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1613 Bendeleben 03 17 · wurden wir bereits von Nele´s Mama Grit Karius, ihrer Oma Elvie Karius...

Date post: 08-Feb-2020
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Jahrgang 5 Freitag, den 20. Januar 2017 Nummer 01 Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland „Das Heimatblatt” mit den Ortsteilen Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben
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Page 1: 1613 Bendeleben 03 17 · wurden wir bereits von Nele´s Mama Grit Karius, ihrer Oma Elvie Karius und der Uroma Elfriede Barche erwartet. Als wir in die Kirche eintraten, erklang ein

Jahrgang 5 Freitag, den 20. Januar 2017 Nummer 01

Amtsblattder Gemeinde Kyffhäuserland

„Das Heimatblatt”mit den Ortsteilen Badra, Bendeleben, Göllingen, Günserode, Hachelbich, Rottleben, Seega und Steinthaleben

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Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland - 2 - Nr. 01/2017

Veranstaltungskalender(Änderungen vorbehalten)

Januar

14.01. Knutfest OT Hachelbich28.01. 19:00 Uhr 1. Abendveranstaltung des WCC OT Bendeleben29.01. 14:00 Uhr Seniorenveranstaltung des WCC OT Bendeleben29.01. Klostervesper (17 Uhr) OT Göllingen

Februar

03.02. 19:00 Uhr 2. Abendveranstaltung des WCC OT Bendeleben04.02. 19:00 Uhr 3. Abendveranstaltung des WCC OT Bendeleben05.02. Kinderkarneval OT Bendeleben11.02. 19:00 Uhr 4. Abendveranstaltung des WCC OT Bendeleben17.02. 19:00 Uhr 5. Abendveranstaltung des WCC OT Bendeleben

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde

Ratssitzung des Gemeinderates der Gemein-de Kyffhäuserland vom 11.01.2017Beschluss-Nr.: 01-33/2017:Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrheitlich die Tagesordnung.

Beschluss-Nr.: 02-33/2017:Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates bestätigen mehr-heitlich die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2016.

Beschluss-Nr.: 03-33/2017:Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig über die Vergabe des Auftrags Los 10 Stahlbau- und Schlosserarbeiten zum Bauvorhaben Errichtung Geoinformati-onszentrum an der Barbarossahöhle in Rottleben.

Beschluss-Nr.: 04-33/2017:Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates beschließen einstimmig über Ermächtigung und Beauftragung des Bürger-meisters, einen für das Gemeindegebiet einheitlichen Konzes-sionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die allgemeine Ver-sorgung mit Gas, im Sinne des § 46 Abs.2 Satz 1 EnWG vorzu-bereiten.

Beschluss-Nr.: 05-33/2017:Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrstimmig die Entschädigung von Protokollanten zu Ortsteil-ratssitzungen.

Beschluss-Nr.: 06-33/2017:Die anwesenden Mitglieder des Gemeinderates beschließen mehrheitlich eine Verwaltungsvereinbarung zwischen der Ge-meinde Kyffhäuserland und dem Landkreis zur Errichtung des Radweges „Weg in die Steinzeit“ innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Kyffhäuserland.

Das Fundbüro der Gemeinde Kyffhäuserland informiertFolgende Fundsachen wurden bei der Gemeinde Kyffhäuserland abgegeben.Fundsache: Fahrrad, MountainbikeFundort: OT Rottleben, Fahrradweg- Rastplatz Rottleben/

GöllingenFunddatum: 15.12.2016

Weiter liegen einige Schlüssel (Tür,- Sicherheits,- sowie PKW Schlüssel) zur Aufbewahrung im Fundbüro.Die Fundsachen können während der Sprechzeiten bei derGemeinde Kyffhäuserland - Abteilung Ordnungsamt - Neuendorf-straße 3 in 99707 Kyffhäuserland, OT Bendeleben abgeholt wer-den. Tel.: 034671/ 660 - 19; -20

Ende der Amtlichen Bekanntmachungen

AmtsblattDas nächste Amtsblatt erscheint am Freitag, dem 17. Februar 2017. Beiträge von Vereinen sind bis zum 06. Februar 2017 einzureichen unter: Gemeinde Kyffhäuserland, - Amtsblatt -, Neuendorfstraße 3, 99707 Kyffhäuserland (Fax: 660-30; E-Mail: [email protected]; Internet: www.kyffhaeuser-land.de).

Dienst-, Sprech- und Öffnungszeiten der Gemeinde KyffhäuserlandAnschriftGemeinde KyffhäuserlandOT BendelebenNeuendorfstraße 399707 Kyffhäuserland

Sprech- und Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag: 09.00 Uhr - 12.00 UhrDienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 UhrMittwoch: geschlossenDonnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 UhrFreitag: 09.00 Uhr - 11.00 Uhr

Bei Terminabsprachen außerhalb der Sprechzeiten, vorherige te-lefonische Rücksprache erforderlich.

Sprechzeiten Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Kyffhäuserland

Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Das Bau- und Ordnungsamt ist jeweils nur mit einer Mitarbeiterin besetzt.Für Terminabsprachen außerhalb der Sprechzeiten, vorherige telefonische Rücksprache erforderlich.

Sprechzeiten Bürgermeister Gemeinde Kyffhäuser-land:

Dienstag: 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Telefonnummern

Einwahl - Zentrale .................................................. 034671/660-0Fax ....................................................................... 034671/660-30

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Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland - 3 - Nr. 01/2017

Weihnachtsfeier in der Kita RegenbogenAm Mittwoch, den 14. Dezember 2016 fand die traditionelle Weihnachtsfeier des Kindergartens „Regenbogen“ Badra im Landgasthaus Jahn statt.Dies nahmen viele Eltern und Großeltern zum Anlass, um ge-mütlich bei Kaffee und Kuchen dem einstudierten weihnachtli-chen Programm der Kinder zu lauschen. Durch die „Kanzel-bergstrolche“ und die „Angerkäferlein“ wurden den anwesenden Gästen, weihnachtliche Gedichte und schöne Weihnachtslieder präsentiert.Als Höhepunkt für die Kindergartenkinder erschien natürlich auch der Weihnachtsmann und verteilte kleine Geschenke.Ein Großes Lob gebührt den Organisatoren, den fleißigen Ku-chenbäckern und natürlich Familie Jahn für die Bereitstellung der Räumlichkeiten.

Mit freundlichen GrüßenAppenrodt

Besuch in der Kirche

In der Woche vor Weihnachten hatten wir einen Termin in der Kir-che vereinbart. Weihnachten ist ein kirchliches Fest und wir woll-ten wissen warum. Also machten sich die Kanzelbergstrolche mit Tante Marion und Jacqueline auf den Weg zur Kirche. Dort wurden wir bereits von Nele´s Mama Grit Karius, ihrer Oma Elvie Karius und der Uroma Elfriede Barche erwartet. Als wir in die Kirche eintraten, erklang ein Weihnachtslied, gespielt von Frau Barche auf der Orgel. Vorn waren der Stall und die Krippe aufge-baut und für uns standen Stühle bereit. Aufmerksam lauschten wir dann der Weihnachtsgeschichte, die uns Nele´s Oma erzähl-te. Anschließend sangen wir, und auch auf der Orgel wurde noch ein Lied angestimmt. Später durften wir noch hinaufsteigen und uns die Orgel aus der Nähe betrachten und auch mal selbst Töne erzeugen. Das war sehr interessant.Zum krönenden Abschluss gab es noch leckeres Gebäck, so-dass wir guter Dinge und in vorweihnachtlicher Stimmung den Rückweg zum Kindergarten antraten.Wir bedanken uns auch auf diesem Wege noch einmal ganz herzlich bei den oben schon genannten Frauen, dass sie den Kindern dieses Erlebnis ermöglicht haben. Gern werden wir in Zukunft öfter die Gelegenheit nutzen; das nächste Mal wohl in der Osterzeit.Jacqueline Ellmrich

E-Mail ...................................................info@kyffhaeuserland.deInternet ................................................. www.kyffhaeuserland.de

Vorwahl 034671Bürgermeister ................................................................. 660-10Sekretariat ........................................................................ 660-11Hauptamtsleiter .............................................................. 660-12Personal; Kindereinrichtungen ......................................... 660-14Personal; Friedhofsverwaltung ......................660-15 oder 660-27Einwohnermeldeamt ........................................................ 660-25Finanzverwaltung - Amtsleiterin .................................... 660-24Kasse ...........................................................660-28 oder 660-29Steuern ............................................................................ 660-23Mieten und Pachten ......................................................... 660-23Bauverwaltung ...........................................660-18 oder 660-21Ordnungsverwaltung ................................660-20 oder 660-19

Sprechzeitenreglung der Ortsteilbürgermeister

BadraMontag .......................................................... 16:00 bis 18:00 Uhr

BendelebenMontag .......................................................... 16:00 bis 18:00 Uhr

GöllingenDienstag ....................................................... 16:00 bis 18:00 Uhr

GünserodeDienstag ....................................................... 16:00 bis 18:00 Uhr

HachelbichMontag .......................................................... 16:00 bis 18:00 Uhr

RottlebenDienstag ....................................................... 16:00 bis 18:00 Uhr

SeegaDienstag ....................................................... 17:00 bis 18:00 Uhr

SteinthalebenMontag .......................................................... 17:00 bis 18:00 Uhr

Polizeiinspektion Kyffhäuser

Kontaktbereichsbeamter PHM BoretzkiTelefon: 034671/55588 oder PI Sondershausen 03632/6610

Sprechzeiten in der Gemeinde Kyffhäuserland

Dienstag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und 16.00 Uhr - 18.00 UhrDonnerstag 11.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Seniorenweihnachtsfeier in BadraAm 13. Dezember 2016 trafen sich die Senioren von Badra zur Weihnachtsfeier in der Gaststätte Jahn. Zur Eröffnung berichtete unser Ortsteilbürgermeister Herr Bertuch über die Geschehnisse des Jahres und stellte Vorhaben für 2017 vor. Die Kinder unserer Tagestätte unterhielten uns mit einem ausgiebigen Programm. Bei Kaffee, Stollen, Lebkuchen und einem leckeren Abendbrot verging der Nachmittag viel zu schnell.Besonderen Dank gilt Herrn Gräser, der Kaffee und Kuchen spendierte und natürlich dem Personal der Landgaststätte für die gute Bewirtung.Renate RieseBürgerin aus Badra

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Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland - 4 - Nr. 01/2017

VdK-Sozialverband BendelebenDas neue Jahr hat begonnen und wir möchten an Alle beste Wünsche übermitteln. Wie seit 25 Jahren sind wir bemüht auch im kommenden Jahr unseren Mitgliedern und allen Bürgern die Interesse haben ein gutes Programm anzubieten. Es ist wohl überall bekannt, dass wir uns monatlich im Kyffhäuserland tref-fen, jeden 1. Donnerstag im Monat um 13:30 Uhr. Dann werden wir einen kleinen Vortrag hören, eine kleine Lesung oder einen Lichtbildervortrag erleben. Ein Tässchen Kaffee steht auch bereit und für Unterhaltungen untereinender ist auch immer genügend Zeit. In der Gemeinschaft vergeht die Zeit wie im Nu. Auch wer-den wir wieder per Bus unsere schöne Heimat bereisen.Ein Dankeschön geht an dieser Stelle an unsere aktiven Mitglie-der, die stets mit ihrer Hilfe unsere Unternehmungen ermögli-chen. Ebenso danken wir der Gemeinde Kyffhäuserland, die uns mit ihren Konferenzräumen einen angenehmen Aufenthalt mög-lich macht.Das 1. Treffen wird am 09. Februar stattfinden.Bis dahin, wir freuen uns auf jeglichen BesuchVorstand des Vdk Bendeleben

Zahlreiche Besucher auf den Weihnachts-markt in Günserode

Da der Weihnachtsmann seinen Schlitten und die Renntiere, ohne Schnee, am Nordpol lassen musste, kam dieser in das kleinen Örtchen Günserode kurzerhand mit den „Mops“, um die kleinen und großen Besucher auf den Weihnachtsmarkt, zu be-suchen. Bei heißen Getränken und allerlei Naschereien kamen die zahlreichen Besucher schnell in eine vorweihnachtliche Stim-mung.

RGZ BadraAm 11. und 12. Dezember 2016 fand die Rassegeflügelkreis-schau des Kyffhäuserkreises im Dorfgemeinschaftshaus in Badra statt. Ausrichtender Verein war der RGZ Badra mit der tatkräftigen Unterstützung des Rassegeflügelzuchtvereins Son-dershausen. Über 60 Züchter präsentierten 560 Tiere. Dies war in Badra eine der größten und anspruchsvollsten Geflügelschau-en der letzten Jahrzehnte. So konnten wir, der RGZ Badra, unser schönes und sinnvolles Hobby wieder vielen Besuchern, nicht nur aus dem Kyffhäuserland, näher bringen. Unser Dank gilt al-len unseren Helfern, Sponsoren und Freunden, denn ohne sie wäre eine solche Veranstaltung nie durchführbar gewesen. Be-sonderen Dank an unseren Bürgermeister Herrn Knut Hoffmann für die unbürokratische Unterstützung unserer Veranstaltung.Detlef Preiß Vorsitzender RGZ Badraim Namen aller Mitglieder

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Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland - 5 - Nr. 01/2017

Geplant sind Verbesserungen für Kinder und Jugendliche durch Verlängerung der möglichen Bezugsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.Von einer Antragstellung sollte momentan noch abgesehen wer-den, da nicht bekannt ist, ab wann das Gesetzesvorhaben um-gesetzt wird. Selbstverständlich wird das Jugend- und Sozialamt des Landkreises rechtzeitig vor dem Start der Gesetzesnovelle die Öffentlichkeit informieren.

Termine Lehrgang zur Vorbereitung auf die Staatliche Fischerprüfung

Es wird bekannt gegeben, dass zwei 30-stündige Vorbereitungs-lehrgänge auf die Staatliche Fischerprüfung zu folgenden Termi-nen stattfinden.Lehrgang Sondershausen:Freitag 27.01.2017 / 18:00-21:00 Uhr Samstag 28.01.2017 / 09:00-15:00 Uhr Sonntag 29.01.2017 / 09:00-15:00 UhrFreitag 03.02.2017 / 18:00-21:00 UhrSamstag 04.02.2017 / 09:00-15:00 UhrSonntag 05.02.2017 / 09:00-15:00 Uhr

Lehrgangsort: Sportlerheim OberspierLehrgangsleiter: Egbert Thon ( 0174 / 4209018 )Kosten des Lehrgang: Jugendliche und Erwachsene 75,00 € (zzgl. Lehrmaterial)

Lehrgang Wiehe:Samstag 25.02.2017 / 08:00-16:00 Uhr Sonntag 26.02.2017 / 08:00-16:00 UhrSamstag 11.03.2017 / 08:00-16:00 UhrSonntag 12.03.2017 / 08:00-16:00 Uhr

Lehrgangsleiter: Bernd Riese (03677 / 841931 oder [email protected] )Kosten des Lehrgang: Jugendliche unter 18 Jahren 75,00 € (zzgl. Lehrmaterial)Erwachsene 100,00 € (zzgl. Lehrmaterial)Anmeldungen für den Lehrgang in Wiehe werden bis zum 15.02.2017 entgegen genommen, über den konkreten Ort wer-den Sie spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn schriftlich informiert.

Der Termin für die Staatliche Fischerprüfung ist voraussicht-lich am Samstag, dem 25.03.2017 in Sondershausen. Für die Anmeldung und weiter Auskünfte steht die Untere Fischereibe-hörde unter der Telefonnummer 03632 / 741- 347 zur Verfügung. Mehr zum Thema Thüringer Fischerprüfung finden Sie unter: www.thueringer-fischerschule.de.

Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kyffhäuser-kreis für das Jahr 2017

Der Kyffhäuserkreis fördert gemeinnützige, ehrenamtliche Tätig-keiten im Landkreis. Insbesondere die Bereiche Soziales, Um-welt, Kultur, Gesundheit und Sport stehen im Fokus der Förde-rung. Die Fördergelder werden vom Freistaat Thüringen und der Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung gestellt. Die Förder-gelder werden entsprechend der Vergabegrundsätze der Thürin-ger Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit durch den Kyffhäuserkreis vergeben.Für folgende Aktivitäten sind Zuwendungen möglich:· Die Durchführung von Veranstaltungen, bei denen Personen

oder Personengruppen für ihr ehrenamtliches Engagement öffentlich ausgezeichnet werden,

· Maßnahmen, die Menschen für das Ehrenamt gewinnen und motivieren,

· Maßnahmen, die Menschen bei der Ausübung des Ehren-amtes unterstützen, ihr Engagement dauerhaft sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes fördern,

· individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z.B. durch Eh-rungen und Preise,

· Aus,- Fort- und Weiterbildung, die der ehrenamtlichen Tätig-keit von Nutzen sind,

· Die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernet-zungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit.

Das Landratsamt Kyffhäuserkreis informiert:

Wichtige Informationen zur Heizöllagerung

Im Zuge der Wiedervereinigung hat der Energieträger Heizöl enorm an Attraktivität gewonnen. Allein im Kyffhäuserkreis sind rund 10.000 genehmigte Anlagen zu verzeichnen. Vor dem Ge-setzgeber tragen die Betreiber dafür Sorge, dass eine sichere und sachgerechte Lagerung des Heizöls erfolgt und keinerlei Verunreinigung von Boden und Gewässer zu befürchten ist.In der Vergangenheit ist jedoch stark aufgefallen, dass hier ein großer Handlungsbedarf besteht. Viele Betreiber kommen ihren gesetzlich vorgegebenen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach. Oftmals fehlen auch Wissen und Informationen sowie das Bewusstsein dafür, welche Aufgaben die private Lagerung von Heizöl mit sich bringt.Im Gegensatz zu den wiederkehrend zu prüfenden Anlagen (beispielsweise in Trinkwasserschutzgebieten), welche einer re-gelmäßigen Überwachung unterzogen werden müssen, fristen einmalig zu prüfende Anlagen ein eher anonymes Dasein. Doch auch diese Heizöllager existieren mitunter bereits seit mehr als 25 Jahren und können Verschleiß- und Abnutzungserscheinun-gen nicht entgehen. Daher liefert die untere Wasserbehörde des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises im Folgenden wichtige Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen an Heizölverbrau-cheranlagen:- Anzeige- und Genehmigungspflicht Jede Lageranlage, welche ein Lagervolumen von 1.000 Liter

übersteigt, muss bei der unteren Wasserbehörde angezeigt/genehmigt werden. Das kann auch nachträglich erfolgen!!!

- Prüfpflicht Jede Lageranlage oberhalb der 1.000-Liter-Grenze muss

entsprechend einmalig oder wiederkehrend durch einen zu-gelassenen Sachverständigen geprüft werden. Dies ist un-aufgefordert und durch den Betreiber selbst zu veranlassen. Für Thüringen gilt:- Über 1.000 Liter in Trinkwasserschutzzonen (Zone III),

sowie außerhalb von Trinkwasserschutzzonen aber über 10.000 Liter -> alle 5 Jahre (unterirdische Anlagen alle 5 - 2,5 Jahre).

- Für alle übrigen Anlagen oberhalb der 1.000 Liter min-destens einmalig vor Inbetriebnahme.

- Vor Inbetriebnahme einer länger als 1 Jahr stillgelegten Anlage sowie nach einer wesentlichen Änderung muss ebenfalls eine Prüfung erfolgen.

- Generell ist das Lagern von Heizöl in den Trinkwasser-schutzzonen II und I nicht statthaft!

- Fachbetriebspflicht Alle Arbeiten an den Öltanks und Ölleitungen, wie etwa Ein-

bau, Wartung oder Reparaturen dürfen ausschließlich von ausgewiesenen Fachbetrieben durchgeführt werden.

- Kontrolle durch den Betreiber Der Betreiber hat augenscheinliche Mängel an der Anlage,

wie z. B. Undichtheiten, Risse oder Beschädigungen im Auf-fangraum unverzüglich zu melden bzw. durch die Fachfirma beseitigen zu lassen.

Für Fragen steht Ihnen die untere Wasserbehörde gerne zur Ver-fügung.Ansprechpartner: Landratsamt Kyffhäuserkreis Markt 8, 99706 Sondershausen Frau Carolin Grabe Sachbearbeiterin untere Wasserbehörde Telefon: 03632/741258

Neuregelungen im UVG noch nicht in Kraft

Das Jugend- und Sozialamt des Landratsamtes des Kyffhäuser-kreises weist darauf hin, dass die von der Bundesregierung be-absichtigte Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes derzeit noch nicht in Kraft getreten ist.

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Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland - 6 - Nr. 01/2017

Schießtermine Januar/Februar 2017

Die Schießzeiten können sich täglich ändern19.01.2017 07.00 - 24.00 Uhr23.01.2017 07.00 - 16.00 Uhr24.01.2017 07.00 - 16.00 Uhr25.01.2017 07.00 - 16.00 Uhr26.01.2017 07.00 - 24.00 Uhr30.01.2017 07.00 - 16.00 Uhr31.01.2017 07.00 - 24.00 Uhr01.02.2017 07.00 - 16.00 Uhr02.02.2017 07.00 - 16.00 Uhr03.02.2017 07.00 - 14.00 Uhr06.02.2017 07.00 - 16.00 Uhr07.02.2017 07.00 - 16.00 Uhr08.02.2017 07.00 - 16.00 Uhr09.02.2017 07.00 - 16.00 Uhr13.02.2017 07.00 - 16.00 Uhr15.02.2017 07.00 - 16.00 Uhr22.02.2017 07.00 - 16.00 Uhr23.02.2017 07.00 - 16.00 Uhr

Nutzungszeit Standortübungsplatz Januar 2017

Die Nutzungszeiten können sich täglich ändern19.01.2017 07.00 - 17.00 Uhr23.01.2017 07.00 - 17.00 Uhr24.01.2017 07.00 - 17.00 Uhr25.01.2017 07.00 - 17.00 Uhr26.01.2017 07.00 - 17.00 Uhr31.01.2017 07.00 - 17.00 Uhr01.02.2017 07.00 - 17.00 Uhr02.02.2017 07.00 - 17.00 Uhr06.02.2017 07.00 - 17.00 Uhr07.02.2017 07.00 - 17.00 Uhr08.02.2017 07.00 - 24.00 Uhr09.02.2017 07.00 - 17.00 Uhr13.02.2017 07.00 - 24.00 Uhr14.02.2017 00.00 - 24.00 Uhr15.02.2017 00.00 - 07.00 Uhr21.02.2017 07.00 - 17.00 Uhr23.02.2017 07.00 - 17.00 Uhr27.02.2017 07.00 - 17.00 Uhr28.02.2017 07.00 - 17.00 Uhr

Im Original gezeichnetBeeckmannStabsfeldwebel

Kostenlose Erfinderberatung bei der IHK Erfurt - Hier finden Sie die Termine für das I. Quartal 2017!

Die „Erfinderberatung“ in der Industrie- und Handelskammer Er-furt bietet kleineren Mitgliedsunternehmen und freien Erfindern die Gelegenheit, sich von einem Patentanwalt über Schutzrechte wie Patent, Gebrauchsmuster, Marke und eingetragene Designs informieren zu lassen. Diese Beratungen sind kostenfrei.

Wo? IHK Erfurt, Raum A2.11, Arnstädter Straße 34Wann? 05.01.2017, 15:00 bis 17:00 Uhr 02.02.2017, 15:00 bis 17:00 Uhr 02.03.2017, 15:00 bis 17:00 Uhr

Die Nachfrage ist sehr groß, daher ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich. Als Ansprechpartnerin der IHK Erfurt steht Ihnen Frau Frenzel unter Telefon 0361 3484-260 oder [email protected] zur Verfügung.Udo RockmannLeiter Regionales Service-Center

Bis zum 31. März 2017 können Sie einen Antrag einreichen.Sie erhalten den Antrag unter http://www.kyffhaeuser.de/kyf/in-dex.php/ehrenamt_kyf.htmloder telefonisch unter 03632 / 741 - 528.

Neue Biotonnenmarke

Das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Landrat-samtes Kyffhäuserkreis hat im Dezember 2016 die neue Bioton-nenmarke verschickt.Die Biotonnenmarke ist gut sichtbar mittig auf den Deckel der Biotonne zu kleben. Ab dem 01.02.2017 wird die Biotonne nur noch mit gültiger Biotonnenmarke entsorgt.

Bürgerinformation des Kyffhäuser Abwas-ser- und Trinkwasserverbandes

zur Wechselung von Wassermesseinrichtungen

Der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband führt die Wechselungen der Trinkwasser-messeinrichtungen (Wasserzäh-ler) auf Grundlage der jeweils gültigen Fassungen der Verord-nung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V), dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung an den hiervon betroffenen Anlagen durch.Mit Wechselung der Messeinrichtungen wird sichergestellt, dass die zulässigen Fehlergrenzen eingehalten werden.Die Monteure des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserver-bandes weisen sich mit Betriebsausweis aus. Die turnusmäßige Wechselung der Messeinrichtung ist nicht kostenpflichtig.Wir bitten unsere Kunden, die Messeinrichtungen zutrittsfrei zu halten.

Kyffhäuser Abwasser- undTrinkwasserverbandSitz AdernBartelsWerkleiter

Karl-Günther-KaserneStandort SondershausenStandortältester

Die Bundeswehr informiert

Die Bundeswehr nutzt den Standortübungsplatz SONDERS-HAUSEN intensiv für Ausbildung und Übung. Die Grenzen die-ses Standortübungsplatzes und der Ausbildungsanlage sind mit Warnungstafeln gekennzeichnet, die die Gebiete deutlich als mi-litärischen Sicherheitsbereich ausweisen und darauf hinweisen, dass unbefugtes Betreten verboten ist und Zuwiderhandlungen verfolgt werden, Das gilt auch für Straßen/Wege innerhalb des Standortübungsplatzes.

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Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland - 7 - Nr. 01/2017

Die Gemeinde Kyffhäuserland gratuliert

Ortsteil Badra

am 24.01. Frau Ursula Kartheuser zum 85. Geburtstag

Ortsteil Bendeleben

am 31.01. Frau Gudrun Große zum 70. Geburtstagam 14.02. Frau Käthe Kratz zum 90. Geburtstag

Ortsteil Günserode

am 07.02. Frau Adelheid Röder zum 90. Geburtstag

Ortsteil Hachelbich

am 10.02. Frau Brunhilde Hyna zum 85. Geburtstag

Ortsteil Rottleben

am 23.01. Herr Erich Brückner zum 70. Geburtstagam 05.02. Frau Ilona Korte zum 70. Geburtstag

Ortsteil Steinthaleben

am 06.02. Herr Günter Schellknecht zum 80. Geburtstag

Impressum

Amtsblatt der Gemeinde KyffhäuserlandHerausgeber: Gemeinde KyffhäuserlandVerlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.deTel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Herr Hoffmann, erreich-bar unter der Anschrift der Gemeinde Kyffhäuserland, Neuendorfstraße 3 in 99707 Bendeleben (Tel.: 034671/66011; Fax: 034671/66030; Mail: [email protected])Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An-schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen-preisliste.Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Verlagsleiter: Mirko ReiseErscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungs-gebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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Amtsblatt der Gemeinde Kyffhäuserland - 8 - Nr. 01/2017


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