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Arbeitssicherheit

Date post: 30-Mar-2016
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Arbeitssicherheit wird im hds groß geschrieben. Auf vier Sonderseiten werden Pflichtkurse und der Service des hds, wie individuelle Beratungen und Betriebschecks, vorgestellt.
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arbeitssicherheit Arbeitssicherheit: Infos zu den Schulungen STAND: MäRZ 2013 www.hds-bz.it/arbeitssicherheit Pflichtkurse Die Abkommen der Staat-Regionen- Konferenzen Nr. 221 und 223 vom 21. De- zember 2011 definieren die Dauer, Min- destinhalte und Modalitäten der Schulun- gen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich Arbeitssicherheit. Diese Schulungen sind laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 81/2008 für alle Arbeitnehmer, Vorgesetzte, Führungskräfte und für Arbeitgeber, welche die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz selbst ausüben, verpflichtend. Neben den Grundkursen sind auch verschie- dene Auffrischungskurse vorgesehen. Die Dauer und die Mindestinhalte der Grund- und Auffrischungskurse hängen von der Einstufung des jeweiligen Betriebes in die jeweiligen Risikoklassen – niedriges, mittle- res oder hohes Risiko – ab. Diese Einstufung erfolgt anhand des Tätigkeitskodex ATECO 2007 des jeweiligen Betriebes. Der Tätigkeits- kodex lässt sich dem Handelskammerauszug entnehmen. LEITER DES ARBEITSSCHUTZDIENSTES (Arbeitgeber) Grundkurs 16, 32 oder 48 Stunden je nach Risikoeinstufung (Klassifikation ATECO 2007) des Unternehmens. Auffrischungskurs 6, 10 oder 14 Stunden je nach Risikoeinstu- fung des Unternehmens alle 5 Jahre. Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter. Kurz und prägnant Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seinen Betrieb eine Person zum Leiter der Dienstelle für Arbeitsschutz zu er- nennen. Diese Funktion kann bei Handels- und Dienstleis- tungsbetrieben mit bis zu 200 Mitarbeitern oder bei Hand- werks- und Industriebetrieben mit bis zu 30 Mitarbeitern der Arbeitgeber selbst übernehmen. Der Arbeitgeber kann aber auch einen seiner Arbeitnehmer zum Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz ausbilden las- sen oder einen betriebsexternen Experten zum Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz ernennen. Bei neuen Unternehmensgründungen müssen die Arbeitge- ber, in Funktion des LDAS, innerhalb von 90 Tagen ab Tätig- keitsbeginn den Grundkurs absolvieren. Ausführliche Infos und das hds-Kursangebot unter www.hds-bz.it/ kursbroschuere
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arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit: InfoszudenSchulungen

sta

nd:

rz

2013

www.hds-bz.it/arbeitssicherheit

Pflichtkurse

Die Abkommen der Staat-Regionen- Konferenzen Nr. 221 und 223 vom 21. De-zember 2011 definieren die Dauer, Min-destinhalte und Modalitäten der Schulun-gen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich Arbeitssicherheit. Diese Schulungen sind laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 81/2008 für alle Arbeitnehmer, Vorgesetzte, Führungskräfte und für Arbeitgeber, welche die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz selbst ausüben, verpflichtend.Neben den Grundkursen sind auch verschie-dene Auffrischungskurse vorgesehen. Die Dauer und die Mindestinhalte der Grund- und Auffrischungskurse hängen von der Einstufung des jeweiligen Betriebes in die jeweiligen Risikoklassen – niedriges, mittle-res oder hohes Risiko – ab. Diese Einstufung erfolgt anhand des Tätigkeitskodex ATECO 2007 des jeweiligen Betriebes. Der Tätigkeits-kodex lässt sich dem Handelskammerauszug entnehmen.

LeIterdeSArbeItSSchutzdIenSteS(Arbeitgeber)

Grundkurs 16, 32 oder 48 Stunden je nach Risikoeinstufung (Klassifikation ATECO 2007) des Unternehmens.Auffrischungskurs 6, 10 oder 14 Stunden je nach Risikoeinstu-fung des Unternehmens alle 5 Jahre.Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.

Kurzundprägnant

• Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seinen Betrieb eine Person zum Leiter der Dienstelle für Arbeitsschutz zu er-nennen. Diese Funktion kann bei Handels- und Dienstleis-tungsbetrieben mit bis zu 200 Mitarbeitern oder bei Hand-werks- und Industriebetrieben mit bis zu 30 Mitarbeitern der Arbeitgeber selbst übernehmen.

• Der Arbeitgeber kann aber auch einen seiner Arbeitnehmer zum Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz ausbilden las-sen oder einen betriebsexternen Experten zum Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz ernennen.

• Bei neuen Unternehmensgründungen müssen die Arbeitge-ber, in Funktion des LDAS, innerhalb von 90 Tagen ab Tätig-keitsbeginn den Grundkurs absolvieren.

AusführlicheInfos

unddas

hds-Kursangebot

unterwww.hds-bz.it/

kursbroschuere

arbeitssicherheit

FührungSKräFte

Grundkurs 16 Stunden für alle Risikogruppen.Auffrischungskurs 6 Stunden alle 5 Jahre.Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.

Kurzundprägnant

• Führungskraft ist, wer im Rahmen seiner Funktion die An-weisungen des Arbeitgebers umsetzt, indem er die Arbeitstä-tigkeit organisiert und überwacht.

• Bei Neuanstellung muss die Ausbildung vor Beginn des Ar-beitsverhältnisses erfolgen bzw. innerhalb von 60 Tagen ab Anstellung abgeschlossen sein.

VorgeSetzte(Vorarbeiter,Abteilungsleiter...)

Grundkurs 8 Stunden ZUSÄTZLICH zum Arbeitnehmergrundkurs.Auffrischungskurs 6 Stunden alle 5 Jahre.Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.

Kurzundprägnant

• Vorgesetzter ist, wer im Rahmen seiner Funktion über die Arbeitstätigkeit wacht und die Umsetzung der erhaltenen Anweisungen garantiert, indem er die korrekte Ausführung durch die Arbeitnehmer überprüft und im Rahmen seiner Funktion Entscheidungsbefugnisse ausübt.

• Bei Neuanstellung muss die Ausbildung vor Beginn des Ar-beitsverhältnisses erfolgen bzw. innerhalb von 60 Tagen ab Anstellung abgeschlossen sein.

ArbeItnehmerVertretungFürArbeItSSchutz(Sicherheitssprecher)

Grundkurs 32 Stunden.Auffrischungskurs < 14 Mitarbeiter kein Auffrischungskurs,15 - 50 Mitarbeiter 4 Stunden, > 50 Mitarbeiter 8 Stunden.Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.

Kurzundprägnant

• Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer über deren Mög-lichkeit der Ernennung eines Arbeitnehmervertreters für Arbeitsschutz (= Sicherheitssprecher) informieren. Wird kein Sicherheitssprecher unter den Arbeitnehmern ernannt, so wird ein territorialer Arbeitnehmervertreter eingesetzt.

• Für den betriebsinternen Sicherheitssprecher ist eine 32-stün-dige Schulung vorgesehen. Der betriebsinterne Sicherheits-sprecher bzw. der territoriale Arbeitnehmervertreter muss dem INAIL mitgeteilt werden.

ArbeItnehmer

Grundkurs 8, 12 oder 16 Stunden je nach Risikoeinstufung (Klassifikation ATECO 2007) des Betriebes. Bereits absolvierte Kurse werden anerkannt.Auffrischungskurs 6 Stunden alle 5 Jahre.Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.

Kurzundprägnant

• Alle Arbeitnehmer müssen zusätzlich zur betriebsinternen Einweisung auch eine in Bezug auf ihre Tätigkeit angemesse-ne Schulung erhalten.

• Die Schulung für Arbeitnehmer muss während der Arbeits-zeit erfolgen und wird in einen allgemeinen Teil und in einen spezifischen Teil gegliedert.

• Die Schulung der Arbeitnehmer muss vor Beginn des Arbeits-verhältnisses erfolgen. In Ausnahmefällen, in denen eine vorhergehende Schulung der neu angestellten Arbeitnehmer nicht möglich war, muss der Arbeitnehmer die Schulung in-nerhalb von 60 Tagen ab Anstellung absolvieren.

KONTAKTE

Für ausführlichere Informationen zum The-ma Arbeitssicherheit wenden Sie sich einfach an hds-Mitarbeiterin Renate Ennemoser (T 0471 310 422, [email protected]).

Für weitere Auskünfte über unser um-fassendes Weiterbildungsangebot steht Ihnen die hds-Weiterbildung zur Ver-fügung: Margit Mock (T 0471 310 323, [email protected]) und Patrizia Anhof(T 0471 310 324, [email protected]).

brAndSchutzbeAuFtrAgte

Grundkurs 4, 8 oder 16* Stunden je nach Risikoeinstufung des Unternehmens.Auffrischungskurs Nicht festgelegt, wird jedoch empfohlen.Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.

Kurzundprägnant

• Jeder Betrieb ist verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu ernennen. Bei Betrieben mit bis zu 5 Arbeitnehmern kann der Ar-beitgeber selbst die Funktion des Brandschutzbeauftragten über-nehmen. In der Risikobewertung wird gemäß Ministerialdekret vom 10.03.1998 bestimmt, welches Brandrisiko im Betrieb besteht.

* nicht im hds-Kursangebot.

erStehILFe-beAuFtrAgte

Grundkurs 12 Einheiten für die Risikogruppe B und C, 16 Einhei-ten für die Risikogruppe A.Auffrischungskurs In Südtirol alle 10 Jahre.Kursanbieter hds und akkreditierte Anbieter.

Kurzundprägnant

• Jeder Betrieb mit Arbeitnehmern ist verpflichtet, einen Erste Hil-fe-Beauftragten zu ernennen. Bei Betrieben mit bis zu 5 Arbeit-nehmern kann der Arbeitgeber selbst die Funktion des Erste Hil-fe-Beauftragten übernehmen. Der Erste Hilfe-Beauftragte muss einen Kurs von 12 (Risikogruppe B und C) oder 16 (Risikogruppe A) Unterrichtseinheiten besuchen.

Der hds ist die erste Adresse für Ihre Weiter-bildungsanliegen, da spezifisch auf all Ihre Wünsche eingegangen wird. Unser reich-haltiges Angebot umfasst auch die neuen Arbeitssicherheitskurse. Und neben dem gängigen Angebot (www.hds-bz.it/kursbro-schuere) planen wir gerne für Sie ab zehn Mitarbeitern eine spezielle Schulung:

• für Ihren Betrieb,• für mehrere Betriebe, die sich zusam-

menschließen,• für Ihre Ortsgruppe.Datum und Uhrzeit werden auf Wunsch vereinbart. Die Teilnehmeranzahl ist be-grenzt, melden Sie sich also gleich an und sichern Sie sich die Inail-Vorteilspreise.

InfosundAnmeldungen:Margit Mock und Patrizia Anhof, T 0471 310 323/324, [email protected].

arbeitssicherheitfür arbeitnehmer -

Betriebsschulung/Ortsgruppe

ArbeitssicherheitGv.D. 81/2008 und Gv.D. 106/2009

www.hds-bz.it/sicherheitshandbuch

Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds)Inail Bozen

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Arbeits-sicherheit

Arbeitssicherheit ist Chefsache. Sind Ihre Mitarbeiter ausreichend geschult und haben Sie dies auch schriftlich festge-halten und dokumentiert? In Ihrem Betrieb kommt es zu einem Arbeitsunfall, was nun? Sind Sie sich der Gefahr bewusst, dass auf Sie hohe Schmerzensgeldforderungen und Schadenersatz-leistungen zukommen könnten?Sensibilisieren und Bewusstseinsbildung schaffen, das will der hds mit einer landesweiten Kampagne und bietet, dank ei-ner intensiven und produktiven Zusammenarbeit mit demInail, eine reichhaltige Palette an Informations-, Beratungs- und Schulungsangeboten sowie Weiterbildungsmaßnahmen an.Neuimhds-AngebotsindeigensaufdieeinzelnenBerufs-gruppenabgestimmteServicepakete.

TerminvereinBArung

Die Beratungsgespräche erfolgen auf Vereinbarung in allen hds-Bezirksbüros, die Betriebschecks zu interessan-ten Vorteilspreisen in den Betrieben vor Ort. Buchen Sie bereits jetzt Ihre individuelle Beratung im hds-Büro in Ih-rer Nähe oder Ihren Betriebscheck vor Ort!

Renate Ennemoser(T 0471 310 422, [email protected])

Der hds hat in Zusammenarbeit mit dem Inail die Arbeits-sicherheitsmappe erstellt. Zum Handbuch gehört ein USB-Stick, auf dem sich alle Dokumente der Arbeitssicherheitsmappe befin-den; ein Download ist unter www.hds-bz.it/sicherheitshandbuch möglich, alle Neuerungen werden im Menüpunkt „Updates“ auf-gegriffen. Die Arbeitssicherheitsmappe wird im Rahmen eines Be-ratungsgesprächs, Betriebschecks oder beim Besuch eines Arbeits-sicherheitskurses ausgehändigt. Fachleute stehen beim Ausfüllen, Ergänzen und Aktualisieren der Unterlagen zur Seite. Der hds empfiehlt den Betrieben, sich in Sachen Arbeitssicherheit in Ord-nung zu bringen.

JeTzT BuChen!

Exklusive

Vorteilspreise

DasHandbuchfürdeineSicherheit

Individuelleberatungundbetriebscheck

arbeitssicherheit


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