Vortrag Gesamt.ppt [Kompatibilitätsmodus]) · (Microsoft PowerPoint - Vortrag Gesamt.ppt...

Post on 08-Oct-2020

2 views 0 download

transcript

Bezirksforstinspektion Kufstein

Forsttagsatzung 2018

1. Bericht des Waldaufsehers2. Holzmarkt und Nutzung im Bezirk Kufstein3. Schadholzentwicklung im Bezirk 4. Novelle der Tiroler Waldordnung5. Forstliche Pflegemaßnahmen 6. Forstliche Sperrgebiete

Bezirksforstinspektion Kufstein

Holzmarkt 2017

Bezirksforstinspektion Kufstein

Bezirksforstinspektion Kufstein

Bezirksforstinspektion Kufstein

Bezirksforstinspektion Kufstein

Holzart Qualität Okt. – Nov2017 -2016/2015

Fichte B/C 87,- (92,-/87,-)

Tanne B/C 80,- (87,-/74,-)

Lärche B/C 114,- (114,-/106,-)

Brennholz weich 28,- (30,-/30,-)

LH Submission Bah 196,0 – 1.836,-

Holzpreise 2017

Bezirksforstinspektion Kufstein

NadelholzsubmissionHolzpreise 2014 - 2017

2014 2015 2016 2017

Fichte 205,- 217,- (448) 159,- (480) 170,- (550)

Tanne 173,- 164,- (323) 160,- (222) 124,- (222)

Lärche 297,- 264,- (1.010) 288,- (829) 216,- (518)

Zirbe 342,- 364 (463) 421,- (508) 389,- (502)

Garantierter

Abnahmepreis durch

den Waldverband

Bezirksforstinspektion Kufstein

Laubolzsubmission 2017

Gemeinde BaumartDurchmesser (cm)

Länge (m) Volumen Ergebnis

ohne Rindefm ohne

Rinde€/fm

Ellmau BAh 58 4 1,06 212,00 €

Scheffau BAh 56 6 1,48 649,00 €

Niederndorf/BergBah 50 4,5 0,88 196,00 €

Bah 42 3,7 0,51 240,00 €

Bah 42 3,5 0,48 275,00 €

BAh 47 4,5 0,78 348,00 €

Bah 65 4 1,33 1.836,00 €

BAh 43 5 0,73 678,00 €

Bah 65 4,5 1,49 330,00 €

Schwoich Eiche 65 4 1,33 380,00 €

10,07

Bezirksforstinspektion Kufstein

ø - EINSCHLAG von 1991 - 2017: 14.383 Efm

Bezirksforstinspektion Kufstein

Bezirksforstinspektion Kufstein

Bezirksforstinspektion Kufstein

SchadholzentwicklungBezirk Kufstein (2000 – 2017)

Bezirksforstinspektion Kufstein

SchadholzentwicklungBezirk Kufstein/Gemeinde (2000- 2017)

Bezirksforstinspektion Kufstein

SchadholzentwicklungBezirk Kufstein (2000 – 2017)

Bezirksforstinspektion Kufstein

SchadholzentwicklungBezirk Kufstein/was ist zu tun?

• Aufarbeitung des Käferholzes bis April 2018

• Laufende Kontrolle der Umgebung bei bereits aufgearbeiteten Käfernester

• Laufende Kontrolle ab März

• Bei größeren Schadflächen

– Fangbäume/Fangschläge im Frühwinter bis spätestens März bei erreichbaren Lagen mit

laufender Kontrolle durch die Waldaufseher. 1 Fangbaum für 3 Käferbäume, mindestens

10 Fangbäume / förderung € 27/Baum.

– In nicht nutzbaren Lagen, Fällen und entrinden und Holz vor Ort belassen.

Fördermöglichkeit € 30,-/Fm. Alternative: Fällen und begiften.

• Zügige Aufarbeitung von neu auftretenden Käfernestern. Beginnend immer bei den kleinen

verteilten Käfernestern.

• Zügiger Abtransport aus dem Wald, möglichste keine Rundholzlager in Waldnähe

• Möglichste rasche Entfernung von Astmaterial.

Bezirksforstinspektion Kufstein

Novelle Tiroler Waldordnung

Bezirksforstinspektion Kufstein

Ausgliederung von Pflichtbetrieben

Alt: Pflichtbetriebe einer Körperschaft öffentlichen Rechtes konnten bisher nicht aus dem Forstaufsichtsgebiet ausgeschieden werden. (Gemeindevermögen, Kirche, bayrische Staatsforste etc).

Neu: Der Landeshauptmann kann Pflichtbetriebe aus dem Forstaufsichtsgebiet ausscheiden. Nunmehr können auch Körperschaften öffentlichen Rechtes ausgeschieden werden

Pflichtbetriebe sind Betriebe größer 1.000 ha Wald.

Bezirksforstinspektion Kufstein

WaldaufseherumlageAlt:• Nur Personalaufwand

• Wirtschaftswald 50%

• Schutzwald im Ertrag 15%

• Teilwald 50%

Neu: • Personal- und Sachaufwand (Kollektiv gemittelt über 40 Jahre, 5% des Gehaltes ist Pauschale für

Sachaufwand)

• Einheitliche Hektarsätze für Wirtschaftswald, SiE und Teilwald (per Verordnung durch die

Landesregierung, WW 20,21, SIE 10,11, Teilwald 15,16)

• Die Gemeinde kann alles oder auch nur einen Prozentsatz davon umlegen

• Ist der Eigentümer Forstfacharbeiter – 30%, Forstwirtschaftsmeister – 50%

Bezirksforstinspektion Kufstein

Personalaufwand GemeindewaldaufseherFörderung des Landes

• Die nach Abzug der höchstmöglichen Umlage verbleibenden Kosten übernimmt das Land

Tirol bis zu 50% der verbleibenden Kosten der Gemeinde.

• Tirolweit ergibt sich dadurch eine Aufteilung der Kosten der Gemeindewaldaufseher von je

einem 1/3 für Waldeigentümer, Gemeinden und Land Tirol.

• Die Höhe des Landesbeitrages kann an das Beschäftigungsausmaß gebunden werden.

Bezirksforstinspektion Kufstein

Walddatenbank, Forsttagsatzungskommission

Die Walddatenbank wird als zentrales Instrument eingeführt.

• Abwicklung der Organisation der Forsttagsatzungskommission

• Abwicklung der Fällungen im Zuge von Umlaufbeschlüssen

• Dokumentation der bewilligungspflichtigen Fällungen, der damit verbundenen

Beschlüsse und Bescheide

• Dokumentation der meldepflichtigen und freien Fällungen (HÜG)

• Datenverwaltung sämtlicher Betriebe und deren Flächeneinteilung (Einheitswert)

• Erfassung der Abmasse und aller Maßnahmen im Wald (Aufforstung, Pflege, Wegebau

etc)

• Zustellung von Einzelbescheiden, wenn Auflagen vorgeschrieben werden, oder Anträge

nur teilweise bewilligt werden.

Bezirksforstinspektion Kufstein

Waldaufseherlehrgang

• Angleichung an die Forstwarteausbildung in Traiskirchen als Voraussetzung den

Lehrgang in Rotholz weiterführen zu können.

• Voraussetzungen: Abgeschlossene Berufsausbildung oder Reifeprüfung

• Europäischer Computerführerschein

• Kurs von Jänner bis Dezember insgesamt 1.800 h

• Zusätzlich Fortbildungslehrgänge in den nächsten 2 Jahren 500 Stunden

Bezirksforstinspektion Kufstein

Waldbrandbekämpfung

• Alt:– Beschlagnahme von Hubschraubern

– Kostenersatz des Bundes nur bei Beschlagnahme

• Neu:– Heranziehen von Hubschraubern auf privatwirtschaftlicher Basis, wenn keine

hoheitlichen in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, Beschlagnahme letztes Mittel

– Auftrag zur Brandbekämfpung durch Landeswarnzentale

– Vertragspartner ist das Land Tirol – Gemeinden müssen nicht mehr vorfinanzieren.

– Es werden jetzt auch Personalkosten, Treibstoff, Instandhaltung und Wertminderung ersetzt werden.

– Kostenersatz auch für die Bergrettung

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion KufsteinJungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein 23

Jungwuchs- und Dickungspflege

von Laub- und Nadelholz

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein

Jungwuchspflege

• Rüsselkäferbekämpfung• bei aufgeforsteten Pflanzen

• Wildschadensvorbeugung

• Ausmähen

• Nachsetzen

• Entfernung von Protzen

• Mischungsregelung

• Stammzahlreduktion

24

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein

Früh, mäßig, oft

25

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein

Pflegemaßnahmen

Einmal Versäumtes ist kaum noch aufzuholen und hat enorme Auswirkung auf die Zukunft

26

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein

Jungwuchspflege

27

Diverse Vegetation verhindert das Aufwachsen der forstlichen Pflanzen.

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein 28

Mühsame Handarbeit bei teilweise meterhoher Schlagvegetation

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein 29

Eine Verpflockung ist zum Auffinden Pflanzen unerlässlich.

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein 30

� gesicherte

Verjüngung auf

ehemaliger Kahlfläche

2 bis 3 (5)Jahre Pflege bis

forstlicher Bewuchs

vorherrschend ist

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein 31

Frühjahr 2016 Sommer 2016 Herbst 2017

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein 32

Ohne Pflock kaum auffindbar

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein

Dickungspflege

• Ab 1,5-2m Bestandeshöhe

• Abstand Fichte/Tanne 2 Meter

• Laubholzgruppen dicht belassen

• Nur „Protzen“ entnehmen

• Anfallendes Holz im Bestand lassen

33

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein 34

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein 35

Nach erfolgtem Pflegeeingriff

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein 36

Umgeschnittene Bäume können vor Ort bleiben, müssen aber klein

geschnitten werden, damit keine Gefahr durch den Kupferstecher entsteht.

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein 37

Pflegezellenmodell

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein

Zuwachs!!!

38

5 Jahre

15 Jahre

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein

Laubholz

39

Es gilt die 30-60-90 Regel.

In den ersten 30% des Stammes liegen 60% der Masse und 90% des Wertes

Jungwuchs- und Dickungspflege von Laub- und

Nadelholz Bezirksforstinspektion Kufstein

Benützungsbeschränkungen im WaldSperre von Forstwegen

Bezirksforstinspektion Kufstein

Benützungsbeschränkungen im Wald Rechtsgrundlage/Forstgesetz

§ 33. (1) Jedermann darf, …, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten

Es sind im Forstgesetz dauernde und befristete Sperren vorgesehen.

Bezirksforstinspektion Kufstein

Benützungsbeschränkungen im Wald Forstgesetz

Dauernde Sperren• Sonderkulturen (Christbaum, Plantagen)

• Waldflächen, die der Besichtigung von Tieren oder Pflanzen gewidmet sind.

• Waldflächen die sich der Waldeigentümer im engeren Zusammenhang mit seinen Wohnhäusern vorbehält. Maximal 5% der Gesamtwaldfläche, höchstens 15 ha. Bei einer Gesamtwaldfläche unter 10 ha maximal 0,5 ha.

Bei befristeten Sperren über 4 Monate und dauernden Sperren

bedarf es einer behördlichen Bewilligung

Für die Kennzeichnung sind die Tafeln gemäß forstlicher Kennzeichenverordnung zu verwenden. Bei befristeten Sperren ist die Befristung mit einer Zusatztafel kenntlich zu machen!

Bezirksforstinspektion Kufstein

Benützungsbeschränkungen im Wald Forstgesetz

Befristete Sperren• Forstliche Baustellen

• Gefährdungsbereiche der Holzfällung und –bringung bis zur Abfuhrstelle

auf die Dauer der Holzerntearbeiten.

• Windwurf- und Schneedruckflächen bis zur Beendigung der Aufarbeitung.

• Waldflächen in denen Forstschädlinge bekämpft werden, solange es der

Bekämpfungszweck erfordert.

• Waldflächen, wenn und solange sie wissenschaftlichen Zwecken dienen.

Wald als Erholungsraum

• Mountainbiken: – Ö: 620.000 Mountainbiker

– International: 19 Mio potentieller Gäste f. Tirol

– „Radland Tirol“ als Schwerpunkt der Tirolwerbung

– E-Bike als Megatrend• 2016: 21% Marktanateil in Ö

• Wandern: – Österreichischer Alpenverein: 521.000 Mitglieder

– Deutscher Alpenverein: 1.200.000 Mitglieder

Problemanalyse

– Umfrage 1: • Waldbesitzer, Waldaufseher,

Nutzungsberechtigte usw.

– Umfrage 2:• Erholungssuchende („Wir machen eh alles richtig“)

Umfrage „Waldprofis“641 Rückmeldungen

Umfrage „Waldprofis“

Umfrage „Waldprofis“

Umfrage „Waldprofis“

Richtig absperren und Kennzeichnung– wie geht das?• Minimalerfordernis:

– Kennzeichnung „Forststraße“

– Sperrgebietstafel auf Forst- und Wanderwegen beidseitig

– Dauer der Sperre ist notwendig

– Gefahr durch Waldarbeit

– Sperre entfernen, wenn nicht gearbeitet wird und keine Gefahr

droht

• Kennzeichnung auf Wegen, die nicht nach FG errichtet wurden

• zusätzliche Tafel „allgemeines Fahrverbot ,

Zusatztafel ausgenommen Berechtigte“ oder

• „ausgenommen gemäß GSLG“

• Oder Tafel Privatstraße nach dem GSLG , bei

widerrechtlicher erfolgt Besitzstörungsklage.

• Sperrgebietstafel trotzdem verwenden

Falsche Absperrungen

Richtig absperren – wie geht das?

• Nutzungsorte mit erhöhter Frequenz an Waldbesuchern– Markierte Wanderwege

– Offizielle MTB-Route

– Zufahrtswege f. Almen, Hütten usw.

Erhöhter Aufwand f. wirkungsvolle Absperrung

Bei erhöhter Frequenz an Waldbesuchern

• Information am Beginn des Forstweges

• Absperrungen am Nutzungsort– Umgehungswege schaffen

• Bei längerfristigen Nutzungen

• Falls das Gelände geeignet ist

– Massivere Absperrungen • Scherengitter

• Absperrbänder

• Absperrzäune

Information am Beginn des Forstweges

• Informiert über:– Grund der Sperre

– Bereich und Dauer der Sperre

– Kontaktmöglichkeit und Mögliche Ausweichrouten

Am Nutzungsort

Umgehungswege schaffen• Bei langdauernden Nutzungen• Falls im Gelände gefahrlos möglich

Am Nutzungsort

Massive Absperrungen in Kombination mit Sperrschild• Zäune• Scherengitter• Absperrbänder - nicht nur

am Weg sondern auch im angrenzenden Wald

In Kombination mit Umgehungswegen besonders wirkungsvoll!

Am NutzungsortMassive Absperrungen in Kombination mit Sperrschild• Zäune

• Scherengitter

• Absperrbänder - nicht nur am Weg sondern auch im angrenzenden Wald

In Kombination mit Umgehungswegen besonders wirkungsvoll!

Informationsfluss vom Beginn des Forstweges bis zum Nutzungsort

am Ausgangspunkt am Weg am Nutzungsort

• „Waldprofis“– Schulungen für Forstpersonal, Unternehmen und Waldbesitzer – Booklet: Wegsperren – aber richtig– www.bergwelt-miteinander– https://www.facebook.com/bergwelttirolmiteinander– Informationskampagne in land-/forstw. Medien

• Informationskampagne für Öffentlichkeit• Mittelfristig:

– „Blitzer“ APP f. Wegsperren Erholungssuchende u. Forstpersonal meldet Sperren. Diese werden über OGD in Tourenplattformen eingebunden

Kommunikation

Kommunikation

• Waldbesucher– Informationskampagne für Öffentlichkeit– Video– Mittelfristig:

• „Blitzer“ APP f. Wegsperren Erholungssuchende u. Forstpersonal meldet Sperren. Diese werden über OGD in Tourenplattformen eingebunden