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Media-Daten 2019 - organisator.ch · Media-Daten 2019 Werbemarkt Kömedia AG Geltenwilenstrasse 8a,...

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Media-Daten 2019 Werbemarkt Kömedia AG Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St. Gallen Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93 [email protected], www.kömedia.ch mit Leidenschaft Praxisnah. Abonniert. Beglaubigt Eine Publikation der Galledia
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Media-Daten 2019 Werbemarkt

Kömedia AG

Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St. Gallen

Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93

[email protected], www.kömedia.ch

mit LeidenschaftPraxisnah. Abonniert. Beglaubigt

Eine Publikation derGalledia

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// ORGANISATOR //

ProfilLeserschaftsanalyse≥ Budgetentscheidung

≥ Funktion im Unternehmen

≥ Weitere Personen, die in einer Ausgabe lesen

≥ Betriebsgrösse nach MA

Charakteristik ORGANISATOR Kompetent. Praxisorientiert und Szenennah. Der ORGANISATOR

bereitet in 10 Ausgaben pro Jahr die wesentlichen Themen für

Geschäftsführer und Führungskräfte von KMU auf. Die Redaktion

setzt gleichermassen auf Breite und Tiefe und präsentiert praxisori-

entierten Inhalt in den Bereichen Leadership, Personalführung und

-management, Marketing, Informationstechnologie und Recht.

Beim Schwerpunktthema werden aktuelle Fragestellungen behan-

delt. In den ständigen Rubriken findet eine vertiefte Berichterstat-

tung statt. Die Titelgeschichte befasst sich mit «Menschen in KMU»

und blickt hinter die Kulissen.

Charakteristik Fit im JobAls Weiterführung des Magazins «Fit im Job» behandelt der ORGA-

NISATOR in einem integrierten Sonderteil aktuelle Themen rund

um Gesundheitsförderung im Betrieb, Prävention, Arbeitssicherheit,

Work-Life-Balance und weitere Fragen rund um ein gesundes

Verhältnis zu Arbeit und Beruf. Mit praxisnahen Anregungen werden

dabei nicht nur die Geschäftsleitung, sondern explizit auch HR-Ver-

antwortliche

=

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// ORGANISATOR //

InhaltSchwerpunkt behandelt relevante und aktuelle Themen, die Führungskräfte und Geschäftsführende strategisch, operativ oder in anderer Form beschäf-tigen oder beschäftigen werden. Expertenberichte sowie Fallbeispiele runden die redaktionelle Bericht-erstattung ab.

ICT Wohl kaum ein Geschäftsfeld verändert sich so rasant wie die Informationstechnologie. Der digitale Wandel ist allgegenwärtig. Wichtig für jeden Unterneh-mer sind deshalb Kenntnisse über die aktuellen Trends und Produkte. Anwendungsbeispiele sowie Fachberich-te stehen denn auch im Zentrum dieser Rubrik.

Fit im Job. Die Mitarbeitenden sind das wahre Kapital des Unternehmens. Entsprechend gilt es ihnen Sorge zu tragen, damit sie fit in ihrem Job und damit dem Betrieb nachhaltig erhalten bleiben. Praktische Tipps sowie Beiträge von Fachexperten vermitteln Unterstüt-zung in allen Fragen rund um betriebliches Gesund-heitsmanagement.

Dossier. In jeder Ausgabe widmet sich ein Dossier wiederkehrenden Themen rund um die operative Unternehmensführung. Aktuelle Informationen sowie Hintergrundberichte, Interviews, Portraits, Reportagen vermitteln den Lesern Unterstützung und Gedanken-anstösse für die Praxis.

Ständige Themen und RubrikenUmfasst aktuelle Themen ergänzend zum Schwerpunktthema oder nach Relevanz in folgenden Rubriken:

Unternehmensführung: Entrepreneurship, Vision & Strategie, Organisation

Marketing: Online-Marketing, E-Business, Social Media, After Sales Services, PR, Corporate Identity

Finanzen: Steuern & Abgaben, Controlling, Liquiditätsmanagement,Versicherungen, Vorsorge

Recht: Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wirtschaftspolitik,Datenschutz

Leadership: Management-Techniken, Selbstmanagement, Persönlich-keitsbildung

HRM: Recruiting, Personalmanagement, Team-Building, Coaching,Mentoring, Kommunikation

International: Exportrisiken, Zölle, interkulturelle Führung, Logistik, Outsourcing

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// ORGANISATOR //

Erscheinungs- und RedaktionsprogrammNr.

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3

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12

Erscheinung

08.02.2019

22.03.2019

26.04.2019

24.05.2019

21.06.2019

23.08.2019

20.09.2019

18.10.2019

15.11.2019

13.12.2019

Anzeigen-schluss

18.01.2019

01.03.2019

05.04.2019

03.05.2019

31.05.2019

02.08.2019

30.08.2019

27.09.2019

25.10.2019

22.11.2019

Sonderpublikationen

Bildungsmarkt Schweiz: Ein Kom-pendium für Bildungsverantwort-liche in KMU

Sonderteil 100 Jahre ORGANISATOR: Unternehmensführung im Wandel: Vom Patron zum kollegialen Chef

Sonderteil 100 Jahre ORGANISATOR: Kundenbeziehungsmanagement im Wandel. Vom Geschäftsbrief zur E-Mail

IT & Business Software Der Ratgeber für zielführende IT-Investitionen

KMU-Monitor 2018: Wie Schweizer KMU ihre Lage einschätzen 100 Jahre ORGANISATOR: Mitarbeiterführung im Wandel. Von der Akkord-Arbeit zur Workplace 4.0

Messen

Prix SVC Espace Mittelland, 19.03.2019

Aussenwirtschaftsforum, 26.03.2019 Personal Swiss, 02.-03.04.2019

Digital Economic Forum, 09.05.2019

Business Innovation Days

Schweizer KMU-Tag, 25.10.2019

Prix SVC Nordschweiz, Basel

Internationales Alpensym-posium, Interlaken

Ständige Themen und Rubriken

In jeder ORGANISATOR-Ausgabe stehen ferner Beiträge zu folgenden Themengebieten im Fokus:

≥ Unternehmensführung (Vision, Strategie, Innovations-

und Wissensmanagement, Projektmanagement)

≥ Marketing (Werbung und PR, After-Sales-Service, POS- Gestaltung)

≥ Finanzen (Investieren, Finanzieren, Anlegen, Steuern etc.)

≥ Recht (Arbeitsrecht, Gesellschafts recht, internationale Gesetzgebun- gen, Handels- und Vertragsrecht etc.)

≥ International (Märkte, globales Supply Chain Management, Expats etc.)

≥ Leadership (Führungs- und Managementtechniken)

≥ HRM (Rekrutierung, Personalad- ministration, Arbeitsrecht, Aus- und Weiterbildung etc.)

Schwerpunktthema

Firmen gründen: rechtliche Fragen, Star-tup-Förderung, Finanzierung

Agile Organisation & Arbeit 4.0: Führungsmethoden wie SCRUM, Holacracy, Lean Management, Design Thinking, Co-Working

Energie & Umwelt: Ressour-cen optimieren, ökologische Produktion, Umwelt-Zerti-fizierungen, Nutzfahrzeuge ökonomisch und ökologisch einsetzen

Finanz- und Steuerplanung, Controlling: Buchhalterische Herausforderungen meistern 100 Jahre ORGANISATOR: Kaufmännische Expertise gestern – heute – morgen

Familienunternehmen: Führung, Organisation, Nachfolgeplanung

Kunden- und Mitarbeiterge-schenke, Incentives

Werben & Kommunizieren: PR-Strategien, Audiovisuelle Kommunikation, Digital Signage100 Jahre ORGANISATOR: Marketing gestern – heute – morgen

KMU-Tag 2019

Immobilien & Facility Management: Bauen, modernisieren, Unterhalt, Co-Working-Spaces (Betrieb und Arbeitsorganisation)

Human Resources: Rekrutie-rung, Talent Management, Employer Branding100 Jahre Organisator: Rekrutierung gestern –

IT

Internet of Things: Aktuelle Entwicklungen

IT-Sicherheit: Risikomanagement, Business Continuity Management

Business Software I: Lösungen für Zeiterfas-sung, Betriebsdatenerfas-sung, Personaldaten-Ver-waltung

Data Management: Data Storage, Datenschutz

Business Software II: CRM- und Shop-Lösungen

Dokumenten-Manage-ment: Archivlösungen – datenschutzkonform und revisionssicher

Business Software III: ERP-Systeme

Künstliche Intelligenz: Smarte Technologien für Geschäftsprozesse

Industrie 4.0: Prozessautomation, Lö-sungen für „Losgrösse 1“

Blockchain: Möglichkeiten und Grenzen

Fit im Job

Prävention: Krankheitsfälle vermeiden, Warnsignale für Burnout erkennen, Stressmanagement, gesunde Ernährung

Mitarbeitergespräche führen: Feedback geben, motivieren, beurteilen

Führung & Teambuilding: Workshops, Trainings, Events für besseren Team-Spirit

50+: Generationen-Ma-nagement, Fit bleiben im Arbeitsprozess

Selbstmanagement: Resilienz-Fähigkeit trainieren

Erholen & Relaxen: Massnahmen für die ideale Work-Life-Balance, Pausen richtig nutzen, gesund Essen und Trinken

Arbeitssicherheit: Freizeitunfälle vermeiden

Psychische Gesundheit: Faktoren für ein gesundes Arbeitsklima, Work-Li-fe-Balance

Business & Style: Der richtige Auftritt zu jedem Anlass

Ergonomie am Arbeits-platz: Gesund sitzen & stehen, Beleuchtung & Akustik am Arbeitsplatz

Dossiers

KMU Business Travel: Geschäftsreisen, Ge-schäftsautos, Incentive-Reisen, Tagungen und Events durchführen100 Jahre ORGANISATOR: Geschäfts-reisen gestern – heute – morgen

KMU International: Exportieren/Importieren, Logistik, Supply Chain Management100 Jahre ORGANISATOR: Aussenhandel gestern – heute – morgen

KMU & Gesundheit („Krankenkassen-Spe-cial“): Taggeldversicherungen, Gesund-heitsdienstleistungen für KMU100 Jahre ORGANISATOR: Mitarbeiter-gesundheit gestern – heute – morgen

Pensionskassen-Special: Berufliche Vorsorge für Kader und Mitarbeitende

KMU Office: Ergonomie und Effizienz in Büro und Home Office (Mobiliar, Büroge-räte, Verbrauchsmaterial), Smart Work100 Jahre ORGANISATOR: Büroein-richtung gestern – heute – morgen

KMU-Weiterbildung: Fachkurse, Sprachrei-sen, Trainings, Seminare100 Jahre ORGANISATOR: Aus- und Wei-terbildung gestern – heute – morgen

KMU Auto & mobil: Firmenwagen, Nutz-fahrzeuge, Flottenmanagement, Shared Mobility Services

KMU Security: Versicherungen, Business Continuity Management, Risikomanage-ment, Wirtschaftskriminalität100 Jahre ORGANISATOR: Sicherheit gestern – heute – morgen

KMU Digital: E-Business (Social Media Marketing, E-Procurement, E-Recruiting, E-Finance, Digital Signage etc.)100 Jahre Organisator: POS gestern – heute - morgen

Nachfolgeregelung: Nachfolge und Ruhe-stand planen, Vorsorge, Erbrecht

Redaktionelle Themenwelten Hauptpublikation

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// ORGANISATOR //

Preise/Formate Gültig ab 1.1.2019

Heftformat: 210 × 297 mm / Satzspiegel: 181 × 267 mm *randangeschnitten (+ allseitig 3 mm Beschnitt)

Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut BuchhaltungAllgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch

Rabatte≥ Wiederholungsrabatt 3 x 5%, 5 x 10%, 10 x 15%

Beilagen/Beihefter≥ Beilage lose Werbewert 4'800.–≥ Postaltaxen bis 50g 990.–≥ Technische Kosten 250.–≥ Zick-Zack-Falz (Mehrkosten) 250.–≥ Aufgeklebte Karte 1'500.–

Beihefter Heftmitte Werbewert 5'300.–Technische Kosten 400.–

Zuschläge/BK≥ Umschlagseiten 10%≥ Textplatzierte Inserate 10%≥ BK vom Kundennetto 5%Alle Zuschläge sind Rabatt- und BK berechtigt, ausser technische Kosten/Postaltaxen.

1/1 Seite181 × 267 mm*210 × 297 mm4-farbig 5'700.–

1/2 Seite88 × 267 mm*105 × 297 mm4-farbig 3'750.–

1/4 Seite88 × 131 mm*105 × 149 mm4-farbig 2'600.–

1/4 Seite181 × 63 mm*210 × 81 mm4-farbig 2'600.–

1/2 Seite181 × 131 mm*210 × 149 mm4-farbig 3'750.–

1/8 Seite88 × 63 mm*105 × 81 mm4-farbig 1'380.–

1/3 Seite181 × 86 mm*210 × 104 mm4-farbig 3'070.–

1/3 Seite57 × 267 mm*74 × 297 mm4-farbig 3'070.–

1/4 Seite41 × 267 mm*58 × 297 mm4-farbig 2'600.–

2/1 Seite386 × 267 mm*420 × 297 mm4-farbig 10'260.–

2/ 1/2 Seite386 × 131 mm*420 × 149 mm4-farbig 6'500.–

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// ORGANISATOR //

Sonderformate Gültig ab 1.1.2019

Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut BuchhaltungAllgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch

Coverlasche/Flying Page

2 x 1/2 SeiteFormat: 313 (105/208) x 297 mm*Werbewert: 5'800.–Produktion/TK: 660.–

Banderole

Format: ca. 428 x 50 – 80 mm*Werbewert: 6'300.–Produktion/TK: 2'150.–

Gatefolder

2 x 1/1 SeiteFormat: 624 (210/208/206) x 297 mm*Werbewert: 9'600.–Produktion/TK: 680.–

Sticker/Aufkleber

Format: A6, weitere Format auf AnfrageWerbewert: 6'300.–Produktion/TK: 1'500.–

CoverCover

Umhefter

4 x 1/2 SeiteFormat: 210 (105/105) x 297 mm*Werbewert: 9'600.–Produktion/TK: 810.–

Umhefter

4 x 1/1 Seite (Gestaltung nach Absprache)Format: 420 (210/210) x 297 mm*Werbewert: 14'000.–Produktion/TK: 1'100.–

*randangeschnitten (+ allseitig 3 mm Beschnitt)

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// ORGANISATOR //

Auflage 8'600 Exemplare

AuflagestrukturTotal verkaufte Auflage (WEMF 2018) 4'812 Ex.davon bezahlte Abonnements 2'955 Ex.davon Pflichtabonnements 981 Ex.davon Einzelverkauf 99 Ex.davon Gratisauflage 777 Ex.

Total gratis vertriebene Auflage 3'788 Ex.

≥ adressierter Direktversand an CEOs, HR-Verantwortliche, Bereichsleiter

≥ KMU-relevante Messen, Veranstaltungen, Events

≥ Aus- und Weiterbildung (Professoren, Fachlehrer, Studierende) an Universitäten und Fachhochschulen

≥ Journalisten, Opinion Leaders

≥ Kooperationspartner – wir setzten auf langfristige Kooperationen, z.B. mit dem Verband Personal- und Ausbildungsfachleute VPA, Swiss Venture Club SVC sowie dem Schweizer KMU-Tag

Technische Daten

Erscheinungsweise 10-mal jährlich, 101. Jahrgang

Druck Bogenoffset

Druckunterlagen highend PDF für Offsetdruck, Belichtungsauflösung

2400 dpi, 100er-Raster

Heftformat 210 × 297 mm

Format Beilagen 205 x 292 mm (max.), 105 x 148 mm (min.)

Format Beihefter 4 oder 8 Seiten in der Heftmitte mit Greiffalz hinten

10 mm. Minimalformat 210 x 297 mm plus 5 mm Beschnitt rundum.

Zick-Zack-Falz mit Mehrkosten.

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// ORGANISATOR //

Publireportagen

Produkte- und Dienstleistungs-vorstellungen von Unternehmen In manchen Fällen bedarf ein erfolgs-orientierter Werbeauftritt einer komplexerenKommunikationsform. Diesem Begehren wirdmit der Möglichkeit einer Publireportage, ein- gebettet im redaktionellen Umfeld Rechnunggetragen.

≥ Grafisch klar gekennzeichnet.

≥ Optisch klar wahrnehmbar.

Die Gestaltung durch den Verlag ist vorge-geben. Ein Korrekturlauf ist jeweils im Preis inkludiert.

Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut BuchhaltungAllgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch

Publireportage Mini

Technische Daten1/1 Seite, 4-farbigAnzahl Zeichen: ca. 3'750 inkl. Leerzeichen und 1 Bild

PreiseWerbewert 4'500.–Inkl. Redaktion, Korrektorat, Layout und Produktion, 1 Korrekturlauf

Online-AufschaltungWerbewert 650.–Bearbeitung 250.–SEO-Optimierung 250.–

Eintrag in Hauptrubrik plus 2 Unterrubriken

Publireportage Maxi

Technische Daten2/1 Seite, 4-farbigAnzahl Zeichen: ca. 6'000 inkl. Leerzeichen + 1-2 Bilder

PreiseWerbewert 6'600.–Inkl. Redaktion, Korrektorat, Layout und Produktion, 1 Korrekturlauf

Online-AufschaltungWerbewert 650.–Bearbeitung 300.–SEO-Optimierung 250.–

Eintrag in Hauptrubrik plus 2 Unterrubriken

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// ORGANISATOR //

Sonderpublikationen

Bildungsmarkt SchweizGut ausgebildete Fachkräfte sind das Kapital je-

des Unternehmens. Doch welche Weiterbildung

führt zu welchem Ziel? Wo findet man die richti-

gen Weiterbildungsangebote? Diese Publikation

soll als Erstinformations-Instrument dienen.

Neben grundsätzlichen Themen werden Karrie-

rebeispiele, berufsspezifische Weiterbildungen,

Fachhochschul-Lehrgänge, Bildungsinstitute

usw. in Wort und Bild dargestellt.

IT & Business SoftwareDie Publikation IT & Business Software soll

als Werkzeug für die Erstinformation bei einer

geplanten Investition für Führungskräfte

und Entscheider in KMU dienen. In Fachbei-

trägen äussern sich Experten zu aktuellen

Fragestellungen rund um die Evaluation und

Implementierung von Business Software und

anderen IT-Lösungen. Ferner erhält der

Leser eine Übersicht über Anbieter und Pro-

dukte in Form von aussagekräftigen Portraits.

KMU-MonitorEinmal im Jahr fühlen wir den Puls der

Schweizer KMU. Zu den Herausfoderungen

der Gegenwart und der Zukunft werden

Entscheider aus KMU verschiedenster Bran-

chen mittels persönlichen Interviews befragt.

Durch eine zusätzliche Online-Befragung

werden rein statistische Daten direkten

Unternehmer-Aussagen gegenübergestellt.

Daraus ergibt sich ein differenziertes Stim-

mungsbild der Schweizer KMU.

TITELSTORY Peter Merz von GIA Informatik: SAP und mehr 04

IT-INFRASTRUKTUR Co-Location als Option 12

ANWENDUNGEN Datenmanagement und ERP-Software 14

TOPSOFT 2018 Den Fächer öffnen 22

© M

arti

n Ba

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SPECIAL 2018

IT & BUSINESS SOFTWARE

© Alexander Limbach - Fotolia.com

KMU KURZ BEFRAGT Arbeit 4.0 und mehr 03

INTERVIEW «Schweizer Tugenden sind viel wert» 04

GESUNDHEITSBRANCHE Unter Beobachtung 10

HANDEL Im Wandel 12

SPECIAL 2018

KMU-MONITOR

INTERVIEW Die Karriere «designen» 4

BILDUNGSPOLITIK Wie weiter mit der Weiterbildung? 8

WEITERBILDUNG Neue MAS, DAS und CAS 14

BILDUNGSMANAGEMENT Unternehmens-Academy 20

© la

ssed

esig

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– Fo

tolia

.com

BILDUNGSMARKT SCHWEIZ SPECIAL 2018

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// ORGANISATOR //

Online

AktualitätDer Nutzen für die Leser ist insbesondere die Aktualität und erlaubt eine

schnelle Publikation der neuesten Ereignisse. Aktualitäten werden auch

im Newsletter gestreut, welcher wöchentlich am Freitag versendet wird.

Für die nötige Qualität sorgt das Redaktionsteam.

ZielgruppeDie Leser der crossmedialen Publikationen von «ORGANISATOR» sind

Geschäftsleitungsmitglider, VR-Mitglieder, Berater, HR-Verantwortliche

und Führungskräfte in KMU.

WerbenutzenDie klare Ausrichtung auf die Zielgruppe «Führungsstufe KMU» ermög-

licht Werbung ohne Streuverluste. Die Website ist somit die ideale Ergän-

zung zu den Anzeigenschaltungen in der Fachzeitschrift.

TrafficPage Impressions / Monat: 9'700

Unique Clients / Monat: 6'200

New Visits: 3/4

Returning Visits: 1/4

Newsletter Abonnenten: 3'800

Durchschnittliche Öffnungsrate: 24% – 28%

Charakteristikwww.organisator.ch ist das Online-Journal der KMU-Fachzeitschrift

«ORGANISATOR». Neben KMU-Branchen-News konzentriert sich

das Journal auf vier Schwerpunkte. In den Rubriken Management

und Unternehmensführung, IT&Business Software, Aus-/Weiterbil-

dung und Unternehmen erhalten Leser aktuelle Informationen zu

ihren Spezialgebieten. Studien, Praxis-Tipps, Kolumnen und Gastbei-

träge von Fachautoren runden das Angebot ab.

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Website Formate/Preise

Werbemittel Grösse Format 1 Monat

Leaderboard 728  × 90 Gif, JPG, Flasch / 40 KB 475.–

Skyscraper 160  ×  600  Gif, JPG, Flasch / 40 KB 350.–

Rectangle 300  ×  250 Gif, JPG, Flasch / 40 KB 275.–

Textanzeige Text max. Gif, JPG, Flasch / 40 KB 350.– 250 Zeichen Bild, 380 x 380, Link

≥ 1 Leaderboard

≥ 2 Skyscraper

≥ 3 Rectangle

≥ 4 Textanzeige

PublireportageWerbewert: 1'750.–

SEO-Optimierung: 250.–

≥ 2'500 – 3'000 Zeichen

≥ 2 – 4 Bilder

≥ Headline

≥ Leadtext, Haupttext

≥ Links

Platzierung in Hauptrubrik plus 2 Unterrubriken

Ein Korrekturlauf im Preis inbegriffen

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// ORGANISATOR //

Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut BuchhaltungAllgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch

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Newsletter Formate/Preise

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// ORGANISATOR //

Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut BuchhaltungAllgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch

Empfänger des Newsletters sind Leser der Fachzeitschrift «Organisator». Die Inhalte

beschäftigen sich mit aktuellen Ereignissen, Branchentrends, Hintergrundinformati-

onen, Veranstaltungen, Fakten und vielem mehr.

Erscheinung wöchentlich, freitags

Werbemittel Grösse Format 1 Ausgabe 5 Ausgaben 10 AusgabenLeaderboard 728  × 90  Gif, JPG / 70 KB 450.– 1'800.– 3'600.– bis 738 × 300

Rectangle 300  ×  250  Gif, JPG / 70 KB 450.– 1'800.– 3'600.–

Textanzeige Text max. Gif, JPG / 70 KB 450.– 1'800.– 3'600.– 400 Zeichen Bild, 380 x 380, Link* nicht animiert

≥ 1 Leaderboard

≥ 2 Textanzeige

≥ 3 Rectangle

1

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Stand-Alone Newsletter Formate/Preise

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// ORGANISATOR //

Preise in CHF zuzüglich 7,7 % Mehrwertsteuer / EUR-Kurs laut BuchhaltungAllgemeine Geschäftsbedingungen auf Deutsch www.kömedia.ch

PreiseStand-Alone Newsletter pro Versand 2'400.-

Erstellung Newsletter, eine Korrekturrunde,

Versand, Statistik

Zusätzlicher Aufwand wird nach Aufwand zu einem Stundensatz von

160.- in Rechnung gestellt.

Anzahl Empfänger 3'800

Absender des NewsletterEs wird die gleiche Absenderadresse verwendet, wie beim redaktionellen

Newsletter. Eine individuelle Absenderadresse ist aus SPAM-Gründen ein

zu hohes Risiko.

Betreff des NewslettersIn der Betreffzeile wird folgender Text angezeigt:

Sondernewsletter: freier Text nach Wahl des Kunden

Datenanlieferung≥ Firmenlogo

≥ max. 4 Artikel mit Bild, Text und Link zu weiterführenden Informationen

≥ Optional: Werbeanzeigen (Leaderboard, Rectangle, Textanzeige,

statische Werbeanzeigen (nicht animierte gif- oder jpg-Dateien)

≥ Empfohlene Textlänge pro Block: 800 –1'000 Zeichen (inkl. Leerschlag)

Template/Vorlage des NewsletterFür Stand-Alone Newsletter ist das Layout ähnlich aufgebaut wie der

offizielle Stand-Alone-Newsletter und enthält oben das ORGANI-

SATOR-Logo, darunter das Logo des Kunden, anschliessend die

gelieferten Inhalte und zum Schluss die ORGANISATOR-Fusszeile.

Anpassung auf CI/CD des KundenEs können keine Schriftarten, Farben oder Änderungen am Aufbau

des Templates vorgenommen werden. Wir platzieren das Logo des

Kunden prominent, sodass erkennbar ist, dass der Inhalt von ihm

stammt und füllen seine Inhalte in die vorgegebene Struktur ab.

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// ORGANISATOR //

Anlieferungsinformationen

Hinweise:≥ Bitte halten Sie die Vorlaufzeit von 3–5 Arbeitstagen für die Werbe-

mittel-Erfassung ein. Für Standardwerbemittel gilt eine Lieferfrist von 3

Werktagen. Für Werbeformate in HTML5, Rich Media oder Video gilt

eine Lieferfrist von 5 Werktagen.

≥ Bei HTML-Objekten: Damit nach einem Klick auf das Werbemittel

ein neues Fenster geöffnet wird, verwenden Sie bitte den Befehl:

target=“_blank“.

≥ Unsere Websites sind verschlüsselt (https), das muss beim Erstellen

des Werbemittelns berücksichtigt werden, um dessen Funktionalität

zu gewährleisten.

≥ Sound in Werbemitteln ist erlaubt, muss aber in der Standard-

Einstellung ausgeschaltet sein.

≥ Bei Video-Ads muss die Ton-Ausgabe standardmässig deaktiviert sein

und die Wiedergabe darf nicht automatisch starten. Entsprechend

müssen Play/Pause und Stop Buttons im Video Ad integriert werden.

≥ Bei Display Ads im HTML5 Format ist wichtig, dass in den mitge-

lieferten JavaScripts keine Bilder oder weiteren JavaScripts generiert

werden. Diese können vom AdServing System nicht extrahiert werden.

≥ Die Statistik wird ausschliesslich durch unser AdServing System, oder

die Auswertung von Google Analytics Zahlen generiert (keine

Integration von Zähl-Pixeln).

Format: HTML5, Rich Media (HTML, JavaScript), GIF, JPEG, MP4,

(keine Flash-Dateien)

Grösse: zwischen 30 KB bis max. 1 MB

Alle Werbemittel müssen in den angegebenen

Formaten angeliefert werden.

Länge bei Video Ads: max. 20 Sekunden

Page 15: Media-Daten 2019 - organisator.ch · Media-Daten 2019 Werbemarkt Kömedia AG Geltenwilenstrasse 8a, 9000 St. Gallen Tel. 071 226 92 92, Fax 071 226 92 93 info@koemedia.ch, ömedia.ch

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// ORGANISATOR //

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Leidenschaft

1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die die Kömedia AG (nachfolgend Verlag), in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu bezahlen hat. Anzeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlos-sen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formgültig sind E-Mail, Fax und dgl. Neben Bestellungen haben auch Änderungen oder Abbestellungen von Anzeigen schriftlich zu erfolgen.

2. Stellenwert der AGB Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige individuelle, schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Dagegen gehen vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB des Kunden vor. Die AGB ha-ben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/oder Vermittlung Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst (und nicht ein Endinserent) Kunde ist oder wenn diese stellvertretend für den Kunden handelt (letzteres selbst dann, wenn nur der Kunde ausdrücklich erwähnt wird).

3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten (Link). Die Anzeigenpreise verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwertsteuersatzes. Zusätzliche Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen und -auswertungen usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenberechnungen usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrechnet. Die Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizierten Grösse. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Als Berechnungsgrundlage für die korrekte Durchführung von Online-Werbekampagnen sowie für die Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools des Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die über das hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist.

4. Ablehnung von Anzeigen Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von einem Ver-tragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Anzeigen.

5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge Mengenabschlüsse sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen in Grös-se (Millimeter oder 1/1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken während eines be-stimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Aufträge für Anzeigen, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen Kunden zulässig. Für Anzeigen des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftragge-bers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Unter-nehmen erscheinen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte Verträge und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse blei-ben vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spätestens mit dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate, im Fall einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird dieser mitgezählt.

6. RabatteFür jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen Ab-schlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). Wiederholungsrabatt wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabattbestimmungen entsprechende Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmate-rial handelt. Rabattvereinbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden immer mit dem Kalenderjahr. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch wäh-rend der Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprämie nach Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattbestimmungen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschluss-höhe nicht, erhält der Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabatt-nachbelastung. Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff. 15) hat dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der

effektiv abgenommenen Menge entspricht.

7. Obliegenheiten des Kunden Geliefertes Material für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müssen den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media-Daten). Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für die Anzeigenschlüsse gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. den jeweiligen Ausgaben. Bei Onlineschaltungen verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag die Anzeige spä-testens am dritten Arbeitstag vor dem ersten Schaltungstermin zur Verfügung zu stellen. Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der An-zeigen ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, soweit zur Vertragserfüllung notwendig die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu verviel-fältigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, zu vertreiben und dgl. Er erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen auf eigene und fremde Online-Dienste einspeisen oder sonst wie veröffentlichen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Verlag kann für die vereinbarten bzw. gebuchten Anzeigen die geschuldete Zahlung vollständig in Rechnung stellen, wenn die Anzeige aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger, mangelhafter oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung). Allfällig entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt werden.

8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist St. Gallen. Der Verlag ist befugt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkordanten und dgl. beizuziehen. An-zeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor, der Kunde erklärt sein Einverständnis dazu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen, die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt dem Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Verwer-tung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als Einwegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten seit dem letzten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt einzig für Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden auf dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeichnen. Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rücker-stattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während des Druckvorgan-ges nicht gewährleistet werden.

9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und -vorschriftenDer Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für bestimmte Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen um eine Ausgabe vor-oder zurückzuverschieben. Erscheint eine nicht termin-gebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann deswegen weder die Zah-lung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gestellt werden. Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag erhoben. Konkurrenzausschluss ist auf besonderen Wunsch des Kunden möglich und wird zusätzlich berechnet. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in die-sem Fall aber nicht mehr erhoben. Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss nur bis spätestens am zehnten (bei Onlineschaltungen am dritten) Arbeitstag vor der betreffenden Schaltung möglich. Ein Umbuchungsantrag ist vor Ablauf der genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum Eingang beim Ver-lag). Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind sämtliche dadurch dem Verlag entstandenen Mehrkosten geschuldet.

10. Beachtung der Normen und Rechte DritterVorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt der Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwendbaren Rechts-normen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbandsregeln der Branche

einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im Fall einer Verletzung von Normen und Rechten Dritter. Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag geltend aufgrund des Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verlet-zung des Wettbewerbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutz-rechts, verpflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen. Die Freistellung umfasst namentlich die Übernahme allfälliger Garantieleistungen, Schadenersatzposten und dgl. sowie sämtliche Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gericht-lichen Auseinandersetzung (Verfahrens- und Parteikosten). Der Kunde tritt nach Wunsch des Verlags entweder dem Prozess bei oder führt diesen anstelle des Verlags (Art. 79 der schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]). Schadenersat-zansprüche des Verlags sowie dessen Rückstritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl. Ziff. 14) bleiben vorbehalten.

11. DatenschutzDer Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim-mungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfüg-barkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Soweit dem Verlag personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden oder Beauftragten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, darf er diese zum Zweck der Vertragserfüllung sammeln und bearbeiten und im ihm sinnvoll erscheinenden Umfang auch Dritten (z.B. Unterakkordanten) zugäng-lich machen. Der Kunde gewährleistet, soweit nötig die Zustimmung Betroffe-ner zur Datenbearbeitung im vorgenannten Sinn eingeholt zu haben und die dem Verlag zur Verfügung gestellten Daten rechtmässig i.S. der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung erhoben bzw. erhalten zu haben (d.h. gegebenen-falls auch derjenigen der Europäischen Union [DSGVO]; vgl. auch Ziff. 10). Im Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schriftlich Wider-spruch einlegt, die Verwendung von automatisierten Softwareprogrammen, um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität des Werbemittels und zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln aufzurufen und zu analysieren. Sollte der Kunde, z.B. durch Verwendung spezieller Techniken wie dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Online-Werbung gewinnen oder sammeln, sichert er zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die einschlägige Datenschutzgesetz-gebung (soweit anwendbar auch diejenige der Europäischen Datenschutzver-ordnung [DSGVO]) einhalten wird.12. ZahlungsbedingungenRechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Ein von einer Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich nur durch Zahlung an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm gegenüber befreien. Wenn eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat der Verlag überdies das Recht, im Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den Endinserenten zu wenden und sie auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermitt-lung hinzuweisen. Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen, wenn Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle Anzeigenpreise verstehen sich netto, d.h. ohne Abzug eines Skontos. Im Fall der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Rabatt-berechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbesondere Provisions-zahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige geleistete Provisi-ons- oder andere Bonus-Zahlungen können zurückgefordert werden. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein Verzugszins von mindestens 5 Pro-zent berechnet werden, vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzansprüche (vgl. Art. 104 ff. des schweizerischen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist nicht erforderlich. Für die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind bei Verzugseintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertrags-verhältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist keine Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung einzelner oder aller Anzei-genvertragsbeziehungen mit dem Kunden (vgl. Ziff. 14). Der Verlag ist bei Verzug zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltungen von weiteren gebuchten An-zeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Eintreibung ausstehender Zahlungen erforderlichen Massnahmen, insbesondere auch die Kosten des Beizugs Dritter, gehen zu Lasten des säumigen Kunden.

13. Fehlerhaftes/ausbleibendes ErscheinenDer Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard

entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kunden ist be-kannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Ver-fügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungs-freiheit. Im Fall von Online-Anzeigen kann zudem keine bestimmte Anzahl von Einblendungen (Impressions), Veröffentlichungen, Conversions oder Klicks auf ein Werbemittel garantiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht sind jegliche Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haf-tungsbegrenzung auf Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von Hilfspersonen bzw. Unterakkordanten. Es bestehen keinerlei Gewährleistungs- und Haftungsansprüche im Fall von gedruckten Anzeigen oder OnlineVorlagen, die bzw. deren Material nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums entsprechen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der Übermittlung der Werbeaufträge. Bei Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz (nach IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler aus fremd-sprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden. Mängelrügen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der Anzeige geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Verlags als genehmigt. Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. unterbliebenen Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn mehr (z.B. bei Werbung für einen einzigen, inzwischen vergangenen Anlass), kann der Kunde alternativ die Rückerstattung der durch ihn für diese betreffende Anzeige bereits geleis-teten Vergütung fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). Die Mängelrüge bzw. die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kun-den nicht von der Pflicht, die Rechnungsbeträge in den in Ziff. 12 spezifizierten Fristen zu begleichen.

14. Vorzeitige VertragsauflösungSollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der Vertrags-dauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Vertragserfüllung unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt; wichtige technische Grün-de, für deren Auftreten nicht der Verlag verantwortlich ist; Nichteinhaltung der rechtlichen Vorschriften, wesentlicher Vertragspflichten oder Nichteinräumung erforderlicher Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Schadenersatz-folge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündigen. Schadener-satzansprüche des Verlags gegen den Kunden, soweit diesem der Auflösungs-grund zuzuordnen ist, bleiben vorbehalten. Der Kunde ist jedoch nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verlag, soweit der Auflösungsgrund nicht dem Kunden zuzuordnen ist, bleiben die Rabattberechtigungen aufgrund der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist der Auflösungs-grund dem Kunden zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigungen oder andere Vorzugsleistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht bezahlten Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12).

15. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, WeiteresDer Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere allgemeine Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen werden vorbe-hältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf laufende Verträge angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabatt-bestimmungen dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder wer-den, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Ver-einbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Der Kunde verzichtet auf das Recht zur Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen.

16. Gerichtsstand, anwendbares RechtGerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich St.Gallen. Es gilt Schweizer Recht, insbesondere die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen werden ausgeschlossen.

17. InkrafttretenDiese AGB treten per 01.10.2017 in Kraft. Angepasst im September 2018.

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