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5. September 2020...5040 oder im Internet . 10497789_20_2 wal_b102_amtsb.01 Seite 2 A M T S B L A T...

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Oberes Glantal Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 10497789_10_1 49. Jahrgang - 36. Woche - 5. September 2020 Neue Wanderwege Jüdische Kultur und Bergmannsbauern-Weg im Oberen Glantal Nachdem die Fördermittel für die Erweiterung des Wanderwegenet- zes Begehbares Geschichtsbuch bewilligt wurden, erfolgt nunmehr die Umsetzung des Projektes. Die neuen Wanderwege „Bergmanns- bauern-Weg“ und „Weg Jüdische Kultur“ wurden mittlerweile mar- kiert. Zur Zeit werden die touristischen und geschichtlichen Infoschilder am Wegesrand aufgestellt. Die Eröffnung der beiden neuen Wege ist für das Frühjahr 2021 in Pla- nung. Weitere Informationen zu den Wanderwegen in der Verbandsge- meinde Oberes Glantal erhalten Sie auch bei der Verbandsge- meindeverwaltung Oberes Glan- tal, Rathausstraße 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg, Mail: [email protected], Tel.: 06373- 5040 oder im Internet www.vgog.de.
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  • Oberes Glantal • Der SüdkreisAmtliche Bekanntmachungen

    der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

    10497789_10_1

    49. Jahrgang - 36. Woche -5. September 2020

    Neue Wanderwege Jüdische Kulturund Bergmannsbauern-Weg imOberen GlantalNachdem die Fördermittel für dieErweiterung des Wanderwegenet-zes Begehbares Geschichtsbuchbewilligt wurden, erfolgt nunmehrdie Umsetzung des Projektes. Die

    neuen Wanderwege „Bergmanns-bauern-Weg“ und „Weg JüdischeKultur“ wurden mittlerweile mar-kiert.Zur Zeit werden die touristischen

    und geschichtlichen Infoschilderam Wegesrand aufgestellt. DieEröffnung der beiden neuen Wegeist für das Frühjahr 2021 in Pla-nung.

    Weitere Informationen zu denWanderwegen in der Verbandsge-meinde Oberes Glantal erhaltenSie auch bei der Verbandsge-meindeverwaltung Oberes Glan-

    tal, Rathausstraße 8, 66901Schönenberg-Kübelberg, Mail:[email protected], Tel.: 06373-5040 oder im Internetwww.vgog.de.

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    Seite 2 5. September 2020AMTSBLATT

    I M N O T F A L L

    A N O N Y M - V E R T R A U L I C HEvangelische - KatholischeTelefon-Seelsorge rund um d. Uhrgebührenfrei - vertraulichTel.: 0800/111 0 111und 0800/111 0 222

    Rettungsdienst/KrankentransportDRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112

    PflegestützpunktÖffentliche Beratungsstelle rundum das Thema PflegePaulengrunder Straße 7a66904 BrückenTel.: 06386/40 40 364und 06386/40 40 073Die Beratung erfolgt kostenlos,neutral und vertraulich

    Unfall-, Rettungsdienst- und Kran-kentransporte (Tag und Nacht ein-satzbereit): DRK-RettungswacheSchönenberg-Kübelberg, Rathaus-straße 8, Telefon 112.Polizei (Raum Schönenberg-Kü-belberg / Waldmohr - Südkreis Ku-sel): Polizeiwache Schönenberg-Kübelberg, Herzogstraße 8, Telefon06373/8220RufbereitschaftEntstörungsdienst:Telefon-Nr. für StörungenPfalzwerke Netz AG HauptstuhlStrom: Telefon 0800/7977777APOTHEKEN-NOTDIENSTDeutsches Festnetz:0180-5-258825-PLZ(0,14 Euro/Min.)Mobilfunknetz:0180-5-258825-PLZ(max. 0,42 Euro/Min.)Internet: www.lak-rlp.deDer Notdienst wechselt jeweilsmorgens um 8.30 Uhr

    Alkohol und Drogen: Blaues KreuzKusel, Marktplatz 4: dienstags undfreitags ab 20.00 Uhr

    Frauenzuflucht Kaiserslautern: Hausfür bedrohte und mißhandelte Frauenund deren Kinder: 0631/17000

    L-ANON: Selbsthilfe der Verwandtenund Freunde von Alkoholkranken,Kaiserslautern, Conradstr. 2Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und06356/1224

    Aids-Hilfe-Kaiserslautern: PariserStr.23, Tel. 0631/19411 (Montag +Freitag 19.00 - 21.00 Uhr, Mittwoch18.00 - 20.00 Uhr)

    Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:Gruppe Kusel. Weitere Information:Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowieim Internet unter www.ilco.de

    Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:Hausfrühförderung, häusliche Pflege,Betreuung und Beratung für Behin-derte sowie therapeutische Versor-gung nach Schlaganfall/Hirnverlet-zung.66849 Landstuhl, Am Rothenborn,Tel. 06371/934275-276, Fax 06371-934424.Störungen ErdgasversorgungStadtwerke Homburg GmbHRufbereitschaft:Tel.: 06841/694-0Fragen zur Erdgasversorgung:Energieberatung-StadtwerkeHomburg: 06841/694-220Tierschutzverein im Landkreis Kusele.V., Postfach 1336, 66865 KuselTelefonnummern:1. Vorsitzende Christine Fauß,Tel.: 0175/4117712Schatzmeister Jutta KellerTel.: 0160/94838930www.tierschutz-kusel.de

    - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -VerbandsgemeindeOberes GlantalRufnummer Zentrale:

    06373/504-0FeuerwehrVerbandsgemeindeOberes Glantal

    - Notruf 112 -

    Ökumenische SozialstationBrücken e.V.Ambulante-Hilfe-ZentrumPflegedienst, hauswirtschaftlicheHilfe, Tagesbegegnungsstätte,Beratung, Service warmer Mittag-stisch, Familienpflege. Paulen-grunder Str. 7a, 66904 BrückenTelefon: 06386/9219-0Rund um die Uhr für Sieerreichbarwww.sozialstation-bruecken.de

    Deutsches Rotes KreuzKreisverband Kusel e.V.Haushaltsassistenz:Hauswirtschaftliche Dienstleis-tungen, Fahrdienst und Betreuungs-angebote für Senioren, Pflegebedürf-tige und Familien, Unterstützung fürKranke, Genesende, Behinderte.Hausnotrufsystem:Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-hinderte, Alleinstehende.Essen auf Rädern:Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diät-kost.Sozialkaufhaus:Secondhandbekleidung und -möbel.Geschäftsstelle:Trierer Str. 39, Kusel,Tel. 06381/9246-20Kleiderkammer:Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),Kusel, Tel. 06381/ 425861

    Schuldner- und InsolvenzberatungDeutsches Rotes KreuzKreisverband Kusel e.V.Trierer Str. 39, 66869 KuselTel: 06381/924615

    AWO BetreuungsvereinTrierer Str. 60, 66869 KuselTel.: 06381/993277/78Email:[email protected]: 06381/993279

    Mobilitasambulanter Pflege- und Betreuungs-dienst Schönenberg-Kübelbg., Glan-str. 44., Frau Schmidt Kerstin.Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,Tel. 06373/829992Beratung kostenlos und neutral!Pflegerufbereitschaft rund um d. Uhr.Wir pflegen bei Ihnen zu Hause

    Zahnärztlicher Notfalldienst:Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, anSonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/893770

    Augenärztlicher Notfalldienst:zu erfragen ist der jeweilige Notdienstunter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929

    Ärztlicher NotfalldienstZuständig ist der Bereitschafts-dienstzentrale im WestpfalzklinikumKusel, I. Flur 1, Tel.: 06381/ 935 935.

    Wir bitten in jedem Erkrankungsfallum telefonische VorankündigungDienstzeiten:Montag 19.00 Uhrbis Dienstag 07.00 UhrDienstag 19.00 Uhrbis Mittwoch 07.00 UhrMittwoch 14.00 Uhrbis Donnerstag 07.00 UhrDonnerstag 19.00 Uhrbis Freitag 07.00 UhrFreitag 16.00 Uhrbis Montag 07.00 UhrVortag eines Feiertages 18.00 Uhrbis zum nächsten Werktag 07.00 UhrSprechstunden:Samstag und Sonntagvon 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr undvon 17.00 Uhr bis 19.00 UhrDie Bereitschaftsdienste der im RaumBruchmühlbach/Miesau praktizie-ren-den Ärzte u. Zahnärzte könnenbeim Anrufbeantworter des jeweili-gen Hausarztes in Erfahrung gebrachtwerden.

    Beratungsstellenim Haus der DiakonieMarktstr. 31 in 66869 KuselTel.-Nr.: 06381/422900Fax-Nr.: 06381/4229099

    Erziehungs-und FamilienberatungEmail: [email protected], Jugend- undDrogenberatung, Angehörigen-beratung, PräventionEmail: [email protected] GlückspielsuchtEmail: [email protected] und Schwanger-schaftskonfliktberatung(staatlich anerkannt)Email:[email protected] und LebensberatungEmail: [email protected], Müttergene-sungs- und Mutter-Kind-KurenEmail: [email protected]

    Haus der Diakonie LandstuhlHauptstraße 5, 66849 LandstuhlTel.: 06371/2846Email:[email protected] BeratungsangeboteSozial- und LebensberatungSchwangerschafts- und Schwager-schaftskonfliktberatung(staatl. anerkannt)Kurberatung(Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-Kuren, Kinder- und Jugenderho-lungen, Familienerholungen)Termine nach VereinbarungVertraulich-kostenfrei - aufWunsch anonymHaus der Diakonie KaiserslauternInterventionsstelle gegen Gewaltin engen sozialen Beziehungenund StalkingTel.: 0631/37108425Email: interventionsstelle.kaisers-lautern@diakonie-pfalz.deVertraulich-kostenfrei -auf Wunsch anonym

    Ehrenamtsbörsedes Landkreises KuselVielseitige Dienste für hilfebedür-tige PersonenKontaktein den Verbandsgemeinden:Glan-Münchweiler 06384/323Initiative des Kreisseniorenrates Kusel

    Rufbereitschaft der Ver-bandsgemeindewerkeEigenbetriebWasser | AbwasserBereich Wasser(VG Oberes Glantal)Treten außerhalb der allgemeinenBürozeiten Probleme bei der Was-serversorgung (Rohrbrüche, Un-dichtigkeiten, Druckabfälle usw.)auf oder erkennen Sie sonstigeUnregelmäßigkeiten an öffentli-chen Anlagen (Ausfall der Stra-ßenbeleuchtung, plötzliche Fahr-bahnänderungen usw.) so rufenSie für das Gebiet der Verbands-gemeinde Oberes Glantal die Te-lefon-Nr. 0171 / 5065303 an.

    Bereich Abwasser(Gebiet Süd und Nord):Treten außerhalb der allgemeinenBürozeiten Probleme bei der Ent-wässerung (Verstopfungen, Rück-stau usw.) auf oder erkennen Siesonstige Unregelmäßigkeiten inZusammenhang mit der Abwas-serbeseitigung oder an Gewäs-sern (z.B. Gewässerverschmut-zungen, Ölspuren) so rufen Sie fürden Bereich der Ortsgemeinden:* Breitenbach, Dunzweiler, Wald-

    mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,Dittweiler und Schönenberg-Kü-belberg die Telefon-Nr. 06373 /8290320 an (Gebiet Süd).

    * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-born, Glan-Münchweil., Hensch-tal,Herschweiler-Pettersheim,Hüffler, Krottelbach, Langen-bach, Matzenbach, Nanzdiet-schweiler, Quirbach/Pfalz,Steinbach am Glan, Rehweilerund Wahnwegen die Telefon-Nr.06383/927681 an (Gebiet Nord).

    Sie wollen eine Störung melden?Dann wählen Sie die entsprechen-de Telefonnummer. Der Telefonan-ruf wird von einer Sprachbox an-genommen. Bitte teilen Sie IhrenNamen sowie Ihre Telefonnum-mer, unter der Sie erreichbar sind,mit. Nennen Sie uns den festge-stellten Schaden (z.B. Wasser trittaus dem Gehweg aus) mit Ortsbe-zug (Straße, Hausnummer sowieGemeinde). Sie werden umgehend(in der Regel nicht länger als 3 bis10 Minuten) vom Rufbereit-schaftspersonal zurückgerufen.

    Schönenberg-Kübelberger Tafelfür bedürftige Menschen in der Ver-bandsgemeinde Oberes Glantal.Ausgabestelle:Zum Krämel 7, 66904 Brücken(neben ev. Kirche)Öffnungszeiten:Dienstag 10:00-11:00 Uhr undDonnerstag 16:00-17:00 UhrBedürftigkeit:Anträge gibt es in den Bürger-büro’s der VerbandsgemeindeAuskünfte z. Bedürftigkeit:VG-Verwaltung, Herr Tobias We-ber, Tel.: 06373-504-201,[email protected]:KSK Kusel, IBAN:DE10 5405 1550 0050 0103 47www.schoenenberg-kuebelberger-tafel.de

    Ambulanter Pflege- undBetreuungsdienstInhaber W. Tremmel &M. TremmelSt. Wendeler Straße 16,66892 Bruchmühlbach-Miesau,Tel. 06372/995751Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,Tel. 06373/508641Wir sind rund um die Uhr für Sieerreichbar.

    SozialverbandVdK Rheinland-PfalzKreisverband KuselGeschäftsstelle Lehnstraße 34,66869 KuselTelefonische Erreichbarkeit:Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 UhrFreitags geschlossen1. Mittwoch im Monat Service-nachmittag für Arbeitnehmer von14.00 - 17.30 UhrTelefon: 06381/425 044 - 0Telefax: 06381/425 044 - 29E-Mail: [email protected] nur nach telefonischerVereinbarung

    Bürgerbus Oberes GlantalMontag und Mittwoch14.00 bis 16.00 UhrTelefon: 06373/504-108, Email:[email protected]

    Deutsche Rheuma-LigaArbeitsgemeinschaft KuselHauptstr. 59, 66909 NanzdietschweilerTel.: 06383/1386Email: [email protected]

    Ambulanter Hospiz- undPalliativer BeratungsdienstKusel - Ramstein - Landstuhl -WestrichBeratung und Unterstützungschwerkranker und sterbenderMenschen bei Schmerzen undpsychosozialen Problemen,Remigiusbergstr. 10, 66869 KuselTelefon: 06381/9961147. Email:[email protected]

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    5. September 2020 Seite 3AMTSBLATT

    Verbandsgemeinde Oberes GlantalGemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

    Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfGDie öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse

    www.vgog.de abrufbar

    Schutzschild für Vereinein NotHilfsprogramm für Vereine zur Verhinderung derZahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Pandemie

    Mit dem Programm soll in ihrer Exis-tenz bedrohten gemeinnützigenVereinen und anderen gemeinnüt-zig anerkannten zivilgesellschaftli-chen Organisationen in Rheinland-Pfalz (nachstehend „Vereine“ be-nannt) finanzielle Hilfe gebotenwerden.

    Das Programm bietet einmalige fi-nanzielle Unterstützung. Die Sofort-hilfen werden in Form von Billig-keitsleistungen gemäß § 53 derLandeshaushaltsordnung (LHO)Rheinland-Pfalz als freiwillige nichtrückzahlbare Zuschüsse gewährt.Das Programm beginnt am 4. Mai2020 und ist bis Ende des Jahres2020 befristet.

    Das Programm wird im Auftrag undnach den Vorgaben der Landesre-gierung von folgenden Institutio-nen umgesetzt:

    • Sportvereine/Sportverbände:der Landessportbund/die Re-gionalenSportbünde handeln konkret imAuftrag des Ministeriums desInnern und für Sport Rheinland-Pfalz und strikt nach den Vor-gaben des Landes

    • Kulturvereine: Stiftung Rhein-land-Pfalz für Kultur (im Auf-trag des Ministeriums für Wis-senschaft, Weiterbildung undKultur Rheinland-Pfalz)

    • andere Vereine: Aufsichts- undDienstleistungsdirektion (ADD)Rheinland-Pfalz (im Auftrag derStaatskanzlei Rheinland-Pfalz)

    Richtliniezur Durchführungdes Hilfsprogramms

    Ziel des Programms ist es, gem-einnützigen Vereinen und Organi-sationen (nachstehend „Vereine“benannt), die infolge der Corona-Pandemie in Existenznot geraten,

    auf Antrag hin wirksam zu unter-stützen, damit sie ihre ideellen, ge-meinnützigen Zwecke weiterhinverfolgen und umsetzen können.

    Antragsteller müssen gemäß § 52der Abgabenordnung (AO) als gem-einnützig anerkannt sein und dür-fen erst nach dem 11. März 2020durch die Corona-Pandemie in fi-nanzielle Notlage gekommen sein.

    Das Programm ist subsidiär an-gelegt.

    Das bedeutet, dass Antragstellerzunächst alle eigenen Möglichkei-ten wie etwa der vollständige Ver-brauch von Ansparungen oderRücklagen zur Bewältigung der Kri-se ausschöpfen müssen.

    Bestehende Wirtschaftshilfenhaben Vorrang vor den Hilfen die-ses Programmes.

    Sofern Vereine wirtschaftliche Ge-schäfts- oder Zweckbetriebe unter-halten, können wirtschaftliche Hil-fen in Rheinland-Pfalz bei der Inves-titions- und Strukturbank Rhein-land-Pfalz (ISB) im Rahmen desCorona-Soforthilfe-Programms für

    kleine Unternehmen und Solo-selbständige beantragt werden.

    Programmrichtlinie und Antragsfor-mular sind zu finden unter:

    https://add.rlp.de/de/themen/fo-e r d e r u n g e n / i m - s o z i a l e n -bereich/schutzschild-fuer-vereine-in-not/

    oder auf der Homepage der Ver-bandsgemeinde Oberes Glantal un-ter www.vgog.de

    Ein Rechtsanspruch auf Gewährungeiner Soforthilfe besteht nicht. Diejeweils zuständige Bewilligungs-stelle (Landessportbund/RegionaleSportbünde, Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur, ADD) entscheidetüber den Antrag nach pflicht-gemäßem Ermessen im Rahmen derverfügbaren Haushaltsmittel.

    Die Soforthilfe kann bei der jeweilszuständigen Bewilligungsstelle be-antragt werden.

    Hierfür stehen online entsprechen-de Anträge zur Verfügung. Der An-trag ist vom Vertretungsberechtig-ten des Vereins zu unterzeichnenund in digitaler und postalischerForm an die benannte Stelle zurichten.

    Die Richtlinie tritt zum 4. Mai 2020in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember2020 außer Kraft.

    Ihre VerbandsgemeindeOberes Glantal

    Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internetauf unserer Homepage

    unter der Adresse www.vgog.de abrufbar.

    Altenkirchen06.09. Meta Schramm 9406.09. Renate Laschinsky 73

    Breitenbach05.09. Raimund Lauer 8406.09. Inge Kranz 82

    Brücken07.09. Karl Heinrich Stucky 7207.09. Hans-Werner Altherr 7008.09. Robert Simmons 7509.09. Selma Bernd 8912.09. Lydia Wingerter 79

    Dunzweiler05.09. Ilse Keller 7512.09. Denis Agrapidakis 82

    Frohnhofen08.09. Monika Schaus 76

    Glan-Münchweiler06.09. Elisabetha Feick 87

    Gries07.09. Ernst Beisecker 81

    Henschtal06.09. Lilli Weber 73

    Herschweiler-Pettersheim05.09. Doris Weyrich 7110.09. Werner Hettrich 86

    Hüffler07.09 Alfons Rheinfrank 86

    Krottelbach10.09. Reimund Ganz 70

    Langenbach10.09. Arno Becker 85

    Matzenbach07.09. Herbert Dony 72

    Nanzdietschweiler10.09. Anita Becker 71

    Ohmbach12.09. Ingeborg Thomas 86

    Schönenberg-Kübelberg05.09. Elfriede Müller 7506.09. Monika Weber 7606.09. Adolf Schotzko 7208.09. Erhard Bettin 8308.09. Franz Klein 8108.09. Gerda Kühn 8008.09. Elsa Pezki 7109.09. Ilona Gerhard 7210.09. Erich Metzger 8310.09. Peter Kafitz 72

    Steinbach05.09. Johanna Becker 9009.09. Christa Gras 8712.09. Roland Müller 70

    Waldmohr07.09. Gerhard Wolf 8607.09. Marie-Luise

    Vogelbacher 7408.09. August Gleim 9208.09. Paulina Mosbach 7009.09. Rudolf Mayer 7910.09. Vladimir Fedorov 8511.09. Konrad Schmelzle 7911.09. Magalena-Maria Kroo 7311.09. Waltraut Donauer 7012.09. Irene Burkart 87

    Unsere Jubilare

    Das Fundamt Schönenberg-Kübelberg meldet:

    Im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg wurde ein Turnbeutel mit

    Inhalt, eine Armbanduhr und ein Smartphone (Fundort: Schönen-

    berg-Kübelberg) als Fundsache abgegeben.

    Wer Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte

    im Bürgerbüro Schönenberg-Kübelberg der Verbandsgemeinde

    Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210

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    Seite 4 5. September 2020AMTSBLATT

    Dienstjubiläenbei der VerbandsgemeindeOberes GlantalAm 1. August 2020 feierten MartinKuntz und Manuel Geppert ihr 25-jähriges Dienstjubiläum.

    Manuel Geppert begann 1995 seineAusbildung zum VG-Assistentenan-wärter bei der ehemaligen Ver-bandsgemeinde Glan Münchweiler.

    Nach bestandener Prüfung wurde erzunächst in der Buchhaltung beiden Verbandsgemeindewerken ein-gesetzt, bevor er Anfang 2002 zurZentralabteilung wechselte undsich als EDV-Beauftragter und Netz-werkadministrator um den Aufbauund die Unterhaltung der EDV-Land-schaft verantwortlich zeichnete.

    In den Jahren 2006 bis 2009 erfolg-te zudem eine weitere Ausbildungzum Verwaltungsbetriebswirt.

    Die Funktion des EDV-Administratorübte er bis zur Auflösung der VGGlan-Münchweiler Ende 2016durchgehend aus und übernahmdarüber hinaus weitere Aufgabenim Bereich der Organisation.

    In der neugebildeten Verbandsge-meinde Oberes Glantal ist ManuelGeppert derzeit in der Stabstelleeingesetzt.

    Im Rahmen seiner Tätigkeit ist eru.a. Ansprechpartner in den Berei-chen Wirtschaftsförderung, Pro-jektmanagement und Vergabe-recht.

    Darüber hinaus ist er für die Gestal-tung des Internetauftrittes sowieder Pflege des Bürgerinformations-systems der VG Oberes Glantal ver-antwortlich.

    Herr Martin Kuntz begann 1995 sei-ne Ausbildung zum VG-Assistenten-anwärter bei der ehemaligen VGGlan-Münchweiler. Nach bestande-ner Prüfung nahm er Aufgaben derVG-Kasse wahr und wurde 1999zum stellvertretenden Kassenleiterbestellt. 2001 folgte dann die Aus-bildung zum Dipl. Verwaltungswirt(FH), ebenfalls bei der ehemaligenVG Glan-Münchweiler.

    Nach bestandener Prüfung über-nahm er zunächst unterschiedlicheAufgaben im Bereich der Ordnungs-,Sozial- und Schulabteilung, bevor er2005 als Personalsachbearbeiterzur Zentralabteilung wechselte.

    2006 wurde Herr Kuntz zum stell-vertretenden Büroleiter mit gleich-zeitiger Übertragung der Funktiondes stellvertretenden Abteilungslei-ters der Zentralabteilung bestellt.In der neu gebildeten VG OberesGlantal kümmert sich Herr Kuntz fe-derführend um Angelegenheitenaus den Bereichen Organisationund Kommunales und nimmt dieFunktion des stellvertretendenBüroleiters wahr. Zudem ist er alsDatenschutzbeauftragter Ansprech-partner in Sachen Datenschutz.

    Bürgermeister Christoph Loth-schütz nahm die Dienstjubiläenzum Anlass, in einer FeierstundeManuel Geppert und Martin Kuntzfür die der Allgemeinheit geleiste-ten treuen Dienste Dank und Aner-kennung auszusprechen und be-glückwünschte die Mitarbeiter zuihrem Dienstjubiläum.

    Die Glückwünsche des Personalra-tes überbrachte Maximilian Diehl.

    V.l.n.r. Manuel Geppert, Maximilian Diehl, Bürgermeister ChristophLothschütz und Martin Kuntz

    BÖRSBORN

    WÄHLER-VEREINIGUNG E.V .

    Einladung zurMitgliederversammlungGem. § 9 unserer Vereinssatzunghat alle 2 Jahre eine ordentlicheMitgliederversammlung stattzufin-den.

    Hierzu laden wir recht herzlich amFreitag den 25.09.2020 um 19 Uhrins Dorfgemeinschaftshaus ein.

    Folgende Tagesordnungspunktesind vorgesehen:

    1. Begrüßung2. Bericht des Vorstandes3. Rechnungsprüfung4. Entlastung des Vorstandes5. Neuwahlen.6. Sonstiges

    Wir bitten um vollzähliges Erschei-nen.

    Eure Vorstandschaft.

    BREITENBACH

    BekanntmachungAm Mittwoch, den 09.09.2020, um 18:00 Uhr, findet im Saal desDorfgemeinschaftshauses, Kirchstraße 15, 66916 Breitenbacheine Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss der Ortsge-meinde Breitenbach statt.Die Sitzung ist öffentlich.

    Tagesordnung:öffentlich1. Panoramaweg

    - weitere Konzeption und Ausarbeitung2. Bergmannsbauernweg

    - Schautafel Historischer Dorfplatz Grube Labach3. Freizeitanlage Sauerwiesen

    - Konzeption und Ausarbeitung für einen Leaderantrag4. Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 BauGB

    Breitenbach, den 27. August 2020gez. Johannes Roth-Ortsbürgermeister -

    Der Ortsgemeinderat Breitenbachhat in seiner Sitzung am17.08.2020 folgende Beschlüssegefasst:

    öffentlichPanoramaweg- Vergabe von Leistungen

    Die Wegebeschilderung soll an dieFa. cgm Moritz für 8.616,48 EUR(brutto), die Erdarbeiten an die Fa.Jahns für 9.310,16 EUR (brutto) unddie Sitzbänke an die Fa. HolzbauBunzel für 11.236,63 EUR (brutto)vergeben werden.

    Begehbares Geschichtsbuch- Einvernehmen zur Vergabe der

    Arbeiten am Dorfplatz LabachDie Ortsgemeinde erteilt der Ver-bandsgemeinde Oberes Glantal das

    Einvernehmen, die Arbeiten für dieAnlegung des Dorfplatzes Grube La-bach für 23.214,73 EUR (brutto) andie Fa. Uwe Jahns, Waldmohr zu ver-geben.

    Friedhofstore;- Vergabe der Tore nach der Ski-

    zze und Beschlussempfehlungvom Bauausschuss

    Der Ortsgemeinderat beschließt dieVergabe der Tore nach der Skizzeund Beschlussempfehlung des Bau-ausschusses zu dem AngebotenenPreis vom 9.660,00 Euro + MwSt. zuvergeben.

    nicht öffentlichPersonalangelegenheiten

    Der Ortsgemeinderat beschließtüber eine Personalangelegenheit.

    Neues aus demOrtsgemeinderatBekanntmachung gem. § 41 Abs.5 GemO - Unterrichtungder Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowieBekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefasstenBeschlüsse

    Ihre

    Anzeigenfür das

    nehmen gernentgegen:

    Für den Bereichder ehemaligen

    VerbandsgemeindeGlan-Münchweiler:

    GeschäftsstelleKusel

    Tel. 06381 8622

    Fax 429825

    E-Mail:[email protected]

    Für den Bereichder ehemaligen

    VerbandsgemeindenSchönenberg-Kübelberg

    und Waldmohr:

    DruckereiGöddel+Sefrin

    GmbHWaldmohr

    Tel. 06373 81150Fax 811531

    E-Mail:info@

    goeddel-sefrin.deMontag bis Freitag,

    8 bis 16 Uhr

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    5. September 2020 Seite 5AMTSBLATT

    Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalzi.d.F. vom 31.01.1994 (GVBI. I S. 153) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 19. De-zember 2018 (GVBl S. 448) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nachGenehmigung der Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde vom 21.08.2020 hiermitbekanntgemacht wird.

    § 1 Ergebnis und FinanzhaushaltMit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

    1. Im ErgebnishaushaltGegenüber Erhöht Vermin- auf nunmehr

    bisher um dert um festgesetztEuro Euro Euro Euro

    der Gesamtbetrag d. Erträge auf 1.258.229,- 0,- 0,- 1.258.229,-der Gesamtbetrag derAufwendungen auf 1.402.075,- 0,- 0,- 1.402.075,-Jahresüberschuss/Jahresfehl-betrag -143.846,- 0,- 0,- -143.846,-

    2. Im FinanzhaushaltSaldo der ordentlichen Ein- undAuszahlungen auf -95.744,- 0,- 0,- -95.744,-die außerordentlichen Einzah-lungen auf 0,- 0,- 0,- 0,-die außerordentlichen Auszah-lungen auf 0,- 0,- 0,- 0,-Saldo der außerordentlichenEin- und Auszahlungen 0,- 0,- 0,- 0,-

    die Einzahlungen ausInvestitionstätigkeit auf 65.800,- 177.000,- 0,- 242.800,-die Auszahlungen aus Inves-titions-tätigkeit auf 129.000,- 483.000,- 0,- 612.000,-Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit -63.200,- -306.000,- 0,- -369.200,-

    die Einzahlungen aus Finanzie-rungstätigkeit auf 63.200,- 306.000,- 0,- 369.200,-die Auszahlungen aus Finanzie-rungstätigkeit auf 67.250,- 0,- 0,- 67.250,-Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Finanzierungstätigkeit -4.050,- 306.000,- 0,- 301.950,-

    Veränderung des Finanzmittel-bestandes im Haushaltsjahre -162.994,- 0,- 0,- -162.994,-

    § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Inves-titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

    Euro Eurozinslose Kredite von bisher 0,- auf 0,-verzinste Kredite von bisher 63.200,- auf 369.200,-

    § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen ErmächtigungenVerpflichtungsermächtigungen die künftige Haushaltsjahre für Investitionen und Investi-tions- förderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

    Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlichInvestitions- kredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

    § 4 SteuersätzeDie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festge-setzt

    a) Grundsteuernfür land- u. forstwirtschaftliche Betriebe(Grundsteuer A) von bisher 340 v.H. auf 340 v.H.für die Grundstücke (Grund-steuer B) von bisher 390 v.H. auf 390 v.H.b) Gewerbesteuernnach Gewerbeertrag von bisher 365 v.H. auf 365 v. H.

    § 5 FeldwegebeiträgeDer Beitragssatz der Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungsko-sten der Feld-und Waldwegewerden festgesetzt auf 26.08 Euro/ha

    Für Beitragspflichtige die ihren Einnahmenanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsge-meinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich derBeitragssatz auf 15,34 Euro/ha

    § 6 EigenkapitalZum 31.12.2017 betrug das Eigenkapital 1.057.357,55 Euro dies entsprach bei einer Bi-lanzsumme von 4.963.448,88 Euro einer Eigenkapitalquote von 21 % (ohne Berücksichti-gung von Sonderposten).

    Das Eigenkapital wird sich entsprechend der Jahresergebnisse der folgenden Jahre verän-dern.

    Staatsaufsichtlich genehmigtKusel, den 21.08.2020Kreisverwaltunggez. i.A.T. Flesch

    Dittweiler, den 25.08.2020gez. Cloß (Ortsbürgermeister)

    Hinweis:Gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzesoder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be-kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

    1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausferti-gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-det oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber derGemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung be-gründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

    Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablaufder in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

    Bei dieser Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzung für die Geltendma-chung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzu-weisen.

    Die Veröffentlichung dieser Satzung erfolgt gemäß der Durchführungsverordnung (DV) zu§ 27 Gemeindeordnung (GemO) und den Verwaltungsvorschriften (VV) zur Durchführungdes § 27 GemO.

    Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 7. September 2020 bis 15. September 2020 beider Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Zimmer S1 - 5.06,während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

    Schönenberg-Kübelberg,den 25.08.2020gez.Lothschütz, Bürgermeister

    1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Dittweilerfür das Haushaltsjahr 2020vom 25.08.2020

    DITT WEILER

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    wal_b106_amtsb.05

    Seite 6 5. September 2020AMTSBLATT

    DUNZWEILER

    Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dunzweilerfür die Jahre 2020 / 2021 vom 21.08.2020

    Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalzi.d.F. vom 31.01.1994 (GVBI. I S. 153) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom19.12.2018 (GVBl S. 447) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi-gung der Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde vom 17.08.2020 hiermit bekannt-gemacht wird.

    § 1 Ergebnis- und FinanzhaushaltFestgesetzt werden

    1. im Ergebnishaushalt 2020 2021Euro Euro

    der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.234.440 1.215.317der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.607.691 1.595.716Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -373.251 -380.399

    2. Im Finanzhaushalt 2020 2021Saldo der ordentlichen Ein- undAuszahlungen -324.892 -332.631

    die außerordentlichen Einzahlungen auf auf 0,00 0,00die außerordentlichen Auszahlungen auf auf 0,00 0,00Saldo der außerordentlichen Ein- undAuszahlungen 0,00 0,00

    die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 29.000 184.000die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 222.000 420.000Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Investitionstätigkeit -193.000 -236.000

    die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 193.000 236.000die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 61.100 57.600

    Saldo der Ein- und Auszahlungenaus Finanzierungstätigkeit 131.900 178.400

    Veränderung des Finanzmittelbestandesim Haushaltsjahr -385.992 -390.231

    § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen KrediteDer Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Inves-titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

    2020 2021Euro Euro

    zinslose Kredite auf 0,00 0,00verzinste Kredite auf 193.000 236.000

    § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

    Verpflichtungsermächtigungen die künftige Haushaltsjahre für Investitionen und Investi-tionsförderungsmaßnahmen belasten, werden veranschlagt.

    2020 2021auf 0,00 0,00

    Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlichInvestitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

    auf 0,00 0,00

    § 4SteuersätzeDie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festge-setzta) Grundsteuern

    für land-u.forstwirtschaftliche Betriebe

    2020 2021(Grundsteuer A) auf 300 v.H. 300 v.H.für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v.H. 365 v.H.

    b) Gewerbesteuern nach Gewerbeertrag auf 379 v.H. 379 v.H.c) Hundesteuern Euro Euro

    für den ersten Hund auf 48 48für den zweiten Hund auf 60 60für jeden weiteren Hund auf 70 70für den ersten gefährlichen Hund auf 480 480für den zweiten gefährlichen Hund auf 600 600für jeden weiteren gefährlichen Hund auf 720 720

    § 5 FeldwegebeiträgeDer Beitragssatz der Beiträge für die Investitionsaufwendungen und die Unterhaltungs-kosten der Feld-und Waldwege werden festgesetzt

    2020 2021auf 16,50 Euro/ha 18,00 Euro/ha

    § 6 EigenkapitalZum vorläufigen Jahresabschluss 2017 betrug das Eigenkapital 0 Euro. Der nicht durch Ei-genkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf -131.247,07 Euro.

    Der vorläufige Jahresverlust 2017 beläuft sich auf -47.841,89 Euro. Die Bilanzsumme be-trägt 3.854.641,47 Euro. Eine Eigenkapitalquote lässt sich nicht mehr darstellen.

    Bis zum Haushaltsjahr 2020 wird sich der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetragvoraussichtlich auf -856.365,07 Euro erhöhen. In den Folgejahren wird sich dieser Fehlbe-trag voraussichtlich um die in der Planung ausgewiesenen Jahresfehlbeträge weiter er-höhen.

    Dunzweiler, den 20.08.2020gez. Korst(Ortsbürgermeister)

    Hinweise:Gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO)

    Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzesoder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Be-kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

    1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausferti-gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

    2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-det oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber derGemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung be-gründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

    Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablaufder in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.Bei dieser Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzung für die Geltendma-chung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzu-weisen.Die Veröffentlichung dieser Satzung erfolgt gemäß der Durchführungsverordnung (DV) zu§ 27 Gemeindeordnung (GemO) und den Verwaltungsvorschriften (VV) zur Durchführungdes § 27 GemO.

    Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 7. September 2020 bis 15. September 2020 beider Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Zimmer S1 - 5.06,während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

    Schönenberg-Kübelberg, den 21.08.2020Gez. Lothschütz, Bürgermeister

    staatsaufsicht. genehmigtKusel, den 17.08.2020Kreisverwaltungi.A. gez. R. Berg

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    5. September 2020 Seite 7AMTSBLATT

    Ortsgesprächeam 08. September 2020Wir wohnen in einer wunderschönen Landschaft, eingebettet vonWiesen und Wäldern an der Grenze zum Saarland. Das Dorflebenist noch intakt.

    Bei uns gibt es noch eine Bäckerei mit Lebensmitteleinzelhandel,einen Gemeindekindergarten, ein Gasthaus, ein reges Vereinsle-ben und eine verhältnismäßig gute Verkehrsanbindung. Kurz ge-sagt, in Dunzweiler lässt es sich noch gut leben.

    Dennoch bleibt unser Ort von den ländlichen Strukturveränderun-gen nicht verschont. Um unseren Ort weiterhin attraktiv zu halten,brauchen wir eine starke Innenentwicklung. Es gilt, die verstecktenPotentiale zu aktivieren.

    Unser Gemeinde wurde aufgrund unserer Bewerbung bei der Loka-len Aktionsgruppe Westrich-Glantal (LAG) als eine von 9 Modell-kommunen ausgewählt an den sogenannten „Ortsgesprächen“teilzunehmen.

    Ziel der „Ortsgespräche“ ist es, gemeinsam mit den Anwohnern,Ratsmitgliedern, Vereinsvertretern Projektideen für den Ortskernzu entwickeln und für das Thema der Innenentwicklung zu mobili-sieren und zu sensibleren.

    Gleichzeitig sollen leer stehende Immobilien und Brachflächen imOrtskern einer Nutzung zugeführt werden. Da viele Projektideenvon einer finanziellen Unterstützung abhängig sind, sollen auch Fi-nanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

    Mit der Durchführung des LAG Projekts „Ortsgespräche“ in derOrtsgemeinde Dunzweiler hat die Lokale Aktionsgruppe Westrich-Glantal e.V. die Kernplan GmbH, Gesellschaft für Städtebau undKommunikation aus Illingen, beauftragt.

    Die Kernplan GmbH hat mit der Gemeindevertretung und dem Orts-gemeinderat schon verschiedene Ideen für unsere Gemeinde ent-wickelt. Wir möchten Ihnen die Ideen vorstellen und gemeinsammit Ihnen weitere Ideen entwickeln.

    Hierzu laden Gemeindevertretung, Ortsgemeinderat und dieFa. Kernplan GmbH alle Vereinsvertreter und interessiertenBürgerinnen und Bürger recht herzlich am Dienstag den08.September 2020 um 18:30 Uhr in den Saal der kath. Unter-kirche ein.

    Aufgrund der aktuellen Situation, ist es möglich, dass wir nur einerbegrenzten Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern Zutritt zu der Ver-anstaltung gewähren können.

    Wir bitten daher um Verständnis.

    Korst VolkerOrtsbürgermeister

    StellenausschreibungDie Ortsgemeinde Dunzweiler sucht ab sofort eine

    Reinigungskraft (m/w/d)

    für die Turnhalle / das Dorfgemeinschaftshaus. Hierbei handelt es sich um eine geringfügige Beschäfti-gung von ca. zwei Stunden wöchentlich.

    Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) undbeinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

    Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

    Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 30. September 2020 unter Beifügung eines tabellari-schen Lebenslaufes an:

    Herrn Ortsbürgermeister KorstRathausstr. 866901 Schönenberg-Kübelbergoder per E-Mail an [email protected]

    Hinweis:Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wirbitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitungder personenbezogenen Bewerbungsdaten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdaten-schutzgesetz.

    SPD-ORTSVEREIN

    Liebe Mitglieder,aus Sorge um die gesundheitlicheSicherheit findet unser jährlichesGrillfest dieses Jahr leider nichtstatt. Wir hoffen auf Euer Verständ-

    nis und wünschen einen schönenSommer und bleibt gesund.

    Die Vorstandschaft

    BekanntmachungAm Mittwoch, den 09.09.2020, um 19:00 Uhr, findet im Kath.Pfarrheim, Marktstraße 5, 66907 Glan-Münchweiler unter Einhal-tung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eine Sitzung desOrtsgemeinderates der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler statt.

    Die Sitzung ist - mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 7 -öffentlich.

    Tagesordnung:öffentlich1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre

    2020 und 2021a) Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge aus der

    Beteiligung der Einwohner gem. § 97 Abs. 1 GemOb) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung

    und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und2021

    2. Information: Die flächendeckende Einführung des wiederkeh-renden Straßenausbaubeitrages in RLP

    3. Beratung und Information zum Zwischenbericht Baugebiet„Edersbach“

    4. Entscheidung über das Einvernehmen gem. § 36 BauGB;Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für den Staukanal in Glan-Münchweiler und Anschluss der Ortsgemeinde Glan-Münchwei-ler über eine Pumpstation mit Druckleitung zur erweiterten Klär-anlage Rehweiler

    5. Information zum Breitbandausbau in Glan-Münchweiler6. Sonstige Informationen

    nicht öffentlich7. Grundstücksangelegenheiten

    Glan-Münchweiler, den 27. August 2020gez. Karl-Michael Grimm-Ortsbürgermeister -

    GLAN-MÜNCHWEILER GRIES

    FWG

    Federweißerfeston TourLiebe Mitbürger, Freundeund Gönner in Gries,

    auf Grund der derzeitigen Situationwollen wir unser mittlerweile/tradi-tionelles Federweißerfest nichtkomplett ausfallen lassen nur et-was anders gestalten.

    Wir werden am Samstag, den19.09.20 von 17.00 Uhr bis 20.00Uhr durch den Ort fahren und auszwei Fahrzeugen Federweißer,Zwiebelkuchen, Bier und Sauma-genwürste verteilen.

    Es werden an diesem Tag leider kei-ne anderen Getränke angeboten.

    Hierfür wäre es gut vorher Bestel-lungen entweder bei Rainer Simon0172 / 6815196 oder Rainer Krupp0159 / 02168000 aufzugeben.

    Die FWG Gries Bürgernah e.V.freut sich auf Euch.

    „Schon gehört ?“

    „Stand im“.

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    Seite 8 5. September 2020AMTSBLATT

    BekanntmachungAm Montag, den 07.09.2020, um 20:00 Uhr, findet im Saal derHenschtalhalle, Hauptstraße 20, 66909 Henschtal eine Sitzungdes gem. Kindergartenausschusses der Ortsgemeinden Steinbacham Glan und Henschtal der Ortsgemeinde Steinbach am Glan statt.Die Sitzung ist öffentlich.

    Tagesordnung:öffentlich1. Beratung über die neue Zweckvereinbarung über die Beteiligung

    der Ortsgemeinde Henschtal an dem kommunalen Kindergartender Ortsgemeinde Steinbach am Glan

    2. Weitere Vorgehensweise bei der Sanierung des Kita-Gebäudes3. Mittagsverpflegung4. Personalentwicklung in der Kita

    Steinbach am Glan, den 27. August 2020gez. Jörg Fehrentz-Ortsbürgermeister -

    HENSCHTAL

    UrlaubOrtsbürgermeisterinMargot Schillovom 1.9.20-18.9.20

    OBST- UNDGARTENBAUVEREIN

    Termine für Keltersaison

    HERSCHWEILER-PETTERSHEIM

    Herschweiler-Pettersheim. Dem-nächst können beim Obst- und Gar-tenbauverein Herschweiler-Petters-heim Termine für die Keltersaisonerfolgen.

    Es besteht die Möglichkeit nur zukeltern oder auch mit zu pasteuri-

    sieren. Terminvergaben ab Sep-tember beim ersten VorsitzendenGerhard Dahl, Tel. 06384-9989252.

    Es wird darauf hingewiesen dassdie vom Verein beschlossenenHygienemaßnahmen einzuhaltensind.

    BekanntmachungAm Donnerstag, den 17.09.2020, um 19:00 Uhr, findet im Saal desDorfgemeinschaftshauses, Schulstraße 11, 66909 Hüffler eine Sit-zung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Hüffler statt.

    Die Sitzung ist - mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes 7 -öffentlich.

    Tagesordnung:

    öffentlich

    1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre2020/2021a) Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge aus der

    Beteiligung der Einwohner gemäß § 97 I GemOb) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung

    und den Haushaltsplan2. Sachstand Flächennutzungsplan3. Erwerb einer Geschwindigkeitsmessanlage4. Forstzweckverband;

    Sachstand5. Betrieb des Dorfgemeinschaftshauses;

    Coronabedingte Schließung6. Informationen

    nicht öffentlich

    7. Kita Wahnwegen;Stellungsnahme der Ortsgemeinde Hüffler

    Hüffler, den 31. August 2020gez. Helge Olaf Schwab-Ortsbürgermeister -

    Vertretung übernimmt vom 1.9.20 -einschließlich 9.9.20:der 1. Beigeordnete Herr Kurz Her-bert, [email protected]

    Vertretung übernimmt vom 10.9.20- einschließlich 18.9.20:der Beigeordnete Herr Volker Hopp,[email protected]

    HÜFFLER

    Liebe Mitbürgerinnenund Mitbürger,sie ist der ganze Stolz, „Die Kerb“und muss in diesem Jahr Corona be-dingt leider ausfallen. Gerne erin-nern wir uns daran als die Welt nochin Ordnung war und man in engerRunde 4 Tage lang ausgelassen fei-ern durfte. Die Absage der Kerwebedaure ich sehr, lässt sich aber lei-der nicht vermeiden. Ich bin über-zeugt, dass wir unsere Kerwen baldauch wieder gemeinsam feiern kön-nen, jedoch steht die Gesundheit

    unserer Bürger an erster Stelle.Deshalb gab es zu der Absage keineAlternative von Seiten der Ortsge-meinde. Ich bedanke mich an dieserStelle für das Verständnis dieserMaßnahme bei allen Bürgern undbesonders bei unserer Straußju-gend.

    Mit freundlichem GrußAnnette Filipiak-BenderOrtsbürgermeisterin

    NANZDIETSCHWEILER

    „Mach’

    ich heute

    aber

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    5. September 2020 Seite 9AMTSBLATT

    QUIRNBACH

    Satzung der Ortsgemeinde Quirnbach/Pfalzüber die Erhebung der Hundesteuer vom 25. August 2020

    Der Ortsgemeinderat Quirnbach/Pfalz hat auf Grund des § 24 der Ge-meindeordnung (GemO) und der §§2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabga-bengesetzes (KAG) die folgendeSatzung beschlossen, die hiermitbekannt gemacht wird:

    § 1 Steuergegenstand, Entste-hung der Steuer

    § 2 Steuerschuldner§ 3 Anzeigepflicht§ 4 Beginn und Ende der Steuer-

    pflicht§ 5 Steuersatz§ 6 Festsetzung und Fälligkeit§ 7 Steuerbefreiung§ 8 Steuerermäßigung§ 9 Allgemeinde Bestimmungen

    für die Steuerbefreiung undSteuerermäßigung

    § 10 Überwachung der Anzeige-pflicht

    § 11 Ordnungswidrigkeiten§ 12 In-Kraft-Treten

    § 1Steuergegenstand, Entstehungder Steuer(1) Steuergegenstand ist das Hal-

    ten von Hunden im Gemeinde-gebiet.

    (2) Die Steuer entsteht mit Beginndes Jahres, für das die Steuerfestzusetzen ist.

    § 2Steuerschuldner, Haftung(1) Steuerschuldner ist der Halter

    des Hundes. Hundehalter ist,wer einen Hund in seinen Haus-halt aufgenommen hat.

    (2) Als Halter gilt auch, wer einenHund in Pflege oder Verwahrunggenommen hat oder auf Probeoder zum Anlernen hält, wenn ernicht nachweisen kann, dass derHund in einer Gemeinde derBundesrepublik bereits steuer-lich erfasst ist. Die Steuerpflichttritt in jedem Fall ein, sobald diePflege, Verwahrung oder Hal-tung auf Probe oder zum Anler-nen den Zeitraum von zwei Mo-naten überschreitet.

    (3) Alle in einen Haushalt aufge-nommenen Hunde gelten als ge-meinsam gehalten. Halten meh-rere Personen gemeinsam einenHund oder mehrere Hunde, sosind sie Gesamtschuldner.

    § 3Anzeigepflicht(1) Wer einen Hund hält, hat ihn bin-

    nen 14 Tagen nach Beginn derHaltung bei der Gemeinde anzu-melden. Bei der Anmeldung sind1. Rasse2. Geburtsdatum3. Herkunft und Anschaffungs-

    tagglaubhaft nachzuweisen.

    (2) Der bisherige Halter eines Hun-des hat den Hund, der abge-schafft wurde, abhandengekom-men oder gestorben ist oder mitdem er wegzieht, innerhalb von14 Tagen abzumelden. Im Falleder Abgabe des Hundes sind beider Abmeldung Name und An-schrift des Erwerbers anzuge-ben. Falls der Erwerber in eineranderen Gemeinde wohnt oderder Halter in eine andere Ge-meinde umzieht, wird diese un-terrichtet.

    (3) Ändern sich die Voraussetzun-gen für eine Steuerermäßigungoder Steuerbefreiung, so hat derHundehalter dies binnen 14 Ta-gen anzuzeigen.

    § 4Beginn und Endeder Steuerpflicht(1) Die Steuerpflicht beginnt mit An-

    fang des auf die Aufnahme einesHundes in einen Haushalt fol-genden Monats, frühestens mitdem Monat, in dem er drei Mo-nate alt wird.

    (2) Die Steuerpflicht endet mit Ab-lauf des Kalendermonats, indem der Hund abgeschafft wird,abhandenkommt oder stirbt.Kann der genaue Zeitpunkt nichtnachgewiesen werden, endetdie Steuerpflicht mit Ablauf desMonats der Abmeldung.

    (3) Bei Wohnortwechsel eines Hun-dehalters beginnt die Steuer-pflicht entsprechend Absatz 1und endet entsprechend Absatz2 Satz 1.

    § 5Steuersatz(1) Der Steuersatz pro Hund wird

    jährlich in der Haushaltssatzungfestgelegt.

    (2) Gefährliche Hunde sind1. Hunde, die sich als bissig er-

    wiesen haben,2. Hunde, die durch ihr Verhal-

    ten gezeigt haben, dass sieWild oder Vieh hetzen oderreißen,

    3. Hunde, die in aggressiveroder Gefahr drohender WeiseMenschen angesprungen ha-ben, und

    4. Hunde, die eine über dasnatürliche Maß hinausgehen-de Kampfbereitschaft, An-griffslust, Schärfe

    (3) oder andere in ihrer Wirkung ver-gleichbare Eigenschaft ent-wickelt haben.

    (4) Bei Hunden der Rassen- Pit Bull Terrier- American Staffordshire Terrier

    und- Staffordshire Bullterrier

    sowie Hunde, die von einer die-ser Rassen abstammen, wirddie Eigenschaft als gefährlicherHund unwiderlegbar vermutet.

    (5) Beginnt oder endet die Steuer-pflicht im Laufe eines Jahres, soist die Steuer auf den der Dauerder Steuerpflicht entsprechen-den Teilbetrag festzusetzen.

    § 6Festsetzung und Fälligkeit(1) Die Steuerschuld wird durch Ab-

    gabenbescheid als Jahressteuerfestgesetzt.

    (2) Die Steuer wird erstmalig einenMonat nach dem Zugehen desAbgabenbescheides für diezurückliegende Zeit und für dieFolgejahre jeweils am 15.8. fäl-lig.

    (3) Beginnt oder endet die Steuer-pflicht im Laufe des Jahres, so isteine Steuer auf den der Dauerder Steuerpflicht entsprechen-den Teilbetrag festzusetzen.

    (4) Für diejenigen Steuerschuldner,die für das Kalenderjahr die glei-che Hundesteuer wie im Vorjahrzu entrichten haben, kann dieHundesteuer durch öffentlicheBekanntmachung festgesetztwerden. Für die Steuerschuldnertreten mit dem Tag der öffentli-chen Bekanntmachung die glei-chen Rechtswirkungen ein, wiewenn ihnen an diesem Tag einschriftlicher Steuerbescheid zu-gegangen wäre.

    § 7Steuerbefreiung(1) Steuerbefreiung ist auf Antrag

    zu gewähren für das Halten von1. Hunden, die zum Schutz und

    zur Hilfe blinder, gehörloseroder sonst völlig hilfloser Per-sonen unentbehrlich sind.Die Blindheit, Gehörlosigkeitoder völlige Hilflosigkeit kannmit einem Schwerbehinder-tenausweis oder ärztlichenGutachten nachgewiesen wer-den.

    2. Rettungshunden, die regel-mäßig und uneingeschränktim Bereich des Feuerwehr-,Sanitäts- oder Rettungsdien-stes oder bei einer staatlichanerkannten und/oder im öf-fentlichen Katastrophen-schutz tätigen Hilfsorganisati-on eingesetzt sind und dieAusbildung und Prüfung nachder „Dienstvorschrift für dieAusbildung und Prüfung vonRettungshunden der Feuer-wehr-Facheinheiten Rettungs-hunden/Ortungstechnik(RHOT) bei den Feuerwehren inRheinland-Pfalz“ oder die„Gemeinsame Prüfungs- und

    Prüferordnung für Rettungs-hundeteams gemäß DIN13050“ oder eine vergleich-bare Ausbildung und Prüfungmit Erfolg abgelegt haben. DieAblegung der Ausbildung undPrüfung sowie der regelmäßi-ge und uneingeschränkte Ein-satz sind auf Anforderung vonder betreibenden Organisati-on schriftlich nachzuweisen.

    3. Hunden, die aus Gründen desTierschutzes vorübergehendin Tierheimen oder ähnlichenEinrichtungen untergebrachtsind.

    4. Schweißhunden von aner-kannten Führerinnen und Füh-rern im Sinne des § 35 Abs. 4Landesjagdgesetz.

    (2) Hunde, für die nach Abs. 1 Steu-erbefreiung gewährt wird, sindbei der Bemessung der Steuerfür zu versteuernde Hunde nichtin Ansatz zu bringen.

    (3) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1wird Steuerbefreiung nur für ei-nen Hund gewährt.

    § 8Steuerermäßigung(1) Die Steuer ist auf Antrag des

    Steuerpflichtigen auf die Hälftezu ermäßigen für das Halten vonHunden, die zur Bewachung vonGebäuden, welche von demnächsten bewohnten Gebäudein mehr als 200 m Luftlinie ent-fernt liegen, erforderlich sind,jedoch für höchstens zwei Hun-de.

    (2) Werden von einem Hundehalterneben Hunden, für welche dieSteuer nach Abs.1 ermäßigtwird, voll zu versteuernde Hundegehalten, so gelten diese für dieBemessung der Steuer als zwei-te oder weitere Hunde.

    § 9Allgemeine Bestimmungenfür die Steuerbefreiungund Steuerermäßigung(1) Die Steuerbefreiung oder Steue-

    rermäßigung wird wirksam mitBeginn des auf die Antragstel-lung folgenden Monats.

    (2) Steuerbefreiung oder Steuerer-mäßigung wird nur gewährt,wenn1. die Hunde für den angegebe-

    nen Verwendungszweck ge-eignet sind; dies kann von derVorlage eines entsprechen-den Nachweises abhängig ge-macht werden,

    2. der Halter der Hunde in denletzten fünf Jahren nicht we-gen eines Vergehens gegentierschutzrechtliche Bestim-mungen belangt wurde,

    3. für die Hunde geeignete, den

    Erfordernissen des Tier-schutzes entsprechende Un-terkunftsräume vorhandensind,

    4. in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr.3 ordnungsgemäß Bücherüber den Bestand, den Er-werb, die Veräußerung unddie Abgänge der Hunde ge-führt und auf Verlangen vor-gelegt werden.

    § 10Überwachung der Anzeigepflicht(1) Für jeden Hund kann eine Hun-

    desteuermarke ausgegebenwerden, die außerhalb der Woh-nung oder des befriedetenGrundbesitzes sichtbar vomHund zu tragen ist. Andere Ge-genstände, die der Steuermarkeähnlichsehen, dürfen dem Hundnicht angelegt werden. Bei Ver-lust der Steuermarke wird aufAntrag eine Ersatzmarke aus-gehändigt. Bei der Abmeldungdes Hundes ist die Steuermarkean die Verbandsgemeindever-waltung Oberes Glantal zurück-zugeben.

    (2) Die Gemeinde kann in Abstän-den von mindestens einem Jahrim Gemeindegebiet Hundebe-standsaufnahmen durchführen.Dabei können folgende Daten er-hoben werden:1. Name und Anschrift des Hun-

    dehalters2. Anzahl der gehaltenen Hunde3. Herkunft und Anschaffungstag4. Geburtsdatum5. Rasse

    § 11Ordnungswidrigkeiten(1) Ordnungswidrig im Sinne des §

    16 KAG handelt, wer vorsätzlichoder leichtfertig1. als Hundehalter entgegen § 3

    Abs. 1 einen Hund nicht, odernicht rechtzeitig oder fehler-haft anmeldet,

    2. als Hundehalter entgegen § 3Abs. 2. einen Hund nicht odernicht rechtzeitig abmeldetund/oder die Hundesteuer-marke nicht zurückgibt,

    3. als Hundehalter entgegen § 3Abs. 3 die Veränderung derVoraussetzungen für eineSteuerermäßigung oder Steu-erbefreiung nicht rechtzeitiganzeigt,

    4. als Hundehalter entgegen §10 Abs. 1 einen Hund außer-halb seiner Wohnung oderseines umfriedeten Grundbe-sitzes ohne sichtbar befestig-te gültige Steuermarke um-herlaufen lässt oder demHund andere Gegenstände,die der Steuermarke ähnlichsind, anlegt,

    5. die Auskunftspflicht verletzt,die im Zusammenhang mit

  • 10497789_100_10

    wal_b110_amtsb.09

    Seite 10 5. September 2020AMTSBLATT

    der Hundebestandsaufnahmegemäß § 10 Abs. 2 gegebenist.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kannmit einer Geldbuße bis zu zehn-tausend Euro geahndet werden.

    § 12In-Kraft-TretenDiese Satzung tritt rückwirkendzum 01.01.2020 in Kraft; gleichzei-tig tritt die Satzung der Gemeindeüber die Erhebung der Hundesteuervom 13.08.1993 außer Kraft.Quirnbach, den 25. August 2020

    gez. KörbelOrtsbürgermeisterin

    Hinweis gem. § 24 Abs. 6Gemeindeordnung (GemO):Satzungen, die unter Verletzungvon Verfahrens- oder Formvorschrif-ten der GemO oder auf Grund die-ses Gesetzes zustande gekommensind, gelten ein Jahr nach der Be-kanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen. Dies

    gilt nicht, wenn

    1. die Bestimmungen über die Öf-fentlichkeit der Sitzung, die Ge-nehmigung, die Ausfertigungoder die Bekanntmachung derSatzung verletzt worden sind,oder

    2. vor Ablauf der in Satz 1 genann-ten Frist die Aufsichtsbehördeden Beschluss beanstandet oderjemand die Verletzung der Ver-fahrens- oder Formvorschriftengegenüber der Gemeindeverwal-tung unter Bezeichnung desSachverhalts, der die Verletzungbegründen soll, schriftlich gel-tend gemacht hat.

    Hat jemand eine Verletzung nachSatz 2 Nr. 2 geltend gemacht, sokann auch nach Ablauf der in Satz 1genannten Frist jedermann dieseVerletzung geltend machen.

    Schönenberg-Kübelberg,den 25. August 2020gez. Christoph Lothschütz,Bürgermeister

    SCHÖNENBERG-KÜBELBERG

    Neues aus dem Haupt-, Bauund FinanzausschussBekanntmachung gem. § 41 Abs. 5 GemO - Unterrichtungder Einwohner über die Ergebnisse der Ratssitzung sowieBekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefasstenBeschlüsse

    Der Haupt-, Bau und Finanzaus-schuss Schönenberg-Kübelberghat in seiner Sitzung am10.08.2020 folgende Beschlüssegefasst:

    öffentlich

    Bürgerhaus Schmittweiler;Umsetzung der gefordertenbaulichen Auflagen zur Be-triebserlaubnis Waldkinder-garten

    Der Auftrag für die Umsetzung derbaulichen Auflagen gemäß Be-triebserlaubnis werden an dieSchreinerei Müller, Konken, zumAngebotspreis von 7.187,36 Eurovergeben.

    Die entsprechenden Haushaltsmit-tel sind im Rahmen des Nachtrags-haushaltsplanes 2020 bereitzu-stellen.

    Anschaffung eines Fahrzeuges(Ford Transit) über einen Lea-singvertrag

    Der Haupt-, Bau- und Finanzaus-schuss stimmt der Anschaffung ei-nes Leasingfahrzeuges der Mar-ke Ford Transit 350 L 2 KombiTrend 2,0 TDCI auf der Basis einerjährlichen Fahrleistung von 17.500km, einer Leasingdauer von dreiJahren und Gesamtkosten über dieLeasingdauer in Höhe von10.160,11 Euro zu.

    Die erforderlichen Haushaltsmit-tel für das Haushaltsjahr 2020sind im Nachtragshaushaltsplanbereitzustellen.

    Die Haushaltsmittel für die Haus-haltsjahre 2021,2022 und 2023sind bei der Aufstellung der ent-sprechenden Haushaltspläne zuberücksichtigen.

    Neugestaltung Dorfplatz OTKübelberg;Beratung und Beschlussfas-sung über zwei Nachtragsan-gebot im Zusammenhang mitPlanungsänderungen bei derBuswartehalle

    Der Haupt-, Bau- und Finanzaus-schuss stimmt den im NachtragNr. 3 enthaltenen Coronabeding-ten Mehrkosten in Höhe von brut-to 10.335,60 Euro zu.

    Darüber hinaus werden die weite-ren durch den Beschluss desOrtsgemeinderates vom28.05.2020 gedeckten und durchdie Planungsänderung der Bus-wartehalle begründeten Mehrko-sten zustimmend zur Kenntnisgenommen.

    Die Verwaltung wird beauftragt,die Aufträge gemäß den Nach-tragsangeboten Nr. 3 und 4 andie bauausführende Fa. BreitGmbH & Co.KG, Hermeskeil, zuerteilen.

    Neuesaus dem OrtsgemeinderatBekanntmachung gem. § 41 Abs. 5 GemO - Unterrichtung der Einwohnerüber die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabeder in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

    Der Ortsgemeinderat Schönenberg-Kübelberg hat in seiner Sitzung am16.07.2020 folgende Beschlüssegefasst:

    nicht öffentlich

    Personalangelegenheiten

    Der Ortsgemeinderat beschließtüber eine Einstellung.

    Grundstücksangelegenheiten

    Der Ortsgemeinderat beschließtüber verschiedene Grundstücksan-gelegenheiten.

    öffentlich

    Gewerbegebiet „Im Mehl-pfuhl, Bauabschnitt V“;a) Beratung des Satzungsent-

    wurfesb) Beschlussfassung über die

    vorgezogene Beteiligungder Öffentlichkeit

    c) Beschlussfassung über dieTrägerbeteiligung

    Der Ortsgemeinderat fasst folgendeBeschlüsse:a) vorgelegten Satzungsentwurf

    (Text- und Planteil) wird zuge-stimmt

    b) Die Beteiligung der Öffentlichkeitwird beschlossen

    c) Die Trägerbeteiligung wird be-schlossen

    Naturnaher Spielplatz Rosen-straße - Auftragsvergabe anPlanungsbüro

    Der Auftrag für die weiteren Pla-nungsschritte (Leistungsphasen 3-8) soll an das Büro für Landschafts-architektur Stadt + Natur aus Ann-weiler vergeben werden.

    Der Sozialausschuss soll in Einbin-dung der Elternbeiräte der KiTa’sund Grundschulen die weitere Pla-nung und Ausführung koordinieren.

    Nachwahl eines stellvertreten-den Mitgliedes für den Haupt-,Bau- und Finanzausschuss

    Frau Lydia Schmitt wird als stellver-tretendes Mitglied in den Haupt-,Bau-, und Finanzausschuss derOrtsgemeinde Schönenberg-Kübel-berg gewählt.

    Übernahme der Mehrkostenfür die Prot. Kindertagesstätte„Regenbogen“

    Dem Zuschuss (2.700,00 Euro) fürdie Trägeranteile der Personalko-sten bezüglich Erhöhung der GZ-Plätze KiTa Regenbogen wird zuge-stimmt.

    Städtebauförderung;Ausschreibung der Abrissar-beiten des Gebäudes Saar-brücker Straße 100

    Der Ortsgemeinderat beschließt dieAbrissarbeiten für das GebäudeSaarbrücker Straße 100 beschränktauszuschreiben.

    Vorratsbeschluss - Vergabeder Ausschreibung Bauwagen-Waldkita, nach Prüfung derAngebote, an den günstigstenBieter

    Die abgegebenen Angebote sindvon der Verbandsgemeindeverwal-tung zu prüfen. Der Bürgermeisterwird ermächtigt den Auftrag an denBieter zu vergeben, welchen dieVerbandsgemeinde aus fachlicherSicht als wirtschaftlichsten Bieterermittelt.

    Soforthilfe für Vereine auf-grund der Corona Pandemie;Antrag SPD-Fraktion

    Der Ortsgemeinderat beschließt ei-nen Gesamtbetrag in Höhe von5.000,- EUR bei den möglichen Pro-dukten, laut Schreiben von FrauHolzapfel, für dieses Soforthilfepro-gramm umzuwidmen und dies vonder Verwaltung prüfen zu lassen.

    Anschließend soll das Programmanlehnend, nach dem Vorbild derStadt St. Wendel (Veröffentlichung,Bewerbungsfrist, Schlüsselvertei-lung, etc.) durchgeführt werden. Es

    werden diese Vereine berücksich-tigt, welchen infolge von Corona dieLebensgrundlage, zumindest vorrü-bergehend, entzogen ist und dieRückkehr zum Alltag derzeit nichtabsehbar ist.

    Sollte am Ende des Jahres 2020 beiden Produkten, laut Schreiben vonFrau Holzapfel, weitere Gelder zurVerfügung stehen, soll über diesenRestbetrag nochmals entschiedenwerden.

    Errichten einer barrierefreienWC-Anlage in der Ortsmittevon Schönenberg-Kübelberg;Antrag SPD-Fraktion

    Es wird dem Ortsgemeinderat emp-fohlen ein Schreiben mit folgendenInhalt an die VG-Verwaltung zu ver-fassen:Die Verbandsgemeinde Oberes-Glantal soll bis zum 31.10.20 eineUmsetzung des Vertrages zum Baueiner barrierefreien WC-Anlage inder Ortsmitte von Schönenberg-Kü-belberg aufzeigen.Eventuell in Verbindung mit Carsha-ring oder dem Umzug der DRK-Ret-tungswache.Außerdem soll die Verbandsge-meinde Oberes Glantal ebenfallsbis zum 31.10.20 erklären, ob diePläne zum Bau eines Rathauses aufdem Marktplatz Schönenberg-Kü-belberg weiterverfolgt werden oderbereits final aufgegeben wurden.

    Jugendprojekt - Bike Park;Antrag CDU-Fraktion

    Die Ortsgemeinde steht dem Vorha-ben einen Bike-Park auf dem Flur-stück 810/1 zu etablieren offen ge-genüber. Dazu wird die Verbands-gemeinde beauftragt den Kontaktmit dem Eigentümer des Grund-stückes herzustellen ob diesergrundsätzlich bereit ist, das Grund-stück zu diesem Zwecke zu ver-äußern oder zu verpachten. Mit denBetreibern der Bike-Parks in Trip-stadt und Ottweiler wird die Ortsge-meinde den Kontakt herstellen umdie bestehenden Parks anzusehenund Informationen zu erhalten.

    PFÄLZERWALD-VEREIN

    Wanderung fällt ausDie Wanderung am 09.09.20 zu denSchlossberghöhlen Homburg mussleider ausfallen.

    Die nächste Wanderung des PWVSchönenberg-Kübelberg findet am23.09.20 am Potzberg statt.

    Woche für Woche zur Stelle:

    Ihrr FDVDFVDFVDFV

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    5. September 2020 Seite 11AMTSBLATT

    Projekteim Septemberund Oktoberfür Kinderzwischen 6 und 10 Jahre

    Dienstag, 08. September:Wir wandern zum Ohmbachsee,fahren dort Tretboot und besuchenden Wasserspielplatz1 Euro pro Kind14.30 - 18.00 Uhr

    Dienstag, 15. September:Spieletag im Jugendzentrum15.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Dienstag, 22. September:Wir kochen italienisch3 Euro pro Kind15.00 - 18.00 Uhr

    Dienstag, 29. September:Wir basteln eine Marionette „Knaut-schi“3,50 Euro pro Kind15.00 - 18.00 Uhr

    Dienstag, 06. Oktober:Schwimmbad Calypso9,50 Euro (Eintritt für 3 Std)14.30 - 19.00 Uhr

    Vom 19. Oktober bis 23. Oktober2020 findet unser gruseligesHerbstferienprogramm statt.

    Achtung:für alle Projekte, sowie für das Feri-enprogramm gilt eine Anmelde-pflicht. Die Teilnehmer werden inder Reihenfolge der Anmeldungberücksichtigt!

    Anmeldung:Im JUZ Mo, Di. Mi. und freitags von15:00 bis 19:00 UhrTel: 06373/892915Jugendzentrum Schönenberg-Kü-belberg, Saarbrückerstr. 121

    Bekanntmachung

    Am Donnerstag, den 10.09.2020, um 19:00 Uhr, findet im Ev. Ge-

    meindehaus, Hauptstraße 65, 66909 Steinbach am Glan eine Sit-

    zung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Steinbach am Glan

    statt.

    Die Sitzung ist öffentlich.

    Tagesordnung:

    öffentlich

    1. Vorstellung und Sachstand der Planung Ausbau Frutzweiler

    Straße

    2. Antrag aus Mitteln des Investitionsstocks 2021;

    Spielplatz

    3. Dorferneuerung;

    Beratung und Beschlussfassung über die Sanierung und Her-

    richtung des Glockenturmes für touristische Zwecke

    4 Beratung und Beschlussfassung über die neue Zweckvereinba-

    rung über die Beteiligung der Ortsgemeinde Henschtal an dem

    kommunalen Kindergarten

    5. Beratung und Beschlussfassung über die Mittagsverpflegung im

    kommunalen Kindergarten

    6. Vergabe eines Planungsauftrages für den Wirtschaftsweg in

    Richtung Naturfreundehaus

    7. Informationen

    Steinbach am Glan,

    den 27. August 2020

    gez. Jörg Fehrentz

    -Ortsbürgermeister -STEINBACH

    Bekanntmachung

    Am Montag, den 07.09.2020, um 20:00 Uhr, findet im Saal der

    Henschtalhalle, Hauptstraße 20, 66909 Henschtal eine Sitzung

    des gem. Kindergartenausschusses der Ortsgemeinden Steinbach

    am Glan und Henschtal der Ortsgemeinde Steinbach am Glan statt.

    Die Sitzung ist öffentlich.

    Tagesordnung:

    öffentlich

    1. Beratung über die neue Zweckvereinbarung über die Beteiligung

    der Ortsgemeinde Henschtal an dem kommunalen Kindergarten

    der Ortsgemeinde Steinbach am Glan

    2. Weitere Vorgehensweise bei der Sanierung des Kita-Gebäudes

    3. Mittagsverpflegung

    4. Personalentwicklung in der Kita

    Steinbach am Glan,

    den 27. August 2020

    gez. Jörg Fehrentz

    -Ortsbürgermeister -

    HEIMATVEREIN STEINBACH AM GLAN UNDUMGEBUNG E.V .

    Einladung zurJahreshauptversammlungSteinbach am Glan. Am Samstag03. Oktober 2020 (Tag der Deut-schen Einheit), findet im evangeli-schen Gemeindehaus in Steinbachum 15.00 Uhr, wegen den besonde-ren Umständen (Corona) unter Vor-schrift der Hygienischen Regeln un-sere Jahreshauptversammlung statt.

    Auf der Tagesordnung sind folgendeThemen:

    1. Begrüßung und Feststellung derBeschlussfähigkeit durch den 1.Vorsitzenden

    2. Annahme der Tagesordnung

    3. Totenehrung4. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden5. Bericht des Kassenwarts6. Bericht der Kassenprüfer7.Entlastung des Vorstandes8. Verschiedenes, Aussprache,

    Wünsche9. Schlusswort des 1. Vorsitzenden.

    In der Hoffnung, Sie in der Jahres-hauptversammlung begrüßen zukönnen verbleibe ich mitFreundlichem Gruß

    Gez. Josef Wintringer1. Vorsitzender

    Neues aus demOrtsgemeinderatBekanntmachung gem. § 41Abs.5 GemO - Unterrichtungder Einwohner über dieErgebnisse der Ratssitzungsowie Bekanntgabe der innichtöffentlicher Sitzunggefassten Beschlüsse

    Der Ortsgemeinderat Wahnwegenhat in seiner Sitzung am 29.06.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

    öffentlich

    Hochwasser- und Starkregen-vorsorgekonzept

    Die Ortsgemeinde überträgt die Auf-gaben der Ortsgemeinde bei derAufstellung eines Hochwasser- undStarkregenvorsorgekonzeptes andie Verbandsgemeinde OberesGlantal.

    Bauangelegenheit

    Der Ortsgemeinderat stimmt derAbweichung vom Bebauungsplan,bezogen auf Punkt 2.5 Kniestöcke,für eine Kniestockhöhe von 94 cmfür das Bauvorhaben in der Wiesen-straße 20 zu.

    nicht öffentlich

    Grundstücksankauf

    Der Ortsgemeinderat beschließtden Ankauf eines Grundstückes.

    Niederschlagung von Forde-rungen

    Der Ortsgemeinderat beschließt,Ansprüche der Ortsgemeinde gegenSchuldner niederzuschlagen.

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    Seite 12 5. September 2020AMTSBLATT

    Neuesaus dem OrtsgemeinderatBekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohnerüber die Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der innichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse.Der Ortsgemeinderat Wahnwegenhat in seiner Sitzung am03.08.2020 folgende Beschlüssegefasst:

    öffentlichAusbau der HeidestraßeVorstellung verschiedenerAusbauvarianten

    Die Heidestraße soll als Spielstraßeausgewiesen werden.Der Gemeinderat beschließt, das In-genieurbüro Dilger mit der Planungfür Variante 2 zu beauftragen, mitversetzen der Rinne nach links (ein-seitig), um einen Gehweg visuellabzugrenzen. Frau Lessmeisternimmt farbliche Wünsche mit in diePlanung auf.

    Neubaugebiet HeidestraßeDer Verkaufspreis wird auf 71,00Euro je Quadratmeter festgelegt.Der Gemeinderat beschließt ein of-fenes Bewerbungsverfahren zurVergabe der Baugrundstücke imNeubaugebiet Heidestraße.Der Bewerbungsbogen soll zurnächsten Sitzung ausformuliertwerden.

    Allgemeine InformationenKerwe 2020Derzeit ist die Durchführung derKerwe nach §4 der 10. CoBeLVOvom 19.06.2020 bis zum31.08.2020 untersagt.Eine Entscheidung über die Absageder Veranstaltung soll aber bis zumInkrafttreten der 11. CoBeLVO(Anfang September) aufgeschobenwerden.Der Termin für die Verhandlung vordem Verwaltungsgericht Neustadt

    im Rechtsstreit der GemeindenWahnwegen und Hüffler bezüglichder Kindergartenzweckvereinba-rung wurde auf Montag, den 28.September 2020 um 11:40 Uhr fest-gesetzt.Bürgermeister Morgenstern sowieder 1. Beigeordnete Stötzer sollenan der Verhandlung teilnehmen.Bürgermeister Morgenstern verliesthierzu folgende Pressemitteilung:„Seit 1985 besuchen die Kinder ausHüffler den Kindergarten in Wahn-wegen. Grundlage ist eine Zweck-vereinbarung zwischen den beidenGemeinden.

    Die Kosten wurden bislang von bei-den Gemeinden auf der Grundlageder Einwohnerzahlen gemeinsamgetragen. Streit entzündete sichwegen der notwendigen Investitio-nen in das in die Jahre gekommeneKindergartengebäude und die da-mit verbundenen Kosten.

    Mit Schreiben vom 26.03.2018 hatdie Ortsgemeinde Hüffler dieZweckvereinbarung gekündigt undzahlt seitdem nichts mehr für denKindergarten, obwohl die Kindervon Hüffler weiterhin den Kinder-garten in Wahnwegen besuchen.

    Die Betriebskosten und die Kostender notwendigen Unterhaltung desGebäudes trägt seit Mitte 2018 dieOrtsgemeinde Wahnwegen allein.Die als Schlichter angerufene Kreis-verwaltung Kusel hat mit Schreibenvom 08.07.2019 die Kündigung derzwischen den Gemeinden beste-henden Vereinbarung als nichtrechtmäßig eingeschätzt.

    Das Jugendamt weist die Kinder vonHüffler weiterhin dem Kindergartenvon Wahnwegen zu. Gleichwohl istdie Gemeinde Hüffler nicht bereit,weiterhin Kosten für den Kindergar-ten zu tragen. Aus diesem Grundehat die Gemeinde Wahnwegen Kla-ge zum Verwaltungsgericht in Neu-stadt erhoben. Verlangt werden bis-lang die anteiligen Kosten für dasJahr 2018. Die Gemeinde behältsich vor, auch für 2019 die Kostengeltend zu machen, sobald diesevon der Verbandsgemeindeverwal-tung endgültig festgestellt sind.Obwohl der Anwalt der GemeindeHüffler im Prozess einräumt, dasssie sich trotz ihrer Vertragskündi-gung an den Kosten beteiligenmuss, weil die Kinder weiterhin denKindergarten in Wahnwegen besu-chen, hat die Gemeinde Hüffler ausunverständlichen Gründen seit Mit-te 2018 nichts mehr gezahlt. Zwi-schenzeitlich hat die GemeindeHüffler Widerklage erhoben mitdem Ziel, die Zweckvereinbarungvon 1985 in verschiedenen Punktenzu ändern. Insbesondere will dieGemeinde Hüffler ein größeres Mit-spracherecht bei Investitionen. DerTermin beim Verwaltungsgerichtwurde auf den 28.9.2020 termi-niert.“

    nicht öffentlichFriedhofsangelegenheiten

    In einer Friedhofsangelegenheitsind noch offene Fragen abzu-klären.

    VertragsangelegenheitenDer Ortsgemeinderat beschließt zu-stimmend in einer Vertragsangele-genheit.

    WALDMOHR

    Wochenmarktam MittwochWaldmohr. Ab Mittwoch 2. Sep-tember gibt es nach der Sommer-pause wieder frischen Fisch aufdem Wochenmarkt.

    Neu dazu kommt ein Obst - und

    Gemüsestand von Harald Klein ausHöchen. Im Angebot hat er Kartof-feln von Gortner aus Lambsborn.

    Ebenfalls ist der Kleiderstand vonHarjit Bindra dabei.

    Homepage WaldmohrÜber 4.000 Zugriffe im Monat gibtes regelmäßig auf der Homepageder Ortsgemeinde.

    In dem Zeitraum von rund 30 Ta-gen, vom 26. Juli bis 23. August,war es 4.635 Besucher.Zwischen 128 und 225 Zugriffe täg-lich.Diese Auswertung zeigt, wie vieleBesucher unsere Website aufgeru-

    fen haben. Anhand der IP-Adresseund Browserkennung wird der Be-sucher eindeutig identifiziert. Ruftein Besucher die Website mehr-mals täglich auf, wird nur 1 Besu-cher gezählt.

    Die Hompage Waldmohr wird auchauf mobilen Geräten gut darge-stellt. Diese ist auch verlinkt mit derHompage der VGOG.

    Somit haben die Nutzer die Mög-lichkeit sich gut zu informieren.Wer Vorschläge hat um die einzel-nen Seiten zu verbessern, kann die-se gerne einreichen.

    Sollte es mal der Fall sein, dass Da-ten nicht mehr aktuell sind und wirdies übersehen haben, dann sindwir für diese Hinweise ebenfallsdankbar.

    BekanntmachungAm Mittwoch, den 09.09.2020, um 18:00 Uhr, findet im Sitzungs-saal des Rathauses, Rathausstraße 14, 66914 Waldmohr eine Sit-zung des Kultur-, Sozial- und Sportausschusses der OrtsgemeindeWaldmohr statt.Die Sitzung ist öffentlich.

    Tagesordnung:öffentlich1. Ausschreibung Wettbewerb „Kunst am Bau“ für die Gemeinde-

    kindertagesstätte „Die Bremer Stadtmusikanten“2. Planung Kulturprogramm November und Dezember 20203. Planung Kulturprogramm Januar bis Dezember 20214. Verschiedenes

    Waldmohr, den 27. August 2020gez. Werner Braun-Beigeordneter-

    KIRCHLICHE MELDUNGEN

    PROT.KIRCHENGEMEINDE

    GRIES

    Gottesdienste undVeranstaltungen

    Liebe Gemeindeglieder,Aufgrund der aktuellen Lage sinddie Aktivitäten in unserer Kirchen-gemeinde weiterhin einge-schränkt.

    Wie überall sind die Auflagen desInfektionsschutzgesetzes einzuhal-ten.

    Hausbesuche sind zu Ihrer eigenenSicherheit leider untersagt. Trauer-gespräche können per Telefon ge-führt werden.

    Ich bin telefonisch oder per mail fürSie erreichbar.

    Sonntag, 6.9.202010:00 UhrGottesdienst in Gries

    Das amtierende Presbyterium stehtgerne für Ihre Fragen zur Verfügung.Sprechen Sie uns an - wir freuenuns über jedes Interesse.

    Öffnungszeiten:Pfarrerin Ute Stoll-Rummel ist immerzu sprechen.

    Das Pfarrbüro ist mittwochs von 8Uhr bis 10 Uhr und freitags von 8 Uhrbis 12 Uhr geöffnet.

    Tel. 06372-1456, Telefax 50352http://www.evpfalz.de/gemein-den/miesaueMail:[email protected]

    Zur LIEBE gehören zwei.Und manchmal eine ANZEIGE.

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    5. September 2020 Seite 13AMTSBLATT

    Gottesdienste:

    Sonntag, 06.09.Brücken 10.00 Uhr Abschiedsgot-tesdienst von Vikarin Hannah Wirth

    Anmerkung:Bitte denken Sie beim Gottes-dienstbesuch an die Mundnasen-maske, Abstand und die Hygienere-geln.

    Zur besseren Planbarkeit meldenSie sich -wenn möglich- bis sams-tags 15.00 Uhr telefonisch im Pfar-ramt an.

    Protestantisches PfarramtAltenkirchenPfarrerin Sabine Ella Schwenk-VilovTel.: 06386-218eMail:[email protected]://www.pfarrei-altenkirchen.deFacebook:www.facebook.com/Prot.PfarreiAl-tenkirchen

    PROT. KIRCHEN-GEMEINDEN

    ALTENKIRCHENUND BRÜCKEN

    PROT. KIRCHENGEMEINDEGLAN-MÜNCHWEILER/DIETSCHWEILER

    Gottesdienste:

    Sonntag, 06.09.202010.10 Uhr, Prot. Kirche Glan-Münchweiler (Max. 25 Teilnehmer/innen, Mundschutz muss bei Ein-und Ausgang getragen werden,Kontaktdaten werden vor Eintrittaufgenommen, Voranmeldungnicht erforderlich)

    Sonntag, 06.09.11.00 Uhr, Prot. Kirche Glan-Münchweiler, Kindergottesdienst(Max. 25 Teilnehmer/innen, Mund-schutz muss bei Ein- und Ausganggetragen werden, Kontaktdatenwerden vor Eintritt aufgenommen,Voranmeldung nicht erforderlich)

    Sonntag, 06.09.10.10 Uhr, Prot. MartinskircheDietschweiler (Max. 17 Teilneh-mer/innen, Mundschutz muss beiEin- und Ausgang getragen werden,Kontaktdaten werden vor Eintrittaufgenommen, Voranmeldungnicht erforderlich)

    Veranstaltungen:

    Dienstag, 08.09.202008.09.2020, 15.30 Uhr, Präparan-denunterricht in Prot. Kirche Glan-Münchweiler

    Konzert im September 2020in Glan-Münchweiler

    Klassische Konzerte mit Panflöte,Didgeridoo, Ocean Drum, Oberton-gesang am Freitag, 11. September2020 um 17:00 Uhr und um 19:00Uhr, Prot. Kirche Glan-Münchweiler:Dobrin Stanislawow (Musiker und

    Komponist) entführt das Publikumin innere und äußere Welten mitden vielschichtigen Möglichkeitender Panflöte, des Didgeridoos, mitder Ocean Drum und nicht zuletztmit Nonverbalgesang und Oberton-gesang.

    Die Musik lebt in der Hauptsachevon Improvisationen und ist in derselben Form nicht wiederholbar -also in diesem Sinne einmalig. Einbesonderes Erlebnis für Geist undSinne.

    Der Eintritt zu beiden Konzerten istfrei. Spenden am Ausgang für denKünstler sind erbeten. Die Maximal-besucherzahl pro Konzert beträgt30 Personen. Eine Anmeldung vor-ab ist notwendig und kann ab soforttelefonisch beim Prot. PfarramtGlan-Münchweiler (Tel. 06383-470)unter Angabe der Kontaktdaten er-folgen.

    Gottesdienste undVeranstaltungen

    Kontakt:Prot. Pfarramt Glan-MünchweilerPfarrer Christoph BröckerTel.: 06383/470

    Email: [email protected]

    Sprechzeiten nach Vereinbarung.

    PROT.KIRCHENGEMEINDEN

    HÜFFLER UNDQUIRNBACH

    GottesdiensteLiebe Gottesdienstbesucher !Aufgrund der aktuellen Lage sindnur eine Begrenzte Anzahl Gottes-dienstbesucher möglich.Bevor Sie den Gottesdienst besu-chen, melden Sie sich im Pfarramt(06384 8575) telefonisch bis Frei-tag 18.00 Uhr an.

    Wir sind verpflichtet eine Liste mitNamen, Telefonnummer, Adressezu führen um etwaige Infektionsket-ten durch die Gesundheitsämternachverfolgen zu können. Bittebringen Sie eine eigenen Mund-Na-sen-Schutz mit. Weitere Hinweiseentnehmen Sie unserem letzten Ge-meindebrief.

    Gottesdienst QuirnbachSonntag, 06.09.um 10.15 Uhr

    EVANGELISCHECHRISTUSGEMEINDE

    Gottesdienste undVeranstaltungen

    Gottesdienste

    Sonntag, 06.09.10.00 Uhr Gottesdienst mit JürgenKizler

    Unsere Gottesdienste werden auchweiterhin parallel auf dem youtube-kanal unter ec-gemeinde.de einge-stellt.

    Weitere Infos:www.ec-gemeinde.de.Gemeindepastor Jürgen Kizler,Schulstr. 10, 66901 Schönenberg,Tel. 06373/ 8290149.

    Gottesdienste undVeranstaltungen

    BreitenbachSonntag, 06.09.09.00 Uhr Gottesdienst

    DunzweilerSonntag, 06.09.10.30 Uhr Gottesdienst

    Öffnungszeiten Pfarrbüro:Dienstags v. 17.00 - 19.00 UhrDonnerstags v. 09.30 - 12.00 Uhroder unter Telefonnummer06386/330

    WaldmohrSonntag, 06.09.10.00 Uhr Gottesdienst

    Öffnungszeiten Pfarrbüro:Dienstags und freitags14.30 bis 18.00 UhrSaarpfalzstraße 16a66914 WaldmohrTel. 06373/9312

    PROT.KIRCHENGEMEINDEN

    BREITENBACH,DUNZWEILER

    UND WALDMOHR

    PROT.KIRCHENGEMEINDE

    HERSCHWEILER-PETTERSHEIM

    Gottesdienste undVeranstaltungenGottesdienste

    Sonntag, 06. September 2020Ohmbach 10 UhrHerschweiler-Pettersheim 10 Uhr

    Telefonische Voranmeldung amSamstag, 05. Sept., 10 - 16 Uhr,wird unter Tel. 0 63 84 - 385 entge-gengenommen.

    Je nach Anzahl der Anmeldungenkann jeweils ein zweiter Gottes-dienst um 11 Uhr angeboten wer-den.

    Im Kirchenraum gilt Mund- und Na-senschutz, der jedoch am Sitzplatzabgelegt werden kann. Die Sitzplät-ze sind den Schutzbestimmungengemäß gekennzeichnet.Demnach ist in Ohmbach Gemein-

    degesang möglich; in Herschweiler-Pettersheim wird vorerst zugunstender Sitzplatzzahl darauf verzichtet.

    PräparandenunterrichtJugendliche der Geburtsjahrgänge2007/08 können sich jetzt beieine(m)r Presbyter/in oder im Got-tesdienst zum Präparandenunter-richt anmelden.

    Eltern der neuen Präparandensind für Di., 8.9.2020, 18 Uhr, in dieKirche in Herschweiler-Pettersheimeingeladen.

    Konfirmandenunterrichtdonnerstags, 16 Uhr, Jugendheim

    Kindergruppen und Jugendkreisesind nach den Ferien unter Einhal-tung der Schutzvorschriften gestar-tet!

    Voranmeldung und Info zu GirlsClub oder Jungschar (8 - 12 Jahren),Mosaik (13 - 18 J.), Junge Erw. (17 -25) bei Simeon Kloft, Gemeindere-ferent Tel. 0 63 84 - 99 89 559Whatsapp 0151 41 23 40 [email protected]

    Kontakte:Pfarramt Herschweiler-PettersheimTel. 0 63 84 - 385(bitte Anrufbeantworter beachten)www.kirche-hp.de

    Die Geschäftsführung obliegt der-zeit Herrn Dekan undPfarrer Lars Stetzenbach.

    Dekanatsgeschäftsstelle Kusel:Tel.: 0 63 81 - 9 96 99 [email protected]

    PROT.KIRCHENGEMEINDE

    SCHÖNENBERG-KBG.

    Gottesdienste undVeranstaltungenGottesdienst

    Sonntag, 06.09.202010.00 Uhr Gottesdienst

    Sonntag, 13.09.202010.00 Uhr Gottesdienst

    Liebe Gottesdienstbesucher!Es dürfen im Moment höchstens 40Personen am Gottesdienst teilneh-men.

    Der Einlass in die Kirche ist ohneMaske nicht gestattet.

    Bitte halten Sie sich an die Hygiene-und Abstandsregeln.

    Wir müssen eine Adressliste führen,damit eine Infektionskette nachzu-verfolgen ist.

    Die Liste muss 28 Tage im Pfarramtaufbewahrt werden.

    Wir bitten um ihr Verständnis!

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    Seite 14 5. September 2020AMTSBLATT

    Im dringenden Notfall wenden Siesich bitte an das Pfarramt Miesau,Tel. 06372-1456.

    Prot. Pfarramt, Tel. 06373/3256E-Mail:[email protected]

    Büro-Öffnungszeiten:Dienstags und donnerstags:09.00 - 12.00 Uhr,sowie donnerstags15.30 - 17.00 Uhr

    KATH. PFARREI HL .CHRISTOPHORUSSCHÖNENBERG-

    KÜBELBERG

    Gottesdienste undVeranstaltungen

    Samstag, 05. September:10.30 Uhr Kübelberg Feier der Erst-kommunion (nur für geladeneGäste)

    Sonntag, 06. September:09.00 Uhr Waldmohr Messfeier10.30 Uhr Kübelberg Feier der Erst-kommunion (nur für geladeneGäste)

    Wir bitten um Anmeldung zu denGottesdiensten im Pfarrbüro(06373/3720).

    Kommen Sie bitte ca. 20 Minutenvor Beginn des Gottesdienstes undbringen Sie ihr eigenes Gotteslobmit.

    Alle Informationen sind immer kurz-fristig auf unserer Homepage veröf-fentlicht.

    Erstkommunion 2020Bitte beachten Sie, dass dieses Jahralle Erstkommunionen in der Pfarr-kirche St. Valentin stattfinden.

    Zu den Erstkommunionfeiern kön-nen wegen der Hygienevorschriftennur die geladenen Gäste der Erst-kommunionkinder kommen.

    Wir bitten um ihr Verständnis.

    Wir bitten um Anmeldung zu denGottesdiensten im Pfarrbüro(06373/3720).

    Kommen Sie bitte ca. 20 Minutenvor Beginn des Gottesdienstes undbringen Sie ihr eigenes Gotteslobmit.

    Alle Informationen sind immer kurz-fristig auf unserer Homepage veröf-fentlicht.

    So erreichen Sie uns:Pfarramt Hl. ChristophorusKirchengasse 6, 66901 Schönen-berg-KübelbergTel: 06373/3720E-Mail: [email protected]

    Das Pastoralteam:Pfarrer Michael Kapolka, Tel. 06373/3720 o. 0151/14879755E-Mail:[email protected] Dr. Robert Maszkowski,KooperatorE-Mail:[email protected]

    GemeindereferentinChristine Pappon,Tel. 06373/8290422o. 0151/14879828E-Mail:[email protected]

    KATH. PFARREIHL. REMIGIUS

    FÜR HÜFFLER, KUSEL,GLAN-MÜNCHWEILER,NANZDIETSCHWEILER

    Gottesdienste undVeranstaltungenGottesdienste

    Samstag, 05. September18:00 UhrVorabendmesse St. Wen-del-Hoof18:00 UhrVorabendmesse Glan-Münchweiler

    Sonntag, 06. September09:00 UhrSonntagsmesse Nanz-dietschweiler10:30 UhrSonntagsmesse Reichen-bach-Steegen10:30 UhrSonntagsmesse Ram-melsbach

    Anmeldung bis Freitag, 4. Septem-ber um 12 Uhr im Pfarrbüro Kuselmöglich!

    Dienstag 8. September18:30 UhrWerktagsmesse Glan-Münchweiler18:30 UhrWerktagsmesse Ram-melsbach

    Mittwoch 9. September09:00 UhrWerktagsmesse Kusel18:30 UhrWerktagsmesse Nanz-dietschweiler

    Freitag 11. September09:00 UhrWerktagsmesse Nanz-dietschweiler

    Samstag 12. September18:00 UhrVorabendmesse Glan-Münchweiler

    Wir bitten um Beachtung:Alle Gottesdienstteilnehmer müs-sen einen eigenen Mund-Nasen-Schutz tragen.

    Wenn Sie einen Gottesdienst anSonn-oder Feiertagen besuchenmöchten, müssen Sie sich vorhertelefonisch im Pfarrbüro in Kuselanmelden (Telefon: 06381/437170).

    Bei der Anmeldung werden Name,Adresse, Telefonnummer und ggfs.

    die Mailadresse erfasst.

    Bei den Werktagsmessen ist keinevorherige Anmeldung notwendig.

    Von allen Teilnehmenden müssenaber Name, Adresse und Telefon-nummer erfasst werden.

    Die erfassten Daten werden für min-destens drei Wochen aufbewahrtund ausschließlich im Bedarfsfallder Kontaktrückverfolgung an diestaatlichen Behörden weitergege-ben.

    Katholisches Pfarramt Hl. RemigiusAnschrift: Lehnstr. 12 in 66869 KuselKontakt: Tel: 06381/43717-0Fax: 06381/43717-99Homepage: Pfarrei-Kusel.deEmail: [email protected]

    Öffnungszeiten des Pfarrbüros:Dienstag - Freitag von 9.00 bis 12.00UhrPfarrer Nils SchubertPfarrer Kazimierz CwierzPfarrer Roland SpiegelGemeindereferent Michael Huber

    AKTUELLESVOM SPORT

    TV KÜBELBERG

    SportabzeichenWir trainieren wieder für das Sport-abzeichen.

    Ihr habt die Möglichkeit euer Abzei-chen beim TV Kübelberg zu ma-chen.

    Wir treffen uns am Sportgeländedes Erich-Kästner-Schulzentrumszur Abnahme.

    Wichtig beim Sportabzeichen ist,der Spaß an Bewegung und sportli-cher Betätigung.

    Es müssen verschiedene Leistun-gen in Ausdauer, Kraft, Schnellig-keit und Koordination je nach Altererbracht werden.

    Wobei man zwischen vielen unter-schiedlichen Disziplinen wählenkann.

    Kommt einfach vorbei und machtmit. Viele Krankenkassen belohnenmit Bonuspunkten oder Sachprei-sen bei Erwerb des Sportabzei-chens. Es lohnt sich also auf jedenFall.

    Wir treffen uns dienstags von 18:00Uhr bis 20:00 Uhr am Sportplatz derIGS Schönenberg an folgenden Ter-minen:08.09.2019, 15.09.2019 und22.09.2019

    Da wir nur mit begrenzter Personen-zahl trainieren dürfen, meldet euchbitte vorher an.Doris Dornberger,Tel. 06373/894499

    TENNISCLUB 78 SCHÖNENBERG-KÜBELBERG

    Dorfcup 2020 ein vollerErfolg!Zum 8. Mal trug der TC 78 seinenTennis- Dorfcup für Freizeitspieleraus und konnte sich dabei nicht nurüber die Beteiligung von 13 Dop-peln, sondern auch über eine großeZuschaueranzahl freuen, die sichwährend des Turniers mit Kaffee,Kuchen, Würstchen, Schwenkernund dem ein oder anderen Kaltge-tränk verwöhnen ließen.

    Bei tollem Tenniswetter wurdezunächst in Gruppen „Jeder gegenJeden“ gespielt, danach ging es imKO-System weiter. Nach spannen-den und fairen Spielen setze sich imSpiel um Platz 3 Lea Böhnlein mitihrem Partner Helmut Höring gegendas Vater-Sohn-Gespann Jonas/Achim Eisenbeis durch. Das enge Fi-nale bot den zahlreichen Zuschau-ern zum Abschluss nochmal sehrgutes Tennis: in einem heiß um-

    kämpften Satz mit tollen Ballwech-seln setzten sich die TitelverteidigerFabian Hauschild und Christoph„Pankes“ Pankonin mit 21:19 ge-gen das Doppel Clemens/HerbertHess durch und konnten somit dennagelneuen Wanderpokal in dieHöhe strecken.

    Den Abend ließen Veranstalter, Teil-nehmer und Fans dann gemütlichauf der Terrasse des Clubheimsausklingen, wobei es sich einigenicht nehmen ließen, noch das einoder andere Spaß-Doppel unter derneuen Flutlichtanlage zu spielen.

    Der TC’78 bedankt sich auf diesemWeg bei allen Helfern, Spielern undZuschauern für diesen gelungenenTag und die tolle Zusammenarbeitbei der Einhaltung der Hygienere-geln des Landes RLP.

    TTC SAND

    FITNESS FÜR KIDS;(6 - 10 Jahre)ab DI, 15.09.202016:00 - 17:00 Uhr

    FITNESS FÜR KIDS & TEENS;(10 - 15 Jahre)ab FR, 18.09.202016:00 - 17:00 UhrBeide Kurse gehen über 14 Wo-chen. Die ersten beiden Terminesind zum Schnuppern und zur Infor-mation und Anschauung für Eltern /Großeltern gedacht.

    Kosten 20,00 Euro; Mitglieder TTCSand und KuH Sand trainieren ko-stenfrei!!

    NORDIC WALKING /WALKING - EINSTEIGERKURSab DI, 15.09.202019:00 - 20:00 Uhr8 Termine incl. 2 Schnuppertermi-nenKosten 22,00 Euro; Mitglieder TTCSand und KuH Sand trainieren kos-tenfrei!!Alle Kurse finden selbstverständ-lich unter Beachtung der aktuellgeltenden Corona-Verordnungenstatt.

    Bei allen weiteren Fragen und für In-fos / Anmeldungen zu den neuenKursen:Patrizia Weber, 06373 - 6587

    Neue Kurseab September

    Das LAND und seine LEUTEimaaasss LLLAAALLANNNNDDDD uuunnnnddd sssseeeeiiiinnnneeee LLLLEEEEUUUUTTTTEEEE

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    5. September 2020 Seite 15AMTSBLATT

    TC WALDMOHR

    In dieser außergewöhnlichen Sai-son fand dank des enormen Enga-gements der Mitglieder Julia Bauerund Ann Kristin Gregor, sowie wei-teren freiwilligen Helfern des Ver-eins, an den sechs Donnerstagender Sommerferien jeweils zwischen10 und 15 Uhr eine Betreuung mitSpiel und Spaß für die kleinen Ver-einsmitglieder statt.

    Bei meist heißen Temperaturen undSonnenschein wurde fleißig trai-niert, ordentlich zu Mittag geges-sen und anschließend sehr kreativ

    zu Werk gegangen.

    So konnten die Teilnehmer und Teil-nehmerinnen eigene T-Shirts bati-ken, Tragebeutel mit Textilfarbenbemalen, Windlichter für den Clubherstellen, Steine bemalen, sowieBlumentöpfe aus recycelbaren Do-sen zur Verschönerung des Club-zauns gestalten.

    Das Highlight war der Besuch derfreiwilligen Feuerwehr Waldmohr,die glücklicherweise am bestimmtheißesten Ferientag mit verschiede-

    nen Wasserspielen für ordentlichAbkühlung sorgte.

    Neben einer großen Wasser-schlacht, konnten die Kinder Buch-staben und Bälle mit dem Schlauchdes großen Löschwagens ab-schießen.

    Die Aktion fand insgesamt großenAnklang, so dass sämtliche Termineausgebucht waren.

    Der Verein bedankt sich bei denHelfern, bei den Mitgliedern der

    Feuerwehr für den „Einsatz“ und beider Hefesta Fensterbau GmbH inSteinwenden für die großzügigeSpende zur Unterstützung der Akti-on.

    Des Weiteren geht noch ein großesDankeschön an das AutohausWunn, Galileo Outdoor und Trek-king, das Bistro Elena, die Kreis-sparkasse Kusel, die Schloss-Apo-theke Jägersburg, sowie den SalonAnne Rummler Friseur & Make Upfür die Spenden zum Haxencup2020.

    Sommerferienbetreuung

    Genau an dem Wochenende, an demalljährlich die Endspiele der BOCK-HOF-Open und das Turnierab-schlussfest des Tennisclubs Her-schweiler-Pettersheim stattfinden,hat der Verein eine 6 Meter hohe„Nisthilfe für Störche“ in der Nähedes Tennisplatzes errichtet.Das Turni


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