W ird Begüns tigtenmeldung gelock ert? - Eustacchio · 2012. 10. 13. · munik ationsanbieters B...

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Fiskus bieteteigene Praktikanach GerichtsjahrAb Herbst gibt es Praktikums-plätze für Jusabsolventen in derFinanzverwaltung.

[WIEN/KOM] Kalt-warm für Jus-absolventen: Mit 1. Juli wird dassogenannte Gerichtsjahr vonneun auf fünf Monate verkürzt,doch schon im Herbst tut sicheine neue Chance auf. Die Fi-nanzverwaltung richtet spätes-tens mit 1. Oktober sechsmona-tige Praktika für Personen ein, diedie Gerichtspraxis bereits hintersich haben. Anders als beim Ge-richtsjahr besteht allerdings keinRechtsanspruch auf einen Platz.

Zu Beginn werden auch nur34 Plätze – bei Finanzämtern unddem Unabhängigen Finanzsenat–zur Verfügung stehen. Ein Ausbauauf 100 Plätze ist geplant. Bewer-bungen sind ausschließlich onlinemöglich. Von der neuen Einrich-tung können sowohl die Teilneh-menden profitieren, indem sie Er-fahrung in der Verwaltung sam-meln (und 1086 Euro monatlichbekommen), als auch die Finanz-verwaltung auf der Suche nachNachwuchs. Praktika werden auchauf die Ausbildungszeit als Rechts-anwaltsanwärter anrechenbar sein(aber nicht als Kernzeit).! ZUR BEWERBUNGwww.bmf.gv.at/jobskarriere/

Deloitte und„Presse“ zeichnenTalente aus[WIEN/RED.] Das Prüfungs- und Be-ratungsunternehmen Deloitte ver-gibt in Kooperation mit der „Pres-se“ den „Deloitte Award 2011“ inHöhe von 10.000 € für hervorra-gende wissenschaftliche Arbeitenaus Steuerrecht, Rechnungsle-gung, Corporate Finance, Risiko-management, Controlling, Unter-nehmensführung, Personalma-nagement. Im Fokus muss derWirtschaftsraum Österreich undZentral-/Osteuropa stehen. Arbei-ten können bis 30. Juni eingereichtwerden; sie müssen nach 1. Juli2010 abgeschlossen worden sein.

! WEITERE INFORMATIONEN UNTERwww.deloitte.at

18 RECHTSPANORAMA MONTAG, 20. JUNI 2011DIEPRESSE.COM Die Presse+ + + ST E U E R N & W I RT S C H A F T + + +

BranVERANSTALTUNG

DER WOCHE

D as jüdische Wien war Themades Kamingespräches in den

Räumlichkeiten der Kanzlei Eus-tacchio & Schaar. Die Rechtsan-wälte Andreas Eustacchio, Tho-mas Eustacchio und GernotSchaar sowie Josef Mantl, Sus-tainable Future Campaign, freu-ten sich, diesmal mit DanielleSpera, Leiterin des Jüdischen Mu-seums Wien, zu diskutieren. Un-ter den interessierten Gästen wa-ren die Schauspielerin RuthBrauer-Kvam, der italienischeBotschafter Sergio Pagano undRobert Vana vom Österreichi-schen Fachhochschulrat.

I m Palais Coburg traf man sichvergangene Woche zur letzten

Diskussion der Veranstaltungsrei-he „Kanzlei § Karriere“ vor derSommerpause. Ernst Brandl,Gründungspartner von Brandl &Talos Rechtsanwälte, diskutiertemit Andrea Sassen-Abfalter, Uni-

Rollenspiele für Finanzbeamten nicht abzugsfähigAusbildungsmaßnahmen. Verwaltungsgerichtshof sah keine „berufliche Veranlassung“ für einen Mediationskurs.

[WIEN/KOM] Manchmal sind Finanz-beamte auch großzügig. Einer legtedas Gesetz für einen ganz be-stimmten Steuerpflichtigen klar zufreundlich aus: für sich selbst. DerMann wollte die Kosten für einenMediationskurs steuerminderndgeltend machen. Seine Kollegenbeim Fiskus erteilten ihm jedocheine Absage, und die bestätigte derVerwaltungsgerichtshof jetzt.

Wer eine Ausbildung absol-viert, die entweder für seinen aktu-ellen Beruf notwendig ist oder aufeine konkret beabsichtigte neueBetätigung vorbereitet, kann denAufwand dafür als Werbungskos-ten oder Betriebsausgaben vonden steuerpflichtigen Einkünftenabziehen. Der großzügige Beamtemachte einen Mediationslehrgangam Wifi für 5100 Euro. Er behaup-tete, diese Ausbildung zu brau-chen, weil er sich um eine Stelle

LEGAL §PEOPLE

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chen-News aus der Welt des Rec

Credit Bank Austria, ClaudineVartian, DLA Piper Weiss-Tess-bach, Georg Kasperkovitz, Mc-Kinsey & Company, und MartinKrisper, Austria Wirtschaftsser-vice, über „Der Anwalt als Unter-nehmer: Wie viel Entrepreneur-ship benötigen Juristen?“

D er Linde Verlag lud auch heu-er wieder rund 200 Gäste zu

einem Heurigenabend nachStammersdorf. Bei einer Jause

und einem Glas Wein trafen sichExperten aus Wirtschaft undRecht zum Fachsimpeln und Plau-dern. Die Geschäftsführer desLinde Verlages, AndreasJentzsch, Eleonore Breiteggerund Oskar Mennel begrüßten un-ter anderen den Steuerrechtsex-perten Werner Doralt, WernerWiesner, Ministerialrat im BMF,Günther Hackl, Steuerberaterund Wirtschaftsprüfer, undRechtsanwalt Georg Karasek.

Z u einer Weinverkostung imFlagship Store von Wein&Co

trafen sich rund 35 Gäste auf Ein-ladung von BF Consulting undGeschäftsführer Franz Schwei-ger. Den BF Wine Club nahmenunter anderen Selma Prodano-vic, CEO Brainswork und Incred-ible Europe, Unternehmerin Ceci-ly Drucker und Josef Penninger,Wissenschaftlicher Direktor Insti-tute of Molecular Biology, zumAnlass, um Kontakte zu pflegen.

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Josef Mantl, Danielle Spera, An-dreas Eustacchio. Foto: Margarita Smidt

Eröffnungsrede von AndreasJentzsch. Foto: Clemens Fabry

Stephan Frotz, Partner bei Schön-herr. Foto: Schönherr

am Unabhängigen Finanzsenat be-worben habe; dort benötige ermenschlich-psychologische Quali-fikationen, um emotional aufgela-dene Streitparteien einbremsen zukönnen. Das genügt dem VwGHaber nicht: Die entfernte Möglich-keit, Nutzen „aus einzelnen Ele-menten des Lehrgangs (Rollen-spiele)“ zu ziehen, reiche für dieAnnahme der geforderten berufli-chen Veranlassung nicht.

Der Beamte ließ sich noch eineAlternative einfallen: Er könnte jaeines Tages auch als selbstständi-ger Mediator arbeiten, also falleder Aufwand in die Kategorie „vor-weggenommene Betriebsausga-ben“. Auch damit hatte er keineChance: Um abzugsfähig zu sein,müsse eine Umschulungsmaßnah-me auf eine konkret ins Auge ge-fasste Einnahmequelle abzielen(2009/15/0198).

Wird Begünstigtenmeldung gelockert?Privatstiftungen. Die neue Verpflichtung, Begünstigte von Privatstiftungen dem Finanzamtzu melden, könnte knapp vor Ablauf der Meldefrist für Altfälle ein wenig gemildert werden.

VON MARTIN PUCHINGERUND ERNST MARSCHNER

[WIEN/LINZ] Die erst seit Kurzem gel-tende Meldepflicht von Begünstig-ten österreichischer Privatstiftun-gen hat zu Unmut geführt. Diesliegt einerseits daran, dass der Ge-setzestext unklar formuliert ist unddie Erläuterungen nur wenig Lichtins Dunkel bringen. Andererseitsdroht der Gesetzgeber den Stif-tungsvorständen mit einer Verwal-tungsstrafe von bis zu 20.000 Euroje verschwiegenem oder nicht mit-geteiltem Begünstigten.

Die Kombination aus unklaremGesetzestext und drakonischenStrafen ist für alle Beteiligten pro-blematisch. Umso erfreulicher wardie Veröffentlichung der Rechts-meinung des Finanzministeriums.Die Freude währte nur kurz, vertratdas Ministerium doch die Mei-nung, dass bis 30. Juni alle Begüns-tigten seit Gründung der Stiftung zumelden sind. Das hätte bedeutet,dass der Stiftungsvorstand die Ar-

chive hätte durchstöbern müssen,um die „Altbegünstigten“ zu erfor-schen. Schon aus dem Grund, dassUnterlagen nur sieben Jahre langaufzubewahren sind, hätte diesesProjekt scheitern müssen. Der Ge-setzestext gibt diese überbordendeAuslegung nicht her: Es sind nuralle zum 31. März 2011 bestehen-den Begünstigten zu melden. Kurzvor Ablauf der Meldefrist dürftedem Vernehmen nach die Informa-tion des Finanzministeriums da-hingehend geändert werden, dassnur die zum Stichtag bestehendenBegünstigten zu melden sind.

Wissbegierde in PflichtfeldernDie Meldung hat elektronisch zuerfolgen. Der Gesetzestext verlangtlediglich, dass die Namen der Be-günstigten offenzulegen sind. DieAnmeldemaske enthält jedoch alsPflichtfelder auch das Geburtsda-tum und den Zeitpunkt des Be-ginns der Begünstigtenstellung.Wird eines dieser Felder nicht aus-gefüllt, kann die Meldung nicht ab-

gesendet werden. Der Stiftungsvor-stand muss somit alle vom Ministe-rium festgelegten Pflichtfelder aus-füllen, um der Meldeverpflichtungnachzukommen – selbst wenn derZeitpunkt der Begünstigtenbestel-lung unklar sein sollte.

Von der Übergangsregel zu un-terscheiden ist die Meldung vonPersonen, die ab 1. April 2011 zuBegünstigten werden. Das Gesetzverlangt nur dann eine Meldung,wenn der Begünstigte nach den In-tentionen der Stiftungserklärungdurch den Vorstand festgestelltwird. Die Information des Ministe-riums scheint darüber hinaus auchdie Meldung von bereits in der Stif-tungserklärung selbst festgelegtenBegünstigten zu begehren. Dies istunseres Erachtens weder vom Ge-setz gedeckt noch notwendig, dadie Stiftungserklärung selbst auchdem Finanzamt offengelegt werdenmuss. Diese laufende Meldung hat„unverzüglich“ zu erfolgen – dasMinisterium gesteht dazu praxisge-recht vier Wochen Frist zu.

Der Fiskus will anscheinendauch über den Zeitpunkt des Weg-falls der Begünstigtenstellung in-formiert werden. In der Eingabe-maske ist neben dem Datum derBeendigung auch ein Beendi-gungsgrund anzugeben. Das Bud-getbegleitgesetz 2011 enthält zurBeendigung einer Begünstigungüberhaupt keine Regelung. Unse-res Erachtens ist daher die Wartungder Begünstigten nur als freiwillige„Fleißaufgabe“ zu verstehen. Auchin der Information des Ministeri-ums findet sich kein Hinweis, dassdie Beendigung zu melden wäre.

Die Diskussion über Rechtsfra-gen mag interessant sein, sie hilftjedoch dem Praktiker nichts, derdas Damoklesschwert der20.000-Euro-Strafe über sich hat.Der Gesetzgeber sollte Novellenmit mehr Bedacht formulieren.

Mag. Puchinger ist Partner derTheiss Puchinger Steuerberatungsund Wirtschaftsprüfungs GmbH,

Dr. Marschner ist Senior Managerbei Ernst & Young.

[ iStockphoto ]

EGAL § PEOPLEeople & Business ist eine Verlagsserie der Anzeigen-bteilung der „Presse“.oordination: Robert Kampfer-Mail: robert.kampfer@diepresse.comelefon: +43 (0) 1/514 14-263

htsAWARD /

DEAL DER WOCHE

er österreichische Energiever-sorger Bewag vertraute beim

erkauf des kroatischen Telekom-unikationsanbieters B.net an

ie Telekom Austria auf die Ex-ertise von Schönherr Rechtsan-älte. Die Telekom wird die Ge-

ellschaft durch ihre kroatischeochter Vipnet übernehmen. Daschönherr-Team unter der Lei-ung von Partner Stephan Frotzestand aus Michaela Wernitz-ig und Christoph Haid in Wienowie Gabriele Wahl Cesarecnd Neven Maric in Zagreb. Dererkaufspreis beträgt 93 Millio-en Euro. Noch fehlt die endgül-ige Zustimmung der kroatischen

ettbewerbsbehörde.