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A 92 München - Landshut...A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal...

Date post: 19-Jan-2020
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Unterlage 12.1 T A 92 München - Landshut Planfeststellung Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Strecken-km 39,5 A 92_280_5,621 Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Tektur vom 28.04.2017 Aufgestellt: München, den 17.12.2013 Autobahndirektion Südbayern P e i k e r Ltd. Baudirektor 1. Tektur aufgestellt: München, 28.04.2017 AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN P e i k e r Ltd. Baudirektor
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Unterlage 12.1 T

A 92 München - Landshut

Planfeststellung

Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal

Strecken-km 39,5 A 92_280_5,621

Landschaftspflegerischer Begleitplan

1. Tektur vom 28.04.2017

Aufgestellt: München, den 17.12.2013 Autobahndirektion Südbayern P e i k e r Ltd. Baudirektor

1. Tektur aufgestellt:

München, 28.04.2017

AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN

P e i k e r

Ltd. Baudirektor

A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Tektur

Auftraggeber: Autobahndirektion Südbayern

Seidlstraße 7-11 80335 München

Auftragnehmer: Dr. H. M. Schober

Gesellschaft für Landschaftsarchitektur mbH Kammerhof 6

85354 Freising

Bearbeitung: Dipl.-Biol. G. Lang

Dipl.-Ing. A. Pöllinger Dipl.-Ing. J. Pohl

A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Tektur

12055-170428-U12-1-T-LBP-Text.doc Seite I

Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkungen 1

2 Festlegung des Untersuchungsrahmens 3

3 Bestandserfassung und -bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild 5

3.1 Beschreibung des Untersuchungsraumes 5

3.2 Geschützte Arten und Gebiete 6

3.2.1 Naturschutzrechtlich geschützte Arten, Gebiete und Bestandteile der Natur 6

3.2.2 Sonstige Schutzgebiete 8

3.3 Planungsgrundlagen 8

3.4 Aussagen des Regionalplanes 8

3.4.1 Aussagen der Bauleitplanung 8

3.4.2 Aussagen des Arten- und Biotopschutzprogramms 9

3.4.3 Biotope der amtlichen Biotopkartierung 9

3.5 Ergebnisse der Bestandserfassung sowie Bewertung der Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Schutzgüter 9

3.5.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen 9

3.5.1.1 Bewertung der Bestandssituation nach Konfliktbereichen 9

3.5.2 Funktionsbeziehungen 10

3.5.3 Schutzgut Boden 11

3.5.4 Schutzgut Wasser 11

3.5.5 Schutzgut Luft / Klima 12

3.5.6 Schutzgut Landschaft 12

3.5.7 Zusammenfassende Bestandsdarstellung und Wechselwirkungen 12

3.6 Landschaftliches Leitbild 13

4 Konfliktanalyse und Vermeidung / Verminderung 14

4.1 Beschreibung des Eingriffs 14

4.1.1 Beschreibung der Baumaßnahme 14

4.1.2 Anlagebedingte Auswirkungen 14

4.1.2.1 Flächenbedarf 15

4.1.2.2 Zerschneidungs- und Trenneffekte 16

4.1.2.3 Benachbarungs- / Immissionswirkungen 16

4.2 Konfliktminimierung 17

4.2.1 Untersuchte Vorhabensalternativen 17

4.2.2 Lärmschutzmaßnahmen 18

4.2.3 Entwässerung 18

4.2.4 Schutzmaßnahmen 19

4.2.5 Gestaltungsmaßnahmen 19

4.3 Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten 20

4.3.1 FFH-Gebiet DE 7537-301 „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“ 20

4.3.2 FFH-Gebiet DE 7636-371 "Moorreste im Freisinger und Erdinger Moos" 20

4.4 Beeinträchtigungen von europäisch geschützten Arten 20

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4.5 Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild 21

4.5.1 Beschreibung der erheblichen nachhaltigen Beeinträchtigungen 21

4.5.1.1 Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes 21

4.5.2 Ermittlung des Flächenbedarfs für Ausgleichsmaßnahmen 23

5 Landschaftspflegerische Maßnahmen 27

5.1 Allgemeine Zielsetzungen für die Ausgleichsmaßnahmen 27

5.1.1 Allgemeine Zielsetzungen 27

5.1.1.1 Zielsetzungen für die Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes 28

5.2 Ausgleichsmaßnahmen 29

5.2.1 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt 30

5.3 Sonstige landschaftspflegerische Maßnahmen 32

5.3.1 Schutzmaßnahmen 32

5.3.2 Gestaltungsmaßnahmen 33

5.3.2.1 Zielsetzungen für die Gestaltungsmaßnahmen zur Wiederherstellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes 33

5.4 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich 35

5.5 Beurteilung der Ausgleichbarkeit aus naturschutzfachlicher Sicht 35

6 Waldrecht (Erhaltung des Waldes nach Art. 9 BayWald G) 36

7 Quellenverzeichnis 37

7.1 Verzeichnis der verwendeten Unterlagen 37

7.2 Angaben der Biotopkartierung 38

Anhang 1 - 3 42

1 Vorbelastungs- und Beeinträchtigungszonen 42

2 Gegenüberstellung Eingriff / Ausgleich und Ersatz 4 3

3 Zusammenstellung der landschaftspflegerischen Maßna hmen 45

Tabellenverzeichnis Tab. 1: Naturräumliche Grundlagen „Münchener Ebene“ .................................... 5

Tab. 2: Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG im Untersuchungsraum ......... 7

Tab. 3: Flächen der amtlichen Biotopkartierung im Untersuchungsraum ............ 9

Tab. 4: Landschaftliches Leitbild ........................................................................13

Tab. 5: Zusammenfassung der vorhabensbedingten Flächenumwandlungen ..........................................................................15

Tab. 6: Standortuntersuchung zum Schutzgut Tiere und Pflanzen – Lebensraumausstattung (Auszug aus: A 92 München – Deggendorf, Standortsuche für eine Tank- und Rastanlage, Variantenvergleich) ................................................................................18

Tab. 7: Ermittlung des Flächenbedarfs für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme Zusammenfassung mit Faktoren ...............................25

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Tab. 8: Zusammenstellung der Ausgleichsflächen .............................................32

Tab. 9: Vorbelastungs- und Beeinträchtigungszonen .........................................42

Tab. 10: Gegenüberstellung Eingriff / Ausgleich und Ersatz ................................43

Tab. 11: Zusammenstellung der landschaftspflegerischen Maßnahmen ..............45

Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets............................................................. 3

Verwendete Abkürzungen ABSP Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern BAB Bundesautobahn BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz FFH-Richtlinie Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen

Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt ge-ändert durch die Richtlinie 97/62/EG des Rates der Europäischen Union vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan UG Untersuchungsgebiet

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1 Vorbemerkungen

Allgemeines Der geplante Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal an der Bundesauto-bahn A 92 München – Landshut stellt gemäß § 15 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft wurde daher gemäß § 17 BNatSchG ein landschaftspflegerischer Begleitplan als Bestandteil der Fachpla-nung aufgestellt. Im landschaftspflegerischen Begleitplan wird der Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt und die zum Ausgleich des Eingriffs erforderlichen Maß-nahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Einzelnen dargestellt. Mit der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplanes wurde das Büro Dr. H. M. Schober Gesellschaft für Landschaftsarchitektur mbH durch die Autobahn-direktion Südbayern beauftragt. Entsprechend dem BNatSchG behandelt der landschaftspflegerische Begleitplan die Belange von Natur und Landschaft, bei denen Einflüsse auf den Naturhaushalt , das Landschaftsbild und den Erholungswert der Landschaft zu erwarten sind. Belange des Immissionsschutzes, des Gewässerschutzes und der Land- und Forstwirtschaft, die nach anderen Fachgesetzen und Verordnungen (z. B. WHG, BImSchG) zu be-rücksichtigen sind, werden hier nur behandelt, soweit sie in unmittelbarem Zusam-menhang mit dem Naturhaushalt, mit der vorgefundenen Tier- und Pflanzenwelt, mit dem Landschaftsbild oder dem Erholungswert des Untersuchungsraumes stehen.

Bestandteile des landschaftspflegerischen Begleitpl anes (LBP) Der landschaftspflegerische Begleitplan besteht aus folgenden Teilen:

Textteil (Tektur vom 28.04.2017) Unterlage 12.1 TDer Textteil ergänzt den Erläuterungsbericht zur Baumaßnahme (Unterlage 1 T) mitnaturschutzfachlich vertiefenden Aussagen. Hier werden die Ergebnisse der Be-standsaufnahme, der Bewertung, der Konfliktanalyse, die Herleitung des Ausgleichs-flächenbedarfs sowie die Maßnahmenplanung erläutert und begründet. Die wichtigs-ten Ergebnisse des landschaftspflegerischen Begleitplanes sind in denErläuterungsbericht zur Baumaßnahme eingearbeitet.

Kartenteil (Tektur vom 28.04.2017)- Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan

im Maßstab 1:1.000 (1. Karte, Tank- und Rastanlage) undMaßstab 1:2.000 (2. Karte, Abwasserleitung); und 1 Le-gendenblatt) Unterlage 12.2 T

- Landschaftspflegerischer Maßnahmenplanim Maßstab 1:1.000 (1.2 Karten, Tank- und Rastanlage und3. Karte, Maßnahmenfläche A/E 1) und Maßstab 1:2.000(2. Karte, Abwasserleitung),- und 1 Legendenblatt). Unterlage 12.3 T

- Unterlage zum speziellen Artenschutz (Tektur vom28.04.2017) Unterlage 12.4 T

Der landschaftspflegerische Begleitplan und die Bestandsaufnahme wurden im Maß-stab 1:1.000 (bzw. 1:2.000 bei der Abwasserleitung) erarbeitet und dargestellt. Die

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Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs erfolgte nach den "Grundsätzen für die Er-mittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG1 bei staatlichen Straßenbauvorhaben der Bayerischen Staatsministerien des Innern und für Landes-entwicklung und Umweltfragen (Bekanntmachung vom 21.06.1993)" CAD- und GIS-gestützt.

Beteiligung der Naturschutzbehörden Der landschaftspflegerische Begleitplan wurde der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Erding vorab zur Information vorgelegt. Der landschaftspflegerische Begleitplan wurde nach der Abstimmung mit der Natur-schutzbehörde des Landkreises Erding überarbeitet und am 20.04.2013 bei der Re-gierung von Oberbayern eingereicht. Im Zuge des Verfahrens erfolgte eine Stellungnahme der höheren Naturschutzbe-hörde der Regierung von Oberbayern. Die auf die Stellungnahme abgestimmten In-halte wurden in den landschaftspflegerischen Begleitplan vom 17.12.2013 eingear-beitet. Aufgrund von Änderungen der technischen Planung, welche eine Verlegung der Rampenüberführung und eine geometrische Optimierung der Anlage, den Neubau einer Wasser- und Abwasserleitung, die Ergänzung bestehender Sparten sowie die Änderung des Feldwegquerschnittes vorsieht, erfolgt nun eine Tektur (28.04.2017) des landschaftspflegerischen Begleitplanes vom 17.12.2013.

1 Hinweis: aktuelle relevante Gesetzesgrundlage ist der § 15 BNatSchG

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2 Festlegung des Untersuchungsrahmens

Abgrenzung des Untersuchungsraums Die geplante Tank- und Rastanlage befindet sich etwa 3 km westlich von Langenpreising. Sie liegt nördlich der BAB A 92 und wird an beide Richtungsfahr-bahnen angeschlossen. Die einseitige Breite des engeren Untersuchungsraumes beträgt 240 m. Der weitere Untersuchungsraum hat nordseitig (Tank- und Rastanlage) eine Breite von 900 m und südseitig (Anschlussstelle) von 700 m. Die Tank- und Rastanlage wird an das Trink- und Abwassernetz angeschlossen. Da-für werden zwei neue Wasserleitungen verlegt. Die geplante, rd. 890 m lange, Trink-wasserleitung, wird direkt bei Mooshäuseln, südlich der Autobahn, an die bestehen-den Leitungen angeschlossen. Die rd. 2866 m lange Abwasserleitung wird in Berglern, Ortsteil Niederlern an die bestehende Kanalisation angeschlossen. Für die Abwasserleitungen wurde ein Korridor von 20 m als Untersuchungsraum festgelegt.

Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets

Eingearbeitete Unterlagen Folgende Planungsunterlagen wurden ausgewertet und in den vorliegenden LBP eingearbeitet (siehe auch Anhang 1): - Auszug aus der Artenschutzkartierung Bayern; Landkreis Erding (Bayerisches

Landesamt für Umweltschutz, 2010) - Biotopkartierung Bayern, Flachland, für den Landkreis Erding des Bayer. Lande-

samtes für Umwelt, Stand 2006 2015

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- Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern für den Landkreis Erding (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, 2001)

- Meldung der FFH- und SPA-Gebiete des Freistaats Bayern, einschließlich der zur Nachmeldung vorgesehenen Gebiete, Stand März 2006 2016

- Regionalplan München (Stand 2002 2014) - Gemeinde Langenpreising: Flächennutzungsplan (Stand 2005) - Gemeinde Berglern: Flächennutzungsplan (Stand 2009) - Landwirtschaftliche Standortkartierung der bayerischen Landesanstalt für Land-

wirtschaft (1999) - Angaben zu Wasserschutzgebieten, (mündlich WWA München 2009) - Angaben zu Bau- und Bodendenkmäler (Bayerisches Landesamt für Denkmal-

pflege 2009 2016) - Waldfunktionskarte Erding (Stand 1997) - Topographische Karte 1:25.000 - Luftbilder (Stand 2009 2015)

Ergänzende FachleistungenIm Zuge der Bearbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplanes wurde imSommer und Herbst 2009 für den gesamten Untersuchungsraum eine Vegetations-,Struktur- und Nutzungstypenkartierung im Maßstab 1:1.000 durchgeführt, um dieErmittlung und Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft zu bearbeiten unddie in Kap. 1 genannten "Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatznach Art. 6 und 6a BayNatSchG2 bei staatlichen Straßenbauvorhaben" anwenden zukönnen. Im Rahmen der Bearbeitung zur Tektur vom 28.04.2017 des landschafts-pflegerischen Begleitplanes wurde eine erneute Vegetations-, Struk-tur- und Nutzungstypenkartierung im Maßstab 1:1.000 durchgeführt.Faunistische Kartierungen erfolgten 2010:- Avifauna: Flächendeckende Kartierung mit 4 Begehungen im weiteren Untersu-

chungsraum,- Amphibien: Kartierung der Stillgewässer, Stichproben an Gräben im engeren

Untersuchungsraum- Reptilien: 8 Probeflächen (2 x Kanalwege und -böschungen, 2 x Geländekanten

westl. der geplanten T+R, 3 x Randbereiche von wenig befahrenen Feldwegen,1 x Lärmschutzwall südl. A92) im engeren UntersuchungsraumLibellen: je 2 Probeflächen am Kanal und an der Sempt eine Probefläche an denTeichen nördlich der A92, eine Probefläche südlich der A92 im engeren Untersu-chungsraum

- Ergänzende Kartierungen mit insgesamt 10 Begehungen (April, Mai, Juni, Juliund September 2016) im weiteren Untersuchungsraum.

2 Hinweis: aktuelle relevante Gesetzesgrundlage ist der § 15 BNatSchG

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3 Bestandserfassung und -bewertung von Naturhaushal t und Landschaftsbild

3.1 Beschreibung des Untersuchungsraumes

Der Untersuchungsraum gehört verwaltungspolitisch zum Regierungsbezirk Ober-bayern, Landkreis Erding und liegt in den Gemeinden Langenpreising und Berglern.

Naturräumliche Gliederung und landschaftsökologisch e Einheiten Gemäß der naturräumlichen Gliederung Deutschlands liegt das Planungsgebiet in der naturräumlichen Einheit „Münchener Ebene" (051 A).

Tab. 1: Naturräumliche Grundlagen „Münchener Ebene“

Naturräumliche Einheit

Naturräumliche Untereinheit 051 A „Münchener Ebene“

Geologie Böden Geomorphologie

Quartäre Schotterablagerungen , teils von Löss und Lösslehm überdeckt, im Bereich des Isar- und Sempttales auch jüngste Niederterrassenschotter Kräftig bis schwach entwickelte Parabraunerden, Braunerden, Gleyböden, Anmoor- und Niedermoorböden Nach Nordosten geneigte Ebene

Wasserhaushalt Mächtige Grundwasserströme Die wichtigsten natürlichen Fließgewässer sind die Dorfen, Sempt und Strogen, die in die Isar münden. Angelegt wurde der Sempt-Flutkanal, der den mittleren Isarkanal mit der Isar verbindet

Lokalklima Trotz häufiger Nebelbildung strahlungsbegünstigt, aber erhöhte Früh- und Spätfrostgefahr

Potentielle Natürli-che Vegetation

Eichen-Hainbuchenwald, Grauerlen-Auwald, Eichen-Ulmen-Auwald, Schwarz-erlen-Eschen-Auwald, Erlen-Bruchwald

Flächennutzungen und reale Vegetation Die heutige, reale Vegetation wird durch die anthropogene Nutzung geprägt, im Pla-nungsgebiet vor allem durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung und die Auto-bahn A 92. Es finden sich kaum naturnahe Bereiche. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen Der Großteil des Untersuchungsgebiets, mehr als drei Viertel der Fläche, wird land-wirtschaftlich genutzt. Davon entfallen wiederum 90% auf die Ackernutzung. Forstwirtschaftlich wird nur eine kleine Teilfläche im Untersuchungsgebiet genutzt. Gewässer Südlich der Autobahn verlaufen die Sempt und der Schlottgraben. Der Sempt-Flutkanal verläuft von Süden nach Norden durch das Untersuchungsgebiet und quert die Autobahn. Östlich angrenzend befinden sich an einem Weiler zwei Fischteiche. Weitere Teiche entstanden durch Torfabbau südlich der Autobahn. Bei Mooshäuseln befindet sich am Rand des Untersuchungsgebietes ein Kiesabbauweiher. Naturnahe Flächen Der Großteil der naturnahen Flächen im Untersuchungsgebiet liegt entlang der Ge-wässer und im ehemaligen Torfstichgebiet westlich von Zustorf: Großseggenried, Röhricht, artenreiche Wiesen unterschiedlichen Feuchtegrads, feuchte Hochstauden, Feuchtgebüsch und naturnahes Ufergehölz. Die landwirtschaftliche Flur wird kaum durch naturnahe Saumstrukturen gegliedert (Flurbereinigungsgehölze).

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Siedlungsflächen Siedlungsflächen machen nur einen kleinen Anteil an der Fläche des Untersu-chungsgebietes aus. Nördlich der Autobahn befinden sich zwei Einzelhöfe (die Ent-fernung beträgt ca. 500 m) und südlich der aus fünf Höfen bestehende Weiler Moos-häuseln (die Entfernung beträgt ca. 350 m). Verkehrsflächen Die Autobahn A 92 München-Deggendorf durchzieht das Untersuchungsgebiet von Südwest nach Nordost. Am nordöstlichen Rand wird sie von einer Anliegerstraße gequert, die von der St 2331 im südöstlichen Untersuchungsgebiet abzweigt. An-sonsten finden sich noch Feldwege und kleine Erschließungsstraßen für den Sempt-Flutkanal im Untersuchungsgebiet.

Freizeit- und Erholungseinrichtungen Freizeit- und Erholungseinrichtungen finden sich im Untersuchungsgebiet nicht, die Wege entlang der Fließgewässer sind für die Naherholungsnutzung, vor allem für die umliegenden Anwohner attraktiv.

Vorhandene Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungseignung erge-ben sich im Untersuchungsraum hauptsächlich durch die Autobahn und deren Be-trieb sowie durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung.

3.2 Geschützte Arten und Gebiete

3.2.1 Naturschutzrechtlich geschützte Arten, Gebiet e und Bestandteile der Natur

Europäisch geschützte Arten Für das Vorhaben werden die naturschutzfachlichen Angaben zum speziellen Arten-schutz in Unterlage 12.4 T erarbeitet. Dort sind alle im artengruppenspezifischen Untersuchungsraum nachgewiesenen bzw. potenziell vorkommenden europäisch geschützten Arten aufgeführt. Wesentliche Maßnahme ist die Anlage von geeigneten Habitatstrukturen zur Siche-rung der Population der Feldlerche A 2/CEF (Kap. 5.2) auf Teilflächen der derzeit als Ackerland genutzten Flächen nördlich der geplanten Tank- und Rastanlage. Die für die Feldlerche erfolgenden Maßnahmen zur Lebensraumoptimierung wirken sich gleichzeitig positiv auf die zur selben ökologischen Gilde der „Feldvögel“ gehörende Wiesenschafstelze aus.

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach § 32 BNatSchG Nördlich und westlich grenzt das FFH-Gebiet „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“ (7537-301) an den Untersuchungsraum an. Der geringste Abstand zwi-schen der geplanten Tank- und Rastanlage und diesem FFH-Gebiet beträgt ca. 650 m. Südwestlich befindet sich das FFH-Gebiet „Moorreste im Freisinger und im Erdinger Moos“ (7636-371). Der Minimalabstand der geplanten Tank- und Rastanla-ge zu den Grenzen dieses FFH-Gebietes beträgt ca. 1.360 m. Zur Verträglichkeit des Projektes mit Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung siehe Kap. 4.3.

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Geschützte Gebiete und Landschaftsbestandteile nach §§ 23 - 29 BNatSchG Der Moosgraben ist als Naturdenkmal nach § 28 BNatSchG ausgewiesen. Der ge-ringste Abstand zwischen der geplanten Tank- und Rastanlage und dem Naturdenk-mal Moosgraben beträgt ca. 300 m. Weitere Schutzgebiete gemäß §§ 23 - 29 BNatSchG sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden. Nördlich angrenzend befindet sich das Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG) „Isarauen zwischen Hangenham und Moosburg“. Die Isaraue ist in die-sem Bereich auch als Landschaftsschutzgebiet (§ 26 BNatSchG) ausgewiesen. Der geringste Abstand zwischen der geplanten Tank- und Rastanlage und dem Natur-schutzgebiet beträgt ca. 650 m.

Geschützte Biotope § 30 BNatSchG Nach § 30 BNatSchG geschützte Flächen, im Untersuchungsgebiet ausschließlich Feuchtlebensräume, finden sich südlich der Autobahn entlang der Fließgewässer sowie im ehemaligen Niedermoorbereich westlich Zustorf. Durch die Baumaßnahme sind keine Biotope direkt betroffen.

Tab. 2: Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG im Un tersuchungsraum

Kartiereinheit Vorkommen im Untersuchungsraum

FW Bach, naturnah, vegetationsarm Sempt

GG Großseggenried außerhalb der Verlandungszone

kleiner Bestand im ehemaligen Nieder-moorbereich westlich Zustorf

GH Hochstaudenflur feuchter- nasser Standorte, Hochstaudensaum am Fließgewässer

Bestände entlang der Sempt, entlang des Schlottgrabens und im ehemaligen Nie-dermoorbereich westlich Zustorf

GN Feucht- und Nassgrünland Bestände im Bereich der Semptaue und im ehemaligen Niedermoorbereich westlich Zustorf

GR Landröhricht Bestände entlang des Semptkanals, im Bereich der Semptaue und im ehemaligen Niedermoorbereich westlich Zustorf

VH Großröhricht Lineare Bestände entlang des Semptflut-Kanals und entlang der Sempt.

Wiesenbrüterflächen nach ASK und Art. 23 (5) BayNat SchG In den ehemaligen Niedermoorbereichen südlich der Sempt und im Südwesten des Untersuchungsgebiets befindet sich das in der Artenschutzkartierung Bayern abge-grenzte Wiesenbrütergebiet „Erdinger Moos westlich Zustorf“. Dieses Gebiet dient der Sicherung der Brut-, Nahrungs- und Aufzuchtbiotope wiesenbrütender Vogelar-ten (Art. 23 (5) BayNatSchG).

Geschützte Lebensstätten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG Im Untersuchungsgebiet befinden sich Lebensstätten (vor allem Gehölze), welche nach § 39 Abs. 5 BNatSchG geschützt sind. Sofern derartige Bestände durch die Baumaßnahme betroffenen sind, wird dies im Kapitel 4.5.1 aufgeführt.

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3.2.2 Sonstige Schutzgebiete

nach dem Bayerischen Waldgesetz Im UG sind keine Waldflächen vorhanden.

nach dem Bayerischen Wassergesetz Im Untersuchungsgebiet liegt kein Wasserschutzgebiet. Ein für ein 100-jähriges Hochwasserereignis der Isar berechnetes Überschwem-mungsgebiet (nicht amtlich festgesetzt) grenzt nördlich an das Untersuchungsgebiet an und verläuft auch entlang des westlichen Grabens seitlich des Sempt-Flutkanals. Im Bereich der Autobahnquerung würden nach dieser Berechnung knapp 100 m brei-te Streifen überschwemmt. Nach Angaben aus den Erhebungen zum Bau der dritten Start- und Landebahn am Münchener Flughafen (Hrsg. FMG3) wird der Moosgraben regelmäßig überschwemmt.

nach den Denkmalschutzgesetzen Im Untersuchungsgebiet sind keine geschützten Bau- oder Bodendenkmale vorhan-den.

3.3 Planungsgrundlagen

Zur Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation und insbesondere zur Erar-beitung des landschaftlichen Leitbildes und des Maßnahmenkonzeptes wurden wei-tere Planungsgrundlagen gesichtet. Deren wesentliche Aussagen sind als Rahmen-bedingungen für die Planungsaussagen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes anzusehen und werden deshalb nachfolgend dargestellt.

3.4 Aussagen des Regionalplanes

Nach dem Regionalplan München liegt das Untersuchungsgebiet in einem regiona-len Grünzug (Nr. 12 9 „Sempttal Isartal“). Regionale Grünzüge sollen zur Verbesse-rung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches, zur Gliederung der Siedlungsräume und zur Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen dienen. Der Bereich südlich der Autobahn A 92 ist zudem als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet Nr. 07.2 „Semptniederungen west-lich und nördlich Langenpreising Nördliches Erdinger Moos“ ausgewiesen.

3.4.1 Aussagen der Bauleitplanung

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Langenpreising sind entlang der Sempt Flä-chen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von Natur und Landschaft ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Berglern sind in der Agrarfläche nördlich der Autobahn und westlich des Sempt-Flutkanals Schutz- und Leitpflanzungen geplant. Der Schlottgraben wird als geschützter Landschaftsbe-standteil vorgeschlagen und ein Streifen südlich davon als Fläche für besondere landschaftliche Maßnahmen ausgewiesen. Der größte Teil des Untersuchungsge-biets ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

3 Daten der faunistischen Erhebungen zum Bau der dritten Start- und Landebahn am Münchener

Flughafen (Hrsg. Flughafen München GmbH; https://www.muc-ausbau.de)

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Die A 92 ist in beiden Flächennutzungsplänen als Hauptverkehrsstraße mit anbau-freier Zone dargestellt.

3.4.2 Aussagen des Arten- und Biotopschutzprogramms

Im Untersuchungsraum liegen nach ABSP mehrere Lebensräume und Gebiete mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, die jedoch nicht direkt von der Baumaß-nahme betroffen sind. In das Untersuchungsgebiet befindet sich ein Teil des Moosgrabens, dessen Kalk-quellmoorresten und bachnahen Feuchtgebietskomplexen (ABSP-Nr. 7537/ B19) überregionale Bedeutung zugewiesen ist.

3.4.3 Biotope der amtlichen Biotopkartierung

Im Planungsgebiet liegen folgende Flächen der Biotopkartierung. die von Von der Baumaßnahme nicht direkt sind temporär Randbereiche der Biotope Nr. 7537-1008-011 und Nr. 7537-1007-003 betroffen sind:

Tab. 3: Flächen der amtlichen Biotopkartierung im U ntersuchungsraum

7537-1004 Teilfläche 1 - 4

Dämme des Sempt-Flutkanals mit Magerrasen und Gewässerbegleitgehölz sowie begleitenden Gräben nördlich der Straße nach Gaden

7537-1007 Teilfläche 3

Naßwiesen, Schilfröhricht und Weidengebüsch östlich des Vielaßmooses

7537-1006 Teilfläche 3

Naßwiesen, Schilfröhricht und Weidengebüsch am Nordrand des Viehlaßmooses

7537-1008 Teilflächen 9 - 11

Semptlauf von Niederlern bis Troll (Landkreisgrenze)

7537-1009 Teilfläche 1 und 2

Schlottwiesen westlich Zustorf

7537-1010 Teilfläche 1 - 2

Schlottgraben westlich Zustorf

7537-1011 Teilfläche 1

Pfeifengrasstreuwiese, Naßwiesen und Feuchtbiotopkomplex am Moosgraben bei Rosenau

Die Texte der Biotopbeschreibungen sind im Kapitel 7.2 aufgeführt.

3.5 Ergebnisse der Bestandserfassung sowie Bewertun g der Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Schutzgüte r

Die Ergebnisse der Bestandserhebung und -bewertung sind im landschaftspflegeri-schen Bestands- und Konfliktplan dargestellt. Dieser zeigt die vorhandenen Lebens-raumstrukturen, die Flächennutzungen, die Biotope der amtlichen Biotopkartierung und die nach § 30 BNatSchG geschützten Flächen im Untersuchungsraum (Unterla-ge 12.2 T).

3.5.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen

3.5.1.1 Bewertung der Bestandssituation nach Konfli ktbereichen

Mit „gering“ und „sehr gering“ bewertete Lebensräume von Tieren und Pflanzen sind in der Regel nicht dargestellt. Es handelt sich um Intensivgrünland, um Ackerflächen oder weniger wertvolle Straßenbegleitflächen. „Gering“ und „sehr gering“ bedeutsame Funktionsbeziehungen kommen überall vor und werden daher nicht gesondert beschrieben.

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Folgende Bereiche mit Bedeutung als Lebensraum sind im Plangebiet vorhanden:

Sempt-Flutkanal mit Dämmen und begleitenden Gräben Der Sempt-Flutkanal und die an ihn angrenzenden Bereiche sind im Untersuchungs-gebiet durchgehend in der Biotopkartierung und im ABSP als Lebensraum mit regio-naler Bedeutung erfasst. Er weist wie die ihn begleitenden Gräben eine gut ausgebil-dete Unterwasser- und Schwimmblattvegetation auf. Die Vegetation entlang der Gräben mit Röhrichten und Ufergehölzen wird ebenso als naturnah eingestuft. Mit den mageren Dammböschungen, die 2009 im Rahmen der Arbeiten am Sempt-Flutkanal neu angesät wurden, ergeben sich vielfältige Lebensräume für Arten der Feucht- und Trockenlebensräume. Bedeutung: hoch

Sempt mit angrenzenden Feuchtlebensräumen Auch die Sempt ist im Untersuchungsgebiet durchgehend in der Biotopkartierung und im ABSP als Lebensraum mit regionaler Bedeutung erfasst. Sie weist ein flaches und breites Gewässerbett, Altwässer und abschnittsweise Unterwasservegetation auf. An ihrem Ufer finden sich zum Teil feuchte Hochstaudenfluren und fast durchge-hend naturnahe Ufergehölze, die im südwestlichen Untersuchungsgebiet vom Biber genutzt werden. Zwischen Sempt und Sempt-Flutkanal befindet sich ein großer na-turnaher feuchter Gehölzbestand, dem im Waldfunktionsplan Bedeutung für die Ge-samtökologie zugewiesen wird und der ebenso in der Biotopkartierung und im ABSP mit regionaler Bedeutung erfasst ist. Bedeutung: hoch

Ehemaliger Torfstichbereich westlich von Zustorf Zwischen der Sempt und dem Schlottbrunnen befindet sich ein ehemaliger Nieder-moorbereich mit Feuchtwiesen, Röhrichten, feuchten Hochstauden, Feuchtgebü-schen, Torfabbauweihern und einem Großseggenried. Teilflächen sind in der Biotop-kartierung erfasst, ihnen wird im ABSP regionale Bedeutung zugewiesen. Die ganze Fläche ist im ABSP als regional bedeutsame Wiesenbrüterfläche erfasst. Große Teile dieses Bereichs wurden im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren gesichert und werden nach naturschutzfachlichen Vorgaben gepflegt. Bedeutung: hoch

Landwirtschaftliche Flur Der größte Teil des Planungsgebietes wird für den Ackerbau genutzt. Die Schläge sind groß, werden aber zum Teil durch Baumreihen, Krautfluren und Feldgehölze begrenzt. Diese und zum Teil auch die Ackerflächen selbst bieten Lebensraum, Schutz- und Rückzugsgebiete für die Arten der Feldflur. Bedeutung: gering bis mittel

3.5.2 Funktionsbeziehungen

Wichtige Vernetzungsachsen von Lebensräumen und Wanderkorridore von Arten der Flora und Fauna sind im Untersuchungsgebiet vor allem die Fließgewässer und Feuchtgebiete. Laut ABSP stellt die Sempt eine überregionale Ausbreitungsachse und ein naturraumübergreifendes Vernetzungselement dar. Beeinträchtigt sind diese Funktionen zum Teil durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung der benachbar-ten Flächen und durch querende Straßen. Lokal bedeutsame Funktionsbeziehungen bestehen entlang der Baumreihen, Krautfluren und Gehölze in der Feldflur.

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Weitere Funktions- und Wechselbeziehungen von untergeordneter Bedeutung sind überall im Gebiet vorhanden. Es handelt sich v. a. um Funktionsbeziehungen von nicht gefährdeten oder wenig empfindlichen Arten oder um Funktionsbeziehungen von gut flugfähigen Arten über bestehende Zerschneidungen hinweg.

3.5.3 Schutzgut Boden

Geologie und Böden Der Untergrund im Untersuchungsgebiet ist überwiegend aus quartären Ablagerun-gen, im Bereich der Fließgewässer auch aus jüngeren Sedimenten aufgebaut. Aus diesen Ausgangsmaterialien haben sich auf Standorten, die nicht dem Grundwas-sereinfluss unterliegen, sehr humusreiche Pararendzinen gebildet. In den Bereichen mit Grundwassereinfluss, hauptsächlich südlich der Autobahn sowie zum Teil entlang des Sempt-Flutkanals, waren vor der Entwässerung Niedermoor- und Übergangs-moorböden zu finden. Im Einflussbereich der Sempt entwickelten sich Anmoor-, Nie-dermoor- und Nassgleye. All diese Böden weisen ein sehr geringes bis geringes Fil-tervermögen auf, die entwässerten Gleyböden können ein mittleres Filtervermögen aufweisen. Diese Böden reichern wenig Schadstoffe an, leiten aber bau- und be-triebsbedingte Schadstoffe schnell in den Untergrund weiter. Für die landwirtschaftliche Produktion bieten diese Böden laut landwirtschaftlicher Standortkartierung auf einer sechsstufigen Skala Erträge der Kategorie 4 (mittel – gute Ertragsfähigkeit) im nördlichen Teil (etwa 1/7 der Fläche) und der Kategorie 3 (mittel – geringe Ertragsfähigkeit) im restlichen Untersuchungsgebiet.

3.5.4 Schutzgut Wasser

Oberflächengewässer Im Untersuchungsgebiet finden sich zahlreiche Oberflächengewässer. Die Sempt verläuft mäandrierend südlich der Autobahn in nordöstlicher Richtung durch das Untersuchungsgebiet. Sie wird laut ABSP Erding als naturnah eingestuft. In diesen Bereich findet sich auch der Schlottbrunnen, der den Schlottgraben mit Wasser speist. Der Sempt-Flutkanal, der den Mittleren Isar-Kanal mit der Isar verbindet, ver-läuft von Süden nach Norden durch das Untersuchungsgebiet und wird von der Au-tobahn gequert. Auf beiden Seiten wird er, durch Dämme abgetrennt, von Gräben begleitet. Nördlich der Autobahn befinden sich bei einem Weiler zwei Fischteiche. Südlich fin-den sich zwei weitere Teiche, die durch Torfabbau entstanden sind und eine natur-nahe Vegetation aufweisen. Bei Mooshäuseln ragt ein Teil eines Kiesabbauweihers in das Untersuchungsgebiet, an dem naturnahe Ufergehölze stocken.

Grundwasser Aus der standortkundlichen Bodenkarte abgeleitet, ergibt sich für die Flächen entlang der Sempt sowie entlang des südlichen Abschnitts des Sempt-Flutkanals im Unter-suchungsgebiet ein geringer Flurabstand des Grundwassers. In den übrigen Berei-chen ist der Boden nicht mehr grundwasserbeeinflusst. Nach Angaben aus dem 3.PLF dritte Startbahn wird der Moosgraben regelmäßig überschwemmt. Vorbelastungen der Qualität der Grundwasservorkommen werden durch die intensi-ve landwirtschaftliche Nutzung angenommen. Wasserschutzgebiete finden sich im Untersuchungsraum nicht.

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3.5.5 Schutzgut Luft / Klima

Die großflächigen Wiesen feuchter Standorte im Untersuchungsgebiet haben eine ausgleichende klimatische Wirkung.

3.5.6 Schutzgut Landschaft

Kurzbeschreibung und Bewertung der Bestandssituatio n Die Landschaft im Untersuchungsgebiet ist fast eben. Durch die Dämme und Be-gleitgehölze wirken die Autobahn sowie der Sempt-Flutkanal raumbildend bzw. als Zerschneidungsachsen. Raumbildend wirkt auch die Sempt mit ihren Ufergehölzen. Nördlich der Autobahn dominiert die landwirtschaftliche Nutzung mit sehr großen Ackerschlägen das Bild. Eingefasst sind die Schläge zum Teil mit Baumreihen und Feldgehölzen. Die ehemaligen Niedermoorbereiche im westlichen Teil sind nicht mehr erkennbar. Südlich der Autobahn spielen zusätzlich zur Landwirtschaft die Feuchtgebiete des ehemaligen Niedermoorbereichs westlich Zustorf und die Gräben mit Röhrichten, feuchten Hochstauden und Feuchtgehölzen eine Rolle für das charakteristische Landschaftsbild der Moorlandschaften zwischen Freising und Erding. Sowohl die ehemaligen Niedermoorbereiche als auch das Sempttal sind noch als vom Wasser geprägte Landschaften erkennbar.

Sichtbezüge, Erholung und Naturgenuss Der Blick in die Landschaft wird nördlich der Autobahn in Richtung Norden durch die Gehölze der Isarauen begrenzt. Südlich der Autobahn reicht der Blick in Richtung Süden weiter in die Landschaft hinein, südöstlich und östlich wirken die ersten Hügel des Tertiärhügellands als Raumgrenze. Freizeiteinrichtungen sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden, das gut ausge-baute Feldwegenetz kann aber zur Naherholung genutzt werden (Einschränkungen südlich der Autobahn durch das Wiesenbrüterschutzgebiet).

3.5.7 Zusammenfassende Bestandsdarstellung und Wech selwirkungen

Die Landschaft ist das Ergebnis der Wechselwirkungen zwischen den abiotischen und den biotischen Faktoren (einschließlich des Wirkens des Menschen). Wechsel-wirkungen bestehen im Planungsgebiet vor allem zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser und Tiere und Pflanzen sowie zwischen Landschaft, Wasser und Tiere und Pflanzen. Boden und Wasser bestimmen die standörtlichen Voraussetzungen und damit die Nutzungsverteilung eines Gebietes. Naturraumtypische Lebensräume von Tieren und Pflanzen tragen zur Eigenart einer Landschaft bei. Für das Planungsgebiet ergeben sich im Einzelnen folgende Zusammenhänge: - Der Großteil der Flächen im Untersuchungsgebiet wird aufgrund des ebenen Re-

liefs und der ertragreichen Böden als Ackerland genutzt. Von der intensiven Landwirtschaft können Belastungen für das Schutzgut "Boden" und die Oberflä-chengewässer sowie aufgrund der Durchlässigkeit der Böden auch für das Grundwasser ausgehen. Lebensraum bieten die Flächen nur für wenig empfindli-che Tier- und Pflanzenarten.

- Im Bereich der Fließ- und Stillgewässer sowie der ehemaligen Niedermoorgebie-te südlich der Autobahn sind Lebensräume erhalten, die für den Natur-, Wasser- und Klimahaushalt und zum Teil für die Erholung von besonderer Bedeutung sind. Als landschaftliche Leitstrukturen spielen sie ebenso eine wichtige Rolle wie für die Vernetzung und als Refugien von seltenen Tier- und Pflanzenarten.

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3.6 Landschaftliches Leitbild

Ausgehend von der gegenwärtigen Situation des landschaftlichen Gefüges werden mit dem landschaftlichen Leitbild die planerischen Zielvorstellungen für den anzu-strebenden Zustand des Planungsgebietes unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege einerseits und der verschiedenen Nut-zungsansprüche andererseits dargestellt. Mit der Formulierung planungsbezogener Ziele und Maßnahmen, die innerhalb eines längeren Zeitraumes verwirklicht werden können, wird damit ein Entwicklungskon-zept für das Planungsgebiet aufgestellt. Neben den Ergebnissen der Bestandsaufnahme und Bewertung fließen dabei auch Informationen aus übergeordneten Planungen (planungsrelevante Aussagen des Regionalplanes sowie des Arten- und Biotopschutzprogramms, Aussagen des Agrar-leitplans und des Waldfunktionsplanes) und damit auch Daten über außerhalb des Planungsgebietes liegende Bestände in die Zielformulierung ein. Über das Leitbild wird ein Rahmen definiert, in dem die erforderlichen Minimierungs-, Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen formuliert und das Konzept für die erforderli-chen Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden.

Tab. 4: Landschaftliches Leitbild

Landschaftliches Leitbild mit vorrangigen Zielen

Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume - Sicherung und Verbesserung der Biotop- und Verbundfunktionen der Fließgewässer - Erhaltung, Optimierung und Neuschaffung von Lebensräumen für Arten nährstoffarmer Gewässer

und für Wiesenbrüter - Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung von Niedermoorstandorten - Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung von Trockenstandorten - Sicherung, Wiederherstellung und Neuschaffung gliedernder und vernetzender Strukturen u. a.

entlang von Wegen und Grundstücksgrenzen Landschaftsbild, Erholung und Naturgenuss - Sicherung des Landschaftsbildes einer offenen Kulturlandschaft mit Sichtbezügen zu Siedlungs-

strukturen und gliedernden Naturelementen - Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion der landwirtschaftlichen Flur Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima - stellenweise Wiederherstellung eines hohen Grundwasserspiegels durch Schließen oder Aufstau

von Entwässerungsgräben - Schutz des Bodens als Grundlage der biotischen Umwelt und der landwirtschaftlichen Produktion

bei weiterer Inanspruchnahme für Infrastrukturmaßnahmen - Schutz der Fließ- und Stillgewässer sowie des Grundwassers vor Schadstoffeintrag aus Landwirt-

schaft, Gewerbe-, Verkehrs- und Siedlungsflächen

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4 Konfliktanalyse und Vermeidung / Verminderung

4.1 Beschreibung des Eingriffs

4.1.1 Beschreibung der Baumaßnahme

Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der bewirtschafteten Tank- und Rastanlage nordseitig der BAB A 92, den Neubau von Parkflächen, einer Brücke und Verbreite-rung der bestehenden Bundesautobahn A 92 München - Deggendorf im Bereich der Verzögerungs- und Beschleunigungsstreifen. Das Gaststättengebäude und die Tankanlage sind von der Baumaßnahme ausgeschlossen und werden vom zukünfti-gen Konzessionsnehmer gebaut. Die Rastanlage erstreckt sich von BAB-km 39,000 bis BAB-km 40,100 auf einer Länge von ca. 1,100 km. In den vorliegenden Tekturunterlagen wurde, auf Grund von Einwänden im Zuge des Anhörungsverfahrens, die technische Planung der Tank- und Rastanlage überarbei-tet und optimiert. Die aktuellen Planungen sehen eine Verlegung der Rampenüber-führung und eine geometrische Optimierung der Anlage, den Neubau einer Wasser- und Abwasserleitung, die Ergänzung bestehender Sparten sowie die Änderung des Feldwegquerschnittes vor.

Parkplatzkonzept Die Anlage ist auf 110 108 (82+28=110 davon 4 Behindertenstellplätze) Pkw-Parkstände, 5 Bus-Parkstände, 7 Pkw mit Anhänger oder Wohnmobil-Parkstände und 112 110 Lkw-Parkstände ausgelegt. Zwischen je acht Lkw-Parkständen wird ei-ne Trenninsel mit 6 m Breite angeordnet. Die Pflanzflächen werden durch große Findlinge oder Natursteinblöcke gesichert. Die gesamte Anlage wird eingezäunt und beleuchtet.

Erdbau Der geplante Lärmschutzwall wird in einer Höhe von etwa 3,00 3,50 m und auf einer Länge von 400 300 m errichtet. Die Höhe der Dammschüttung für die Überführung aus Fahrtrichtung Deggendorf beträgt ca. 12,50 m am höchsten Punkt. Der Brücken-überbau hat eine Konstruktionshöhe von 1,5 m Die Überführung hat eine lichte Höhe von 4,70 m, eine lichte Weite von 86,55 m und eine Breite von 12 11,60 m.

Wasser- und Abwasserleitungen Für die geplante Tank- und Rastanlage werden neue Wasser- und Abwasserleitun-gen verlegt. Die geplante Trinkwasserleitung verläuft von der Anlage nach Mooshäu-seln, südlich der Autobahn, und wird hier an die bestehenden Leitungen angeschlos-sen. Sie hat eine Länge von rd. 890 m. Die geplante Abwasserleitung verläuft von der Tank- und Rastanlage entlang der Wege östlich des Sempt-Flutkanals und der St 2331 in Richtung Süden und wird in Berglern, Ortsteil Niederlern an die bestehen-de Kanalisation angeschlossen. Sie hat eine Länge von rd. 2866 m. Die neuen Leitungen werden im Spülbohrverfahren verlegt und verlaufen zum größ-ten Teil am Rand bestehender Wege- und Straßenflächen. Die geplante Abwasserleitung quert die Sempt im Bereich der Gadener Straße. Die Sempt ist in diesem Bereich biotopkartiert (Semptlauf von Niederlern bis Troll (Land-kreisgrenze - 7537-1008)).

4.1.2 Anlagebedingte Auswirkungen

Mit dem Bau der Tank- und Rastanlage Isartal (Nord) sind Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden, die sich überwiegend auf den unmittelbaren Um-

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griff der Anlage beschränken, sich aber teilweise auch auf das gesamte Plangebiet auswirken. Dabei ist von anlage-, betriebs- und baubedingten Auswirkungen und Beeinträchti-gungen durch Flächenumwandlungen, Zerschneidungs- und Trenneffekten sowie Benachbarungs- bzw. Immissionswirkungen auszugehen. In den nachfolgenden Kapiteln werden die allgemeinen Wirkungen der Bau-maßnahme für das Untersuchungsgebiet konkretisiert. Die Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmöglichkeiten (vgl. Kap. 4.2) stellen eine Eingriffsminimierung im Sinne des § 15 BNatSchG dar. Die verblei-benden Beeinträchtigungen (Auswirkungen) sind in Kap. 4.5 dargestellt.

4.1.2.1 Flächenbedarf

Der Flächenbedarf für das Vorhaben setzt sich aus der Versiegelung und Überbau-ung von Flächen für die baulichen Anlagen selbst und aus vorübergehender Inan-spruchnahme für Arbeitsstreifen zusammen. Die Flächenumwandlungen bewirken insbesondere: - Verluste von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere - Versiegelung und Überbauung von belebtem Boden - Verluste von das Landschaftsbild bestimmenden Strukturen (v. a. wenige

Gehölzflächen). In der folgenden Aufstellung wird der Umfang der Nutzungsänderungen dargestellt. Die Zahlen berücksichtigen den Gesamtumfang der Baumaßnahme ohne Kompen-sationsmaßnahmen außerhalb der Anlage. Insgesamt kommt es hier auf ca. 15,87 17,10 ha zu folgenden Flächenumwandlun-gen:

Tab. 5: Zusammenfassung der vorhabensbedingten Fläc henumwandlungen

Art der Fläche Versiegelung Überbauung vorübergehende Inanspruchnahme

Betroffene Flächen insge-samt:

5,99

6,59 ha

6,88

6,43 ha

3,00

4,08 ha

Davon entfallen auf:

Biotope bzw. kartierungswür-dige Bestände einschließlich Gehölzbestände

0,15 0,16 ha

0,06 0,05 ha

0,04 ha-

Landwirtschaftliche Nutzflä-chen (einschließlich Klein-strukturen ohne Biotopwert)

5,36 5,49 ha

6,38

5,24 ha

2,21 2,55 ha

bestehende Straßenflächen, Siedlungsflächen

0,05 0,49 ha

- 0,12 ha

0,16 1,07 ha

bestehende Flächen des Straßenbegleitgrüns

0,43 0,45 ha

- 1,02 ha

0,63 0,42 ha

Bestehende Straßenflächen werden auf einer Fläche von 0,02 ha entsiegelt.

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4.1.2.2 Zerschneidungs- und Trenneffekte

Flora und Fauna Durch den Neubau der Tank und Rastanlage werden die bestehenden Zerschnei-dungseffekte zusätzlich verstärkt. Die wichtigen Vernetzungsachsen entlang der Fließgewässer und Feuchtgebiete bleiben bestehen und werden von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt. Lokal bedeut-same Funktionsbeziehungen bestehen entlang der Baumreihen, Krautfluren und Ge-hölze in der Feldflur, diese sind vom Bau der Tank- und Rastanlage betroffen. Hier entstehen Beeinträchtigungen von Funktionsbeziehungen i. S. § 14 BNatSchG durch die geplante Baumaßnahme.

Geländeklima Die geplante Tank- und Rastanlage liegt abseits größerer Siedlungen, des Weiteren sind durch den Bau der Anlage keine klimarelevanten Flächen betroffen.

Landschaftsbild, Erholung und Naturgenuss Vorbelastungen in Form von Zerschneidungseffekten und optischen Beeinträchti-gungen gehen bereits von der A 92 aus, die durch Dammführung und Einschnitte das Relief verändert. Durch den Bau der Tank- und Rastanlage wird das Land-schaftsbild zusätzlich nachhaltig verändert: - In der offenen Feldflur ist die Anlage vor allem vom Norden her gut sichtbar. - Der Blick der Besucher der Tank- und Rastanlage auf den Isarauwald nördlich

der Autobahn wird durch parkende Lastwagen im nördlichen Bereich der Anla-ge beschränkt.

- Der Blick von Norden nach Süden in die offene Landschaft der Münchener Ebene wird durch die hohen Beleuchtungseinrichtungen der Tank- und Rastan-lage zusätzlich beeinträchtigt.

4.1.2.3 Benachbarungs- / Immissionswirkungen

Im Untersuchungsgebiet befinden sich größtenteils landwirtschaftlich intensiv genutz-te Flächen. Diese Bereiche werden durch den Bau der Tank- und Rastanlage zusätz-lichen Lärmbeeinträchtigungen (Anfahren und Bremsen von Lkws, Bussen und Pkws, Warmlaufen von Motoren, Betrieb von Kühlaggregaten, usw.) und Lichtemis-sionen durch die nächtliche Beleuchtung ausgesetzt.

Straßenabwasser Die Straßenabwässer können aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers so-wohl durch die Verunreinigung mit Reifenabrieb, Stäuben und gelösten Salzen, wie auch mit umweltgefährdenden Stoffen bei Unfällen ein Risiko der Verunreinigung oberflächennaher Grundwasservorkommen darstellen. Das anfallende Oberflächenwasser der Verkehrsflächen ohne Parkstände wird über die Querneigung breitflächig im angrenzenden Gelände versickert. Das Nieder-schlagswasser der Verkehrsflächen mit Parkständen wird über Versickerungsmulden ebenfalls dem Grundwasser zugeführt. Ein anderes Entwässerungskonzept scheidet auf Grund des hohen Grundwasserstandes aus. Es ist eine Versickerung durch eine 30 cm tiefe bewachsenen Oberbodenschicht vorgesehen. Damit ist die Entwässerung entsprechend dem aktuellen Stand der

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Technik so konzipiert, dass im Regelbetrieb Beeinträchtigungen auszuschließen sind.

Lichtemissionen Auf der gesamten Anlage werden Natriumdampfleuchten verwendet. Von diesen werden Insekten nicht angezogen, dadurch entsteht für Vögel und Fledermäuse kei-ne Beeinträchtigung in der Nahrungsbeschaffung und die Tiere werden bei ihrer Nah-rungssuche nicht auf die Rastanlage gelockt. Durch ein geschlossenes Gehäuse um die Lampen können Insekten nicht einfliegen und verbrennen. Der Leuchtkegel wird auf den Boden geworfen, dadurch werden deutlich weniger Insekten angezogen als bei Leuchten die seitlich oder nach oben strahlen.

Verkehrslärm Der durch den Betrieb auf der bestehenden A 92 verursachte Verkehrslärm überla-gert die zu erwartenden Lärmemissionen aus dem Bereich der Tank- und Rastanla-ge. Darüber hinaus gehende Auswirkungen auf die Erholungsnutzung und auf die Tierwelt sind daher durch den Neubau der Tank- und Rastanlage nicht zu erwarten.

Luftverunreinigung Durch den Neubau der Tank- und Rastanlage ist mit keinem ansteigen der Ver-kehrsbelastung auf der A 92 zu rechnen. Auch bei Ansatz eines höheren Schadstoff-ausstoßes durch Parken und Anfahren ist wegen der im Vergleich zu den Fahrzeug-bewegungen auf der A 92 geringen Anzahl von Fahrzeugbewegungen in den Bereichen der Rastanlage keine erhebliche Erhöhung der Schadstoffkonzentration zu erwarten.

Anwesenheit von Menschen Durch die Anwesenheit von Menschen im Bereich der Tank- und Rastanlage sind Beunruhigungen von scheuen Tierarten mit großen Effektdistanzen in den angren-zenden Landschaftsbereichen zu erwarten.

4.2 Konfliktminimierung

Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen (§ 15 (1) BNatSchG). Die im Rahmen der vorliegenden Planung vorgesehenen Minimierungsmaßnahmen werden, soweit sie die Belange von Natur und Landschaft berühren, nachfolgend aufgeführt. Die aufgeführten Maßnahmen sind im Lageplan der landschaftspflegeri-schen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T) dargestellt.

4.2.1 Untersuchte Vorhabensalternativen

Wesentliche Bedeutung für die Vermeidung oder Verminderung von Be-einträchtigungen der Umwelt kommt der Wahl des Standortes zu. Im Variantenvergleich für die Standortsuche der Tank- und Rastanlage wurden sechs Varianten im Bereich des Streckenabschnitts AS Erding – AS Landshut-Nord unter-sucht. Die Standortvarianten Mooshäuseln und Eugenbach erwiesen sich als günsti-ger im Hinblick auf Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten oder sonstigen geschütz-ten Gebieten, als die Standortvarianten Langenpreising, Bruckbergerau, Münchnerau und der Standort im Bereich der Speedway Station östlich des Flugplatzes Landshut.

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Aufgrund nicht naturschutzfachlicher Kriterien wurde der Standort Mooshäuseln für das weitere Verfahren gewählt.

Tab. 6: Standortuntersuchung zum Schutzgut Tiere un d Pflanzen – Lebensraum-ausstattung (Auszug aus: A 92 München – Deggendorf, Standortsuche für eine Tank- und Rastanlage, Variantenvergleich)

Standort Überbauung von Bioto-pen (insbesondere geschützter Arten)

Beeinträchtigung von Biotopen (insbesondere geschützter Arten)

Risiko-Bewertung

Mooshäuseln keine vereinzelt: Intensivgrünland (ruderalisiert), Feldgehöl-ze (Neuanpflanzungen),

randlich: Wiesenbrüterflächen

hinter Damm: Feuchtgebüsch mit Röh-richt und Hochstaudenflur (ND)

gering-mittel

Eugenbach großflächig: (straßen- und graben-begleitende Feldge-hölzbestände)

vereinzelt: Baumreihe; artenreiches oder ruderalisiertes Grünland

randlich: Hangleitenwälder, Laub-wald

mittel

4.2.2 Lärmschutzmaßnahmen

Zwischen der A 92 und der Tank- und Rastanlage ist im Bereich BAB-km 39,300 39,325 bis BAB-km 39,800 39+630 ein Lärmschutzwall zum Schutz der Benutzer der Anlage geplant.

4.2.3 Entwässerung

Das anfallende Oberflächenwasser der Verkehrsflächen ohne Parkstände wird über die Querneigung breitflächig im angrenzenden Gelände versickert. Die Parkplätze werden über angrenzende begrünte Sickermulden entwässert. Die Flächen für die Regenwasserversickerung werden mit einer ausreichend dicken Oberbodenschicht (30 cm) abgedeckt, damit das anfallende Wasser bei der Passage durch den beleb-ten Boden gereinigt wird. Die geplanten Grünflächen der Rastanlage fungieren gleichzeitig auch als Ver-sickerungsflächen für das anfallende Regenwasser. Die Entwässerung findet somit auf der Fläche statt. Das Entwässerungskonzept wird durch die Tekturplanung nicht verändert. Lediglich die Mulden zwischen den PKW-Harfen werden von 2,0 m auf 5,0 m vergrößert, wo-durch die Versickerung des Niederschlagswassers sogar noch verbessert wird.

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4.2.4 Schutzmaßnahmen

Im Bereich der geplanten Tank- und Rastanlage befindet sich in der ausgeräumten Ackerlandschaft fast kein stukturgebendes Landschaftslement. Nördlich der A 92 grenzt eine naturnahe Feldhecke im Norden an die geplante Anlage an. Hier ist eine große Weide als Relikt der ehemaligen Niedermoorlandschaft erhalten geblieben. Zur Minimierung der durch den Baubetrieb bedingten Beeinträchtigungen wird die Maßnahmen S 1 (Schutz von direkt angrenzenden naturnahen Feldhecken Gehölzbeständen) durchgeführt. Zur Minimierung hinsichtlich weiterer Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopaus-stattung und von Boden, Grund- und Oberflächenwasser im Gesamtbereich der ge-planten Baumaßnahme werden Schutzmaßnahmen durchgeführt. - Allgemeine Schutzmaßnahmen (sachgerechte Lagerung von Oberboden, Ver-

meidung von Bodenverdichtungen und Gewässerbelastungen, Umweltbaube-gleitung)

- Schutz von direkt angrenzenden naturnahen Feldhecken Gehölzbeständen (S 1)

- Schutz von Tierarten des FFH-Gebiets Schutz von Tierarten des FFH-Gebiets „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“ vor weitreichender Lichtemission (S 2)

- Schutz von Lebensstätten beim Roden und Freiräumen des Baufeldes (S 3)

4.2.5 Gestaltungsmaßnahmen

Zur Minimierung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und von Sichtbezie-hungen werden die Maßnahmen G 1, G 2, G 3, und G 4, G 5 und G 6 durchgeführt. Die aufgeführten Maßnahmen werden im Kapitel 5.3.2 und im Anhang 2 detailliert beschrieben. - Gestaltung und Eingrünung der Tank- und Rastanlage (G 1) - Landschaftsgerechte Einbindung des Lärmschutzwalls (G 2) - Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung der Verschnittflächen durch

Anlage einer Streuobstwiese (G 3) - Landschaftsgerechte Einbindung des Überführungsbauwerks (G 4) - Anlage von Trennelementen (G 5) - Heckenpflanzung im Norden der Anlage (G 6) Die Randbereiche im Norden der Tank- und Rastanlage werden durch Pflanzung von naturnahen Hecken und Obstbäumen Wildobstbäumen in die Landschaft eingefügt. Die Gehölze sorgen auch für eine teilweise Abschirmung von Störungen (Licht und Lärm), die von der Anlage nach außen hin ausgehen könnten. Die Parkstände und Grünflächen der gesamten Rastanlage werden mit standortheimischen Gehölzen und hohen Grasbändern gestaltet. Die Verschnittflächen im Bereich des Brückenbauwerks werden südlich der A 92 durch die Pflanzung von Obstbäumen in das Landschaftsbild eingebunden. Auf den Verschnittflächen nördlich der A 92 kann wieder landwirtschaftliche Nutzung stattfin-den. Die Verschnittflächen nördlich der A 92 liegen innerhalb der geplanten Tank- und Rastanlage. Durch Gehölzpflanzungen und Ansaat tragen sie zur Einbindung der Anlage in die Landschaft bei.

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4.3 Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten

4.3.1 FFH-Gebiet DE 7537-301 „Isarauen von Unterföh ring bis Landshut“

Das FFH-Gebiet „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“ (7537-301) grenzt nördlich und westlich an den Untersuchungsraum an. Der geringste Abstand zwischen der geplanten Tank- und Rastanlage und dem FFH-Gebiet beträgt ca. 650 m. Unter Vo-raussetzung der Umsetzung von Schutzmaßnahmen während der Bauzeit zur Ver-hinderung von Einträgen in die Gewässer und der Schutzmaßnahme zur Minimie-rung der Lichtemission (S 2) kann eine Beeinträchtigung des NATURA 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Be-standteilen durch das Projekt ausgeschlossen werden. Die zur Erreichung der Erhal-tungsziele für das Gebiet erforderlichen Entwicklungsmaßnahmen werden nicht be-hindert. Auch durch das Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten sind keine er-heblichen Auswirkungen zu erwarten. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung wird daher als nicht erforderlich erachtet.

4.3.2 FFH-Gebiet DE 7636-371 "Moorreste im Freising er und Erdinger Moos"

Südwestlich der geplanten Tank- und Rastanlage befindet sich das FFH-Gebiet „Moorreste im Freisinger und im Erdinger Moos“ (7636-371). Im vorliegenden Plan-gebiet beträgt der Minimalabstand der geplanten Tank- und Rastanlage zu den Grenzen des FFH-Gebietes ca. 1.360 m. Anlagebedingte Fernwirkungen auf das Gebiet können auf Grund der großen Entfernung ausgeschlossen werden. Ver-schmutzungsrisiken können ebenfalls ausgeschlossen werden, da das Fahrbahn-wasser über fahrbahnbegleitende Flächen bzw. Grünflächen in den Schotterunter-grund versickert wird. Beeinträchtigungen der Schutzgebiete sind somit nicht zu erwarten. Vertiefende Untersuchungen werden als nicht erforderlich erachtet.

4.4 Beeinträchtigungen von europäisch geschützten Arten

Aus dem Spektrum der europäisch geschützten Arten in Bayern wurde aus denGruppen Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Tagfalter und Vögel Arten ermittelt, die imUntersuchungsraum zum Vorhaben "A 92 München – Deggendorf zwischen AS Er-ding und AS Moosburg Süd Neubau der Tank- und Rastanlage Isartal bei Bau-km39+500" „Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Strecken-km 39,5 A92_280_5,621, 1. Tektur vom 28.04.2017“ vorkommen oder zumindest theore-tisch zu erwarten sind.

Die Prüfung ergab, dass bei keiner Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie Verbots-tatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden, da keine dieserArten im Wirkraum des Projektes vorkommt.

Von den europäischen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie kommen 6Arten im Wirkraum tatsächlich oder potenziell vor.Unter Berücksichtigung der üblichen Maßnahmen zur Vermeidung (Unterlage 12.4 T,Kap. 3.1) sowie der Maßnahme A2/CEF (Anlage von Blühstreifen und einer an allenSeiten des Blühstreifens angrenzenden Schwarzbrache vor Beginn der Brutsaisonder Feldlerche im Jahr der Bauarbeiten für die Tank- und Rastanlage; vgl. Anhang 3)sind die projektspezifischen Wirkungen so gering, dass keine relevanten Auswirkun-gen auf den lokalen Bestand bzw. die lokale Population zu erwarten sind.

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Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG werden nicht erfüllt.

4.5 Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Naturhaush alt und Landschaftsbild

Der Neubau der Tank- und Rastanlage verursacht durch Bau, Anlage und Betrieb erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaus-haltes sowie des Landschaftsbildes und stellt, trotz Berücksichtigung der in Kap. 4.2 genannten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Beeinträchtigun-gen, einen Eingriff im Sinne des Sinne des § 14 BNatSchG dar. Zur Kompensation dieses Eingriffs in sind nach § 15 BNatSchG Ausgleichs-/ Ersatzmaßnahmen erfor-derlich. Es werden im folgenden Kapitel alle Beeinträchtigungen des Endzustandes der Tank- und Rastanlage Isartal (mit den beschriebenen Erweiterungsstellflächen für Pkws und Lkws) dargestellt. Der Zwischenstand ohne Erweiterungsflächen wird nicht dargestellt.

4.5.1 Beschreibung der erheblichen nachhaltigen Bee inträchtigungen

Zur Beurteilung der Beeinträchtigungen der Lebensräume werden diesen mit Hilfe der im Landschaftlichen Leitbild festgelegten vorrangigen Ziele verschiedene Stufen der Konfliktintensität zugeordnet. Diese Zuordnung leitet sich aus § 15 BNatSchG ab und berücksichtigt im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung sowohl die Aussagen hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Lebensräume als auch des Funktions-gefüges. Bei der Darstellung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes wird auch deren Ausgleichbarkeit hinsichtlich der Wiederherstellbarkeit der betroffenen Lebensräume geprüft.

4.5.1.1 Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funkt ionsfähigkeit des Naturhaushal-tes

Nachfolgend sind die unvermeidbaren und erheblichen Beeinträchtigungen der Ar-ten- und Biotopausstattung, des landschaftlichen Funktionsgefüges und der Naturgü-ter Boden, Wasser, Klima/Luft im Einzelnen aufgeführt. Die im Folgenden gemachten Aussagen zur Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigungen einzelner Bestände führen zusammen mit den Aussagen zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu den Aussagen über die Ausgleichbarkeit des gesamten Bau-vorhabens. Durch den Bau der Tank- und Rastanlage ergeben sich hinsichtlich der Be-einträchtigungen von Natur und Landschaft folgende Konfliktpunkte: - Verlust von Oberboden - Nachteilige Veränderung des Landschaftsbildes - Verlust von Biotopflächen in der naturschutzfachlich strukturarmen Landschaft

Beeinträchtigte der Arten- und Biotopausstattung Verlust von Biotopflächen in der naturschutzfachlich strukturarmen Landschaft: - Versiegelung, Überbauung und mittelbare Beeinträchtigung von naturnahen

Feldhecken, Feldgehölzen und Hochstaudenfluren (Lebensstätten nach § 39 Abs. 5 BNatSchG)

Konfliktintensität: gering - mittel Ausgleichbarkeit: gegeben (A/E 1)

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Beeinträchtigung von landwirtschaftlich genutzten Flächen: - Überbauung und Beeinträchtigung von Ackerflächen mit regelmäßigen Brut-

Vorkommen der Feldlerche und der Wiesenschafstelze Konfliktintensität: mittel Ausgleichbarkeit: gegeben (A 2/CEF)

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie von Erholung und Naturgenuss Das Landschaftsbild wird durch den Neubau der Tank- und Rastanlage stark beein-trächtigt. Durch die A 92 besteht in diesem Bereich (A 92, AS Erding – AS Moosburg - Süd) zwar eine Vorbelastung (Dämme, Einschnitte, Verkehrsflächen, Verkehrsleit-einrichtungen) des Landschaftsbildes. Die ebene und offene Landschaft erfährt durch die Anlage jedoch eine zusätzliche Beeinträchtigung durch die Anschlussstelle, Lärmschutzwall, Versorgungswege, groß dimensionierte Parkplätze und raumwirk-same Gebäude. Diese sind weithin sicht- und erlebbare Veränderungen. Die Über-führungen der querenden Straßen und Wege über die Autobahn bilden weitere opti-sche Barrieren und unterteilen die Landschaft zusätzlich. Beeinträchtigungen (optische Zerschneidungswirkung, technische Überprägung) des Landschaftsbildes bei BAB-km 39,000 bis BAB-km 40,100: - Dämme, Lärmschutzwall, Verkehrsflächen, Verkehrsleiteinrichtungen - Überführungsbauwerk - groß dimensionierte Parkplätze für Pkws, Lkws, Busse und Pkws mit Anhä-

nger - Straßen und Wege zur Versorgung der Anlage

Daraus ergeben sich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie von Erholung und Naturgenuss: - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch großflächige Errichtung techni-

scher Elemente - Beeinträchtigung der Erholung und des Naturgenusses durch Lärm und Ab-

gase sowie durch starke Veränderung der optischen Wirkung der Landschaft

Konfliktintensität: hoch Ausgleichbarkeit: gegeben

Beeinträchtigungen der Naturgüter Boden, Wasser, Kl ima, Luft

Schutzgut Boden: Flächen mit mittlerem abiotischem Standortpotential - Versiegelung (ca. 5,36 5,49 ha) und Überbauung (ca. 6,38 5,24 ha) landwirt-

schaftlich genutzter Böden mit günstigen Ertragsbedingungen, Einträge ver-kehrsbedingter Emissionen auf überwiegend damit bisher nicht belasteten Böden

Konfliktintensität: hoch Ausgleichbarkeit: nicht gegeben (Kompensation durch Verbesserung der Bodenfunktionen auf der Kompensationsfläche A/E 1)

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Schutzgut Wasser: Flächen mit hoher Empfindlichkeit gegenüber Schad-stoffeintrag - geringfügige Zunahme des Gefährdungspotentials für die grundwassernahen

Standorte durch verkehrsbedingte Auswirkungen (Emissionen, Unfälle) Konfliktintensität: mittel Ausgleichbarkeit: gegeben

4.5.2 Ermittlung des Flächenbedarfs für Ausgleichsm aßnahmen

Zwischen dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen wurden mit Fassung vom 21.06.1993 "Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG4 bei staatlichen Straßenbauvorhaben" vereinbart. Der Flächen-bedarf für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurde auf der Basis dieser Grundsät-ze entsprechend der im Folgenden dargestellten Vorgehensweise ermittelt.

Auswirkungen auf die Arten- und Biotopausstattung Die Zuordnung der verschiedenen Lebensraumtypen zu den Grundsätzen und die Kompensationsfaktoren sind in nachfolgender Tab. 7 dargestellt. Die unmittelbar betroffenen naturnahen Lebensräume im Plangebiet werden nach dem Grundsatz 1.1 und Grundsatz 1.2 behandelt. Bei diesen Lebensräumen han-delt es sich überwiegend um naturnahe Feldhecken, Feldgehölze sowie Hochstau-denfluren, hier wird der Faktor 1,0 (ohne Vorbelastung) und 0,8 (mit Vorbelastung) in Ansatz gebracht. Die vom Bauvorhaben betroffene Feldhecke ist bereits ein Ausgleich für die in der Vergangenheit vorgenommene Flurbereinigung. Die Feldhecke wird nordwestlich bis nordöstlich nördlich der Tank- und Rastanlage, auf dem ca. 10 m breiten Band im Randbereich der geplanten Anlage, zwischen Feldweg und Lkw-Stellfläche wieder hergestellt (G 6). Die Zielsetzungen der Flurbereinigung werden mit der Wiederher-stellung des Flurgehölzes erfüllt. Die noch bestehende Feldhecke schließt an die Be-pflanzung im Randbereich der Tank- und Rastanlage an, die sich dadurch ergebende Biotopvernetzung führt zu einer Verbesserung im Vergleich zur derzeitigen Situation. Bei der Feldhecke aus eher jungen Gehölzen handelt es sich um ein Biotop mit kur-zer Entwicklungsdauer, das in kurzer Zeit wiederhergestellt werden kann. Die vorübergehende, unmittelbare Veränderungen (betrifft überwiegend die geplante Wasser- und Abwasserleitung zum Raststättengebäude) von naturnahen Lebens-räumen mit mittlerem Biotopwert (z.B. deutlich veränderte Fließgewässer, Feldgehöl-ze), werden nach Grundsatz 4.1 behandelt. Es wird der Faktor 0,5 in Ansatz ge-bracht. In Abhängigkeit von den zu erwartenden Verkehrsbelastungen wurden entsprechend den Festlegungen in Grundsatz 5.1 unterschiedliche Breiten für die Beeinträchti-gungszonen (jeweils ab Fahrbahnrand der A 92 und ab Fahrbahnrand der Straßen der Tank- und Rastanlage) festgelegt und im Bestands- und Konfliktplan dargestellt. Für den Neubau des Überführungsbauwerks mit den Zu- und Abfahrten beträgt die Breite der Beeinträchtigungszone 20 m. Im Bereich der Tank- und Rastanlage selbst

4 Hinweis: aktuelle relevante Gesetzesgrundlage ist der § 15 BNatSchG

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ist nur mit einem geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen, daraus ergibt sich ein schmaler Beeinträchtigungskorridor mit 10 m Breite, der nur innerhalb des Baufelds verläuft. Das an die Tank- und Rastanlage angrenzende Biotop (Feldhecke) liegt au-ßerhalb dieses Beeinträchtigungskorridors. Daher ergibt sich nach Grundsatz 5.1 insgesamt kein Ausgleichsflächenbedarf. Durch die geplante Baumaßnahme werden Grünland- und Ackerflächen überbaut, die Brutplätze der Feldlerche sind. Durch die Anlage von geeigneten Habitatstrukturen nordöstlich der Tank- und Rastanlage kann der Bruterfolg gesichert werden. Entsprechend dieser Fläche ergibt sich aus artenschutzrechtlichen Gründen ein Kompensationsbedarf von 1.000 m² pro betroffenem Brutpaar. Da die vorgese-henen Kompensationsmaßnahme teilweise im Beeinträchtigungskorridor der Tank- und Rastanlage liegt und ein ausreichender Abstand der Kompensationsmaßnahmen zueinander (mind. 200 m Abstand der Feldlerchenreviere) nicht immer optimal ein-gehalten werden kann wird für die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme A 2/CEF mehr Kompensationsbedarf als 1.000 m² pro betroffenem Brutpaar in Ansatz ge-bracht. Auf den vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen A 2/CEF lässt sich auch ein Teil des Ausgleichsbedarfs nach den Grundsätzen 1 - 5 ausgleichen. Die Umsetzung von Maßnahmen für die spezifischen Ansprüche der Feldlerche ist auf den vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen A 2/CEF möglich, ein zusätzli-cher Ausgleichsbedarf nach Grundsatz 7 ist daher nicht erforderlich . Durch die geplante Baumaßnahme gehen auch potentielle Brutplätze der Wiesen-schafstelze verloren. Durch die Anlage der vorgesehenen Kompensationsmaßnah-men A 2/CEF nördlich der geplanten Tank- und Rastanlage kann der Bruterfolg der Wiesenschafstelze gesichert werden. Ein zusätzlicher Ausgleichsbedarf nach Grund-satz 7 ist nicht erforderlich.

Auswirkungen auf das Landschaftsbild Die Baumaßnahmen zur geplanten Tank- und Rastanlage führen zu Beeinträchti-gungen des Landschaftsbildes und von Blickbeziehungen in der ebenen Landschaft. Es besteht allerdings eine Vorbelastung durch die A 92, die bereits eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellt. Die Einbindung der geplanten An-lage (Anschlüsse an untergeordnetes Wegesystem, Stellflächen, Überführung über die A 92 mit Rampen, Dämme, Lärmschutzwall, Tankstellen- und Raststättengebäude) und die Neugestaltung des Landschaftsbildes erfolgt durch die Vegetationsflächen sowie die Eingrünung der Dämme und des Lärmschutzwalles. Ein zusätzlicher Ausgleichsflächenbedarf nach Grundsatz 8 ist nicht erforderlich.

Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Klima) Der Neubau der Tank- und Rastanlage führt insgesamt zu dauerhaften Flächenum-wandlungen und Versiegelungen. Die Beeinträchtigungen durch Versiegelungen von landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen werden entsprechend Grundsatz 3.1 kompensiert. Die Flächenermittlung erfolgt über den Faktor 0,3.

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Tab. 7: Ermittlung des Flächenbedarfs für Ausgleich s- und Ersatzmaßnahme Zusammenfassung mit Faktoren

Art der Beeinträchtigung Beeinträch-tigte Fläche

Faktor Ausgleichs-flächenbedarf

A) Auswirkungen auf die Arten- und Biotopausstat-tung

- Unmittelbare Veränderungen von Biotopflächen

- wiederherstellbare Biotope mit kurzer Entwick-lungszeit (GS 1.1)

Feldhecken, naturnah (junge Gehölze), Hochstau-denflur

- wiederherstellbare Biotope mit kurzer Entwick-lungszeit mit Vorbelastung (GS 1.1/1.4)

Hochstaudenflur (mit Vorbelastung) Dauergrünland (mit Vorbelastung) - wiederherstellbare Biotope mit längerer Entwick-

lungszeit (GS 1.2) Feldgehölz, naturnah - wiederherstellbare Biotope mit längerer Entwick-

lungszeit mit Vorbelastung (GS 1.2/1.4) Feldgehölz, naturnah (mit Vorbelastung)

- Vorübergehende, unmittelbare Veränderungen von Biotopflächen (GS 4): Fließgewässer Feucht- und Nassgrünland Hecke, naturnah

0,152 ha 0,153 ha

0,035 ha

0,015 ha 0,017 ha

0,004 ha 0,007 ha

0,003 ha 0,016 ha 0,016 ha

1,0

0,8

1,0

0,8

0,5

0,152 ha 0,153 ha

0,028 ha

0,015 ha 0,017 ha

0,003 ha 0,006 ha

0,002 ha 0,008 ha 0,008 ha

Summe A) 0,206 ha 0,247 ha

0,198 ha 0,222 ha

B) Beeinträchtigung von Lebensräumen von Tierarten mit größerem Arealanspruch (GS 7)

- -

C) Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Erho-lung und den Naturgenuss - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Er-

richtung technischer Bauwerke (untergeordnetes Wegesystem, Stellflächen, Überführungsbauwerk, Dämme, Lärmschutzwall, Tank- und Gaststätten-gebäude) und optische Störung von Sichtbezie-hungen durch raumwirksame Gebäude (GS 8)

- Beeinträchtigung der Erholungseignung und des Naturgenusses im Umfeld des Sempt-Flutkanals und der Feldwege (GS 8)

-

-

Summe C) - -

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Art der Beeinträchtigung Beeinträch-tigte Fläche

Faktor Ausgleichs-flächenbedarf

D) Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Klima) - Versiegelung von landwirtschaftlich intensiv ge-

nutzten Flächen (GS 3.1): Acker und Grünland mit dazwischen liegenden Kleinstrukturen

4,947 ha 5,058 ha

0,3

1,484 ha 1,517 ha

- Versiegelung von landwirtschaftlich intensiv ge-nutzten Flächen (GS 3.1): Acker mit dazwischen liegenden Kleinstrukturen

(Fläche des Konzessionärs)

0,409 ha 0,433 ha

0,3

0,123 ha 0,130 ha

Summe D) 5,356 ha 5,491 ha

1,607 ha 1,647 ha

Gesamtsumme Ausgleichserfordernis 5,562 ha 5,738 ha

1,805 ha 1,869 ha

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5 Landschaftspflegerische Maßnahmen

5.1 Allgemeine Zielsetzungen für die Ausgleichsmaßn ahmen

Für die im Rahmen der geplanten Baumaßnahme vorgesehenen land-schaftspflegerischen Maßnahmen werden die zu berücksichtigenden Zielsetzungen in Kap. 5.1.1 sowie die Beschreibungen und Begründungen für die Einzelmaßnah-men in Kap. 5.2 dargestellt. Die Formblätter mit detaillierten Maßnahmenbeschrei-bungen befinden sich im Anhang, Kapitel 3. Außerdem sind die Maßnahmen im La-geplan der Landschaftspflegerischen Maßnahmen M 1: 1.000, Unterlage 12.3 T dargestellt.

5.1.1 Allgemeine Zielsetzungen

Mit den Ausgleichsmaßnahmen sollen in der vom Eingriff betroffenen Landschaft ein funktionaler Ausgleich, eine Wiederherstellung oder Neugestaltung des Landschafts-bildes sowie die Sicherung der Erholungseignung erreicht werden. Orientierungs-rahmen hierfür sind die Ziele übergeordneter Planungen (vgl. Kap. 3.3) und das da-raus entwickelte Landschaftliche Leitbild (vgl. Kap. 3.6). Die Maßnahmen zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur-haushaltes sollen so gestaltet werden, dass sie sowohl zur Wiederherstellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes beitragen als auch Ausgleichsfunktionen für die abiotischen Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Kleinklima erfüllen. Die Maßnahmen zur Neuorganisation des Landschaftsbildes sollen so angelegt wer-den, dass sie die Zielsetzungen hinsichtlich der Neuorganisation des landschaftli-chen Gefüges unterstützen.

Entwässerung Das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen ohne Parkstände wird über die Quer-neigung auf die anliegenden Oberflächen entwässert. Das Niederschlagswasser der Verkehrsflächen mit Parkständen wird über Versickerungsmulden dem natürlichen Wasserhaushalt zugeführt. Auf die nicht versiegelten Flächen wird 30 cm Oberboden aufgetragen, dieser wird begrünt. Zur räumlichen Trennung der Pkw-Parkplätze und des Gehwegs werden in regelmäßigen Abständen Hochbordsteine eingebaut, die dem Oberflächenwasser den Durchfluss zur Sickermulde ermöglichen. Diese Metho-de der Entwässerung ist auf Grund des hohen Grundwasserstandes notwendig. Die technische Planung wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt München abgesprochen.

Ruhebereiche Die Ruhebereiche der Rastanlage werden durch geschwungene, linienförmige Be-pflanzungen aus hohen Gräsern, Weidenbüschen und Stauden von den Aktionsbe-reichen getrennt. Die Gestaltung soll an die ehemalige Niedermoorlandschaft erin-nern, die vor der Entwässerung des Gebiets hier typisch war. Die Grasbänder schirmen die Besucher nicht gänzlich ab, sondern schaffen eine private Atmosphäre zum Ausruhen oder Picknicken ohne die Sicht auf die benachbarten Aktionsflächen oder den eigenen Wagen zu versperren. Durch die eingestreuten Baumpflanzungen (z.B. Birke, Weide) werden sonnige oder schattige Räume geschaffen. Sitzgruppen mit Tischen oder einzelne Bänke können für eine Pause im Freien genutzt werden. Durch niedrige Aufschüttungen werden in den Freiflächen der Tank- und Rastanlage Hügel angelegt. Diese schirmen die Ruhebereiche von den Straßenflächen der Anla-ge ab. Die zur Straße hingewandte Seite der Aufschüttungen wird mit Sträuchern bepflanzt.

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Aktionsbereiche Der westliche Aktionsbereich befindet sich zwischen den angelegten Hügeln und den Grasbändern, die Ruhe- und Aktionsbereiche voneinander trennen. Neben der ab-schirmenden Wirkung fungieren die Hügel auch als Aussichtspunkt. In den Aktions-bereichen befinden sich auch Sitzgelegenheiten und Tische, die vor allem von Fami-lien mit Kindern genutzt werden sollen. Die von den PKW-Stellplätzen weiter entfernten Bereiche können über Trittplatten oder Rasengittersteine erreicht werden. Der gestalterische Schwerpunkt im westlichen Aktionsbereich liegt ebenfalls auf den linearen Grasbändern. Die Grasbänder werden je nach Wüchsigkeit einmal jährlich abgemäht. Der östliche Aktionsbereich bietet eine Rasenfläche, die von den Busstellplätzen aus direkt erreicht werden kann. Die Rasenfläche bietet genug Platz z.B. für Ballspiele, sie wird ebenfalls von niedrigen Aufschüttungen begrenzt. Im östlichen Randbereich grenzt eine geschlossene Baumgruppe an die Rasenfläche an. Im südlichen Rand-bereich werden einzelne hainartige Baumgruppen angelegt, um die Sicht der an-kommenden Fahrzeuge nicht zu beeinträchtigen. Südlich der Busstellplätze, westlich und östlich des Gaststättengebäudes wird eine durchgängige Baumreihe (z.B. Ulmus glabra) angelegt. Zwischen den Bäumen be-finden sich Tische und Bänke, die vor allem für Gäste, die nur eine kurze Pause ma-chen, genutzt werden können. Die Flächen im Gaststätteneingangsbereich sind weitgehend befestigt, da hier mit vielen Fußgängern gerechnet werden muss.

Erholungsflächen Die geplanten Erholungsflächen befinden sich westlich des Gaststättengebäudes zwischen Bus und Pkw mit Anhänger bzw. Wohnmobil-Stellplätzen und den Pkw-Stellplätzen sowie östlich des Gaststättengebäudes, südlich der Bus und Pkw mit Anhänger bzw. Wohnmobil-Stellplätzen. Eine Durchgrünung der PKW-Parkreihen findet im Bereich der Entwässerungsmulden durch Hochstämme in erhöhten Pflanz-flächen (2 m x 4 m Fläche) statt. Auf den Einfassungen der Pflanzflächen werden Sitzelemente angebracht. Diese Freiflächen befinden sich im direkten Umfeld der Parkplätze und der Gebäude der geplanten Anlage und unterliegen einer starken Nutzung. Aus diesem Grund werden die Bereiche mit robusten und trittfesten Landschaftsrasen angesät. Der schmale Bereich zwischen Tank- und Rastanlage und Feldweg sowie die Innen-flächen der Auffahrtsschleifen werden mit einer speziellen zusammengestellter Saat-gutmischung angesät und zu extensiv gepflegten Wiesenbeständen entwickelt. Gehölzpflanzungen sind in den Randbereichen, innerhalb der Verschnittflächen und der Grünflächen zwischen den Parkständen der Anlage vorgesehen.

5.1.1.1 Zielsetzungen für die Ausgleichsmaßnahmen z ur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes

Die grundwasserbeeinflussten Wiesen nordwestlich von Langenpreising bieten sich für Ausgleichsmaßnahmen an, da hier Standorte mit hohem ökologischen Ent-wicklungspotential vorhanden sind (verbuschte Feuchtwiesen, Komplexe aus feuch-ten Hochstaudenfluren mit hohen Neophytenanteilen und Schilfbestände, aber auch intensiv genutztes Grünland). Die Verwirklichung großflächiger Lebensraumkomple-xe ist hier möglich und die Anbindung an wertvolle bestehende Lebensräume gege-ben (Biotopkomplexe aus bereits bestehenden, gut entwickelten Ausgleichsflächen, Lage im Wiesenbrütergebiet).

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Bei Orientierung an den naturschutzfachlichen Zielen und den aktuell, ehemals und potentiell im Gebiet vorkommenden bedeutsamen Tier- und Pflanzenarten, ergeben sich folgende Zielsetzungen: - Schaffung eines großflächigen, extensiv genutzten und artenreichen Feucht-

wiesen-Hochstaudenfluren-Komplexes mit eingestreuten Einzelbäumen und Feuchtgebüschen, in Anschluss an die bestehenden Feuchtlebensräume (A/E 1).

- Ersatz des Flurgehölzes der Flurbereinigung als Trittstein-Biotop in der ausge-räumten Ackerlandschaft mit Anschluss an die Grünflächen der Tank- und Rastanlage (G 6).

Im Bereich der vorgesehenen Ausgleichsflächen werden sich auch weitere für die „Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima“ benannte Zielvorstellungen des landschaftli-chen Leitbildes verwirklichen lassen, insbesondere: - Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer vor Schadstoffeintrag Die großen Ackerschläge zwischen Isarauwald und der Autobahn A 92 werden nur selten durch Baumreihen, Krautfluren oder Feldgehölze begrenzt. Diese und teilwei-se auch die Ackerflächen selbst stellen Lebensräume für die Arten der Feldflur dar. Bei Orientierung an den naturschutzfachlichen Zielen und den aktuell, ehemals und potentiell im Gebiet vorkommenden bedeutsamen Tier- und Pflanzenarten, insbe-sondere den betroffenen europarechtlich geschützten Arten, ergeben sich folgende Zielsetzungen: - Anlage von geeigneten Habitatstrukturen zur Sicherung der Population der Feld-

lerche (A 2/CEF)

Begründung des Ausgleichskonzeptes im Hinblick auf § 15 (3) BNatSchG (Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange) Für die Ausgleichsmaßnahmen werden grundwasserbeeinflusste Wiesen mit eher ungünstigen landwirtschaftlichen Erzeugungsbedingungen herangezogen. Die Neu-inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen mit günstigen oder sehr günsti-gen Erzeugungsbedingungen wird damit vermieden (A/E 1). Das Grundstück auf dem die Ausgleichsmaßnahme A/E 1 umgesetzt wird, befindet sich bereits im Besitzt der Bundesstraßenverwaltung. Für die Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der Population der Feldlerche werden nur schmale Streifen am Flurstücksrand herangezogen. Die Bewirtschaftung der Ackerflächen wird dadurch nicht beeinträchtigt. Verschnittflächen werden wieder in die landwirtschaftliche Nutzung übergeben (Flä-chen innerhalb der Zufahrtsrampe nördlich der A 92) oder dienen als Gestaltungs-maßnahmen zur Neugestaltung des Landschaftsbildes (G 1 bis G 4 G 6).

5.2 Ausgleichsmaßnahmen

Die Ausgleichsmaßnahmen setzen das in den Konfliktbereichen qualitativ ermittelte Ausgleichserfordernis bzw. den quantitativ ermittelten Ausgleichsflächenbedarf um. Aufbauend auf den o. g. Zielsetzungen ergibt sich für die Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes das folgende räumliche Konzept.

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5.2.1 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaus halt

Ausgleichsmaßnahme A 2/CEF Anlage von geeigneten Habitatstrukturen zur Sicheru ng der Population der Feldlerche Die Feldlerche ist ein typischer Brutvogel weiträumig offener Landschaften mit Grün-land- und Ackerflächen. Die Neststandorte liegen in niedriger Gras- und Krautvegeta-tion. Durch den Bau der Tank- und Rastanlage werden Grünland- und Ackerflächen überbaut und beeinträchtigt, die Brutplätze der Feldlerche sind. Da die im Folgenden genannte Kompensationsmaßnahme A/E 1 für die spezifischen Ansprüche der Feldlerche nicht geeignet ist (unmittelbar neben der A 92 gelegen, strukturreiche, auch höherwüchsige Bestände), ist zur Sicherung der Population der Feldlerche eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme notwendig. Zur Lebensraumoptimierung für die Feldlerche werden vier Blühstreifen nördlich der geplanten Tank- und Rastanlage vorgesehen. Aus artenschutzrechtlichen Gründen ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 1.000 m² pro betroffenem Brutpaar. Es wird davon ausgegangen, dass durch das Bauvorhaben ein Lebensraumverlust für 4 Brutpaare erfolgt (vgl. Unterlage 12.4 T). Da die vorgesehenen Maßnahmen (Blüh-streifen) teilweise im Beeinträchtigungskorridor der Tank- und Rastanlage liegen und ein ausreichender Abstand der Blühstreifen zueinander (einzelne Blühstreifen sollten mind. 200 m voneinander entfernt liegen) nicht immer optimal eingehalten werden kann, wird für die vorgezogene Ausgleichsmaßnahme A 2/CEF eine größere Fläche als der in Ansatz gebrachte Kompensationsbedarf von 1.000 m² pro betroffenem Brutpaar benötigt. Auf den der vorgesehenen Kompensationsfläche Kompensationsmaßnahmen A 2/CEF lässt sich auch ein Teil des Ausgleichsbedarfs nach den Grundsätzen 1 – 5 ausgleichen. Die vorgesehenen Maßnahmen haben insgesamt eine Flächengröße von 0,81 0,87 ha. Aufgrund der Beeinträchtigung von der südlich liegenden Tank- und Rastan-lage sind davon nur 0,77 0,86 ha der Fläche anrechenbar. Für den verbleibenden Kompensationsbedarf (nach Grundsätzen 1 – 5) steht eine geeignete Fläche nord-westlich von Langenpreising (A/E 1) zur Verfügung. Auf den geplanten Maßnahmenflächen (Blühstreifen) findet derzeit Ackernutzung statt. Durch die Anlage von Blühstreifen, die an allen Seiten von einer Schwarzbra-che umgeben sind, wird die Ausgleichsfläche als Lebensraum für die Feldlerche op-timiert. Aufgrund der Lage der Blühstreifen (A 2/CEF) innerhalb der weitgehend offe-nen Agrarlandschaft werden auch die umliegenden Ackerflächen als Lebensraum für die Feldlerche funktional aufgewertet. Mit der Aufwertung dieses Gesamtbereiches (Lebensraumoptimierung mit Erhöhung des Reproduktionserfolgs) können die mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen der Feldlerche kompensiert werden. Die für die Feldlerche erfolgenden vorgezogenen Maßnahmen zur Lebensraumopti-mierung (A 2/CEF) wirken sich gleichzeitig positiv (bestandsstützend / bestandsför-dernd) auf die zur selben ökologischen Gilde der „Feldvögel“ zählende Wiesenschaf-stelze aus. Es wird davon ausgegangen, dass durch das Bauvorhaben ein Lebensraumverlust für 1 Brutpaar erfolgt (vgl. Unterlage 12.4 T).

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Für die Wiesenschafstelze werden keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich, da die vorgesehenen vier Blühstreifen auch für diese Art geeignet sind. Mit der Optimie-rung des Lebensraums für die Feldlerche können auch die mit dem Bauvorhaben verbundenen Beeinträchtigungen der Wiesenschafstelze kompensiert werden.

Ausgleichsmaßnahme A/E 1: Optimierung und Sicherung des Lebensraumkomplexes v on extensiv genutz-ten artenreichen Feuchtwiesen-Hochstaudenfluren-Kom plexen Für die Neuschaffung von naturnahen Lebensräumen steht eine geeignete und zu-sammenhängende Fläche nordwestlich von Langenpreising zur Verfügung. Die vorgesehene Ausgleichsfläche (ca. 1,05 ha) Fl.Nr. 2242, Gmkg. Langenpreising schließt direkt an die dort bereits bestehenden Ausgleichsflächen an. Die zusam-menhängenden Flächen sind im Besitz der Bundesstraßenverwaltung. Die Ausgleichsfläche liegt in einem biotopkartierten Komplex aus Feuchtwiesen, Gräben und Resten der ehemaligen Niedermoorvegetation. Südlich verläuft ein gut eingewachsener Graben mit geringer Wasserführung. Parallel zum südlich der Aus-gleichsfläche verlaufenden Wiesenweg befindet sich ein breiterer Graben. Im Osten befindet sich ein dichter, mit Goldrute durchsetzter Schilfröhrichtbestand. Die weite-ren, sich verzweigenden Grabenabschnitte sind geprägt durch einzelne Gehölzaufkommen, Kleinröhrichtausbildungen und einen höheren Anteil an mädesüßreichen Uferhochstaudenfluren. Flurstücke östlich der Ausgleichsfläche be-stehen aus Feuchtwiesen, Resten der Niedermoorvegetation, Großseggenrieden, Schilfbeständen und Resten von Pfeifengraswiesen. Sie stehen in Kontakt zu ge-nutzten Nass- und Feuchtwiesen mit seggen- und binsenreichen Vorkommen. Die Ausgleichsfläche selbst ist im östlichen Bereich geprägt durch mit Goldrute durchsetzte Flächen, starke Verbuschung (Schwarzer Holunder) und Hochstauden-säume feuchter Standorte im mittleren Bereich. Im westlichen Bereich findet sich gemähtes Grünland. Das Grünland wird durch einen Graben (biotopkartiert) vom nicht gemähten Bereich im Osten getrennt. Die biotopkartierten Bestände im Umfeld der Ausgleichsfläche besitzen aufgrund der vorhandenen Lebensraumstrukturen und Standortvoraussetzungen ein hohes ökologisches Entwicklungspotential und bieten günstige Rahmenbedingungen für das Gelingen von Biotopneuschaffungsmaßnah-men. Die angrenzenden Bestände mit höherer Wertigkeit dienen als wertvolle Liefer-biotope und Pufferflächen zur Minderung von Beeinträchtigungen durch angrenzende intensive Flächennutzungen. Aufgrund der Beeinträchtigung von der nördlich verlaufenden A 92 (Beeinträchti-gungskorridor von ca. 50 m beidseits der Autobahn) wird nur der südliche Teilbereich der Fläche als geeignete Ausgleichsfläche herangezogen. Die geplante Ausgleichs-fläche A/E 1 hat somit eine Größe von insgesamt 1,05 ha.

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Tab. 8: Zusammenstellung der Ausgleichsflächen

Ausgleichsfläche Flächengröße davon anrechen-bare Fläche

Ausgleichs-flächenbedarf

A/E 1 (Flurstück 2242, Gmkg Langenpreising)

1,05 ha 1,05 ha

A 2/CEF (nördlich der geplanten TR-Anlage)

0,81 ha 0,87 ha

0,77 ha 0,86 ha

Gesamtsumme 1,86 ha 1,92 ha

1,82 ha 1,91 ha

1,805 ha 1,869 ha

Hinweis: Geringfügig abweichende Flächenwerte im Vergleich zu den Tabellen 6 und 10 ergeben sich durch Abwei-

chungen bei der Rundung.

5.3 Sonstige landschaftspflegerische Maßnahmen

5.3.1 Schutzmaßnahmen

a) Baubetrieb - Allgemeine Schutzmaßnahmen

- Oberboden wird sachgerecht in Mieten gelagert - Sicherheitsvorschriften zur Minimierung von Bodenverdichtungen und zur

Verhinderung von Grundwasserbelastungen gemäß RAS-LP 2 ELA5 wer-den berücksichtigt

- Für die Baumaßnahmen wird eine Umweltbaubegleitung durchgeführt

- Maßnahme S 1 - Schutz von direkt angrenzenden nat urnahen Feldhecken Gehölzbeständen - Begrenzung des Baufeldes zum Schutz angrenzender Biotopflächen mit

ökologisch wertvollen Beständen - Wegfall bzw. Begrenzung der Arbeitsstreifen in diesen Bereichen und Er-

richtung von Bauzäunen in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung - Schutz der Gehölzbestände während der Baumaßnahme vor mechani-

schen Schäden, Überfüllungen und Abgrabungen durch entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung gemäß DIN 18920 und RAS-LP46

5 RAS-LP2: Richtlinie für die Anlagen von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Land-

schaftsgerechte Ausführung (RAS-LP-2) – Ausgabe 1993 ELA: Empfehlungen für die land-schaftspflegerische Ausführung im Straßenbau – Ausgabe 2013

6 DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen –

Ausgabe August 2002

RAS-LP4 – Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999

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- Maßnahme S 2 - Schutz von Tierarten des FFH-Gebie ts „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“ vor weitreichender Licht emission - Verwendung von Natriumdampfleuchten (oder in Bezug auf den Arten-

schutz vergleichbare Leuchten) - Optimierte Einstellung des Leuchtkegels der Lampen, um ein Abstrahlen

zur Seite oder nach Oben zu verhindern - Verwendung von Lampen mit geschlossenem Lampengehäuse (verhindert

das Einfliegen von Insekten)

- Maßnahme S 3 - Schutz von Lebensstätten beim Rode n und Freiräumen des Baufeldes - Die Fällung oder der Rückschnitt von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen,

Feldgehölzen oder -gebüschen erfolgt nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten von Vögeln im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Febru-ar; vorbehaltlich einer ausnahmsweisen Verlängerung bei besonderen Wit-terungsverhältnissen und nach örtlichen Angaben der Umweltbaubeglei-tung ökologische Baubegleitung.

- Baufeldfreimachung in der Agrarlandschaft (außerhalb der Gehölzbestän-de) im Zeitraum zwischen 15. August und 28./29. Februar zum Schutz bo-denbrütender Vogelarten (v. a. Feldlerche und Wiesenschafstelze).

5.3.2 Gestaltungsmaßnahmen

5.3.2.1 Zielsetzungen für die Gestaltungsmaßnahmen zur Wiederherstellung und Neu-gestaltung des Landschaftsbildes

Die Gestaltung des Landschaftsbildes erfolgt über die Freiräume der Tank- und Rastanlage. Diese Flächen dienen der möglichst guten optischen Einbindung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung von Erholungseignung und Erholungswegen. Daraus ergeben sich folgende Zielsetzungen: - Neugestaltung des Landschaftsbildes unter Einbeziehung der technischen Bau-

werke der A 92: Die technischen Bauwerke - die Tank- und Rastanlage selbst, die Anschlussstel-len, Lärmschutzwall und Überführungen - verändern die Geländegestalt und glie-dern die ebene Landschaft völlig neu, weshalb die landschaftliche Einbindung der Bauwerke zu einer Umgestaltung der Landschaft führt. Durch Gehölzpflanzungen wird die Landschaft deutlich stärker strukturiert und damit kleinteiliger und ab-wechslungsreicher gestaltet. Die bestehende landschaftliche Weite wird durch die Vielfalt der Strukturelemente ersetzt. Bei der Einbindung der Tank- und Rastanlage in die Landschaft werden gebiets-heimische Gehölze verwendet. Ansaaten erfolgen mit standortgerechten Saat-gutmischungen, soweit erhältlich, aus gebietsheimischen Beständen.

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G 1 Gestaltung und Eingrünung der Tank- und Rastanl age - Bei der Gestaltung der Tank- und Rastanlage ist sowohl die Einbindung in die

Landschaft als auch das Erleben der Rastanlage sowie des angrenzenden Landschaftsraumes aus der Sicht des Rastanlagenbesuchers zu berücksichti-gen. In den Freiflächen der Anlage werden Ruhe- und Aktionsbereiche Erho-lungsflächen angelegt. Die erhöhten Pflanzflächen für Einzelbäume in den Ent-wässerungsmulden zwischen den PKW-Parkreihen werden durch Betonmauern mit Sitzelementen gefasst, so dass Erholungsmöglichkeiten mit Beschattung im direkten Umfeld der PKW-Stellplätze zur Verfügung stehen. Die verschiedenen Bereiche werden durch niedrige Aufschüttungen von den Verkehrsflächen ab-geschirmt. Die Hügel dienen zusätzlich als Aussichtspunkt. Die zur Straße hin-gewandte Seite der Aufschüttungen wird mit Sträuchern bepflanzt. Bei der Ge-staltung der Erholungsräume sind geschlossene Baumgruppen, hainartige Baumpflanzungen sowie gehölzfreie Bereiche vorgesehen. Geschwungene Grasbänder aus hohen, schilfartigen Gräsern trennen Ruhe- und Aktionsberei-che voneinander. An den Grasbändern befinden sich Sitzgelegenheiten und Ti-sche. Die hohen Gräser erinnern an die ursprüngliche Niedermoorlandschaft und werden dem eher frischen Standort gerecht. Farbliche Akzente setzen die eingestreuten Stauden. Es werden vorrangig robuste Pflanzenarten gewählt, die mit dem frischen bis feuchten Standort zurechtkommen. Die Grasbänder werden, je nach Wüchsigkeit einmal pro Jahr gemäht. Südlich der Busstellplätze wird eine von West nach Ost verlaufende durchgän-gige Baumreihe gepflanzt.

- Die Einbindung der Rastanlage in die Landschaft erfolgt durch spezielle Ansaaten, Pflanzung von Einzelbäumen, Baumgruppen und Heckenpflanzun-gen mit abschnittsweiser Pflanzung von Baumgruppen. Dadurch entsteht ein weicher Übergang der Anlage in die offene weite Landschaft. Die kleinteiligen Landschaftselemente strukturieren das sonst eher monotone Landschaftsbild. Zwischen dem neugeplanten Feldweg und der Tank- und Rastanlage befindet sich ein 10 m breiter Streifen der für die Eingrünung der Anlage vorgesehen ist.

G 2 Landschaftsgerechte Einbindung des Lärmschutzwalls - Der Lärmschutzwall wird mit blütenreichen Wiesensaatmischungen angesät.

Am Böschungsfuß wird, in Anlehnung an die noch vorhandenen großen Weiden im Untersuchungsgebiet, eine Baumreihe mit Laubgehölzen gepflanzt. Die Baumpflanzung steht dem hohen Lärmschutzwall gegenüber und wird durch ihr Grünvolumen dessen optischer Dominanz vermindern. Straßenseitig werden Gebüsche und Gehölzgruppen gepflanzt.

G 3 Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung d er Verschnittflächen durch Anlage einer Streuobstwiese

- Die Gestaltung der Verschnittflächen südlich der A 92 im Bereich der Brücke wird nach landschaftsästhetischen und landschaftsökologischen Kriterien durchgeführt. Vorgesehen ist eine für die Kulturlandschaft typische Streuobst-wiese. Für die Obstbaumpflanzungen werden heimische, robuste Sorten (z.B. Roter Elser, Landsberger Sternrenette und Danziger Kant) oder Wildobstsorten verwendet. Die Obstbäume werden als Hochstämme im Pflanzabstand von ca. 10 m – 20 m gepflanzt. Zusätzlich wird in der Verschnittfläche extensiv zu pfle-gendes Grünland durch Ansaat mit speziell zusammengestellten Samenmi-schungen angelegt.

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G 4 Landschaftsgerechte Einbindung des Überführungs bauwerks - Der Damm des Überführungsbauwerks wird mit blütenreichen Wiesensaatmi-

schungen angesät. Am Böschungsfuß werden Einzelbäume in regelmäßigen Abständen gepflanzt. Für die Baumreihe wird gebietsheimisches Pflanzenmate-rial verwendet. Zur besseren Eingrünung werden die Außenseiten der Straßen-böschungen teilweise mit Gehölzgruppen gepflanzt. Um die Höhe der Überfüh-rungsrampen nicht zu betonen, geschieht dies nur auf der unteren Böschungshälfte.

G 5 Anlage von Trennelementen - Zwischen den südlichen Pkw-Parkständen und der Fahrspur zur Ausfahrt auf

die A 92 in Richtung München, werden räumlich wirksame Trennelemente er-richtet. Dies schafft für die Besucher, die die Pkw-Parkstände nutzten, eine räumliche Trennung zwischen ankommenden bzw. parkenden Fahrzeugen und Fahrzeugen, die die Tank- und Rastanlage gerade verlassen.

G 6 Heckenpflanzung im Norden der Anlage - Die vom Bauvorhaben betroffene Feldhecke ist bereits ein Ausgleich für die in

der Vergangenheit vorgenommene Flurbereinigung. Die Feldhecke wird nörd-lich der geplanten Tank- und Rastanlage, auf einer ca. 10 m breiten Fläche im Randbereich der geplanten Anlage wieder hergestellt.

5.4 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich

Die Beeinträchtigungen haben entsprechend der Ermittlung nach den Grundsätzen einen Ausgleichsflächenbedarf von insgesamt 1,805 ha 1,869 ha zur Folge (vgl. Kap. 4.5.2). Dieser wird durch Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung des Natur-haushaltes (A/E 1, A 2/CEF) mit einer anrechenbaren Fläche von insgesamt 1,82 1,91 ha (Gesamtfläche: 1,86 1,92 ha) abgedeckt. Die Überkompensation von 0,015 0,041 ha wird ggf. für andere Vorhaben im gleichen Naturraum herangezogen. Die Maßnahmen zur Gestaltung (G 1 bis G 4 G 6) dienen zur Wiederherstellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes.

5.5 Beurteilung der Ausgleichbarkeit aus naturschut zfachlicher Sicht

Gemäß § 15 BNatSchG gilt ein Eingriff dann als ausgeglichen, "wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederherge-stellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist". Die Wiederherstellbarkeit, d. h. die zeitliche Ersetzbarkeit der betroffenen Bestände, ist hierbei ein wichtiges Kriterium. Die Ausgleichbarkeit des Eingriffs wird anhand der ökologischen Bewertung und Wiederherstellbarkeit der beeinträchtigten Lebensräume sowie anhand des funktio-nalen und räumlichen Zusammenhanges der Kompensationsmaßnahmen mit den beeinträchtigten Strukturen und Funktionen wie folgt beurteilt: - Die Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung und des landschaftli-

che Funktionsgefüges finden in Lebensräume von lokaler ökologischer Bedeu-tung statt, die kurz- bis längerfristig in dem vom Eingriff betroffenen Land-schaftsraum wieder hergestellt werden können. In der Eingriffsermittlung (siehe Kap. 4.5.2) spiegelt sich dies auch darin wieder, dass ein Großteil der betroffe-

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nen Biotopbestände insgesamt mit dem Grundsatz 1.1, also als wiederherstell-bar mit kurzer Entwicklungszeit eingestuft wird. Bedeutsame Funktionsbeziehungen entlang des Sempt-Flutkanals und entlang der Sempt werden durch den Bau der Tank- und Rastanlage nicht beeinträch-tigt. Weitere Funktions- und Wechselbeziehungen von nicht gefährdeten oder wenig empfindlichen Arten sind überall im Gebiet vorhanden und haben eine unterordnete Bedeutung.

- Die Beeinträchtigungen der Naturgüter Wasser und Klima sind ausgleichbar bzw. werden durch die entsprechenden landschaftspflegerischen Maßnahmen auf den Ausgleichsflächen kompensiert.

- Für den Verlust des Bodens durch Versiegelung sind Ersatzmaßnahmen not-wendig (wegen langfristiger Bodenbildung). Die Kompensation erfolgt durch die Verbesserung der Bodenfunktionen auf den Kompensationsflächen.

- Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, des Naturgenusses und der Er-holung werden im Rahmen der Maßnahmen zur Gestaltung (G-Maßnahmen) auf den Freiflächen der Tank- und Rastanlage (u.a. Böschungen, Grünflächen, Verschnittflächen) soweit als möglich minimiert. Durch die A 92 besteht eine Vorbelastung des Landschaftsbildes, durch die Baumaßnahme ergibt sich je-doch eine zusätzliche Beeinträchtigung. Die großzügigen Grünflächen der Tank- und Rastanlage, die abwechslungsreiche Bepflanzung im Randbereich und die Pflanzflächen entlang der Verkehrswege sorgen für eine optimale Ein-gliederung der Anlage ins Landschaftsbild. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Mit der Realisierung der gesamten genannten landschaftspflegerischen Maßnahmen ist der mit dem Bauvorhaben verbundene Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 15 BNatSchG ausgeglichen bzw. es werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes gleichwertig ersetzt.

6 Waldrecht (Erhaltung des Waldes nach Art. 9 BayWa ldG)

Vom Vorhaben sind keine Waldflächen betroffen.

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7 Quellenverzeichnis

7.1 Verzeichnis der verwendeten Unterlagen

AßMAN, DIPL.-ING. O., Büro für Landschaftsökologie (1996): BAB A 92 München – Deggendorf Tank- und Rastanlage "Isartal", Umweltverträglichkeitsstudie für das Raumordnungsverfahren, Teilbeitrag zum Schutzgut "Pflanzen- und Tierwelt" BAYERISCHES LANDESAMT FÜR LANDWIRTSCHAFT (1999): Landwirtschaftliche Stand-ortkartierung (LSK) in Bayern BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE (Hrsg.): BayernViewer-Denkmal BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003 2016): Rote Listen gefährdeter Tiere Bayerns 2016: Rote Liste und Liste der Brutvögel Bayerns. Rote Liste und Ge-samtartenliste der Tagfalter (Lepidoptera: Rhopalocera) Bayerns. - http://www.lfu.bayern.de/natur/rote_liste_tiere/2016/index.htm. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (STAND 2010): Auszug aus der Artenschutz-kartierung Bayern; Landkreis Erding. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg. 1987 Dez. 2015): Biotopkartierung Bayern Flachland, Landkreis Erding. BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (Hrsg., 2003): Rote Liste gefährdeter Farn- und Blütenpflanzen Bayerns, bearb. v. Scheuerer + Ahlmer, Schriftenreihe Heft 165, München. BAYERISCHE STAATSMINISTERIEN DES INNERN UND FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (1993): Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (Hrsg. 2001): Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern für den Landkreis Erding BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (2006): NATURA 2000 - Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie, Stand März 2006 Feb. 2016, München. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (1998, HRSG. 2009): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. - Schriftenr. f. Landschaftspflege u. Naturschutz 55. Bonn - Bad Godesberg. BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009, HRSG.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. - Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1). Bonn - Bad Godesberg. Gemeinde Langenpreising: Flächennutzungsplan (Stand 2005) Gemeinde Berglern: Flächennutzungsplan (Stand 2009) KORNECK, D.; SCHNITTLER, M.; VOLLMER, I. (1996): Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands. - Schr.-Reihe für Vegetationskde. 28: 21 - 187. MEYNEN, E.; SCHMITHÜSEN, J. (1959): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, Selbstverlag der Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen. OBERFORSTDIREKTION MÜNCHEN (Stand 1997): Waldfunktionskarte Erding BAYERISCHE LANDESANSTALT FÜR WALD UND FORSTWIRTSCHAFT (Hrsg., 2016): digita-ler Auszug aus der Waldfunktionskarte Landkreis Erding REGIONALER PLANUNGSVERBAND MÜNCHEN (Stand 2002 Dez. 2014, 24. Änderung): Regionalplan für die Region München

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SCHOBER, Dr. H.M., Büro für Landschaftsarchitektur (2005): A 92 München – Deg-gendorf, Streckenabschnitt AS Erding – AS Landshut-Nord, Standortsuche für eine Tank- und Rastanlage, Variantenvergleich SEIBERT, P. (1968): Übersichtskarte der natürlichen Vegetationsgebiete von Bayern 1:500.000 mit Erläuterungen - Potentielle natürliche Vegetation. - Hrsg. Bundesan-stalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landespflege, Bad Godesberg, Schrif-tenreihe Vegetationskunde (3), Landwirtschaftsverlag GmbH, Hiltrup.

7.2 Angaben der Biotopkartierung

Für den Landkreis Erding wurde 2015 eine neue Biotopkartierung veröffentlicht(BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg. Dez. 2015): BiotopkartierungBayern Flachland, Landkreis Erding). Daher werden im Rahmen der Tektur vom28.04.2017 alle Angaben der Biotopkartierung ersetzt und aktualisiert.

7537-1004 Dämme des Sempt-Flutkanals mit Magerrasen und Gewässerbe-gleitgehölz sowie begleitenden Gräben nördlich der Straße nach Gaden Der Sempt-Kanal verläuft nördlich des Mittleren Isar-Kanals (durch Schleusen Umlei-tung möglich) nach Norden zur Isar und hat den Charakter eines Stillgewässers durch abgetreppte Stauhaltungen. Parallel zu den steilen und hohen Uferdämmen verläuft beidseitig ein Sickergraben. Lediglich die Uferböschungen in den Brückenabschnitten der A92 sind betoniert und bis auf die Stauwurzelbereiche besteht ein Kontakt der Gewässersohle zum anste-henden Boden. Das Biotop umfasst die gesamten Dämme östlich und westlich des Kanals inklusive der Sickergräben. Die Vegetationsabfolge ist von außen nach innen folgende: TF 03, 04: Die Sickergräben, die mit einer Schwimmblattvegetation aus Einfachem Igelkol-ben, Schmalblättrigem Merk und wenig Gelber Teichrose zu ca. einem Drittel be-wachsen sind, werden von Schilfröhricht gesäumt. Das Röhricht ist stark mit Drüsigem Springkraut durchsetzt. Es folgt auf der äußeren Dammböschung ein Streifen Gewässerbegleitgehölz aus Esche, Blutroter Hartriegel, Silberweide, Hop-fen, Holunder und Brombeere neben der wärmeliebenden Berberitze. TF 01, 02: Im Bereich der Dammkrone ist beiderseits eines Feldwegs ein artenreicher Halbtro-ckenrasen ausgebildet. Zum Aufnahmezeitpunkt war die Karthäusernelke aspektbildend. Die Grasschicht ist vergleichsweise wenig deckend (Aufrechte Tres-pe, Gewöhnliche und Felsen Fiederzwenke, Rotschwingel, Glatthafer, aber auch Knäuelgras). Büschel-Glockenblume, Großblütige Braunelle, Skabiose-Flockenblume, Weidenblättriges Ochsenauge und Echtes Labkraut sind Kennarten der Halbtrockenrasen (Mesobromion) auf der wertgebenden Dammkrone. Bemer-kenswert ist auch das Vorkommen der Heilwurz. Letzere stellt zusammen mit dem Gewöhnlichen Dost und Sichel-Schneckenklee Fragmente einer thermophilen Saumvegetation dar. Mit zunehmender Wassernähe geht die Vegetation auf der In-nenseite der Dämme in einen Röhrichbestand mit eingelagerten Hochstauden über. Arten sind hier dominierendes Schilf neben Rohrglanzgras, Mädesüß und Wasser-dost. Stellenweise kommt sehr viel Späte Goldrute auf. Ein weiterer Störzeiger sind Brombeerherden v.a. auf der Innenseite der Dämme. Insgesamt zeichnet sich das Biotop durch einen großen Artenreichtum v.a. innerhalb der Magerrasen aus. Dies stellt aufgrund des nach wie vor mageren Standorts ein Rückzugsgebiet für Magerrasenarten dar, da ansonsten der Nährstoffeintrag durch die intensive Landwirtschaft sehr hoch ist.

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7537-1006 Naßwiesen, Schilfröhricht und Weidengebüs ch am Nordrand des Viehlaßmooses Im Dreieck zwischen Autobahn im Nordwesten, Sempt-Flutkanal im Osten und einer Straße an der Grenze zum Naturschutzgebiet im Südwesten befindet sich ein groß-flächiges Biotop aus Weidengebüschen, Naßwiesen und Schilfröhricht. Nur ein rela-tiv kleiner Bereich im Westen wird intensiver als Fettwiese genutzt. Die Weidenge-büsche (TF 01 und 03) werden v.a. von Silber- und Grauweide aufgebaut. Der Unterwuchs besteht aus Rohr-Glanzgras, Brennessel, Drüsigem Springkraut und in trockeneren Abschnitten aus Wald-Reitgras. Die dem südlichen Weidengebüsch (TF 01) vorgelagerte Naßwiese (TF 02) ist durch dominierendes Rohr-Glanzgras neben Blaugrüner Binse, Arznei-Beinwell, Wolligem Honiggras, Sumpf-Schachtelhalm, Scharfem Hahnenfuß, Akeleiblättriger und Gelber Wiesenraute gekennzeichnet. Der größte Abschnitt der TF 03 wird von einem artenarmen Schilfröhricht bestimmt, welches kleinflächig von einem Bestand aus Blasensegge und Froschlöffel unter-brochen wird.

7537-1007 Naßwiesen, Schilfröhricht und Weidengebüs ch östlich des Vielaßmooses Teilfläche 03: Die größte Teilfläche im Norden wird im südlichen Drittel von einer Naßwiese aufgebaut mit Dominanz der Sumpfsegge. Dann folgt im mittleren Ab-schnitt ein Mosaikbestand aus Schilfröhricht und Weidengebüsch (Silber- und Grau-weide). Nach Norden begrenzt ein zum Aufnahmezeitpunkt noch nicht gemähter Waldsimsenbestand mit Sumpfsegge die Biotopfläche. Der Schilf- und der Waldsimsenbestand sollten gelegentlich gemäht werden, sonst verbuschen diese Bereiche immer mehr. Außerdem weist der Bestand noch fast kein Drüsiges Springkraut auf, welches aber bei fortschreitender Verbrachung bestimmt zu einem Problem werden könnte.

7537-1008 Semptlauf von Niederlern bis Troll (Landk reisgrenze) Das Biotop umfasst die Sempt mit begleitenden Gehölzen, Auwäldern, Hochstau-denfluren und Röhrichten von der TK-Grenze im Südwesten bei Niederlern bis zur Landkreisgrenze im Nordwesten bei Troll. Die Sempt ist hier ca. 7- 10 m breit und durchquert langsam fließend die Münchner Schotterebene. Das Querprofil, ein Kastenprofil, weist nur geringe Differenzierungen und damit Strukturierungen auf. Das Bachbett ist schlammig mit einem hohen Fein-kornanteil durch die Einträge der benachbarten, überwiegend ackerbaulich genutz-ten Flächen. Diverse Ausbaumaßnahmen, die z. T. schon ins Mittelalter zurückrei-chen, haben zu einer deutlichen Veränderung des Abflussgeschehens sowie zu einer Laufveränderung der Sempt geführt. Lediglich zwischen Langenpreising im Süden und der Landkreisgrenze im Norden (TF 1-4) sowie in einem relativ kurzen Abschnitt zwischen Zustorf und Langenpreising (TF 07) ist die Sempt als naturnah einzustufen. Hier weist sie einen gewunden Lauf und damit eine mäßig veränderte Linienführung ohne Verbauungen auf. Zwar fehlt auch hier weitgehend ein unregel-mäßiges Tiefen- und Breitenprofil, Ufererosionen und kleinere Anlandungen sind je-doch vorhanden. Darüber hinaus besteht die Ufervegetation in diesen Abschnitten überwiegend aus Auwäldern, kleineren Abschnitten mit Hochstaudenfluren sowie Gewässerbegleitgehölzen. Die in der Erstkartierung von 1985 vorhandene Gewäs-servegetation aus Kamm-Laichkraut, Untergetauchtem Igelkolben, Flutendem Hah-nenfuß und Teichfaden ist aufgrund des starken Nährstoffeintrags verschwunden. Der starke Nährstoffeintrag durch die intensive ackerbauliche Nutzung des gesam-ten Einzugsgebiets der Sempt führt auch dazu, dass sie eindeutig die WRRL (Euro-

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päische Wasserrahmenrichtlinie) Zielerreichung, den „Guten Ökologischen Zustand“ verfehlt (Quelle: Wasserwirtschaftsamt München). Außerdem ist die Fischfauna sehr reduziert, ebenfalls eine Folge des Nährstoffeintrags sowie der oben beschriebenen weitgehend fehlenden Strukturvielfalt. So waren in der Erstkartierung bspw. noch Nase und Äsche anzutreffen. Die Forderung nach der Errichtung eines Pufferstrei-fens sowohl für die gewässerbegleitende Vegetation als auch für die Flora und Fau-na des Fließgewässers ist entsprechend zum Erhalt und zur Verbesserung notwen-dig. Die dominante Vegetation entlang der Sempt ist ein Gewässerbegleitgehölz, das im Wesentlichen von Silber-Weiden, Eschen, Schwarzerlen und Spitzahorn aufgebaut wird. Die Krautschicht wird meist von Brennnessel dominiert, Kratzbeere, Rohr-Glanzgras, Kohldistel und Schilf können beigemengt sein. Auch Holunder und Hop-fen kommen vor. Diese Artenzusammensetzung entspricht zwar einem Auwald, al-lerdings fehlt den genannten Beständen der Grundwasseranschluss durch Druck-wasser bzw. ein zumindest gelegentliches Überschwemmungsereignis. Dies ist bei den Auwäldern im Biotop gegeben. Davon zeugen auch die dann stärker vertretenen Feuchte- bis Nässezeiger, wie Mädesüß, Schilf, Rohr-Glanzgras, Kohl-distel, Wasserdost und Sumpfsegge. Schmale Röhrichtstreifen finden sich entlang der Sempt v.a. in der TF 6. Hier fehlen die Gehölze. Das Fließgewässer wird von einem Schilfröhricht begleitet, das stark mit Drüsigem Springkraut und Brennnessel durchsetzt ist. Artenarme Hochstaudenfluren basierend auf der Gewöhnlichen Pestwurz sind nur sehr kleinflächig in TF 4 und 10 ausgebildet.

7537-1009 Schlottwiesen westlich Zustorf Die Schlottwiesen befinden sich zwischen der Sempt im Westen und Zustorf im Os-ten. Sie sind ein ehemaliges großflächiges Niedermoorgebiet, das den nordöstlichen Ausläufer des Viehlaßmooses bildet. Das Biotop stellt ein großflächiges Nasswiesengebiet dar, welches in der Erstkartie-rung nur fragmentarisch ausgebildet war. Offensichtlich hat eine entsprechende Ex-tensivierung zu dieser Entwicklung geführt, da der Standort noch entsprechend feucht ist. Allerdings sind auch trockenere Abschnitte vorhanden. Insgesamt handelt es sich um eine heterogene Naßwiese mit kleineren Schilfröhrich-ten, Waldsimsenbeständen, Hochstaudenfluren und zwei zentralen ehemaligen Fischweihern, die von Weidenbüschen und Schilf gesäumt werden Die Naßwiese wird entweder von der Sumpfsegge oder der Zweizeiligen Segge do-miniert. Die trockeneren Bereiche sind durch Wolliges Honiggras, Beinwell, Kohldis-tel, Mädesüß, Flatter und Blaugrüne Binse, Rohr-Glanzgras sowie Gelbe Wiesenrau-te gekennzeichnet. Letztere scheint hier im Norden des Landkreises ein Schwerpunktvorkommen zu haben. Grundsätzlich ist sie als Stromtalpflanze v.a. ent-lang des Unterlaufs der Isar, des Lechs, am Inn und an der Donau verbreitet. Zusammen mit Mädesüß, Roßminze und Zottigem Weidenröschen bildet sie die Hochstaudenfluren im Biotop. Durch die Brache sind die Hochstaudenfluren mit Brennessel und Später Goldrute durchsetzt. Letztere bildet z.T. Dominanzbestände aus, die nicht mehr biotopwürdig sind. Von daher sollten diese Brachestreifen tur-nusmäßig gemäht werden, um eine Auteutrophierung und Ausbreitung der Goldrute zu verhinden.

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7537-1010 Schlottgraben westlich Zustorf Der Schlottgraben stellt einen Quellgraben dar, der sich durch eine vergleichsweise wertgebende Gewässervegetation, angrenzende Hochstaudenfluren, Röhrichtbestände und Auwaldabschnitte auszeichnet. Echte Brunnenkresse, Gauchheil-Ehrenpreis sowie Wasserstern besiedeln das Fließgewässer. Gesäumt wird der Graben im Westen (TF 01) von einer Hochstaudenflur aus Roßminze, Kohldistel, Beinwell, Rohr-Glanzgras, Sumpfsegge, Blutweiderich, Kleinblütigem Weidenröschen, Mädesüß und Wasserdost in wechselnden Dominan-zen. Die Hochstaudenflur geht im Osten der TF in ein Rohrglanzgras-Schilfröhricht über, das dann von Schwarz- und Grauerle, Silberweide überstanden als Auwald anzusprechen ist. In diesem Abschnitt fällt durch die starke Beschattung die Was-servegetation aus (XU-Anteil). Die TF 2 und 3 im Osten sind reine Röhrichtbestände im Wechsel mit Sumpfseggenbereichen entlang des Grabens, die nur von einzelnen Silberweiden durchsetzt sind.

7537-1011 Pfeifengrasstreuwiese, Naßwiesen und Feuc htbiotopkomplex am Moosgraben bei Rosenau Teilfläche 1: Der Moosgraben ist ein intakter Quellbach, der sich offensichtlich noch durch eine gute Wasserqualität auszeichnet. Davon zeugt vor allem das Vorkommen von Armleuchteralgen. Das unverbaute Fließgewässer selbst weist unterschiedliche Strömungsgeschwindigkeiten in Länge und Breite, kleinere Anlandungen, Uferab-brüche und Totholzbereiche auf und ist damit sehr strukturreich. Im Süden wird das Gewässer im Wesentlichen von einem Auwald aus Schwarzerlen und Silberweiden begleitet wird. In seinem Verlauf nach Norden ist die Begleitvegetation deutlich hete-rogener mit Steif-Seggen- und Wunderseggenbulten, Schnabelseggebeständen, Schilfröhricht und Weidengebüschen aus Purpur-, Grau-, Schwarzwerdender Wei-de.

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Anhang

1 Vorbelastungs- und Beeinträchtigungszonen

In Abhängigkeit von den zu erwartenden Verkehrsbelastungen wurden entsprechend den Festlegungen in den "Grundsätzen für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG7 bei staatlichen Straßenbauvorhaben" die Breiten für die Beeinträchtigungszonen (jeweils ab Fahrbahnrand) festgelegt und im Be-stands- und Konfliktplan dargestellt. Sie sind, ebenso wie die zu berücksichtigenden Zonen mit Vorbelastungen, in nachfolgender Tabelle aufgeführt.

Tab. 9: Vorbelastungs- und Beeinträchtigungszonen

Straßensystem (DTV > 500)

Bestehende Straßen (Vorbelastungszonen gem. G 1.4)

DTV 2025 Zonenbreite

A 92 BAB A 92 München – Deggendorf AS Erding und AS Moosburg

> 10000 50 m

Geplante Straßen bzw. künftige Verkehrsbelastung von be-stehenden Straßen (Beeinträchtigungszonen gem. G 5)

DTV 2025 Zonenbreite

Neubau Tank- und Rastanlage Isartal 500 - 2000 10 m

Neubau Überführungsbauwerk > 2.000 – 5.000 20 m

7 Hinweis: aktuelle relevante Gesetzesgrundlage ist der § 15 BNatSchG

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2 Gegenüberstellung Eingriff / Ausgleich und Ersatz

Tab. 10: Gegenüberstellung Eingriff / Ausgleich und Ersatz

Eingriff Kompensation

Kon-flikt Nr.

Bau-km

Betroffener Bestand

a) land- und forstwirtschaftl. Nutzung

b) kartiertes Biotop mit Nr.

c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen

Art der Beeinträchtigung

- unmittelbare Veränderung

- Isolierung

- Entsiegelung

- Versiegelung

- vorüberg. unmittelb. Veränderung

- mittelbare Beeinträchtigung

betroffene Fläche

a) ohne Vorbelastung

b) mit Vorbelastung

Grund-satz

Faktor Flächenbedarf Ausgleich

a) Gesamtgröße

b) anrechenbare Fläche

Ersatz

a) Gesamtgröße

b) anrechenbare Fläche

Kurzbeschreibung

ausgleichbar nicht ausgleichbar Nr. Fläche Nr. Fläche

1 a) Acker und Ansaatgrünland, Dauergrünland

Versiegelung 5,356 5,490 ha

(davon 0,409 0,433 ha Fläche des Konzessio-närs)

3.1 0,3 1,607 1,647 ha

(davon 0,123 0,130 ha Fläche des Konzessio-närs)

A/E 1, A2/CEF

a) b) a) b)

1,05 ha 1,05 ha 0,81 ha 0,87 ha 0,77 ha 0,86 ha

Optimierung und Sicherung des Le-bensraumkomplexes von extensiv genutz-ten artenreichen Feuchtwiesen-Hochstaudenfluren-Komplexen Anlage von geeigne-ten Habitatstrukturen zur Sicherung der Population der Feld-lerche

1 a) Stauden, Ufer- oder Waldsaum Versiegelung 0,001 ha 3.1 0,3 0,000 ha

1 c) Staudenflur, Ufer- oder Waldsaum (Flurbereinigung)

Versiegelung a) 0,066 0,012 ha

1.1 1,0 0,066 0,012 ha

1 c) Staudenflur, Ufer- oder Waldsaum (Flurbereinigung) Dauergrünland

Versiegelung b) 0,023 0,024 ha

1.1/1.4 0,8 0,018 0,019 ha

1 c) Staudenflur, Ufer- oder Waldsaum (Flurbereinigung)

unmittelbare Veränderung a) 0,013 ha 1.1 1,0 0,013 ha

1 c) Staudenflur, Ufer- oder Waldsaum (Flurbereinigung) Dauergrünland

unmittelbare Veränderung b) 0,012 ha 1.1/1.4 0,8 0,010 0,009 ha

1 c) Hecke, naturnah (WH) Versiegelung a) 0,052 0,098 ha

1.1 1,0 0,052 0,098 ha

1 c) Hecke, naturnah (WH) unmittelbare Veränderung a) 0,021 0,043 ha

1.1 1,0 0,021 0,043 ha

1 c) Feldgehölz, naturnah (WO) unmittelbare Veränderung a) 0,011 ha 1.2 1,0 0,011 ha

1 c) Feldgehölz, naturnah (WO) unmittelbare Veränderung b) 0,002 ha 1.2 0,8 0,002 ha

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Eingriff Kompensation

Kon-flikt Nr.

Bau-km

Betroffener Bestand

a) land- und forstwirtschaftl. Nutzung

b) kartiertes Biotop mit Nr.

c) sonstige Biotope, sofern sie den Kriterien der Biotopkartierung entsprechen

Art der Beeinträchtigung

- unmittelbare Veränderung

- Isolierung

- Entsiegelung

- Versiegelung

- vorüberg. unmittelb. Veränderung

- mittelbare Beeinträchtigung

betroffene Fläche

a) ohne Vorbelastung

b) mit Vorbelastung

Grund-satz

Faktor Flächenbedarf Ausgleich

a) Gesamtgröße

b) anrechenbare Fläche

Ersatz

a) Gesamtgröße

b) anrechenbare Fläche

Kurzbeschreibung

ausgleichbar nicht ausgleichbar Nr. Fläche Nr. Fläche

1 c) Feldgehölz, naturnah (WO) Versiegelung a) 0,004 0,017 ha

1.2 1,0 0,004 0,017 ha

1 c) Feldgehölz, naturnah (WO) Versiegelung b) 0,002 0,007 ha

1.2/1.4 0,8 0,001 0,006 ha

1 c) Fließgewässer vorüberg. unmittelb. Veränderung 0,003 ha 4.1 0,5 0,002 ha

1 c) Feucht- und Nassgrünland vorüberg. unmittelb. Veränderung 0,016 ha 4.1 0,5 0,008 ha

1 c) Gewässer-Begleitgehölz, linear vorüberg. unmittelb. Veränderung 0,016 ha 4.2 0,5 0,008 ha

1 Straße, Weg, Fläche versiegelt Entsiegelung 0,017 ha 3.1 -0,3 -0,005 ha

Summen Konfliktbereich 1 und 2 0,059 0,090 ha

5,503 5,649 ha

1,805 1,869 ha

Gesamtsumme Naturhaushalt (GS 1-5) 0,059 0,090 ha

5,503 5,649 ha

1,805 1,869 ha

Grundsatz 7( Beeinträchtigung von Lebensräumen

von Tierarten mit größerem Arealanspruch)

Überbauung von Brutlebensräumen

- - 7 -

Grundsatz 8 (Landschaftsbild) - - 8 -

Gesamtsumme GS 1 bis GS 8 (Summen Eingriff ohne Entsiegelung)

0,059 0,090 ha

5,503 5,649 ha

1,805 1,869 ha

A/E 1, A2/CEF

a) b)

1,86 ha 1,92 ha 1,82 ha 1,91 ha

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3 Zusammenstellung der landschaftspflegerischen Maß nahmen

Tab. 11: Zusammenstellung der landschaftspflegerisc hen Maßnahmen

Nr. der Maß-

nahme

Maßnahmenbeschreibung Gesamt-fläche

Anrechen-bare Fläche

Allgemeine Schutzmaßnahmen - -

S 1 Schutz von direkt angrenzenden naturnahen Feldhecken Gehölzbeständen

- -

S 2 Schutz von Tierarten des FFH-Gebiets „Isarauen von Unterföh-ring bis Landshut“ vor weitreichender Lichtemission

- -

S 3 Schutz von Lebensstätten beim Roden und Freiräumen des Baufeldes

- -

G 1 Gestaltung und Eingrünung der Tank- und Rastanlage durch Anlage von naturnahen Baumgruppen, Einzelbäumen und ex-tensiv genutztem Grünland

ca. 6,8 6,4 ha -

G 2 Landschaftsgerechte Einbindung des Lärmschutzwalls durch Anlage einer Baumreihe

in G 1 enthalten -

G 3 Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung der Verschnittflächen durch Anlage einer Streuobstwiese

in G 1 enthalten -

G 4 Landschaftsgerechte Einbindung des Überführungsbauwerks durch Anlage einer Baumreihe und Entwicklung einer blütenrei-chen Wiese

in G 1 enthalten -

G 5 Anlage von Trennelementen in G 1 enthalten

G 6 Heckenpflanzung im Norden der Anlage 0,23 ha

Summe Gestaltungsmaßnahmen ca. 6,8 6,4 ha

-

A/E 1 Optimierung und Sicherung des Lebensraumkomplexes von extensiv genutzten artenreichen Feuchtwiesen-Hochstaudenfluren-Komplexen

1,05 ha 1,05 ha

A 2/CEF Anlage von geeigneten Habitatstrukturen zur Sicherung der Population der Feldlerche

0,81 ha 0,87 ha

0,77 ha 0,86 ha

Summe Ausgleichsmaßnahmen 1,86 ha 1,92 ha

1,82 ha 1,91 ha

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 92 München - Landshut Neubau der bewirtschafteten

Rastanlage Isartal bei Bau-km 39+500

Allgemeine Schutzmaß-nahmen

(S=Schutz-, G=Gestaltungs-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-,

CEF= vorgezogene Maßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: gesamter Baubereich

Konflikt Nr.: 1 und 2 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2 T)

Beschreibung: - Beeinträchtigungen von angrenzenden Arten und Lebensräumen, Böden, Grund- und Oberflächenwasser

durch den Baubetrieb

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T)

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Ziel/ Begründung der Maßnahme: - Minimierung hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung im Gesamtbereich der

geplanten Baumaßnahme - Vermeidung von Beeinträchtigungen von Boden, Grund- und Oberflächenwasser im Gesamtbereich der

geplanten Baumaßnahme Maßnahmenbeschreibung: - Oberboden wird sachgerecht in Mieten gelagert - Sicherheitsvorschriften zur Minimierung von Bodenverdichtungen und zur Verhinderung von Grundwasserbe-

lastungen gemäß RAS-LP 2 ELA* werden berücksichtigt - Für die Baumaßnahmen wird eine Umweltbaubegleitung durchgeführt * RAS-LP2: Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftsgerechte Ausführung

(RAS-LP-2) – Ausgabe 1993 ELA: Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau – Ausgabe 2013

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase

Flächengröße: -

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: -

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: -

Nutzungsänderung / -beschränkung -

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 92 München - Landshut Neubau der

bewirtschafteten Rastanlage Isartal bei Bau-km 39+500

S 1

(S=Schutz-, G=Gestaltungs-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-,

CEF= vorgezogene Maßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: siehe Maßnahmenbeschreibung

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2 T)

Beschreibung:

- Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung im Bereich von angrenzenden Biotop- und Gehölzbeständen während der Bauzeit

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T)

Schutz von direkt angrenzenden naturnahen Feldhecke n Gehölzbeständen Ziel/ Begründung der Maßnahme: Schutzmaßnahme zur Sicherung der Funktionsfähigkeit d es Naturhaushaltes: - Minimierung hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung der an das Baufeld an-

grenzenden Biotopstrukturen - Vermeidung von Schädigungen sowie von Störungen geschützter Tierarten im Wirkraum des Vorhabens - Minimierung hinsichtlich der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Arten- und Biotopausstat-

tung durch Schutz vorhandener, landschaftsbildprägender Gehölzbestände

Maßnahmenbeschreibung : - Begrenzung des Baufeldes zum Schutz angrenzender Biotopflächen mit ökologisch wertvollen Beständen - Wegfall bzw. Begrenzung der Arbeitsstreifen in diesen Bereichen und Errichtung von Bauzäunen in Abstim-

mung mit der Umweltbaubegleitung - Schutz der Gehölzbestände während der Baumaßnahme vor mechanischen Schäden, Überfüllungen und

Abgrabungen durch entsprechende Maßnahmen in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung gemäß DIN 18920 und RAS-LP4*

* DIN 18920 – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen – Aus-

gabe August 2002 RAS-LP4 – Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen,

Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn der Bauarbeiten (Strecke / Baufeldfreimachung) bis zum Abschluss der gesamten Bauarbeiten

Flächengröße: -

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: -

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: -

Nutzungsänderung / -beschränkung -

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 92 München - Landshut Neubau der bewirtschafteten

Rastanlage Isartal bei Bau-km 39+500

S 2

(S=Schutz-, G=Gestaltungs-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-,

CEF= vorgezogene Maßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: siehe Maßnahmenbeschreibung

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2 T)

Beschreibung:

- Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung im FFH-Gebiet „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“ (DE-7537-301)

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T)

Schutz von Tierarten des FFH-Gebiets „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“ vor weitreichender Lichtemission Ziel/ Begründung der Maßnahme: Schutzmaßnahme zur Sicherung der Funktionsfähigkeit d es Naturhaushaltes: - Minimierung hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung im FFH-Gebiet „Isarauen

von Unterföhring bis Landshut“ (DE-7537-301) - Vermeidung von Schädigungen sowie von Störungen geschützter Tierarten im Wirkraum des Vorhabens - Minimierung hinsichtlich der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Arten- und Biotopausstat-

tung durch Schutz vor weitreichender Lichtemission

Maßnahmenbeschreibung : - Verwendung von Natriumdampfleuchten (oder in Bezug auf den Artenschutz vergleichbare Leuchten) - Optimierte Einstellung des Leuchtkegels der Lampen, um ein Abstrahlen zur Seite oder nach Oben zu ver-

hindern - Verwendung eines geschlossenen Lampengehäuses

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn der Inbetriebnahme der Tank- und Rastanlage

Flächengröße: -

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: -

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: -

Nutzungsänderung / -beschränkung -

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 92 München - Landshut Neubau der bewirtschafteten

Rastanlage Isartal bei Bau-km 39+500

S 3

(S=Schutz-, G=Gestaltungs-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-,

CEF= vorgezogene Maßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: siehe Maßnahmenbeschreibung

Konflikt Nr.: 1 und 2 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2 T)

Beschreibung:

- Rodung bzw. Rückschnitt von Gehölzen im Rahmen der Baumaßnahmen - Beeinträchtigung von Individuen oder Lebensstätten bodenbrütender Vogelarten im Rahmen der Baufeld-

freimachung Eingriffsumfang:

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T)

Schutz von Lebensstätten beim Roden und Freiräumen des Baufeldes Ziel/ Begründung der Maßnahme: Schutzmaßnahme zur Sicherung der Funktionsfähigkeit d es Naturhaushaltes: - Minimierung hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung der durch Rodung betrof-

fenen Gehölzbestände - Minimierung hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Brutreviere bodenbrütender Vogelarten

Maßnahmenbeschreibung : Die Erforderlichkeit der folgenden Maßnahmen wird na ch örtlichen Angaben im Rahmen der Umwelt-baubegleitung festgelegt:

- Die Fällung oder der Rückschnitt von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Feldgehölzen oder -gebüschen erfolgt nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten von Vögeln im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Feb-ruar; vorbehaltlich einer ausnahmsweisen Verlängerung bei besonderen Witterungsverhältnissen und nach örtlichen Angaben der ökologische Baubegleitung

- Baufeldfreimachung in der Agrarlandschaft (außerhalb der Gehölzbestände) im Zeitraum zwischen 15.August und 28./29. Februar zum Schutz bodenbrütender Vogelarten (v. a. Feldlerche und Wiesenschaf-stelze)

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Mit Beginn der Bauarbeiten (Baufeldfreimachung)

Flächengröße: -

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: -

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: -

Nutzungsänderung / -beschränkung -

A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Tektur

12055-170428-U12-1-T-LBP-Text.doc Seite 50

Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 92 München - Landshut Neubau der bewirtschafteten

Rastanlage Isartal bei Bau-km 39+500

G 1

(S=Schutz-, G=Gestaltungs-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-,

CEF= vorgezogene Maßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: Im Randbereich der Tank- und Rastanlage: BAB-km 39,000 bis BAB-km 40,100

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2 T)

Beschreibung:

- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, von Erholung und Naturgenuss sowie des landschaftlichen Gefü-ges

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T)

Gestaltung und Eingrünung der Tank- und Rastanlage Ziel/ Begründung der Maßnahme: - Minimierung hinsichtlich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, Erholung und Naturgenuss sowie des

landschaftlichen Gefüges - Gestaltung der Freiflächen der Tank- und Rastanlage nach landschaftspflegerischen Kriterien

Maßnahmenbeschreibung : - Pflanzung von Einzelbäumen, Baum- und Strauchgruppen - Anlage von erhöhten Pflanzflächen für Einzelbäume in den Entwässerungsmulden zwischen den PKW-

Parkreihen. Die Flächen werden durch Betonmauern mit Sitzelementen eingefasst. - Pflanzung einer Baumreihe (z.B. Ulmus glabra) - Anlage von niedrigen Aufschüttungen, die straßenseitige Böschung wird mit Sträuchern bepflanzt - Anlage von Grasbändern aus höherwüchsigen, schilfartigen Gräsern, Stauden und Weidenbüschen (z. B.

Gräser: z.B. Miscanthus Sorten, Stauden: Sumpf-Schwertlilie, Blut-Weiderich, Sumpfdotterblume und Arznei-Baldrian)

- Ansaat von Landschaftsrasen im Bereich der Parkplätze und Gebäude und von artenreichem, extensiv zu pflegendem Grünland auf Flächen mit weniger intensiver Nutzung.

- Für Gehölzpflanzungen werden, soweit möglich gebietsheimische Gehölze verwendet

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während der Bauphase bzw. spätestens in der 1. Vegetationsperiode nach Abschluss der Bauarbeiten für die Tank- und Rastanlage

Flächengröße: ca. 5 6,4 ha

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand ca. 6,8 ha Künftiger Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland

Nutzungsänderung / -beschränkung -

A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Tektur

12055-170428-U12-1-T-LBP-Text.doc Seite 51

Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 92 München - Landshut Neubau der bewirtschafteten

Rastanlage Isartal bei Bau-km 39+500

G 2

(S=Schutz-, G=Gestaltungs-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-,

CEF= vorgezogene Maßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: Im Bereich zwischen der Tank- und Rastanlage und der A 92: BAB-km 39,000 bis BAB-km 40,100

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2 T)

Beschreibung:

- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, von Erholung und Naturgenuss sowie des landschaftlichen Gefü-ges

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T)

Landschaftsgerechte Einbindung des Lärmschutzwalls Ziel/ Begründung der Maßnahme: - Minimierung hinsichtlich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, Erholung und Naturgenuss sowie des

landschaftlichen Gefüges - Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung des Lärmschutzwalls

Maßnahmenbeschreibung : - Anlage einer Baumreihe mit Laubgehölzen. - Anlage von Gebüsch- und Gehölzgruppen auf der straßenseitigen Böschung. - Ansaat von artenreichen Wiesenbeständen. - Für Gehölzpflanzungen werden gebietsheimische Gehölze verwendet.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während der Bauphase bzw. spätestens in der 1. Vegetationsperiode nach Abschluss der Bauarbeiten für die Tank- und Rastanlage

Flächengröße: in G 1 enthalten

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland

Nutzungsänderung / -beschränkung -

A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Tektur

12055-170428-U12-1-T-LBP-Text.doc Seite 52

Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 92 München - Landshut Neubau der bewirtschafteten

Rastanlage Isartal bei Bau-km 39+500

G 3

(S=Schutz-, G=Gestaltungs-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-,

CEF= vorgezogene Maßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: Im Bereich der Brücke, südlich der A 92: BAB-km 39,800 bis BAB-km 39,900

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2 T)

Beschreibung:

- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, von Erholung und Naturgenuss sowie des landschaftlichen Gefü-ges

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T)

Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung der V erschnittflächen durch Anlage einer Streuobstwiese Ziel/ Begründung der Maßnahme: - Minimierung hinsichtlich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, Erholung und Naturgenuss sowie des

landschaftlichen Gefüges - Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung der Verschnittflächen

Maßnahmenbeschreibung : - Anlage von extensiv zu pflegendem Grünland durch Ansaat mit speziell zusammengestellten Samenmi-

schungen - Anlage einer Streuobstwiese. Für Obstbaumpflanzungen werden, soweit möglich heimische Obstgehölze

aus der Region verwendet (z.B. Roter Elser, Landsberger Sternrenette und Danziger Kant oder Wildobstsor-ten). Die Obstbäume werden als Hochstämme im Pflanzabstand von 10 m gepflanzt. Kann die Pflege der Obstgehölze nicht sichergestellt werden, wird auf andere Baumarten ausgewichen

- Für Gehölzpflanzungen werden gebietsheimische Gehölze verwendet

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während der Bauphase bzw. spätestens in der 1. Vegetationsperiode nach Abschluss der Bauarbeiten für die Tank- und Rastanlage

Flächengröße: in G 1 enthalten

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland

Nutzungsänderung / -beschränkung -

A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Tektur

12055-170428-U12-1-T-LBP-Text.doc Seite 53

Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 92 München - Landshut Neubau der bewirtschafteten

Rastanlage Isartal bei Bau-km 39+500

G 4

(S=Schutz-, G=Gestaltungs-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-,

CEF= vorgezogene Maßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: Im Bereich der Brücke, südlich der A 92: BAB-km 39,700 bis BAB-km 40,000

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2 T)

Beschreibung:

- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, von Erholung und Naturgenuss sowie des landschaftlichen Gefü-ges

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T)

Landschaftsgerechte Einbindung des Überführungsbauw erks Ziel/ Begründung der Maßnahme: - Minimierung hinsichtlich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, von Erholung und Naturgenuss sowie

des landschaftlichen Gefüges - Landschaftsgerechte Gestaltung und Einbindung des Überführungsbauwerks

Maßnahmenbeschreibung : - Anlage einer Baumreihe (z.B. Feldahorn, Mostbirne oder Eberesche) - Anlage von Gebüsch Gehölzgruppen im unteren Bereich der Böschungen - Ansaat zur Entwicklung einer blütenreichen Wiese - Für Gehölzpflanzungen werden, soweit möglich gebietsheimische Gehölze verwendet

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während der Bauphase bzw. spätestens in der 1. Vegetationsperiode nach Abschluss der Bauarbeiten für die Tank- und Rastanlage

Flächengröße: in G 1 enthalten

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland

Nutzungsänderung / -beschränkung -

A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Tektur

12055-170428-U12-1-T-LBP-Text.doc Seite 54

Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 92 München - Landshut Neubau der bewirtschafteten

Rastanlage Isartal bei Bau-km 39+500

G 5

(S=Schutz-, G=Gestaltungs-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-,

CEF= vorgezogene Maßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: Im Bereich der PKW-Parkstände

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2 T)

Beschreibung:

- Beeinträchtigungen durch Störung der an der Tank- und Rastanlage ankommenden Besucher durch Fahr-spur in Richtung Ausfahrt zur A 92.

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T)

Anlage von Trennelementen Ziel/ Begründung der Maßnahme: - Minimierung hinsichtlich Beeinträchtigung durch Störung der an der Tank- und Rastanlage ankommenden

Besucher im Bereich der Pkw-Parkstände. - Räumliche Trennung von Pkw-Parkständen und Fahrspur in Richtung Ausfahrt zur A 92.

Maßnahmenbeschreibung : - Anlage von Trennelementen

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während der Bauphase für die Tank- und Rastanlage

Flächengröße: in G 1 enthalten

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland

Nutzungsänderung / -beschränkung -

A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Tektur

12055-170428-U12-1-T-LBP-Text.doc Seite 55

Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 92 München - Landshut Neubau der bewirtschafteten

Rastanlage Isartal bei Bau-km 39+500

G 6

(S=Schutz-, G=Gestaltungs-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-,

CEF= vorgezogene Maßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: Im Norden an die Anlage angrenzend

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2 T)

Beschreibung:

- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, von Erholung und Naturgenuss sowie des landschaftlichen Gefü-ges

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T)

Heckenpflanzung im Norden der Anlage Ziel/ Begründung der Maßnahme: - Minimierung hinsichtlich Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, Erholung und Naturgenuss sowie des

landschaftlichen Gefüges - Minimierung der optischen Unruhe durch den zu erwartenden Verkehr innerhalb der Anlage - Wiederherstellung der Zielsetzungen der Flurbereinigung

Maßnahmenbeschreibung : - Pflanzung einer Feldhecke überwiegend aus Baumarten 2. Ordnung und Wildobstsorten - Pflanzung von Einzelbäumen

- Für Gehölzpflanzungen werden, soweit möglich gebietsheimische Gehölze verwendet

- Ansaat von artenreichem, extensiv genutztem Grünland zur Entwicklung eines Altgrassaumes

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während der Bauphase für die Tank- und Rastanlage

Flächengröße: 0,23 ha

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland

Nutzungsänderung / -beschränkung -

A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Tektur

12055-170428-U12-1-T-LBP-Text.doc Seite 56

Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 92 München - Landshut Neubau der bewirtschafteten

Rastanlage Isartal bei Bau-km 39+500

A/E 1

(S=Schutz-, G=Gestaltungs-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-,

CEF= vorgezogene Maßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: Flurstück 2242, Gmkg Langenpreising

Konflikt Nr.: 1 und 2 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2 T)

Beschreibung:

- Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung im Bereich von angrenzenden Biotopbeständen und von Funktionsbeziehungen

- Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T, Blatt 3)

Optimierung und Sicherung des Lebensraumkomplexes v on extensiv genutz-ten artenreichen Feuchtwiesen-Hochstaudenfluren-Kom plexen Ziel/ Begründung der Maßnahme: - Schaffung eines großflächigen, extensiv genutzten und artenreichen Feuchtwiesen-Hochstaudenfluren-

Komplexes mit eingestreuten Einzelbäumen und Feuchtgebüschen, in Anschluss an die bestehenden Feuchtlebensräume.

Maßnahmenbeschreibung : - Entwicklung und Optimierung der mageren Feuchtwiesen durch 2-schürige Mahd im Jahr. - Erhalt und Optimierung seggen- und binsenreicher Feucht- und Nasswiesen durch 1-schürige Mahd im Jahr. - Extensivierung von Dauergrünland durch anfangs 3-schürige Mahd im Jahr, Reduzierung auf 2

Mahddurchgänge nach den ersten drei Jahren. - Neophytenbekämpfung durch regelmäßige, abschnittsweise Mahd und Oberbodenabtrag Ausgraben der

nitrophilen Krautfluren. - Rodung und Entbuschung der aufkommenden Gehölze ( vor allem Schwarzer Holunder). - Abschnittsweise Mahd der bestehenden Feuchtwiesen Röhrichtbestände und Hochstaudenfluren.

Hinweise für die Unterhaltungspflege: - Pflege der Flächen mit Oberbodenabtrag Wiesenbestände durch ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr je nach

Wüchsigkeit (frühester Mahddurchgang ab 15. Juni, zwischen den Mahddurchgängen sollten mind. 2 Monate liegen).

- Pflege der seggen- und binsenreichen Bestände durch abschnittsweise, einschürige Herbstmahd (ab Anfang September).

- Mahd der Hochstaudenfluren und Röhrichtbestände im Herbst (ab Ende September/Anfang Oktober). - Anfallendes Schnittgut ist unmittelbar nach der Mahd von der Fläche zu entfernen. - Bei ungünstiger Witterung können Bereiche mit sehr nassen Bodenverhältnissen ausgespart werden.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Während der Bauphase bzw. spätestens in der 1. Vegetationsperiode nach Abschluss der Bauarbeiten für die Tank- und Rastanlage

Flächengröße: 1,05 ha, anrechenbare Fläche: 1,05 ha

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand 1,05 ha Künftiger Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland

Nutzungsänderung / -beschränkung -

A 92 Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Tektur

12055-170428-U12-1-T-LBP-Text.doc Seite 57

Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

A 92 München - Landshut Neubau der bewirtschafteten

Rastanlage Isartal bei Bau-km 39+500

A 2/CEF

(S=Schutz-, G=Gestaltungs-, A=Ausgleichs-, E=Ersatz-,

CEF= vorgezogene Maßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: Flurstück 3727 3725 (TF), 3736 3737 (TF), 3743 (TF) und 3747 (TF), Gmkg Langenpreising

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.2 T)

Beschreibung:

- Verlust und Beeinträchtigung von Lebensräumen der Feldlerche und der Wiesenschafstelze im Bereich nörd-lich der geplanten Tank- und Rastanlage

- Beeinträchtigung der Arten- und Biotopausstattung

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlage 12.3 T, Blatt 1)

Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zur Sicherung der Fu nktions- und Leis-tungsfähigkeit des Naturhaushaltes Ziel/ Begründung der Maßnahme: - Vorgezogene Lebensraumoptimierung für die Feldlerche und für die Wiesenschafstelze zur Sicherung der

lokalen Brutpopulationen

Maßnahmenbeschreibung : - Anlage von Blühstreifen mit mehreren kleinflächigen, nahezu vegetationsfreien Bereichen

i. d. Regel einmalige Mahd pro Jahr; Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel Blühstreifen aus niedrigwüchsigen Kräutern sowie seltenen Ackerwildkräutern (der Grasanteil wird möglichst gering gehalten), Verwendung von autochthonem oder regionalem Saatgut wenn möglich

- Anlage einer an allen Seiten des Blühstreifens angrenzenden Schwarzbrache (offenliegender, vegetationslo-ser Oberboden), mind. Breite: 2 m Regelmäßige Bodenbearbeitung (z.B. grubbern) erforderlich, Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel

- Erforderliche Mindestgröße des Blühstreifens mit angrenzender Schwarzbrache: 10 m x 100 m

Hinweise für die Unterhaltungspflege: - Blühstreifen je nach Aufwuchs regelmäßig mähen und bei Bedarf nachsäen, um Verunkrautung zu verhin-

dern; erste Mahd im Jahr nicht vor Ende Mai - Regelmäßige Bodenbearbeitung bis Ende März, weitere Bodenbearbeitungen ab Ende August/Anfang Sep-

tember

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: Vor Beginn der Brutsaison der Feldlerche im Jahr der Bauarbeiten für die Tank- und Rastanlage

Flächengröße: 0,81 0,87 ha, anrechenbare Fläche: 0,77 0,86 ha

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand 0,00 ha Künftiger Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland

Flächen Dritter 0,81 ha 0,87 ha

Grunderwerb 0,81 ha 0,87 ha

Künftige Unterhaltung: Bundesrepublik Deutschland

Nutzungsänderung / -beschränkung -


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