Vorsorgevollmacht

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Grußwort

Thomas Riesch

Bürgermeister Gärtringen

Fachreferenten

Andreas Kleiß

Betreuungsbehörde

Landratsamt Böblingen

Thema: Betreuungsrecht

Rolf Schneider

Notar für Gärtringen

Thema: Vorsorgevollmacht

Dr. med. Götz Knappe

Arzt in Kuppingen

Thema: Patientenverfügung

aus medizinischerSicht

Horst Hörz

Stv. Vorsitzender des

Kreisseniorenrats Böblingen

Thema: Böblinger

Patientenverfügung

Moderation:

Alfred Schmid

Sozialdezernent

Landratsamt Böblingen

Abschließend:

Diskussion mit dem Publikum

Begrüßung:

Bürgermeister

Thomas Riesch

Referenten:

1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungs-

behörde Landratsamt Böblingen

2. Rolf Schneider, Notar aus

Nufringen

3. Dr. med. Götz Knappe, Arzt für

Allgemein- und Palliativmedizin

4. Horst Hörz, stellv. Vors. KSR

5. Moderation: Alfred Schmid

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Die Kreissparkasse Böblingen

ist Ihr kompetenter Partner in

allen Finanzfragen.

Mit 1.268 Mitarbeitern,

56 Geschäftsstellen, 16 Kompetenz-Centern und 26 SB-Stellen sind

wir vor Ort gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an!

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Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle

der Gemeinden Gärtringen, Ehningen und Nufringen

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen auf Grund von

• Krankheit,

• Behinderung

• oder Alter

nicht mehr alleine zu Recht kommen...

Informationen über: • Ambulante Pflege

• Stationäre Pflege

• Pflegeversicherung

• Hilfen und Angebote für an Demenz erkrankte

Menschen

• Pflegehilfsmittel

• Hausnotruf

• Vollmacht, Patientenverfügung

……… und vieles mehr

Beratung:

Egal, ob telefonisch, im Büro oder bei einem Hausbesuch:

Die iav - Stelle hilft Ihnen, das passende Angebot zu finden

und schaut nach Möglichkeiten einer Kostenüber-nahme und

Zuschussgewährung.

Bei Bedarf:

⇒ Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Diensten und Einrichtungen vor Ort.

⇒ Hilfe bei der Auswahl der Angebote

Vermittlung von Hilfen:

Die iav-Stelle hilft Ihnen das passende Angebot zu finden.

Die Beratung ist unabhängig, vertraulich und kostenlos.

Mechthild Jauß

Kirchstraße 17

71116 Gärtringen

Telefon: 07034 / 9274 145

e-Mail: IAV-Stelle@gmx.de

Montag – Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr

Montag – Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr

Kontaktzeiten:

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Landratsamt Böblingen

Ludwig-Uhland-Halle Gärtringen, 12.5.2015

Betreuungsbehörde

Gesetzliche Betreuung

Keine automatische Vertretung für

Ehepartner bzw. erwachsene Kinder

Derzeit ca. 2460 bestehende Betreuungen im LKR BB

Ohne umfassende Vollmacht droht aufwändiges

zeitintensives gesetzliches Betreuungsverfahren über Notar,

med. Gutachter und Betreuungsbehörde

Kontrolle der Betreuungsperson durch den Staat

- jährliche Berichtspflichten

Jährliche hohe Gebühren je nach Vermögen

Vollmacht

Umfassende Mustervollmacht auf blauem Papier

Grundsätzlich gilt Formfreiheit – Ausnahmen:

Grundstücksgeschäfte und Bankvollmacht

Unterschriftsbeglaubigung für 10 Euro

durch Betreuungsbehörde

JM BW und BMJ empfehlen wegen

der vielen Vorteile Beurkundung der Vollmacht

beim Notar

Notarielle Beurkundungsgebühr

Zusammenfassung

Gespräch mit Vertrauenspersonen an erster Stelle

Thema nicht zu lange vor sich herschieben -

im Ernstfall kann es zu spät für eine Vollmacht sein

Große Entlastung für Angehörige

Keine Vertrauensperson – Betreuungsverfügung!

Wir suchen noch Ehrenamtliche, die auch eine

rechtliche Betreuung für Familienfremde übernehmen!

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

Grußwort

Thomas Riesch

Bürgermeister Gärtringen

Fachreferenten

Andreas Kleiß

Betreuungsbehörde

Landratsamt Böblingen

Thema: Betreuungsrecht

Rolf Schneider

Notar für Gärtringen

Thema: Vorsorgevollmacht

Dr. med. Götz Knappe

Arzt in Kuppingen

Thema: Patientenverfügung

aus medizinischerSicht

Horst Hörz

Stv. Vorsitzender des

Kreisseniorenrats Böblingen

Thema: Böblinger

Patientenverfügung

Moderation:

Alfred Schmid

Sozialdezernent

Landratsamt Böblingen

Abschließend:

Diskussion mit dem Publikum

General- und Vorsorgevollmacht

Notar Rolf Schneider

Notariat Nufringen

Notar Rolf Schneider

Notariat Nufringen Gliederung

• Umfang / Ausgangslage

• Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht

• Einzelfragen zum Inhalt / Form

• Bevollmächtigte

• Inkrafttreten / Innenverhältnis / Widerruf

Ohne Vollmacht:

Keine Möglichkeiten der Ehegatten und Kinder für

einen schwer erkrankten Verwandten zu handeln.

Frühere „rechtliche Grauzone“ wurde durch den

Gesetzgeber beseitigt.

22

Notar Rolf Schneider

Notariat Nufringen Umfang / Ausgangslage

So soll es nicht sein:

Heute nur kurzer Abriss

zur Sensibilisierung

Anstoß zum Nachdenken

und Handeln

23

Notar Rolf Schneider

Notariat Nufringen Vollmacht

Vorteile:

• Vermeidung staatlicher Einmischung

• Zeitdauer und Aufwand der Betreuerbestellung

• Handlungsfähigkeit erhalten

• Bevollmächtigter tritt „neben“ und nicht „vor“ den

Vollmachtgeber!

24

Notar Rolf Schneider

Notariat Nufringen Generalvollmacht

Generalbevollmächtigter ist befugt zur

Abgabe von Erklärungen und Vornahme von

Rechtsgeschäften aller Art, insbesondere gegenüber

• Behörden und Ämtern

• Versicherungen

• Krankenkasse und Pflegekasse

• Rentenstelle

• Gerichten und Notaren

25

Notar Rolf Schneider

Notariat Nufringen Vorsorgevollmacht

Generalvollmacht in allen persönlichen Angelegenheiten,

insbesondere zur Vertretung gegenüber

Formulierungsbeispiel:

Jeder von uns erteilt diese Vollmacht auch im Sinne einer

Vorsorge- und Betreuungsvollmacht.

Sie berechtigt somit auch zur Vertretung in allen persönlichen

Angelegenheiten des Vollmachtgebers, insbesondere für den

Bereich Gesundheit, Pflege, Versorgung und Aufenthalt.

• Ärzten

• Krankenhäusern

• Pflegeheimen

26

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Notar Rolf Schneider

Notariat Nufringen Vorsorgevollmacht

Damit berechtigt die Vorsorgevollmacht:

• Zur Einwilligung in alle ärztlichen Maßnahmen,

Eingriffe und Heilbehandlungen

• Zur Verweigerung solcher Maßnahmen und die Rücknahme

einer erteilten Einwilligung

• Konkretisierung und Durchsetzung einer etwa vorhandenen

Patientenverfügung

• Befreiung der Ärzte von ihrer Schweigepflicht

• Bestimmung des Aufenthalts sowie die Befugnis zu

Unterbringungsmaßnahmen

• Unterbringung in einem Heim oder einer sonstigen

Einrichtung

• Einwilligung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen 27

Notar Rolf Schneider

Notariat Nufringen Einzelfragen

Geltungszeitraum:

Generalvollmacht:

• sofortige Einsatzfähigkeit

• sonst weitgehend wirkungslos (möglichst keine

Abhängigkeit vom Eintritt des „Betreuungsfalles“)

Vorsorgevollmacht

• erst wenn notwendig

• nachrangig (subsidiär) im gesamten Gesundheitsbereich

nach außen unbeschränkt (intern = Auftragsverhältnis;

Haftung für Vollmachtsmissbrauch)

28

Notar Rolf Schneider

Notariat Nufringen Bevollmächtigte

Person des Bevollmächtigten / der Bevollmächtigten

• frei wählbar

• ein oder mehrere Bevollmächtigte

• immer ein besonderer Vertrauensbeweis

Mögliche Bevollmächtigte

• Ehegatten

• Kinder

• nahe Verwandte

• usw. usw.

29

Notar Rolf Schneider

Notariat Nufringen Innenverhältnis / Widerruf

Widerruf ist immer möglich

bei privatschriftlicher Vollmacht

Wegnahme der Urkunde

bei notarieller Vollmacht

keine Streichungen vornehmen

Ausfertigungen wegnehmen und beseitigen

Notar informieren

30

Notar Rolf Schneider

Notariat Nufringen Form

privatschriftlich

Probleme bei Banken, Versicherungen und Behörden,

z.B. auch Pflegekasse, Heimen und Gerichten

untauglich bei Notar, bei allen Grundstücksgeschäften

häufige Fragen nach der Geschäftsfähigkeit des

Vollmachtgebers (je wackliger die Unterschrift ...)

Notariell beurkundet

• Anerkennung überall

• Gewähr, dass Inhalt und Umfang stimmen

• „Inkraftsetzen“ sowie Widerruf funktionieren

31

Notar Rolf Schneider

Notariat Nufringen Danke

Herzlichen Dank für Ihre

• Aufmerksamkeit

• Rückfragen

• Diskussionsbeiträge

32

Grußwort

Thomas Riesch

Bürgermeister Gärtringen

Fachreferenten

Andreas Kleiß

Betreuungsbehörde

Landratsamt Böblingen

Thema: Betreuungsrecht

Rolf Schneider

Notar für Gärtringen

Thema: Vorsorgevollmacht

Dr. med. Götz Knappe

Arzt in Kuppingen

Thema: Patientenverfügung

aus medizinischerSicht

Horst Hörz

Stv. Vorsitzender des

Kreisseniorenrats Böblingen

Thema: Böblinger

Patientenverfügung

Moderation:

Alfred Schmid

Sozialdezernent

Landratsamt Böblingen

Abschließend:

Diskussion mit dem Publikum

Vorstellungen

Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen

Zustand geraten, in dem Sie ihren

Willen nicht mehr bilden oder

verständlich äußern können

Vorstellungen

Stellen Sie sich vor,

Sie liegen in einem Krankenhaus auf einer

Intensivstation – überall Kabel, Schläuche,

Piepsen von Geräten – die behandelnden

Ärzte wissen recht gut, dass sie nicht mehr im

Sinne einer Erhaltung der Lebensqualität

helfen können, aber sie müssen es, weil dies ihr

Auftrag ist.

Vorstellungen

Stellen Sie sich vor,

Sie befinden sich in einem unmittelbaren

Sterbeprozess oder in einem nachfolgend

beschriebenen Zustand…..

Unmittelbarer Sterbeprozess

Bei Tumorerkrankung

Nach Schlaganfall

Nach Herzinfarkt

Nach Nierenversagen

Tumorerkrankung

Endstadium einer unheilbaren

Erkrankung

Hirnschädigung - Koma

Schlaganfall

Hirnblutung

Sauerstoffmangel nach

Wiederbelebung

Koma nach Unfall

Demenzerkrankung

keine realistische Einschätzung der

eigenen Situation

Wünsche

Was wünschen Sie sich?

Wünsche

Sie wünschen sich lindernde pflegerische

Maßnahmen sowie die wirksame Bekämpfung

von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst oder

Unruhe

Wünsche

Sie wünschen sich auch Bewusstseins

dämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung,

falls diese notwendig sind, auch wenn es

hierdurch zu einer Verkürzung der Lebenszeit

kommen sollte

Wünsche

Sie möchten, wenn dies irgendwie möglich

ist, zu Hause oder zumindest in vertrauter

Umgebung sterben

Forderungen

Sollte eine der oben genannten Situationen

eingetreten sein, wiederspreche ich ausdrück-

lich allen lebensverlängernden oder auch nur

lebenserhaltenden Maßnahmen wie z. B.

Wiederbelebung, künstlicher Ernährung oder

künstlicher Beatmung.

Forderungen

Sollte eine der oben genannten Situationen

eingetreten sein, wiederspreche ich ausdrück-

lich allen lebensverlängernden oder auch nur

lebenserhaltenden Maßnahmen wie z. B.

Wiederbelebung, künstlicher Ernährung oder

künstlicher Beatmung.

Forderungen

Auch fordere ich, dass keine Dialyse mehr

durchgeführt wird und dass die Gabe von

Antibiotika oder Blutbestandteilen unter-

bleibt.

Bereits begonnene Maßnahmen dieser

Art sind einzustellen.

Nur Wunsch? Nur Forderung?

Ja, solange dies nicht ausdrücklich in einer

Patientenverfügung dokumentiert ist!

Patientenverfügung – wie? wo?

Eine immer gute Anlaufstelle für Fragen

bezüglich einer Patientenverfügung ist die

Hausarztpraxis.

Dort können alle persönlichen Anliegen

besprochen werden.

Patientenverfügung – wie? wo?

Entsprechende Formulare gibt es beim

Hausarzt oder über den Kreisseniorenrat

Böblingen.

Eine notarielle Beglaubigung ist nicht

erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Rechtliche Verbindlichkeit:

Jeder Arzt ist an den in einer Patienten-

verfügung geäußerten Willen gebunden!

Form der Patientenverfügung:

Die Schriftform ist die Wirkungsvoraussetzung

einer Patientenverfügung.

Häufig gestellte Fragen

Eine nicht formulargebundene Patienten-

verfügung in freier Form ist gültig.

Eine Patientenverfügung kann als ganzes oder

in Teilen jederzeit widerrufen werden.

Häufig gestellte Fragen

Eine regelmäßige Aktualisierungspflicht

besteht nicht.

Gültig ist immer der ursprüngliche Wille

dessen, der die Patientenverfügung unter-

schrieben hat.

Änderungen durch Betreuer oder Bevollmächtigte sind nicht möglich.

Häufig gestellte Fragen

Aufbewahrung: Nicht im Safe! Dieser ist

zwar sicher – im Notfall kommt dort aber

keiner dran.

Kopien sollten bei den Angehörigen, z. B.

bei Kindern sein – am besten auch beim

Hausarzt.

Zum Schluß!

Manch einer befürchtet, dass das Vorliegen

einer Patientenverfügung dazu führen könnte,

dass nicht alles Notwendige mehr für den

Betroffenen getan wird.

Für diese Befürchtung gibt es keine plausible

Grundlage!

Und ganz zum Schluß!

Warum wollen wir andere über das, was

in unseren letzten Lebenstagen oder - Stunden mit uns geschieht, entscheiden lassen, wenn wir dies auch selbst tun können?

Wir müssen es nur tun!

Grußwort

Thomas Riesch

Bürgermeister Gärtringen

Fachreferenten

Andreas Kleiß

Betreuungsbehörde

Landratsamt Böblingen

Thema: Betreuungsrecht

Rolf Schneider

Notar für Gärtringen

Thema: Vorsorgevollmacht

Dr. med. Götz Knappe

Arzt in Kuppingen

Thema: Patientenverfügung

aus medizinischerSicht

Horst Hörz

Stv. Vorsitzender des

Kreisseniorenrats Böblingen

Thema: Böblinger

Patientenverfügung

Moderation:

Alfred Schmid

Sozialdezernent

Landratsamt Böblingen

Abschließend:

Diskussion mit dem Publikum