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W ird Begüns tigtenmeldung gelock ert? - Eustacchio · 2012. 10. 13. · munik ationsanbieters B...

Date post: 13-Mar-2021
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LEGAL § PEOPLE LEGAL § PEOPLE People & Business ist eine Verlagsserie der Anzeigen- abteilung der „Presse“. Koordination: Robert Kampfer E-Mail: [email protected] Telefon: +43 (0) 1/514 14-263 Branchen-News aus der Welt des Rechts VERANSTALTUNG DER WOCHE D as jüdische Wien war Thema des Kamingespräches in den Räumlichkeiten der Kanzlei Eus- tacchio & Schaar. Die Rechtsan- wälte Andreas Eustacchio, Tho- mas Eustacchio und Gernot Schaar sowie Josef Mantl, Sus- tainable Future Campaign, freu- ten sich, diesmal mit Danielle Spera, Leiterin des Jüdischen Mu- seums Wien, zu diskutieren. Un- ter den interessierten Gästen wa- ren die Schauspielerin Ruth Brauer-Kvam, der italienische Botschafter Sergio Pagano und Robert Vana vom Österreichi- schen Fachhochschulrat. I m Palais Coburg traf man sich vergangene Woche zur letzten Diskussion der Veranstaltungsrei- he „Kanzlei § Karriere“ vor der Sommerpause. Ernst Brandl, Gründungspartner von Brandl & Talos Rechtsanwälte, diskutierte mit Andrea Sassen-Abfalter, Uni- Credit Bank Austria, Claudine Vartian, DLA Piper Weiss-Tess- bach, Georg Kasperkovitz, Mc- Kinsey & Company, und Martin Krisper, Austria Wirtschaftsser- vice, über „Der Anwalt als Unter- nehmer: Wie viel Entrepreneur- ship benötigen Juristen?“ D er Linde Verlag lud auch heu- er wieder rund 200 Gäste zu einem Heurigenabend nach Stammersdorf. Bei einer Jause und einem Glas Wein trafen sich Experten aus Wirtschaft und Recht zum Fachsimpeln und Plau- dern. Die Geschäftsführer des Linde Verlages, Andreas Jentzsch, Eleonore Breitegger und Oskar Mennel begrüßten un- ter anderen den Steuerrechtsex- perten Werner Doralt, Werner Wiesner, Ministerialrat im BMF, Günther Hackl, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, und Rechtsanwalt Georg Karasek. Z u einer Weinverkostung im Flagship Store von Wein & Co trafen sich rund 35 Gäste auf Ein- ladung von BF Consulting und Geschäftsführer Franz Schwei- ger. Den BF Wine Club nahmen unter anderen Selma Prodano- vic, CEO Brainswork und Incred- ible Europe, Unternehmerin Ceci- ly Drucker und Josef Penninger, Wissenschaftlicher Direktor Insti- tute of Molecular Biology, zum Anlass, um Kontakte zu pflegen. AWARD / DEAL DER WOCHE D er österreichische Energiever- sorger Bewag vertraute beim Verkauf des kroatischen Telekom- munikationsanbieters B.net an die Telekom Austria auf die Ex- pertise von Schönherr Rechtsan- wälte. Die Telekom wird die Ge- sellschaft durch ihre kroatische Tochter Vipnet übernehmen. Das Schönherr-Team unter der Lei- tung von Partner Stephan Frotz bestand aus Michaela Wernitz- nig und Christoph Haid in Wien sowie Gabriele Wahl Cesarec und Neven Maric in Zagreb. Der Verkaufspreis beträgt 93 Millio- nen Euro. Noch fehlt die endgül- tige Zustimmung der kroatischen Wettbewerbsbehörde. Josef Mantl, Danielle Spera, An- dreas Eustacchio. Foto: Margarita Smidt Eröffnungsrede von Andreas Jentzsch. Foto: Clemens Fabry Stephan Frotz, Partner bei Schön- herr. Foto: Schönherr Fiskus bietet eigene Praktika nach Gerichtsjahr Ab Herbst gibt es Praktikums- plätze für Jusabsolventen in der Finanzverwaltung. [WIEN/KOM] Kalt-warm für Jus- absolventen: Mit 1. Juli wird das sogenannte Gerichtsjahr von neun auf fünf Monate verkürzt, doch schon im Herbst tut sich eine neue Chance auf. Die Fi- nanzverwaltung richtet spätes- tens mit 1. Oktober sechsmona- tige Praktika für Personen ein, die die Gerichtspraxis bereits hinter sich haben. Anders als beim Ge- richtsjahr besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf einen Platz. Zu Beginn werden auch nur 34 Plätze – bei Finanzämtern und dem Unabhängigen Finanzsenat– zur Verfügung stehen. Ein Ausbau auf 100 Plätze ist geplant. Bewer- bungen sind ausschließlich online möglich. Von der neuen Einrich- tung können sowohl die Teilneh- menden profitieren, indem sie Er- fahrung in der Verwaltung sam- meln (und 1086 Euro monatlich bekommen), als auch die Finanz- verwaltung auf der Suche nach Nachwuchs. Praktika werden auch auf die Ausbildungszeit als Rechts- anwaltsanwärter anrechenbar sein (aber nicht als Kernzeit). ZUR BEWERBUNG www.bmf.gv.at/jobskarriere/ Deloitte und „Presse“ zeichnen Talente aus [WIEN/RED.] Das Prüfungs- und Be- ratungsunternehmen Deloitte ver- gibt in Kooperation mit der „Pres- se“ den „Deloitte Award 2011“ in Höhe von 10.000 € für hervorra- gende wissenschaftliche Arbeiten aus Steuerrecht, Rechnungsle- gung, Corporate Finance, Risiko- management, Controlling, Unter- nehmensführung, Personalma- nagement. Im Fokus muss der Wirtschaftsraum Österreich und Zentral-/Osteuropa stehen. Arbei- ten können bis 30. Juni eingereicht werden; sie müssen nach 1. Juli 2010 abgeschlossen worden sein. WEITERE INFORMATIONEN UNTER www.deloitte.at 18 RECHTSPANORAMA MONTAG, 20. JUNI 2011 DIEPRESSE.COM Die Presse +++ STEUERN & WIRTSCHAFT +++ Rollenspiele für Finanzbeamten nicht abzugsfähig Ausbildungsmaßnahmen. Verwaltungsgerichtshof sah keine „berufliche Veranlassung“ für einen Mediationskurs. [WIEN/KOM] Manchmal sind Finanz- beamte auch großzügig. Einer legte das Gesetz für einen ganz be- stimmten Steuerpflichtigen klar zu freundlich aus: für sich selbst. Der Mann wollte die Kosten für einen Mediationskurs steuermindernd geltend machen. Seine Kollegen beim Fiskus erteilten ihm jedoch eine Absage, und die bestätigte der Verwaltungsgerichtshof jetzt. Wer eine Ausbildung absol- viert, die entweder für seinen aktu- ellen Beruf notwendig ist oder auf eine konkret beabsichtigte neue Betätigung vorbereitet, kann den Aufwand dafür als Werbungskos- ten oder Betriebsausgaben von den steuerpflichtigen Einkünften abziehen. Der großzügige Beamte machte einen Mediationslehrgang am Wifi für 5100 Euro. Er behaup- tete, diese Ausbildung zu brau- chen, weil er sich um eine Stelle am Unabhängigen Finanzsenat be- worben habe; dort benötige er menschlich-psychologische Quali- fikationen, um emotional aufgela- dene Streitparteien einbremsen zu können. Das genügt dem VwGH aber nicht: Die entfernte Möglich- keit, Nutzen „aus einzelnen Ele- menten des Lehrgangs (Rollen- spiele)“ zu ziehen, reiche für die Annahme der geforderten berufli- chen Veranlassung nicht. Der Beamte ließ sich noch eine Alternative einfallen: Er könnte ja eines Tages auch als selbstständi- ger Mediator arbeiten, also falle der Aufwand in die Kategorie „vor- weggenommene Betriebsausga- ben“. Auch damit hatte er keine Chance: Um abzugsfähig zu sein, müsse eine Umschulungsmaßnah- me auf eine konkret ins Auge ge- fasste Einnahmequelle abzielen (2009/15/0198). Wird Begünstigtenmeldung gelockert? Privatstiftungen. Die neue Verpflichtung, Begünstigte von Privatstiftungen dem Finanzamt zu melden, könnte knapp vor Ablauf der Meldefrist für Altfälle ein wenig gemildert werden. VON MARTIN PUCHINGER UND ERNST MARSCHNER [WIEN/LINZ] Die erst seit Kurzem gel- tende Meldepflicht von Begünstig- ten österreichischer Privatstiftun- gen hat zu Unmut geführt. Dies liegt einerseits daran, dass der Ge- setzestext unklar formuliert ist und die Erläuterungen nur wenig Licht ins Dunkel bringen. Andererseits droht der Gesetzgeber den Stif- tungsvorständen mit einer Verwal- tungsstrafe von bis zu 20.000 Euro je verschwiegenem oder nicht mit- geteiltem Begünstigten. Die Kombination aus unklarem Gesetzestext und drakonischen Strafen ist für alle Beteiligten pro- blematisch. Umso erfreulicher war die Veröffentlichung der Rechts- meinung des Finanzministeriums. Die Freude währte nur kurz, vertrat das Ministerium doch die Mei- nung, dass bis 30. Juni alle Begüns- tigten seit Gründung der Stiftung zu melden sind. Das hätte bedeutet, dass der Stiftungsvorstand die Ar- chive hätte durchstöbern müssen, um die „Altbegünstigten“ zu erfor- schen. Schon aus dem Grund, dass Unterlagen nur sieben Jahre lang aufzubewahren sind, hätte dieses Projekt scheitern müssen. Der Ge- setzestext gibt diese überbordende Auslegung nicht her: Es sind nur alle zum 31. März 2011 bestehen- den Begünstigten zu melden. Kurz vor Ablauf der Meldefrist dürfte dem Vernehmen nach die Informa- tion des Finanzministeriums da- hingehend geändert werden, dass nur die zum Stichtag bestehenden Begünstigten zu melden sind. Wissbegierde in Pflichtfeldern Die Meldung hat elektronisch zu erfolgen. Der Gesetzestext verlangt lediglich, dass die Namen der Be- günstigten offenzulegen sind. Die Anmeldemaske enthält jedoch als Pflichtfelder auch das Geburtsda- tum und den Zeitpunkt des Be- ginns der Begünstigtenstellung. Wird eines dieser Felder nicht aus- gefüllt, kann die Meldung nicht ab- gesendet werden. Der Stiftungsvor- stand muss somit alle vom Ministe- rium festgelegten Pflichtfelder aus- füllen, um der Meldeverpflichtung nachzukommen – selbst wenn der Zeitpunkt der Begünstigtenbestel- lung unklar sein sollte. Von der Übergangsregel zu un- terscheiden ist die Meldung von Personen, die ab 1. April 2011 zu Begünstigten werden. Das Gesetz verlangt nur dann eine Meldung, wenn der Begünstigte nach den In- tentionen der Stiftungserklärung durch den Vorstand festgestellt wird. Die Information des Ministe- riums scheint darüber hinaus auch die Meldung von bereits in der Stif- tungserklärung selbst festgelegten Begünstigten zu begehren. Dies ist unseres Erachtens weder vom Ge- setz gedeckt noch notwendig, da die Stiftungserklärung selbst auch dem Finanzamt offengelegt werden muss. Diese laufende Meldung hat „unverzüglich“ zu erfolgen – das Ministerium gesteht dazu praxisge- recht vier Wochen Frist zu. Der Fiskus will anscheinend auch über den Zeitpunkt des Weg- falls der Begünstigtenstellung in- formiert werden. In der Eingabe- maske ist neben dem Datum der Beendigung auch ein Beendi- gungsgrund anzugeben. Das Bud- getbegleitgesetz 2011 enthält zur Beendigung einer Begünstigung überhaupt keine Regelung. Unse- res Erachtens ist daher die Wartung der Begünstigten nur als freiwillige „Fleißaufgabe“ zu verstehen. Auch in der Information des Ministeri- ums findet sich kein Hinweis, dass die Beendigung zu melden wäre. Die Diskussion über Rechtsfra- gen mag interessant sein, sie hilft jedoch dem Praktiker nichts, der das Damoklesschwert der 20.000-Euro-Strafe über sich hat. Der Gesetzgeber sollte Novellen mit mehr Bedacht formulieren. Mag. Puchinger ist Partner der Theiss Puchinger Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Dr. Marschner ist Senior Manager bei Ernst & Young. [ iStockphoto ]
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Page 1: W ird Begüns tigtenmeldung gelock ert? - Eustacchio · 2012. 10. 13. · munik ationsanbieters B .net an die T elek om A ustria auf die Ex-per tise von Schönherr R echtsan-wälte

Fiskus bieteteigene Praktikanach GerichtsjahrAb Herbst gibt es Praktikums-plätze für Jusabsolventen in derFinanzverwaltung.

[WIEN/KOM] Kalt-warm für Jus-absolventen: Mit 1. Juli wird dassogenannte Gerichtsjahr vonneun auf fünf Monate verkürzt,doch schon im Herbst tut sicheine neue Chance auf. Die Fi-nanzverwaltung richtet spätes-tens mit 1. Oktober sechsmona-tige Praktika für Personen ein, diedie Gerichtspraxis bereits hintersich haben. Anders als beim Ge-richtsjahr besteht allerdings keinRechtsanspruch auf einen Platz.

Zu Beginn werden auch nur34 Plätze – bei Finanzämtern unddem Unabhängigen Finanzsenat–zur Verfügung stehen. Ein Ausbauauf 100 Plätze ist geplant. Bewer-bungen sind ausschließlich onlinemöglich. Von der neuen Einrich-tung können sowohl die Teilneh-menden profitieren, indem sie Er-fahrung in der Verwaltung sam-meln (und 1086 Euro monatlichbekommen), als auch die Finanz-verwaltung auf der Suche nachNachwuchs. Praktika werden auchauf die Ausbildungszeit als Rechts-anwaltsanwärter anrechenbar sein(aber nicht als Kernzeit).! ZUR BEWERBUNGwww.bmf.gv.at/jobskarriere/

Deloitte und„Presse“ zeichnenTalente aus[WIEN/RED.] Das Prüfungs- und Be-ratungsunternehmen Deloitte ver-gibt in Kooperation mit der „Pres-se“ den „Deloitte Award 2011“ inHöhe von 10.000 € für hervorra-gende wissenschaftliche Arbeitenaus Steuerrecht, Rechnungsle-gung, Corporate Finance, Risiko-management, Controlling, Unter-nehmensführung, Personalma-nagement. Im Fokus muss derWirtschaftsraum Österreich undZentral-/Osteuropa stehen. Arbei-ten können bis 30. Juni eingereichtwerden; sie müssen nach 1. Juli2010 abgeschlossen worden sein.

! WEITERE INFORMATIONEN UNTERwww.deloitte.at

18 RECHTSPANORAMA MONTAG, 20. JUNI 2011DIEPRESSE.COM Die Presse+ + + ST E U E R N & W I RT S C H A F T + + +

BranVERANSTALTUNG

DER WOCHE

D as jüdische Wien war Themades Kamingespräches in den

Räumlichkeiten der Kanzlei Eus-tacchio & Schaar. Die Rechtsan-wälte Andreas Eustacchio, Tho-mas Eustacchio und GernotSchaar sowie Josef Mantl, Sus-tainable Future Campaign, freu-ten sich, diesmal mit DanielleSpera, Leiterin des Jüdischen Mu-seums Wien, zu diskutieren. Un-ter den interessierten Gästen wa-ren die Schauspielerin RuthBrauer-Kvam, der italienischeBotschafter Sergio Pagano undRobert Vana vom Österreichi-schen Fachhochschulrat.

I m Palais Coburg traf man sichvergangene Woche zur letzten

Diskussion der Veranstaltungsrei-he „Kanzlei § Karriere“ vor derSommerpause. Ernst Brandl,Gründungspartner von Brandl &Talos Rechtsanwälte, diskutiertemit Andrea Sassen-Abfalter, Uni-

Rollenspiele für Finanzbeamten nicht abzugsfähigAusbildungsmaßnahmen. Verwaltungsgerichtshof sah keine „berufliche Veranlassung“ für einen Mediationskurs.

[WIEN/KOM] Manchmal sind Finanz-beamte auch großzügig. Einer legtedas Gesetz für einen ganz be-stimmten Steuerpflichtigen klar zufreundlich aus: für sich selbst. DerMann wollte die Kosten für einenMediationskurs steuerminderndgeltend machen. Seine Kollegenbeim Fiskus erteilten ihm jedocheine Absage, und die bestätigte derVerwaltungsgerichtshof jetzt.

Wer eine Ausbildung absol-viert, die entweder für seinen aktu-ellen Beruf notwendig ist oder aufeine konkret beabsichtigte neueBetätigung vorbereitet, kann denAufwand dafür als Werbungskos-ten oder Betriebsausgaben vonden steuerpflichtigen Einkünftenabziehen. Der großzügige Beamtemachte einen Mediationslehrgangam Wifi für 5100 Euro. Er behaup-tete, diese Ausbildung zu brau-chen, weil er sich um eine Stelle

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Credit Bank Austria, ClaudineVartian, DLA Piper Weiss-Tess-bach, Georg Kasperkovitz, Mc-Kinsey & Company, und MartinKrisper, Austria Wirtschaftsser-vice, über „Der Anwalt als Unter-nehmer: Wie viel Entrepreneur-ship benötigen Juristen?“

D er Linde Verlag lud auch heu-er wieder rund 200 Gäste zu

einem Heurigenabend nachStammersdorf. Bei einer Jause

und einem Glas Wein trafen sichExperten aus Wirtschaft undRecht zum Fachsimpeln und Plau-dern. Die Geschäftsführer desLinde Verlages, AndreasJentzsch, Eleonore Breiteggerund Oskar Mennel begrüßten un-ter anderen den Steuerrechtsex-perten Werner Doralt, WernerWiesner, Ministerialrat im BMF,Günther Hackl, Steuerberaterund Wirtschaftsprüfer, undRechtsanwalt Georg Karasek.

Z u einer Weinverkostung imFlagship Store von Wein&Co

trafen sich rund 35 Gäste auf Ein-ladung von BF Consulting undGeschäftsführer Franz Schwei-ger. Den BF Wine Club nahmenunter anderen Selma Prodano-vic, CEO Brainswork und Incred-ible Europe, Unternehmerin Ceci-ly Drucker und Josef Penninger,Wissenschaftlicher Direktor Insti-tute of Molecular Biology, zumAnlass, um Kontakte zu pflegen.

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Josef Mantl, Danielle Spera, An-dreas Eustacchio. Foto: Margarita Smidt

Eröffnungsrede von AndreasJentzsch. Foto: Clemens Fabry

Stephan Frotz, Partner bei Schön-herr. Foto: Schönherr

am Unabhängigen Finanzsenat be-worben habe; dort benötige ermenschlich-psychologische Quali-fikationen, um emotional aufgela-dene Streitparteien einbremsen zukönnen. Das genügt dem VwGHaber nicht: Die entfernte Möglich-keit, Nutzen „aus einzelnen Ele-menten des Lehrgangs (Rollen-spiele)“ zu ziehen, reiche für dieAnnahme der geforderten berufli-chen Veranlassung nicht.

Der Beamte ließ sich noch eineAlternative einfallen: Er könnte jaeines Tages auch als selbstständi-ger Mediator arbeiten, also falleder Aufwand in die Kategorie „vor-weggenommene Betriebsausga-ben“. Auch damit hatte er keineChance: Um abzugsfähig zu sein,müsse eine Umschulungsmaßnah-me auf eine konkret ins Auge ge-fasste Einnahmequelle abzielen(2009/15/0198).

Wird Begünstigtenmeldung gelockert?Privatstiftungen. Die neue Verpflichtung, Begünstigte von Privatstiftungen dem Finanzamtzu melden, könnte knapp vor Ablauf der Meldefrist für Altfälle ein wenig gemildert werden.

VON MARTIN PUCHINGERUND ERNST MARSCHNER

[WIEN/LINZ] Die erst seit Kurzem gel-tende Meldepflicht von Begünstig-ten österreichischer Privatstiftun-gen hat zu Unmut geführt. Diesliegt einerseits daran, dass der Ge-setzestext unklar formuliert ist unddie Erläuterungen nur wenig Lichtins Dunkel bringen. Andererseitsdroht der Gesetzgeber den Stif-tungsvorständen mit einer Verwal-tungsstrafe von bis zu 20.000 Euroje verschwiegenem oder nicht mit-geteiltem Begünstigten.

Die Kombination aus unklaremGesetzestext und drakonischenStrafen ist für alle Beteiligten pro-blematisch. Umso erfreulicher wardie Veröffentlichung der Rechts-meinung des Finanzministeriums.Die Freude währte nur kurz, vertratdas Ministerium doch die Mei-nung, dass bis 30. Juni alle Begüns-tigten seit Gründung der Stiftung zumelden sind. Das hätte bedeutet,dass der Stiftungsvorstand die Ar-

chive hätte durchstöbern müssen,um die „Altbegünstigten“ zu erfor-schen. Schon aus dem Grund, dassUnterlagen nur sieben Jahre langaufzubewahren sind, hätte diesesProjekt scheitern müssen. Der Ge-setzestext gibt diese überbordendeAuslegung nicht her: Es sind nuralle zum 31. März 2011 bestehen-den Begünstigten zu melden. Kurzvor Ablauf der Meldefrist dürftedem Vernehmen nach die Informa-tion des Finanzministeriums da-hingehend geändert werden, dassnur die zum Stichtag bestehendenBegünstigten zu melden sind.

Wissbegierde in PflichtfeldernDie Meldung hat elektronisch zuerfolgen. Der Gesetzestext verlangtlediglich, dass die Namen der Be-günstigten offenzulegen sind. DieAnmeldemaske enthält jedoch alsPflichtfelder auch das Geburtsda-tum und den Zeitpunkt des Be-ginns der Begünstigtenstellung.Wird eines dieser Felder nicht aus-gefüllt, kann die Meldung nicht ab-

gesendet werden. Der Stiftungsvor-stand muss somit alle vom Ministe-rium festgelegten Pflichtfelder aus-füllen, um der Meldeverpflichtungnachzukommen – selbst wenn derZeitpunkt der Begünstigtenbestel-lung unklar sein sollte.

Von der Übergangsregel zu un-terscheiden ist die Meldung vonPersonen, die ab 1. April 2011 zuBegünstigten werden. Das Gesetzverlangt nur dann eine Meldung,wenn der Begünstigte nach den In-tentionen der Stiftungserklärungdurch den Vorstand festgestelltwird. Die Information des Ministe-riums scheint darüber hinaus auchdie Meldung von bereits in der Stif-tungserklärung selbst festgelegtenBegünstigten zu begehren. Dies istunseres Erachtens weder vom Ge-setz gedeckt noch notwendig, dadie Stiftungserklärung selbst auchdem Finanzamt offengelegt werdenmuss. Diese laufende Meldung hat„unverzüglich“ zu erfolgen – dasMinisterium gesteht dazu praxisge-recht vier Wochen Frist zu.

Der Fiskus will anscheinendauch über den Zeitpunkt des Weg-falls der Begünstigtenstellung in-formiert werden. In der Eingabe-maske ist neben dem Datum derBeendigung auch ein Beendi-gungsgrund anzugeben. Das Bud-getbegleitgesetz 2011 enthält zurBeendigung einer Begünstigungüberhaupt keine Regelung. Unse-res Erachtens ist daher die Wartungder Begünstigten nur als freiwillige„Fleißaufgabe“ zu verstehen. Auchin der Information des Ministeri-ums findet sich kein Hinweis, dassdie Beendigung zu melden wäre.

Die Diskussion über Rechtsfra-gen mag interessant sein, sie hilftjedoch dem Praktiker nichts, derdas Damoklesschwert der20.000-Euro-Strafe über sich hat.Der Gesetzgeber sollte Novellenmit mehr Bedacht formulieren.

Mag. Puchinger ist Partner derTheiss Puchinger Steuerberatungsund Wirtschaftsprüfungs GmbH,

Dr. Marschner ist Senior Managerbei Ernst & Young.

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EGAL § PEOPLEeople & Business ist eine Verlagsserie der Anzeigen-bteilung der „Presse“.oordination: Robert Kampfer-Mail: [email protected]: +43 (0) 1/514 14-263

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DEAL DER WOCHE

er österreichische Energiever-sorger Bewag vertraute beim

erkauf des kroatischen Telekom-unikationsanbieters B.net an

ie Telekom Austria auf die Ex-ertise von Schönherr Rechtsan-älte. Die Telekom wird die Ge-

ellschaft durch ihre kroatischeochter Vipnet übernehmen. Daschönherr-Team unter der Lei-ung von Partner Stephan Frotzestand aus Michaela Wernitz-ig und Christoph Haid in Wienowie Gabriele Wahl Cesarecnd Neven Maric in Zagreb. Dererkaufspreis beträgt 93 Millio-en Euro. Noch fehlt die endgül-ige Zustimmung der kroatischen

ettbewerbsbehörde.

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