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27. Januar 2010Werner Waterkamp / Werner Koop RD Rheine/RD BocholtFolie 1/x Herzlich willkommen!

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Herzlich willkommen!

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Selbsthilfeförderung und die Neuregelungen ab 01.01.2010

27. Januar 2010Werner WaterkampWerner Koop

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Selbsthilfegruppen

Definition

Selbsthilfegruppen sind:

freiwillige Zusammenschlüsse von betroffenen Menschen auf örtlicher bzw. regionaler Ebene

deren Aktivitäten sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten und/oder psychischen Problemen richten,

von denen sie selbst oder Angehörige betroffen sind.

• gegenseitige Unterstützung und Erfahrungsaustausch• Arbeit ist nicht auf materielle Gewinnerzielung ausgerichtet• SHG werden nicht von professionellen Helfern (z.B. Ärzten,

Therapeuten) geleitet

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Selbsthilfegruppen

Ziele:

persönliche Lebensqualität verbessern

die Überwindung der mit vielen chronischen Krankheiten einhergehende Isolation bzw. gesellschaftliche Ausgrenzung

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Formen der Förderung

finanzielle Förderung Pauschalförderung Projektförderung

Sachmittelförderung personelle Unterstützung ideelle Förderung

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Pauschalförderung

Pauschale Förderung (Gemeinschaftsförderung)

finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit (Zuschüsse zu den „laufenden Kosten“)

regelmäßige Gruppentreffen (Raumkosten und Raummiete) Büroausstattung und Sachkosten

(PC, Drucker, Büromöbel, Porto und Telefon) Pflege des Internetauftritts / Homepage Kosten der Verbandsmedien / Flyer Schulungen und Fortbildungen, die auf die Befähigung zur Organisations- und

Verbandsarbeit abzielen (z. B. Rhetorik, PC-Schulungen, Weiterbildungen zum Vereinsrecht, kaufmännische Weiterbildungen)

Teilnahme an Gremiensitzungen (z. B. Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen) und regionalen Arbeitsgruppen

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Projektförderung

Projektbezogene Förderung (kassenindividuelle Förderung)

finanzielle Unterstützung von gezielten, zeitlich begrenzten

Vorhaben und Aktionen (z. B. Veranstaltungen, Aktionen, Tag der

offenen Tür) Faltblätter (anlassbezogen zum Projekt) Informationsmedien (anlassbezogen zum Projekt) Druckkosten (anlassbezogen zum Projekt)

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Umfang der Förderung

bedarfsbezogen und angemessen – Wirtschaftlichkeitsgebot

gesetzlich vorgegebener Finanzrahmen Gesamtvolumen: 0,57 Cent je Versicherten pro Jahr jährliche Anpassung entsprechend den Veränderungen der

Bezugsgröße nach § 18 SGB V

Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der

insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel, der Anzahl der

eingegangenen Anträge und des nachvollziehbaren Förderbedarfs.

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Selbsthilfeförderung ab 1. Januar 2010Förderstränge und Förderumfang

Pauschalförderung kassenartenindividuelle Projektförderung

Bundesebene / SHO Bund

Landesebene / SHO Land

örtliche Ebene/Selbsthilfegruppen

Selbsthilfekontaktstellen

Spitzenverbände der KK

Landesverbände der KK

Krankenkassen

Landesverbände der KK

nicht ausgegebene Mittel fließen im Folgejahr in die Gemeinschaftsförderung

(„Überlauftopf“)

Entscheidung jeder einzelnen Krankenkasse5,7

Cent

5,5Cent

7,4Cent

9,9Cent

je 28,5 Cent

57 Cent

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Fördermöglichkeiten vor Ort

Gemeinschaftsmittel

Ausschließlich pauschale Förderung

Kassenindividuelle Mittel für die Projektförderung

Zeitlich begrenzte Vorhaben (Veranstaltungen)

Kassenindividuelle Mittel für die gemeinsame Projektförderung

Die örtlichen Krankenkassen können gemeinsame Projekte fördern (z.B.

Selbsthilfetage)

Kassenindividuelle Mittel

Der Gemeinschaftstopf kann durch kassenindividuelle Mittel

aufgestockt werden. Freiwillige Entscheidung der Krankenkasse.

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Voraussetzungen für eine Förderung

Zielsetzung: Prävention oder Rehabilitation der Versicherten Interessenwahrnehmung durch Betroffene Gesundheitsbezogene Selbsthilfeaktivitäten stehen im Mittelpunkt der

Aktivitäten Offenheit für neue Mitglieder und öffentliche Bekanntmachung des Selbsthilfe

Neutrale Ausrichtung und Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von

wirtschaftlichen Interessen Herstellung von Transparenz über die Finanzsituation (auch

Einnahmequellen) und Mittelverwendung z. B. öffentliche Zuwendungen,

Spenden, Mitgliedsbeiträge, kostenlose Bereitstellung von Räumen oder

Faltblättern

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Ergänzende Fördervoraussetzungen

• Verlässliche / kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit

• Gruppengröße von mindestens sechs Mitgliedern

• Gründungstreffen und öffentliche Bekanntmachung

• Benennung eines nur für die Zwecke der SHG gesonderten Kontos

• Sicherstellung des Verfügungsberechtigten, dass die Fördermittel

nur für die Zwecke der Gruppe verwendet werden

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Ausschluss der Förderung

• Wohlfahrtsverbände, Sozialverbände etc.

• Freizeitaktivitäten (Ausflüge, Kino, Konzert- oder Theaterbesuche)

• Patientenschulungsmaßnahmen, Funktionstraining, Reha-Sport

• Soziotherapie

• Therapiegruppen (Psychotherapie, Ergotherapie etc.)

• Primärpräventive Maßnahmen (Präventionskurse)

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Änderungen ab 01.01.2010

Verbesserung der Transparenz in der Selbsthilfeförderung

Krankenkassen verständigen sich auf gemeinsame und einheitliche Förderhöhen benennen die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel veröffentlichen die an die SHG ausgeschütteten Mittel aus der

Pauschalförderung (summarisch mit Anzahl der geförderten Gruppen) machen außerdem die zusätzlichen Mittel aus der kassenindividuellen

Förderung bekannt und begründen die Ablehnung eines Förderantrages

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Änderungen ab 01.01.2010

Verbesserung der Transparenz in der Selbsthilfeförderung

Selbsthilfegruppen machen ihre Einnahmequellen transparent (z. B. Öffentliche

Zuwendungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge, kostenlose Bereitstellung

von Räumen oder Faltblättern)

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Regionalbudgets Regierungsbezirk Münster

Einwohner NRW: 17.896.763

Versichete GKV nach KM 6: 15.348.520

Budget NRW: 1.135.790,48 €

GKV-Faktor: 0,06346346

Förderbetrag je Vers.

0,074 €

Stand Mai 2009

Einwohner Budget Region / bereinigt

Bottrop 117.418 8.130,95 €

Gelsenkirchen 261.020 17.943,33 €

Münster 273.947 20.037,97 €

Borken 370.016 25.845,40 €

Coesfeld 220.401 15.868,31 €

Recklinghausen 634.672 44.229,18 €

Steinfurt 443.933 31.347,22 €

Warendorf 279.536 19.630,82 €

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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www.signal-iduna-ikk.de


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