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Nummer 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 39. Jahrgang
Inhalt
Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite
57 Öffentliche Zustellung eines Bescheides nach dem
Freizügigkeitsgesetz/EU 69
58 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Bebauungsplan Leb 166 für Salzgitter-Lebenstedt
„Zentraler Versorgungsbereich
Am Schölkegraben“ 70
59 Aufstellung des Bebauungsplans Bad 51, 7.
Änderung für Salzgitter-Bad „Vorsalzer Straße“ und
Beteiligung der Öffentlichkeit 72
Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite
60 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Bebauungsplan Leb 107 A, 1. Änderung für
Salzgitter-Lebenstedt „Ostertal - Meerweg“ 74
61 Einziehung einer Teilfläche der „Krugstraße“ in SZ-
Hallendorf 76
62 Änderung von Ortsdurchfahrten von Landesstraßen
sowie der Bundesstraße B 248 im Stadtgebiet von
Salzgitter 77
63 Öffentliche Zustellungen des Fachgebietes
Ordnungswidrigkeiten 81
Amtliche Bekanntmachung
57 Öffentliche Zustellung eines Bescheides nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
Gegen die nachstehend aufgeführte Person ist ein Bescheid nach dem nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
ergangen, der nicht zustellbar ist:
Name/Empfänger: MARUSZEWSKA, Wioletta Jolanta
Aktenzeichen 32.12/33.60/031285MARUSZEWSKA
letzter bekannter Wohnsitz: Kurt-Schumacher-Ring 25, 38228 Salzgitter
Bescheid vom 18.04.2012 nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU
Bescheid
_____________________________________________________________________
Der Bescheid kann durch den Empfänger oder sonstige Berechtigte im Fachdienst Ordnung, Fachgebiet
Ausländerstelle, Zimmer 028, 38226 Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6 - 8, während der
Sprechzeiten bis zum 13.07.2012 eingesehen werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt dieser Bescheid als
zugestellt.
Fachdienst Bürgerservice und Ordnung
Fachgebiet Ausländerstelle
39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 70
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Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Bebauungsplan Leb 166 für Salzgitter-Lebenstedt
„Zentraler Versorgungsbereich Am Schölkegraben“
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den
Bebauungsplan Leb 166 für Salzgitter- Lebenstedt „Zentraler Versorgungsbereich Am Schölkegraben“
vom 22.06.2012 bis 06.07.2012
im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt,
9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr
öffentlich aus.
Der räumliche Geltungsbereich der Planmaßnahme ist aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu
ersehen.
Das Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Mischgebietes. Zur Sicherung und Entwicklung des zentralen
Versorgungsbereiches „Am Schölkegraben“ sollen Nutzungen, die nicht der wohnortnahen Versorgung mit
Waren und Dienstleistungen dienen, wie z. B. Wettbüros oder Spielhallen, ausgeschlossen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Es
besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung.
Auskünfte zur Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten
im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter,
Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 913 oder 923
Telefon-Nr. 839 – 4062 oder 4061
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz
- Fachgebiet Stadtplanung -
39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 71
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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 72
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Aufstellung des Bebauungsplans Bad 51, 7. Änderung für Salzgitter-Bad
„Vorsalzer Straße“ und Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 die Aufstellung des o. g.
Bebauungsplans für die im abgedruckten Lageplan gekennzeichnete Fläche in Salzgitter-Bad beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Das Ziel der Planung ist es, die derzeitige Nachnutzung der ehemaligen Postgebäude in der Altstadt von SZ-Bad
planungsrechtlich zu sichern und für die Zukunft eine flexible Nutzung zu gewährleisten. Hierzu soll in
Anlehnung an die umgebende Nutzungsstruktur ein eingeschränktes Kerngebiet festgesetzt werden, innerhalb
dessen Nutzungen wie Tankstellen und Vergnügungsstätten aufgrund der direkten Nachbarschaft zu den Kirchen
sowie der Altstadtschule ausgeschlossen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung für den
Bebauungsplan Bad 51, 7. Änderung für Salzgitter-Bad „Vorsalzer Straße“
vom 22. Juni 2012 bis 06. Juli 2012
im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt,
9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr
öffentlich aus.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Es
besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung.
Auskünfte zur Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten
im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter,
Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 925 oder 923
Telefon-Nr. 839 – 3533 oder – 4061
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz
- Fachgebiet Stadtplanung -
39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 73
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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 74
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60 Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Bebauungsplan Leb 107 A, 1. Änderung für Salzgitter-Lebenstedt
„Ostertal - Meerweg“
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) liegen die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den
Bebauungsplan Leb 107 A, 1. Änderung für Salzgitter- Lebenstedt „Ostertal - Meerweg“
vom 22.06.2012 bis 06.07.2012
im Rathaus der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, SZ-Lebenstedt,
9. Obergeschoss, Haupttreppenhaus am
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr
öffentlich aus.
Der räumliche Geltungsbereich der Planmaßnahme ist aus dem zugleich veröffentlichten Planausschnitt zu
ersehen.
Das Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes, in welchem durch Beschränkung des
Emissionsverhaltens der Betriebe und durch den Ausschluss von störenden Betrieben und Anlagen (z. B.
Vergnügungsstätten) der Schutzanspruch für die angrenzenden Wohngebiete sichergestellt und für die
bestehenden Betriebsflächen eine rechtssichere Grundlage für Neu- oder Umnutzungen geschaffen wird.
Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage ist das Plangebiet grundsätzlich für die Ansiedlung von Einzelhandel
geeignet. Zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche (vor allem der Innenstadt Lebenstedt) ist eine
Steuerung des Einzelhandels entsprechend der Zielsetzung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts für das
Oberzentrum Salzgitter erforderlich. Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente (z. B. Bekleidung,
Lebensmittel) sollen ausgeschlossen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung beteiligt werden. Es
besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die allgemeinen
Ziele und Zwecke dieser Planung zu informieren. Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung.
Auskünfte zur Planung erhalten Sie in der o.g. Zeit oder nach telefonischer Vereinbarung auch zu anderen Zeiten
im Fachgebiet Stadtplanung der Stadt Salzgitter,
Rathaus, 9. Obergeschoss, Zimmer-Nr. 913 oder 923
Telefon-Nr. 839 – 4062 oder 4061
Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz
- Fachgebiet Stadtplanung -
39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 75
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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 76
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61 Einziehung einer Teilfläche der „Krugstraße“ in SZ-Hallendorf
Die in Salzgitter-Hallendorf gelegene Teilfläche von ca. 140 m² der Straße (Seitenbereich) „Krugstraße“
(Gemarkung Hallendorf, Flur 2, Flurstück 56/6 teilweise) hat für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung
mehr; sie ist entbehrlich und soll veräußert werden.
Sie wird daher gemäß § 8 Absatz 1 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) mit sofortiger Wirkung
eingezogen.
Die Einziehung dieser Straßenfläche hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am
22.05.2012 beschlossen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines
Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im „Amtsblatt für die Stadt Salzgitter“ schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr / Verwaltung, in Salzgitter-Lebenstedt,
Joachim-Campe-Straße 2 - 8, Rathaus, Zimmer 720, zu erheben.
Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden
Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird.
Stadt Salzgitter
- als Träger der Straßenbaulast -
39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 77
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62 Änderung von Ortsdurchfahrten von Landesstraßen sowie der Bundesstraße B 248
im Stadtgebiet von Salzgitter
Die Grenzen für die nachstehend genannten Ortsdurchfahrten werden gemäß § 4 Niedersächsisches
Straßengesetz (NStrG) mit sofortiger Wirkung wie folgt neu festgesetzt:
Gemarkung Straße Station bislang Station künftig
Thiede Bundesstraße B 248
Frankfurter Straße
1232 1208
Üfingen Landesstraße L 615
Hauptstraße
583 733
Lesse Landesstraße L 619
Barbecker Weg
230 290
Salder Landesstraße L 636
Gerichtsweg
387 410
Barum Landesstraße L 636
Werkstraße
2890 2945
Gemarkung Straße Kilometer bislang Station künftig
Lebenstedt Landesstraße L 472
Kattowitzer Straße
3,870 000
Salder Landesstraße L 472 Vor
dem Dorfe
3,586 377
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Salzgitter.
Die Änderung der Ortsdurchfahrten hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Salzgitter in seiner Sitzung am
22.05.2012 beschlossen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines
Monats nach Veröffentlichung der Verfügung im „Amtsblatt für die Stadt Salzgitter“ schriftlich oder zur
Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Fachdienst Tiefbau und Verkehr, in Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-
Campe-Straße 2 - 8, Rathaus, Zimmer 720 zu erheben.
Das Widerspruchsverfahren ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Salzgitter in der jeweils geltenden
Fassung kostenpflichtig, falls der Widerspruch ganz oder teilweise abgewiesen bzw. zurückgezogen wird.
Stadt Salzgitter
- als Träger der Straßenbaulast -
39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 78
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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 79
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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 80
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39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 81
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63 Öffentliche Zustellungen des Fachgebietes Ordnungswidrigkeiten
Gegen nachstehend aufgeführte Personen ist jeweils ein Bescheid ergangen, der nicht zustellbar ist.
Name/Empfänger letzter bekannter Wohnsitz Bescheid nach dem Bescheid
Aktenzeichen vom
Smit, David Akendyk 43 Straßenverkehrsgesetz 21.05.2012
32.4/6205351 NL-1175LG Lijnden
Belou, Robert R George Ortonpad 4 Straßenverkehrsgesetz 22.05.2012
32.4/6208137 NL-1034WN Amsterdam
Slaterus, Rolf Rs Krugerlaan 17 Straßenverkehrsgesetz 22.05.2012
32.4/6204577 NL-3701JN Zeist
Lally, John ohne festen Wohnsitz Gewerbeordnung 23.05.2012
32.42/02.250027
Elsner, Christel Töpferreihe 7 b. Wiebke Elsner Schulgesetz 24.05.2012
32.4/1200191 38259 Salzgitter
Elsner, Christel Töpferreihe 7 b. Wiebke Elsner Schulgesetz 24.05.2012
32.4/1102650 38259 Salzgitter
Van Kan, Jeroen Je Berkelstraat 7 E Straßenverkehrsgesetz 29.05.2012
32.4/6207153 NL-1078CT Amsterdam
Nizynski, Arthur Al. Czarnkowska 11 Straßenverkehrsgesetz 30.05.2012
32.4/4203698 PL-64700 Ciszkowo
Tuinman, Anne Kammingadammen 1 Straßenverkehrsgesetz 01.06.2012
32.4/6207804 NL-8851RE Tzummarum
Geurtsen, Josephus Jth Frambozengaarde 21 Straßenverkehrsgesetz 04.06.2012
32.4/6210328 NL-3992KC Houten
Laarakkers, C.H.M. Eiment 37 Straßenverkehrsgesetz 04.06.2012
32.4/6208559 NL-5408BG Volkel
Staszak, Marcin Chinook 11 Straßenverkehrsgesetz 04.06.2012
32.4/6208158 NL-3893CT Zeewolde
Kato, Shuhei Bevelanselaan 105 Straßenverkehrsgesetz 04.06.2012
32.4/6205850 NL-1181 Amstelveen
Maybaum, Anton Schlesierstraße 15 Straßenverkehrsgesetz 05.06.2012
32.4/5202091 38268 Lengede
Özer, Recep Watenstedter Straße 12 Straßenverkehrsgesetz 05.06.2012
32.4/5202162 38239 Salzgitter
Tesch, Olaf Christian Hütenweg 1 § 118 OwiG 06.06.2012
32.4/1200874 38518 Gifhorn
Pfaff, Wolfgang C/o Alcatel Lucent/Heritage Tower GefabwV 06.06.2012
32.4/1200725 Off Liberja Road, Ridge Ghana
Pater, Harm Hg Klipper 27 Straßenverkehrsgesetz 07.06.2012
32.4/6208394 NL-1186VS Amstelveen
39. Jahrgang Amtsblatt Nr. 12 Salzgitter, den 14. Juni 2012 Seite 82
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Die Bescheide können durch den jeweiligen Empfänger oder sonstige Berechtigte im FachdienstBürgerService
und Ordnung –Städtischer Ordnungsdienst-, Salzgitter-Lebenstedt, Joachim-Campe-Straße 6 - 8, während der
Sprechzeiten bis zum 12.07.2012 eingesehen werden.
Nach Ablauf von 2 Wochen, nach Beginn der Bekanntgabe, gelten die Bescheide als zugestellt.
Fachdienst BürgerService und Ordnung
- Städtischer Ordnungsdienst -
AZ.: 32.4/
Fernsprech-Verbindungen: Rathaus SZ-Lebenstedt 83 90, Durchwahl 839 zusätzlich die Rufnummer des Hausapparates.
BürgerCenter Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag durchgehend 8.00 – 18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 – 13.00 Uhr. Für einzelne Dienststellen gelten Sonderregelungen.
Bankkonten der Stadtkasse Salzgitter:
Braunschweigische Landessparkasse, Salzgitter-Lebenstedt Sparkasse Goslar/Harz Postbank Hannover (BLZ 250 500 00), Konto-Nr. 3 803 806 (BLZ 268 500 01) Konto-Nr. 70 000 914 (BLZ 250 100 30), Konto-Nr. 6013 - 300
Herausgeber: Stadt Salzgitter – Eigenbetrieb Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik (SZ-G.E.L.) – Druck: Hausdruckerei der Stadt Salzgitter