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Wie kann ich Flüchtlingen helfen?
Anregungen und Informa8onen für Helferinnen und Helfer
Von Peter Stadie
(Stand: 13.03.2017)
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Inhaltsverzeichnis
Teil I
Situa8on und Handlungsperspek8ven ehrenamtlicher Flüchtlingsbetreuung
Wich8ge Hinweise ………………………………………………………………………………………….…………. S. 5
Vorbemerkung ……………………………………………………………………………..…………………………. S. 5
1. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Flüchtlinge zur Betreuung übernehmen …………………………………………………………………………………. S. 6
1.1. Probleme der Flüchtlinge nach dem Eintreffen: ………………………………………………. S. 6
1.2. EigenschaKen, die Helferinnen und Helfer auszeichnen: …………………………………. S. 7
1.3. Wie könnte eine Betreuung in der Anfangsphase aufgebaut werden? .……………. S. 7
1.4. Tipps für eine Betreuung in der Anfangsphase ehrenamtlicher Tä[gkeit ………… S. 8
1.5. Versicherungsschutz für Helferinnen und Helfer durch Registrierung, mehr Informa[on durch Abgabe der „Verpflichtungserklärung nach § 6 Datenschutzgesetz“ …………………………………………………………………………………………. S. 9
1.6. Bei Übernahme einer Betreuung zu klärende Fragen ………………………………………. S. 9
1.7. Ermiglung, welche Grundbedürfnisse bestehen ……………………………………………… S. 10
1.8. Möbelkino, Kleiderkammern und Babykleiderstube der Caritas und des Diakonischen Werkes ………………………………………………………………………………………. S. 11
2. Sauberkeit und Hygiene, Müllbesei8gung, Mülltrennung und LüIungsverhalten ……………………………………………………………………………………. S. 11
2.1 Sauberkeit und Hygiene …………………………………………………………………………………… S. 11
2.2. Mülltrennung, Verhalten in der Öffentlichkeit ………………………………………………… S. 12
2.3. Wie Schimmelbildung vermieden werden kann; LüKungsverhalten, Wäschetrocknung in den Räumen …………………………………………………………………… S. 12
2.4. Renovierung mit Flüchtlingen, Besei[gung von leichtem Schimmel ……………….. S. 12
3. Gesundheitszustand beobachten und erfragen – ärztliche Versorgung in die Wege leiten ………………………………………………………………………………………….. S. 13
3.1. Behandlung einleiten bei akuten und planbaren Erkrankungen ……………………… S. 13
3.2. Genehmigung für Therapien/Krankenhausbehandlungen/Opera[onen ………… S. 13
3.3. Handlungsempfehlungen bei Verdacht auf Trauma[sierung des Flüchtlings …. S. 14
3.4 Kindervorsorgeuntersuchungen nach § 26 SGB V …………………………………………… S. 14
4. Wohnungsanmietung durch Flüchtlinge oder ausländische Mitbürger*) ……… S. 15
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4.1. Voraussetzungen für die Anmietung, wenn Unterhalt gezahlt wird ……………….. S. 15
4.2. Was muss vor und nach der Anmietung beachtet und veranlasst werden? ……. S. 16
4.2.1. Vor der Schlüsselübergabe ……………………………………………………………………………… S. 16
4.2.2. Nach der Schlüsselübergabe …………………………………………………………………………... S. 16
4.3. Eröffnung eines Girokontos für Flüchtlinge …………………………………………………….. S. 17
4.4. Rundfunk-‐Beitrag ……………………………………………………………………………………………. S. 17
5. Einhaltung von Regeln: Verhaltensgrundsätze ………………………………………………. S. 17
Teil II
Situa8on und Handlungserfordernisse für Asylsuchende vor und nach der Anerkennung als Flüchtling ………………………………………………………………. S. 18
6. Hinweise zum Asylverfahren …………………………………………………………………………. S. 18
6.1. Neuregelungen des Integra[onsgesetzes vom 06.08.2016 …………………………….. S. 19
6.2. Situa[on vor Stellung eines Asylantrags bis zur Anerkennung als Flüchtling …… S. 20
6.2.1. Änderung des Verfahrens zur Ladung für die Stellung des Asylantrags ……………. S. 20
7. Hilfe für verunsicherte Flüchtlinge sowie professionelle Vorbereitung auf Asylantragsstellung und Anhörung beim BAMF ………………………………………….... S. 20
7.1. Breite Hilfestellung von Caritas und Deutschem Roten Kreuz ………………………... S. 21
7.1.1. Zuschüsse bei SchwangerschaK von der „Bundess[Kung Muger und Kind“. …. S. 22
7.1.2. Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes auch für Flüchtlinge ……………………... S. 22
8. Familienzusammenführung …………………………………………………………………………… S. 22
8.1. Familienzusammenführung aus Erstaufnahmelager – Eile geboten! ……………… S. 23
8.2. Voraussetzungen der „Umverteilung“ bei bereits erfolgter Zuweisung zu einer Gemeinde …………………………………………………………………………………………. S. 23
8.3. Familienzusammenführung mit Personen im Ausland ……………………………………. S. 23
8.4. Handlungsbedarf bei Entscheidung „Subsidiärer Schutz“ ……………………………….. S. 24
9. Die deutsche Sprache als Voraussetzung und MiRel zur Integra8on ……………. S. 25
9.1. Die Integra[onskurse des BAMF ……………………………………………………………………… S. 25
9.1.1. Wer kann den Antrag auf Teilnahme am Integra[onskurs des BAMF stellen? …. S. 25
9.2. Erweiterung der Integra[onskurse durch einen Berufsorien[erungskurs (KompAS-‐ Kurs) ……………………………………………………………………………………………….. S. 26
9.3. Die deutsche Sprache erlernen, und was Flüchtlinge dazu beitragen können … S. 27
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10. Der Integra8on Point – Dreh-‐ und Angelpunkt für die Integra8on ……………….. S. 28
10.1. Nach Eintreffen eines posi[ven Bescheids zur Anerkennung als Asylsuchender:Was muss dringend getan werden, wenn er eintrifft? ……………………………………. S. 28
10.2. Antrag auf MitgliedschaK in einer Krankenkasse ……………………………………………. S. 29
10.2.1 AOK Rheinland – Die Gesundheitskasse ………………………………………………………….. S. 29
10.2.2. Techniker Krankenkasse TK …………………………………………………………………………….. S. 30
10.3. Termin beim Integra[on Point ………………………………………………………………………… S. 30
10.4. Ein Termin beim Integra[on Point kann auch vor Asylgewährung sinnvoll sein …………………………………………………………………………………………………….. S. 32
11. Informa8onen zu den Themen Schulpflicht, Einschulung, Schulzuweisung, schulärztliche Untersuchungen, Offene Ganztags-‐Betreuung, Bildungspaket …………………………………………………………………………………………..… S. 32
11.1. Schulpflicht ……………………………………………………………………………………………………… S. 32
11.2. Einschulung und was dabei zu beachten ist …………………………………………………….. S. 32
11.3. Schulzuweisung für Kinder sechs Jahre und älter ……………………………………………. S. 33
11.4. Offene Ganztags-‐Betreuung, Bildungspaket ……………………………………………………. S. 33
11.5. Wenig genutzte Möglichkeit: Kinder-‐ und Jugendtreff „Kick“ des „Kinderschutzbundes OV Bad Münstereifel e.V.“ ……………………………………………. S. 34
Teil III
Nach Fer8gstellung eingegangene Informa8onen:
12. TaxiBusPlus – Regelungen auch mit Monatskarte und Anrufsammeltaxi ……….. S. 35
13. Führerschein-‐Umschreibung ……………………………………………………………………………….. S. 35
Liebe Helferinnen und Helfer!
Wich8ge Hinweise:
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Von wurden zwei Versionen des Leizadens erstellt: Eine Version des Leizadens als PDF-‐Datei mit den 31 Anlagen als PDF-‐Dateien, die zweite als Word-‐Datei. Das war erforderlich, da nicht wenige E-‐Mail-‐Empfänger grundsätzlich keine Word-‐Datei öffnen. Bei der PDF-‐Datei ist es nicht möglich, die eingelagerten PDF-‐Dateien zu öffnen, deshalb sind die 31 Anlagen der E-‐Mail beigefügt; sie können sie mit Doppelklick öffnen.
Bei dem Leizaden als Word-‐Datei, bei der mir mein Virenprogramm sagt, dass keine Viren vorhanden sind, sind die Anlagen 1 bis 31 in die Word-‐Datei eingelagert und können geöffnet werden. Sie öffnen die PDF-‐Dateien dieser Anlagen durch einen Doppelklick auf die Datei. Auf der Fußleiste erscheint dann (bei mir) ein Acrobat Reader -‐ Bugon. Wenn Sie diesen But-‐ton anklicken, öffnet sich die Datei.
In beiden Versionen, PDF-‐ und Word-‐Datei, können Sie die Links öffnen, indem Sie mit dem Cursor auf die Datei gehen, die Strg-‐Taste gedrückt halten und die linke Maustaste drücken.
Vorbemerkung
Dieser Helferleizaden ist in seinen ersten Teilen entstanden, als ich dem Koordina[onsteam der Flüchtlingshilfe Bad Münstereifel angehörte und wir Helfer uns untereinander austausch-‐ten. Dana Hauptmann-‐Sieger, Ilse Geusen und Vanessa Rauch, Edmund Berg und Charloge Büchner haben wich[ge Informa[onen und Beiträge geliefert. Hilfreich sind die zahlreichen Informa[onen vom Kommunalen Bildungs-‐ und Informa[onszentrum (KoBiz) des Kreises Euskirchen, vom Deutschen Roten Kreuz, Janine Frackmann, und von Flüchtlingsnetzwerk Nordeifel, Corinne Rasky. Für diese Unterstützung danke ich allen Beteiligten.
Wir freuen uns, dass auch Sie sich im Helferkreis beteiligen, und möchten Ihnen mit diesem Leizaden das Gefühl vermigeln, dass Sie nicht alleine stehen. Lassen Sie sich von der Fülle von Informa[onen nicht abschrecken. Nutzen Sie den Leizaden als Nachschlagewerk. Mit Hilfe des Inhaltsverzeichnisses können Sie zielgerichtet die Informa[onen aus Texgeil und Anlagen nutzen, die Ihnen helfen ein Problem zu lösen.
Wich[ge Informa[onen erhalten Sie auch aus dem Internet. Im Text sind zahlreiche Links zu den verschiedensten Problemen oder zu erforderlichen Vordrucken enthalten. Wenn Sie die Links öffnen wollen, gehen Sie mit dem Cursor auf den Link und drücken Sie „Strg“ und kli-‐cken. Auch wenn die Informa[on erscheint, die die Sicherheit infrage stellt, sie wurden alle von mir geprüK und sie m. E. alle sicher.
Zahlreiche Hinweise und Materialien mit Bezug zu unserer Region finden Sie in verschiede-‐nen Sprachen auf der Seite der Kreisverwaltung des Kreises Euskirchen zu den Themen:
InteGreat-‐App mit wich[gen Informa[onen für Flüchtlinge in vier Sprachen: hgps://www.kreis-‐eus-‐kirchen.de/service/kobiz/KIAktuelles.php#a1
Eine Übersicht über die offizielle Sprachkurse im Kreis Euskirchen: hgps://www.kreis-‐euskirchen.de/service/downloads/rb/49Integra[onskurse_berufsbezogene_Deutschkurse.pdf
Den Wegweiser für Migran[nnen und Migranten in elf Sprachen: hgps://www.kreis-‐euskirchen.de/service/kobiz/migr_sprache.php#a1
Aktuelles aus der kommunalen Koordinierung zur Schul-‐ und Studienorien[erung:hgps://www.kreis-‐euskirchen.de/service/kobiz/KokoAktuelles.php
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Allgemeine Infos von der Kreisverwaltung zum Thema Flüchtlinge: hgps://www.kreis-‐euskirchen.de/service/kobiz/fluecht.php
verschiedene Projekte:
Zur Anregung, die Schule auf dieses Programm anzusprechen, der Hinweis auf die Rucksack Schule: hgps://www.kreis-‐euskirchen.de/service/kobiz/KI_Projekte.php#a6
Informa[onen zur Seiteneinsteigerberatung von schulpflich[gen Kindern: hgps://www.kreis-‐euskirchen.de/service/kobiz/KI_Projekte.php#a8
SmiLe Sprachpatenprojekt, ein Projekt zur Sprachbildung mit individuellem Lernerfolg: hgps://www.kreis-‐euskirchen.de/service/kobiz/KI_Projekte.php#a9
Helfen können Ihnen auch die Hauskoordinatoren für die verschiedenen UnterkünKe (siehe
Anlage 1 � ); sie haben eine wich[ge Funk[on und kennen sich in ihrem Bereich aus.
Eine Bige: Wenn Sie Ideen haben, mit welchen Inhalten dieser Leizaden sinnvoll ergänzt werden kann, oder wenn Sie über Informa[onen verfügen, durch die ein Inhalt dieses Leiza-‐dens überholt ist, geben Sie diese Informa[on bige an mich weiter.
In einem ersten Teil soll versucht werden die Handlungserfordernisse darzustellen, die sich aus der konkreten Situa[on von Flüchtlingen und Flüchtlingsfamilien vor Ort unmigelbar nach der Einreise ergeben. Sie befinden sich sprachlos in einer Situa[on, die sie kaum ohne Hilfe bewäl[gen können.
Der zweite Teil befasst sich mit den Handlungserfordernissen, die sich aus dem Asylverfahren und aus den Gesetzen zur Integra[on von Flüchtlingen ergeben.
Teil I
Situa8on und Handlungsperspek8ven ehrenamtlicher Flüchtlingsbetreuung
1. Worauf Sie achten sollten, wenn Sie Flüchtlinge zur Betreuung übernehmen
1.1. Probleme der Flüchtlinge nach dem Eintreffen:
• Sie begegnen Menschen aus anderen Kulturen und anderem Sozialverhalten. • Die Menschen haben in ihrem Land und auf der Flucht Schreckliches erlebt, häufig
alles verloren, sind z. T. trauma[siert und aus ihren kulturellen und familiären Zu-‐sammenhängen herausgerissen.
• Die Flüchtlinge befinden sich in einem Land, dessen Sprache sie nicht verstehen oder sie sind mit der deutschen Sprache noch nicht vertraut genug.
• Die Flüchtlinge können sich in ihrer neuen Umgebung zunächst nicht selber oder nur schwer zurechzinden, ihnen fehlen viele Dinge, sie sind auf Hilfe angewiesen.
• Außerdem werden sie mit Erwartungen konfron[ert, ihr Verhalten zu ändern, die deutsche Sprache zu erlernen und in Deutschland geltende Regeln einzuhalten.
1.2. EigenschaIen, die Helferinnen und Helfer auszeichnen:
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
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• Offenheit für Menschen aus anderen Kulturen,
• Verständnis für die Situa[on der Flüchtlinge aufzubringen, insbesondere, wenn es um die langen Wartezeiten für die Asylantragstellung geht oder um die Zus[mmung zur Teilnahme an dem Deutsch-‐ und Integra[onskurs des „Bundesamtes für Migra[on und Flüchtlinge“ (BAMF);
• HilfsbereitschaK dort, wo die Flüchtlinge sich nicht selber helfen können: Behandlun-‐gen im Falle von Krankheiten in die Wege zu leiten, ihnen Einkaufsmöglichkeiten zu erschließen, die Funk[on der Tafel zu erläutern oder die Funk[onen des Mobilitäts-‐passes zu vermigeln;
• Mitwirkung bei der Integra[on der Flüchtlinge,
• Durchsetzungsvermögen und Beharrlichkeit gegenüber Flüchtlingen und Behörden,
• Organisa[onstalent,
• Teamgeist in der Zusammenarbeit mit den Hauskoordinatoren, dem Koordina[ons-‐team und andern ehrenamtlichen Helfern,
• und nicht zuletzt sehr viel Geduld.
1.3. Wie könnte eine Betreuung in der Anfangsphase aufgebaut werden?
Lassen Sie sich als erstes von Ihrem/ihrer Hauskoordinator/in durch die Unterbringungsein-‐richtung führen. So lernen sie die verschiedenen Personen und Familien kennen. Wich[g ist, dass die Betreuung von Respekt und persönlicher Wertschätzung geprägt ist. Wenn ein per-‐sönliches Verhältnis entstanden ist, werden beide, Helfer und Flüchtlinge, Freude an der Zu-‐sammenarbeit haben. Sie sollten wissen, dass Sie, im Gegensatz zu hauptberuflichen Mitarbeitern, das Recht ha-‐ben, die Betreuung bes[mmter Personen abzulehnen, auch wenn sich erst etwas später her-‐ausstellt, dass ein persönliches Verhältnis nicht aufgebaut werden kann. Ihr/ihre Hauskoordi-‐nator/in wird Sie mit anderen Flüchtlingen bekannt machen oder Sie können in einer ande-‐ren UnterkunK tä[g werden.
Bei einem ersten Rundgang mit dem Hauskoordinator sollten Sie einen Übersetzer oder eine Übersetzerin mitnehmen, die Ihnen bei der Verständigung helfen können. In fast jeder Un-‐terkunK befindet sich ein Flüchtling, der diese Übersetzungsaufgabe gerne übernehmen
wird. Außerdem finden Sie in der Anlage 1� auch Übersetzer/innen, die sie in dringenden Fällen ansprechen können.
Das Erfordernis, einen Übersetzer oder eine Übersetzerin zu bigen, Ihnen und dem Flüchtling zu helfen, wird Ihnen immer wieder begegnen, sei es bei einem Arztbesuch oder beim Aus-‐füllen von Vordrucken, von Fragebögen oder bei Verhandlungen mit Behörden, wenn es sich um Sprachen handelt, bei denen eine Verständigung mit den Mitarbeiterinnen oder Mitar-‐beitern der Behörde nicht möglich ist.
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
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1.4. Tipps für eine Betreuung in der Anfangsphase ehrenamtlicher Tä8gkeit
Jeder Helfer darf so viel Zeit inves[eren, wie er möchte. Es hilK den Flüchtlingen auch, wenn gelegentlich eine Aufgabe übernommen wird, sei es bei der Vermiglung einer Hausaufga-‐benbetreuung über den „Schülergarten e. V“, beim „Café Interna[onal“, bei Einzelak[onen, der Kinderbetreuung, durch Hilfe in der Kleiderkammer oder durch eine Begleitung der Flüchtlinge auf Augenhöhe bei Wanderung mit dem Eifelverein.
Besonders dankbar sind Flüchtlinge, wenn die Betreuung einer Familie oder von ihren Kin-‐dern übernommen werden kann. Hier ist es wünschenswert, wenn die Mitarbeit verlässlich, regelmäßig und längerfris8g erfolgt, um Engäuschungen bei der Familie oder den Kindern zu vermeiden. Auf diesem Wege werden gute Voraussetzungen für nachhal[ge Hilfe geschaffen.
Dabei sollten nicht mehr als eine Familie betreut werden, um einer Überforderung vorzu-‐beugen. Der Helfer oder die Helferin sollte gut zuhören, seine/ihre Augen offen halten für den Gesundheitszustand der Familie (siehe Kapitel 4.), den Zustand der UnterkunK, die Hy-‐gieneverhältnisse, das LüKungsverhalten und das Verhalten der Bewohner selbst. Mit ein oder zwei Besuchen pro Woche werden zahlreiche Beobachtungen gemacht und es können viele Dinge in die Wege geleitet werden.
• Ein Problem sind SchriKstücke, die in der Regel in deutscher Sprache zugestellt werden, deren Relevanz vom Flüchtling aber oK nicht erkannt wird. Diese Unterlagen landen häufig unbearbeitet im Schrank. Als erstes sollten diese Unterlagen gesichtet und bei Handlungsbedarf die erforderlichen Schrige in die Wege geleitet werden. Hilfreich ist es, dem betreuten Flüchtling einen Ordner mit Trennblägern und einen kleinen Locher zu übergeben, damit er die Unterlagen systema[sch ordnen kann.
• Die Flüchtlinge sollten in der Anfangsphase dort begleitet werden, wo dringend Hilfe geboten ist: bei der Erschließung güns[ger Einkaufsmöglichkeiten, bei erforderlichen ersten Arztbesuchen oder beim ersten Besuch des Ausländeramtes. Dabei sollte im Vordergrund stehen, den Flüchtling aus seinen Abhängigkeiten zu befreien, seine Selb-‐ständigkeit zu fördern; das hilK nicht nur dem Flüchtling, sondern vermindert auch deutlich den Zeitaufwand, der von den Helferinnen oder Helfern aufzubringen ist.
Ein kleines Beispiel:
Wenn Sie den Flüchtling das erste Mal zum Ausländeramt begleiten, fahren Sie zunächst zum Bahnhof und erläutern ihm das Mobilitäts8cket, das ihm vom Sozialamt ausgehändigt wur-‐de. Am besten, Sie geben am Fahrkartenautomaten den Zielbahnhof ein. Beim Fortschrig des Kaufvorganges erscheint „Mobil[cket“. Wenn Sie das anklicken, erscheint der ermäßigte Preis. Eine Übersicht in verschiedenen Sprachen über die Möglichkeiten des Mobil[ckets mit den verschiedenen Preisstufen erhalten Sie unter dem Link:
hgp://www.vrsinfo.de/fileadmin/Dateien/downloadcenter/Folder_MobilPassTicket_-‐Refugees01012016.pdf
Diese Broschüre erhalten Sie auch bei der Städ[schen Kurverwaltung im Bahnhof (siehe An-‐
lage 1� ). Bei der Fahrt zum Ausländeramt machen Sie dann Halt am Bahnhof in Euskir-‐Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 05.03.2017.pdf
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chen und zeigen ihm, wo er den Bus 871 findet, der ihn zur Kreisverwaltung bringen würde. Die Zug-‐ und Busverbindungen lassen sich unter dem Link:
hgp://auskunK.vrsinfo.de/vrs/cgi/page/eingabeRoute
ganz leicht feststellen. Sie geben z. B. „Bad Münstereifel Bhf“ als Abfahrtsbahnhof an und „Kreisverwaltung Euskirchen“ als Ziel. Sie klicken auf „Vorschläge“ und finden den entspre-‐chenden Abfahrts-‐ und Zielort, den Sie anklicken. Da die Flüchtlinge alle über Handys verfü-‐gen, reicht es, wenn Sie in die Internetzeile eingeben: „VRS FahrplanauskunI“.
Informa[onen über das VRS Schüler[cket und den Antrag finden Sie unter:
hgps://www.vrsinfo.de/fileadmin/Dateien/downloadcenter/Folder_SchuelerTicket01012016.pdf,
den Antrag unter: hgp://www.revg.de/tl_files/PDF/REVG_SchuelerTicket_Antrag_2013.pdf
1.5. Versicherungsschutz für Helferinnen und Helfer durch Registrierung, mehr Informa8-‐on durch Abgabe der „Verpflichtungserklärung nach § 6 Datenschutzgesetz“
Versicherungsschutz für eine regelmäßige ehrenamtliche Tä[gkeit wird gewährt, wenn sie der Stadtverwaltung mitgeteilt wird. Dazu sollte die „Erklärung zur Ausübung des Ehrenam-‐tes 2017“ (Anlage 2 � ) ausgefüllt und der Stadtverwaltung Bad Münstereifel, z. Hd. Herrn Baltes, eingereicht werden. Sie erhalten dann einen Ausweis, der Ihre ehrenamtliche Tä[g-‐keit gegenüber den Flüchtlingen legi[miert; außerdem sind Sie damit bei der Stadtverwal-‐tung registriert und unterliegen für Ihre ehrenamtliche Tä[gkeit ab diesem Zeitpunkt dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz der Unfallkasse NRW.
Es kommt nicht selten vor, dass die Stadtverwaltung oder Ihr/e Hauskoordinator/in an Sie Informa[onen weiterleiten möchten, von denen sichergestellt werden muss, dass sie von Ihnen nicht an Drige weitergeleitet werden. In diesem Fall können Informa[onen nur an Sie fließen, wenn Sie die „Verpflichtungserklärung nach § 6 Datenschutzgesetz NRW“ abgege-‐ben haben. Sie können sie unter Anlage 3 � aufrufen. Beide Erklärungen können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Stadtverwaltung z. Hd. Herrn Baltes weiterleiten
1.6. Bei Übernahme einer Betreuung zu klärende Fragen
Folgende Punkte sollten zunächst abgeklärt werden:
• Sind die Flüchtlinge über Sauberkeit, Toilegenbenutzung, Mülltrennung und LüKungsver-‐halten informiert, und wenden sie ihr Wissen auch an?
• Wie ist der Gesundheitszustand der einzelnen Familienmitglieder? Unter welchen Vor-‐aussetzungen erhalten sie eine ärztliche und medikamentöse Behandlung? Was müssen Sie oder die Flüchtlinge beachten?
• Ist die Teilnahme der Flüchtlingskinder an den vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen sichergestellt?
Anlage 2, Erklärung zur Ausübung im Ehrenamt 2017.pdf
Anlage 3 Verpflichtungserklärung nach $ 6 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW).pdf
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• Einhaltung von Regeln, Integra[on: Sind Verhaltensweisen zu beobachten, die Rück-‐schlüsse auf mangelnde Achtung gegenüber Frauen zulassen? Was können Sie dagegen unternehmen?
• Integra[on: Können die einzelnen Familienmitglieder in ihrer Sprache lesen und schrei-‐ben? Welche Sprachen verstehen sie? Sind sie bereit, am Deutschunterricht teilzuneh-‐men?
• Wie ist das Verfahren bei Einschulung, schulärztliche Untersuchung oder Schulzuweisung bei älteren Kindern?
• Sind die Kinder für die Offene Ganztags-‐Betreuung angemeldet?
• Besuchen die Schüler regelmäßig den Unterricht?
• Wie eröffnen die Flüchtlinge ein Bankkonto?
1.7. ErmiRlung, welche Grundbedürfnisse bestehen
Durch Fragen und Beobachtungen werden Sie schnell erkennen, was der Familie an einer Grundausstagung fehlt. Sind wirklich alle Dinge, die vom Sozialamt oder aus den Beständen der Kleiderkammer zur Verfügung gestellt werden können, ausreichend vorhanden? Das sind:
Von der Stadt:
• Begen mit Beggestell und Matratzen • Begbezüge • Tisch und Stühle • Schrank • Herd, Kühlschrank, Küchenregal oder –schrank
Von der Kleiderkammer: • Teppich • Töpfe, Pfanne sowie Geschirr und Bestecke • Fernseher (wird aus Spenden zur Verfügung gestellt) • Kleidung, Schuhe
Die Kleiderkammer wird betreut von Herrn Schallenberg. Wenn Sie besondere Fragen haben, wird er Ihnen gerne mit AuskünKen zur Verfügung stehen. Telefonnummer, AnschriK und
Öffnungszeiten der Kleiderkammer finden Sie in Anlage 1 � .
Zur Feststellung des Bedarfs hat die Kleiderkammer Bedarfszegel hergestellt, die zur besse-‐ren Verständigung mit Piktogrammen versehen sind. Es gibt die Bedarfszegel für Kleidung
(Anlage 4 � ), für Küche (Anlage 5 � ) und für Möbel (Anlage 6 � ). Die Kleiderkam-‐mer biget um Verständnis, dass für ausgegebene Kleidungsstücke oder Gegenstände eine kleine Gebühr erhoben wird. So soll vermieden werden, dass am Bedarf vorbei gesammelt und die nicht gebrauchte Kleidung anschließend in den Fluren abgelegt wird.
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
Anlage 4, Bedarfszettel Kleidung.pdf
Anlage 5, Bedarfzettel Küche.pdf
Anlage 6, Bedarfszettel Möbel.pdf
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In der Kleiderkammer gibt es eine Pinnwand, an der Angebote von oder die Suche nach grö-‐ßeren und besonderen Gegenständen angeheKet werden können. Vorgedruckte Zegel liegen bereit und müssen nur noch ausgefüllt und angepinnt werden.
Die Kleiderkammer befindet sich in der Apostolischen Schule, Linierijstr. 25.
Spenden-‐Abgabe: jede ungerade Kalenderwoche 13.00 -‐ 16.00 UhrSpenden-‐Ausgabe: jeden Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr
Bei fehlenden Einrichtungsgegenständen sollten sich die Flüchtlinge an das Sozialamt wen-‐den. Die für Ihren Flüchtling zuständigen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterinnen finden
Sie in der Anlage 1� . Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben des Flücht-‐lingsnamens.
1.8. Möbelkino, Kleiderkammern und Babykleiderstube der Caritas und des Diakonischen Werkes
Nicht alle Einrichtungsgegenstände können vom Sozialamt zur Verfügung gestellt werden. Sollten sie in der Kleiderkammer nicht verfügbar sein, bietet sich das Möbellager der Caritas
an; Öffnungszeiten, AnschriK und Telefonnummer finden Sie in Anlage 1 � . Das Möbella-‐ger ist vielen Bürgern zugänglich; hier ist es wich[g, den Preis mit den Mitarbeitern zu ver-‐handeln.
Außerdem finden Sie in der Anlage 1 � auch zwei Kleiderkammern und die Esperanza Ba-‐bykleiderstube der Caritas sowie den Kinderladen „Kunterbunt“ des Diakonischen Werkes Euskirchen in Bahnhofsnähe. Hier erhalten die Flüchtlinge neben Kinderkleidung auch Spiel-‐sachen.
2. Sauberkeit und Hygiene, Müllbesei8gung, Mülltrennung und LüIungsverhalten
2.1 Sauberkeit und Hygiene
Das Bewusstsein für die Wich[gkeit von Sauberkeit und Hygiene ist bei den Flüchtlingen aus den verschiedensten Kulturen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Es ist u. E. dringend geboten, ihnen die Funk[on der Toilegen, die Abwesenheit von Bidets, die Notwendigkeit der Benut-‐zung von Toilegenpapier, vorhandener regelmäßig auszuwechselnder Handtücher oder den Einsatz von Papierhandtüchern zu erläutern. Bige achten Sie auch darauf, ob ein zweiter Satz Begwäsche vorhanden ist, denn wie soll diese gewechselt werden, wenn sie nur einmal vor-‐handen ist? Ansprechpartnerin für erforderliche Hilfen in diesem Bereich ist Frau Pfennings-‐
Kutsch, DHB Netzwerk Haushalt (Anlage 1 � ), Info über den gesetzlichen Rahmen und
Ansprechpartner siehe auch Anlage 7� . Bei dem Überangebot von Putzmigeln ist es auch sinnvoll, die Flüchtlinge bei einem Einkauf zu begleiten und bei der Auswahl der erforderli-‐chen Putzmigel und Putzhilfen, auch was die Preise angeht, zu beraten (z. B. der Einsatz von Pulver anstelle von Tabs für die Geschirrspülmaschine, wenn eine vorhanden ist).
2.2. Mülltrennung, Verhalten in der Öffentlichkeit
Wich[g ist eine Erläuterung des in Deutschland eingeführten Verfahrens der Mülltrennung. Das kann eigentlich auch nur funk[onieren, wenn dafür unterschiedliche Behälter oder Tüten vorhanden sind, einmal vor der Haustür, zum anderen in der Wohnung. Kontraproduk[v ist
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
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Anlage 7, Leitfaden-Hygienemaßnahmen (2).pdf
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es, den Müll einfach durch das Fenster zu entsorgen, wie das in einigen Bereichen zu beob-‐achten ist. Hier besteht akuter Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass Müll auch auf ei-‐nem Spaziergang einfach weggeworfen wird oder man sich der NotdurK in der Natur entle-‐digt. Das sind zwar keine erfreulichen Themen, sie sind aber geeignet, das Zusammenleben in Unterbringungseinrichtungen zu belasten; Flüchtlinge diskredi[eren sich so durch ihr ei-‐genes Verhalten gegenüber der Bevölkerung selbst. Für das geschilderte Verhalten wird es die unterschiedlichsten Gründe geben: Protestverhalten, Trauma[sierung oder erworbene Verhaltensmuster (siehe auch Kapitel 6 „Einhaltung von Regeln: Verhaltensgrundsätze“).
2.3. Wie Schimmelbildung vermieden werden kann;
LüIungsverhalten, Wäschetrocknung in den Räumen
Ein sehr wich[ges aber angesichts der vorliegenden Verhältnisse sehr schwieriges Thema ist die Schimmelbildung in den UnterkünKen, die wir z. T. vorfinden: In fensterlosen Duschräu-‐men und Kleinküchen sind an Stelle von LüKern, die sich einschalten, nur ZwangsentlüKun-‐gen vorhanden, die wenig effek[v sind. Die Wäsche wird in den Wohnräumen oder auf dem Flur getrocknet und schließlich ist bei zahlreichen Flüchtlingen aus den wärmeren Gegenden der Bedarf an Wärme rela[v hoch. Hinzu kommt, dass die Wohnungen häufig überbelegt sind.
Umso größere Bedeutung hat das LüKungsverhalten. Im Winter reichert sich die LuKfeuch-‐[gkeit im Wohnzimmer durch Duschen, Kochen und durch die hier lebenden Personen schnell an. Wird die warme feuchte LuK durch LüKung, d. h. durch kalte feuchte LuK ersetzt und die kalte LuK im Wohnzimmer dann erwärmt, sinkt die rela[ve LuKfeuch[gkeit dras-‐[sch. Es ist angesichts der oben geschilderten Situa[on deswegen besonders wich[g, die LüKungsfunk[on zu erklären.
Aber auch bei der Wäschetrocknung gibt es zum Trocknen der Wäsche in den Räumen die Alterna[ve, die Wäsche, soweit vorhanden, auf dem Balkon zu trocknen; das funk[oniert auch bei Temperaturen unter null Grad C. Da meist ein leichter Wind weht, werden die Flüchtlinge überrascht sein, wie schnell die Wäsche trocknet. Ist die Wäsche nur noch klamm, kann die restliche Trocknung in den Räumen erfolgen.
Sollten in Wohnräumen massive Schimmelbildung vorhanden sein, melden Sie den Sachver-‐
halt bige der Stadtverwaltung, Herrn Baltes (Anlage 1 � ).
2.4. Renovierung mit Flüchtlingen, Besei8gung von leichtem Schimmel
Je nach dem Zustand der Räumlichkeiten kann es erforderlich sein, dass diese Räume reno-‐viert werden müssen. Das ist eine gute Gelegenheit, die Flüchtlinge in diese Arbeiten mit einzubinden. Das Sozialamt wird auf Antrag prüfen, ob Farben und ggfs. Tapeten zur Verfü-‐gung gestellt werden können.
Bei der Renovierung kann man auch selber bei einer leichten Schimmelbildung mit umwelt-‐verträglichen Migeln gegen den Schimmel vorgehen. Bei der Renovierung von Räumen mit leichtem Schimmel sollte immer ein Mundschutz getragen werden.
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
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3. Gesundheitszustand beobachten und erfragen – ärztliche Versorgung in die Wege leiten
Durch die Verhältnisse im Heimatland und durch die Bedingungen auf der Flucht ist der Ge-‐sundheitszustand bei zahlreichen Flüchtlingen z. T. stark beeinträch[gt. Die Flüchtlinge haben im Krankheitsfall das Recht auf eine kostenlose Behandlung.
3.1. Behandlung einleiten bei akuten und planbaren Erkrankungen
Die Kosten bei ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungen für Asylbewerber werden ge-‐mäß dem Asylbewerberleistungsgesetz nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen übernommen.
Nopälle werden sofort behandelt und die Abrechnungen erfolgen über das Sozialamt des Kreises Euskirchen.
Für alle anderen ärztlichen Behandlungen besorgt sich der Asylbewerber vorher bei dem/der zuständigen Mitarbeiter/in des Sozialamtes einen Krankenschein. Öffnungszeiten und den nach Buchstaben zuständige/n Ansprechpartner/in im Sozialamt sowie die Durchwahl-‐Tele-‐
fonnummern entnehmen Sie bige der Anlage 1 � und geben sie an den Flüchtling weiter. Entsteht ein akuter Bedarf zu einer Zeit, zu der das Sozialamt geschlossen ist, können Sie ver-‐suchen, eine/n beliebige/n Ansprechpartner/in telefonisch zu erreichen. Er oder sie werden bereit sein, den Krankenschein dem Arzt per Fax oder E-‐Mail zuzusenden.
Der Krankenschein gilt jetzt jeweils für ein Quartal für den behandelnden Arzt. Wird eine Überweisung an einen Facharzt erforderlich, kann unter Umständen der Facharzt einen neu-‐en Krankenschein fordern. Das sollte vorher beim Facharzt abgeklärt werden.
Wenn es sich um eine akute, dringend einer Behandlung zuzuführende Erkrankung handelt (Nozall), kann, aber auch nur dann, der Krankenschein dem Arzt nachgereicht werden. In jedem Fall sollten sich die Flüchtlinge mit Ihrem Ausweis, beim Arzt ausweisen. Wenn die Flüchtlinge weder deutsch noch englisch sprechen, ist es sehr hilfreich, wenn sie ein/e Über-‐
setzer/in begleitet. Übersetzer finden Sie auch in der Anlage 1 � .
3.2. Genehmigung für Therapien/Krankenhausbehandlungen/Opera8onen
Alle planbaren Krankenhausbehandlungen oder ambulanten Therapien müssen vorher vom jeweiligen Kostenträger, also dem Sozialamt, genehmigt werden. Der Ablauf sieht in diesem Fall wie folgt aus: Der Flüchtling erhält einen Behandlungsschein und sucht einen Arzt auf; der überweist den Flüchtling ggfs. an einen Facharzt. Der Arzt, Facharzt oder Zahnarzt be-‐gründet in einem Befund die Indika[on für die Behandlung, also die zu treffenden therapeu-‐[schen Maßnahmen, z. B. das Erfordernis einer Opera[on. Dieses Schreiben wird dem Sozi-‐alamt übergeben. Das Sozialamt leitet es ggfs. mit der Bige um Stellungnahme an das Sozial-‐amt des Kreises weiter. Dort wird in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt kurzfris[g darüber entschieden, ob die Maßnahme gerechzer[gt ist. Das Sozialamt stellt dann für den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus eine Kostenübernahmeerklärung aus.
3.3. Handlungsempfehlungen bei Verdacht auf Trauma8sierung des Flüchtlings
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 05.03.2017.pdf
©/Copyright Peter Stadie [� ]13
In dem Handbuch „Willkommen! Ein Handbuch für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in Ba-‐den-‐Würgemberg“(Handbuch Willkommen) wird die Aussage gemacht, dass 20 bis 40 Pro-‐zent der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge durch Krieg, Bürgerkrieg, Verfolgung, Vergewal[gung oder Folter trauma[siert sind. Sie seien „seelisch, manchmal auch körperlich schwer verletzt und leiden unter vielfäl[gen Beschwerden, häufig in Form einer Posgrauma-‐[schen Belastungsstörung (PTBS).“ Sie äußere sich in „chronischen Schmerzzuständen, anhal-‐tenden schweren Depressionen, Panikanfällen, Zwangsverhalten, Essstörungen und einem hohen Suizidrisiko“. Weiter wird erwähnt, dass Trauma[sierungen bei Kindern nur schwer zu erkennen seien. Anzeichen könnten aggressives Verhalten, Zurückgezogenheit, Schlafstörun-‐gen oder Einnässen sein. (Handbuch Willkommen!, a.a.O., S. 99 f.). Das Handbuch finden Sie unter:
hgps://www.baden-‐wuergemberg.de/fileadmin/redak[on/dateien/PDF/150911_ Handbuch_Fluechtlingshilfe.pdf
Ilse Geusen hat sich mit dieser Problema[k auseinandergesetzt. Ihre Hinweise und Anschrif-‐tenzusammenstellung von Ärzten und Ins[tu[onen, die Hilfe leisten können, finden Sie in der
Anlage 8 � , Leizaden “Hilfe bei Traumata“.
3.4. Kindervorsorgeuntersuchungen nach § 26 SGB V
Durch § 26 SGB V. sind die Kindervorsorgeuntersuchungen geregelt worden. Sie sollen si-‐cherstellen, dass Defekte und Erkrankungen von Neugeborenen, Kleinkindern und Kindern schnell erkannt und therapiert werden. Die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 wer-‐den im gelben Kinder-‐ und UntersuchungsheI durch den Arzt dokumen[ert. Die Untersu-‐chungsschrige finden Sie unter:
hgps://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung
Auch in Nordrhein-‐Weszalen gibt es eine gesetzliche Regelung, die die Einhaltung der Unter-‐suchungsschrige durch ein Meldeverfahren sicherstellt. Das hat zur Folge, dass Ihre Flücht-‐linge mit Kindern bis zu sechs Jahren eine Aufforderung erhalten, innerhalb einer gesetzten Frist nachzuweisen, dass sie einen Kinderarzt zur Durchführung der Vorsorgeuntersuchung aufgesucht haben. Diese Aufforderung liegt häufig unbeachtet im Schrank mit der Folge, dass erst das Sozialamt eingeschaltet wird, und wenn danach nichts geschehen ist, das Jugendamt des Kreises.
Hier können Sie entscheidend mithelfen, dass die Kinder rechtzei[g und termingerecht auf ihren Gesundheitszustand untersucht werden, und dabei auch die Behörden entlasten.
4. Wohnungsanmietung durch Flüchtlinge oder ausländische Mitbürger*)
Asylsuchende mit Bleibewahrscheinlichkeit (Eritreer, Iraker, Iraner, Somalier und Syrer) kön-‐nen bei der Stadt Bad Münstereifel den Antrag stellen, eine Wohnung zu mieten, deren Kos-‐ten vom Sozialamt der Stadt übernommen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Stadt die Zus[mmung erteilt wird, größer sein, wenn die Entscheidung über die Flüchtlingseigen-‐schaK kurz bevorsteht.
Haben die Flüchtlinge einen Bescheid über ihre Anerkennung erhalten, müssen sie die von der Stadt gestellten UnterkünKe räumen und sich selber eine Wohnung suchen. Für Flücht-‐
Anlage 8, Leitfaden Hilfe bei Traumata.pdf
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linge, die noch nicht über ein eigenes ausreichendes Einkommen verfügen, werden die Kos-‐ten der Miete vom Jobcenter (Integra[on Point) übernommen.
4.1. Voraussetzungen für die Anmietung, wenn Unterhalt gezahlt wird
1. Der/die zuständige Sachbearbeiter/in im Sozialamt oder Jobcenter muss informiert werden und die Zus8mmung für die Wohnungsanmietung geben.
hgp://www.jobcenter-‐ochum.de/fileadmin/filebase/bochum/Downloadcenter/Jobcenter/Mietbescheinigung.pdf
2. Bei Neubezug einer Wohnung muss eine Wohnungsgeberbestä8gung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom Vermieter ausgefüllt, unterschrieben und dem Ein-‐wohnermeldeamt vorgelegt werden. Vordruck siehe:
hgp://www.merseburg.de/media/dokumente/formulare/wohnungsgeberbestae[gung.pdf
Eine Mietbescheinigung des Vermieters (Vordruck siehe oben)und die Heizkostenbe-‐
scheinigung (siehe Anlage 9� ) müssen vom Wohnungsgeber ausgefüllt, und von bei-‐den Parteien unterschrieben dem Sozialamt, bzw. dem Jobcenter (Integra[on Point) ein-‐gereicht werden. Vordruck siehe:
hgps://www.euskirchen.de/fileadmin/user_upload/PDF/service/formulare/mietbescheinigung.pdf
3. Der/die Sachbearbeiter/in prüK den Fall und erteilt die Genehmigung.
Erst nach der Genehmigung der Stadt, bzw. des Jobcenters, darf der Mietvertrag unter-‐zeichnet werden!
Das Sozialamt oder das Jobcenter genehmigen maximal folgende Größen und Kosten:
Eine Person: 50m² Kaltmiete: 5,22 Euro/m² = max. 261,00 Euro
Zwei Personen: 65m² Kaltmiete: 5,04 Euro/ m² = max. 327,60 Euro
Drei Personen: 80m² Kaltmiete: 4,95 Euro/ m² = max. 396,00 Euro
Vier Personen: 95m² Kaltmiete: 4,76 Euro/ m² = max. 452,20 Euro
Jede weitere Person: + 15m²Kaltmiete: 4.76 Euro/ m²
Es werden alle üblichen Nebenkosten übernommen bis auf Stromkosten, die die Asylsu-‐chenden von ihrer Sozialhilfe selbst bezahlen müssen. Die zu übernehmenden Nebenkosten
müssen auf der Mietbescheinigung (Anlage 9 � ) ausgefüllt und korrekt angegeben wer-‐den.
4.2. Was muss vor und nach der Anmietung beachtet und veranlasst werden?
4.2.1. Vor der Schlüsselübergabe:
Es sollte unbedingt (!) ein Wohnungsübergabeprotokoll (siehe Anlage 10 � ) mit Durch-‐schriK oder Kopie für beide Parteien gemeineinsam mit der Vermieter angefer[gt werden, ggfs. Fotos hinzufügen.
Anlage 9, Heizkostenbescheinigung.pdf
Anlage 9, Heizkostenbescheinigung.pdf
Anlage 10, Wohnungsübergabe - Protokoll, Zählerstand.pdf
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Bei der Aushandlung des Mietvertrages sollte ein Übersetzer hinzugezogen werden. Sobald Mietvertrag unterschrieben ist, gehen alle Rechte und Pflichten eines Wohnungsmieters auf ihn über. Ist der Flüchtling oder ausländische Mitbürger selber Mieter, sind Kommune oder Jobcenter bei Strei[gkeiten nicht mehr zuständig, denn es handelt sich um eine privatrecht-‐liche Angelegenheit. Für den Fall, dass rechtliche Probleme auKreten, ist die Verbraucherzentrale NRW, Wilhelm-‐str. 42 in 53879 Euskirchen ein guter Ansprechpartner:
hgp://www.verbraucherzentrale.nrw/euskirchen.
Die Beratung erfolgt in Koopera[on mit dem Deutschen Mieterbund und ist kostenpflich[g.
Sie können sich auch an Frau Schiffer von der Caritas wenden (siehe Anlage 1 � )
Befinden sich bereits Möbel in der Wohnung, muss geklärt werden, ob sie kostenlos genutzt werden können oder ob sie in den Besitz des Mieters übergehen. Möbelstücke, die durch private Ini[a[ven organisiert werden, gehen in das Eigentum des Mieters über, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart worden. Einrichtungsgegenstände, die mit Migeln des Job-‐centers erworben wurden, gehören zum Eigentum des Mieters.
4.2.2. Nach der Schlüsselübergabe:
Wird eine Wohnung bezogen, muss auch Strom angemeldet werden. Die Kosten hat der Flüchtling selbst zu tragen. Die Anmeldung muss innerhalb von sechs Wochen nach Mietbe-‐ginn erfolgen. Das gibt Gelegenheit, 14 Tage lang den Verbrauch zu messen und anschlie-‐ßend den Jahresbedarf hochzurechnen. Das ist also auch eine gute Gelegenheit zu verdeutli-‐chen, dass, um Strom zu sparen, das Verhalten geändert werden muss, denn ständig laufen-‐de Fernseher und Leuchtkörper mit hohem Stromverbrauch treiben den Verbrauch in die Höhe.
Bei knappem Budget ist die Auswahl eines güns[gen Stromanbieter wich[g. Als sehr güns[g haben sich die Stadtwerke Flensburg und die Firma Knauber in Bonn erwiesen. Hier liegen die Verbrauchspreise sehr güns[g, die Preisgaran[e beträgt 12 Monate, nach 6 Monaten kann der Verbraucher bei den Stadtwerken Flensburg bereits wechseln oder kündigen (!). Eine Stromkostenberechnung kann unter:
hgps://www.stadtwerke-‐flensburg.de/strom/privatkunden/unser-‐strom.html?no_cache=1
aufgerufen und ausgedruckt werden.
Wich[g ist, dass der Name auf dem Briexasten angebracht ist, damit die Post des Anbieters den Flüchtling erreicht. Es sollte ein SEPA LastschriKverfahren vereinbart werden. Vorausset-‐zung für die Zahlungen mit LastschriK ist ein eigenes Girokonto.
Der Flüchtling sollte auf die Form der Müllentsorgung in Bad Münstereifel aufmerksam ge-‐macht werden: die Trennung in Restmüll, Plas[kwertstoffe, Papierwertstoffe, und Biomüll. Piktogramme können dabei selbst Kindern bei der Mülltrennung eine gute Orien[erung sein. Anleitungen in unterschiedlichen Sprachen findet man unter:
hgp://www.ebe-‐essen.de/ueber-‐uns/download/aktuelle-‐flyer/
Der Flüchtling sollte es nicht versäumen, sich umzumelden und die Ummeldung den beteili-‐gen Behörden (Sozialamt oder Integra[on Point, ggfs. Krankenkasse etc.) mitzuteilen.
4.3. Eröffnung eines Girokontos für Flüchtlinge
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
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Den Strom kann nur bestellen, wer auch ein Girokonto besitzt. Die Eröffnung eines solchen Kontos stellt für Flüchtlinge heute kein Problem mehr dar. Allerdings ist nur bei der Kreis-‐sparkasse Euskirchen mit ihrer Niederlassung in Bad Münstereifel das Geld sofort verfügbar. Eine genaue Beschreibung, was im Einzelnen zu unternehmen ist, entnehmen Sie dem Hel-‐
ferleizaden „Kontoeröffnung für Flüchtlinge“ (Anlage 11 � ). Um bei Neubezug einer Wohnung die Einwohnermeldeamtsbestä[gung zu erhalten, ist seit kurzem eine „Wohnungs-‐geberbestä[gung nach § 19 BMG“ erforderlich, siehe:
hgp://www.merseburg.de/media/dokumente/formulare/wohnungsgeberbestae[gung.pdf
4.4. Rundfunk-‐Beitrag:
Ca. 2-‐3 Wochen nach Ummeldung erhält man ein Schreiben vom Rundfunkbeitragsservice (GEZ). Bige das Formular ausfüllen und zusammen mit dem Nachweis über den Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder Asylbewerberleistungsgesetz zurücksenden. Zur Sicherheit Kopien anfer[gen und ggfs. per Einschreiben versenden. In der Regel bekommt jeder Bezieher von o.g. Leistungen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Nähere Informa[o-‐nen und Formulare findet man unter:
hgps://www.rundfunkbeitrag.de (Bige kopieren und in den Browser einfügen)
*)dieses Kapitel wurde unter Mitwirkung von Ilse Geusen erstellt
5. Einhaltung von Regeln: Verhaltensgrundsätze
Im Grundgesetz gibt es eine Fülle von Grundrechten, die für alle gelten und von allen Bür-‐gern einzuhalten sind. Unter dem Titel „Willkommen in Deutschland, Willkommen in Bad
Münstereifel-‐Rodert“ (vgl. Anlage 12 � ) wurden für den Bereich Rodert Verhaltensgrund-‐sätze formuliert, die dazu dienen, sich durch die Einhaltung dieser Grundsätze besser in un-‐sere GesellschaK einzugliedern, auch, um prak[sche Hinweise zu geben, die der Sicherheit der Flüchtlinge dienen. Auch wenn hier sehr kri[sche Punkte angesprochen werden, ist es angesichts von wiederholt beobachtetem Verhalten sinnvoll, die einzelnen Punkte ggfs. mit einem Übersetzer durchzugehen und den Flüchtlingen die Wich[gkeit ihrer Einhaltung zu erläutern. Ich wäre dankbar, wenn ich zu diesen „Verhaltensgrundsätzen“ Ihre Korrekturen und Ergänzungen erhalten könnte. Es wäre sinnvoll, die dann entstehenden Verhaltens-‐grundsätze in mehrere Sprachen zu übersetzen und auf einer ZusammenkunK von Flüchtlin-‐gen und Helferinnen und Helfern und Mitarbeiter/innen der Stadt zu erläutern und zu disku-‐[eren.
Sie werden schnell erkennen, ob Ihr Flüchtling den geforderten Respekt den Frauen gegen-‐über au�ringt. So konnten wir beobachten, dass nicht wenige männliche Flüchtlinge die Teilnahme an einem Deutschkurs verweigern, wenn er von einer Frau geleitet wird. Das geht gar nicht. Wir sind für Ideen dankbar, durch welche Maßnahmen diese Einstellungen geän-‐dert werden könnten.
Das Verhalten der Helferinnen oder der Helfer hat dabei Vorbildcharakter. Als Mann lassen Sie der Flüchtlingsfrau den Vortrig, Sie nehmen ihr die schwere Einkaufstasche ab, wenn Sie beobachten, dass ihr Ehepartner das nicht macht. Sie begrüßen, wie bei uns üblich, zuerst die Frau und dann den Mann, um nur zwei kleine Beispiele zu benennen.
Anlage 11, Kontoeröffnung für Flüchtlinge.pdf
Anlage 12, VerhaltensGrundsätze.pdf
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Teil II
Situa8on und Handlungserfordernisse für Asylsuchende vor und nach der Anerkennung als Flüchtling
6. Hinweise zum Asylverfahren
Es würde den Rahmen dieser Ausarbeitung sprengen, die gesetzlichen VorschriKen, die Ver-‐ordnungen und Bedingungen der Asylgesetzgebung mit all den damit verbundenen Proble-‐men umfassend darzustellen. Es gibt über das Asylverfahren zahlreiche Informa[onen im In-‐ternet. Besonders die Seite von „Informa8onsverbund Asyl & Migra8on e. V.“ stellt eine Fül-‐le von Informa[onen zur Verfügung:
• Ein „Leipaden zum Flüchtlingsrecht – Die materiellen Voraussetzungen für die Gewäh-‐rung von Flüchtlings-‐ oder anderwei[gem Schutz“, von Kirsten Eichler, herausgegeben gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz:
hgp://www.asyl.net/arbeitshilfen-‐publika[onen/arbeitshilfen-‐zum-‐aufenthalts-‐und-‐flu-‐echtlingsrecht/leizaden-‐zum-‐fluechtlingsrecht.html
• Basisinforma8onen für die Beratungspraxis, mit Downloads: zum Ablauf des Asylver-‐fahrens, zum Dublin-‐Verfahren mit interessanten Informa[onen zu den Rechten und Pflichten von Asylsuchenden:
hgp://www.asyl.net/arbeitshilfen-‐publika[onen/arbeitshilfen-‐zum-‐aufenthalts-‐und-‐flu-‐echtlingsrecht/basisinforma[onen.html
• Informa[on zur Anhörung im Asylverfahren vom Informa[onsverbund Asyl & Migra[on mit Übersetzung in 11 Sprachen:
hgp://www.asyl.net/index.php?id=337
Siehe dazu auch „Flüchtlingsrat Thüringen e. V.: ‚Die Vorbereitung auf die Anhörung von un-‐begleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Asylverfahren‘“:
hgp://www.b-‐umf.de/images/2016_07_05_Arbeitshilfe_Asylverfahren_UMF.pdf
Einen Überblick vermigelt auch die BAMF-‐Broschüre „Ablauf des deutschen Asylverfahrens“ in Deutsch und Englisch (Stand: Oktober 2016). In der Broschüre werden die wich[gsten As-‐pekte des Asylverfahrens dargestellt, z. B. die Schrige der Entscheidungsfindung, aktuelle Maßnahmen zur Verfahrensop[mierung sowie die Einordnung der deutschen Maßnahmen im europäischen Kontext:
hgps://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publika[onen/Broschueren/das-‐deutsche-‐asylverfahren.html
6.1. Neuregelungen des Integra8onsgesetzes vom 06.08.2016
Von großer Bedeutung sind die Neuregelungen mit Verabschiedung des Integra[onsgesetzes, das am 06.08.2016 in KraK getreten ist. Es enthält Rechte und Pflichten, Förderungen und Forderungen:
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• Die Ausbildungsförderung wurde verbessert. Die Wartezeiten wurden verkürzt. Durch ausbildungsbegleitende Hilfen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen wird ver-‐sucht, Flüchtlinge rascher und effizienter in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
• Es werden 100.000 Arbeitsgelegenheiten zur Integra[on der Flüchtlinge geschaffen (Flüchtlingsintegra[onsmaßnahmen (FIM))
• Wer als geduldeter Ausländer, wenn er nicht straffällig wurde und seine Iden[tät geklärt ist, einen Ausbildungsplatz erhält, kann während der gesamten Ausbildungszeit geduldet werden. Das gilt auch weitere sechs Monate für die Suche nach einem Arbeitsplatz und für weitere zwei Jahre für eine ausbildungsnahe BeschäKigung. Für Flüchtlinge aus den Westbalkanländern gelten Einschränkungen je nach Datum von Einreise und Asylantrag-‐stellung.
• Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird deutlich erleichtert, denn auf eine Vorrangprüfung wird verzichtet.
Durch das Gesetz sollen aber auch die Pflichten zur Mitarbeit bei angebotenen Integra8-‐onsmaßnahmen sichergestellt und eingefordert werden:
• Die Flüchtlinge sind verpflichtet, an Integra8onskursen des BAMF teilzunehmen. Das gilt auch für Flüchtlinge, die bereits Deutschkenntnisse erworben haben (mit verkürzter Dau-‐er nach Deutschtest). Sobald ausreichende Kursangebote bestehen, muss die Teilnahme an den Integra[onskursen innerhalb eines Jahres erfolgen. Nehmen Verpflichtete nicht am Integra[onskurs teil, können ihnen Leistungen gekürzt werden.
• Das gilt ab 01.12.2016 auch für Asylsuchende mit guter Bleibeperspek[ve (derzeit die HerkunKsländer Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia), die noch keinen Asylantrag ge-‐stellt haben und aufgefordert werden, am Integra[onskurs teilzunehmen.
• Kein Zer[fikat erhält, wer bei einer Kursdauer von 120 Stunden z. B. mehr als 18 Stunden auch entschuldigt fehlt. Befolgen Flüchtlinge Auflagen des Jobcenters nicht, wenn Sie z. B. die für die Arbeitsvermiglung erforderlichen Sprachkenntnisse (A 1) nicht erwerben oder Termine wiederholt nicht wahrnehmen, kann das auch zu einer Kürzung der Leis-‐tungen führen.
• Alle Flüchtlinge, die ihren Anerkennungsbescheid nach dem 01.12.2016 erhalten haben und noch keiner sozialversicherungspflich[gen Arbeit nachgehen, müssen für drei Jahre in der Gemeinde bleiben, der sie nach der Einreise zugewiesen wurden. Wer an einem anderen Ort eine Arbeit mit mindestens 15 Stunden wöchentlich findet und mindestens 712 € im Monat verdient, kann nach Rücksprache mit dem Ausländeramt mit seiner Fa-‐milie umziehen und dort die Arbeit aufnehmen. Auch, wer weiter enzernt eine Ausbil-‐dung aufnimmt oder studiert erhält über das Ausländeramt die Bewilligung zum Umzug.
Dieses Gesetz hat Folgen, die allen Flüchtlingen und ausländischen Mitbürgern nachdrücklich verdeutlicht werden sollten. Für die Flüchtlinge wurde eine Informa[on erstellt, die in sieben Sprachen übersetzt wurde. Sie sollte an die Flüchtlinge weitergegeben werden (Anlage 13:
Deutsch � , Anl. 14: Arabisch � , Anl. 15: Englisch � , Anl. 16: Farsi � , Anl. 17: Fran-‐
zösisch � , Anl. 18: Kurmanij � , Anl. 19: Sorani� , Anl. 20: Tigrinya � ).
Anlage 13, Das neue Integrationsgesetz - _Fördern und Fordern - Deutsch.pdf
Anlage 14, Das neue Integrationsgesetz - _Fördern und Fordern - Arabisch....pdf
Anlage 15, Das neue Integrationsgesetz - _Fördern und Fordern - Englisch....pdf
Anlage 16, Das neue Integrationsgesetz - _Fördern und Fordern - Farsi.pdf
Anlage 18, Das neue Integrationsgesetz - _Fördern und Fordern - Kurmanji....pdf
Anlage 18, Das neue Integrationsgesetz - _Fördern und Fordern - Kurmanji....pdf
Anlage 19, Das neue Integrationsgesetz - _Fördern und Fordern - Sorani.pdf
Anlage 20, Das neue Integrationsgesetz - _Fördern und Fordern - Tigrinya....pdf
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6.2. Situa8on vor Stellung eines Asylantrags bis zur Anerkennung als Flüchtling
Alle Flüchtlinge, die nach dem 31.12.2015 eingereist sind oder einreisen, werden zunächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung aufgenommen. In der meist benachbarten Einrichtung des Bundesamtes für Migra8on und Flüchtlinge (BAMF) werden sie auf ihre Iden[tät geprüK und ihre Fingerabdrücke genommen. Anschließend können sie sofort ihren Asylantrag stel-‐len. Meist erfolgt auch zeitgleich oder etwas später die Anhörung. Dieser Sachverhalt hat die Unzufriedenheit bei allen Flüchtlingen verstärkt, die vor diesem Termin eingereist sind und teilweise noch keine Gelegenheit hagen, ihren Asylantrag zu stellen.
Sobald der Asylantrag gestellt ist, erhalten die asylsuchenden Flüchtlinge eine Aufenthalts-‐gestaRung. Sie gilt für ein halbes Jahr, bzw. so lange, bis die FlüchtlingseigenschaK geklärt ist.
6.2.1. Änderung des Verfahrens zur Ladung für die Stellung des Asylantrags
Seit Juni 2016 wird ein neues Verfahren bei den Ladungen zur Asylantragsstellung der Flücht-‐linge angewandt. Geladen werden die vor dem 01.01.2016 eingereisten Flüchtlinge, die in-‐zwischen durch mobile Einheiten des BAMF auf ihre Iden[tät geprüK wurden und einen An-‐kunIsausweis erhalten haben. Nach dieser Umstellung werden ohne Ausnahmen keine La-‐dungen nach den alten Verfahren mehr erfolgen, weder aufgrund von Listen der Kommunen, noch auf der Basis der Listen von Flüchtlingshelfern oder des Roten Kreuzes. Erklärtes Ziel des BAMF bei diesen Maßnahmen ist es, die „Alzälle“ möglichst zeitnah abzuarbeiten.
7. Hilfe für verunsicherte Flüchtlinge sowie professionelle Vorbereitung auf Asylantragsstellung und Anhörung beim BAMF
Vor dem Hintergrund, dass in stark zunehmendem Maße auch bei syrischen Flüchtlingen nur ein subsidiärer Schutz gewährt wird, der den zeitnahen Nachzug von Familienangehörigen verhindert, kommt einer guten Vorbereitung verunsicherter Flüchtlinge über die Bedeutung der gestellten Fragen bei Asylantrag oder Anhörung große Bedeutung zu. Erschwert wird das durch eine Erhöhung der Anzahl von Ladungen (bis zu 100 Flüchtlinge pro Ladung!) und sehr kurze Zeiten zwischen dem Eintreffen der Ladung und dem Termin von Interview oder Anhö-‐rung; so bleibt kaum noch Zeit, die Flüchtlinge darauf einzustellen, was sie bei den Befragun-‐gen erwartet.
Der Flüchtlingsrat Nordrhein-‐Weszalen e.V. rät dringend davon ab, als Ehrenamtliche selbst beratend bei den Vorbereitungen auf Asylantragstellung und Anhörung beim BAMF tä[g zu werden. Er empfiehlt, sie möglichst in professionelle Hände zu legen. Hilfe leistet zwar die Informa[on vom Informa[onsverbund Asyl & Migra[on,
hgp://www.asyl.net/index.php?id=337 ,
es sollte jedoch rechtzei[g ein Beratungsgespräch vor Ort, z. B. bei der Caritas, dem Zentrum für Migra[on und Flüchtlingshilfe (Frau Schiffer, Frau Wetzlar) oder beim Deutschen Roten Kreuz (DRK), Bereich Soziales und Migra[on (Frau Frackmann, Herr Dean, Frau Fischer), ver-‐
einbart werden. (AnschriKen und Telefonnummern siehe Anlage 1 � ).
Wenn zwischen der Ladung zu Interview und Asylantragsstellung oder Anhörung und dem Termin beim BAMF genügend Zeit zur Verfügung steht, sind die Mitarbeiterinnen dieser bei-‐
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
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den Organisa[onen auch bereit, auch vor Ort bei einer ZusammenkunK der geladenen Flüchtlinge das Verfahren zu erläutern und die entstandenen Fragen zu klären.
Das Deutsche Rote Kreuz bietet auch eine Sprechstunde in Bad Münstereifel an. Dabei kann Rat gegeben werden bei folgenden Fragen und Problemen:
• Grundzüge des Asylverfahrens, Mitwirkungspflicht, rechtliche Möglichkeiten, rechtliche Fristen, anwaltliche Unterstützung
• Unterstützung von Widerspruchverfahren bei Ablehnung, Begründen von Härtefällen,
• Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen nach dem AsylbLG, SGB II, XII, bei S[Kungen oder För-‐dereinrichtungen, für Prozesskostenhilfe, Leistungen des Bildungspaketes
• Beratung und Hilfe bei Problemen mit der Krankenversicherung oder dem Kindergeldbe-‐zug
• Kontaktpflege und Kontaktaufnahme zu den entsprechenden Ämtern, Beratungsstellen und Rechtsanwälten
• Wenn erforderlich Begleitung zu den entsprechenden Stellen
• Zusammenarbeit mit der Migra[onsberatung, Verfahrensberatung, und dem Suchdienst des DRKs, sowie mit der Rückkehrberatung diverser Träger
• Familienzusammenführung
Ort der Sprechstunde: Bad Münstereifel, Ogerbach 80, Seminarraum 2Termin: jeden ersten und drigen DonnerstagZeit: 14:00 bis 17:00 UhrBeratung durch: Abi Saloon Dean oder Janine Frackmann
7.1. Breite Hilfestellung von Caritas und Deutschem Roten Kreuz
Das Hilfsangebot in Form einer persönlichen Beratung geht bei beiden Organisa[onen weit über die Vorbereitung auf Asylantragstellung und Anhörung hinaus. Hier werden Flüchtlinge und ehrenamtliche Helfer in allen Fragen des Asylverfahrens, der Familienzusammenführung, Konflikten mit öffentlichen Einrichtungen, Hilfen durch soziale Einrichtungen etc. beraten.
7.1.1. Zuschüsse bei SchwangerschaI von der „Bundess8Iung MuRer und Kind“
Besonders hingewiesen sei auf die „Bundess8Iung MuRer und Kind“, die für gering verdie-‐nende Bürger Zuschüsse bis zu 650 € zur SchwangerschaKskleidung zur Verfügung stellt. Die Migel werden in NRW von der Caritas verwaltet und vergeben. Es muss vorher ein Termin
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mit Frau Schlinke gemacht werden. Telefonnummer, AnschriK und Sprechzeiten siehe Anlage
1 � (Caritas).
Für die Antragstellung sollten folgende Unterlagen mitgebracht werden:
• Kopie des Ausweises (BÜMA), Aufenthaltsgestagung etc.
• Bescheinigung der letzten drei Monate über die EinkünKe (Sozialamt oder Jobcenter) • Belege über regelmäßige Verpflichtungen (Stromkosten, Telefon, Telefonkarten, Sportbei-‐
träge, Monatskarten der Familie etc.) • Meldebescheinigung
Es können 650 € beantragt werden, davon sind 150 € für SchwangerschaKskleidung. Wenn beim Sozialamt oder beim Jobcenter Anträge auf SchwangerschaKszuschüsse gestellt wer-‐den, muss das unbedingt angegeben werden; in diesem Falle wird der Betrag um 200 € ge-‐kürzt.
7.1.2. Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes auch für Flüchtlinge
Das DRK verfügt über umfassende Erfahrung bei der Suche von Familienangehörigen in den verschiedensten Bereichen. Auf der Flucht sind in nicht wenigen Fällen Familien auseinan-‐dergerissen worden und der Aufenthaltsort von Mitgliedern der Familie ist nicht bekannt . Hier kann der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes für Flüchtlinge helfen, die Familien-‐angehörigen zu finden und bei der Zusammenführung behilflich zu sein. Ansprechpartnerin ist beim DRK Euskirchen Frau Frackmann, Tel.: 02251/6256347, Handy: 0151/18041894.
Die vorhandenen Einrichtungen der Caritas und des Deutschen Roten Kreuzes finden Sie in
dem beigefügten Informa[onsblag (Anlage 1 � ) sowie im Internet unter:
hgp://caritas.erzbistum-‐koeln.de/euskirchen_cv/
hgp://www.drk-‐eu.de/
mit zahlreichen Ins[tu[onen, AnschriKen, Telefonnummern und Öffnungszeiten.
8. Familienzusammenführung
Nicht selten stößt man auf Flüchtlinge, bei denen Kinder oder Ehegagen bereits in Deutsch-‐land sind, sich in anderen Orten befinden. Hier ist zu unterscheiden zwischen Familienange-‐hörigen, die sich noch in einem Erstaufnahmelager befinden und Angehörige, die bereits ei-‐ner Kommune zugewiesen wurden.
Die Familienzusammenführung mit Angehörigen, die sich noch im Ausland befinden, stellt die Flüchtlinge vor große Probleme
8.1. Familienzusammenführung aus Erstaufnahmelager – Eile geboten!
Befinden sich die Angehörigen noch in einem Erstaufnahmelager, ist Eile geboten. Denn nur in diesem Fall ist eine Zusammenführung noch möglich, ohne dass die Beteiligten bereits ei-‐nen Asylantrag gestellt haben. Alle Schrige, die die Flüchtlinge unternehmen müssen, finden
Sie in der Anlage 21 � .
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 05.03.2017.pdf
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 05.03.2017.pdf
Anlage 21, Leitfaden Familienzusammenführung im Rahmen einer Erstzuweisung.pdf
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8.2. Voraussetzungen der „Umverteilung“ bei bereits erfolgter Zuweisung zu einer Gemeinde
Schwieriger ist die Situa[on im Falle der Familienzusammenführung von Flüchtlingen, die bereits einer Gemeinde zugewiesen wurden. Hier ist eine Familienzusammenführung (Be-‐hördendeutsch „Umverteilung“) unter bes[mmen Voraussetzungen möglich. Die Umvertei-‐lung regelt der Runderlass des Innenministeriums NRW„Richtlinien zur Verteilung und Zu-‐weisung von asylbegehrenden oder unerlaubt eingereisten Personen, RdErl. d. Innenministe-‐riums v. 25.6.1997 -‐ I B 4 – 141“.
hgps://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=26&bes_id=832&val=832&ver=7&sg=0&aufgehoben=N&menu=1
Antrag auf Umverteilung:
hgps://www.bezreg-‐arnsberg.nrw.de/themen/u/umverteilung_fluechtlinge/antrag_umver-‐teilung.pdf
Danach sind Umverteilungen unter folgend Bedingungen möglich:
• Zwischen Ehegagen, zu minderjährigen Kindern, bei zwingender medizinischer Not-‐wendigkeit, in besonderen Härtefällen,
• Bei Arbeitsaufnahme oder Ausbildung in einem anderen Ort,
• wenn alle Beteiligten bereits ihren Asylantrag gestellt haben und über eine Aufent-‐haltsgestagung verfügen,
• der Bürgermeister der aufnehmenden Gemeinde seine Zus[mmung gibt,
• beide Familienmitglieder oder ein von ihnen Bevollmäch[gter einen entsprechenden Antrag stellen,
• der Antrag ist in deutscher Sprache zu stellen,
• der Antrag ist bei der Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.
Wenn die Flüchtlinge nicht der deutschen Sprache mäch[g sind, ist es sinnvoll, sich von den
beteiligen Flüchtlingen eine Vollmacht ausstellen zu lassen (Muster siehe Anlage 22 � ).
8.3. Familienzusammenführung mit Personen im Ausland
Jeder Flüchtling, der ein dreijähriges Aufenthaltsrecht erhalten hat, also über eine Aufent-‐haltserlaubnis verfügt, kann innerhalb von drei Monaten nach seiner Anerkennung eine „er-‐leichterte“ Familienzusammenführung beantragen. Den Antrag sollte nicht bei der zuständi-‐gen BotschaK, sondern beim Ausländeramt gestellt werden, da durch das Einreichen über das Ausländeramt die zeitkostenden Rückfragen der BotschaK beim zuständigen Ausländer-‐amt vermieden werden.
Ist die Frist gewahrt, gelten die Bedingungen für eine erleichterte Familienzusammenführung auch, wenn die Ladung durch die BotschaK z. B. erst nach einem Jahr erfolgt.
Hält der Flüchtling diese Frist nicht ein, kann er zwar die Zusammenführung beantragen, muss in diesem Fall aber folgende Voraussetzungen erfüllen:
Anlage 22, Muster einer Vollmacht.pdf
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• Es muss nachgewiesen werden, dass der Unterhalt der zuziehenden Familienangehö-‐rigen gesichert ist,
• es muss ein ausreichender geeigneter Wohnraum nachgewiesen werden,
• die nachziehende Ehefrau muss ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Zusammengeführt werden können Ehepartner und minderjährige Kinder zu ihren Eltern, die in Deutschland das Sorgerecht haben. Minderjährigen Ehepartnern wird der Familiennach-‐zug verwehrt. Nähere Informa[onen auch über die Form der Beantragung sowie Antworten auf eine Fülle von Fragen finden sich in der nachfolgenden Konsular-‐Informa[onen:
hgp://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/4837680/Daten/6683752/FAQ_deutsch.pdf
Ein guter Überblick findet sich auch auf der „migru-‐Homepage:
hgp://www.migru.net/familiennachzug-‐asylsuchende.htm
8.4. Handlungsbedarf bei Entscheidung „Subsidiärer Schutz“
Insbesondere bei Syrern ist die Anzahl der Fälle, bei denen lediglich ein subsidiärer Schutz gewährt wird, drama[sch anges[egen. Dass das Bleiberecht in diesem Fall nur auf ein Jahr begrenzt ist, wäre aus der Sicht der Flüchtlinge noch zu ertragen, schwerer wiegt, dass sie in diesem Falle die Familienangehörigen nicht zeitnah nach Deutschland holen können.
Wer als Flüchtling z. B. Familienangehörige in Aleppo hat, für den dürKe diese Entscheidung nicht nur engäuschend, sondern unerträglich sein. Wenn diese Flüchtlinge nach ihrer Dar-‐stellung aus den unterschiedlichsten Gründen verfolgt wurden und dem Verfahren des BAMF Fehler anzulasten sind, besteht die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung zu klagen. Dabei sollten unbedingt die Fristen beachtet werden, die Einspruchsfristen für die verschiedenen Fälle finden Sie unter:
hgps://infos23.de/index.php/faq-‐asyl/was-‐passiert-‐wenn-‐der-‐asylantrag-‐abgelehnt-‐wurde.php
Wenn Einspruch eingelegt werden soll, sollte das über einen Rechtsanwalt geschehen. In An-‐lage 1 � sind zwei Rechtsanwälte aufgeführt, die sich fair der Flüchtlinge annehmen. Sie sind beide überlastet, aus diesem Grund sollten sie von einem Flüchtlingshelfer um Hilfe ge-‐beten werden. Von den Flüchtlingen sind zunächst die Kosten zu tragen. Bei Frau Hübner monatlich 150 €. Diese Kosten werden erstaget, wenn Prozess-‐ und Verfahrenskostenhilfe gewährt wird. Das Verfahren für die Beantragung finden Sie unter:
hgp://www.jus[z.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf Die Vordrucke zur Beantragung haben die Rechtsanwälte; sie werden auch bei der Beantra-‐gung der Prozess-‐ und Verfahrenskostenhilfe behilflich sein.
9. Die deutsche Sprache als Voraussetzung und MiRel zur Integra8on
9.1. Die Integra8onskurse des BAMF
Für die Integra[on hat der Gesetzgeber ein umfangreiches Paket geschnürt, das mit dem In-‐tegra8onskurs des BAMF sowohl das Erlernen der deutschen Sprache, als auch die Grund-‐sätze des Zusammenlebens in unserer GesellschaK vermigelt.
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
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Der Integra[onskurs besteht aus einem Sprachkurs (600 bis 900 Stunden) und einem Orien-‐[erungskurs (100 Stunden). Am Ende findet ein Abschlusstest stag.
Ab 01.12.2016 müssen die Flüchtlinge, die zu einer Teilnahme am Integra[onskurs aufgefor-‐dert werden, den Kurs innerhalb eines Jahres (stag bisher innerhalb von zwei Jahren) besu-‐chen. Wird der Abschlusstest nicht bestanden, kann ein Teil der Module wiederholt werden und die Prüfung einmal wiederholt werden. Das Bestehen der der A2-‐Kurse ist eine der zwingenden Voraussetzungen für die Gewährung eines Bleiberechts.
9.1.1. Wer kann den Antrag auf Teilnahme am Integra8onskurs des BAMF stellen?
Bei Flüchtlingen, denen die FlüchtlingseigenschaK zuerkannt wurde, wird der Antrag auf Zu-‐lassung „automa[sch“ über den Integra[on Point bzw. das Jobcenter veranlasst. Für die so-‐for8ge Terminvereinbarung mit dem Integra8on Point nach Eintreffen der Zusage durch das BAMF ist das nur einer von zahlreichen noch wich[geren Gründen (siehe Kapitel 11.1.: Nach Eintreffen des Bescheids zur Anerkennung als Asylsuchender: Was muss dringend getan wer-‐den, wenn er eintrifft?).
Sobald eine AufenthaltsgestaRung für Flüchtlinge mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit vor-‐liegt, kann der Flüchtling einen Antrag auf Zulassung zum Integra8onskurs stellen. Das An-‐tragsformular wird dem Flüchtling mit den Unterlagen bei der Asylantragstellung mitgege-‐ben. Der Antragsvordruck kann aber auch im Internet aufgerufen und ausgedruckt werden unter:
hgp://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integra[onskurse/Kurs-‐teilnehmer/AntraegeAlle/630-‐007_antrag-‐zulassung-‐integra[onskurs-‐ausl_pdf.html
Auch alle Flüchtlinge mit AnkunIsausweis und hoher Bleibewahrscheinlichkeit, die auf ihre Iden[tät geprüK wurden und aus den Ländern Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien stam-‐men, werden zum Integra[onskurs zugelassen, wenn sie in keinem anderen Land auf ihre Iden8tät geprüI wurden. Der oben aufgeführte Antrag „630 007p BAMF 04/2013“ ist an zwei Stellen zu unterschreiben, eine Kopie des AnkunKsnachweises muss beigefügt werden.
Liegt die Zusage zur Teilnahme am Integra[onskurs vor, sollte Kontakt mit dem Flüchtlings-‐
koordinator, Herrn Schallenberg (siehe Anlage 1 � ), gesucht werden, damit der Flüchtling in die Liste für einen BAMF-‐Integra[onskurs in Bad Münstereifel aufgenommen werden kann: Nur bei ausreichender Teilnehmerzahl und Zus[mmung des BAMF für den Standort Bad Münstereifel kann dieser Integra[onskurs durchgeführt werden.
Liegt der Berech[gungsschein für die Teilnahme am Integra[onskurs vor, erfolgt eine Einla-‐dung zum Sprachstandtest beim DRK Euskirchen, durch den festgestellt wird, welchem Mo-‐dul des Integra[onskurses die Sprachkenntnisse entsprechen.
9.2. Erweiterung der Integra8onskurse durch einen Berufsorien8erungskurs (KompAS-‐ Kurs)
Seit August 2016 wurden sogenannte KompAS-‐Kurse (Kompetenzfeststellung, frühzei[ge Ak-‐[vierung und Spracherwerb). Bei diesen Kursen, die in Abs[mmung mit dem Jobcenter, der
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
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Bundesagentur für Arbeit und dem BAMF geplant werden, werden 320 Unterrichtsstunden Berufsorien[erungskurs mit 660 Unterrichtsstunden dem Integra[onskurs des BAMF kombi-‐niert. Den Zuschlag für diese Kurse hat das Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) in Eus-‐kirchen-‐Euenheim erhalten, das inzwischen 11 Kurse mit jeweils maximal 25 Teilnehmern unter Einbindung des „Bildungsins[tut der Rheinischen WirtschaK BRM“ durchführt. Außer-‐dem wurden Alphabe[sierungskurse eingerichtet.
Der wesentliche Unterschied zu den bisher bekannten Integra[onskursen besteht darin, dass die berufliche Orien[erung und das praxisnahe Arbeiten in den Werkstägen des Berufsbil-‐dungszentrums eingeschlossen sind. Insbesondere werden folgend zusätzliche Inhalte ver-‐migelt:
• Berufsorien[erung
• Vermiglung berufsfachlicher Kenntnisse in Werkstägen durch langjährig erfahrenen Werkstagmeister/-‐innen
• Vermiglung in betriebliche Erprobung (Prak[ka)
• Jobcoaching und Bewerbungstraining
• Stabilisierung einer BeschäKigungsaufnahme
• Überblick über die Vielfäl[gkeit der Berufe in Deutschland
• Erklärung der Funk[onen von Kammern und Innungen
• Möglichkeiten der Aus-‐ und Weiterbildung und deren Förderung
• Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Stärkung von Eigenständigkeit und Unabhängigkeit
• Hilfestellung zur sozialen Integra[on durch Sozialpädagogen
Erprobt oder geplant werden Kurse in den Berufsfeldern Metall, Bau (Trockenbau), Holz, Far-‐be & Gestaltung, Friseurkunde, Hotel-‐ und Gaststägengewerbe, Elektrotechnik und Kfz-‐Me-‐chanik. Nicht geeignet sind diese Kurse für Personen, die zunächst erst einen Alphabe[sie-‐rungskurs absolvieren müssen.
Zunächst findet zur Orien[erung ein Prak[kum im gewählten Berufsbereich von 4 bis 6 Wo-‐chenstag; bei Erfolg in der prak[schen Orien[erung schließt sich eine Ausbildung an, die weitere berufsprak[sche Schrige beinhaltet.
9.3. Die deutsche Sprache erlernen, und was Flüchtlinge dazu beitragen können
Wenn die Flüchtlinge, denen noch keine FlüchtlingseigenschaK zugesprochen wurde und die noch auf eine Zusage zum Integra[onskurs des BAMF warten, wüssten, dass sie durch das Erlernen der deutschen Sprache Zeit gewinnen können, würden sie die Wartezeit sinnvoll für diesen Zweck einsetzen. Wie entsteht dieser Zeitgewinn?
Nach der Zus[mmung für die Teilnahme am Integra[onskurs durch das BAMF wird zunächst eine Sprachüberprüfung (Sprachstandtest) vorgeschaltet. Diese Überprüfung erfolgt u. a.
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durch das Deutsche Rote Kreuz (Frau Frackmann/Frau Fischer, siehe Anlage 1 � ). Hier wird festgestellt, ob es sich um einen Analphabeten handelt oder wie weit fortgeschrigen seine Deutschkenntnisse bereits sind. Hat der Flüchtling schon fleißig Deutsch gelernt, kann er mehrere Module überspringen. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem fünf Module erlassen wurden, das sind insgesamt 300 Stunden: Zeit, also 2 ½ Monate die gewonnen werden.
Da für die Flüchtlinge, die noch keinen Asylantrag gestellt haben, die Zeit bis zur Teilnahme an der Zulassung zu einem Integra[onskurs sehr lang sein kann, kommt einem Deutschunter-‐richt vor Ort und in Euskirchen sowie den eigenen Bemühungen, Deutsch zu lernen, große Bedeutung zu. Ehrenamtliche Helfer aus dem Bereich der Lehrer, aber auch andere engagier-‐te Bürgerinnen und Bürger leisten im Augenblick an den verschiedensten Stellen in Bad Münstereifel eine ausgezeichnete Arbeit. Wich[g ist, dass Sie feststellen, ob der Flüchtling selber lesen und schreiben kann. Kann er das nicht, muss er zunächst an einem Alphabe[sie-‐rungskurs teilnehmen. Wer, wann und wo Deutschunterricht erteilt, können Sie bei Herrn Peter Schallenberg, Frau Anita Paßmann oder Herrn Michael Fulde erfragen; sie koordinieren
den Einsatz (vgl. Anlage 1 � ).
Die größte Bedeutung für eine Verkürzung der Zeit bis zur Arbeitsaufnahme kommt der eige-‐nen Einstellung und der Ini[a[ve der Flüchtlinge zu. Es gibt eine Fülle von Literatur und Mög-‐lichkeiten im Internet, sich mit der deutschen Sprache vertraut zu machen, z. B. das Portal „Erfolgreich Deutsch lernen mit den besten kostenlosen Online-‐Lernangeboten sowie „Ein-‐s[eg Deutsch – Die Sprachlern-‐App“. In neuen Sprachen verfügbar:
Sprachlern-‐App: hgp://www.deutsch-‐lernen-‐online.net/
hgp://grundbildung.de/projekte/ich-‐will-‐deutsch-‐lernende/eins[eg-‐deutsch-‐die-‐sprachlern-‐app.html
Im Internet befindet sich die Seite:
hgp://www.goethe.de/lrn/prj/wnd/deu/vtr/deindex.htm?wt_sc=mwnd_vokabeltrainer
Hier werden Apps für Android und Iphone angeboten sowie weitere interessante Links.
Über gute Kenntnisse des Literaturangebotes verfügt Michael Fulde. Er kann jetzt auch Migel zur Beschaffung von Lernmaterialien einsetzen, und steht den ehrenamtlichen Helfern oder den Flüchtlingen selber bei der Auswahl sinnvoller Lernmigel zur Verfügung (vgl. Anlage 1
� ).
Ein besonders effek[ves Lernprogramm, das online verfügbar ist, bietet lingua tv an. Es han-‐delt sich um einen „Deutschkurs für Flüchtlinge und Zuwanderer“. Dieses kostenpflich[ge Programm kann nach einem Termin beim Integra[on Point über die Bundesagentur für Ar-‐beit ohne Kosten freigeschaltet werden, wenn die ernsthaIe Absicht besteht, es auch wirk-‐
lich zu nutzen. (Anlage 23 � , lingua tv, Deutschkurse für Flüchtlinge)
Die Bemühungen um das Erlernen der deutschen Sprache können also nicht früh genug be-‐ginnen. Das Gleiche gilt für die Integra[on. So ist es besonders wich[g, Kinder möglichst schnell einer Betreuung zuzuführen, sich mit ihnen zu beschäKigen, so dass sie spielerisch mit der deutschen Sprache und sozial akzep[erten Verhaltensmustern vertraut werden. Un-‐ter dem Mogo „Play, Learn and Grow Together!“ wurde mit Hilfe von Frau Zina[-‐Feld eine Spielgruppe für Kinder und Eltern in Bad Münstereifel mit Fluchterfahrung eingerichtet, die
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 05.03.2017.pdf
Anlage 23, LinguaTV_DFF-Deutschkurse-für-Flüchtlinge-2015.doc.pdf
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Montag und Donnerstag von 9:30 bis 11:00 Uhr allen offen steht (Anlagen 24 (Deutsch)� ,
Anlage 25 � (Englisch) und Anlage 26 � (Arabisch).
Mit dem neuen Integra[onsgesetz ist das Erlernen der deutschen Sprache zwingend mit der Chance verbunden, ein Bleiberecht in Deutschland zu erhalten (siehe Anlagen 13 – 20).
10. Der Integra8on Point – Dreh-‐ und Angelpunkt für die Integra8on
Der Integra[on Point ist eine zentrale Stelle zur Integra8on der Flüchtlinge. Er ist zugleich zentraler Ansprechpartner für die Flüchtlinge, die ihre Asylberech[gung erhalten haben. Ziel ist die Integra[on der Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung sowie die Bereitstellung der Un-‐terstützung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).
Im Netzwerk „Integra8on Point“ sind Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter EU-‐ak[v, Kreis-‐verwaltung mit Kommunalem Bildungs-‐ und Integra[onszentrum, Ausländeramt und Ju-‐gendamt, Sozialämter der Kommunen, BAMF, Kursträger der Integra[onskurse, Wohlfahrts-‐verbände und nicht zuletzt ehrenamtliche Helferinnen und Helfer vernetzt.
Unterschätzt wird die Steuerungsfunk8on des Integra[on Points bei den Integra[onskursen des BAMF sowie den angebotenen Deutsch-‐ und Weiterbildungskursen mit, die seit neues-‐tem für den Bereich des Integra[on Point Euskirchen auch eine auf berufliche Entwicklung ausgerichteten Fort-‐ und Ausbildung einschließt. Hier können in den Gesprächen von Flücht-‐lingen und Helfern beim Integra[on Point Weichen gestellt werden.
Für Flüchtlinge, die als Asylberech[gte anerkannt sind, ist der Integra8on Point nicht nur in dieser Hinsicht die wich[gste Ins[tu[on, denn die bisherigen Zahlungen des Sozialamtes der Kommune werden eingestellt. Zuständig für die neuen Zahlungen nach dem Zweiten Sozial-‐gesetzbuch (SGB II) ist das Jobcenter EU-‐ak[v im Integra[on Point. Es befindet sich in Euskir-‐chen-‐Euenheim, In den Erken 7, erste Etage (mit Bussen ab Bhf. Euskirchen: Linien 298, 808, 810 und 878 erreichbar).
10.1. Nach Eintreffen eines posi8ven Bescheids zur Anerkennung als Asylsuchender: Was muss dringend getan werden, wenn er eintrifft?
Sobald die Migeilung über die Anerkennung der FlüchtlingseigenschaI (§ 3 Abs. 1 AsylG), des subsidiären Schutzes (§ 4 Abs. 1 AsylG) oder eines Abschiebeverbotes (§ 60 Abs. 5 oder 7) eintrifft, haben diese Personen einen Anspruch auf ALG II – Leistungen; zugleich enden die Leistungen der Stadt Bad Münstereifel nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Es entsteht akuter Handlungsbedarf, wenn die weiteren Unterhaltszahlungen sichergestellt werden sollen:
• Es sollte ohne Zeitverzögerung sofort ein Termin beim Integra8on-‐Point gestellt wer-‐den, denn ein Termin kann erst einige Tage später eingeräumt werden. Bei diesem Termin wird ein Antrag ALG II – Leistungen gestellt. Es ist abzuraten, den Integra[on Point direkt aufzusuchen, vielmehr sollte vorab telefonisch ein Termin für die Erstellung des Antrags vereinbart werden. Den Integra[on Point erreicht man telefonisch unter: 02251/7760-‐0.
Anlage 24, deutsch, Spielgruppen für Kinder und Eltern mit FLUCHTERFAHR....pdf
Anlage 25, englisch, Playgroups for Children at the age of 1 BAM (2).pdf
Anlage 26, arabisch, Spielgruppen in der Otterbach, BAM.PDF
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• Es sollte ohne jede Verzögerung ein Antrag auf MitgliedschaI in einer Krankenkasse ge-‐stellt werden, denn ohne die Bestä[gung über die MitgliedschaK bei einer Krankenkasse können die Leistungen nach ALG II nicht gewährt werden.
10.2. Antrag auf MitgliedschaI in einer Krankenkasse
Bei einem Antrag auf MitgliedschaK in einer Krankenkasse sind bei allen Kassen folgende Un-‐terlagen beizubringen:
• Kopie des Passes, Ausweises
• Meldebescheinigung auch für die Familienmitglieder
• Au�ebungsbeschluss der Stadt über die Unterhaltszahlungen
• Bei Verheirateten: Heiratsurkunde in Übersetzung (auch Englisch oder Französisch)
• Geburtsurkunden der Kinder in Übersetzung (auch Englisch oder Französisch)
• Wenn Heirats-‐ oder Geburtsurkunden verloren gegangen sind, erfolgt eine Personen-‐stands-‐Aufnahme, durch die die Beteiligten versichern, dass sie verheiratet sind und es sich um ihre leiblichen Kinder handelt.
Alle Personen, die älter als 15 Jahre sind, erhalten eine Gesundheitskarte; dazu muss der Vordruck für die elektronische Gesundheitskarte ausgefüllt, unterschrieben und mit einem Passbild (45 mm x 35 mm) versehen werden. Dieser Vordruck ist den Krankenkassen im Ori-‐ginal zuzusenden.
Die Krankenkassen erstellen nach Abgabe der vollständigen Unterlagen eine Bestä8gung über die Anmeldung bei der Krankenkasse. Diese Bestä[gung ist dem Integra[on Point vor-‐zulegen.
Eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen sieht vor, dass im Bereich der Eifel die Anträ-‐ge bei der AOK gestellt werden sollten. Das ist jedoch in keiner Weise bindend. Der Antrag kann bei jeder Krankenkasse gestellt werden.
10.2.1. AOK Rheinland – Die Gesundheitskasse
In Anlage 1 � sind die Kontaktdaten der AOK Rheinland genannt. Die MitgliedschaK bei der AOK Rheinland muss für die Ehepartnerin sowie für alle Mitglieder der Familie, die älter sind als 15 Jahre, beantragt werden. Kinder unter 15 Jahre sind beim Familienoberhaupt mit-‐versichert. Der Antrag kann heruntergeladen werden unter:
www.rh.aok.de .
Angaben zu den EinkünKen müssen nicht gemacht werden, die o. a. Dokumente sollten als Kopie beigefügt werden.
10.2.2. Techniker Krankenkasse TK
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
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Bei den Tests sehr gut abgeschnigen hat die Techniker Krankenkasse, TK Hamburg. (siehe
Anlage 1 � ). Diese Krankenkasse ist sehr gut erreichbar über die Telefonnummer: 0 800 -‐ 285 85 85. Auf der Internetseite:
www.tk.de
kann unter „Jetzt Mitglied werden“ der MitgliedschaKsantrag als PDF herunterladen werden. Anzuklicken ist „alle weiteren Personengruppen“. Dort sind der MitgliedschaIsantrag, der Antrag auf die Gesundheitskarte sowie das LastschriImandat auszufüllen. Außerdem muss noch der Familienversicherungsantrag ausgefüllt werden. Hier sind neben dem Ehepartner nur zwei Kinder vorgesehen; diese Seite sollte dann mehrfach ausgedruckt und ausgefüllt werden, bis alle Kinder bis zum Alter von 25 Jahren erfasst sind.
Sollte es Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags geben, stehen die Mitarbeiter/innen der Krankenkassen telefonisch zur Verfügung.
10.3. Termin beim Integra8on Point
Der Antrag bei der Krankenkasse ist gestellt und der vereinbarte Termin soll jetzt wahrge-‐nommen werden. Sollte zu diesem Zeitpunkt die Bestä[gung der Krankenkasse über die Mit-‐gliedschaK noch nicht vorliegen, kann die Bestä[gung der Integra[on Point auch nachge-‐reicht werden. Wenn Unterlagen nachgereicht werden, kann sich die Bewilligung verzögern.
Bei dem Termin müssen alle Mitglieder der BedarfsgemeinschaI, die älter als 15 Jahre sind, beim Integra[on Point vorsprechen. Es ist sinnvoll und erwünscht, dass die Schülerinnen und Schüler ebenfalls zu dem Termin erscheinen. Wenn schulische Belange es erfordern, sind sie jedoch davon ausgenommen.
Was ist unter einer BedarfsgemeinschaI zu verstehen?
Die BedarfsgemeinschaK wird von den Mitgliedern der Familie gebildet. Dazu zählen neben dem/der Ehepartner/in alle Kinder bis zum Alter von 25 Jahren. Kinder, die heiraten oder selber über ein Einkommen verfügen, scheiden aus der BedarfsgemeinschaK aus und müs-‐sen einen eigenen Antrag stellen, falls das noch erforderlich ist. Auch für Mitglieder der Be-‐darfsgemeinschaK, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, endet die MitgliedschaK und es muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Diese Zugehörigkeit zur BedarfsgemeinschaK hat auch die Folge, dass ein unter 25 Jahre alter Volljähriger Flüchtling keine eigene Wohnung oder Zimmer mieten kann, da die Kosten der Miete nicht übernommen werden und ihm auch nur der Betrag zusteht, den er als Mitglied der BedarfsgemeinschaK beanspruchen kann.
Antragsteller ist in der Regel der Ehemann. Sinnvoll ist eine gleichzei[ge Vorsprache beider Ehepartner, da sonst die Ehefrau zu einem erneuten Termin erscheinen muss. Beide Partner haben ein Anrecht auf Förderung ihrer beruflichen Integra[on. Auf eine Vorsprache eines Ehepartners kann nur verzichtet werden, wenn Mugerschutz besteht oder wenn Kinder un-‐ter drei Jahren im Haushalt zu betreuen sind.
Welche Unterlagen sind für die Anträge beim Integra8on Point erforderlich?
Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:
• Kopie der verfügbaren Ausweise
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 11.03.2017.pdf
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• Kopie der Aufenthalts[tel • Alle steuerlichen Iden[fika[onsnummern der Familienmitglieder • Meldebescheinigungen aller Familienmitglieder • Au�ebungsbeschluss der Stadt über die Unterhaltszahlungen
• Bestä[gung der Krankenkasse über die MitgliedschaK
• Mietbescheinigung
• Nachweis über die Höhe der Nebenkosten
• Kontoauszüge der letzten drei Monate; sind sie nicht verfügbar, sollte die Bank sie er-‐neut ausdrucken.
• Schulbescheinigungen der Kinder
• Op[onal: Bescheinigungen über kostenpflich[ge Ak[vitäten der Kinder (Musikschule, Sportverein, Migagessen OGS usw.) Dann kann unmigelbar ein Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt werden.
Bei der Beantragung ist auch eine „Einverständniserklärung zur Datenübermiglung“ abzuge-‐ben. Durch diese Erklärung wird der Datenaustausch mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcen-‐terEU-‐ak[v, der Kreisverwaltung Euskirchen, dem Sozialamt der Stadt und dem/der Flücht-‐lingshelferin ermöglicht.
Die Mitarbeiter/innen beantragen auch die Erstellung einer Sozialversicherungsnummer. Erst bei Abgabe der kompleRen Antragsunterlagen kann mit der Bearbeitung durch den In-‐tegra[on Point begonnen werden, auch dafür ist Zeit erforderlich. Die Bearbeitung seitens der Sozialversicherung dauert auch einige Tage. Erst, wenn die Sozialversicherungsnummer vorliegt, kann die Bewilligung der Zahlungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) er-‐folgen und eine Migeilung an die Krankenkasse herausgehen, die die Krankenkasse in die Lage versetzt, dem ausländischen Mitbürger die Gesundheitskarte zuzusenden.
Es entsteht also ein Zeitraum, in dem möglicherweise kein Krankenversicherungsschutz be-‐steht. Die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz sind enzallen, die Rentenversiche-‐rungsnummer ist zwar beantragt, liegt aber noch nicht vor, die Bewilligung nach SGB II kann also noch nicht erfolgen. Umso wich[ger ist es, zu dem ersten Termin beim Integra[on Point die kompleRen Antragsunterlagen mitzubringen.
Eine Rückfrage bei den Krankenkassen hat ergeben, dass sie bereit sind, rückwirkend ent-‐standene Kosten aus notwendigen Behandlungen zu übernehmen. Den Ärzten müsste dieses Verfahren verdeutlicht werden.
Alle Zahlungen erfolgen an das Familienoberhaupt. Wenn die Miete oder die Stromkosten direkt an den Vermieter oder den Stromanbieter gezahlt werden sollen, muss ein Antrag auf DriRzahlung gestellt werden.
10.4. Ein Termin beim Integra8on Point kann auch vor Asylgewährung sinnvoll sein
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Die Zuerkennung der FlüchtlingseigenschaK erfordert eine sofor[ge Terminvereinbarung mit dem Integra8on Point. Aber auch Flüchtlinge mit AnkunIsnachweis oder Flüchtlinge mit einer BÜMA, die die Iden[tätsprüfung durchlaufen haben, kann eine Terminvereinbarung helfen. Das bezieht sich ausschließlich auf Flüchtlinge mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit (Länder: Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien, in Einzelfällen auch Afghanistan), die ein kon-‐kretes Anliegen haben. Zu nennen wären etwa die Anerkennung von Schul-‐ oder Hochschul-‐abschlüssen, Arbeitsnachweisen oder Zeugnissen, die in manchen Fällen ein zeitaufwendiges Anerkennungsverfahren erfordern. Hier kann geprüK werden, wo die Anträge auf Anerken-‐nung gestellt werden müssen und welche Dokumente für dieses Verfahren ggfs. übersetzt werden sollten. Die Flüchtlinge können vorher beim Integra[on Point einen Antrag auf Kos-‐tenübernahme stellen. Ist das geschehen, kann später die Rechnung zur Erstagung einge-‐reicht werden.
11. Informa8onen zu den Themen Schulpflicht, Einschulung, Schulzuweisung, schulärztliche Untersuchungen, Offene Ganztags-‐Betreuung, Bildungspaket
11.1. Schulpflicht
In Deutschland gilt die Schulpflicht. Das muss den Flüchtlingen deutlich vermigelt werden. Wir beobachten immer wieder, dass die Flüchtlinge ihre Erfahrungen aus dem eigenen Land auf die deutschen Verhältnisse übertragen. So bleiben sie an einzelnen Tagen dem Unterricht fern, ohne eine ärztliche Bescheinigung über eine Krankheit einzureichen oder einen ande-‐ren triKigen Grund zu benennen; oder es verreist eine ganze Familie für drei Wochen. Bige machen Sie die Familie darauf aufmerksam, dass in derar[gen Fällen auch Sank[onen dro-‐hen.
11.2. Einschulung und was dabei zu beachten ist
Im Jahr vor der Schulpflicht für ihre Kinder erhalten die Eltern die Aufforderung, ihre Kinder bei der nächstgelegenen Grundschule anzumelden. Den Eltern steht es frei, die Kinder auch bei einer anderen Grundschule anzumelden.
Verbunden ist diese Aufforderung mit einem zweiten Schreiben, mit dem das Gesundheits-‐amt mit einem konkreten Termin die Eltern auffordert, ihr Kind zur schulärztlichen Untersu-‐chung vorzustellen. Erscheinen die Eltern mit dem Kind nicht, wird wertvolle Zeit vernichtet. Außerdem werden die Eltern durch Sozialamt und Jugendamt letztlich veranlasst, einen Ter-‐min wahrzunehmen.
Hier gilt es, mit den Flüchtlingen einen Termin in der Grundschule zu vereinbaren und, falls erforderlich, eine/n Übersetzer/in zu bigen, die Flüchtlinge zu begleiten. Auch bei der erfor-‐derlichen schulärztlichen Untersuchung kann es erforderlich sein, eine Übersetzerin oder ei-‐nen Übersetzer mitzunehmen; in der Kreisverwaltung kann aber auch darüber AuskunK ge-‐geben werden, ob dort eine Übersetzungsmöglichkeit besteht.
Nähere Informa[onen über den Ablauf und die Ansprechpartner/innen in Schulabteilung der
Stadt finden Sie im „Helferleizaden schulpflich[ger Flüchtlingskinder“ (Anlage 27 � ).
11.3. Schulzuweisung für Kinder sechs Jahre und älter
Anlage 26, arabisch, Spielgruppen in der Otterbach, BAM.PDF
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Für die bei uns lebenden Flüchtlinge ist dieses Verfahren bereits über die Bühne gegangen. Wenn weitere Flüchtlinge unsere Gemeinde erreichen, ist das Verfahren umfassend im Hel-‐
ferleizaden (Anlage 27 � ) dargestellt.
Bei allen Flüchtlingskindern sollte sichergestellt werden, dass sie weiter mit ihren Deutsch-‐kenntnissen gefördert werden. Eine wich[ge Funk[on kann dabei die Hausaufgabenbetreu-‐ung durch den „Offenen Ganztag an der Städ[schen GGS Bad Münstereifel“ sein.
11.4. Offene Ganztags-‐Betreuung, Bildungspaket
Besonders wich[g für die Kinder von Flüchtlingen ist eine Betreuung der Hausaufgaben, die von den Eltern in der Regel nicht erfolgen kann. Die „Offene Ganztagsbetreuung“ der Schüler erfolgt unter der Führung des „Schülergarten e. V., Kerpen. Die wich[gsten Informa[onen
finden sich vom Schülergarten e. V zusammengefasst in Anlage 28 � sowie auf der Inter-‐netseite:
www.schuelergartende
Die Anmeldevordrucke und Vertragsunterlagen erhält man in den Büros der Grundschulden
bei der Anmeldung der Kinder. Ein Muster des Vertrages finden Sie in Anlage 29 � . Es ist jedoch sinnvoll, die Anmeldung schon vorher vorzunehmen. Die Namen und Telefonnum-‐mern der Koordinatorinnen für die Grundschulen in Bad Münstereifel, Arloff, Houverath und
Mutscheid finden Sie in Anlage 1 � unter Schülergarten e. V. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich auch an die Mitarbeiterinnen in Kerpen wenden.
Die Kosten für die Versorgung mit einem Migagessen betragen normalerweise 54 €. Die ver-‐schiedenen Gruppen von Geringverdienenden, zu denen auch die Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gehören, erhalten erhebliche Nachlässe. Sie sind gesetzlich im
„Bildungspaket“ des SGB II geregelt (Anlage 30 � ). Danach beträgt der Eigenanteile 1,-‐ € pro Migagessen. Diese Migel aus dem Bildungspaket, zu denen auch Beiträge bis 10 € zu Sportvereinen, Zuschüsse zum persönlichen Schulbedarf oder die Übernahme der Kosten für Schulausflüge zählen, können für Asylsuchende beim Sozialamt der Stadt für Flüchtlinge ge-‐stellt werden, die ihren Unterhalt noch von der Stadt erhalten. Flüchtlinge, die bereits aner-‐kannt sind, können den Antrag beim Integra[on Point stellen. Die Hotline zum Bildungspaket:
Telefon: 030/221 911 009
Hinweise auf das Bildungspaket finden sich im Internet unter:
hgp://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-‐zur-‐Sicherung-‐des-‐Lebensunterhalts/Bildungspaket/leistungen-‐bildungspaket.html
Anders sieht es bei dem Transport der Kinder aus. Die Fahrten zur Schule und zurück in die UnterkunK werden von der Stadt getragen. Die Teilnahme am der Offenen Ganztagsbetreu-‐ung gilt jedoch nicht als Schulunterricht. Hier müssen die Kinder auf eigne Kosten zurückfah-‐ren. Leider verfügen nicht alle Schulkinder im Zusammenhang mit dem Transport zur Schule über ein Schüler[cket. Die Frage ist, ob die Regelungen für das preisgüns[ge VRS-‐Schüler-‐Ticket (siehe S. 7) oder die Regelungen für die Oberstufenschüler, wie sie im Bildungspaket vorgesehen sind, auch auf Flüchtlingskinder übertragen werden kann.
Anlage 26, arabisch, Spielgruppen in der Otterbach, BAM.PDF
Anlage 28, OGS Alles auf einen Blick.pdf
Anlage 29, Vertrag OGS Teilnahme am Offenen Ganztag 16-17.pdf
Anlage 1, Anschriftenliste, Stand 05.03.2017.pdf
Anlage 30, Die Leistungen des Bildungspakets.pdf
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Es kann kein Zweifel bestehen, dass alle Bildungsbemühungen für die Flüchtlingskinder schei-‐tern werden, wenn es nicht gelingt, sie in die Hausaufgabenbetreuung der Offenen Ganztags-‐Betreuung einzubinden.
11.5. Wenig genutzte Möglichkeit: Kinder-‐ und Jugendtreff „Kick“ des „Kinderschutzbundes OV Bad Münstereifel e.V.“
Bei dem „Kinder-‐ und Jugendtreff ‚Kick‘“ des „Kinderschutzbundes OV Bad Münstereifel e.V.“ handelt es sich um eine offene Jugendeinrichtung für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 – 18 Jahren. Er befindet sich in der Kölner Str. 4 (unter der Stadtbücherei in Bahnhofsnähe). Der Jugendtreff „Kick“ ist unter der E-‐Mail-‐AnschriK:
mailto:kick@kinderschutzbund-‐badmuenstereifel.de,
die Telefonnummer des Jugendtreffs in Bad Münstereifel lautet: 02253/8780. Nähere Infos unter:
hgp://www.bad-‐muenstereifel.de/seiten/leben_wohnen/kinder_jugendliche/Jugendtreffs.-‐php
Die Öffnungszeiten betragen Mo, Di, Do, und Sa 15:00 – 19:00 Uhr, Mi von 14.00 bis 17:00 Uhr und Fr von 15:00 bis 19.00 Uhr. Auf der o. g. Seite finden Sie auch die Öffnungszeiten der Jugendtreffs in Mahlberg, Arloff und Houverath.
Kinder und Jugendliche aus dem Bereich der Flüchtlinge sind herzlich willkommen. Betreut werden die Jugendlichen von dem/der Sozialarbeiter/in Volker Haas und Angela Weinen.
Teil III
Nach Fer8gstellung eingegangene Informa8onen:
12. TaxiBusPlus – Regelungen auch mit Monatskarte und Anrufsammeltaxi (AST)
seit 11. Dezember besteht die Möglichkeit, sich für die Nutzung des Taxibusses in den Au-‐ßengemeinden eine Monatskarte zu erwerben. Alle Informa[onen finden sich unter:
hgps://www.kreis-‐euskirchen.de/service/oepnv/oepnvangebot.php#a4
hgps://www.kreis-‐euskirchen.de/service/downloads/oepnv/RVK_166220_FLY_TaxiBusPlus-‐AST_HKS_42_Kreis_EU_Fin_Screen.pdf
13. Führerschein-‐Umschreibung
Die Führerscheine für Flüchtlinge können unter bes[mmten Umständen umgeschrieben werden. Die nachfolgende Darstellung schildert die Maßnahmen, die ergriffen werden müs-‐sen, und benennt die Kontaktdaten zum ADAC und zu anderen hilfreichen Internetseiten (Anlage 31 � ). Anlage 31, 3.20
FührerscheinUmschreibung.pdf
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Ist der Führerschein abgelaufen, muss der Flüchtling, wie jeder andere Bürger, den Führer-‐schein neu machen. Hilfreich sind die Führerscheinfragen in den verschiedensten Sprachen, die jetzt auch in Arabisch zur Verfügung stehen. Die Fahrschulen werden den Flüchtlingen alle erforderlichen Unterlagen zugänglich machen.
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