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Politische Gemeinde im Saal des Kirchgemeindehauses ... · Im heutigen HRM1 fehlen die...

Date post: 20-Apr-2020
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Gemeindeversammlung Politische Gemeinde Montag, 12. Juni 2017, 20.00 Uhr im Saal des Kirchgemeindehauses Vorderdorfstrasse 36 Der Gemeinderat lädt die Teilnehmenden nach der Gemeindeversammlung zum Apéro ein.
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Gemeindeversammlung

Politische Gemeinde

Montag, 12. Juni 2017, 20.00 Uhr

im Saal des Kirchgemeindehauses

Vorderdorfstrasse 36

Der Gemeinderat lädt die Teilnehmenden nach der Gemeindeversammlung zum Apéro ein.

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Geschäfte

1. Jahresrechnung 2016, GenehmigungUrs Scheidegger, Finanz- und Liegenschaftenvorstand

2. Umstellung auf HRM2 (Harmonisiertes Rechnungsmodell 2), Bewer-tung VerwaltungsvermögenUrs Scheidegger, Finanz- und Liegenschaftenvorstand

3. Erweiterungsneubau Asylbewerberunterkunft, Genehmigung Bauab-rechnungUrs Scheidegger, Finanz- und Liegenschaftenvorstand

4. Sanierung Hinterdorfstrasse, Genehmigung Bauabrechnung1. EtappeGary Honegger, Stellvertreter des Tiefbau- und Werkvorstandes Franz Strub

5. Sanierung Hinterdorfstrasse, Genehmigung Bauabrechnung2. EtappeGary Honegger, Stellvertreter des Tiefbau- und Werkvorstandes Franz Strub

6. Sanierung Rütschigasse, Genehmigung BauabrechnungGary Honegger, Stellvertreter des Tiefbau- und Werkvorstandes Franz Strub

7. Kernzonenplan, Anpassung beim Schopf Assek.-Nr. 166, Antrag vonBopp Jakob, Hinterdorfstrasse 4Thomas Gross, Hochbau- und Bildungsvorstand

8. Anfragen gemäss § 51 des GemeindegesetzesWilly Laubacher, Gemeindepräsident

Im Anschluss an die offizielle Traktandenliste orientiert Finanz- und Lie-genschaftenvorstand Urs Scheidegger über den Stand der Arbeiten in Bezug auf die neue Gemeindeordnung.

Die Akten mit den Anträgen der Behörde und das Stimmregister liegen ab Frei-tag, 26. Mai 2017 während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Vor-derdorfstrasse 36, Otelfingen, zur Einsicht auf. Im Übrigen wird auf die besonde-ren Weisungen verwiesen. Diese werden mit der Post verschickt. Sie können zu-dem bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen oder über die Website der Ge-meinde heruntergeladen werden. Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes von allgemeinem Interesse über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung sind bis am Freitag, 26. Mai 2017 (mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindever-sammlung) schriftlich und von der anfragenden Person unterzeichnet dem Ge-meinderat einzureichen.

Stimmberechtigt sind alle in Otelfingen niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweis-schriften.

Diese Weisungen können auf der Website der Gemeinde unter www.otelfingen.ch heruntergeladen werden.

Otelfingen, 12. Mai 2017 Gemeinderat Otelfingen

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1. Jahresrechnung 2016 Politische Gemeinde, Genehmigung

Laufende Rechnung

Fr. 16'303'846.98 Fr. 16'745'843.36

Fr. 441'996.38

Fr. 1'887'290.58 Fr. 23'190.00

Fr. 1'864'100.58

Fr. 1'864'100.58 Fr. 1'064'100.58

Fr. 441'996.38

Fr. 358'003.62

Fr. 700'000.00 Fr. 910'000.00

Fr. 210'000.00

Fr. 210'000.00 Fr. 358'003.62

Aufwand Ertrag

Aufwand-/Ertragsüberschuss

Investitionen im Verwaltungsvermögen

Nettoinvestitionen Ausgaben Einnahmen

Nettoinvestitionen

Finanzierung I Nettoinvestitionen Abschreibung Verwaltungsvermögen Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung

Finanzierungsfehlbetrag/-überschuss I

Investitionen im Finanzvermögen

Nettoveränderung Total Ausgaben Total Einnahmen

Nettoveränderung

Finanzierung II Nettoveränderung ./. Finanzierungsfehlbetrag I

Finanzierungsfehlbetrag II Fr. 148'003.62

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Bilanzübersicht Aktiven Finanzvermögen Fr. 30'440'031.85 Verwaltungsvermögen Fr. 9'959'211.00 Passiven Fremdkapital Fr. 3'742'629.13 Verrechnungen Fr. 2'096'723.70 Spezialfinanzierungen Fr. 6'469'283.82 Eigenkapital Fr. 28'090'606.20 Total Aktiven/Passiven Fr. 40'399'242.85 Bemerkungen zum Abschluss der Jahresrechnung 2016

In der ordentlichen Rechnung fielen die Aufwendungen mehrheitlich im Rahmen des Budgets aus, was auf eine - soweit durch die Gemeinde beeinflussbar - gute Ausgabendisziplin hinweist. Höhere Ausgaben gibt es im Gesundheitsbereich, be-dingt durch ansteigende Fallzahlen bei der Pflege. Demgegenüber konnte in der sozialen Wohlfahrt dank höheren Staatsbeiträgen die Rechnung besser als bud-getiert abgeschlossen werden.

Die Steuereinnahmen liegen bei den juristischen Personen erstmals sowohl unter dem Voranschlag wie auch den Vorjahreszahlen. Bei den natürlichen Personen fiel trotz zunehmender Bevölkerungszahl der Anstieg der Einnahmen geringer aus als erwartet. Das wirtschaftliche Umfeld hinterlässt in den Steuerzahlen deutliche Spuren. Dies entgegen der kantonalen Entwicklung, wo weiterhin stei-gende Steuerzahlen ausgewiesen werden konnten. Durch eine Handänderung konnte eine substanzielle Grundstückgewinnsteuer verrechnet werden, dank de-rer die Steuererträge schlussendlich trotzdem insgesamt um rund 5 % höher ausfielen als im Voranschlag eingestellt.

In der Jahresrechnung sind zudem folgende Sondereffekte speziell hervorzuhe-ben: Einerseits konnte durch den Verkauf einer Liegenschaft aus dem Verwal-tungsvermögen ein ausserordentlicher Ertrag von 700‘000 Franken erzielt wer-den, andererseits wurden alle Liegenschaften im Finanzvermögen einer Neube-wertung unterzogen und der netto Bewertungsverlust von 434‘000 Franken dem Eigenkapital belastet. Durch eine Buchungsanpassung im Bereich der Feuerwehr, mit welcher die Kostenanteile der angeschlossenen Gemeinden nun separat auf-gezeigt werden, haben sich sowohl der Aufwand wie der Ertrag erhöht. Netto blieben die Kosten leicht tiefer als im Voranschlag budgetiert.

Das Investitionsbudget war wiederum geprägt von verschiedenen Sanierungsar-beiten im Strassenbau und den Wasserleitungen sowie dem Erweiterungsneubau der Asylunterkunft.

Die aufgezeigten Sonderfaktoren haben die Rechnung insgesamt um rund 2 Mil-lionen Franken positiv beeinflusst. Zu beachten gilt es ebenfalls, dass durch die Leistungsüberprüfung des Kantons die Ausgaben bei den Gemeinden noch ver-stärkt unter Druck kommen und weiter ansteigen könnten.

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Abschied des Gemeinderates Die Laufende Rechnung schliesst bei Fr. 16'303'846.98 Aufwand und Fr. 16'745'843.36 Ertrag mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 441'996.38 ab. Die Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens schliesst bei Ausgaben von Fr. 1'887'290.58 und Einnahmen von Fr. 23'190.00 ab. Die Nettoinvestitionen von Fr. 1'864'100.58 wurden aktiviert beziehungsweise passiviert. In der Investi-tionsrechnung des Finanzvermögens sind Ausgaben von Fr. 700'000.00 und Ein-nahmen von Fr. 910'000.00 zu verzeichnen. Die Nettoveränderung beträgt Fr. 210'000.00. Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von je Fr. 40'399’242.85 aus. Durch das Ergebnis der laufenden Rechnung von Fr. 441'996.38 erhöht sich das Eigenkapital auf Fr. 28'090'606.20 (Vorjahr: Fr. 28'082'657.02 abzüglich Bewertungsverlust Neubewertung Finanzvermögen von Fr. 434'047.20). Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Jahresrechnung 2016 zu genehmigen. Otelfingen, 27. März 2017 Gemeinderat Otelfingen Willy Laubacher Frank Blindenbacher Gemeindepräsident Gemeindeschreiber a.i.

Laufenden

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2. Umstellung auf HRM2 (Harmonisiertes Rechnungsmo- dell 2) - Bewertung Verwaltungsvermögen

Ausgangslage

Mit der neuen Rechnungslegung soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt werden. Für die Anpas-sung der Rechnungslegung wurden in den §§ 179 - 180 des Gemeindegesetzes Bestimmungen zur Eingangsbilanz erlassen.

Durch die Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Neube-wertungen von Vermögen und Verpflichtungen vorzunehmen (sogenanntes Re-statement): das Finanzvermögen, die Rückstellungen und die Rechnungsabgren-zungen sind neu zu bewerten. Das Verwaltungsvermögen kann, muss jedoch nicht, neu bewertet werden.

Das Gemeindegesetz gibt zum Umgang mit dem Verwaltungsvermögen zwei Mö-glichkeiten vor:

Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Das Verwaltungsvermögen wird unter Berücksichtigung der effektiven An-schaffungs- oder Herstellungskosten spätestens ab 1986 neu bewertet und aufgewertet. Die Anlagen werden ab Nutzungsbeginn über die Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Verzicht auf die Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Der Buchwert des Verwaltungsvermögens wird auf die ermittelten Restbuch-werte der Anlagen aufgeteilt und über die verbleibende Restnutzungsdauer linear abgeschrieben.

Bei beiden Varianten muss der Restnutzungswert und die Restnutzungsdauer der einzelnen Anlagen ermittelt werden. Im heutigen HRM1 fehlen die Informationen zu den Anlagen. Die Vermögenswerte werden nur summarisch auf den Bilanz-konten ausgewiesen. Um die Anlagen und die Restnutzungsdauern überhaupt ermitteln zu können, ist die Aufarbeitung des Verwaltungsvermögens unerläss-lich.

Die Neubewertung des Verwaltungsvermögens oder der Verzicht darauf ist ein zentraler und wichtiger finanzpolitischer Entscheid. Die gewählte Vorgehensweise hat Auswirkungen auf die Darstellung des Verwaltungsvermögens in der Bilanz (stille oder offene Reserven), die Abschreibungen und damit die Refinanzierung des Verwaltungsvermögens.

Mit der Einführung des neuen Gemeindegesetzes wird einmalig beschlossen, ob das Verwaltungsvermögen zum Buchwert in die Eingangsbilanz überführt oder neu bewertet wird. Eine nachträgliche Neubewertung ist unzulässig. Der Ent-scheid gilt dabei für das gesamte Verwaltungsvermögen (steuerfinanzierter sowie gebührenfinanzierter Bereich) der Gemeinde.

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Erwägungen Der Gemeinderat sieht bei beiden Varianten verschiedene Vor- und Nachteile:

Verzicht auf die Neube-wertung des Verwal-tungsvermögens

Neubewertung des Verwaltungsvermögens

Vorteile Einfach verständlich

Administrativ eher gerin-gerer Aufwand

Bereinigung VV im Vorfeld noch möglich

Geringerer Druck auf Steuerfuss durch tiefere Abschreibungen

Betriebswirtschaftlich richtiger Ansatz bei linearen Abschreibun-gen / Verbesserung Transparenz

Kontinuierlicherer Verlauf der Abschreibungsquote

Vergleich unter Gemeinden wel-che Restatement anwenden / einheitliche Bewertung

Genauere Berechnungen der Ab-schreibungen

Bei einer Rechnungslegung nach tatsächlichen Werten sind struk-turelle Defizite rascher ersicht-lich

Nachteile Rückgang bzw. vorüber-gehend tiefere Abschrei-bungsquote (zeigt „zu gu-te“ Ergebnisse)

Geringere Möglichkeiten zum Abbau möglicher Fremdverschuldung

Geringere Mittel zur (Selbst)-Finanzierung von Ersatzinvestitionen

Aufwertung VV grundsätzlich umstritten (kein Markt, nicht handelbar)

Werte bereits mit Steuergeldern abgeschrieben

Anstieg Eigenkapital „gaukelt“ höhere Substanz bzw. mehr Spielraum vor

Eine Aufwertung erhöht zwar das Eigenkapital, hat aber kei-nen Einfluss auf die wesentlichen finanzpolitischen Kennzahlen (wie Liquidität und Verschul-dung)

Der Gemeinderat ist der Überzeugung, dass, um eine gesunde Finanzierung zu erhalten, mittelfristig ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 % anzustreben ist. Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt an, in welchem Ausmass Neuinvestitionen durch selbsterwirtschaftete Mittel finanziert werden können. Um einen Selbstfi-nanzierungsgrad von 100 % zu erreichen, sollten sich die Abschreibungen und Neu-/Ersatzinvestitionen bei ausgeglichenem Ergebnis mittelfristig im Gleichge-

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wicht befinden. Der Selbstfinanzierungsgrad in Otelfingen betrug über die letzten 5 Jahre rund 98 % (Steuerhaushalt).

Wie unter dem Abschnitt finanzielle Aspekte aufgezeigt wird, fallen die Abschrei-bungen ohne die Neubewertung des Verwaltungsvermögens deutlich tiefer aus als die geplanten Neu-/Ersatzinvestitionen. Ohne Ertragsüberschüsse würde in diesem Fall ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % resultieren. Werden keine Ertragsüberschüsse erzielt, führt ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % zu einer Neuverschuldung. Bei Ertragsüberschüssen erhöht sich der Druck, den Steuerfuss zu reduzieren, bei einer Neuverschuldung wird der finan-zielle Spielraum eingeengt.

Die Reduzierung und Aufschiebung von Neu-/Ersatzinvestitionen ist eine weitere Option. Aufgrund der durchschnittlichen Investitionen in den letzten 30 Jahren zeigt sich jedoch, dass in einem normalen Jahr mit Neu-/Ersatzinvestitionen von durchschnittlich CHF 1.00 Mio. zu rechnen ist. Grössere Neu-/Ersatzinvestitionen sind dabei noch separat zu berücksichtigen (zusätzliche Abschreibungen von ca. CHF 0.25 Mio. im Jahr). Zu vermeiden ist, dass es zu einem Investitionsstau kommt. Die Aufschiebung von notwendigen Investitionen hilft erfahrungsgemäss lediglich kurzfristig die Rechnung zu entlasten, langfristig ist mit eher höheren Kosten zu rechnen.

Ersatz-/Neuinvestitionen, welche nach erfolgter Rechnungsumstellung ausgeführt werden, werden unabhängig ob eine Neubewertung des Verwaltungsvermögens durchgeführt oder darauf verzichtet wird, nach den neuen Rechnungslegungsvor-schriften behandelt.

Finanzielle Aspekte

Die Bilanzwerte per 31.12.2018 betragen mit Aufwertung ca. CHF 20.00 Mio. und ohne Aufwertung ca. CHF 10 Mio. Die Einschätzung ist aufgrund der geplanten überdurchschnittlichen Investitionen in den kommenden zwei Jahren über insge-samt ca. CHF 9.00 Mio. noch mit Unsicherheiten behaftet. Die Neubewertung des Verwaltungsvermögens wird nach heutigen Einschätzungen eine Aufwertung von ca. CHF 10.00 – 15.00 Mio. auslösen.

Die Abschreibungen betrugen in den letzten Rechnungsjahren rund CHF 1.25 Mio. Für 2017 werden infolge höherer Investitionen Abschreibungen von CHF 1.60 Mio. geplant. Die effektiven Abschreibungen stehen in Abhängigkeit zum Realisierungszeitpunkt der geplanten Investitionen.

Mit einer Neubewertung ist mit Abschreibungen im Umfang von ca. CHF 1.50 Mio. zu rechnen. Mit einem Verzicht auf die Neubewertung des Anlagevermögens halbieren sich voraussichtlich die Abschreibungen auf ca. CHF 0.75 Mio. Die Ent-wicklung der Abschreibungen ist in jedem Fall abhängig von den umgesetzten Neu-/Ersatzinvestitionen.

Die Neu-/Ersatzinvestitionen im Steuerhaushalt betrugen in der Gemeinde Otel-fingen demgegenüber in den Jahren 1986-2016 ca. CHF 30.00 Mio. (ca. CHF 1.00 Mio. pro Jahr). Gemäss Investitionsplanung sind 2017-2023 Investitio-nen von ca. CHF 20.00 Mio. geplant, wovon rund CHF 10.00 Mio. für ein noch an der Urne zu genehmigendes Ausbauprojekt der Primarschule. Die geplanten jähr-lichen wiederkehrenden Investitionen betragen (exkl. Schulprojekt) somit durch-schnittlich rund CHF 1.50 Mio. Das Schulprojekt mit einer Investitionssumme von

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rund CHF 10 Mio. wird die Rechnung ebenfalls beeinflussen. Dieses Projekt fällt jedoch aufgrund des geplanten Ausführungszeitpunkts von 2018-2020 bereits mehrheitlich unter die HRM2 Bewertungsvorgaben. Für die Fragestellung nach einer Neubewertung/Verzicht Neubewertung des Verwaltungsvermögens und dessen finanzielle Auswirkungen auf die Rechnung hat dieses Projekt somit ledig-lich einen untergeordneten Einfluss.

Fazit

Basierend auf den aufgezeigten Erwägungen und finanziellen Auswirkungen, er-achtet der Gemeinderat die Neubewertung des Verwaltungsvermögens mit der HRM2 Umstellung für Otelfingen als die bessere der beiden zur Verfügung ste-henden Varianten.

Antrag des Gemeinderates

Der Gemeindeversammlung wird beantragt, dass beim Übergang auf das HRM2 am 01.01.2019 eine Neubewertung des gesamten Verwaltungsvermögens, ge-mäss § 179 Abs. 1 lit. c. GG, vorgenommen wird. Otelfingen, 02. Mai 2017 Gemeinderat Otelfingen Urs Scheidegger Frank Blindenbacher Gemeindepräsident-Stv. Gemeindeschreiber a.i.

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3. Erweiterungsneubau Asylbewerberunterkunft, Genehmi-gung Bauabrechnung

Ausgangslage

Die Gemeindeversammlung genehmigte am 6. Juni 2016 einen Kredit für einen Erweiterungsneubau der Asylbewerberunterkunft. Der Bau umfasste die Erweite-rung um 24 Plätze auf neu insgesamt 36 Plätze. Der Neubau wurde westlich ver-setzt zu der bisherigen Unterkunft erstellt und umfasste gleichzeitig die Umge-bungsgestaltung im Bereich der Sammelstelle.

Projektabrechnung

Die Gemeindeversammlung genehmigte einen Kredit von total Fr. 915‘000.00 mit einer Kostengenauigkeit von +/- 10 Prozent inkl. MwSt. Das Projekt wurde für Fr. 912'714.20 ausgeführt, dementsprechend wurde der Kredit um Fr. 2'285.80 unterschritten. Nachfolgend die Kostenabrechnung:

Kredit Abrech. Differenz % Begründung Gebäude 778'700.00 801'493.80 22'793.80 2.9 Mehraufwendun-

gen betr. Feuer-schutzvor-schriften sowie Fundament we-gen Wasser

Betriebseinrich-tung

35'000.00 3'381.90 -31'618.10 -90.3 Spendenaufruf

Umgebung 46'000.00 63'627.85 17'627.85 38.3 Mehraufwand i.Z. mit Umgebungs-gestaltung bei Sammelstelle

Baunebenkosten 55'300.00 44'210.65 -11'089.35 -20.1 Total 915'000.00 912'714.20 -2'285.80 0.25 Die Umgebungsarbeiten (Begrünung und Bepflanzung) sind teilweise noch nicht vollständig abgeschlossen und werden zu Lasten der laufenden Rechnung noch fertig gestellt.

Antrag des Gemeinderates

Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Abrechnung über den Kredit für den Erweiterungsneubau der Asylbewerberunterkunft von Fr. 915‘000.00, mit Baukosten im Betrag von Fr. 912'714.20 inkl. MwSt., zu genehmigen. Otelfingen, 02. Mai 2017 Gemeinderat Otelfingen Urs Scheidegger Frank Blindenbacher Gemeindepräsident-Stv. Gemeindeschreiber a.i.

Laufenden

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4. Sanierung Hinterdorfstrasse 1. Etappe, Genehmigung Bauabrechnung

Ausgangslage

Die Sanierung der Hinterdorfstrasse erfolgte in zwei Etappen. Für die erste Etap-pe (Landstrasse bis Kirchgasse, Erneuerung Wasserleitung sowie Erneuerung Ka-nalisationsleitung) genehmigte die Gemeindeversammlung vom 8.12.2014 einen Kredit von Fr. 940'000.00 inkl. MwSt. Nachfolgend die Kostenabrechnung für die 1. Etappe: Kredit Abrechnung Differenz Begründung 1. Etappe:

Fahrbahn 415'000.00 275'267.65 -139'732.35 siehe Bemer- Wasserleitung 247'000.00 183'817.70 -63'182.30 kungen unten Kanalisation 215'000.00 288'355.65 73'355.65 Strassenbeleuchtung 63'000.00 48'101.05 -14'898.95 Total 1. Etappe 940'000.00 795'542.05 -144'457.95

Begründung der Minderkosten

Die zum Teil grösseren Abweichungen sind vor allem auf den grossen Einsatz aller Beteiligten (Bauleitung und Unternehmer), der Nutzung von Synergien, den optimalen Arbeitsvergaben sowie das gute Wetter zurückzuführen. Bei der Fest-setzung des Kostenvoranschlages wurden die Preise mit den üblichen Ansätzen berechnet. Die Submissionen zeigten letztlich ein günstigeres Ergebnis.

Antrag des Gemeinderates

Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Abrechnung des Kredits für die Strassensanierung der Hinterdorfstrasse 1. Etappe mit Baukosten von Fr. 795'542.05 inkl. MwSt. (Kredit Fr. 940'000.00) zu genehmigen. Otelfingen, 02. Mai 2017 Gemeinderat Otelfingen Urs Scheidegger Frank Blindenbacher Gemeindepräsident-Stv. Gemeindeschreiber a.i.

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5. Sanierung Hinterdorfstrasse 2. Etappe, Genehmigung Bauabrechnung

Ausgangslage

An der Gemeindeversammlung vom 07.12.2015 wurde der Kredit für die zweite Etappe der Sanierung der Hinterdorfstrasse (Kirchgasse bis Mühlegasse bzw. An-schluss Oberdorfstrasse, inkl. Sanierung und Erneuerung Wasserleitung und Be-leuchtung) von Fr. 750'000.00 inkl. MwSt. genehmigt. Nachfolgend die Kostenabrechnungen: Kredit Abrechnung Differenz Begründung 2. Etappe:

Fahrbahn 405'000.00 361'029.65 -43'970.35 siehe Bemer- Wasserleitung 275'000.00 242'648.70 -32'351.30 kungen unten Strassenbeleuchtung 70'000.00 57'206.90 -12'793.10 Total 2. Etappe 750'000.00 660'885.25 -89'114.75

Begründung der Minderkosten

Die zum Teil grösseren Abweichungen sind vor allem auf den grossen Einsatz aller Beteiligten (Bauleitung und Unternehmer), der Nutzung von Synergien, den optimalen Arbeitsvergaben sowie das gute Wetter zurückzuführen. Bei der Fest-setzung des Kostenvoranschlages wurden die Preise mit den üblichen Ansätzen berechnet. Die Submissionen zeigten letztlich ein günstigeres Ergebnis.

Antrag des Gemeinderates

Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Abrechnung des Kredits für die Strassensanierung der Hinterdorfstrasse 2. Etappe mit Baukosten von Fr. 660'885.25 inkl. MwSt. (Kredit Fr. 750'000.00) zu genehmigen. Otelfingen, 02. Mai 2017 Gemeinderat Otelfingen Urs Scheidegger Frank Blindenbacher Gemeindepräsident-Stv. Gemeindeschreiber a.i.

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6. Sanierung Rütschigasse, Genehmigung Bauabrechnung

Ausgangslage

Die Gemeindeversammlung vom 7.12.2015 genehmigte für die Strassensanie-rung Rütschigasse, Bereich Vorderdorf- bis Hinterdorfstrasse, inkl. Erneuerung Meteorwasserleitung und Beleuchtung einen Kredit von Fr. 150'000.00 inkl. MwSt.

Projekt und ausgeführte Arbeiten

Die Arbeiten wurden zu Fr. 141‘976.35 ausgeführt, entsprechend wurde der Kre-dit um Fr. 8‘023.65 unterschritten. Nachfolgend die Kostenabrechnung:

Kredit Abrechnung Differenz Begründung Fahrbahn 115'000.00 93'404.25 -21'595.75 siehe Bemer-Meteorwasserleitung 15'000.00 37'560.65 22'560.65 kungen unten Strassenbeleuchtung 20'000.00 11'011.45 -8'988.55Total 150'000.00 141'976.35 -8'023.65

Begründung der Minderkosten

Bei der Vorstellung des Projektes resp. mit dem Kreditantrag wurden in der Posi-tion Fahrbahn die gesamten Kosten für die Instandstellung belastet. Im Bau wur-de aber klar, dass der Bereich Meteorwasserleitung für einen Anteil von rund Fr. 21'000.00 des Betrages der Fahrbahnsanierung verantwortlich ist. Deshalb ist in der Abrechnung der Differenzbetrag von ca. Fr. 21'000.00 aus dem Bereich Fahrbahn als Kreditteil der Position Meteorwasserleitung zu betrachten. Gesamt-haft gesehen ergibt dies auf das Schlussresultat keine Veränderungen, es erklärt aber die Differenz zwischen Kredit und Abrechnung bei der Position Meteorwas-serleitung. Bei der Strassenbeleuchtung musste lediglich einer der beiden ge-planten Leuchtkörper erstellt werden.

Antrag des Gemeinderates

Der Gemeindeversammlung wird beantragt, die Abrechnung des Kredits für die Sanierung der Rütschigasse von Fr. 150'000.00 mit Baukosten im Betrag von Fr. 141'976.35 inkl. MwSt. zu genehmigen.

Otelfingen, 02. Mai 2017

Gemeinderat Otelfingen Urs Scheidegger Frank Blindenbacher Gemeindepräsident-Stv. Gemeindeschreiber a.i.

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7. Kernzonenplan, Anpassung beim Schopf Assek.-Nr. 166,Antrag von Bopp Jakob, Hinterdorfstrasse 4

Ausgangslage

Jakob Bopp, Hinterdorfstrasse 4, Otelfingen, hat festgestellt, dass das Objekt Hinterdorfstrasse 4a seit der letzten Zonenplanänderung im Kernzonenplan als schützenswertes Gebäude eingestuft ist. Ihm war dies bis heute nicht bekannt. Offenbar wurde er damals auch nicht über die vorgenommene Änderung infor-miert. Er stellte am 03.02.2017 den Antrag, der Gemeinderat möge der Gemein-deversammlung vom 12.06.2017 beantragen, das Gebäude Assek.-Nr. 166 auf der Parzelle Nr. 159 aus dem Inventar der kommunalen Heimatschutzobjekte der Gemeinde Otelfingen ohne Auflagen zu entlassen.

Im Übersichtsplan M 1:2'500 vom 20.01.1986, der dem Kommunalen Inventar der Heimatschutzobjekte zugrunde liegt, ist im Inventarblatt Nr. 30 die Liegen-schaft von Jakob Bopp, Hinterdorfstrasse 4 schwarz, d.h. als schützenswert mar-kiert. Der dahinterliegende Schopf ist schraffiert eingetragen. Für den Schopf sind keine Schutzziele oder dergleichen im Inventar formuliert. Weiter ist den Unterlagen zu entnehmen, dass der fragliche Schopf im vom Regierungsrat am 31.08.1994 genehmigten Kernzonenplan M 1:2'500 ebenfalls "nur" schraffiert dargestellt ist. Er hat somit für das Ortsbild keine Bedeutung. Gemäss heutiger BZO Art. 4, Abs. 2 gilt für "die übrigen" Gebäude folgendes:

"Die übrigen, vor dem 15.02.1967 (Datum des RRB Nr. 595 betreffend die Ge-nehmigung der BZO vom 04.03.1966) erstellten Gebäude dürfen unter Wahrung ihrer Gebäudeform und Erscheinung ungeachtet von Ausnützungsüberschreitun-gen und Abstandsunterschreitungen umgebaut oder ersetzt werden, oder es dür-fen Neubauten gemäss Art. 5 ff erstellt werden."

Aus den Unterlagen ist nicht erkennbar, weshalb dieser Schopf nun im Kernzo-nenplan vom 31.10.2005 plötzlich schwarz markiert ist und demzufolge als ge-schützt eingestuft ist. Es kann nur vermutet werden, dass es sich hier um einen unerkannten Fehler bei der Ausarbeitung des Kernzonenplanes im Jahre 2005 handelt. Der Gemeinderat sieht jedenfalls keinen Anlass, dieses untergeordnete Gebäude als schützenswert zu erhalten.

Da der Kernzonenplan Teil der Nutzungsplanung ist, muss die Gemeindever-sammlung über eine Änderung beschliessen (s. Art. 11, Abs. 3.1 der Gemeinde-ordnung vom 01.06.2008).

Gemäss einer groben Beurteilung des Amtes für Raumentwicklung vom 28.02.2017 spricht nichts gegen einen Abbruch des Gebäudes, da es sich um kein Schutzobjekt handelt. Wichtig ist, dass die Firsthöhe eines späteren Neu-baus unter derjenigen des Haupthauses zu liegen kommt, d.h. der Neubau muss weiterhin als Nebenbau erkennbar sein. Es ist unklar, was geschieht, wenn das Gebäude nur abgebrochen wird.

Da das Gebäude, wie vorstehend schon erwähnt, für den Gemeinderat keine Wir-kung auf das Ortsbild hat, kann die Entlassung des Schopfes aus dem Kernzo-nenplan befürwortet werden.

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Antrag des Gemeinderates

Der Gemeindeversammlung wird beantragt, der Änderung des Kernzonenplanes in Bezug auf den Schopf Assek.-Nr. 166, Hinterdorfstrasse 4a im Sinne des ge-meinderätlichen Antrages zuzustimmen.

Otelfingen, 02. Mai 2017

Gemeinderat Otelfingen Urs Scheidegger Frank Blindenbacher Gemeindepräsident-Stv. Gemeindeschreiber a.i.

Der Gemeindeversammlung wird beantragt, der Änderung des Kernzonenplanes in Bezug auf den Schopf Assek.-Nr. 166, Hinterdorfstrasse 4a im Sinne der Erwägungen zuzustimmen.

Page 16: Politische Gemeinde im Saal des Kirchgemeindehauses ... · Im heutigen HRM1 fehlen die Informationen zu den Anlagen. Die Vermögenswerte werden nur summarisch auf den Bilanz-konten

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