Ziel der Informationsveranstaltung Modell des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre in Niedersachsen...

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Ziel der Informationsveranstaltung

Modell des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ in

Niedersachsen kennen lernen

Rechtliche Rahmenbedingungen kennen lernen

Rolle des Fahranfängers und des Begleiters

reflektieren

Vielfalt der Übungsmöglichkeiten erörtern

Ablauf

Zahlen, Daten und Fakten zur Unfallgefährdung junger FahrerInnen

Rahmenbedingungen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ in

Niedersachsen

Die Rolle des Fahranfängers und seiner Begleiter

Anforderungen, Aufgaben, Pflichten, Sanktionen

Kritische Situationen und Kommunikation zwischen Fahranfänger

und Begleiter, Verhalten der Begleitperson

Klärung offener Fragen

Ausgabe der Teilnahmebescheinigungen

Fahranfänger aller Klassen in Deutschland sind pro Tag

an 3 – 4 Unfällen mit Toten,

an 45 Unfällen mit Schwerverletzten,

an 170 Unfällen mit Leichtverletzten beteiligt

und in 60 % der Fälle die Hauptverursacher.

Quelle: www.begleitetes-fahren.de

kleine Statistik

Die Altersgruppe der 18 bis 24-jährigen

stellt nur 7% der Führerscheinbesitzer,

Quelle: BASt

am Unfallgeschehen

aber 33% der Beteiligten

kleine Statistik

§

Alter des Fahrerlaubnisbewerbers

10 20 30 40 50 60 70

0,2

0,4

0,6

0,8

Un

fälle /

Jah

r

Jugendlichen - Risiko

Anfänger - Risiko

17

20

25

36

56

18

Risiko beim Beginn des selbständigen

Fahrens ab 18

Risiko beim Beginn des selbständigen

Fahrens ab 18

kleine Statistik

Unfallrate und Lebensalter

500

1000

1500

2000

2500

0

1991 1992 1993 1995 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001

Verunglückte Verkehrsteilnehmer 1991 bis 2001

je 100.000 Einwohner – nach Altersgruppen -

19952122

2031

18 – 20 jährige

145514811465

21 – 24 jährige

597601596

25 – 65 jährige

Quelle: amtl. Verkehrsunfallstatistik, stat. Bundesamt

Anteil junger FahrerInnen an Unfällen

0

5

10

15

20

25

30

35

Deutschland Österreich

18-24

L-17

25,2%

7%

32,8%

in Deutschland und Österreich

Üben bringt Sicherheit (1)

hohes Risiko

Üben bringt Sicherheit (2)

geringesRisiko

Vorläufige Auswertung BF-17 in Niedersachsen

0

1

2

3

4

5

6

7

8

BF-17 Kontrollgruppe

Teilnehmer am BF-17

haben 40 % weniger

Unfälle selbst verschuldet

als Fahranfänger der

Kontrollgruppe

Gesamtzahl (in Prozent) der selbst verschuldeten Unfälle

Quelle: Justus-Liebig-UniversitätProf. Dr. Stiensmeier-Pelster

Vorläufige Auswertung BF-17 in Niedersachsen

Teilnehmer am BF-17

haben 58,6 % weniger

von der Polizei aufgenommene

Unfälle selbst verschuldet

als Fahranfänger der

Kontrollgruppe

Anzahl der von der Polizei aufgenommenen selbst verschuldeten Unfälle

0

0,5

1

1,5

2

2,5

3

3,5

4

BF-17 Kontrollgruppe

Quelle: Justus-Liebig-UniversitätProf. Dr. Stiensmeier-Pelster

Vorläufige Auswertung BF-17 in Niedersachsen

0

0,2

0,4

0,6

0,8

1

1,2

1,4

1,6

1,8

BF-17 Kontrollgruppe

Teilnehmer am BF-17

erhielten 64,5 % weniger

Bußgelder als Fahranfänger

der Kontrollgruppe

Anzahl der verhängten Bußgelder

Quelle: Justus-Liebig-UniversitätProf. Dr. Stiensmeier-Pelster

Zustimmung der Erziehungsberechtigten:

zur Teilnahme am Begleiteten Fahren und

zu den Begleitpersonen

Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung

Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung

Aushändigung der Prüfungsbescheinigung

Beginn des Begleiteten Fahrens

So geht‘s (1)

So geht‘s (2)

Beginn der Probezeit nach Erteilung Fahrerlaubnis: 2 Jahre

Fahren in Begleitung bis zur Vollendung des 18.

Lebensjahres

(danach alleine, auch wenn der Kartenführerschein

noch nicht ausgehändigt wurde und die

Prüfungsbescheinigung noch gültig ist)

3 Monate nach dem 18. Lebensjahr erlischt die Gültigkeit

der Prüfungsbescheinigung

ab 18: Aushändigung des beantragten Kartenführerscheins

FahranfängerInnen

verantwortliche Fahrzeugführer

verantwortliche Fahrzeugführer

nur mit zulässiger

Begleitperson

nur mit zulässiger

BegleitpersonPrüfungsbescheinigung

und Personalausweis mitführen

Prüfungsbescheinigung

und Personalausweis mitführen

BF-17

Verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen

(auch die der Begleitperson)

Verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen

(auch die der Begleitperson)

und deren Verantwortung

Rechtliche Anforderungen an die „begleitende Person“

Voraussetzungen:

Vollendung des 30. Lebensjahres

Mindestens seit 5 Jahren im (ununterbrochenen)Besitz der Fahrerlaubnis B (3 alt)

Nicht mehr als 3 Punkte im VZR zum Zeitpunktder Erteilung der Prüfungsbescheinigung

keine Begleitung bei:

0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft

0,5 ‰ oder mehr Alkohol im Blut

einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt

Einnahme berauschender Mittel (gem. StVG)

Hinweis zur Kfz-Versicherung

BF-17

Ehepartner – Tarif?Ehepartner – Tarif?

Wenigfahrer – Tarif?

Wenigfahrer – Tarif?

Sondervereinbarungen?

Mindestalter der Fahrzeugführer?

Sondervereinbarungen?

Mindestalter der Fahrzeugführer?

Überprüfen

Im Zweifel:bei Ihrer Versicherung

nachfragen

Im Zweifel:bei Ihrer Versicherung

nachfragen

Während des Begleitens ist der Führerschein

mitzuführen und ggf. der Polizei vorzuweisen

Die Begleiter sind nicht Fahrzeugführer

sondern Beifahrer

sie sind nicht „Ausbilder“ oder „Hilfsfahrlehrer“,

sondern Ansprechpartner und Helfer in schwierigen

Situationen

sie akzeptieren den Fahrer als verantwortlichen

Fahrzeugführer

sie beraten, geben Tipps und Hinweise zum Erlernen

einer sicheren Fahrweise

sie vermitteln Sicherheit

Aufgaben der Begleiter

Widerruf der Fahrerlaubnis

50 € Bußgeld

1 Punkt-Eintrag im VZR Flensburg

Vor Wiedererteilung Teilnahme am Aufbauseminar (ASF)

Quelle: StVG / FeV / BKatVErlass Niedersachsen

Sanktionen

10 € Verwarnungsgeld

50 € Bußgeld (als Folge der Beteiligung an einer Owi)

ggf. Ordnungswidrigkeit nach § 111 OwiG(500 bis 1000 € Geldbuße)

Fahren ohne namentlich benannte Begleitperson

Prüfungsbescheinigung nicht mitgeführt

Beifahrer gibt sich als zugelassener Begleiter aus