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Amtsblatt der Gemeinde - Pöhl · 2019. 2. 24. · Amtsblatt der Gemeinde Helm#grün Herla#grün...

Date post: 25-Jan-2021
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Donnerstag, 31. Januar 2019 Nummer 2 Jahrgang 2019 Impressum: Herausgeber: Gemeinde Pöhl, Sitz Jocketa, Kurze Straße 5, 08543 Pöhl Gestaltung, Druck sowie Anzeigenannahme: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Straße 83, 08233 Treuen, Telefon 037468 / 657-0; Telefax 037468 / 657-25, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl (namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder) Das „Pöhler Blättl“ erhält jeder Haus halt der Gemeinde, und es besteht die Mög l ich keit, das Blättl in der Gemein dever wal tung käuflich zu erwerben. Amtsblatt der Gemeinde Helm#grün Herla#grün Jocketa Ruppert#grün Möschwitz
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  • Donnerstag, 31. Januar 2019 Nummer 2Jahrgang 2019

    Impressum: Herausgeber: Gemeinde Pöhl, Sitz Jocketa, Kurze Straße 5, 08543 PöhlGestaltung, Druck sowie Anzeigenannahme: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Straße 83, 08233 Treuen,

    Telefon 037468 / 657-0; Telefax 037468 / 657-25, E-Mail: [email protected] für den amtlichen Teil ist die Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl

    (namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder)Das „Pöhler Blättl“ erhält jeder Haus halt der Gemeinde, und es besteht die Mög lich keit, das Blättl in der Gemein dever wal tung käuflich zu erwerben.

    Amtsblatt der Gemeinde

    Helm#grün

    Herla#grün

    Jocketa

    Ruppert#grün

    Möschwitz

  • arbeiten an der Burgmauer der Ruine Liebau. Und auch

    mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr gibt es

    einen Dialog bezüglich der Fahrbahnerneuerung der S

    297 in der Ortsdurchfahrt Möschwitz, mit der ein Rad- und

    Gehwegbau einhergehen soll. Der Gemeinderat verstän-

    digte sich noch im alten Jahr darüber, im Zuge der Aus-

    schreibung dieser Maßnahme auch den Dorfring im his-

    torischen Ortskern inklusive einer Nebenstraße sanieren

    zu lassen. Ob es in 2019 bezüglich dieser Maßnahme bei

    Planungen bleibt oder ob ein Teil bereits realisiert wird,

    ist noch abzustimmen.

    Entsprechend des bisherigen Planungsstandes soll 2019

    auch die Kreisstraße 7884 zwischen dem Ortsausgang

    Christgrün und der Staatsstraße 298 gebaut werden. Die

    Realisierung dieser Maßnahme durch den Vogtlandkreis

    hatte sich immer wieder verzögert. Allerdings soll sie – so

    die Absprachen zwischen Landkreisverwaltung und Ge-

    meinde - abgeschlossen sein, ehe die Ortsdurchfahrt

    Christgrün in Stand gesetzt wird. Bei dieser innerörtlichen

    Baumaßnahme müsste die Gemeinde straßenbegleitend

    einen Gehweg und die Straßenbeleuchtung bauen. Glei-

    ches gilt für die Sanierung der K 7884 in Ruppertsgrün,

    die derzeit ebenfalls geplant wird. Die Absprachen mit

    dem Zweckverband Wasser/Abwasser Vogtland (ZWAV),

    der im Zuge der Bauarbeiten Netzerneuerungen plant,

    laufen. Unabhängig von den Realisierungszeiträumen die-

    ser Maßnahmen muss das Christgrüner Dorfbächel in die-

    sem Jahr aus der Kläranlage des ZWAV ausgebunden

    werden. Die Gemeinde hat für diese Maßnahme Förder-

    mittel beantragt.

    Geplant werden muss auch der über die Förderrichtlinie

    VwV Investkraft zu realisierende Bau eines Teilstücks der

    Christgrüner Straße in Herlasgrün, Nähe Bahnunterfüh-

    rung.

    Erste Gespräche hatte es zum Ende des vergangenen

    Jahres mit dem ZWAV auch zur Erneuerung des Leitungs-

    netzes in Helmsgrün gegeben. Der Ort, so die Planungen

    des Abwasserentsorgers, soll mittelfristig an die Kläranlage

    Treuen angebunden, die biologische Kläranlage im Ort

    zurückgebaut werden. Einhergehend mit dieser Maß-

    nahme würden auch der FKK und das Feriengebiet

    Schlosshalbinsel an die Kläranlage Treuen angebunden

    werden können.

    Die Bewältigung all dieser Aufgaben stellt für Gemeinderat

    und Bürgermeisterin sowie die Mitarbeiter der Gemeinde-

    verwaltung im Wahljahr eine große Herausforderung dar.

    Ich hoffe, dass es gelingt, für die in der Verwaltung 2019

    neu zu besetzenden 4 Stellen, schnell gute Mitarbeiter zufinden.

    Seite 2

    Aufgaben-Zettel prall gefüllt

    Der Aufgaben-Zettel, der in der Ge-

    meinde Pöhl 2019 abgearbeitet wer-

    den soll, ist zu Jahresbeginn wieder

    prall gefüllt.

    Die zwei großen, über die Richtlinie „Gemeinschaftsauf-

    gabe Wirtschaft“ geförderten Straßenbaumaßnahmen –

    Ortsdurchfahrt Neudörfel und Bahnhofstraße Herlasgrün

    – werden, sobald das Wetter dies zulässt, fortgesetzt. In

    Neudörfel wurde ein erster Bauabschnitt zwischen K 7880

    und Einmündung des Jakobsweges aus Richtung Herlas-

    grün bereits realisiert. Der zweite Bauabschnitt erstreckt

    sich von einem Rastplatz, der an der Einmündung des Ja-

    kobsweges errichtet werden soll, bis zur Staatsstraße 298

    am „Posthaus“. An der Bahnhofstraße in Herlasgrün

    konnte 2018 nur ein etwa 230 Meter langer Abschnitt von

    der ÖPNV-Schnittstelle am Bahnhof Richtung Staatsstraße

    realisiert und für den Verkehr frei gegeben werden. Im

    Frühjahr soll der gemeindliche Verkehrsweg dann bis zur

    Staatsstraße saniert und mit einem beleuchteten Gehweg

    versehen werden. Außerdem ist ein zweiter Teil der Bahn-

    hofstraße (ab Bahnunterführung in Höhe der Bäckerei

    Knüpfer) Richtung Dorfstraße auszubauen.

    Für die Sanierung des Feuerlöschteichs in Trieb wurden

    durch die Freiwillige Feuerwehr Jocketa und den gemeind-

    lichen Bauhof bereits erste Vorkehrungen getroffen. Der

    Teich muss von Schlamm und Bewuchs befreit werden,

    um die Löschwasserbereitstellung absichern zu können.

    Im Grundschulgebäude, in dessen Erdgeschoss auch Vor-

    schule und Hort untergebracht sind, ist eine funkvernetzte

    Brandmeldeanlage einzubauen. Fördermittel für diese

    Maßnahme gibt es über die Richtlinie VwV Invest Schule.

    Eigentlich ist in der Richtlinie eine 75-Prozent-Förderung

    vorgesehen. Doch das Fördermittelbudget, das der Vogt-

    landkreis und seine Kommunen erhalten, ist begrenzt, so

    dass sich der SSG-Kreisverband bezüglich der Verteilung

    auf einen Förderschlüssel entsprechend der Schülerzahl

    einigte. Da die in Jocketa auszuführende Maßnahme aber

    wesentlich teurer wird, muss die Gemeinde ihren Eigen-

    mittelanteil erhöhen.

    Mit dem Landesamt für Denkmalschutz ist die Gemeinde

    derzeit im Gespräch wegen dringend nötiger Sanierungs-

    INFORMATIONEN DER BÜRGERMEISTERIN

  • NINA warnt Bevölkerung

    Sirenen sind eine Möglichkeit, die Bevölkerung vor be-

    stimmten Gefahren und in Ausnahmesituationen zu war-

    nen. Das trifft jedoch nicht auf Gefahrensituationen zu,

    die etwa bei Glatteis und starkem Schneefall entstehen

    können. Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehr haben

    deshalb die kostenfreie Warn-App NINA getestet und sind

    von dieser begeistert, weil es mit dieser App möglich ist,

    sehr zeitnah aktuelle Informationen der Feuerwehr- und

    Rettungsleitstellen abzurufen. Zum Beispiel erfährt man

    über diese App, welche Straßen auf Grund von Schnee-

    und Eisglätte vorübergehend gesperrt werden mussten.

    Denkmal gereinigt

    Seid Sommer 2018 haben der Bauhof und Herr Köhler,unser ehemaliger Sporthallenwart, am Denkmal „Aufge-schlagenes Buch“, an der Bahnhofstraße in Jocketa, ge-wirkt. Am Denkmal wurde die Schrift aufgearbeitet, derStein wurde sandgestrahlt. Wild gewachsene Sträucherund Bäume sind am Denkmal ebenfalls weggenommenworden.

    600-Jahrfeier JocketaWer schmückt das Dorf mit?

    In der Versammlung am 17.01.2019 wurde bekanntgege-

    ben, dass Herr Weber, Inhaber Festscheune, seinen Hof

    und Material zur Verfügung stellen würde, so dass inte-

    !!

    !!"#$#%&'! %(! )*((#$! +,-.! /01#2! 3#$! "04/*5! 423! 6#$$! 78/9#$:! 42'#$! #/#(09%;#$!)#2?(09! @A45;#'B/90;#2#'! "4B/C:! 02! 3#$! "0/2/*5'&$0D#! %2! E*B?#&0:!;#=%$?&F! A(!>#2?(09!=4$3#! 3%#!)B/$%5&! 045;#0$1#%&:! 3#$! )%2!=4$3#! '023;#'&$0/9&F!G%93!;#=0B/'#2#!)&$H4B/#$!423!"H4(#!'%23!0(!>#2?(09!#1#25099'!=#;;#2*((#2!=*$3#2F!

    Seite 3

    ressierte Jocketaer Bürger Strohpuppen oder Figuren für

    den Festumzug oder zur Dekoration ihrer Vorgärten und

    Eingänge gegen einen kleinen Unkostenbeitrag anfertigen

    können. Interessierte wenden sich bitte bis zum 31.03.2019

    an Herrn Jens Weber, Jocketa-Dorfaue 6, 08543 Pöhl.

    Die Evangel.-Lutherische Kirchgemeinde Jocketa möchte

    ein Projekt starten und einen Bürgerchor gründen. Der

    Bürgerchor wird unter fachlicher Anleitung ein kleines Pro-

    gramm einstudieren und es zur festlichen Eröffnung der

    600-Jahrfeier am 11.10.2019 in der Kirche Jocketa auffüh-

    ren. Interessierte wenden sich bitte an Frau Dr. Seidel oder

    Frau Mensdorf von der Kirchgemeinde.

    Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Pöhl hat ein Spen-

    denkonto eingerichtet. Für die Finanzierung des Festes

    wird jeder Euro gebraucht. Die Bürgermeisterin und die

    Veranstalter bitten um Spenden zur Deckung der Unkos-

    ten.

    In der Versammlung wurde angeregt, eine Auswahl von

    Bildern, die bekannte Jocketaer Künstler gemalt haben,

    wie Herr Sachs oder Herr Herold, in einer kleinen aber fei-

    nen Ausstellung der Öffentlichkeit zu präsentieren. Es wer-

    den Leihgeber gesucht, die diese Bilder zur Verfügung

    stellen möchten. Angebote richten Sie bitte an Herrn Thilo

    Lehmann, Jocketa-Pöhler Str. 6, 08543 Pöhl.

    Herzliche Einladung zum Mitsingen!

    Liebe Jocketaer und Jocketaerinnen, im Oktober wollen wir gemeinsam den Geburtstag unseres

    Heimatdorfes Jocketa begehen und das soll ein vielfältiges,

    fröhliches und buntes Fest werden. Natürlich gehört dazu

    auch Musik und, wie es bei uns Brauch ist, möglichst

    selbstgemachte! Die Eröffnung des Festwochenendes soll

    feierlich in der Jocketaer Kirche sein, und was liegt da nä-

    her als gemeinsames Singen?

    Der Männerchor Ruppertsgrün und der Kirchenchor Jo-

    cketa haben schon ihre Mitwirkung in Aussicht gestellt.

    Es wäre wunderbar, wenn wir gemeinsam für diesen Anlass

    einen Bürgerchor auf die Beine stellen könnten, der be-

    Einladung zum nächsten Treffen!

    Die nächste Versammlung für Interessierte

    findet am 20.02.2019, 18.30 Uhr im Gebäude der FFW Jocketa, Bahnhofstr. 13 stand.

  • sonders die spannende und wechselvolle Zeit des 20.

    Jahrhunderts musikalisch mit schwungvollen und moder-

    nen Stücken illustrieren könnte.

    Wir würden uns sehr freuen, wenn sich genügend Sänger

    und Sängerinnen jedes Alters finden würden, die etwa ab

    Frühjahr mit uns üben würden. Es sollte in erster Linie

    Spaß machen, denn es ist ja eine wunderbare Geburts-

    tagsparty, die da auf uns zukommt. Und so eine Party wird

    besonders schön, wenn sich viele Geburtstagsgäste ein-

    laden lassen. Sie benötigen keine Vorkenntnisse.

    Wenn Sie also Lust haben und für einen begrenzten Ab-

    schnitt auch etwas Zeit aufbringen können, dann melden

    Sie sich bitte entweder in der Gemeindeverwaltung Pöhl

    (037439/7400) oder bei Dr. Christiane Seidel (01712051643

    oder 037439/443199). Die Probentermine könnten wir im

    Idealfall vereinbaren, oder wir veröffentlichen sie rechtzeitig.

    AvD-Sachsen-Rallye kommt nach Pöhl

    Der Automobilclub von Deutschland (AvD) veranstaltet seit

    2005 jährlich im Mai in Zwickau, dem Zwickauer Land

    und dem Vogtland die AvD-Sachsen-Rallye. Auch in diesem

    Jahr hat die Veranstaltung wieder das Prädikat „Lauf zur

    Deutschen Rallye-Meisterschaft 2019“ erhalten.

    Für 2019 werden vom Deutschen Motor Sport Bund

    (DMSB) zwischen 120 und 150 Kilometer Wertungsprü-

    fungsstrecken vorgeschrieben, weshalb die bisherigen

    Streckenplanungen erweitert werden müssen.

    Deshalb können sich in diesem Jahr auch die Bewohner

    der Gemeinde Pöhl auf Wertungsläufe der AvD-Sachsen-

    Rallye freuen. Am 25. Mai 2019 werden hier zwei Wer-

    tungsläufe ausgetragen – einer vormittags, einer nach-

    mittags. Start und Ziel sollen jeweils auf dem Gebiet der

    Seite 4

    Stadt Plauen sein, gefahren wird durch Trieb und Barth-

    mühle. Eine anspruchsvolle Strecke für die Fahrer, die

    vom Plauener Rennfahrer Charlie Geipel empfohlen wurde.

    Michael Görlich von Veranstalter-Seite erläuterte Pöhls

    Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl, welche Straßen-

    sperrungen nötig sind, um die Rallye am 25. Mai störungs-

    frei austragen zu können.

    „Vorausgesetzt, die Verkehrsbehörde gibt für das Vorha-

    ben grünes Licht, werden die Zufahrten zu Trieb und der

    Barthmühle zeitweise eingeschränkt sein. Abgeschnitten

    von der Außenwelt sind die Orte und ihre Bewohner jedoch

    nicht. Ich hoffe, dass die Anwohner Verständnis haben

    werden. An sich ist es toll, unsere Gemeinde über diese

    Rallye wieder ein Stück bekannter machen zu können. Ich

    hoffe, wir werden mit unserem Naherholungs- und Touris-

    musgebiet davon profitieren“, sagt Pöhls Bürgermeisterin

    Daniela Hommel-Kreißl. An der Rallye nehmen erfahrungs-

    gemäß rund 100 Autos, besetzt mit Fahrer und Beifahrer,

    teil. Die AvD-Sachsen-Rallye hat sich zum Zuschauermag-

    net entwickelt, für das hohe Sicherheitsstandards gelten.

    Bekanntmachung der Wahl zum Gemeinderat am 26. Mai 2019

    1. Am 26. Mai 2019 findet die Wahl zum Gemeinderat in der Gemeinde Pöhl statt.

    Zu wählen sind:

    2. Aufforderung zur Einreichung vonWahlvorschlägen

    2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge

    für diese Wahlen frühestens am Tag nach dieser Be-

    kanntmachung und spätestens am 21. März 2019, bis

    18.00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlaus-

    schusses zu den allgemeinen Öffnungszeiten schrift-

    lich einzureichen.

    Anschrift: Gemeindeverwaltung Pöhl, Zimmer 23 Jocketa-Kurze Str. 5, 08543 Pöhl

    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

    Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Pöhl !

    Bekanntmachung der Wahl zum Gemeinderat am 26. Mai 2019

    !1. Am 26. Mai 2019 findet die Wahl zum Gemeinderat in der Gemeinde Pöhl statt. Zu wählen sind:!

    Anzahl der zu

    wählenden Räte Höchstzahl der

    Bewerber je Wahlvorschlag

    Mindestzahl Unterstützungs- unterschriften

    Gemeinderat 12 18 40 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen !"#$#!%&!'()'*+!*,'(-,+!.,'!/0112(.'(03)4!56*782(&9*7:)'!1;(!.,'&'!56*7'3!1(;*'&+'3&!6-!!! !!J'0+&9*763.!.,'!!!Y60?+D2*303)!*6@'3#!=',!-'*('('3!52*303)'3!,3!.'(!=03.'&('?0@7,>!&,3.!.'('3!!!/3&9*(,1+'3!63B0)'@'3#!

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  • Seite 5

    4. Hinweise auf Bestimmungen zu Unter-stützungsunterschriften

    4.1. Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereini-

    gung muss entsprechend der unter 1. angegebenen

    Mindestzahl von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung

    des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Be-

    werber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden

    (Unterstützungsunterschriften).

    Ein Wahlberechtigter kann nicht mehrere Wahlvor-

    schläge für dieselbe Wahl unterstützen.

    4.2.Die Unterstützungsunterschriften können nach Einrei-

    chung des Wahlvorschlags bei

    Anschrift: Gemeindeamt Pöhl, Zimmer 23

    Jocketa-Kurze Str. 5, 08543 Pöhl

    während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum

    Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge gem.

    Pkt. 2.1. geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben

    sich auf Verlangen auszuweisen.

    Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen ei-

    ner körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die

    Verwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung

    durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwal-

    tung ersetzen. Sie haben dies beim Vorsitzenden des

    Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten

    Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvor-

    schläge (14. März 2019) schriftlich zu beantragen; da-

    bei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.

    4.3. Für die Gemeinderatswahl bedarf der Wahlvorschlag

    einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wäh-

    lervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags

    - im Sächsischen Landtag vertreten ist oder

    - seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Ge-

    meinde vertreten ist oder im Gemeinderat einer an

    einer Gemeindeeingliederung oder Gemeindever-

    einigung beteiligten früheren Gemeinden im Wahl-

    gebiet zum Zeitpunkt des Erlöschens der Mandate

    vertreten war, jedoch keiner Unterstützungsunter-

    schriften.

    Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer

    nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereini-

    gung, wenn er von der Mehrheit der für die Wähler-

    vereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum

    Zeitpunkt der Einreichung angehören oder zum Zeit-

    punkt der Gemeindeeingliederung oder Gemeinde-

    vereinigung angehört haben, unterschrieben ist.

    Öffnungszeiten:Dienstag 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 UhrDonnerstag 8.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr

    2.2.Wahlvorschläge können von Parteien und Wählerver-

    einigungen eingereicht werden.

    3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge3.1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetz-

    lichen Vorschriften aufzustellen.

    Wählbar zum Gemeinderat sind Bürger der Gemeinde.

    Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des

    Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsan-

    gehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäi-

    schen Union, der am Wahltag das achtzehnte Lebens-

    jahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten

    in der Gemeinde wohnt.

    Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über

    Inhalt und Form der Wahlvorschläge der §§ 6a bis 6c

    sowie 6e Kommunalwahlgesetz (KomWG) und § 16

    Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die

    im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind

    den Wahlvorschlägen beizufügen.

    Sich für den Gemeinderat bewerbende Unionsbürger

    haben bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber

    dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zu-

    sätzlich an Eides Statt zu versichern, dass sie im Her-

    kunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit nicht verloren ha-

    ben (§ 6a Abs. 3 KomWG).

    Sofern sie nach § 26 des Bundesmeldegesetzes von

    der Meldepflicht befreit sind, haben sie ferner an Eides

    Statt zu versichern, seit wann sie in der Stadt/Ge-

    meinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen in

    der Bundesrepublik Deutschland die Hauptwohnung

    haben. Bei mehreren Wohnungen in der Bundesre-

    publik sind deren Anschriften anzugeben.

    3.2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über

    Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen

    sind bei

    Anschrift: Gemeindeamt Pöhl, Zimmer 23 oder 11

    Jocketa-Kurze Str. 5, 08543 Pöhl

    während der Öffnungszeiten erhältlich.

  • Seite 6

    5. Am 26. Mai 2019 findet ebenfalls dieWahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahlen werden nach § 57 Abs. 2 KomWG mit der

    Kommunalwahl organisatorisch verbunden.

    Pöhl, den 17.01.2019

    Geförderte Einzelmaßnahme nach der VwV Investkraft„Aus-/Umbau eines Teilstückes der Karl-Marx-Straße im OT Jocketa“

    Über das Programm VwV Investkraft („Brücken in die Zu-kunft“) hat die Gemeinde Pöhl für die Maßnahme Aus-/Umbau eines Teilstückes der Karl-Marx-Straße in Jocketaeine Zuwendung erhalten. Die aus Mitteln des FreistaatesSachsen finanzierte Zuwendung wurde eingesetzt, um den99,30 Meter langen Abschnitt der Karl-Marx-Straße, vor derKindertagesstätte „Kinderland Pöhl“, in Asphaltbauweise zusanieren. Die Fahrbahn ist mit Rundbordsteinen aus Betoneingefasst worden. Über Straßeneinläufe in der Fahrbahn,wird in einen bestehenden Regenwasserkanal entwässert.Auf der Seite der Kindertagesstätte ist ein Gehweg entstan-den. Gegenüber ist ein 2,50 Meter breiter Grünstreifen ange-legt. Die Karl-Marx-Straße ist in Fahrtrichtung Heinrich-Heine-Straße als Einbahnstraße verkehrsrechtlich ausgewie-sen. Damit konnte auch die Parksituation angepasst werden,d.h. es wird jetzt rechtsseitig in Fahrtrichtung Heinrich-Heine-Straße auf der Fahrbahn in Längsrichtung geparkt. Vorhan-dene Grünstrukturen wurden geordnet. Die SächsischeAufbaubank – Förderbank – (SAB) hat für diese Maßnahmeeine 75%ige Projektförderung zur anteiligen Finanzierung derzuwendungsfähigen Ausgaben bewilligt. Der nicht rückzahl-bare Zuschuss beträgt demnach 51.244,19 Euro. Die Ausga-ben für die Baumaßnahme belaufen sich insgesamt auf72.243,82 Euro, wonach die Gemeinde Pöhl Eigenmittel inHöhe von 20.999,63 Euro beizusteuern hat.

    Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin

    21.1.2019 Fürs Amtsblatt:

    Über das Programm VwV Investkraft („Brücken in die Zukunft“) hat die Gemeinde Pöhl für die Maßnahme Aus-/Umbau eines Teilstückes der Karl-Marx-Straße in Jocketa eine Zuwendung erhalten. Die Straßenbaumaßnahme auf einem ca. 100 m langen Teilstück der Karl-Marx-Straße in Jocketa ist im Sommer 2018 durchgeführt worden.

    !

    Die Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel aufder Grundlage des von den Abgeordneten des SächsischenLandtages beschlossen Haushaltes.

    Ortsübliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungs-plan mit integriertem Vorhaben- und Erschlie-ßungsplan „Neugestaltung FerienanlageSchloßhalbinsel“

    Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl hat in seiner Sitzung

    am 13.12.2018 den Entwurf des vorhabenbezogenen Be-

    bauungsplanes mit integriertem Vorhaben- und Erschlie-

    ßungsplan „Neugestaltung Ferienanlage Schloßhalbinsel“

    vom 17.08.2017 in der Fassung vom 20.12.2017 erneut ge-

    billigt. Ebenfalls in seiner Sitzung am 13.12.2018 hat der

    Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschlossen, die Öffent-

    lichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

    Der Beschluss Nr. 003/2017 vom 23.02.2017 wurde deshalb

    aufgehoben.

    Diese Verfahrensweise war notwendig geworden, weil im

    parallel geführten Verfahren zur Änderung des Teil-

    Flächennutzungsplanes im Genehmigungsverfahren nach

    festgestellt worden war, dass es Lücken in der Transparenz

    der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt. Es ist deshalb erneut ein

    Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit durchgeführt wor-

    den.

    Für das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Neuge-

    staltung Ferienanlage Schloßhalbinsel“ ist ebenfalls vor-

    sorglich die nochmalige Billigung und Öffentlichkeitsbetei-

    ligung durchzuführen.

    Der Geltungsbereich des Planbereiches gliedert sich in 2

    Teile. Zum einen betrifft das den Bereich der Ferienanlage

    auf den Flurstücken 257/1, 256/1 und 255/1 der Gemar-

    kung Pöhl und einer Teilfläche des Flurstückes 370/11,

    370/15 der Gemarkung Helmsgrün. Es handelt sich hier

    unter anderem um Bereiche des Areals der ehemaligen

    „Herberge der Jugend“. Zum anderen handelt es sich um

    den Bereich einer Erweiterungsfläche, die sich nördlich

    über der Straße, auf einem Teil des Flurstückes 235/3 der

    Gemarkung Pöhl befindet und derzeit als Parkfläche genutzt

    wird.

    Ortsübliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungs-plan „Neugestaltung Ferienanlage Schloßhalbinsel“ !"#$%"&"'()"#*+$)"#$%"&"'()"$,-./$.*+$'($0"'("#$1'+23(4$*&$567587895:$)"($;(+?&$897587895K$"#("3+$4"A'/@/'4+7$$;A"(=*//0$'($0"'("#$1'+23(4$*&$567587895:$.*+$)"#$%"&"'()"#*+$)"#$%"&"'()"$,-./$A"@0E./?00"(L$)'"$M=="(+/'E.N"'+0A"+"'/'43(4$(*E.$O$6$PA07$8$B*3%B$)3#E.23=Q.#"(7$

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  • Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft/ Landschafts-

    bild und Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkun-

    gen zwischen den Schutzgütern gemäß § 2 Absatz 1 Satz

    1 bis 4 des Gesetzes der Umweltverträglichkeitsprüfung.

    Im Umweltbericht wird u.a. erörtert:

    - dass der Vorhabensstandort im Landschaftsschutz-

    gebiet „Talsperre Pöhl“ liegt. Dieses wurde 1994 fest-

    gesetzt und dient der Sicherung der offenen Was-

    serfläche des Staukörpers als landschaftsprägendes

    Element und als Lebensraum von Tier- und Pflanzen-

    arten, der Erhaltung und Pflege naturnaher Land-

    schaftsbestandteile und der Sicherung der Einzel-

    biotope in ihrer Gesamtheit als Bestandteile eines

    großräumigen Biotopverbundes.

    - dass sich nördlich, ca. 100 m entfernt, eingebettet in

    Acker- und Grünlandflächen, ein Teilbereich des FFH-

    Gebietes „Vogtländische Pöhle“ befindet

    - dass auf Teilflächen nach Anhang I der Richtlinie

    92/43/EWG geschützte Lebensräume Kalktrocken-

    rasen, Flachlandmähwiesen und Labkraut-Eichen-

    Hainbuchenwälder ausgewiesen werden

    - dass nordwestlich, mindestens ca. 150 m entfernt,

    in den dortigen Ackerstrukturen, drei weitere Pöhle,

    von denen eines als Naturdenkmal ausgewiesen ist,

    liegen

    - dass weitere, nächstgelegene Schutzgebiete das

    FFH- und Vogelschutzgebiet „Elstersteilhänge“ mit

    den Naturschutzgebieten „Triebtal“ und „Steinicht“

    sind, wobei das FFH-Gebiet dabei am nächsten zum

    Vorhabensstandort liegt. Es beginnt westlich bzw.

    nordwestlich in einer Entfernung von ca. 1.250 m.

    SchutzgüterSchutzgut MenschWährend der Bauzeiten sind im Umfeld der Baustelle bau-

    stellentypische Immissionen, vorrangig Lärm und Erschüt-

    terungen sowie erhöhtes Verkehrsaufkommen, zu erwar-

    ten. Die Bautätigkeit findet jedoch außerhalb der sensiblen

    Nacht- und Wochenendstunden sowie unter Einsatz mo-

    derner, dem Stand der Technik entsprechender Baufahr-

    zeuge und -maschinen statt. Wohnbebauung ist durch das

    Bauvorhaben nicht betroffen. Auch die westlich und nörd-

    lich gelegenen Campingplätze befinden sich in entspre-

    chender Entfernung. Lediglich für den südlich, im Minimum

    ca. 50 m entfernten Campingplatz des Segelsportvereins

    Mylau lassen sich Beeinträchtigungen durch Lärm nicht

    ausschließen. Beeinträchtigungen der menschlichen Ge-

    sundheit sind jedoch nicht zu erwarten.

    Nach Abschluss der Bautätigkeit wird sich die Erholungs-

    situation maßgeblich verbessern.

    Aus Sicht der Immissionsschutzbehörde bestehen durch

    die Realisierung des Bauvorhabens keine offensichtlichen,

    Seite 7

    Das Projekt „Neugestaltung Ferienanlage Schlosshalbin-

    sel“ umfasst die Errichtung einer Ferienanlage mit circa

    80 Betten in mehreren Ferienhäusern, der dazugehörigen

    Infrastruktur sowie Sport beziehungsweise Freizeitanlagen.

    Der Zweckverband Talsperre Pöhl ist Vorhabenträger.

    In einem Durchführungsvertrag hat sich der Vorhabenträ-

    ger mit der Gemeinde Pöhl u.a. zur Durchführung des Vor-

    habens im Vertragsgebiet auf eigene Kosten und im eige-

    nen Namen vereinbart.

    Die letzte aktuelle Beschlussfassung im Verfahren zum

    vorhabenbezogenen Bebauungsplan, ist die Beschluss-

    fassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher

    Belange, der Behörden und der sonstigen Träger öffentli-

    cher Belange sowie der Öffentlichkeit zur Entwurfsfassung

    mit Stand vom 17.08.2017 in öffentlicher Sitzung des Ge-

    meinderates am 26.10.2017.

    Im weiteren Verlauf des Jahres 2017 hat der Vorhabenträ-

    ger Planänderungen vornehmen müssen, ohne dass sich

    Grundzüge der Planung verändert haben. Diese Änderun-

    gen sind im Entwurf vom 17.08.2017 in der Fassung vom

    20.12.2017 dokumentiert.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem

    Vorhaben- und Erschließungsplan „Neugestaltung Ferien-

    anlage Schloßhalbinsel“ vom 17.08.2017 in der Fassung

    vom 20.12.2017 mit Begründung und Umweltbericht mit

    Arbeitsstand 20.12.2017

    wird ab dem 12. Februar 2019 bis zum 18. März 2019

    zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Pöhl,

    08543 Pöhl, Jocketa – Kurze Straße 5, Erdgeschoss,

    Zimmer 12 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:

    dienstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr,mittwochs 8.00–12.00 Uhr,donnerstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr.

    Stellungnahmen zu den Planunterlagen können dort wäh-

    rend der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift

    abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stel-

    lungnahmen können gemäß § 4a Absatz 6 BauGB bei der

    Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberück-

    sichtigt bleiben.

    Es sind folgende umweltbezogene Informationen auf der

    Grundlage des Umweltberichts und der Stellungnahmen

    im Rahmen der Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit

    und der Behörden verfügbar:

    UmweltberichtDer Umweltbericht ermittelt, beschreibt und bewertet, als

    Bestandteil der Begründung, sämtliche Auswirkungen des

    Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna,

  • Seite 8

    immissionsschutzrechtlichen Einwendungen bzw. Hinde-

    rungsgründe.

    Die Spiel- und Sportflächen („Sondergebiet Erholung –

    touristisches Ferienhausgebiet“ im Teilgebiet 2) liegen au-

    ßerhalb der Bebauung und werden nur im Tagzeitraum

    genutzt.

    Für geplante Sport- und Freizeitflächen, wie auch für ge-

    bietsinterne Parkplätze, wird eine Betriebszeit von 7:00

    Uhr bis 22:00 Uhr festgelegt.

    Schutzgut Flora/FaunaDie Nutzungs- und Biotopstrukturen des Plangebiets las-

    sen sich in folgende Biotoptypen einteilen:

    - Wege, Flächen teilversiegelt (95100)

    - Parkplatz unversiegelt (95230)

    - Sport- und Freizeitanlagen (94200)

    - Feriensiedlung (94300)

    - Eichenmischwald (75100, 73100)

    Die floristische Ausstattung der einzelnen Bereiche ist im

    Umweltbericht beschrieben.

    Ein Vorkommen der Arten der Fauna wird analysiert.

    Zusammenfassend findet sich in der Anlage 6 des Um-

    weltberichtes eine Auflistung aller geschütz-ten Arten, die

    im Bereich der gesamten Talsperre Pöhl bzw. im 500 m-

    Radius um das Plangebiet kartiert wurden. Im Rahmen

    der von der Unteren Naturschutzbehörde bereitgestellten

    Biotopkartierungen wurden Wald- und Offenlandbiotope

    in der Standortumgebung kartiert. Demnach grenzen zwei

    Offenlandbiotope unmittelbar an das Teilgebiet 2 an. Wald-

    biotope werden jedoch durch das Bauvorhaben nicht tan-

    giert.

    Die Nutzungs- und Biotopstrukturen für beide Teilgebiete

    bleiben im Wesentlichen erhalten. Sie ändern sich nur in

    ihren Flächenanteilen.

    Im Zuge der Bauphase macht sich bezüglich der Flora

    ein Eingriff in die vorhandenen ökologischen Strukturen

    erforderlich. Ziel ist die Schaffung der Baufreiheit und das

    Anlegen von Sichtachsen. Dazu müssen Baumfällungen

    und Baumschnittmaßnahmen (Entfernung von Totholz und

    Rückschnitt) umgesetzt werden. Grünlandflächen werden

    beeinträchtigt, teilweise umgebrochen und nach Ab-

    schluss der Baumaßnahme wieder hergestellt. Insgesamt

    lassen sich in beiden Baubereichen baubedingte Beein-

    trächtigungen für die schützenswerte Fauna, speziell die

    Avifauna, nicht vermeiden, da Mensch und Baulärm ent-

    sprechende Störungen verursachen.

    Speziell für den Bereich „Galgenberg“ als Teilgebiet des

    FFH-Gebietes „Vogtländische Pöhle“ sind auf Grund der

    Entfernungsverhältnisse jedoch kaum baubedingte Aus-

    wirkungen zu erwarten. Beeinträchtigungen durch den

    Baulärm lassen sich aber nicht gänzlich ausschließen.

    Insgesamt kann eine dauerhafte Veränderung der Lebens-

    raumstruktur und eine wesentliche Verkleinerung von Area-

    len bestimmter Artengruppen für beide Teilgebiete des

    Sondergebietes Erholung – touristisches Ferienhausgebiet

    ausgeschlossen werden.

    Für den Bereich „Galgenberg“ als Teilgebiet des FFH-Ge-

    bietes „Vogtländische Pöhle“ sind keine anlage- und be-

    triebsbedingten Auswirkungen zu erwarten. Aus Sicht der

    Unteren Naturschutzbehörde besteht keine direkte Betrof-

    fenheit des FFH-Gebietes in Zusammenhang mit dem ge-

    planten Vorhaben.

    Schutzgut BodenIm Rahmen des Abrisses der Altgebäude, der Erschließung

    (Wasser/Abwasser und Elektro) und des Neubaus der Fe-

    rienhäuser und der zugehörigen Infrastruktur wird vorran-

    gig im Teilgebiet 1 in die Bodenstruktur eingegriffen. Im

    Bereich des Teilgebietes 2 müssen die Wabengitterplatten

    (Parkplatzfläche) zurückgebaut und entsprechende Anla-

    gen zu Erholungszwecken angelegt werden.

    Bezüglich des Schutzgutes Boden unterscheiden sich die

    Flächengrößen der dauerhaft überbauten Bereiche vor

    und nach dem Eingriff nur geringfügig.

    Das Vorhaben liegt nach derzeitigem Kenntnisstand der

    zuständigen Behörde auf keiner nach § 2 Abs.4BBodSchG

    Altlastenverdachtsfläche/Altlastenfläche/Sanierungsfläche.

    Schutzgut WasserTrinkwasserschutzgebiete sind durch das Bauvorhaben

    nicht betroffen. Ebenfalls sind im Plangebiet keine Ober-

    flächengewässer anzutreffen. Die Niederschlagswässer

    fließen auf den derzeitigen Flächen anteilig oberflächig

    ab, verdunsten, dringen in den Boden ein, dienen der Ver-

    sorgung der Pflanzen und speisen im Weiteren das Grund-

    wasser.

    Beeinträchtigungen des Bauvorhabens durch die Talsperre

    sind auszuschließen. Maßgebliche Beeinträchtigungen der

    Grundwasserneubildung sind nicht zu erwarten.

    Die Entsorgung der Abwässer ist mittels Kläranlage mit

    Versickerung und entsprechender Filterung gesichert. Ein

    Konfliktpotential zum nahegelegenen Badegewässer Tal-

    sperre Pöhl konnte in den zugehörigen Gutachten nicht

    abgeleitet werden.

    Schutzgut Klima/ Luft Aufgrund seiner geringen Größe, der außerörtlichen Lage

    und umgeben von gut strukturierten, von Gehölzbeständen

    durchzogenen Acker- und Grünlandflächen, hat das Plan-

    gebiet insgesamt selbst nur eine geringe Bedeutung für

    das lokale Klima.

    Aufgrund der Kleinräumigkeit des Bauvorhabens sind für

    das lokale Geländeklima und die klimatischen Austausch-

    funktionen keine nachteiligen Auswirkungen auf dasSchutzgut Klima/Luft zu erwarten.

  • Landschaft/LandschaftsbildDas Landschaftsbild des Vorhabenstandortes und der

    umgebenden Bereiche ist als naturnah und erhaltenswert

    einzuschätzen. Es wird eingeschätzt, dass das Land-

    schaftsbild nach der Umsetzung des vorhabenbezogenen

    Bebauungsplanes eine Aufwertung erfährt.

    Schutzgut Kultur- und SachgüterGemäß den Informationen der Unteren Denkmalschutz-

    behörde des Vogtlandkreises befindet sich das geplante

    Vorhaben in der Umgebung von Kulturdenkmalen. Dabei

    handelt es sich um eine mittelalterliche Siedlung und bron-

    zezeitliche Hügelgräber. Sie sind nach § 2 SächsDSchG

    Gegenstand des Denkmalschutzes und bedingen eine

    Genehmigungspflicht für das Bauvorhaben gemäß § 14

    SächsDSchG. Der Beginn der Tiefbauarbeiten ist deshalb

    mindestens vier Wochen vorher dem Landesamt für Ar-

    chäologie Dresden schriftlich anzuzeigen. Außerdem gibt

    es eine Meldepflicht bei Bodenfunden.

    Schutzgüter - Zusammenfassung/ Wechselwir-kungDie Schutzgüter stehen in Wechselwirkung, beeinflussen

    sich in unterschiedlichem Maße gegenseitig. Während der

    Abriss-, Erschließungs- und Bauarbeiten ergeben sich Aus-

    wirkungen auf Mensch, Flora/Fauna und deren Lebens-

    räume sowie den Boden und das Wasser durch den Ein-

    satz von Transport- und Baumaschinen und die

    Bauausführung selbst. Diese Auswirkungen tragen tem-

    porären Charakter und sind auf den Zeitraum der Bau-

    phase beschränkt.

    Neue anlagebedingte Wirkungen können für die Teilge-

    biete 1 und 2 (Sondergebiet Erholung – touristisches Fe-

    rienhausgebiet) ausgeschlossen werden. Der Flächencha-

    rakter bleibt weitestgehend erhalten. Die Größe der

    überbauten Flächen ändert sich kaum.

    Durch den wieder aufgenommenen, sehr niveauvollen Fe-

    rienbetrieb ergeben sich langfristig positive Auswirkungen

    für das Schutzgut Mensch. Für alle anderen Schutzgüter

    können betriebsbedingte Wirkungen weitestgehend aus-

    geschlossen werden.

    StellungnahmenNaturschutzIn der Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis

    erteilte die Naturschutzbehörde des Vogtlandkreises ihr

    Einvernehmen zum geplanten Vorhaben. Negative Aus-

    wirkungen in Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz

    und auf bestehende Schutzgebiete sind nicht zu erwarten

    bzw. werden durch entsprechend im Plan festgesetzte

    Maßnahmen kompensiert.

    Seite 9

    ForstwirtschaftIn der Stellungnahme des Landratsamtes Vogtlandkreis

    stimmte die Forstbehörde dem Bebauungsplan zu und

    hat keine weiteren Anmerkungen.

    Pöhl, den 18.1.2019

    Geförderte Einzelmaßnahme nach der VwVInvestkraft„Sanierung der Kindertagesstätte „Kinderland Pöhl“

    Über das Programm VwV Investkraft („Brücken in die Zu-kunft“) hat die Gemeinde Pöhl für die Maßnahme: Sanie-rung der Kindertagesstätte „Kinderland Pöhl“ eine Zuwen-dung erhalten. Die aus Mitteln der BundesrepublikDeutschland und des Freistaates Sachsen finanzierte Zu-wendung wurde eingesetzt, um Sanierungsmaßnahmenan der Fassade, im Küchenbereich, an den Fußböden undWänden der Gruppenräume sowie Erneuerungsmaßnah-men im Außenbereich durchzuführen.

    z.B. ist im Außenspielbereich eine Hangrutsch installiert worden

    Fußbodenbelags- und Malerarbeiten in den Fluren und Gruppenräumen sind ebenfalls durchgeführt worden

    Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin

  • Seite 10

    Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) als zu-ständige Antrags- und Bewilligungsstelle, hat für die Sa-nierungsmaßnahmen eine Projektförderung zur anteiligenFinanzierung in Höhe von 75% der zuwendungsfähigenAusgaben bewilligt. Der nicht rückzahlbare Zuschuss be-trägt demnach 33.112,50 Euro. Die Ausgaben für die Bau-maßnahme belaufen sich insgesamt auf 44.150,00 Euro,wonach die Gemeinde Pöhl Eigenmittel in Höhe von11.037,50 Euro beizusteuern hat.

    Außerdem sind z. B. Sanierungsarbeiten an der Fassade realisiert worden

    Unsere Wanderung im Februar findet im thüringischen

    Vogtland statt.

    Unser Weg von ca. 6 km beginnt mit einem Abstieg in das

    Dorf Tremnitz mit einem Gefälle von 12 % auf einer Länge

    von rund 600 m. Dies ist aber das einzige steile Stück auf

    unserer Wanderung. Weiter führt uns der Weg vorbei am

    Wasserspeicher Tremnitz bis Moschwitz und von dort wie-

    der zu unserem Parkplatz. Die Fahrstrecke zum Parkplatz

    führt über Elsterberg und Tremnitz. In Elsterberg Richtung

    Diese Maßnahme wird gefördert durch die Bundesregierungaufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittelauf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsi-schen Landtages beschlossenen Haushaltes.

    VEREINE UND VERANSTALTUNGEN

    Februarwanderung

    Burgruine und dann rechts abbiegen Richtung Tremnitz.

    Dort wieder rechts Richtung Greiz, dann den steilen Berg

    hinauf und am Ende des Anstieges rechts in die für LKW

    gesperrte Straße. Nach ca. 200 m befindet sich rechts un-

    ser Parkplatz, von wo wir gegen 10:00 Uhr unsere Wande-

    rung beginnen werden. Auf dem Parkplatz bitte die Einfahrt

    in den Privatweg freihalten. Leider habe ich heute eine

    Absage von der Gaststätte erhalten, wo ich unsere Mit-

    tagspause geplant hatte. Deshalb werden wir auf halben

    Weg eine kurze Pause einlegen und wer Hunger hat kann

    sich in Ruhe etwas stärken. Da die gesamte Wanderzeit

    ca. 2 Stunden betragen wird, sind wir bereits gegen 12

    Uhr wieder am Fahrzeug.

    Unsere Wanderung findet am 21. Februar 2019 statt. Dazu

    treffen wir uns um 09:30 Uhr mit dem Auto am Parkplatz

    Bahnhof Jocketa und fahren gemeinsam zu unserem Wan-

    derparkplatz. Nun noch eine wichtige Mitteilung zur Aus-

    fahrt in den Harz. Unsere Fahrt findet am 25. April 2019

    und nicht am 24. wie im Wanderplan angegeben statt. An-

    meldung für die Ausfahrt spätestens bis 28. Februar 2019

    bei Heinz Kießling Tel: 037439/44711. Nicht nur wander-

    aktive sondern auch Interessenten die die Hängebrücke

    über die Rappode-Talsperre besichtigen wollen sind herz-

    lich eingeladen.

    Wandergruppe Jocketa

    Heinz Kießling

    Die TSG Jocketa e.v. wünscht allen ein gutes, erfolgreiches

    und vor allem gesundes Jahr 2019.

    Wir hoffen, dass ihr auch in diesem Jahr weiterhin mit

    Freude und Spass so aktiv bleibt wie bisher.

    All jenen, die noch nicht den Weg zu uns gefunden haben,

    möchten wir uns hiermit nochmals vorstellen.

    Unser Sportverein bietet vom Volleyball, Frauensport, Se-

    niorensport und Fußball für Kinder und Jugendliche eine

    große Bandbreite für sportliche Aktivität für jedes Alter.

    Unsere Volleyballer spielen z.Z. aktiv in 3 verschiedenen

    Mannschaften und 2 verschiedenen Ligen und zu unter-

    schiedlichen Trainingszeiten und -orten.

    1. Freizeit-Mix-Mannschaft VogtlandklasseTraining: Dienstags von 18.00 - 20.00 Uhr Turnhalle Jocketa

    Hallo, liebe Sportfreundeund alle, die es werden wollen!

  • Seite 11

    2. Mixed-Mannschaft Vogtlandliga

    Training: Dienstags ab 19.30 Karl-Marx-Grundschule Plauen

    3. Männer-Mannschaft VogtlandligaTraining: Donnerstag ab 19.30 Karl-Marx-Grundschule Plauen

    Das Alter unserer Spieler reicht z.Z. von 16 - 65 Jahre.

    Über Verstärkung unserer Teams, vor allem im weiblichen

    Bereich, würden wir uns sehr freuen.

    Kommt einfach mal zum Schnuppertraining - vielleicht seid

    ihr danach dabei.

    Die Frauensportgruppe trainiert jeweils montags

    von 20.00 - 21.00 Uhr in der Turnhalle Jocketa.

    Wir sind eine sehr gesellige Gruppe und würden uns über

    weitere Mitstreiterinnen freuen.

    Die Seniorensportgruppe ist jeweils dienstags

    von 17.00 - 18.00 Uhr aktiv.

    Hier sind wir stolz auf unsere rüstigen Frauen, die jede

    Woche ihr Trainingsprogramm absolvieren.

    Seit Jahren bieten wir auch für interessierte Kinder und

    Jugendliche ein Fußballtraining an.

    Training: Sonntags ab 17.00 Uhr Turnhalle Jocketa.

    In all unseren Sportgruppen ist ein Schnuppertraining

    möglich, um zu sehen, ob auch du oder du Gefallen daran

    finden könntest.

    Komm einfach mal vorbei - wir freuen uns auf jeden von

    euch!

    Weitere Informationen kannst du am 25.03.2019 ab 19.00

    Uhr im Vereinsraum der Schule Jocketa bei unserer Jah-

    resversammlung erfahren.

    Gerne könnt ihr uns auch eine e-mail unter:

    [email protected] senden.

    In diesem Sinne bleibt gesund und aktiv oder werdet es.

    Euer Vorstand der TSG Jocketa e.V.

    Es klingt wie ein kleiner Hilferuf; das ist es wohl auch.

    Die vergangene Weihnachtszeit war für uns 2 momentan

    Mitstreiter gesucht für die „Jocketaer Weihnachtsmänner“

    aktive Weihnachtsmänner wieder vollgepackt mit Auftritten

    in Kindergärten, Schulen, bei Firmen oder Vereinen etc. .

    Das macht uns selbst Spaß und wird natürlich toll gewür-

    digt, auch wenn da oft etliches Know-how und Vorberei-

    tungszeit notwendig sind. Mit einem –Mal fix den Weih-

    nachtsmann spielen– ist es also nicht getan. Ganz prekär

    ist es am Heiligabend. Hier dürfen wir 2 Weihnachtsmänner

    in den Familien zu den Bescherungen wunderschöne Mo-

    mente miterleben.

    Anders gesagt, wir müssen oft viele Anfragen ablehnen.

    Deshalb würden wir uns über ernstgemeinten Nachwuchs

    freuen, denn die nächste Weihnachtszeit kommt bestimmt.

    Interessenten melden sich bitte unter 0374396587 oder

    [email protected]

    Die Jocketaer Weihnachtsmänner

    Nach den „schlemmerreichen“ Ferien zu Weihnachten

    und zum Jahreswechsel sind wir wieder im Schulalltag an-

    gekommen. Im Januar gaben viele unserer Kinder noch

    mal richtig Power, denn sie wissen, dass im Februar die

    Halbjahreszeugnisse anstehen.

    Traditionsgemäß hatten wir in diesem Monat wieder unser

    Highlight – Lesewettbewerb mit Lesenacht. So kam es am

    25. Januar in der Turnhalle zum Vorlesewettbewerb für

    die Sieger aus den vorangegangenen Klassenausscheiden.

    Unter den vorgegebenen Bewertungsrichtlinien der Jury,

    die sich aus Schülern, Eltern, Lehrern, der Bürgermeisterin

    und Gregor Moritz (Inhaber der Buchhandlung Treuen)

    zusammensetzte, hatten wir nun unsere Top-Leser. Lara

    Eisel, Emily Zwilling, Eric Heimann, Gregor Preiss, Marvin

    Kießling, Tamia Mothes, Lena Hulinsky, Ella Riedel und

    Tilmann Michels konnten sich über gesponserte Bücher-

    gutscheine von Herrn Moritz freuen. Es hat sich bewahr-

    heitet, dass die allbekannte Redewendung „Wer lesen

    kann, ist klar im Vorteil.“, immer und überall gilt.

    GRUNDSCHULE

    Artikel aus der Gundschule für’s Blätt’l Ende Januar 2019 Nach den „schlemmerreichen“ Ferien zu Weihnachten und zum Jahreswechsel sind wir wieder im Schulalltag angekommen. Im Januar gaben viele unserer Kinder noch mal richtig Power, denn sie wissen, dass im Februar die Halbjahreszeugnisse anstehen. Traditionsgemäß hatten wir in diesem Monat wieder unser Highlight – Lesewettbewerb mit Lesenacht. So kam es am 25. Januar in der Turnhalle zum Vorlesewettbewerb für die Sieger aus den vorangegangenen Klassenausscheiden. Unter den vorgegebenen Bewertungsrichtlinien der Jury, die sich aus Schülern, Eltern, Lehrern, der Bürgermeisterin und Gregor Moritz (Inhaber der Buchhandlung Treuen) zusammensetzte, hatten wir nun unsere Top-Leser. Lara Eisel, Emily Zwilling, Eric Heimann, Gregor Preiss, Marvin Kießling, Tamia Mothes, Lena Hulinsky, Ella Riedel und Tilmann Michels konnten sich über gesponserte Büchergutscheine von Herrn Moritz freuen. Es hat sich bewahrheitet, dass die allbekannte Redewendung „Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.“, immer und überall gilt.

    Dann gab es ja am Abend noch die heißbegehrte Lesenacht. Aufgeregt kamen unsere Zweit-bis Viertklässler an und richteten sich mit ihren „Funzellampen“ für das nächtliche Lesen in ihren Klassenzimmern ein. Los ging es mit dem einstündigen Vorlesen von originellen und spannenden Geschichten durch Eltern und Lehrer. Danach „huschelte“ sich jeder in seine Schlafstelle ein und versuchte bis zum Abwinken zu lesen. Natürlich ist es cool, mal auf diese Art und Weise in der Schule zu nächtigen. Freilich ging es zu vorgerückter Stunde dann wohl nur noch darum, wer die Augen am längsten offenhielt. Gegen 02:15 Uhr bedienten wir Lehrer uns dann eines Tricks, indem wir den

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  • Seite 12

    Dann gab es ja am Abend noch die heißbegehrte Lesen-

    acht. Aufgeregt kamen unsere Zweit-bis Viertklässler an

    und richteten sich mit ihren „Funzellampen“ für das nächt-

    liche Lesen in ihren Klassenzimmern ein. Los ging es mit

    dem einstündigen Vorlesen von originellen und spannen-

    den Geschichten durch Eltern und Lehrer. Danach „hu-

    schelte“ sich jeder in seine Schlafstelle ein und versuchte

    bis zum Abwinken zu lesen. Natürlich ist es cool, mal auf

    diese Art und Weise in der Schule zu nächtigen. Freilich

    ging es zu vorgerückter Stunde dann wohl nur noch darum,

    wer die Augen am längsten offenhielt. Gegen 02:15 Uhr

    bedienten wir Lehrer uns dann eines Tricks, indem wir

    den Hartnäckigsten noch nicht Schlafenden ihren Sieg

    verkündeten. Es funktionierte.

    Das Frühstück bereiteten dann unsere Eltern mit viel En-

    gagement vor. An dieser Stelle sagen wir Danke an alle,

    die uns bei diesem gesamtem Lesespektakel in irgendei-

    ner Form unterstützen konnten.

    Fazit: Die ganze Leseaktion lief sehr angenehm ab. Alle

    sind sich einig; im nächsten Jahr wird es wieder einen

    Lesewettbewerb mit sich anschließender Lesenacht ge-

    ben.

    Bis zum nächsten Blätt’l.

    Die Schüler und Lehrer der Grundschule Jocketa

  • Seite 13

    ➢ Plötzlich muß ich pflegen !!!!➢ Plötzlich wurde ich ein Pflegefall➢ Plötzlich benötige ich Hilfe➢ Plötzlich weiß ich nicht, wie es nach einemKrankenhausaufenthalt weitergehen soll

    Vor solchen und ähnlichen Fragen stehen dieBetroffenen. Sie sind auf Ratschläge und fach-liche Hinweise angewiesen.

    Wir geben Ihnen Antwort,vereinbaren Sie mit uns einen

    Termin und

    Veranstaltungen für alle Seniorinnen und Senioren• Gymnastik

    jeden Dienstag um 13.00 Uhrim Gemeindesaal der Jocketaer Kirche

    •Seniorennachmittagjeden letzten Freitag im Monat um 14:00 Uhr

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    weitere Angebote für Sie

    • Durchführung von Grund-pflegen und Behand-lungspflegen

    • Hauswirtschaftshilfe

    • Verhinderungspflege bei Abwesenheit der pflegenden Angehörigen

    • Versorgung nach Krankenhausaufenthalt

    • Palliativpflege, Sterbebegleitung

    • Hausnotruf

    • Betreuungs- und Entlastungsleistungen

    • Wohngemeinschaften für Senioren und Menschen mit Demenz,

    • Tagesbetreuung in den Räumlichkeiten unserer Wohngemeinschaft in Christgrün

    • schmackhaftes „Essen auf Rädern“

    • Fahr- und Begleitdienst

    DIAKONIE

    im Kirchgemeindesaal der Ruppertsgrüner KircheNächster Termin: 22.02.2019

    08543 Pöhl, Christgrün 32 A, Telefon: 037439-44423

    24 Stunden Telefonische Rufbereitschaft:0171-8341218

    www.diakonieverein-poehl.de

    Monat Februar 2019

    WIR LADEN HERZLICH EIN ZU UNSEREN GOTTESDIENSTEN UND KREISEN

    Gottesdienste mit zeitgleichem Kindergottesdienst

    Sonntag, 03.02. 10.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

    Sonntag, 10.02. 09.00 Uhr Gottesdienst

    Sonntag, 17.02. 10.30 Uhr Gottesdienst

    Sonntag, 24.02. 10.00 Uhr gemeinsamer Gottes-dienst in Netzschkau, Abschluss Kinderbibeltage

    Fahrdienst für alle Gottesdienste, Kindergottesdienste undfestlichen Musiken in Jocketa immer ca. 15 min vor Veran-staltungsbeginn ab Bahnhof Jocketa und nach der Veran-staltung zurück.

    …………………………………………………………

    UNSERE GEMEINDEKREISE

    Christenlehre und Jungschar (außer Ferien)

    Christenlehre 1.+2. Kl. Montag 14-15 Uhr

    Christenlehre 3.+4. Kl. Donnerstag 14-15 Uhr

    Jungschar Montag 17-18 Uhr

    Konfirmandenstunde (außer Ferien)

    Mittwoch 16.00 -16.45 Uhr Gemeindezentrum

    Ev.-Luth. KirchgemeindeJocketa

    KIRCHENNACHRICHTEN

  • Seite 14

    Podologische Praxismit Kassenzulassung

    Bahnhofstraße 408543 Jocketa

    Telefon 03 74 39 67 82

    Montag - Freitag8:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Samstag(nach Vereinbarung)

    Salon Britta Friedrich

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    SCHOKOLADE FÜR’S GESICHT

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    ANZEIGEN

    Insertions-Annahme:Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Str. 83, 08233 Treuen,

    Tel.: 037468 / 657-0, Fax: 037468 / 657-25

    Ihre Insertion für die nächste Ausgabekönnen Sie in Auftrag geben bis

    21.02.2019

    Junge Gemeinde

    Freitag 18.00 Uhr Jugendraum

    FRAUENDIENST

    Mittwoch 13.02.19 – 14.00 Uhr im Gemeindesaal

    BIBEL- UND GESPRÄCHSKREIS

    Donnerstag 28.02.19 - 19.30 Uhr im Gemeindesaal

    Ü40 KREIS

    Freitag 15.02.19 – 20.00 Uhr Christenlehreraum

    Hauskreis „best age“

    Dienstag 26.02.19 - 20.15 Uhr Gemeindesaal

    POSAUNENCHOR

    jeden Dienstag 19.00 Uhr

    FLÖTENKREIS

    Montag 18.30 Uhr im Gemeindesaal Jocketa

    Kinderflötenkreis

    Donnerstag 16.00 Uhr in Limbach

    CHOR – jeden Montag - 20.00 Uhr

    Sprechzeiten Pfarrer Martin Engler

    Dienstag 12.02.19 - 16.30 -17.30 Uhr

    Pfarramt/ Kirche Jocketa

    Monats spruch Februar

    Denn ich bin überzeugt, dass dieser Zeit Leiden nichtins Gewicht fallen gegenüber der Herrlichkeit,

    die an uns offenbart werden soll.Römer 8,18

    Unsere Veranstaltungen:03. Februar 9.00 Uhr Gottesdienst 4. Sonntag n. Epiphanias Dankopfer: Landeskollekte

    10. Februar 17.00 Uhr Gottesdienst 5. Sonntag n. Epiphanias Dankopfer:

    eigene Gemeinde

    17. Februar 9.00 Uhr Gottesdienst Septuagesimae Dankopfer: Landeskollekte

    Ev.-Luth. KirchgemeindeRuppertsgrün

    24. Februar 17.00 Uhr Gottesdienst mitSexiagesimae Abendmahl

    Dankopfer:

    eigene Gemeinde

    Gottesdienste finden im Kirchsaal statt

    Veranstaltungen der Kirchgemeinde 08. Februar 14.30 Uhr Seniorennachmittag

    Montags 16.30 Uhr Kinderstunde

    Mittwochs im Februar kein Chor

    jeden letzten Freitag 14.00 Uhr Diakonienachmittag

    Öffnungszeiten Pfarrbüro: Dienstags von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr

    Telefon: 037439/6434 • [email protected]

    IBAN DE27 8709 5824 5003 0470 00

  • Seite 15

    RuppertsgrünZiegelhüttenstr. 2408543 PöhlTelefon + Fax:037439 77-812 /[email protected]

    • Maurer- und Putzarbeiten• Um- und Ausbau, Sanierung• Eigenheim• Beton- und Stahlbetonarbeiten• Kooperationsleistungen für:Bauplanung, Projektierung

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    Telefon: 037439/44100Mobil: 0162/5338052

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    Die nächste Ausgabe des Pöhler Blättl er scheint am28.02.2019

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    Mo – Fr: 9.00 – 17.00 UhrSamstag: 9.00 – 13.00 Uhr

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