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Date post: 10-Feb-2021
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St Rückhaltebecken I I I I II I I I I II III III W III III III III I I II I I II III L 555 Nordwalder Straße Emsweg Kardinal-von-Galen-Straße Martinistraße B 219 Ibbenbürener Damm Friedrich-Ebert-Straße Philipp-Manz-Straße Münsterdamm L 587 Emsinsel 26 49 30 4 4a 51 61 59 57 55 53 2 28 1a 4 2 6 1 1 3 1a 3 1 2 5 4 329 330 373 374 491 493 494 564 565 571 618 619 566 567 5 6 569 570 614 625 617 563 4 7 568 628 372 2471 2473 2475 2443 2480 2492 2420 2481 2423 2493 2494 2495 2496 2468 2469 2499 2491 2500 2476 2477 2478 2479 2501 2503 1041 1042 2502 2229 2307 2161 2470 2353 159 190 191 192 205 193 206 207 285 195 196 197 167 168 199 20 61 67 126 110 131 116 137 138 186 139 199 140 105 188 106 146 45 4 127 155 129 150 148 189 149 203 194 160 208 145 198 209 210 703 214 215 211 212 213 2843 2844 2845 Flur 19 Flur 105 Flur 9 Emsweg x x x x x x x x x x x x G,L A,V L V B-Plan Nr. 22.2 "Emsinsel Nord - Neufassung" B-Plan Nr. 23 "Ehem. Betriebsgelände der GBS" B-Plan Nr. 22.1 "Wilhelmplatz - Niederort" B-Plan Nr. 22.1 "Wilhelmplatz - Niederort" - 2. vereinfachte Änderung B-Plan Nr. 22.2 "Emsinsel Nord - Neufassung" - 3. Änderung 10,20 7,50 19,00 37,00 7,00 3,00 11,00 3,00 56,50 3,00 35,50 40,80 40,67 41,20 40,80 40,93 40,90 I K EZH VKF 1.075 m² GH 47,50 m ü. NHN OKFF 41,20 m ü. NHN FD 0,9 H:\Al12\121\16011011 Greven B-Plan 22.25 ALDI Zentrum\Pläne\B-Plan 16011011_B-Plan_EG_04.dwg Unterschrift .................................... Osnabrück, 16.01.2020 Proj. Nr. 16 011 011 1:500 Stadt Greven STADT GREVEN PLANZEICHENERKLÄRUNG gemäß Planzeichenverordnung HINWEISE, KENNZEICHNUNGEN, NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN RECHTSGRUNDLAGEN VERFAHRENSVERMERKE FESTSETZUNGEN Textliche Festsetzungen (gemäß § 9 BauGB, BauNVO und BauO NRW) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus: · Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung. Der Vorhaben- und Erschließungsplan besteht aus: · Freiflächenplan (M. 1:500) vom 22.10.2019 · Grundriss (M. 1:100) vom 22.10.2019 · Ansichten (M. 1:100) vom 22.10.2019 · Schnitte (M. 1:100) vom 22.10.2019 Vorhabenbezogener "ALDI Zentrum" Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22.25 "ALDI Zentrum" Flachdach 1. Art der Baulichen Nutzung 1.1. In den mit Kerngebiet für Einzelhandel (K EZH ) gekennzeichneten Bauflächen ist eine großflächige Einrichtung des Lebensmitteleinzelhandels als Nahversorgungsdiscountmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1.075 m² und den unmittelbar dafür erforderlichen baulichen Anlagen (incl. Pkw-Stellplätze) und Einrichtungen zulässig. 1.2. Es ist gem. Grevener Einzelhandelskonzept ein Verkaufsflächenanteil von >= 90 % für zentren- und nahversorgungsrelevante Kernsortimente (Liste 1) und maximal 10 % der Verkaufsfläche für zentren- und nicht nahversorgungsrelevante Randsortimente (Liste 2; gem. Grevener Sortimentsliste des Einzelhandelskonzept Greven vom 26.09.2018, S. 118 f) zulässig. Nicht-zentrenrelevante Sortimente (Liste 3) sind allgemein zulässig: Liste 1 Zentrenrelevante Sortimente (davon nahversorgungsrelevant) - Backwaren / Konditoreiwaren - Blumen - Drogeriewaren - Fleischwaren - Getränke - Nahrungs- und Genussmittel - Pharmazeutische Artikel - Zeitungen / Zeitschriften Liste 2 Zentrenrelevante Sortimente (nicht nahversorgungsrelevant) - Angler-, Jagdartikel und Waffen - Bekleidung (ohne Arbeitsbekleidung) - Bücher - Elektrokleingeräte - Elektronik und Multimedia - Glaswaren, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren - Handarbeitsartikel / Kurzwaren / Meterware / Wolle - Heimtextilien, Gardinen / Dekostoffe - Hobbyartikel - Kinderwagen - Lederwaren / Taschen / Koffer / Regenschirme - Medizinische und orthopädische Artikel - Musikinstrumente und Zubehör - Papier, Büroartikel, Schreibwaren - Reitsportbekleidung und -schuhe - Schuhe (ohne Arbeitsschuhe) - Spielwaren - Sportartikel - Sportbekleidung und Sportschuhe - Uhren / Schmuck - Wohndekorationsartikel Liste 3 Nicht-zentrenrelevante Sortimente: - Arbeitsbekleidung - Arbeitsschuhe - Bauelemente / Baustoffe - Baumarktspezifisches Sortiment - Bettwaren - Campingartikel - Elektrogroßgeräte - Erotikartikel - Fahrräder und technisches Zubehör - Gartenartikel und -geräte - Heim- und Kleintierfutter - Kfz-, Caravan - und Motorradzubehör - Lampen / Leuchten / Leuchtmittel - Matratzen - Möbel - Pflanzen / Samen - Reitsportartikel (ohne Reitsportbekleidung und -schuhe) - Sportgroßgeräte - Teppiche (Einzelware) - Topfpflanzen / Blumentöpfe und Vasen (Indoor) - Zoologische Artikel 2. Maß der baulichen Nutzung / sonstige Festsetzungen 2.1. Die Gesamthöhe der Gebäude darf ausnahmsweise, falls statische Anforderungen eine Reduzierung ermöglichen, um bis zu 0,5 m verringert werden. Die Gesamthöhe darf für untergeordnete Nebenanlagen (wie Antennen, Photovoltaikanlagen) um bis zu 1,0 m überschritten werden. 2.2. Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind nur in den mit „St“ gekennzeichneten Bereichen zulässig. 2.3. Werbeanlagen sind (gem. § 10 BauO NRW) nur an der Stätte der Leistung zulässig. Freistehende Werbeanlagen dürfen eine Höhe von 7,5 m über Geländeoberkante nicht überschreiten. x Bebauungsplan Nr. 22.25 Beratung Planung Bauleitung Am Tie 1 49086 Osnabrück E-Mail: [email protected] Telefon Telefax Internet: www.pbh.org (0541) 1819 - 0 (0541) 1819 - 111 Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 bis 11 und 16 BauNVO) Kerngebiete für Einzelhandel (§ 7 BauNVO) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der zuletzt geänderten Fassung. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), in der zuletzt geänderten Fassung. Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991 S. 58), in der zuletzt geänderter Fassung. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW) in der Fassung vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 411 bis 458) in der zuletzt geänderten Fassung. Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt geänderten Fassung. 1. Dem Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege (Tel. 0251/591-8801) oder der Stadt als Untere Denkmalbehörde sind Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich zu melden. Ihre Lage im Gelände darf nicht verändert werden (§§ 15 und 16 DSchG). Dem Amt für Bodendenkmalpflege oder seinen Beauftragten ist das Betreten der betroffenen Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische Untersuchungen durchführen zu können (§ 19 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen frei zu halten. Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) dem Amt für Bodendenkmalpflege, An den Speichern 7, 48157 Münster, schriftlich mitzuteilen. 2. Wenn sich bei Tiefbauarbeiten etc. der Verdacht auf Kampfmittelvorkommen ergibt, ist die Arbeit sofort einzustellen und der Staatliche Kampfmittelräumdienst zu verständigen. 3. Soweit sich bei den Bauarbeiten Auffälligkeiten nach Farbe, Geruch usw. im Boden oder in Baukörpern zeigen, die auf eine Kontamination des Bodens oder des Baukörpers mit umweltgefährdenden Stoffen hindeuten, ist der Kreis Steinfurt (Umweltamt) unverzüglich durch den verantwortlichen Bauleiter bzw. Bauherren zu benachrichtigen, um ggf. eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der verunreinigten Bauabfälle sicherzustellen. 4. Der Planung zugrunde liegende rechtliche Regelwerke (z. B. DIN-Normen, VDI-Richtlinien) können im Zusammenhang mit der Einsichtnahme in die Verfahrensunterlagen bei der Verwaltung eingesehen werden. 5. Zum Schutz der Vögel und Fledermäuse gemäß § 39 und § 44 Abs. 1 BNatSchG sind jegliche Gehölzarbeiten nur außerhalb der Vogelbrutzeit bzw. Aktivitätsphasen der Fledermäuse, also vom 01. Oktober bis 28. Februar, zulässig. Diese Bauzeitenbeschränkung kann durch eine vorherige Kontrolle durch eine/n Fachgutachter/in maximal 10 tage vor Baubeginn aufgehoben werden, wenn in den Gehölzen weder besetzte Brutplätze europäischer Vogelarten noch besetzte Quartiere von Fledermusarten vorkommen. Sollten bei der Kontrolle Tiere gefunden werden, darf erst mit den Arbeiten begonnen werden, wenn das weitere Vorgehen mit dem/r Fachgutachter/in und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt worden ist. 6. Zum Abbruch vorgesehene Gebäude sind zur Vermeidung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG maximal 10 Tage vor Bauausführungsbeginn durch eine/n Fachgutachter/in auf das Vorhandensein von Fledermaus-Quartieren und auf Vorkommen geschützer Vogelarten zu überprüfen. Die Bauausführung darf erst nach der ausdrücklichen schriftlichen Freigabe der Arbeiten durch die UNB erfolgen. 6 II (1) Geltungsbereich benachbarter Bebauungspläne Gebäude Katasterbestand abzubrechende/abgebrochene Gebäude Kartengrundlage: Messungszahlen, Katasterkarte, Topographie Die Eignung der Plangrundlagen im Hinblick auf Inhalt und Zweck und eindeutige Festlegung des Planinhaltes werden bescheinigt. .................... Grundstücks- und Geodatenmanagement (Roters) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Greven hat am 01.12.2016 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Abs. 1 des Baugesetzbuches beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss ist am 20.12.2016 im Amtsblatt der Stadt Greven Nr. 25/2016 ortsüblich bekannt gemacht worden. .................... .................... Vorsitzender Schriftführerin (Diesfeld) (Beinker) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Greven hat am 01.12.2016 nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches beschlossen, diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Entwurf mit Begründung - öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss ist am 10.05.2019 im Amtsblatt der Stadt Greven Nr. 8/2019 ortsüblich bekannt gemacht worden. .................... .................... Vorsitzender Schriftführerin (Diesfeld) (Beinker) Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan - Entwurf mit Begründung - hat nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches für die Dauer eines Monats und mindestens für die Dauer von 30 Tagen in der Zeit vom 18.05.2019 bis 19.06.2019 einschließlich zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. .................... Der Bürgermeister (i. A. Hensing) Der Rat der Stadt Greven hat am 24.06.2020 nach § 10 des Baugesetzbuches diesen vorhabenen- bezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Greven, den ......................... .................... .................... Der Bürgermeister Schriftführerin (Vennemeyer) (Plagemann) Gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ist der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes am 25.06.2020 im Amtsblatt der Stadt Greven Nr. 18/2020 ortsüblich bekannt gemacht worden. In dieser Bekanntmachung wurde ebenfalls auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Sätze 1 und 2 und Abs. 4, des § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie auf die Vorschriften des § 7 Abs. 6 GO NRW hingewiesen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat am 25.06.2020 Rechtskraft erlangt. Greven, den ......................... .................... Der Bürgermeister (Vennemeyer) I K EZH 0,9 GH FD Grundflächenzahl (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO) Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO) Gebäudehöhe in Meter über NHN VKF Verkaufsfläche in m² (maximal) Bauweise, Baulinie, Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO) Baulinie (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO) Baugrenze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO) Straßenverkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 BauGB) Bereich ohne Ein- und Ausfahrt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 BauGB) Sonstige Planzeichen Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB) Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB) St Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) L V Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger G,L A,V Geh- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und Versorgungsträger Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7 BauGB) Flächen außerhalb des Bereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes (§ 12 Abs. 4 BauGB) Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 BauGB) Erhaltung Bäume (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) Höhe Schachtdeckel in Meter ü. NHN (bei Bedarf örtlich zu überprüfen) 40,80 OKFF Oberkante Erdgeschossfertigfußboden (maximal) in Meter über NHN Die erneute Offenlegung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Entwurf mit Begründung - ist am 14.10.2019 im Amtsblatt der Stadt Greven Nr. 17/2019 ortsüblich bekannt gemacht worden. .................... .................... Vorsitzender Schriftführerin (Diesfeld) (Beinker) Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan - Entwurf mit Begründung - hat nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 11.11.2019 bis 29.11.2019 einschließlich zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. .................... Der Bürgermeister (i. A. Hensing)
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    B-Plan Nr. 22.2"Emsinsel Nord - Neufassung"

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    Osnabrück, 16.01.2020Proj. Nr. 16 011 011

    1:500

    Stadt Greven

    STADT GREVENPLANZEICHENERKLÄRUNG gemäß Planzeichenverordnung HINWEISE, KENNZEICHNUNGEN, NACHRICHTLICHE

    ÜBERNAHMENRECHTSGRUNDLAGEN

    VERFAHRENSVERMERKE

    FESTSETZUNGENTextliche Festsetzungen (gemäß § 9 BauGB, BauNVO und BauO NRW)

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus:· Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

    Der Vorhaben- und Erschließungsplan besteht aus:· Freiflächenplan (M. 1:500) vom 22.10.2019· Grundriss (M. 1:100) vom 22.10.2019· Ansichten (M. 1:100) vom 22.10.2019· Schnitte (M. 1:100) vom 22.10.2019

    Vorhabenbezogener

    "ALDI Zentrum"

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22.25"ALDI Zentrum"

    Flachdach

    1. Art der Baulichen Nutzung

    1.1. In den mit Kerngebiet für Einzelhandel (K EZH) gekennzeichneten Bauflächen ist eine großflächigeEinrichtung des Lebensmitteleinzelhandels als Nahversorgungsdiscountmarkt mit einerGesamtverkaufsfläche von maximal 1.075 m² und den unmittelbar dafür erforderlichen baulichenAnlagen (incl. Pkw-Stellplätze) und Einrichtungen zulässig.

    1.2. Es ist gem. Grevener Einzelhandelskonzept ein Verkaufsflächenanteil von >= 90 % für zentren-und nahversorgungsrelevante Kernsortimente (Liste 1) und maximal 10 % der Verkaufsfläche fürzentren- und nicht nahversorgungsrelevante Randsortimente (Liste 2; gem. GrevenerSortimentsliste des Einzelhandelskonzept Greven vom 26.09.2018, S. 118 f) zulässig.Nicht-zentrenrelevante Sortimente (Liste 3) sind allgemein zulässig:

    Liste 1Zentrenrelevante Sortimente(davon nahversorgungsrelevant)

    - Backwaren / Konditoreiwaren - Blumen - Drogeriewaren - Fleischwaren - Getränke - Nahrungs- und Genussmittel - Pharmazeutische Artikel - Zeitungen / Zeitschriften

    Liste 2Zentrenrelevante Sortimente(nicht nahversorgungsrelevant)

    - Angler-, Jagdartikel und Waffen - Bekleidung (ohne Arbeitsbekleidung) - Bücher - Elektrokleingeräte - Elektronik und Multimedia - Glaswaren, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren - Handarbeitsartikel / Kurzwaren / Meterware / Wolle - Heimtextilien, Gardinen / Dekostoffe - Hobbyartikel - Kinderwagen - Lederwaren / Taschen / Koffer / Regenschirme - Medizinische und orthopädische Artikel - Musikinstrumente und Zubehör - Papier, Büroartikel, Schreibwaren - Reitsportbekleidung und -schuhe - Schuhe (ohne Arbeitsschuhe) - Spielwaren - Sportartikel - Sportbekleidung und Sportschuhe - Uhren / Schmuck - Wohndekorationsartikel

    Liste 3Nicht-zentrenrelevante Sortimente:

    - Arbeitsbekleidung - Arbeitsschuhe - Bauelemente / Baustoffe - Baumarktspezifisches Sortiment - Bettwaren - Campingartikel - Elektrogroßgeräte - Erotikartikel - Fahrräder und technisches Zubehör - Gartenartikel und -geräte - Heim- und Kleintierfutter - Kfz-, Caravan - und Motorradzubehör - Lampen / Leuchten / Leuchtmittel - Matratzen - Möbel - Pflanzen / Samen - Reitsportartikel (ohne Reitsportbekleidung und -schuhe) - Sportgroßgeräte - Teppiche (Einzelware) - Topfpflanzen / Blumentöpfe und Vasen (Indoor) - Zoologische Artikel

    2. Maß der baulichen Nutzung / sonstige Festsetzungen

    2.1. Die Gesamthöhe der Gebäude darf ausnahmsweise, falls statische Anforderungen eineReduzierung ermöglichen, um bis zu 0,5 m verringert werden. Die Gesamthöhe darf füruntergeordnete Nebenanlagen (wie Antennen, Photovoltaikanlagen) um bis zu 1,0 müberschritten werden.

    2.2. Stellplätze für Kraftfahrzeuge sind nur in den mit „St“ gekennzeichneten Bereichen zulässig.

    2.3. Werbeanlagen sind (gem. § 10 BauO NRW) nur an der Stätte der Leistung zulässig. FreistehendeWerbeanlagen dürfen eine Höhe von 7,5 m über Geländeoberkante nicht überschreiten.

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    Bebauungsplan Nr. 22.25

    Beratung • Planung • Bauleitung

    Am Tie 149086 Osnabrück

    E-Mail: [email protected]

    TelefonTelefax

    Internet: www.pbh.org

    (0541) 1819 - 0(0541) 1819 - 111

    Art und Maß der baulichen Nutzung(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 bis 11 und 16 BauNVO)

    Kerngebiete für Einzelhandel(§ 7 BauNVO)

    Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634),in der zuletzt geänderten Fassung.

    Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), in der zuletzt geändertenFassung.

    Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990(BGBl. I 1991 S. 58), in der zuletzt geänderter Fassung.

    Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW) in derFassung vom 21.07.2018 (GV. NRW. S. 411 bis 458) in der zuletzt geänderten Fassung.

    Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt geänderten Fassung.

    1. Dem Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege (Tel. 0251/591-8801) oder der Stadtals Untere Denkmalbehörde sind Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, aber auchVeränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich zu melden. IhreLage im Gelände darf nicht verändert werden (§§ 15 und 16 DSchG). Dem Amt für Bodendenkmalpflegeoder seinen Beauftragten ist das Betreten der betroffenen Grundstücke zu gestatten, um ggf.archäologische Untersuchungen durchführen zu können (§ 19 DSchG NRW). Die dafür benötigtenFlächen sind für die Dauer der Untersuchungen frei zu halten. Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig(ca. 14 Tage vor Beginn) dem Amt für Bodendenkmalpflege, An den Speichern 7, 48157 Münster,schriftlich mitzuteilen.

    2. Wenn sich bei Tiefbauarbeiten etc. der Verdacht auf Kampfmittelvorkommen ergibt, ist die Arbeit soforteinzustellen und der Staatliche Kampfmittelräumdienst zu verständigen.

    3. Soweit sich bei den Bauarbeiten Auffälligkeiten nach Farbe, Geruch usw. im Boden oder in Baukörpernzeigen, die auf eine Kontamination des Bodens oder des Baukörpers mit umweltgefährdenden Stoffenhindeuten, ist der Kreis Steinfurt (Umweltamt) unverzüglich durch den verantwortlichen Bauleiter bzw.Bauherren zu benachrichtigen, um ggf. eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung derverunreinigten Bauabfälle sicherzustellen.

    4. Der Planung zugrunde liegende rechtliche Regelwerke (z. B. DIN-Normen, VDI-Richtlinien) können imZusammenhang mit der Einsichtnahme in die Verfahrensunterlagen bei der Verwaltung eingesehenwerden.

    5. Zum Schutz der Vögel und Fledermäuse gemäß § 39 und § 44 Abs. 1 BNatSchG sind jeglicheGehölzarbeiten nur außerhalb der Vogelbrutzeit bzw. Aktivitätsphasen der Fledermäuse, also vom01. Oktober bis 28. Februar, zulässig.Diese Bauzeitenbeschränkung kann durch eine vorherige Kontrolle durch eine/n Fachgutachter/inmaximal 10 tage vor Baubeginn aufgehoben werden, wenn in den Gehölzen weder besetzte Brutplätzeeuropäischer Vogelarten noch besetzte Quartiere von Fledermusarten vorkommen. Sollten bei derKontrolle Tiere gefunden werden, darf erst mit den Arbeiten begonnen werden, wenn das weitereVorgehen mit dem/r Fachgutachter/in und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt wordenist.

    6. Zum Abbruch vorgesehene Gebäude sind zur Vermeidung der artenschutzrechtlichenVerbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG maximal 10 Tage vor Bauausführungsbeginn durcheine/n Fachgutachter/in auf das Vorhandensein von Fledermaus-Quartieren und auf Vorkommengeschützer Vogelarten zu überprüfen.Die Bauausführung darf erst nach der ausdrücklichen schriftlichen Freigabe der Arbeiten durch die UNBerfolgen.

    6II

    (1)

    Geltungsbereich benachbarter Bebauungspläne

    Gebäude Katasterbestand

    abzubrechende/abgebrochene Gebäude

    Kartengrundlage: Messungszahlen, Katasterkarte, Topographie

    Die Eignung der Plangrundlagen im Hinblick auf Inhalt und Zweck und eindeutige Festlegung desPlaninhaltes werden bescheinigt.

    ....................Grundstücks- und Geodatenmanagement(Roters)

    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Greven hat am 01.12.2016 gemäߧ 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Abs. 1 des Baugesetzbuches beschlossen, diesen Bebauungsplanaufzustellen. Dieser Beschluss ist am 20.12.2016 im Amtsblatt der Stadt Greven Nr. 25/2016ortsüblich bekannt gemacht worden.

    .................... ....................Vorsitzender Schriftführerin(Diesfeld) (Beinker)

    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Greven hat am 01.12.2016 nach§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches beschlossen, diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Entwurfmit Begründung - öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss ist am 10.05.2019 im Amtsblatt der StadtGreven Nr. 8/2019 ortsüblich bekannt gemacht worden.

    .................... ....................Vorsitzender Schriftführerin(Diesfeld) (Beinker)

    Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan - Entwurf mit Begründung - hat nach § 3 Abs. 2 desBaugesetzbuches für die Dauer eines Monats und mindestens für die Dauer von 30 Tagen in der Zeitvom 18.05.2019 bis 19.06.2019 einschließlich zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

    ....................Der Bürgermeister(i. A. Hensing)

    Der Rat der Stadt Greven hat am 24.06.2020 nach § 10 des Baugesetzbuches diesen vorhabenen-bezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

    Greven, den .........................

    .................... ....................Der Bürgermeister Schriftführerin(Vennemeyer) (Plagemann)

    Gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ist der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanesam 25.06.2020 im Amtsblatt der Stadt Greven Nr. 18/2020 ortsüblich bekannt gemacht worden. Indieser Bekanntmachung wurde ebenfalls auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Sätze 1 und 2 undAbs. 4, des § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sowie auf die Vorschriften des § 7 Abs. 6 GO NRWhingewiesen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat am 25.06.2020 Rechtskraft erlangt.

    Greven, den .........................

    ....................Der Bürgermeister(Vennemeyer)

    I

    K EZH

    0,9

    GH

    FD

    Grundflächenzahl(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)

    Zahl der Vollgeschosse(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, § 16 BauNVO)

    Gebäudehöhe in Meter über NHN

    VKF Verkaufsfläche in m² (maximal)

    Bauweise, Baulinie, Baugrenze(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)

    Baulinie(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)

    Baugrenze(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)

    Straßenverkehrsflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)

    Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besondererZweckbestimmung(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)

    Verkehrsflächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)

    Ein- und Ausfahrt(§ 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 BauGB)

    Bereich ohne Ein- und Ausfahrt(§ 9 Abs. 1 Nr. 4, 11 BauGB)

    Sonstige Planzeichen

    Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen undGemeinschaftsanlagen(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB)

    Stellplätze(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB)St

    Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)

    LV Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger

    G,LA,V Geh- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und Versorgungsträger

    Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes(§ 9 Abs. 7 BauGB)

    Flächen außerhalb des Bereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes(§ 12 Abs. 4 BauGB)

    Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz,zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft(§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 BauGB)

    Erhaltung Bäume(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)

    Höhe Schachtdeckel in Meter ü. NHN(bei Bedarf örtlich zu überprüfen)

    40,80

    OKFF Oberkante Erdgeschossfertigfußboden (maximal) in Meter über NHN

    Die erneute Offenlegung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes - Entwurf mit Begründung - istam 14.10.2019 im Amtsblatt der Stadt Greven Nr. 17/2019 ortsüblich bekannt gemacht worden.

    .................... ....................Vorsitzender Schriftführerin(Diesfeld) (Beinker)

    Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan - Entwurf mit Begründung - hat nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4aAbs. 3 des Baugesetzbuches in der Zeit vom 11.11.2019 bis 29.11.2019 einschließlich zu jedermannsEinsicht erneut öffentlich ausgelegen.

    ....................Der Bürgermeister(i. A. Hensing)


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