringungsmaßnahmen gesetzt. Im Jahr 2014 hat der FSW ca. 400.000 Kostenbeitragsvorschreibungen für Kundinnen und Kunden im Bereich „Wohnen und Pflege“ erstellt.

Projekt „Kostenbeitragsvorschreibung – neu“Dem FSW sind die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz der Kostenbeiträge sehr wichtig. Daher wurde im Jahr 2014 das Projekt „Kostenbeitragsvorschreibung – neu“ gestartet. Ziel des Projekts ist es noch einfachere und nachvollziehbare Kostenbeitragsvorschreibungen zu entwickeln. Starke Berücksichtigung bei der Neuentwicklung fanden sowohl Rückmeldungen von Kundinnen und Kunden sowie Wünsche von Angehörigen und Institutionen. Folgende wesentlichen Änderungen sind geplant, welche die Übersichtlichkeit der Kostenbeitragsvorschreibungen in Zukunft deutlich erhöhen werden:

• Auf den Kostenbeitragsvorschreibungen finden sich ab 2015 die neuen Leistungsbezeichnungen (entsprechend ÖBIG).

• Zukünftig sollte nur mehr ein Abrechnungslauf pro Monat erfolgen.• Die Kostenbeitragsvorschreibungen werden optisch völlig neu gestaltet.• Die Zusammensetzung des Kostenbeitrags (z.B. Anteile aus Einkommen,

Pflegegeld, Vermögen) scheint auf den Kostenbeitragsvorschreibungen auf.• Gründe für etwaige Nachverrechnungen werden in den Kostenbeitrags-

vorschreibungen angeführt (z.B. Erhöhung des Pflegegeldes).• Etwaige Nachverrechnungen werden im Detail aufgelistet.

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Information zu An- und AbwesenheitstarifenAuf Wunsch der Wiener Heimkommission hat der FSW im Jahr 2014 ein Infoblatt zum Thema „An- und Abwesenheitstarif“ erarbeitet und allen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Im mehrseitigen Informationsschreiben des FSW werden die Begriffe in einfachen Worten definiert und erläutert, wann welcher Tarif zu tragen kommt. Auch finden sich im Informationsblatt einfache Rechenbeispiele dazu.Der Anwesenheitstarif (= vollkostendeckender Tarif) gilt bei Anwesenheit, an Transferierungstagen (Tag der Überstellung ins Spital, Abreise bzw. Rückkehr) und an den ersten drei Tagen der Abwesenheit.Der Abwesenheitstarif (z.B. auf Grund eines Krankenhausaufenthaltes oder auf Grund eines Urlaubs) gilt ab dem vierten Tag der Abwesenheit. Bei Abwesenheit von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegehäusern ist der vollkostendeckende Tarif bzw. Preis um jene Kosten zu reduzieren, die sich die Einrichtung erspart.

Die Wiener Heimkommission begrüßt, dass der FSW die Kostenbeitragsvorschreibungen für Wohn- und Pflegeleistungen überarbeitet und damit den Kundinnen und Kunden erleichtert hat, einen guten Überblick über die zu bezahlenden Kostenbeiträge zu haben.

3.19 Unternehmerisch Handeln – Sozialverantwortung übernehmen

„Die PwC-Engel – Taten statt Worte“ – Eine Information zur Kooperation der Haus-gemeinschaften Erdbergstraße des Evangelischen Diakoniewerk Gallneukirchen mit „PricewaterhouseCoopers“ im Rahmen der Corporate Social Responsibility.

Die Hausgemeinschaften Erdbergstraße sind als vollstationäre Pflegeeinrichtung eine normalitätsorientierte Alternative zu herkömmlichen vollstationären Wohn-formen in der Altenpflege, die auf dem Prinzip einer familienähnlichen Klein-dimensionalität basieren. Es werden jedoch auch alle notwendigen Pflege- und Betreuungsleistungen, die in herkömmlichen Wohn- und Pflegeheimen erfolgen, in den Hausgemeinschaften erbracht.

Die Hausgemeinschaften Erdbergstraße bieten unter der Trägerschaft des Diakoniewerkes Gallneukirchen in drei Hausgemeinschaften insgesamt 39 Bewohnerinnen und Bewohnern ein neues Zuhause. Jede Hausgemeinschaft umfasst eine, in einem gemeinsamen Haushalt lebende, überschaubare Gruppe von 13 pflegebedürftigen Menschen.

Im Rahmen des „PricewaterhouseCoopers (PwC) Corporate Social Responsibilty (CSR)“ Projektes hat sich PwC das Ziel gesetzt, in den Hausgemeinschaften Erdberg-straße in einem vorbestimmten zeitlichen Rahmen (ca. alle 14 Tage) ehrenamtlich tätig zu werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von PwC stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Hausgemeinschaften im Rahmen der Betreuung und der Bewältigung des Alltags sensibel und tatkräftig zur Seite. Das Projekt soll die Teilhabe und Teilnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern an individuellen und gemeinschaftlichen Betreuungs- und Alltags-

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aktivitäten eröffnen und fördern. PwC bringt durch dieses Projekt Abwechslung in den Alltag der betagten Menschen und entlastet zugleich Angehörige sowie Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter der Hausgemeinschaften.

Das Projekt umfasst derzeit folgende Aktivitäten: • Unterstützung durch PwC-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der

Durchführung kleinerer alltagsstrukturierender Aufgaben und tagesstruk-turierender Maßnahmen, wie Tisch decken, gemeinsame Pflege der Hochbeete auf der Dachterrasse, Spazieren gehen, gemeinsame Einkäufe und sonstige Alltagsaktivitäten

• Gemeinsames Feiern von Festen (Fasching, Sommerfest, Adventfeier,Geburtstagsfeier etc.)

• Durchführung von Gemeinschaftsaktivitäten in den Hausgemeinschaften,wie gemeinsam basteln, backen, Hausmusik, Bewegungstherapie.

• „PwC Engel“ erfüllen kleine individuelle Wünsche der Bewohnerinnen und der Bewohner z.B. Zuhören, Vorlesen, Spielen, Besorgungen oder kleine Ausflüge.

• Sachspenden ermöglichen die Durchführung von Aktivitäten und Erleichterungen im Pflegeprozess.

Grundlage des Betreuungskonzeptes der Hausgemeinschaften Erdbergstraße ist die Gestaltung und Aufrechterhaltung einer weitgehenden Alltagsnormalität für die Bewohnerinnen und Bewohner. Es ist das Ziel den hilfs- und pflegebedürftigen Personen ein ihren eingeschränkten Möglichkeiten angepasstes, aber auch anregendes Wohnmilieu zu schaffen, welches ihnen die notwendige Unterstützung bietet und gleichzeitig ihre Selbstständigkeit erhält. Die PwC-Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter unterstützen das Pflegepersonal der Hausgemeinschaften bei der Aufgabe das Wohnumfeld, den Alltag und die Beschäftigung mit und für die Bewohnerinnen und Bewohner zu gestalten. Damit tragen sie dazu bei weitgehend normale Lebens-gestaltung zu ermöglichen.

Mit Hilfe der Angebote werden die Eigen- und Selbstständigkeit, ebenso Selbst-bestimmung und Individualität und die vorhandenen Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner erhalten, genutzt und gefördert. Außerdem bietet sich die Möglichkeit, motorische und kognitive Fähigkeiten zu bewahren und zu verbessern bzw. gewohnte Strukturen und Normalität aufrecht zu erhalten. Für jene Personen, die nicht mehr aktiv teilnehmen können, werden zumindest greifbare und miterlebbare Aktivitäten geboten, die gegebenenfalls an Altes und Gewohntes erinnern und Geborgenheit vermitteln.

Eine weitere Besonderheit des Projektes liegt darin, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von PwC aktiv engagieren, erfahrbar und erlebbar soziale Verant-wortung übernehmen und sich nicht nur durch die Bereitstellung finanzieller Mittel (Spenden) sozialen und gesellschaftlichen Herausforderungen stellen. Es ermöglicht ihnen zudem, ihren Horizont zu erweitern und sich aufgrund der gewon-nen Erfahrungen im Umgang mit älteren Menschen persönlich weiterzuentwickeln.

Der Firma PwC ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über soziale Kompetenz verfügen, sich in die Situation Anderer versetzen können und im Alltag mit Herz und Hirn handeln. In diesem Zusammenhang erwartet PwC auch, dass das Projekt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch mehr an die Firma bindet sowie die Fluktuation reduziert.

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hausgemeinschaften ihrerseits lernen den aktiven Umgang mit Kooperationspartnern außerhalb des Umfeldes sozialer Arbeit kennen sowie trainieren die Koordination und Einbindung von Ehrenamtlichen.Eine konzeptionelle Grundlage des Projektes bildet die sogenannte „Responsible Leadership“, das Herzstück des Personalentwicklungskonzeptes von PwC. PwC verfügt über einen Verhaltenscodex, in dem die Werte und ethischen Grundsätze des Unternehmens für jeden einzelne Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter schriftlich zusammengefasst sind, dem sogenannten „Code of Conduct“.

Herausragende Leistung, Teamfähigkeit und Führungsqualität sind die drei Säulen, auf welchen die Wertvorstellungen von PwC basieren. Aufbauend auf diesen Unternehmenswerten hat PwC-Österreich ein Unternehmensleitbild entwickelt, welches dem Thema „Gesellschaftspolitische Verantwortung“ umfassend Raum gibt. Responsible Leadership ist die Seele des globalen Personalentwicklungskonzepts. Responsible Leadership bedeutet Werte zu leben und den respektvollen Umgang mit allen Interessensgruppen. Dadurch sollen nachhaltige Beziehungen geschaffen und nachhaltiges Wachstum gewährleistet werden.

Der persönliche Einsatz, Zeit und Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von PwC stehen im Vordergrund und zeichnen dieses Projekt aus. Es ist die – in dieser Form – der Wiener Heimkommission einzige bekannte Zusammenarbeit eines Wirt-schaftsprüfungs- und Beratungsunternehmens mit einer Senioreneinrichtung. In diesem Projekt stellt ein Arbeitgeber gezielt Personalressourcen für ehrenamtliches Engagement zur Verfügung. Ehrenamtliches Engagement wird als wertschöpfend innerhalb der Berufstätigkeit angesehen und nicht ausschließlich als Freizeitaktivität erbracht.

Im Mittelpunkt steht außerdem ein gegenseitiger Wertetransfer (Kennenlernen der Leitbilder, Kennenlernen der Unternehmenskultur von Profit- und Non-Profit-Organisationen, Übernahme sozialer Verantwortung).

Die Zusammenarbeit mit den Hausgemeinschaften Erdbergstraße erlaubt es PwC die beschriebenen Konzepte und Leitbilder des Unternehmens zu verwirklichen. Dieses Projekt ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von PwC persön-liche Erfahrungen zu sammeln, einen Schritt aus ihrer persönlichen „Komfortzone“ zu machen und sich so persönlich weiterentwickeln zu können. Dadurch werden das Teamwork und der Zusammenhalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert, wodurch eine engere Bindung an das Unternehmen erzielt werden kann.

Im Rahmen des „PwC Leadership-Lehrganges“ werden derzeit 10 SeniorManager bzw. Director in den Hausgemeinschaften Erdbergstraße eingesetzt.

Innerhalb des ersten Moduls absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine zweitätige Hospitation in den Hausgemeinschaften Erdbergstraße. Diese Erfahrung soll dazu beitragen die eigene Biographie in Bezug auf das Führungsverhalten zu reflektieren, Stärken und Entwicklungsfelder auszuloten und Selbsterfahrung in einem fremden beruflichen Kontext zu machen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen erleben, warum und mit welchen Werten, Motiven und Normen Menschen im Sozialbereich arbeiten, und was die positiven wie negativen Herausforderungen und Motivatoren in der täglichen Arbeit sind. Dazu erörtern diese unter anderem mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Hausgemeinschaften Fragestellungen, wie

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mit Konflikten umgegangen wird, wie die persönliche Abgrenzung bei schwierigen Erlebnissen geschieht und was Kraftquellen sein können.

Im zweiten Modul werden auch praktische Übungen mit den Hausgemeinschaften und dem Diakoniewerk eingesetzt. Dazu sind derzeit drei Projekte geplant: Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbefragung, Prüfung einer möglichen Kooperation zwischen dem Diakoniewerk Gallneukirchen und PwC im Rahmen der Leadership-/Führungskräfte-Lehrgänge und Evaluation des Nutzens von „Coporate Social Responsibility“ für Unternehmen.

Die Wiener Heimkommission gratuliert dem Projekt, dessen Ziel es ist, die Teilhabe und Teilnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern an sinnvollen individuellen und gemeinschaft-lichen Betreuungs- und Alltagsaktivitäten zu eröffnen und zu fördern. Die Begleitung von Alltagsaktivitäten und die Schaffung diverser Betreuungsaktivitäten heben und sichern dabei die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. Außerdem sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hausgemeinschaften gezielt auch durch ehrenamtliches Engagement in ihrer Aufgabenvielfalt zur Sicherung der Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner unterstützt werden und erfahren ihrerseits Wertschätzung in ihrer Arbeit und damit eine höhere Arbeitszufriedenheit.

3.20 Essen in Wiener Wohn- und Pflegehäusern

„Essen“ hat neben einem soziokulturellen und auch individuellen Aspekt zudem in verschiedenen Lebensabschnitten unterschiedliche Bedeutung. Eine ganze Reihe von Studien belegt diesen allgemein bekannten Umstand.

Generell gilt, dass „Essen“ im höheren Lebensalter noch einmal mehr Bedeutung als in früheren hat, da andere Möglichkeiten des Genusses eher abnehmend sind. Neurologische Aspekte kommen noch dazu, unter anderem zunehmende Geschmack-seinbußen bei verschiedenen altersassoziierten Erkrankungen, wie z.B. Morbus Parkinson, Insult und verschiedenen Demenzerkrankungen. Störungen des Appetits, Reduktion der Nahrungsaufnahme in Folge Übelkeit, bis zu Ekel vor z.B. Fleischspei-sen, resultierende Gewichtsverluste haben eine enge Verbindung zu einer Reihe von internistischen und psychiatrischen Erkrankungen. Andererseits ist ein erheblicher Anteil im deutlich zweistelligen Prozentbereich der Gruppe der über 80-Jährigen an Diabetes mellitus erkrankt. Hier ist der Umgang mit Ernährung, aber auch das Ange-bot von passendem „Essen“ ein wesentlicher Faktor für den Krankheitsverlauf.

Mit Abnahme der persönlichen Autonomie verlieren Menschen zunehmend die Mög-lichkeit zu bestimmen, welches Ernährungsangebot sie erhalten. Dieser Umstand ist letztlich ein beträchtlich regressionsfördernder Faktor.

Kritik am angebotenen Essen eines jeweiligen Wohn- und Pflegeheims wird von den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern der verschiedenen Häuser häufig geäußert. Manchmal betrifft dies Sonderwünsche einzelner sehr „eigenwilliger“ Bewohnerinnen

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und Bewohner und wird von anderen Bewohnerinnen und Bewohnern der gleichen Einrichtung ganz und gar nicht bestätigt. Es gibt aber auch immer wieder die Situation, dass eine große Gruppe eines Hauses gesammelte und geballte Kritik an verschiedenen Aspekten des Essensangebotes dieses Hauses hat.

Im Folgenden eine unvollständige Liste der Beschwerden aus verschiedenen Häusern:

• ungeeignete Behälter für die Abendmahlzeiten, speziell wenn jemand diese auf das Zimmer nehmen möchte, da Verschütten bei auch nur minimalem Zittern oder Gangstörung vorprogrammiert ist

• Temperatur der Speisen (in aller Regel zu kalt)• Mangel der Angebote für Diabetiker (keine Diabetikermarmelade, ….) • „skurrile“ Kombinationen von Speisen, wie sie im häuslichen Kochen kaum

stattfänden, in Anbetracht von Geburtsjahrgängen der zwanziger und dreißiger Jahre zu wenige Gerichte der „typischen“ Wiener Küche, beispielsweise viermal die Woche „Geschnetzeltes“, was von zahlreichen Bewohnerinnen sowie Bewohnern befremdlich befunden wird

• wenig Gemüse außer dem fixfertigem Mischgemüse• sehr hohe Zuckerwerte in angeblich für Diabetikerinnen und Diabetikern

geeigneten Bäckereiwaren

In Summe bedeutet dies eine ganze Reihe von zwar nicht „dramatischen“, aber in vielen Aspekten des Genusses verleidende Kritikpunkte, die die Essensvorlieben 75+ Jähriger wenig zu berücksichtigen scheint. Eine noch höhere gesundheitliche Bedeutung haben beispielsweise Mehlspeisen, welche als für Diabetikerinnen bzw. für Diabetiker geeignet ausgewiesen sind, jedoch sehr hohe Zuckerwerte bei den betroffenen Personen hervorrufen. Auch das Fehlen von sogenannten Diabetikermarmeladen zählt dazu.

Zudem ist mit den fortgeschrittenen Erkrankungen, wie sie beispielsweise bei Demenz, nach Insulten und verschiedensten neurologischen bzw. auch internistischen Erkrankungen vorkommen können, auch die jeweilige Konsistenz der Speisen ein wesentlicher Faktor. Es ist sicher nicht einfach alle diese Aspekte in einem Haus zu berücksichtigen. Dennoch scheint es angebracht, einem wesentlichen Thema dieses Lebensabschnittes entsprechendes Augenmerk zu schenken.

Die Wiener Pflegeheimkommission empfiehlt daher nach Möglichkeit die Installierung einer speziellen Arbeitsgruppe in den Wohn- und Pflegeheimen, die sich aus verschiedenen Berufsgruppen zusammensetzt, jedenfalls auch Diätassistentinnen und Diätassistenten beinhaltet. Diese Arbeitsgruppe sollte die Aufgabe übernehmen Verbesserungsvorschläge für den jeweiligen Bedarf und die bestehenden besondere Bedürfnisse zu entwickeln. Darüber hinaus scheinen hier kreative Prozesse und Entwicklungen angebracht, insbesondere was die Beteiligung der Bewohnerinnen sowie der Bewohner an der Verbesserung von Essensan-geboten betrifft. Wohn- und Pflegeheime, in denen ein besonders hohes Potenzial an Kritik geäußert wird, sollten abseits der Arbeitsgruppe eine unmittelbare Unterstützung durch externe Beratung erhalten können.

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3.21 „Süße“ Nachrichten für Diabetikerinnen und Diabetiker in den Wiener Pensionisten-Wohnhäusern

In der Sammlung Neuzeitlicher Diätvorschriften, Diät für Zuckerkranke, Maudrich Verlag, 1957 findet sich der Passus: „Die erlaubte Menge an Broteinheiten kann gegen jedes beliebige kohlehydrathaltige Nahrungsmittel ausgetauscht werden. Keinesfalls in Betracht kommen jedoch Zucker, Honig, Feigen, Datteln, Rosinen, Dörrobst, mit Zucker zubereitetes Backwerk und Kompotte, Schokolade und Konfekt. […] Von ärztlicher Seite wird häufig geraten, sich des Genusses der Süßmehlspeisen überhaupt zu enthalten, ist der Patient jedoch nicht willensstark genug, auf diese Tafelfreuden zu verzichten, wird ihn die vorschriftsmäßig zubereitete Süßspeise vor folgenschweren Diätfehlern bewahren.[…]“

Es ist noch gar nicht so lange her, dass die Diät für Diabetikerinnen und Diabetiker vor allem aus Verboten und strikt einzuhaltenden Vorgaben bestand. In den letzten Jahren gab es viele Veränderungen. Neue Studien führten zu neuen Empfehlungen für eine optimale Diabeteskost und so muss auch das Angebot in Seniorinnen- und Senioren-Einrichtungen angepasst werden, um eine optimale Lebensqualität für ältere und hochbetagte Diabetikerinnen und Diabetiker zu ermöglichen.

Es muss unterschieden werden, ob es sich bei der zu betreuenden Klientel um mobile, ältere Menschen oder um multimorbide, pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner handelt. Entsprechend müssen die Empfehlungen gesamtheitlich und/oder individuell angepasst werden.

Aus den Daten der Gesundheitsbefragung 2006/2007 ergibt sich eine durchschnittliche Prävalenz von knapp 6 % der Bevölkerung mit einem diagnostizierten Diabetes und all seinen Folgeerkrankungen. Bei den über 75 Jährigen steigt diese Zahl auf rund 21 %.

Im Rahmen der Bewohnerinnen- und Bewohnerbefragungen des gastronomischen Managements 2013/2014 wurde bisher in sechs Häusern des Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP) nach dem Vorhandensein von Diabetes gefragt. Von jenen Bewohnerinnen und Bewohnern, die den Fragebogen ausfüllten, gaben rund 23 % an, an Diabetes erkrankt zu sein. Davon waren rund 75 % nicht insulin-pflichtig, was sich mit den Angaben in der Fachliteratur deckt.

Eine adäquate Therapie aus Ernährung, Bewegung und Medikation hilft Spätfolgen zu reduzieren und eine möglichst gute Lebensqualität zu erhalten. Generell gelten für ältere Diabetikerinnen und Diabetiker die gleichen Stoffwechselziele wie für jüngere. Diese müssen allerdings häufig an zusätzlich vorhandene Erkrankungen, die zu erwartende Lebensdauer und zur Verhinderung von Hypoglykämien bzw. einer Mangelernährung angepasst werden.

Im Folgenden wird ausschließlich auf die Ernährung eingegangen und wie die Empfeh-lungen im Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser (KWP) umgesetzt werden.

Zusammenfassung der Empfehlungen Eine spezielle Diabetes-Diät gibt es nicht mehr. Es wird eine Vollkost zugrunde gelegt. Die Basiskost unterscheidet sich in ihrer Zusammensetzung nicht von der im Rahmen einer Primärprävention zur Gesunderhaltung empfohlenen Ernährungsweise, d. h. die Vollkost erfüllt die Bedingungen der Ernährungstherapie bei Diabetes mellitus.

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Da Übergewicht eine der Hauptursachen des Typ-II-Diabetes darstellt, steht eine fettnormalisierte und -modifizierte Ernährung im Vordergrund der Diät. Bei kohlen-hydrathaltigen Lebensmitteln ist auf einen hohen Ballaststoffanteil zu achten. Ballaststoffreiche Lebensmittel verzögern die Aufnahme von Zucker ins Blut und lassen somit den Blutzucker langsamer ansteigen.

Wichtig ist eine moderate Zuckeraufnahme (max. 30 – 50 g/Tag, 10 % der täglichen Gesamtenergiemenge), die in „verpackter Form“ in festen Lebensmitteln, nicht in Getränken erfolgen sollte.

Energiefreie Zuckerersatzstoffe (= Süßstoffe) können zum Süßen von Getränken und Nachspeisen verwendet werden.

Zucker in reiner Form (z.B. in Getränken oder Cremen) lässt den Blutzucker schnell ansteigen. Deshalb soll für Milch- und Obstdesserts aber auch zum Süßen von Ge-tränken ausschließlich künstlicher Süßstoff verwendet werden, da dieser keinen Einfluss auf den Blutzucker hat.

Fruktose und andere Zuckeraustauschstoffe haben gegenüber der Verwendung von Saccharose keinen Vorteil. Diabetikerlebensmittel werden nicht empfohlen.

Vielfach enthalten Diabetikerprodukte mehr Fett und Kalorien als vergleichbare herkömmliche Produkte. Zusätzlich wird häufig der Zuckerersatzstoff Fruktose (Fruchtzucker) eingesetzt, dessen hohe Aufnahme in industriell hergestellten Lebensmitteln nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht unproblematisch ist. [6]

Die folgenden Punkte zeigen, wie ein diabetesgerechtes Speisenangebot in der Praxis umgesetzt werden kann. Es darf allerdings nicht vergessen werden, dass die Autono-mie der Bewohnerin bzw. des Bewohners besonders in Essensfragen immer vorrangig ist und kein Zwang, eine bestimmte Kostform einzuhalten, ausgeübt werden darf.

FrühstückSchon beim Frühstück wird zusätzlich eine Bio-Keimkraftsemmel angeboten, die 60 % mehr Ballaststoffe wie eine gewöhnliche Semmel enthält. Durch den Zusatz von Keim-lingen aus 10 verschiedenen Samen wird der Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen erhöht, sodass die Inhaltstoffe beinahe einem Vollkornbrot entsprechen ohne grobe Körner, welche häufig zu Problemen beim Kauen führen, zu enthalten.

Das Aussehen und der Geschmack entsprechen dem einer normalen Semmel, dies kommt den oft langjährigen Essgewohnheiten der Bewohnerinnen und entgegen. Weiterhin werden natürlich neben diversen (Vollkorn-)Broten auch unterschiedliche Weckerln geboten.

Spezielle Diabetikermarmeladen werden nicht mehr empfohlen. Daher gibt es für alle Bewohnerinnen und Bewohner Marmeladen mit einem hohen Fruchtanteil (60 %) und einem dementsprechend geringeren Zuckeranteil, was sich auch positiv auf den Geschmack auswirkt.

ZwischenmahlzeitenSeit dem Jahr 2012 werden im KWP statt drei nun fünf Mahlzeiten angeboten. Dies ermöglicht das Angebot inhaltlich an die ernährungsphysiologischen Empfehlungen

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anzupassen sowie den Bewohnerinnen und Bewohner häufigere kleinere Mahlzeiten an-zubieten. Die vorgegebene Auswahl an Obst (-speisen) und Milchprodukten als Zwischen-mahlzeit unterstützt dabei die empfohlene Tagesmenge an Vitaminen, Ballaststoffen und Kalzium zu erreichen. Das Angebot muss immer eine diabetikergerechte Komponente enthalten (fettreduziert, mit Süßstoff gesüßt oder Stückobst). Für Diabetikerinnen und Diabetiker gilt, dass jedes Obst erlaubt ist, eine Portion entspricht einer „Hand voll“.

MittagessenNeben den beiden Kostformen „Hausmannskost“ und „Leichte Vollkost“ wird im KWP die „diabetiker-geeignete Kost“ beim Mittag- und Abendessen angeboten. Diese erfüllt besonders die Bedingungen einer Ernährung im Sinne der Prävention.

Um die Umsetzung der ernährungsphysiologischen Empfehlungen zu sichern, gibt es einen Grundplan (Komponentenplan), der das – in allen Häusern und in allen Menüs idente – Angebot definiert.

So gibt es zu Mittag dreimal in der Woche ein Fleisch- oder Geflügelgericht, einmal Fisch und einmal eine warme Süßspeise sowie zwei fleischlose Gerichte. Die Art des Fisches bzw. die jeweiligen Fleischteile sind vorgegeben, die daraus herzustellenden Speisen werden individuell im Haus am Speiseplan definiert.

Die Speisen werden im „diabetikergeeigneten Menü“ fettarm zubereitet, also nicht gebacken oder frittiert, auf eine Gemüse- oder Salatkomponente wird geachtet.

Bei den selbst hergestellten Desserts wie Cremen, Puddings und Kompotte wird Süßstoff verwendet.

Kuchen und warme Süßspeisen werden mit kleinen Mengen Zucker (max. 10 g/Portion) zubereitet. Mehlspeisen mit Obst und/oder ballaststoffreichen Zutaten wie Nüssen und Samen werden bevorzugt. Schlagobers wird nicht verwendet, auch auf Buttercremen, Schoko- oder Zuckerglasuren etc. wird verzichtet.

AbendessenDas Abendessen ist ebenfalls im Komponentenplan vorgegeben, sodass die Menge an Wurst auf zweimal pro Woche und Käse und Aufstriche auf dreimal pro Woche und Kostform begrenzt wird. Des Weiteren gibt es Obst, Milchprodukte und Salate. Bei den Wurstsorten werden nur jene mit maximal 15 % Fett und beim Käse jene mit maximal 20 % Fett (absolut) im „diabetikergeeigneten Menü“ eingesetzt.

Diabetestherapie in der LangzeitpflegeIn der Langzeitpflege darf die Problematik der Mangelernährung nicht außer Acht gelassen werden, davon betroffen sind vor allem multimorbide und pflegebedürftige Menschen. Eine einseitige, strikte Diabeteskost ist somit obsolet.

Die adäquate Deckung des Energiebedarfes und die Erhaltung einer bestmöglichen Lebensqualität sind in dieser Betreuungssituation als vorrangige Ziele zu sehen. Gründe für eine Anhebung der festgelegten Stoffwechselziele sind eine lange Diabetesdauer, hohes Risiko für Hypoglykämien laut Anamnese (da Sturzgefahr und verschlechterte Kognition), Pflegebedürftigkeit und Multimorbidität, fortgeschrittene Demenz, prospektive Lebenserwartung von weniger als zwei Jahren auf Grund einer konsumierenden oder progredienten Grundkrankheit.

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In der Praxis bedeutet dies eine individuelle Entscheidung für die Betroffene bzw. den Betroffenen im multiprofessionellen Team zu treffen, wie streng die Vorgaben einer fett- und zuckerreduzierten Kost einzuhalten sind, oder ob der Erhalt der Lebensqualität der jeweiligen Person sowie die Verhinderung einer Mangelernährung im Vordergrund stehen.

Diätologische Beratung im KWPUm all diesen Anforderungen sowohl im betreuten Wohnen als auch in den statio-nären Bereichen gerecht zu werden, ist eine Beratung und Begleitung der Bewohner-innen und Bewohner und der betreuenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im KWP durch eine Diätologin bzw. einen Diätologen ein wertvoller Teil der Therapie. Ältere Menschen sind eine sehr inhomogene Gruppe, daher muss die Ernährungs-therapie an die jeweils aktuelle Situation angepasst werden.

ResümeeDie durchschnittlichen Gesamtausgaben aus dem Gesundheitssystem sind für Diabetikerinnen und Diabetiker rund 2,6- bis 3,3-fach höher als für Nicht-Diabetiker-innen und Nicht-Diabetiker. Analysen zufolge weisen Diabetikerinnen und Diabetiker zudem eine wesentlich schlechtere Lebensqualität auf als Nicht-Diabetikerinnen oder Nicht-Diabetiker. Dies gilt für alle Altersgruppen und beide Geschlechter. Die größten Unterschiede zeigen sich in der körperlichen Situation, gefolgt von der psychischen und der sozialen Einschätzung der Lebensqualität.Dies belegt die Relevanz einer optimalen Therapie – inklusive eines adäquaten Verpflegungsangebots und der Diätberatung – sowohl für die Betroffene bzw. den Betroffenen selbst als auch für das Sozial- und Gesundheitssystem.

Die Wiener Heimkommission berichtet über die Empfehlungen aufgrund von neuesten Studien, wonach sich das Speisenangebot für Diabetikerinnen und Diabetiker an einer Vollkost orientiert und hinsichtlich Fett- und Zuckergehalt entsprechend modifiziert wird. Für ein komplettes Verbot von Mehl- und Süßspeisen gibt es keine Begründung.

Jedenfalls soll Unterstützung durch eine diätologische Beratung angeboten werden und die Selbst-bestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Entscheidungen im Vordergrund stehen. In der Langzeitpflege ist individuell abzuwägen, wie sehr von den Empfehlungen abgewichen werden kann, um eine Mangelernährung zu verhindern und eine adäquate Lebensqualität zu erhalten.

3.22 Inklusion als Perspektive – Caritas Socialis Wohngemeinschaften als alternative Wohn- und Betreuungsform

Ältere Menschen äußern mehrheitlich den Wunsch bis an ihr Lebensende in den eigenen vier Wänden verbleiben zu können, ein Ort des Vertrauens, meist gefüllt mit Erinnerungen, vermittelt Sicherheit und Geborgenheit. Doch was, wenn die Normalität des Alltags zu wanken beginnt, Vertrautes in Vergessenheit gerät und die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist? Dann ist ein Verbleib in der eigenen Wohnung meist nicht mehr möglich.

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Für Menschen mit Demenz bedeutet Lebensqualität, im vertrauten Lebensumfeld verbleiben zu können und sich entsprechend ihrer eigenen Fähigkeiten einzubringen, sich als nützlich erfahren. Das Aufrechterhalten der sozialen Kontakte, die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, sowie die Wahrung der Selbstbestimmung gehören zu den Grundvoraussetzungen. Wenn ein Wechsel des Wohnortes erforderlich ist, gilt es eben diese Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

An Demenz erkrankte Personen bewältigen ihren Alltag auf ihre ganz besondere Weise. Das Bedürfnis an der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben bleibt entspre-chend der persönlichen Lebensgeschichte weiterhin vorhanden. Der Wunsch nach dem täglichen Einkauf, dem Spaziergang, dem Kaffeehausbesuch, der sonntäglichen Messe und der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben bleiben ebenfalls aufrecht.

Laut Definition bedeutet Inklusion „Einschluss, Einbeziehen, Zugehörigkeit“. Menschen mit Demenz wollen in die Gesellschaft eingebunden sein, in den normalen Alltag einbezogen werden, der Normalität zugehörig sein.

Nun stellt sich die Herausforderung jenen Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag alleine zu bewältigen, weiterhin eine ebensolche „Normalität“ zu er-möglichen. Ein Umfeld in dem Selbstbestimmung und „Normalität“ angepasst an die veränderten Lebensumstände stattfinden, in einer Gemeinschaft, eingebettet in einem gewohnten sozialen Umfeld und ohne den Eindruck der Andersartigkeit zu vermitteln.

Die Wohngemeinschaften der CS bieten eine Wohn- und Betreuungsform an, welche den Erhalt des individuellen Lebens- und Wohnstils, die Beibehaltung der persönlichen Autonomie, sowie die Geborgenheit durch die Gemeinschaft und die Sicherheit durch eine „Rund um die Uhr“-Betreuung anbieten und ermöglichen.

Mit Fortschreiten der Demenz steigt auch der Bedarf nach kontinuierlicher Begleitung, Betreuung und Pflege durch ein professionelles Betreuungsteam.

Die CS bietet seit 2008 als erste Organisation diese alternative Wohn- und Betreuungsform für Menschen mit Demenz an.

Zielpersonen sind Menschen, die an einer Alzheimer-, einer vaskulären Demenz oder ähnlichen Demenzformen erkrankt sind, sich in einem mittel bis schwer fortgeschritte-nem Demenzstadium befinden und auf Grund ihrer fortgeschrittenen Erkrankung einen so hohen Bedarf an Anleitung, Motivation und Unterstützung in der Bewältigung ihres Alltags haben, dass sie nicht mehr alleine leben können. Die Wohngemeinschaften, als Rahmen und Grundlage inklusiver Betreuung, schaffen Lebensqualität durch gelebte All-tagsnähe. Die professionelle Betreuung und Pflege in einem familienähnlichen Lebens-raum von bis zu acht Personen orientiert sich an der gesellschaftlichen Normalität.

Diese alternative Wohnform unterstützt ein selbstbestimmtes, individuelles Zusam-menleben in Geborgenheit einer Gemeinschaft. Bei der Wohnungsbelegung strebt die CS eine Durchmischung nach Demenzstadien (mittel bis schwer fortgeschrittene Demenz) und Alter an. Diese Verschiedenheit soll die Voraussetzung für einen möglichst langen Verbleib in der Wohngemeinschaft schaffen – im Idealfall bis zum Lebensende.

Die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner ist „rund-um-die-Uhr“ organisiert. Tagsüber sind diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, Pflegehelferin-

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nen und -helfer bzw. Heimhelferinnen und -helfer mit der Betreuung und Begleitung betraut. In der Nacht ist eine Pflegehelferin oder ein Pflegehelfer in der Wohngemein-schaft anwesend und steht im Bedarfsfall sofort zur Verfügung. Die fachliche Aufsicht übernimmt bei Abwesenheit der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP) das DGKP-Rufbereitschaftsteam.

Oberstes Prinzip des Zusammenlebens ist es Alltagsnormalität zu schaffen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weiterhin aufrecht zu halten. Bewohnerinnen und Bewohner werden bei der Bewältigung des Alltages begleitet bzw. unterstützt und nach ihren persönlichen Wünschen und Möglichkeiten beispielsweise beim Kochen, Aufräumen und Einkaufen eingebunden. Dabei können sie ihre sozialen Fähigkeiten und Emotionen einbringen und sich gegenseitig unterstützen und beistehen.

Die Begleitung und Betreuung in der Wohngemeinschaft findet in einer vertrauten, familiären Atmosphäre und in einer kleinen, überschaubaren Gruppe statt. Das spe-ziell geschulte Betreuungsteam geht verständnisvoll auf die veränderten Bedürfnisse ein und bietet Unterstützungsangebote in allen Aktivitäten des täglichen Lebens.

Das Unterstützungsangebot steigt mit Fortschreiten der Demenz. Die Gemeinschaft ähnlich Betroffener trägt dazu bei, dass sich alle verstanden fühlen und so sein dürfen wie sie sind. Das führt zu einer Entspannung der Gesamtsituation. Bewohner-innen und Bewohner werden behutsam im Rahmen ihrer Möglichkeiten gefördert aber nicht überfordert. Bei der Unterstützung werden alle Sinne miteinbezogen. Im Vor-dergrund steht stets die Teilhabe am Alltag und am gesellschaftlichen Leben. Dabei handelt es sich um einen aktiven Prozess, der nicht immer gelingen muss. Inklusion bedeutet auch die würdevolle und respektvolle Thematisierung der Demenz, die Orientierung an gesellschaftlichen Standards und die Teilnahme am Alltag.

Vor dem Einzug in die Wohngemeinschaft werden potentielle neue Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörige eingeladen, einmal im Monat bei Kaffee und Kuchen den Alltag der Wohngemeinschaft und die zukünftigen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner kennenzulernen. Die Rückmeldung der Angehörigen ist über-wältigend: „Das hier hat nichts mit einem Heim oder einer Station zu tun. Das ist genau dass, was ich für meine Mutter gesucht habe“. Eine andere Angehörige sagt bei ihrem Besuch „es gibt nichts Besseres, als so wie daheim leben zu können“. Im Rahmen der Adventjause äußert eine Besucherin „Schade, dass es nicht mehr solche Wohnungen gibt. Das ist Lebensqualität und auch als Angehörige fühle ich mich hier wie zu Hause. Ich sehe wie wohl sich mein Mann hier fühlt und wie er aufblüht“.

Das Kennenlernen der Wohngemeinschaft gibt den zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern Orientierung. Beim Einzug sind die Wohnung, als auch die Mitbe-wohnerinnen und Mitbewohner und das Betreuungsteam nicht mehr ganz unbekannt. Andererseits kann so auch festgestellt werden, ob diese spezielle Wohn- und Betreu-ungsform für die einzelne Person auch die richtige Wahl ist.

Inklusion durch Segregation?Wenn dementiell erkrankte Menschen gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen betreut werden, werden demente Personen sehr häufig mit Ablehnung konfrontiert. Diese Ablehnung spüren die Betroffenen, was oftmals zu Kränkung, Rückzug undin Folge zu herausfordernden Verhaltensweisen führt.

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In einer kleinräumigen Wohngruppe können und dürfen Betroffene ihre Bedürfnisse ausleben ohne auf Unverständnis und Ablehnung zu stoßen. Es ist beispielsweise möglich, dass Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngemeinschaft alle Zimmer betreten, Kästen umräumen oder auch die Kleidung von Anderen anziehen. Die Aktivierungsangebote können auch auf Grund der überschaubaren Größe der Wohngruppen deutlich besser an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Gleichzeitig erlaubt die Integration der Wohngemeinschaft in einer normalen Wohnhausanlage das Leben in einer vertrauten Wohnumgebung. Die entsprechende Infrastruktur der Umgebung ermöglicht es den Bewohnerinnen und Bewohnern mit Unterstützung am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie gehen in den Super-markt einkaufen, besuchen den Friseur oder genießen ihre Melange mit ihren Angehörigen, Freundinnen und Freunden, in einem Kaffeehaus. All dies vermittelt Normalität und fördert die Selbständigkeit in einem weit höheren Ausmaß als dies auf Pflegestationen mit 28 Menschen ermöglicht werden kann. Der institutionelle Charakter einer stationären Pflegeeinrichtung kann so deutlich reduziert werden.

Gerade durch das Zusammenleben mehrerer an Demenz erkrankten Personen in einer Wohngemeinschaft wird ein gewohntes Leben ermöglicht bzw. Isolation und Rückzug vermieden. Dies lässt den Menschen mit Demenz wieder in die gesell-schaftliche Mitte rücken.

Die Wiener Heimkommission empfiehlt, das bestehende breite und vielfältige Angebot an Pflegeplätzen in Wien weiter auszubauen. Gerade das Zusammenleben in kleinen, familien-ähnlichen Wohngemeinschaften ermöglicht Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Demenz.

3.23 Die Flaniermeile

Ein Spaziergang in den Wiener Pflegewohnhäusern und GeriatriezentrenDie deutsche Pflegewissenschaftlerin Dr.in Angelika Abt-Zegelin, die sich wissenschaft-lich mit der Entstehung von Bettlägerigkeit befasst hat, prägte den Begriff des „Klinik Spazierganges“. Darunter sind Rundgänge zu verstehen, die an einer Reihe von Haltepunkten vorbeiführen. Eine Broschüre mit Kommentaren gibt zusätzliche Informationen. Der Klinikspaziergang ist für Bewohnerinnen und Bewohner ein Anreiz das Bett zu verlassen, gibt Orientierung in einer neuen Umgebung und bietet neue Informationen und Erlebnisse.

Als Angebot gegen Langeweile, Isolation sowie Prävention von Bettlägerigkeit und ihren Folgen wird für jedes Pflegewohnhaus bzw. Geriatriezentrum eine Flaniermeile (für das Haus maßgeschneidert, im Prinzip aber nach einheitlichen Grundregeln) eingerichtet werden. Die Haltepunkte werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Berufsgruppen im Haus selbst festgelegt.

Der Begriff „Flaniermeile“ impliziert nicht nur die Aktivität des Spazierengehens, sondern beschreibt auch einen öffentlichen Raum, eine Straße, auf der man flaniert, sieht und gesehen wird, sich zum Plausch trifft.

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Grundsätzlich kann die Flaniermeile je nach Konstitution sowohl allein als auch in Begleitung genutzt werden. In Begleitung von Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern, Besucherinnen und Besuchern oder Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern eröffnet diese zudem neben der Bewegung und individuellen Wahrnehmung eine gute Möglichkeit zur Kommunikation.

Je nach Gehgeschwindigkeit dauert die Flaniermeile in der gesamten Länge zwischen sechzig und neunzig Minuten. Bewohnerinnen und Bewohner, welche eine so lange Strecke noch nicht oder nicht mehr bewältigen können, können auch nur einen Abschnitt der Flaniermeile absolvieren.

Die Flaniermeile bzw. die einzelnen Haltepunkte sind im Rahmen des Orientierungs-systems gekennzeichnet. Mit verschiedenen Materialien, Farben, Licht und auch Geräuschen lassen sich auf einfachem Wege große Wirkungen erzielen.

Die jeweiligen Orte, Pflanzen, Ausblicke werden auf Wechselschilder innerhalb des Leitsystems gestaltet.

Eine leicht zu handhabende Broschüre (Folder) als „Reiseführer“ über die Flaniermeile steht allen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Besucherinnen und Besuchern zur Verfügung.

Neben kurzen Beschreibungen und Bildern der Haltepunkte ist auch ein einfach zu interpretierender Lageplan (der mit der Symbolik des Leitsystems übereinstimmt) als Orientierungshilfe enthalten.

Mögliche Haltepunkte sind:

• Spiel- und Sinnesstrasse• Hochbeete und Kräuterspirale• Russisches Kegelspiel• Nostalgieecke• Herrgottswinkel• Ausstellung zum Bezirk Geschichte des Ortes bzw. des Bezirkes • ein besonderer Ausblick aus einem Fenster oder von der Loggia

Im April 2014 wurde die erste Flaniermeile im Pflegewohnhaus Leopoldstadt eröffnet. In weiterer Folge werden die Flaniermeilen in allen Pflegewohnhäusern und Geriatrie-zentren eingerichtet. Es soll dabei keinesfalls darum gehen, wie viel man schafft, sondern darum, schöne Seiten zu entdecken, der Bewegung Sinn und Ziele zu geben.

Die Wiener Heimkommission unterstützt die Idee der Flaniermeile. Damit ist eine zusätzliche Möglichkeit zur Bewegung bzw. Kommunikation und damit auch ein Stück Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet.

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3.24 Die „Tag.Familie für Menschen mit Behinderung“ – ein neues Segment in der Betreuung des Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser

Am 15. Mai 2012 nahm die erste „Tag.Familie für Menschen mit Behinderung“ im Pensionisten-Wohnhaus Mariahilf, einem der 30 Häuser des KWP, ihren Betrieb mit vier Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf. Sowohl die Tag.Familie als Betreuungsform als auch die Zielgruppe Menschen mit Behinderung stellen ein neues Angebot im Rahmen des Betreuten Wohnens im KWP dar.

Neue BetreuungsformDie „Tag.Familie Menschen mit Behinderung“ bietet Bewohnerinnen und Bewohnern mit geistiger Behinderung, Sinnesbehinderung und/oder psychiatrischen Diagnosen Betreuung in eigenen Räumlichkeiten durch geschultes Personal. Es ist das Ziel, durch einen strukturierten, begleiteten Tagesablauf die Selbstständigkeit der betroffenen Personen zu fördern, Unterstützung in der Lebensführung zu geben sowie Ressourcen zu erhalten und zu entwickeln. Damit soll ein möglichst langes selbst-bestimmtes Leben in der eigenen Wohnung im Pensionisten-Wohnhaus ermöglicht und ein eventueller Aufenthalt in einem stationären Bereich hinausgezögert werden.

Konzipiert ist die Betreuungsform für zwei Gruppen mit jeweils 14 Plätzen und ist an einen Wohnplatz im Pensionisten-Wohnhaus Mariahilf gebunden. Um einen der Plätze in Anspruch nehmen zu können, muss entweder – nach Antrag – eine Zuweisung des Fonds Soziales Wien (FSW) mit der speziellen Leistung erfolgen oder – bei bereits im KWP lebenden Interessentinnen und Interessenten – ein Leistungswechsel beim FSW beantragt werden. In jedem Fall erfolgt im Vorhinein eine Abklärung über die Eignung sowohl durch den FSW (Casemanagement intensiv) als auch durch das KWP (Casemangagement Zentrale gemeinsam mit der zuständigen Teamleitung Haus.Betreuung). Ausschließungskriterien sind z.B. Selbst- oder Fremdgefährdung, (pflegerischer) Betreuungsbedarf rund um die Uhr oder auch die Notwendigkeit einer Hospizbetreuung. Die Leistung kann unter bestimmten Bedingungen auch befristet in Anspruch genommen werden, wenn dies z.B. zur Abklärung erforderlich erscheint.

Die Zielgruppe Die Bewohnerinnen und Bewohner kommen aus unterschiedlichsten Lebenswelten, wie Wohngemeinschaften im Behindertenbereich, teilbetreutem Wohnen, über den direkten Einzug aus einem Spital, aus dem privaten Umfeld, in Einzelfällen auch aus anderen Betreuungseinrichtungen, wie der Obdachlosenfürsorge oder einem Frauenhaus. Die Gründe hierfür sind mannigfaltig. Ist z.B. der Besuch des Tages-strukturangebotes aufgrund erhöhten Alters nicht mehr möglich, ist im Allgemeinen auch der Platz in der Wohngemeinschaft gefährdet. Auch bietet der Behindertenbe-reich nur wenige und keinesfalls ausreichend Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren. Bei Spitalsaufenthalten, meist und wiederholt auf psychiatrischen Stationen, kann sich herausstellen, dass eine Rückkehr in eine Wohnung nicht mehr möglich ist. Im privaten Umfeld ist es oft der Ausfall einer Betreuungsperson, im Normalfall eines Elternteils. In diesem Zusammenhang gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Elternteil gemeinsam mit einem erwachsenen behinderten Kind ins Pensionisten-Wohnhaus einzieht. Dies kann vor allem dann von Vorteil sein, wenn Mutter oder Vater selbst bereits im höheren Alter sind und ein betreutes Wohnen in Anspruch nehmen wollen oder müssen.

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Die Leistung Die Leistung Tag.Familie für Menschen mit Behinderung beinhaltet neben dem Wohnen in der eigenen Wohnung im Pensionisten-Wohnhaus Betreuung in eigenen Räumlichkeiten, die pro Gruppe einen Küchenbereich, einen allgemeinen Aufent-haltsbereich sowie einen Ruheraum umfassen. Die Tag.Familie für Menschen mit Behinderung ist Montag bis Sonntag von 7:00 Uhr bis 17:30 Uhr für die Bewohnerin-nen und Bewohner geöffnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bis 20:30 Uhr anwesend. Beginnend bei gemeinsamen Mahlzeiten umfasst die Leistung das Angebot von verschiedensten Gruppenaktivitäten im Bereich Bewegung, Kognition, kreatives Arbeiten, Kochen über gemeinsame Veranstaltungen, wie z.B. Kaffeehausbesuche und Ausflüge, Unterstützung bei Alltagsaktivitäten wie Einkaufen, Wäsche waschen und Mithilfe in der Gruppe, bis hin zur erforderlichen pflegerischen Grundversorgung. Biografiearbeit, Unterstützung in Krisensituationen, Förderung der Kommunikation und sozialen Interaktion sowie Kontakte zu Angehörigen bzw. Sachwalterinnen und Sachwaltern sind integraler Bestandteil der Arbeit. Die Betreuung orientiert sich an dem Prinzip der Inklusion, was sich u. a. darin zeigt, dass die Wohnungen der Bewohnerinnen und Bewohnern der Tag.Familie für Menschen mit Behinderung nicht in einem begrenzten Bereich des Pensionisten-Wohnhauses liegen. So kann diese Personengruppe je nach Interesse an allen gesellschaftlichen Angeboten im Rahmen des Hauses, wie an gemeinsamen Festen, kulturellen Veranstaltungen, Ausflügen und allgemeinen Gruppenaktivitäten der Animation teilnehmen. Aktivitäten wie z.B. die Durchführung eines kleinen Weihnachtsmarktes in den Räumlichkeiten der Tag.Familie für Menschen mit Behinderung mit selbst hergestellten Produkten im Dezember 2014 brachte wiederum die anderen Bewohner-innen und Bewohner des Hauses in die Tag.Familie für Menschen mit Behinderung und förderte so das gemeinsame Leben und die gegenseitige Akzeptanz. Weitere Grundlagen in der Betreuung sind das Prinzip der Selbstbestimmung, der Partizipation und der Normalisierung.

Die Struktur In der Struktur des Hauses liegen die beiden Tag.Familien für Menschen mit Behinderung im Verantwortungsbereich der Teamleitung Haus.Betreuung. Zu den inzwischen insgesamt 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählen ein diplomierter Sozialbetreuer, eine diplomierte Sozialbetreuerin, Fachsozialbetreuer-innen und Fachsozialbetreuer für Behinderten- oder Altenarbeit bzw. Heimhelferinnen und Heimhelfer. Für die Erstellung von Pflegeanamnesen und -planungen sowie deren Evaluierung, Maßnahmen der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP) lt. Gesundheits-und Krankenpflegegesetz (GuKG) sowie der Delegation und Subdele-gation ist der ambulante Bereich des Hauses zuständig. Nach einer ersten Evaluie-rung des Betriebskonzepts im Sommer 2013 wurde ein zusätzlicher Support durch eine Fachärztin oder einem Facharzt der Psychiatrie, die Anstellung einer psychia-trischen DGKP in Teilzeit sowie eine Aufstockung der Stunden des psychologischen Dienstes des Hauses festgeschrieben, da die verhältnismäßig hohe Zahl an Zuwei-sungen für Menschen mit psychiatrischen Diagnosen so nicht erwartet worden war. Bei den im Jahre 2014 27 Bewohnerinnen und Bewohnern der beiden Tag.Familien für Menschen mit Behinderung sind bei 13 Personen psychiatrische Diagnosen der Zuweisungsgrund, bei einigen anderen gibt es Zusatzdiagnosen (wie z.B. Depression). Weitere Nahtstellen im Haus sind der gastronomische Bereich, sowie die Sozialarbeit und Ergotherapie zur Unterstützung und Beratung.

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Die Evaluierung Eine erste Evaluierung des zugrunde liegenden Betriebskonzeptes aus dem Jahr 2011 erfolgte – wie schon erwähnt – im Sommer 2013, also nach etwas mehr als einem Jahr Erfahrung mit der Tag.Familie für Menschen mit Behinderung. Was sich im Vorfeld der Evaluierung bereits gezeigt hatte, war die extreme Divergenz in den ursprüng-lichen Anspruchsgruppen, da bei Inbetriebnahme im Jahr 2012 auch Menschen mit Demenz zur Zielgruppe der Tag.Familie für Menschen mit Behinderung zählten. Der hohe Altersunterschied zwischen den durchwegs etwas jüngeren Menschen mit Be-hinderung zu den meist eher betagten Menschen mit Demenz hat die Herausforderung einer gemeinsamen Betreuung noch verstärkt. Daher wurden an Demenz erkrankte Personen im aktualisierten Konzept als Anspruchsgruppe exkludiert. Tag.Familie für Menschen mit Demenz ist aber in mehreren Häusern des KWP inzwischen installiert und dieses Angebot soll mittelfristig in allen Häusern umgesetzt werden.

Die Gruppe der Menschen mit Behinderung mit ihrem hohen Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern mit psychiatrischen Erkrankungen erfordert für eine klassische geria-trische Institution wie dem KWP natürlich neue Denkansätze in der Betreuung dieser Bewohnerinnen und Bewohnern zuzulassen. Betreuungsmodelle der Geriatrie greifen nur bedingt.

Dies hat verschiedenste Gründe:

• Ein nicht unwesentlicher Anteil der Klientel ist durchwegs jünger. Die jüngste Klientin war im Berichtsjahr 45 Jahre alt. Insgesamt waren 19 von 27 der betreuten Menschen unter 70 Jahre alt. Daraus ergeben sich ganz andere Bedürfnisse und Wünsche als bei geriatrischen Bewohnerinnen und Bewohnern.

• Die Altersspanne zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern betrug 2014 fast 40 Jahre, was auch innerhalb der Gruppen unterschiedliche Betreuungs-ansätze erfordert.

• Die Menschen mit Behinderung haben durchwegs ein höheres Bedürfnis an Selbstbestimmung, was sich u.a. dadurch zeigt, dass diese sehr klar selbst entscheiden, wann sie die Gruppe aufsuchen oder verlassen. Im Gegensatz dazu benötigen Menschen mit Demenz im Allgemeinen den Input von außen und zeigen kaum Tendenz, eine Gruppe gezielt aufzusuchen oder zu verlassen.

• Speziell Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen, die oft von wahnhaften Episoden geprägt sind, haben oft nur geringes Interesse an Gesellschaft von anderen.

• Diese Personengruppe hat meist völlig andere Biographien als sie bei geriatrischen Bewohnerinnen und Bewohnern eher vorausgesetzt werden kann. Ein Leben bzw. lange Aufenthalte in Institutionen, das Erfordernis lebenslanger Unterstützung im Alltag, oftmals nie eine eigene Wohnung oder Familie gehabt zu haben, sind nur einige der wesentlichen Unterschiede.

• Angebote aus dem Alltag wie z. B. Kochgruppen sprechen daher nur einen Teil der Menschen an, da diese „normalen“ Alltagstätigkeiten oft nicht zum Leben dieser Bewohnerinnen und Bewohnern gehört haben und daher oft auch keine Resonanz finden.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Tag.Familie für Menschen mit Behinderung benötigen in sehr hohem Maß individuelle Betreuung, was u.a. durch Bezugsbetreu-ung seitens des Personals gewährleistet wird. Eine verpflichtende Anwesenheit in der Gruppe ist daher ebenfalls nicht zielführend und basierend auf gelebter Selbst-

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bestimmung auch ausgeschlossen. Die Bewohnerinnen und Bewohner wissen aber, dass sie jederzeit Hilfe in Anspruch nehmen können, selbst wenn dies „nur“ in der Form eines Gespräch stattfindet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gleichzeitig bemüht, durch gezielte Angebote von gemeinsamen Aktivtäten das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gruppe zu stärken. Die Mithilfe im Alltag der Gruppe, wie z.B. das Wegräumen des eigenen Geschirrs sowie die Einhaltung festgelegter Gruppenregeln, fördern gleichzeitig das Verantwortungsgefühl und die Integration in die Gemeinschaft. Das Fördern der Ressourcen steht immer im Vordergrund. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden unterstützt und angeregt, Tätigkeiten ihres Alltags selbst zu erledigen.

Die Wiener Heimkommission begrüßt die neue Betreuungsform des KWP Haus Mariahilf „Tag.Familie für Menschen mit Behinderung“ für Bewohnerinnen und Bewohnern mit geistiger Behinderung, Sinnesbehinderung und/oder psychiatrischen Diagnosen. Das Gefühl der Bewohnerinnen und Bewohner im Haus Mariahilf zu Hause zu sein, wie es von diesen aber auch von Angehörigen rückgemeldet wird, bestätigt, dass dieses Betreu-ungskonzept auf dem richtigen Weg ist.

3.25 Demenzfreundlicher 3. Bezirk

Auf Initiative der CS (Caritas Socialis) und Einladung des Bezirksvorstehers wurde im Jänner 2014 das Netzwerk „Demenzfreundlicher 3. Bezirk“ gestartet. Vernetzungs-partnerinnen und -partner aus den unterschiedlichsten Bereichen fühlten sich an-gesprochen und bildeten in den bisher vier Vernetzungstreffen ein tragfähiges Netz. Mobile und stationäre Pflegeanbieter, Fonds Soziales Wien, bestehende Netzwerke, Bezirkspolitikerinnen und Bezirkspolitiker, „Alzheimer Austria“, die drei Spitäler des Bezirks, die Bücherei Erdberg, die Volkshochschule des Bezirks, „Querraum Kultur- und Sozialwissenschaft“, einige Pfarreien und Ordensgemeinschaften, das Nachbar-schaftszentrum, das Tageszentrum, die (bisher einzige) demenzfreundliche Apotheke im Bezirk, Selbsthilfegruppen, Pensionistenklubs, Fahrtendiensten (Malteser Hilfs-dienst) und andere fanden sich zusammen.

Besonders groß war das Interesse bei jenen, die sich nicht hauptberuflich mit Demenz beschäftigen, aber doch regelmäßig mit Menschen mit Demenz in Kontakt kommen. Der klare regionale Fokus auf den dritten Bezirk dürfte die Teilnahme erleichtert haben.

Gemeinsam ist allen, dass sie die Situation von Personen mit Demenz und deren Angehörigen auf regionaler Ebene verbessern wollen. Zu allererst gehört dazu die Bewusstseinsbildung der Bürgerinnen und Bürger des 3. Bezirks, also die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Anliegen ist eine positive Sicht auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse von an Demenz erkrankten Menschen statt einer Defizitorientierung und Angstmache. Dann kann es gelingen das Thema zu enttabuisieren und Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen Teilhabe am Alltagsleben zu ermöglichen.

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Unter einem demenzfreundlichem Bezirk wird verstanden, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger Bescheid wissen, auf welche Weise unkompliziert und nahe an den Betroffenen informiert, beraten und geholfen werden kann und wie diverse Hilfsangebote nahtlos ineinander greifen.

Ganz wie nebenbei entstand aber auch unter den Vernetzungspartnerinnen und -partnern ein guter und tragfähiger Kontakt. So nimmt man gegenseitig Kontakt auf, wenn man eine fachkundige Vortragende oder einen kompetenten Vortragenden zum Thema Demenz sucht, wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner eines Wohn- und Pflegeheimes abgängig ist, oder wenn sich spezielle Fragestellungen ergeben. Viel Sicherheit entsteht auch daraus, dass man weiß, wohin man sich im Bedarfs-fall wenden kann bzw., dass es viele Personen in der Nachbarschaft gibt, die unterstützen können.

Das Projekt wurde mit geringsten finanziellen Mitteln gestartet und erhält abgesehen von der Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten oder der Übernahme von Kopier-kosten und dem Verteilen von Einladungen keine öffentlichen Förderungen. Mit etwas mehr finanziellen Mitteln könnte die Reichweite und Vernetzungswirkung dieses Projekts deutlich gesteigert werden.

Einige konkrete Maßnahmen sind bereits im Jahr 2014 erfolgt:So gab es in der Volkshochschule einige Vorträge plus Beratungsmöglichkeit zum Thema Demenz. Die Erfahrung zeigt, dass dieses niederschwellige Angebot gerne angenommen und damit eine Zielgruppe erreicht wird, die nicht unbedingt in ein Wohn- und Pflegeheim, ein Tageszentrum oder zum Fonds Soziales Wien zu einem Vortrag kommen würde.

Im September 2014 wurde am Alzheimer-Tag ein demenzfreundlicher Gottesdienst in der Pfarre Neuerdberg gefeiert, der Menschen, die oft jahrelang nicht mehr teil-nehmen konnten, die Teilhabe ermöglichte. Anschließend gab es einen Marktplatz mit Informations- und Beratungsmöglichkeit durch die Vernetzungspartnerinnen und -partner. Viele kamen hier auch zum ersten Mal mit dem Thema in Berührung. Es war große Offenheit spürbar.

Weitere Aktionen sind geplant:Im Juni 2015 ist eine Aktionswoche „Demenzfreundlicher Bezirk“ mit einer kulturellen Veranstaltung im Bezirksamt, Tage der „Offenen Tür“ in den verschiedensten Einrichtungen, Vorträgen und einem Marktplatz in einem Einkaufszentrum geplant.Geplant ist auch ein Info-Folder für Menschen mit Demenz und deren Angehörigen mit den wichtigsten regionalen Adressen im dritten Bezirk, damit der Zugang zu Hilfe und Beratung für Betroffene erleichtert wird.

Die Wiener Heimkommission empfiehlt eine Vernetzung der einschlägigen Partnerinnen und Partner auf regionaler Ebene, um den Herausforderungen rund um das Thema Demenz im Sinne der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen zu begegnen. Bereits relativ geringe öffentliche Fördermittel könnten hier besonders wirkungsvoll eingesetzt werden.

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3.26 Lebensqualität in den Senioren- und Pflegehäusern der Caritas Wien

Die Flut formalrechtlicher Ansprüche an Einrichtungen der stationären Langzeitpflege und das damit verbundene Engagement diese Vorgaben zu erfüllen, birgt die Gefahr, dass der Blick auf das Wesentliche, nämlich die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner vernachlässigt wird. Die Kunst des Pflegemanagements besteht also darin beiden Herausforderungen gleichermaßen gerecht zu werden.

Aus diesem Anlass hat der Bereich „Betreuen und Pflegen“ der Caritas der Erz-diözese Wien in seinem größten Senioren- und Pflegehaus mit 220 Bewohnerinnen und Bewohnern eine Untersuchung durchgeführt, welche das Leben bzw. die Lebens-qualität der Menschen im Kontext der Betreuung und Pflege betrachtet und bewertet.

Dieses „Lebensqualitätsaudit“ wurde unter externer wissenschaftlicher Leitung im August 2014 durchgeführt. Zur Erhebung der Lebensqualität wurde das Instru-ment ASCOT (Adult Social Care Outcome Toolkit) eingesetzt, welches entwickelt wurde, um den Einfluss von Betreuung und Pflege auf die Lebensqualität beeinträch-tigter hilfebedürftiger Personen zu erfassen und somit die Bedürfnisse der Bewohner-innen und Bewohner stärker in den Mittelpunkt zu stellen. Der Blickwinkel war dabei auf folgende Domänen der Lebensqualität gerichtet worden:

• Körperpflege und Komfort• Medizinisch-pflegerische Versorgung• Ernährung, inklusive Flüssigkeitszufuhr• Sicherheit• Selbstbestimmung• Aktivität und soziale Partizipation• Würde und Selbstachtung

Als Bewertungsgrundlage für die zu beurteilenden oben genannten Domänen der Lebensqualität diente die folgende dreistufige Skala:

Bewertungsstufe A: Pflege- und Betreuungsbedarf ist im jeweiligen Lebensbereich vollständig abgedecktBewertungsstufe B: Die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner ist zumindest geringfügig beeinträchtigtBewertungsstufe C: Die physische und/oder mentale Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner ist gefährdet oder bereits beeinträchtigt

Die ergebnisbezogene Evaluation erfolgt in weiterer Folge vornehmlich anhand von Beobachtungen im Rahmen von „proaktiven Pflegevisiten“, bei denen sich die sechs ausgewählten Auditorinnen und Auditoren in das Pflegegeschehen einge-schränkt involvieren können.

Für die Auswahl der Auditorinnen und Auditoren war ausschlaggebend, dass diese über ein „state of the art“ pflegefachliches Wissen und über einschlägige bzw. mehrjährige Pflegepraxis verfügten, weiters mit den Caritas internen Handlungs-richtlinien sowie den verbindlichen Pflegestandards inklusive der Pflegedokumen-tation bestens vertraut waren und Erfahrung mit deren Einführung und fachlichen Begleitung in der Leitungspraxis haben. Es wurden ausschließlich Führungskräfte anderer Senioren- und Pflegehäusern der Caritas der Erzdiözese Wien als Audi-

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torinnen und Auditoren ausgewählt. Diese erhielten eine fundierte Einführung und Vorbereitung zur Bewertung und Handhabung der entwickelten Instrumente und Abläufe.

Um ein möglichst ganzheitliches Bild der Einrichtung und Abläufe in den Wohn-bereichen zu erlangen, wurden neben der Lebensqualitätserhebung auch eine Analyse der Pflegedokumentation und die Beobachtung von organisationsbezogenen Aspekten durchgeführt. Ebenso stand bei der Evaluation prozessbezogener Aspekte die Bewohnerinnen- und Bewohnerorientierung im Vordergrund. Für die Dokumen-tationsanalysen, die im Zusammenhang mit den bewohnerinnen- und bewohner-bezogenen Beobachtungen erfolgten, wurden bereits innerhalb der Caritas entwickelte Instrumente entsprechend angepasst.

Für die Beurteilung organisationsbezogener Aspekte, der Tagesstruktur, Material-wirtschaft sowie der allgemeinen Sprach- und Sprechkultur wurde ein Beobachtungs-leitfaden erstellt. Der Zeitrahmen für das Audit vor Ort betrug insgesamt 14 Tage. Das Audit erfasste alle Zeiten der Leistungsspitzen sowie Tag und Abendpräsenz und alle Wochentage. Dazu wurde ein Dienstplan für die Auditorinnen und Autitoren erstellt, welcher auch den Wechseln der Auditorinnen und Auditoren in den Wohn-bereiche sicherstellte um die Ergebnisse mit Perspektivenvielfalt abzusichern.

Die Ergebnisse der Beobachtungen und Analysen wurden tagesaktuell von den Auditorinnen und Auditoren an die Stabstelle Qualitätsmanagement weitergeleitet. Hier erfolgte die Auswertung und wohnbereichsbezogene Analyse der qualitativen und quantitativen Daten und die Erstellung des Ergebnisberichtes für die verant-wortlichen Haus- und Pflegedienstleiterinnen bzw. Pflegedienstleiter. Der Ergebnis-bericht diente der Identifikation von Verbesserungspotentialen und beinhaltete individuelle Empfehlungen für einzelne Wohnbereiche.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner im untersuchten Senioren- und Pflegehaus führten das Lebensqualitätsaudit und die daraus erfolgten Maßnahmen unbestritten zu einer Verbesserung ihrer Lebensqualität.

Die Wiener Heimkommission teilt die Ansicht der Caritas der Erzdiözese Wien. Um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu beobachten und Maßnahmen daraus ableiten zu können, bedarf es eines „externen/neutralen“ Blickes um Anliegen, Wünsche und Sorgen zu identifizieren. Dadurch können gegenwärtige Angebote, Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie Tagesabläufe, strukturelle und personelle Grundlagen reflektiert und angepasst werden.

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3.27 Hausgemeinschaftsmodell für dementiell erkrankte Menschen im Senioren- und Pflegehaus St. Teresa der Caritas Wien

Der Anteil von Bewohnerinnen und Bewohner mit dementiellen Erkrankungen steigt generell. Deren Bedürfnisse angemessen und individuell zu befriedigen gilt als besondere Herausforderung, aber auch als gesellschaftlicher Auftrag in den Senioren- und Pflegehäusern der Caritas der Erzdiözese Wien. Deshalb wurde für die betroffe-nen Menschen im neu errichteten Senioren- und Pflegehaus St. Teresa ein spezielles Wohnraum-, Pflege- und Betreuungskonzept entwickelt.

Ein völlig neuer Ansatz der Umsetzung ergab sich durch die Gestaltungsmöglichkeit des Bauprojektes „STAR 22“ im 22. Wiener Gemeindebezirk (Stadtteil Stadlau). Durch das starke Bevölkerungswachstum in diesem Bezirk ist die zukünftige Versorgung und Betreuung der wachsenden Anzahl an Einwohnerinnen und Einwohner und deren Integration in die junge aufstrebende Gemeinde eine besondere Herausforderung.

Ein Studentinnen- und Studentenheim mit 368 Heimplätzen der “base-home for students GmbH“, ein Wohn- und Pflegeheim mit 136 Wohnplätzen der Caritas der Erzdiözese Wien und ein „Merkur“ Verbrauchermarkt wurden zusammen mit einem Restaurant über einer Tiefgarage für 300 PKW errichtet. Der gesamte Gebäudekomplex ist um eine Piazza ange-legt. Dieser öffentliche Bereich bildet die Drehscheibe zwischen Jung und Alt, Wohnen und Arbeiten, vernetzt die unterschiedlichen Bauwerksnutzungen und dient als Ort der Kom-munikation. Das Konzept folgt dem Idealtypus einer Stadt, in der Wohnen, Arbeiten, Ein-kaufen und Erholung an einem Standort kombiniert werden. Das Miteinander unterschied-licher Generationen wird durch die entsprechenden Gebäudenutzungen wie Senioren- und Pflegehaus, Studentinnen- und Studentenheim, Restaurant, Verbrauchergroßmarkt sowie Kindergarten, Wohnbauten und Büros in der direkten Nachbarschaft gefördert.

Um den Ansprüchen der Bewohnerinnen und Bewohner des Senioren- und Pflege-hauses gerecht zu werden, orientiert sich die Caritas der Erzdiözese Wien vor allem an deren individuellen Bedürfnissen. Dafür wurden insbesondere für die Gruppe der dementiell erkrankten Bewohnerinnen und Bewohner zwei Wohngruppen speziell eingerichtet und gestaltet. Zur Realisierung der bedürfnisorientierten Wohn- und Lebensqualität hat sich die Caritas der Erzdiözese Wien in der Raumgestaltung für das therapeutische Konzept der Milieutherapie entschieden.

Bei der Wohnraumgestaltung des innovativen Senioren- und Pflegehauses St. Teresa wurde besonders auf die Wahrung der Privatsphäre geachtet. Einbettzimmer gehören daher zum Standard. Diese Einzelzimmer sind jeweils mit einem abgetrenntem alters- und behindertengerechten Sanitärbereich (Dusche, WC, Waschbecken), Vorzimmer und Wohnschlafbereich ausgestattet. In den Wohngruppen, die speziell für Bewohnerinnen und Bewohner mit dementiellen Erkrankungen angelegt wurden, stehen selbstverständlich für jene, die den Wunsch nach einer Mitbewohnerin bzw. einem Mitbewohner haben auch Zweibettzimmer zur Verfügung. Im Sinne der Milieutherapie werden die Bewohnerinnen und Bewohner ermutigt ihr privates, vertrautes Mobiliar mitzubringen, um so ihre persönliche Wohlfühlzone schaffen zu können. Jene, die dies nicht möchten, finden in ihren Wohnräumen die Grundaus-stattung bestehend aus Pflegebett, Nachttisch, Schrank, Tisch und einen Stuhl.

Jede Wohngruppe verfügt über eine eigene Wohnküche und ein Wohnzimmer mit Terrasse, denn der Alltagsschwerpunkt des Hausgemeinschaftsmodells liegt auf dem

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sozialen Gemeinschaftsleben der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. der Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter. Eine Möglichkeit dazu ist die gemeinsame Zubereitung des Mittagessens, das aber wahlweise auch extern angeliefert werden kann. Die Flure sind durch „Sinneswände“ mit Schiebeelementen, Glockenspiel, etc., so gestaltet, dass sie zum inspirierenden Spazieren gehen einladen.

Als zusätzliche Gemeinschaftsräume gibt es u.a. Therapieräume, Pflegebäder, eine Hauskapelle, den Friseursalon, die Cafeteria, den Veranstaltungssaal, sowie ein Heimkino für 80 Besucherinnen und Besucher. Für dementiell erkrankte Bewohner-innen und Bewohner steht zusätzlich ein großer Gemeinschaftsgarten (Sinnesgarten) mit einer Rundgangmöglichkeit zur Verfügung.

Durch eine – auf die Bedürfnisse betagter Menschen und Menschen mit dementiellen Erkrankungen abgestimmte – Farbgestaltung der Wohnbereiche mit hellen und war-men Farben wird den Bewohnerinnen und Bewohnern die Orientierung im Haus er-leichtert. Zusätzlich sind Hinweisschilder in Form von Piktogrammen in allen Wohn-bereichen angebracht. Für die Beleuchtung der Wohnbereiche wurde ein Lichtkonzept entwickelt, welches warmweißes Licht, eine entsprechende Blendungsbegrenzung und Lichtverteilung sowie die optimalen empfohlenen Beleuchtungswerte beinhaltet.

Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses Josef Macho auf die Umsied-lung und Neuorientierung im Haus St. Teresa vorzubereiten, wurden entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen getroffen. Diese umfassten u.a. die Einführung in das Konzept des Hausgemeinschaftsmodells und die damit verbundene Gestaltung des sozialen Lebens in den Wohngruppen. Zur Verhinderung emotionaler Stress-faktoren insbesondere in der Betreuung der dementiell erkrankten Bewohnerinnen und Bewohner und zur Entwicklung der „state of the art – Fachkompetenz“ besuchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein umfangreiches Trainingsseminar zum Themenkreis „Demenz inklusive Krisenintervention und Deeskalationstechniken“. Wesentliche Faktoren die physische, psychische und soziale Gesundheit der Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter zu stützen, sind die verkehrstechnisch gute und leichte Erreichbarkeit des Hauses St. Teresa (Arbeitswege) sowie die vorhandene und umliegende Infrastruktur und letztlich auch die intergenerationale Atmosphäre.

Nach ca. 2-jähriger Bauzeit konnten die Bewohnerinnen und Bewohner im Jänner 2014 das Haus St. Teresa besiedeln. Sie haben das Haus sehr rasch in Besitz genom-men, schätzen die bedürfnisorientierten Rahmenbedingen, nützen die Wahl zwischen sozialer Teilhabe und persönlicher Rückzugsmöglichkeit und fühlen sich offensicht-lich sehr wohl in der partizipativen, empathischen Begegnung mit den Mitarbeiter-innen und Mitarbeitern in ihrem Haus.

Die Wiener Heimkommission vertritt die Ansicht, dass es notwendig ist Wohnraum- und Betreuungskonzepte bedürfnisorientiert zu erstellen und regionale Netzwerkarbeit zu fördern, damit eine regional intergenerationelle Einbindung von betagten Menschen mit dementiellen Erkrankungen auf der Basis eines bedürfnisorientieren Konzeptes wie dem Hausgemein-schaftsmodell gut gelingen kann. Zudem bedarf es Überzeugungsarbeit in der Gesellschaft, dass Personen mit dementiellen, sozialen und kognitiven Einschränkungen einen Anspruch auf ihren besonderen Platz in der vielfältigen Gesellschaft haben.

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4 Statistischer Überblick

4.1 Erläuterungen zum Organisationsablauf und zur Statistik der Wiener Heimkommission

Die optimierten und bewährten Abläufe sowohl bei den Sprechtagen als auch in der Geschäftsstelle wurden im Berichtsjahr weitergeführt. Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, etc. konnten wie auch in den Vorjahren persönlich, telefonisch oder schriftlich an die Wiener Heimkommis-sion herantreten. Zunehmend wandten sich Heimleiterinnen bzw. Heimleiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohn- und Pflegeheimen, auch im Sinne von Vorsichtsmeldungen, an die Wiener Heimkommission um deren Wissen und Erfahrung zu nutzen.

Die telefonischen Kontakte wurden auch im Berichtsjahr 2014 nicht differenziert registriert (die Personen mit Anliegen werden nicht gefragt, ob sie die Wiener Heimkommission oder die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft anrufen wollten) und finden sich somit im Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) 2014 wieder.

Im Berichtsjahr 2014 wurden die meisten Beschwerden bei den Sprechtagen zum Thema „Heimorganisation“ vorgebracht. Bewohnerinnen und Bewohner kritisierten einen zu häufigen Personalwechsel im Pflegebereich sowie zu wenig Abstimmung zwischen den Berufsgruppen. In Apartmentbereichen beklagten sie des Öfteren die unzureichende Anwesenheit von Personal und zu wenig Begleitung von gehbehinderten Personen innerhalb des Hauses. Auch im Zusammenhang mit der Essensausgabe wurden zu lange Wartezeiten aufgrund von Personalmangel kritisiert. In einigen Häusern waren Bewohnerinnen und Bewohner ungehalten, dass die Heimleiterinnen bzw. Heimleiter zu selten anwesend seien, weil sie noch ein zweites Haus zu führen hätten, bzw. sich gar nicht für Anliegen zuständig fühlen würden. Dies ist umso gravierender als sich auch niemand anderer in der Einrichtung als Ansprechperson anbieten würde. Die zweithäufigsten Beschwerden bezogen sich auf den Bereich „Essen“. Die Anliegen betrafen die Qualität der Speisen (Gemüse zu roh, Essen kaum gewürzt, verkochte Teigwaren, in andern Häusern wiederum war das Essen zu stark gewürzt) sowie den Wunsch nach mehr Hausmannskost oder mehr Gemüse, fehlende Abwechslung beim Abendessen und zu wenig Rücksicht auf Diätwünsche.

Auch im Berichtsjahr 2014 kam es vereinzelt zu Anfragen und Beschwerden zum Thema „Kosten“ im Zusammenhang mit der Rückvergütung nach Urlaub- oder Krankenhausaufenthalten so wie bzgl. Kosten für Waschmaschinen- und Wäschetrocknerbenutzung.

Zum Thema „Hygiene“ wurden die fehlende Gründlichkeit bei der Reinigung durch den Reinigungsdienst, ein nicht beachteter Ameisenbefall sowie die mangelnde Reini-gung eines Rollstuhls vorgebracht.

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Bezüglich „Freizeitgestaltung“ wurde von Bewohnerinnen und Bewohnern des Apartmentbereiches die Reduktion der Angebote in einigen Häusern bedauert.Kritik im Zusammenhang mit „Kommunikation“ spiegelt sich beim Thema „Heim-organisation“ wieder, wo das Fehlen von Ansprechpersonen bemängelt wurde.

Bewohnerinnen und Bewohner beklagten, zwar nicht direkt die Häuser betreffend, dass sie nicht ausreichend Taschengeld von ihren Sachwalterinnen und Sachwaltern zur Verfügung gestellt bekämen und diese sie auch nicht besuchen würden.

Lobend erwähnt wurde des Öfteren, dass man froh darüber sei, „nicht alles selbst machen zu müssen“. Auch wurde berichtet, dass man sich zufrieden, glücklich und gut aufgehhoben fühle und das Personal zuvorkommend, höflich und freundlich sei. Vereinzelt wurde das Essen als „sehr gut“ empfunden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege als sehr freundlich und hilfsbereit beschrieben. Auch das „tolle Angebot von Aktivitäten“ wurde hervorgehoben.

Auch im Berichtsjahr 2014 wurde auf rasche und niederschwellige Bearbeitung der Anliegen und Unterstützung der Bewohnerinnen und Bewohner geachtet. Angelegenheiten, die einer näheren Überprüfung bedurften, wurden der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft zugewiesen, dort bearbeitet und statistisch erfasst.

Anhand der Statistik Schlüsse auf die Qualität eines Wiener Wohn- und Pflege-heimes zu ziehen ist nicht angeraten, da die Summe der vorgebrachten Anliegen nicht repräsentativ zur Zahl der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner steht. Die Kontaktaufnahmen der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner erfolgen aus den unterschiedlichsten Beweggründen.

Für die Wiener Heimkommission gilt es, aus den Informationen ihrer Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder sowie den Hinweisen der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft Erkenntnisse zu gewinnen, die eine Basis für konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Lebenssituation der auf Betreuung und Pflege angewiesenen Menschen bilden. Dabei werden vorgegebene Qualitätskriterien, bestehende Standards, veröffentlichte Studien, Erfahrungsberichte, vorliegende Evaluierungsergebnisse, sowie betreuungs- und pflegerelevante Projekte berücksichtigt.

Die Wiener Heimkommission lässt die bisher gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse in das fachliche Wissen und Können ihrer Mitglieder einfließen und wird dies auch weiterhin für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung stellen, um eine Weiterentwicklung des Raumes „Wohn- und Pflegeheim“ im Sinne einer hohen Lebensqualität zu ermöglichen.

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Statistischer Überblick4

86

4.2 Anzahl der Kontaktaufnahmen bei Sprechtagen mit der Wiener Heimkommission nach städtischen und privaten Wohn- und Pflegeheimen im Jahr 2014 inklusive Vergleich mit den Vorjahren

55% 45%

Städtische Wohn- und Pflegeheime

Private Wohn- und Pflegeheime

Gesamt

731

894

1625

Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

Städtische Wohn- und Pflegeheime 38 71 97 138 640 * 668 * 731 *

Private Wohn- und Pflegeheime 477 611 868 1004 577 662 894

Gesamt 515 682 965 1142 1217 1330 1625

* inklusive der Häuser zum Leben des Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser

Die Anzahl der Kontaktaufnahmen ergibt sich ausschließlich aus den Sprechtagen. Die persönlichen, telefonischen und schriftlichen Kontaktaufnahmen finden sich im Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft wieder.

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4.3 Anzahl der Kontaktaufnahmen mit der Wiener Heimkommission bei Sprechtagen nach Rechtsträgern

Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser 566

Wie daham Pflegeheim- und Pflegedienstleistungsgesellschaft 169mit Gemeinnützigkeitsstatus GmbH

Wiener Krankenanstaltenverbund 165

Caritas der Erzdiözese Wien 148

CS Caritas Socialis GmbH 74

Kuratorium Fortuna zur Errichtung von Senioren-Wohnanlagen 48

CB Seniorenresidenz Armbrustergasse GmbH 42

Barmherzige Schwestern Pflege GmbH 36

Heime der Franziskanerinnen Wien GmbH 36

Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen, 33Geschäftsführung für Region Wien

Hubert Häussle GmbH 30

Haus der Barmherzigkeit 28

Ärzteheim Betriebsges.m.b.H 25

Österreichische Blindenwohlfahrt 23

Österreichische Jungarbeiterbewegung 23

Sozial Global AG 22

Fonds der Wiener Kaufmannschaft 20

Döblinger Senioren- und Pflegeresidenz GmbH 19

CaSa Leben im Alter GmbH 17

Formanek GmbH 17

Salvatorianer Betriebsges.m.b.H 16

Senioren Residenzen gemeinnützige Betriebsges.m.b.H 15

Helfende Hände - Familienhaus Talisman 1150 - Verein zur Siche- 13rung der Qualität in der Pflege im Alten- und Behindertenbereich

Der Verein „HAUS MALTA“, Senioren-Sitz der Malteser 11

Kolping Altenpflege Wien Leopoldstadt GmbH 7

Kolpinghaus für betreutes Wohnen GmbH (Wien Favoriten) 7

St. Carolus GmbH 6

Kursana Residenzen GmbH 5

Israelitische Kultusgemeinde 4

0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100

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Statistischer Überblick4

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4.4 Anzahl der Kontaktaufnahmen bei den Sprechtagen in den Wohn- und Pflegeheimen

In 92 Wohn- und Pflegeheimen wurden von Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern der Wiener Heimkommission im Jahr 2014 zwei Sprechtage abgehalten. Ausgenommen davon war das PWH Innerfavoriten, da es erst im Frühjahr 2014 neu besiedelt wurde.

* Anzahl der Kontaktaufnahmen aktiv: Kontaktaufnahme mit den Mitgliedern bzw. Ersatzmitgliedern der Wiener Heim-kommission z.B. durch Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige bzw. Besucher-innen und Besucher im Sprechtagsraum.

** Anzahl der Kontaktaufnahmen passiv: Kontaktaufnahmen durch Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Wiener Heim-kommission mit Bewohnerinnen und Bewohnern z.B. in Gemeinschaftsräumen bzw. im Wohn- und Pflegebereich.

Rechtsträger:Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser

Anzahl der Kontakt-aufnahmen aktiv*

Anzahl der Kontakt-aufnahmen passiv**

Haus Alszeile 4 5

Haus Am Mühlengrund 2 29

Haus An der Türkenschanze 18 a) 0

Haus Atzgersdorf 3 16

Haus Augarten 1 23

Haus Brigittenau 1 35

Haus Döbling 0 21

Haus Föhrenhof 2 14

Haus Gustav Klimt 2 0

Haus Haidehof 11 b) 8

Haus Hetzendorf 17 c) 8

Haus Hohe Warte 5 10

Haus Jedlersdorf 0 16

Haus Laaerberg 4 5

Haus Leopoldau 0 17

Haus Liebhartstal *) 1 22

Haus Margareten 2 20

Haus Mariahilf 1 12

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Rechtsträger:Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser

Anzahl der Kontakt-aufnahmen aktiv*

Anzahl der Kontakt-aufnahmen passiv**

Haus Maria Jacobi 36 d) 0

Haus Neubau 2 12

Haus Penzing 20 e) 11

Haus Prater 2 36

Haus Rosenberg 0 19

Haus Rossau 3 2

Haus Rudolfsheim 3 25

Haus Schmelz 1 12

Haus Tamariske-Sonnenhof 2 0

Haus Am Trazerberg 6 8

Haus Wieden 3 19

Haus Wienerberg 9 0

30 Häuser 161 405

Rechtsträger:Wiener Krankenanstaltenverbund

Anzahl der Kontakt-aufnahmen aktiv*

Anzahl der Kontakt-aufnahmen passiv**

Geriatriezentrum Am Wienerwald 2 12

PWH Baumgarten mit sozialmedizinischer Betreuung **) 0 18

PWH Liesing mit sozialmedizinischer Betreuung 4 6

SMZ Floridsdorf Geriatriezentrum 0 7

SMZ Baumgartner Höhe/Otto Wagner Pflegezentrum 0 0

SMZ Sophienspital Geriatriezentrum 0 33

SMZ/Ost Geriatriezentrum Donaustadt ***) - -

SMZ/Süd Geriatriezentrum Favoriten 1 17

PWH Leopoldstadt mit sozialmedizinischer Betreuung 2 6

PWH Meidling mit sozialmedizinischer Betreuung 1 35

PWH Simmering mit sozialmedizinischer Betreuung 2 0

Geriatriezentrum Klosterneuburg (in NÖ) 0 10

Geriatriezentrum St. Andrä/Traisen (in NÖ) 5 0

Therapiezentrum Ybbs/Donau – Geriatriezentrum und Sozialtherap. Zentrum (in NÖ)

1 0

PWH Innerfavoriten mit Sozialmedizinischer Betreuung ****) 3 0

14 Häuser (ohne SMZ/Ost Geriatriezentrum Donaustadt) 21 144

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Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Caritas der Erzdiözese Wien aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Haus Franz Borgia 1 18

Haus St. Theresa (im Jänner 2014 Übersiedlung, ehem. Josef Macho) *****) 0 35

Haus Schönbrunn 1 22

Haus St. Antonius 4 19

Haus St. Barbara 2 13

Haus St. Elisabeth 2 15

Haus St. Klemens 0 7

Haus St. Martin 0 9

8 Häuser 10 138

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Ärzteheim Betriebsges.m.b.H. aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Pflegezentrum Ärzteheim 0 25

1 Haus 0 25

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Kursana Residenzen GmbH aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Seniorenresidenz Wien-Tivoli 1 4

1 Haus 1 4

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Israelitische Kultusgemeinde aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Sanatorium Maimonides-Zentrum 4 0

1 Haus 4 0

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Kuratorium Fortuna zur Errichtung von Senioren-Wohnanlagen aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Appartementhaus Fortuna 1 21

Baumgasse Fortuna 0 2

Gartensiedlung Fortuna 0 11

Schlosspark Fortuna 3 0

Wohnpark Fortuna 2 8

5 Häuser 6 42

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90 91

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

CaSa Leben im Alter GmbH aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Seniorenhaus Waldkloster 5 3

Seniorenhaus Kagran 2 7

2 Häuser 7 10

Rechtsträger:Der Verein „HAUS MALTA“, Senioren-Sitz der Malteser (Der Souveräne Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Malteser Ritter Orden verwaltet die Hans und Margarethe Steger-Stiftung) aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Haus Malta 4 7

1 Haus 4 7

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Döblinger Senioren- und Pflegeresidenz GmbH aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Döblinger Senioren- und Pflegeresidenz Obersteinergasse 11 f) 8

1 Haus 11 8

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

CB Seniorenresidenz Armbrustergasse GmbH aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Seniorenresidenz und Pflegezentrum Armbrustergasse 0 42

1 Haus 0 42

Rechtsträger:"Wie daham" Pflegeheim- und Pflegeheimdienstleistungsgesellschaft Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

mit Gemeinnützigkeitsstatus mbH aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Seniorenschlössl Wie daham Atzgersdorf 0 20

Seniorenschlössl Wie daham Brigittenau 0 82

Seniorenschlössl Wie daham Donaustadt 0 44

Seniorenschlössl Wie daham Simmering 0 23

4 Häuser 0 169

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Heime der Franziskanerinnen Wien GmbH aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Elisabethheim 0 9

Franziskusheim 2 25

2 Häuser 2 34

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92

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Fonds der Wiener Kaufmannschaft aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Park Residenz Döbling, Seniorenwohnen der Wiener Kaufmannschaft 4 16

1 Haus 4 16

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Haus der Barmherzigkeit aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Haus der Barmherzigkeit Seeböckgasse, Sonderkrankenanstalt 2 2

Haus der Barmherzigkeit Tokiostraße, Sonderkrankenanstalt 0 24

2 Häuser 2 26

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Senioren Residenzen gemeinnützig Betriebsges.m.b.H aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Seniorenresidenz am Kurpark Wien-Oberlaa 1 14

1 Haus 1 14

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Kolpinghaus für betreutes Wohnen GmbH (Wien Favoriten) aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Kolpinghaus Gemeinsam leben 3 4

1 Haus 3 4

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Kolping Altenpflege Wien Leopoldstadt GmbH aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Kolpinghaus Gemeinsam leben Leopoldstadt 0 7

1 Haus 0 7

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

St. Carolus GmbH aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

St. Carolus-Altersheim 3 3

1 Haus 3 3

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Österreichische Blindenwohlfahrt aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Blinden- und Sehbehindertenwohnheim 0 4

1 Haus 0 4

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Österreichische Jungarbeiterbewegung aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Johann-Wilhelm-Klein-Haus der Österreichischen Blindenwohlfahrt 3 20

1 Haus 3 20

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92 93

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Hubert Häussle GmbH aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Privatpflegeheim Rodaun 0 30

1 Haus 0 30

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Salvatorianer Betriebsges.m.b.H aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Haus Pater Jordan 0 16

1 Haus 0 16

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

CS Caritas Socialis GmbH aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Pflege- und Sozialzentrum Rennweg 0 15

Pflege- und Sozialzentrum Pramergasse 0 31

Pflege- und Sozialzentrum Kalksburg 1 5

Wohngemeinschaft für demente Menschen-Floridsdorf 0 13

Wohngemeinschaft für demente Menschen-Liesing 0 9

5 Häuser 1 73

Rechtsträger:"Helfende Hände" Familienhaus Talisman 1150 - Verein zur Sicherung Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

der Qualität in der Pflege im Alten- und Behindertenbereich aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Familienhaus „Der Talisman – 1150“ 1 12

1 Haus 1 12

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Hausgemeinschaften Erdbergstraße 1 32

1 Haus 1 32

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Formanek GmbH aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Sanatorium Liebhartstal, Sonderkrankenanstalt 1 16

1 Haus 1 16

Rechtsträger: Anzahl der Kontakt- Anzahl der Kontakt-

Barmherzige Schwestern Pflege GmbH aufnahmen aktiv* aufnahmen passiv**

Heim St. Katharina 1 35

1 Haus 1 35

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Rechtsträger:Sozial Global AG

Anzahl der Kontakt-aufnahmen aktiv*

Anzahl der Kontakt-aufnahmen passiv**

Betreutes Wohnen im Kabelwerk 1 21

1 Haus 1 21

Summe: Anzahl der Kontakt-aufnahmen aktiv*

Anzahl der Kontakt-aufnahmen passiv**

Ingsesamt 92 Häuser (ohne SMZ/Ost Geriatriezentrum Donaustadt) 252 1373

*) Haus Liebhartstal (ehemalig Haus Liebhartstal II): Das ehemalige Haus Liebhartstal II wurde renoviert und umbenannt in Haus Liebhartstal. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Haus Liebhartstal I wurden im Sommer 2014 in das Haus Liebhartstal übersiedelt. Das Haus Liebhartstal I wird derzeit nicht weiter betrieben.

**) PWH Baumgarten mit sozialmedizinischer Betreuung: Im Frühjahr 2014 wurde das PWH Baumgarten eröffnet und besiedelt.

***) SMZ/Ost Geriatriezentrum Donaustadt: Das SMZ/Ost Geriatriezentrum Donaustadt wurde generalsaniert und erweitert. Deshalb wurde kein Sprechtag abgehalten. Die Wiederaufnahme des Betriebes ist für Jänner 2015 geplant.

****) PWH Innerfavoriten mit sozialmedizinischer Betreuung: Das PWH Innerfavoriten wurde im Frühjahr 2014 besiedelt.

*****) Haus St. Teresa: Im Jänner 1014 wurden die Bewohnerinnen und Bewohner des Haus Josef Macho in das neu erbaute Haus St. Teresa übersiedelt. Das Haus Josef Macho wurde einem anderen Zweck zugeführt.

Anmerkung: Das PWH Rudolfsheim-Fünfhaus mit sozialmedizinischer Betreuung des Wiener Krankenanstaltenverbundes befindet sich derzeit in Errichtung. Im Herbst 2015 ist die Besiedelung geplant.

a) KWP/Haus an der Türkenschanze: Im Rahmen der Sprechtage wandten sich die Bewohnerinnen und Bewohner an das HK-Mitglied. Sie betonten, dass sie grundsätzlich sehr zufrieden sind, jedoch wünschten sie sich mehr Rücksicht bei Diätwünschen und mehr Beschäftigungsangebot sowie eine transparentere Abrechnung bei alten Verträgen. Sie brachten auch Anregungen bezüglich Hygiene vor.

b) KWP/Haus Haidehof: Die vorgebrachten Anliegen betrafen die Schließung des Schwimmbades sowie Fehler bei der Bestellung des Essens über den Computer. Zudem wurde über eine Verschlechterung des Essens geklagt.

c) KWP/Haus Hetzendorf: Von den vorsprechenden Bewohnerinnen und Bewohnern wurde bekrittelt, dass es im Haus keine zuständige Ansprechperson für ihre Anliegen gibt. Kritik wurde auch zum Thema Hygiene und der Essenqualität sowie den Mangel an Freizeitangebot geäußert. Sie berichteten zudem über ihren Eindruck, dass im Apartmentbereich am Wochenende zu wenig Betreuungspersonal für Bewohnerinnen und Bewohner, die sich nicht zurechtfinden, zur Verfügung steht.

d) KWP/Haus Maria Jacobi: Die Kontaktaufnahmen in diesem Haus erfolgten aufgrund von Unzufriedenheit mit der Essensqualität und der Hygiene. Es wurde auch das Fehlen von Ansprechpersonen für den Fall von Anfragen und Beschwerden bemängelt.

e) KWP/Haus Penzing: Es wurde beklagt, dass nach der Rückkehr aus dem Urlaub oder aus dem Krankenhaus und, wenn man vergisst oder nicht die Möglichkeit hatte eine Essensbestellung durchzuführen, kein Abendessen gibt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen allerdings nach einer Alternative wie z.B. Obst. Ebenso wurde Unzufriedenheit über die Konsistenz, den Geschmack und die Portionsgrößen (zu viel, zu wenig) der Speisen geäußert. Beim Frühstück seien zu wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Dienst, sodass nicht die nötige Unterstützung gegeben werden kann.

f) Döblinger Senioren- u. Pflegeresidenz GmbH/ Döblinger Senioren- u. Pflegeresidenz Obersteinergasse: Es wurden Beschwerden zu Mängeln in der Kommunikation und der Pflege vorgebracht. Kritik gab es auch über unklare Kostenabrechnungen, mangelnde Hygiene sowie das Fehlen von Aufenthaltsräumen.

Anmerkung: Die hohe Anzahl der Kontaktnahmen in Bezug auf die Häuser des Kuratoriums Wiener Pensionisten-Wohnhäuser im Jahr 2014 ist durch die fortführenden Veränderungsprozesse seit dem 1.1.2012 erklärbar Einerseits beziehen sich die Kritikpunkte auf das Leistungsangebot; andererseits führten strukturelle Maßnahmen (z.B. Schwimmbadschließung) zu kritischen Rückmeldungen. Die kritischen Rückmeldungen und Anregungen führten dazu, dass Kundinnen und Kunden nicht nur rasch und bestmöglich zufriedenstellende Lösungen erhielten, sondern dass auch Ablaufprozesse evaluiert und nachgebessert wurden.

Zu allen an die Wiener Heimkommission herangetragenen Anliegen wurden Stellungnahmen von den betreffenden Häusern eingeholt und im Falle von Mängeln auf eine Behebung hingewirkt. Einzelne Vorwürfe konnten seitens der Heimkommission weder bestätigt noch widerlegt werden.

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4.5 Erledigung der bei Sprechtagen erfolgten Kontaktaufnahmen in den Wohn- und Pflegeheimen

keine weitere Erledigung erforderlich*

vor Ort erledigt

teilweise vor Ort erledigt**

nicht vor Ort erledigt**

Gesamt

1278

100

98

149

1625

9%6%6%

79%

* Keine weitere Erledigung erforderlich besagt, dass von den Mitgliedern/Ersatzmitgliedern Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern geführt wurden, zum Teil auch professionelle Entlastungsgespräche. Aus diesen Gesprächen waren keine spezifischen Anliegen ableitbar.

** Anliegen, die nur teilweise oder nicht vor Ort erledigt werden konnten, wurden von den Mitgliedern/Ersatzmitgliedern der Wiener Heimkommission an die Geschäftsstelle weitergeleitet. Diese Anliegen wurden von den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle rasch und niederschwellig bearbeitet und erledigt. In 80 Fällen war jedoch eine umfassendere und somit aktenmäßige Bearbeitung durch die WPPA erforderlich.

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5 Anhänge

Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz – WWPG

Fundstellen der Rechtsvorschrift

Datum Publ.Blatt Fundstelle

29.03.2005 LGBl 2005/15

01.12.2006 LGBl 2006/59

22.10.2010 LGBl 2010/56

31.12.2012 LGBl 2012/87

31.07.2013 LGBl 2013/29

Der Wiener Landtag hat beschlossen:

1. ABSCHNITT – Allgemeine Bestimmungen§ 1 Begriffsbestimmung§ 2 Anwendungsbereich§ 3 Ziele des Gesetzes

2. ABSCHNITT – Stellung der Bewohner§ 4 Rechte der Bewohner§ 5 Sicherstellung der Rechte der Bewohner§ 6 Beendigung des Heimaufenthalts

3. ABSCHNITT – Pflichten der Heimträge§ 7 Betriebs- und Leistungsbeschreibung§ 8 Heimordnung§ 9 Personalausstattung§ 10 Direktion§ 11 Pflegedienstleiter§ 12 Medizinische Betreuung§ 13 Medizinischer Verantwortlicher§ 14 Hygienefachkraft§ 15 Sicherheitsbeauftragter§ 16 Baulich – technische Ausstattung§ 17 Dokumentation§ 18 Qualitätsarbeit§ 19 Statistikbericht§ 20 Fortbildungen, Weiterbildungen und Supervision des Personals

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§ 21 Arzneimittelvorrat§ 22 Aufnahme, Änderung oder Einstellung des Betriebes§ 23 Änderung des Heimträgers§ 24 Bewilligung innovativer Modelle und Projekte

4. ABSCHNITT – Betriebspflichten§ 25 Verschwiegenheitspflicht§ 26 Datenschutz§ 27 Verbot der Annahme von Vermögen

5. ABSCHNITT – Kontrollbestimmungen§ 28 Aufsicht§ 29 Heimkommission§ 30 Verordnungsermächtigung

6. ABSCHNITT – Strafbestimmungen§ 31 Strafbestimmungen

7. ABSCHNITT – Schlussbestimmungen§ 32 Übergangsbestimmungen§ 33 In- und Außer-Kraft-Treten

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1. ABSCHNITT | Allgemeine Bestimmungen

§ BegriffsbestimmungHeime sind Einrichtungen, in denen mindestens drei Personen dauerhaft oder auf bestimmte Zeit aufge-nommen, betreut und bei Bedarf gepflegt und auch fallweise ärztlich betreut werden.

§ Anwendungsbereich(1) Dieses Gesetz findet Anwendung auf:1. Wohnheime für alte Menschen mit Betreuungsbedarf;2. Pflegeheime für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf;3. Pflegestationen.(2) Pflegestationen sind Wohnheimen angeschlossen und bieten Pflege an. Sie sind den Pflegeheimen nach diesem Gesetz gleichgestellt.(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf:1. die Pflege von Angehörigen im Familienkreis (einschließlich dem Kreis einer eingetragenen Partnerschaft);2. Einrichtungen, die keine Wohnmöglichkeiten anbieten;3. Einrichtungen, die nur Wohnmöglichkeiten anbieten;4. Einrichtungen, deren Betrieb durch

a) das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 – Wr. KAG, LGBl. für Wien Nr. 23,b) das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 – WrJWG 1990, LGBl. für Wien Nr. 36,c) das Wiener Behindertengesetz – WBHG, LGBl. für Wien Nr. 16/1986, jeweils in der geltenden Fassung geregelt wird;

5. Einrichtungen nach dem Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG, LGBl. für Wien Nr. 11/1973, in der geltenden Fassung.

§ 3. Ziele des Gesetzes1. Gewährleistung der angemessenen Betreuung und im Bedarfsfall der angemessenen Pflege der in Wohn- und Pflegeheimen aufgenommenen Personen (Bewohner);2. Wahrung der Menschenwürde, Privatsphäre, Individualität, Selbstständigkeit und Selbstverantwortung der Bewohner;3. Schutz vor Beeinträchtigung der persönlichen, physischen, psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen und Bedürfnisse der Bewohner;4. Sicherstellung der personellen und ausstattungsmäßigen Strukturen der Heime5. Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen älterer Frauen und älterer Männer.

2. ABSCHNITT | Stellung der Bewohner

§ Rechte der Bewohner(1) Der Heimträger hat unter Berücksichtigung pflegerischer und medizinischer Notwendigkeiten zum Schutz der Bewohner vorzusorgen, dass die Rechte der Bewohner beachtet und gewahrt werden und durch geeignete Maßnahmen und Angebote sicherzustellen, dass den Bewohnern die Wahrnehmung ihrer Rechte ermöglicht wird.(2) Die Bewohner haben insbesondere folgende Rechte:1. Recht auf respektvolle, fachgerechte und an aktuellen Standards ausgerichtete Betreuung und Pflege einschließlich Organisation von Hilfsmitteln (wie etwa Rollstühle, Gehbehelfe) bei physischer Beeinträch-tigung;2. im Sinne freier Arztwahl, freier Therapiewahl und adäquater Schmerzbehandlung Recht auf ärztliche Versorgung durch jederzeitige Erreichbarkeit ärztlicher Hilfe entweder durch zur Verfügung stellen von Ärzten des Heimes oder durch Vermittlung von Ärzten;3. Recht auf funktionserhaltende, funktionsfördernde und reintegrierende Maßnahmen entweder durch zur Verfügung stellen von Therapeuten oder durch Vermittlung von Therapeuten;4. Recht auf bedarfsgerechte Ernährung oder Diät sowie erforderlichenfalls auf Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme;5. Recht auf ausreichende und kostenlose Flüssigkeitszufuhr;6. Recht auf Mahl- und Ruhezeiten, die den allgemein üblichen Lebensverhältnissen entsprechen;7. Recht auf Namhaftmachung einer Vertrauensperson, die in wesentlichen, die Bewohnerin oder den Be-wohner betreffenden Belangen zu verständigen ist;8. Recht auf Einsichtnahme in die Dokumentation nach § 17 und auf Ausfertigung von Kopien;9. Recht auf Organisation der Tagesabläufe entsprechend den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Bewohner;10. Recht auf höflichen Umgang, auf Anerkennung der Würde und Persönlichkeit;

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Wiener Wohn- undPflegeheimgesetz – WWPG

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11. Recht auf Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen älterer Frauen und älterer Männer;12. Recht auf Berücksichtigung kultureller Bedürfnisse und religiöse Betreuung;13. Recht auf psychische Unterstützung;14. Recht auf Wahrung der Privat- und Intimsphäre, auch in Mehrbettzimmern;15. Recht auf Tragen privater Kleidung, sofern die Erbringung von Pflegeleistungen dem Tragen privater Kleidung nicht entgegensteht;16. Recht auf Verwendung von im persönlichen Gebrauch stehenden Gegenständen, sofern es die Heim-struktur ermöglicht;17. Recht auf jederzeitige Kontaktaufnahme mit der Bewohnerservicestelle (bei Heimen für mehr als 50 Bewohner) und der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft;18. Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden bei der Bewohnerservicestelle (bei Heimen für mehr als 50 Bewohner);19. Recht auf Abhaltung von Bewohnerversammlungen und Wahlen von Bewohnervertretern (bei Heimen ab 50 Personen);20. Recht auf angemessenen Kontakt zur Außenwelt, insbesondere:

a) Recht auf jederzeitigen Empfang von Besuchen unter Rücksichtnahme auf die anderen Bewohner und den Heimbetrieb,b) Recht auf Zugang zu einem Telefon,c) Recht auf Verteilung und Abfertigung der Postsendungen der Bewohner, wenn die Bewohner die Verteilung und Abfertigung der Postsendungen nicht selbst vornehmen können,d) Recht auf jederzeitigen Ausgang unter Rücksichtnahme auf die anderen Bewohner und den Heimbetrieb;

21. Recht auf Sterben in Würde.(3) Der Heimträger hat die Bewohner und deren Vertrauenspersonen über die in Abs. 2 angeführten Rech-te und deren Durchsetzung im Heim nachweislich schriftlich zu informieren.(4) Der Heimträger hat die Bewohner und deren Vertrauenspersonen über die Möglichkeit des Vorbrin-gens ihrer Anliegen, Beschwerden oder Wünsche bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenan-waltschaft nachweislich schriftlich zu informieren.

§ 5. Sicherstellung der Rechte der Bewohner(1) Träger von Heimen für mehr als 50 Bewohner haben zur Sicherstellung der Rechte der Bewohner eine Bewohnerservicestelle einzurichten. Mit der Führung der Bewohnerservicestelle ist eine mit dem Heim-betrieb vertraute Person zu beauftragen. Für den Fall der Verhinderung ist die Vertretung sicherzustellen. Die mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Direktion betraute Person und deren Stellvertreter dürfen der Bewohnerservicestelle nicht angehören. Ein Heimträger, der mehrere Heime betreibt, kann eine Person mit der Führung mehrerer Bewohnerservicestellen beauftragen.(2) Die Bewohner und deren Vertrauenspersonen sind vom Heimträger über die Einrichtung der Bewohner-servicestelle und deren Aufgaben nachweislich schriftlich in Kenntnis zu setzen.(3) Die Bewohnerservicestelle hat die Anregungen und Beschwerden der Bewohner oder deren Vertrauens-personen entgegenzunehmen, die Bewohner oder deren Vertrauenspersonen zu beraten und gegebenenfalls an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Die mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Direktion betraute Person hat sich zumindest monatlich bei der Bewohnerservicestelle über die Anliegen der Bewohner zu informieren. Der Heimträger hat der mit der Führung der Bewohnerservicestelle beauftragten Person und ihrem Vertreter die dafür erforderliche Zeit einzuräumen.(4) Bei Verstößen gegen die Rechte der Bewohner hat die Bewohnerservicestelle den Heimträger und die Di-rektion unverzüglich in Kenntnis zu setzen und auf die Beseitigung der festgestellten Unzulänglichkeiten hinzuwirken. Wird dem in angemessener Frist nicht entsprochen, kann sich die Bewohnerservicestelle an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft wenden.(5) Um die Mitwirkung der Bewohner bei allen Angelegenheiten, welche die Rechte der Bewohner betreffen, zu gewährleisten, hat der Heimträger zu ermöglichen, dass in geheimer Wahl in einem Heim für jeweils 50 Bewohner eine Bewohnervertreterin oder ein Bewohnervertreter aus dem Kreis der Bewohner für zwei Jahre gewählt wird. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner ist zur Wahl der Bewohnervertreterin oder des Bewohnervertreters berechtigt und darf als Bewohnervertreterin oder Bewohnervertreter gewählt werden. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner kann die Wahl zur Bewohnervertreterin oder zum Bewohnervertreter ablehnen.(6) Der Heimträger hat die Bewohnervertreter über alle Angelegenheiten zu informieren, welche die Rechte der Bewohner betreffen. Der Heimträger hat die Bewohnervertreter in Angelegenheiten, welche die Rechte der Bewohner betreffen, anzuhören.(7) In jedem Heim hat ein Vertreter der bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft eingerichteten Heimkommission regelmäßig Sprechtage abzuhalten, bei denen die Bewohner oder deren Vertrauenspersonen die Gelegenheit haben, Anliegen, Beschwerden oder Wünsche vorzubringen.

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$ 6. Beendigung des HeimaufenthaltsKann sich eine Bewohnerin oder ein Bewohner bei Beendigung des Heimaufenthalts nicht selbst versorgen und ist auch keine andere Betreuung und Pflege sichergestellt, hat sich der Heimträger, nachdem er von der beabsichtigten Beendigung des Heimaufenthalts Kenntnis erlangt hat, umgehend an den nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträger zu wenden, der die Bewohnerin oder den Bewohner über die Angebote der weiteren Betreuung und Pflege zu informieren und im Bedarfsfall geeignete Maß-nahmen zu setzen hat.

3. ABSCHNITT | Pflichten der Heimträger

§ 7. Betriebs- und Leistungsbeschreibung(1) Der Heimträger hat die Struktur und den Aufgabenbereich des Heimes in einer Betriebs- und Leistungs-beschreibung schriftlich festzulegen.(2) In der Betriebs- und Leistungsbeschreibung ist jedenfalls anzugeben:1. Heimträger;2. Art und Zweckwidmung des Heimes;3. Grad der Pflegebedürftigkeit der für die Aufnahme in Betracht kommenden Personen;4. Voraussetzungen für die Aufnahme von Personen, die eine physische oder psychische Beeinträchtigung aufweisen;5. Standards der Betreuung und Pflege sowie der medizinischen Betreuung;6. pflegerisches, medizinisches, therapeutisches, psychologisches und psychotherapeutisches Leistungs-angebot;7. Ausstattung des Heimes, insbesondere der Wohn- und Pflegeeinheiten;8. Bettenanzahl und deren Aufteilung auf die einzelnen Wohn- und Pflegeeinheiten;9. Maßnahmen der Qualitätsarbeit.(3) Die Betriebs- und Leistungsbeschreibung ist den Bewohnern im Zuge ihrer Aufnahme zur Kenntnis zu bringen und im Heim gut sichtbar und lesbar anzuschlagen oder als Broschüre aufzulegen.(4) Bei wesentlichen Änderungen ist die Betriebs- und Leistungsbeschreibung anzupassen. Die Betriebs- und Leistungsbeschreibung ist im Heim zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Organe des Magistrats und des nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträgers bereit zu halten.(5) Der Heimträger hat die Betriebs- und Leistungsbeschreibung und jede wesentliche Änderung derselben zum Zweck der öffentlichen Einsichtnahme auf seiner Homepage zu veröffentlichen, sofern er über eine solche verfügt. Die Betriebs- und Leistungsbeschreibung und jede wesentliche Änderung derselben ist jedenfalls vom Heimträger in einer für die Allgemeinheit zugänglichen Weise zur Einsicht bereit zu halten.

§ 8. Heimordnung1) Der Heimträger hat die Regelungen über den inneren Betrieb des Heimes in einer Heimordnung schrift-lich festzulegen.(2) Die Heimordnung hat jedenfalls zu enthalten:1. Bestimmungen über den Vorgang bei der Aufnahme und Beendigung des Heimaufenthalts der Bewohner;2. Bestimmungen über die internen Organisationsabläufe, die nach den Bedürfnissen der Bewohnerge-meinschaft auszurichten sind;3. Bestimmungen über die Befugnisse der im Heim tätigen Personen;4. Bestimmungen über die Mitwirkung der Bewohner;5. Bestimmungen über die Erreichbarkeit der Direktion und der Pflegedienstleitung;6. weitere für den zweckentsprechenden Betrieb des Heimes erforderliche Bestimmungen.(3) Die Heimordnung ist den Bewohnern bei ihrer Aufnahme zur Kenntnis zu bringen und im Heim gut sichtbar und lesbar anzuschlagen oder als Broschüre aufzulegen.(4) Bei wesentlichen Änderungen ist die Heimordnung anzupassen. Die Heimordnung ist im Heim zur jeder-zeitigen Einsichtnahme durch Organe des Magistrats und des nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträgers bereit zu halten.(5) Der Heimträger hat die Heimordnung und jede wesentliche Änderung derselben zum Zweck der öf-fentlichen Einsichtnahme auf seiner Homepage zu veröffentlichen, sofern er über eine solche verfügt. Die Heimordnung und jede wesentliche Änderung derselben ist jedenfalls vom Heimträger in einer für die Allgemeinheit zugänglichen Weise zur Einsicht bereit zu halten.

§ 9. Personalausstattung(1) Der Heimträger hat unabhängig von sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu sorgen, dass die Dienstleistungen des Heimes von fachlich qualifizierten und befugten Personen in ausreichender Anzahl erbracht werden, damit der Heimbetrieb entsprechend der Struktur und dem Aufgabenbereich des Heimes

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erfolgt. Die fachlichen Anforderungen an die im Heim tätigen Personen haben sich dabei an der Struktur und am Aufgabenbereich des Heimes, an den Bedürfnissen der Bewohner und am Erkenntnisstand der Wissenschaft zu orientieren. Die notwendige Anzahl an Pflegepersonal hat sich an der Anzahl der Bewoh-ner unter Einbeziehung des Grades ihrer Pflegebedürftigkeit zu bemessen.(2) Der Heimträger hat ein Personalkonzept zu erstellen. Das Personalkonzept hat sich an der Struktur und am Aufgabenbereich des Heimes zu orientieren.(3) Im Personalkonzept ist jedenfalls anzugeben:1. Organisation der Direktion;2. Organisation des Pflegedienstes;3. Personalplan, der die Zahl, das zeitliche Ausmaß der Voll- und Teilzeitbeschäftigung sowie die Funkti-onen und Qualifikationen aller im Heim im Rahmen von Betreuung, Pflege und Therapie tätigen Personen festlegt;4. Stellenbeschreibungen für alle wesentlichen Funktionen im Heim;5. Personalentwicklungsmaßnahmen, die Art und Ausmaß der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen regeln;6. Angaben über Art und Ausmaß der berufsbegleitenden Supervision.(4) Bei wesentlichen Änderungen ist das Personalkonzept anzupassen. Das Personalkonzept ist im Heim zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Organe des Magistrats und des nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträgers bereit zu halten.

§ 10. DirektionDer Heimträger hat eine fachlich und zur Leitung geeignete Person zu bestellen, die für den gesamten Heimbetrieb verantwortlich ist. Eine Person ist für die Wahrnehmung der Aufgaben der Direktion fachlich geeignet, wenn sie durch entsprechende Schulung über hinreichende betriebwirtschaftliche Kenntnisse verfügt, und zur Leitung eines Heimes geeignet, wenn sie durch entsprechende Schulung über hinreichende Kenntnisse in der Organisation und Personalführung verfügt. Für den Fall der Verhinderung ist die Vertre-tung durch eine qualifizierte Person sicherzustellen.

§ 11. Pflegedienstleitung(1) Der Träger eines Pflegeheimes hat eine fachlich und zur Leitung geeignete Person zu bestellen, die für den gesamten Pflegebereich verantwortlich ist. Eine Person ist für die Pflegedienstleitung fachlich geeignet, wenn sie eine Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ist, und zur Leitung geeignet, wenn sie durch entsprechende Weiterbildung über hinreichende Kenntnisse in der Organisation und Personalführung verfügt. Für den Fall der Verhinderung ist die Vertretung durch eine qualifizierte Person sicherzustellen.(2) Die Pflegedienstleitung hat ein pflegerisches Konzept über die Gestaltung der Pflege zu erstellen, das folgende Angaben zu enthalten hat:1. Beschreibung der pflegerischen Versorgung in Bezug auf die Betriebs- und Leistungsbeschreibung;2. Pflegeverständnis (Pflegeleitbild);3. zugrunde gelegte Pflegemodelle und -konzepte;4. Umsetzung der zugrunde gelegten Pflegemodelle und -konzepte;5. Aufbau- und Ablauforganisation der Pflege.(3) Bei wesentlichen Änderungen ist das pflegerische Konzept anzupassen. Das pflegerische Konzept ist im Heim zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Organe des Magistrats und des nach § 34 Wiener Sozi-alhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträgers bereit zu halten. Das pflegerische Konzept ist den Bewohnern bei der Aufnahme zur Kenntnis zu bringen und im Heim gut sichtbar und lesbar anzuschlagen oder als Broschüre aufzulegen.

§ 12. Medizinische Betreuung(1) Der Heimträger hat in Abhängigkeit vom Betreuungsbedarf der Bewohner die medizinische Betreuung durch Ärzte sicherzustellen. Die Betreuung kann durch im Heim tätige Ärzte oder durch rasche Erreichbar-keit von Ärzten erfolgen.(2) Für den Fall, dass eine Bewohnerin oder ein Bewohner unvorhergesehen und rasch ärztliche Hilfe be-nötigt, ist ein Notfallprogramm zu erstellen. Das Notfallprogramm ist schriftlich festzulegen und dem Personal nachweislich schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Das Personal ist in Bezug auf das Notfallpro-gramm zu schulen.(3) Bei jeder Änderung der Erreichbarkeit rascher ärztlicher Hilfe ist unverzüglich das Notfallprogramm zu ändern und dem Personal nachweislich schriftlich zur Kenntnis zu bringen.

§ 13. Medizinischer Verantwortlicher(1) Der Heimträger hat einen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt als medizinischen Ver-antwortlichen zu bestellen. Der medizinische Verantwortliche hat ein medizinisches und therapeutisches

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Konzept zu erstellen sowie regelmäßig durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das medizini-sche und therapeutische Konzept eingehalten wird.(2) Im medizinischen Konzept ist anzugeben, wie die medizinische Betreuung erfolgt. Das medizinische Konzept hat jedenfalls zu enthalten:1. Name des Arztes, der das Konzept erstellt hat, und dessen Erreichbarkeit;2. Beschreibung der medizinischen Versorgung in Bezug auf die Betriebs- und Leistungsbeschreibung;3. Liste der niedergelassenen Ärzte in der Umgebung des Heimes und deren Erreichbarkeit;4. Liste der im Heim tätigen Ärzte, deren fachliche Ausbildung und Erreichbarkeit, sofern im Heim Ärzte tätig sind;5. Notfallprogramm nach § 12.(3) Im therapeutischen Konzept ist anzugeben, wie die therapeutische Versorgung durch Angehörige des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes erfolgt. Das therapeutische Konzept hat jedenfalls zu ent-halten:1. Name des Arztes, der das Konzept erstellt hat, und dessen Erreichbarkeit;2. Beschreibung der therapeutischen Versorgung in Bezug auf die Betriebs- und Leistungsbeschreibung;3. Liste der niedergelassenen Therapeuten in der Umgebung des Heimes und deren Erreichbarkeit;4. Liste der im Heim tätigen Therapeuten, deren fachliche Ausbildung und Erreichbarkeit, sofern im Heim Therapeuten tätig sind.(4) Bei wesentlichen Änderungen ist das medizinische und therapeutische Konzept anzupassen. Das me-dizinische und therapeutische Konzept ist im Heim zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Organe des Magistrats und des nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträgers bereit zu halten. Das medizinische und therapeutische Konzept ist den Bewohnern bei der Aufnahme zur Kenntnis zu bringen und im Heim gut sichtbar und lesbar anzuschlagen oder als Broschüre aufzulegen.

§ 14. Hygienefachkraft(1) Der Heimträger hat zur Wahrung der Belange der Hygiene eine fachlich geeignete Person als Hygiene-fachkraft zu bestellen. Eine Person ist als Hygienefachkraft fachlich geeignet, wenn sie eine Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ist. Das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit hat sich nach der Größe und dem Leistungsangebot des Heimes zu richten.(2) Die Hygienefachkraft hat Maßnahmen zu setzen, die der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen und der Gesunderhaltung dienen. Zur Durchführung dieser Maßnahmen hat die Hygienefach-kraft gemeinsam mit dem medizinischen Verantwortlichen einen Hygieneplan zu erstellen, der Maßnah-men zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen vorsieht.(3) Der Hygieneplan ist im Heim zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Organe des Magistrats und des nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträgers bereit zu halten.

§ 15. Sicherheitsbeauftragter(1) Der Heimträger hat zur Wahrung der technischen Sicherheit und des einwandfreien Funktionierens der im Heim verwendeten medizinisch-technischen Geräte und technischen Einrichtungen sowie zur Wahrung des Brandschutzes eine fachlich geeignete Person zum Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Eine Person ist als Sicherheitsbeauftragter fachlich geeignet, wenn sie durch entsprechende Schulung über hinreichen-de Kenntnisse auf dem Gebiet der technischen Sicherheit und des Brandschutzes verfügt. Das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit hat sich nach der Größe und dem Leistungsangebot des Heimes zu richten.(2) Der Sicherheitsbeauftragte hat die medizinisch-technischen Geräte und die technischen Einrichtun-gen des Heimes regelmäßig zu überprüfen oder für Überprüfungen zu sorgen und festgestellte Mängel zu beheben oder für deren Behebung zu sorgen. Das zeitliche Intervall der Überprüfungen hat sich nach den technischen und sicherheitstechnischen Vorschriften zu richten.(3) Der Sicherheitsbeauftragte hat alle Vorkehrungen zu treffen, damit das Heim bei Brandgefahr unver-züglich geräumt werden kann und, sofern erforderlich, für die Setzung von Maßnahmen zu sorgen, die der Brandabschnittsbildung und der Sicherung der Fluchtwege dienen. Er hat weiters eine Brandschutzord-nung mit einem zweckmäßigen Räumungsplan zu erstellen.(4) Die Dokumentationen über die Überprüfungen nach Abs. 2 und die Brandschutzordnung einschließlich Räumungsplan nach Abs. 3 sind zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Organe des Magistrats und des nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträgers bereit zu halten.

§ 16. Baulich – technische Ausstattung(1) Der Heimträger hat unabhängig von sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu sorgen, dass bei der Errichtung und Ausstattung von Heimen auf die Sicherstellung der gesundheitlichen und sozialen Interessen sowie der individuellen Bedürfnisse der Bewohner Bedacht genommen wird.(2) Bei der Errichtung und Ausstattung von Heimen ist insbesondere zu beachten, dass:1. der Standort des Heimes unter möglichster Berücksichtigung der Integration in die städtische Umwelt

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gewählt wird;2. die Aufteilung der Räume in familiäre Strukturen erfolgt;3. die erforderliche Infrastruktur wie insbesondere Therapieräume, Räume für Rehabilitationsangebote, Sozialräume, Aufenthaltsräume und Räume für Dienstleistungen geschaffen werden;4. die für Größe und Ausstattung der Zimmer jeweils geltenden Standards berücksichtigt werden;5. grundsätzlich Einbettzimmer errichtet werden, wobei auch Zweibettzimmer vorzusehen sind und für Personen, die entsprechende soziale Kontakte wünschen, bis zu Vierbettzimmer vorgesehen werden kön-nen; insgesamt ist auf eine ausgewogene Mischung zu achten.

§ 17. Dokumentation(1) Der Heimträger hat über jede Bewohnerin und jeden Bewohner eine Dokumentation zu führen. In die Dokumentation sind die pflegerischen, medizinischen, therapeutischen und die zum Wohl der Bewohnerin oder des Bewohners erforderlichen Maßnahmen einzutragen. Überdies sind auch die weiteren für die Be-wohnerin oder den Bewohner wichtigen Tatsachen vom Heimträger oder vom pflegenden, medizinischen und therapeutischen Personal festzuhalten.(2) In der Dokumentation ist vom Heimträger oder vom pflegenden, medizinischen und therapeutischen Personal jedenfalls anzugeben:1. Name des Heimes;2. Vor- und Zuname, Titel, Geschlecht und Geburtsdatum der Bewohnerin oder des Bewohners;3. Tag und Anlass der Aufnahme;4. Name der Vertrauensperson oder eines allfälligen gesetzlichen Vertreters und erforderliche Daten für eine Kontaktaufnahme;5. Tag der Beendigung des Heimaufenthalts.(3) In der Dokumentation über eine Bewohnerin oder einen Bewohner, der betreut und gepflegt wird, ist vom Heimträger oder vom pflegenden, medizinischen und therapeutischen Personal darüber hinaus jeden-falls anzugeben:1. hauptverantwortliche Pflegepersonen;2. Angaben über den allgemeinen Gesundheitszustand;3. Angaben zu den Aktivitäten des täglichen Lebens wie insbesondere Angaben über Ernährung und Mobi-lität unter Berücksichtigung der Biographie der Bewohnerin oder des Bewohners;4. Angaben über die Anamnese, die Diagnose und die Therapie;5. Angaben über die Ziele bei der Aufnahme und im weiteren Verlauf;6. Pflegemaßnahmen zur Erreichung dieser Ziele;7. Angaben über allfällige Freiheitsbeschränkungen nach § 6 Heimaufenthaltsgesetz – HeimAufG, BGBl. I Nr. 11/2004;8. Angaben über die Einstufung nach einem Pflegegeldgesetz.(4) Der Heimträger hat die Dokumentationen vertraulich zu führen und derart zu verwahren, dass eine missbräuchliche Kenntnisnahme ihrer Inhalte ausgeschlossen ist.(5) Zur Sicherung der Zwecke nach Abs. 4 hat der Heimträger organisatorische Vorkehrungen zu treffen, die den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen im Sinne des § 1 Abs. 2 Datenschutzgesetz 2000 – DSG 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2001, sicherstellen. Als organisatorische Vorkehrungen sind insbesondere vorzusehen:1. Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff;2. Protokollierung der Zugriffe auf die Daten;3. Verschlüsselung der Daten bei deren Übermittlung in offene Netze.(6) Der Heimträger hat die Dokumentation über eine Bewohnerin oder einen Bewohner zehn Jahre nach Beendigung des Heimaufenthalts aufzubewahren.

§ 18. Qualitätsarbeit(1) Der Heimträger hat im Rahmen der Organisation Maßnahmen der Qualitätsarbeit vorzusehen. Die Maß-nahmen sind so zu gestalten, dass sie den wissenschaftlich anerkannten Maßstäben der Qualitätsarbeit entsprechen und regelmäßige vergleichende Prüfungen der Leistungsqualität ermöglichen.(2) Der Heimträger hat die Voraussetzungen für interne Maßnahmen der Qualitätsarbeit zu schaffen. Diese Maßnahmen haben die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu umfassen. Die Unterlagen über die gesetzten Maßnahmen in der Qualitätsarbeit sind im Heim zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Organe des Magistrats und des nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträgers bereit zu halten.

§ 19. Statistikbericht(1) Der Heimträger hat dem Magistrat jährlich bis spätestens Ende Februar des Folgejahres einen Statistik-bericht über das vorangegangene Betriebsjahr vorzulegen.

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(2) Im Statistikbericht ist jedenfalls anzugeben:1. Anzahl der Betreuungs- und Pflegeplätze zum Stichtag 31. Dezember des vorangegangenen Betriebsjahres;2. Anzahl der Bewohner mit Angaben von Alter und Geschlecht sowie deren Kostenträger zum Stichtag 31. Dezember des vorangegangenen Betriebsjahres;3. Änderung der Anzahl der Bewohner zum Stichtag 31. Dezember des vorangegangenen Betriebsjahres;4. Personalplan nach § 9 Abs. 3 Z 3 zum Stichtag 31. Dezember des vorangegangenen Betriebsjahres;5. Bericht über die gesetzten Maßnahmen in der Qualitätsarbeit.

§ 20. Fortbildung,Weiterbildung und Supervision des Personals(1) Der Heimträger hat sicherzustellen, dass die notwendige Fort- und Weiterbildung des Personals ge-währleistet ist.(2) Der Heimträger hat sicherzustellen, dass eine berufsbegleitende Supervision des zur Betreuung und Pflege eingesetzten Personals gewährleistet ist.

§ 21. ArzneimittelvorratDer Heimträger hat die für die erste Hilfeleistung in dringenden Fällen notwendigen Arzneimittel vorrätig zu halten. Darüber hinaus kann der Heimträger die für einzelne Bewohner notwendigen Arzneimittel vor-rätig halten. Der gesamte Arzneimittelvorrat ist fachgerecht zu verwahren.

§ 21. Aufnahme, Änderung oder Einstellung des Betriebes(1) Der Heimträger hat die Aufnahme, die Erweiterung, die wesentliche Einschränkung des Betriebes, sons-tige wesentliche Änderungen wie insbesondere Änderung des Leistungsangebotes und die Einstellung des Betriebes spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Maßnahme dem Magistrat unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen schriftlich anzuzeigen.(2) Im Fall der Anzeige der Aufnahme des Betriebes sind vom Heimträger folgende Unterlagen vorzulegen:1. Angaben über den Heimträger und der für ihn handelnden Person;2. Nachweis der Verlässlichkeit des Heimträgers und der für ihn handelnden Person, sofern es sich dabei um natürliche Personen handelt;3. Nachweis über das Eigentumsrecht oder sonstige Rechte zur Benützung des Heimes;4. maßstabgerechte Baupläne eines Bausachverständigen;5. Baubeschreibung;6. Betriebs- und Leistungsbeschreibung;7. Heimordnung;8. Personalkonzept;9. pflegerisches Konzept;10. medizinisches und therapeutisches Konzept;11. Prüfzertifikate von hiezu nach den Berufsvorschriften befugten Personen hinsichtlich der medizi-nisch-technischen Geräte und technischen Einrichtungen;12. Nachweis über die Erstattung der baubehördlichen Fertigstellungsanzeige.(3) Im Fall der Anzeige der Erweiterung oder der wesentlichen Einschränkung des Betriebes sowie sonsti-ger wesentlicher Änderungen sind vom Heimträger in Verbindung mit der Anzeige jene Unterlagen gemäß Abs. 2 vorzulegen, die für die Beurteilung der beabsichtigten Maßnahme erforderlich sind.(4) Im Fall der Einstellung oder der wesentlichen Einschränkung des Betriebes hat der Heimträger dem Magistrat spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Einstellung oder Einschränkung des Betriebes schriftlich anzuzeigen, wie die weitere Betreuung und Pflege der Bewohner erfolgt.(5) Legt der Heimträger in Verbindung mit der Anzeige der Aufnahme oder der Erweiterung des Betriebes oder der sonstigen wesentlichen Änderung die erforderlichen Unterlagen nicht vor, kann der Magistrat die angezeigte Maßnahme nach fruchtlosem Ablauf einer vom Magistrat gesetzten angemessenen Frist untersagen.(6) Im Fall der Anzeige der Aufnahme, der Erweiterung, der wesentlichen Einschränkung des Betriebes oder der sonstigen wesentlichen Änderung hat der Magistrat binnen drei Monaten ab Einlangen der Anzeige und der vollständigen Unterlagen die Aufnahme, die Erweiterung, die wesentliche Einschränkung des Be-triebes oder die sonstige wesentliche Änderung zu untersagen, wenn durch den Betrieb oder Weiterbetrieb des Heimes die Bestimmungen dieses Gesetzes oder die Bestimmungen der Verordnung gemäß § 30 nicht eingehalten werden.(7) Untersagt der Magistrat nicht binnen drei Monaten ab Einlangen der Anzeige und der vollständigen Unterlagen die Aufnahme, die Erweiterung, die wesentliche Einschränkung des Betriebes oder die sonstige wesentliche Änderung oder erklärt der Magistrat schriftlich schon vor Ablauf der Frist, dass die Aufnahme, die Erweiterung, die wesentliche Einschränkung des Betriebes oder die sonstige wesentliche Änderung nicht untersagt wird, darf der Betrieb aufgenommen oder weitergeführt werden.(8) Der Magistrat kann die angezeigte Maßnahme binnen drei Monaten ab Einlangen der Anzeige und

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der vollständigen Unterlagen unter Vorschreibung von Aufträgen im erforderlichen Ausmaß, die nach ge-sundheitlichen, organisatorischen, personellen, technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen unbedingt notwendig sind, zulassen.(9) Gegen Bescheide des Magistrats nach Abs. 5, 6 und 8 kann Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien erhoben werden.(10) Bescheide nach Abs. 5, 6 und 8, Erklärungen nach Abs. 7 sowie Beschwerdevorentscheidungen und Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Wien sind von der Aufsichtsbehörde dem nach § 34 Wiener So-zialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträger in Abschrift zur Kenntnis zu bringen.

§ 23. Änderung des Heimträgers(1) Jede beabsichtigte Änderung des Heimträgers ist dem Magistrat spätestens drei Monate vor der Än-derung schriftlich durch den bisherigen und den neuen Heimträger anzuzeigen. Der Anzeige über die be-absichtigte Änderung des Heimträgers sind entsprechende Nachweise des neuen Heimträgers gemäß § 22 Abs. 2 Z 1 bis 3 beizulegen.(2) Im Fall der Anzeige der Änderung des Heimträgers hat der Magistrat binnen drei Monaten ab Einlangen der Anzeige und der vollständigen Unterlagen die Änderung des Heimträgers zu untersagen, wenn:1. der neue Heimträger oder die für ihn handelnde Person nicht verlässlich ist,2. der neue Heimträger kein Eigentumsrecht oder sonstiges Recht zur Benützung des Heimes hat.(3) Gegen Bescheide des Magistrats nach Abs. 2 kann Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien erhoben werden.(4) Bescheide nach Abs. 2 sowie Beschwerdevorentscheidungen und Entscheidungen des Verwaltungsge-richtes Wien sind von der Aufsichtsbehörde dem nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträger in Abschrift zur Kenntnis zu bringen.

§ 24. Bewilligung innovativer Modelle und Projekte(1) Modelle innovativer Betriebskonzepte und Projekte organisatorischer Neuentwicklungen in und un-abhängig von bestehenden Heimen, die eine Abweichung von den Bestimmungen dieses Gesetzes bzw. der darauf beruhenden Verordnung darstellen, können vom Magistrat auf Antrag mit Bescheid unter Vor-schreibung erforderlicher Auflagen und zeitlicher Befristungen zugelassen werden, wenn durch Vorlage ge-eigneter und fundierter Unterlagen glaubhaft gemacht wird, dass die Ziele dieses Gesetzes trotz gegebener Abweichungen von einzelnen seiner Vorgaben gleichermaßen erreicht werden.(2) Sollte sich nach Erteilung einer Bewilligung nach Abs. 1 herausstellen, dass die Vorschreibung weiterer Auflagen zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes notwendig und geeignet ist, sind weitere Auflagen vor-zuschreiben.(3) Sollte sich nach Erteilung einer Bewilligung nach Abs. 1 herausstellen, dass die Ziele dieses Gesetzes trotz erteilter Auflagen nicht erreicht werden und eine Erreichung dieser Ziele auch bei Vorschreibung weiterer Auflagen nicht zu erwarten ist, ist die Bewilligung zurückzunehmen.(4) Gegen Bescheide nach Abs. 1 bis 3 kann Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien erhoben werden.(5) Bescheide nach Abs. 1 bis 3 sowie Beschwerdevorentscheidungen und Entscheidungen des Verwaltungs-gerichtes Wien sind von der Aufsichtsbehörde dem nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträger in Abschrift zur Kenntnis zu bringen.(6) Die Bestimmungen über die Aufsicht gelten sinngemäß.

4 ABSCHNITT | Betriebspflichten

§ 25. Verschwiegenheitspflicht(1) Der Heimträger und die in einem Heim tätigen Personen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn:1. nach gesetzlichen Vorschriften eine Auskunftspflicht vorgesehen ist;2. Mitteilungen an Bundes-, Landes- oder Gemeindebehörden sowie an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft zur Wahrnehmung der diesen Stellen übertragenen Aufgaben erforderlich sind;3. der durch die Offenbarung der Tatsache Betroffene von der Geheimhaltung entbunden hat;4. die Offenbarung der Tatsache nach Art und Inhalt zum Schutz höherwertiger Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege, der Rechtspflege, der Entscheidung über Pflegegeld oder vergleichbare Leistungen un-bedingt erforderlich ist.(3) Der Heimträger hat das Personal auf diese Verschwiegenheitspflicht nachweislich schriftlich hinzuweisen.

§ 26. Datenschutz(1) Im Fall der Aufnahme einer Person in ein Heim nach einem Aufenthalt in einer Krankenanstalt hat der

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Rechtsträger der Krankenanstalt eine Ausfertigung des Patientenbriefes nach § 38 Abs. 2 Wiener Kranken-anstaltengesetz 1987 – Wr. KAG zum Zweck der Führung der Dokumentation sowie der weiteren Betreuung und Pflege der Bewohnerin oder des Bewohners kostenlos an den Heimträger auf dessen Anfrage wei-terzugeben, sofern der Heimträger diese Daten benötigt, um seinen Verpflichtungen nach diesem Gesetz nachzukommen und die Bewohnerin oder der Bewohner nicht in der Lage ist, den Patientenbrief an den Heimträger zu übergeben.(2) Zum Schutz der Geheimhaltungsinteressen der nach Abs. 1 Betroffenen hat der Heimträger organisato-rische Vorkehrungen unter sinngemäßer Anwendung des § 17 Abs. 5 zu treffen.

§ 27. Verbot der Annahme von Vermögen(1) Dem Heimträger und den im Heim tätigen Personen ist es untersagt, von einer Bewohnerin oder einem Bewohner über das im Heimvertrag vereinbarte Entgelt hinaus Vermögen für sich oder für Dritte anzuneh-men.(2) Dies gilt nicht für Zuwendungen, die mittels gerichtlich oder notariell beglaubigter Dokumente für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke gewährt werden und für Zuwendungen von geringem materiellen Wert.

5 ABSCHNITT | Kontrollbestimmungen

§ 28. Aufsicht(1) Die Heime unterliegen der behördlichen Aufsicht. Aufsichtsbehörde ist der Magistrat. Die Aufsicht ist dahingehend auszuüben, dass die Heime nach Führung und Ausstattung den gesundheitlichen, organi-satorischen, personellen, technischen und sicherheitstechnischen Erfordernissen einer fachgerechten pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Betreuung zu entsprechen haben. Unabhängig von sonstigen rechtlichen Regelungen muss der Betrieb eines Heimes den Bestimmungen dieses Gesetzes und den Bestimmungen der Verordnung gemäß § 30 entsprechen.(2) Der Magistrat hat den Betrieb eines Heimes im Fall einer Beschwerde unverzüglich und darüber hin-aus längstens in Abständen von einem Jahr von Amts wegen zu überprüfen. In Ausübung seiner Aufsicht ist der Magistrat jederzeit berechtigt mündliche Verhandlungen in Verbindung mit einem Augenschein durchzuführen, um insbesondere zu prüfen, ob den in diesem Gesetz und in einer Verordnung nach § 30 festgelegten Vorschriften entsprochen wird.(3) Der Heimträger hat den Organen des Magistrats die Wahrnehmung der Aufsicht zu ermöglichen. Er hat ihnen jederzeit Zutritt zu den Räumlichkeiten des Heimes zu gewähren, Kontrollen durchführen zu lassen und erforderliche Auskünfte zu erteilen. Der Heimträger hat den Organen des Magistrats vorzulegen:1. Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass er seine Informationspflichten gegenüber den Bewohnern und deren Vertrauenspersonen erfüllt;2. Unterlagen, aus denen ersichtlich ist, dass er seine Pflichten nach diesem Gesetz und nach der Verord-nung gemäß § 30 einhält;3. Personaldaten, aus denen die berufliche Qualifikation der im Heim tätigen Personen ersichtlich ist.Die Dokumentationen nach § 17 sind vom Heimträger den Organen des Magistrats ebenfalls vorzulegen, damit von ihnen geprüft werden kann, ob die Dokumentationen die erforderlichen Angaben enthalten und ob die Bewohner, die betreut und gepflegt werden, eine fachgerechte Betreuung erhalten. Der Heimträger hat einen ungehinderten Kontakt zwischen den Bewohnern und den Organen des Magistrats zuzulassen.(4) Werden bei der Überprüfung eines Heimes Mängel festgestellt, hat der Magistrat dem Heimträger die Behebung der Mängel unter Setzung einer angemessenen Frist aufzutragen.(5) Der Magistrat kann jederzeit Auflagen im erforderlichen Ausmaß vorschreiben, die nach gesundheitli-chen, organisatorischen, personellen, technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen unbedingt notwendig sind.(6) Der Magistrat hat den Betrieb eines Heimes ganz oder teilweise zu untersagen, wenn:1. schwerwiegende Mängel vorliegen, die nicht behebbar sind oder zu deren Behebung der Heimträger nicht bereit ist;2. schwerwiegende Mängel trotz Erteilung eines Auftrages nach Abs. 4 nicht behoben wurden;3. eine für das Leben oder die Gesundheit der Bewohner derart unmittelbar drohende Gefahr besteht, dass die Erteilung eines Auftrags nach Abs. 4 oder die Vorschreibung von Auflagen nach Abs. 5 nicht abgewartet werden kann.(7) Ein nach Abs. 6 erlassener Bescheid ist wieder aufzuheben, wenn auf Grund einer neuerlichen Überprü-fung oder durch Vorlage von Unterlagen, aus denen die Mängelbehebung hervorgeht, feststeht, dass der Grund für die Untersagung weggefallen ist.(8) Gegen Bescheide des Magistrats nach Abs. 4 bis 7 kann Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien erhoben werden.

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(9) Die Aufsichtsbehörde hat dem nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträger zum Zweck der Gewährung von sozialen Diensten sowie von Pflege in Heimen, die dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterliegen, über das Vorliegen, die Art und das Ausmaß von im Rahmen der Aufsichtsfüh-rung festgestellten Mängeln Auskunft zu erteilen.(10) Bescheide nach Abs. 4 bis 7 sowie Beschwerdevorentscheidungen und Entscheidungen des Verwal-tungsgerichtes Wien sind von der Aufsichtsbehörde dem nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zu-ständigen Sozialhilfeträger in Abschrift zur Kenntnis zu bringen.

§ 29. Heimkommission(1) Zur Unterstützung des Magistrats bei seiner Aufsicht und zu dessen Beratung in Heimangelegenheiten ist bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft eine Heimkommission einzurichten. Die Heimkommission hat regelmäßig den Betreuungs- und Pflegestandard der Heime zu beurteilen und dem Magistrat jährlich darüber zu berichten. In grundsätzlichen Fragen der Betreuung und Pflege der Bewohner kann die Heimkommission Empfehlungen abgeben und bei allen wichtigen, die Rechte und In-teressen der Bewohner betreffenden Angelegenheiten, Vorschläge zur Förderung der Rechte und Interessen der Bewohner erstatten. Zur Ausübung ihrer Aufgaben hat die Heimkommission das Recht zur Einsicht-nahme in die Dokumentationen nach § 17.(2) Der Heimkommission haben jedenfalls anzugehören:1. zwei Fachleute aus dem Pflegebereich,2. zwei Vertreter der Heimträger,3. ein Arzt sowie4. eine auf Beschwerdemanagement in der Pflege spezialisierte Person.Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied vorzusehen. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder gemäß Z 1 bis 3 sind vom Magistrat im Einvernehmen mit der Wiener Patientenanwaltschaft zu bestellen. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder gemäß Z 1 bis 3 sind vom Magistrat im Einvernehmen mit der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft zu bestellen. Die Tätigkeit der Mitglieder und Ersatzmitglieder ist ehrenamtlich.(3) Die Heimkommission wählt aus ihrer Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden. Die Wahl der Stell-vertreterin oder des Stellvertreters hat in gleicher Weise zu erfolgen.(4) Die Heimkommission ist von der Vorsitzenden oder vom Vorsitzenden regelmäßig, mindestens zweimal pro Jahr, einzuberufen. Überdies ist die Heimkommission von der Vorsitzenden oder vom Vorsitzenden auf Verlangen von mindestens der Hälfte der Mitglieder einzuberufen. Die Sitzungen der Heimkommission sind nicht öffentlich.(5) Die Heimkommission hat eine Geschäftsordnung zu beschließen, die insbesondere folgende Bestimmun-gen zu enthalten hat:1. Aufgaben der Heimkommission;2. Bestellung der Mitglieder und Ersatzmitglieder;3. Dauer der Mitgliedschaft und Ersatzmitgliedschaft;4. Wahl der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden sowie der Stellvertretung;5. Funktionsperiode und vorzeitige Beendigung der Funktionsperiode der Vorsitzenden oder des Vorsit-zenden;6. Einberufung, Teilnahme und Leitung der Sitzungen;7. Beschlussfassung;8. Verschwiegenheitspflicht;9. Protokoll;10. Geschäftsführung.(6) Die Führung der laufenden Geschäfte, die Besorgung der Kanzleigeschäfte und die Vorbereitung der Sitzungen obliegt der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft.

§ 30. Verordnungsermächtigung(1) Die Landesregierung hat durch Verordnung personelle und baulich-technische Mindeststandards für Einrichtungen nach § 2 Abs. 1 Z 2 und 3 festzulegen.(2) Bei Festlegung der personellen Mindeststandards sind folgende Grundsätze sicherzustellen:1. Die Anzahl des einzusetzenden fachlich qualifizierten Personals richtet sich nach der Anzahl der Bewoh-ner und deren Betreuungs- und Pflegebedarf.2. Das Ausmaß des Pflegebedarfs ist nach der Pflegegeldeinstufung zu beurteilen.3. Für das Pflegepersonal ist ein Personalschlüssel festzulegen, wobei aus berücksichtigungswürdigen Gründen eine Bandbreite vorgesehen werden kann. Die Höhe der Abweichung und die Gründe für ihre Zulässigkeit sind in der Verordnung festzulegen.(3) Die baulich-technischen Mindeststandards haben sich zu beziehen auf:1. Größe und Ausstattung der Heime;2. Größe und Ausstattung der Wohneinheiten;

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3. Infrastruktur und Verkehrswege.

6. ABSCHNITT | Strafbestimmungen

§ 31. Strafbestimmungen(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist vom Magistrat mit einer Geldstrafe bis zu 20 000 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen, zu bestrafen, wer:1. entgegen der Bestimmung des § 28 Abs. 3 den Organen des Magistrats die Wahrnehmung der Aufsicht nicht ermöglicht;2. entgegen der Bestimmung des § 28 Abs. 3 den Organen des Magistrats den ungehinderten Kontakt mit den Bewohnern verwehrt;3. einen Mangel nicht innerhalb der gemäß § 28 Abs. 4 gesetzten Frist behebt;4. ein Heim trotz rechtskräftiger Untersagung gemäß § 22 Abs. 5 oder 6, § 28 Abs. 6 oder § 32 Abs. 3 oder 6 betreibt;5. eine gemäß § 22 Abs. 1 oder § 23 Abs. 1 anzeigepflichtige Maßnahme trotz rechtskräftiger Untersagung gemäß § 22 Abs. 5 oder 6 oder § 23 Abs. 2 vornimmt;6. ein von den Bestimmungen dieses Gesetzes abweichendes Modell oder Projekt nach § 24 ohne Bewilli-gung des Magistrats gemäß § 24 Abs. 1 oder trotz rechtskräftiger Zurücknahme dieser Bewilligung gemäß § 24 Abs. 3 betreibt.(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist vom Magistrat mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu drei Wochen, zu bestrafen, wer:1. der Verpflichtung zur Erstellung oder Änderung einer Betriebs- und Leistungsbeschreibung gemäß § 7 Abs. 1 und 2 oder 4 zuwiderhandelt;2. der Verpflichtung zur Erstellung oder Änderung einer Heimordnung gemäß § 8 Abs. 1 und 2 oder 4 zuwiderhandelt;3. der Verpflichtung zur Erstellung oder Änderung eines Personalkonzepts gemäß § 9 Abs. 2 und 3 oder 4 zuwiderhandelt;4. die Anzeigepflichten nach § 22 Abs. 1 bis 3, § 23 Abs. 1 oder § 32 Abs. 2 oder 5 verletzt;5. die in § 4 Abs. 1, 3 und 4, § 5 Abs. 1, 2, 5 und 6, § 6, § 7 Abs. 3 bis 5, § 8 Abs. 3 bis 5, § 9 Abs. 1 und 4, § 10, § 11, § 12, § 13, § 14, § 15, § 16 Abs. 1, § 17, § 18, § 19, § 20, § 21, § 22 Abs. 4 oder § 24 Abs. 3 enthaltenen Pflichten verletzt;6. die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 25 Abs. 1 verletzt;7. für sich oder für Dritte einen Vermögensvorteil entgegen der Bestimmung des § 27 annimmt;8. den Bestimmungen der Verordnung nach § 30 zuwiderhandelt.(3) Eine Verwaltungsübertretung nach den vorstehenden Bestimmungen liegt nicht vor, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentliche Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet.(4) Entgegen § 27 angenommene Vermögensvorteile sind für verfallen zu erklären. Ist ein Verfall nicht möglich, so ist über den Täter eine Verfallsersatzstrafe zu verhängen, deren Höhe dem Wert des gewährten Vermögensvorteiles entspricht.(5) Der Erlös für die nach Abs. 4 verfallenen Vermögensvorteile bzw. der Wertersatz fließt dem Land Wien zu und ist für Belange des Gesundheitswesens zu verwenden.

7. ABSCHNITT | Schlussbestimmungen

§ 32. Übergangsbestimmungen(1) Der Heimträger eines bestehenden Heimes hat spätestens ein Jahr nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes die Bestimmungen dieses Gesetzes einzuhalten.(2) Der Heimträger, der zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes ein Heim betreibt und weiter zu betreiben beabsichtigt, hat den Weiterbetrieb des Heimes spätestens ein Jahr nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes dem Magistrat schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige sind anzuschließen:1. Betriebs- und Leistungsbeschreibung;2. Heimordnung;3. Personalkonzept;4. pflegerisches Konzept;5. medizinisch-therapeutisches Konzept;6. Raumplan;7. maßstabgerechter Lageplan des Heimes;8. allgemeine Beschreibung der baulichen Anlagen.(3) Der Magistrat hat auf Grund einer Anzeige nach Abs. 2 binnen sechs Monaten ab Einlangen der Anzeige und der vollständigen Unterlagen den Weiterbetrieb eines bestehenden Heimes, das der Personalausstat-

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tung oder der baulich-technischen Ausstattung nach diesem Gesetz oder einer Verordnung nach § 30 nicht entspricht, zu untersagen, wenn auf Grund von Überprüfungen durch den Magistrat feststeht, dass durch den Weiterbetrieb des Heimes eine Lebensgefahr oder schwerwiegende Gesundheitsgefahr der Bewohner besteht.(4) Untersagt der Magistrat nicht binnen sechs Monaten ab Einlangen der Anzeige und der vollständigen Unterlagen nach Abs. 2 den Weiterbetrieb von bestehenden Heimen, die der Personalausstattung oder der baulich-technischen Ausstattung nach diesem Gesetz oder einer Verordnung nach § 30 nicht entsprechen, ist der Weiterbetrieb der Heime für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes zulässig.(5) Der Heimträger, der ein Heim fünf Jahre ab dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes nach Abs. 4 weiter betreibt und weiter zu betreiben beabsichtigt, hat den Weiterbetrieb des Heimes dem Magis-trat spätestens sechs Monate vor Ablauf der fünfjährigen Frist schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige sind die Unterlagen nach Abs. 2 anzuschließen.(6) Der Magistrat hat auf Grund einer Anzeige nach Abs. 5 binnen sechs Monaten ab Einlangen der Anzeige und der vollständigen Unterlagen den Weiterbetrieb eines bestehenden Heimes, das der baulich-techni-schen Ausstattung nach diesem Gesetz oder einer Verordnung nach § 30 nicht entspricht, zu untersagen, wenn nicht auf Grund von Überprüfungen durch den Magistrat und auf Grund der allgemeinen Versor-gungslage feststeht, dass der Weiterbetrieb des Heimes zur Sicherstellung der ausreichenden Versorgung für die Allgemeinheit unbedingt erforderlich ist.(7) Untersagt der Magistrat nicht binnen sechs Monaten ab Einlangen der Anzeige und der vollständigen Unterlagen nach Abs. 5 den Weiterbetrieb von bestehenden Heimen, die der baulich-technischen Ausstat-tung nach diesem Gesetz oder einer Verordnung nach § 30 nicht entsprechen, ist der Weiterbetrieb bis 31. Dezember 2019 zulässig.(8) Der Magistrat kann den Weiterbetrieb gemäß Abs. 4 oder 7 binnen sechs Monaten ab Einlangen der Anzeige und der vollständigen Unterlagen unter Vorschreibung von Aufträgen im erforderlichen Ausmaß, die nach gesundheitlichen, organisatorischen, personellen, technischen oder sicherheitstechnischen Anfor-derungen unbedingt notwendig sind, zulassen.(9) Kommt der Heimträger der Verpflichtung zur Anzeige des Weiterbetriebes nach Abs. 2 und 5 innerhalb der dafür vorgesehenen Frist nicht nach, kann der Magistrat den Weiterbetrieb des Heimes jederzeit auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs. 3 und 6 untersagen.(10) Gegen Bescheide des Magistrats nach Abs. 3, 6, 8 und 9 kann Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien erhoben werden.(11) Bescheide nach Abs. 3, 6, 8 und 9 sowie Beschwerdevorentscheidungen und Entscheidungen des Ver-waltungsgerichtes Wien sind von der Aufsichtsbehörde dem nach § 34 Wiener Sozialhilfegesetz – WSHG zuständigen Sozialhilfeträger in Abschrift zur Kenntnis zu bringen.

§ 33. In- und Außer-Kraft-Treten(1) Dieses Gesetz tritt drei Monate nach dem Tag der Kundmachung in Kraft.(2) Die Verordnung auf Grund dieses Gesetzes kann bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erlassen und kundgemacht werden. Sie darf aber frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.(3) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes treten die §§ 15 Abs. 2 und 3, 22a und 36 Abs. 3 Wiener Sozialhilfe-gesetz – WSHG außer Kraft.

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Verordnung der Wiener Landesregierung betreffendMindeststandards von Pflegeheimen und Pflegestationen(Durchführungsverordnung zum Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz – WWPG)

Fundstellen der Rechtsvorschrift

Datum Publ.Blatt Fundstelle

29.06.2005 LGBl 2005/31

30.01.2009 LGBl 2009/12

21.12.2012 LGBl 2012/74

Gemäß § 30 Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz – WWPG, LGBl. für Wien Nr. 15/2005, wird verordnet:

1. ABSCHNITT | Inhalt und Anwendungsbereich

§ 1. Mit dieser Verordnung werden personelle und baulich-technische Mindeststandards für folgende Einrichtungen nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz – WWPG, LGBl. für Wien Nr. 15/2005, festgelegt:1. Pflegeheime für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf,2. Wohnheimen angeschlossene Pflegestationen.

2. ABSCHNITT | Personelle Mindeststandards

Betreuungs- und Pflegepersonal§ 2. (1) Grundlage des Angebotes an Betreuungs- und Pflegeleistungen bildet die Pflegegeldeinstufung der Bewohner.(2) Im Rahmen der Betreuungs- und Pflegeleistungen sind jedenfalls zu berücksichtigen:1. somatische Bedürfnisse,2. psychosoziale Bedürfnisse,3. die Möglichkeit der Erhaltung von sozialen Kontakten,4. Leistungen, die nach ärztlicher Anordnung durchzuführen sind.

§ 3. (1) Der Heimträger hat die Betreuung und Pflege der Bewohner durch Betreuungs- und Pflegepersonal sicherzustellen.(2) Zur Pflege der Bewohner dürfen nur Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und Pflegehelfer eingesetzt werden.(3) Zur Betreuung der Bewohner dürfen Betreuungspersonen (wie Heimhelfer) und Angehörige von Hilfsdiensten (wie Abteilungshelfer) eingesetzt werden.(4) Angehörige anderer als der in Abs. 2 und 3 genannten Berufsgruppen dürfen für Tätigkeiten nach Abs. 2 und 3 herangezogen werden, soweit diese von ihrem jeweiligen Berufsbild umfasst sind.

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Verordnung der Wiener Landesregierung betreffendMindeststandards von Pflegeheimen und Pflegestationen(Durchführungsverordnung zum Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz – WWPG)

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§ 4. (1) Das Verhältnis der Bewohnerinnen und Bewohner nach deren Betreuungs- und Pflegebedarf zur Anzahl des Betreuungs- und Pflegepersonals darf folgenden Stand nicht unterschreiten:

Datum Publ.Blatt Fundstelle

0 1 20

1 1 20

2 1 7

3 1 2

4 1 1,75

5 1 1,5

6 1 1,25

7 1 1

(2) Der in Abs. 1 festgelegte Personalschlüssel kann aus Gründen der Arbeitsmarkt- und Ausbildungssi-tuation oder aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im Zusammenhang mit dem Personal-konzept eines Heimes bis zu 10 Prozent unterschritten werden, sofern der Schutzzweck dieser Verordnung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

§ 5. Für Leistungen bei Bewohnern mit besonderem Betreuungs- bzw. Pflegebedarf ist über die in § 4 festgelegte Mindestpersonalausstattung hinaus eine diesen besonderen Betreuungs- und Pflegebedarf abdeckende Personalausstattung sicherzustellen.

§ 6. (1) Der Anteil der Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege darf 30% der Mindestpersonalausstattung (§ 4) nicht unterschreiten.(2) Der Anteil der Betreuungs- und Hilfspersonen darf 20% der Mindestpersonalausstattung (§ 4) nicht übersteigen.

Medizinisches Personal§ 7. Der Heimträger hat in Abhängigkeit vom Betreuungsbedarf der Bewohner die medizinische Betreuung durch Ärzte (und allenfalls erforderliches Hilfspersonal) sicherzustellen. Die Betreuung kann durch im Heim tätige Ärzte oder durch rasche Erreichbarkeit von niedergelassenen Ärzten erfolgen.

Therapeutisches Personal§ 8. Der Heimträger hat in Abhängigkeit vom Betreuungsbedarf der Bewohner die therapeutische Betreu-ung durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sicherzustellen. Die Betreuung kann durch im Heim tätige Therapeuten oder durch Vermittlung von niedergelassenen Therapeuten erfolgen.

Psychologische und psychotherapeutische Betreuung§ 9. Der Heimträger hat in Abhängigkeit vom Betreuungsbedarf der Bewohner die psychologische und psychotherapeutische Betreuung sicherzustellen. Die Betreuung kann durch im Heim tätige Psychologen und Psychotherapeuten oder durch Vermittlung von niedergelassenen Psychologen und Psychotherapeu-ten erfolgen.

3. ABSCHNITT | Baulich-technische Mindeststandards

Größe und Infrastruktur der Pflegeheime und Pflegestationen§ 10. (1) Neu zu errichtende Pflegeheime dürfen nicht mehr als 350 Heimplätze aufweisen.(2) Pflegeheime sind in baulich überschaubare Einheiten mit nicht mehr als 28 Heimplätzen zu gliedern. Eine Gliederung kann, sofern dies den in § 3 WWPG genannten Zielen entspricht, unter besonderen Vorausset-zungen auch durch organisatorische Maßnahmen erfolgen. Auf Grund des pflegerischen Konzepts und der räumlichen Gegebenheiten kann die Anzahl der Heimplätze pro Einheit bis auf 36 erhöht werden.

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(3) Pflegestationen dürfen nicht mehr als 28 Heimplätze aufweisen. Auf Grund des pflegerischen Konzepts und der räumlichen Gegebenheiten kann die Anzahl der Heimplätze pro Pflegestation bis auf 36 erhöht werden.

§ 11. (1) Neben den Räumen für die Bewohner (Wohneinheiten) sowie Funktions- und Nebenräumen müssen in ausreichender Anzahl und Eignung zumindest folgende Räume vorhanden sein:1. Therapieraum,2. Raum für Rehabilitationsangebote,3. Sozialraum,4. Aufenthaltsraum,5. Raum für Dienstleistungen.In Einrichtungen, die bereits am 29. Juni 2005 bestanden haben, können Therapien, Rehabilitationsange-bote und Dienstleistungen auch in dafür geeigneten Wohneinheiten erfolgen.(2) Eine geeignete Notrufanlage oder ein geeignetes Notfallsystem muss vorhanden sein.

Größe und Ausstattung der Wohneinheiten§ 12. Die Mindestgröße der Wohneinheiten ohne Nasseinheit (Waschbecken, Dusche, WC) hat zu betragen:1. bei Wohneinheiten für eine Person 14 m2,2. bei Wohneinheiten für zwei Personen 20 m2,3. bei Wohneinheiten für drei Personen 26 m2,4. bei Wohneinheiten für vier Personen 32 m2.

§ 13. (1) Die Ausstattung der Wohneinheiten muss den angemessenen hygienischen, pflegerischen, techni-schen und sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.(2) Die Wohneinheiten müssen barrierefrei beschaffen sein.(3) In den Wohneinheiten müssen vorhanden sein:1. Wohn- und Schlafbereich,2. Platz für persönliche Gegenstände,3. in Wohneinheiten für mobile und orientierte Personen eine Nasseinheit mit Waschbecken, Dusche und Toilette,4. in Wohneinheiten für Personen, die auf Grund ihrer körperlichen oder psychischen Verfassung weder Dusche noch Toilette benutzen können, jedenfalls ein Waschbecken.(4) Die Wohneinheiten müssen über eine ausreichende Belichtung verfügen und gut entlüftbar sein. Die Türen müssen so breit sein, dass ein sicheres und gefahrloses Befahren mit Rollstühlen und Betten möglich ist.

Verkehrswege§ 14. (1) Ein- und Ausgänge sowie Verkehrswege müssen barrierefrei beschaffen sein und ein sicheres und gefahrloses Begehen und Befahren mit Rollstühlen und Betten ermöglichen. Verkehrswege müssen so ausgestattet sein, dass eine leichte Orientierung möglich ist.(2) Fluchtwege müssen derart beschaffen und gekennzeichnet sein, dass im Brandfall oder in einem sons-tigen Notfall ein rasches Verlassen des Heimes durch die Bewohner und sonstige im Heim befindliche Personen möglich ist.(3) Pflegestationen in Wohnheimen, die nach dem 29. Juni 2005 errichtet werden, müssen über einen bar-rierefrei zugänglichen Personenaufzug erreichbar sein, der eine sichere und gefahrlose Beförderung von Betten ermöglicht. In Pflegeheimen, die nach dem 29. Juni 2005 errichtet werden, muss mindestens ein Personenaufzug diesen Anforderungen entsprechen.

Brandschutz§ 15. (1) Der Heimträger hat sicherzustellen, dass alle Vorkehrungen getroffen werden, dass das Heim bei Brandgefahr in kürzester Zeit geräumt werden kann. Es ist eine Brandschutzordnung mit einem zweckmä-ßigen Räumungsplan aufzustellen. Das in einem Pflegeheim oder einer Pflegestation beschäftigte Personal sowie die Heimbewohner sind mit der Brandschutzordnung und insbesondere mit dem Räumungsplan vertraut zu machen. Die Räumung ist jährlich mehrmals probeweise durchzuführen.(2) In jedem Gebäudegeschoß ist eine entsprechende Anzahl von geeigneten Feuerlöschgeräten anzubringen und in stets gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.(3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen so beschaffen sein, dass sie weder das Leben oder die Gesundheit von Menschen gefährden noch eine Brandgefahr darstellen.

4. ABSCHNITT | In-Kraft-Treten

§ 16. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

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Herausgeber:Wiener Heimkommission bei derWiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft1050 Wien, Schönbrunner Straße 108Telefon: (+43 1) 587 12 04Fax: (+43 1) 4000/82510E-Mail: [email protected]

Grafische Gestaltung: Pinkhouse Design GmbHwww.pinkhouse.atFotos: Wiener Heimkommission, Shutterstock

Druck: AV+Astoria Druckzentrum GmbH, 1030 Wien, Faradaygasse 6

Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von „ÖkoKauf Wien“

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