Inhalt • Neue DGUV-Information 203-007 „Windenergieanlagen“
• Unfallgeschehen in der Windenergie
• Unternehmen im Bereich Windenergie: Gefahrtarif der BG ETEM und Zuständigkeiten der Unfallversicherungsträger
• Unfallauswertung nach Unfallart, nach Bereichen der WEA und nach Unfallursache
• Unfallbeispiele: Technische, Organisatorische und Persönliche Ursachen
• Anpassung der Gefährdungsbeurteilung an das Unfallgeschehen
• Besonderheiten beim Bau und Betrieb von Offshorewindparks
• Beispiel eines komplexen Unfallherganges auf einer Offshorebaustelle
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 3 21.08.2015
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 5 21.08.2015
Entwicklung von Windenergieanlagen
Quelle: http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de
• ca. 25.000 Anlagen 150.000 Beschäftigte in Deutschland
Neue DGUV-I 203-007 „Windenergieanlagen“ • Die Überarbeitung der (alten) BGI
657 ist fast abgeschlossen
• Anpassung und Überarbeitung unter Berücksichtigung des Unfallgeschehens
• Analyse der Unfallschwerpunkte
• Berücksichtigung der Besonderheiten in Offshore-windparks
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 6
Unfallgeschehen in der Windenergie Eine quantitative Auswertung ist auf Grund der Erfassung der gemeldeten Unfälle schwierig.
• Zuständigkeit mehrerer Unfallversicherungsträger/BGen
• Es existiert kein Unfallschlüssel für Unternehmen in der Windenergie
• Keine eigene Gefahrtarifstelle für die Windenergie
• Keine Unterscheidung, ob sich ein Unfall „im Betrieb“ oder in einer WEA ereignet hat
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Unfallgeschehen in der Windenergie Die Unfälle wurden auf der Datenbasis von Mitgliedsbetrieben der BG ETEM, BGHW und der BGHM erfasst und ausgewertet.
• Analyse von 1210 Einzelunfällen über einen Zeitraum von 2,5 Jahren
• nach Unfallart
• nach Bereichen der WEA
• nach Ursache
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Unfälle nach Unfallart • Als häufigste Unfallart (62%) wurden mechanisch
verursachte Unfälle festgestellt. Solche Unfälle treten häufig bei folgenden Tätigkeiten auf: Benutzen von Schraubenschlüssel, Abisolieren von Kabeln mit Messern und Benutzen von Luken/Klappen, Steigen im Turm
• Als weitere häufige Unfallart (26%) sind Unfälle durch „Stolpern - Rutschen - Stürzen“ (SRS) aufgetreten.
• Elektrische Unfälle und Absturzunfälle (4% und 2%) bedürfen wegen der häufig schweren Unfallfolgen besondere Aufmerksamkeit.
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Unfälle nach Unfallart
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Gefahrstoffe2%
Elektrisch4%
Absturz2%
Verkehrsunfall1%
SRS26%
Mechanisch62%
nicht belegt3%
Unfälle nach Bereichen der WEA
Eine Windenergieanlage gliedert sich in der Regel in sechs Bereiche: • Außenbereich der WEA
• Turm
• Maschinenhaus
• Rotor
• Mittelspannungsräume
• Hochgelegene Außenflächen der WEA
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 14
Unfälle nach Bereichen der WEA
Die meisten Unfälle treten in den Arbeitsbereichen • Maschinenhaus (38%)
• Außenbereich (28%) und
• Turm (18%) auf.
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Unfälle nach Bereichen der WEA
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Maschinenhaus38%
Außenbereich28%
Nabe/Rotor7%
Turm18%
elektrische Anlagen3%
hochgelegene Arbeitsplätze
1%nicht belegt
5%
Unfälle nach Unfallursache
Um aus den Unfallarten und den Bereichen Rückschlüsse auf geeignete Präventionsmaßnahmen zu treffen, erfolgte eine Auswertung nach der Unfallursache nach dem TOP-Prinzip.
• T echnische • O rganisatorisch • P ersönlich
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Unfälle nach Unfallursache
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TO1%
P66%
OP8%
O4%
nicht zugeordnet5%
TP8%TOP
3%
T5%
T – Technisch –
O – Organisatorisch -
P – Personenbezogen
j
Unfallbeispiel Absturz
• Bei Montagearbeiten rutschte der Fallschutz- läufer aus der Fallschutzschiene
• Defekte Steigleiter? • Montagefehler? • Unaufmerksamkeit?
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 19
Unfallbeispiel
• Das traurige Ergebnis
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Unfallbeispiel „Organisatorische Ursache“
• Mangelnde Aufsichtsführung und Kommunikation
• Fehlende Sichtverbindung
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 21
Unfallbeispiel „Organisatorische Ursache“
• Fallschutz wird von herum- schwenkendem Kranhaken erfasst und aus der Halterung herausgerissen
• Absturz in den Turm
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 22
Unfallbeispiel „persönliches Fehlverhalten“
• Nichtbeachten von Sicherheits-vorschriften
• Routine?? • Zeitdruck??
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 23
Unfallbeispiel „persönliches Fehlverhalten“
• Beim Ein- steigen in die Rotorblattnabe setzte sich diese im Bewegung und zerquetsche den Mitarbeiter
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 24
Präventionsmaßnahmen
• Jedes Unfallereignis analysieren
• Welche Maßnahmen sind erforderlich – Anwendung von TOP
• Gefährdungsbeurteilung anpassen
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Unfallbeispiel 1 / Unfallhergang / Turm WEA
• Ein Kollege vergaß ein Werkzeug und stieg deshalb erst im großen Abstand von 20 Metern seinem Kollegen auf der Steigleiter nach.
• Beim Durchstieg des letzten Podestes rutschte ein Drehmomentschlüssel aus dem Transportbeutel und schlug auf den Helm des 20 Meter tiefer steigenden Kollegen.
• Folge: Helm (2,5 Jahre alt) gesplittert und verformt.
• Verletzungsart: Platzwunde und Gehirnerschütterung
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Unfallbeispiel 2 / Unfallhergang / Turm WEA
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 27
Unfallauswertung unter Beachtung von T O P Vor dem Unfall bestehen im Unternehmen bereits Regelungen zu diesem möglichen Ereignis und ist in der Gefährdungsbeurteilung benannt:
• T Gegenstände gegen Herabfallen sichern
• O hintereinander steigen oder Steigleiter erst betreten, wenn sich auf ihr keine Person befindet
• P Schutzhelm tragen
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 28
Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen
• T Kleine Gegenstände nur in einer reißfesten, Umhängetasche mitführen.
• O Schriftliche Betriebsanweisung für Arbeiten auf Windenergieanlagen. Es besteht Helmpflicht. Betriebsanweisung: “Benutzung Kopfschutz„.
• P Bei Betreten der WEA ist der Kinnriemen zu benutzen. Prüfung des Helmes vor Gebrauch vornehmen. Austausch des Helmes für Servicepersonal nach 4 Jahren.
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 29
Sind neue Schutzmaßnahmen gemäß T O P zu treffen?
Mögliche „Technische“ Maßnahmen
• Die benutzte Umhängetasche hat zum Verschließen einen Schnur-Zugverschluß, der den Beutel nicht vollständig verschließt!
• stabiler Reißverschluss als Transportsicherung ist besser • geeignete Umhängetaschen mit einer Befestigung für
Werkzeuge können ein Herabfallen bei Arbeiten im Turm verhindern
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Sind neue Schutzmaßnahmen gemäß T O P zu treffen?
Mögliche „Organisatorische“ Maßnahmen • In Betriebsanweisung sollte schriftlich geregelt werden, dass
grundsätzlich dicht hintereinander gestiegen werden soll, wenn dies gemäß Betriebshandbuch zulässig ist.
• Zusätzliche Unterweisung der Mitarbeiter aus besonderem Anlass.
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 31
Sind neue Schutzmaßnahmen gemäß T O P zu treffen?
Mögliche „Personenbezogene“ Maßnahmen • Werkzeuge, die auf Grund ihrer Größe oder ihres Gewichtes
nicht sicher in der Tasche aufbewahrt sind, müssen zusätzlich an einer Öse oder Karabiner der Tasche einzeln befestigt werden.
• Der beschädigte Helm ist der Benutzung zu entziehen. • Alle Helme des Service-Personals sind zu überprüfen, ob
die betrieblich festgelegte Gebrauchsdauer eingehalten wird.
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 32
Fazit
Jeder Unfall ist vermeidbar
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 33
Besonderheiten beim Bau und Betrieb von Offshorewindparks
Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie 21.08.2015 Seite 34
21.08.2015 Seite 36
Bildquelle: http://www.bard-offshore.de/media/fotos.html
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 36
21.08.2015 Seite 37
Arbeiten unter besonderen Bedingungen
Bildquelle: http://www.bard-offshore.de/media/fotos.html
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 37
• ca. 1500-2000 Personen 24/7 auf See tätig (Bau neuer Anlagen, Wartung und Betrieb der vorhandenen Anlagen)
• umgebungsbedingt und tätigkeitsbedingt ist erhöhtes Unfallrisiko vorhanden!
• wechselnde Wetterverhältnisse (Nebel, Sturm, Kälte, Hitze, Nässe, Sonne)
• agierende Personen mit unterschiedlichen Kenntnissen der Arbeitsumgebung „See“
• keine einheitliche bzw. zielgerichtete Ausbildung der Beteiligten bezüglich Unfallverhütung und Notfallmanagement unter den besonderen Arbeits- und Lebensbedingungen
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Arbeiten unter besonderen Bedingungen
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 38
21.08.2015 Seite 39
Gesetzliche Grundlagen für den Bereich Schifffahrt
Schiffe unter deutscher Flagge • Gefährdungsbeurteilung - Arbeitsschutzgesetz /
Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV-Vorschrift 1))
• Seearbeitsgesetz (nationale Umsetzung der Maritime Labour Convention – MLC2006)
• Die Unternehmen der Seeschifffahrt berät das Referat "Seeschifffahrt und Fischerei" des Geschäftsbereiches Prävention der BG Verkehr.
• Internationale Mindestanforderungen entsprechender IMO Übereinkommen müssen erfüllt werden, wie bei Schiffen unter fremder Flagge.
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 39
21.08.2015 Seite 40
Gesetzliche Grundlagen für den Bereich Schifffahrt
Schiffe unter fremder Flagge • internationale Übereinkommen (IMO, ILO) – SOLAS, Load
Lines, MARPOL, STCW, ColRegs, MLC2006, … • Seeaufgabengesetz, Schiffssicherheitsverordnung • Hafenstaatkontrolle -> RL 2009/16/EG -> Artikel 3.3 Bei der Überprüfung eines Schiffes, das die Flagge
eines Staates führt, der nicht Vertragspartei eines Übereinkommens ist, stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass diesem Schiff und seiner Besatzung keine günstigere Behandlung gewährt wird als einem Schiff unter der Flagge eines Staates, der Vertragspartei jenes Übereinkommens ist.
-> ParisMoU -> Verwaltungsvereinbarung
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 40
21.08.2015 Seite 41
Gesetzliche Grundlagen für Offshore Baustellen
• Küstengewässer gehören zum Hoheitsgebiet eines Küstenstaates • Es gelten die an Land geltenden Regeln innerhalb der 12sm-Grenze
• Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ist kein Hoheitsgebiet • Art. 56 Abs. 1 SRU räumt lediglich souveräne Rechte ein
Artikel 56 Rechte, Hoheitsbefugnisse und Pflichten des Küstenstaats in der ausschließlichen Wirtschaftszone (1) In der ausschließlichen Wirtschaftszone hat der Küstenstaat
a) souveräne Rechte zum Zweck der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zone wie der Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind;
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 41
21.08.2015 Seite 43
Rechtliche Grundlagen für den Vollzug des Arbeitsschutzes • BSH ist Genehmigungsbehörde • Im Rahmen des Anhörungsverfahrens werden Behörden, deren Zuständigkeit berührt ist, mit einbezogen (§73 VwVfG). • Niedersachen: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg • Mecklenburg-Vorpommern: Landesamt für Gesundheit und Soziales • Schleswig Holstein: BGETEM
• geregelt durch eine Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und der BGETEM
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 43
21.08.2015 Seite 45
Rechtliche Grundlagen für den Vollzug des Arbeitsschutzes
• Arbeitsschutzgesetz • gilt in der AWZ erst seit 2008
• Unfallverhütungsvorschriften • gelten in der AWZ nur für deutsche Unternehmen
• Vorschriften, deren Anwendungsbereich sich nicht auf die AWZ ausdehnt, gelten nicht!
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 45
21.08.2015 Seite 46
Rettung und Erste Hilfe
• Es existiert keine einheitliche Datenbasis zur Erfassung und Auswertung von Unfällen in Offshore Windparks.
• Erkenntnisse müssen übergreifend gesammelt werden.
• Forschungsprojekt Rettungskette Offshore Wind (ROW) am BG-Unfallkrankenhaus Hamburg.
• Hauptziel des Forschungsprojekts ist es, auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Rettungslogistik, -technik und -medizin ein innovatives und bestmögliches Rettungskettenkonzept für Unfallverletzte in Offshore-Windparks zu erarbeiten, um hieraus Empfehlungen für die zukünftige Gestaltung und Implementierung einer Rettungskette abzuleiten.
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 46
21.08.2015 Seite 47
Überblick über das Unfallgeschehen
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 47
Unfallarten
63.3% (693)
29.0% (317)
3.8% (41)
2.1% (23)
1.8% (20)
n=1094 (2009-11)
Quelle: Arbeitsgruppe „Betrieb“, bg-licher Arbeitskreis „Windenergieanlagen“ (BGI 657); Projekt Rettungskette Offshore Wind (ROW )
21.08.2015 Seite 48
Medizinische Onshore Notfälle 2009-2011
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 48
Unfallarten (n=194)
59.2% (90)
23.0% (35)
5.9% (9)
2.6% (4)
1.5% (2)
n1=152 (42 n.v.)
21.08.2015 Seite 49
Medizinische Offshore Notfälle 2008-2012 3.2%
(5)
2.6% (4) 3.2%
(5)
Quelle: Projekt Rettungskette Offshore Wind (ROW )
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 49
21.08.2015 Seite 50
Unfallbeispiel
Schwerer Arbeitsunfall auf einem spanischen Schlepper im Einsatz bei
der Baustelle HelWin Alpha !
Quellenangabe: matthaei.de Quellenangabe: http://www.svz.de
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 50
21.08.2015 Seite 51
Unfallgeschehen
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 51
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 52
Unfallgeschehen
Ereignis:
• Arbeitsunfall auf einem Schlepper beim Verankern (Mooring) einer Barge (antriebsloser Schubleichter)
• Versicherter ist kein Besatzungs-mitglied, sondern Repräsentant der Firma (Mitgliedsbertieb der BGETEM) mit Kontrollaufgaben
Quellenangabe: Tennet
21.08.2015 Seite 53
Unfallgeschehen
Quellenangabe: Tennet
Meldung des Vorfalls:
• Bei Kontrollaufgaben des Versicherten verletzte sich dieser am rechten Unterschenkel durch eine auf Zug geratene Floating-Leine.
Mooringleine mit Anker
Floating-Leine mit Boje
Barge mit Baseframe (Fundamentrahmen)
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 53
21.08.2015 Seite 54
Unfallgeschehen
• Anweisung über Mooring- Prozedur wurde vor Beginn gewechselt
• die Floating-Leine wird dabei vom FRC (Fast Recue Craft) übergeben
• Versicherte hielt sich auf dem Vordeck auf, um Fotos zu machen
• nach erfolgter Demontage der 1. Boje geriet die Floating-Leine beim Demontageversuch der 2. Boje plötzlich unter Zugspannung
Beschreibung des Vorfalls:
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 54
21.08.2015 Seite 55
Unfallgeschehen
Quellenangabe: Tennet
• Leine zog den Versicherten mit dem linken Bein in eine Steigleiter und der rechte Unterschenkel wurde dabei so schwer verletzt, dass er später oberhalb des Knies amputiert werden musste
• Der Versicherte warnte beteiligte Besatzungsmitglieder, diese wichen sofort zurück, um Sicherheitsabstand zur Leine zu bekommen. Gleichzeitig wurde der rechte Unterschenkel des Verunfallten von der Leine erfasst und der Versicherte fiel dabei zu Boden.
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 55
21.08.2015 Seite 56
Ursachenforschung
• Das Arbeitsverfahren wurde kurzfristig gewechselt.
• Es gab kein geeignetes Deck-Management für dieses Arbeitsverfahren (unzureichende Kennzeichnung und Kommunikation der Gefahrenbereiche, sowie nicht ausreichend bemessenes Equipment am Vordeck).
• Es wurde nicht genug Zeit verwendet, um die spezifischen Gefahren hinreichend zu beurteilen und Schutzmaßnahmen ausreichend abzustimmen.
• Die verunfallte Person hielt sich zu dicht im Arbeits-/Gefahrenbereich auf
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Präventionsmaßnahmen
• Durchführung von geeigneten Gefährdungsbeurteilungen
• Deck-Management und Kommunikation verbessern
• Sofortiges Einstellen von Arbeiten, bei Sicherheitsbedenken
• Erweiterte Ein- und Unterweisung für Repräsentanten
Hinweis: die Rettungskette hat funktioniert!
21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 57
F a z i t 21.08.2015 Seite 58
Grenzen der Unfalluntersuchung
• Schiff läuft nach dem Unfall den Hafen von Esbjerg an
• BG ETEM und DS Schiffssicherheit können keine Unfalluntersuchung an Bord durchführen
• Wenn ein Schiff einen europäischen Hafen anläuft, kann die DS Schiffssicherheit Kontakt mit den Behörden des jeweiligen Hafenstaates aufnehmen und ggf. eine PSC veranlassen
Fazit: Die im Arbeitsschutz beteiligten Behörden müssen auf europäischer Ebene enger
zusammenarbeiten! 21.08.2015 Arbeitssicherheit und Unfälle in der Windenergie Seite 58