+ All Categories
Home > Documents > 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und...

418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und...

Date post: 17-Sep-2018
Category:
Upload: voduong
View: 213 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
63
Zimmerer Baustein-Merkheft
Transcript
Page 1: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Zimmerer

Baustein-Merkheft

Page 2: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Überarbeitete Auflage 07/2017Abruf-Nr. 418

Gemeinsames Ziel der BG BAU und ihrer Mitgliedsbetriebe ist es, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhindern und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen.

Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz ist nicht immer leicht lesbar und meist recht„trocken“. Dennoch müssen die Inhalte in der Praxis umgesetzt werden. „Arbeitsschutz leben“

ist schließlich tägliche Aufgabe in den Betrieben. Dabei helfen die Bausteine. Hier finden Sie in kurzen, knapp gehaltenen Formulierungen das Wesentliche zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

Die Bausteine sind folgenden Kapiteln zugeordnet:

A. Allgemeines

umfasst die organisatorischen Themen allgemeiner Art, wie sie in jedem Betrieb vorkommen.

B. Arbeitsmittel

beinhaltet Informationen zu Maschinen, Einrichtungen, Geräten und Werkzeugen, die im Hoch- und Tiefbau, bei den Ausbaugewerken und im Gebäudereiniger-Handwerk verwendet werden.

C. Arbeitsverfahren

erläutert sichere Verfahrensweisen.

D. Gesundheitsschutz

ergänzt die anderen Kapitel um die Themen der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, wie z.B. Lärm, Klima, schwere körperliche Belastungen, aber auch Stress. Besonders für dasErstellen von Gefährdungsbeurteilungen werden hier die wichtigsten Informationen zum ThemaGesundheitsschutz vermittelt.

E. Persönliche Schutzausrüstungen

beschreibt die PSA, die dann erforderlich wird, wenn Unfall- und Gesundheitsgefahren weder durch technische noch durch organisatorische Maßnahmen wirksam ausgeschlossen werden können.

F. Formulare

enthält Formulare für Beauftragungen und Anzeigen.

G. Grundlagen der BG

informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU.

H. Tabellen

beinhaltet neben den Schutzalterbestimmungen, Arbeitsraumbreiten in Leitungsgräben undBaugruben sowie Mindestlichtmaße in Rohrleitungen, die Tragfähigkeitstabellen fürAnschlagketten und Chemiefaserbänder.

Jeder Baustein behandelt dabei ein Thema zur Prävention. Wer mehr zu einem speziellen Bereich wissen möchte, findet dazu unter „Weitere Informationen“ entsprechende Angaben.

BAUSTEINESICHER ARBEITEN – GESUND BLEIBEN

Ihre

2 3

Weitere Wege

zu den Bausteinen

Bausteine-Applikation

Bausteine als Applikation fürSmartphones. Siehe dazu www.bgbau.de – Service.

Mit der Bausteine-Applikationfür Ihr Smartphone haben Sie alle Informationen der Bau steine immer mobil zurVerfü gung (Apple iOS; Google Android).

Einzelbausteine können Sie imPDF-Format unter „www.bgbau-medien.de – Medien und Praxishilfen –Bausteine/Merkhefte“ oder von der BG BAU Info CD herunterladen.

Medien und Praxishilfen (Internet)

Gender:

Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind,meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auchwenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männlicheForm steht.

Impressum

Herausgeber und Copyright:

Berufsgenossenschaft der BauwirtschaftHildegardstraße 29/30 10715 Berlinwww.bgbau.de

Gestaltung und Abbildungen:

H.ZWEI.S Werbeagentur GmbHPlaza de Rosalia 230449 Hannover

Druck:

Joh. Walch GmbH & Co. KGIm Gries 686179 Augsburg

Sofern die Bausteine Links zu externen Internetseiten enthalten, ist die Berufs -genossenschaft der Bauwirtschaft für denInhalt dieser Webseiten nicht verantwortlich.

© Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Page 3: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Inhalt

Allgemeines

Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite

027

066

Verkehrswege auf Dächern 9

11Holzlager

A

54

13

Arbeitsmittel

Baustein-Nr. Baustein-Titel

100Absturzsicherungen auf BaustellenSeitenschutz/Absperrungen

15101 Dachschutzwände

17102 Schutznetze

19105 Arbeitsplattformnetze

21111 Fanggerüste

23112 Fahrbare Arbeitsbühnen

25113 Fassadengerüste

27114 Schutzdächer

29118 Auslegergerüste

31119 Konsolgerüste

B

Vorschriften- und Regelwerk

Mit ihrem Vorschriften- und Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung Betriebe und Beschäftigte, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten.

DGUV Vorschriften

Vorschriften legen Schutzziele fest und formulieren Forderungen bezüglich Sicherheit undGesundheitsschutz. Sie sind rechtsverbindlich.

DGUV Regeln

Bei den Regeln handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit undGesundheitsschutz. Sie beschreiben jeweils den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes und dienen der praktischen Umsetzung von Forderungen aus den Vorschriften.

DGUV Informationen

In den Informationen werden spezielle Hinweise und Empfehlungen für bestimmte Branchen,Tätigkeiten, Arbeitsmittel oder Zielgruppen zusammengefasst.

Staatliche Gesetze und Verordnungen

Arbeitsschutzgesetz: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zurVerbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit;Arbeitsstättenverordnung: Verordnung über Arbeitsstätten; Betriebssicherheitsverordnung: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln; Gefahrstoffverordnung: Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen, u.a.

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin undArbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichtenund Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für dieVerwendung von Arbeitsmitteln wieder.

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin undArbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mitGefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

Die Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der Technik Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, einschließlich deren Einstufung wieder.

Gleichwertigkeitsklausel

Die in diesen Bausteinen enthaltenen technischen Lösungen und Beispiele schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln andererMitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über denEuropäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

07/2015

Page 4: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

7

Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite

254

255

256

257

258

259

73

75

77

79

81

83

Kappsägen

Bandsägen

Hobelmaschinen

Fräsmaschinen

AbbundkreissägenAbbundanlagen

Handkettensägen

260

263

265

266

Tischbandschleifmaschinen 85

87

89

91

Kettenstemm-Maschinen

BaustellenkreissägenHandkreissägen

Bohrmaschinen

6

Baustein-Nr. Baustein-Titel Seite

132

164

171

172

211

212

213

214

Stehleitern, Podestleitern, Plattformleitern 37

39

41

43

45

47

49

51

Anschlagen von LastenAnschlagmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

Elektrische Anlagen und BetriebsmittelWiederholungsprüfungen

Gabelstapler

Hubarbeitsbühnen

TurmdrehkraneAufstellung

TurmdrehkraneBetrieb

215 Autokrane 53

217 LKW-Ladekrane 55

218 Teleskopstapler 57

220 Rundholzsortierkrane 59

235 Eintreibgeräte 61

236 Bolzensetzgeräte 63

237 Mobile Baukompressoren 65

251 Handbandschleifmaschinen und Vibrationsschleifer 67

252 Tisch- und Formatkreissägen 69

253PendelkreissägenAuslegerkreissägen 71131 35Anlegeleitern

93

Arbeitsverfahren

Baustein-Nr. Baustein-Titel

311 Asbestzementprodukte

95313 Holzschutzmittel

97315 Holzstäube

C

33121 Dachfanggerüste

Page 5: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

8

Baustein-Nr. Baustein-Titel

320Alte Mineralwolle-Dämmstoffe Glaswolle, Steinwolle mit krebs verdächtigen Eigenschaften

103

101

323 Schimmelpilze bei der Gebäudesanierung

105324 Verunreinigungen durch Tauben

107344DacharbeitenDachlatten als Arbeitsplatz

109345DacharbeitenArbeitsplätze und Absturzsicherungen

111346Dacharbeiten Öffnungen und Lichtkuppeln

113362 Montage von Holzbauteilen

115412 Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen

117

Formulare

Baustein-Nr. Baustein-Titel

707 Prüfprotokoll für fahrbare Arbeitsbühnen/fahrbare Gerüste

F

99319Mineralwolle-Dämmstoffe Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle

Page 6: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: ArbeitsstättenverordnungBetriebssicherheitsverordnungBGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenTRBS 2121 Gefährdungen von Personen durch Absturz – AllgemeineAnforderungenDIN 18160 Teil-5DIN 4426

Anforderungen an Aufstiege

− Als Aufstiege Treppen verwenden ,

− Anlegeleitern nur einsetzen,wenn auf Grund der Gefähr-dungsbeurteilung keine sichereren Arbeitsmittel alsVerkehrsweg verwendet werden können.

3

3

2

109

Gefährdungen

� Unzureichend eingerichtete Verkehrswege können Stolpern,Rutschen, Stürzen und Abstürzezur Folge haben.

Allgemeines

� Verkehrswege so einrichten,dass die Gefährdung durch Ab-sturz von Beschäftigten so weitals möglich vermieden wird.� Als Verkehrswege dürfen auchvorhandene Einrichtungen fürSchornsteinfegerarbeiten nachDIN 18160-5 verwendet werden.

� Verkehrswege so herrichten,dass sich die Beschäftigten beijeder Witterung sicher bewegenkönnen.� Sind Anlagen, Einrichtungenund andere Arbeitsplätze nurüber nicht durchsturzsichereDachflächen zu erreichen, Lauf-stege mit beidseitigem Seiten-schutz verwenden .

Schutzmaßnahmen

� Verkehrswege müssen− für die jeweilige Nutzung mög-

lichst eben und ohne Stolper-stellen sein,

1

− durch geeignete Oberflächen-beschaffenheit rutschsichergestaltet werden (z.B. rutsch-hemmende Matten ),

− beleuchtet sein, wenn das Tageslicht nicht ausreicht,

− freigehalten werden.

Anforderungen an Laufstege

− Mindestbreite: 0,50 m, − bei einer Neigung über

1:5 (ca. 11°): Trittleisten aufbringen,

− bei einer Neigung über 1:1,75 (ca. 30°): Trittstufen aufbringen.

2

07/2015

1

Verkehrswege auf DächernA 027

Page 7: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Regel 100-001 Grundsätze derPrävention

1

2

5

4

β

Stapelwinkel ≤ 30°

Stoß

H = StapelhöheL = StammlängeA = Abstand der Stützenschenkel

F = 0,7 x H U = 0,5 x H A = 0,6 x L

L

AFU

H

1211

HolzlagerA 066

Gefährdungen

� Durch herabfallende oder umfallende Holzteile kann es zuschwerwiegenden Verletzungenkommen.

Schutzmaßnahmen

� Stapelarbeiten nur von unter-wiesenen Personen ausführenlassen.� Holzstapel auf ebenem undtragfähigem Untergrund lagern.Als Unterbau können z.B. Beton-steine (Stapelsteine) mit Kant-

hölzern, Rundhölzern oder Stahl-trägern als Auflage verwendetwerden .� Auflageträger an den Stößensicher unterstützen, z.B. durchStapelsteine .� Bei Schnittholzstapeln auf dasVerhältnis von Breite und Höheachten .� Die Neigung des Schnittholz-stapels darf α = 2° nicht über-steigen (max. 10 cm bei 3,00 mHöhe).� Rundholzstapel unter einerNeigung von β = max. 30°

3

2

1

Im Freien:H : B ≤ 3 : 1In geschlossenen Räumen:H : B ≤ 4 : 1

α≤ 2° B

H

3

stapeln und gegen Wegrollensichern, z.B. durch Keilwinkel .� Bei Lagerung an Seitenstützenauf die Standfußlänge achten .� Stapel nach Regenfällen undSturm regelmäßig auf Stand-sicherheit überprüfen.� Keine einzelnen Hölzer ausdem Stapel herausziehen.� Begehen und Besteigen derStapel vermeiden.� Sicherheitsabstand zwischenStapel und Hebezeugen vonmindestens 0,50 m einhalten.

5

4

07/2015

Page 8: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungArbeitsstättenverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen DGUV Information 201-023 Sicherheitvon Seitenschutz, Randsicherungenund Dachschutzwänden als Absturz -sicherungen bei BauarbeitenDIN EN 13374

Zusätzliche Hinweise für Absturzsicherungen

� An Arbeitsplätzen und Ver-kehrswegen auf Flächen mitnicht mehr als 22,5° Neigungkann auf Seitenschutz an derAbsturzkante verzichtet werden,wenn in mindestens 2,00 m Abstand von der Absturzkanteeine feste Absperrung ange-bracht ist, z.B. mit Geländer,Ketten, Seilen, jedoch keineTrassierbänder .� Auf Seitenschutz bzw. Absper-rungen kann nur verzichtet wer-den, wenn sie aus arbeitstechni-schen Gründen, z.B. Arbeiten ander Absturzkante, nicht möglichund stattdessen Auffangeinrich-

4

tungen (Fanggerüste/Dach fang -gerüste/Auffangnetze/Schutz -wände) vorhanden sind. Nurwenn auch Auffangeinrichtun-gen unzweckmäßig sind, darfpersönliche Schutzausrüstunggegen Absturz (PSAgA) verwen-det werden.� Der Vorgesetzte hat die An-schlageinrichtungen festzulegenund dafür zu sorgen, dass diePSAgA benutzt wird.� Bei Öffnungen und Vertie -fungen ≤ 9,00 m2 und Kanten -längen ≤ 3,00 m kann auf Seitenschutz an der Absturz -kante verzichtet werden, wenndiese mit begehbaren und unverschiebbar angebrachten Ab deckungen versehen sind.

Ausnahme:

Bei einer Absturzhöhe bis 3,00 m ist eine Absturzsiche-rung an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächernund Geschossdecken mit bis zu 22,5° Neigung und nichtmehr als 50,00 m2 Grund -fläche entbehrlich, sofern dieArbeiten von hierfür fachlichquali fizierten und körperlichgeeigneten Beschäftigten ausgeführt werden, welche besonders unterwiesen sind.Die Absturzkante muss fürdie Beschäftigten deutlich erkennbar sein.

Zusätzliche Hinweise für Abmessungen Seitenschutz

� Geländer- und Zwischenholmsind gegen unbeabsichtigtes Lösen, das Bordbrett ist gegenKippen zu sichern. Ohne sta -tischen Nachweis dürfen als Geländer- und Zwischenholmverwendet werden:− bei einem Pfostenabstand bis

2,00 m Bretter mit Mindest-querschnitt 15 x 3 cm,

− bei einem Pfostenabstand bis3,00 m Bretter mit Mindest-querschnitt 20 x 4 cm oderStahlrohre Ø 48,3 x 3,2 mmbzw. Aluminiumrohre Ø 48,3 x 4 mm.

– Bordbretter müssen den Belagum mindestens 15 cm über -ragen. Mindest dicke 3 cm,

− für Seitenschutzpfosten ausHolz, die Bild entsprechen,gilt der Brauchbarkeitsnach-weis als erbracht.

5

≥ 2,00 m

> 60°

Absturzkante

> 2,

00 m

5

4

≤ 2,00 m

Bordbrett≥ 3 cm x 15 cm

Zwischenholm≥ 3 cm x 15 cm

Geländerholm≥ 3 cm x 15 cm≥ 3 cm x 15 cm

≥ 3 cm x 15 cm

KonstruktiveBefestigungauf dem Untergrund

1413

Absturzsicherungen auf BaustellenSeitenschutz/Absperrungen

Gefährdungen

� Fehlende, unvollständig auf -gebaute oder falsch dimensio-nierte Absturzsicherungen sowiefehlende Sicherungsmaßnah-men bei der Montage könnenAbsturzunfälle zur Folge haben.

Schutzmaßnahmen

� Absturzsicherungen durch Seitenschutz bzw. Absperrungensind erforderlich z.B. an:− Arbeitsplätzen und Verkehrs-

wegen an oder über Wasseroder anderen festen oder flüs-sigen Stoffen, in denen manversinken kann, unabhängigvon der Absturzhöhe ,

− frei liegenden Treppenläufenund Treppenabsätzen, Wand-öffnungen und dauerhaft ein-gerichteten Verkehrswegen beimehr als 1,00 m Absturzhöhe ,

− allen übrigen Arbeitsplätzenbei mehr als 2,00 m Absturz-höhe ,

− Absturzkanten von Öffnungenund Vertiefungen in Böden,Decken und Dach flächen ≥ 9,00 m2 und Kantenlängen≥ 3,00 m.

3

2

1

07/2017

B 100

1 2

≤ 0,47 m

≤ 0,47 m 1,00

m

< 1,

00 m

3

≥ 0,15 m≥ 0,15 m

Page 9: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen AbsturzDGUV Information 201-023 Sicherheitvon Seitenschutz, Randsicherungenund Dachschutzwänden als Absturz -sicherungen bei BauarbeitenDGUV Information 201-054 Dach-, Zimmerer- und HolzbauarbeitenDGUV Information 201-056 „Anschlag-einrichtungen auf Dächern“DIN EN 13374DIN EN 517

≥1000 m

m

Zulässiger Arbeits-bereich

1 m1 m

42

3

5

� Dachschutzwände sind ent-sprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu verwenden. In derAufbau- und Verwendungsan -leitung des Herstellers werdenMindestquerschnitt, Befesti-gungsmittel und ggf. erforder -liche zusätzliche Maßnahmenbeschrieben .2

� Dachschutzwände mit einerBau höhe von mindestens 1,00 mverwenden und so anbringen,dass sich die Oberkante derDachschutzwand nicht wenigerals 0,80 m über der Dachfläche befindet .� Für die Dachschutzwand nur Netze oder Geflechte mit einerMaschenweite von höchstens 10 cm verwenden.

4

Schutzmaßnahmen

� Beschäftigte, die Schutz -wände montieren, müssen gegen Absturz gesichert sein, z.B. durch Anseilschutz.� PSA gegen Absturz nur an ge-eigneten Anschlageinrichtungenbefestigen. Anschlagmöglichkeiten an Teilenbaulicher Anlagen können zurBefestigung genutzt werden,wenn deren Tragkraft für einePerson nach den technischenBaubestimmungen von 9 kN ein-schließlich den für die Rettunganzusetzenden Lasten nach -gewiesen ist.� Vorhandene Anschlageinrich-tungen müssen vor der Be -nutzung auf ihre Tragfähigkeitüberprüft werden. � Der Vorgesetzte hat die An-schlageinrichtungen festzu legenund dafür zu sorgen, dass diePSA gegen Absturz benutzt werden. � Befestigung von Dachschutz -wänden an Sicherheitsdach -haken nur nach AuV des Her -stellers .� Dachschutzwände müssen die zu sichernden Arbeitsplätzeseitlich um mindestens 1,00 müber ragen .

Prüfungen

� Dachschutzwände nach Sturzeiner Person oder Fall vonGegenständen nur weiterver-wenden, wenn sie durch eine „zur Prüfung befähigte Person“überprüft wurden.

5

3

1615

DachschutzwändeB 101

1

4

fangen abrutschender Beschäf-tigter nicht mehr als 5,00 m betragen .� Schutzwandhalter nur andurchgehenden, senkrecht zur Traufe verlaufenden, aus -reichend tragfähigen Sparren befestigen.

1

≤ 5,00 m>22,5° ≤60°

≤1,50 m

>2,00 m

Allgemeines

� Dachschutzwände nur bis zueiner Dachneigung von 60° ein-setzen.� Bei Dachneigungen von mehrals 22,5° darf der Höhenunter-schied zwischen Arbeitsplatzund Einrichtungen zum Auf -

Gefährdungen

� Fehlende Sicherungsmaß -nahmen beim Auf- bzw. Abbau,nicht sachgerechter Befestigungsowie Ausführung von Dach -arbeiten außerhalb des zuläs -sigen Arbeitsbereiches könnenzu Absturzunfällen führen.

07/2017

Page 10: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: DGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDGUV Regel 101-011 Einsatz von SchutznetzenDIN 1263 Teil 1 und 2

� Beispiele für Netzaufhängungdurch Umschlingen und Ver -knotung mit ein- bzw. zwei -strängigem Aufhängeseil . Der Nachweis der Bruchkraftkann z.B. durch ein Prüf- bzw.Werkstoffzeugnis auf der Bau -stelle nachgewiesen werden.� Der Abstand der Aufhänge-punkte darf 2,50 m nicht über-schreiten und ist so zu wählen,dass die größte Netzauslenkung≤ als 30 cm ist.� Werden Schutznetze miteinan-der verbunden, sind Kopplungs-

4

seile so zu verwenden, dass ander Naht keine Zwischenräumevon mehr als 100 mm auftretenund die Schutznetze sich nichtmehr als 100 mm gegeneinanderverschieben können. � Werden Schutznetze über -lappend ohne Kopplungsseil verwendet, muss die Über -lappung mindestens 2,0 m betragen.� Wenn die Freiraumhöhe unterder Befestigungsebene des Netzes weniger als 5 m, abermindestens 3 m beträgt, sind

folgende Bedingungen einzu -halten:– Vorgaben des Herstellers

beachten,– Länge der kürzesten Schutz-

netzseite ≤ 7,5 m,– Netzdurchhang in der Mitte

des unbelasteten Netzes < 3,5% der kürzesten Schutz-netzseite (ca. 26 cm),

– Absturzhöhe von der Absturz-kante des jeweiligen Arbeits-platzes zur möglichen Auf -treffstelle des Schutznetzeslotrecht < 2,5 m.

l = Spannweite des Schutznetzesh = lotrechter Abstand zwischen Absturzkante und Aufhängepunkt des SchutznetzesH = lotrechter Abstand zwischen Absturzkante und Auftrefffläche im Schutznetzf0 = Verformung infolge Eigenlast des Schutznetzesfmax = größte Verformung infolge Eigenlast und dynamischer Lasts = Sicherheitsabstand für eventuelle Verkehrswege oder Einbauten

Hh

l

f0

fmax

s > o

fges

7

6

5

4

3

2

1

1 2 3 4 5 6

l = 20 m

l = 16 m

l = 12 m

l = 9 m

l = 5 m

H (m)

Die Kurven und Werte gelten für: fo ≤ 0,1 · l, H = h + fo ≤ 3 m = Hmax Verformungen desSchutznetzes in Abhängigkeit von der Spannweite und Lage der Aufhängungspunkte

Netzaufhängung durch Um -schlingen und Verknoten desAufhängeseiles am Tragelement.

Seile sind gegen Aufdrehen zu sichern und dürfen durch scharfe Kanten nicht be schädigt werden können.

fmax

(m)

a) Einsträngiges Aufhängeseil L(Seilbruchkraft ≥30 kN)

b) Zweisträngiges Aufhängeseil Z(Seilbruchkraft ≥15 kN)

3

4

3,65

2,9

1817

SchutznetzeB 102

Randbereich

* Das Material der Schutznetze (Sicherheitsnetze) nach DIN EN 1263-1 ist im Ausnahmefall für abstürzende Personenaus einer Höhe von maximal 6,0 m ausgelegt.

Randbereich

Netz

H1 ≤ 3 mH2 ≤ 3 m*

2,00 m

22,5°

2,00 m

H1 H2

≤ 22,5° ≤ 60°

H2 H1

– Die max. Absturzhöhen inSchutznetze mit Randseil (System S) ergeben sich ausGrafik .2

– Die Verformung des Schutz -netzes infolge Belastung berücksichtigen, um ein Aufschlagen auf dem Bodenoder Gegen ständen zu vermeiden .3

Gefährdungen

� Fehlende, beschädigte odermangelhaft aufgehängte Schutz -netze sowie fehlende Sicherungs -maßnahmen bei der Montagekönnen Absturzunfälle zur Folgehaben.

Schutzmaßnahmen

� Beim Einsatz von Schutz -netzen als Auffangeinrichtung ist Folgendes zu beachten:– nur geprüfte, dauerhaft gekenn -

zeichnete und unbeschädigteSchutznetze vom System S(Netze mit Randseil) verwenden,

– Schutznetze nur einsetzen,wenn die Prüfung der Alterungnicht länger als 1 Jahr zurück-liegt,

– als Absturzsicherung nurSchutznetze mit einer Maschen weite von höchstens 10 cm benutzen,

– für Schutznetze muss eine Gebrauchsanleitung auf derBaustelle vorhanden sein,

– Schutznetze sind möglichstdicht unterhalb der zu sichern -den Arbeitsplätze aufzuhängen.

Zusätzliche Hinweise für das

Aufhängen der Schutznetze

� Schutznetze nur an tragfähigenBauteilen befestigen . JederAufhängepunkt muss eine charakteristische Last von mindestens 6 kN aufnehmenkönnen. Müssen die Lasten z.B.über Träger und Stützen weiter-geleitet werden, dann sind nurdrei Lasten (4 kN, 6 kN, 4 kN) in ungünstigster Anordnung anzusetzen.� Beim Aufhängen der Netzedarauf achten, dass folgendeBedingungen eingehalten sind:

1

07/2017

1

2

Page 11: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: ArbeitsstättenverordnungTechnische Regel für Arbeitsstätten(ASR A2.1) „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Regel 101-011 Einsatz von SchutznetzenDGUV Information 201-010 Handlungs-anleitung für den Umgang mit Arbeits-plattformnetzenDGUV Information 201-023 Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutz -systemen sowie Randsicherungen alsAbsturzsicherungen bei Bauarbeiten

Zusätzliche Hinweise für das

Aufhängen und Begehen der

Arbeitsplattformnetze

� Arbeitsplattformnetze sicherbenutzen. Bei Arbeitsplattform-netzen darf– die Maschenweite des Netzes

nicht größer als 45 mm sein,– die Neigung des eingebauten

Netzes nicht mehr als 22,5° betragen,

– der maximale Durchhang desNetzes bei Belastung mit einerPerson an der ungünstigstenStelle nicht mehr als 30 cm betragen (gegebenenfalls sinddie Spann- und Traversengurtedurch die Netzmonteure nach-zuspannen),

– die Befestigung der Arbeits-plattformnetze an der Trag -konstruktion mit Gurten im Abstand von maximal 50 cmerfolgen ,

– der Abstand der längs- undquer aussteifenden Traversen-gurte jeweils maximal 2 muntereinander betragen ,

– bei der Benutzung des Arbeits-plattformnetzes eine maximaleBelastung von 6 KN in die Tragkonstruktion eingeleitetwerden.

� Hinweis: Werden Arbeitsplatt-formnetze auch als Einrichtungzum Auffangen von Personenverwendet, sind insbesonderebei kleineren Netzabmessungenmit Kräften über 6 KN in den Befestigungspunkten zu rechnen.

2

1

� Benutzer: Inaugenschein -nahme durch eine „fachkundige Person“ des jeweiligen Benut-zers vor der Verwendung, um diesichere Funktion festzustellen(Nachweis-Checkliste).

Durchstich Traversengurte mindestens alle 10 Maschen

Prüfungen

� Ersteller Arbeitsplattformnetz:Prüfung durch eine „zur Prüfungbefähigte Person“ nach Fertig-stellung und vor Übergabe anden Benutzer, um den ordnungs-gemäßen Zustand festzustellen(Nachweis-Prüfprotokoll).

1

2

Randbefestigung und Traversengurtbefestigung an der Tragkonstruktion

2019

ArbeitsplattformnetzeB 105

� Für die Montage ist eine Mon-tageanweisung zu erstellen. Diese auf der Baustelle vor -halten und beachten.� An den Außenkanten der Arbeitsplattformnetze sind wirk-same Maßnahmen zur Absturz -sicherung vorzunehmen.� der Arbeitsplatz muss über einen sicheren Zugang erreich-bar sein, z.B. Aufzüge, Trans-portbühnen oder Treppen.� Nach Fertigstellung des Arbeits plattformnetzes ist demBenutzer ein Plan für die Benut-zung (Verwendungsanleitung) zu übergeben. Die darin ent -haltenen Hinweise zur bestim-mungsgemäßen Verwendungsind von Benutzer einzuhalten.

� Netze und deren Befestigungarbeitstäglich auf mögliche Beschädigung kontrollieren.� Arbeitsverfahren einschließ-lich Arbeitsmittel, und verwen-dete Baustoffe und Bauteile dürfen nicht zu einer Zerstörungdes Netzes führen, z.B. schwei-ßen, schneiden, scharfe Kanten.� keine eigenmächtigen Verän-derungen, wie z.B.: Entfernenvon Befestigungen, Spanngurtenund Randsicherungen vorneh-men. Das darf grundsätzlich nurder Monteur der Arbeitsplatt-formnetze.

07/2017

Gefährdungen

� Beschädigte oder mangelhaftaufgehängte Arbeitsplattform-netze sowie fehlende Sicherungs -maßnahmen bei der Montagekönnen Absturzunfälle zur Folgehaben. � Mangelhafte Absturzsiche -rungen an den Außenseiten oderan den Zugängen des Arbeits-plattformnetzes können zu Absturzunfällen führen.

Schutzmaßnahmen

� Nur geprüfte Netze verwenden.Netze ohne Prüfung der Prüf -masche nur innerhalb der ersten12 Monate nach Herstellung benutzen.

Page 12: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenTRBS 2121 Teil 1 Gefährdung von Personen durch Absturz-Bereitstellungund Benutzung von GerüstenDGUV Information 201-011 Handlungs-anleitung für den Umgang mit Arbeits-und SchutzgerüstenDIN 4420-1DIN EN 12811-1

Absturzkante b ≥ 0,90 m

≥ 1 mmind.950 mm

h1 ≤ 2,00 m

≤ 0,30 mBelagkante

W ≥ 0,90 m

− der max. Höhenunterschiedzwischen Absturzkante und Gerüstbelag darf bei Fang -gerüsten mit einer Breite derFanglage von mind. 0,90 mnicht mehr als 2,00 m be -tragen.

Absturzkante

≤ 0,30 mBelagkante

b ≥ 0,70 m

W ≥ 0,60 m

≤ 2,00 m

≤ 2,00 m

≥ 0,80 m

Schutzmaßnahmen

� Bei der Anwendung von Fang -gerüsten ist u.a. folgendes zubeachten:− zur Reduzierung der Gefähr-

dung den Höhenunterschiedzwischen Absturzkante undGe rüstbelag möglichst mini-mieren,

Bohlen-breite

Absturz-höhe

Größte zulässige Stützweite (m)

für doppelt gelegte Bretter oder Bohlen mit einer Dicke von

für einfach gelegte Bretter oderBohlen mit einer Dicke von

cm m 3,5 cm 4,0 cm 4,5 cm 5,0 cm 3,5 cm 4,0 cm 4,5 cm 5,0 cm1,0 1,5 1,8 2,1 2,6 – 1,1 1,2 1,4

20 1,5 1,3 1,6 1,9 2,2 – 1,0 1,1 1,32,0 1,2 1,5 1,7 2,0 – – 1,0 1,21,0 1,7 2,1 2,5 2,7 1,0 1,2 1,4 1,6

24 1,5 1,5 1,8 2,2 2,5 – 1,1 1,2 1,42,0 1,4 1,6 2,0 2,2 – 1,0 1,2 1,31,0 1,9 2,0 2,7 2,7 1,1 1,3 1,5 1,7

28 1,5 1,7 1,9 2,5 2,7 1,0 1,2 1,4 1,62,0 1,5 1,8 2,2 2,5 1,0 1,1 1,3 1,4

2221

B 111

≤ 0,30 mBelagkante

W ≥ 0,90 m

Absturzkante

≥ 1 mmind.950 mm

h1 ≤ 2,00 m

≤ 0,30 m Belagkante

W ≥ 0,90 m

Absturzkante

≥ 1 mmind.950 mm

h1 ≤ 2,00 m

Absturzkanteb ≥ 0,90 m

≥ 1 mmind.950 mm

h1 ≤ 2,00 m≥ 0,50 m

≤ 0,30 m

Gefährdungen

� Falsch dimensionierte oder unvollständig aufgebaute Fang -gerüste sowie fehlende Siche-rungsmaßnahmen bei der Mon-tage können zu Absturzunfällenführen.

Allgemeines

� Wenn bei Arbeiten auf einerFläche mit nicht mehr als 22,5°Neigung an der Absturzkante alsSicherungsmaßnahme kein Seitenschutz angebracht werdenkann, müssen statt dessen Fanggerüste verwendet werden,die ein Auffangen abstützenderPersonen gewährleisten.

Fanggerüste

07/2017

Page 13: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDIN EN 1004

� Überbrückungen zwischenfahrbaren Arbeitsbühnen unter-einander oder Gebäuden/Bau -teilen sind unzulässig.� Das Anbringen von Hebezeugenist verboten. Ausnahme: Die Auf-bau- und Verwendungsanleitunglässt dieses ausdrücklich zu.� An fahrbaren Arbeitsbühnenmuss an der jeweiligen Arbeits-ebene ein dreiteiliger Seiten-schutz vorhanden sein .� Ballast ist nach den Angabenaus der Aufbau- und Verwen-dungsanleitung sicher anzubrin-gen. Hierfür sind feste Baustoffe,z.B. Stahl oder Beton, jedochkeine flüssigen oder körnigenBaustoffe zu verwenden.

Verwendung

� Zulässige Belastung beachten.� Fahrbare Arbeitsbühnen nichtals Fanggerüste einsetzen.� Fahrbare Arbeitsbühnen nurlangsam und auf ebenem, trag-fähigem und hindernisfreiemUntergrund verfahren.� Fahrrollen müssen vor jederBenutzung immer durch Brems-hebel fest gesetzt werden .� Jeglichen Anprall vermeiden.� Nur in Längsrichtung oderübereck verfahren.� Vor dem Verfahren lose Teilegegen Herabfallen sichern.� Nicht auf Belagflächen ab-springen.� Aufenthalt von Personen auf fahrbaren Arbeitsbühnen während des Verfahrens ist nichtzulässig.� Bei aufkommendem Sturm und nach Beendigung der Arbeiten fahrbare Arbeitsbühnengegen Umsturz sichern.

1

2

Prüfungen

� Fahrbare Arbeitsbühnen sindnach der Montage und vor derVerwendung von einer „zur Prüfung befähigten Person“ zuprüfen.� Vor Arbeitsaufnahme Inaugen-scheinnahme durch eine „fach-kundige Person“, insbesondereSeitenschutz und Ballastierung.

2423

� Die Beschäftigten müssenfachlich geeignet und speziellfür diese Arbeiten unterwiesensein.

� Es müssen konstruktiv fest gelegte Innenaufstiege vor handen sein .3

Gefährdungen

� Fehlende Sicherungsmaßnah-men bei der Montage, unvoll-ständiger Aufbau oder nichtsachgerechte Benutzung, z.B.beim Verfahren, können zu Absturzunfällen führen.

Schutzmaßnahmen

� Fahrbare Arbeitsbühnen dienenals Arbeitsmittel für zeitweiligeArbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen in und außerhalbvon Gebäuden. Die Belaghöherichtet sich nach der Aufbau-und Verwendungsanleitung desHerstellers und darf – in Gebäuden maximal 12,00 m

und– außerhalb von Gebäuden

maximal 8,00 m betragen.� Aus Gerüstbauteilen errichtetefahrbare Gerüste sind keine fahrbaren Arbeitsbühnen undmüssen auf ihre Brauchbarkeitgeprüft und nachgewiesen werden.� Beachte, dass bei der Ver -wendung ab 1,0 m Absturzhöheeine Gefährdung durch Absturz vorliegt.

Aufbau

� Fahrbare Arbeitsbühnen nachAufbau- und Verwendungsan -leitung des Herstellers errichten:– Nur Bauteile eines Herstellers

verwenden,– Ausleger zur Verbreiterung der

Standfläche bzw. Balastierungentsprechend Standhöhe nachAufbau- und Verwendungs -anleitung montieren.

� Fahrbare Arbeitsbühnen dürfen nur unter Aufsicht einerfachkundigen Person auf-, ab-oder umgebaut werden.

1

3

2

Fahrbare ArbeitsbühnenB 112

07/2017

Page 14: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenTRBS 1203 Befähigte PersonTRBS 2121 Teil 1 Gefährdung vonPersonen durch Absturz – Bereit -stellung und Benutzung von GerüstenDGUV Information 201-011 Handlungs-anleitung für den Umgang mit Arbeits-und SchutzgerüstenDIN 4420-1 und 3DIN EN 12811-1

Last-klasse

Gleichmäßig verteilte Last kN/m2

123456

0,751,502,003,004,506,00

Breitenklasse/Breite w der Gerüstlage in m

W 06W 09W 1,2W 1,5W 1,8W 2,1W 2,4

0,6 < w < 0,90,9 < w < 1,21,2 < w < 1,51,5 < w < 1,81,8 < w < 2,12,1 < w < 2,4

2,4 < w

1

2

– bei übereinanderliegendenGerüstfeldern darf nur eine Gerüstlage mit der zulässigenLast belastet werden,

– Überlastung durch Anhäufungvon z.B. Mörtelkübel, Steine,Geräte vermeiden,

– einen ausreichend breitenfreien Durchgang belassen, inder Praxis hat sich eine Min-destbreite von 20 cm bewährt.

� Für das Absetzen von Lastenmit Hebezeugen ist ein Gerüstab Lastklasse 4 erforderlich.� Montage von zusätzlichen Einrichtungen, wie z.B. Schutt-rutschen, Aufzügen, nur in Absprache mit dem Gerüst -ersteller. � Klappen in Durchstiegs -belägen nach dem Durchstieggeschlossen halten.

Prüfungen

� Gerüstersteller: Prüfung durcheine „zur Prüfung befähigte Person“ nach Fertigstellung undvor Übergabe an den Benutzer,um den ordnungsgemäßen Zu-stand festzustellen (Nachweis-Prüfprotokoll).� Gerüstbenutzer: Inaugen-scheinnahme durch eine „fach-kundige Person“ des jeweiligenBenutzers vor der Verwendung,um die sichere Funktion festzu-stellen (Nachweis-Checkliste).

Lastklassen der Arbeitsgerüste

Gerüstbelag

� Jede benutzte Gerüstlagemuss voll ausgelegt und über einen sicheren Zugang, z.B.Treppe oder inneren Leitergang,erreichbar sein.� Bei umlaufender Einrüstung einer Bauwerksecke den Gerüst-belag in voller Breite um dieEcke herumführen.� Bei systemfreien Bohlen -belägen genügend große Über-deckungen im Bereich der Riegelvorsehen.� Der Belag darf nicht wippenoder ausweichen (Belagsiche-rung).� An der Innenseite des Gerüstesdarf der Abstand zwischen Belagund Bauwerk höchstens 0,30 mbetragen.

Seitenschutz

� Seitenschutz besteht aus Geländerholm, Zwischenholmund Bordbrett und ist an den Außen- und Stirnseiten des Gerüstes zu montieren.� An der Innenseite des GerüstesSeitenschutz montieren, wennzwischen Belag und Bauwerk derAbstand mehr als 0,30 m beträgt.An der Innenseite darf auf dasBordbrett verzichtet werden,wenn Arbeiten an der Fassadeausgeführt werden.� Bei innen liegenden Leiter -gängen muss der Verkehrswegauch in nicht benutzten Gerüst-lagen mit Seitenschutz gesichertwerden.

Benutzung

� Für die betriebssichere Her-stellung und den Abbau ist derUnternehmer der Gerüstbauar-beiten, für die Erhaltung und sichere Verwendung ist der Benutzer verantwortlich.� Keine konstruktiven Änderun-gen am Gerüst vornehmen (z.B.Entfernen von Seitenschutz, Verankerungen, Diagonalen). � Gerüste nur nach dem Plan für die Verwendung (Kennzeich-nung) verwenden.

2625

FassadengerüsteB 113

� Beschädigte Gerüstbauteilenicht verwenden.� Nicht einsatzbereite Gerüste/Bereiche mit Verbotszeichen„Zutritt verboten“ kennzeichnen und den Zugang zur Gefahrenzone absperren.� Fertiggestellte und geprüfte Gerüste/Bereiche kennzeichnen (Plan für die Verwendung anbringen, z.B. mit Prüfprotokoll ).

Verankerung

� Bei Gerüsten sind Anordnung(Anzahl und Höchstabstände) undVerankerungsart der Montage - anweisung zu entnehmen.� Gerüst fortlaufend mit demAufbau zug- und druckfest antragfähigen Bauteilen der Fassade verankern.� Verankerungen in der Nähe der Gerüstknotenpunkte anordnen.

1

Stirnseitenschutz

Geländerholm

Zwischenholm

Bordbrett

Belagteil

Gerüstanker

Längsdiagonale

Fußspindel

Längsriegel

Vertikalrahmen

Unterlagsbohle

Gerüstfeld

Zugänge

� Alle Arbeitsplätze müssenüber sichere Zugänge erreichbarsein. Als Zugänge eignen sichAufzüge, Transportbühnen, Treppen oder Leitern.� Treppen als Zugänge einbauen,wenn– über den Zugang umfangrei-

che Materialien transportiertwerden,

– die Aufstiegshöhe im Gerüstmehr als 10 m beträgt

oder– umfangreiche Arbeiten ausge-

führt werden. � Sind Aufzüge, Transportbüh-nen oder Treppen aufgrund derbaulichen Gegebenheiten oderaufgrund der Gerüstkonstruktionnicht einsetzbar, können Leiternverwendet werden.Leitern als Zugänge nur innen -liegend einbauen.Klappen in Durchstiegsbelägenunmittelbar nach dem Durch-stieg schließen.

2

Gefährdungen

� Unvollständig aufgebaute Gerüste sowie eigenmächtig vorgenommene Veränderungenam Gerüst können zu Absturz -unfällen oder Gerüstumstürzenführen.

Allgemeines

� Unterschieden werden:– Systemgerüste aus vorgefer -

tigten Bauteilen (Regelaus -führung nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung),Abweichungen von der Regel-ausführung sind zu beurteilenund ggf. zu berechnen,

– Stahlrohrkupplungsgerüste(Regelausführung nach DIN4420-3).

� Abhängig von den durchzu -führenden Arbeiten Lastklasseund Breitenklasse wählen sowieStänder- und Riegelabständeund Belagstärke festlegen.

Schutzmaßnahmen

Montage

� Gerüstbau nur unter ständigerAufsicht einer fachkundigen Per-son und von fachlich geeignetenBeschäftigten ausführen lassen.� Plan für Auf- und Abbau (Montageanweisung) erstellenund auf der Baustelle vorhalten.Die Montageanweisung enthältmindestens:– Aufbau- und Verwendungs -

anleitung des Herstellers/Regelausführung,

– Ergänzende Detailangaben bei Abweichungen,

– Festgelegte Maßnahmen zursicheren Montage, z.B. Montage sicherheitsgeländer(MSG).

07/2017

Page 15: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDGUV Information 201-019 Turm- undSchornsteinbauarbeitenDIN 4420-1

Zusätzliche Hinweise für

Schutzdächer

� Schutzdächer an Gerüstenmüssen mindestens 1,50 m breitsein und die Außenseite des Gerüstes um mindestens 0,60 müberragen .� Bordwände von Schutz -dächern müssen mindestens0,60 m hoch sein .� Schutzdächer bei turmartigenBauwerken müssen aus kreuz-weise verlegten Bohlen 24 x 4cm mit dazwischen liegender 10 cm dicker Dämmschicht bestehen.

2 3

4

Zusätzliche Hinweise für

Schutznetze

� Schutznetze unmittelbar unterdem Arbeitsplatz anordnen.� Maschenweite der Schutz -netze höchstens 2,0 cm.

4

3 ≥ 0,60 m

≥ 0,

60 m

≥ 1,50 m

2

2≥ 0,60 m

≥ 0,

60 m

≥ 1,50 m

Schutzdach mit Bordwand

2827

Schutzdächer

Gefährdungen

� Durch fehlende Sicherungs-maßnahmen beim Auf- bzw. Ab-bau kann es zu Absturzunfällenkommen. � Durch fehlende oder mangel-hafte Schutzdächer können Beschäftigte durch herab -fallende Gegenstände getroffen werden.

Schutzmaßnahmen

� Gefahrenbereiche in der Näheturmartiger Bauwerke oder hö-her gelegener Arbeitsplätze soabsperren, dass unbewusstesBetreten verhindert wird. Lässtsich der Gefahrenbereich nichtabsperren: Schutzdächer oderSchutznetze vorsehen. Sie sindanzubringen ...

... außerhalb der Baustelle:

− wenn sich der Gefahrenbereichnicht abgrenzen lässt (z.B.

zum Schutz des öffentlichenVerkehrs, von Passanten) ;

... innerhalb der Baustelle:

− über Arbeitsplätzen und Verkehrswegen (z.B. Bedie-nungsständen von Maschinen,Aufzügen und unterhalb von Gerüsten),

− bei gleichzeitig durchzufüh-renden Arbeiten an übereinan-der gelegenen Arbeitsplätzen,

− bei turmartigen Bauwerken (z.B. Schornsteinen, Türmen)im Gefahrenbereich.

1

07/2017

B 114

1

Page 16: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenTRBS 2121 Gefährdung von Personendurch AbsturzDIN EN 12811-1

Auslegerbefestigung fürdie Auslegergerüste

Auslegerabstand ≤ 1,50 m

Hart-holzkeile

Ausleger I 100 oder IPE 100

untere Bewehrung

Stahlbetonplatte d ≥ 12 cm

Verankerungsbügel Ø ≥ 10 mm

≥0,

20 m

v ≥ 1,50 m k ≤ 1,30 m

b

� Gerüstbauarbeiten nur unterAufsicht einer fachkundigen Per-son und von fachlich geeignetenBeschäftigten ausführen lassen.� Auslegergerüste dürfen als Arbeitsgerüste für eine Belas-tung von höchstens 2,0 kN/m2

verwendet werden:� Auskragung der Auslegerge-rüste max. 1,30 m.� Auslegerabstand max. 1,50 m– auch im Bereich von Gebäude -

ecken.

Schutzmaßnahmen

� Beim Auf-, Um- und Abbausind Maßnahmen gegen Absturzvon Personen vorzunehmen.� Geländer- und Zwischenholmsind gegen unbeabsichtigtes Lösen, das Bordbrett ist gegenKippen zu sichern. Als Geländer-und Zwischenholm können ver-wendet werden:– bei einem Pfostenabstand

bis 1,50 m Gerüstbretter mitMindestquerschnitt 15 x 3 cm,

– bei einem Pfostenabstand bis 3,00 m Gerüstbretter mitMindestquerschnitt 20 x 4 cmoder Stahlrohre Ø 48,3 x 3,2mm bzw. Aluminiumrohre Ø 48,3 x 4 mm.

� Bordbretter müssen den Belag um mindestens 15 cmüberragen. Mindestdicke 3 cm.� Als Ausleger nur Stahlprofile I 80, IPE 80, I 100 und IPE 100verwenden . Ausleger aus Holzsind unzulässig.� Verankerungslänge der Aus -leger ≥ 1,50 m, Endüberstand ≥ 0,20 m.� Je Ausleger zwei Verankerungs-bügel anordnen . Die Veran -kerung ist nicht in Element-Decken, sondern nur in Stahl -beton-Massivdecken erlaubt.� Verankerungsbügel– können aus Betonstahl BST

420 S, BST 500 S oder ST 37-2bestehen und einen Durch-messer ≥ 10 mm haben (Biegeradius ≥ 4facher Stab-durchmesser),

2

2

1

– müssen unter die vorhandeneBewehrung greifen,

– dürfen nur in Stahlbeton-Massivdecken (Ortbetondicke≥ 12 cm) eingebaut werden,

– dürfen erst belastet werden,wenn der Beton eine Druck -festigkeit von ≥ 10 MN/m2

erreicht hat. � Träger kraftschlüssig verkeilen,Keile gegen Lockern sichern .� Belagebene vollflächig aus -legen .� Der Belag darf nicht aus -weichen oder wippen. Über -deckungen im Bereich der Aus -leger einhalten (≥ 20 cm).� Nicht auf Gerüstbeläge ab-springen.� Das Absetzen von Lasten mitHebezeugen ist unzulässig.� Mindestabmessungen des Gerüstbelages – bei Arbeitsgerüsten 20 x 3,5

cm; bei Auslegerabständen ≤ 1,25 m auch 20 x 3 cm,

– bei Fang- und Dachfang -gerüsten gemäß Tabelle.

� Seitenschutz aus Geländer-holm, Zwischenholm und Bord-brett anbringen .� Seitenschutz auch an denStirnseiten von Auslegergerüs-ten anbringen.

Prüfungen

� Gerüstersteller: Prüfung durcheine „zur Prüfung befähigte Person“ nach Fertigstellung undvor Übergabe an den Benutzer,um den ordnungsgemäßen Zu-stand festzustellen (Nachweis-Prüfprotokoll).� Gerüstbenutzer: Inaugen-scheinnahme durch eine „fach-kundige Person“ des jeweiligenBenutzers vor der Verwendung,um die sichere Funktion festzu-stellen (Nachweis-Checkliste).

4

3

5

2 3 4

5

1

2

3

3029

B 118

Gefährdungen

� Fehlende Sicherungsmaßnah-men beim Auf-, Um- und Abbausowie mangelhaft ausgebildeterSeitenschutz oder Gerüstbelagbei der Benutzung können zuAbsturzunfällen führen. � Über lastung, falsch dimen -sionierte oder vorzeitig belasteteVeran kerungen können zu Gerüst -ab stürzen führen.

Allgemeines

� Auslegergerüste sind Gerüste„älterer Bauart“. Der Bausteindient lediglich als Orientierungs-hilfe, sollte ein Auslegergerüstim Ausnahmefall verwendet wer-den. Für Auslegergerüste ist einBrauchbarkeitsnachweis, beste-hend aus dem Standsicherheits-nachweis und dem Nachweis derArbeits- und Betriebssicherheit,erforderlich. Er ist auf der Grund-lage von DIN EN 12811-1 zu er-bringen.

1

Gerüstbretter oder -bohlen aus Holz als Belagteile von Fanggerüsten

Bohlen-breitein

cm

20

24

28

m

1,01,52,0

1,01,52,0

1,01,52,0

3,5cm

1,51,31,2

1,7

1,51,4

1,9

1,7

1,5

4,0cm

1,8

1,6

1,5

2,1

1,8

1,6

2,4

2,0

1,8

4,5cm

2,1

1,9

1,7

2,5

2,2

2,0

2,7

2,5

2,2

5,0cm

2,5

2,2

2,0

2,7

2,5

2,2

2,7

2,7

2,5

3,5cm

–––

1,0––

1,11,01,0

4,0cm

1,11,0–

1,21,11,0

1,31,21,1

4,5cm

1,21,11,0

1,41,21,2

1,51,41,3

5,0cm

1,41,31,2

1,6

1,41,3

1,7

1,6

1,4

Absturz-höhein

Maximale Stützweite in mfür doppelt gelegte Bretteroder Bohlen mit einer Dicke von

Maximale Stützweite in mfür einfach gelegte Bretteroder Bohlen mit einer Dicke von

Fur die Ausführung sollten nur die Bohlenquerschnitte verwendet werden,die blau unterlegt sind.

Auslegergerüste

07/2017

Page 17: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Gerüstbretter oder -bohlen aus Holz als Belagteile von Fanggerüsten

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungTRBS 2121 Gefährdung von Personendurch Absturz – Allgemeine Anforde -rungenDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDIN EN 12811-1

� Konsolen gegen seitlichesAusweichen und Kippen gemäßAufbau- und Verwendungsan -leitung sichern .� Konsolfüße im Bereich vonWandöffnungen auf Holzbalkenoder Stahlträger abstützen(Tabelle 1).� Belagebene vollflächig aus -legen .� Der Belag darf nicht aus -weichen oder wippen. Über -deckungen im Bereich der Konsolen einhalten (≥ 20 cm).� Nicht auf Gerüstbeläge ab-springen.� Das Absetzen von Lasten mitHebezeugen ist unzulässig.� Mindestabmessungen des Gerüstbelages– bei Arbeitsgerüsten 20 x

3,5 cm; bei Konsolabständen≤ 1,25 m auch 20 x 3 cm,

– bei Fang- und Dachfang -gerüsten gemäß Tabelle 2.

� Seitenschutz aus Geländer-holm, Zwischenholm und Bord-brett anbringen .� Seitenschutz auch an denStirnseiten von Konsolgerüstenanbringen.

Prüfungen

� Gerüstersteller: Prüfung durcheine „zur Prüfung befähigte Person“ nach Fertigstellung undvor Übergabe an den Benutzer,um den ordnungsgemäßen Zu-stand festzustellen (Nachweis-Prüfprotokoll).� Gerüstbenutzer: Inaugen-scheinnahme durch eine „fach-kundige Person“ des jeweiligenBenutzers vor der Verwendung,um die sichere Funktion festzu-stellen (Nachweis-Checkliste).

4

6

5

7

2

Überbrückung von Wandöffnungen1

Überbrückungsträger zu überbrückende Öffnung≤ 1,0 m ≤ 2,25 m

Holz* 10 cm x 10 cm 10 cm x 12 cm(1 Holzbalken) (2 Holzbalken)

Stahl I 100IPE 100

*Sortierklasse S 10 oder MS 10 nach DIN 4074 Teil 1

Doppelbefestigung

Einhängeschlaufen

Doppel-aufhängung

horizontalerKonsolabstand≤ 1,50 m

≥0,50 m

a≤1,30 m

3

3

7

2

1

6

Bohlen-breitein

cm

20

24

28

m

1,01,52,0

1,01,52,0

1,01,52,0

3,5cm

1,51,31,2

1,7

1,51,4

1,9

1,7

1,5

4,0cm

1,8

1,6

1,5

2,1

1,8

1,6

2,4

2,0

1,8

4,5cm

2,1

1,9

1,7

2,5

2,2

2,0

2,7

2,5

2,2

5,0cm

2,5

2,2

2,0

2,7

2,5

2,2

2,7

2,7

2,5

3,5cm

–––

1,0––

1,11,01,0

4,0cm

1,11,0–

1,21,11,0

1,31,21,1

4,5cm

1,21,11,0

1,41,21,2

1,51,41,3

5,0cm

1,41,31,2

1,6

1,41,3

1,7

1,6

1,4

Absturz-höhein

Maximale Stützweite in mfür doppelt gelegte Bretteroder Bohlen mit einer Dicke von

Maximale Stützweite in mfür einfach gelegte Bretteroder Bohlen mit einer Dicke von

Fur die Ausführung sollten nur die Bohlenquerschnitte verwendet werden,die blau unterlegt sind.

3231

B 119

� Geländer- und Zwischenholmsind gegen unbeabsichtigtes Lösen, das Bordbrett ist gegenKippen zu sichern. Ohne sta -tischen Nachweis dürfen als Geländer- und Zwischenholmverwendet werden:– bei einem Pfostenabstand

bis 1,50 m Gerüstbretter mitMindestquerschnitt 15 x 3 cm,

– bei einem Pfostenabstand bis 3,00 m Gerüstbretter mitMindestquerschnitt 20 x 4 cmoder Stahlrohre Ø 48,3 x 3,2mm bzw. Aluminiumrohre Ø 48,3 x 4 mm.

� Bordbretter müssen den Belagum mindestens 15 cm über -ragen. Mindestdicke 3 cm.� Konsolgerüste dürfen als Arbeitsgerüste für eine Belas-tung von höchstens 2,0 kN/m2

verwendet werden.� Auskragung der Konsolgerüstemax. 1,30 m.� Konsolabstand max. 1,50 m.Im Bereich von GebäudeeckenEckkonsolen verwenden.

� Aufbau- und Verwendungs -anleitung des Konsolherstellersbeachten. Einhängehaken müssen mindestens 25 cm langoder gegen unbeabsichtigtesAushängen gesichert sein .� Je Konsole zwei Einhänge -schlaufen anordnen .� Einhängeschlaufen könnenaus Betonstahl BST 420 S oderBST 500 S oder Baustahl ST 37-2bestehen,– müssen einen Mindestdurch-

messer von 10 mm haben (Biegeradius 4-facher Stab-durchmesser),

– nur in Stahlbeton-Massiv -decken (Ortbetondicke ≥ 13 cm) einbauen,

– müssen mindestens 0,50 mlang und unter bzw. hinter die vorhandene Bewehrunggeführt werden,

– dürfen erst belastet werden,wenn der Beton eine Druck -festigkeit von ≥ 10 MN/m2

erreicht hat.

2

3

3

2

7

4

6

1

5

Gefährdungen

� Fehlende Sicherungsmaßnah-men beim Auf-, Um- und Abbausowie mangelhaft ausgebildeterSeitenschutz oder Gerüstbelagbei der Benutzung können zuAbsturzunfällen führen.� Falsch dimensionierte Über-brückungen der Wandöffnungen,unzureichende Konsolveranke-rungen oder deren vorzeitige Belastung können zu Gerüstab-stürzen führen.

Allgemeines

� Konsolgerüste sind Gerüste„älterer Bauart“. Der Bausteindient lediglich als Orientierungs-hilfe, sollte ein Konsolgerüst imAusnahmefall verwendet wer-den. Für Konsolgerüste ist einBrauchbarkeitsnachweis, beste-hend aus dem Standsicherheits-nachweis und dem Nachweis derArbeits- und Betriebssicherheit,erforderlich. Er ist auf der Grund-lage von DIN EN 12811-1 zu erbringen.� Für Konsolen muss in jedemFall ein Nachweis der Brauchbar-keit vorliegen. Der Brauchbar-keitsnachweis kann durch einestatische Berechnung, durch Typenprüfung oder durch Bauart -zulassung erbracht werden .� Aufbau- und Verwendungsan-leitung des Herstellers beachten.� Gerüstbauarbeiten nur unterAufsicht einer fachkundigen Person und von fachlich geeig-neten Beschäftigten ausführenlassen.

Schutzmaßnahmen

� Beim Auf-, Um- und Abbausind Maßnahmen gegen Absturzvon Personen vorzunehmen.

1

Konsolgerüste

07/2017

Page 18: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDGUV Information 201-023 Sicherheitvon Seitenschutz, Randsicherungenund Dachschutzwänden als Absturz -sicherungen bei BauarbeitenDIN 4420-1DIN 4426

b1 ≥ 0,70 m

Traufhöhe

Traufhöhe

h1 ≥ h2 + 1,50 m – b1h1 > 1,00 mh3 + b1 ≥ 1,50 mh3 ≥ 1,50 m – b1

b1 ≥ 0,70 m

≤ 0,30 m

≥ 0,15 m

≤ 0,10 m

> 22,5° ≤ 60°

b ≥ 0,60 m

Schu

tzw

andh

öhe

Belagkante≤ 0,30 m

h1

h3

h1

h3

h2 ≤ 1,50 m

Mas

che

für M

asch

e ve

rbin

den

Maschenweite 10/10 cm≤1

,50

m

h2

>2,0

0 m

1

5

2

3

� Befestigung Masche für Masche. Darauf kann verzichtetwerden, wenn das Netz mit Gurt-schnellverschlüssen höchstensalle 75 cm am Rand befestigt istund der Hersteller die ausrei-chende Tragfähigkeit durch dynamische Versuche nachge-wiesen hat.� Netze nicht mit Kabelbindernoder Bindedraht befestigen.� Netzstöße Masche für Maschemit einem Kopplungsseil ver -binden oder mind. alle 75 cmüberlappen lassen.� Schutznetze in ihren Ab -messungen nicht verändern.� Schutznetze ohne Prüfung desPrüfgarnes nur innerhalb von 12 Monaten nach Herstellungverwenden.� Beim Einsatz älterer Schutz-netze mittels des im Netz einge-arbeiteten Prüfgarnes die vomHersteller angegebene Mindest-bruchkraft prüfen lassen.� Prüfung der Mindestbruchkraftalle 12 Monate veranlassen.� Keine beschädigten Schutz-netze verwenden.

Prüfungen

� Gerüstersteller: Prüfung durcheine „zur Prüfung befähigte Person“ nach Fertigstellung undvor Übergabe an den Benutzer,um den ordnungsgemäßen Zustand festzustellen (Nach-weis-Prüfprotokoll).� Gerüstbenutzer: Inaugen-scheinnahme durch eine „fach-kundige Person“ des jeweiligenBenutzers vor der Verwendung,um die sichere Funktion festzu-stellen (Nachweis-Checkliste).

3433

DachfanggerüsteB 121

1

4

2

3

≤ 5,00 m>22,5° ≤60°

≤1,50 m

>2,00 m

Gefährdungen

� Fehlende Sicherungsmaßnah-men beim Auf- bzw. Abbau desDachfanggerüstes sowie falschdimensionierte, unvollständigaufgebaute oder vorzeitig ent-fernte Schutzwände bei der Nutzung können Absturzunfällezur Folge haben.

Schutzmaßnahmen

� Wenn aus arbeitstechnischenGründen bei Dacharbeiten keinSeitenschutz verwendet werdenkann, müssen stattdessen Dach-fanggerüste angebracht werden,die ein Auffangen abstürzenderPersonen gewährleisten. Diesesgilt für Arbeitsplätze undVerkehrs wege auf Dächern mitmehr als 22,5° bis 60° Neigung,wenn die Absturzhöhe abAbsturz kante (Traufe) mehr als2,00 m beträgt .� Der max. Höhenunterschiedzwischen Absturzkante (Traufe)und Gerüstbelag darf 1,50 mnicht überschreiten; Mindest -belagbreite 0,60 m .� Schutzwände von Dachfang -gerüsten aus tragfähigen Netzenoder Geflechten mit einer Maschenweite von max. 10 cmherstellen .� Bei hohen Dächern mit Höhen-unterschieden von mehr als 5,00 m müssen zusätzlich Dach-schutzwände auf der Dachflächeangeordnet werden .

2

1

3

4

Schutzwand im Dachfang -gerüst

� Als Schutzwand im Dachfang-gerüst Schutzgitter oder Schutz-netze entsprechend der Aufbau-und Verwendungsanleitung desGerüstherstellers verwenden.� Schutznetze und Drahtge -flechte allseitig an Stahlrohrennach DIN EN 39:2001-11 mitmind. 3,2 mm oder Aluminium-rohr mit mind. 4,0 mm Wand -dicke und 48,3 mm Außendurch-messer befestigen.

5

Dachneigungen zwischen 45° und 60°

� Für Arbeiten auf mehr als 45° geneigten Flächen sind besondere Arbeitsplätze zuschaffen, z.B. Dachdecker -stühle, Dach decker-Auflege -leitern, Lat tungen.� Maßnahmen aus der Gefähr-dungsbeurteilung beachten.

07/2017

Page 19: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenTRBS 2121, Teil 2 Gefährdung von Personen durch Absturz – Bereit -stellung und Benutzung von LeiternDGUV Information 208-016 Handlungs-anleitung für den Umgang mit Leiternund TrittenDIN EN 131–1 und 2

� Keine deckenden Anstricheverwenden.� Richtigen Anlegewinkel ein - halten .Er beträgt bei− Sprossenanlegeleitern 65 –75°,− Stufenanlegeleitern 60 –70°.� Leitern nur an sichere Stütz-punkte anlehnen. Mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen lassen .� Leitern nur mit geeignetem,sauberem Schuhwerk betreten.� Die obersten 3 Sprossen/Stufen nicht betreten.� Beschäftigte im Umgang mitLeitern regelmäßig unterweisen. � Leitern im Verkehrsbereich z.B.durch Absperrungen sichern.

Zusätzliche Hinweise für

mehrteilige Anlegeleitern

� Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Längezusammenstecken oder aus -ziehen. � Gegen Durchbiegen sichern, z.B. durch vom Hersteller vor -gesehene Stützstangen.� Bei Schiebeleitern auf freie Beweglichkeit der Leiterteile sowie auf ordnungsgemäßesEinrasten der Feststelleinrich-tungen achten .

Zusätzliche Hinweise für

Gebäudereinigerleitern

� Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Längezusammenstecken.

7

9

8

� Auf sichere Verbindung derLeiter-Steckanschlüsse achten.� Kopfpolster bzw. Anlegeklotznur an sichere Stützpunkte anlehnen .

Zusätzliche Hinweise für Ar-

beitsplätze auf Anlegeleitern

� Bei Bauarbeiten darf− bei einer Standhöhe von mehr

als 2,00 m nicht länger als2 Stunden gearbeitet werden,

− das Gewicht des mitzuführen-den Werkzeuges und Materials10 kg nicht überschreiten,

− die Windangriffsfläche vonmit geführten Gegenständennicht mehr als 1,00 m2

betragen.� Es soll kein höherer Standplatzals 5,00 m eingenommen werden.� Von Anlegeleitern darf nichtgearbeitet werden, wenn− von vorhandenen oder benutz-

ten Stoffen und Arbeitsver -fahren zusätzliche Gefahrenausgehen, z.B. Arbeiten mit Säuren, Laugen, Heißbitumen,

− Maschinen und Geräte mit bei-den Händen bedient werdenmüssen, z.B. Handmaschinen,Hochdruckreinigungsgeräte.

� Der Beschäftigte soll mit beidenFüßen auf einer Sprosse stehen.

Zusätzliche Hinweise für

Leitern als Verkehrswege

� Leitern als Aufstiege zuArbeits plätzen nur bei kurz -zeitigen Ar bei ten einsetzen und wenn dabei

10

− der zu überbrückende Höhen-unterschied ≤ 5,00 m ist,

− sie als Gerüstinnenleiter max.zwei Gerüstlagen verbindet.

Prüfungen

� Art, Umfang und Fristen erfor-derlicher Prüfungen festlegen(Gefährdungsbeurteilung) undeinhalten, z.B.:− auf augenscheinliche Mängel

vor jeder Benutzung, − regelmäßig durch eine zur

Prüfung befähigte und beauf-tragte Person.

� Ergebnisse dokumentieren (z.B. Leiterkontrollbuch, Prüf -liste, Prüfplakette).

4 5 9

10

6

3635

Anlegeleitern

Gefährdungen

� Mangelhafte Standsicherheitdes Leiterbenutzers auf der Leiter, mangelhafte Standsicher-heit der Leiter, Fehlverhalten desLeiterbenutzers, fehlende Siche-rung im Verkehrsbereich oderdie Benutzung einer schadhaf-ten Leiter können Absturzunfällezur Folge haben.

Allgemeines

� Bevor man eine Leiter als Arbeitsplatz oder als Zugang zuhochgelegenen Arbeitsplätzenbereitstellen und benutzen will,ist im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung zu ermitteln, ob derEinsatz einer Leiter erforderlichoder nicht ein anderes Arbeits-mittel für diese Tätigkeit sichererist.

� Der Einsatz von Leitern ist aufArbeiten mit geringer Gefähr-dung, geringem Arbeitsumfangmit geringem Schwierigkeitsgradund geringer Dauer der Benut-zung zu beschränken. � Bauliche Gegebenheiten, dieder Unternehmer nicht ändernkann, können ebenfalls zum Ein-satz von Leitern führen.

Schutzmaßnahmen

� Anlegeleitern gegen Aus -gleiten, Umfallen, Umkanten,Abrutschen und Einsinken sichern, z.B. durch: − Anbinden des Leiterkopfes ,− Fixieren des Leiterfußes ,– Verwendung von Leiterzubehör

wie z.B. Fuß verbreiterungen ,Leiter haken , dem Untergrund angepasste Leiter füße ,

− Einhängevorrichtungen.� Standsicherheit des Leiter - benutzers verbessern durch denEin satz von Einhängepodesten

.� Schadhafte Leitern nicht benutzen, z.B. angebrochene Holme und Sprossen von Holz-leitern, verbogene und ange-knickte Metallleitern. Angebro-chene Holme und Sprossen vonHolzleitern nicht flicken.� Holzleitern gegen Witterungs-und Temperatureinflüsse ge -schützt lagern.

6

5

3

4

2

1

07/2017

8

B 131

1

α= 65° – 75°

1 m

2

3

65°–75°

7

Page 20: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenTRBS 2121, Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Bereit -stellung und Benutzung von LeiternDGUV Information 208-016Handlungsanleitung für den Umgangmit Leitern und TrittenDIN EN 131–1 und 2

� Standsicherheit des Leiter -benutzers verbessern durch den Einsatz von Einhänge -podesten .� Stehleitern nicht wie Anlege -leitern benutzen.� Auf Treppen und schiefen Ebe -nen nur Stehleitern mit Holm -verlängerungen einsetzen .� Jede Holmverlängerung nachHerstellerangabe mit Leiter -klammern bzw. Klemmlaschenbefestigen. Befestigungsab -stand gemäß Montageanleitung.� Von Stehleitern nicht auf andere Arbeitsplätze und Verkehrswege übersteigen.� Die obersten zwei Sprossenbzw. Stufen von Stehleitern nichtbesteigen; nur bei Leitern mit

4

5

Sicherheits brücke und Halte -vorrichtung sowie Plattform oderPodest mit Umwehrung ist dasBetreten der obersten Trittfläche zulässig .� Leitern im Verkehrsbereich z.B.durch Absperrungen sichern.� Beschäftigte im Umgang mitLeitern regelmäßig unterweisen.

Zusätzliche Hinweise

für mehrteilige Stehleitern

� Stehleiter erst betreten, wenndruck- und zugfeste Spreizsiche -rungen wirksam sind .� Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Längezusammenstecken oder aus -ziehen.� Bei Schiebeleitern auf freie Be -weglichkeit der Leiterteile sowieauf vollständiges Einrasten derFeststelleinrichtungen achten.� Die oberen vier Sprossen beiStehleitern mit aufgesetzterSchiebeleiter nicht betreten.

Zusätzliche Hinweise

für Podestleitern

� Podestleitern nur auf ebenemUntergrund aufstellen.� Umwehrung nach dem Betre -ten der Plattform schließen.� Höhenverstellbare Podest -leitern nach Herstellerangabeaufbauen und abstützen .

6

7

1

Prüfungen

� Art, Umfang und Fristen erfor-derlicher Prüfungen festlegen(Gefährdungsbeurteilung) undeinhalten, z. B.:− auf augenscheinliche Mängel

und ordnungsgemäßeFunktion vor jeder Benutzung,

− regelmäßig durch eine zur Prüfung befähigte und beauf-tragte Person.

� Ergebnisse dokumentieren(z. B. Leiterkontrollbuch, Prüf -liste, Prüfplakette).

3

4

5

6

7

3837

Gefährdungen

� Mangelhafte Standsicherheitdes Leiterbenutzers auf der Leiter, mangelhafte Standsicher -heit der Leiter, Fehlverhalten desLeiterbenutzers, mangelhafteAufstellung, Benutzung der oberen Sprossen, fehlende Sicherung im Verkehrsbereichoder eine schadhafte Leiter können Absturzunfälle zur Folgehaben.

Allgemeines

� Bevor man eine Leiter als Arbeitsplatz oder als Zugang zuhochgelegenen Arbeitsplätzenbereitstellen und benutzen will,ist im Rahmen der Gefährdungs -beurteilung zu ermitteln, ob derEinsatz einer Leiter erforderlichoder nicht ein anderes Arbeits -mittel für diese Tätigkeit sichererist. Bei der Leiterauswahl sindleichte Plattformleitern sowiePodestleitern den Sprossen -stehleitern vorzuziehen.� Der Einsatz von Leitern ist aufArbeiten mit geringer Gefähr -dung, geringem Arbeitsumfangmit geringem Schwierigkeitsgradund geringer Dauer der Benut -zung zu beschränken.

1

2

� Bauliche Gegebenheiten, dieder Unternehmer nicht ändernkann, können ebenfalls zumEinsatz von Leitern führen.

Schutzmaßnahmen

� Nur Leitern verwenden, die fest angebrachte und unbe-schädigte Spreizsicherungen haben .� Zum Anstrich von Holzleiternkeine deckenden Anstrichfarbenverwenden.� Schadhafte Leitern nicht be -nutzen, z. B. angebrochene oderangerissene Holme und Spros -sen von Holzleitern, verbogeneoder angeknickte Metallleitern.� Angebrochene oder ange -rissene Holme, Wangen undSprossen nicht flicken.� Holzleitern gegen Witterungs-und Temperatureinflüsse geschützt lagern.� Ausreichend hohe Leitern bereitstellen.� Leitern standsicher aufstellen,gegen Einsinken und Umfallensichern. Auf wirksame Spreiz -sicherung achten .

3

3

07/2017

B 132

Stehleitern

Podestleitern

Plattformleitern

1 2

Page 21: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Regel 100-500 Betreiben von ArbeitsmittelnDGUV Regel 109-005 Gebrauch von Anschlag- DrahtseilenDGUV Information 201-030 Merkblatt für Seile und Ketten als Anschlagmittelim BaubetriebDGUV Information 209-021 Belastungstabellen für Anschlagmittel DGUV Information 209-061 Gebrauchvon Hebebändern und Rundschlingenaus Chemiefasern

� Anschlagmittel erst lösen, wenndie Last sicher abgesetzt ist.� Schutzhelm tragen.� Personen nicht mit der Last befördern.� Verständigung zwischen Kran-führer und Anschläger nur überHandzeichen oder Sprechfunk.

Zusätzliche Hinweise für

das Anschlagen mit Seilen

� Mindestdurchmesser von Anschlagseilen einhalten: − Stahlseile: 8 mm − Naturfaser- und Chemiefaser -

seile: 16 mm � Seile nicht an Pressklemmenabknicken.� Nur genormte Seile und Seil -endverbindungen verwenden.Drahtseilklemmen sind nur fürAbspannseile zugelassen .

Zusätzliche Hinweise für

das Anschlagen mit Ketten

� Nur geprüfte und kurzgliedrigeKetten verwenden. � Ketten vor dem Anschlagenausdrehen. Kettenglieder müssen ineinander frei beweg-lich sein.� Ketten nicht provisorisch mitSchrauben und dergleichen flicken.

Zusätzliche Hinweise für

das Anschlagen mit Hebe -

bändern

� Nur licht- und formstabilisierteChemiefaserhebebänder be -nutzen. Hebebänder aus Poly-ethylen sind unzulässig.� Hebebänder nicht über raueOberflächen ziehen.

4

� Einwegbänder nach dem ersten Gebrauch entsorgen undnicht weiter verwenden.

Prüfungen

� Anschlagmittel nach Einsatz-bedingungen, jedoch mindes-tens einmal jährlich von einer„zur Prüfung befähigten Person“(z.B. Sachkundigen) prüfen lassen. Die Prüfergebnisse auf-zeichnen.� Seile mit Litzenbruch, Aufdol-dungen, Knicken, Korbbildungen,Rostansätzen, Querschnittsver-änderungen, Drahtbruch nesternusw. sofort aussondern undnicht mehr ver wenden ,Tabelle 1.

5

� Steifgezogene Ketten und Ketten mit gebrochenem oderangerissenem Kettenglied, Quer-schnittsminderung, Korrosions-narben u.a. sofort aussondernund nicht mehr verwenden.� Ketten nicht mehr benutzen,wenn− eine Längung um mehr als 5%

bei der Kette oder beim Einzel-glied gemessen wird,

− eine Abnahme der Nenndickean irgendeiner Stelle um mehrals 10% festgestellt wird.

4 5

Bei Seilschlössern darf die Seil -klemme nur auf dem freien Seilende liegen. Auf eindeutigeZuordnung von Keil und Schlossachten!

Pressklemme

Drahtbrüche

Litzenbrüche

Aufdoldung

Quetschungen

Knicke

Klanken

Kauschenspleiß DIN EN 13411-25 Rundstiche für stehendes Gut6 Rundstiche für laufendes Gut

Seilhülse DIN EN 13411-4 mit vergossenem Seilende

Ablegereife von Drahtseilen bei sichtbaren Drahtbrüchen 1

Seilart

Litzenseil

Kabelschlagseil

Anzahl sichtbarer Drahtbrüche bei Ablegereife auf einer Länge von

3d 6d 30d

3 benachbarte Drähte 6 14einer Litze

10 15 40

4039

Anschlagen von Lasten

Anschlagmittel B 164

Gefährdungen

� Unsachgemäßes Anschlagen,Unachtsamkeit beim Anhebenbzw. Absetzen von Lasten sowiebeschädigte oder unterdimen-sionierte Anschlagmittel könnenzu Unfällen führen.

Allgemeines

� Anschlagmittel bestimmungs-gemäß verwenden und geschütztaufbewahren.� Anschlagmittel (Seile, Ketten,Hebebänder) nicht über die zulässige Tragfähigkeit hinausbelasten.� Seile, Ketten und Hebebändernach Größe und Form der Last,den Greifpunkten, den Einhak-vorrichtungen, der Art und Weisedes Anschlagens, des Neigungs-winkels und den Witterungsbe-dingungen auswählen. Die Trag-fähigkeit muss mindestens fürden max. Neigungswinkel von60° auf Anhängern oder Etiket-ten angegeben sein .1

� Bei mehrsträngigen Gehängennur zwei Stränge als tragend an -nehmen, wenn keine Ausgleichs - einrichtungen vorhanden sind.

Schutzmaßnahmen

� Lange stabförmige Lastennicht in Einzelschlingen anschla-gen. Traversen benutzen.� Lasten im Schnürgang an-schlagen. Das Anschlagen imHängegang ist nur bei groß -stückigen Lasten zulässig, wennein Zusammenrutschen der An-schlagmittel und eine Verlage-rung der Last nicht möglich ist.� Lasten nicht durch Einhakenunter die Umschnürung trans-portieren.� Nur Anschlagmittel mit Sicher-heitshaken verwenden. Auf-gezogene Haken sofort aus -sortieren.� Kleine, lose Teile nur in Last-aufnahmemitteln transportierenund diese nicht über den Randhinaus beladen.� Pendeln der Last durch mittigeStellung des Kranhakens überder Last vermeiden.

2

3

� Lange Teile eventuell mit Leit -seilen führen.� Beim Anheben der Last sichnicht zwischen Last und festenGegenständen (Wänden, Maschinen, Stapeln usw.) auf-halten.� Nicht unter schwebenden Lasten hindurchgehen bzw. sichaufhalten.� Lasten nicht höher heben alsfür den Transport erforderlich.� Leere und unbelastete Haken-geschirre hochhängen. An schlag -mittel sicher ablegen bzw. ordentlich lagern.� Seile, Ketten und Bänder nichtverknoten und verdrehen, nichtüber scharfe Kanten ziehen.Kantenschoner oder Schutz-schläuche verwenden.

07/2017

2

1

3

Page 22: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagenund Betriebsmittel DGUV Information 203-004 Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer GefährdungDGUV Information 203-005 Auswahlund Betrieb ortsveränderlicher elektrischer BetriebsmittelDGUV Information 203-006 Auswahlund Betrieb elektrischer Anlagen undBetriebsmittel auf Bau- und Montage -stellenElektrotechnische Regeln (DIN VDE- Bestimmungen)

strom-Schutzeinrichtungen(RCD) mit einem Bemessungs-fehlerstrom IΔN ≤ 30 mA betreiben.

− Andere Stromkreise mit Steck-vorrichtungen über Fehler-strom-Schutzeinrichtungen(RCD) mit einem Bemessungs-fehlerstrom IΔN ≤ 500 mA betreiben.

� IT-Systeme nur mit Isola -tionsüberwachung und RCDs betreiben.� Weitere Schutzmaßnahmen:Als Schutzmaßnahme vor An-schlusspunkten ist auch zulässig:− Schutzkleinspannung (SELV), − Schutztrennung.

Elektrische Leitungen

� Als bewegliche Leitungen sind GummischlauchleitungenH07RN-F oder gleichwertige Bau-arten (H07BQ-F) zu verwenden.� Anschlussleitungen bis 4 mLänge von handgeführtenElektrowerkzeugen sind auch inder Bauart H05RN-F zulässig.� Leitungen, die mechanisch besonders beansprucht werden,sind geschützt zu verlegen, z.B.unter festen Abdeckungen.� Leitungsroller müssen aus Iso-lierstoff bestehen. Sie müsseneine Überhitzungs-Schutzein-richtung haben. Die Steckdosenmüssen spritzwassergeschütztausgeführt sein.

Installationsmaterial

� Steckvorrichtungen sind nurmit Isolierstoffgehäuse und nachfolgenden Bauarten zulässig:− Steckvorrichtungen, zweipolig

mit Schutzkontakt, − CEE-Steckvorrichtungen,

5-polig. � Schalter und Steckvorrichtun-gen müssen mindestens spritz-wassergeschützt ausgeführt seinund eine ausreichende mechani-sche Festigkeit besitzen.

Leuchten

� Bauleuchten müssen mindes-tens sprühwassergeschützt aus-geführt sein. Sie sollen für rauenBetrieb geeignet sein.

� Hand-/Bodenleuchten, ausge-nommen solche für Schutzklein-spannung, müssen schutziso-liert und strahlwassergeschütztausgeführt sein.

Zusätzliche Hinweise

für frequenzgesteuerte

Betriebsmittel

� Frequenzgesteuerte Betriebs-mittel können Schutzmaß -nahmen beeinträchtigen oderunwirksam machen. Dies kannverhindert werden, wenn:− frequenzgesteuerte Betriebs-

mittel mit SteckvorrichtungenAC 400 V mit IN ≤ 32 A nurüber allstromsensitive Fehler-strom-Schutzeinrichtungenvom Typ B oder Typ B+ mit IΔN≤ 30 mA oder über einen Trenntransformator betriebenwerden,

− frequenzgesteuerte Betriebs -mittel, die über Steckvorrich-tungen AC 400 V mit IN > 32 Abis ≤ 63 A angeschlossen werden, über allstromsensitiveFehlerstrom-Schutzeinrichtun-gen vom Typ B oder Typ B+ mitIΔN ≤ 500 mA oder über einenTrenntransformator betriebenwerden,

− frequenzgesteuerte Betriebs -mittel durch Festanschlussoder über Sondersteckvorrich-tungen angewendet werden,die Abschaltbedingungeneingehalten sind und nachge -schaltete Stromkreise keineSteckvorrichtungen enthalten,

− Stromkreisen mit allstrom -sensitiven Fehlerstrom-Schutz -einrichtungen vom Typ B oderTyp B+ keine pulsstromsensi-tiven Schutzeinrichtungen (TypA) vorgeschaltet sind.

Prüfungen

� Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind zu prüfen− nach Errichtung, Veränderung

und Instandsetzung, − regelmäßig entsprechend den

Prüffristen.

Symbole auf elektrischen

Betriebsmitteln

Gefährliche elektrische Spannung

Schutzisoliert(Schutzklasse II)

Schutzkleinspannung(Schutzklasse III)

Trenntransformator(Schutztrennung)

Für rauen Betrieb

Staubgeschützt

Explosionsgeschützte,baumustergeprüfte Betriebs mittel

Regengeschützt(Sprühwassergeschützt)

Spritzwassergeschützt

Strahlwasser-geschützt

4241

Elektrische Anlagen

und Betriebsmittel auf Bau-

und Montagestellen

B 171

Gefährdungen

� Beim Umgang mit elektrischenAnlagen und Betriebsmitteln besteht die Gefahr einen elek -trischen Schlag zu erleiden.

Allgemeines

Errichtung und Instand -setzung

� Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur vonElektrofachkräften oder vonelektrotechnisch unterwiesenenPersonen unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräftenerrichtet, verändert und instandgehalten werden.

Schutzmaßnahmen

Anschlusspunkte

� Elektrische Betriebsmittelmüssen von besonderen An-schlusspunkten aus mit Stromversorgt werden. Als besondereAnschlusspunkte gelten z.B.:− Baustromverteiler, − der Baustelle zugeordnete

Abzweige ortsfester elek -trischer Anlagen,

− Transformatoren mit ge trennten Wicklungen,

− mobile Stromerzeuger derBauart A und B.

� Hausinstalla tionen dürfennicht verwendet werden.

Anschlusspunkte für kleineBaustellen� Werden elektrische Betriebs-mittel nur einzeln benutzt bzw.sind die Bauarbeiten geringenUmfangs, dürfen als Anschluss -punkte auch− Schutzverteiler, − ortsveränderliche Schutzver -

teiler oder Schutz einrichtungen(PRCD-S) verwendet werden.

Diese Einrichtungen dürfen auchüber Steckvorrichtungen in Haus -installationen betrieben werden.Erforderliche zusätzlicheSchutzmaßnahmen� TT-System und TN-S-System− Stromkreise mit Steckvorrich-

tungen ≤ AC 32 A über Fehler-

07/2017

1

Page 23: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagenund Betriebsmittel TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmittelnund überwachungsbedürftige AnlagenTRBS 1203 Befähigte PersonenDGUV Information 203-005 Auswahlund Betrieb ortsveränderlicher elek -trischer BetriebsmittelDGUV Information 203-006 Auswahlund Betrieb elektrischer Anlagen undBetriebsmittel auf Bau- und Montage -stellenDGUV Information 203-071 Wieder -kehrende Prüfungen ortsveränderlicherelektrischer ArbeitsmittelElektrotechnische Regeln (DIN VDE-Bestimmungen)

Als Kriterium zur Festlegung derPrüffristen gilt TRBS 1201 Punkt3.5. Zur Orientierung kann aberauch die Tabelle 1B der Durch-führungsanweisung zur DGUVVorschrift 3 verwendet werden.

Empfehlungen für Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Tabelle 1B, DGUV Vorschrift 3

Anlage/Betriebsmittel

ortsveränderliche elektrische Betriebs-mittel (soweit benutzt)

Verlängerungs undGeräteanschluss -leitungen mit Steck -vorrichtung

Anschlussleitungenmit Stecker

bewegliche Leitungenmit Stecker und Fest-anschluss

Prüffrist

Richt- und

Maximalwerte

Richtwert 6 Monate,auf Baustellen 3 Monate4).Wird bei Prufungeneine Fehlerquote <2 % erreicht,kann die Pruffristentsprechend verlängert werden.Maximalwert: AufBaustellen, in Fertigungsstättenoder unter ähn-lichen Bedingungen1 Jahr.In Buros oder unterähnlichen Bedin-gungen 2 Jahre.

Art der

Prüfung

auf ordnungs-gemäßen Zustand

Prüfer

Befähigte Person(Elektro -fachkraft)

4) Unternehmer, die diese variable Regelung nicht in Anspruch nehmenwollen, erfüllen die Anforderungen auch, wenn die Prüffristen in dernachfolgenden Tabelle eingehalten werden.

Betriebsspezifische Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher Betriebsmittel auf Baustellen nach DGUV Information 203-006

Betriebsbedingungen

Betriebsmittel, die sehr hohen Beanspruchungenunterliegen

normaler Betrieb

Beispiele/Baustelle

Schleifen von Metallen (Aluminium,Magnesium und gefetteten Blechen), Verwendung in Bereichenmit leitfähigen Stäuben

Nassschleifen von nichtleitendenMaterialien, Kernbohren, Stahlbau, Tunnel- und Stollenbau

Hochbau,Innenausbau,allgemeiner Tiefbau,Elektroinstallation,Sanitär- und Heizungsinstallation,Holzausbau

Frist

wöchentlich

3 Monate

6 Monate

Ortsveränderliche elektrischeBetriebsmittel

� Ortsveränderliche elektrischeBetriebsmittel sind solche, diewährend des Betriebes bewegtwerden oder die leicht von einem Platz zum anderen ge-bracht werden können, währendsie an dem Versorgungsstrom-kreis angeschlossen sind.

Prüfungen

� Elektrische Anlagen und Be-triebsmittel sind regelmäßig gemäß Betriebssicherheits -verordnung durch befähigte Personen (Elektrofachkräfte) zu überprüfen und durch Prüf -etikett, Banderole o.Ä. zu kenn-zeichnen. � Die Prüfungen sind nachzu -weisen und die Prüfergebnissemindestens bis zur nächstenPrüfung aufzubewahren.

4443

Elektrische Anlagen

und Betriebsmittel

Wiederholungsprüfungen

B 172

Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach Tabelle 1A, DGUV Vorschrift 3

Anlage/Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebs-mittel

Elektrische Anlagen und ortsfeste elek -trische Betriebsmittel in „Betriebsstätten,Räumen und Anlagenbesonderer Art“, z.B.Baustellen

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutz-einrichtungen in nicht -stationären Anlagen2)

Fehlerstrom-, Differenz-strom und Fehler -spannungs-Schutz-schalter

– in stationärenAnlagen1)

– in nichtstationärenAnlagen2)

1) Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbundensind, z.B. Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern undauf Fahrzeugen.

2) Nichtstationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ent -sprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatzwieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z.B. Anlagen auf Bau-und Montagestellen, fliegende Bauten.

3) Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungenobliegt einer Elektrofachkraft. Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotech-nisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektro-fachkraft Teilprüfungen durchführen.

Prüffrist

4 Jahre

1 Jahr

1 Monat

6 Monate

arbeits -täglich

Art der Prüfung

auf ordnungs-gemäßen Zustand

auf Wirksamkeit

auf einwand-freie Funktiondurch Betätigender Prufein -richtung

Befähigte Persongem. TRBS 1203Pkt. 3.3

Elektrofachkraft3)

Befähigte Persongem. TRBS 1203Pkt. 3.3

Elektrofachkraftoder elektro -technisch unter-wiesene Personbei Verwendunggeeigneter Mess-und Prufgeräte3)

Benutzer

Gefährdungen

� Beim Umgang mit elektrischenAnlagen und Betriebsmitteln besteht die Gefahr, einen elek -trischen Schlag zu erleiden.

Allgemeines

Ortsfeste elektrische Anlagenund Betriebsmittel

� Ortsfeste elektrische Betriebs-mittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebs -mittel, die keine Tragevorrich-tung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leichtbewegt werden können. Dazugehören auch elektrische Be-triebsmittel, die vorübergehendfest angebracht sind und überbewegliche Anschlussleitungenbetrieben werden.� Für Festlegungen hinsichtlichPrüffrist und Prüfer ortsfesterelektrischer Anlagen und Be-triebsmittel kann sich der Unter-nehmer an der Tabelle 1A (DGUVVorschrift 3) orientieren.

07/2015

Page 24: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungStraßenverkehrsordnung Straßenverkehrs-Zulassungs-OrdnungFahrzeugzulassungsverordnungDGUV Vorschrift 68 Flurförderzeuge DGUV Vorschrift 79 Verwendung vonFlüssiggas TRBS 2121, Teil 4

� Für Montagearbeiten kann eine Arbeitsbühne mit Seiten-und Rückenschutz verwendetwerden, sofern geeignete Maß-nahmen ergriffen wurden, welche die Sicherheit gewähr-leisten und eine angemesseneÜberwachung sicherstellen. DerRückenschutz muss mindes-tens 1,80 m hoch und durchgriff -sicher sein. Die Arbeitsbühne istformschlüssig z.B. an den Gabelzinken zu befestigen. DieTragfähigkeit des Frontgabel -staplers muss mind. das Fünf -fache des Eigengewichts der Arbeitsbühne einschl. Zuladungbetragen .� Beim Betrieb von Gabel -staplern mit Verbrennungsmotorin Räumen auf Abgasreinigungachten, z.B. Einsatz von Kataly-satoren oder Abgasfiltern.

Zusätzliche Hinweise

Flurförderzeuge beim Einsatzauf öffentlichen Straßen

� Bei einer Höchstgeschwindig-keit von mehr als 20 km/h ist einamtliches Kennzeichen erforder-lich. Der Fahrer muss bei einerdurch die Bauart bestimmtenHöchstgeschwindigkeit vonmehr als 6 km/h im Besitz einerFahrerlaubnis sein. Die erforder-liche Fahrerlaubnisklasse ist ab-hängig vom zulässigen Gesamt-gewicht des Gabelstaplers odervon der maximalen Höchstge-schwindigkeit.� Bei einer Höchstgeschwindig-keit von mehr als 25 km/h istLuftbereifung erforderlich.� Bremsanlage muss aus zweivoneinander unabhängigenBremsen bestehen.� Beleuchtung muss fest einge-baut und betriebsbereit sein; dazu gehören: Scheinwerfer,Fahrtrichtungsanzeiger, Be -grenzungsleuchte, Rückstrahler,Rückfahrscheinwerfer, Schluss-leuchte, Blinkleuchte und Kenn-zeichenbeleuchtung.

6

7

� Bei Gabelstaplern mit zu -lässigem Gesamtgewicht ab 4 tUnterlegkeil mitführen.� Gabelzinken mit rot-weiß gestreifter Schutzvorrichtung abdecken oder hochklappen.

Flurförderzeuge (Gabel -stapler) mit Flüssiggasantrieb

� Flüssiggasflaschen (Treibgas-behälter) nicht mit scharfkanti-gen Festhaltevorrichtungen amFahrzeug befestigen.� Treibgasbehälter, Leitungen,Armaturen und Schläuche dür-fen nicht über die Begrenzungdes Gabelstaplers hinausragen.� Treibgasbehälter, Leitungen,Armaturen und Schläuche vorübermäßiger Erwärmung (vor direkter Sonneneinstrahlung)schützen.� Treibgasbehälter nicht in Garagen wechseln.� Gabelstapler nur in durch -lüfteten Räumen über Erdgleicheabstellen und dabei die erforder-lichen Schutzbereiche beachten.Im Abstand von 3,00 m dürfensich keine Kelleröffnungen, Gruben, Bodenabläufe, Kanal-einläufe usw. befinden.� Bei Betriebsschluss Haupt-sperreinrichtung für die Gasver-sorgung schließen.� Flüssiggasantrieb so ein -stellen, dass der Schadstoffge-halt im Abgas so gering wie möglich ist.� Einstellvorrichtung für dasGas-Luft-Gemisch gegen unbe-absichtigtes Verstellen sichern,z.B. durch Versiegeln oder Ver-plomben.� Beim Wechseln der Schläuchein der Treibgasanlage daraufachten, dass nur zugelasseneSchläuche verwendet werden.� Für den Betrieb von Gabel -staplern mit Flüssiggasantriebunter Erdgleiche gelten Sonder-regelungen.

Prüfungen

� Art, Umfang und Fristen er -forderlicher Prüfungen festlegen(Gefährdungsbeurteilung) undeinhalten, z.B.:− 1 x jährlich durch eine „zur

Prüfung be fähigte Person“ (z.B. Sach kundiger),

− Schadstoffgehalt im Abgashalbjährlich durch eine „zur Prüfung be fähigte Person“ (z.B. Sachkundiger).

� Ergebnisse dokumentieren.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

4645

GabelstaplerB 211

Gefährdungen

� Falsch aufgenommene Last,Überlastung des Gabelstaplersund unzureichende Ausbildungdes Fahrers haben oft schwereUnfälle zur Folge.

Schutzmaßnahmen

� Last dicht am Hubmast ladenund auf beide Gabelzinkengleichmäßig verteilen. Last ge-gen Verschieben sichern .� Beim Beladen Tragfähigkeits-diagramm beachten.� Nur ausgebildete und vomUnternehmer schriftlich beauf-tragte Gabelstaplerfahrer ein -setzen, die mindestens 18 Jahrealt sind.

1

� Betriebsanweisung erstellen.Sie muss u.a. Angaben ent -halten über:− Betriebsbedingungen,− zugelassene Verkehrswege,− Lagerung, Lagerflächen,

Stapelung,− evtl. Mitnahme von Personen,− evtl. Verwendung von Anbau-geräten, Anhängern, Arbeits-bühnen.

� Gabelstapler in niedriger Stellung der Gabelzinken ver -fahren .� Beim Befahren von Steigungenund Gefälle Last bergseitig führen .� Fahrerrückhalteeinrichtungensind zu benutzen.

3

2

� Nur Personen mitnehmen,wenn Mitfahrersitze vorhandensind und das Mitfahren erlaubtist (s. Betriebsanweisung bzw.innerbetriebliche Regelungen) .� Gabelstapler nur verlassen,wenn er gegen unbeabsichtigteBewegung gesichert ist (Schalt-schlüssel abziehen!).� Gabelstapler nur vom Fahrer-platz aus bedienen.� Nicht unter angehobener Lasthindurchgehen bzw. aufhalten.� Beim Befahren von Lade -brücken auf deren Tragfähigkeitund Breite achten. Ladebrücken gegen Verschieben sichern .� Bei Wartungsarbeiten unterder hochgestellten Gabel ist diese abzustützen.

4

5

07/2015

1 2 3

4 5

6

7

Page 25: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: Betriebssicherheitsverordnung DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV Information 208-019 SichererUmgang mit fahrbaren Hubarbeits -bühnenDGUV Grundsatz 308-008 Ausbildungund Beauftragung der Bediener vonHubarbeitsbühnen

� Beim Verfahren der Hubarbeits -bühne dürfen sich Beschäftigtenur auf der Arbeitsbühne auf -halten, wenn dies im Betriebs-handbuch bescheinigt ist.� Die Notwendigkeit der Benut-zung einer persönlichen Schutz-ausrüstung (PSA) gegen Absturzergibt sich aus der Gefährdungs-beurteilung (Peitscheneffekt)und/oder aus den Vorgaben der Betriebsanleitung des Hub -arbeitsbühnenherstellers.

Die Befestigung der PSA gegen Absturz hat an den vom Her -steller im Arbeitskorb vorgege-benen Anschlagpunkten zu erfolgen. Das Verbindungsmittelzwischen Auffanggurt und An-schlagpunkt sollte so kurz wiemöglich gehalten werden, damitPersonen nicht aus dem Arbeits-korb herausgeschleudert wer-den können.

Beschäftigungs-

beschränkungen

� Für die Bedienung von Hub -arbeitsbühnen nur Personen einsetzen, die– mindestens 18 Jahre alt und

zuverlässig sind,– sowohl in der Bedienung der

entsprechenden Hubarbeits-bühne als auch über die mitihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Schutz-maßnahmen unterwiesensind,

– vom Unternehmer hierzuschriftlich beauftragt sind.

� Im DGUV Grundsatz 308-008"Ausbildung und Beauftragungder Bediener von Hubarbeits-bühnen" wird gezeigt wie die Bediener die notwendige Quali-fikation erreichen können.

Prüfungen

� Nur Hubarbeitsbühnen benut-zen, die vor der ersten Inbetrieb-nahme von einem Sachverstän-digen geprüft wurden (siehePrüf bescheinigung vor 01.01.1997)oder bei denen die CE-Kenn-zeichnung angebracht ist unddie Konfor mitätserklärung vor-liegt.� Art, Umfang und Fristen erfor-derlicher Prüfungen festlegen(Gefährdungsbeurteilung) undeinhalten, z.B.:– arbeitstäglich mit Funktions-

proben,– mind. 1 x jährlich durch eine

„zur Prüfung befähigte Person“(z.B. Sachkundiger).

� Ergebnisse der regelmäßigenPrüfung im Prüfbuch dokumen-tieren.

3

4847

HubarbeitsbühnenB 212

Schutzmaßnahmen

Aufstellung

� Hubarbeitsbühne entspre-chend der Betriebsanleitungstandsicher aufstellen und betreiben .� Bei Aufstellung und Betriebauf Quetsch- und Scherstellenachten.

Betrieb

� Hubarbeitsbühne nicht über-lasten.� Den Bereich unter seitlich ausgeschwenkten Arbeitsplatt-formen von Hubarbeitsbühnensichern, wenn sie im Verkehrs-bereich von Straßenfahrzeugenniedriger als 4,50 m über Geländeabgesenkt sind.

1

� Bei Arbeiten im öffentlichenStraßenverkehr gelbe Blink-leuchten einschalten .� Arbeiten im Bereich Spannungführender elektrischer Freileitun-gen nur durchführen, wenn dieHubarbeitsbühne entsprechendder Nennspannung, mindestensaber für 1000 V, isoliert ist. Beidiesen Arbeiten müssen sichmindestens zwei Personen aufder Arbeitsbühne aufhalten.� Klappbare Schutzgeländer vorArbeitsbeginn in Schutzstellungbringen .� Vor und beim Betrieb auf ein-wandfreien Zustand und Wirk-samkeit der Sicherheitseinrich-tungen achten.

2

3

Gefährdungen

� Umsturz der Hubarbeitsbühne,z.B. durch Einfahren in Boden-öffnungen oder Überfahren vonAbsätzen.� Absturz durch Herausschleu-dern oder beim Übersteigen z.B. durch Verlassen des Arbeits -korbes im angehobenen Zustand,Aufsteigen auf das Geländer,Hängenbleiben des Geländers anund unter Konstruk tionen, Ange-fahren werden durch andereFahrzeuge.� Quetschen z.B. Einquetschenzwischen Bedienpult bzw. Ge-länder der Hubarbeitsbühne undTeilen der Umgebung durch Fehl-bedienung.

07/2017

2

1

Page 26: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDGUV Vorschrift 52 KraneDIN 4124

− nach wesentlichen Änderun-gen und sonst regelmäßignach folgenden Betriebsjahrendurch ermächtigten Sachver-ständigen: 4, 8, 12, 14, 16, 17,18, … weiter jährlich.

� Auch Prüfhinweise in Betriebs-anleitungen der Hersteller be-achten.� Ergebnisse der regelmäßigenPrüfungen dokumentieren.

βBöschungswinkel

Ohne rechnerischen Nachweisder Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden:

≥ 1,00 m≥ 2,00 m

bis 12 t Gesamtgewichtbei mehr als 12 t bis 40 t Gesamtgewicht

a) bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden ............ β = 45°b) bei steifen oder halbfesten bindigen Böden ................... β = 60°c) bei Fels........................................................................... β = 80°

4

Bodenart zul. Bodenpressung

N/cm2 bzw. (kp/cm2)

A)Angeschütteter, nicht künstlich verdichteter Boden 0–10 (0–1)

B)Gewachsener, offensichtlich unberührter Boden:

1 Schlamm, Moor, Mutterboden 02 Nichtbindige, ausreichend fest gelagerte Böden:

Fein- bis Mittelsand 15 (1,5)Grobsand bis Kies 20 (2,0)

3 Bindige Böden:

breiig 0weich 4 (0,4)steif 10 (1,0)halbfest 20 (2,0)fest 30 (3,0)

4 Fels, unverwittert mit geringer Klüftung und in günstiger Lagerung 150-300 (15-30)

� Sicherheitsabstand im Bereichvon Baugrubenböschungen undGrabenkanten einhalten .Mind. Schutzstreifen von 0,60 mfreihalten.

Kran mit Einzelabstützung

� Bei nichtfahrbar aufgestelltenTurmdrehkranen die Stützfüßeder Spreizholme auf tragfähigenUnterbau aufstellen und statischeinwandfrei unterbauen . Maß gebend für die Größe derAbstützfläche sind Stützendruckund zulässige Bodenpressung.Die Stützendrücke können derBetriebsanleitung oder demKranprüfbuch entnommen werden.� Sicherheitsabstand im Bereichvon Baugrubenböschungen undGrabenkanten einhalten .

Prüfungen

� Art, Umfang und Fristen er -forderlicher Prüfungen ermitteln(Gefährdungsbeurteilung) unddiese veranlassen, z.B.:− täglich vor Arbeitsbeginn

Funktionsprüfung sämtlicherNotendschalter durch denKranführer,

− nach jedem erneuten Auf -stellen, Umrüsten und nachBedarf mindestens jedochjährlich durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z.B. Sachkundiger),

5

4

4

5

5049

TurmdrehkraneAufstellung B 213

Gefährdungen

� Unzureichende Tragfähigkeitdes Untergrundes, mangelhafteAbstützung oder Nichtbeach-tung von Sicherheitsabständenan Baugrubenböschungen können zu Kranumstürzen führen.

Schutzmaßnahmen

� Sicherheitsabstand von min-destens 0,50 m zwischen sichbewegenden Teilen des Kranesund festen Teilen der Umgebung,z.B. Bauwerk, Gerüst, Material -stapel usw., einhalten .� Kann der Sicherheitsabstandnicht eingehalten werden, Gefahrbereich durch stabileSchutzgeländer oder Schutz -zäune absperren.� Bei Untendrehern die Scher-stellen im unteren Drehbereichdes Kranes sichern, z.B. Umweh-rung, Absperrung.� Frequenzgesteuerte Krane mitgeeigneten Fehlerstrom-Schutz-einrichtungen (RCDs) nach Her-stellerangaben an das Strom-netz anschließen.

1

Schwellenüberstand = 10% der Spurweite

Schienenprofil nach Angabe des Kranherstellers

Befestigung mit Rippenplatte,Klemm platte und Schwellen -schraube

� Kran entsprechend den Her -stellerangaben erden.� Sicherheitsabstand zu elek -trischen Freileitungen einhalten.Kann der Sicherheitsabstandnicht eingehalten werden, Rück-sprache mit Energieversorgungs-unternehmen. Sicherheitsmaß-nahmen durchführen, z.B. Verkabelung, Abschrankung,Drehwerksbegrenzung, Arbeits-bereichsbegrenzungssysteme.� Bei Aufstellung neben ver -bauten Baugruben: Nachweisder ausreichenden Tragfähigkeitdes Untergrundes und der Aufnahme des zusätzlichen Erd druckes durch die Verbau-konstruktion.� Bei Aufstellung neben einerTrägerbohlwand: Bei einer Flach-gründung der KranfundamenteKran erst nach Fertigstellung desVerbaus insbesondere der Aus-fachung aufstellen.

2

Kran auf Gleisanlage

� Gleisanlage auf tragfähigemUnterbau (Kies- oder Schotter-bett, Betonfundament o.Ä.) waagerecht verlegen, Unterbaugut verdichten.� Nur statisch nachgewiesenebzw. zugelassene Betonschwel-len oder Holzschwellen ver -wenden.� Schwellenabstände nach Angaben des Herstellers.� Bei Verwendung von Teil-schwellen für Spurhaltung sorgen.� Nur vom Hersteller vorge-schriebene Schienenprofile ver-wenden; Schienenstöße undSchienenbefestigung nachBetriebsanleitung ausführen.� Gleisenden durch Prellböckesichern . Sie müssen vor derletzten Schwelle und parallel angebracht sein.� Anschläge für den Fahrnotend-schalter so einbauen, dass derKran 1,00 m vor dem Gleisendezum Stehen kommt.

2

3

07/2017

≥ 0,5 m

1 3

Page 27: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 52 KraneTRBS 2121 Teil 4 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Heben vonPersonen mit hierfür nicht vorgesehenenArbeitsmittelnBGR 500 DGUV Regel 100-500Betreiben von ArbeitsmittelnDGUV Regel 101-005 HochziehbarePersonenaufnahmemittel

Zusätzliche Hinweise für

Betonkübel mit Standplatz

� Prüfung durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z.B. Sach -kundiger), ob das 1,5-fache deszulässigen Gesamtgewichtesdes Beton kübels (Eigengewicht,Gewicht des Betons,Bedienungs person) an der Aus-legerspitze des Kranes als Belas-tung aufgebracht werden kannoder die Ausladung entspre-chend begrenzt werden muss.

Zusätzliche Hinweise zu den

Pflichten des Kranführers

� Täglich vor ArbeitsbeginnFunktionsprüfung sämtlicher Notendschalter und Bremsen sowie Prüfung der Gleisanlage.� Funktion der Hakensicherungam Kranhaken regelmäßig über-prüfen .� Seile regelmäßig pflegen sowie auf Seilschäden hin kontrollieren.� Krankontrollbuch führen, fest -gestellte Mängel und Prüfungeneintragen. Die Mängel meldenund deren Beseitigung verlangen. � Notendschalter nicht betriebs-mäßig anfahren.� Keine Personen mit der Lastoder dem Lastaufnahmemittelbefördern.� Lasten nicht schrägziehen undpendeln, festsitzende Lastennicht losreißen .5

4

5

6

4Prüfungen

� Art, Umfang und Fristen er -forderlicher Prüfungen ermittelnund diese veran lassen, z.B.:– täglich vor Arbeitsbeginn

Funktionsprüfung sämtlicherNotendschalter durch denKranführer,

– nach jedem erneuten Auf -stellen, Umrüsten und nachnach Bedarf, mindestens je-doch jährlich durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z.B. Sachkundiger),

– nach wesentlichen Ände -rungen und sonst regelmäßignach folgenden Betriebsjahrendurch einen ermächtigtenSachverständigen: 4, 8, 12, 14,16, 17, 18, … weiter jährlich.

� Auch Prüfhinweise in Betriebs-anleitungen der Hersteller be-achten.� Ergebnisse der regelmäßigenPrüfungen dokumentieren.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs -beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder an bieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

3

� Lasten nicht am unbesetztenKran hängen lassen.� Kranbetrieb einstellen, wenndie Last bei Windeinwirkungnicht sicher gehalten und ab -genommen werden kann oderwenn Mängel auftreten, die dieBetriebssicherheit ge fährden.� Gleisbetriebene Krane nachArbeitsende mit Schienen -zangen festsetzen.� Kran nach Vorgaben des Her-stellers in Feierabendstellungbringen . Im Kranhaken ist dabei keine Last oder Lastauf-nahmemittel eingehangen.

6

5251

TurmdrehkraneBetrieb B 214

Gefährdungen

� Bei einem mangelhaften Zugang zur Krankabine kann eszum Absturz kommen. � Bedienungsfehler, herabfal-lende Gegenstände, klimatischeEinflüsse (Wind, Blitz) oderStromüberschläge bei Annähe-rung an elektrische Freileitungenkönnen zu Unfällen führen.

Allgemeines

� Kran nur von unterwiesenenund am Kran eingewiesenen,mindestens 18 Jahre alten, körperlich und geistig geeig -neten und vom Unternehmerschrift lich beauftragten Kran -führern bedienen lassen.

Schutzmaßnahmen

� Einweiser einsetzen, wenn der Kranführer die Last nicht be ob achten kann. Verständi-gung mit dem Einweiser durchfestgelegte Handzeichen oderSprechfunk .2

1

� Bei Überschneidung von Arbeitsbereichen mehrerer Krane Arbeitsabläufe vorher festlegen und für einwandfreieVerständigung untereinander sorgen, z.B. durch Sprechfunk.� Gewicht von Lasten vor demAnheben feststellen. Last -momentenbegrenzung nicht als Waage benutzen.� Lange Lasten, die sich beimTransport verfangen können, mit Leitseilen führen .� Das Heben von Personen mitKranen ist nur im Ausnahmefallnach TRBS 2121 Teil 4 bzw. DGUV Regel 101-005 möglich.

3

07/2017

Heben Abfahren

Senken

Halt Langsam

1

1

� Für Personenbeförderung nur geprüfte Personen- oder Arbeits-körbe verwenden, 14 Tage vorherbei der Berufs genossenschaftschriftlich anzeigen und Kranvorher durch eine „zur Prüfungbefähigte Person“ (z.B. Sach -kundiger) prüfen lassen.

2

Page 28: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 52 KraneTRBS 2121 Teil 4 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Heben vonPersonen mit hierfür nicht vorgesehenenArbeitsmittelnDGUV Regel 100-500 Betreiben vonArbeitsmittelnDGUV Regel 101-005 HochziehbarePersonenaufnahmemittelDIN 4124

βBöschungswinkel

Ohne rechnerischen Nachweisder Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden:

≥ 1,00 m≥ 2,00 m

Fahrzeuge, die die zul. Achslasten nach StVZO einhalten, und Baugeräte bis12 t GesamtgewichtFahrzeuge, die die zul. Achslasten nach StVZO überschreiten, und Baugerätebei mehr als 12 t bis 40 t Gesamtgewicht

a) bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden ............ β = 45°b) bei steifen oder halbfesten bindigen Böden ................... β = 60°c) bei Fels........................................................................... β = 80°

2

1

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Zusätzliche Hinweise zum

Betrieb im Straßenverkehr

� Ausleger auf dem Fahrgestellfestlegen und Oberwagen ver -riegeln.� Zubehörteile festlegen und gegen Herabfallen sichern.� Abstützungen gegen Heraus-rutschen sichern.

Prüfungen

� Prüfungen und Kontrollen nachBetriebssicherheitsverordnung(Anhang III) festlegen und dieseveranlassen, z.B.:− vor jedem neuen Einsatz

Kontrolle der Sicherheitsfunk-tionen durch Kranführer,

− nach Bedarf, jedoch min. 1x jährlich durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z.B. Sachkundiger),

− nach wesentlichen Ände -rungen und sonst regelmäßigalle 4 Betriebsjahre im 13. Betriebsjahr und danachjährlich durch einen ermäch-tigten Sachverständigen.

� Selbstfahrende Krane müssenbeim Verkehr auf öffentlichenStraßen zusätzlich nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geprüft werden.� Auch Prüfhinweise in Betriebs-anleitungen der Hersteller beachten.� Ergebnisse der regelmäßigenPrüfungen dokumentieren.

� Gewicht von Lasten vor demAnheben ermitteln. Lastmo -mentenbegrenzung nicht alsWaage benutzen.� Nach Ansprechen der Lastmo-mentenbegrenzung Last nichtdurch Einziehen des Auslegersaufnehmen.� Lange Lasten, die sich beimTransport verfangen können, mitLeitseilen führen.� Verfahren des Kranes mit derLast am Haken nur wenn derHer steller dies in der Betriebs -anleitung zulässt und die Vor -gehensweise beschreibt.� Das Heben von Personen mitKranen ist nur im Ausnahmefallnach TRBS 2121 Teil 4 bzw. DGUVRegel 101-005 (BGR 159) mög-lich. Für Personenbeförderungnur geprüfte Personen- oder Arbeitskörbe verwenden, 14 Tagevorher bei der Berufs genossen -schaft schriftlich anzeigen undKran durch Sach kundigen prüfenlassen.

Zusätzliche Hinweise zu den

Pflichten des Kranführers

� Funktionsüberprüfung sämt-licher Notendschalter und Bremsen täglich vor Aufnahmedes Kranbetriebes.� Nur Kranhaken mit Haken -sicherung verwenden. Funktionder Hakensicherung regelmäßigüberprüfen.� Seile regelmäßig pflegen sowie auf Seilschäden hin kontrollieren.� Lasten nicht schrägziehen undpendeln, festsitzende Lastennicht mit dem Kran losreißen.� Kranbetrieb einstellen, wenndie Last bei Windeinwirkungnicht sicher gehalten und abge-nommen werden kann, oderwenn Mängel auftreten, die dieBetriebssicherheit gefährden.� Keine Personen mit der Lastoder dem Lastaufnahmemittelbefördern.� Lasten nicht am unbesetztenKran hängen lassen.

5453

AutokraneB 215

Gefährdungen

� Unzureichende Tragfähigkeitdes Untergrundes, mangelhafteAbstützung oder Nichtbeach-tung von Sicherheitsabständenan Baugrubenböschungen kön-nen zu Kranumstürzen führen. � Bedienungsfehler, herabfal-lende Gegenstände, klimatischeEinflüsse (Wind, Blitz) oderStromüberschläge durch elek -trische Freileitungen können zuUnfällen führen.

Schutzmaßnahmen

Aufstellung

� Kran auf tragfähigem Unter-grund abstützen und waagerechtausrichten, lastverteilendeUnterlagen verwenden .� Sicherheitsabstand im Bereichvon Baugrubenböschungen undGrabenkanten einhalten .2

1

� Sicherheitsabstand von min-destens 0,50 m zwischen sichbewegenden Teilen des Kranesund festen Teilen der Umgebung,z.B. Bauwerk, Gerüst, Material -stapel, einhalten.� Kann der Sicherheitsabstandnicht eingehalten werden, gefährdeten Bereich absperren.Hinweis auf Quetschgefahr an-bringen.� Sicherheitsabstand zu elek -trischen Freileitungen beachten.Kann der Sicherheitsabstandnicht eingehalten werden, Rück-sprache mit Energieversorgungs-unternehmen.� Beim Zusammenbau vonGitter mastauslegern die Mon -tageanleitung des Herstellersbeachten. Hieraus kann z.B. entnommen werden, ob und wie oft der Gittermastauslegerbeim Zusammenbau unterstütztwerden muss.� Lösbare Verbindungsbolzenzwischen einzelnen Gittermast-

teilen gegen Herausrutschen sichern, z.B. durch Splinte, Federstecker.� Funktion des Hubendschaltersdurch Anfahren kontrollieren.� Lastmomentenbegrenzung(LMB) entsprechend dem Rüst-zustand einstellen.

Betrieb� Kran nur von besonders unter-wiesenen, mindestens 18 Jahrealten, körper lich und geistig geeigneten und vom Unter -nehmer schrift lich beauftragtenKran führern bedienen lassen.� Einweiser einsetzen, wenn der Kranführer die Last nicht beobachten kann. Verständi-gung mit dem Einweiser durchfestgelegte Handzeichen oderSprechfunk.� Bei Überschneidung von Ar-beitsbereichen mehrerer KraneArbeitsabläufe vorher festlegenund für einwandfreie Verständi-gung untereinander sorgen, z.B.durch Sprechfunk.

07/2017

2

1

Page 29: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDGUV Vorschrift 52 KraneDGUV Vorschrift 70 FahrzeugeTRBS 2121 Teil 4 Gefährdungen von Personen durch Absturz – Heben vonPersonen mit hierfür nicht vorgesehenenArbeitsmittelnDGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV Regel 101-005 Hochziehbare PersonenaufnahmemittelDIN 4124

Zusätzliche Hinweise

zum Fahrbetrieb

� Kranausleger in Transport -stellung bringen und festlegen .� Zubehörteile sowie Lastauf-nahmeeinrichtungen auf demFahrzeug festlegen und gegenHerabfallen sichern.� Handbetätigte Abstützungengegen Herausrutschen sichern.

Prüfungen

� Art, Umfang und Fristen erfor-derlicher Prüfungen ermittelnund diese veranlassen, z.B.:− täglich vor Arbeitsbeginn

Funktionsprüfung sämtlicherNot endschalter durch denKranführer,

− nach Bedarf, mind. 1x jährlichdurch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z.B. Sach-kundiger),

− Ladekrane mit mehr als 300kNm Lastmoment oder mitmehr als 15 m Auslegerlängemindestens alle 4 Betriebs -jahre, im 13. Betriebsjahr unddanach mindestens jährlichdurch einen ermächtigtenSachverständigen.

� Auch Prüfhinweise in Betriebs-anleitungen der Hersteller be-achten.� Ergebnisse der Prüfungen dokumentieren und dem Kran-prüfbuch beiheften.

4

βBöschungswinkel

Ohne rechnerischen Nachweisder Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden:

≥ 1,00 m≥ 2,00 m

Fahrzeuge, die die zul. Achslasten nach StVZO einhalten, und Baugeräte bis12 t GesamtgewichtFahrzeuge, die die zul. Achslasten nach StVZO überschreiten, und Baugerätebei mehr als 12 t bis 40 t Gesamtgewicht

a) bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden ............ β = 45°b) bei steifen oder halbfesten bindigen Böden ................... β = 60°c) bei Fels........................................................................... β = 80°

2

4

� Keine Personenbeförderung.� Kran und Lastaufnahme -einrichtungen nicht überlasten. Nur Lasten mit bekanntem Gewicht heben.� Lastmomentbegrenzung nichtals Waage benutzen.� Lasten nicht Schrägziehenoder Schleifen.

� Beim Be- und Entladen Lastennicht über Personen schwenken.� Beim Aufnehmen bzw. Ab -legen von Lasten auf LKW-Lade-pritschen müssen Anschlägerden Gefahrbereich verlassen(Quetsch-, Absturzgefahr).

5655

LKW-LadekraneB 217

Gefährdungen

� Unzureichende Tragfähigkeitdes Untergrundes, mangelhafteAbstützung oder Nichtbeach-tung von Sicherheitsabständenan Baugrubenböschungen kön-nen zu Kranumstürzen führen.� Bei hoch gelegenen Steuer-ständen und auf der LKW-Lade-fläche kann es zu Absturz -unfällen kommen.

Allgemeines

� Kran nur von besonders unter-wiesenen, mindestens 18 Jahrealten, körperlich und geistiggeeig neten und vom Unter -nehmer schriftlich beauftragtenKran führern be dienen lassen.

Schutzmaßnahmen

Aufstellung

� Kran auf tragfähigem Unter-grund abstützen. LastverteilendeUnterlagen verwenden .� Sicherheitsabstand im Bereichvon Baugrubenböschungen undGrabenkanten einhalten .� Sicherheitsabstand zu elek -trischen Freileitungen beachten.Ggfs. Rücksprache mit zustän -digem Energieversorgungsunter-nehmen durchführen.

Betrieb

� Sichere Steuerstände und Arbeitsplätze auf LKW- Lade -flächen und die dafür vor gese -henen Zugänge benutzen .3

2

1

� Funktionsprüfung der Sicher-heitseinrichtungen wie z.B.: Abstützüberwachung täglich vorAufnahme des Kranbetriebs.� Nur einwandfreie Lastauf -nahmeeinrichtungen verwen-den. Lasthaken müssen einefunktionsfähige Hakensicherunghaben.� Palettierte Lasten mit Lade -gabel befördern.� Maschinen und Geräte an den vorgesehenen Punkten an-schlagen.� Kleine lose Teile in Körben,Containern usw. befördern unddiese nicht über den Rand be -laden.� Gasflaschen in besonderenTransportgestellen trans -portieren.

07/2017

1

2

3

Page 30: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 53 KraneDGUV Regel 100-500 Betreiben von ArbeitsmittelnDGUV Grundsatz 308-009 „Quali -fizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von gelände-gängigen Teleskopstaplern“DIN 4124DIN EN 1459www.zumbau.org

� Bei Wartungs-, Umrüst- und In-standsetzungsarbeiten Arbeits-einrichtungen gegen unbeab-sichtigtes Bewegen sichern. Angehobenen Ausleger z. B.durch Abstützböcke.

Palettengabeln

� Auf gleichmäßige Belastungder Gabeln achten.� Gabelabstand der Last an passen.

Arbeitsbühne

� Nur vom Hersteller des Teleskop staplers zugelasseneArbeitsbühne benutzen.� Bedienung nur von der Ar-beitsbühne aus. Die Steuerungdes Teleskopauslegers und desFahrwerkes vom Fahrerplatz ausmuss verriegelt sein.� Befestigung der Arbeitsbühneam Teleskopstapler kontrollieren.� Auf Funktion der Notablass -einrichtung achten.

Haken/Hakenausleger

� Nur Lasthaken mit Haken -sicherung verwenden. Funktionder Hakensicherung regelmäßigkontrollieren.� Haken bzw. Hakenauslegernicht überlasten. Das Tragfähig-keitsdiagramm enthält Angabenüber die Tragfähigkeit des Anbaugerätes mit und ohne Ab stützungen.� Bei Auslegern mit Winde mussein Hubnotendschalter vorhan-den sein.

Prüfungen

� Art, Umfang und Fristen er -forderlicher Prüfungen festlegen(Gefährdungsbeurteilung) undeinhalten, z.B.:− durch den Maschinenführer vor

Beginn jeder Arbeitsschicht Sicherheitseinrichtungen undMaschine auf augenfälligeMängel prüfen, festgestellteMängel dem Aufsichtführen-den mitteilen,

− durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z.B. Sach-kundiger) vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mind. 1 x jährlich.

� Ergebnisse dokumentieren.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

β Böschungswinkel

≥ 1,00 m≥ 2,00 m

Fahrzeuge, die die zul. Achslasten nach StVZO einhalten, und Bau -geräte bis 12 t Gesamtgewicht

Fahrzeuge, die die zul. Achslasten nach StVZO überschreiten, undBaugeräte bei mehr als 12 t bis 40 t Gesamtgewicht

Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden:a) bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden.......... β = 45°b) bei steifen oder halbfesten bindigen Böden ................. β = 60°c) bei Fels ........................................................................ β = 80°2

� Beim Verfahren des Teleskop-staplers Last dicht über dem Boden führen. Ausleger so weitwie möglich einziehen.� Einweiser einsetzen, wenn derMaschinenführer die Last nichtbeobachten kann.� Beim Wechsel von Anbau -geräten mit Schnellwechselein-richtung muss die Verriegelungüberprüft werden.� Lastmomententabellen bzw.Sicherheitseinrichtungen, fallserforderlich, an das Gewicht derAnbaugeräte anpassen.� Beim Einsatz auf Baustellen:− Geräte mit normgerechtemÜberrollschutz, Sicherheitsgurtund Schutzdach für die Fahrer-kabine einsetzen, beim Betriebist dieser Gurt anzulegen,

− möglichst Geräte mit Niveau-ausgleich verwenden.

� Sicherheitsabstände im Be-reich von Böschungskanten undBaugrubenwänden einhalten .� Sicherheitsabstand von min-destens 0,50 m zwischen sichbe wegenden Teilen des Teles -kop staplers und festen Teilender Umgebung, z. B. Bauwerk,Gerüst, Materialstapel, einhal-ten. Ggf. Absperrung des gefähr-deten Bereiches.� Sicherheitsabstand zu elektri-schen Freileitungen einhalten.

� Während der Fahrt Auslegernicht anheben und nicht aus -fahren.� Teleskopstapler nicht mit angehängter Last bzw. ange -hobenem Ausleger abstellen.Bei Stillstand Ausleger absenkenund Last absetzen.� In Betriebspausen Feststell-bremse anziehen und Teleskop-stapler gegen unbefugte Benutzung sichern (Schlüssel abziehen).

2

Sicherheitsabstand bei elektrischen Freileitungen

1 m bis 1 kV Spannung

3 m bei 1 kV bis 110 kV

4 m bei 110 kV bis 220 kV

5 m bei 220 kV bis 380 kV

5 m bei unbekannter Spannung

5857

TeleskopstaplerB 218

Gefährdungen

� Bei Aufenthalt im Gefahr - bereich können Personen über-fahren und gequetscht werden. � Werden Teleskopstapler undLastaufnahmeeinrichtungennicht richtig ausgewählt undnicht bestimmungsgemäß ein -gesetzt, können Beschäftigteverletzt werden. � Bei unzureichender Stand -sicherheit von Teleskopstaplernbesteht Umsturzgefahr.

Allgemeines

� Der Unternehmer hat den Maschinenführer vor der erst -maligen Verwendung von Teles-kopstaplern:− schriftlich zu beauftragen,

(Empfehlung) − ihn über Gefährdungen und

erforderliche Schutzmaß -nahmen beim Einsatz von Teleskopstaplern zu unter -weisen. Die Unterweisung istzu dokumentieren,

− die für den Einsatz von Teles-kopstaplern erforderlichenVorschriften, Regeln und Infor-mationen (Betriebsanweisung,Betriebsanleitung des Herstel-lers) zur Verfügung zu stellenund verständlich zu vermitteln.

� Der Unternehmer hat sich vomMaschinenführer die Befähigungzum Führen und Warten von Teleskopstaplern nachweisen zulassen (ein in der Bauwirtschaftanerkannter freiwilliger Befähi-gungsnachweis ist die ZUMBauQualifikation).� Die Unterweisung ist in regel-mäßigen Zeitabständen zuwiederholen.� Warnkleidung tragen.� Der Maschinenführer muss:− mindestens 18 Jahre alt sein,

− technisch: zusätzliche Einrich-tungen zur Verbesserung derSicht z.B. Kamera-/Monitor-systeme,

− organisatorisch: Einsatz vonEinweisern oder Sicherungs-posten, Absperrung des Ge-fahrbereiches.

� Der Maschinenführer hat beiGefahr für Personen die Gefahrbringende Bewegung zu stoppenund Warnzeichen zu geben.� Für Personen im Umfeld desTeleskopstaplers gilt:− festgelegte Maßnahmen

beachten,− vor Betreten des Gefahrberei-

ches Kontakt mit Maschinen-führer aufnehmen,

− Arbeitsweise miteinander abstimmen.

� Beim Beladen bzw. Aufnehmender Last das Tragfähigkeits -diagramm beachten. Beim An-sprechen der Überlastwarn-/Überlastabschalteinrichtung last -momentmindernde Bewegungeinleiten oder Last absetzen.� Gewicht von Lasten feststellen.� Teleskopstapler nur auf trag -fähigem Untergrund verfahrenund abstützen. Vorsicht beimVerfahren auf unebenem Ge lände.

− zuverlässig sowie geeignet sein,− die Betriebsanleitung kennen

und diese am Fahrerplatz oderan der Verwendungsstelleleicht zugänglich aufbewahren,

− den Teleskopstapler bestim-mungsgemäß benutzen und

− festgestellte Mängel dem Auf-sichtführenden mitteilen.

Schutzmaßnahmen

� Personen dürfen sich nicht imFahr- oder Schwenkbereich (Gefahrbereich) aufhalten.� Nicht unter die angehobeneArbeitseinrichtung oder die ge-hobene Last treten .� Der Maschinenführer darf mitdem Teleskopstapler keine Arbeiten ausführen, wenn sichPersonen im Gefahrbereich auf-halten.

Ausnahmen möglich, wenn:

− aus betrieblichen Gründen unvermeidbar und

− der Unternehmer auf Grund -lage einer Gefährdungsbeur-teilung Maßnahmen festgelegthat (Betriebsanweisung). Diese müssen dem Stand derTechnik entsprechen.

� Geeignete Maßnahmen können beispielsweise sein:

1

07/2017

1

Page 31: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungBGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Vorschrift 52 Krane ASR A 1.3 Sicherheits- und Gesund -heitsschutzkennzeichnungDGUV-Information 209-037 Rundholz-platz und Rundholzzubringung in Sägewerken – Arbeitssicherheit an Maschinen und Anlagen

− auf die Quetschgefahr an denverengten Stellen durch Warn-anstrich und Warnschilder hin-weisen ,

− den Aufenthalt von Personenim Arbeitsbereich des Rundholzsortierkrans durch Beschilderung untersagen,

− die Beschäftigten auf den Gefahrenbereich hinweisen;Aufenthaltsverbot im gekenn-zeichneten Bereich ausdrück-lich aussprechen,

− am Fahrerstand Warnblink-leuchten anbringen, die sichbei Kranbetrieb selbsttätig einschalten ,

− an der Fahrerkabine Rück -spiegel anbringen, die demFahrer einen ausreichendenÜberblick bei Rückwärts -fahrten ermöglichen .

� Sicherheitsabstand zu elek -trischen Freileitungen beachten.Kann der Sicherheitsabstandnicht eingehalten werden, istRücksprache mit Energieversor-gungsunternehmen erforderlich.Sicherheitsmaßnahmen sind z.B. Verkabelung, Hubwerk -begrenzung.

2

4

3

� Der Fahrbereich des Rundholz-sortierkranes muss frei von Stolperstellen, Senken oder Vertiefungen sein.� Bodenöffnungen zur Auf -nahme des beweglichen elek -trischen Anschlusskabels bis auf den Bereich der Kabelumlen-kung durchtrittsicher verdecken.

Betrieb

� Bei Einschränkung des Sicher-heitsabstands, z.B. durch Fahr-zeuge oder abgerollte Stämme, Fahrbetrieb in diesem Bereichbis zur Beseitigung der Störungeinstellen.� Fahrersitz mit einer elektri-schen Verriegelung, die alleautomatischen Bewegungen (z.B. Schwenkbewegung Meß-balken) abschaltet, sobald derKranfahrer seinen Platz verlässt,ausstatten.� Vor der Beseitigung von Störungen (z.B. im BereichMessbalken, Kappsäge) alleautomatischen Funktionen oderAnsteuerungen abschalten.

Prüfungen

� Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen fest -legen (Gefährdungsbeurteilung)und einhalten, z.B.:− täglich vor Arbeitsbeginn

Funktionsprüfung sämtlicherNotendschalter durch denKranführer,

− nach Bedarf durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z.B. Sachkundiger),

− nach wesentlichen Änderun-gen vor der Wiederinbetrieb-nahme durch Sachverstän -digen.

� Auch Prüfhinweise in Be -triebsanleitungen der Hersteller beachten.� Ergebnisse der regelmäßigenPrüfungen dokumentieren.

1

2

3

4

6059

Rundholzsortierkrane

Gefährdungen

� Durch den Aufenthalt im Ge-fahrenbereich des Krans kann eszu Quetschungen kommen.� Durch unkontrollierte Bewe-gungen der Stämme kann manvon diesen getroffen werden.

Schutzmaßnahmen

Aufstellung

� Sicherheitsabstand von min-destens 0,50 m zwischen denäußeren Teilen des Rundholz -sortierkrans und festen Teilender Umgebung, z.B. Gebäuden,Pfosten, Polterstützen, anderenAnlagen, einhalten.

� Im Bereich des Sägetischesvon Rundholzsortierkranen miteingebauter Kettensäge dürfensich keine Verkehrswege oderArbeitsplätze befinden .� Kann der Sicherheitsabstandim Bereich des Sägetischesnicht eingehalten werden, Rund-holzsortierkran erst dann in Be-trieb nehmen, wenn die Sicher-heit durch die Erfüllung folgen-der Auflagen auf andere Weisegewährleistet ist:

1

07/2015

B 220

1

2

3

4

Page 32: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagenund BetriebsmittelTRBS 1111 GefährdungsbeurteilungTRG 300 Besondere Anforderungen an Druckgasbehälter Druckgasver -packungenDGUV Information 203-005 Auswahlund Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbe reichenDGUV Information 203-006 Auswahlund Betrieb elektrischer Anlagen undBetriebsmittel auf Baustellen

Erster „Schuss“:

1) Auslösesicherung aufsetzen2) Auslöser drücken

weitere „Schüsse“:

Immer 1)dann 2)

Einzelauslösung mit Sicherungsfolge

1. Für die nachstehend aufgeführten Werkstoffe sind folgende Mindestabstände zu freien Kanten einzuhalten

Werkstoff/ GeräteartEintreibgeräte

Mauerwerk

5 cm

Beton/Stahlbeton5 cm

Stahl

3-facher Nagelschaft -durchmesser

Befestigungen bei der Montage auf Stahl- oder Betonuntergründen

Erster „Schuss“:

1) Auslösesicherung aufsetzen2) Auslöser drücken

weitere „Schüsse“:

Die Auslösesicherung kann betätigtbleiben, der Auslöser muss immerneu betätigt werden.

Einzelauslösung mit Auslösesicherung

Erster „Schuss“:

1) Auslösesicherung aufsetzen2) Auslöser drückenUmgekehrte Reihenfolge möglich.

weitere „Schüsse“:

Es braucht nur einer der beiden erneut betätigt zu werden.

Kontaktauslösung – für „Baustellenbereiche“ nicht zulässig!

Umschaltbarer Auslösemodus auf „Einzelauslösung mit Sicherungsfolge“oder „Kontaktauslösung“

Wahlweise Auslösung – für „Baustellenbereiche“ nicht zulässig!

� Befestigungen auf hartem Untergrund (z. B. Beton), das Gerät ausschließ-lich im 90° Winkel zur Befestigungsfläche aufsetzen (X- und Y-Achse)

� Vom 90° Winkel nie mehr als 15° abweichen – Abprallgefahr!

Eintreibgeräte betrieben mitGaskartuschen

� Nur vom Hersteller bestimmteGaskartuschen verwenden.� Gerät im Freien oder in gutdurchlüfteten Räumen ver -wenden (z.B. 1-2-facher Luft-wechsel/Stunde)� Gerät nicht vor Heizlüfternoder auf Öfen lagern.� Nicht in der Nähe von brenn-baren Materialien verwenden.� Hände nicht vor die Abgas-strahlöffnung halten.� Das Gerät nach den Bestim-mungen des Herstellers reinigen(Brennkammer).� Gaskartuschen nie Tempera tu -ren von mehr als 50° C aussetzen.

� Leere Gaskartusche nie gewaltsam öffnen, sie stehennoch unter Druck.� Der Versand von Gaskartuschenper Post ist verboten.

Eintreibgeräte betrieben mitAkku

� Beim Füllen des Magazins denAkku aus dem Gerät entfernen.� Akkus nicht über 50° C lagern.� Keine defekten Ladegeräte verwenden.� Das Gerät nach den Be -stimmungen des Herstellers reinigen.

Prüfungen

� Art, Umfang und Fristen er -forderlicher Prüfungen anhandder Gefährdungsbeurteilungfest legen und einhalten, z.B. Prüfung nach ca. 100 Betriebs-stunden auf Gesamtfunktions -fähigkeit durch den Hersteller.� Bei Akku Betrieb: E-Prüfungenfür ortsveränderliche elektrischeArbeitsmittel berücksichtigen.� Ergebnisse dokumentieren.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Art der Auslösesicherung

Dauerauslösung mitAuslöse sicherungKontakt auslösung**Umschaltbar* am Eintreibgerät**Einzelauslösung mitAuslöse sicherung**Einzelauslösung mitSicherungsfolge**

Verbots -kennzeichen

Ja

JaJa

Nein

Nein

* Als umschaltbare Eintreibgeräte gelten diese, die durch einen Schalter am Eintreib-gerät die Einstellmöglichkeit be sitzen, dasGerät mit „Kontaktaus lösung“ oder mit „Ein-zel auslösung mit Sicherungsfolge/Einzelaus-lösung mit Auslösesicherung“ zu bedienen.** Identische Eintreibgeräte werden bei Nagellängen bis 100 mm mit unterschied-lichen Auslösesicherungen am Markt ange-boten! Eine Verbotskennzeichnungspflichtbesteht ausschließ liche für gas- bzw. druck-luftbetriebene Eintreibgeräte.

Werkstoff/ GeräteartEintreibgeräte

2. Für die nachstehend aufgeführten Werkstoffe sind folgendeMindestabstände der Nagelsetzbolzen untereinander einzuhalten

Mauerwerk

10-facher Nagelschaft-durchmesser

Beton/Stahlbeton10-facher Nagelschaft-durchmesser

Stahl

5-facher Nagelschaft -durchmesser

6261

EintreibgeräteB 235

Gefährdungen

� Im Arbeitsverfahren entstehenImpulslärmbelastungen. Es bestehen Verletzungsmöglich-keiten durch unkontrolliert um-herfliegende Teile, durch Rück-schlag und unbeabsichtigtesAuslösen.

Allgemeines

� Im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung prüfen, ob alter -native Maschinen eingesetztwerden können.� Betriebsanleitung des Her -stellers beachten.� Nur die vom Hersteller für dasjeweilige Gerät vorgeschriebenenBefestigungsmittel verwenden.� Auf einwandfreie Funktion derAuslösesicherung achten.� Geräte sicher ablegen und nieüber das Griffstück aufhängen.� Beim Füllen des Magazins Gerät nicht auf sich selbst oderandere richten.� Beim Bedienen immer seitlichvom Gerät stehen.

Schutzmaßnahmen

� Beim Eintreibvorgang müssender Bediener und der Helfer geeigneten Gehör-, Augen- und Gesichtsschutz tragen .� Eintreibgeräte, die mit dem„Verbotskennzeichen“ gekenn-zeichnet sind, dürfen nicht verwendet werden, wenn dasWechseln von einer Eintreib -stelle zur anderen über Gerüste,Treppen, Leitern oder leiter -ähnliche Konstruktionen, wie z.B. Dach lattungen, erfolgt.

Eintreibgeräte betrieben mitDruckluft

� Den auf dem Gerät vermerkten„max.“ Betriebsdruck nicht über-schreiten.� Vor dem Anschließen des Gerätes an eine DruckleitungMagazin entleeren.� Verhinderung von Drucküber-schreitungen durch Verwendungvon Druckminderern mit Sicher-heitsventil.

1

� Als Energiequelle nur Druck-luft, keinen Sauerstoff, ver -wenden.� Bei der Verwendung vonSchnell kupplungen darauf achten, dass die Kupplung amDruckschlauch und die Tülle amGerät montiert sind.� Nach beendeter Arbeit Gerätvon Druckluftleitung trennenund Magazin entleeren .� Eintreibgerät ausschließlichdruckfrei transportieren.� Druckluftschläuche müssenfür den vorgesehenen Betriebs-druck zugelassen sein.� Druckluft muss frei vonSchmutz sein.

Eintreibgeräte betrieben mitGaskartuschen oder Akku

� Nach beendeter Arbeit Akkuund Gaskartusche aus dem Gerät entfernen.� Gerät ausschließlich im Gerätekoffer mit entfernten Akkuund Gaskartusche verwahren. � Bei Störungen erst Akku undGaskartusche entfernen, dasMagazin entleeren und dannerst Fehler suchen.

2

07/2015

1 2

Page 33: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungBeschussverordnung2. SprengstoffverordnungDGUV Vorschrift 56 Arbeiten mit SchussapparatenDGUV Regel 112-192 Benutzung von Augen- und GesichtsschutzDGUV Regel 112-194 Benutzung von GehörschutzSprengstofflager-Richtlinie 410 „Aufbewahrung kleiner Mengen“

Mindestabstände von Setzbolzen

Werkstoff

Mauerwerk Beton, Stahlbeton Stahl

Mindestabstände der 10facher 10facher 5facher Setzbolzen untereinander Bolzenschaft-Ø Bolzenschaft-Ø Bolzenschaft-ØMindestabstände 5 cm 5cm 3facherzu freien Kanten Bolzenschaft-Ø

2

4

31 14

Zulassungszeichen

Prüfzeichen

Antriebssystem des Bolzenschubwerkzeuges

Antriebssystem des Bolzentreibwerkzeuges

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Zusätzliche Hinweise

� Bolzensetzgeräte dürfen nurvon geschulten und anhand derBetriebsanweisung unterwiese-nen Beschäftigten bedient wer-den. Als geschult gilt, wer mitder Betriebsanleitung des Herstellers vertraut ist und dieReinigungs- und Wartungsauf -gaben gemäß den Herstellervor-gaben durchführen kann. � Nach dem Beschussgesetz zu-gelassene Altgeräte müssen miteinem Zulassungszeichen voneinem C.I.P. Mitgliedsstaat undeinem Prüfzeichen ausgerüstetsein. Zum Beispiel: Zulassungs-zeichen der BundesrepublikDeutschland und Prüfzeichengemäß Beschussverordnung.

Prüfungen

� Bei Bolzensetzgeräten mit einer CE-Kennzeichnung ist dieWieder holungsprüfung durch eine dokumentierte Gefähr-dungsbeurteilung zu bestim-men. Hierzu sind die Vorgabender Prüffristen des Herstellers zu berücksichtigen. � Bolzensetzgeräte mit C.I.P. Zulassungszeichen müssennach Ablauf von 2 Jahren – gerechnet vom Kauf oder derletzten Prüfung – dem Herstelleroder einem vom Hersteller benannten Fachbetrieb zurWiederholungsprüfung vor-gelegt werden. Die Zahl auf der Prüf plakette, die zur Laufmündung hinweist, zeigtdas Prüf- bzw. Auslieferungs-quartal an.

Beschäftigungs -

beschränkungen

� Beschäftigte müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.Bolzensetzgeräte dürfen vonAuszubildenden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benutzt wer-den, wenn es zum Erreichen desAusbildungsziels erforderlich ist.Die Bedienung muss im Beiseineines weisungsüberstellten Aufsichtsführenden erfolgen.

64

Bolzensetzgeräte

� Bolzensetzgeräte müssen regelmäßig nach den Her steller -vorgaben gereinigt, von unver-brannten Treibladungspulver -resten befreit werden. � Bolzensetzgeräte müssen regelmäßig gewartet werden.� Nur Setzbolzen mit Hersteller-zeichen verwenden. � Setzbolzen müssen für die Verwendung (z.B. für Stahl oderBeton) geeignet sein.� Setzbolzen nie in ungeeigneteUntergründe (z.B. Hohlblock-steinmauerwerk, Lochziegel,Lochsteinmauerwerk, Leicht-baustoffe) eintreiben.� In Beton oder Mauerwerk nurbei einer Dicke von mindestens

10,0 cm eintreiben oder wenndie Dicke mindestens der drei -fachen Schaftlänge entspricht.� Mindestabstände der Setzbol-zen untereinander und von frei enKanten einhalten (Tabelle).� Beim Bolzensetzvorgang müs-sen der Bediener und der Helfer− einen Industrieschutzhelm,− geeigneten Augen- und

Gesichtsschutz und− geeigneten Gehörschutz

tragen.� Reinigen der abgasführendenKanäle gemäß Herstelleran -gaben.� Wartung und Kontrolle der Pufferringe und innenliegendenKolben.

B 236

Gefährdungen

� Im Arbeitsverfahren entstehenImpulslärmbelastungen. � Es bestehen Verletzungsmög-lichkeiten durch unkontrolliertumherfliegende Teile, zerberstendes Gerätes im Verfahren undAbriss von Teilen des innenlie-genden Kolbens.

Allgemeines

� Bolzensetzgeräte sind Bolzen-schubgeräte und Bolzentreib -geräte. Die Verwendung von Bolzentreibgeräten ist seit dem01.04.1990 verboten. Bolzen-setzgeräte können mit Treib -kartuschen, hülsenlosen Treib -sätzen oder Presslingen be -trieben werden.

Schutzmaßnahmen

� Nur Bolzensetzgeräte mit einem CE-Kennzeichen und einerCE-Konformitätserklärung ver-wenden.� Die vom Unternehmer erstellteBetriebsanweisung beachten.� Bei Funktionsmängeln nachVorgaben der Betriebsanleitungdes Herstellers verfahren, ggf.dem Hersteller oder einem vomHersteller benannten Fachbe-trieb vorlegen.� Ausschließlich CE-gekenn-zeichnete Treibkartuschen, hülsenlose Treibladungen oderPresslinge verwenden. Sie sindauf dem Typenschild und in derBetriebsanleitung durch denHersteller systemgebunden geprüft und bestimmt. � Stärkegrad der Ladung nachdem Verwendungszweck undden Herstellervorgaben aus -wählen.

07/2015 63

Page 34: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Weitere Informationen: Verordnung über einfache Druck -behälter – Sechste Verordnung zumProduktsicherheitsgesetzBetriebssicherheitsverordnung BGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionBGR 500 Betreiben von ArbeitsmittelnTRLV Lärm

Prüf-

gruppe

Druckinhaltsprodukt PS x V

(bar x l) mit Druck PS > 0,5 bar

Wiederkehrende

Prüfungen durch

Innere

Prüfungen

Festigkeits -

prüfungen

0 < PS x V ≤ 50 Zur Prüfung befähigtePerson

Legt der Betreiber in derGefährdungsbeurteilung fest

GIP

50 < PS x V ≤ 1000 Zur Prüfung befähigtePerson

Legt der Betreiber in derGefährdungsbeurteilung fest

I, II

Prüfungen

� Nur Kompressoren verwenden,die vor der ersten Inbetrieb -nahme geprüft wurden (beauf-tragt vom Hersteller/Lieferantenoder Arbeitgeber). Wer diesePrüfung machen muß (zur Prü-fung befähigte Person oder zu-gelassene Überwachungsstelle)richtet sich nach der Größe desBehälters (Volumen V) und demzulässigen Betriebsüberdruck PS.� Für Kompressoren bis ein-schließ lich 1000 barLiter sinddie Prüffristen für wieder -kehrende Prüfungen im Rahmender Gefährdungsbeurteilungnach Betriebssicherheitsver -ordnung unter Berücksichtigungder Herstellervorgaben zu ermitteln.

6665

Mobile Baukompressoren B 237

Gefährdungen

� Lärmbelastung im Indoor -betrieb.� Zerbersten des Druckbehältersaufgrund innerer Korrosion oderManipulation des Überdruck -ventils.� Quetschgefahr durch De -montage der Sicherheitsab -deckungen.� Berühren von heißen Bau -teilen.� Vergiftungsgefahr bei Verwen-dung von kraftstoffbetriebenenKompressoren in Räumen.

Allgemeines

� Nur CE gekennzeichnete, miteinem Fabrikschild verseheneGeräte verwenden und stand -sicher aufstellen. Das Fabrik-schild enthält alle notwendigenAngaben, die für die Benutzungwichtig sind, z.B. den zulässigenBetriebsüberdruck und den Rauminhalt des Druckbehälters.

1Schutzmaßnahmen

� Schallreduzierte Kompressorenverwenden.� Auf funktionsfähige Sicher-heitsventile und Druckmess -geräte (Manometer) achten. Sicherheitsventile sind gegenÜberschreiten des Betriebs -druckes fest eingestellt und ver-plombt.� Sicherheitsventile nicht durchAbsperreinrichtungen unwirk-sam machen.� Sicherheitsventile und Druck-messgeräte gegen Beschädigun-gen schützen.� Ablassventile – z.B. für dasEntfernen von Kondenswasser –regelmäßig betätigen und aufWirksamkeit überprüfen.� Verkleidung beweglicher Antriebsteile (Keilriemen, Zahn-räder usw.) nicht entfernen .� Verdichter so aufstellen, dassdie Ansaugung von leicht ent-zündlichen und entzündlichenGasen und Dämpfen ausge-schlossen ist.

3

2

4

� Kompressoren nur von unter-wiesenen Personen bedienenlassen. � Instandsetzungs- und Ände-rungsarbeiten an Kompressorennur von zugelassenen Fachbe-trieben ausführen lassen.

Zusätzliche Hinweise

Elektrisch betriebene Kompressoren

� Nur über einen besonderenSpeisepunkt anschließen, z.B.Baustromverteiler oder PRCDSmit Fehlerstromschutzschalter(RCD).

Kraftstoffbetriebene Kompressoren

� Ausschließlich mit Katalysatorbzw. Rußpartikelfilter betreiben.� Nur im Freien verwenden.

10/2016

1

4

4

3

2

Page 35: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

6867

Handbandschleifmaschinen

und Vibrationsschleifer B 251

Gefährdungen

� Das Einatmen freigesetzter gesundheitsschädlicher Stäubekann zu einer Erkrankung derAtemwege führen. � Durch ungeschützte bewegteMaschinen teile kann es zu Ver-letzungen der Haut kommen.

Schutzmaßnahmen

� Nur mit Absaugvorrichtung arbeiten .� Staubsammelbehälter recht-zeitig entsorgen und dabei

1

Staubbildung vermeiden. Bei Eichen- und Buchenholzstäubensowie Stäuben gefährlicher Be-schichtungsstoffe Atemschutzmit Partikelfilter P2 benutzen.� Netzstecker nur bei ausge-schalteter Maschine in dieSteck dose hineinstecken.� Gerät anschalten, bevor dasWerkstück berührt wird.� Maschine stets mit beidenHänden führen .� Erst ausschalten, wenn dieMaschine das Werkstück nichtmehr berührt.

2

� Stecker aus der Steckdose ziehen, bevor Wartungs- oderReinigungsarbeiten an der Ma-schine vorgenommen werden.

Zusätzliche Hinweise

Handbandschleifmaschinen

� Darauf achten, dass Schleif-bandlaufrichtung und Maschi-nenlauf übereinstimmen. Pfeileauf Schleifbandinnenseite mitdenen der Maschinen ver -gleichen. Schleifband mittig justieren.� Bei stationärer Benutzung Maschine fest einspannen.� Nur gegen Verschieben ge -sicherte Werkstücke bearbeiten.

Schleifarbeiten in Räumen mitexplosionsfähiger Atmosphäre

� Nur druckluftbetriebene oder ex-geschützte Schleifmaschineneinsetzen, die beim Bearbei-tungsvorgang keine Funken reißen. Explosionsfähige Atmos -phäre ist nicht zu erwarten, wennder Arbeitsplatzgrenzwert dauer-haft unterschritten wird.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht -vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

07/2015

1

1

2

Weitere Informationen: Betriebssicherheitsverordnung Verordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeDGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV Regel 112-190 Benutzung vonAtemschutzgeräten

Page 36: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: JugendarbeitsschutzgesetzBetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur ArbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Regel 100-500 Betreiben von ArbeitsmittelnDGUV Regel 112-194 Benutzung von GehörschutzDIN EN 1870-18 Lehrgangsbegleitheft Holzbearbeitungsmaschinen

� Beim Sägeblattwechsel Bedienungsanleitung des Herstellers beachten.� Beim Ausführen von Schräg-schnitten vergrößerte Schutz-haube benutzen .� Schmale Werkstücke mitSchiebestock bis hinter denSpaltkeil durchschieben.� Beim Querschneiden kurzerWerkstücke aufsteigenden Teildes Zahnkranzes durch Abweis-leiste sichern .� Beim Querschneiden von kurzen Werkstücken mit Parallel-anschlag darf dieser maximalbis Vorderkante Sägeblatt einge-stellt sein (verkürzter Anschlag).� Soweit vom Hersteller die Nutzung von Nutwerkzeugen zugelassen ist, dem Werkzeugangepasste Tischeinlage benutzen.� Beim Einsetzschneiden Werk-stück nicht verkanten; Rück-schlagsicherung anbringen, z.B.Queranschlag, Rückschlagklotz.� Tischeinlage auswechseln,wenn beiderseits der Schnittfuge− ein Spalt von > 3 mm bei

einem Sägeblattdurchmesserbis zu 500 mm,

− ein Spalt von > 5 mm bei einem Sägeblattdurchmesservon mehr als 500 mm vorhan-den ist.

� Nur Tischeinlagen aus leicht zer spanbarem Materialbenutzen.� Standplatz beim Arbeiten seitlich vom Risikobereich.� Splitter, Späne und Abfällenicht mit der Hand aus dem Gefahrenbereich entfernen.� Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstücklegen, Finger nicht spreizen.� Auch bei kurzen Unterbre-chungen Maschine abschalten.� Vor Reinigungs- und Wartungs-arbeiten Maschine gegen unbeabsichtigtes Einschalten sichern.Hinweis: Maschinen nicht mitDruckluft reinigen.

6

7

10

Zusätzliche Hinweise für

Kreissägeblätter

� Nur Kreissägeblätter verwen-den, die mit dem Namen oderZeichen des Herstellers gekenn-zeichnet sind.� Bei Verbundkreissägeblätternmuss zusätzlich die höchstzu-lässige Drehzahl angegebensein. Angegebene Drehzahlnicht überschreiten.� Lärmarme Sägeblätter benutzen.� Beschädigte Sägeblätter, z.B.solche mit Rissen, Verformugen, Brandflecken aussortieren.� Keine Sägeblätter aus hoch legiertem Schnellarbeitsstahl(HSS) verwenden.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Beschäftigungs-

beschrän kungen

� Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht einesFachkundigen und wenn es dieBerufsausbildung erfordert anTisch- und Formatkreissäge -maschinen arbeiten.� Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschi-nen beschäftigt werden.

7

10

8

9

9

7069

Tisch- und Formatkreissägen

Gefährdungen

� Es kann zu Schnittverletzun-gen, einer Schädigung des Gehörs und Verletzungen durch einen Rückschlag desWerkstückes kommen.

Schutzmaßnahmen

� Betriebsanleitung des Herstellers beachten.� Unterweisung anhand der Betriebsanweisung durchführen.� Gehörschutz und Sicherheits-schuhe benutzen. Lärmbereichekennzeichnen.� Eng anliegende Kleidung tragen.� Gefahrenbereich von 120 mmrund um das Sägeblatt beachten.� Spaltkeil nach Größe undDicke des Sägeblattes auswäh-len und einsetzen. Der Abstandzum Zahnkranz darf höchstens 8 mm betragen. Spaltkeilein -stellung ca. 2 mm unter derhöchsten Sägezahnspitze.

1

� Beim Verdecktschneiden undNuten sowie beim Einsatz einesVorschubapparates darf der Spalt -keil nicht entfernt werden .� Schutzhaube auf Werkstück -dicke einstellen .� Maschine nur mit wirksamerAbsaugung betreiben .� Hilfseinrichtungen auch beiEinzelstücken benutzen, z.B.− Tischverlängerung zum

Schneiden langer Werkstücke, − Niederhalter (Klemmschuh)

zum Besäumen, − Parallelanschlag ,− Winkelanschlag zum

Schneiden kurzer Werkstückeund für Querschnitte,

− Schiebestock zum Schneiden schmaler Werk -stücke (Breite < 120 mm),

− Rückschlagklotz und Begrenzungsklotz beim Einsetzschneiden,

− Schiebeholz zum Schneidenschmaler Leisten,

− Abweisleiste zum Abweisenvon Werkstückabschnittenvom Sägeblatt,

5

4

3

2

6

7

07/2017

B 252

3

4

1max. 8 mm

ca. 2 mm

2

− Vorrichtung mit Druckfederzum Schneiden von Dreikant-leisten,

− Keilschneidlade zum Schneiden von Keilen,

− möglichst vordere und hin-tere Sägehilfe verwenden.Dabei den Parallelanschlag soweit zurückziehen, dass einKlemmen des Werkstücks vermieden wird.

8

9

65

8

9

Page 37: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: JugendarbeitsschutzgesetzBetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder Prävention DGUV Regel 100-500 Betreiben von ArbeitsmittelnDGUV Regel 112-194 Benutzung von GehörschutzDIN EN 1870-12 Lehrgangsbegleitheft Holzbearbeitungsmaschinen

� Zweihandschaltungen müssen unmittelbar neben demSchneid bereich liegen und soangeordnet, beschaffen und gestaltet sein, dass− für die Betätigung beide

Hände erforderlich sind, − die Bedienelemente während

des gesamten Arbeitsgangesbetätigt werden müssen,

− beim Loslassen auch nur einesBedienelementes der Werk-zeugvorschub unterbrochenund umgekehrt wird,

− für jeden Arbeitsgang die Bedienelemente erneut betätigt werden müssen.

� Werkstücke mit Festhaltevor-richtungen gegen Ausweichensichern, z.B. durch Niederhalter,Spannzylinder .� Darauf achten, dass Maschi-nen nach dem Sägevorgang voll-ständig in die Ausgangsstellungzurückgehen und dort selbst -tätig festgehalten werden.

8

Zusätzliche Hinweise für

Kreissägeblätter

� Nur Kreissägeblätter verwen-den, die mit dem Namen oderZeichen des Herstellers gekenn-zeichnet sind. � Nur Sägeblätter mit negativemSpanwinkel ≤ 5° verwenden.� Bei Verbundkreissägeblätternmuss zusätzlich die höchstzu-lässige Drehzahl angegebensein. Angegebene Drehzahlnicht überschreiten.� Lärmarme Sägeblätter benutzen.� Beschädigte Sägeblätter, z.B.solche mit Rissen, Verformun-gen, Brandflecken aussortieren.� Keine Sägeblätter aus hoch legiertem Schnellarbeitsstahl(HSS) verwenden.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Beschäftigungs -

beschränkungen

� Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht einesFachkundigen und wenn es dieBerufsausbildung erfordert anPendel- und Auslegerkreissäge-maschinen arbeiten.� Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschi-nen beschäftigt werden.

2

4

5

6

3

7271

Pendelkreissägen

Auslegerkreissägen

Gefährdungen

� Beim Hineingreifen in dieSchneidebene können schwereVerletzungen an den Händenverursacht werden.

Schutzmaßnahmen

� Betriebsanleitung des Herstellers beachten.� Unterweisung anhand der Betriebsanweisung� Gehörschutz und Sicherheits-schuhe benutzen. Lärmbereichekennzeichnen.� Eng anliegende Kleidung tragen.� Gefahrenbereich von 120 mm rund um das Säge-blatt beachten.

� Auf richtige Anbringung undEinstellung der Schutzhaubeachten. Sie muss mindestensbis zur Unterkante der Spann-flansche reichen .� In Ausgangsstellung muss dasgesamte Sägeblatt verkleidetsein, d.h. hinter dem Werkstück -anschlag muss auch für den unteren Teil des Sägeblattes eineVerkleidung angebracht sein .� Schlitzbreite im Werkstück -anschlag für Austritt des Säge-blattes so schmal wie möglich,maximal 8 mm einstellen.� Ausschlag des Sägeaggregatesauf Tischbreite begrenzen. Aus-nahme: Zahnkranz des Säge -blattes wird durch Schutzein -richtung verdeckt, wenn dieserüber den vorderen Tischrandhinausragt, z.B. durch Tisch -verbreiterung .

2

3

1

4

� Maschine so einrichten, dassdie Säge nach dem Schnittselbsttätig in die Ausgangsstel-lung zurückkehrt und dort fest-gehalten wird, z.B. durch Ein-rastklinke mit Rückholfeder.� Beiderseits der Schneidebenemüssen über die gesamte Breiteim Tisch Auflagen aus leicht zer-spanbarem Material vorhandensein, z.B. aus Holz, Kunststoff .� Maschine nur mit wirksamerAbsaugung betreiben .

Zusätzliche Hinweise für

Maschinen mit kraft -

betriebenem Vorschub

� Nur Maschinen benutzen, beidenen während des Werkzeug-vorschubes ein Hineingreifen indie Schneidebene vermiedenwird, z.B. Maschinen mit Zwei-handschaltungen .

5

6

7

07/2017

1

23

4

7

B 253

8

Page 38: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: JugendarbeitsschutzgesetzBetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Regel 100-500 Betreiben vonArbeitsmittelnDGUV Regel 112-194 Benutzung vonGehörschutzDIN EN 1870-03 Lehrgangsbegleitheft Holzbearbei-tungsmaschinen

Zusätzliche Hinweise

für Maschinen mit kraft -

betriebenem Vorschub

� Nur Maschinen benutzen, beidenen während des Werkzeug-vorschubes ein Hineingreifen indie Schneidebene vermiedenwird, z.B. Maschinen mit Zwei-handschaltungen .� Zweihandschaltungen müssenunmittelbar neben demSchneidbereich liegen und soangeordnet, beschaffen und gestaltet sein, dass− für die Betätigung beide

Hände erforderlich sind, − die Bedienelemente während

des gesamten Arbeitsgangesbetätigt werden müssen,

− beim Loslassen auch nur einesBedienelementes der Werk-zeugvorschub unterbrochenund umgekehrt wird,

− für jeden Arbeitsgang die Bedienelemente erneut betätigt werden müssen.

� Werkstücke mit Festhaltevor-richtungen gegen Ausweichensichern, z.B. durch Niederhalter,Spannzylinder .

4

5

2

1

3

4

5

6

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Beschäftigungs -

beschränkungen

� Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht einesFachkundigen und wenn es dieBerufsausbildung erfordert anKappsägemaschinen arbeiten.� Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an den Maschinenbeschäftigt werden.

� Darauf achten, dass Maschi-nen nach dem Sägevorgang voll-ständig in die Ausgangsstellungzurückgehen und dort selbst -tätig festgehalten werden.

Zusätzliche Hinweise für

Kreissägeblätter

� Nur Sägeblätter verwenden,die mit dem Namen oder Zeichen des Herstellers gekenn-zeichnet sind.� Keine Sägeblätter aus hoch legiertem Schnellarbeitsstahl(HSS) verwenden.� Lärmarme Sägeblätter benutzen.� Nur Sägeblätter mit negativemSpanwinkel ≤ 5° verwenden.� Beschädigte Sägeblätter, z.B.solche mit Rissen, Verformun-gen, Brandflecken, aussortieren.� Bei Verbundkreissägeblätternmuss zusätzlich die höchst -zulässige Drehzahl angegebensein. Angegebene Drehzahlnicht überschreiten.

7473

Kappsägen

Gefährdungen

� Es kann zu Schnittverletzun-gen und einer Schädigung desGehörs kommen.

Schutzmaßnahmen

� Betriebsanleitung des Herstellers beachten� Unterweisung anhand der Betriebsanweisung� Gehörschutz und Sicher-heitsschuhe benutzen. Lärm -bereiche kennzeichnen.� Eng anliegende Kleidung tragen.

6

� Gefahrenbereich von 120 mmrund um das Sägeblatt beachten.� Der zum Schneiden erforder -liche Teil des Sägeblattes mussin der Ausgangsstellung verklei-det sein, z.B. durch Pendel-schutzhauben .� Bewegliche Zahnkranzver -deckungen müssen in der Aus-gangsstellung verriegelt sein.� Sägeblätter müssen bis auf die größtmögliche Schnitthöhedurch feste Schutzhauben verkleidet sein .� Werkstückanschlag so ein -richten, dass der Spalt zumDurchtritt des Sägeblattes soschmal wie möglich ist. Der Werkstückanschlag mussüber die gesamte Tischlänge reichen.

2

1

� Bei Maschinen, die von hintenschneiden, muss− die Schneidebene verdeckt

sein, − das Sägeblatt in Ruhestellung

hinter der Werkstückanlageverdeckt liegen.

� Bei langen Werkstücken Kipp-gefahr durch zusätzliche Auflageder Werkstücke verhindern.� Maschine nur mit wirksamerAbsaugung betreiben .� Auf sichere Hand- bzw. Finger-haltung achten.Achtung: Besondere Vorsicht bei Gehrungsschnitten.� Splitter, Späne und Abfällenicht mit der Hand aus dem Gefahrenbereich entfernen.� Auch bei kurzen Unterbre-chungen Maschine abschalten.

3

07/2017

B 254

1

2

3

Page 39: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: JugendarbeitsschutzgesetzBetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Regel 100-500 Betreiben vonArbeitsmittelnDGUV Regel 112-194 Benutzung vonGehörschutzDIN EN 1807-1 Lehrgangsbegleitheft Holzbearbeitungsmaschinen

� Bei Hochkantquerschnittenimmer die untere Kante dem Sägeblatt zuerst zuführen.� Hilfseinrichtungen auch beiEinzelstücken benutzen, z.B.:− Tischverlängerungen beim Auf-

trennen langer Werkstücke , − Anschlag und Anlagewinkel

zum seitlichen Abstützenlanger und hoher Werkstücke,

− Keilstütze zum Schneiden vonRundhölzern ,

− Vorrichtung zum Schneidenvon Dreiecksleisten,

− Keilschneidlade zum Schneiden von Keilen,

− Zuführholz oder Schiebestockzum Vorschieben schmalerWerkstücke .

� Tischeinlage auswechseln,− wenn sie nicht mehr mit der

Tischoberfläche bündig ist, − wenn beiderseits der Schnitt-

fuge ein Spalt von >3 mm vorhanden ist.

Ausnahme: Maschinen mitschrägstellbarem Tisch.� Nur Tischeinlagen aus Holzoder Kunststoff benutzen.� Bandspannung beobachtenund Bandsägeblatt ggf. nach-spannen.� Maschine nur mit wirksamerAbsaugung betreiben .Absaugung möglichst direkt

3

4

5

6

7

8

2

4

6

7

2

8

2

4

unter dem Tisch nahe derSchneidstelle anbringen (Tisch einlage mit Löchern).� Splitter, Späne und Abfällenicht mit der Hand aus dem Gefahrenbereich entfernen.� Auch bei kurzen Unterbrechun-gen Maschine abschalten; nach-laufendes Sägeblatt ver decken.� Vor Reinigungs- und Wartungs-arbeiten Maschine gegen un -beab sichtigtes Einschalten sichern.

Zusätzliche Hinweise

für Bandsägeblätter

� Keine rissigen Sägeblätter verwenden.� Nur gleichmäßig geschränkteund scharfe Sägeblätter ver -wenden. Bei Bandsägeblättern,die stumpf sind, Schärf- undSchränkfehler haben, bestehtRissgefahr.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Beschäftigungs -

beschränkungen

� Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht einesFachkundigen und wenn es dieBerufsausbildung erfordert anBandsägemaschinen arbeiten.� Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschi-nen beschäftigt werden.

7675

BandsägenB 255

Gefährdungen

� Es kann zu Schnittverletzun-gen kommen und bei einem Verkanten des Werkstücks kanndas Bandsägeblatt reißen undVerletzungen verursachen.

Schutzmaßnahmen

� Betriebsanleitung des Herstellers beachten.� Unterweisung anhand der Betriebsanweisung� Gehörschutz und Sicherheits-schuhe benutzen. Lärmbereichekennzeichnen.� Eng anliegende Kleidung tragen.� Gefahrenbereich von 120 mmrund um das Sägeblatt beachten.Sägeblattführungen einstellen

:1

− Seitenführung bis dicht an den Zahngrund heranstellen,

− Rückenrolle auf ca. 0,5 mm Abstand zum Sägeblatt ein-stellen. Die Rückenrolle sollnur während des Schneid -vorganges mitlaufen.

� Höhenverstellbare Verdeckungentsprechend dem zu bearbei-tenden Werkstück einstellen .� Darauf achten, dass das Säge-blatt bis auf den zum Schneidenbenötigten Teil verkleidet ist.� Sägeblattdicke in Abhängig-keit vom Rollendurchmesseraus wählen (ca. 1/1000 des Rollendurchmessers).� Schmale Sägeblätter nur zumBogenschneiden benutzen.� Beim Werkstückverschub Hände flach auf das Werkstücklegen, Finger nicht spreizen.

2

� Werkstück nicht zurückziehen,weil hierdurch das Sägeblatt vonden Rollen ablaufen kann.� Werkstücke so vorschieben,dass sich die Schnittfuge nichtschließt.

07/2017

~ 0,5 mm

~ Richtwert ca. 2 mm

1

2

3

5

4

Page 40: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: JugendarbeitsschutzgesetzBetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Regel 100-500 Betreiben vonArbeitsmittelnDGUV Regel 112-194 Benutzung vonGehörschutzDIN EN 859 DIN EN 860 Lehrgangsbegleitheft Holzbearbeitungsmaschinen

� Nicht zum Arbeitsgang erfor-derliche Messerwellenteile vorund hinter dem Anschlag durchSchutzeinrichtungen, z.B.schwenkbare Messerwellen -verdeckungen , Klappenver -deckungen oder Schutz -brücke , verdecken.� Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstücklegen, Finger nicht spreizen.Werkstückkanten nicht um -fassen.� Fügeleiste und Hilfsanschlag

zum Abrichten und Fügenschmaler Werkstücke benutzen.� Abrichten kurzer Werkstücke(Erfahrungswert < 40 cm):− Schiebeholz bei Maschinen

mit Schutzbrücke,− Zuführlade bei Maschinen mitKlappen- und Schwingschutz.

� Einsetzarbeiten nur mit Rück-schlagsicherung ausführen.

3

4

5

6

7

Zusätzliche Hinweise für

Dickenhobelmaschinen

� Antriebselemente und Messer-welle gegen Berührung sichern.� Werkstückrückschläge durchintakte Greiferrückschlagsiche-rungen verhindern. Greifer müs-sen frei beweglich und dürfennicht abgenutzt sein.� Falls die Werkstücke unter-schiedlich dick sind, dürfen beistarren Einzugswalzen undDruck balken nur zwei Werkstückegleichzeitig bearbeitet werden.Dabei sind die Werkstücke anden Außenseiten der Einschub-öffnung zuzuführen. Bei Maschi-nen mit Gliedereinzugswalzenund Gliederdruckbalken dürfenmehrere Werkstücke gleichzeitigbearbeitet werden.� Bei Störungen nicht in denRückschlagbereich hineinsehen.

Zusätzliche Hinweise für

Handhobelmaschinen

� Auf sichere Werkstückauflageachten.� Sicheren Standplatz ein -nehmen.� Bei stationärem Einsatz Anschlag- und Werkzeugver -deckung verwenden.� Verstopfung der Späneaus-wurföffnung erst nach Stillstandbeheben, vorher Netzstecker ziehen.

Zusätzliche Hinweise für

kombinierte Abricht- und

Dickenhobelmaschinen

� Aufgeklappte Tische gegen Zurückfallen sichern.� Bei Verwendung als Dicken -hobelmaschine Abdeckungmontieren.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Beschäftigungs -

beschränkungen

� Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht einesFachkundigen und wenn es dieBerufsausbildung erfordert anden Hobelmaschinen arbeiten.� Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschi-nen beschäftigt werden.

4

5

67

7877

HobelmaschinenB 256

� Abstand zwischen Schneiden-flugkreis und Tischlippen höch-stens 5 mm .2

Zusätzliche Hinweise für

Abrichthobelmaschinen

� Hobelmesserwellen in Klap-penbauweise sind unzulässig.� Beim Einsetzen der Messer aufmax. 1,1 mm Schneidenüber-stand achten .� Einspanntiefe von nachschleif-baren Hobelmessern mit kraft-schlüssiger Befestigung gemäßHerstellerangabe. Bei Hobel-messern ohne Angabe der Ein-spanntiefe mindestens 15 mm.

2

max. 1,1 mm

max. 5,0 mm

1

2

3

5

Gefährdungen

� Es kann zu Verletzungen durchRückschlag des Werkstückeskommen.

Schutzmaßnahmen

� Betriebsanleitung des Herstellers beachten.� Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.� Gehörschutz und Sicherheits-schuhe benutzen. Lärmbereichekennzeichnen.� Eng anliegende Kleidung tragen.� Nur Hobelmessersätze mitgleichen Abmessungen und gleichem Gewicht einsetzen (Unwuchtgefahr).� Gleichmäßigen Messerüber-stand gegebenenfalls mit Lehreeinstellen.� Hobelmesser vor dem Einbaureinigen.� Auf formschlüssige Hobel -messerbefestigung achten, wenndie Messerwellenbreite geringerals der dreifache Durchmesserdes Schneidenflug kreises ist.� Befestigungsschrauben nurmit zugehörigem Werkzeug inder Reihenfolge von der Mittenach außen anziehen.� Vor jedem Messerwechsel undvor Reinigungs- und Wartungs -arbeiten Maschinen gegen Ein-schalten sichern.� Maschine nur mit wirksamerAbsaugung betreiben .� Splitter, Späne und Abfällenicht mit der Hand aus dem Gefahrbereich entfernen.� Auch bei kurzen Unter -brechungen Maschine ab -schalten.

1

07/2017

Page 41: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: JugendarbeitsschutzgesetzBetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder Prävention DGUV Regel 100-500 Betreiben von ArbeitsmittelnDGUV Regel 112-194 Benutzung von GehörschutzDIN EN 848-1LehrgangsbegleitheftHolzbearbeitungs maschinen

� Das Arbeiten mit demVorschub apparat ist auch„Handvorschub“.� Vorschubapparat leicht gegen Vorschubrichtung geneigteinstellen (Neigung ca. 5°). Öffnung zum Anschlag möglichstgering halten.� Beim Einsetzfräsen den Werk-stückabmessungen angepassteRückschlagsicherung verwenden

. Für kurze Werkstücke zusätz-lich Spannlade benutzen.� Beim Fräsen schmaler Quer-seiten Werkstück nur mit Schie-beholz zuführen. Lange Werk -stücke gegen Kippen sichern.� Werkstücke mit kleinem Quer-schnitt nur mit Zuführlade be -arbeiten.� Zum Fräsen schmaler NutenNutfräser verwenden (keineKreissägeblätter).� Beim Probefräsen nie ohneSchutzvorrichtung arbeiten.� Nur geeignete Werkzeuge ver-wenden, die mit der Aufschrift„MAN“ bzw. „Handvorschub“und ggf. mit dem „BG-TEST“-Prüf -zeichen gekennzeichnet sind.

Zusätzliche Hinweise

für Handfräsmaschinen

� Werkstück gegen Verschiebensichern.� Hilfsanschläge zur sicherenMaschinenführung benutzen.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

11

10

12

9

8

Beschäftigungs -

beschränkungen

� Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht einesFachkundigen und wenn es dieBerufsausbildung erfordert anFräsmaschinen arbeiten.� Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an den Maschinenbeschäftigt werden.

8

9

1132

12

BG-TEST123-123Kennzeichnung

für manuellen Vorschub

8079

FräsmaschinenB 257

Gefährdung

� Es kann zu Verletzungen durchRückschlag des Werkstückeskommen.

Schutzmaßnahmen

� Betriebsanleitung des Herstellers beachten.� Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.� Gehörschutz und Sicherheits-schuhe benutzen. Lärmbereichekennzeichnen.� Eng anliegende Kleidung tragen.� Nur mit „Handvorschub“, „BG-TEST“ bzw. „MAN“ gekenn-zeichnete Werkzeuge mitSchneidenüberstand von max.1,1 mm verwenden .� Die auf dem Fräswerkzeug angegebene höchstzulässigeDrehzahl oder der angegebe-ne Drehzahlbereich darf nichtüberschritten werden.Bei angegebenem Drehzahl -bereich darf die untere Drehzahl-grenze nicht unterschritten werden .� Einstellarbeiten nur bei Werk-zeugstillstand mit Messwinkeloder Messuhr durchführen.� Auf scharfe Werkzeuge undsaubere, fettfreie Spannflächenachten.� Maschine nur mit wirksamerAbsaugung betreiben .� Beim Fräsen geschweifteroder kurzer Werkstücke mit Anlaufring oder Bogenfräsan-schlag spezielle Absaughaubeverwenden.� Splitter, Späne und Abfällenicht mit der Hand aus dem Gefahrbereich entfernen.

2

1

3

4

� Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstücklegen, Finger nicht spreizen.� Auch bei kurzer UnterbrechungMaschine abschalten.� Vor Reinigungs- und Wartungs-arbeiten Maschine gegen un beab -sichtigtes Einschalten sichern.

Zusätzliche Hinweise

für Tischfräsmaschinen

� Drehzahl nach Werkzeug undArbeitsgang wählen.� Fräswerkzeug möglichst tiefeinspannen.� Bei Maschinen mit Rechts-/Linkslauf vor Aufsetzen der Fräs-dornmutter Verdrehsicherungeinsetzen.

� Fräserdorne mit Oberlager zapfennur mit Oberlager be nutzen.� Tischöffnungen durch Ein -legeringe dem Werkzeugdurch -messer anpassen.� Fräswerkzeug vor dem An-schlag verdecken .� Hintere und obere Werkzeug-verdeckung schließen .� Fräsanschlaghälften so dichtwie möglich an das Werkzeugheranstellen und sicher be -festigen .� Bei Bearbeitung kurzer Werk-stücke Anschlaghälften über -brücken.� Hilfseinrichtungen benutzen:− Schutzkasten mit Winkelbrett

für Schlitz- und Zapfen-schneidarbeiten,

− Druckkämme und Tischver -längerungen für das Fräsenlanger Werkstücke.

� Werkzeugverdeckung ent -sprechend der Werkstückhöheanbringen. Faustregel: Abstandzum Schneidenflugkreis gleichWerkstückdicke, mindestens jedoch 15 mm.

5

6

7

07/2017

3

74

6

5

1

2

10

Page 42: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: JugendarbeitsschutzgesetzBetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder Prävention DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

− für jeden Arbeitsgang die Bedienelemente erneut betä-tigt werden müssen.

� Fußschalter mehr als 1,80 mvon der Schneidebene entferntanordnen. � Es dürfen sich keine weiterenPersonen im Arbeitsbereich auf-halten.� Werkstücke mit Festhaltevor-richtungen gegen Ausweichensichern, z.B. durch Niederhalter,Spannzylinder .� Darauf achten, dass Maschi-nen nach dem Sägevorgang voll-ständig in die Ausgangsstellungzurückgehen und dort selbst -tätig gehalten werden.� Eng anliegende Kleidung tragen.� Gefahrenbereich von 120 mmrund um das Sägeblatt beachten.

Zusätzliche Hinweise für

automatisch arbeitende

Abbundanlagen

� Steuerung der Anlage nur voneinem Schaltpult aus.� Zugriff bzw. Zugang zum Bereich der Abbundanlage ver -hindern, z.B. durch− den Zugangsbereich aus -

füllende Schwenkschleuse mitelektrischer Verriegelung,

− den Zugangsbereich aus -füllende Abfallbox mit elek -trischer Verriegelung.

7

� Das Sägeblatt oder das auf -gespannte Fräswerkzeug mussin der Ausgangsstellung bis aufdie Austrittsöffnung verkleidetsein .� Nach dem Schnitt muss dasWerkzeug von selbst in die Ausgangsstellung zurückkehrenund dort selbsttätig gehaltenwerden.� Lässt sich das Sägeaggregatum mehr als 45° schwenken,muss zusätzlich ein Sicherheits-bügel zur Umwehrung des Säge-blattes vorhanden sein.� Ausschlag des Sägeaggregatsauf Tischbreite begrenzen.Ausnahme: Es ist ein Sicherheits -bügel vorhanden, der eine gefährliche Annäherung von Personen verhindert.� Laufwagen vor Beginn des Sägeganges feststellen . � Maschine nur mit wirksamerAbsaugung betreiben .� Auch bei kurzen Unterbre-chungen Maschine abschalten.

Zusätzliche Hinweise

für Maschinen mit

kraft betriebenem Vorschub

bei Abbundkreissägen

� Nur Maschinen benutzen, beidenen während des Werkzeug-vorschubes ein Hineingreifen indie Schneidebene vermiedenwird, z.B. Maschinen mit Zwei-handschaltungen oder Vor-schubauslösung mittels Fuß-schalter.� Zweihandschaltungen müssenunmittelbar neben dem Schneid -bereich liegen und so angeord-net, beschaffen und gestaltetsein, dass− für die Betätigung beide

Hände erforderlich sind, − die Bedienelemente während

des gesamten Arbeitsgangesbetätigt werden müssen,

− beim Loslassen auch nur einesBedienelementes der Werk-zeugvorschub unterbrochenund umgekehrt wird,

6

2

3

4

5

2

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Beschäftigungs -

beschränkungen

� Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht einesFachkundigen und wenn es dieBerufsausbildung erfordert anAbbundkreissägemaschinenund Abbundanlagen arbeiten.� Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschi-nen beschäftigt werden.

8281

Abbundkreissägen

Abbundanlagen B 258

Schutzmaßnahmen

� Betriebsanleitung des Herstellers beachten.� Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.

� Gehörschutz und Sicherheits-schuhe benutzen. Lärmbereichekennzeichnen .1

Gefährdung

� Es kann zu Schnittverletzun-gen und einer Schädigung desGehörs kommen.

07/2017

7

6

1

3

4

5

Page 43: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: JugendarbeitsschutzgesetzBetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Regel 100-500 Betreiben vonArbeitsmittelnDIN EN 60745-2-13 VDE 0740-2-13LehrgangsbegleitheftHolzbearbeitungsmaschinen

� Motorsäge nur mit laufenderSägekette aus dem Holz ziehen.� Darauf achten, dass sich keineweiteren Personen im Gefahr -bereich aufhalten.� Kettensägen mit Verbren-nungsmotoren nicht in geschlossen Räumen, Grubenoder Gräben verwenden.� Nicht mit Schienenspitze sägen. Rückschlaggefahr!� Bei Stechschnitten (z.B. beider Altbausanierung) rückschlag -arme Sägeketten verwenden.� Motor abstellen, bevor die Säge abgelegt wird.� Bei Transport der KettensägeKettenschutz aufsetzen.� Bei Wartungs- und Instand -setzungsarbeiten Motor ab-schalten bzw. den Stecker herausziehen.

1

1

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Beschäftigungs -

beschränkungen

� Jugendliche unter 15 Jahrendürfen nicht mit Handketten -sägen arbeiten.� Jugendliche über 15 Jahrendürfen nur unter Aufsicht einesFachkundigen und wenn es dieBerufsausbildung erfordert, anHandkettensägen arbeiten.

8483

HandkettensägenB 259

Gefährdungen

� Es kann zu Schnittverletzun-gen insbesondere durch einenRückschlag der Handkettensägeund einer Schädigung des Gehörs kommen.� Bei kraftstoffbetriebenen Sägen besteht Vergiftungsgefahrdurch Abgase.

Schutzmaßnahmen

� Im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung prüfen, ob alterna -tive Maschinen z.B. Hand -kreissäge, Pendelsäbelsäge eingesetzt werden können.� Betriebsanleitung des Herstellers beachten.

� Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.� Persönliche Schutzausrüstungje nach Betriebsanleitung desHerstellers, Ergebnis der Gefähr-dungsbeurteilung und Risiko -abschätzung tragen, z.B.: − Schnittschutzkleidung oderKleidung mit Schnittschutz -einlagen,

− Schnittschutzschuhe, − Schutzhelm mit Gesichts-

schutz oder Augenschutz, − Gehörschutz, − ggf. Handschuhe mit Schnitt-

schutzeinlage. � Vor Arbeitsbeginn Wirksamkeitder Kettenbremse prüfen.

� Leerlaufdrehzahl so einstellen,dass die Kette beim Startennicht mitläuft.� Nur scharfe Ketten verwendenund so spannen, dass sie rund -um am Schwert anliegen.� Möglichst rückschlagarme Sägeketten verwenden.� Krallenanschlag verwenden.� Stets für einen festen und sicheren Stand sorgen.� Nicht über Schulterhöhe sägen.� Beim Startvorgang Motor -ketten säge sicher abstützen undfesthalten. Die Kette darf dabeiden Boden nicht berühren.� Motorsäge stets mit beidenHänden festhalten.

07/2017

Page 44: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

8685

TischbandschleifmaschinenB 260

Gefährdungen

� Durch Berühren des Schleif -bandes besteht Verletzungs -gefahr der Hände und das Gehörkann geschädigt werden.

Schutzmaßnahmen

� Betriebsanleitung des Herstellers beachten.� Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.� Gehörschutz und Sicherheits-schuhe benutzen. Lärmbereichekennzeichnen.� Schleiftischhöhe entspre-chend der Werkstückdicke einstellen.� Besonders bei kleinen Werk-stücken in der Nähe der Absaug -öffnung schleifen .� Beschädigte Schleifbänder unverzüglich austauschen.

1

� Spannung des Schleifbandesregelmäßig überprüfen.� Maschinen nur mit wirksamerAbsaugung betreiben .� Staubansammlungen im Maschinenbereich beseitigen.

Zusätzliche Hinweise zur

Staubabsaugung

� Wirksamkeit der Absauganlageregelmäßig überprüfen. Bei Buchen- und Eichenholz stäubenbesteht das Risiko von Nasen-und Nasennebenhöhlenerkran-kungen, z.B. Krebs.� Umlenkrollen sind am Umfangzu verdecken.� Speichenräder müssen aus -gekleidet sein.� Fahrbereich des Schleiftischesist so zu begrenzen, dass sichdas Führungsgriffrohr in hintererTischstellung außerhalb desSchleif bandbe reiches befindet

.

2

3

� Das Schleifband muss am Umfang und an den Kanten bisauf den Arbeitsbereich ver -kleidet sein .

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder an bieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

4

07/2017

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Regel 100-500 Betreiben vonArbeitsmitteln

3

4

2

2

1

Page 45: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: JugendarbeitsschutzgesetzBetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Regel 100-500 Betreiben von ArbeitsmittelnDGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz

� Auf Verdeckung des Ketten -antriebs achten .� Spannung der Fräsketten überprüfen und auf wirksameSchmierung achten. Fräskettenrechtzeitig nach schärfen .� Auf ebene Werkstückauflageachten. Kippgefährdete Werk -stücke zusätzlich einspannen .� Auf sicheren Standplatz desBeschäftigten achten.� Splitter, Späne und Abfällenicht mit der Hand aus dem Gefahrbereich entfernen.� Vor Arbeitsplatzwechsel undvor dem Ablegen der MaschineStillstand abwarten.� Vor dem Wechsel der Fräsketteund bei Wartungs- und Instand-setzungsarbeiten Netzsteckerziehen.� Funktionsfähigkeit der Schlittensicherung regelmäßigüberprüfen.

3

2

1Zusätzliche Hinweise für

stationäre Kettenstemm-

Maschinen

� Beweglichkeit der Schutz -stangen kontrollieren . An der Schutzstange in Späne-auswurfrichtung muss ein Span-brecher angebracht sein .� Schutzhauben oder Schutz-stangen stets bis auf das Werk-stück herab einstellen.� Maschine nur mit wirksamerAbsaugung betreiben .� Freie Hand nicht auf das Werkstück legen.� Auch bei kurzen Unter -brechungen Maschine ab -schalten.

5

4

6

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder an bieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Beschäftigungs-

be schränkungen

� Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht einesFachkundigen und wenn es dieBerufsausbildung erfordert anKettenstemm-Maschinen arbeiten.� Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an diesen Maschi-nen beschäftigt werden.

6

4

1

4

2

3

5

8887

Kettenstemm-MaschinenB 263

Gefährdungen

� Es kann zu Schnittverletzun-gen und einer Schädigung desGehörs kommen.

Schutzmaßnahmen

� Betriebsanleitung des Herstellers beachten.� Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.

� Gehörschutz und Sicherheits-schuhe benutzen, ggf. Lärm -bereich kennzeichnen. � Eng anliegende Kleidung tragen.

07/2017

1

2

3

Page 46: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: JugendarbeitsschutzgesetzBetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionTRBS 2111 Teil 1 Mechanische Gefähr-dungen – Maßnahmen zum Schutz vorkontrolliert bewegten ungeschütztenTeilenDGUV Regel 100-500 Betreiben vonArbeitsmittelnDGUV Regel 112-194 Benutzung vonGehörschutzDIN EN 1870-19 DIN EN 62841-2-5 Lehrgangsbegleitheft Holzbearbeitung

Zusätzliche Hinweise

für Kreissägeblätter

� Nur Kreissägeblätter verwen-den, die mit dem Namen oderZeichen des Herstellers gekenn-zeichnet sind .� Bei Verbundkreissägeblätternmuss zusätzlich die höchstzu-lässige Drehzahl angegebensein. Angegebene Drehzahlnicht überschreiten .� Lärmarme Sägeblätter be -nutzen .� Beschädigte Sägeblätter, z.B.solche mit Rissen, Verformungen,Brandflecken, aussortieren.� Keine Sägeblätter aus hoch legiertem Schnellarbeitsstahl(HSS) verwenden.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Beschäftigungs -

beschränkungen

� Jugendliche über 15 Jahre dürfen nur unter Aufsicht einesFachkundigen und wenn es dieBerufsausbildung erfordert anBaustellenkreissägen und mitHandkreissägen arbeiten.� Jugendliche unter 15 Jahre dürfen nicht an den Maschinenbeschäftigt werden.

14

13

10

11

12

5

8

8

7

13

� An der Handmaschine muss dergesamte Zahnkranz des Blattesüber der Auflage mit fester Ver-kleidung versehen sein .12

Zusätzliche Hinweise

für Handmaschinen

� Abstand vom Zahnkranz nichtmehr als 5 mm, wenn in der Betriebsanleitung des Herstellersein Spaltkeil gefordert wird.� Schnitttiefe richtig einstellen:bei Vollholz höchstens 10 mmmehr als Werkstückdicke.� Handmaschine nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen.

9089

Baustellenkreissägen

Handkreissägen B 265

Gefährdungen

� Es kann zu Schnittverletzun-gen, Verletzungen durch einenRückschlag des Werkstückesund einer Schädigung des Gehörs kommen.

Schutzmaßnahmen

� Betriebsanleitung des Herstellers beachten.� Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.� Gehörschutz und Sicherheits-schuhe benutzen. Lärmbereichekennzeichnen.� Eng anliegende Kleidung tragen.� Gefahrenbereich von 120 mmrund um das Sägeblatt beachten.� Spaltkeil nach Größe und Dickedes Sägeblattes aus wählen .� Vor Werkzeugwechsel oder vorWartungs- und Instandhaltungs-arbeiten Stecker ziehen .

1

2

� Sägeblätter nach dem Aus-schalten nicht durch seitlichesGegendrücken abbremsen.� Bei Bedarf Tischverlängerungund -verbreiterung einsetzen.� Soweit vom Hersteller vorge -sehen, höhenverstellbares Säge-blatt entsprechend der Werk-stückdicke verwenden .� Anfallenden Holzstaub ab -saugen, wenn Kreissäge ingeschlos se nen Räumen ver -wendet wird.

Zusätzliche Hinweise

für Baustellenkreissägen

� Selbsttätig schließendeSchutzhauben dürfen nichtmanipuliert werden!� Auf richtige Anbringung undEinstellung der Schutzhaubeachten. Nicht selbsttätig schlie-ßende Schutzhauben so weitwie möglich auf das Werkstückabsenken.

3

4

9

� Bei älteren Maschinen mög-lichst selbsttägig schließendeSchutzhauben nachrüsten.� Abstand des Spaltkeils vomZahnkranz des Sägeblattes nichtmehr als 8 mm.� Jeweils erforderliche Hilfsein-richtungen benutzen:− Parallelanschlag , − Winkelanschlag , − Keilschneideeinrichtung , − Schiebestock . � Bei schmalen WerkstückenSchiebestock benutzen, wennder Abstand zwischen Parallel-anschlag und Sägeblatt wenigerals 120 mm beträgt.� Tischeinlage auswechseln,wenn beiderseits der Schnitt -fuge ein Spalt von > 5 mm vor-handen ist.� Standplatz beim Arbeiten seit-lich vom Gefahrbereich.� Splitter, Späne usw. nicht mitder Hand aus dem Bereich deslaufenden Sägeblattes entfernen.� Vor dem Verlassen des Be -dienungsstandes die Maschineausschalten.� Parallelanschlag so weit zu-rückziehen, dass ein Klemmendes Werkstückes vermieden wird.Faustregel: Das hintere Ende desAnschlags stößt an eine gedachteLinie, die etwa bei der Sägeblatt-vorderkante beginnt und unter45° nach hinten verläuft.� Großformatige Platten mitHandkreissäge und Führungs-schiene schneiden .

5

6

7

8

8

5

11

07/2017

1

2

6

9

4

35

8

7

10

14

Page 47: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorge DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagenund Betriebsmittel DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln DGUV Regel 109-003 Tätigkeiten mitKühlschmierstoffen

� Bohrmaschine nur im Still-stand ablegen.� Bohrarbeiten nicht von der Anlegeleiter ausführen.� Beim Bohren mit Freisetzunggesundheitsschädlicher Stäube(z.B. mineralischer Staub, Holz-staub) Maschinen mit Erfassungder Stäube an der Emissions-quelle verwenden.� Beim Bohren spröder Werk-stoffe in Augenhöhe und überdem Kopf Schutzbrille benutzen.

Zusätzliche Hinweise

bei der Verwendung von

Kühlschmierstoffen

� Zum Kühlen möglichst Wasseroder nichtwassermischbareKühlschmierstoffe, z.B. Bohr-oder Schneidöle, verwenden.� Bei der Verwendung von wassergemischten Kühlschmier-stoffen, z.B. Emulsionen, Nitrit-gehalt und pH-Wert mindestenswöchentlich überprüfen.

5

� Nicht mehr verwendungs -fähige Kühlschmierstoffe in Be-hältern sammeln, kennzeichnenund fachgerecht als Sonder -abfall entsorgen.� Hautkontakt mit Kühlschmier-stoffen vermeiden. Schutzbrillenoder Gesichtsschutz, wenn dieKleidung benetzt werden kann,auch Schutzschürzen benutzen.Hautschutzmittel verwenden.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Zusätzliche Hinweise

Ständerbohrmaschinen

� Nur standsichere Bohrständermit auf das Gewicht der Bohrma-schine abgestimmter Rückstell-feder benutzen.� Maschinentisch nach Höhen-verstellung wieder feststellen.

Magnetständerbohr -maschinen

� Auf einwandfreie magnetischeAnkopplung des Ständerfußesachten (Werkstückoberflächenmüssen frei von Rost, Farbe,Spänen usw. sein).� An hoch gelegenen Arbeits-plätzen sowie bei Vertikal- undÜberkopfbohrarbeiten Bohrma-schine mit Seil oder Kette gegenHerabfallen bei evtl. Stromaus-fall sichern.

Handbohrmaschinen

� Maschine mit beiden Händenhalten.� Zusatzhandgriffe benutzen .� Vor Bohrerwechsel Netz -stecker ziehen.

4

4

5

9291

BohrmaschinenB 266

Gefährdungen

� Materialien, Kleidung undHandschuhe könnten sich umbewegte Maschinenteile wickelnund dies kann zu schweren Verletzungen führen.� Durch die Rotation können Späne, Materialien wegfliegenund ggf. die Augen schädigen.

Schutzmaßnahmen

� Auf Verkleidung des Antriebsachten .� Nur Spannvorrichtungen mitverdeckten oder versenktenSchrauben benutzen.

1

� Werkstücke beim Bohren sicher festspannen bzw. auf -legen . Lange Werkstückeunter stützen.� Vor dem Einschalten der Maschine Bohrfutterschlüsselabziehen.� Die Bohrmaschine nie ein-schalten, wenn der Bohrer aufdem Werkstück aufgesetzt ist.� Nicht an laufender Bohr -spindel vorbeigreifen.� Niemals bei laufender Ma -schine ein- oder ausspannen.� Bohrfutter oder Bohrer nie mitder Hand abbremsen.� Maschine nur bei Stillstandsäubern.

3

� Geeignete Spänehaken undggf. Handfeger benutzen.� Ringe, Ketten, Armbanduhrenoder ähnliche Gegenstände vorArbeitsbeginn ablegen.� Eng anliegende Kleidung tragen, Ärmel nach innen um-schlagen .� Niemals Handschuhe tragen.� Langes Haar schützen.� Beim Bohren spröder Werk-stoffe Schutzbrille benutzen.

2

07/2017

1

2

3

Page 48: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: Gefahrstoffverordnung Verordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorge TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs-oder Instandhaltungsarbeiten BGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder Prävention DGUV Regel 112-190 Benutzung vonAtemschutzgeräten DGUV Information 201-012 Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- undInstandhaltungsarbeiten

� Keine Schuttrutschen ver -wenden. Material nicht werfen,sondern von Hand oder mit Hebezeug transportieren.� Bei Arbeiten an Außenwand-bekleidungen Planen oder Folienzum Auffangen und Sammelnherabfallender Bruchstücke auslegen.� Nach dem Entfernen der As-bestzementprodukte Untergrundgründlich absaugen oder feuchtreinigen.� Für Reinigungs- und andere Arbeiten mit Absaugung asbest-haltiger Materialien nur zugelas-sene und geprüfte Industrie-staubsauger oder Entstauber derStaubklasse H mit Zusatzanfor-derung „Asbest“ verwenden.� Ausgebaute Asbestzementpro-dukte nicht wieder verwenden.� Asbestabfälle nicht zerkleinern.

Persönliche und hygienischeSchutzmaßnahmen

� Schutzanzug (mindestens EG-Kat.III, Typ 5) und Atemschutzmindestens mit Partikelfilter P2oder partikelfiltrierende Halb-maske FFP2 verwenden.� Schutzkleidung bei Arbeits-unterbrechungen absaugen.� Schutzkleidung und Atem-schutz im Freien ablegen, umVerschmutzung der Unterkünftezu vermeiden.� Chemikalienschutzanzüge(ugs. Einweganzüge) nachSchichtende in besonders gekennzeichneten Behälternsammeln.

3

2

� Straßenkleidung getrennt vonArbeitskleidung aufbewahren.� Bei ArbeitsunterbrechungenHände sorgfältig reinigen, nachArbeitsende gründlich duschen.� In Arbeitsbereichen nicht essen, trinken oder rauchen.

Zusätzliche Hinweise zu

Arbeiten auf Dächern

� Bei Arbeiten auf Wellplatten-dächern lastverteilende Belägeoder Laufstege benutzen.� Bei Absturzgefahr entspre-chend GefährdungsbeurteilungAbsturzsicherungen vorsehen.� Nach Arbeiten an DächernDachrinnen reinigen und an-schließend spülen.

Zusätzliche Hinweise für

Arbeiten in Innenräumen

� Arbeitsräume geschlossen halten.� Nach Beendigung der Arbeitensämtliche Oberflächen gründlichabsaugen und feucht wischen.� Vor Freigabe des Raumes einen mindestens 30-fachenLuftwechsel durchführen.� Können die Asbestzementpro-dukte nicht zerstörungsfrei aus-gebaut werden, sind Raumab-schottung und Unterdruckhal-tung erforderlich. Außerdem istmindestens eine Einkammer-schleuse als Verbindung zum Arbeitsbereich zu verwenden.� Benutzte Arbeitsmittel, z.B. Ge-rüste, durch Absaugen reinigen.

Zusätzliche Hinweise zur

Abfallbehandlung

� Ausgebaute Asbestzementpro-dukte in geeigneten Behälternwie reißfesten Kunststoffsäcken,Big-Bags, geschlossenen odermit Planen abgedeckten Contai-nern sammeln, lagern undentsorgen.� Behälter kennzeichnen undgegen den Zugriff Unbefugter sichern. � Asbestzementabfälle nur aufdafür zugelassenen Deponienstaubfrei einlagern.� Bei der Deponie Erkundigun-gen über weiter gehende Forde-rungen einholen.

Prüfungen

� Für Tätigkeiten mit AZ-Produk-ten ist mindestens eine Sach-kunde nach TRGS 519 Anlage 4erforderlich.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Beschäftigungs -

beschrän kungen

� Beim Umgang mit Asbest -zementprodukten dürfenJugend liche sowie werdendeund stillende Mütter nicht beschäftigt werden.

6

4

64

9493

Asbestzementprodukte

Gefährdungen

� Asbestfasern können bis in dieAlveolen der Lunge eingeatmetwerden und eine Asbestose,Lungenkrebs oder ein Pleurame-sotheliom (Tumor des Bauch-und Rippenfells) auslösen.

Allgemeines

� Von stark gebundenen Asbest-zementprodukten gehen im ein-gebauten Zustand in der Regelkeine Gefahren aus. � Werden dagegen Asbest -zementprodukte angebohrt, zerschlagen oder unsachgemäßgereinigt, können erhebliche Fasermengen freigesetzt werden.� Die Bearbeitung mit ober -flächenabtragenden Geräten,wie z.B. Abschleifen, Hoch- undNiederdruckreinigen oder Abbür-sten, ist deshalb unzulässig. � Reinigung und Überholungs -beschichtung nur zulässig beibeschichteten Asbest zement-Wandbekleidungen, nicht aufDächern.

Schutzmaßnahmen

Technische und organisato -rische Schutzmaßnahmen

� Tätigkeiten mit Asbestzement-produkten sind der Aufsichtsbe-hörde und der Berufsgenossen-schaft schriftlich anzuzeigen.� Gefährdungsbeurteilung mitArbeitsplan aufstellen und zusammen mit der Anzeige derzuständigen Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) vorlegen.� Angaben z.B. über:− Art und Dauer der Arbeiten,− Arbeitsablauf und vorgesehenetechnische Schutzmaßnahmen,

− persönliche Schutzaus rüs -tungen,

− Dekontamination der Beschäftigten,

− Abfallbehandlung und Entsorgung.

� Betriebsanweisung aufstellenmit Angaben z.B. über:− Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz,Tätigkeit,

− Gefahren für Mensch und Umwelt,

− Schutzmaßnahmen, Verhal-tensregeln und hygienischeMaßnahmen,

− Verhalten im Gefahrfall,− Erste Hilfe,− sachgerechte Entsorgung.� Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung unterweisen.� Jugendliche dürfen auch fürAusbildungszwecke nicht in Bereichen mit Asbestgefährdungbeschäftigt werden.� Arbeiten mit anderen Gewer-ken koordinieren, um zu vermei-den, dass Unbeteiligte gefährdetwerden.� Arbeitsbereiche abgrenzenund mit Warnschildern kenn-zeichnen .� Die Arbeiten sind unter Leitungeines sachkundigen Aufsicht -führenden auszuführen (Sach-kundenachweis). Dieser musswährend der Arbeiten ständiganwesend sein.� Beschichtete AZ-Wandbeklei-dungen mit drucklosem Wasser-strahl bzw. entspanntem Wasserund weich arbeitenden Geräten(z.B. Schwamm) reinigen .� Befestigungen sorgfältig lösen. Bauteile möglichst zer -störungsfrei ausbauen und nichtaus Überdeckungen oder überKanten ziehen.� Befestigungsmittel, Bruch-und Kleinteile, Dichtungsschnüreusw. in Behältern sammeln. Behälter kennzeichnen.

1

5

07/2015

C 311

1 2

3

5

Page 49: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: GefahrstoffverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder Prävention TRGS 618 Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen fürChrom(VI)-haltige HolzschutzmittelDGUV Regel 112-189 Benutzung vonSchutzkleidungDGUV Regel 112-195 Benutzung vonSchutzhandschuhen DGUV Regel 112-190 Benutzung vonAtemschutzgeräten DGUV Information 209-043 Holzschutz-mittel – Handhabung und sicheres Arbeiten DGUV Information 212-007 Chemikalienschutzhandschuhe DIN 68800-4DIN 68800-3

� Bei Spritzern in die Augen so-fort mit viel Wasser spülen undumgehend Augenarzt aufsuchen.� Atemschutz benutzen, z.B.– beim Umgang mit lösemittel-

haltigen Produkten, wenn keine ausreichende Lüftungmöglich ist (KombinationsfilterA2-P2),

– bei der Entnahme von frischimprägniertem Holz aus Kesseldruckanlagen (P2, P3oder FFP2, FFP3) .

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

5

Zusätzliche Hinweise

Schutz der Umwelt

� Unter Imprägnieranlagen flüssigkeitsdichte Auffangein-richtungen (Wannen, Tröge) vorsehen.� Beim Handauftrag Folien aufdem Boden auslegen.� Holzschutzmittelreste undschutzmittelbehandelte Hölzerals Sonderabfälle umweltgerechtentsorgen.

5

9695

HolzschutzmittelC 313

07/2017

Bekämpfender Holzschutz:� Bei Verwendung lösemittel -haltiger Holzschutzmittel auf gute Raumbe- und -entlüftungachten. Lösemitteldämpfe sindschwerer als Luft, sinken auf denBoden und verdrängen dabei dieAtemluft nach oben. Außerdemkann eine gefährlicheexplosions fähige Atmosphäreent stehen. Darum technische Lüftungsmaßnahmen durch -führen – z.B. ex-geschützte Absaugung – oder Dachraumdurch Entfernen der unterenDachziegelreihen auf beidenSeiten des Daches belüften. � Wirksamkeit der Lüftung durchKonzentrationsmessungen ständig überwachen.

Persönliche und organisa -torische Schutzmaßnahmen

� Bekämpfender Holzschutz mitProdukten, die als akut toxischKategorie 1 bis 4 (H300, H310,H330, H301, H311, H302, H312,H332) und /oder STOT SE 1, 2(H370, H371) und /oder STOTRE1, 2 (H372, H373) eingestuftsind, nur durch Fachbetriebe mitSachkundenachweis.� Hautkontakt mit Holzschutz-mitteln und frisch imprägnier-tem Holz vermeiden. GeeigneteSchutzhandschuhe und ggf.Schutzschürze auswählen.� Hautschutzplan beachten.� Schutzbrille benutzen .

2

3

4

2

3

4

Gefährdungen

� Holzschutzmittel enthalten biozide Wirkstoffe:– Insektizide gegen Schad -

insekten,– Fungizide gegen zerstörende

oder verfärbende Pilze.� Fixierende Holzschutzmittelkönnen sensibilisierende undkrebserzeugende Chrom-(VI)-Verbindungen enthalten, die beiVerarbeitung und Bearbeitungauch als atembare Stäube vor -liegen können. � Fast alle Holzschutzmittel stellen eine Gefährdung für dieUmwelt dar.

Allgemeines

� Für tragendeKonstruktionennur zugelassene,gekennzeichneteHolzschutzmittelverwenden.� Alle Holzschutzmittel unter -liegen der Biozidzulassung.

Schutzmaßnahmen

Technische Schutzmaß -nahmen

Vorbeugender Holzschutz:

� Möglichst kesseldruckimpräg-niertes Holz verwenden, sonst inTrogtränkanlagen oder stationä-ren Anlagen imprägnieren .� Handauftrag nur mit Pinsel,Walze o.Ä.Achtung: Spritzen und Sprühenist unzulässig.� Abtropfbereiche für frisch imprägniertes Holz einrichten.

1

1

Page 50: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: GefahrstoffverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionTRGS 553 HolzstaubDGUV Regel 112-190 Benutzung vonAtemschutzgerätenDGUV Regel 112-194 Benutzung von GehörschutzDGUV Information 209-044 Holzstaub

– für Ausleger- und Gehrungs-kappkreissägen, Tischband -sägen, Tischoberfräsen, Mon-tagekreissägen bei geringenMaschinenlaufzeiten bis maxi-mal eine Stunde pro Schicht.

� Beim Anschluss mehrerer Maschinen an einen Absaug -strang Schieber an jedem Absaug -stutzen einbauen. Schieber müssen automatischöffnen und schließen, wenn diejeweilige Maschine ein- bzw. ausgeschaltet wird. Ausnahmehiervon gilt für An lagen, die vor1993 in Betrieb genommen wor-den sind, soweit sie mit Hand-schiebern aus gerüstet sind oderwenn der Absaugvolumenstromvon Maschinen so gering ist,dass er den Gesamtvolumen-strom nicht wesentlich beein-flusst.� Für regelmäßige Handschleif-arbeiten Tische mit Absaugungverwenden.� Fußbodenschleifmaschinenmüssen mit einer geprüften Absaugung ausgerüstet seinoder an einen Entstauber ange-schlossen werden können. Betriebsanleitung beachten.� Handmaschinen an geprüfteEntstauber der Staubklasse M(oder H) anschließen.� Ortsveränderliche Entstauber,die die Luft in den Arbeits -bereich zurückführen, müssennach DIN EN 60335-2-69 mitStaubklasse M oder dem Prüf-zeichen des Fachausschusses„Holz“ mit der Zusatzbezeich-nung H3 gekennzeichnet sein.

� Wirksamkeit der Absaugungenund Absauganlagen durch Ar-beitsbereichsanalyse überprü-fen. Für Holzstaub gilt ein Expo-sitionsgrenzwert von 2 mg/m³,gemessen als einatembarerStaub.� Reinigung grundsätzlich durchAufsaugen, z.B. durch geprüfteStaubsauger der Staubklasse M(oder H). Ausnahme bei Kom -bination aus Absaugen und Abblasen möglich, z.B. bei Maschinen, die mit Vakuum-spannelementen ausgerüstetsind.� Bei eingeschalteter Absau-gung vom Beschäftigten weg indie Erfassungselemente blasen.� Verschmutzte Arbeitskleidungabsaugen und nicht abblasen.� Messung der Luftgeschwindig-keiten an den Absauganschlüs-sen vor der ersten Inbetrieb -nahme und nach wesentlichenÄnderungen.� Prüfen von Absaug-, Aufsaug-und Abscheideeinrichtungeneinmal täglich auf offensicht -liche Mängel, einmal monatlichauf Funktionsfähigkeit, z.B.durch Kontrolle der– Erfassungselemente auf

Beschädigung,– der Förderleitungen und Filter

auf Beschädigungen und Verstopfungen,

– der Abreinigungs- und Austragseinrichtungen aufFunktion.

� Prüfung auf Funktionsfähigkeiteinmal jährlich dokumentieren.� Gehörschutz verwenden.� In Arbeitsbereichen mit hoherStaubbelastung Atemschutz -geräte mindestens mit Par tikel -filtern P2 bzw. für kurzzeitige,gelegentliche Tätigkeiten filtrie-rende Masken FFP2 benutzen. Tragezeitbegrenzung beachten.

1

Geeignet zur Abschnei-dung von HolzstaubReststaubgehaltstufe 30,1 mg/m3 sicher eingehalten

H3

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

9897

HolzstäubeC 315

1

Gefährdungen

� Stäube von Eichen- oder Buchenholz können Krebs-,Haut-, Atem wegserkrankungenund aller gische Reaktionen verursachen. � Zusammen mit Luftsauerstoffbilden sie brennbare oder explo-sionsfähige Gemische.

Allgemeines

� Holzstäube treten bei allenspanabhebenden Verfahren, z.B. an Holzbearbeitungsma-schinen, Handmaschinen undHandschleifarbeitsplätzen auf.

� Weiterhin muss beim Reinigenvon Arbeitsstätten und Arbeits-mitteln sowie bei Wartungs -arbeiten und Tätigkeiten zur Störungsbeseitigung (z.B. in Filteranlagen und Silos) mit demFreiwerden von Holzstaub in dieAtemluft gerechnet werden.

Schutzmaßnahmen

� Absaugung grundsätzlich notwendig bei allen spanabhe-benden Bearbeitungsverfahren,z.B. an Holzbearbeitungsma-schinen, Handmaschinen undHandschleif-Arbeitsplätzen,wenn nicht in der Gefährdungs -beur teilung eine geringe Expo -sition festgestellt wird.

Ausnahmen:

– für Ständerbohrmaschinen beiVerwendung üblicher Spiral-bohrer (bei Verwendung vonTopfbandbohrern ist jedoch eine Absaugung erforderlich),

– für Maschinen, die im Freienoder in teilweise offenen Räumen, Werkhallen betriebenwerden (z.B. Baustellenkreis-sägen, Motorkettensägen, mobile Sägen, Zimmereihand-maschinen),

– für Furnierkreissägen, Astloch-fräsen, Kettenstemmmaschi-nen, Langloch-, Dübel- undReihenbohrmaschinen wegender sehr geringen Zerspanungs -leistung,

07/2017

Page 51: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

10099

Mineralwolle-Dämmstoffe Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle

Gefährdungen

� Seit 1996 werden Mineral -wolle-Dämmstoffe hergestellt,die nicht als krebserzeugendgelten. � Auch beim Umgang mit neuenProdukten kann es durch gröbereFasern (Faserbruch stücke) zuHaut-, Augen- oder Atemwegs -reizungen kommen.

Allgemeines

� Seit dem 01.06.2000 dürfen in Deutschland nur noch KMF-Dämmstoffe produziert und verarbeitet werden, die nach der Gefahrstoffverordnung alsunbedenklich (frei von Krebs -verdacht) gelten.

Schutzmaßnahmen

Technische und organisato -rische Schutzmaßnahmen

Es sind folgende Mindestmaß-nahmen zu beachten:� Vorkonfektionierte oder kaschierte Mineralwolle-Dämm-stoffe bevorzugen.� Verpackte Dämmstoffe erst am Arbeitsplatz auspacken.� Material nicht werfen.� Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen. � Das Auf wirbeln von Staub vermeiden.� Auf fester Unterlage mit Messer und Schere schneiden.� Keine schnell laufenden, motorbetriebenen Sägen ohneAbsaugung verwenden.� Arbeitsplatz sauber halten, regelmäßig reinigen. Staub -saugen statt kehren.� Verschnitte und Abfälle in geeigneten Behältnissen, z.B.Plastiksäcken, sammeln. BeimVerschließen der Säcke die Luftnicht herausdrücken.

� Eingebaute Dämmstoffe mög-lichst zerstörungsfrei ausbauen.

Persönliche und hygienischeSchutzmaßnahmen

� Locker sitzende, geschlosseneArbeitskleidung und ggf. Hand-schuhe tragen.� Bei starker Staubentwicklungoder Überkopfarbeiten Schutz-brille benutzen. Zum Schutz vorAtemwegsreizungen vorsorglichHalbmaske mit P1-Filter oderpartikelfiltrierende HalbmaskeFFP 1 tragen.� Bei empfindlicher HautSchutzcreme oder Schutzlotionverwenden.� Nach Beendigung der ArbeitenStaub abwaschen.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

07/2017

C 319

Weitere Informationen: GefahrstoffverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder Prävention TRGS 500 Schutzmaßnahmen: Mindeststandards DGUV-Regel 112-190 Benutzung vonAtemschutzgeräten Handlungsanleitung Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen Abr. Nr. 341

Page 52: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: GefahrstoffverordnungVerordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorgeBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionTRGS 500 Schutzmaßnahmen: Mindeststandards TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle TRGS 558 Tätigkeiten mit Hochtempe ra -turwolle DGUV-Regel 112-190 Benutzung vonAtemschutzgeräten Handlungsanleitung „Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen“ Abr. Nr. 341

� Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen.� Aufwirbeln von Staub ver -meiden.� Arbeitsplatz sauber halten undregelmäßig mit Staubsauger reinigen.� Stäube mit Industriestaub -sauger (mindestens Kategorie M)aufnehmen bzw. feucht reinigen,nicht mit Druckluft abblasenoder trocken kehren.� Während der Arbeit Funktionund Absaugleistung des Ent-staubers kontrollieren.� Abfälle am Entstehungsortmöglichst staubdicht verpackenund kennzeichnen. Für denTransport geschlossene Behält-nisse (z.B. Tonnen, reißfeste Säcke, Big-Bags) verwenden.� Locker sitzende, geschlosseneArbeitskleidung und z.B. nitril-beschichtete Baumwollhand-schuhe tragen.� Nach Beendigung der ArbeitStaub auf der Haut mit Wasserabspülen.� Bei empfindlicher Haut nachder Hautreinigung Hautpflege-mittel verwenden.� Betriebsanweisung erstellen.� Beschäftigte unterweisen.

Expositionskategorie E2

� Für Tätigkeiten mit geringer bismittlerer Staubexposition, z.B.Arbeiten an Wärmeverbundsys-temen mit Freilegen des Dämm-stoffes, Demontage thermischbelasteter Anlagenteile im Freienvon nicht mehr als 20 m2.

Maßnahmen

� Alle Maßnahmen der Expo -sitionskategorie E1 ergreifenund zusätzlich:

� Faserstäube direkt an der Aus-tritts- oder Entstehungsstelle er-fassen, soweit dies möglich ist.� Für Reinigungsarbeiten In -dustriestaubsauger (mindestensStaubklasse M) verwenden.� Entstauber bzw. Industrie-staubsauger regelmäßig wartenund instandhalten.

� Begrenzung der Anzahl der Beschäftigten durch organisato-rische Schutzmaßnahmen.� Den Beschäftigten auf Wunschpersönliche Schutzausrüstungzur Verfügung stellen:− Atemschutz:

− Halb-/Viertelmaske mit P2-Filter oder

− partikelfiltrierende Halb -maske FFP2 oder

− Filtergerät mit Gebläse TM 1P,− Schutzbrille insbesondere beiÜberkopfarbeiten,

− Schutzanzug Typ 5.� Arbeitsmedizinische Vor sorgeanbieten.� Arbeitsbereiche abgrenzenund kennzeichnen.� Schwer zu reinigende Gegen-stände oder Einrichtungen mitFolien abdecken.� Rauch-/Schnupfverbot am Arbeitsplatz, Verbot der Nahrungsaufnahme.� Waschmöglichkeit vorsehen.

Expositionskategorie E3

� Für alle Tätigkeiten mit hoherbis sehr hoher Staubexposition,z.B. umfangreichere Sanierungs-maßnahmen mit Demontage desDämmstoffes, Demontage vonthermisch belasteten Anlagenoder Anlagenteilen in engen,schlecht belüfteten Räumen.

Maßnahmen

� Alle Maßnahmen der Expo -sitonskategorie E1 und E2 ergreifen und zusätzlich:

� Beschäftigungsbeschränkungfür Jugendliche und Schwangere.� Persönliche Schutzausrüstungmuss getragen werden:− Atemschutz:

− Halb-/Viertelmaske mit P2- Filter oder

− partikelfiltrierende Halb -maske FFP2 oder

− Filtergerät mit Gebläse TM 1P,− Schutzbrille insbesondere beiÜberkopfarbeiten,

− Schutzanzug Typ 5.

� Arbeitsmedizinische Vorsorgeveranlassen.� Schutzkleidung reinigen oderentsorgen.� Getrennte Umkleideräume fürStraßen- und Arbeitskleidung. � Waschraum mit Duschen(Schwarz-Weiß-Anlage) bereit-stellen.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

102101

Alte Mineralwolle-DämmstoffeGlaswolle, Steinwolle mit krebs verdächtigen

EigenschaftenC 320

Gefährdungen

� Bei Demontage-, Abbruch-, Instandhaltungs- und Instand-setzungsarbeiten besteht grund-sätzlich ein Krebsverdacht,wenn die Mineralwolle-Produktevor dem Jahr 2000 eingebautwurden.

Allgemeines

„Alte“ Produkte

� Seit dem 1.6.2000 dürfen „alte“ Mineralwolle-Dämmstoffenicht mehr verwendet werden.Durch das Verwendungsverbotdarf es in Deutschland den Um-gang damit nur noch im Zugevon Demontage-, Abbruch-, Instandhaltungs- und Instand-setzungsarbeiten geben.

Bei solchen Arbeiten bestehtgrundsätzlich ein Krebsverdacht,wenn die Mineralwolle-Produktevor dem Jahr 2000 eingebautwurden.� Im Rahmen der Gefährdungs-beurteilung ermitteln, ob es sichbei der in Frage stehenden Mine-ralwolle um „alte“, also krebs-verdächtige Produkte handelt.� Tätigkeiten mit alten Dämm-stoffen in das Gefahrstoffver-zeichnis aufnehmen (einmaligunternehmensbezogen).� Die TRGS 521 liefert eine Auf -listung von Tätigkeiten mit denentsprechenden Expositions -kategorien. Die erforderlichenSchutzmaßnahmen bei diesenTätigkeiten sind gestaffelt undorientieren sich an der Höhe derFaserstaubbelastungen am Arbeitsplatz sowie der Dauerund Häufigkeit der Arbeiten.

Schutzmaßnahmen

� Die Maßnahmen der jewei -ligen Expositionskategorie sindnachfolgend aufgeführt:

Expositionskategorie E1

� Für Tätigkeiten mit keiner odernur sehr geringer Staubexposi-tion, z.B. Arbeiten an Innen -wänden (Trennwänden, Vorsatz-schalen) ohne Demontage desDämmstoffes, Öffnen einzelnerAbschnitte von weniger als 3 m2,Arbeiten an schwimmend ver -legtem Estrich mit Demontagevon weniger als 3 m2 Dämmstoff.

Maßnahmen

� Material nicht reißen.� Motorgetriebene Sägen nurmit Absaugung beim Ausbauverwenden.� Ausgebautes Material nichtwerfen.

07/2017

Page 53: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: Biostoffverordnung Verordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorge TRBA 500 Grundlegende Maßnahmenbei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen DGUV Information 201-028 Gesundheits-gefährdung durch biologische Arbeits-stoffe bei der Gebäudesanierung

Schutzmaßnahmen

� Allgemeine Hygienemaß -nahmen umsetzen:− Waschgelegenheit, Umkleide-

und Aufenthaltsmöglichkeitenzur Verfügung stellen,

− Arbeitskleidung und persön-licher Schutzausrüstung vonder Straßenkleidung getrenntauf bewahren,

− Pausenräume nicht mit ver-schmutzter Arbeitskleidung/persönlicher Schutzausrüs-tung betreten.

� Einsatz staubarmer Arbeits -verfahren:− mit Schimmelpilzen befalleneOberflächen vor dem Entfer-nen mit einem Industriestaub-sauger der Staubklasse H absaugen oder feucht ab -wischen,

− Verwendung von Maschinenund Geräten mit wirksamer Absaugung,

− bei manuellem Abtrag (z.B.von Tapete oder bei Stemm -arbeiten): Auftrag sporenbin-dender Mittel, z.B. Tiefen-grund, Kleister, Wasserglas.Beim Auftrag ist darauf zu achten, dass möglichst wenigSporen aufgewirbelt werden,z.B. Auftrag durch Rollen,

− ab Gefährdungsklasse 2 eineräumliche Trennung von belas-teten und unbelasteten Berei-chen (Schwarz/Weiß-Trennung)vor sehen, in Gefährdungs -klasse 3 ist zusätzlich eine Personenschleuse erforderlich,

− ab Gefährdungsklasse 2 technische Lüftungsmaßnah-men vorsehen (Unterdruck miteinem mindestens 8-fachenLuftwechsel pro Stunde),

− Reinigung der Arbeitsbereichemit Industriestaubsaugern derStaubklasse H, glatte Ober -flächen feucht abwischen.

� Persönliche Schutzausrüstungverwenden:− bei Feuchtarbeit: flüssigkeits-

dichte Schutzhandschuhe, − bei Arbeiten über Kopf, Spritz-

wasser- oder hoher Staubent-wicklung: Augen-/Gesichts-schutz,

− ab Gefährdungsklasse 1:staubdichteChemikalienschutz anzüge, (ugs. Einweganzüge)

− bei Tätigkeiten der Gefähr-dungsklassen 1 und 2: Atemschutz mit P2-Filter,

− bei Tätigkeiten derGefährdungs klasse 3: gebläse -unterstützte Vollmasken mitP3-Filter.

Schwach

z.B. Tapete nach Anfeuchten entfernen

Mittel

z.B. Putzfräse mit Absaugung

Dauer der Tätigkeit

< 2 Stunden > 2 Stunden

Gefährdungs-klasse 1

Gefährdungs-klasse 2

Gefährdungs-klasse 3

Stark

z.B. Abstemmen

Zu erwartende Sporen- und Staubkonzentration bei den Tätigkeiten

� Tragezeitbegrenzungen fürpersönliche Schutzausrüstungbeachten.� Betriebsanweisung erstellenund die Beschäftigten unter -weisen.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

Ermittlung der Gefährdungsklasse

Ohne besondere Gefährdung

104103

Schimmelpilze bei der

Gebäudesanierung

Gefährdungen

� Bei Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Umbau -arbeiten an Gebäuden, könnendie Beschäftigten in Kontakt zuBiostoffen, z.B. Schimmelpilzen,Bakterien oder Fäkalkeimen,kommen. � Schimmelpilze können sensi-bilisierend auf die Atemwegewirken und in Folge allergischeReaktionen auslösen.� Schimmelpilze können imRahmen ihres Stoffwechsels toxische Stoffe (Mykotoxine) bilden. Mykotoxine können sichin den Baustoffen anreichernund werden insbesondere beistaubintensiven Tätigkeiten (z.B. Abstemmen, Fräsen ohneAbsaugung) freigesetzt.

� Sensibilisierende und toxischeWirkungen werden sowohl vonvitalen als auch abgestorbenenSchimmelpilzen verursacht. � Das Infektionsrisiko durchSchimmelpilze ist bei der Gebäudesanierung von nach -rangiger Bedeutung.

Allgemeines

� Bei einem Schimmelpilzbefallkönnen auch weitere Biostoffewie z.B. Bakterien (Aktinomyze-ten) und Milben vorhanden sein,die ebenfalls allergische Reak-tionen verursachen können. � Bei Schimmelpilzwachstum infolge von z.B. Leckagen inSchmutzwasserleitungen odernach Hochwasserereignissensind auch Gefährdungen durchFäkalkeime (Infektionserreger)und Parasiten zu berücksichtigen.

� Eine Aufnahme der Stoffe inden Körper kann über die Atem-wege (Einatmen von Stäubenund Aerosolen), über die Hautoder Schleimhäute (z.B. überVerletzungen der Haut oder auf-geweichte Haut bei Feucht -arbeit) oder den Mund erfolgen.� Die Gefährdung ist abhängigvon der Staub- und Sporenexpo-sition, die bei den Tätigkeiten zuerwarten ist, sowie von der Dauer der Tätigkeit. Die Tätig-keitsdauer umfasst das Entfer-nen befallener Materialien unddie anschließende Reinigungdes Arbeitsbereiches. Über dieFaktoren Exposition und Dauerder Tätigkeit kann eine Gefähr-dungsklasse abgeleitet werden,aus der sich die erforderlichenSchutzmaßnahmen ergeben.

07/2017

C 323

Page 54: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: Biostoffverordnung Verordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorge TRBA 500 Grundlegende Maßnahmenbei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen DGUV Information 201-031 Gesund -heitsgefährdung durch Taubenkot

− Arbeitskleidung und persön-licher Schutzausrüstung vonder Privatkleidung getrenntaufbewahren,

− Pausenräume nicht mit ver-schmutzter Arbeitskleidung/persönlicher Schutzausrüs-tung betreten.

� Einsatz staubarmer Arbeits -verfahren:− Taubenkot nicht mit Besen,Bürsten oder Hochdruck -reinigern entfernen,

− Industriesauger der Staub -klasse H verwenden,

− wenn der Taubenkot durch Abschaben vom Untergrundgelöst werden muss, Materialzunächst befeuchten, um eineStaubfreisetzung zu unter -binden.

� Abfälle in dicht schließendenBehältern, z.B. Spannring -fässern, sammeln.� Bei erhöhter Exposition eineräumliche Trennung von belaste-ten und unbelasteten Bereichen(Schwarz/Weiß-Trennung) mitZutritt über Personenschleusevorsehen.� Persönliche Schutzausrüstungverwenden:− Grundausstattung: flüssig-keitsdichte Schutzhand -schuhe, abwaschbare Sicher-heitsstiefel, staubdichte Ein-wegschutzanzüge, Atemschutzmit Partikelfilter P2,

− bei Tätigkeiten mit Spritz -wasserbildung wasserdichteEinwegschutzkleidung und ge-bläseunterstützte Vollmaskenverwenden,

− bei erhöhter Exposition ge -bläseunterstütze Vollmaskemit P3-Filter einsetzen,

− Tragezeitbegrenzungen fürpersönliche Schutzausrüstungbeachten,

− Betriebsanweisung erstellenund die Beschäftigten unter-weisen.

Arbeitsmedizinische

Vorsorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt.

106105

Verunreinigung durch TaubenC 324

Gefährdungen

� In Taubenkot sind Mikroorga-nismen (Bakterien, Pilze) ent -halten, die Infektionserkrankun-gen und Allergien verursachenkönnen. � Krankheitserreger könnenauch am Gefieder anhaften undbeim Aufflattern der Tiere in dieLuft gelangen. � Durch Parasiten, z.B. Tauben -zecken oder Taubenmilben, können allergische Reaktionenverursacht werden. � Von Taubenkot geht darüberhinaus eine reizende bzw. ätzende Wirkung auf Haut undSchleim häute aus.

Allgemeines

� In Dachböden, leer stehendenGebäuden, an Fassaden, Brückenund Industrieanlagen befindensich häufig Aufenthaltsorte undNistplätze von Tauben, die mitTaubenkot, Federn und Parasitenverunreinigt sind. � Bei Reinigungs- oder Wartungs-arbeiten in diesen Bereichenkönnen die Beschäftigten gegen-über krankheitserregendenMikroorganismen (Biostoffen)exponiert sein. Eine erhöhte Ge-fährdung besteht insbesonderebei Tätigkeiten, die zu einer Frei-setzung von Stäuben und Aero-solen führen. � Werden Arbeiten in Bereichendurchgeführt, die mit Taubenkotverunreinigt sind, bei denen dieBeschäftigten damit aber nicht in Kontakt kommen (z.B. bei Be -gehungen), sind allgemeine Hy-gienemaßnahmen ausreichend.

� Werden Tätigkeiten in Arbeits-bereichen durchgeführt, die starkmit Taubenkot kontaminiert sindund bei denen Kontakt zu demMaterial besteht, müssen dieBereiche vor Beginn der Tätig -keiten mit geeigneten Methodengereinigt und danach ggf. desin-fiziert werden. � Eine Aufnahme der Biostoffe inden Körper kann über die Atem-wege (Einatmen von Stäubenund Aerosolen), über die Hautoder Schleimhäute (z.B. überVerletzungen der Haut oder auf-geweichte Haut bei Feucht -arbeit) oder den Mund erfolgen.

Schutzmaßnahmen

� Allgemeine Hygienemaß -nahmen umsetzen:− Waschgelegenheit, Umkleide-und Aufenthaltsmöglichkeitenzur Verfügung stellen,

07/2015

Page 55: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

108107

DacharbeitenDachlatten als Arbeitsplatz C 344

Querschnitt * in mm

30 x 5040 x 60

max. Stützweitein cm

80100

FarblicheKennzeich-nung

rotrot

Visuelle Sortier -klasse nachDIN 4074-1

S10 TS / S 10S10 TS / S 10

Festigkeits-klasse nachEN 338:2016

C 27 MC 24 M

1 Regelquerschnitte für tragende Dachlatten ohne weiterenrechnerischen Nachweis aus Nadelholz

* Abweichungen von den Nennquerschnitten dürfen nach DIN EN 336:2013-12 höchstens -1 /+3 mm betragen (bezogen auf u = 20 % Holzfeuchte)

** Die Sortierklassen dürfen nicht den Festigkeitsklassen zugeordnet werden – jede ist aufGrund der unterschiedlichen Bewertungskriterien gesondert zu betrachten!

Weitere Informationen: ArbeitsstättenverordnungBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDGUV Information 201-054 Dach-,Zimmerer- und HolzbauarbeitenDIN 4074-1DIN EN 14081-1DIN EN 338

Gefährdungen

� Bei falscher Dimensionierungund/oder unzureichender Qualität von Dachlatten können diese beim Begehen brechenund es kann zum Absturzunfallkommen.

Allgemeines

� Werden gelattete Dachflächenals Arbeitsplätze verwendet,müssen die Dachlatten den Qualitäts- bzw. Festigkeits -kriterien entsprechen (s. Tab. 1).� Für Arbeiten auf Flächen mitmehr als 45° Neigung besondereArbeitsplätze schaffen.� Besondere Arbeitsplätze können hierbei auch gelatteteDachflächen sein.

Schutzmaßnahmen

Bestellung

� Bei der Bestellung von Dach-latten die genaue Bezeichnungbeachten, z.B.: Dachlatte, DIN 4074-1, S10 – Fi/Ta, 40 x 60oder Dachlatte, DIN EN 338, Festigkeitsklasse C 24M Fi/Ta,40 x 60.

Kennzeichnung

� Dachlatten entsprechend derQualitäts- bzw. Festigkeits -kriterien sind an den Stirnseitenrot eingefärbt.

Einbau der Dachlatten

� Bei der Befestigung der Dach-latten auf den Sparren Mindest-nagelabstände einhalten.

� Dachlatten, die beim Einbaubeschädigt wurden, z.B. Auf -reißen der Stirnseiten, aus bauen.� Dachlatten können ohne rechnerischen Nachweis in Ab-hängigkeit von der Stützweitenach Tab. 1 einbaut werden.� Die Befestigung der Dachlat-ten kann nach handwerklichenRegeln ausgeführt werden. Beider Verwendung von Nägeln ergibt sich eine Mindestsparren-breite von 70 mm.� Wird die Mindestsparrenbreiteunterschritten, kann durch ent-sprechend breite Konterlatten,die auf den Sparren aufgebrachtwerden, die erforderliche Breiteerreicht werden.� Werden Sparrenabstände über1 Meter geplant, müssen Dach-latten für den Querschnitt unddas Verbindungsmittel rech -nerisch nachgewiesen werden.

Prüfungen

� Dachlatten auf vorhandeneFarbkennzeichnung überprüfen.� Bei visuell sortierten Dach -latten vor dem Einbau Dach -latten mit groben Holzfehlern(Äste, Holzrisse, Baumkanten)aussortieren oder Holzfehlerausschneiden.� Mitarbeiter bezüglich der Qualitätsprüfung auf der Bau -stelle entsprechend schulen undunterweisen.

07/2017

od

er

**

Page 56: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: ArbeitsstättenverordnungBetriebssicherheitsverordnungBGV A1 / DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenTRBS 2121 Gefährdung von Personendurch Absturz – Allgemeine AnforderungenDGUV Information 201-054 Dach-, Zimmerer- und Holzbauarbeiten

Seitenschutz

� Arbeitsplätze und Verkehrs -wege, die auf Flächen ≤ 22,5°Neigung liegen, durch Seiten-schutz gegen ein Abstürzen vonPersonen sichern.

Zusätzliche Hinweise für

Persönliche Schutzausrüstung

gegen Absturz (PSAgA)

� Grundsätzlich darf PSA gegenAbsturz bei Dacharbeiten nichtverwendet werden.� In Ausnahmefällen PSAgA verwenden, wenn geeignete Anschlageinrichtungen vorhan-den sind und kurzzeitige Dach -arbeiten ausgeführt werden.� Maßnahmen zur Rettung fest-legen.� Der Vorgesetzte hat geeigneteAnschlageinrichtungen festzu -legen und dafür zu sorgen, dassdie PSA gegen Absturz verwen-det wird.� Beschäftigte mit praktischenÜbungen in die Verwendung vonPSA gegen Absturz unterweisen.

Tabelle 1

Ort/Art der Tätigkeit

A Aufrichten von DachstühlenB DachlattenC SchalungD DachdeckungE DachabdichtungF MetallflächeG Dachrinnenmontage, OrtgangbekleidungH DachrinnenreinigungI Abbrucharbeiten

Tabelle 2

* bei Dachdeckungsprodukten ausnicht durchsturz sicheren Bau -teilen, wie z.B. Faserzement-Well-platten, alte Dacheindeckungenoder Dachlatten, die nicht den Anforderungen der Tabelle 2 ent-sprechen.

** bei rauen Oberflächen und Dach-deckungen, die eine ausreichendeStandsicherheit gewährleisten,darf auf einen besonderen Arbeits -platz verzichtet werden.

1. kein besonderer Arbeitsplatz erforderlich.2. Dachdecker-Auflegeleiter (bis maximal 75°)3. Dachdeckerstühle4. Gerüste5. Fahrbare Hubarbeitsbühnen6. Anlegeleitern7. Hochziehbare Personenaufnahmemittel8. Standlatten mit Abmessungen nach Tabelle 2 oder Stand öffnung

in der Schalung.9. Fahrgerüste

I II III IVArbeitsplätze bei Dachneigungen von

≤22,5° >22,5°≤45° >45°≤60° >60°

1/4/5/9 1/4/5/9 4/5/9 4/5/91 1 1/4 1/41 1/2/8/** 2/3/8 2/4/51 2/3/8/** 2/3 2/4/51 2/3/4/** 2/3/4 2/4/51 2/3/4 2/3/4 2/4/54/5/9 4/5/9 4/5/9 4/5/91 4/5/9/6 4/5/9/6 4/5/9/61 2/3/* 2/3/* 2/4/5

Querschnitt * in mm

30 x 5040 x 60

max. Stützweitein cm

80100

FarblicheKennzeich-nung

rotrot

Visuelle Sortier -klasse nachDIN 4074-1

S10 TS / S 10S10 TS / S 10

Festigkeits-klasse nachEN 338:2016

C 27 MC 24 M

Regelquerschnitte für tragende Dachlatten ohne weiteren rechnerischen Nachweis aus Nadelholz

* Abweichungen von den Nennquerschnitten dürfen nach DIN EN 336:2013-12 höchstens -1 /+3 mm betragen (bezogen auf u = 20 % Holzfeuchte)

** Die Sortierklassen dürfen nicht den Festigkeitsklassen zugeordnet werden – jede ist auf Grund der unterschiedlichen Bewertungskriterien gesondert zubetrachten!

od

er

**

110109

DacharbeitenArbeitsplätze und Absturzsicherungen C 345

Gefährdungen

� Mängel bei der Einrichtungund Beschaffenheit von Arbeits-plätzen bei Dacharbeiten könnenSturz- oder Absturzunfälle zurFolge haben.

Allgemeines

� Für Dacharbeiten müssen Arbeitsplätze so eingerichtetund beschaffen sein (Tabelle 1),dass sie entsprechend– der Art der baulichen Anlage,

z.B. nicht begehbare Bauteile,(u.a. Lichtkuppeln, Lichtbän-der, Glasdächer, Faserzement-Wellplatten), Schächte, elek -trische Anlagen (u.a. Freilei-tungen, Sendeanlagen), Dach-überstände, Dachgauben, Höhe der Attika,

– den wechselnden Bauzustän-den, z.B. Abstimmung mit anderen Gewerken, Baufort-schritt,

– den Witterungsverhältnissen,z.B. Regen, Wind, Raureif,Schnee sowie Vereisung und

– den jeweils auszuführendenArbeiten, z.B. Verlegung derUnterdeckung, Einlatten, Ver -legung der Dacheindeckung,

ein sicheres Arbeiten gewähr-leisten.

Schutzmaßnahmen

Absturz sicherungen

� Arbeitsplätze und Verkehrs -wege so einrichten, dass die Gefährdung durch Absturz vonBeschäftigten so weit als mög-lich vermieden wird. Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmenist die Rangfolge Seitenschutzvor Auffangeinrichtungen vorPSA gegen Absturz einzuhalten.

07/2017

Page 57: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: ArbeitsstättenverordnungBetriebssicherheitsverordnungBGV A1 /DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDGUV Information 201-054 Dach-,Zimmerer- und HolzbauarbeitenDIN 4426

� Absperrungen z.B. durch Geländer, Ketten oder Seile erstellen.� Trassierbänder (Flatterleinen)nicht als Absperrmittel ver -wenden.

Zusätzliche Hinweise

zu Lichtkuppeln

� Eingebaute Lichtkuppeln undLichtbänder gelten im All - gemeinen als nicht durchsturz -sicher und sind z.B. durch folgende Maßnahmen zu sichern:− Seitenschutz, − Schutzabdeckungen , − Schutznetze , − Absperrungen, − durchsturzsichere Unter -

bauten (DIN 4426) , – Verwendung von PSAgA. � Als durchsturzsicher geltenBauteile, wenn die Tragfähigkeitnachgewiesen worden ist.� Verkehrswege, die an Licht-kuppeln und Lichtbändern vor-beiführen und die nicht gegenAbsturz, Hineinfallen oder Hin-eintreten gesichert sind, im Abstand von mindestens 2 mfest absperren.� Absperrungen z.B. durch Geländer, Ketten oder Seile erstellen.� Trassierbänder (Flatterleinen)nicht als Absperrmittel ver -wenden.� Mit dem DGUV Test-Zeichenund dem Zusatz „Durchsturz -sicher“ gekennzeichnete Bau -teile gelten als durchsturzsicher.

1

2

4

3

3

4

4

Durchsturzsicher

112111

Dacharbeiten Öffnungen und Lichtkuppeln C 346

Gefährdungen

� Nicht gesicherte Öffnungenoder nicht durchsturzsichereLichtkuppeln können zu Absturz -unfällen führen.

Allgemeines

� An Öffnungen in Decken undDachflächen müssen Einrichtun-gen vorhanden sein, die ein Abstürzen, Hineinfallen oderHineintreten von Beschäftigtenverhindern.Als Öffnungen gelten:− Öffnungen/Aussparungen

mit einer Fläche von ≤ 9 m2

oder− geradlinig begrenzte

Öffnungen, bei denen eineKante ≤ 3 m lang ist.

� Kanten größerer Öffnungengelten als Absturzkanten undmüssen durch Absturzsiche -rungen gesichert werden.

Schutzmaßnahmen

� Ein Abstürzen, Hineinfallenoder Hineintreten verhinderndurch:− dreiteiligen Seitenschutz oder − unverschiebliche und trag -

fähige Abdeckung der Öffnung.

� Abdeckungen mit Brettern undBohlen müssen mindestensder Sortierklasse S10 oder MS10nach DIN 4074-1 entsprechen.� Die Stützweiten für Abdeckun-gen aus Holz für Belastungen bis2,0 kN/m2 können der Tabelle 1entnommen werden.

2

2

� Ein Abstürzen, Hineinfallen bei Dachöffnungen verhinderndurch den Einbau von z.B.− ausreichend tragfähigen

Stäben im Abstand von höchstens 15 cm oder

− Gittern im Raster von höchstens 15 cm x 15 cm oder

− Schutznetzen . � Gelattete Dachflächen fürDachziegel oder Dachsteine gelten als geschlossene Flächen,wenn der lichte Abstand derDachlatten nicht mehr als 0,40 mbeträgt und die Dachneigunggrößer als 22,5° ist.� Das Herstellen von und Arbeiten an Öffnungen ist nurunter absturzsichernden Maß-nahmen durchzuführen.

Zusätzliche Hinweise zu

Absperrungen an Öffnungen

� Verkehrswege, die an Öffnun-gen vorbeiführen und die nichtgegen Absturz, Hineinfallen oderHineintreten gesichert sind, imAbstand von mindestens 2 mfest absperren.

1

3

07/2017

Brett- oder Bohlenbreitecm

2024 und 28

Brett- oder Bohlendickecm

3,0 3,5 4,0 4,5 5,01,25 1,50 1,75 2,25 2,501,25 1,75 2,25 2,50 2,75

1 Zulässige Stützweiten in m

1 2

Page 58: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungDGUV Vorschrift 38 BauarbeitenDGUV Vorschrift 52 KraneDGUV Regel 100-500 Betreiben vonArbeitsmittelnDGUV Regel 101-005 HochziehbarePersonenaufnahmemittelDGUV Regel 112-198 Benutzung vonpersönlichen Schutzausrüstungengegen AbsturzDGUV Information 201-058 Einsatz vonSchutznetzen (Sicherheitsnetzen)DGUV Information 208-016Handlungsanleitung für den Umgangmit Leitern und Tritten

� Großflächige bzw. lange Holz-bauteile mit Leitseilen führen.� Holzbauteile vor dem Lösender Lastaufnahmemittel so sichern, dass sie nicht umkip-pen, abstürzen oder sonst ihreLage verändern können.� Während der Montagearbeitenwechselnde Stabilitätsbedin-gungen berücksichtigen.� Nicht an übereinander liegen-den Stellen gleichzeitig arbeiten.� Gefahrbereiche unterhalb derMontagestelle absperren undkennzeichnen.� Werkzeuge und Kleinmaterialin Behältern mitführen.

Zusätzliche Hinweise für

Arbeitsplätze und Verkehrs-

wege

� Zusammenfügen und Befesti-gen der Holzbauteile von siche-ren Standplätzen ausführen, z.B. von Arbeitskörben, Hubar-beitsbühnen , mechanischenLeitern.� Absturzsicherungen vorsehen.� PSA gegen Absturz nur verwen-den, wenn Absturzsicherungen(Seitenschutz) aus arbeitstech-nischen Gründen nicht möglichund Auffangeinrichtungen (Fang-gerüste, Dachfanggerüste, Auf-fangnetze) unzweckmäßig sind.� PSA gegen Absturz nur angeeigneten Anschlageinrich -tungen befestigen. Anschlag-möglichkeiten an Teilen bau-licher Anlagen können zur Befestigung genutzt werden,wenn deren Tragkraft für einePerson nach den technischenBaubestimmungen von 9 kN ein-schließlich den für die Rettunganzusetzenden Lasten nach -gewiesen ist. � Der Vorgesetzte hat die An-schlageinrichtungen festzulegenund dafür zu sorgen, dass die PSAgegen Absturz benutzt werden.

2

1

� Bei kurzzeitigen Tätigkeiten(Festlegen der Bauteile, Lösender Anschlagmittel) müssen ein-gebaute Bauteile, die als Zugangbenutzt werden, mindestens 20 cm breit sein. Bei schmalerenBauteilen müssen entwederstraff gespannte Stahlseile oderHandläufe im Handbereich vor-handen sein, die ein sicheresFesthalten ermöglichen. Die Absturzsicherung ist unabhängigdavon vorzunehmen.� Straff gespannte Stahlseilezum Befestigen der Auffanggurtevor der Montage anbringen.

Arbeitsmedizinische

Vor sorge

� Arbeitsmedizinische Vorsorgenach Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung veranlassen (Pflicht-vorsorge) oder anbieten (Ange-botsvorsorge). Hierzu Beratungdurch den Betriebsarzt. � Bei Arbeiten mit Absturzgefahrwird eine spezielle arbeitsmedi-zinische Vorsorgeuntersuchungempfohlen.

114113

Montage von HolzbauteilenC 362

– Standsicherheit der Bauteilewährend der einzelnen Montagezustände,

– Reihenfolge der Montage, – Reichweite und Tragfähigkeit

der Hebezeuge, – Arbeitsplätze und Zugänge, – Sicherung der Beschäftigten

gegen Absturz, – Schutz vor herabfallenden

Gegenständen.

� Hebezeuge mit geringer Hub-und Senkgeschwindigkeit ver-wenden.� Sicherheitsabstände zu elek-trischen Freileitungen einhalten.� Holzbauteile vor dem Einbauauf Mängel überprüfen, die dieTragfähigkeit beeinträchtigenkönnen.� Nur an den vorgesehenen Anschlagpunkten anschlagen.

Gefährdungen

� Bei Montagearbeiten vonhochgelegenen Arbeitsplätzenaus, kann es durch fehlende Sicherungsmaßnahmen zu Absturz unfällen kommen. � Bei unsach gemäßer Montageoder Lagerung können Personendurch um stürzende oder kippen-de Teile verletzt werden.

Allgemeines

� Sorgfältige Planung und Organi -sation sind wichtige Vorausset-zungen für einen reibungslosenund sicheren Ablauf der Arbeiten.

Schutzmaßnahmen

Lagerung

� Bei Zwischenablagerung, Holz-bauteile kipp- und rutschsicherabsetzen.� Sicherheitsabstand zu beweg-lichen Teilen, z.B. zu Kranen,einhalten.

Lastaufnahmeeinrichtungen

� Nur auf das Holzbauteil abge-stimmte Lastaufnahmeeinrich-tungen verwenden. Die Trag -fähigkeit muss nachgewiesensein.

Montage

� An der Baustelle muss eineMontageanweisung vorliegen.Sie muss Angaben enthaltenüber:– Gewicht und Lagerung der

Teile, – Lage der Anschlagpunkte, – Anschlagen der Teile an

Hebezeuge, – einzuhaltende Transportlage, – erforderliche Hilfskonstruk -

tionen, z.B. Aussteifungen,Abspannungen,

07/2017

1

2

Page 59: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Weitere Informationen: BetriebssicherheitsverordnungBGV A1/DGUV Vorschrift 1 Grundsätzeder PräventionDGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagenund Betriebsmittel DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten

2

Sicherheitsabstand von elektrischen Freileitungen

1 m bis 1 kV Spannung

3 m bei 1 kV bis 110 kV Spannung

4 m bei 110 bis 220 kV Spannung

5 m bei 220 bis 380 kV Spannung

5 m bei unbekannter Spannungsgröße

3

116115

Arbeiten in der Nähe

elektrischer Freileitungen C 412

Gefährdungen

� Das Berühren spannungs -führender elektrischer Freileitun-gen kann tödliche Folgen haben.

Schutzmaßnahmen

� Auch bei normalerweiseschlecht leitenden Materialienkann bei Nässe ein Stromüber-schlag erfolgen, z.B. beim un-vorsichtigen Schwenken vonnassen und feuchten Dach -sparren bei deren Einbau.

Deshalb ist Folgendes zu be -achten:� In der Nähe Spannung führen-der elektrischer Freileitungennur arbeiten, wenn die Sicher-heitsabstände nicht unter -schritten werden .� Das Ausschwingen der Leitungs seile bei Wind bei derBemessung des Sicherheitsab-standes berücksichtigen.� Können die Sicherheitsabstän-de zu elektrischen Freileitungennicht eingehalten werden,

3

− muss deren spannungsfreierZustand hergestellt und für dieDauer der Arbeiten sicherge-stellt sein oder

− müssen die Spannung führenden Teile durch Ab -decken oder Abschranken

geschützt sein.Abdeckungen stellen allerdingsnur einen Schutz gegen zu -fälliges Berühren dar und er -setzen keine Betriebsisolierung.� Dreh-, Höhen- oder Ausleger-begrenzungen an Maschinenvornehmen, wenn Gefahr be-steht, die Freileitung mit Maschi-nen oder Geräten zu berühren.� Vorgenannte Sicherheitsmaß-nahmen immer in Abstimmungmit dem Betreiber der Leitungen(z.B. Elektroversorgungsunter-nehmen, Deutsche Bahn) fest -legen und durchführen.� Bei Arbeiten mit− Maschinen, z.B. Kranen,

Baggern, Betonpumpen, Bauaufzügen, mechanischenLeitern,

− sperrigen Lasten an Hebe -zeugen, z.B. Bewehrungs -eisen, Schalungselementen,Fertigteilen,

− Einbauteilen, z.B. Stahl -pfetten, Profilblechen

ist die Gefahr der unzulässigenAnnäherung an Spannung führende Freileitungen be-sonders zu beobachten.� Vor Beginn der Arbeiten sinddie Beschäftigten einzuweisenund über die Gefahren zu infor-mieren.

2

1

07/2017

1

Page 60: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

118

CHECKLISTE – Prüfung mit Aufbau- und Verwendungsanleitung

Prüfumfang in Ordnung nicht

ja nein nötig

Aufbau- und Verwendungs- war für die Gerüstprüfung vor Ort vorhandenanleitung (AuV)

Gerüstbauteile augenscheinlich unbeschädigt

Fahrwerk Feststellbremse an allen 4 Fahrrollen

Rahmenfahrbalken entsprechend Standhöhe(= oberste Belagfläche) nach AuV

Seitenschutzteile zur Aussteifung (entsprechend Standhöhe nach AuV)

Ballastierung (entsprechend Standhöhe nach AuV)

Ausleger zur Verbreiterung der Standfläche(entsprechend Standhöhe nach AuV)

Belagteile ohne Durchstieg eingebaut(entsprechend Standhöhe nach AuV)

Diagonalen eingebaut

Zwischenlage Belagteil mit Durchstieg eingebaut

Belagfläche vollständig mit Belagteilen ausgelegt

Seitenschutz (mind. Geländer- und Zwischenholm)

Diagonalen eingebaut

Aufstieg innerhalb des Gerüstes

Typ A Treppe Typ B Stufenleiter

Typ C Schrägleiter Typ D vertikale Leiter

oberste Belagteil mit Durchstieg eingebautBelagfläche Belagfläche vollständig mit Belagteilen ausgelegt(Standhöhe)

Seitenschutz dreiteilig, Geländerholm 1 m über Gerüstbelag

Sonder- Übereinstimmung mit AuV/Typenstatikaufbauten

Bemerkungen/Hinweise:

Kennzeichnung am Gerüst nur anbringen, wenn keine Mängel vorhanden sind.

117

Prüfprotokoll für fahrbare Arbeitsbühnen/fahrbare Gerüste

Gerüstersteller/in (ggf. Stempel) Baustelle:

Zur Prüfung befähigte Person: (Name):

Fahrbare Arbeitsbühne (nach DIN EN 1004)

Fahrbares Gerüst (nach DIN 4420-3)

Gerüstgruppe

2 (1,5 kN/m2) 3 (2,0 kN/m2) 4 (3,0 kN/m2) (kN/m2)

Höchstzulässige Standhöhe gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitungaußerhalb von Gebäuden innerhalb von Gebäuden

m m

Verwendungsbeschränkungen:

Warnhinweise:

Gerüst arbeitstäglich und nach jedem Ortswechsel auf Betriebssicherheit kontrollieren!

Gerüst durch „zur Prüfung befähigte Person“ des/der Gerüsterstellers/in geprüft

Datum Name / Unterschrift

Prüfprotokoll für fahrbare

Arbeitsbühnen/fahrbare Gerüste F 707

07/2017

Min. 2

Max.1 %

Max.3 %

Max.12m/s

Max.4m

4

m

2m

2m

2m

Page 61: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

120

Notizen

119

Notizen

Page 62: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

In dieser Reihe sind

folgende Merkhefte erschienen:

Hier erhalten Sie weitere Informationen

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, BerlinPrävention

Präventions-Hotline der BG BAU: 0800 80 20 100 (gebührenfrei)

[email protected]

Fachliche Ansprechpartner für Ihren Betrieb vor Ort

finden Sie im Internet unter

www.bgbau.de – Ansprechpartner/Adressen – Prävention

Arbeitssicherheit und

Gesundheitsschutz für

alle Gewerke

Abruf-Nr. 401

Abbruch und Rückbau

Abruf-Nr. 402

Betonerhaltungs-,

Bautenschutz- und

Abdichtungsarbeiten

Abruf-Nr. 403

Arbeiten auf Dächern

Abruf-Nr. 404

Feuerfestbau

Abruf-Nr. 405

Gebäudereiniger

Abruf-Nr. 406

Gebäudetechnik

(Heizung, Lüftung, Sanitär)

Abruf-Nr. 407

Gerüstbau

Abruf-Nr. 408

Glaser und Fensterbau

Abruf-Nr. 409

Arbeiten im Bereich

von Gleisen

Abruf-Nr. 410

Hochbau

Abruf-Nr. 411

Maler und Lackierer

Abruf-Nr. 412

Steinmetze

Abruf-Nr. 413

Tief- und Straßenbau

Abruf-Nr. 414

Trockenbauer,

Verputzer, Stuckateure

Abruf-Nr. 415

Turm- und

Schornsteinbauarbeiten

Abruf-Nr. 416

Wand- und

Bodenbelagarbeiten

Abruf-Nr. 417

Zimmerer

Abruf-Nr. 418

121

Page 63: 418 Zimmerer Baustein-Merkheft 2017 RZ screen · G. Grundlagen der BG informiert über Aufgaben und Organisation der BG BAU. ... Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes

Berufsgenossenschaft

der Bauwirtschaft

Hildegardstraße 29/30

10715 Berlin

www.bgbau.de


Recommended