Was bedeutet das neue Gemeindegesetz für Zweckverbände? · 2017. 3. 28. · Im heutigen HRM1...

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Was bedeutet das neue Gemeindegesetz für Zweckverbände?

Schulung vom 23. März 2017

Stadthaus Illnau-Effretikon

Ziele

Die TN kennen Inhalt und Bedeutung des eigenen Haushalts für den ZV und die Trägergemeinden

Die TN wissen, wie ein eigener ZV-Haushalt eingeführt wird und was dabei beachtet werden muss

Den TN ist bekannt, welche Neuerungen und Möglichkeiten das nGG für Zweckverbände zusätzlich bringt

Die TN wissen, wie sie bei der Statutenrevision vorgehen müssen.

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 2

ReferentInnen:

Beatrix Frey-Eigenmann, lic.rer.publ.HSG Leiterin Verwaltungs- und Schulberatung Federas Beratung AG

Andreas Hrachowy, Betriebsökonom FH wiss. MA mbA, Gemeindeamt Kt. Zürich

Patrizia Kaufmann, lic.iur.RA juristische Sekretärin mbA, Gemeindeamt Kt. Zürich

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 3

Ablauf

Begrüssung/Vorstellung

Bedeutung nGG und eigener Haushalt für ZV und Gemeinden

Einführung eigener Haushalt

• Vorgehen inkl. HRM2

• Fragen

Weitere Neuerungen und Möglichkeiten für Zweckverbände

• Neuerungen/Möglichkeiten

• Fragen

Vorgehen Statutenrevision

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 4

Bedeutung neues Gemeindegesetz

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 5

Gemeindehaushalt

HRM2

grosse Änderungen

Was müssen Zweckverbände tun?

Wichtigste und zwingende Änderung: Einführung eigener Verbandshaushalt mit eigener Bilanz.

Weitere Neuerungen: Beitritt, Publikation, Delegation, Antragsrecht, RGPK, Auflösung, Abstimmung

Für alle ZV, die keinen eigenen Haushalt haben, ist eine Totalrevision der Statuten bis spätestens 1. Januar 2022 zwingend.

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 6

ZV ohne eigenen Haushalt

Eigentums-, aber nicht vermögensfähig => keine eigene Bilanz, Vermögenswerte in den Bilanzen der ZV-Gemeinden

Laufende Rechnung muss per Ende Jahr ausgeglichen sein => Überschüsse müssen an Gemeinden ausgeschüttet werden; Verluste müssen durch sie gedeckt werden

Umfassende Nachschusspflicht Gemeinden

Fremdfinanzierung nur sehr beschränkt möglich => Investitionen müssen durch Gemeinden mindestens vorfinanziert werden

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 7

ZV mit eigenem Verbandshaushalt

Eigentums- und vermögensfähig => eigene Bilanz (VV und FV), EK-Bildung möglich

LR sollte per Ende Jahr ausgeglichen sein => Überschüsse können an Gemeinden ausge-schüttet oder dem EK zugeschlagen werden; Verluste werden grundsätzlich aus EK gedeckt.

Keine automatische Nachschusspflicht und Vorfinanzierung von Investitionen durch Gemeinden.

Fremdfinanzierung möglich => I.d.R. Solidarbürgschaft Gemeinden nötig

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 8

Zweckverband ohne Haushalt

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 9

Laufende Ausgaben

Investitionen

Gemeinde 1

Gemeinde 2

Gemeinde 3

Gemeinde 4

Zweckverband mit Haushalt

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 10

Laufende Ausgaben

Investitionen

Gemeinde 1

Gemeinde 2

Gemeinde 3

Gemeinde 4

Was bleibt gleich?

Haushaltführung analog Gemeinde nach Finanzhaushaltgesetz

Kreditbewilligung gemäss Kompetenzordnung Statuten

Verantwortung/(subsidiäre) Haftung

Eventuell Austrittsbedingungen

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 11

Praktische Bedeutung

Entflechtung Verbands-/Gemeindehaushalt

EK-Bildung ermöglicht Fremdmittelfähigkeit

Entlastung Gemeinderechnungen v.a. im Bereich Investitionen

ZV-Investitionen können unabhängig von Finanz- und Investitionsplänen der Gemeinden geplant und realisiert werden

Verantwortung ZV kann gestärkt werden (keine automatische Nachschusspflicht)

Geringe Bedeutung für ZV ohne Investitionen und mit Defizitgarantie

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 12

Was muss geregelt werden?

Zeitpunkt der Einführung: Vorzugsweise 1. Januar 2019; spätestens 1. Januar 2022

Übertragung Vermögenswerte Gde. auf ZV => Sacheinlage (inkl. Entscheid über Restatement)

(Eigen-)Kapitalausstattung ZV

o Umwandlung Investitionsbeiträge in Beteiligungen und/oder Darlehen

o Evt. Entscheid über weiteres Dotationskapital

Finanzierung von Betriebs-/Investitionskosten

o Finanzierungsquoten

o Evt. Gewinnverwendung/Verlustdeckung

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 13

Weitere Neuerungen

Delegationsmöglichkeit an Angestellte

Beitritt weiterer Gemeinden erfordert neu immer eine Statutenrevision

Erlasse müssen für Stimmberechtigte jederzeit elektronisch zugänglich sein

Antragsrecht Gemeindevorstände bei Urnenabstimmungen in Verbandsgemeinden

Einführung Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK)

Auflösung per Mehrheitsbeschluss möglich

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 14

Zweckverbände – Einführung eigener Haushalt

Andreas Hrachowy Gemeindeamt des Kantons Zürich

Inhalt

- Rechnungslegungsmodell HRM2

- Ziele

- Elemente

- Auswirkungen auf Zweckverbände

- Einführung eigener Haushalt

- Einführungszeitpunkt

- Übertragung Vermögenswerte

- Umwandlung der Investitionsbeiträge

- Bewertung des Verwaltungsvermögens

- Aufwertungsgewinne / -verluste bei den Verbandsgemeinden

Inhalt

- Künftige Finanzierung der Zweckverbände

- Betriebskosten

- Investitionskosten

Zürcher Zweckverbände

9 Übrige

10 Planung 14

Friedhof

47 Sicherheit

21 Wasser

29 Abwasser

16 Gesundheit

16 Bildung

5 Abfall

10 Fürsorge

Rechnungslegungsmodell HRM2

HRM2 - Ziele

Die Rechnungslegung (insbesondere der Kontenrahmen) von Bund, Kantonen und Gemeinden wird vereinheitlicht

Abbildung der tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der öffentlichen Körperschaften (Trennung von Rechnungslegung und Finanzpolitik)

Mehr Transparenz durch eine verbesserte und logischere Darstellung der funktionalen und volkswirtschaftlichen Gliederung

Zuverlässige und qualitativ gute Finanzinformationen als Entscheidungsgrundlage

HRM2 - Elemente

Bilanz

Vermögens- und Finanzierungslage

Erfolgs-rechnung

Aufwands- und Ertragslage

Investitions-rechnung

Investitionsausgaben

und -einnahmen

Geldfluss-rechnung

Finanzlage, Herkunft und Verwendung der

Geldmittel

Anhang

Offenlegung von Informationen

HRM2 - Auswirkungen

Bilanz

Anlagen des Zweckverbands werden im Verwaltungsvermögen geführt

Finanzvermögen - Flüssige Mittel - Forderungen

Fremdkapital - Verpflichtungen - Kontokorrente - Rückstellungen

Verwaltungsvermögen - Sachanlagen - Immaterielle Anlagen

Eigenkapital - zweckgebundenes EK - zweckfreies EK

Bilanz Zweckverband

HRM2 - Auswirkungen

Erfolgsrechnung

Planmässige und ausserplanmässige Abschreibungen

Abschreibungen über die Nutzungsdauer gemäss Anlagekategorien

Abschreibungen werden im Aufgabenbereich verbucht

Gestufter Erfolgsausweis: Betriebliches Ergebnis, Finanzergebnis, Ausserordentliches Ergebnis

Investitionsrechnung

Investitionen werden aktiviert (Aktivierungsgrenze)

Kein Kostenverteiler für die Investitionsausgaben

Anlagenbuchhaltung für die Anlagen des Verwaltungsvermögens und der Sachanlagen FV

HRM2 - Auswirkungen

Geldflussrechnung

Ausweis der Herkunft und Verwendung der Geldmittel in den Bereichen betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit

Anhang

Ausweis der Beteiligungsverhältnisse der Verbandsgemeinden am Eigenkapital des Zweckverbands

Einführung eigener Haushalt

Einführungszeitpunkt

HRM2-Kontenrahmen

Budget und Jahresrechnung 2019 auf dem neuen

Kontenrahmen für alle Zweckverbände verbindlich

Eigener Haushalt

frühestens per 1. Januar 2019

oder

innerhalb der Übergangsfrist per 1. Januar 2020, 1. Januar 2021 oder spätestens per 1. Januar 2022

Übertragung Vermögenswerte

Bilanz Gemeinde A

Investitions- beiträge ZV ARA

Bilanz Gemeinde B

Investitions- beiträge ZV ARA

Bilanz Gemeinde C

Investitions- beiträge ZV ARA

1. Schritt Die Vermögenswerte bzw. die Anlagen werden im Sinne einer Sacheinlage auf den Zweckverband überführt.

Bilanz Zweckverband ARA

Finanzvermögen Fremdkapital

Verwaltungs- vermögen Sachanlagen

Übertragung Vermögenswerte

Bilanz Gemeinde A

Bilanz Gemeinde B

Bilanz Gemeinde C

2. Schritt Der Zweckverband erhält durch die Sacheinlage Eigenkapital.

Bilanz Zweckverband ARA

Finanzvermögen Fremdkapital

Verwaltungs- vermögen Sachanlagen

Eigenkapital Zweckfreies Eigenkapital

Übertragung Vermögenswerte

Bilanz Gemeinde A

Beteiligung VV ZV ARA

Bilanz Gemeinde B

Beteiligung VV ZV ARA

Bilanz Gemeinde C

Beteiligung VV ZV ARA

3. Schritt Die Verbandsgemeinden erhalten im Gegenzug eine Beteiligung am Zweckverband.

Bilanz Zweckverband ARA

Finanzvermögen Fremdkapital

Verwaltungs- vermögen Sachanlagen

Eigenkapital Zweckfreies Eigenkapital

Übertragung Vermögenswerte

Beteiligungsquote

Das Verhältnis der geleisteten Investitionsbeiträge

ergibt die Quote, zu der die Verbandsgemeinden am Eigenkapital des Zweckverbands beteiligt sind.

Verwaltungs-

vermögen

Ermittlung

Verwaltungsvermögen

nach linearer

Methode*

CHF 100

* Aufwertung gemäss

§ 179 Abs. 1 lit. c GG

Zweckverband

Anteil am Eigenkapital

aufgrund des

„historischen

Schlüssels“

(Verhältnis der

Investitionsbeiträge an den

gesamten Investitionen)

Eigenkapital

Neues Eigenkapital

des Zweckverbands

CHF 100

Anteil Beteiligung

Gemeinde 3, 20 % CHF 20

Anteil Beteiligung

Gemeinde 1, 45 % CHF 45

Anteil Beteiligung

Gemeinde 2, 35 % CHF 35

Gemeinden

Umwandlung Investitionsbeiträge

Bilanz Gemeinde A

Darlehen VV ZV ARA

Bilanz Gemeinde B

Darlehen VV ZV ARA

Bilanz Gemeinde C

Darlehen VV ZV ARA

Umwandlung der Investitionsbeiträge in Beteiligungen

und/oder Darlehen möglich.

Bilanz Zweckverband ARA

Finanzvermögen

Verwaltungs- vermögen Sachanlagen

Fremdkapital Kurzfristiges Fremdkapital Langfristiges Fremdkapital - Darlehen

Bilanz Zweckverband

Finanz- vermögen

Verwaltungs- vermögen

Bewertung Verwaltungsvermögen

Neubewertung § 179 Abs. 1 lit. c Gemeindegesetz

Das VV wird unter Berücksichtigung der effektiven Anschaffungswerte spätestens ab 1986 neu bewertet (Aufwertung). Lineare Abschreibung der Anlagen ab Nutzungsbeginn über Nutzungsdauer.

Verzicht auf Neubewertung § 179 Abs. 1 lit. c Gemeindegesetz

Der Buchwert des VV wird nach der degressiven Abschreibungsmethode rechnerisch ermittelt. Die Restbuchwerte der Anlagen sind über die verbleibende Restnutzungsdauer linear abzuschreiben.

Fremd kapital

0

25'000

50'000

75'000

100'000

125'000

150'000

175'000

200'000

225'000

250'000

275'000

300'000

325'000

350'000

375'000

400'000

200

6

200

7

200

8

200

9

201

0

201

1

201

2

201

3

201

4

201

5

201

6

201

7

201

8

201

9

202

0

202

1

202

2

202

3

202

4

202

5

202

6

202

7

202

8

202

9

203

0

203

1

203

2

203

3

203

4

203

5

203

6

203

7

203

8

Bewertung Verwaltungsvermögen

Bilanzwert mit Aufwertung

Bilanzwert ohne Aufwertung

Eingangsbilanz per 1.1.2019

Buchwert per 31.12.2018 =

Auswirkungen auf die Abschreibungen

Bewertung Verwaltungsvermögen

Würdigung der beiden Varianten

Bei beiden Varianten ist die Restnutzungsdauer der Anlagen zu bestimmen Grundlage dafür ist das Restatement

Im heutigen HRM1 fehlen die Informationen zu den einzelnen Anlagen

Restnutzungsdauer der Anlage = in der Anlagenbuchhaltung zu hinterlegende Nutzungsdauer

Anlagen in Nutzung sind in der Anlagenbuchhaltung zu führen, auch wenn sie vollständig abgeschrieben sind.

Verzicht auf die Neubewertung bedeutet keine wesentliche Verminderung des Arbeitsaufwands

Bewertung Verwaltungsvermögen

Zuständigkeiten beim Beschluss

ZV mit Einführung eines eigenen Haushalts

Beschluss erfolgt im Rahmen der neuen Statuten durch

die Stimmberechtigten Urnenabstimmung gemäss § 77 Abs. 2 lit. b und § 79 Gemeindegesetz

ZV mit eigenem Haushalt

Beschluss erfolgt durch das Budgetorgan:

Delegiertenversammlung oder Gemeindevorstände der Verbandsgemeinden § 49 Abs. 1 Gemeindeverordnung

Aufwertungsgewinne/-verluste

Auswirkungen

Je nach…

Zeitpunkt der Einführung des eigenen Haushalts

Entscheiden zur Neubewertung des Verwaltungsvermögens oder des Verzichts beim Zweckverband und bei der Verbandsgemeinde

führt dies zu…

Aufwertungsgewinnen

Aufwertungsverlusten

bei der Verbandsgemeinde bezüglich ihrer Beteiligung am Zweckverband.

Aufwertungsgewinne/-verluste

Umstellung per 1. Januar 2019

Variante 1 Gemeinde: Verzicht auf Neubewertung Verwaltungsvermögen

Zweckverband: Neubewertung Verwaltungsvermögen

HRM1

Restbuchwert der

Investitionsbeiträge

HRM2

Restbuchwert der

Investitionsbeiträge ohne Aufwertung

§ 179 Abs. 2 GG

Verbandsgemeinde

HRM2

Ermittlung

Verwaltungsvermögen mit Aufwertung

§ 179 Abs. 1 lit. c GG

Beteiligungswert:

Aufwertungsgewinn

Zweckverband

Umwandlung

Investitionsbeiträge

Aufwertungsgewinn ist erfolgsneutral für die Verbandsgemeinde; Übertragung der Vermögenswerte innerhalb der Eingangsbilanz (Bilanzanpassungsbericht)

Aufwertungsgewinne / -verluste

Umstellung per 1. Januar 2019

Variante 2 Gemeinde: Neubewertung Verwaltungsvermögen

Zweckverband: Verzicht auf Neubewertung Verwaltungsvermögen

HRM1

Restbuchwert der

Investitionsbeiträge

HRM2

Restbuchwert der

Investitionsbeiträge mit Aufwertung

§ 179 Abs. 1 lit. c GG

Verbandsgemeinde

HRM2

Ermittlung

Verwaltungsvermögen ohne Aufwertung

§ 179 Abs. 2 GG

Beteiligungswert:

Aufwertungsverlust

Zweckverband

Umwandlung

Investitionsbeiträge

Aufwertungsgewinn

Aufwertungsverlust ist erfolgsneutral für die Verbandsgemeinde; Übertragung der Vermögenswerte innerhalb der Eingangsbilanz (Bilanzanpassungsbericht)

Aufwertungsgewinne/-verluste

Umstellung innerhalb Übergangsfrist

Variante 1 Gemeinde: Verzichtete auf Neubewertung Verwaltungsvermögen

Zweckverband: Neubewertung Verwaltungsvermögen

HRM1

Restbuchwert der

Investitionsbeiträge

Entscheid per 1.1.19

HRM2

Restbuchwert der

Investitionsbeiträge ohne Aufwertung

§ 179 Abs. 2 GG

Verbandsgemeinde

HRM2

Ermittlung

Verwaltungsvermögen mit Aufwertung

§ 179 Abs. 1 lit. c GG

Beteiligungswert:

Aufwertungsgewinn

Zweckverband

Umwandlung

Investitionsbeiträge

Aufwertungsgewinn ist erfolgswirksam für die Verbandsgemeinde; Übertragung der Vermögenswerte über die Investitions- und Erfolgsrechnung

Aufwertungsgewinne/-verluste

Umstellung innerhalb Übergangsfrist

Variante 2 Gemeinde: Neubewertung Verwaltungsvermögen erfolgte

Zweckverband: Verzicht auf Neubewertung Verwaltungsvermögen

HRM1

Restbuchwert der

Investitionsbeiträge

HRM2

Restbuchwert der

Investitionsbeiträge mit Aufwertung

§ 179 Abs. 1 lit. c GG

Verbandsgemeinde

HRM2

Ermittlung

Verwaltungsvermögen ohne Aufwertung

§ 179 Abs. 2 GG

Beteiligungswert:

Aufwertungsverlust

Zweckverband

Umwandlung

Investitionsbeiträge

Aufwertungsgewinn

Aufwertungsverlust ist erfolgswirksam für die Verbandsgemeinde; Übertragung der Vermögenswerte über die Investitions- und Erfolgsrechnung

Künftige Finanzierung der Zweckverbände

Finanzierung

Betriebskosten

Heutiger Kostenverteiler für die Betriebskosten kann unverändert beibehalten werden.

Spezialfall eigenwirtschaftliche Zweckverbände:

Kein Kostenverteiler

Regelungen zur Zuweisung der Gewinne und Verluste im Eigenkapital notwendig (sinnvollerweise Beteiligungsquote der Verbandsgemeinden)

Regelungen zur Gewinnverwendung und Verlustdeckung möglich

Finanzierung

Investitionen

Kein Kostenverteiler für die Investitionen

Finanzierung erfolgt über Eigen- oder Fremdmittel

Darlehen von Dritten (z.B. Banken)

Darlehen von Verbandsgemeinden

Ausgestaltungsmöglichkeiten in den Statuten

Zusammenfassung

Zusammenfassung

Übergang auf das HRM2 bei Zweckverbänden ohne eigenem Haushalt

Einführung HRM2

Budget und Jahresrechnung ab 2019 auf dem HRM2-Kontenrahmen

Rechtsanpassung

Statutenrevision aufgrund des eigenen Haushaltes (Urne)

Entscheid zur Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Vermögensübertrag von den Verbandsgemeinden auf den Zweckverband (Umwandlung der Investitionsbeiträge in Beteiligungen)

Ermittlung der Beteiligungswerte der Verbandsgemeinden

Eingangsbilanz per 1.1.2019, 1.1.2020, 1.1.2021 oder spätestens 1.1.2022

Zusammenfassung

Übergang auf das HRM2 bei Zweckverbänden mit eigenem Haushalt

Einführung HRM2

Budget und Jahresrechnung ab 2019 auf dem HRM2-Kontenrahmen

Eingangsbilanz per 1.1.2019 mit Entscheid zur Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Rechtsanpassung

Statutenrevision zur Rechtssicherheit (Urne)

Zweckverbände – Weitere Neuerungen und Möglichkeiten

Patrizia Kaufmann Gemeindeamt des Kantons Zürich

Übersicht

• Bei-/Austritt

• Publikation / Rechtssammlung

• Delegation

• Delegiertenrechte

• Antragsrecht

• RPK / RGPK

• Auflösung

Beitritt

Zweckverband

Beitritt

Abstimmung an der Urne

Statutenänderung an der Urne

Eine weitere Gemeinde möchte einem bestehenden Zweckverband beitreten

Vorgehen

Zweck-verband

Gemeindeamt des Kantons Zürich

Beitritt

• Ev. Leistung Einkaufssumme

• Ausweis Beteiligung in Anhang JR

• …

• Änderung Beteiligungs-verhältnisse der Verbandsgemeinden

• Ausweis Beteiligungen und Beteiligungs-verhältnisse in Anhang JR

• …

Folgen

Zweck-verband

Gemeindeamt des Kantons Zürich

Austritt

Zweckverband

Austritt

Abstimmung an der Urne

Kenntnisnahme

Eine Verbandsgemeinde möchte aus dem Zweckverband austreten

Vorgehen

Zweck-verband

Gemeindeamt des Kantons Zürich

Austritt

• Gemäss Statuten

• Anhang JR anpassen

• …

• Gemäss Statuten

• Beteiligungen und Beteiligungsver- hältnisse in Anhang JR anpassen

• …

Folgen

Zweck-verband

Gemeindeamt des Kantons Zürich

Austritt

Kündigung ( Gestaltungsrecht)

Austrittsmodalitäten gemäss Statuten

• Kündigungsfrist und Austrittszeitpunkt

• Beteiligung Umwandlung in Darlehen ja/nein

• Darlehen Darlehen (ev. Verkürzung / Verlängerung Amortisationsdauer)

• Weitere Mitfinanzierung getätigter Investitionen (wie bisher)

• …

Austritt

Kriterien zur Festlegung der Austrittsmodalitäten:

• Grösse Zweckverband

• Zusammensetzung Zweckverband

• Investitionsintensität

• Eigenfinanzierungsbetrieb / Zuschussbetrieb

• …

Publikation

Wo?

• Publikationsorgane der Verbandsgemeinden (wie bisher)

• eigenes Publikationsorgan

Wie? (sofern eigenes Publikationsorgan)

• physisches Publikationsorgan (wie bisher)

• elektronisch

Rechtssammlung

Elektronische Rechtssammlung

Systematische Rechtssammlung

Delegation

Vorstand kann gewisse Aufgaben delegieren an:

• Mitglieder und Ausschuss (wie bisher)

• Angestellte

Detailregelung in Erlass erforderlich

Vorstand

Delegiertenrechte

Nur ZV mit DV

Einberufungsrecht (wie bisher)

• Statuten bestimmen erforderliche Anzahl Delegierte

• Traktandum

• kurze Begründung

Anfragerecht

• Angelegenheiten des ZV von allgemeinem Interesse

• Diskussion möglich (Mehrheitsbeschluss DV oder auf Verlangen 1 Delegierte)

Antragsrecht

Urnenabstimmungen in Verbandsgemeinden (z.B. Statutenrevision)

….

Zuständigkeit

• Versammlungsgemeinde Gemeindevorstand

• Parlamentsgemeinde Gemeindeparlament

Vorlaufzeit beachten

• zwingende Abstimmungsempfehlung

Antragsrecht

Urnenabstimmungen im Verbandsgebiet (operative Geschäfte, z.B. neue Ausgaben)

….

Zuständigkeit

• Versammlungs- und Parlamentsgemeinden Gemeindevorstand

• freiwillige Abstimmungsempfehlung

• Ermächtigung in Statuten notwendig

RPK

• mind. 3. Mitglieder

• finanzrechtliche Zulässigkeit

• finanzielle Angemessenheit

• rechnerische Richtigkeit

• alle Anträge finanzieller Tragweite

RGPK

RPK

• mind. 3. Mitglieder

• finanzrechtliche Zulässigkeit

• finanzielle Angemessenheit

• rechnerische Richtigkeit

• alle Anträge finanzieller Tragweite

RGPK

• mind. 3 Mitglieder

• finanzrechtliche Zulässigkeit

• finanzielle Angemessenheit

• rechnerische Richtigkeit

• Zweckmässigkeit

• Geschäftsbericht

• Geschäftsführung

Sofern in Statuten vorgesehen

• alle den Stimmberechtigten vorzulegende Geschäfte

Sonst

• alle Anträge finanzieller Tragweite

Gemeindeamt des Kantons Zürich

Auflösung

Zweck-

verband

Auflösung

Der Zweckverband will sich auflösen

Vorgehen

• Beschluss Verbandsgemeinden

• Urnenabstimmung

• Einstimmigkeit oder Mehrheit

Liquidationsanteile gemäss Statuten

Verbandsgemeinden übernehmen die Aufgabenerfüllung wieder selber

Vorgehen Statutenrevision

Klärung von Grundsatzfragen:

Ist der ZV (noch) die geeignete Rechtsform für die Aufgabenerfüllung?

Wie sieht eine zweckmässige Organisation aus (Aufgaben-/Kompetenzverteilung)?

Stimmt das Finanzierungskonzept noch?

Welche Rolle sollen die Gemeinden künftig bei der Finanzierung haben?

Braucht der Zweckverband Eigenkapital und wenn ja wie viel?

Wie schwer soll ein Verbandsaustritt sein? Wie kann sich der ZV gegen eine «Erosion» der EK-Basis schützen?

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 67

Vorgehen Statutenrevision

• Ab 1. Januar 2018 zwingend Urnenabstimmung

• Genügend Vorlaufzeit für Vorprüfung GAZ und Genehmigungsverfahren RR einrechnen (je 2-3 Monate); Genehmigung neu konstitutive Wirkung

• Bei geplantem Inkrafttreten am 1. Januar 2019 => Urnenabstimmungen Frühjahr 2018

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 68

Entwurf Statuen

Vorprüfung GAZ

Statuten überarbeiten

(Urnen-) Abstimmung

Genehmigung Statuten durch

RR

Zweckverbände – Arbeitshilfen und Schulungen

Gemeindeamt des Kantons Zürich

Informationsplattform

www.gemeindegesetz.zh.ch

Arbeitshilfen

Spezifisch für Zweckverbände

Musterstatuten Zweckverbände ohne Delegiertenversammlung

Musterstatuten Zweckverbände mit Delegiertenversammlung

Anleitung Musterstatuten für Zweckverbände

Weitere

Leitfaden HRM2

Vorlage Ressourcenplanung und Checkliste zur Umstellung

Musterbeschlüsse

Funktionale Gliederung und HRM2-Kontenrahmen

Vorlage Budget und Jahresrechnung

Schulungen

Jahr Monat Umstellungsarbeiten Behördenschulung Fachschulung

2017 Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

2018 Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Grundlagen

HRM2-Budget 2019

Modul 1Restatement /

Anlagenbuchhaltung

Modul 2Budget

NeubewertungVerwaltungsvermögen

"Restatement"

Kurs 1 - Finanzhaushalt im GGKurs 2 - Entscheidungen

Kurs 3Budget und Bilanzanpassung

Kickoff-Veranstaltung zum HRM2

Schulungen

Jahr Monat Umstellungsarbeiten Behördenschulung Fachschulung

Oktober

November

Dezember

2019 Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

2020 Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

Bilanzstruktur

Produktivstart HRM2

Bilanzanpassung

Bilanzanpassungsbericht

Anlagenbuchhaltung

Vorbereitungen JR

HRM2-Jahresrechnung 2019

Modul 3Bilanzanpassung

Modul 4Jahresrechnung

Kurs 4Jahresrechnung

Vorbereitungen JR

Schulungen

Behördenschulungen

Kurs 1: Finanzhaushalt im Gemeindegesetz - Mai-Juli 2017

Kurs 2: Entscheidungen im Übergang - Mai-Juli 2017

Kurs 3: Budget und Bilanzanpassung - Mai-September 2018

Kurs 4: Jahresrechnung - Dezember 2019-Februar 2020

Fachschulungen

Modul 1: Anlagenbuchhaltung/Restatement - August-Oktober 2017

Modul 2: Budget - März/April 2018

Modul 3: Bilanzanpassung - Oktober/November 2018

Modul 4: Jahresrechnung - Oktober/November 2019

Offene Fragen

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 75

Einladung zum Apéro riche

23. März 2017 Beatrix Frey-Eigenmann, Federas Beratung AG 76