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3. Mitgliederversammlung des KiTa-Elternbeirates Potsdam · TOP 1: Struktur des KiTa-Elternbeirates...

Date post: 16-Aug-2019
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3. Mitgliederversammlung des KiTa-Elternbeirates Potsdam 20.06.2018 Treffpunkt Freizeit, Potsdam 1
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3. Mitgliederversammlung des

KiTa-Elternbeirates Potsdam

20.06.2018

Treffpunkt Freizeit, Potsdam

1

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Tagesordnung

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TOP 1: Begrüßung und Vorstellung des KiTa-

Elternbeirates Potsdam

TOP 2: Mitwirkungsmöglichkeiten für Eltern

TOP 3: Aktuelles aus dem Landes-KiTa-Elternbeirat

TOP 4: Elternbeiträge in Potsdam

TOP 5: Feedback & Sonstiges

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TOP 1: Gesetzliche Grundlage § 6a KitaG

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(1) …Die Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen,

können aus ihrer Mitte für ihre Einrichtung eine Vertretung in

den örtlichen Elternbeirat […] wählen. Die örtlichen Elternbeiräte

können aus ihrer Mitte […] je einen Vertreter als Mitglied des

Landeselternbeirats wählen. Die Mitgliedschaft im örtlichen

Elternbeirat oder im Landeselternbeirat endet spätestens, wenn das

eigene Kind die Einrichtung verlässt.

(2) Die Beiräte nach Absatz 1 sollen von den örtlichen oder vom

überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in allen

wesentlichen, die Kindertagesbetreuung betreffenden

Fragen gehört werden. […]

(3) Bei Abstimmungen im örtlichen Elternbeirat hat jede

Elternvertretung einer Einrichtung eine Stimme und im

Landeselternbeirat hat jeder örtliche Elternbeirat eine Stimme.

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TOP 1: Struktur des KiTa-Elternbeirates

Potsdam*

KiTa-Elternbeirat Potsdam(= Mitgliederversammlung: aktuell 75 Elternvertreter, kein Vertreter Tagespflege)

Grundlagen: KitaG des Landes Brandenburg, Geschäftsordnung vom 20.06.2017

Vorstand(7 Mitglieder)

max. 121 VertreterInnen

aus allen Kitas/

Horteinrichtungen in

Potsdam

max. 2 VertreterInnen aus

der Tagespflege in Potsdam

* Stand: 20.06.20184

LEBK(1 Vertreter)

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TOP 1: Was sind die Aufgaben des

Elternvertreters im KiTa-Elternbeirat?

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Eltern der Einrichtung regelmäßig über die Arbeit

des KiTa-Elternbeirates informieren

Weiterleitung der E-Mails bzw. Newsletter (Datenschutz) oder

alternativ Aushänge

Sofern relevant, Themen im Kita-Ausschuss besprechen

Stimmrecht und Teilnahme an der zweimal im Jahr

stattfindenden Mitgliederversammlung

Interessen der Eltern der jeweiligen Einrichtung

vertreten (Themen, die nicht im Kita-Ausschuss geklärt

werden können) und Ansprechpartner des Vorstands sein

In einer der Arbeitsgruppen engagieren, falls gewünscht

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TOP 1: Mitglieder des Vorstands

Andreas Meyer (Montessori-Kinderhaus Drewitz, Träger: IB

Berlin-Brandenburg gGmbH) –Vorsitzender des Vorstands

Alexander Stache (Kita Spatzenhaus, Träger: AWO Kinder-

und Jugendhilfe Potsdam gGmbH)

Christian Gottschling (Kita Clara Zetkin, Träger: EJF - gAG)

Dirk Kaesler (Kinderhaus Fridolin, Träger: FidL - Frauen in

der Lebensmitte e.V.)

Wiebke Kahl (Oberlin-Kindertagesstätte Babelsberg,

Träger: Verein Oberlinhaus) – stellvertr. Vorsitzende des

Vorstands, Landesvertreterin

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TOP 1: Neuwahl des KiTa-Elternbeirates

Potsdam 2018

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1. Neuwahl des jeweiligen Vertreters der Einrichtung zu

Beginn des Kitajahres 2018/2019

2. Gewählte Elternvertreter werden dem Vorstand bekannt

gegeben durch Kita-Leitung

3. Alle gewählten Elternvertreter werden zur

Mitgliederversammlung im Oktober/November 2018

eingeladen

4. Neuwahl des gesamtes Vorstands aus der Mitte der

Elternvertreter für die nächsten 2 Jahre

5. Alter Vorstand wird eine geregelte Übernahme und

Einarbeitung sicherstellen

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TOP 2: Mitwirkungsmöglichkeiten für Eltern

…im Kita-Auschuss

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Gruppenebene: Elternversammlungen und jeweiliger Elternvertreter

Kita-Auschuss (KA) besteht zu drei gleichen Teilen aus Träger-, und gewählten Mitarbeiter und Elternvertretern.

Sinnvoll ist es, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben

KA

beschließt ausdrücklich die pädagogische Konzeption der Einrichtung und

berät den Träger zu den täglichen Öffnungszeiten und den Schließzeiten der Einrichtung

Neue Empfehlung zum Kita-Ausschuss verabschiedet

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TOP 2: Mitwirkungsmöglichkeiten für Eltern

…im KiTa-Elternbeirat Potsdam

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KiTa-Elternbeirat ist vom Jugendamt in allen wesentlichen

die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen

anzuhören

Beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss

Austausch mit Trägervertretern (AG nach §78 SGB)

Gast: Sabine Frenkler, Geschäftsführerin der AWO

Kinder und Jugendhilfe Potsdam gGmbH und Vertreterin

der AG nach §78 SGB

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TOP 3: Aktuelles aus dem Landes-KiTa-

Elternbeirat

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Landeselternbeirat für

Kindertagesbetreuung (LEBK)

im Land Brandenburg hat sich

gegründet

Mitglieder sind

Elternvertreter aus den

Landkreisen OHV, LDS, LOS,

TF, PM, BAR, MOL, BRB, FFO,

CB und P

Vorstandsmitglieder des LEBK: S. Kunhart

(BRB), D. Klaus (LOS), D. Fischbach

(OHV), Chr. Hochwald (FF), I. Kühnel

(LDS)

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TOP 3: Aktuelles aus dem Landes-KiTa-

Elternbeirat

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TOP 3: Aktion zu Finanzierung der 3.

Betreuungsstufe vor dem Landtag

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TOP 4: Beitragsfreies letztes Kita-Jahr

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Ab dem 01.08.2018 wird

das beitragsfreie letzte

Kita-Jahr in Brandenburg

eingeführt.

Kein Antrag erforderlich,

Einzugsermächtigungen

erlöschen automatisch,

Daueraufträge ggf. löschen

Eltern-Flyer des MBJS zu

möglichen Fragen

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TOP 4: Elternbeiträge in Potsdam – Was

bisher geschah

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Akteneinsicht

JHA

MBJS

Städtische AG Elternbeiträge

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TOP 4: Städtische AG Elternbeiträge

Zwei Anwaltskanzleien (Träger/LHP) sollten eine

rechtskonforme Lösung zur Erhebung von zukünftigen

Elternbeiträgen erarbeiten.

Normenkontrollverfahren und laufende

Gerichtsverfahren zwischen Trägern/LHP wurden als

Hindernis wahrgenommen

Sehr kontroverse Diskussionen zwischen Stadt, Trägern

und Eltern

Verwaltung legte eine „Empfehlung zur

Elternbeitragsordnung“ vor: kein Ergebnis der städtischen

AG

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TOP 4: Bericht der AG Elternbeiträge

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Platzkostenkalkulation aller

Einrichtungen

Empfehlung zur Elternbeitragsordnung

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TOP 4: Diskussionspunkte

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Kostenbasis: nur die eigenen Kosten des freien Kita-Trägers, keine (fiktive) Durchschnittsberechnung

aller Kitas

Kosten für Gebäude und Grundstücke (§ 16

Abs. 3 Satz 1 KitaG)

Kosten für die Mittagsverpflegung

Existenzminimum nach § 90 Abs. 3 SGB VIII

Lineare

Einkommensstaffel

Bereinigtes Bruttoeinkommen (positive Einkünfte – 25%, Beamte -

15%)

Diverse

Stellungsnahmen

des Vorstands

xx

x

x

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TOP 4: Neues Kita-Gesetz zum 01.08.2018

und OVG-Urteil Schönefeld

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Novelle des Kita-Gesetzes zum 01.08.2018

LHP darf keine eigene Satzung erlassen

Mindestens „institutionelle Förderung“ des Jugendamtes ist

abzuziehen

Kosten für Gebäude und Grundstücke sind nicht zwingend

abzuziehen.

„Es liegt aber nahe, auch diese Leistungen in Abzug zu bringen“

„Es liegt in der kommunalpolitischen Verantwortung“

OVG-Urteil 15.05.2018

Kommunaler Träger (Gemeinde Schönefeld) betroffen

Gericht: „§16 Abs. 3 Kita Gesetz enthält für die

Gebührenkalkulation und die Parameter, die dabei einfließen

dürfen, keinerlei Vorgaben.“

Aus Sicht des freien Trägers sind Kosten jedoch erstattet

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TOP 4: Rückerstattung Elternbeiträge

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Teile der SPD und CDU stellen Rückerstattung grundsätzlich in

Frage

Wurden Fehler gemacht?

Und besteht überhaupt ein Rechtsanspruch, aufgrund dessen die

Stadt zurück zahlen muss?

Vorstand hat sich zum wiederholten Male an das MBJS als

Rechtsaufsicht gewendet

Vorschlag zur Rückerstattung durch die Verwaltung: neue

Gebührentabelle zu nutzen und Einkommensstaffel auf 92.0000 Euro

zu senken

Damit würden Eltern deutlich weniger erstattet bekommen

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TOP 4: Rückerstattung Elternbeiträge

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Vorschlag des Vorstands: Alte Höchstsätze abzgl.

Personalkostenzuschüsse + lineare Staffelung + alte

Einkommensstaffel (149.000 €)

Als Zeitraum werden derzeit auch nur noch 2016-07/2018

diskutiert, das Jahr 2015 zu betrachten war zugesagt, die Verjährung

des Jahres 2014 ist trotz wiederholter Nachfragen nicht geklärt.

Krippe Kindergarten Hort

>6h <6h >6h <6h >4h <4h

Höchstsatz gemäß Kita-

Satzung vom 01.01.2016

476€ 584 € 293 347€ 222€ 267€

Höchstsatz abzüglich

Personalkostenzuschüss

e nach § 16 Abs. 2

KitaG*

234€ 248€ 196€ 207€ 160€ 178€

Differenz +242€ +336 +97€ +140€ +62€ +89€

Urteil zur

Geschwister-

kindermäßigung

*noch inkl. Kosten des Mittagessens, die nicht vom Essengeld der Eltern gedeckt sind

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TOP 4: Urteil zur

Geschwisterkindermäßigung

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Unterhalts-

berechtigte

Kinder*

Aktuelle Praxis

seit 01.01.2016

Urteil des LG

Potsdam

1 Kind 100% 100%

1. und 2. Kind 80% Elternbeitrag je Kind 60% Elternbeitrag je Kind

1., 2. und 3. Kind 60% Elternbeitrag je Kind 40% Elternbeitrag je Kind

*Jedes unterhaltsberechtigte Kind zählt, unabhängig davon ob es im Haushalt lebt oder

dem Alter des Kindes

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TOP 5: Feedback und Sonstiges

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