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„Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen...

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Fachforum „Herausforderung – Insoweit erfahrene Fachkräfte“ in Erfurt, 04.09.2018 „Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII und Empfehlungen für die Praxis“ Dr. Margareta Müller
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Page 1: „Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

Fachforum „Herausforderung – Insoweit erfahrene Fachkräfte“

in Erfurt, 04.09.2018

„Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII

und Empfehlungen für die Praxis“

Dr. Margareta Müller

Page 2: „Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

„Untersuchung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII im Rahmen einer explorativen qualitativen Studie“

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Das Projekt wurde gefördert vom

www.kinderschutz-in-nrw.de www.kinderschutzbund-nrw.de

Page 3: „Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

1. Vorstellung des Projekts „Untersuchung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII im Rahmen einer explorativen qualitativen Studie“

2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

3. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

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Page 4: „Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

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Vorstellung des Projekts „Untersuchung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a

SGB VIII im Rahmen einer explorativen qualitativen Studie“

Page 5: „Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

1. Vorstellung des Projekts „Untersuchung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII im Rahmen einer explorativen qualitativen Studie“

o Hintergrund dieser Studie ist die bis dahin ausgebliebene Überprüfung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft.

o Der § 8a SGB VIII betont insbesondere die

Verantwortungsgemeinschaft zwischen öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und begründet einen Verfahrensablauf, wie Einrichtungen und Institutionen unter Einbeziehung der Kinder, Jugendlichen und Eltern im Sinne einer Gefährdungsabwendung bei dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung zusammenarbeiten sollen.

o Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet hierbei die Hinzuziehung der „insoweit erfahrenen Fachkraft“, welche freie Träger bei der Ab- und Einschätzung eines Gefährdungsrisikos unterstützen soll.

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8a Abs. 4 SGB VIII

In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch

erbringen, ist sicherzustellen, dass

1. deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen

betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen,

2. bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie

3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung

einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage

gestellt wird.

In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit

erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den

Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten,

und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.

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Page 7: „Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

1. Vorstellung des Projekts „Untersuchung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII im Rahmen einer explorativen qualitativen Studie“

o In NRW haben sich die „insoweit erfahrenen Fachkräfte“ unter der Bezeichnung „Kinderschutzfachkraft“ etabliert.

o Der Gesetzgeber verfolgte mit der Einführung dieser neuen „Figur“ die Idee, die Qualität der Kinderschutzpraxis und hier vor allem der Gefährdungseinschätzung bei dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bei den freien Trägern zu stärken.

o Das Projekt wollte prüfen, inwieweit dieses Ziel der Gesetzgebung – 12 Jahre nach der Einführung der Figur der Kinderschutzfachkraft – erreicht werden konnte.

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1. Vorstellung des Projekts „Untersuchung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII im Rahmen einer explorativen qualitativen Studie“

Forschungsfragen

o Trägt die Hinzuziehung der Kinderschutzfachkraft (nach § 8a SGB VIII) tatsächlich zur Qualifizierung der Gefährdungseinschätzung bei?

o Welche Rahmenbedingungen dieser Fachberatung wirken sich positiv auf den wirksamen Schutz von Kindern aus?

o Lassen sich bestimmte von der Kinderschutzfachkraft eingebrachte Kompetenzen identifizieren, die für die Qualität der Beratung förderlich erlebt werden?

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1. Vorstellung des Projekts „Untersuchung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII im Rahmen einer explorativen qualitativen Studie“

Explorative qualitative Studie

o Zielgruppe: Kindertagesstätten/ Familienzentren

o Methode: Durchführung und Auswertung von leitfadengestützten Interviews. In 24 Kindertageseinrichtungen/ Familienzentren unterschiedlicher Trägerschaft sollte je eine Leitung und Fachkraft interviewt sowie unterschiedliche Modelle der strukturellen Anbindung der Kinderschutzfachkraft berücksichtigt werden.

o Diskussion der Ergebnisse in einem Expert*innengespräch mit Fachleuten aus der Wissenschaft und Praxis des Kinderschutzes.

o Erarbeitung von Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der „Kinderschutzfachkraft“ für Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in NRW.

o Laufzeit des Projekts: 01.01. - 31.12.2017

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1. Vorstellung des Projekts „Untersuchung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII im Rahmen einer explorativen qualitativen Studie“

Durchführung der Interviews

In 28 Einrichtungen davon 12 Familienzentren mit insgesamt 30 Leitungs- und Fachkräfte aus unterschiedlicher Trägerschaft (städtisch, katholisch, evangelisch, AWO, Elterninitiativen) mit unterschiedlicher Gewichtung.

Kategorien der leitfadengestützte Interviews:

o Die Zugangswege und Verortung der Kinderschutzfachkraft

o Hintergründe/Motive der Hinzuziehung der Kinderschutzfachkraft

o Auftragsklärung mit der Kinderschutzfachkraft

o Ablauf und Ergebnis des Beratungsprozess (exemplarisch an Fallbeispielen)

o Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

o Rahmenbedingungen

o Einschätzung/Bewertung der Beratung

Durchführung der explorativen qualitativen Studie

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1. Vorstellung des Projekts „Untersuchung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII im Rahmen einer explorativen qualitativen Studie“

Durchführung der explorativen qualitativen Studie

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o Das aufgenommene Datenmaterial (30 - 45

Minuten pro Interview) wurde transkribiert und mittels qualitativer Inhaltsanalyse entlang eines Kategoriensystems ausgewertet.

o Diskussion der Ergebnisse in einem Expert*innengespräch mit Fachleuten aus der Wissenschaft und Praxis des Kinderschutzes und in der Landeskonferenz der koordinierenden Kinderschutzfachkräfte NRW

o Erarbeitung von Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der „Kinderschutzfachkraft“ für Kindertageseinrichtungen und Familienzentren in NRW.

Page 12: „Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

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Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

gemäß §8a SGB VIII

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Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ!

Die Zielgruppe wurde nach dem Prinzip des theoretical samplings – entsprechend der theoretischen Vorstellungen

des Projekts – ausgewählt. Die Ergebnisse präsentieren die Erfahrungen der Interviewten.

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Page 14: „Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die

Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der

Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der

Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

15

I. Bewertung der Fachberatung II. Aufgaben der

Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

I. Bewertung der Fachberatung

Wie hilfreich ist die Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft?

1 10

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung II. Aufgaben der

Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

I. Bewertung der Fachberatung Zusammengefasst kann konstatiert werden, dass die Beratung durch die Kinderschutzfachkraft durchgängig als sehr hilfreich eingeschätzt wurde. In 28 Interviews wurden 22 Einschätzungen per Wert genannt.

Wert Häufigkeit der

Nennung

10 10

9-10 5

9 1

8-9 2

8 1

7-8 2

6 1

Page 17: „Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung II. Aufgaben der

Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

Wie hilfreich ist die Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft?

„Ich bin sehr, sehr zufrieden, das ist eine 10 auf der Skala, ich kann es nicht anders sagen“ (C). „10, wir sind rundum zufrieden, auch die Kollegen“ (U). „Ich bin sehr froh, dass wir die insoweit erfahrene Fachkraft haben. Die Arbeit mit ihr will ich nicht missen“ (Q).

Hilfreich und unterstützend waren bspw.: „Das Größte ist gewesen, dass man sich absolut sicher gefühlt hat; da ist jemand, der die Situation komplett ernst nimmt“ (S). „Es geht mir einfach besser, wenn ich sie anrufe“(J). „Es ist ein Austausch, eine Begleitung, die einen stärkt“ (U). „[…] muss ich nicht alleine stemmen“ (P). „Wir sind nicht mehr so alleine“ (M).

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung II. Aufgaben der

Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

Wie hilfreich ist die Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft?

Bei Werten unter 10 wurden günstigere Rahmen-bedingungen für die Arbeit der Kinderschutzfachkraft gewünscht sowie Bedarfe hinsichtlich besserer Zusammenarbeit mit anderen Stellen geäußert und mehr Schulungen zum Kinderschutz gewünscht.

„Viel besser wäre, die hätten mehr Zeit und müssten nicht alles liegen lassen“ (A). „Mir fehlt dieses Hinterher. Ich will auch hinterher beraten werden. Uns fehlen die Nachbesprechungen“ (K). „…. Dann würde es schneller gehen. Im Moment ist die insoweit erfahrene Fachkraft für 50 Einrichtungen zuständig“ (L). „Ich würde mir wünschen, dass wir als Team vielleicht besser geschult werden“ (O).

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft Fallbezogene Beratung Aufgabe der Kinderschutzfachkraft ist es, nach § 8a Abs. 4 SGB VIII freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Gefährdungseinschätzung zu beraten. Nach § 4 KKG i. V. m. § 8b Abs. 1 SGB VIII erfüllt die Kinderschutzfachkraft den Beratungsanspruch gegenüber den Berufsgeheimnisträger*innen.

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

Ergebnisse Kinderschutzfachkräfte können mehrere Aufgaben übernehmen

Fachberatung im Kontext der Gefährdungseinschätzung Prozessbegleitung von Fällen Ko-Beratung bei Elterngesprächen im Kontext der

Erstellung von Schutzplänen und der Überprüfung dieser

Fallbezogene Beratung und Coaching der Fachkräfte in Einrichtungen

Mitgestaltung von Elternabenden, Ansprechperson sein bei Elternabenden

Ansprechperson für Eltern im Familienzentrum sein Allgemeine Fachberatung im Kinderschutz Schulung des Personals zur Kindeswohlgefährdung und

Verfahren gemäß § 8a SGB VIII Begleitung der Einrichtung – Kinder und Personal über

einen längeren Zeitraum in einer Krisensituation

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

Ergebnisse Welche Aufgaben eine Kinderschutzfachkraft neben der fallbezogenen Beratung übernimmt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Der Verortung der Kinderschutzfachkraft (örtlicher Pool

bzw. trägereigener Pool – einrichtungsintern – weiterer Aufgabenbereich)

Vom Gesamtkonzept Kinderschutz des Trägers Örtlicher Vereinbarungen Von Ressourcen (Zuständigkeit für über 50

Einrichtungen, keine Freistellung, kein zusätzliches Stundenkontingent)

Besonderer Vorkommnisse/ Krisen können den Aufgabenbereich erweitern

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

Bei freien Trägern trägereigener Pool (2-80 Kinderschutzfachkräfte) eine Kinderschutzfachkraft für alle Einrichtungen des

Trägers einrichtungsinterne Kinderschutzfachkräfte beim Wohlfahrtsverband (keine Kinderschutzfachkraft)

Bei öffentlichen Trägern trägereigene Kinderschutzfachkraft Gemeinsamer Pool von öffentlichen und freien Trägern Kinderschutzfachkräfte verschiedener Träger (5 – 40

KFK)

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

Wie sind die Zugangswege?

Vor dem Hintergrund bestehender Verfahren, vorhandener Erfahrungen in der Fachberatung durch eine Kinderschutzfachkraft und der Beförderung des Kinderschutzes durch die Jugendhilfeträger sind den interviewten Leitungs- und Fachkräften die Kinderschutzfachkräfte, ihre Verortung sowie die Zugangswege bekannt. Letztere sind entsprechend der trägereigenen Verfahren unterschiedlich. Entweder wird eine Kinderschutzfachkraft bei Beratungsbedarf direkt oder über den Träger (Fachberatung, koordinierende Kinderschutzfachkraft) angefragt. „Der [Träger] hat einen Pool von Kinderschutzfachkräften geschaffen – für ein großes Gebiet. Es gibt mindestens eine Kinderschutzfachkraft pro Pfarrei, hier in [Stadt X] haben wir vier“ (A). „Es gibt eine koordinierende Kinderschutzfachkraft, die wird angerufen. Und sie bestimmt den weiteren Verlauf“ (J). „Wir haben hier einen Pool vor Ort, die sind bei verschiedenen Trägern. Zwei von diesen Kinderschutzfachkräften kennen wir hier. Die Zugangswege sind daher schnell und wir hätten ja auch mehrere zur Auswahl“ (A1).

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

III. Vorteile einer Fachberatung durch einrichtungsexterne bzw. einrichtungsinterne Kinderschutzfachkräfte

18 Einrichtungen: einrichtungsexterne beim Träger

verortete Kinderschutzfachkräfte (freie und öffentliche Träger). Davon 2 Einrichtungen: trägereigene Kinderschutzfachkräfte + Möglichkeit der trägerunabhängigen Fachberatung

3 Einrichtungen: örtlicher Pool 5 Einrichtungen: einrichtungsinterne

Kinderschutzfachkraft, drei Einrichtungen nehmen darüber hinaus externe Fachberatung in Anspruch

1 Einrichtung: einrichtungsexterne Kinderschutzfachkraft beim Wohlfahrtsverband

1 Einrichtung: keine Kinderschutzfachkraft (nahm situationsbedingt die Beratung eines Kinderschutz-Zentrums in Anspruch)

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

Vorteile der externen Fachberatung Die Fachberatung durch eine externe Kinderschutzfachkraft (beim Träger, im örtlichen Pool, bei Fachberatungsstelle verortet) wurde von den Interviewten als deutlicher Vorteil eingeschätzt. Die externe Kinderschutzfachkraft ist nicht im

Fallgeschehen involviert. Sie ist neutral und ermöglicht einen neuen Blick. Der

Blick von außen kann neue Sichtweisen und Erkenntnisse bringen.

Eine externe Fachberatung bringt Ruhe in eine hoch emotional belastende Situation.

„Jemand externes hat eine andere Sichtweise […] eine externe Person kann manche Sachen in der Darstellung nochmal anders sehen“ (V).

„Es ist wichtig, dass jemand von außen kommt. Man muss als Team Ruhe bewahren und darf nicht in Panik geraten“ (A1).

„Die Tatsache, dass heute jemand von extern kommt, nicht emotional involviert ist, es Verfahren und Checklisten gibt, hat heute eine ganz andere Fachlichkeit“ (M).

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

Vorteile der internen Fachberatung In Einrichtungen mit einer internen Kinderschutzfach-kraft werden die Vorteile der vorhandenen Fach-kompetenz für die kollegiale Beratung und Elterngespräche sowie die „kurzen Wege“ hervorgehoben. „Aber im Prinzip würde ich den Einrichtungen empfehlen, schaut zu, dass ihr jemanden im Team habt, der im Bereich Kinderschutz geschult ist“ (Y).

„Wenn eine Kollegin eine Frage zum Kind hat, dann komme ich als Beratung und höre mir das auch an“ (interne Kinderschutzfachkraft H1).

Einrichtungen mit einer einrichtungsinternen Kinderschutzfachkraft nehmen partiell eine externe Beratung in Anspruch. Die Grenzen der internen Beratung sowie fachlichen Anforderungen sind diesen teilweise bewusst und die externe fachliche Absicherung gewünscht.

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess VI. Ergebnis der Beratung durch die

Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

V. Beratungsprozess a) Kontaktaufnahme b) Auftragsklärung c) Zusammenarbeit zwischen Einrichtung

und Kinderschutzfachkraft d) Die Beteiligung von Kindern an der

Gefährdungseinschätzung e) Die Beteiligung der Eltern an der

Gefährdungseinschätzung f) Kultursensibler Kinderschutz

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

28

I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess VI. Ergebnis der Beratung durch die

Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

a) Kontaktaufnahme

Der Kontaktaufnahme mit der Kinderschutzfachkraft geht eine kollegiale Fallberatung und Überprüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung, zumeist mit Hilfe von Fragebögen/ Checklisten, in der Einrichtung voraus. Dieser Prozess wird entweder im Gesamtteam oder einem Teil des Teams durchgeführt. Verfahrens- und trägerabhängig wird entweder direkt ein Kontakt mit einer Kinderschutzfachkraft hergestellt die koordinierende Kinderschutzfachkraft

kontaktiert oder zuerst der Träger (Fachberatung,

Koordinator*in) informiert Kinderschutzfachkraft und Träger gleichzeitig

kontaktiert

„Wir informieren den Träger und die Fachberatung …. Und dann wird die insoweit erfahrene Fachkraft herangezogen“ (A1).

„Wir haben ein QM System. Es gibt eine ganze Liste an Punkten, die man beachten muss. Und wann der Träger kontaktiert werden muss“ (Z).

Page 29: „Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

29

I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess VI. Ergebnis der Beratung durch die

Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

b) Auftragsklärung Zur Frage nach der Auftragsklärung zwischen anfragender Fachkraft und kontaktierter Kinderschutzfachkraft wurden keine weiteren Aussagen gemacht. Der Auftrag scheint einerseits selbstverständlich zu sein und andererseits aus dem festgelegten Aufgabenbereich der jeweiligen Kinderschutzfachkraft und bestehenden (trägereigenen oder trägerübergreifenden) Verfahren zu resultieren.

Page 30: „Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

30

I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess VI. Ergebnis der Beratung durch die

Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

c) Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Kinderschutzfachkraft

Die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Kinderschutzfachkraft wird durchgängig als „gut“ bezeichnet, dies wird mit den Kompetenzen der Kinderschutzfachkräfte, den Rahmenbedingungen (verlässliche Erreichbarkeit, zeitnahe Fachberatung) sowie mit dem transparenten und standardisierten Handeln konkreter beschrieben.

Die Gefährdungseinschätzungen in den Einrichtungen dauern zwischen zwei und vier Stunden. In der Regel nimmt eine Fachkraft aus der Gruppe des Kindes, die Einrichtungsleitung sowie die Kinderschutzfachkraft an der Gefährdungseinschätzung teil.

Die Gefährdungseinschätzungen werden in einem standardisierten Verfahren durchgeführt. Mit Hilfe verschiedener Methoden und Materialien wird in der Regel die Einschätzung vorgenommen. Dabei ist die Dokumentation ein wichtiger Bestandteil.

Die Dauer der Zusammenarbeit ist fallabhängig und auch davon, ob die Kinderschutzfachkraft eine Prozessbegleitung anbieten kann.

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

31

I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess VI. Ergebnis der Beratung durch die

Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

c) Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Kinderschutzfachkraft

„Die (Kinderschutzfachkraft) macht die Einschätzung in der Einrichtung, das wird dokumentiert und damit ist sie raus“ (A). „In diesen Gesprächen wird der Kinderschutzfachkraft erst einmal berichtet, was überhaupt vorliegt, was unsere Befürchtungen sind, dann wird es dokumentiert […]“ (B). „Erstmal gibt es dieses Flussdiagramm, womit wir arbeiten müssen, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt“ (O). „Wir haben hier ein gutes Qualitätsmanagement und es gibt für alles Dokumente. Es ist alles standardisiert und hinterlegt“ (W). „Wir führen Protokolle und schreiben alles nieder. Wir haben Dokumentationsvorlagen, die von uns beiden unterschrieben werden“ (N).

Page 32: „Wirksamkeit der Fachberatung durch die ...€¦ · Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft

2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

32

I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess VI. Ergebnis der Beratung durch die

Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

Kritische Momente!? Manche Einrichtungsleitungen sehen aufgrund ihrer hohen fachlichen Kompetenz keine Notwendigkeit für die Hinzuziehung einer Kinderschutzfachkraft, trotz gesetzlicher Vorgabe in § 8a Abs. 4 SGB VIII. (Erfahrungen im Kontext der Akquise und in einem Interview) „Noch gar nicht, weil wir schon so viel Fachkompetenz haben, dass wir das selber alles regeln können. Wenn wir sagen, jetzt vom Bauchgefühl sag ich jetzt mal, … jemand, der von außen kommt, kann das nicht beurteilen […]“ (T). Auf dem Tisch lag der Ordner mit den vom Träger vorgegebenen Materialien, die von der Einrichtung nicht genutzt werden, weil diese als zu aufwändig eingeschätzt werden. „Viele Kollegen scheuen sich auch diese Unterlagen auszufüllen, das weiß ich aus anderen Kreisen, die machen lieber die Augen zu“ (T).

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

33

I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess VI. Ergebnis der Beratung durch die

Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

d) Die Beteiligung von Kindern an der Gefährdungseinschätzung

Kinder und Jugendliche sollen gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Dennoch konnten in der Auswertung keine konkreten Aussagen hinsichtlich der Beratung der Kinderschutz-fachkräfte zur Beteiligung von Kindern im Prozess der Gefährdungseinschätzung und Schutzplanerstellung im Datenmaterial gefunden werden. Allerdings werden Kinder in Kindertagesstätten und Familienzentren im Alltag beteiligt und ihre Aussagen werden ernst genommen. Das machen die Berichte der Interviewten deutlich.

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess VI. Ergebnis der Beratung durch die

Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

d) Die Beteiligung von Kindern an der

Gefährdungseinschätzung Behindert das Kinderbild im Kinderschutz die Beteiligung von Kindern an der Gefährdungseinschätzung? Das Kinderbild der Fachkräfte im Kinderschutz ist hauptsächlich in einem Bereich von Kindern als Opfer von Misshandlungen (the child at risk) sowie Objekte mit Bedürfnissen (the child in needs) oder von Hilfemaßnahmen, Kinder als Mitglieder ihrer Familien oder gar als Problemträger verortet. Die Probleme der Eltern können in Kinderschutzfällen in den Vordergrund treten und die Kinder werden unsichtbar. Kinder werden in ihrer Beziehung zu den Eltern wahrgenommen, nicht als eigenständige Subjekte. (Quellen: Studie „Kinder im Kinderschutz“, Forschungsprojekt „Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz“)

Kinder sind Grundrechtsträger, Subjekte eigener Rechte sowie (teil-) kompetente Akteure.

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess VI. Ergebnis der Beratung durch die

Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

e) Die Beteiligung der Eltern an der Gefährdungseinschätzung

Zu den Aufgaben der Kinderschutzfachkräfte in der fallbezogenen Fachberatung gehört, auf die Beteiligung der Eltern sowie der Kinder hinzuwirken. Damit beim Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung in „kurzer Zeit Informationen und Sichtweisen zusammengetragen werden, die ein Verstehen der Lebenssituation und das Erkennen bestehender Risiko- und Schutzfaktoren ermöglichen […] ist vor allem das Gespräch mit den Eltern und Heranwachsenden zielführend und im besten Fall gelingt es, mit ihnen gemeinsam Wege zum zukünftigen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in der Familie zu finden“ (DKSB LV NRW 2016b, S. 11). Die Beteiligung der Eltern an der Gefährdungseinschätzung und Schutzplanerstellung wurde im Gegensatz zur Kinderbeteiligung in allen Interviews angesprochen. Nach einer Fachberatung der Kinderschutzfachkraft findet mindestens ein Elterngespräch statt, in dem die Eltern entweder eine Rückmeldung erhalten oder ein Handlungsbedarf aufgezeigt wird. Im Gegensatz zu diesen Berichten befinden sich keine Aussagen von nachfolgenden Gesprächen mit Kindern im Datenmaterial.

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess VI. Ergebnis der Beratung durch die

Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

e) Die Beteiligung der Eltern an der Gefährdungseinschätzung

Kinderschutzfachkräfte beraten und coachen Leitungs- und Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen dahingehend, Eltern an der Gefährdungseinschätzung und Erstellung eines Schutzplans zu beteiligen. „Und die Beratung [durch die Kinderschutzfachkraft] war für uns sehr gut, weil wir Tipps bekommen haben, wie solche Gespräche geführt werden können“ (C). „Und für solche Situationen coacht sie aber auch und sagt dann, wie ich manches besser formulieren kann“ (Q).

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess VI. Ergebnis der Beratung durch die

Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

f) Kultursensibler Kinderschutz Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede in der Erziehung und noch nicht angepasste Verfahren stellen hohe Anforderungen an den Kinderschutz. In einem Fall ermöglichte erst die Hinzuziehung eines muttersprachlichen Erziehungsberaters Entwicklungs-prozesse für das Kind. (Vorschlag der beratenden Kinderschutzfachkraft) „Und der türkische Erziehungsberater war auch eine Hilfe. Er hat auch

nochmal mit den Eltern gesprochen“ (U).

Auf eine Lücke im Verfahren und in den Materialien verwies eine Leitung. „[…] aber es fehlen konkrete Handlungsstrategien, insbesondere auf Familien mit Migrationshintergrund bezogen. Wenn z.B. ein Dolmetscher fehlt, bringt es auch nichts, die Kinderschutzfachkraft anzurufen“ (N). Siehe dazu auch: Artz, Ph./de Paz Martínez (2017): Migration und Kinderschutz. Aktuelle empirische Erkenntnisse aus der Evaluation zu den Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a SGB VIII in Rheinland-Pfalz.

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

Was war das Ergebnis der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft im Kontext einer Gefährdungseinschätzung? Konnte durch die Beratung der Kinderschutzfachkraft eine Kindeswohlgefährdung abgewandt werden? Es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor, es besteht

kein Handlungsbedarf. Es liegen keine gewichtigen Anhaltspunkte für eine

mögliche Kindeswohlgefährdung vor, aber aufgrund der Situation/ Verhalten des Kindes ist jedoch eine weitere Beobachtung und Dokumentation erforderlich.

Es besteht Handlungsbedarf/Hilfebedarf, mindestens ein Elterngespräch folgt.

Eine Mitteilung an das Jugendamt ist erforderlich.

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

a) Elternarbeit zur Vermeidung/Abwendung von Kindeswohlgefährdung

b) Mitteilung an das zuständige Jugendamt

c) Kooperativer Kinderschutz – eine Herausforderung

d) Gefährdungseinschätzung als Auslöser für Entwicklungsprozesse in der Einrichtung

e) Ergebnis der Beratung bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter*innen der Einrichtung

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

a) Elternarbeit zur Vermeidung/Abwendung von Kindeswohlgefährdung

Elterngespräche gehören nach einer Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft in der Regel zu den zentralen Ergebnissen der Fachberatung. Dabei ist der transparente, vertrauensvolle und wertschätzende Umgang mit den Eltern von großer Wichtigkeit.

Gemeinsam mit den Eltern werden Handlungsschritte zum Schutze und für die Förderung des Kindes vereinbart. Diese können sein: Beantragung einer Erziehungshilfe, Inanspruchnahme einer Beratungsstelle (Erziehungs-, Drogen-, Frauenberatungsstelle), Schweigepflichtentbindung unterzeichnen, Diagnostik durchführen lassen, ärztliche Behandlung, therapeutische Hilfe für das Kind

Die Vereinbarung kann schriftlich erfolgen und von allen unterzeichnet werden.

„Einmal haben wir auch die Erziehungsberatungsstelle mit ins Boot genommen. In einigen Fällen konnte die Kindeswohlgefährdung abgewandt werden – durch die Vernetzung mit anderen Fachberatungsstellen“ (O).

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

a) Elternarbeit zur Vermeidung/Abwendung von Kindeswohlgefährdung

Voraussetzung für das Gelingen eines Beratungsprozesses ist die Mitwirkungsbereitschaft der Eltern. Diese ist bei einem Teil der Eltern vorhanden, bei anderen kann sie erarbeitet werden. „Es gab auch Fälle, wo die Eltern gut mitgearbeitet haben und dann konnte man die Gefahr abwenden“ (U).

Grenzen treten dann auf, wenn eine Mitwirkung vorhanden ist oder erreicht werden kann und Eltern nicht in der Lage sind, erforderliche Handlungsschritte umzusetzen. „Und wir wollten Gespräche führen, der Vater erschien kaum hier – und wenn, dann eher aggressiv“ (C).

Das Coaching der Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen durch die Kinderschutzfachkräfte führte in einigen Fallschilderungen dennoch zu einer positiven Entwicklung in der Arbeit mit den Eltern, die jedoch Grenzen aufzeigen kann. „Und wenn alle gemeinsam arbeiten, ist auch keine Meldung an das Jugendamt nötig. Die Familie hat sich sehr geöffnet und vieles verändert, wobei man auch nicht alles verändern kann“ (C).

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

b) Mitteilung an das zuständige Jugendamt

Neben den vielen Fallbeispielen, in denen eine Problemkongruenz und Hilfeakzeptanz gegeben war oder erreicht und die Situation für das Kind verbessert werden konnte, gab es zudem Fallbeispiele, bei denen eine Information an das Jugendamt erforderlich wurde.

Die Mitteilung bzw. Information an das Jugendamt erfolgt in der Regel anhand einer schriftlichen standardisierten Dokumentation. In den Interviews wurden folgende Fallkonstellationen benannt, die zu einer Mitteilung an das Jugendamt führten:

eine akute Kindeswohlgefährdung

nicht mitwirkungsbereite Eltern

die nicht ausreichende Mitwirkung der Eltern

„In sehr dringenden Fällen, Eltern wollen alkoholisiert ihr Kind mitnehmen, wird das Jugendamt informiert“ (M).

„Wenn die Mutter jetzt nicht mitarbeitet, gibt es die Meldung. Ich lege auch ganz viel Wert darauf, dass man das den Eltern ganz klipp und klar sagt, um auch einfach den Eltern zu zeigen, wenn keine Mitarbeit ist, geben wir die Verantwortung ab“ (T).

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

b) Mitteilung an das zuständige Jugendamt

Wie ging es weiter?

Die Gefährdungseinschätzungen von Einrichtung und Jugendamt waren nicht kongruent. Das Jugendamt kam zu einer anderen Einschätzung und sah keinen Handlungsbedarf.

„Und dann kam nur die Rückmail vom Jugendamt, das sähen sie anders und das würde weiter so laufen“ (B2).

Es wurde ein Hilfebedarf festgestellt und eine ambulante Erziehungshilfe angeboten sowie umgesetzt.

Es kam zu Inobhutnahmen mit anschließender stationärer Erziehungshilfe (Pflegefamilie oder Heimeinrichtung).

„Und es hatte zur Folge, dass das letzte Kind kurz vor der Einschulung aus der Familie kam und zur Pflegefamilie musste“ (R).

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

b) Mitteilung an das zuständige Jugendamt

Wie ging es weiter?

Die mitteilende Einrichtung erhielt einen Kontrollauftrag vom Jugendamt.

„Und in einem Fall hatte ich die Auflage bekommen vom Jugendamt, das Kind jeden Morgen zu untersuchen, weil der Verdacht auf Misshandlung vorlag. Da hatten wir zwar mehrmals gemeldet und dokumentiert, aber das Kind ist in der Familie geblieben“ (Z).

Eine Mitteilung an das Jugendamt führt zumeist zur erschwerten Zusammenarbeit zwischen der Kindertageseinrichtung und der Familie. Eltern können mit Misstrauen und Abwehr reagieren. Ein transparentes Vorgehen und ein wertschätzender Umgang mit der Familie sind während des gesamten Beratungsprozesses grundlegend, damit nach einer Mitteilung eine Zusammenarbeit mit den Eltern möglich bleibt bzw. gemacht werden kann.

„Die Mutter kommt auch regelmäßig mit dem Kind zu uns, wir grüßen uns und sprechen miteinander und das ist auch in Ordnung. Es gibt auch alle vier Wochen ein Gespräch mit der Haushaltshilfe“ (G).

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

c) Kooperativer Kinderschutz – eine Herausforderung

Prinzipiell ist die gelingende Kooperation der Akteure im Kinderschutz ein grundlegendes Element für Hilfeprozesse sowie zur Qualitätsentwicklung. Im Kontext dieser Studie bezieht sich kooperativer Kinderschutz auf zwei Aspekte. 1. Die Fachberatung der Kinderschutzfachkraft mit dem

Ziel, „Mitarbeitende in der komplexen Gefährdungs-einschätzung zu unterstützen und in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld zu einem kooperativen Kinderschutzverfahren zu beraten“ (DKSB LV NRW 2016b, S. 13). Handelt es sich um eine prozessbegleitende Fachberatung, kann dies auch bedeuten, die Moderation zu übernehmen, „die eine verbesserte und transparente Kommunikationsstruktur unter den beteiligten Fachkräften zum Ziel hat“ (DKSB LV NRW 2016b, S. 14).

„Als das Kind aus der Familie musste, hat es eine enge Zusammenarbeit mit dem ambulanten Hilfezentrum gegeben. Der Kontakt zum Sozialen Dienst war leider nicht so, wie wir es wünschten […]. Und erst als die insoweit erfahrene Fachkraft dazukam, sind wir zu Ergebnissen gekommen. […]. Sie kennt die Abläufe. Sie hat uns z.B. geraten, nicht viel zu telefonieren, sondern zu schreiben. Und den Gruppenleiter direkt zu kontaktieren. Und den Kontakt zu anderen Institutionen herzustellen“ (O:).

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

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V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

c) Kooperativer Kinderschutz – eine Herausforderung

2. Die Kooperation zwischen der mitteilenden

Einrichtung und dem Jugendamt und ggf. mit dem Helfersystem im weiteren Hilfeprozess. „Zieht eine Einrichtung oder ein Dienst das JA zur Abwendung oder Einschätzung einer Gefährdung hinzu, ist im JA die Einbeziehung im weiteren Hilfeprozess zu gestalten. Das JA hat die Bedürfnisse und Anforderungen der Einrichtung bzw des Diensts für dessen weitere Hilfegestaltung mitzudenken und sollte einen regelmäßigen Austausch unter Beteiligung der Eltern, Kinder bzw Jugendlichen ermöglichen. Umfang und konkreten Inhalt der „Rückmeldung“, also der Informationsweitergabe im Rahmen dieser Einbeziehung, bestimmen die Beteiligten aus dem Familiensystem mit ihrem Einverständnis; dieses ist mit ihnen von beiden Seiten (JA – Einrichtung/Dienst) vorher zu beraten und zu klären“ (Meysen, Th. 2013, § 8a Rn 75).

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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c) Kooperativer Kinderschutz – eine Herausforderung

Von einer guten Zusammenarbeit nach einer Mitteilung an das Jugendamt wurde in einigen Fällen berichtet.

„Mit dem Jugendamt hat es super funktioniert, und bei der ersten Meldung des Falles hat es super funktioniert, und auch im Nachgang hat man mich angerufen und mir mitgeteilt, dass man am Fall bleibt“ (B).

Häufiger gab es jedoch kritische Anmerkungen zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Wünsche hinsichtlich einer besseren und transparenten Kooperation. In diesen Fällen ging es zum einen um die Gefährdungsmitteilung selbst, zum anderen aber auch um die sich anschließende Erziehungshilfe. Schließlich besuchen die jeweiligen Kinder auch im Falle von ambulanter oder stationärer Hilfe weiterhin die Kindertageseinrichtung und verbringen einen Großteil ihres Tages dort.

„Ich habe immer wieder den Eindruck, dass wir hingucken, dass wir sehr genau hingucken, wir uns Hilfe holen, um da fachlich drauf zu gucken, und die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt eigentlich alles erschwert“ (B2). „Ich finde es erstaunlich, dass wir bei diesen Hilfeplangesprächen nicht dabei sind […]. Gerade wenn die Meldung über uns gekommen ist, gehören wir dazu. Wir erleben die Familie jeden Tag und gehören in diesen Prozess dazu“ (L)

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

c) Kooperativer Kinderschutz – eine Herausforderung

Die Interviewten berichteten von Inobhutnahmen in der Einrichtung selbst. Dabei hatten die Einrichtungen keine vorherige Kenntnis über das Vorhaben des Jugendamtes. Eine Inobhutnahme ohne vorherige Mitteilung und Absprachen in einer Kindertageseinrichtung stellt für alle Beteiligten eine äußerst belastende Situation dar, die bei den betroffenen Kindern sowie den anderen Kindern in der Gruppe bzw. in der Einrichtung Ängste hinterlässt. Besuchen die in Obhut genommenen Kinder die Einrichtung nicht weiter, ist eine für die Beteiligten wichtige Verabschiedung nicht mehr möglich. Darüber hinaus bestehen bei den bis dahin betreuenden Fachkräften die Sorge und das Interesse, ob es dem Kind gut geht und wie seine derzeitige Lebenssituation ist.

„Als Beispiel war es einmal so, dass zwei Kinder in Obhut genommen worden sind, wir keine Informationen bekommen haben vom Jugendamt und wir darüber gesprochen haben, wie wir damit weiter umgehen“ (B2).

„Wenn etwas beim ASD landet, kommt es zu einem Schnitt. Es wurde angesprochen, aber da passiert nichts. Es kam schon vor, dass Kinder hier abgeholt wurden, vom Sozialen Dienst, zur Inobhutnahme und wir wurden nicht informiert. Wir werden nicht ins Boot geholt“ (N).

„Über die Ergänzungspflegerin wissen wir, das Kind ist nun fremd untergebracht und es geht ihm gut“ (W).

Eine Inobhutnahme fordert oft schnelles Handeln von den Fachkräften, dennoch sollten fachliche Standards eingehalten werden.

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

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V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

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d) Gefährdungseinschätzung als Auslöser für Entwicklungsprozesse in der Einrichtung

Gefährdungseinschätzungen, ausgelöst durch das Verhalten von Kindern oder Mitarbeiter*innen in der Einrichtung, führten in verschiedenen Institutionen zu unterschiedlichen Qualitätsentwicklungsprozessen im Kinderschutz. Der Verdacht des sexuellen Missbrauchs einerseits und das grenzverletzende Verhalten eines Kindes andererseits waren Anlässe für die Fachberatung durch eine Kinderschutzfachkraft in Kindertages-einrichtungen. In den Fachberatungen wurde den Fachkräften der jeweiligen Einrichtungen die Entwicklung eines bzw. die Überprüfung des bestehenden sexualpädagogischen Konzepts empfohlen.

„Und in der Einrichtung haben wir auch ein sexualpädagogisches Konzept umgesetzt, dass Kinder z.B. keine Grenzen verletzen, `Nein´ sagen sollen und Kinder auch das `Nein´ akzeptieren müssen. Und das haben wir den Eltern auch kommuniziert, dass wir das Thema hier behandelt haben und hier auch Regeln haben“ (A1).

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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e) Ergebnis der Beratung bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch

Mitarbeiter*innen der Einrichtung

In fünf Einrichtungen wurde von möglicher Kindeswohlgefährdung durch Mitarbeiter*innen berichtet. Auch wenn das Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen „keine Kindeswohlgefährdung“ war oder „nicht aufgeklärt werden konnte“, so lösten diese Vorkommnisse Handlungsschritte aus. Abweichungen vom professionellen Handeln und fachlichen Standards sowie konzeptionelle Lücken ließen die Träger Maßnahmen der Qualitätsentwicklung ergreifen.

„Und wir uns nochmal mit dem Kinderschutz-Zentrum mit einer Mitarbeiterin treffen, die uns nochmal zwei oder drei Stunden schult, daraus dann ein Beschwerdemanagement zu entwickeln. So ist das dann entstanden. Die hat uns wirklich schon intensiv begleitet, so weit wie es nun möglich war“ (S).

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

Zusammenfassung:

Die von den Interviewten geschilderten Fallbeispielen zeigten, dass die Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft hilft Kindeswohlgefährdungen abzuwenden.

Der transparenten und wertschätzenden Arbeit mit den Eltern wird in diesem Kontext ein hoher Stellenwert zugeschrieben. Im Falle von schwacher bzw. fehlender Mitwirkung der Eltern können die Fachberatung, u.a. das Coaching der Fachkräfte durch die Kinderschutzfachkräfte, die Mitwirkungsbereitschaft der Eltern erhöhen und dadurch Kindeswohlgefährdungen abwenden.

Gelungene Fälle des kooperativen Kinderschutzes aller Beteiligten zeigen: Auch bei schwachen Ressourcen und geringer Mitwirkungsbereitschaft in Familien kann die Situation für die Kinder durch die Umsetzung von Hilfemaßnahmen verbessert werden. Deutlich ist aber ebenso, dass in der interinstitutionellen Zusammenarbeit ein Bedarf an mehr Kooperation gesehen wird und mit Blick auf einen verbesserten Kinderschutz erforderlich ist.

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

Die gesetzlichen Grundlagen zur Qualifikation sind in § 8a Abs. 4 SGB VIII verankert, dementsprechend wird keine bestimmte Profession gefordert, sondern die Aufgabe der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ kann von Fachkräften entsprechend § 72 SGB VIII übernommen werden. Eine weitere Beschreibung der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ existiert in § 8a SGB VIII nicht.

Gemäß Satz 2 § 8a Abs. 4 SGB VIII sind die Kriterien für die Qualifikation der beratend hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft in die Vereinbarung mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger aufzunehmen. Das im Gesetzeskommentar vorgestellte Anforderungsprofil orientiert sich an den Arbeiten des Deutschen Kinderschutzbundes LV NRW und dem Institut für Soziale Arbeit (vgl. Münder, J./ Meysen, Th./ Trenczek, Th. (Hrsg.) 2013, S. 131).

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

Zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft und das damit verbundene Kompetenzprofil wurden in der Vergangenheit bereits vom Deutschen Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. (DKSB LV NRW), der Bildungsakademie (BiS) und dem Institut für soziale Arbeit Münster e.V. (ISA) Kriterien herausgearbeitet

http://www.kinderschutz-in-nrw.de/

https://www.kinderschutzbund-nrw.de/

Lassen sich bestimmte von der Kinderschutzfachkraft eingebrachte Kompetenzen identifizieren, die für die Qualität der Beratung

förderlich erlebt werden?

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

a. Qualifizierung

b. Erfahrungen haben

c. Fach- und Methodenkompetenzen

d. personale Kompetenzen

e. Kooperation

f. Netzwerkarbeit

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

a. Qualifizierung

Ob die Qualifikationen der Kinderschutzfachkräfte in die jeweiligen Vereinbarungen aufgenommen wurden, konnte in den Interviews nicht eruiert werden. Jedoch berichteten die Interviewten durchgängig davon, dass die von ihnen in Anspruch genommenen Kinderschutzfachkräfte eine Qualifizierung durchlaufen haben. Darüber hinaus nehmen Kinderschutzfachkräfte im Anschluss an ihre Qualifizierung an regelmäßigen Fortbildungen teil.

„Die mit denen ich in [Stadt X] gearbeitet habe, sind gut ausgebildet …“(F).

Zusätzliche regelmäßige Fortbildungen werden als erforderlich eingeschätzt.

„Gut ist, dass die Kinderschutzfachkraft regelmäßige Schulungen

machen muss“ (P).

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

b. Erfahrungen haben

Vielfach wurde auf das „Mehr“ an Erfahrungen der Kinderschutzfachkräfte hingewiesen, einerseits Erfahrungen in der Fallbearbeitung im Kontext ihrer Qualifizierung und andererseits Erfahrungen mit bereits durchgeführten Fachberatungen zur Gefährdungseinschätzung. „[…] viel mehr Wissen, viel mehr Erfahrungen als ich als Leitung“ (D) „Die Kinderschutzfachkraft hat die Ausbildung und hat schon viele Fallbeispiele erarbeitet und hat dadurch einen ganz anderen Blick“ (V). Die Erfahrungen der Kinderschutzfachkräfte sind jedoch unterschiedlich. Können die Anfragenden aus einem Pool wählen, werden die „Erfahrenen“ bevorzugt. „Was die Erfahrung angeht, sind die Kinderschutzfachkräfte sehr unterschiedlich aufgestellt. Manche haben größere Erfahrungen und eine bestimmte Präsenz, die werden dann öfters angefragt. Aber ich stelle fest, von der Ausbildung, die wir genossen haben, und das waren unterschiedliche Ausbildungen über die Jahre hinweg, habe ich den Eindruck, dass alle ihren Job beherrschen“ (W).

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

c. Fach- und Methodenkompetenzen

Kinderschutzfachkräfte brauchen umfassende Fach- und Methodenkompetenzen, diese werden aus Sicht der Interviewten durch Qualifizierung, regelmäßige Fortbildungen und Erfahrungen in der fallbezogenen Fachberatung erworben.

„Das Fachwissen muss vorhanden sein und das Wissen, wie setze ich mein Fachwissen ein?“ (G)

„Sie ist da, wenn man sie braucht, und sie hat ein enormes Fachwissen“ (Q).

Weiterhin wurde benannt: Spezialwissen (Kenntnisse zur Entwicklungspsychologie,

Täterstrategien im Kontext des Verdachts des sexuellen Missbrauchs, Suchterkrankungen, rechtliches Wissen, Kenntnisse zum Datenschutz und zur Dokumentation)

Systemisches Denken und Arbeiten

Kennen der örtlichen und regionalen Strukturen sowie Hilfe- und Unterstützungsangebote

Wissensvermittlung im Team/ in der Einrichtung

Beratungskompetenz

Coachen der Leitungs- und Fachkräfte

Standardisierte Verfahren und Methoden

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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d. personale Kompetenzen

Die personalen Kompetenzen erhalten einen gewichtigen Stellenwert. Insbesondere die Fähigkeit, Ruhe in eine belastende Situation bringen zu können, wurde von den Interviewten wertgeschätzt. In einer emotional beladenden Situation, in der viel Aufregung und Unsicherheit dazukommen kann, wird die Aufgabe und Unterstützung bei den Kinderschutzfachkräften darin gesehen, dass sie diese Situation versachlichen und strukturieren sowie Sicherheit vermitteln können.

„Sie stehen voll hinter dem, was sie tun und sind ruhig und gelassen und bringen die Dinge auf den Punkt. Man selber ist vielleicht manchmal etwas unsicher und reagiert manchmal vielleicht etwas kopflos und ist vielleicht auch mit den Eltern nicht auf der wertschätzenden Ebene, wie man es vielleicht sein sollte. Aber sie schaffen es auch für uns, so eine Unterstützung zu geben, dass wir auf einer sachlichen Ebene bleiben, auch etwas ruhiger werden und nicht kontraproduktiv arbeiten“ (C).

In diesem Kontext ist eine externe Kinderschutzfachkraft ein Zugewinn für das Einrichtungsteam .

„Es ist wichtig, dass jemand von außen kommt. Man muss als Team Ruhe bewahren und darf nicht in Panik geraten“ (A1).

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I. Bewertung der Fachberatung

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III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

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VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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e. Kooperation

Für die Kinderschutzfachkräfte geht es in diesem Kontext um die Fragen nach der Transparenz im Beratungsprozess und der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Fachkräften und Institutionen. Dabei richtet die Kinderschutzfachkraft „in der Beratung den Fokus auf das Wohl der Kinder und Jugendlichen und trägt dafür Sorge, dass die hochkomplexe Aufgabe einer Gefährdungseinschätzung nicht von gegenseitigem Unverständnis und mangelnder Kooperationsbereitschaft der Helfersysteme konterkariert wird“ (DKSB LV NRW 2016, S. 11) (siehe dazu: kooperativer Kinderschutz).

f. Netzwerkarbeit

Aus der Perspektive der Interviewten gehört es mit zu den Aufgaben und Fähigkeiten von Kinderschutzfachkräften, sich mit anderen Fachkräften zu vernetzen. Ein Netzwerk kann dabei aus Kinderschutzfachkräften bestehen oder auch ein örtliches bzw. Stadtteil-Netzwerk sein.

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

Zusammenfassung:

Auch wenn die Qualifikation der Kinderschutzfachkräfte in § 8a Abs. 4 SGB VIII nicht näher beschrieben ist, so scheint sich in der Praxis des Kinderschutzes eine durchgängige Einschätzung hinsichtlich der Voraussetzungen für die Tätigkeit der Kinderschutzfachkräfte etabliert zu haben.

Kinderschutzfachkräfte haben eine Qualifizierung durchlaufen und bilden sich weiter fort. Dies wird als grundlegend für die gelingende Fachberatung eingeschätzt.

Insbesondere die verschiedenen Kompetenzen der Kinderschutzfachkräfte wie Fachwissen und Spezialwissen, Beratungs- und personale Kompetenzen werden von den Leitungs- und Fachkräften der Kindertageseinrichtungen als hilfreich und unterstützend erlebt.

Ihre Kompetenzen unterstützen bei der Einschätzung und helfen bei der Vermeidung von Kindeswohlgefährdung sowie dem weiteren Vorgehen im Falle einer erforderlichen Mitteilung an das Jugendamt

.

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

Wie viel Zeit haben Kinderschutzfachkräfte aus der Perspektive der Interviewten für die Fachberatung und ggf. für eine Prozessbegleitung? Wie schnell kommt die Fachberatung zustande? Eine schnelle Erreichbarkeit der Kinderschutzfachkraft und zeitnahe Fachberatung in der Einrichtung ist in den an der Studie beteiligten Einrichtungen gegeben. Die einmalige Fachberatung zur Gefährdungseinschätzung benötigt einen Zeitumfang von zwei bis vier Stunden. Mancherorts, wo keine prozessbegleitende Beratung erfolgt, wird mehr Beratungszeit gewünscht, damit prozessbegleitende Beratung, ggf. weitergehende Beratung und Reflexion machbar wird. Die meisten Interviewten befürworten, den Kinderschutzfachkräften ein (größeres) Zeitkontingent für ihre Fachberatung zuzugestehen bzw. mehr Kinderschutzfachkräfte einzustellen, wenn deren Zuständigkeitsbereich für die Fachberatung zur Gefährdungseinschätzung sehr groß ist oder die Fachberatung eine Zusatzaufgabe darstellt. Erkennbar ist das hohe Engagement der Kinderschutzfachkräfte, die sich die erforderliche Zeit für die Fachberatung nehmen und dafür anscheinend Abstriche bei anderen Aufgaben machen.

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

„Wenn ich sie anrufe, sie nimmt sich die Zeit, obwohl sie für viele Einrichtungen zuständig ist“ (J). „Sie sitzt beim [Träger]. Sie ist allein für die ganze Stadt zuständig und manchmal ist es schwierig, sie zu erreichen“ (K1). „Die Kinderschutzfachkräfte bräuchten eine Freistellung“(P) „Viel besser wäre, die hätte mehr Zeit und müsste nicht alles liegen lassen“ (A).

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

IX. Präventiver Kinderschutz

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz X. Ausbildung, Studium und

Fortbildung

Präventiver Kinderschutz in der Einrichtung/beim Träger sowie die Vernetzung mit verschiedenen Institutionen und Fachkräften außerhalb der Einrichtung wurden als wichtige Voraussetzung für die Vermeidung von Kindeswohlgefährdung mehrfach benannt. Die Zusammenarbeit mit Institutionen insbesondere mit Beratungsstellen bezog sich einerseits auf Angebote beim eigenen Träger,

„Wir arbeiten mit der [trägereigenen] Familienberatungsstelle zusammen, das ist auch sehr hilfreich“ (Z).

andererseits auf die Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit in der Kommune bzw. im Stadtteil. Eine Leitung berichtete von der Entwicklung entsprechender Strukturen durch den Träger.

„Wir sind [beim Träger] sehr, sehr gut aufgestellt. Wir haben hier sämtliche Stellen involviert und haben dieses Netzwerk im Rücken. Wir fühlen uns da sicher“ (G).

Dass die interinstitutionelle und multiprofessionelle Zusammenarbeit im präventiven und intervenierenden Kinderschutz ein dringendes Erfordernis ist, ist heute unstrittig. Allerdings ist diese übergreifende Form der Kooperation noch nicht grundsätzlich in die Praxis umgesetzt. Darauf machten die Interviewpartner*innen an verschiedenen Stellen der

Gespräche aufmerksam.

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2. Präsentation der Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß §8a SGB VIII

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I. Bewertung der Fachberatung

II. Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

III. Verortung der Kinderschutzfachkraft

IV. Externe und interne Fachberatung

V. Beratungsprozess

VI. Ergebnis der Beratung durch die Kinderschutzfachkraft

VII. Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

VIII. Zeitressourcen der Kinderschutzfachkraft

IX. Präventiver Kinderschutz

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung

X. Ausbildung, Studium und Fortbildung In den Interviews wurde auf bestehende Lücken in der Ausbildung und der hohe Bedarf an Fortbildung der in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte hingewiesen.

„In der Ausbildung kommt das Thema ja nicht vor, und wenn, dann theoretisch. Es ist schon sehr weit weg von der Realität. Ich bemerke schon, dass eigentlich junge Kollegen auch immer sehr mit dem Thema überfordert sind“ (O).

„Es ist einfach total wichtig, dass wir diese Schulung bekommen und auch Kriterien erfahren, auf welche Signale zu achten ist. Die Schulung dauert zwei Tage und die Nachschulung meistens so drei bis vier Stunden. Wir können die insoweit erfahrene Fachkraft aber jederzeit ins Team holen. Wenn zum Beispiel neue Kollegen kommen“ (G).

Regelmäßige Fortbildungen können ferner Teil der Vereinbarung mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger sein.

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Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der

Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

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3. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

III. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung

nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft

für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Auf der Grundlage der Forschungsergebnisse sowie der Debatten im Expert*innengespräch und der Landeskonferenz der koordinierenden Kinderschutzfachkräfte in NRW wurden Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen formuliert.

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3. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Die Mitarbeiter*innen von Kindertagesstätten und Familienzentren sollten die Inhalte der Vereinbarung

gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII kennen

Auch wenn die Vereinbarungen auf Trägerebene abgeschlossen werden, sollten die Mitarbeiter*innen der Kindertagesstätten und Familienzentren über deren Inhalte informiert sein und diese als Grundlage zur Umsetzung gesetzlicher und fachlicher Anforderungen zur Wahrnehmung des Schutzauftrages kennen.

Den Aufgabenbereich der Kinderschutzfachkräfte mit angemessenen Zeitressourcen ausstatten

Kinderschutzfachkräfte benötigen ein angemessenes Zeitkontingent, damit sie ihre Aufgabe qualifiziert ausführen können. Auch die Finanzierung ihrer Leistungen muss dauerhaft gesichert sein – unabhängig von der Kommune.

Die Tätigkeit der Kinderschutzfachkräfte darf nicht zu ihrer Überlastung aufgrund fehlender Zeitressourcen führen sowie die Konsequenz haben, Zeit aus anderen Arbeitsbereichen und zu Lasten dieser abzweigen zu müssen. In diesem Zusammenhang sollten die Vereinbarungen zwischen freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe konkretisiert werden.

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3. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Hemmschwellen in der Kontaktaufnahme zu den Kinderschutzfachkräften abbauen

Für einen besseren Kinderschutz sollte darauf hingewirkt werden, dass die Fachkräfte in Kindertagesstätten und Familienzentren, unabhängig von möglichen Vorbehalten, fachlich fundiert handeln und so letztlich von der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit einer Kinderschutzfachkraft profitieren können.

Niedrigschwellige Zugangswege zu den Kinderschutzfachkräften und zeitnahe Fachberatung

ermöglichen

Oftmals wird eine zeitnahe Fachberatung in einer komplexen und belastenden Situation benötigt, daher sollten die Zugangswege den Fachkräften bekannt sein. Eine Mindest-voraussetzung ist, dass die Kontaktdaten der Kinderschutz-fachkräfte in den Einrichtungen vorhanden sind. Außerdem ist es für eine mögliche zukünftige Zusammenarbeit hilfreich, bereits eine Kinderschutzfachkraft als feste Ansprechperson zu haben oder eine Kinderschutzfachkraft zu kennen.

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3. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Die ratsuchenden Fachkräfte sollten sich auf die Fachberatung der Kinderschutzfachkraft vorbereiten

Eine im Vorfeld formulierte Dokumentation mit den wichtigsten Informationen ist für die Gefährdungs-einschätzung, als Vorbereitung für die Fachberatung von Vorteil. Auch sollte vor Beginn der Fachberatung der konkrete Auftrag an die Kinderschutzfachkraft geklärt werden.

Transparente und standardisierte Verfahren geben den Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen

Sicherheit im Kinderschutz

Trägereigene Einführungen in Form von Schulungen und Praxiserprobung im Team sind fördernd für die Umsetzung im Ernstfall. Die Erfahrung, dass das Verfahren im Ernstfall funktioniert, bietet weitere Sicherheit und Motivation für die zukünftige Anwendung.

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3. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Die einrichtungsexterne Fachberatung der Kinderschutzfachkraft bietet eine neutrale Fachberatung in einer komplexen Situation

Ein Blick von außen, ein gewisser Abstand zur Einrichtung und den beteiligten Akteuren gewährt eine neutrale Beratung, verhindert Rollenkonflikte und eröffnet neue Sichtweisen auf die komplexe Situation. Führen einrichtungsinterne Kinderschutzfachkräfte dennoch die Fachberatung in der eigenen Einrichtung durch, ist zu empfehlen, zur fachlichen Absicherung eine einrichtungsexterne Kinderschutzfachkraft in die Fachberatung mit einzubeziehen.

Einrichtungsinterne Kinderschutzfachkräfte bieten

zusätzliche Fachlichkeit im Kinderschutz

Einrichtungsinterne Kinderschutzfachkräfte stellen grundsätzlich einen fachlichen Zugewinn für die Einrichtung im Kinderschutz dar, sei es für die kollegiale Fallberatung, in der Elternarbeit oder die allgemeine Beratung zum Kinderschutz. Demzufolge ist es Einrichtungsträgern zu empfehlen, die Qualifizierung von Fachkräften zur Kinderschutzfachkraft zu fördern.

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3. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Die Kompetenzen qualifizierter Kinderschutzfachkräfte wirken sich positiv auf ihre Fachberatung aus

Die Fachberatung zur Gefährdungseinschätzung und Schutzplanerstellung stellt hohe fachliche Anforderungen an die Kinderschutzfachkräfte – Fachwissen, Spezialwissen, Kenntnisse regionaler Strukturen sowie Unterstützungs-angebote, Beratungs- und Methodenkompetenzen, personale Kompetenzen. Die Qualifizierung und anschließende kontinuierliche Weiterbildung von Kinderschutzfachkräften ist grundlegend für die qualifizierte Fachberatung.

Die Beteiligung von Kindern an der Gefährdungseinschätzung braucht weitere Förderung

Es gehört mit zu den Beratungsaufgaben der Kinderschutz-fachkräfte, die ratsuchenden Fachkräfte hinsichtlich der Kinderbeteiligung an der Gefährdungseinschätzung und Schutzplanerstellung zu beraten und zu coachen. Für die Kindertagesstätten und Familienzentren bedeutet dies insbesondere, eine entwicklungsstandgemäße Beteiligung der Kinder im Kinderschutz zu ermöglichen. An dieser Stelle geht es auch darum, das Kinderbild im Kinderschutz zu überprüfen und Kinder als Träger subjektiver Rechte, als (teil-)kompetente Akteure mit der Konsequenz wahrzunehmen, Kindern ihr Recht auf Beteiligung zuzugestehen und sie in der Umsetzung zu unterstützen, damit sie Einfluss auf die Bewertung der Situation und ggf. die Auswahl einer geeigneten Hilfe nehmen können.

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3. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Die Kooperation mit den Eltern hilft Gefährdungen abzuwenden

Dies gelingt in Kindertagesstätten und Familienzentren und hilft Kindeswohlgefährdungen abzuwenden. Gespräche mit den Eltern sind grundlegend für die Umsetzung entscheidender Handlungsschritte. Bei diesen Gesprächen werden im besten Fall Informationen und Sichtweisen zusammengetragen, Risiko- und Schutzfaktoren erkannt und die Eltern zur Zusammenarbeit mit der Einrichtung motiviert. Daher ist die Beteiligung der Eltern und das Hinwirken auf Kooperation Inhalt der Fachberatung der Kinderschutzfachkräfte

Der Ausbau des kultursensiblen Kinderschutzes ist erforderlich

Der kultursensible Kinderschutz benötigt die Unterstützung von Kulturmittler*innen sowie Dolmetscher*innen. Um Gefährdungseinschätzungen mit Familien, die keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben, ermöglichen zu können, brauchen Fachkräfte ein Dolmetscher*innensystem, auf das sie unkompliziert zugreifen können. Simultandolmetschen ist für die Beteiligung der Eltern an der Gefährdungseinschätzung und Schutzplanerstellung unerlässlich. Daneben können im Einzelfall auch Kulturdolmetscher*innen hilfreich sein.

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3. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Gelingende Kooperationen im Kinderschutz bedürfen weiterer Anstrengungen

Die Kooperation bezieht sich einerseits auf die einrichtungsinternen Prozesse in Verbindung mit der Zusammenarbeit von Kinderschutzfachkräften. Andererseits geht es um die interinstitutionelle und systemübergreifende Zusammenarbeit. Das Vorgehen gelingender Kooperation sollte in den Kooperationsvereinbarungen zwischen dem öffentlichen und den freien Trägern aufgenommen werden. Weiterhin bedarf es der Verständigung der verschiedenen Institutionen und Systeme miteinander sowie verbindlicher Regelungen, die in Form von Vereinbarungen gestaltet werden können.

Eine Verständigung miteinander kann in gemeinsamen Fachveranstaltungen, Arbeitstreffen und Netzwerken gefördert werden, damit alle für den Kinderschutz verantwortlichen Fachkräfte eine klare professionelle Haltung und ein Selbst-verständnis für einen kooperativen Kinderschutz entwickeln. Damit die strukturellen Voraussetzungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz bereitgestellt werden können, empfiehlt es sich, diese über landesgesetzliche Regelungen mit ausreichender finanzieller Ausstattung zu schaffen.

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3. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Örtliche Netzwerke für Kinderschutzfachkräfte und weitere Akteure im Kinderschutz bereitstellen

Netzwerke und ihre konzeptionelle Ausrichtungen sind in der Praxis heterogen, sie ermöglichen jedoch neben dem fachlichen Austausch, Lernprozesse, Innovationen und Kooperationen. Auch Kinderschutzfachkräfte benötigen Netzwerke zum fachlichen Austausch sowie zum Kennenlernen weiterer Akteure und Unterstützungsangebote im Kinderschutz. Diesbezüglich sollten sie auf örtlicher (im Stadtteil) oder auch regionaler Ebene die Möglichkeit der Netzwerkarbeit erhalten.

Sicherstellung der erforderlichen fachlichen Qualifizierung der Fachkräfte in den Einrichtungen

Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohl-gefährdung nach § 8a SGB VIII brauchen die Fachkräfte in den Einrichtungen Handlungssicherheit. Dafür bedarf es der Qualifizierung der Fachkräfte. Inhalte sollten neben Fachwissen auch das Kennenlernen der Verfahrensabläufe und von Kooperationsbeziehungen im Kinderschutz sein. Zu empfehlen sind regelmäßige Schulungen aller Mitarbeiter*innen. Dadurch können die Abläufe eingeübt und auch Fallbeispiele sowie Erfahrungen reflektiert werden.

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3. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Das Thema Kinderschutz sollte in der Ausbildung von Fachkräften für Kindertagesstätten und Familienzentren

einen größeren Stellenwert erhalten

Die Ergebnisse der explorativen qualitativen Studie zeigen: Berufseinsteiger*innen in den Kindertagesstätten und Familienzentren sind nicht ausreichend auf das Thema Kinderschutz und insbesondere den Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII vorbereitet. Hier sind die Ausbildungsstätten, vor allem die der Erzieher*innen, gefordert, die erforderlichen Grundlagen zum Kinderschutz in Theorie und Praxis zu vermitteln, damit junge Fachkräfte befähigt werden, Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen und fachlich zu handeln. Die Aufrechterhaltung erarbeiteter Qualitätsstandards

sowie deren Weiterentwickelung bedürfen kontinuierlicher Anstrengungen

Gut funktionierende Verfahren im Kinderschutz, gelingende Kooperationsbeziehungen, Qualifizierung der Fachkräfte, entwickelte Standards im präventiven und intervenierenden Kinderschutz brauchen kontinuierliche Anstrengungen, um diese aufrechterhalten zu können. Einrichtungsträger und Kooperationspartner von örtlichen Pools müssen fortlaufend Bemühungen in die Qualitätssicherung und -entwicklung investieren. Evaluationen unterstützen den Prozess.

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3. Empfehlungen für gelungene Rahmenbedingungen einer Fachberatung nach § 8a SGB VIII und einzubringende Kompetenzen der Kinderschutzfachkraft für Kindertagesstätten und Familienzentren in Nordrhein-Westfalen

Kindertagesstätten und Familienzentren brauchen Schutzkonzepte

Kindertagesstätten und Familienzentren mit einem umfassenden Konzept im Kinderschutz erleben mehr Handlungssicherheit im Kinderschutz und betonen insbesondere den präventiven Kinderschutz sowie das frühzeitige Handeln bei Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung.

Der kooperative Kinderschutz erfordert landesgesetzliche Regelungen

Die Rolle der Kinderschutzfachkraft sollte weiter konkretisiert und die Arbeitsbedingungen verbindlicher gestaltet werden. Dazu gehören etwa die im Gesetz nicht näher beschriebenen Qualifikationen, ihre Aufgaben und die nötigen Rahmen-bedingungen, zum Beispiel verbindliche Zeitressourcen. Daneben braucht die interinstitutionelle und systemübergreifende Zusammenarbeit im Kinderschutz verbindliche Regelungen, damit diese gelingen kann. Große Hürden stellen dabei die unterschiedlichen Eigenlogiken und jeweils eigenen Gesetzesgrundlagen der Systeme dar. Zur flächendeckenden Umsetzung der fachlichen Anforderungen an einen kooperativen interinstitutionellen sowie systemübergreifenden Kinderschutz sind verbindliche Regelungen und eine entsprechende finanzielle Ausstattung erforderlich. Diesbezüglich sind landesgesetzliche Regelungen zu empfehlen. 76

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