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© J. Evers - Hesse · 2020. 11. 6. · 2 • Die Kronenverlichtung ist ein wichtiger Indikator, um...

Date post: 31-Jan-2021
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© J. Evers
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  • © J. Evers

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    • Die Kronenverlichtung ist ein wichtiger Indikator, um den Gesundheitszustand von Bäumen zu beurteilen. Gesunde Bäume erkennt man an einer dichten Krone. Sobald das Blätterdach durchschaubar wird, steigt der Wert der Kronenverlichtung und weist auf einen schlechten Zustand des Baumes hin.

    – Die mittlere Kronenverlichtung aller Baumarten und Altersstufen erreicht mit 28 Prozent den höchsten Wert seit 1984 und ist gegenüber dem Vorjahr nochmals um ein Prozentpunkt angestiegen.

    – Buche und Fichte sind die wichtigsten Baumarten in Hessens Wäldern (über 55 % Baumartenanteil). Diese beiden Baumarten beeinflussen daher das Gesamtergebnis zum Waldzustand deutlich.

    – Bei den älteren Fichten kam es in diesem Jahr zu einem sprunghaften Anstieg der mittleren Kronen-verlichtung: 2019 lag sie bei 38 Prozent und 2020 bei 50 Prozent.

    – Die Kronenverlichtung der älteren Buchen sowie der jüngeren Bäume aller Baumarten hat sich ebenfalls verschlechtert. Bei den älteren Buchen hat sich die mittlere Kronenverlichtung von 32 % auf 35 % erhöht.

    – Die mittlere Kronenverlichtung bei den jüngeren Bäumen (alle Baumarten) ist im Vergleich zum Vorjahr um 3%-Punkte angestiegen (2019: 17 % und 2020: 20 %).

    • Die Absterberate ist ein wichtiger Indikator für Vitalitäts-risiken. In diesem Jahr weist er den höchsten Werte seit Beginn der Zeitreihe auf.

    – Die jährliche Absterberate (alle Bäume, alle Alter) liegt bei 2,9 % (langjähriger Mittelwert ist 0,4 %).

    – Rund 80 % der abgestorbenen Bäume sind Fichten.

    – Zwar ist die Absterberate bei der Buche weiterhin deutlich geringer als bei den anderen Haupt-baumarten, im Vergleich zu den zurückliegenden Jahrzehnten sind die Absterbeerscheinungen in 2019 und 2020 jedoch auffällig und weisen auf eine erhebliche Stresssituation bei der Buche in Hessen hin.

    • Der Anteil starker Schäden liegt in 2020 mit knapp 9 % fast dreimal so hoch wie im Mittel der Jahre 1984 - 2020. Dies ist der mit Abstand höchste Wert in der Zeitreihe.

    ERGEBNISSE WALDZUSTANDS-BERICHT

    Der diesjährige Bericht zeigt: Der Zustand des Waldes ist in diesem Jahr in weiten Teilen Hessens schlecht wie nie zuvor.

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    1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020

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    1984 1986 1988 1990 1992 1994 19961998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020

    Anteil starker Schäden, alle Baumarten, alle Alter, in %

    Mittlere Kronenverlichtung in %

    bis 60 Jahre

    alle Altersstufen

    über 60 Jahre

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    Jährliche Absterberate (stehende Bäume), alle Baumarten, alle Alter in %

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    2,25

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    1985 2020201520102005200019951990

  • 12 PUNKTE- PLAN

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  • 12 PUNKTE-PLAN

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    01. Unterstützung bei der Beseitigung von Wald- schäden über die Forstliche Förderung Bis 2023 stehen für Punkt 1 und 2 rund 50 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung.

    02. Unterstützung bei der Wiederbewaldung von klimaangepassten Wäldern und bei der Verkehrs- sicherung durch die Extremwetterrichtlinie Bis 2023 stehen für Punkt 1 und 2 rund 50 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung

    03. Unterstützung bei der Verkehrssicherungspflicht Mittlerweile Bestandteil der Extremwetterrichtlinie. Für die ursprüngliche Härtefallregelung waren 2 Millionen Euro vorgesehen, die jetzt in die Extremwetterrichtlinie mit einfließen.

    04. Entlastung der Kommunen durch ein Gebührenmoratorium Beförsterungskosten werden von Hessen-Forst für die Betreuung des Kommunalwaldes in Rechnung gestellt, auf die geplanten Anhebungen bis 2023 wurde verzich-tet. Dafür wurden 6 Millionen Euro bereitgestellt. Hinzu kommen nun 12 Millionen über das Sondervermögen.

    05. Vereinfachung forstlicher Förderverfahren Die-deminimis-Regelung der Extremwetterrichtlinie entfällt. Diese Regelung besagte, dass ein Forstbetrieb innerhalb von drei Steuerjahren nicht mehr als 200.000 € Beihilfen erhalten darf.

    06. Unterstützung bei der Gründung von Holzver- marktungsorganisationen Land fördert die Gründung eigene Holzvermarktung-sorganisationen von Kommunal- und Privatwaldbesitzer. Dafür stehen 4 Millionen Euro zur Verfügung.

    07. Wiederbewaldung des Hessischen Waldes und Intensivierung der Forschung Ein Wiederbewaldungserlass für den hessischen Staatswald ist im Februar 2020 erfolgt.

    08. Staatswaldprogramm „Mischwald für morgen“ Der Landesbetrieb Hessen-Forst erhält seit 2020 jährlich 30 Millionen Euro für die Beseitigung von Waldschäden und für die Wiederbewaldung.

    09. Schutz der Wiederbewaldung vor Wildschäden 2019 wurde eine entsprechende Schalenwildrichtlinie erlassen. Auch die Apriljagd für das Schalenwild ist seit 2020 zugelassen.

    10. Vergünstigungen bei der Besteuerung von Ein- künften aus außerordentlichen Holznutzungen Die hessischen Finanzbehörden entscheiden schnell über Anträge auf Billigkeiten (u.a. Steuer- stundungen), die unter Hinweis auf Waldschäden gestellt werden.

    11. Anpassung der Personalausstattung Personalkonzept Hessen-Forst grundlegend geändert. Der bis zum Jahr 2025 vorgesehene Stellenabbau wird gestoppt, neue Zielzahlen mit mehr Personal auf der Fläche sind vorgesehen.

    12. Aufforderung des Bundes zur Modernisierung des Forstschädenausgleichsgesetz Die Landesregierung hat die Bundesregierung auf- gefordert, das Forstschädenausgleichsgesetz hinsicht-lich des Klimawandels und den daraus resultierenden (Groß-)Schadensereignissen zu modernisieren.

    ‘20

    Von unserem 12-Punkte-Plan sind alle Punkte bereits in der Umsetzung

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    Hessen investiert mehr Geld in den klimastabilen Waldumbau

    • Bis 2023 stellt das Land mehr als 250 Millionen Euro aus Sondervermögen und 12-Punkte-Plan zur Verfügung

    Für den Waldschutz im Staatswald wird mehr Personal zur Verfügung stehen

    • Neues Personalkonzept für Hessen-Forst: Bis 2025 wird es 220 Stellen mehr geben, als geplant

    • Alle Forstämter bleiben erhalten

    Die Wiederbewaldung von Kahlflächen wird noch gezielter gefördert

    Mit der überarbeiteten Extremwetterrichtlinie wird

    • Wiederbewaldung mit bis zu 90 % gefördert

    • Verkehrssicherung mit bis zu 95 % gefördert

    • Davon profitieren vor allem kleine Waldbesitzende

    Fundierte Konzepte für den klimastabilen Wald der Zukunft

    • Klimarisikokarte, Waldentwicklungsziele und Wiederbewaldungskonzept sorgen wir fundierten Waldumbau

    • Klimaforstamt liefert Erkenntnisse aus der Praxis

    • Um ökologisch wertvolle Altbuchen zu schützen, wird in alten Buchen beständen nicht mehr gefällt

    Biodiversität erhalten

    • Mehr Artenschutz durch neue Naturschutzleitlinie und Biodiversitätsforstamt

    • Wir sorgen für den Erhalt von Naturwäldern, Habitatbäumen, Teichen, Moore und Totholz als wichtige Lebensräume

    ‘20WALD DER ZUKUNFT Wir haben letztes Jahr mit dem 12-Punkte-Plan die Waldschäden aufgrund von Trockenheit und Borkenkäferbefall abgefedert. Heute stellen wir weitere Maß-nahmen für den klimastabilen Wald von morgen vor.

  • EXTREMWETTER-RICHTLINIE

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    2 Förderung der Wiederbewaldung von KalamitätsflächenDie Aufnahme der Förderung der Wiederbewaldung in die Extremwetterrichtlinie ist ein zielgerichtetes Förderange-bot auf der Grundlage der von der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Waldbesitzerverband erarbeiteten Waldentwick-lungsziele für den stabilen und klimatoleranten Mischwald von morgen.

    Gefördert werden können:

    • private und körperschaftliche Waldbesitzende

    • die forstfachliche Vorbereitung, Leitung und Koordinierung der Maßnahme

    • die Wiederaufforstung auf der Grundlage von defini-erten Waldentwicklungszielen.

    Höhe der Förderung:

    • im Privatwald unter 20 ha => in Abhängigkeit des Waldentwicklungsziels bis zu 90 % aus Bund-Länder-Mitteln

    • sonstiger Privat- und Körperschaftswald => in Abhängigkeit des Waldentwicklungsziels bis zu 80 % aus Bund-Länder-Mitteln.

    Bei der Extremwetterrichtlinie gehen wir nun deutlich über unsere Ziele des 12-Punkte-Plans hinaus, um private und kommunale Waldbesitzenden noch gezielter zu fördern.

    EXTREMWETTERRICHTLINIE

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    1Förderung von Maßnahmen der VerkehrssicherungDurch die Extremwetterereignisse sind kleine Forstb-etriebe in einer äußerst angespannten finanziellen Situ-ation. Die Kosten für komplizierte Sicherheitsfällungen eines Baumes einschließlich Absperrung erreichen schnell einen vierstelligen Betrag. Kleine Forstbetriebe können diese Leistungen nicht ohne eine wirksame Unterstützung erbringen. Die Aufnahme der Verkehrssichtung in die Extremwetterrichtlinie geht über die Zusagen der Landes-regierung im Koalitionsvertrag und im 12-Punkte-Plan hinaus.

    Gefördert werden können:

    • private und körperschaftliche Waldbesitzende

    • die forstfachliche Vorbereitung, Leitung und Koordinierung der Maßnahme

    • die Entnahme der Kalamitätshölzer und

    • die ggf. erforderliche Sperrung von Verkehrswegen.

    Höhe der Förderung:

    • im Privatwald unter 20 ha => 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben => aus reinen Landesmitteln => Härtefallregelung aufgrund des vormals angedachten Härtefonds

    • sonstiger Privat- und Körperschaftswald 80 % aus Bund-Länder-Mitteln.


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