+ All Categories
Home > Documents > 2018-10-16-LBP B62 IB-SBA - thueringen.de · 18920 und RAS-LP 4 7A V 7 Vermeidung von...

2018-10-16-LBP B62 IB-SBA - thueringen.de · 18920 und RAS-LP 4 7A V 7 Vermeidung von...

Date post: 16-Sep-2019
Category:
Upload: others
View: 0 times
Download: 0 times
Share this document with a friend
31
Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen Straße: B 62 neu Station: 0+014,000 – 2+745,000 B 62 neu OU Bad Salzungen 5. Bauabschnitt - Werraquerung PROJIS-Nr.: Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme 1. Planänderung – Maßnahmenblätter – Unterlage 9.3 aufgestellt: Straßenbauamt Südwestthüringen gez. Kirchner, Amtsleiter Zella-Mehlis, den 26.01.2015 geändert: Straßenbauamt Südwestthüringen gez. Kirchner, Amtsleiter Zella-Mehlis, den 01.08.2018
Transcript

Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen Straße: B 62 neu

Station: 0+014,000 – 2+745,000

B 62 neu OU Bad Salzungen 5. Bauabschnitt - Werraquerung

PROJIS-Nr.:

Feststellungsentwurf

für eine Bundesfernstraßenmaßnahme

1. Planänderung

– Maßnahmenblätter –

Unterlage 9.3

aufgestellt:

Straßenbauamt Südwestthüringen

gez. Kirchner, Amtsleiter

Zella-Mehlis, den 26.01.2015

geändert:

Straßenbauamt Südwestthüringen

gez. Kirchner, Amtsleiter Zella-Mehlis, den 01.08.2018

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

1A

Maßnahmenblätter Maßnah-

menkürzel

Kurzbeschreibung der Maßnahme Seite

V 2a Baufeldbeschränkungen zum Schutz des FFH- und Vogelschutzgebietes

sowie zum Schutz von Biotopen und Tierlebensräumen mit besonderer

Bedeutung (Errichtung von Schutzzäunen im Bereich von Tabuflächen)

sowie Rückbau von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen

3A

V 3 Bauzeitbeschränkungen zum Schutz des Wachtelkönigs (Nachtbauverbot

in den Monaten Mai, Juni und Juli, zwischen 22 und 6 Uhr)

4A

V 4a Maßnahmen zum Schutz von Amphibien während der Bauphase, insbe-

sondere für Kammmolch und Kreuzkröte (kein Aus- /Neubau von Baustra-

ßen und kein nächtlicher Baubetrieb in den Monaten März und April, Ab-

sperrung der Baustelle durch mobile Leiteinrichtungen, wöchentliche Kon-

trollen im Baustellenbereich und Umsiedlung eventuell vorhandener Alttie-

re, Kaulquappen und Laich in geeignete Habitate im Umfeld Umsiedlung

der Kreuzkröte bei Vorkommen im Eingriffsbereich)

5A

V 5a Bauzeitenregelung zur Vermeidung baubedingter Verluste von Lebens-stätten europäisch geschützter Vogel- und Fledermausarten (Baufeldfreimachung außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit von Vögeln und bevorzugt in der Schwärmphase von Fledermäusen (1. Okto-ber bis 31. Oktober) oder Baufeldfreimachung im Winter (1. November bis 28. Februar) in Verbindung mit Quartierkontrolle (bei Betroffenheit von Quartieren Umhängen oder Ausbringen von Vogelnistkästen bzw. Umsetzen von Baumstämmen mit bewohnten Fledermausquartieren oder Ausbringen von Fledermauskästen im Rahmen der Maßnahme A 1.3 – CEF)

Baufeldfreimachung in der Vegetationsruhezeit zwischen Anfang Oktober

und Ende Februar; Kontrolle der gefällten Gehölze auf Bruthöhlen bzw.

sonstige mehrjährig nutzbare Brutstätten. Bei Betroffenheit von Brutbäu-

men sind geeignete Ersatzquartiere im Bereich der Maßnahme A1.3-CEF

im selben Winter vor dem 28. 2. anzubringen.

6A

V 6 Gehölzschutzmaßnahmen während der Bautätigkeit entsprechend DIN

18920 und RAS-LP 4

7A

V 7 Vermeidung von Gewässerverunreinigungen der Werra während der Bau-

phase durch Rückhaltung der Baustellenabwässer, asphaltgebundene

Befestigung der Baustraße (Planstraße B) und umweltschonenden Um-

gang mit Baumaschinen und Baustoffen

10A

Maßnahmenkomplex A 1a 11A

A 1.1a-CEF Herstellung eines funktionalen Ausweichlebensraumes für den Wachtel-

könig und andere Wiesenbrüter im Bereich der Maiwiesen

12A

A 1.2-CEF Habitatverbessernde Maßnahmen für die Feldlerche durch Entwicklung

von extensivem Auengrünland im Bereich der Maiwiesen

14A

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

2A

Maßnah-

menkürzel

Kurzbeschreibung der Maßnahme Seite

A 1.3-CEF Anpflanzung von Schwarzpappeln als zukünftige Horstbäume für Rot- und

Schwarzmilan sowie Ausbringen von Kunsthorsten; Schaffung von Er-

satzniststätten für Höhlenbrüter und Fledermäuse durch Ausbringen von

Vogelnistkästen und Fledermauskästen

13

14A

A 1.4a-CEF Herstellung eines funktionalen Ausweichlebensraumes für Blaukehlchen,

Sumpf- und Teichrohrsänger sowie weitere Arten Brutvögel mit Niststätten

an Gräben

13

15A

A1.5 Wiederherstellung der Salzwiesen nordwestlich des Erlensees 15A

A 2 - CEF Anpassung der Leitstrukturen für strukturgebunden jagende Fledermaus-arten zur Unterquerung der Werrabrücke

15

17A

A3.1-CEF Habitatverbessernde Maßnahmen für die Feldlerche durch die Anlage von

Brachen in den Riedwiesen

18A

A 3.2 Extensivierung artenarmer Auewiesen in den Riedwiesen südlich von

Barchfeld

17

19A

A 4 - CEF Bereitstellung von funktionalen Ausweichlebensräumen für Zauneidechse, Wiesenknopf-Ameisenbläuling und Nachtkerzenschwärmer am Bahn-damm

18

20A

A 5 Anpflanzung von Bäumen entlang von Gräben und Wegen in der Werra-

aue

20

22A

A 6 - CEF Umsiedlung geschützter Pflanzenarten (Breitblättriges Knabenkraut, Troll-

blume) aus dem Baufeld westlich von Ettmarshausen in Auewiesen am

Rand des FND „Neuroth“

21

23A

E 4a Anpflanzung von Baumreihen und Baumgruppen auf Böschungs- und

Restflächen der Straßentrasse am Eisberg

22

24A

E 6.1a Anlage von Auwald und Verbesserung des Retentionsvermögens auf

mehreren Teilflächen in der Werraaue am Forstloch

24

26A

G 1 Anpflanzung von Hochstämmen und Sträuchern auf Straßenböschungen im Stadtrandbereich von Bad Salzungen

26 28A

G 2a Abwechslungsreiche Gehölzpflanzung im Bereich von Widerlagern, des südwestlichen Widerlagers, des Regenrückhaltebeckens und von Restflä-chen

27 29A

G 3 Abwechslungsreiche lockere Strauchpflanzung im Dammbereich der Stra-ße

28 30A

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

3A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werra-querung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

V 2a (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnah-me)

Lage der Maßnahme / Bau-km: 0+400 bis 2+770

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1), Blatt Nr.:

Beschreibung: Eingriffsumfang:

Maßnahme V 2 zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterlage 9.2) Bl. Nr.: 1A -4A

Beschreibung/Zielsetzung:

Die Schutzmaßnahme dient dem Schutz des FFH- und Vogelschutzgebietes sowie dem Schutz von Biotopen und Tierlebensräumen mit besonderer Bedeutung (Konfliktvermeidende Maßnahme für eu-ropäisch geschützte Amphibien-, Reptilien- und Vogelarten). Außerdem sollen zusätzliche Verluste von Retentionsräumen außerhalb des Baufeldes vermieden werden. Ökologisch wertvolle Auenbereiche und die Werra, einschließlich ihres naturnahen Ufergehölzsau-mes, sollen von Baustraßen, Baustelleneinrichtungen und sonstiger Nutzung im Zuge der Bauphase völlig freigehalten werden.

Durchführung:

Baufeldbeschränkungen: Während der Bautätigkeit in bzw. am Rand von sensiblen Bereichen (Feuchtwiesen westlich von Ett-marshausen, Erlen-Eschen-Wald entlang der Werra, Feuchtgebiet Neuroth, Trockenhang nördlich der Werra, Streuobstwiese am Eisberg) sind die Flächen durch Zäune vor dem Befahren, Abstellen, La-gern o. ä. Inanspruchnahme zu schützen. Entsprechende Tabuzonen sind im Maßnahmenplan als „naturschutzfachliche Ausschluss-Flächen“ gekennzeichnet. Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die im Bereich von Ackerflächen vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen für Baustraßen, Baustelleneinrichtungen und unter Brücken zurück-gebaut und renaturiert. Die im Baufeld von Pfeiler 18 vorhandenen teilweise temporären Auengewässer sollten nach Möglich-keit erhalten oder nach der Baumaßnahme wiederhergestellt werden (keine Verfüllung mit Erdaushub oder Bauschutt). Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: von Beginn bis zum Abschluss der Baumaßnahme

Flächengröße:

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ......ha

Flächen Dritter ......ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb .....ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ......ha

Künftige Unterhaltung:

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

4A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werra-querung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

V 3 (S = Schutz-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnah-me)

Lage der Maßnahme / Bau-km: 0+400 bis 1+900

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 12.1), Blatt Nr.:

Beschreibung: Eingriffsumfang (bewertet):

Maßnahme V 3 zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterlage 9.2) Bl. Nr.: 1A–3A

Beschreibung/Zielsetzung:

Die Schutzmaßnahme dient dem Schutz des Wachtelkönigs als wiesenbrütende Vogelart des An-hangs I der Vogelschutzrichtlinie bzw. europäisch geschützte Vogelart. Beeinträchtigungen von Fort-pflanzungs- und Ruhestätten durch Baulärm, die Auswirkungen auf die Paarungsfindung des Wach-telkönigs und damit auf den Bruterfolg haben können, sollen vermieden werden.

Durchführung: Bauzeitbeschränkungen: Die Bautätigkeiten werden in der Werraaue von Anfang Mai bis Ende Juni nicht in den späten Abend- und Nachtstunden durchgeführt. In dem Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr findet keine Bautätigkeit in der Werraaue statt (Nachtbauverbot!). Auch Lieferverkehr unterbleibt in dem o. g. Zeitraum. Mit der unteren zuständigen Naturschutzbehörde sind Feinabstimmungen zu treffen.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: von Beginn bis zum Abschluss der Baumaßnahme

Flächengröße:

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ......ha

Flächen Dritter ......ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb .....ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ......ha

Künftige Unterhaltung:

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

5A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung – Bad Salzun-

gen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

V 4a (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,E =

Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: 0+400 bis 1+950

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1), Blatt Nr.:

Beschreibung: Eingriffsumfang (bewertet):

Maßnahme V 4a zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterlage 9.2) Bl. Nr.: 1A-3A

Beschreibung/Zielsetzung:

Die Schutzmaßnahme dient dem Schutz von europäisch geschützten (Kammmolch, Kreuzkröte) und national geschützten Amphibienarten (Erdkröte, Gras- und Teichfrosch, Berg- und Teichmolch) wäh-rend der Bauphase. Durchführung: - Der Aus- und Neubau von Baustraßen erfolgt ausschließlich außerhalb der Hauptwanderungszei-

ten von Amphibien (Ende März – Ende April*) - Während der nächtlichen Wanderungszeiten (Ende März – Ende April*) findet kein Baubetrieb

statt. - Es ist zu vermeiden, dass Baugruben zur Falle für Amphibien werden. Deshalb ist während der

Lebens- und Wanderphase der Amphibien (Ende Februar bis Ende November) im Umfeld der Baugruben eine vollständige und funktionsfähige Absperrung der Baugruben zu errichten (mobile Amphibienleiteinrichtung). Die Funktionsfähigkeit ist laufend zu kontrollieren.

- Weil eine allseitig und ständig amphibiendichte Barriere um die Baufelder vermutlich nicht möglich sein wird, sind die Baugruben regelmäßig (wöchentlich) auf Vorkommen von Amphibien (z.B. Kreuzkröte) zu kontrollieren.

- In bestimmten Abständen sind in der Baustraße bauzeitliche Amphibiendurchlässe vorzusehen, die an die temporären Leiteinrichtungen anzubinden sind, Lage siehe Maßnahmenpläne.

* Die konkreten Zeiträume für die Schutzmaßnahmen ergeben sich in Abhängigkeit zur jahreszeitli-chen Witterung. Die Zeiten sind deshalb unmittelbar vor Baubeginn mit der UNB zuständigen Natur-schutzbehörde abzustimmen. Risikomanagementmaßnahmen für die europäisch geschützte Kreuzkröte

Die potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Kreuzkröte (z. B. Laichgewässer, Uferbereiche in Gewässernähe, feuchte Böden, wassergefüllte Fahrspuren ländlicher Wege) sind im Jahr vor der Baufeldfreimachung auf Besatz zu prüfen. - Kommen Individuen im Eingriffsbereich vor, sind folgende Maßnahmen erforderlich: Aktive Tiere

bzw. Laich Alttiere, Laich bzw. Kaulquappen werden aus dem Eingriffsbereich entnommen und in geeignete Habitate im Umfeld umgesetzt. Bautechnisch erforderliche Abböschungen des Uferbe-reichs werden erst nach der Überwinterungsphase bzw. Laichphase durchgeführt. Vor Baubeginn erfolgt die Errichtung einer vollständigen funktionsfähigen Absperrung der Baustelle bis wenige Meter in den Uferbereich hinein, um eine weitere Zuwanderung von Individuen zu vermeiden.

- Kommen keine Individuen der Kreuzkröte im Eingriffsbereich vor, sind Risikomanagementmaß-nahmen nicht erforderlich.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: von Beginn bis zum Abschluss der Baumaßnahme

Flächengröße:

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand: ha

Flächen Dritter: .....ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb ....ha

Nutzungsänderung/-beschränkung:.....ha

Künftige Unterhaltung:

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

6A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Wer-raquerung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

V 5a (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-

, E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaß-

nahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: 0+400 bis 1+950

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1), Blatt Nr.:

Beschreibung: Eingriffsumfang (bewertet):

Maßnahme V 5a zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterlage 9.2) Bl. Nr.: 1A-3A

Beschreibung/Zielsetzung:

Die Schutzmaßnahme dient der Vermeidung baubedingter Verluste von Lebensstätten europäisch geschützter Vogel- und Fledermausarten Durchführung:

- Die Baufeldfreimachung sollte außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit von Brutvögeln und vorzugsweise in der Schwärmphase von Fledermäusen, d. h. im Zeitraum vom 1. Oktober – 31. Oktober erfolgen.

- Ist das nicht möglich und kann demzufolge die Baufeldfreimachung nur im Winter (1. November bis 28. Februar) erfolgen, sind die zu fällenden Gehölze auf bewohnte Bruthöhlen oder Quartiere hin zu untersuchen.

- Sind bewohnte Quartiere vorhanden, müssen die Baumstämme an einen geschützten Ort umge-setzt werden oder zeitgleich geeignete Ersatzquartiere (Vogelnistkästen bzw. Fledermauskästen) im Verhältnis 1:1 ausgebracht werden.

- Die vorgesehene Rodung von Waldflächen, die Beseitigung von Gehölzen sowie sonstige Maß-nahmen der Baufeldfreimachung haben in der Vegetationsruhezeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar zu erfolgen.

- Die gefällten Gehölze sind auf Bruthöhlen bzw. sonstige mehrjährig nutzbare Brutstätten zu kon-trollieren. Falls solche gefunden werden, sind im Bereich der Maßnahme A 1.3 - CEF geeignete Ersatzquartiere im selben Winter vor dem 28.2. als CEF-Maßnahme anzubringen (vgl. Maßnahme A 1.3 - CEF)

- Sind Gehölze mit Vogelnistkästen von der Baumaßnahme betroffen (z. B. im Bereich des Salzgra-bens), sind die Nistkästen umzuhängen.

- Als Ausbringungsort für die Ersatzniststätten ist die Fläche im Bereich der Maßnahme A 1.3 - CEF vorgesehen. Die Fläche befindet sich zwischen Werra und Radwanderweg unweit des FND „Neu-roth“. In Abstimmung mit der UNB sind geeignete Gehölze für die Anbringung der Vogelnistkästen bzw. der Fledermausnistkästen auszuwählen

- Die Umsetzung der Maßnahme ist mit der ONB abzustimmen, Abweichungen hiervon bedürfen der Zustimmung der ONB.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: im Herbst/Winter zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vor dem Beginn der Baumaßnahme

Flächengröße:

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ......ha

Flächen Dritter ......ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb .....ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ......ha

Künftige Unterhaltung:

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

7A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werra-querung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

V 6 (V=Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnah-me)

Lage der Maßnahme / Bau-km: 0+400 bis 1+000; 2+700 – 2+950

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1), Blatt Nr.: 1a

Beschreibung: Es ist von einer Gefährdung der Bäume durch Baumaßnahmen im Wurzel- und Kronenbereich durch den Straßenneubau auszugehen. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Krone von Bäumen (Kronentraufe) zuzüglich 1,5 m nach außen. Eingriffsumfang (bewertet):

Maßnahme V 6 zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Bl.Nr.:1A, 2A,

4A, 5

Beschreibung/Zielsetzung: Erhalt der durch die Baumaßnahme gefährdeten Bäume und ihrer Funktionen für Arten und Biotope, Landschaftsbild und Klima. Anwendung der RAS-LP4 bzw. DIN 18920 hinsichtlich Bodenverdichtung, Abgrabungen, Bodenauf-trag, Bodenabtrag während der Baumaßnahme. Erstellung eines Bauzaunes am Rand des Traufbereiches der Bäume bzw. Erstellung einer Brettum-mantelung um die zu erhaltenden Bäume. Durchführung: Bodenverdichtungen durch Lagerung von Baumaterialien und Befahren mit Fahrzeugen und Maschi-nen im Wurzelbereich der Bäume sind zu vermeiden. Das Auskoffern des Bodens wird im Wurzelbereich in Handarbeit durchgeführt. Wurzeln werden schneidend durchtrennt und die Schnittstellen geglättet. Wurzelenden mit einem Durchmesser < 2 cm werden mit wachstumsfördernden Mitteln, mit einem Durchmesser > 2 cm mit Wundbehandlungsstoffen behandelt. Fortsetzung Folgeblatt 1

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: von Beginn bis zum Abschluss der Baumaßnahme

Flächengröße:

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ......ha

Flächen Dritter ......ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb .....ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ......ha

Künftige Unterhaltung:

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

8A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Folgeblatt 1

Maßnahmennummer

V 6 (V=Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaß-nahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: 0+400 bis 1+000; 2+700 – 2+950

Maßnahme V 6 zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Bl.Nr.1A, 2A, 4A, 5

Durchführung: Freigelegte oder beschädigte Wurzeln werden gegen Austrocknung und Frosteinwirkung geschützt. Das beeinträchtigte Baumumfeld ist nach Abschluss der Arbeiten entsprechend fachgerecht zu sanie-ren (z.B. Beheben von Verdichtungen im Traufbereich). Im Wurzelbereich sind Bodenaufträge und -abträge zum Zwecke der Böschungsprofilierung zu ver-meiden bzw. zu minimieren oder entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Nach Möglichkeit ist während der Bauzeit ein Bauzaun am Rand des Traufbereichs der Bäume zu errichten, welche vor Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme zu schützen sind. Ist die Aufstellung eines Bauzauns in Anbetracht der Platzverhältnisse nicht möglich, sind die zu schützenden Bäume im Bereich des Stammes mit einer Brettummantelung versehen. Die nachfolgenden Abbildungen zu den Schutzmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Schadensbe-grenzung sind der Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege entnommen (RAS-LP 4, Ausgabe 1999): Schutz des Wurzelbereiches durch ortsfesten Zaun

Fortsetzung Folgeblatt 2

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

9A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Folgeblatt 2

Maßnahmennummer

V 6 (V=Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaß-nahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: 0+400 bis 1+000; 2+700 – 2+950

Maßnahme V 6 zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Bl.Nr.1A, 2A, 4A, 5

Durchführung: Stammschutz zur Schadensbegrenzung bei notwendigem Befahren des Wurzelbereiches

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

10A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werra-querung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

V 7 (S = Schutz-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnah-me)

Lage der Maßnahme / Bau-km: 1+850 – 1+950

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 9.1), Blatt Nr.:

Beschreibung: Eingriffsumfang

Maßnahme V 7 zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterlage 9.2) Blatt Nr.: 3, 5

Beschreibung/Zielsetzung:

Die Schutzmaßnahme dient der Verhinderung von Gewässerverunreinigungen der Werra als Lebens-raum von Bachneunauge und Westgroppe (Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen“)

Durchführung:

- Rückhaltung des anfallenden Oberflächenwassers im Taktkellerbereich - bauzeitliche Verrohrung von Gräben im Baustellenbereich - asphaltgebundene Befestigung der Baustraße (Planstraße B) zur Verminderung von Staubent-

wicklungen, Rückbau Baustraße nach 4 – 6 Monaten Bauzeit - Beim Maschineneinsatz in Flussnähe dürfen keine Verunreinigungen des Gewässers durch

Schmier- und Getriebeöl der Baumaschinen, Betonschlämme o. ä. erfolgen. Es werden keine Wechsel von Schmierstoffen und keine Betankungen vorgenommen.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: von Beginn bis zum Abschluss der Baumaßnahme

Flächengröße:

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ......ha

Flächen Dritter ......ha

Künftiger Eigentümer:

Grunderwerb .....ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ......ha

Künftige Unterhaltung:

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

11A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung –

Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer / Maßnah-menkomplex

A 1a A1.1a-CEF / A1.2-CEF / A1.3-

CEF / A1.4a-CEF / A1.5 (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: Werraaue bei Bad Salzungen, Bereich Maiwiesen zwischen Allendorf-Dorf und dem Erlensee (beanspruchte Flurstücke siehe Folgeblatt 4)

Konflikt Nr.: im Bestands- und Konfliktplan (Unterl.19.1) Bl. Nr.1a

siehe Folgeblatt 1

Maßnahmenkomplex A 1a zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2)

Bl. 5A Die Komplexmaßnahme A1 besteht aus mehreren Einzelmaßnahmen: � A1.1a-CEF Herstellung eines funktionalen Ausweichlebensraumes für den Wachtelkönig im Bereich der Mai-

wiesen � A1.2-CEF: Habitatverbessernde Maßnahmen für die Feldlerche durch Entwicklung von extensivem Auengrün-

land im Bereich der Maiwiesen

� A1.3-CEF Anpflanzung von Schwarzpappeln als zukünftige Horstbäume für Rot- und Schwarzmilan sowie Ausbringen von Kunsthorsten; Schaffung von Ersatzniststätten für Höhlenbrüter und Fledermäuse durch Aus-bringen von Vogelnistkästen und Fledermauskästen

� A1.4a-CEF Herstellung eines funktionalen Ausweichlebensraumes für Blaukehlchen, Sumpf- und Teichrohr-sänger sowie weitere Arten Brutvögel mit Niststätten an Gräben

� A1.5 Wiederherstellung der Salzwiesen nordwestlich des Erlensees

Zusammen mit dem geplanten Projekt des NABU Thüringen, in welches der Maßnahmenkomplex A1 integriert wird, soll erreicht werden, das der gesamte Teil des Naturschutzgebiet „Erlensee-Maiwiesen“ südwestlich der Werra mit einer Fläche von über 83 ha großflächig beweidet werden kann. Zum abgestimmten Nutzungskonzept einer ganzjährigen extensiven Grünlandbeweidung durch den bisherigen Flächenbewirtschafter liegt dessen Einverständnis vor. Bei allen Pflegemaßnahmen ist die Schutzgebietsverordnung des NSG „Erlensee-Maiwiesen“ zu beachten (insbesondere § 3 Verbote, § 5 Ausnahmen)! Entsprechende Anträge auf Befreiung von den Verboten des § 3 Schutzgebietsverordnung sind bei der Unteren Naturschutzbehörde einzureichen. Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahmen: A1.1a-CEF / A1.2-CEF: nach der Baufeldfreimachung (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) A1.3-CEF: während Baufeldfreimachung (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) A1.4a-CEF: 1 Jahr vor der Baufeldfreimachung (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) A1.5: baubegleitend oder im Anschluss an die Straßenbaumaßnahme Funktionskontrolle: Kontrolle Zielhabitate/Zielarten A1.1a-CEF und A1.2-CEF: wird in dem noch zu erarbeitendem Monitoringpro-gramm im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt (einschl. Turnus und ggf. Handlungsalternativen). Kontrolle Zielhabitate/Zielarten A1.3-CEF: alle 3 Jahre während der Bauzeit und anschließender 5 Jahre Kontrolle der Horste, Fledermauskästen und Vogelnistkästen auf Funktionsfähigkeit, weitere Anmerkungen siehe Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege Kontrolle Zielhabitate/Zielarten A1.4a-CEF: Röhrichtzone dauerhaft von Gehölzaufwuchs freihalten Kontrolle Zielhabitat A1.5: Turnus wird im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt Fortsetzung Folgeblatt 1 Flächengröße der Komplexmaßnahme A1a: 19,73 ha 20,57 ha, davon

A1.1a-CEF = 7,66 ha, A1.4a-CEF = 0,80 ha und A1.3-CEF = 0,99 ha sowie A1.2-CEF = 9,54 ha, A1.5 = 1,58 ha

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A3.1-CEF E4a

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand 0,99

ha

Eigentümer Geschlingwiese (Flurstücks 139): SBA Straßenbauverwal-tung Thüringen

Flächen Dritter: 8,46 ha 19,58 ha Künftiger Eigentümer: SBA Straßenbauverwaltung Thüringen, nach 3 Jahren Übergabe an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Grunderwerb 8,46 ha 19,58 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung Thüringen, nach 3 Jah-ren Übergabe an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

12A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Folgeblatt 1

Maßnahmennummer

A 1a Maßnahmenkomplex

A1.1a-CEF / A1.2-CEF / A1.3-CEF / A1.4a-CEF / A1.5

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: Werraaue bei Bad Salzungen, Bereich Maiwiesen zwischen Allendorf-Dorf und dem Erlensee, (beanspruchte Flurstücke siehe Folgeblatt 4)

Konflikt Nr.: K1, K4, K6, K7, K8, K9, K11, K14a, K15 im Bestands-und Konfliktplan (Unterl.19.1)Bl. Nr.1A

Beschreibung:

Konflikt Nr. K1: Verlust von Staudenfluren und Grünland auf mesophilen Standorten durch Straßenneubau und Anlage eines Regenrückhaltebeckens westlich der B 62 alt Eingriffsumfang: 1,238 ha

Konflikt Nr. K4: Baubedingter Verlust von Feuchtgrünland und Röhricht durch Baustraßen und Baustelleneinrichtungen in der Werraaue (geschützte Biotope), kleinflächige anlagebedingte Verluste durch Brückenpfeiler Eingriffsumfang: 0,712 ha

Konflikt Nr. K6: Bau- und betriebsbedingter Verlust der Habitateignung von Lebensräumen des Wachtelkönigs und der Feldler-che (europäisch geschützte Arten) Eingriffsumfang: 3,5 ha Konflikt Nr. K7: Bau- und betriebsbedingter Verlust der Habitateignung von Lebensräumen des Blaukehlchens, des Sumpf- und Teichrohrsängers u. a. Arten mit Niststätten an Gräben (europäisch geschützte Arten) Eingriffsumfang: 0,519 ha

Konflikt-Nr. K8: Kleinflächiger Verlust von wechselfeuchten Auewiesen durch Brückenpfeiler in der Werraaue Eingriffsumfang: 0,1 ha

Konflikt Nr. K9: Bau- und betriebsbedingter Verlust der Habitateignung von Horstbäumen des Rot- und Schwarzmilans (europä-isch geschützte Arten) Eingriffsumfang: 2 Bäume Konflikt Nr. K11: Baubedingter Verlust von verbuschter Feuchtstaudenflur in der Werraaue, kleinflächige anlagebedingte Verlus-te durch Brückenpfeiler Eingriffsumfang: 0,096 ha Konflikt Nr. K14a: Verlust von Boden- und Grundwasserfunktionen auf Acker durch Versiegelung von Fahrbahn und von Wirtschaftswegen Eingriffsumfang: 0,2975 ha Konflikt Nr. K15: Verlust von Grünland und von Teilflächen einer Streuobstwiese (geschützter Biotop) durch straßenseitigen Anschluss an die B 19 Eingriffsumfang: 0,371 ha

Maßnahme A1.1a-CEF zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Bl. 5A

Beschreibung/Zielsetzung:

Umstellung des Mahdregimes der Auewiesen auf eine ganzjährige extensive Weidenutzung, Anpassung an die Habitatansprüche wiesenbrütender Vogelarten (insbes. Wachtelkönig) ; kleinräumige Vernässung von Teilflächen in Verbindung mit der Errichtung von Stauwehren im Mesurengraben (vgl. Maßnahme A1.4-CEF) Entwicklung von extensivem Auengrünland mit dem Konzept einer langfristigen landwirtschaftlichen Folgenutzung vorrangiges Ziel: Habitatoptimierung und –erweiterung des Wiesenbrüterlebensraumes Ausgangsbiotop: 4282 (artenarme wechselfeuchte Auewiese), 3230 (Röhricht) Zielbiotop/Zielhabitat: 4281 artenreiche Auewiese, 3241 naturnahe Binnensalzstelle / Wiesenbrüterlebensraum Zielarten: Wachtelkönig und andere Wiesenbrüter (Braunkehlchen, Kiebitz, Wiesenpieper) Durchführung:

Anlage von zwei flachen Flutmulden südlich des Mesurengrabens unter Einbeziehung des NABU Thüringen In trockenen Jahren soll eine kleinräumige Vernässung von Teilflächen in Verbindung mit der Errichtung von einem oder zwei Stauwehren im Mesurengraben (vgl. Maßnahme A1.4a-CEF) zugelassen werden. Um den Wasserabfluss aus dem sehr flach geneigten Gelände, insbesondere in feuchten Jahren, zu verbessern, ist eine Profilierung der vorhandenen Gräben vorzunehmen. Die Festlegung der Lage der Stauwehre und der Umfang der Unterhaltungsmaßnahmen an den Gräben sind mit der zuständigen Naturschutzbehörde, der unteren Wasserbe-hörde und dem ansässigen Landwirtschaftsbetrieb abzustimmen. Auf der gesamten Fläche (14,6 ha 7,66 ha) soll das Bewirtschaftungsregime der Auewiesen so auf eine ganzjäh-rige extensive Weidenutzung umgestellt werden, sodass insbesondere für den Wachtelkönig aber auch für Braunkehlchen, Kiebitz und Wiesenpieper optimale Bedingungen für Paarfindung, Brut und Jungenaufzucht der Wiesenbrüter garantiert werden. Das Pflegeregime wird an die Habitatansprüche der betroffenen Arten ange-passt. Jegliche Düngung, auch das Ausbringen von Jauche oder Gülle ist auf den Flächen zu unterlassen! Fortsetzung auf Folgeblatt 2

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

13A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung –

Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Folgeblatt 2

Maßnahmennummer

A 1a Maßnahmenkomplex

A1.1a-CEF / A1.2-CEF / A1.3-CEF / A1.4a-CEF / A1.5

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: Werraaue bei Bad Salzungen, Bereich Maiwiesen zwischen Allendorf-Dorf und dem Erlensee, (beanspruchte Flurstücke siehe Folgeblatt 4)

Auf stark verschilften Standorten, z. B. im südwestlichen Teil der Fläche A1.1a-CEF ist vor Aufnahme der Weide-nutzung in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde zu prüfen, ob eine Erstinstandsetzung vorzunehmen ist. Der Schilfgürtel um den Erlensee, der sich im Südosten an die Fläche A1.1a-CEF anschließt, soll zum Schutz der dort lebenden Brutvögel erhalten bleiben. Danach erfolgt die Ersteinrichtung der Weideflächen (Fangstand, Trän-ken, Überstiege an Gräben, Zäune, Tore). Folgende Besatzdichten sind aus naturschutzfachlicher Sicht zu beachten:

- Im Sommer: 0,5 bis 0,6 GVE/ha - Im Winter: max. 0,5 GVE/ha

In Auswertung der Ergebnisse des Monitorings wird durch den Vorhabensträger abgesichert, dass zu den im Zuge des Monitorings festgelegten Zeiten die Ankunft der Brutvögel durch fachkundige Personen (Ornithologen) aufgenommen wird. Besonderes Augenmerk ist dabei auf den seltenen Wachtelkönig (Ende April bis Anfang Juni) zu legen, dessen Paarungsrufe in den Nachtstunden zu hören sind. Danach werden die aufgenommenen Daten unverzüglich an die örtliche Naturschutzbehörde weitergeleitet. Naturschutzbehörde und Flächenbewirt-schafter legen daraufhin gemeinsam fest, wann welche Wiesenparzellen zu mähen sind. Grundsätzlich gilt für das Mahdregime: - Bei Vorkommen des Wachtelkönigs werden sensible Teilbereiche ausgegrenzt (mindestens 2 ha), die erst ab

15. August gemäht werden - Die verbleibenden Flächen werden in der 2. Jahreshälfte gemäht (frühestens ab 1. 7.); dabei soll die Mahd

zeitlich und räumlich versetzt stattfinden, damit immer Bereiche mit höherer Vegetation als Ausweichmöglich-keit zur Verfügung stehen.

- In Jahren ohne Wachtelkönigvorkommen erfolgt auf dem Großteil der Fläche die erste Mahd ab 01. Juli. Die Mahd darf generell nur von innen nach außen durchgeführt werden.

Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege, eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Wichtige Hinweise während der Bauphase der Brücke Die Bauarbeiten dürfen durch die Weidenutzung nicht behindert werden. Triftwege durch das Baufeld sind ausge-schlossen. Die gesamte Weide ist während der Bauphase einzuzäunen. Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege - Die Umsetzung der ganzjährigen extensiven Weidenutzung erfolgt in enger Kooperation und Abstimmung

zwischen dem ansässigen Bewirtschafter, der zuständigen Naturschutzbehörde, dem SBA Südwestthüringen und dem NABU Thüringen als Träger des Projektes „Frosch- und Vogelweiden 3“

- Begleitend ist ein Herdenmanagement erforderlich. - In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine zeitweilige

Auszäunung von besonders wertvollen Flächen für den Schutz von Flora und Fauna nötig ist (z. B. Bruthabi-tate Bekassine, Hauptvorkommen Breitblättriges Knabenkraut). Im Falle von notwendigen Einzäunungen sind diese darüber hinaus mit der unteren Wasserbehörde und der untere Jagdbehörde abzustimmen.

- Mahdregime einhalten und Ankündigung der Bewirtschaftung bei der UNB (siehe Durchführung) - Anwalzen, Abschleppen nicht nach dem 20.3. - Mahd mit Balkenmäher - Vorrichtungen zum Aufscheuchen von Tieren vor dem Mähwerk anbringen - Erhalt der vorhandenen Stauden- und Röhrichtsäume an Wegen, Gräben und Flussufern, die nicht vor dem 1.

September und möglichst nicht alljährlich gemäht werden (Mauser-Habitate) Wichtige Hinweise zum Ablauf der Mahd (von innen nach außen): - Teilflächen vor Beginn der Mahd nicht umfahren (kann zur Isolation der Tiere innerhalb der Fläche führen,

werden dadurch zum Opfer der Mähmaschinen) - Deshalb Mahd in einer Richtung streifenweise oder von der Mitte zum Rand (dadurch können Tiere in angren-

zende höhere Vegetation fliehen) geringe Fahrgeschwindigkeit bei der Mahd Fortsetzung siehe Folgeblatt 3

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

14A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung –

Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Folgeblatt 3

Maßnahmennummer

A 1a Maßnahmenkomplex

A1.1a-CEF / A1.2-CEF / A1.3-CEF / A1.4a-CEF / A1.5

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: Werraaue bei Bad Salzungen, Bereich Maiwiesen zwischen Allendorf-Dorf und dem Erlensee, (beanspruchte Flurstücke siehe Folgeblatt 4)

Maßnahme A1.2-CEF zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Bl. Nr. 5A

Beschreibung/Zielsetzung:

Habitatverbessernde Maßnahmen für die Feldlerche durch Entwicklung von extensivem Auengrünland im Bereich der Mähwiesen Vorrangiges Ziel ist die Habitatoptimierung und –erweiterung des Lebensraumes der Feldlerche Im Bereich der Maßnahme A1.2-CEF soll die bisherige Nutzung (Mahd) auf eine extensive Ganzjahresbeweidung umgestellt werden. Im Unterschied zur Mahd entstehen durch die Trittsiegel der Weidetiere Rohbodenstandorte und lückiges Gras, die von der Feldlerche als Bruthabitate gern angenommen werden. Die bei der Beweidung stehen bleibenden Strukturen bieten der Art Schutz und Deckung. Ausgangsbiotop: 4282 (artenarme wechselfeuchte Auewiese) Zielbiotop/Zielhabitat: 4281 artenreiche Auewiese / Lebensraum der Feldlerche Zielarten: Feldlerche Durchführung: Ersteinrichtung der Weideflächen (Fangstand, Tränken, Überstiege an Gräben, Zäune, Tore) Folgende Besatzdichten sind aus naturschutzfachlicher Sicht zu beachten:

- Im Sommer: 0,5 bis 0,6 GVE/ha - Im Winter: max. 0,5 GVE/ha

Jegliche Düngung, auch das Ausbringen von Jauche oder Gülle ist auf den Flächen zu unterlassen! Der notwendige Umfang von Unterhaltungsmaßnahmen an Gräben innerhalb der Fläche A1.2-CEF ist mit der zuständigen Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege und eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege:

- Für die Fläche A1.2-CEF gelten dieselben Hinweise wie für die Fläche A1.1a-CEF (siehe dort)

Maßnahme A1.3-CEF zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Bl. Nr. 5A

Beschreibung/Zielsetzung:

Anpflanzung von Schwarzpappeln als zukünftige Horstbäume sowie Ausbringung von je einem Kunsthorst für Schwarz- und Rotmilan in einem zu schützenden Baumbestand an der Werra mit mindestens 300 m Abstand zur geplanten Trasse (“Geschlingwiese” nordöstlich der Werra) bei Betroffenheit von Quartierbäumen (siehe Maßnahme V 5) Schaffung von Ersatzniststätten für Höhlenbrüter und Fledermäuse durch Ausbringung von Vogelnistkästen und Fledermauskästen Ausgangsbiotop: 2311 (naturnaher Fluss, einschließlich Ufergehölzsaum) Zielhabitat: Horstbaum Zielarten: Rot- und Schwarzmilan Durchführung: - Auswahl eines geeigneten Altbaumbestandes unter Einbeziehung von zuständiger Naturschutzbehörde ONB,

UNB und UWB, ggf. weitere Fachleute (Ornithologe, Baumgutachter) hinzuziehen - Anbringung von 2 Kunsthorsten (z. B. aus Weidengeflecht) in den Kronen der ausgewählten Bäume - In dem Altbaumbestand sind die forstliche Nutzung sowie Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an Ufergehöl-

zen ganz einzustellen bzw. auf die langfristige Sicherung des Horstbaumes auszurichten. - falls erforderlich, zusätzlich Vogelnistkästen und Fledermauskästen an Altbäumen anbringen (siehe Maßnah-

me A2-CEF), für jede betroffene Niststätte einen Ersatz schaffen (Verhältnis 1:1) - vorhandene Nistkästen (z. B. im Bereich Salzgraben) auf Funktionstüchtigkeit prüfen und umhängen - Pflanzung von zwei Gruppen mit jeweils 3 Schwarzpappeln als zukünftige Horstbäume, Standorte mit UNB

der zuständigen Naturschutzbehörde abstimmen Fortsetzung siehe Folgeblatt 4

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

15A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung –

Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Folgeblatt 4

Maßnahmennummer

A 1a Maßnahmenkomplex

A1.1a-CEF / A1.2-CEF / A1.3-CEF / A1.4a-CEF / A1.5

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: Werraaue bei Bad Salzungen, Bereich Maiwiesen zwischen Allendorf-Dorf und dem Erlensee, beanspruchte Flurstücke, siehe Folgeblatt 4

Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege und eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege: - alle 3 Jahre jährliche Kontrolle der Horste (und ggf. der Vogelnistkästen und der Fledermauskästen) im Feb-

ruar/März auf Funktionsfähigkeit - Kontrollzeitraum: Bauzeit und anschließende 5 Jahre - Bei Beibehaltung der ursprünglichen Horststandorte durch die Milane werden keine optimierenden Maßnah-

men im Fall der Nichtnutzung der angebotenen Ersatzhorste ergriffen - Werden die ursprünglichen Horststandorte aufgegeben, sind bei Nichtnutzung der Ersatzhorste durch die

Milane die Ersatzhorste zu ersetzen oder besser zu positionieren.

Maßnahme A1.4a-CEFzum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2)Bl. Nr.5A

Beschreibung/Zielsetzung: Neuanlage von Röhrichtzonen entlang des Mesurengrabens, Anstau des Mesuren-grabens zur Förderung der Entwicklung des Röhrichtlebensraumes und zur Vernässung der neu angelegten Mulden auf den angrenzenden Wiesen (Maßnahme A1.1-CEF) Ausgangsbiotop: 4282 (artenarme wechselfeuchte Auewiese) Zielbiotop/Zielhabitat: 3230 (Röhrichtzone) Zielarten: Blaukehlchen, Sumpf- und Teichrohrsänger, Beutelmeise, Feldschwirl, Rohrammer Durchführung: - Neuerrichtung von ein bis zwei Stauwehren im Mesurengraben zur Regulierung des Wasserstandes der an-

grenzenden Auewiesen in trockenen Jahren. - Minimierung der extremen Eintiefung des Grabens im östlichen Bereich durch Erdabtrag im Uferbereich, um

das ungleiche Bodenniveau zu vereinheitlichen bzw. partiell abzusenken. Die Festlegung der Lage der Stauwehre und der Umfang der Unterhaltungsmaßnahmen an den Gräben sind mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde und dem ansässigen Landwirtschaftsbetrieb ab-zustimmen. - Aufgabe der Grünlandnutzung auf feuchten Standorten entlang des Mesurengraben (über eine Länge von

480 m und eine Breite von ca. 15 m) - ggf. Initialpflanzung von Röhricht Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege und eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege: - Röhrichtzone dauerhaft von Gehölzaufwuchs freihalten - einzelne niedere Gehölze als Singwarten können bestehen bleiben - In Anbetracht der angrenzenden Ganzjahresweide (A1.1a-CEF) ist mit der unteren Naturschutzbehörde abzu-

stimmen, ob und in welchem Umfang eine Einzäunung der Röhrichtbereiche für den Schutz der Zielarten nö-tig ist. Im Falle von notwendigen Einzäunungen sind weitere Abstimmungen mit der unteren Wasserbehörde und der untere Jagdbehörde erforderlich.

- Verantwortlichkeiten in Bezug auf Betrieb und Wartung der Stauwehre sind im Monitoringprogramm festzule-gen, welches im Zuge der Ausführungsplanung erarbeitet werden soll.

Maßnahme A1.5 zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Bl. Nr.: 5A

Beschreibung/Zielsetzung: Wiederherstellung der Salzwiesen nordwestlich des Erlensees mit ihrer einzigarti-gen Flora mit dem Konzept einer langfristigen landwirtschaftlichen Folgenutzung Um den Wasserabfluss aus dem sehr flach geneigten Gelände, insbesondere in feuchten Jahren, zu verbessern, ist eine Profilierung der vorhandenen Gräben vorzunehmen. Ausgangsbiotop: 3230/3241 (Röhricht/Binnensalzstelle) Zielbiotop/Zielhabitat: 3241 naturnahe Binnensalzstelle Zielarten: Flora der Binnensalzstellen

Fortsetzung Folgeblatt 5

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

16A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung –

Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Folgeblatt 5

Maßnahmennummer

A 1a Maßnahmenkomplex

A1.1a-CEF / A1.2-CEF / A1.3-CEF / A1.4a-CEF / A1.5

(V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-, E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: Werraaue bei Bad Salzungen, Bereich Maiwiesen zwischen Allendorf-Dorf und dem Erlensee, beanspruchte Flurstücke, siehe Folgeblatt 4

Durchführung: Vor Aufnahme der Weidenutzung ist in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde zu prüfen, in welchem Umfang eine Erstinstandsetzung (z. B. Schilfmahd als Erstpflege) vorzunehmen ist. Der Schilfgürtel um den Erlensee, der sich im Osten an die Fläche A1.5 anschließt, soll zum Schutz der dort lebenden Brutvögel erhalten bleiben. Ersteinrichtung der Weideflächen (Fangstand, Tränken, Überstiege an Gräben, Zäune, Tore) Folgende Besatzdichten sind aus naturschutzfachlicher Sicht zu beachten:

- Im Sommer: 0,5 bis 0,6 GVE/ha - Im Winter: max. 0,5 GVE/ha

Jegliche Düngung, auch das Ausbringen von Jauche oder Gülle ist auf den Flächen zu unterlassen! Der Umfang der Unterhaltungsmaßnahmen an den Gräben ist mit der zuständigen Naturschutzbehörde und Wasserbehörde sowie mit dem ansässigen Landwirtschaftsbetrieb abzustimmen. Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege und eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege: - Für die Fläche A1.5 gelten dieselben Hinweise wie für die Fläche A1.1a-CEF (siehe dort).

Beanspruchte Flurstücke: Maßnahmenkomplex im Bereich Erlensee-Maiwiesen bei Bad Salzungen: A1.1a-CEF/ A1.2-CEF/ A1.4a-CEF / A1.5 - Gemarkung Allendorf-Dorf: 173/2, 173/3, 174, 175/4, 175/6, 175/7, 176, 177, 178/5, 179/2, 179/6, anteilig 181/4, 194, 195, 196/4, 196/6, 198/2, 199/5; 200/2, 200/4, 200/5, 200/6, 200/7, 201/2, 201/3, 201/4, anteilig 202/3, 204/2, 204/3, 205, 206, 207, 208, 209, 210/2, 211/2, 212/2, 212/3, 212/4, 213, 214/2, 214/3, 214/4, 214/5, 215, 216/3, 216/4, 216/5, anteilig 216/9, anteilig 218/2, 219, 220/3, 220/7, 220/8, 220/9, 221, 222/4, 223/4, 224/4, anteilig 224/5, 225/2, 226, 227/4 - Gemarkung Ettmarshausen: anteilig 342, 344, 345/3, 346, 347, 348/2, 348/3, 349, 362/2, 362/3, 363, 364, 365, 366, 367, anteilig 355, anteilig 369 Maßnahme westlich des FND „Neuroth“: A1.3-CEF - Gemarkung Allendorf-Kloster: 139

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

17A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

A 2-CEF (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaß-nahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km / Flurstücke: 1+860 bis 1+900, Gemarkung Ettmarshausen Flurstücke 392 (Werra), 403, 404/2, 404/3, 541/4, 541/7, Gemarkung Barchfeld, Flur 1, Flurstücke 23 (Werra), 6, 1/12, 17

Konflikt Nr.: 10 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1), Blatt Nr.: 1A

Beschreibung:

Konflikt Nr. K10: Baubedingter Verlust von Ufergehölzen an der Werra und Beeinträchtigung von Leitstrukturen der Fledermäuse Eingriffsumfang: 0,05 ha (Verlust von 10 Bäumen)

Maßnahme A 2-CEF zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Bl. Nr. 3A

Beschreibung/Zielsetzung: Anpassung der Leitstrukturen für strukturgebunden jagende Fledermausarten zur Unterquerung der Werrabrücke vorrangiges Ziel: Habitatoptimierung Ausgangsbiotop: 2350 (naturnaher Ufergehölzsaum entlang der Werra) – lückig durch partielle Rodung von Gehölzen im Baufeld Zielbiotop/Zielhabitat: 2350 (naturnaher Ufergehölzsaum entlang der Werra) - lückenlos Zielarten/ Zielartengruppe: strukturgebunden jagende Fledermausarten Durchführung

- prüfen, ob Höhlenbäume betroffen sind; (Potenzielle) Habitatbäume (Altbäume, stehendes Totholz) in der Struktur erhalten. Wenn das nicht möglich ist, Fledermauskästen an Altbäumen im Bereich der Maßnahme A1.3-CEF anbringen

- Absenkung vorhandener Gehölze im Bereich der von Fledermäusen intensiv beflogenen Flugrouten, sodass ein dauerhaft zu erhaltender Freiraum zwischen gewässerbegleitendem Gehölz und Brücke von mind. 3 m entsteht, Gehölzhöhe in der Leitstruktur sollte mindestens 3 m betragen

- Durchführung der Gehölzabsenkung außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit von Vögeln - Neupflanzung von Gehölzen zur Vervollständigung der Leitstrukturen (Vermeidung von Lücken > 10 m), Ge-

eignete Gehölze sind standorttypische Arten, ggf. höhere Pflanzqualitäten wählen, möglichst aus autochtho-nem Material in der Region gezogen. Bäume und Heister sind standfest zu verankern und mit einem Pflanz-schnitt zu versehen

- Überprüfung der Funktionalität vor Inbetriebnahme der Straße Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege und eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege:

- jährliche Überprüfung der Funktionalität Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:

Absenken der Gehölze während der Baufeldfreimachung, Nachpflanzen unmittelbar nach Beendigung der Bau-maßnahme im Bereich der Werraquerung (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) Funktionskontrolle: Kontrolle Zielhabitate/Zielarten im Rahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, ggf. Kontrolle der Fledermauskästen alle 3 Jahre auf Funktionsfähigkeitt Flächengröße der Maßnahme: 0,05 ha

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: E4a

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand (Flurstück Werra) 0,025 ha Künftiger Eigentümer: Freistaat Thüringen

Flächen Dritter 0,025 ha Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung Thüringen, Übergabe an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Grunderwerb 0,025 ha Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung Thüringen, Übergabe an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Nutzungsänderung/-beschränkung 0,025.ha

(Flurstück Werra) Künftige Unterhaltung: Freistaat Thüringen

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

18A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

A 3 (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaß-nahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km / Flurstücke: Werraaue südlich Barchfeld, Bereich Riedwiesen Gemarkung Barchfeld Flur 19 Flurstücke: 1/1, 1/2, 2/3, 2/4, 2/5, 2/6, 3/3, 3/4, 9/5, 9/6, 9/7, 9/8, 9/9, 9/10, 9/11, 9/12, 9/13, 10/6, 10/7, 10/8, 10/9, 10/10, 10/11; 10/12; 10/13; 10/14; 10/1522/1, 23/1, 24, 26, 27, 28/1, 30/1, 30/2, 57/1, 57/2, 57/3, 59/1, 60/1, 60/2, 66, 79/25, 80/25; Gemarkung Barchfeld, Flur 20, Flurstücke: 53/5, 53/6, 53/7, 53/8, 53/9, 53/10, 53/11, 53/12

Konflikt Nr.: K4, K6, K14, K15 im Bestands- und Konfliktplan (Unterl.19.1) Bl. Nr.1

Beschreibung: Konflikt Nr. K4: Baubedingter Verlust von Feuchtgrünland durch Baustraßen und Baustelleneinrichtungen in der Werraaue (geschützter Biotop) Eingriffsumfang: 0,712 ha

Konflikt Nr. K6: Bau- und betriebsbedingter Verlust der Habitateignung von Lebensräumen des Wachtelkönigs und der Feldler-che (europäisch geschützte Arten) Eingriffsumfang: 3,5 ha

Konflikt K14: Verlust von Boden- und Grundwasserfunktionen auf Acker durch Versiegelung von Fahrbahn und Wirtschaftsweg Eingriffsumfang: 3,129 ha Konflikt Nr. K15: Verlust von Grünland und von Teilflächen einer Streuobstwiese (geschützter Biotop) durch stra-ßenseitigen Anschluss an die B 19 Eingriffsumfang: 0,37 ha

Maßnahmenkomplex A 3 zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Bl. 7

Die Komplexmaßnahme A3 besteht aus zwei Einzelmaßnahmen: � A3.1-CEF Habitatverbessernde Maßnahmen für die Feldlerche durch die Anlage von Brachen in den Ried-

wiesen � A3.2 Extensivierung artenarmer Auewiesen in den Riedwiesen südlich von Barchfeld

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:

A3.1-CEF nach der Baufeldfreimachung (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) A3.2 baubegleitend oder im Anschluss an die Baumaßnahmen Funktionskontrolle: Erstkontrolle Zielbiotop 3 Jahre nach Ausführung der Ausgleichsmaßnahme, danach aller 3 Jahre; Kontrolle Zielhabitate/Zielarten: Überprüfung der Funktionalität der Maßnahme im Rahmen der Pflegegän-ge; ggf. Umstellung des Mahdregimes in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde

Flächengröße des Maßnahmenkomplexes: 9,5 ha, davon A3.1-CEF = 0,5 ha, A3.2 = 9,0 ha

Maßnahme A3.1-CEF zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterlage 9.2) Bl: 7

Beschreibung/Zielsetzung:

Anlage eines Rohbodenstandortes durch Abtragung der Grasnarbe (Feldlerchenhabitat) vorrangiges Ziel: Habitatoptimierung und –erweiterung Die Lage der Fläche A3.1-CEF innerhalb des Maßnahmenkomplexes A3 wurde anhand folgender Kriterien be-stimmt:

• Anlage vor Brutbeginn • > 100 m Abstand zu hohen Bäumen / Werra • relative Ungestörtheit, Fläche ist nicht durch einen Weg zerschnitten • ausreichender Abstand zu Feuchtbereichen (Werraufer, Gräben) • Flurstückszuschnitt

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A1.1-CEF, E4, E6

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand .....ha

Flächen Dritter 9,5 ha

Künftiger Eigentümer: SBA, Übergabe an Bundesanstalt

für Immobilienaufgaben (BImA)

Grunderwerb 9,5 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ..... ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung Thüringen,

Übergabe an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BI-

mA)

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

19A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA

Werraquerung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Folgeblatt 1

Maßnahmennummer

A 3 (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km / Flurstücke: Werraaue südlich Barchfeld, Bereich Riedwiesen Gemarkung Barchfeld Flur 19 Flurstücke: 1/1, 1/2, 2/3, 2/4, 2/5, 2/6, 3/3, 3/4, 9/5, 9/6, 9/7, 9/8, 9/9, 9/10, 9/11, 9/12, 9/13, 10/6, 10/7, 10/8, 10/9, 10/10, 10/11; 10/12; 10/13; 10/14; 10/1522/1, 23/1, 24, 26, 27, 28/1, 30/1, 30/2, 57/1, 57/2, 57/3, 59/1, 60/1, 60/2, 66, 79/25, 80/25; Gemarkung Barchfeld, Flur 20, Flurstücke: 53/5, 53/6, 53/7, 53/8, 53/9, 53/10, 53/11, 53/12

Fortsetzung Maßnahme A3.1-CEF zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen

(Unterlage 9.2) Bl: 7

Ausgangsbiotop: 4250 (Intensivgrünland) Zielhabitat: Grünlandbrache mit niedriger lückiger Vegetation Zielarten: Feldlerche Durchführung:

Auf einer Fläche von ca. 100 m x 50 m wird die Grasnarbe abgetragen und abtransportiert. Der Zeitpunkt dafür sollte vor der Brutzeit der Feldlerche und möglichst nach dem Frühjahrshochwasser liegen. Danach ist der Boden durch Grubbern aufzulockern. Die Fläche wird der Selbstbesiedelung überlassen (keine Ansaat). Jegliche Düngung, auch das Ausbringen von Jauche oder Gülle ist zu unterlassen! Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege, eine zweijährige Entwicklungspflege und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege: - im 1. Jahr keine Pflege - Ab dem 2. Jahr Pflege wie umliegende Flächen (siehe Maßnahme A3.2)

Maßnahme A3.2 zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterlage 9.2) Blatt Nr.: 7

Beschreibung/Zielsetzung:

Extensivierung artenarmer Auewiesen im Bereich der Riedwiesen Ziele: Entwicklung artenreicher Auewiesen mit einer typischen Flora und Fauna, Verbesserung der Funktionen von Boden und Grundwasser, Optimierung des Lebensraumes der Feldlerche (Erhöhung der Siedlungsdichte bzw. Ermöglichen von ungestörten Zweitbruten) Ausgangsbiotop: 4250 (Intensivgrünland) Zielbiotop: 4281 (artenreiche wechselfeuchte Auewiese) Durchführung:

- Jegliche Düngung, auch das Ausbringen von Jauche oder Gülle ist auf den Flächen zu unterlassen! - Aushagerung des Grünlandes durch 2 bis 3malige Mahd im Jahr in den ersten 3 Jahren - Mahdtermine: ab 15. 6. und im September - Um das Nahrungsangebot für die Feldlerche zu verbessern und zur Erhöhung ihres Bruterfolges sind in Ab-

stimmung mit Ornithologen Teilbereiche schon Ende Mai/Anfang Juni zu mähen. Die Teilbereiche können auch einzelne Mahdstreifen beinhalten, insgesamt sollten die Teilflächen eine Größe von 2 ha nicht unter-schreiten. Eine 2. Mahd darf auf diesen Teilflächen erst nach Abschluss der Zweitbrutphase (Mitte August) erfolgen.

Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege:

- ab dem 3. Jahr einschürige Mahd ab 30. 6. - Anwalzen, Abschleppen nicht nach dem 20.3. - Mahd mit Balkenmäher - Vorrichtungen zum Aufscheuchen von Tieren vor dem Mähwerk anbringen - Erhalt der vorhandenen Stauden- und Röhrichtsäume an Wegen, Gräben und Flussufern, die nicht vor dem 1.

September und möglichst nicht alljährlich gemäht werden (Mauser-Habitate) Wichtige Hinweise zum Ablauf der Mahd (von innen nach außen): - Teilflächen vor Beginn der Mahd nicht umfahren (kann zur Isolation der Tiere innerhalb der Fläche führen,

werden dadurch zum Opfer der Mähmaschinen) - Deshalb Mahd in einer Richtung streifenweise oder von der Mitte zum Rand (dadurch können Tiere in angren-

zende höhere Vegetation fliehen) - geringe Fahrgeschwindigkeit bei der Mahd

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

20A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werra-querung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

A 4-CEF (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnah-me)

Lage der Maßnahme / Bau-km: Werraaue bei Ettmarshausen Flurstücke: 300/2, 300/3, 299/4, 299/5, 298

Konflikt Nr.: K3 im Bestands- und Konfliktplan (Unterl.19.1) Bl. Nr.1A

Beschreibung: Konflikt Nr. K3: Baubedingter Verlust von Lebensräumen der Zauneidechse, Wiesenknopf-Ameisenbläuling und Nachtkerzen-schwärmer entlang des Bahndammes durch Flächen für Baustelleneinrichtung und bauzeitlichen Bahnübergang (Planstraße A) Eingriffsumfang: 0,36 ha

Maßnahme A 4-CEF zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Bl. Nr. 1A

Beschreibung/Zielsetzung: Bereitstellung von funktionalen Ausweichlebensräumen entlang des Bahndammes; südlicher Teilbereich soll für Zauneidechse und Nachtkerzenschwärmer, nördlicher Teilbereich für Wiesenknopf-Ameisenbläuling entwickelt werden vorrangiges Ziel: Habitatoptimierung und –erweiterung Ausgangsbiotop: 4230 (Feuchtgrünland) mit randlichen Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Wirtspflanze für den Bläuling) Zielbiotop/Zielhabitat: 4230/4720/5520/6221 (Komplex aus Feuchtgrünland, Hochstaudenfluren, verbuschten Bereichen und Kleinstrukturen, z. B. Steinriegel) Zielarten: Zauneidechse, Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Nachtkerzenschwärmer Durchführung

- Außerhalb des Baustellenbereiches werden parallel des Bahndammes reich strukturierte, offene Lebensräu-me mit einem kleinräumigen Mosaik aus vegetationsfreien und grasigen Flächen, verbuschten Bereichen und krautigen Hochstaudenfluren entwickelt.

südlicher Teilbereich (Zielarten Zauneidechse, Nachtkerzenschwärmer): - Zauneidechsenhabitat: Schaffung einer offenen Grobstrukturierung des Bodens mit größeren Steinbrocken im

unmittelbaren Anschluss an den Bahndamm (Steine größer als Bahnschotter). Als weitere Zusatzstrukturen ist die Neuanlage von Trockenmauern, Steinriegeln und Totholz vorzusehen. Es soll sich keine verfilzende Vegetation entwickeln können.

- Die Herstellung der Maßnahme soll außerhalb der Aktivitätsphase der Zauneidechse erfolgen (also ca. No-vember - März).

- Parallel erfolgt im Rahmen der Baufeldfreimachung die Reduzierung der Attraktivität von besiedelten Zau-neidechsen-Lebensräumen durch Entfernung/Umlagerung von geeigneten Habitatstrukturen aus dem Baustellenbereich in die Maßnahmenfläche A4 (Totholz, Stubben, Steinhaufen, Bahnschotter...). Hierdurch wird nach der Überwinterungsphase eine Abwanderung aus dem Baustellenbereich unterstützt.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:

während der Baufeldfreimachung (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme) Funktionskontrolle: Kontrolle Zielhabitate/Zielarten: siehe Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege (Folgeblatt 1) Flächengröße der Maßnahme: 0,4 ha

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ......ha

Flächen Dritter 0,4 ha

Künftiger Eigentümer: SBA, Übergabe an Bun-

desanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Grunderwerb . 0,4 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ......ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Thüringen, Übergabe an Bundesanstalt für

Immobilienaufgaben (BImA)

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

21A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werra-querung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Folgeblatt 1

Maßnahmennummer

A 4-CEF (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaß-nahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km: Werraaue bei Ettmarshausen Flurstücke: 300/2, 300/3, 299/4, 299/5, 298

Maßnahme A4-CEF zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Bl.Nr. 1A

nördlicher Teilbereich (Zielart Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling): - artgerechte Bewirtschaftung des Grünlandes und/oder Entwicklung von Altgrasbeständen mit entsprechender

Pflege unter folgenden Auflagen: - Frühjahrsmahd vor 15. Juni - Sommermahd ab 15. September - Schnitthöhe 10 - 15 cm - Abfuhr des Mahdgutes erst nach 3-5 Tagen - keine intensive Beweidung der Flächen - kein Walzen, Schleppen - reduzierte Düngung, keine Biozide Auf den Frühjahrsschnitt kann auf Teilflächen verzichtet werden. Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege und eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege:

- Beobachtung Zielbiotop/Zielhabitat - Gegensteuern bei überhand nehmender Sukzession oder Dominanzbeständen von Neophyten - ggf. Nutzungshäufigkeit, -termine und –intensität anpassen - Mindestdauer für die Unterhaltspflege von mindestens 5 Jahren nach Abschluss des Rückbaues der Baustel-

lenflächen - Über Art und Weise sowie Zeitdauer der Fortführung der Artenschutz-Maßnahmen wird zusammen mit der

Unteren zuständigen Naturschutzbehörde entschieden. - Auf der Grundlage des Monitorings kann nach Ablauf der 5 Jahre auf Antrag des Vorhabenträgers und Nach-

weis, dass die Baustellenflächen wieder besiedelt sind, im Einvernehmen mit der ONB die weitere Pflege eingestellt werden.

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

22A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werra-querung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

A 5 (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnah-me)

Lage der Maßnahme / Bau-km: Graben in der Werraaue bei Ettmarshausen / 1+475 bis 1+775

Konflikt Nr.: K5 im Bestands- und Konfliktplan (Unterl.19.1) Bl. Nr.1A

Beschreibung: Konflikt Nr. K5: Baubedingter Verlust von einzelnen Laubbäumen an Gräben in der Werraaue Eingriffsumfang: 11 Bäume

Maßnahme A 5 zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Blatt Nr.: 2A, 3A

Beschreibung/Zielsetzung: Anpflanzung von Bäumen entlang von Gräben und Wegen in der Werraaue vorrangiges Ziel: Kompensation des Verlustes von Laubbäumen im räumlich-funktionalen Zusammenhang Ausgangsbiotop: 2214 (Graben ohne Gehölze) Zielbiotop: 2214 / 6312 (gehölzbestandener Graben), 24 Laubbäume Durchführung

- Pflanzqualität: Hochstämme z. B. Weide, Erle, Esche, StU 12-14 - Pflanzqualität Heister: z. B. Grauweide, Korbweide, Purpurweide 2 x v., 150-250 - Geeignete Gehölze sind standorttypische Arten, möglichst aus autochthonem Material in der Region gezogen - Bäume und Heister sind standfest zu verankern und mit einem Pflanzschnitt zu versehen. Die erforderlichen Pflanzabstände zu Mittelspannungsfreileitungen sind einzuhalten und werden in der Ausfüh-rungsplanung berücksichtigt. Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege und eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege:

- Die Baumanbindungen sind jährlich zu überprüfen, schadhafte Anbindungen sind zu ersetzen. Je nach Witte-rung sind die Gehölze zu wässern. Bis zur Konkurrenzfähigkeit sind die Pflanzen jährlich auszumähen. Das Schnittgut wird abtransportiert.

Hinweise für die Unterhaltungspflege:

- Die Baumverankerungen und die Pfähle der Heister sind 5 Jahre nach der Pflanzung zu entfernen. Nach 10-15 Jahren erfolgt ein Verjüngungsschnitt.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:

Baubegleitend oder im Anschluss an die Baumaßnahme aber spätestens in der nach Bauende folgenden Pflanz-periode Funktionskontrolle: Erstkontrolle nach 3 Jahren, danach alle 3 Jahre

Flächengröße der Maßnahme: 1.200 ha (24 Bäume)

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: E4a

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ......ha

Flächen Dritter 0,135 ha

Künftiger Eigentümer: SBA, Übergabe an

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Grunderwerb . 0,135 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ......ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Thüringen, Übergabe an Bundesanstalt für

Immobilienaufgaben (BImA)

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

23A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werra-querung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

A 6-CEF (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km / Flurstücke: Auewiesen am Rand des FND „Neuroth“; Gemarkung Barchfeld, Flur 1, Flurstücke 1/17, 1/18, 1/19

Konflikt Nr.: K17 im Bestands- und Konfliktplan (Unterl.19.1) Bl. Nr.1A

Beschreibung: Konflikt Nr. K17: Baubedingter Verlust von geschützten Pflanzenarten (Breitblättriges Knabenkraut, Trollblume) im Trassenbe-reich zwischen der B62 alt und dem Ettmarshäuser Weg Eingriffsumfang: 0,675 ha

Maßnahme A 6-CEF zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Bl.Nr.:1,

2A, 6

Beschreibung/Zielsetzung: Umsiedlung geschützter Pflanzenarten (Breitblättriges Knabenkraut, Trollblume) aus dem Baufeld westlich von Ettmarshausen in Auewiesen am Rand des FND „Neuroth“ Ausgangsbiotop: 4282 (wechselfeuchte Auwiese, relativ artenarm) – bisher keine Vorkommen des Breitblättri-gen Knabenkrauts Zielbiotop/Zielarten: 4281 (wechselfeuchte Auwiese, relativ artenreich), Breitblättriges Knabenkraut, Trollblume, (abhängig von der Anzahl der verpflanzten Exemplare) Durchführung

- Begehung des Baufeldes im Bereich potenzieller Vorkommen der o. g. Arten (siehe Darstellung in Blatt 1 und Blatt 2), Markierung der betroffenen Pflanzen

- Entnahme betroffener Exemplare der o. g. Pflanzen aus dem Baufeld vor der Baufeldfreimachung - günstiger Zeitpunkt der Entnahme: vor der Blüte (April/Mai); bei Baubeginn im Frühjahr Entnahme im Vorjahr - fachgerechter Transport, Lagerung und Einsetzen der entnommenen Pflanzen - Betreuung der Umsiedlung durch Arbeitskreis Heimische Orchideen (AHO) Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege, eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege:

- Beobachtung Zielhabitat, ggf. Ausmähen der Pflanzen erforderlich - Wässern und Auskoppeln der Pflanzstandorte sind nicht erforderlich - Zu Festlegungen über Art und Weise sowie Zeitdauer der Fortführung der Artenschutz-Maßnahmen wird der

Arbeitskreis Heimische Orchideen (AHO) und die UNB einbezogen. - Die zukünftige Pflege der Maßnahmenfläche wird unter Beteiligung der AHO (Arbeitskreis Heimische Orch-

ideen) und der Naturschutzbehörde vereinbart. - Das im Werrabogen östlich des FND „Neuroth“ außerhalb der Maßnahmenfläche befindliche Grünland ist

weiter uneingeschränkt nutzbar. Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:

im Frühjahr vor der Baufeldfreimachung Funktionskontrolle: Kontrolle Zielhabitate/Zielarten: siehe Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege

Flächengröße der Maßnahme: 0,858 ha

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.:

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ......ha

Flächen Dritter 0,858 ha

Künftiger Eigentümer: SBA, Übergabe an Bun-

desanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Grunderwerb . 0,858 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ......ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Thüringen, Übergabe an Bundesanstalt für Im-

mobilienaufgaben (BImA)

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

24A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

E 4a (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km / Flurstücke: Bau-km 2+450 2+200 bis 2+960

Konflikt Nr.: K5, K10, K12, K13, K15 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1), Blatt Nr.: 1A

Beschreibung

Konflikt Nr. K5: Baubedingter Verlust von einzelnen Laubbäumen an Gräben in der Werraaue Eingriffsumfang: 11 Bäume Konflikt Nr. K10: Baubedingter Verlust von Ufergehölzen an der Werra und Beeinträchtigung von Leitstrukturen der Fledermäuse Eingriffsumfang: 0,05 ha (Verlust von 10 Bäumen) Konflikt Nr. K12: Beeinträchtigung Verlust von kulturbestimmtem Eichen-Kiefern-Wald unter der Werrabrücke durch Auf-den-Stock-Setzen Eingriffsumfang: 0,06 ha

Konflikt Nr. K13a: Baubedingter Verlust von naturnahem Feldgehölz entlang des Salzgrabens durch Errichtung einer Baustr. (Planstraße B) mit Folgenutzung als Wirtschaftsweg Eingriffsumfang: 0,195 ha

Konflikt Nr. K15: Verlust von Grünland und von Teilflächen einer Streuobstwiese (geschützter Biotop) durch straßen-seitigen Anschluss an die B 19 Eingriffsumfang: 0,37 ha

Maßnahme E 4a zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterlage 9.2) Blatt Nr.: 3a, 4a

Beschreibung/Zielsetzung:

Anpflanzung von Baumreihen und Baumgruppen auf Böschungs- und Restflächen der Straßentrasse am Eisberg (insgesamt 63 Bäume) Ziel: Mit den Pflanzmaßnahmen werden die Verluste von Laub- und Obstbäumen ausgeglichen Ausgangsbiotop: 4110 (Acker), 4250 (Intensivgrünland) Zielbiotope: 6312 (Laubbaumreihen), 6311 (Baumgruppe) Durchführung:

Die Baumreihen Baumgruppen werden in einem Abstand von 10 – 12 m gepflanzt. Die Hochstämme sind bei der Pflanzung mit einem Kronenschnitt zu versehen und standfest zu verankern. Geeignete Gehölze sind standorttypi-sche Arten, möglichst aus autochthonem Material in der Region gezogen. Pflanzqualität: Hochstämme: z. B. Winter-Linde, Trauben-Eiche, Bergahorn, Esche, Vogelkirsche, Wildobstsorten (z. B. Wildapfel, Wildbirne), 3 x v. m.B. StU 12-14 Ingesamt sind 63 Bäume zu pflanzen. Mindestens 30 Bäume sind als Wildobst-Bäume zu pflanzen, als mögliche Standorte bieten sich der Pflanzstreifen am südlichen Dammfuß der Trasse oder der Bereich des „Anschlussohrs an die B19“ an. Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege und eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: bei Anlage der Böschung bzw. im Anschluss an die Baumaßnahme, spätestens in der nach Bauende folgenden Pflanzperiode Funktionskontrolle: 6 Jahre nach Ausführung der Ersatzmaßnahme

Flächengröße: 0,315 ha / 63 Bäume

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr. A1.2-CEF, A2-CEF, A3.2, A5, E6.1a

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ......ha

Flächen Dritter 0,315 ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Thüringen

Grunderwerb i. Z. Trassenkörper B62 neu 0,315 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ......ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Thüringen

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

25A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraquerung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Folgeblatt 1

Maßnahmennummer

E 4a (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km / Flurstücke: Bau-km 2+450 bis 2+960

Fortsetzung Maßnahme E 4a zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2)

Blatt Nr.: 3a, 4a

Hinweise für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege;

Die Baumanbindungen sind jährlich zu überprüfen, schadhafte Anbindungen sind zu ersetzen. Je nach Witterung sind die Gehölze zu wässern. Bis zur Konkurrenzfähigkeit sind die Pflanzen jährlich auszumähen. Das Schnittgut wird abtransportiert. Hinweise für die Unterhaltungspflege:

Die Baumverankerungen sind 5 Jahre nach der Pflanzung zu entfernen. Nach 10-15 Jahren erfolgt ein Verjüngungs-

schnitt.

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

26A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werra-querung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

E 6.1a (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnah-me)

Lage der Maßnahme: Werraaue zwischen Immelborn und Breitungen, Bereich „Forstloch“, Flurstücke siehe Folgeblatt 1

Konflikt Nr. K2, K11, K13a, K14 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1), Blatt Nr.: 1A

Beschreibung:

Konflikt Nr. K2: Verlust von Feldgehölzen im Bereich des westlichen Widerlagers der Werrabrücke und durch Verlegung der B62 alt Eingriffsumfang: 0,0136 ha Konflikt Nr. K11: Baubedingter Verlust von verbuschter Feuchtstaudenflur in der Werraaue, kleinflächiger anlage-bedingter Verlust durch Brückenpfeiler Eingriffsumfang: 0,096 ha Konflikt Nr. K13a: Baubedingter Verlust von naturnahem Feldgehölz entlang des Salzgrabens durch Errichtung einer Baustraße (Planstraße B) mit Folgenutzung als Wirtschaftssweg Eingriffsumfang: 0,195 ha Konflikt K14: Verlust von Boden- und Grundwasserfunktionen auf Acker durch Versiegelung von Fahrbahn und Wirtschaftsweg Eingriffsumfang: 3,129 ha

Maßnahme E 6.1a zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl. 9.2) Blatt Nr.:8a, 9

Die Maßnahme E6 besteht aus mehreren Teilflächen, die sich in der Werraaue östlich des Forstloches (E6.1) und südlich des Forstloches (E6.2, E6.3) befinden. Die Maßnahme E6.1a befindet sich in der Werraaue östlich des Forstloches. Beschreibung/Zielsetzung:

Anlage eines naturnahen Auwaldes mit einer großen Artenvielfalt und einer ausgeprägten Höhenstaffelung zur Erhöhung der Strukturvielfalt in der durch Grünland geprägten Werraaue und zur Verbesserung des Retentions-vermögens in der Werraaue am Forstloch. Durch die Bepflanzung werden Funktionen des Bodens und Grund-wassers verbessert. Ausgangsbiotop: 4280 (wechselfeuchte Auewiese) Zielbiotope: N 701 (Erlen-Eschen-Wald), N 702 (Weiden-Auenwald) und/oder N 703 (Stieleichen-Eschen-Ulmen-Auenwald) Durchführung:

Pflanzung der Gehölze in einem mehr oder weniger geschlossenen Bestand mit Mindestabständen von 1 m in der Reihe und 2 m zwischen den Reihen, im Übergangsbereich zu den offenen Grünlandflächen Anlage von Waldmänteln vorwiegend aus Sträuchern. Die Artenzusammensetzung richtet sich nach Wasserständen, Wasserdynamik und Überflutungsdauer. Je nach Zonierung in Hartholz- und Weichholzaue sind typische Gehölzarten zu verwenden. Fortsetzung Folgeblatt 1 Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:

Baubegleitend oder im Anschluss an die Baumaßnahme aber spätestens in der nach Bauende folgenden Pflanz-periode Funktionskontrolle: 6 Jahre nach Ausführung der Ersatzmaßnahme

Flächengröße: 3,3 ha 1,30 ha (aufgrund des relativ hohen ökologischen Ausgangszustandes ist die Maßnahme nur anteilig anrechenbar)

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: A3.1, A3.2 E4a

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ..... ha

Flächen Dritter 3,3 ha 1,30 ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Thüringen, Übergabe an Bundesanstalt für

Immobilienaufgaben (BImA)

Grunderwerb . 3,3 ha 1,30 ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ..... ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Thüringen, Übergabe an Bundesanstalt für

Immobilienaufgaben (BImA)

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

27A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werra-querung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Folgeblatt 1

Maßnahmennummer

E 6.1a (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnah-me)

Lage der Maßnahme / Bau-km: Werraaue zwischen Immelborn und Breitungen, Bereich „Forstloch“, Flurstücke siehe unten

Maßnahme E 6.1a zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl.12.2) Bl. Nr.8a, 9

Fortsetzung Durchführung:

Gehölzarten Weichholzaue (Auswahl): Grauerle, Schwarzerle, Lavendel-Weide, Esche, Roterle, Bergahorn, Traubenkirsche sowie Baum- und Strauchweiden, z. B. Silber-Weide, Purpur-Weide, Korb-Weide, Bruch-Weide, Mandel-Weide Gehölzarten Hartholzaue (Auswahl): Gemeine Esche, Traubenkirsche, Stieleiche, Hainbuche, Feld-Ulme, Hasel, Pfaffenhütchen, Gemeiner Schneeball, Blutroter Hartriegel, Faulbaum, Kreuzdorn, Weißdorn

Pflanzqualität: Forstware (Sämlinge), für die Ansiedlung von Weiden kommen auch Steckhölzer in Betracht durch Steckholzgewinnung aus benachbarten Beständen Pflanzzeit: Herbst Pflanzabstand: 1 m in der Reihe, 2 m Abstand zwischen den Reihen Einzäunung der Pflanzung (Wildschutzzaun) Auf der Pflanzfläche vorhandene Baumgruppen sind zu erhalten. Die erforderlichen Pflanzabstände zu Mittelspannungsfreileitungen sind einzuhalten und werden im Zuge der Ausführungsplanung berücksichtigt. Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege, eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs- Entwicklungs- und Unterhaltungspflege: bis zur Konkurrenzfähigkeit jährlich 1-2 mal mähen, Abtransport des Mähgutes, Wässern nach Bedarf Rechtzeitiges Auslichten der nicht dem Entwicklungsziel Auwald entsprechenden Holzarten, Durchführung zwi-schen Oktober und Februar Bestand einer weitgehend natürlichen Sukzession überlassen, Verzicht auf Nutzung von Altbäumen, Belassen von Altholzinseln Nach Abschluss der Entwicklungspflege sind in der Regel keine weiteren Pflegemaßnahmen notwendig Beanspruchte Flurstücke: Gemarkung Immelborn Flurstücke Maßnahme E6.1a: anteilig 1172, anteilig 1173, 1202, 1203/4, 1204, 1205, 1206, 1207, 1207/2, 1208/4, 1208/5, 1212, 2311 Flurstücke Maßnahme E6.2: 1240/4, 1241, 1242, 1243/4, 1244/2, 1244/3, 1245, 1246/2, 1246/3, 1248, 1249, 1250/2, 1251/4, 1252/2, 1252/3, 1253/5, 1253/6, 1255/4, 1255/5, 1255/6, 1269, 1270/4, 1271/5 Flurstücke Maßnahme E6.3: 1288, 1287, 1286/2, 1284, 1283, 1282, 1281, 1280/4

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

28A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraque-rung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

G 1 (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km/Flurstücke: 0+014 bis 0+380

Konflikt Nr.: K16 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1), Blatt Nr.: 1A

Beschreibung:

Konflikt Nr. K 16: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mit dem Straßenbau verbundene Dämme und Ein-schnitte sowie Veränderung des Landschaftsbildes in der Werraaue durch die neue Talbrücke Eingriffsumfang (bewertet): über eine Länge von ca. 2,75 km

Maßnahme G 1 zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterlage 19.1) Blatt Nr.: 1A

Beschreibung/Zielsetzung:

Begrünung von Straßenböschungen im Stadtrandbereich durch Anpflanzung von Hochstämmen und Sträuchern Ziel: Gestalterische Einbindung der Straße im Bereich des Ortsausganges von Bad Salzungen Durchführung:

An der Oberkante des Einschnittes sind Gehölze wie Bäume und Heister gruppenweise zu pflanzen. Auf schmalen Böschungen sind lockere Strauchgruppen vorzusehen. Die Hochstämme sind bei der Pflanzung mit einem Kronen-schnitt zu versehen und standfest zu verankern. Geeignete Gehölze sind standorttypische Arten, möglichst aus au-tochthonem Material in der Region gezogen. Pflanzqualität: Hochstämme: z. B. Winter- oder Sommerlinde, Thüringische Säulen-Eberesche, 3 x v. m.B. StU 12-14 Sträucher: z. B. Hundsrose, Pfaffenhütchen, Roter Hartriegel m. B. 70-90 Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege, eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs- Entwicklungs- und Unterhaltungspflege: Die Baumanbindungen sind jährlich zu überprüfen, schadhafte Anbindungen sind zu ersetzen. Je nach Witterung sind die Gehölze zu wässern. Bis zur Konkurrenzfähigkeit sind die Pflanzen jährlich auszumähen. Das Schnittgut wird abtransportiert. Die Baumverankerungen sind 5 Jahre nach der Pflanzung zu entfernen. Nach 10-15 Jahren erfolgt ein Verjüngungsschnitt.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:

bis spätestens 2 Jahre nach Beendigung der Baumaßnahme Funktionskontrolle: 6 Jahre nach Ausführung der Gestaltungsmaßnahme

Flächengröße:

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: G2a und G3

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand .....ha

Flächen Dritter .....ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Thüringen

Grunderwerb i. Z. Trassenkörper B62 neu .....ha

Nutzungsänderung/-beschränkung .....ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Thüringen

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

29A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werra-querung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

G 2a (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaßnah-me)

Lage der Maßnahme / Bau-km/Flurstücke: Bau-km 0+200 bis 0+400, 1+955, 2+650 bis 2+720

Konflikt Nr.: K 16 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1), Blatt Nr.: 1A

Beschreibung:

Konflikt Nr. K 16: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mit dem Straßenbau verbundene Dämme und Einschnitte sowie Veränderung des Landschaftsbildes in der Werraaue durch die neue Talbrücke Eingriffsumfang (bewertet): über eine Länge von ca. 2,75 km

Maßnahme G 2a zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl.9.2) Bl. Nr.: 1A,3, 4A

Beschreibung/Zielsetzung:

abwechslungsreiche, lockere Strauchpflanzung im Bereich von Widerlagern des südwestlichen Widerlagers, des Regenrückhaltebeckens und von Restflächen Ziel: Gestalterische Einbindung von Bauwerken und Restflächen Durchführung:

Im Bereich des Regenrückhaltebeckens ist eine lockere und abwechslungsreiche Bepflanzung aus Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. Die Das südwestliche Widerlager sind ist nur mit Sträuchern zu bepflanzen, dabei ist ein Abstand von mindestens 5 m zum Widerlager einzuhalten, um die Unterhaltung des Bauwerkes zu ermögli-chen. Im Trassenbereich des Anschlusses an die B19 am Eisberg sind Sträucher zu pflanzen. Die auf derselben Fläche vorgesehenen Baumpflanzungen erfolgen in Verbindung mit der Maßnahme E4a. Geeignete Gehölze sind standorttypische Arten, möglichst aus autochthonem Material in der Region gezogen. Pflanzqualität Hochstämme, z. B. Winter- oder Sommerlinde, Esche, Stieleiche, Hainbuche, 3 x v. m.B. StU 12-14 Pflanzqualität Sträucher z. B. Schlehe, Heckenkirsche, Kreuzdorn, Holunder, Liguster, Berberitze, Gemeine Ha-sel, Weißdorn m. B. 70-90 Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege, eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege: Je nach Witterung sind die Gehölze zu wässern. Bis zur Konkurrenzfähigkeit sind die Pflanzen jährlich auszumä-hen. Das Schnittgut wird abtransportiert.

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:

bis spätestens 2 Jahre nach Beendigung der Baumaßnahme Funktionskontrolle: 6 Jahre nach Ausführung der Gestaltungsmaßnahme

Flächengröße:

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: G1, G2, G3

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ......ha

Flächen Dritter ......ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Thüringen

Grunderwerb i. Z. Trassenkörper B62 neu ......ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ......ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwaltung

Thüringen

B 62 NEU OU BAD SALZUNGEN, 5. BA, WERRAQUERUNG – MAßNAHMENBLÄTTER

IPU GMBH - INGENIEURBÜRO FÜR PLANUNG UND UMWELT, Erfurt November 2014 Juli 2018

30A

Bezeichnung der Baumaßnahme

B 62 OU Bad Salzungen 5. BA Werraque-rung – Bad Salzungen

Maßnahmenblatt

Maßnahmennummer

G 3 (V = Vermeidungs-, A = Ausgleichs-,

E = Ersatz-, G = Gestaltungsmaß-nahme)

Lage der Maßnahme / Bau-km/Flurstücke: Bau-km 1+970 bis 2+820

Konflikt Nr.: K 16 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage 19.1), Blatt Nr.: 1A

Beschreibung:

Konflikt Nr. K 16: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch mit dem Straßenbau verbundene Dämme und Einschnitte sowie Veränderung des Landschaftsbildes in der Werraaue durch die neue Talbrücke Eingriffsumfang (bewertet): über eine Länge von ca. 2,75 km

Maßnahme G 3 zum Lageplan der landschaftspfl. Maßnahmen (Unterl.9.2) Blatt Nr.: 3A, 4A

Beschreibung/Zielsetzung:

abwechslungsreiche, lockere Strauchpflanzung im Dammbereich der Straße Ziel: gestalterische Einbindung der Straße im Bereich der Ackerflächen am Eisberg Durchführung:

Die Dammböschungen sind bevorzugt im unteren Drittel zu bepflanzen. Die Sträucher sind nicht flächig sondern gruppenweise anzuordnen. Geeignete Gehölze sind standorttypische Arten, möglichst aus autochthonem Material in der Region gezogen. Pflanzqualität: Sträucher z. B. Schlehe, Heckenkirsche, Kreuzdorn, Holunder, Liguster, Berberitze, Gemeine Hasel, Weißdorn m. B. 70-90 Es werden eine einjährige Fertigstellungspflege, eine zweijährige Entwicklungspflege gemäß DIN 18916 und DIN 18919 und daran anschließend die Unterhaltungspflege durchgeführt. Hinweise für die Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege: Je nach Witterung sind die Gehölze zu wässern. Bis zur Konkurrenzfähigkeit sind die Pflanzen jährlich auszumä-hen. Das Schnittgut wird abtransportiert. Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme:

bis spätestens 2 Jahre nach Beendigung der Baumaßnahme Funktionskontrolle: 6 Jahre nach Ausführung der Gestaltungsmaßnahme

Flächengröße:

Ausgleich/Ersatz in Verbindung mit Maßnahme Nr.: G1, G2a

Vorgesehene Regelung

Flächen der öffentlichen Hand ......ha

Flächen Dritter ......ha

Künftiger Eigentümer: Straßenbauverwaltung

Thüringen

Grunderwerb i. Z. Trassenkörper B62 neu ......ha

Nutzungsänderung/-beschränkung ......ha

Künftige Unterhaltung: Straßenbauverwal-

tung Thüringen


Recommended