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Aufforderung zur Abgabe eines Angebots€¦ · Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel /...

Date post: 20-Oct-2020
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Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / Liefer- und Dienstleistungen VOL + VgV / Vergaben über 10.000 brutto / 2.1 Vergabeunterlagen EU / 1 VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – 18.04.2016 Seite a Vergabe gemäß VgV Offenes Verfahren Vergabestelle: Vergabeamt Ablauf der Angebotsfrist und Einreichungstermin: am 13.12.2016 bis 24:00 Uhr (Fristwahrender Briefkasten D.-Martin-Luther-Str. 1) Veröffentlichung im EU-Amtsblatt abgesandt am 04.11.2016 Weitere Informationen unter: www.simap.europa.eu Ablauf der Bindefrist: 15.02.2017 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 16 E 044 Glasreinigung – 3 Lose Vergabenummer - Leistung - Verschiedene Objekte im Stadtgebiet Regensburg Objekt Nr. der Fachstelle - Anlieferungs-/Erfüllungsort - Anlagen des Auftraggebers: Seite Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Bewerbungsbedingungen Kennzettel grün zur Angebotsabgabe Vertragsunterlagen, bestehend aus Angebotsschreiben Zusätzliche Vertragsbedingungen ZVB-VgV Besondere Vertragsbedingungen BVB-VgV Leistungsbeschreibung a-d A1–A5 Z1–Z5 B1 100 - 362 Verbleibt beim Bieter Verbleibt beim Bieter Ein Exemplar der Vertragsunterlagen ist vollständig ausgefüllt in Papierform einzu- reichen.
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  • Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / Liefer- und Dienstleistungen VOL + VgV /Vergaben über 10.000 € brutto / 2.1 Vergabeunterlagen EU / 1 VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – 18.04.2016

    Seite a

    Vergabe gemäß VgV

    Offenes Verfahren

    Vergabestelle:

    Vergabeamt

    Ablauf der Angebotsfrist und

    Einreichungstermin:am 13.12.2016 bis 24:00 Uhr(Fristwahrender Briefkasten D.-Martin-Luther-Str. 1)

    Veröffentlichung im EU-Amtsblatt

    abgesandt am 04.11.2016Weitere Informationen unter:www.simap.europa.eu

    Ablauf der Bindefrist: 15.02.2017

    Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

    16 E 044 Glasreinigung – 3 LoseVergabenummer - Leistung -

    Verschiedene Objekte im Stadtgebiet Regensburg

    Objekt Nr. der Fachstelle - Anlieferungs-/Erfüllungsort -

    Anlagen des Auftraggebers:

    Seite

    Aufforderung zur Angebotsabgabe mitBewerbungsbedingungen

    Kennzettel grün zur Angebotsabgabe

    Vertragsunterlagen, bestehend aus

    AngebotsschreibenZusätzliche Vertragsbedingungen ZVB-VgVBesondere Vertragsbedingungen BVB-VgVLeistungsbeschreibung

    a - d

    A 1 – A 5Z 1 – Z 5B 1100 - 362

    Verbleibt beim BieterVerbleibt beim Bieter

    Ein Exemplar derVertragsunterlagen istvollständig ausgefülltin Papierform einzu-reichen.

  • Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / Liefer- und Dienstleistungen VOL + VgV /Vergaben über 10.000 € brutto / 2.1 Vergabeunterlagen EU / 1 VgV - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – 18.04.2016

    Seite b

    1. Informationen zur Angebotsbearbeitung:

    1.1 Es ist beabsichtigt, die in der beiliegenden Leistungsbeschreibung aufgeführten Lieferungenund Leistungen im Namen und auf Rechnung der Stadt Regensburg zu vergeben. Dem Ver-trag wird die VOL Teil B zugrunde gelegt. Für das Vergabeverfahren gelten die Bestimmungendes Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV)und die beigefügten Bewerbungsbedingungen.

    1.2 Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienst-leistungen stehen kostenlos in der nationalen Vergabebekanntmachung zum Download aufwww.regensburg.de/vergaben zur Verfügung.

    Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Aus-schreibung auch Bieterinformationen und Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zumDownload eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Aus-schreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden. Daher empfehlen wir Ihnen,dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg, [email protected] mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden. Wir werden Sie dannbei Änderungen direkt informieren.

    Die Angebote zu Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen sind bis 18.10.2018 nur in Papier-form zugelassen.

    Alternativ können Sie unter folgender Adresse, die Vergabeunterlagen kostenpflichtig in Papier-form anfordern:

    Stadt Regensburg – VergabeamtTreppenhaus E, 4. StockD.-Martin-Luther-Str. 393047 Regensburg

    E-Mail: [email protected]: 0049 (0) 941/507-5629Fax: 0049 (0) 941/507-4629Öffnungszeiten: Mo. – Fr. von 8:30 bis 11:30 Uhr und nach VereinbarungFristwahrender Briefkasten: D.-Martin-Luther-Str. 1, 93047 Regensburg

    1.3 Wenn Sie als Bieter zur Angebotsermittlung eine Ortsbesichtigung der Maßnahme für not-wendig erachten, können Sie unter oben genannter Adresse einen Termin vereinbaren.Wird durch die Vergabestelle eine Ortsbesichtigung empfohlen oder vorgeschrieben, sofinden Sie dazu genauere Angaben in der Leistungsbeschreibung.

    1.4 Fragen zum Inhalt des Angebots müssen schriftlich - per Fax oder E-Mail – bis möglichst 10Kalendertage vor dem Einreichungstermin an o.g. Adresse gesendet werden.

    1.5 Die ausgedruckten und vollständig ausgefüllten Vertragsunterlagen senden Sie bitte in einemverschlossenen Umschlag spätestens bis zum Einreichungstermin an die oben genannte Ad-resse. Bitte berücksichtigen Sie ausreichende Zustellzeiten der Postdienste, insbesondere beiFeier- / Ferientagen oder Streiks. Um den fristgerechten Eingang Ihres Angebotes sicher zustellen, wird empfohlen, dass Sie Ihr Angebot mit einer dokumentierten Sendungsart (z.B. Pa-ket- bzw. Brief-Express-Dienst) zustellen lassen.

    Während unserer Öffnungszeiten können Sie Ihr Angebot auch persönlich abgeben. Außerhalbunserer Öffnungszeiten steht Ihnen der fristwahrende Briefkasten in der D.-Martin-Luther-Str. 1,93047 Regensburg zur Verfügung. Der Umschlag ist außen mit dem beigefügten farbigen Ad-ressaufkleber als schriftliches Angebot mit der Vergabenummer, der angebotenen Leistung unddem Absender des Bieters zu kennzeichnen. Ebenso verfahren Sie mit etwaigen Änderungenoder Berichtigungen.

    1.6 Sofern Sicherheiten zu leisten sind, findet sich die genaue Regelung in den Besonderen Ver-tragsbedingungen (BVB-VgV) und in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB-VgV).

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    Seite c

    2. Informationen zur Vergabeentscheidung:

    2.0 Belege bzw. Bescheinigungen nach § 32, § 33, § 34 VgV

    2.0.1 Beleg nach § 32 VgV

    Die Leistungsbeschreibung enthält keine Norm nach § 32 VgV.

    2.0.2 Bescheinigung nach § 33 VgV / Beleg nach § 34 VgV

    Eine Bescheinigung nach § 33 VgV / Beleg nach § 34 VgV ist nicht erforderlich.

    2.1 Anforderungen an Bewerber / Bieter, Eignung (§ 122 GWB, §§ 42 ff. VgV)Es werden folgende Unterlagen gefordert – betreffend:

    2.1.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV),

    Es wurden in der Leistungsbeschreibung Eignungskriterien hinsichtlich der Befähigung undErlaubnis zur Berufsausübung festgelegt. Hierfür sind folgende Nachweise zu erbringen:

    Auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers innerhalb von sechs Kalendertageneinzureichen:

    Nachweis über Eintragung in das Berufs- oder HandelsregisterNachweis der Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation:Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigenVersicherungsträgers)

    2.1.2 wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV),

    Es wurden in der Leistungsbeschreibung Eignungskriterien hinsichtlich der wirtschaftlichenund finanziellen Leistungsfähigkeit festgelegt. Hierfür sind folgende Nachweise zuerbringen:

    Auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers innerhalb von sechs Kalendertageneinzureichen:

    Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

    2.1.3 technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV),

    Es wurden in der Leistungsbeschreibung Eignungskriterien hinsichtlich der technischenund beruflichen Leistungsfähigkeit festgelegt. Hierfür sind folgende Nachweise zuerbringen:

    Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:

    Mindestens eine vergleichbare Referenz, die nicht länger als drei Jahre zurückliegt(Glasreinigungsfläche jährlich mindestens 20.000m

    2), unter Angabe von Name, An-

    schrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und jährlicher Glasreinigungsfläche.

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    Seite d

    2.2 Beleg des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen

    Es werden folgende Unterlagen gefordert – betreffend:

    Zwingende und fakultative Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB),

    Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:

    Eigenerklärung auf dem Angebotsschreiben

    2.3 Für die Angebotswertung werden folgende Zuschlagskriterien festgelegt:

    Preis 100 %

    2.4 Losbildung (§ 97 Abs. 4 GWB, § 30 VgV)

    Eine Aufteilung der Gesamtleistung in Lose ist nicht vorgesehen.

    Eine Aufteilung der Gesamtleistung in Lose ist vorgesehen, der Auftraggeber behält sich dielosweise Vergabe vor

    Los 1: Glasreinigung – 19 Objekte

    Los 2: Glasreinigung – 6 Objekte

    Los 3: Glasreinigung – 10 Objekte

    2.5 Nebenangebote (§ 35 VgV)

    Nebenangebote sind nicht zugelassen.

    2.6 Nachprüfungsverfahren (§§ 155 ff. GWB)

    Zuständige Vergabekammer:

    Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach,Tel. 0981/53-1277, Telefax 0981/53-1837

    Im Auftrag

    gez. Vergabeamt

  • Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / Liefer- und Dienstleistungen VOL + VgV /Vergaben über 10.000 € brutto / 2.1 Vergabeunterlagen EU / 2 VgV - Bewerbungsbedingungen (BwB-VgV) – 18.04.2016

    Bewerbungsbedingungen (BwB-VgV)

    für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen

    Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)und der Vergabeverordnung (VgV).

    Angebote, die diesen Bedingungen nicht entsprechen,können ausgeschlossen werden!

    1. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Wider-sprüche, so muss der Bieter unverzüglich und vor Angebotsabgabe schriftlich (per Fax oder E-Mail) beim Vergabeamt anfragen. Unvollständige oder abweichende Angebote und auch Texter-gänzungen des Bieters aufgrund dieser Unklarheiten können zum Ausschluss aus der Wertungführen.

    Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienst-leistungen stehen kostenlos zum Download auf www.regensburg.de/vergaben zur Verfügung.Während des Ausschreibungsverfahrens werden in der nationalen Vergabebekanntmachung derbetreffenden Ausschreibung (siehe vorgenannten Link) auch Bieterinformationen und Änderungender Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dassÄnderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden. Daherempfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Re-gensburg, unter [email protected] mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden. Wirwerden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.

    2. Das Angebot ist in allen Vertragsbestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

    3. Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. DieVerwendung selbstgefertigter Vervielfältigungen, Abschriften, Kurzfassungen – ausgenommen istdie Leistungsbeschreibung – sind unzulässig.

    4. Auf das Beilegen von eigenen Angebotsschreiben bitten wir zu verzichten. Sofern eine selbstgefer-tigte Abschrift anstelle der vom Auftraggeber übersandten Leistungsbeschreibung verwendet wird,muss der Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift als allein verbindlich aner-kennen. Die selbstgefertigte Abschrift muss mit der vom Auftraggeber übersandten Leistungsbe-schreibung vollständig übereinstimmen; sie muss für jede Teilleistung nacheinander den Kurztext,die Ordnungszahl (Positionen), die Menge, die Einheit, den Einheitspreis, Gesamtpreis und dieAngebotssumme enthalten.

    5. Das Angebot muss einschließlich aller geforderten Unterlagen vollständig sein, das heißt, alle Ein-heitspreise und alle geforderten Erklärungen müssen ausgefüllt werden. Bitte legen Sie alle die inder „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ genannten Unterlagen bei.

    6. Das Angebot darf nur die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen ent-halten. Unzulässig sind Textergänzungen und eigene unaufgeforderte Anmerkungen.

    7. Eine Preisangabe mit dem Wert 0 € kann mit der Ziffer 0 oder mit einem Strich dargestellt werden,es ist in jedem Fall ein Eintrag zu machen. Preisangaben mit dem Wert 0 € müssen im Zuge derAngebotswertung überprüft und ggf. vom Bieter begründet werden.

    8. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein (keine löschbare Tinte, kein Bleistift, etc.).

    9. Korrekturen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Wollen Sie Ihre Eintra-gungen nachträglich ändern, streichen Sie den Text / die Zahl durch und schreiben die Änderungdaneben / darüber. Ergänzen Sie die Änderung durch Ihre Unterschrift / Firmenstempel.

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    10. Änderungen an den Vertragsunterlagen und eigene Vertragsbedingungen des Bewerbers /Bieters (AGB) sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus der Wertung.

    11. Vergessen Sie nicht Ihren Stempel / Firmenangaben und die Unterschrift an der dafür vorgesehe-nen Stelle. Auf § 81 VgV wird verwiesen.

    12. Angegebene Preise gelten als Euro-Preise.

    13. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikationvon Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

    14. Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist un-ter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots vom Bieter hinzuzufü-gen.

    15. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, somuss er in seinem Angebot Art und Umfang der von diesen Unternehmen auszuführenden Leis-tungen angeben. In diesem Zusammenhang wird auf die Ergänzungen zu § 4 VOL/B der Besonde-ren Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen verwiesen.

    16. Eine Rückerstattung der Gebühr nach Anforderung der Ausschreibungsunterlagen ist nicht mög-lich.

    17. Für die Bearbeitung und das Einreichen des Angebots wird keine Entschädigung gewährt.

    18. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an einer unzulässigenWettbewerbsbeschränkung (§ 1 GWB) insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit an-deren Bietern beteiligen, werden ausgeschlossen.

    19. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichenSchutzzwecks zu verwerten oder wenn bereits gewerbliche Schutzrechte bestehen, hat er in sei-nem Angebot darauf hinzuweisen.

    20. Beim Preisvergleich über Angebote von Unternehmen, die nicht der Künstlersozialversicherung un-terliegen, wird auch der jeweils gültige Beitragssatz, welchen der Auftraggeber an die Künstlerso-zialkasse abgeben muss, in den Preisvergleich mit einbezogen.

    Ende der Bewerbungsbedingungen

  • Absender / Stempel Bieter:

    Angebot nach VgV:

    Einreichungstermin zum 13.12.2016/24:00 Uhr

    Vergabenummer: 16 E 044

    Leistung:

    Glasreinigung – 3 Lose

    Stadt RegensburgVergabeamtTreppenhaus E, 4. StockD.-Martin-Luther-Str. 393047 Regensburg

    Bitte auf den Briefumschlag kleben

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Absender / Stempel Bieter:

    Angebot nach VgV:

    Einreichungstermin zum 13.12.2016/24:00 Uhr

    Vergabenummer: 16 E 044

    Leistung:

    Glasreinigung – 3 Lose

    Stadt RegensburgVergabeamtTreppenhaus E, 4. StockD.-Martin-Luther-Str. 393047 Regensburg

    Bitte auf den Briefumschlag kleben

  • Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / Liefer- und Dienstleistungen VOL + VgV /Vergaben über 10.000 € brutto / 2.1 Vergabeunterlagen EU / 4 VgV - Angebot – 18.04.2016

    Seite A 1 von A 5

    Name und Anschrift des Bieters:

    Vergabe gemäß VgV

    Offenes Verfahren

    Vergabestelle:

    Vergabeamt

    Ablauf der Angebotsfrist und

    Einreichungstermin:am 13.12.2016 bis 24:00 Uhr(Fristwahrender Briefkasten D.-Martin-Luther-Str. 1)

    Veröffentlichung im EU-Amtsblatt

    abgesandt am 04.11.2016Weitere Informationen unter:www.simap.europa.eu

    Ablauf der Bindefrist: 15.02.2017

    A N G E B O T

    16 E 044 Glasreinigung – 3 LoseVergabenummer - Leistung -

    Verschiedene Objekte im Stadtgebiet Regensburg

    Objekt Nr. der Fachstelle - Anlieferungs-/Erfüllungsort -

    1. Angebotsabgabe

    Ihr ausgedrucktes und vollständig ausgefülltes Angebot senden Sie bitte in einem verschloss-enen Umschlag spätestens bis zum Einreichungstermin an die unten genannte Adresse. Bitteberücksichtigen Sie ausreichende Zustellzeiten der Postdienste, insbesondere bei Feier- /Ferientagen oder Streiks. Um den fristgerechten Eingang Ihres Angebotes sicher zu stellen,wird empfohlen, dass Sie Ihr Angebot mit einer dokumentierten Sendungsart (z.B. Paket- bzw.Brief-Express-Dienst) zustellen lassen.Während unserer Öffnungszeiten können Sie Ihr Angebot auch persönlich abgeben.Außerhalb unserer Öffnungszeiten steht Ihnen der fristwahrende Briefkasten in der D.-Martin-Luther-Str. 1, 93047 Regensburg zur Verfügung.Der Umschlag ist außen mit dem beigefügten farbigen Adressaufkleber als schriftliches Angebotmit der Vergabenummer, der angebotenen Leistung und dem Absender des Bieters zu kenn-zeichnen. Ebenso verfahren Sie mit etwaigen Änderungen oder Berichtigungen.

    Eine Angebotsabgabe in Textform (§ 126 b Bürgerliches Gesetzbuch) ist bis 18.10.2018 nichtmöglich (§ 81 VgV).

    Stadt Regensburg – VergabeamtTreppenhaus E, 4. StockD.-Martin-Luther-Str. 393047 Regensburg

    E-Mail: [email protected]: 0049 (0) 941/507-5629Fax: 0049 (0) 941/507-4629Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 8:30 bis 11:30 Uhr und nach VereinbarungFristwahrender Briefkasten: D.-Martin-Luther-Str. 1, 93047 Regensburg

  • Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / Liefer- und Dienstleistungen VOL + VgV /Vergaben über 10.000 € brutto / 2.1 Vergabeunterlagen EU / 4 VgV - Angebot – 18.04.2016

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    2. Ich/Wir erkläre(n), dass

    • ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/n und keineVerhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckenoder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränk-ungen). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragtoder für mich/uns tätig sind,

    • weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter

    - nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße vonwenigstens 2.500 €

    - nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße vonwenigstens 2.500 € (bis 15.08.2014)

    - nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €

    - nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten BuchesSozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 €

    - nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 desSchwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als drei Monatenoder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen

    rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist,

    • keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen,

    Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihremjeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.

    3. Mein/Unser Angebot umfasst folgende Vertragsbestandteile:

    Die Vertragsunterlagen sind vollständig ausgefüllt einzureichen.

    3 a) Mit dem Angebot müssen immer abgegeben werden: SeiteAngebotsschreibenZusätzliche Vertragsbedingungen ZVB-VgVBesondere Vertragsbedingungen BVB-VgVLeistungsbeschreibung

    A 1 – A 5Z 1 – Z 5B 1100 – 362

    3 b) die dem Angebot nicht beigefügt sind:Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe

    2003

    3 c) die von mir/uns als Bieter beigefügt werden (Bitte im Einzelfall vom Bieter angeben):

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    Seite A 3 von A 5

    4. Ich bin/wir sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen

    unter Nr.:

    5. Ich/wir verwende/n eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)- siehe Eintragung unter 3 c)

    6. Es bestehen folgende gewerbliche Schutzrechte: (Bitte benennen)

    7. Wir bieten die vorgenannte Leistung als Bietergemeinschaft an:

    Wir legen unserem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung bei(bitte unter 3 c) eintragen!),- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und- in der der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist.Wir erklären,- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeberrechtsverbindlich vertritt und- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

    8. Unteraufträge an andere UnternehmenZum Umfang der Weitervergabe an andere Unternehmen gemäß § 4 Nr.4 VOL/B mache/nich/wir folgende Angaben:

    Ich/Wir werde(n) nachfolgend aufgeführte Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen.Die Unterauftragnehmer werden die übertragenen Leistungen im eigenen Betrieb ausführen(siehe auch Regelungen unter Nr. 4.5 ZVB-VgV).

    Art und Umfang derübertragenen Leistung

    Art und Umfang derübertragenen Leistung

    9. Preisnachlass als Skonto:Die Wertung bleibt für jeden Einzelfallvorbehalten. Es werden nur solche Skontidurch den AG bei der Angebotswertungberücksichtigt, deren Voraussetzung derAG auch unter den angegebenenBedingungen erfüllen kann. Wird keinSkonto gewährt, so erfolgt die Zahlungdes Rechnungsbetrages binnen 30 Tagennach Eingang der prüfbaren Rechnung.

    Es wird ein Skonto gewährt in Höhe von

    __________ %

    mit einer Zahlungsfrist von __________ Tagen

    Mein/unser Skonto gilt für jede einzelnefristgerechte Zahlung.

    10. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetztenPreisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefristgebunden.

    11. Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine unvollständig oder wissentlich falsche Erklärungim Angebot oder die Nichterfüllung der Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern denAusschluss von der Angebotswertung, die Kündigung des Auftrags, wenn mit der Ausführungnoch nicht begonnen wurde, oder auch den Ausschluss von künftigen Aufträgen zur Folgehaben kann.

    12. Wird eine selbstgefertigte Abschrift der Leistungsbeschreibung abgegeben, wird mit derUnterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung alsalleinverbindlich anerkannt (siehe Ziffer 4. BwB-VOL).

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    13. Wir sind ein Kleinstunternehmen oder ein kleines oder ein mittleres Unternehmen (KMU) –gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission

    ja nein

    14. Gewerbezentralregisterauskunft

    Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet(§ 98 c Abs. 3 AufenthG, § 21 AEntG und § 19 MiLoG), für den Bewerber/die Bewerberin vorder Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 aGewerbeordnung (GewO) anzufordern.

    Hinweis:Um einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu erhalten, ist u.a. auch die Abfrage überden Geburtsnamen der Mutter zwingend notwendig.

    14.1 Angaben zur juristischen Person bzw. Personenvereinigung der Firma:

    Rechtsform: _______________________

    Registerart/Nr.: _______________________

    Registergericht: _____________________

    ___________________________________

    Name (Firma): ________________________

    _____________________________________

    Sitz der Firma (Str., Hausnr., PLZ, Ort):

    _____________________________________

    _____________________________________

    14.2 Handlungsbevollmächtigte(r) der Firma (Geschäftsführer/in):

    Familienname: _______________________

    Vorname: _______________________

    Geburtsdatum: _______________________

    Geburtsort: _______________________

    Geburtsname: ________________________

    Staatsangehörigkeit(en): ________________

    Geburtsname der Mutter: ________________

    14.3 Weitere(r) Handlungsbevollmächtigte(r) (Geschäftsführer/in):

    Familienname: _______________________

    Vorname: _______________________

    Geburtsdatum: _______________________

    Geburtsort: _______________________

    Geburtsname: ________________________

    Staatsangehörigkeit(en): ________________

    Geburtsname der Mutter: ________________

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    Seite A 5 von A 5

    14.4 Weitere(r) Handlungsbevollmächtigte(r) (Geschäftsführer/in):

    Familienname: _______________________

    Vorname: _______________________

    Geburtsdatum: _______________________

    Geburtsort: _______________________

    Geburtsname: ________________________

    Staatsangehörigkeit(en): ________________

    Geburtsname der Mutter: ________________

    15. Der/Die für die Leitung undAufsicht vorgeseheneVerantwortliche:

    Name, fachliche Berufsbezeichnung

    16. Der/Die für Angebotserstellungvorgesehene Verantwortliche:

    Name, Telefon-Nr. / E-Mail beiRückfragen

    Hinweis: Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebotals nicht abgegeben. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes.

    Ort, Datum Stempel/Firmendaten Unterschrift

  • Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / Liefer- und Dienstleistungen VOL + VgV /Vergaben über 10.000 € brutto / 2.1 Vergabeunterlagen EU / 5 VgV - Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-VgV) – 18.04.2016

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    Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB-VgV)

    für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen

    Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten für Verträge, die Liefer- und Dienstleistungen zumGegenstand haben, zwischen

    der Stadt Regensburg -im nachfolgenden Auftraggeber genannt-und dem beauftragten Unternehmen -im nachfolgenden Auftragnehmer genannt.

    Diese gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen(VOL/B) in der jeweils rechtsgültigen Fassung. Die aufgeführten §§ beziehen sich auf die VOL/B.

    1. zu § 1 Art und Umfang der Leistungen- ohne Ergänzung -

    2. zu § 2 Änderung der Leistung

    2.1 Bei Differenzen im Angebot zwischen dem Einheitspreis (Einzelpreis) und Gesamtpreis ist daherder Einheitspreis (Einzelpreis) zugrunde zu legen.Die angebotenen Preise sind Festpreise, Preisvorbehalte (Lohngleitklausel, Preisgleitklausel)bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

    2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung demAuftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.

    2.3 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 eine geänderte Vergütung, muss er diesdem Auftraggeber unverzüglich, vor Ausführung der Leistung und der Höhe nach schriftlichmitteilen.

    2.4 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oderMinderkosten nachzuweisen.

    2.5 Die Erstattung der Umsatzsteuer erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Teilabnahme oderAbnahme der Leistung gültigen Steuersatz.

    2.7 Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird dieDifferenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebendenUmsatzsteuerbetrag nicht erstattet.

    2.6 Die Nummern 2.1 bis 2.5 gelten auch für Leistungen von Unterauftragsnehmern.

    2.7 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistungabgegolten.

    3. zu § 3 Ausführungsunterlagen- ohne Ergänzung -

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    4. zu § 4 Ausführung der Leistung

    4.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.

    4.2 Der Auftragnehmer hat mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausführung bestellthat.

    4.3 Veröffentlichungen über die Leistung sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung desAuftraggebers zulässig.

    4.4 Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen Auswirkungen der Arbeiten hat derAuftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    Ergänzungen zu § 4 Nr. 4: Unterauftragnehmer

    4.5 Beabsichtigt der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, so muss er Art und Umfang derLeistungen mit Angebotsabgabe an der hierfür vorgesehenen Stelle benennen. Es geltenfolgende Bedingungen:

    4.5.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die fachkundig,leistungsfähig und zuverlässig sind. Dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und diegewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

    4.5.2 Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebotes davon inKenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.

    4.5.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Verträgen mit Unterauftragnehmern die Vergabe-und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) zugrunde zu legen.

    4.5.4 Der Auftragnehmer darf dem Unterauftragnehmer keine -insbesondere hinsichtlich derZahlungsweise und Sicherheitsleistungen- ungünstigeren Bedingungen auferlegen, alszwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Auf Verlangen des Auftraggebers hater dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der Preise bleibt hiervon unberührt.

    4.5.5 Für die zu erbringende Leistung dürfen weder vom Auftragnehmer noch vomUnterauftragnehmer illegal Beschäftigte, Scheinselbstständige oder unselbstständigeArbeitskräfte eingesetzt werden.

    4.5.6 Unterauftragnehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche Beziehungen zumAuftraggeber.

    4.5.7 Vor Auftragsvergabe ist der Unterauftragnehmer zu benennen und seine Eignungnachzuweisen. Der schriftliche Auftrag ist zugleich die schriftliche Zustimmung zu dieserÜbertragung.

    4.6 Beabsichtigt der Auftragnehmer nach Vertragsschluss Leistungen an Unterauftragnehmer zuvergeben, gelten folgende Bedingungen:

    4.6.1 Er hat dies vorher schriftlich anzuzeigen und die schriftliche Zustimmung gemäß § 4 Nr. 4einzuholen. Die Entscheidung über die Zustimmung behält sich der Auftraggeber für jedenEinzelfall vor.

    4.6.2 Für den Fall einer Genehmigung gelten die unter 4.5 genannten Bedingungen.

    5. zu § 5 Behinderung und Unterbrechung der Leistung- ohne Ergänzung –

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    6. zu § 6 Art der Anlieferung und Versand

    6.1 Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zurAnlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in den Vertragsunterlagen nichts anderesangegeben ist.

    6.2 Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen,sofern in den Vertragsunterlagen nichts anderes angegeben ist.

    7. zu § 7 Pflichtverletzungen des Auftragnehmers- ohne Ergänzung -

    8. zu § 8 Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber

    8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seitendes Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Verfahrensbefasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt.Solchen Handlungen des Auftraggebers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die vonihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenanntenPersonen oder in ihrem Interesse einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, dieeine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der Abrechnungssumme anden Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

    9. zu § 9 Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer- ohne Ergänzung -

    10. zu § 10 Obhutspflichten- ohne Ergänzung -

    11. zu § 11 Vertragsstrafen

    Siehe Regelung in den Besonderen Vertragsbedingungen

    12. zu § 12 Güteprüfung- ohne Ergänzung -

    13. zu § 13 Abnahme

    13.1 Lieferleistungen werden an der Anlieferungsstelle, Aufbauleistungen nach Fertigstellung am Ortder Leistungserbringung abgenommen.

    13.2 Gegengezeichnete Lieferscheine ersetzen nicht eine Abnahme gem. § 13 VOL/B. Sie bestätigenlediglich den Erhalt der Lieferung/Leistung.

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    14. zu § 14 Mängelansprüche und Verjährung

    14.1 Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.

    14.2 Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Aufwendungen zu tragen, die zum Zweck derNacherfüllung erforderlich sind.

    14.3 Nach einer Mängelrüge hat der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung und deren Zeitpunktrechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen.

    14.4 Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche endet nicht vor Ablauf der für die Vertragsleistungvereinbarten Verjährungsfrist.

    14.5 Der Auftraggeber kann verlangen, dass vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche einegemeinsame Besichtigung der Leistung stattfindet.

    15. zu § 15 Rechnung

    15.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss-, oder Schlussrechnung zubezeichnen.

    15.2 Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.

    15.3 In den Rechnungen sind die Leistungen, nach den Ordnungszahlen (Position) und der jeweiligenBezeichnung -gegebenenfalls gekürzt- wie in der Leistungsbeschreibung aufzuführen.

    15.4 Die Rechnungen sind mit ihren Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. DerUmsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zumZeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnung zum Zeitpunkt des Bewirkens derLeistung gilt.

    15.5 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenenZahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

    15.6 Alle Rechnungen sowie die notwendigen Rechnungsunterlagen sind in einfacher Fertigung inSchriftform einzureichen.

    16. zu § 16 Leistung nach Stundenverrechnungssätzen

    16.1 Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigungeinzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 16 Nr. 2 enthalten:- das Datum,- die Bezeichnung des Ausführungsortes,- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,- die Gerätekenngrößen und- die Art der Leistung

    16.2 Die Originale der Stundenlohnzettel sind der Rechnung beizufügen. Stundenlohnrechnungenmüssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.

    16.3 Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die tatsächlichenLohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen.

    16.4 Die Unterschrift am Stundenlohnzettel gilt nicht als Rechnungsanerkennung.

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    17. zu § 17 Zahlung

    17.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.

    17.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag an dem das Geldinstitut denausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.

    17.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber anden für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft odernach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung derArbeitsgemeinschaft.

    17.4 Forderungsabtretungen sind nicht statthaft.

    17.5 Wurde Skonto vereinbart, läuft die Skontierungsfrist frühestens vom Tage desRechnungseinganges, bei späterer Lieferung vom Tage der Lieferung an.

    17.6 Sollte die Rechnungsprüfung ergeben, dass Überzahlungen erfolgt sind, so verpflichtet sich derAuftragnehmer zur Rückzahlung des festgelegten Betrages (§ 812 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB). Leistet der Auftragnehmer nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang desRückforderungsschreibens, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtungin Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zuzahlen. Auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) kann sich der Auftragnehmer nichtberufen.

    18. zu § 18 Sicherheitsleistung- ohne Ergänzung -

    19. zu § 19 StreitigkeitenGerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - soweit gesetzlich zulässig - Regensburg.

    20. Verträge mit ausländischen AuftragnehmernBei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Wortlautverbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelungder vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien giltausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    21. Geschäftsbedingungen des AuftragnehmersBedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, gelten nurdann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.

    22. VertragsänderungenJede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.

    Ende der Zusätzlichen Vertragsbedingungen

  • Intranet Stadt Regenburg / Arbeitsmittel / Vergabehandbuch / I. Vergabeverfahren / Liefer- und Dienstleistungen VOL + VgV /Vergaben über 10.000 € brutto / 2.1 Vergabeunterlagen EU / 6 VgV - Besondere Vertragsbedingungen (BVB-VgV) – 18.04.2016

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    Besondere Vertragsbedingungen (BVB–VgV)

    für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen

    16 E 044 Glasreinigung – 3 LoseVergabenummer - Leistung -

    Verschiedene Objekte im Stadtgebiet Regensburg

    Objekt Nr. der Fachstelle - Anlieferungs-/Erfüllungsort -

    Diese Besonderen Vertragsbedingungen gelten für Verträge, die Liefer- und Dienstleistungen zumGegenstand haben, zwischen

    der Stadt Regensburg -im nachfolgenden Auftraggeber genannt-und dem beauftragten Unternehmen -im nachfolgenden Auftragnehmer genannt.

    Sie gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen(VOL/B) in der jeweils rechtsgültigen Fassung.

    1. Überwachung der Leistung:Die Überwachung wird von der zuständigen Fachstelle der Stadt Regensburg durchgeführt.Die Weitervergabe dieser Leistung bleibt vorbehalten.

    2. Rechnungsanschriftwie Anlieferungs-/Erfüllungsortabweichend vom Anlieferungs-/Erfüllungsort: Stadt Regensburg, Amt für Gebäudeservice –

    Sachgebiet Reinigung, D.-Martin-Luther-Str. 1, 93047 Regensburg

    3. Ausführungsfristen

    Vertragslaufzeit01.04.2017 bis 31.03.2020Vertragsverlängerung: Der Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit.

    Nach der Mindestlaufzeit von drei Jahren, kann der Vertrag mit einer Frist von sechsMonaten zum Kalendervierteljahr schriftlich gekündigt werden.

    4. Vertragsstrafe (§ 11 VOL/B)keine

    5. Verjährung der Mängelansprüche (§ 14 VOL/B)Es gelten die gesetzlichen Fristen des BGB.

    6. Sicherheitsleistungen (§ 18 VOL/B)Keine

    7. Zusätzlich gelten folgende Vertragsbedingungen:Keine weiteren Vertragsbedingungen

  • 16 E 044

    Glasreinigung – 3 Lose

    Leistungsbeschreibung

    Hinweise:

    1. Bitte füllen Sie unbedingt die nachfolgenden Seiten vollständig aus. Selbstgefertigte Ab-schriften (Preisangebot auf separaten Blättern) werden für die Wertung nur anerkannt,wenn sie durchgängig die vorgegebene Positionsnummerierung enthalten (siehe auchBewerbungsbedingungen). Legen Sie bitte KEINE eigenen Angebotsschreiben bei.

    2. Textliche Änderungen / Ergänzungen der Leistungsbeschreibung sind nicht erlaubt. Solltenur eine abweichende Leistung möglich sein, stellen Sie rechtzeitig vor Angebotsabgabeeine Bieterfrage an das Vergabeamt (E-Mail: [email protected]).

    3. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass geänderte Vertragsbedingungen im Angebotund / oder Begleitschreiben mit eigenen AGB des Bieters zwingend zum Ausschluss desAngebotes führen.

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  • 1. Bedingungen zur Vertragsabwicklung 1.1 Objektleiter1 Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer für jedes Objekt einen verantwortlichen Objektleiter namentlich zu benennen, der mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten eng zusammenarbeitet. Soweit es sich um Personen ausländischer Nationalität handelt, müssen ihre Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift für die Erfüllung der Aufgaben ausreichen. Die Objektleiter haben den Anweisungen und Wünschen des Auftraggebers oder dessen Beauftragte, die sich auf die Vertragserfüllung beziehen, Folge zu leisten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Durchführung der vertraglichen Aufgaben unterstützen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch fachkundige Mitarbeiter einzuweisen, regelmäßig zu schulen und zu beaufsichtigen, um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen. Der Auftragnehmer dokumentiert die Schulungen und Unterweisungen seines Reinigungspersonals und stellt diese dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur zuverlässige und geeignete Objektleiter zu beschäftigen. Objektleiter, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind auf Verlangen des Auftraggebers abzulösen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Objektleiter auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen und die Vorlage eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister zu verlangen. 1.2 Reinigungspersonal Der Auftragnehmer ist verpflichtet, voll sozialversicherungspflichtiges Personal zu beschäftigen. In Ausnahmefällen kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber den Einsatz von geringfügig beschäftigtem Personal beantragen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer zeitnah, ob er dem Antrag zustimmt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur zuverlässiges und geeignetes Personal zu beschäftigen. Arbeitskräfte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind auf Verlangen des Auftraggebers abzulösen. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen und die Vorlage eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister zu verlangen. Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen (Bestellung von Ersatzkräften / Anordnung von Überstunden) sicherzustellen, dass durch Personalausfälle infolge Krank-heit, Urlaub, usw. die Reinigung nicht beeinträchtigt wird. __________________________________________________________________________ 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird jeweils nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist dabei jeweils mit eingeschlossen.

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  • Arbeitskräfte, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder ansteckender Borkenflechte (Impetigo contagiosa), Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken erkrankt sind, dürfen die Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung. Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaften eine übertragbare Krankheit nach § 28 Infektionsschutzgesetz aufgetreten ist, gilt entsprechendes. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass das mit der Reinigung beauftragte Personal mit einem Firmenausweis, der zum Betreten des Gebäudes berechtigt, auszustatten ist. Der Ausweis ist dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf Verlangen vorzulegen. Bei Ausscheiden von Personal, bzw. Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen hat der Auftragnehmer den Ausweis abzunehmen. Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung des Gebäudes beauftragt sind, dürfen das Gebäude nicht betreten. Dies gilt auch für Kinder und sonstige Familienangehörige. Lebenspartner, Kinder, Eltern und sonstige Angehörige, von Mitarbeitern der Stadt Regensburg dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber in den Reinigungsobjekten des Auftragebers eingesetzt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, eine erteilte Genehmigung aus besonderem Grund zu widerrufen. Der Auftragnehmer sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem zu reinigenden Gebäude oder dem dazugehörigen Gelände gefunden werden, sofort bei der verwaltenden Stelle abzuliefern. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt. Mängel und Schäden an Räumen und Einrichtungsgegenständen sind der gebäudeverwaltenden Stelle unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung erst dann ausgeführt werden, wenn die festgestellten Beanstandungen beseitigt wurden. Die Haftung des Auftraggebers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bleibt unberührt. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienstbetrieb möglichst ungestört bleibt. 1.3 Datenschutz Unterlagen (Schriftstücke, Akten, Hefte, Karteikarten, etc.) und EDV-Geräte, die sich in den Diensträumen befinden, unterliegen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach dem Bayerischen Datenschutzgesetzes und den Bestimmungen des Sozialdaten-schutzes. In diese Unterlagen darf kein Einblick genommen werden. EDV-Geräte dürfen nicht angeschaltet werden. Schränke, Schubladen u.ä. dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Über zufällig bekannt gewordene personenbezogene Daten aus dienstlichen Vorgängen ist Verschwiegenheit zu wahren. Wer gegen diese Pflichten verstößt, darf vom

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  • Auftragnehmer nicht mehr zu Reinigungsarbeiten in den Objekten eingesetzt werden. Auf die Strafvorschrift des § 41 Bundesdatenschutzgesetz wird verwiesen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Arbeitskräfte und Objektleitungen auf die Wahrung des Datengeheimnisses gem. Art. 5 des Bayerischen Datenschutzgesetzes sowie auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten nach § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nicht beamteter Personen (Bundesgesetzblatt I 1974 Seiten 469, 547) förmlich zu verpflichten. Die Verpflichtung ist mündlich vorzunehmen. Dabei ist auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen. Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Verpflichteten zu unterzeichnen ist. Hierzu ist das beigefügte Formblatt zu ver-wenden. Die ausgefüllten Niederschriften sind unverzüglich an den Auftraggeber zu senden. 1.4 Hausverbote Der Auftraggeber ist berechtigt, Arbeitskräfte des Auftragnehmers des Hauses zu verweisen oder ihnen den Zutritt zum Reinigungsobjekt zu untersagen, wenn sie gegen die Vertrags-bestimmungen verstoßen. 1.5 Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) Der Auftragnehmer verpflichtet sich das AEntG einzuhalten und den Mitarbeitern den verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn des Gebäudereinigerhandwerks zu zahlen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich die aktuellen Stundennachweise und innerhalb von 3 Tagen sonstige aktuelle Nachweise (Lohnabrechnungen, Mitarbeiterlisten) vorzulegen. Kommt der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus dem AEntG nicht nach, behält sich der Auftraggeber weitere Schritte bis hin zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses vor. 1.6 Versicherung Der Auftragnehmer ist verpflichtet eine Haftpflicht-Schadensversicherung abzuschließen. Diese ist jeweils für Personenschäden, Sach- und Umweltschäden, Allmählichkeitsschäden, Schlüsselverlustschäden und Bearbeitungsschäden über die Regeldeckungssumme (HUK-Verband) abzuschließen und bei Änderung entsprechend anzupassen. Dem Auftraggeber ist das Bestehen des erforderlichen Versicherungsschutzes durch Vorlage der Versicherungs-police oder durch Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber unverzüglich sämtliche Veränderungen des Versicherungsverhältnisses schriftlich mitteilen. Hinweis: In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass bei Verlust eines Haupt- oder Generalschlüssels sich die Ersatzpflicht auf die gesamte Schließanlage erstreckt.

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  • Bei Schäden, die dem Auftraggeber durch die Auftragsdurchführung entstehen, behält sich der Auftraggeber vor, eine Fachfirma zur Beseitigung des Schadens zu beauftragen und die Kosten dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.

    Der Auftragnehmer ist Mitglied bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung).

    Der Auftraggeber haftet nicht für das Eigentum der Arbeitskräfte, das in den zur Verfügung gestellten Räumen aufbewahrt wird.

    1.7 Schlüsselverwaltung

    Die Verwaltung der Schlüssel obliegt dem Auftraggeber (Gebäudeverwaltung oder dessen Vertreter). Über die Überlassung von Schlüsseln sind Protokolle zu erstellen. Hierzu können weitere Regelungen getroffen werden. Die Verwendung von Nachschlüsseln ist verboten. Bei Verlust von Schlüsseln ist die Gebäudeverwaltung oder dessen Vertreter zu benachrichtigen. Die Schadensmeldung ist umgehend bei der, für die Rechnungsstellung zuständigen, Stelle des Auftraggebers umgehend in Kopie einzureichen.

    1.8 Entfallen von Reinigungsflächen

    Entfallen in Folge von Um- und Anbauten oder sonstigen Gründen einzelne Reinigungsflächen oder auch ganze Gebäude, so werden diese Flächen in Abzug gebracht. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Flächen zu einem späteren Zeitpunkt reinigen zu lassen.

    1.9 Arbeitszeiten

    Grundsätzlich sind die Leistungen in zuschlagsfreien Zeiten auszuführen. Leistungen außerhalb der zuschlagsfreien Zeit bedürfen einen gesonderten Auftrag durch den Auftraggeber. Bei Leistungen mit Zeiten mit Zuschlägen gem. Tarifvertrag werden diese auf den Lohnkostenanteil der vereinbarten Arbeitszeit gem. geltenden Tarifvertrag vergütet. Zeiten der Einarbeitung, Beaufsichtigung, Reinigungskontrolle und Materialauslieferung zählen nicht zu den Arbeitsstunden gem. Kalkulation. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Stundennachweise zu kontrollieren oder Lohnunterlagen einzusehen.

    1.10 Kündigung

    Siehe Besondere Vertragsbedingungen.

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  • Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann auch während der Mindestlaufzeit ausgesprochen werden.

    1.11 Vertragsanpassung

    Eine Vertragsanpassung bei Tarifänderungen bzw. Anpassung der Sozialversicherungs-beiträge kann wie folgt sowohl vom Auftragnehmer wie auch vom Auftraggeber verlangt werden:

    Die Anpassung kann nur über den Lohn- und lohngebunden Anteil verlangt werden. Der Anteil der Lohn- und lohngebundenen Kosten (Lohnkostenanteil) ergibt sich aus den Eintragungen in der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes.

    Ändern sich nach Abschluss dieses Vertrages die Lohn- oder Gehaltstarifverträge und die Rahmentarifverträge oder/und die gesetzlichen Sozialleistungen (lohngebunden Kosten), so ändert sich der festgesetzte Preis wie folgt:

    Preisänderung bei Änderung der Löhne: (Lohnkostenanteil ..... % x Änderungssatz..... % ) : 100

    Die Preisänderung ist dem Vertragspartner schriftlich mitzuteilen.

    Die Preisänderung tritt, nachdem der Auftraggeber der Preisanpassung zugestimmt hat, mit dem Ersten des Nachfolgemonats auf die schriftlich geforderte Anpassung in Kraft.

    105

  • 2. Allgemeine Hinweise zu der Ausführung

    2.1.1 Ausführung im zeitlich vorgegebenen Rahmen, bezogen sowohl auf die Tageszeit als auch auf die entsprechenden Wochentage.

    2.1.2 Keine Störung des betrieblichen Ablaufes durch Reinigungsarbeiten. 2.1.3 Bei waagrechten Oberflächen (z.B. Fensterbänke etc.) erfolgt die Reinigung nur

    dann, wenn diese von Auftraggeberseite frei geräumt sind (z.B. Akten, Zeitschriften, Blumen etc.).

    2.1.4 Durchführung auf dem jeweils neuesten Stand der Technik. 2.1.5 Liegen entsprechende Pflegeanleitungen vor, so müssen diese beachtet werden. 2.1.6 Liegen keine Pflegeanleitungen vor, sind die Werkstoffoberflächen so zu reinigen

    und zu pflegen, dass keine Schäden an diesen durch die Reinigungsarbeiten entste-hen; Grundlage bildet der jeweils neueste Stand der Technik.

    2.2 Maßnahmen des Arbeits- und Umweltschutzes müssen eingehalten werden; dazu gehört auch, dass dem Auftraggeber stets eine aktuelle Liste der Behandlungsmittel überreicht wird, die im Objekt zum Einsatz kommen; für alle im Objekt eingesetzten Behandlungsmittel (Reinigungs- Pflege- und Desinfektionsmittel) müssen aktuelle Sicherheitsdatenblätter und falls erforderlich Betriebsanweisungen nachgewiesen werden.

    2.3 Es dürfen durch Reinigungsarbeiten keine gesundheitlichen Gefahren, z.B. Allergien durch Raumluftbelastung, Gefährdung durch Einschränkung der Begehsicherheit etc. für die Gebäudebenutzer entstehen.

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  • 3. Definition der Reinigungsverfahren Nachfolgend werden allgemeingültige Hinweise zur Ausführung der Leistungen gegeben. 3.1 Reinigungsart Glasflächenreinigung Definition: Reinigen von Glasflächen zwei- bzw. vierseitig inkl. Rahmen und Falzen nach festgelegten Zeitabständen. Ziel/Ergebnis: Die Glasflächen sind sauber, wolkenfrei, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit. 3.2 Methoden zur Reinigung von Ausstattung und Einrichtung (soweit dies im jeweiligen Objekt zusätzlich zur Glasreinigung mit ausgeschrieben ist) 3.2.1 Lampenreinigung an Wänden und Stehlampen Definition: Lampen an Wänden und Stehlampen sind unter Einhaltung der Sicherheits-bestimmungen nur feucht von außen zu reinigen. Ziel/Ergebnis: Die Lampen bzw. die Beleuchtungskörper sind frei von Staub, Spinnweben und sonstigen Verunreinigungen. 3.2.2 Entstauben/Spinnweben entfernen Definition: Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien vom Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Borsten-erzeugnisse entfernt. Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche müssen von Staub und Spinnweben befreit sein. 3.2.3 Feucht reinigen Definition: Lose aufliegende und leicht haltende Verschmutzungen werden manuell mit ei-nem stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren.

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  • 3.2.4 Nass reinigen

    Definition: Alle Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/die Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren.

    3.2.5 Nass reinigen und nachtrocknen

    Definition: Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässer-ten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschlie-ßend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z.B. Leder) aufgenommen. Ziel/Ergebnis: Gegenstand/Oberfläche ist frei von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Gegenstand/Oberfläche darf nicht mehr feucht sein.

    3.2.6 Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen

    Definition: Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung – ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren – vom Gegenstand ent-fernt. Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht sein und muss poliert werden.

    3.2.7 Einrichtungsgegenstände

    Soweit die Reinigung von sonstigen Einrichtungsgegenständen ausgeschrieben ist z. B.: Heizkörper, Fensterbänke, Mobile, etc. so sind diese fachgerecht zu reinigen.

    3.3 Reinigungsgeräte und Reinigungsmaterial

    Alle zu den Reinigungsarbeiten benötigten Maschinen und Geräte stellt der Auftragnehmer.

    Die Maschinen müssen mit dem VDE/GS-Zeichen versehen sein. Die einzusetzenden Geräte müssen modernen technischen Standard aufweisen.

    Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Textilien, Reinigungs-, Pflegemittel stellt der Auftragnehmer und verpflichtet sich, diese in so ausreichenden Mengen zur Verfügung zustellen, dass zu jedem Zeitpunkt ein ungestörter Reinigungsablauf gewährleistet ist.

    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur einwandfreie und nicht ätzende Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden, die eine Schädigung der zu behandelnden Flächen und Ein-richtungsgegenstände ausschließen. Die einzubringenden Reinigungs-, Pflegemittel dürfen

    108

  • zu keiner Gesundheitsschädigung führen und sollen die Umwelt (Luft, Abwasser) möglichst gering belasten. Zur Verringerung der Abwasserbelastung ist dem Auftragnehmer insbesondere die Verwendung von Reinigungsmitteln mit Verdünnern, Kaltreinigern, Lösungsmitteln und solchen Reinigungs- und Pflegemitteln, die den späteren Einsatz von Verdünnern, Kaltreinigern und Lösungsmitteln erforderlich machen, untersagt. Der Auftraggeber behält sich – auch unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge – vor, die Verwendung bestimmter Reinigungs-, Pflegemittel zu untersagen oder vorzuschreiben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, möglichst Reinigungsmittel mit dem Europäischen Umweltzeichen in Einsatz zu bringen. Die eingesetzten Produkte sollen immer unter dem Aspekt des geforderten Reinigungsergebnisses ausgewählt werden. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber vor Vertragsbeginn mit, welche Reinigungsmittel zum Einsatz gebracht werden. 3.4 Glasreinigung 3.4.1 Aufmaß Grundlage Die zu reinigenden Glasflächen werden nach den lichten Rohbaumaßen ermittelt. Es kom-men keine Rahmen, Pfosten oder Riegel zum Abzug. Die Glasflächen werden einseitig ge-messen und einseitig im Flächenverzeichnis aufgelistet, sofern in der Flächenaufstellung nicht ausdrücklich andere Angaben gemacht werden. Bei Kasten und Verbundfenstern wird die doppelte Fläche angegeben. 3.4.2 Leistungsumfang Die Glasreinigung ist bei Außenverglasungen witterungs- und raumseitig und bei Innenver-glasungen beidseitig auszuführen. Die Glasreinigung umfasst die 2- bzw. 4-seitige Beseitigung von Verschmutzungen auf Ver-glasungen. Die Glasreinigung erfolgt 2 x jährlich. 1 x jährlich mit Rahmen und 1 x jährlich ohne Rahmen. Die Glasreinigung beinhaltet die Reinigung von:

    • Fenster mit Rahmen, Falz, Wetterschenkel, Fensterbänken • Glastüren • Glasoberlichtern • Glastrennwänden • Glasbausteinen • Glasdächern

    109

  • Im Zuge der Glasreinigung sind teilweise Sonderflächen (wie z. B. Mobile, Lampen, höhere Fensterbretter, schwer erreichbare Heizkörper, etc.) zu reinigen soweit diese im jeweiligen Objekt aufgeführt sind.

    3.4.3 Staatliches Regelwerk

    Die Arbeiten sind in erster Linie unter Beachtung bzw. Einhaltung des staatlichen Regelwer-kes durchzuführen. Hier ist insbesondere auf die Einhaltung der Vorgaben der Arbeitsstät-tenverordnung (ASV) und speziell der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 1.6 „Fenster und Ober-lichter“, Punkt 5 (Reinigung, Instandhaltung einschließlich Prüfungen) Absatz 2 hinsichtlich Absturzsicherungen zu achten – siehe „Anlage zur Reinigungsausschreibung - Auszug aus den Vorschriften“. Ergänzend hierzu wird auf die ASR A 2.1 Schutz vor Absturz und herab-fallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen hingewiesen.

    Bei der Benutzung von Leitern sind die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (Be-trSichV, Anhang 1, Punkt 3) und v. a. der TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereitstellung und Benutzung von Leitern“ einzuhalten.

    Ergänzend hierzu kann als Informationsquelle die ehemalige BGI 694 „Umgang mit Leitern“ – jetzt DGUV Information 208-016 herangezogen werden.

    3.4.4 Schutzmaßnahmen gegen Absturz, Verschärfung der Normen

    Aufgrund verschärfter Normen gelten strengere Anforderungen für Schutzmaßnahmen ge-gen Absturz und beim Betreten von Dächern bzw. Ausführen von Arbeiten auf Dächern.

    Die Sicherheitshinweise zu den einzelnen Objekten (siehe Anlage 1) sind grundsätzlich wei-terhin gültig.

    Zusätzlich sind folgende strengere Anforderungen bei der Reinigung von Fenstern zu beachten.

    Eine Gefährdung durch Absturz liegt bereits ab einer Absturzhöhe von mehr als 1,00 m vor.

    Sofern Arbeitsplätze oder Verkehrswege an Fenster grenzen, deren Brüstungshöhe zur Ab-sturzsicherung nicht ausreichend ist (< 1 m) und eine Absturzgefährdung besteht, muss eine andere Sicherung gegen Absturz vorhanden sein. Bei feststehenden Fensterflügeln erfüllt auch eine absturzsichernde Verglasung, die den baurechtlichen Bestimmungen entspricht, diese Forderung.

    Bei Absturzhöhen > 5 m wurden bei städtischen Gebäuden in der Vergangenheit ausrei-chende Sicherungsmaßnahmen ergriffen.

    Bei Absturzhöhen von mehr als 1 m bis 5 m sind keine baulichen Sicherungen in den städti-schen Gebäuden vorhanden.

    110

  • Bei Absturzhöhen zwischen 1,0 m bis 2,5 m müssen zukünftig z. B. Fenstergeländer oder Türanker als Schutzmaßnahme gegen Absturz eingesetzt werden.

    Bei Absturzhöhen ab 2,5 m bis 5,0 m ist geplant, dass alle Gebäude mit Einzelösen für Si-cherheitsgeschirre nachgerüstet werden. Solange die baulichen Sicherungsmöglichkeiten fehlen, müssen zukünftig z. B. Fenstergeländer oder Türanker als Schutzmaßnahme gegen Absturz eingesetzt werden.

    Bei regelmäßig durchzuführenden Fensterreinigungsarbeiten auf Dächern im absturzge-fährdeter Bereich (= Dachrand, bis 2 m ab der Absturzkante) ist die Sicherung mittels Seku-ranten zukünftig nicht mehr ausreichend und zulässig. Sekuranten dürfen ab sofort nicht mehr benutzt werden. Es müssen Umwehrungen z. B. Brüstungen, Geländer vorhanden sein. Sind diese nicht vor-handen, darf der Gefahrenbereich nicht betreten werden.

    Lichtkuppeln und Lichtbänder, die konstruktiv nicht durchtrittsicher sind, müssen zukünftig mit geeigneten Umwehrungen, Überdeckungen oder Unterspannungen ausgeführt sein, die ein Durchstürzen von Beschäftigten verhindern. Für Arbeiten und Verkehrswege im Gefah-renbereich (Abstand ≤ 2,0 m) von nicht durchtrittsicheren Lichtkuppeln und Lichtbändern im Bestand ist sicherzustellen, dass durch Absperrungen oder Abdeckungen ein Absturz ver-hindert wird. Sind diese nicht vorhanden, darf der Gefahrenbereich nicht betreten werden.

    Für Arbeiten auf Leitern gibt es keine Änderung z. B. bezüglich der zulässigen Standhöhe.

    Bei der Glasreinigung sind in allen Einrichtungen mit sofortiger Wirkung die strengeren An-forderungen zu beachten. Der Auftragnehmer weist das Reinigungspersonal entsprechend ein und stellen Sie die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung.

    Für den Fall, dass ein Türanker oder ein Fenstergeländer zum Einsatz kommt ist folgendes zu beachten:

    Die Reinigungsfirma stellt den Türanker bzw. das Fenstergeländer. Der Vorgesetzte des Auftragnehmers und der Fensterreiniger selbst hat die Verwendbarkeit seiner persönlichen Schutzausrüstung regelmäßig zu prüfen. Die Firma ist verantwortlich, dass der Türanker bzw. das Fenstergeländer entsprechend der baulichen Situation für den Einsatzzweck geeignet und ausreichend belastbar ist. Die Türanker werden in die jeweilige Tür bzw. das Fenstergeländer in das jeweilige Fenster einpasst. Die arbeitende Person hat sich mit einem Seil und der persönlichen Schutzausrüstung an diesem Türanker ausreichend und korrekt zu sichern. Aufgrund der ggf. unterschiedlichen Türbreiten bzw. Fensterbreiten wird ein verstellbarer Türanker bzw. ein verstellbares Fenstergeländer empfohlen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Türanker bzw. Fenstergeländer mitzuführen und sach- und fachgerecht zu verwenden. Bei der Benutzung von Sicherheitsgeschirren durch Dritte ist sicherzustellen, dass eine zwei-te Person anwesend ist.

    111

  • Im Übrigen sind Fenster inkl. Rahmen zur Reinigung nur freigegeben, soweit sie gefahrlos gereinigt werden können, weil z. B. eine Sicherung mittels Türanker bzw. Fenstergeländer möglich ist.

    Sollten im Gebäude Glas- und Rahmenflächen vorhanden sein, bei denen eine Sicherung nicht möglich ist, so ist von einer Reinigung abzusehen und das Amt für Gebäudeservice zu informieren.

    Die Fensterreinigung hat auch dann bereits zu unterbleiben, wenn Zweifel bestehen, ob eine Sicherung erforderlich ist. Die Reinigung von Glas und Rahmenflächen ohne erforderliche Sicherung hat zu unterbleiben.

    3.4.5 Ausführung der Glasreinigung

    Die Glasreinigung ist so auszuführen, dass sämtliche Verschmutzungen entfernt sind. Vor Beginn der Arbeiten sind Fensterbänke, Heizkörper und dergleichen in geeigneter Weise gegen Beschmutzung und Beschädigung des Anstrichs zu schützen.

    Die Glasflächen sind so zu reinigen, dass sie nach der Reinigung sauber, wolkenfrei, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sind. Glasflächen hinter Heizkörper sind im Aufmaß enthalten und müssen mitgereinigt werden.

    Die Reinigung umfasst sämtliche beweglichen und feststehenden Rahmenelemente witte-rungs- und raumseitig, einschließlich sämtlicher Falze, Anschläge, Wasserrinnen und Fens-terbänke witterungsseitig. Ebenfalls gereinigt werden die Bedienelemente, wie Griffe und Gestänge. Die Rahmenreinigung darf nur im Zusammenhang einer turnusmäßigen Glasrei-nigung durchgeführt werden. Dabei sind die Dicht- und Anschlagflächen bei geöffnetem Fenster gründlich auszubürsten.

    Nach beendeter Reinigung ist das abgelaufene Schmutzwasser auf Rahmen und Fenster-bänken zu entfernen, bei der Arbeit verursachte Verunreinigungen sind zu beseitigen und Fenster und Türen zu verschließen.

    Der Auftragnehmer und seine Beauftragten sind verpflichtet, sich beim Betreten und Verlas-sen des Objekts bei dem Ansprechpartner des Auftraggebers zu melden.

    Geräte, Pflege und Reinigungsmittel sind nach beendeter Arbeit wieder fortzuräumen. Alle Einrichtungs- und sonstige Gegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. Schmutzflotten dürfen auf keinen Fall in das Oberflächengewässer eingeleitet werden.

    3.4.6 Kalkulation der Glasreinigung

    In den Angebotspreis sind alle Kosten die zur Ausführung der Glasflächenreinigung erfor-derlich sind einzukalkulieren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Glasflächenreinigung

    112

  • nach dem neuesten Stand der Technik auszuführen. Dies beinhaltete z.B. auch den Einsatz von wasserführenden Stangenreinigungssystemen, die das Reinigen der Glasflächen in großer Höhe auch vom Boden aus ermöglichen.

    Alle zur Ausführung des Auftrages benötigten Geräte wie Leitern, Hubsteiger, mobile Siche-rungen (Fenstergeländer und Türanker), Sicherheitsgeschirr etc. stellt der Auftragnehmer und sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren.

    4. Ausführungszeiten

    Glasreinigung:

    1 x jährlich mit Rahmen:

    • Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen: in den Osterferien• Verwaltungsgebäude: im Frühjahr (April, Mai)

    1 x jährlich ohne Rahmen

    • Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen: in den Sommerferien• Verwaltungsgebäude: im Herbst (September, Oktober)

    Aus bestimmten Gründen von der vorgenannten Regelung abweichende Reinigungen (z. B. Reinigung mit Rahmen in den Sommerferien, Reinigung mit Rahmen zweimal jährlich) müs-sen vom Amt für Gebäudeservice vorher genehmigt werden.

    Die Reinigungstermine sind ca. 2 Monate vor der Ausführung der Arbeiten mit der jeweiligen örtlichen Hausverwaltung (i. d. R. Hausmeister/-in) abzusprechen (siehe Anlage Telefonliste Hausverwaltung – verantwortliche Person).

    5. Weitere Angaben zum Vergabeverfahren

    5.1 Objektbesichtigungen

    Die örtlichen Gegebenheiten und Verhältnisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Falls der Bieter auf eine Ortseinsicht verzichtet, ist eine Nachforderung aus Unkenntnis ausgeschlossen.

    Die Objekte können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung besichtigt werden. Die Ansprechpartner sowie die Telefonnummern entnehmen Sie bitte der Anlage 6.

    113

  • 6. Angabe Referenzen

    Mindestens eine vergleichbare Referenz, die nicht länger als drei Jahre zurückliegt. (Glasreinigungsfläche jährlich mindestens 20.000 m²)

    Kunde Firmenname, PLZ, Ort

    Ansprechpartner: Name, Telefon mit Durchwahl

    Glasreinigungsfläche jährlich

    114

  • Kalkulationslisten Angebotspreise

    Glasreinigung

    115

  • Spezifikation Stundenverrechnungssatz Glasreinigungan Werktagen

    Voll sozialversicherungspflichtiges Personal

    Bei der Kalkulation ist der ab 01.01.2017 gültige Tariflohn zu Grunde zu legen.

    1.00 Produktiver Stundenlohn 100,00% €2.00 Lohngebundene Kosten2.10 Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)

    2.11 Krankenversicherung %2.12 Rentenversicherung %2.13 Arbeitslosenversicherung %2.14 Pflegeversicherung %2.15 U2 Mutterschaftsaufwendungen %2.16 U3 Insolvenzgeldumlage %2.17 Gesetzliche Unfallversicherung %

    Zwischensumme der Positionen unter 2.10 %2.20 Soziallöhne

    2.21 Gesetzliche Feiertage %Sozialversicherung auf Pos. 2.21 %

    2.22 Urlaubsentgelt %Sozialversicherung auf Pos. 2.22 %

    2.23 Arbeitsfreistellung %Sozialversicherung auf Pos. 2.23 %

    2.24 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall %Sozialversicherung auf Pos. 2.24 %

    2.25 Zusätzliches Urlaubsgeld %Sozialversicherung auf Pos. 2.25 %Zwischensumme Soziallöhne inkl. SV-Beiträge auf Soziallöhne %Summe Sozialversicherungsbeiträge + Soziallöhne %

    2.30 Zusätzliche lohngebundene Kosten2.31 Haftpflichtversicherung %2.32 Sonstige Personalkosten %

    Summe lohngebundene Kosten (∑ Pos. 2.10 - 2.30) %Übertrag: %

    116

  • Übertrag: %3.00 Sonstige auftragsbezogene Kosten

    3.10 Löhne für Aufsichten/Vorarbeiter inkl. soziale Folgekosten (soweit nicht gesondert berechnet; dann separat auszuweisen) %

    3.20 Fahrkostenzuschuss %3.30 Fertigungsmaterial, Maschinen, Geräte, AfA, etc. %3.40 Sondereinzelkosten %

    Zwischensumme auftragsbezogene Kosten (∑ Pos. 3.10 - 3.40) %4.00 Unternehmensbezogene Kosten4.10 Gehälter4.11 Gehälter Technische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten %4.12 Gehälter Kaufmännische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten %4.20 Fuhrparkkosten %4.30 Fertigungshilfskosten4.31 Löhne Hilfsdienste, incl. Lohnfolgekosten %4.32 Sonstige Betriebskosten %4.40 Schwerbehindertenabgabe %4.50 Sonstige Verwaltungskosten %4.60 Betriebsratskosten %4.70 Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierungen, etc.) %4.80 Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge %Zwischensumme unternehmensbezogene Kosten (∑Pos. 4.10 -4.80) %5.00 Selbstkosten (∑Pos. 1.00 - 4.80) %6.00 Gewerbesteuer %7.00 Wagnis-/Gewinnzuschlag %

    Stundenverrechnungssatz in % v. PL und in € Summe (∑Pos. 5.00 -7.00) % €

    Lohnkostenanteil am Preis in % %

    Berechnungsformel:Lohnkostenanteil = {[Lohn + lohngebundene Kosten (incl. Pos. 3.10, 4.11, 4.12, 4.31)] x 100 } / Std.-Verrechnungssatz

    117

  • Weitere Angaben Tage

    Kalkulierte Feiertage …………

    1. Verrechenbare Arbeitstage ………… abzüglich:2. Urlaubstage …………3. Arbeitsunfähigkeit (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) …………4. Tarifliche Arbeitsfreistellung ………… 5. Unbezahlte Ausfallzeit …………

    6. Produktive Arbeitstage (Ziffer 1. abzüglich Ziffer 2., 3., 4., 5.) …………

    118

  • Preisblatt Los 1

    Pos. Objekt Fläche in m²

    Preis für die Gesamtfläche mit Rahmen

    Preis für die Gesamtfläche ohne Rahmen

    Gesamt- preis

    1.1 Altes Rathaus, Rathausplatz 1

    Butzenglas

    Hebebühne Incl. Aus- und Einhängen von Taubenschutznetzen

    586,84 m²

    253,28 m²

    Pauschale

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    1.2 Berufliche Schule II, Ziegelweg 1, nur 1 x jährlich in den Sommerferien

    Glasdach bei Eingang, nur 1 x jährlich in den Sommerferien

    Glasdach bei Nebeneingang, nur 1 x jährlich in den Sommerferien

    716,09 m²

    30,00 m²

    3,51 m²

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    entfällt

    entfällt

    entfällt

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    1.3 Grundschule Burgweinting Obertraublinger Str. 22 Altbau und sanierte Turnhalle

    Mittagsversorgungsgebäude

    Neubau Turnhalle:

    - nur Halle: nur 1 x jährlich im Herbst incl. Entfernung Fliegenkot und tote Fliegen auf waagerechten Flächen der Fensterrahmen bzw. Fensterbank)

    - nur Nebenräume

    656,14 m²

    192,18 m²

    311,09 m²

    41,67 m²

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    entfällt

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    1.4 Haus der Musik (Sing- und Musikschule) Bismarckplatz 1

    Hebebühne

    320,04 m²

    Pauschale

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    119

  • Pos. Objekt Fläche in m²

    Preis für die Gesamtfläche mit Rahmen

    Preis für die Gesamtfläche ohne Rahmen

    Gesamt- preis

    1.5 Historisches Museum Dachauplatz 2 – 4

    Hebebühne

    Nur Windfang Haupteingang: dritte Reinigung im Jahr

    679,39 m²

    Pauschale

    39,38 m²

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    entfällt

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    1.6 Amt für Jugend- und Familie Richard-Wagner-Str. 17

    Richard-Wagner-Str. 20

    Glasdach Richard-W.-Str. 20

    Hebebühne (soweit eingesetzt)

    309,48 m²

    445,14 m²

    6,90 m²

    Pauschale

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    1.7 Kindertagesstätte Landshuter Str. 30 539,28 m² ..................€ ..................€ ..................€

    1.8 Kläranlage, Am Kreuzhof 2 458,57 m² ..................€ ..................€ ..................€

    1.9 „Legionslagermauer“ im Parkhaus am Dachauplatz D.-Martin-Luther-Str. 2 115,70 m² ..................€ ..................€ ..................€

    1.10 Pestalozzi-Mittelschule mit Turnhalle, Pestalozzistr. 3 incl. Mehraufwand für Aus-/Einhängen der Fenster

    Hebebühne

    1.634,54 m²

    Pauschale

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    1.11 Realschule Am Judenstein 1

    Nebengebäude Nonnenplatz

    Kreuzschule, Am Judenstein 1 mit Turnhalle

    Hebebühne

    1.235,32 m²

    66,10 m²

    1.237,79 m²

    Pauschale

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    1.12 Schule Schwabelweis inkl. Sonderpädagogisches Förderzentrum und Turnhalle Frobenius-Forster-Str. 1, 1 a

    457,69 m² ..................€ ..................€ ..................€

    120

  • Pos. Objekt Fläche in m²

    Preis für die Gesamtfläche mit Rahmen

    Preis für die Gesamtfläche ohne Rahmen

    Gesamt- preis

    1.13 Sonderpädagogisches Förder-zentrum Bajuwarenstr. 16 mit Turnhalle, Übergang und Kinderhort Napoleonstein

    Hebebühne

    1.453,19 m²

    Pauschale

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    1.14 Sporthalle Lieblstraße 26

    RT-Halle, Am Oberen Wöhrd, Schopperplatz 6

    Hebebühne

    27,24 m²

    407,91 m²

    Pauschale

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    1.15 Verwaltungsgebäude Domplatz 3 768,46 m² ..................€ ..................€ ..................€

    1.16 Verwaltungsgebäude Kirschgäßchen 1

    Winterverglasung 1 x jährlich

    Glasdach Fahrradunterstand

    98,91 m²

    11,94 m²

    12,50 m²

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    entfällt

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    1.17 Verwaltungsgebäude Maximilianstr. 26

    2 x jährlich

    1 x jährlich

    Hebebühne

    415,58 m²

    85,54 m²

    Pauschale

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    entfällt

    entfällt

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    1.18 Verwaltungsgebäude Von-der-Tann-Str. 13 68,21 m² ..................€ ..................€ ..................€

    1.19 Volkshochschule (VHS) Scheugässchen 1 99,61 m² ..................€ .................€ ..................€

    121

  • Reinigung von Lampen und/oder sonstigen Sonderflächen im Zuge der turnusmäßigen Glasreinigung

    Pos. Objekt Gegenstand Einheitspreis Gesamtpreis

    1.20 Volkshochschule (VHS) Scheugässchen 1

    Reinigung: zwei Balkone, Boden (je ca. 7,5 m²), Geländer incl. Taubenkotentfernung)

    Einheitspreis je 15 m² x 2 Reinigung im Jahr =

    Gesamtpreis ..................€ ..................€

    1.21 „Legionslagermauer“ im Parkhaus am Dachauplatz D.-Martin-Luther-Str. 2

    Reinigung: Lichtwand, Monitore, Plexiglas-Bilder

    Einheitspreis je 15,44 m² (einseitig zu reinigen)

    x 2 Reinigung im Jahr = Gesamtpreis ..................€ ..................€

    Los 1: Angebotssumme netto (jährlich) .....................€

    zuzüglich 19 % MwSt. .....................€

    Los 1: Angebotssumme brutto (jährlich) .....................€

    122

  • Preisblatt Los 2

    Pos. Objekt Fläche in m²

    Preis für die Gesamtfläche mit Rahmen

    Preis für die Gesamtfläche ohne Rahmen

    Gesamt- preis

    2.1 Albert-Schweitzer-Realschule (ohne Turnhalle Nord) Isarstraße 24 1.336,07 m² ..................€ ..................€ ..................€

    2.2 Konradschule Posener Str. 81 Kinderhort Eupener Str. 3

    Hebebühne

    1.474,13 m²

    Pauschale

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    2.3 Schule am Sallerner Berg Hunsrückstraße 55

    Jakob-Muth-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum, Harzstraße 25

    Turnhalle

    828,68 m²

    626,74 m²

    55,16 m²

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    2.4 Schule Keilberg mit Turnhalle Keilberger Hauptstraße 9 243,75 m² ..................€ ..................€ ..................€

    2.5 Werner-von-Siemens-Gymnasium Altbau, Brennesstraße 4

    Neubau

    Turnhalle III mit Mittagsversorgung

    (Hinweis: Turnhalle I/II reinigt eine andere Firma

    Hebebühne

    1.568,33 m²

    1.098,93 m²

    431,17 m²

    Pauschale

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    123

  • Pos. Objekt Fläche in m²

    Preis für die Gesamtfläche mit Rahmen

    Preis für die Gesamtfläche ohne Rahmen

    Gesamt- preis

    2.6 Willi-Ulfig-Mittelschule und Grundschule der Vielfalt und Toleranz und Sonderpädagogisches Förderzentrum incl. Turnhallen Isarstraße 24

    Hebebühne

    2.864,71 m²

    Pauschale

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    Reinigung von Lampen und/oder sonstigen Sonderflächen im Zuge der turnusmäßigen Glasreinigung

    Pos. Objekt Gegenstand Einheitspreis Gesamtpreis

    2.7 Konradschule Turnhalle Reinigung der schrägen Fenster-bretter in der Turnhalle (innen)

    (L: ca. 2,6 m x B: ca. 0,52 m x 32 Stück)

    Einheitspreis je 43,20 m² x 2 Reinigung im Jahr =

    Gesamtpreis ..................€ ..................€

    2.8 Werner-von-Siemens-Gymnasium

    Reinigung von Glaskugellampen

    Einheitspreis je 39 Stück x 6 Reinigung im Jahr =

    Gesamtpreis

    Fensterbänke gesamt 44 m²

    Einheitspreis je 44 m² x 6 Reinigungen im Jahr =

    Gesamtpreis

    schwer erreichbare Heizkörper im Treppenhaus gesamt 3 Stück

    Einheitspreis je 3 Stück x 6 Reinigungen im Jahr =

    Gesamtpreis

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    124

  • Los 2: Angebotssumme netto (jährlich) .....................€

    zuzüglich 19 % MwSt. .....................€

    Los 2 Angebotssumme brutto (jährlich) .....................€

    125

  • Preisblatt Los 3

    Pos. Objekt Fläche in m²

    Preis für die Gesamtfläche mit Rahmen

    Preis für die Gesamtfläche ohne Rahmen

    Gesamt- preis

    3.1 Albertus-Magnus-Gymnasium (ohne Turnhalle) Hans-Sachs-Str. 2 1.941,17 m² ..................€ ..................€ ..................€

    3.2 Ausweichschule Erzbischof-Buchberger-Allee 23 incl. Mittagsversorgung

    Container Vertrag Container mit altem Dienstleister endet erst am 31.05.17. Reinigungsbeginn durch neuen Dienstleister ist erst nach diesem Zeitpunkt.

    Hebebühne

    993,35 m²

    69,51 m²

    Pauschale

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    3.3 Berufliche Schule III, Prüfeninger Str. 100

    Hebebühne

    1.550,59 m²

    Pauschale

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    3.4 Clermont-Ferrand-Schule Clermont-Ferrand-Allee 23 mit Fahrradhalle und Mittags- versorgung, (ohne Turnhalle, ohne Hort)

    Hebebühne

    1.717,61 m²

    Pauschale

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    3.5 Goethe-Gymnasium Goethestraße 1 Hauptgebäude

    Ehem. Hausmeisterwohnung

    Mittagsbetreuung

    Neue Pausenhalle

    Neues Turnhalle ohne Dachfenster

    St. Fidelis, Goethestraße 3

    Hebebühne

    1.360,39 m²

    27,65 m²

    244,01 m²

    309,77 m²

    263,74 m²

    1.013,13 m²

    Pauschale

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