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2015 03 18 initiativen der salzburger spö im landtag

Date post: 08-Apr-2016
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Alle Initiativen des Landtagsklubs der Salzburger SPÖ im Volltext für die Sitzung des Salzburger Landtages am 18. März 2015.
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Initiativen der Salzburger SPÖ im Landtag 18. März 2015 Dringlicher Antrag Abg. Riezler und KV Steidl betreffend Verankerung des Rechtes auf leistbares Wohnen in der Salzburger Landesverfassung und die Erarbeitung und Umsetzung einer verbindlichen Wohnungslosenhilfeplanung Anträge der Abg. Schmidlechner und des Abg. Riezler betreffend Ausbau Schulsozialarbeit der Abg. Riezler und des Abg. KV Steidl betreffend die Auflage der Broschüren des Landes Salzburg in „Leicht Lesen“ und der Version „Leicht Lesen“ der Homepage des Landes Salzburg der Abg. Schneglberger und des Abg. Wiedermann betreffend das Strandbad Henndorf Dringliche Anfrage der Abg. Riezler und Abg. KV Steidl an Frau Landesrätin Mag a Berthold MBA betreffend die Integration von anerkannten AsylwerberInnen Mündliche Anfragen von Abg. Riezler an Frau Landesrätin Mag a Berthold MBA betreffend Statuten des „Integrationsbeirates für das Bundesland Salzburg“ von Abg. Meisl an Herrn Landesrat Mayr betreffend Stand der Abrechnungen im SVG mit den Verkehrsunternehmen von Abg. KV Steidl an Herrn Landesrat Dr. Schellhorn betreffend Stand des neuen Behinderten- bzw. Chancengleichheitsgesetzes von Abg. Schmidlechner an Herrn Landeshauptmann Dr. Haslauer betreffend Lernwerkstatt Pinzgau Anfragen der Abg. Meisl und Abg. Steidl an die Landesregierung betreffend die Landwirtschaftskammerwahl der Abg. KV Steidl und Abg. Meisl an die Landesregierung betreffend die Finanzgeschäfte mit der Hypo Salzburg der Abg. Meisl und Abg. KV Steidl an Landesrat Mayr betreffend Einsatz von Niederflurwaggons
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Page 1: 2015 03 18 initiativen der salzburger spö im landtag

Initiativen der Salzburger SPÖ im Landtag

18. März 2015

Dringlicher Antrag

• Abg. Riezler und KV Steidl betreffend Verankerung des Rechtes auf leistbares Wohnen in der Salzburger Landesverfassung und die Erarbeitung und Umsetzung einer verbindlichen Wohnungslosenhilfeplanung

Anträge

• der Abg. Schmidlechner und des Abg. Riezler betreffend Ausbau Schulsozialarbeit • der Abg. Riezler und des Abg. KV Steidl betreffend die Auflage der Broschüren des

Landes Salzburg in „Leicht Lesen“ und der Version „Leicht Lesen“ der Homepage des Landes Salzburg

• der Abg. Schneglberger und des Abg. Wiedermann betreffend das Strandbad Henndorf

Dringliche Anfrage • der Abg. Riezler und Abg. KV Steidl an Frau Landesrätin Maga Berthold MBA

betreffend die Integration von anerkannten AsylwerberInnen

Mündliche Anfragen

• von Abg. Riezler an Frau Landesrätin Maga Berthold MBA betreffend Statuten des „Integrationsbeirates für das Bundesland Salzburg“

• von Abg. Meisl an Herrn Landesrat Mayr betreffend Stand der Abrechnungen im SVG mit den Verkehrsunternehmen

• von Abg. KV Steidl an Herrn Landesrat Dr. Schellhorn betreffend Stand des neuen Behinderten- bzw. Chancengleichheitsgesetzes

• von Abg. Schmidlechner an Herrn Landeshauptmann Dr. Haslauer betreffend Lernwerkstatt Pinzgau

Anfragen • der Abg. Meisl und Abg. Steidl an die Landesregierung betreffend die

Landwirtschaftskammerwahl • der Abg. KV Steidl und Abg. Meisl an die Landesregierung betreffend die

Finanzgeschäfte mit der Hypo Salzburg

• der Abg. Meisl und Abg. KV Steidl an Landesrat Mayr betreffend Einsatz von Niederflurwaggons

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• der Abg. Meisl und Abg. KV Steidl an Landesrat Mayr betreffend Einsatz von Batteriebussen

• der Abg. Riezler und Abg. KV Steidl an Landeshauptmann Stellvertreter Dr. Stöckl betreffend weibliche Genitalverstümmelung

• der Abg. Riezler und Abg. KV Steidl an Landesrat Dr. Schellhorn betreffend des Planungstages mit Trägern der Behindertenhilfe

• der Abg. KV Steidl und Abg. Riezler an Landeshauptmann Stellvertreter Dr. Stöckl betreffend Ausgabenobergrenzen im Gesundheitsbereich

• der Abg. Hirschbichler und Abg. Schmidlechner an Landeshauptmann Dr. Haslauer betreffend Bürgermeisterwahlen

• der Abg. KV Steidl und Abg. Schmidlechner an Landeshauptmann Stellvertreter Dr. Stöckl betreffend das Krankenhaus Hallein

• der Abg. Riezler und Abg. KV Steidl an Landeshauptmann Stellvertreter Dr. Stöckl betreffend das Psychosoziale Beratungs- und Versorgungszentrum für Kinder und Jugendliche

• der 2. LT-Präsidentin Mosler-Törnström und Abg. Schmidlechner an Herrn Landeshauptmann Dr. Haslauer betreffend Jubiläumsjahr 2016

• der 2.LT-Präsidentin Mosler-Törnström und Abg. Schmidlechner an Herrn Landeshauptmann Dr. Haslauer betreffend das Musikum Salzburg

Angemeldetes Thema für die aktuelle Stunde: Pflegenotstand Salzburg? – Wenig Personal – wenig Einkommen – wenig Wertschätzung

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Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

der Abg. Meisl und Abg. KV Steidl an Landesrat Mayr betreffend Einsatz von Batteriebussen

Erfolgsversprechend haben Sie einen Batteriebus in Zell am See vorgestellt. Leider waren in der Folge keine weiteren Aktionen bzw. Maßnahmen mehr zu vernehmen. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Wie viele Kilometer wurden mit dem in Zell am See vorgestellten Batteriebus inzwischen im Fahrgastbetrieb zurückgelegt?

2. Von wann bis wann war dieser Batteriebus bei der ÖBB Postbus im Einsatz?

3. Wie war das Verhältnis von Einsatzzeit im Verhältnis zu Ladezeit?

4. Gibt es Erfahrungsberichte der ÖBB Postbus, wenn ja, wie sind deren Ergebnisse?

5. Ist eine Zulassung solcher Busse in Österreich möglich?

6. Ist die ÖBB Postbus bereit, allfällige Mehrkosten eines solchen Busses zu tragen, wenn nein, wie soll eine derartige Finanzierung sonst erfolgen?

Salzburg, am 18. März 2015

Meisl Steidl

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Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

der Abg. Meisl und Abg. KV Steidl an Landesrat Mayr betreffend Einsatz von Niederflurwaggons

Im Zuge der Umstellungen auf Barrierefreiheit aufgrund des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes – BGStG, BGBl. I Nr. 82/2005 idF BGBl. II Nr. 59/2014, sind auch bei der Salzburger Lokalbahn Niederflurwaggons bereit zu stellen. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Wie viele Lokalbahntriebwagen sind insgesamt auf Barrierefreiheit umzustellen?

2. Wie viele davon sind bereits so umgebaut, dass heute schon ein Niederflureinstieg mög-lich ist?

3. Welche finanziellen Beiträge hat das Land bisher zu diesen Umbauten geleistet?

4. Welche Beiträge hat das Land OÖ dazu geleistet?

5. Bis wann werden alle Fahrzeuge der S1 und S11 über Niederflureinstiege verfügen?

Salzburg, am 18. März 2015

Meisl eh. Steidl eh.

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Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

der Abg. Riezler und Abg. KV Steidl an LHStv. Stöckl betreffend weibliche Genitalverstüm-melung

Es braucht umfassende Aufklärung und Beratung, um das Tabuthema der weiblichen Geni-

talverstümmelung (female genital mutilation - FGM) endlich aufzubrechen.

FGM ist Gewalt gegen Frauen und Mädchen, die alle gesellschaftlichen Schichten betrifft

und auch in Europa und Österreich vorkommt. Europaweit sind schätzungsweise ca.

500.000 Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind. Weltweit

sollen es sogar 150 Millionen Frauen und Mädchen sein.

Es sind daher Maßnahmen in Europa, in Österreich und auch in Salzburg notwendig.

Die Stadt Wien bietet Schulungen in den Spitälern und hat einen eigenen Leitfaden erstellt,

der vor allem im Umgang mit Opfern unterstützen soll. Anlaufstellen für Betroffene sind das

FGM-Beratungszentrum im Kaiser-Franz-Josef-Spital, das österreichweit zu den wichtigsten

einschlägigen Kompetenzzentren zählt, sowie die Krankenanstalt Rudolfstiftung. In Wien

werden auch Berufsgruppen, die Umgang mit potenziellen Opfern haben, umfangreich ge-

schult.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Inwiefern erfolgt im Land Salzburg Aufklärung und Beratung zum Tabuthema der weibli-chen Genitalverstümmelung?

2. Gibt es ein einschlägiges Beratungszentrum bzw. solche Beratungsstellen?

2.1 Wenn nein, Ist geplant, die Aufklärung und Beratung auszubauen bzw. Beratungsstellen zu installieren?

3. Gibt es einschlägige Schulungen / Leitfäden / Informationsmaterial?

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3.1 Wenn ja, wo und wem werden sie angeboten bzw. in welcher Frequenz wahrgenom-men?

4. Werden Statistiken zur Genitalverstümmelung in Salzburg bzw. Aufzeichnungen (auch zu Beratungen) geführt?

4.1 Wenn nein, ist dies geplant bzw. in welcher Form ist es geplant?

Salzburg, am 18. März 2015

Riezler. Steidl

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Nr der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

Der zweiten LT-Präsidentin Mosler-Törnström und Abg. Schmidlechner an Herrn

Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer betreffend Jubiläumsjahr 2016

Insgesamt ergingen an den Landeshauptmann bereits drei Anfragen zu diesem Thema, zuletzt eine mündliche Anfrage im Dezember letzten Jahres. Die Fragen wurden bisher höchst unzureichend beantwortet und in der letzten mündlichen Antwort betrafen diese den damaligen Stand der Dinge, der sich, für die fortgeschrittene Zeit bis zum Jahr 2016, erst in einem sehr frühen Stadium der Organisation befand. Die Finanzierung von Seiten des Bundes war lediglich zugesagt und nicht gesichert, ebenso waren die EU-Gelder noch offen. Auch zum Konzept wurde nicht viel gesagt, da die Gesellschaft noch nicht eingetragen war und die Informationen deshalb der Öffentlichkeit nur sehr spärlich bekannt gegeben wurden. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Landesregierung folgende

Anfrage

1. Zum Konzept Salzburg 2016 a) Wie sieht das Konzept für Salzburg 2016 konkret aus? b) Von wem stammt es? c) Wer hat es beschlossen? d) Was sind die Ziele?

2. Wie viele Veranstaltungen sind geplant? a) Wo werden diese stattfinden? (Bitte um genaue Auflistung) b) Wer wird darin miteinbezogen (z.B. Vereine)? (Bitte um genaue Auflistung)

3. Zur Finanzierung/Budget: a) Wie wird „Salzburg 2016” finanziert, insbesondere der Anteil des Bundes? b) Gibt es Zusagen aus Bayern und wie ist der Stand bezüglich EU-Gelder?

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c) Sollten sich die Zahlen betreffend Land und Stadt geändert haben, in welcher Höhe?

d) Sind bereits Zahlungen erfolgt?

Salzburg, am 18. März 2015

Mosler-Törnström Schmidlechner

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Nr der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

Der zweiten LT-Präsidentin Mosler-Törnström und des Abg. Schmidlechner an Herrn Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer betreffend das Musikum Salzburg

Als Musik- und Kulturland ist Salzburg weltweit ein Begriff. Ein Grund mehr, auf die

Nachwuchspflege ein besonderes Augenmerk zu legen. Nichtsdestotrotz liegt der

Versorgungsgrad der Musikschulausbildungsplätze bei 1,8 %, mit dem Ergebnis, dass

Wartezeiten bei einigen Instrumenten mehrere Jahre betragen können.

Damit ist das Bundesland Salzburg Schlusslicht im österreichischen Vergleich. Die Gründe

dafür sind vielfältig:

• Bei einem Jahresbudget von 19 Mio. € gehen 96 Mio. € in Personalkosten auf.

• Das Budget kann sich jährlich ändern, eine mittelfristige Finanzierung ist nicht

gegeben.

• Die Statuten, nach denen gearbeitet wird, sind 60 Jahre alt.

• Das darin festgelegte Kofinanzierungssystem ist in vielen Fällen eine Hürde, denn

Stundenkontingente können nur erfüllt werden, wenn die Kofinanzierung des

jeweiligen Partners (Land/Stadt/Gemeinde) garantiert ist.

Das Musikum mit seinen 16 Standorten im ganzen Bundesland ist als Nachwuchspool nicht

nur für den gesamten Kulturbereich extrem wichtig, auch der wirtschaftliche Aspekt in Form

einer hohen Umweltrentabilität darf nicht übersehen werden. Weitere Stundenkürzungen

wären ein Armutszeugnis für unser Bundesland.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Landeshauptmann folgende

Anfrage

1. Ist eine Erneuerung bzw. Aktualisierung der Statuten geplant? Wenn ja, wird das

Kofinanzierungsystem verändert werden?

2. Gibt es Förderungen, die nicht abgeholt werden konnten? Wenn ja, warum?

Wie hoch waren diese Summen in den letzten 5 Jahren?

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3. Wird eine mittelfristige Förderung angedacht? Wenn ja,

über welchen Zeitraum? Wie wird der Deckungsgrad berücksichtigt?

4. Wird daran gedacht, den Versorgungsgrad anzuheben? Wenn ja,

wie hoch? Mit welchen Mitteln?

Salzburg, am 18. März 2015

Mosler-Törnström Schmidlechner

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Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

der Abg. Hirschbichler und Abg. Schmidlechner an Landeshauptmann Haslauer betreffend Bürgermeisterwahlen

Durch den, für uns alle überraschenden und tragischen Tod von Bürgermeister Krüger in Anif ist eine Neuwahl des Bürgermeisters notwendig. Wie bereits in den Medien bekannt gege-ben wurde, sieht das Gesetz keine zeitliche Frist für eine Neuwahl vor. Die Erfahrungen zei-gen aber, dass eine solche innerhalb von zweieinhalb Monaten durchgeführt werden kann. Laut einer Verlautbarung in der Gemeinde Anif ist der Wahltermin für den 31. Mai 2015 fi-xiert. Dieser Termin liegt zwischen den Pfingstferien und vor Fronleichnam, also in einer Zeit in der es möglich ist, dass viele Menschen einen Kurzurlaub machen. Bürgermeister Krüger war mit Leib und Seele für seine Gemeinde da, er hätte nicht eingesehen, dass damit vier Monate bis zur Neuwahl vergehen und sein Anif interimistisch geführt wird und auch noch ein Termin gewählt wird, an dem vielleicht nicht alle Aniferinnen und Anifer wählen gehen können. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Warum wurde der Wahltermin erst mit 31. Mai 2015 fixiert und damit mehr als vier Mona-te nach dem tragischen Tod von Bürgermeister Hans Krüger?

2. Warum wurden z. B. die Neuwahl des Bürgermeisters in Köstendorf im Jahr 2012 bereits 10 Wochen nach dem Rücktritt des dortigen Bürgermeister verordnet?

3. Wie erklären sie den zeitlichen Unterschied des Zeitpunktes der Neuwahlen, nach dem Rücktritt des Bürgermeisters in Köstendorf bzw. dem tragischen Ableben des Bürger-meisters in Anif?

4. Planen Sie eine Änderung der Salzburger Gemeindewahlordnung, in der eine Frist für eine Neuwahl des Bürgermeisters festgelegt wird?

Salzburg, am 18. März 2015

Hirschbichler Schmidlechner

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Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

der Abg. Meisl und Abg. KV Steidl an die Landesregierung betreffend die Landwirtschaftskammerwahl

Die Landwirtschaftskammerwahl fand am 22. Februar 2015 statt. In allen Gemeinden des Landes wurden dazu Wahlbehörden berufen und Wahllokale eröffnet. Die Ortswahlbehörde besteht aus dem Bürgermeister, einem Stellvertreter und drei weiteren Beisitzern. Falls Sprengelwahlbehörden eingerichtet werden so sind dort neben dem Vorsitzenden drei Bei-sitzer zu bestellen. Üblicherweise werden die Wahlbehörden noch mit MitarbeiterInnen der Gemeindeämter unterstützt. Für die für die Gemeinden entstehenden Kosten muss lt. § 55 der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung keinerlei Ersatz geleistet werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Wie viele Ortswahlbehörden und Sprengelwahlbehörden wurden für die Landwirtschafts-kammerwahl 2015 bestellt?

2. Wie viele Beisitzer wurden für die Landwirtschaftskammerwahl 2015 bestellt (Es wird um Auflistung nach Anzahl der Mitglieder der Ortswahlbehörden und Anzahl der Mitglieder der Sprengelwahlbehörden ersucht.)?

3. Wie viele MitarbeiterInnen von Gemeindeämtern wurden vom Land, von der Landwirt-schaftskammer, von den Bezirksbauernkammern mit Aufgaben für die Abwicklung der Wahl benötigt?

3.1 Wie viele Arbeitsstunden wurden von dem MitarbeiterInnen der Gemeindeämter am Wahltag geleistet?

4. Welche Kosten entstanden den Gemeinden für die Abwicklung der Landwirtschaftskam-merwahl 2015 insgesamt.

Salzburg, am 18. März 2015

Meisl Steidl

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Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

der Abg. KV Steidl und Abg. Meisl an die Landesregierung betreffend die Finanzgeschäfte mit der Hypo Salzburg

Im Zuge der Aufarbeitung des Finanzskandales wurde offengelegt, dass die Salzburger Lan-des-Hypothekenbank (Hypo Salzburg) sogenannte Wohnbaugelder in Höhe von insgesamt 320 Millionen Euro dem Land Salzburg als Darlehen übertragen hat. Die Hypo Wohnbaubank – eine Tochter aller Landeshypothekenbanken - lukrierte diese Gel-der über Wohnbauanleihen, welche bei widmungsgemäßer Verwendung bis zu einem Zins-satz von vier Prozent von der Kapitalertragssteuer befreit sind. Widmungsgemäß ist die Ver-wendung dann, wenn die Gelder in weiterer Folge zum Zwecke des Wohnbaus verwendet werden. In Salzburg müssten diese Gelder somit vom Land direkt in den Wohnbaufonds geflossen sein. Theoretisch sei dies auch passiert, faktisch hat aber das Land Salzburg wiederum 320 Millionen Euro bei der Hypo Salzburg angelegt. Als Bruttozinsgewinn dafür wurden gerade einmal 0,05 Prozent – das sind lächerliche 160.000 Euro p.a. - vereinbart.

In einer Anfragebeantwortung vom 12. Oktober 2013 wies der Landesfinanzreferent darauf hin, dass Verhandlungen mit der Hypo Salzburg wegen der Veranlagungszinsen in der Höhe von 0,05 Prozent geführt werden. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Wie ist der derzeitige Verhandlungsstand mit der Hypo Salzburg?

1.1 Welche Forderungen hat das Land Salzburg an die Hypo Salzburg gestellt um einen besseren Zinssatz für die Veranlagung zu erreichen. ?

2. Wann ist mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen?

3. Existieren Berechnungen oder Voraussagen inwieweit die Hypo Salzburg von einer Um-stellung der Wohnbauförderung profitieren wird?

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4. Haben diese Voraussagen Einfluss auf die Verhandlungen mit der Hypo genommen?

5. Inwieweit war Landesrat Mayr an den Verhandlungen beteiligt?

5.1 Inwieweit war Josef Falzberger, als ehem. Mitarbeiter der Hypo und von Landesrat Mayr an den Verhandlungen beteiligt.

Salzburg, am 16. März 2015

Steidl eh. Meisl eh.

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Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

der Abg. Riezler und Abg. KV Steidl an Landesrat Dr. Schellhorn betreffend des Planungstages mit Trägern der Behindertenhilfe

Am 23 Jänner 2015 fand ein Planungstag mit der Sozialabteilung und 15 Trägern in der Be-hindertenhilfe statt. Dabei erläuterten Sie Herr Landesrat Schellhorn mit den beiden Schlag-worten „Durchlässigkeit“ und „Ambulantisierung“ die Ziele des Tages. Laut einer Aussendung der Landeskorrespondenz sagten Sie: „Wir werden in einem offenen und transparenten Pro-zess die neuen Projekte und Konzepte …. vorstellen….“ Ein weiteres Zitat war: „ Maßge-schneiderte Betreuungskonzepte erfordern ein differenziertes und auf die Bedürfnisse in der jeweiligen Lebenssituation angepasstes Angebot.“ In der Aussendung ist nirgends zu lesen, dass auch Vertreter der betroffenen Personengruppe beim Planungstag vertreten waren, Nachfragen bei Vereinen aus diesem Bereich bestätigen diesen Eindruck. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Wer wurde zum oben angeführten Planungstag eingeladen?

2. Warum wurde genau dieser Einladungskreis gewählt?

3. Ist auch eine ähnliche Konferenz mit den Vereinen, die Menschen mit besonderen Be-dürfnissen vertreten, geplant?

3.1 Wenn ja, wann und wie sieht der Einladungskreis für die Konferenz aus? 3.2 Wenn nein, warum nicht?

Salzburg, am 18. März 2015

Riezler Steidl

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Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

der KV Steidl und Abg. Riezler an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl betreffend Ausgabenobergrenzen im Gesundheitsbereich

Einer der zentralen Zielsetzungen der Gesundheitsreform ist die nachhaltige Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens zu gewährleisten. Mit der Unterzeichnung des Vertrags zur Ziel-steuerung Gesundheit im Land Salzburg hat sich das Land Salzburg auch verpflichtet, die darin enthaltenen Ausgabenobergrenzen einzuhalten. Im Rahmen der Finanzzielsteuerung wurden Ausgabendämpfungspfade und jährliche Ausgabenobergrenzen definiert. Das Land Salzburg hat die Ausgabenobergrenze im Jahr 2012 geringfügig überschritten. Konkret wur-de in Art. 9 Abs. 2a des Landes-Zielsteuerungsvertrags (L-ZV) die entsprechenden Ausga-benobergrenzen für das Land Salzburg für die Jahre 2012 bis 2016 festgelegt. Die möglichen finanziellen Auswirkungen, die sich aus dem Urteil des Europäischen Ge-richtshofes betreffend die Anrechnung der Vordienstzeiten ergeben (C-514/12) und die aktu-ellen Gehaltsverhandlungen mit den diversen Gesundheitsberufen im Spitalsbereich, dürfen bei der Erfüllung der Finanzziele nicht außer Acht gelassen werden. Die Umsetzung der Zielsteuerung Gesundheit wird daher von einem bundesweiten Monitoring begleitet, das zwei Mal jährlich erfolgt. Dadurch ist eine profunde Evaluierung der bereits genannten Ziele, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, möglich. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Kann das Land Salzburg die definierte Ausgabenobergrenze im Jahr 2013 einhalten?

1.1 Wenn nein, wird diese unterschritten oder überschritten?

1.2 Weshalb wird die Ausgabenobergrenze überschritten?

2. Kann das Land Salzburg die definierte Ausgabenobergrenze im Jahr 2014 einhalten?

2.1 Wenn nein, wird diese unterschritten oder überschritten?

2.2 Weshalb wird die Ausgabenobergrenze überschritten?

3. Können die definierten Ausgabenobergrenzen für die Jahre 2015 und 2016 eingehalten werden?

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3.1 Wenn nein, warum nicht?

4. Welche Maßnahmen werden gesetzt um eine Überschreitung der Ausgabenobergrenze in den kommenden Jahren zu verhindern?

4.1 Wurden die Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes betreffend die Anrechnung der Vordienstzeiten (C-514/12) und die aktuellen Gehaltsverhandlungen mit den diversen Gesundheitsberufen im Spitalsbereich in den Prognosen berücksichtigt?

Salzburg, am 18. März 2015

KV Steidl Riezler

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Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

der KV Steidl und Abg. Schmidlechner an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl

betreffend Krankenhaus Hallein

In Ihrer Beantwortung zur Anfrage der 3. Session der 15. GP Blg.nr. 432 betreffend das Her-nienzentrum führen Sie aus, dass das Hernienzentrum im Krankenhaus Hallein angesiedelt wurde, weil sich das Krankenhaus Hallein um diese sinnvolle Kooperation und Leistungsab-stimmung bemüht hat. In einem Interview von Geschäftsführer Sungler in den Salzburger

Nachrichten vom 12. Jänner 2015 entsteht ein gegenteiliger Eindruck, nämlich der, dass sich

die SALK darum kümmern, wie es mit dem Krankenhaus Hallein weitergeht. Die konkrete

Aussage: " Die Hernienchirurgie nach Hallein auszulagern habe sich bewährt, sagt Paul

Sungler. Derzeit werde überlegt, wie man mit dem Krankenhaus Hallein fortfahren könne.“ In den Salzburger Nachrichten am 7. Februar 2015 informiert Primar Michael Reschen, ärzt-

licher Leiter des Krankenhaus Hallein darüber, dass eine Kooperation im Bereich der Unfall-chirurgie mit den SALK nicht zustande gekommen sei, obwohl ein unterschriftsreifer Vertrag vorlag. Begründung der SALK war, dass eine Kooperation erst sinnvoll sei, wenn geklärt sei, wie es in Hallein mit der Allgemeinchirurgie weitergehe. Befremdlich in diesem Zusammen-hang ist die Rückschau auf die Aussage von Geschäftsführer Sungler in den Salzburrger

Nachrichten am 12. Jänner 2015: "Es ist nicht unbedingt notwendig, die Chirurgie am Leben zu erhalten". Es scheint hier das Interesse der SALK gegeben, die Chirurgie in Hallein zu schließen.

Bürgermeister Anzengruber bestätigt, dass das Krankenhaus Hallein aufgrund dieser Vor-

kommnisse auch mit anderen Kooperationspartnern Gespräche führt bzw. Kooperationen mit anderen Partnern eingeht. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Welche Rolle spielen die SALK bei Planung der Zukunft des Krankenhauses Hallein?

2. Mit welchen Kooperationspartnern ist das Krankenhaus Hallein noch im Gespräch?

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3. Welche Kooperationen geht das Krankenhaus Hallein, mit welchen Partnern, für welche

Leistungsbereiche ein?

4. Welchen finanziellen Nutzen wird das Krankenhaus Hallein durch diese Kooperationen

erreichen?

5. Wie hoch ist die erwartete Reduzierung des Abgangs im Krankenhaus Hallein durch die

Kooperationen?

6. Entspricht der Nutzen des Hernienzentrums den Erwartungen? (Es wird um zahlenmäßi-

ge Darstellung des Nutzens bzw. Übermittlung der Kosten/Nutzen Rechnung ersucht.)

7. Welche Einsparungen ergeben sich dadurch, dass ein hochqualifizierte Arzt pro Jahr

einen ganzen Arbeitsmonat bei einer 48 Stunden Woche zwischen SALK und Kranken-

haus Hallein für das Hernienzentrum pendelt?

8. Bleibt die Allgemeinchirurgie im Krankenhaus Hallein langfristig erhalten?

Salzburg, am 18. März 2015

Steidl eh. Schmidlechner eh.

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Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

der Abg. Riezler und Abg. KV Steidl an Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl

betreffend das Psychosoziale Beratungs- und Versorgungszentrum für Kinder und

Jugendliche

Im Juni 2013 wurde gemeinsam mit der Salzburger Gebietskrankenkasse von ihrem Vor-

gänger Gesundheits- und Sozialreferent LH-Stv. Walter Steidl das Projekt Psychosozialen

Beratungs- und Versorgungszentrums (PBVZ) für Kinder und Jugendliche vorgestellt. Die

Finanzierung dafür ist seit damals gesichert. Die notwendigen Mittel wurden von Land und

SGKK in der Höhe von je € 400.000,- reserviert. Im Laufe des Jahres 2014 hätte das Zent-

rum starten können. Rund 700 Kinder sollten jährlich von 8 Fachkräften, für deren Dienstpos-

ten beim Land auch Vorsorge getroffen wurde, psychiatrisch, therapeutisch, psychologisch

und sozialarbeiterisch betreut werden.

In seiner Beantwortung der Anfrage Nr. 344 der Beilagen, 2. Session der 15. GP vom 5. De-

zember 2013 hat Landesrat Dr. Schellhorn mtigeteilt, dass die Eröffnung des Zentrums 2015

stattfinden wird und die 8 Dienstposten, die wohlgemerkt von ihrem Vorgänger bereits ge-

plant und reserviert waren, für Jänner 2015 in den Dienststellenplan des Landes aufgenom-

men und ausgeschrieben werden. Es gäbe einen ärztlichen Leiter und sogar schon die

Räumlichkeiten. Offensichtlich fehlt es der schwarz-grün-gelben Landesregierung am Willen

zur Umsetzung dieser für die Kinder und Jugendlichen so dringend benötigten Einrichtung.

Bis heute 18. März 2015 gab es weder eine Meldung Ihrerseits über die Umsetzung, noch

wurden die notwendigen Stellen im Jänner 2015 ausgeschrieben. Und das bei einem Projekt

das Ihnen von Ihrem Vorgänger endgültig verhandelt, finanziell abgesichert und nur noch zur

Umsetzung übergeben wurde.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1. Stehen die dafür im Jahr 2013 reservierten Landesmittel in der Höhe von € 400.000,-

noch für die Umsetzung des PBVZ in gleicher Höhe, zuzüglich der notwendigen Erhö-

hungen aufgrund der verzögerten Umsetzung, zur Verfügung?

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2. Wann wird das Projekt konkret von Ihnen umgesetzt (Es wird um Übermittlung eines

Zeitplans, mit den konkreten Umsetzungsschritten ersucht.)?

3. Ist der Kooperationspartner SGKK über die weitere Vorgangsweise informiert?

4. Aus welchem Grund wurde das Projekt bis heute nicht umgesetzt?

5. Wann werden die acht Dienstposten für die Fachkräfte ausgeschrieben?

Salzburg, am 18. März 2015

Riezler Steidl

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BE:Riezler

Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

der Abg. Riezler und des Abg. KV Steidl betreffend die

Auflage der Broschüren des Landes Salzburg in „Leicht Lesen“ und in der Version „Leicht Lesen“ der Homepage des Landes Salzburg

Das Konzept der leichten Lesbarkeit soll Menschen mit Behinderung dabei helfen, ihr Leben

selbständiger und selbstbestimmt leben zu können. Menschen mit erschwerter Lesesozialisati-

on haben durch leicht lesbare Dokumente die Möglichkeit, sich selbständig für Informationen zu

entscheiden und sich diese bei Bedarf zugänglich zu machen. Hierdurch können sie in vielfälti-

gen Situationen ihr Leben möglichst eigenständig planen, bewältigen und ihre Rechte einfor-

dern. Durch eine barrierefreie Gestaltung schriftsprachlicher Informationen kann so ein wichti-

ger Beitrag zur Teilhabe beeinträchtigter Menschen geleistet werden. Das Land Salzburg hat

hier eine Vorreiterrolle einzunehmen. Viele Informationen des Landes helfen den Bürgerinnen

und Bürgern des Landes bei der Bewältigung der verschiedensten Lebenssituationen, so hat

die Landeshomepage Seitenaufrufe im zweistelligen Millionenbereich. Das Angebot wird also

von vielen Salzburgerinnen und Salzburgern genutzt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. alle Broschüren des Landes Salzburg in einem absehbaren Zeitraum in einer „Leicht Le-

sen“ Version und

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BE:Riezler

2. die Homepage des Landes in absehbarer Zeit in einer „Leicht Lesen“ Version anzubieten.

3. Dieser Antrag wird dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung, Bericht-

erstattung und Antragstellung zugewiesen.

Salzburg, 18. März 2015 Riezler Steidl

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Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

der Abg. Schneglberger und des Abg. Wiedermann betreffend das

Strandbad Henndorf

Wie den Medien zu entnehmen ist, besteht für die Fortführung des Strandbadbetriebes in Hen-ndorf, derzeit kein aufrechtes Vertragsverhältnis. Nach den Aussagen eines Grundbesitzers und Pächters der Freibadflächen, besteht die Möglichkeit, dass das Strandbad im Sommer 2015 überhaupt geschlossen bleibt, wenn es zu keiner Einigung kommt. Das Strandbad in Henndorf stellt neben der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit auch eine touristische Einrich-tung für die Gäste der Region dar. Eine Schließung widerspräche auch dem von der Landesre-gierung angekündigten Sonderimpulsprogramm Tourismus für den Flachgau. Nachdem alle Mietverträge der Seegrundstücke am Wallersee, welche sich im Besitz des Landes befinden mit 31. Dezember 2015 ablaufen, ergibt sich für das Land die Möglichkeit neue Mieter zu fin-den. Damit kann sichergestellt werden, dass dieses dem Land gehörende Grundstück auch weiterhin im Sinne des öffentlichen Interesses als Bad für die Bevölkerung genutzt werden kann. Daher stellen die oben genannten Abgeordneten den

Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. Die Teilflfäche der GP 3339 in der Katastralgemeinde Henndorf, die für das Strandbad

Henndorf genutzt wird der Gemeinde Henndorf zu verpachten.

2. Gelder, die für das angekündigte Sonderimpulsprogramm Tourismus im Flachgau reserviert

wurden, für die Sanierung der Anlagen im Strandbad Henndorf freizugeben.

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Dieser Antrag wird dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen zur wei-

teren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

Salzburg, 18. März 2015 Schneglberger Wiedermann

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BE: Schmidlechner

Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

der Abg. Schmidlechner und des Abg. Riezler betreffend den

Ausbau der Schulsozialarbeit

Seit dem Schuljahr 2010/2011 läuft das ESF-Pilotprojekt „Jetzt! Schulsozialarbeit“ in der Stadt Salzburg. Diese Projekt gilt österreichweit als Vorzeigeprojekt. Das Konzept dafür wurde von der Schulaufsicht gemeinsam mit dem Verein Spektrum ausgearbietet und an der NMS Lehen, NMS Liefering, der VS- und HS Laufenstraße, sowie der Handesschule in Salzburg implemen-tiert. SchulsozialarbeiterInnen sind immer dann gefragt, wenn SchülerInnen familiäre bzw. pri-vate Probleme haben und sich das auf die Schule auswirkt oder wenn es zu Konflikten inner-halb der Schule unter anderem auch mit Lehrpersonen kommt. Die Schulsozialarbeit ist die Schnittstelle zwischen Schule und Lebenswelt der betroffenen SchülerInnen, ist aufsuchend tätig, innerhalb und außerhalb der Schule wirksam und nimmt bei Konflikten/Problemen eine Brückenfunktion zwischen Schule und Lebenswelt der betroffenen SchülerInnen ein. Im Salz-burger Landtag wurde 2. Juli 2014 der Beschluss gefasst, die erfolgreichen Projekte der Schulsozialarbeit abzusichern und nach Möglichkeit auszubauen. Mit Schreiben vom 3. Juli 2014 berichtet die zuständige Bildungsabteilung schriftlich, dass nach derzeitigem Stand die Mittel für das Budgetjahr 2015 gesichert sind. Wie bereits in der Präambel zur Anfrage vom 29. Oktober hingewiesen, wurde für den schrittweisen Ausbau der Schulsozialarbeit von der dama-ligen Ressortverantwortlichen Landeshauptfrau Mag. Gabi Burgstaller a.D. die Ausarbeitung eines Konzepts in Auftrag gegeben und ihr vorgelegt. Als ersten Schritt sah dieses Konzept die Erweiterung des Projekts auf sogenannte Brennpunktbezirke vor. Bis dato haben Sie als Ver-antwortliches Regierungsmitglied für Bildung und Landeshauptmann keinen Auftrag zum Aus-bau der Schulsozialarbeit gegeben, woraus zu schließen ist, dass Schulsozialarbeit kein Schwerpunkt Ihrer Bildungsarbeit ist. Politiker anderer Bundesländer haben die Notwendigkeit und vor allem die positiven Auswir-kungen der Schulsozialarbeit erkannt. Im Februar 2015 hat der zuständige Landesrat für Bil-dung, Herr Mag. Schickhofer, die Aufstockung der Schulsozialarbeiter zugesagt, mit dem Ziel, dass steiermarkweit die Schulsozialarbeit für die Kinder zur Verfügung steht. Insgesamt wird das Budget dafür um 20% erhöht und zwar von 1 Million auf 1,2 Millionen Euro.

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BE: Schmidlechner

Darüber hinaus soll den SchulzsozialarbeiterInnen mit Drei-Jahres-Verträgen mehr Kontinuität gewährleistet und somit die Schulsozialarbeit auch langfristig gesichert werden

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. sich zur Schulsozialarbeit zu bekennen und die bestehende Schulsozialarbeit namens

„Jetzt! Schulsozialarbeit“ vom Verein Spektrum langfristig abzusichern und auszubauen.

2. die Schulsozialarbeit im Bundesland Salzburg schrittweise zu erweitern, sodass als erster

Schritt die sogenannten Brennpunktbezirke mit SchulsozialarbeiterInnen ausgestattet wer-

den, mit dem Ziel die Schulsozialarbeit langfristig flächendeckend im Bundesland auszu-

bauen und abzusichern.

3. Dieser Antrag wird dem Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss zur weiteren Bera-

tung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

Salzburg, 18. März 2015 Schmidlechner Riezler

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Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Dringliche Anfrage

der Abg. Riezler und Abg. KV Steidl an Landesrätin Maga Berthold MBA

betreffend Integration von anerkannten AsylwerberInnen

AsylwerberInnen ziehen nach erfolgter Anerkennung häufig in den Zentralraum, insbeson- dere in die Stadt Salzburg. Der Druck auf Zuerkennung von Mindestsicherung steigt, da ca. drei Viertel der Betroffenen umgehend im Mindestsicherungsbezug landen. Weiters steigt der Druck auf die Zuerken- nung von Wohnungen. Wenn hier Mindestfristen vorgesehen sind, verschiebt sich dieser Druck nach hinten, während die Zwischenzeit in prekären Wohnverhältnissen verbracht wird. Letztendlich ist Vorsorge für weit mehr Personen zu treffen, da der übliche Familiennachzug eine Vervielfachung der Betroffenen erwirkt. Die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt ist eine große Herausforderung. Neben der notwendigen Quotenerfüllung ist also zugleich die anschließende Integration mitzudenken und zu planen. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen somit gemäß § 78 Abs 1 GO-LT die

dringliche Anfrage:

1. Welche ganz konkreten Angebote bietet die Grundversorgung in Salzburg für die

Integration von Flüchtlingen grundsätzlich und insbesondere im Bereich Spracherwerb?

2. Welche Maßnahmen werden im Anschluss an die Grundversorgung in Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Ressorts im Land gesetzt bzw. sind geplant?

3. Welche Integrationsmaßnahmen/ -angebote gibt es davon in den Bezirken für die Flüchtlinge vor und nach der Anerkennung bzw. was ist geplant?

4. Wie viel Geld wendet das Land derzeit für Integrationsmaßnahmen im Bereich der grundversorgten und der anerkannten Flüchtlinge auf?

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5. Wie viel Geld wird in naher Zukunft für verstärkte Integrationsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden? Bitte konkreten Zeitplan angeben.

Salzburg, 18. März 2015

Riezler KV Steidl

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BE Riezler

Nr. der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Dringlicher Antrag

der Abg. Riezler und KV Steidl betreffend Verankerung des Rechtes auf leistbares Wohnen

in der Salzburger Landesverfassung und die Erarbeitung und Umsetzung

einer verbindlichen Wohnungslosenhilfeplanung

Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis. Eine Wohnung zu haben ist ein wichtiger Be-

standteil gesellschaftlicher Integration. In Salzburg jedoch ist Wohnungslosigkeit ein großes

Thema. 1459 Personen sind in der Stadt Salzburg (Wohnungslosenerhebung 2014) wohnungs-

los. Sie kommen bei Freunden und Verwandten unter, insbesondere Frauen mit Kindern, sie

leben in Pensionszimmern, sind obdachlos. Durch die aktuell vielen anerkannten Flüchtlinge

wird die Situation am Wohnungsmarkt noch einmal massiv verschärft.

Die neue Wohnbauförderung des Landes setzt verstärkt auf Eigentumsförderung und lässt

auch sehr gut Verdienende in den Genuss von geförderten Mietwohnungen kommen. Es be-

steht von unserer Seite die Sorge, dass die jetzt schon Wohnungslosen und die Einkommens-

schwachen in Zukunft noch weniger Chancen auf eine leistbare Wohnversorgung haben. Die

Wohnbauförderung wird immer mehr zu einer Verteilung von unten nach oben.

Die Versorgung der wohnungslosen Menschen ist in Salzburg vor allem auf den kommunalen

Einzugsbereich konzentriert. Durch fehlende Angebote in den Regionen wandern Betroffene in

die Stadt Salzburg, wo sie auf Grund der hohen Mietpreise erst recht auf Hilfeangebote ange-

wiesen sind.

Der aktuell im Rahmen der Mindestsicherung abgegoltene höchst zulässige Wohnaufwand liegt

unter den Einstiegsmieten der neuen Wohnbauförderung.

Aufgrund der genannten Punkte des oben erörterten Sachverhalts ist die Dringlichkeit des An-trags begründet.

1

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BE Riezler Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den

Dringlichen Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen:

1. Das Grundrecht auf leistbares Wohnen stärker in der Landesverfassung zu verankern;

2. ressortübergreifend, aufbauend auf einer systematischen Wohnungslosenerhebung un-

ter Einbindung aller im Bereich Wohnungslosenhilfe maßgeblichen Akteure eine lan-

desweite verbindliche Wohnungslosenhilfeplanung aufzubauen und konsequente Maß-

nahmen zur Beendigung der Wohnungslosigkeit einzuleiten;

3. die verpflichtende Bereitstellung von Mietwohnungen für die Wohnungslosenhilfe im

Salzburger WohnbauförderungG zu verankern

4. und dem Landtag bis Ende Dezember 2015 zu berichten

Gemäß § 60 (4) Landtagsgeschäftsordnungsgesetz wird die Zuerkennung der Dringlichkeit begehrt.

Salzburg, 18. März 2015

Abg. Riezler KV Steidl

2

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Mündliche Anfrage

von LAbg. Riezler an Frau Landesrätin Maga Berthold MBA

betreffend Statuten des „Integrationsbeirates für das Bundesland Salzburg“

Laut Beschluss des Landtages vom 7. November 2007 wurde die LReg beauftragt,

einen Integrationsbeirat als Beratungsorgan einzurichten. In einem partizipativen

Prozess wurde ein Entwurf für ein Statut erarbeitet, in dem die Zusammensetzung

des Gremiums und die Aufgabenstellung festgelegt werden. Die Vorlage soll mit Re-

gierungsbeschluss in Geltung treten.

Ich stelle dazu gemäß § 78 a GO-LT folgende

Mündliche Anfrage:

1. Wie soll der Beirat zusammengesetzt werden und wie werden die Mitglie-

der ausgewählt?

2. Wie werden die IntegrationssprecherInnen der im Landtag vertretenen poli-

tischen Parteien in den Beirat eingebunden?

Salzburg, am 18. März 2015

Riezler

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Mündliche Anfrage

von LAbg. Schmidlechner an Herrn Landeshauptmann Dr. Haslauer betreffend Lernwerkstatt Pinzgau

In den Pinzgauer Nachrichten vom 12 März 2015 wurde berichtet, dass die Lernwerkstatt Pinzgau und damit ein Teil des Vereins Einstieg einen „Schlussstrich“ ziehen muss. Konkret geht es um die Kursmaßnahmen des Vereins Einstieg „LWS-Pinzgau Hauptschulkurs“, die nicht mehr angeboten werden kann. Sie sind unter anderem für Bildung und Wirtschaft das ressortzuständige Regierungsmitglied und somit in diesem Fall in mehreren Bereichen Ihrer politischen Zuständigkeit betroffen. Leider hört man Ihrerseits nichts, um für den Verein Einstieg und vor allem für die Region Pinzgau zu einer Lösung zu kommen. Ich stelle dazu gemäß § 78 a GO-LT folgende

Mündliche Anfrage:

1. Können Sie garantieren, dass im Pinzgau weiterhin ein Kurs zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses angeboten wird?

2. Die Unterfragen ergeben sich aus der Beantwortung der Hauptfrage.

Salzburg, am 18. März 2015

Schmidlechner

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Mündliche Anfrage

von LAbg. Meisl an Herrn Landesrat Mayr

betreffend Stand der Abrechnungen im SVG mit den Verkehrsunternehmen

Dem Vernehmen nach hinken die finalen Abrechnungen in der Salzburger Verkehrs-

verbund GmbH (SVG) einen nicht unerheblichen Zeitraum hinterher. Dabei soll es

jährlich um einen erheblichen Betrag in Höhe mehrerer Millionen Euro gehen.

Ich stelle dazu gemäß § 78 a GO-LT folgende

Mündliche Anfrage:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Rücklagen bzw. Abrechnungen in der SVG

betreffend die Abrechnung zwischen der SVG und den Verkehrsunterneh-

men?

2. Die Unterfragen ergeben sich aus der Beantwortung der Hauptfrage.

Salzburg, am 18. März 2015

Meisl

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Mündliche Anfrage

von Abg. KV Steidl an Herrn Landesrat Dr. Schellhorn

betreffend Stand des neuen Behinderten- bzw. Chancengleichheitsgesetzes

Die Vereinten Nationen verabschiedeten bereits 2006 die Behindertenrechtskonven-

tion, die Österreich 2008 ratifizierte. Das 30 Jahre alte Salzburger Behindertengesetz

1981 sollte daraufhin endlich überarbeitet werden. Unter LRin Cornelia Schmidjell

starteten nach dem Auftrag des Landtages dazu im Juli 2011 umfassende Arbeiten

zu einem komplett neuen Behinderten- bzw. Chancengleichheitsgesetz. Zahlreiche

betroffene NGO‘s sowie SelbstverteterInnen brachten in diesem partizipativen

Prozess ihr Wissen ein.

Nach dem Regierungswechsel wurde dieser Prozess wieder aufgenommen, ein

Treffen mit den Sozialsprecherinnen fand im September 2013 statt, die Befassung

der Legistik mit der konkreten Formulierung wurde dem Landtag mit Ende 2014

avisiert.

Ich stelle dazu gemäß § 78 a GO-LT folgende

Mündliche Anfrage:

1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Erarbeitung eines neuen Behinderten-

bzw. Chancengleichheitsgesetzes?

2. Die Unterfragen ergeben sich aus der Beantwortung der Hauptfrage.

Salzburg, am 18. März 2015

Steidl


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