Grußwort
Thomas Riesch
Bürgermeister Gärtringen
Fachreferenten
Andreas Kleiß
Betreuungsbehörde
Landratsamt Böblingen
Thema: Betreuungsrecht
Rolf Schneider
Notar für Gärtringen
Thema: Vorsorgevollmacht
Dr. med. Götz Knappe
Arzt in Kuppingen
Thema: Patientenverfügung
aus medizinischerSicht
Horst Hörz
Stv. Vorsitzender des
Kreisseniorenrats Böblingen
Thema: Böblinger
Patientenverfügung
Moderation:
Alfred Schmid
Sozialdezernent
Landratsamt Böblingen
Abschließend:
Diskussion mit dem Publikum
Begrüßung:
Bürgermeister
Thomas Riesch
Referenten:
1. Andreas Kleiß, Leiter Betreuungs-
behörde Landratsamt Böblingen
2. Rolf Schneider, Notar aus
Nufringen
3. Dr. med. Götz Knappe, Arzt für
Allgemein- und Palliativmedizin
4. Horst Hörz, stellv. Vors. KSR
5. Moderation: Alfred Schmid
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Die Kreissparkasse Böblingen
ist Ihr kompetenter Partner in
allen Finanzfragen.
Mit 1.268 Mitarbeitern,
56 Geschäftsstellen, 16 Kompetenz-Centern und 26 SB-Stellen sind
wir vor Ort gerne für Sie da. Sprechen Sie uns an!
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Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle
der Gemeinden Gärtringen, Ehningen und Nufringen
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen auf Grund von
• Krankheit,
• Behinderung
• oder Alter
nicht mehr alleine zu Recht kommen...
Informationen über: • Ambulante Pflege
• Stationäre Pflege
• Pflegeversicherung
• Hilfen und Angebote für an Demenz erkrankte
Menschen
• Pflegehilfsmittel
• Hausnotruf
• Vollmacht, Patientenverfügung
……… und vieles mehr
Beratung:
Egal, ob telefonisch, im Büro oder bei einem Hausbesuch:
Die iav - Stelle hilft Ihnen, das passende Angebot zu finden
und schaut nach Möglichkeiten einer Kostenüber-nahme und
Zuschussgewährung.
Bei Bedarf:
⇒ Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit den zuständigen Diensten und Einrichtungen vor Ort.
⇒ Hilfe bei der Auswahl der Angebote
Vermittlung von Hilfen:
Die iav-Stelle hilft Ihnen das passende Angebot zu finden.
Die Beratung ist unabhängig, vertraulich und kostenlos.
Mechthild Jauß
Kirchstraße 17
71116 Gärtringen
Telefon: 07034 / 9274 145
e-Mail: [email protected]
Montag – Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Kontaktzeiten:
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Landratsamt Böblingen
Ludwig-Uhland-Halle Gärtringen, 12.5.2015
Betreuungsbehörde
Gesetzliche Betreuung
Keine automatische Vertretung für
Ehepartner bzw. erwachsene Kinder
Derzeit ca. 2460 bestehende Betreuungen im LKR BB
Ohne umfassende Vollmacht droht aufwändiges
zeitintensives gesetzliches Betreuungsverfahren über Notar,
med. Gutachter und Betreuungsbehörde
Kontrolle der Betreuungsperson durch den Staat
- jährliche Berichtspflichten
Jährliche hohe Gebühren je nach Vermögen
Vollmacht
Umfassende Mustervollmacht auf blauem Papier
Grundsätzlich gilt Formfreiheit – Ausnahmen:
Grundstücksgeschäfte und Bankvollmacht
Unterschriftsbeglaubigung für 10 Euro
durch Betreuungsbehörde
JM BW und BMJ empfehlen wegen
der vielen Vorteile Beurkundung der Vollmacht
beim Notar
Notarielle Beurkundungsgebühr
Zusammenfassung
Gespräch mit Vertrauenspersonen an erster Stelle
Thema nicht zu lange vor sich herschieben -
im Ernstfall kann es zu spät für eine Vollmacht sein
Große Entlastung für Angehörige
Keine Vertrauensperson – Betreuungsverfügung!
Wir suchen noch Ehrenamtliche, die auch eine
rechtliche Betreuung für Familienfremde übernehmen!
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Grußwort
Thomas Riesch
Bürgermeister Gärtringen
Fachreferenten
Andreas Kleiß
Betreuungsbehörde
Landratsamt Böblingen
Thema: Betreuungsrecht
Rolf Schneider
Notar für Gärtringen
Thema: Vorsorgevollmacht
Dr. med. Götz Knappe
Arzt in Kuppingen
Thema: Patientenverfügung
aus medizinischerSicht
Horst Hörz
Stv. Vorsitzender des
Kreisseniorenrats Böblingen
Thema: Böblinger
Patientenverfügung
Moderation:
Alfred Schmid
Sozialdezernent
Landratsamt Böblingen
Abschließend:
Diskussion mit dem Publikum
General- und Vorsorgevollmacht
Notar Rolf Schneider
Notariat Nufringen
Notar Rolf Schneider
Notariat Nufringen Gliederung
• Umfang / Ausgangslage
• Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht
• Einzelfragen zum Inhalt / Form
• Bevollmächtigte
• Inkrafttreten / Innenverhältnis / Widerruf
Ohne Vollmacht:
Keine Möglichkeiten der Ehegatten und Kinder für
einen schwer erkrankten Verwandten zu handeln.
Frühere „rechtliche Grauzone“ wurde durch den
Gesetzgeber beseitigt.
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Notar Rolf Schneider
Notariat Nufringen Umfang / Ausgangslage
So soll es nicht sein:
Heute nur kurzer Abriss
zur Sensibilisierung
Anstoß zum Nachdenken
und Handeln
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Notar Rolf Schneider
Notariat Nufringen Vollmacht
Vorteile:
• Vermeidung staatlicher Einmischung
• Zeitdauer und Aufwand der Betreuerbestellung
• Handlungsfähigkeit erhalten
• Bevollmächtigter tritt „neben“ und nicht „vor“ den
Vollmachtgeber!
24
Notar Rolf Schneider
Notariat Nufringen Generalvollmacht
Generalbevollmächtigter ist befugt zur
Abgabe von Erklärungen und Vornahme von
Rechtsgeschäften aller Art, insbesondere gegenüber
• Behörden und Ämtern
• Versicherungen
• Krankenkasse und Pflegekasse
• Rentenstelle
• Gerichten und Notaren
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Notar Rolf Schneider
Notariat Nufringen Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht in allen persönlichen Angelegenheiten,
insbesondere zur Vertretung gegenüber
Formulierungsbeispiel:
Jeder von uns erteilt diese Vollmacht auch im Sinne einer
Vorsorge- und Betreuungsvollmacht.
Sie berechtigt somit auch zur Vertretung in allen persönlichen
Angelegenheiten des Vollmachtgebers, insbesondere für den
Bereich Gesundheit, Pflege, Versorgung und Aufenthalt.
• Ärzten
• Krankenhäusern
• Pflegeheimen
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Notar Rolf Schneider
Notariat Nufringen Vorsorgevollmacht
Damit berechtigt die Vorsorgevollmacht:
• Zur Einwilligung in alle ärztlichen Maßnahmen,
Eingriffe und Heilbehandlungen
• Zur Verweigerung solcher Maßnahmen und die Rücknahme
einer erteilten Einwilligung
• Konkretisierung und Durchsetzung einer etwa vorhandenen
Patientenverfügung
• Befreiung der Ärzte von ihrer Schweigepflicht
• Bestimmung des Aufenthalts sowie die Befugnis zu
Unterbringungsmaßnahmen
• Unterbringung in einem Heim oder einer sonstigen
Einrichtung
• Einwilligung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen 27
Notar Rolf Schneider
Notariat Nufringen Einzelfragen
Geltungszeitraum:
Generalvollmacht:
• sofortige Einsatzfähigkeit
• sonst weitgehend wirkungslos (möglichst keine
Abhängigkeit vom Eintritt des „Betreuungsfalles“)
Vorsorgevollmacht
• erst wenn notwendig
• nachrangig (subsidiär) im gesamten Gesundheitsbereich
nach außen unbeschränkt (intern = Auftragsverhältnis;
Haftung für Vollmachtsmissbrauch)
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Notar Rolf Schneider
Notariat Nufringen Bevollmächtigte
Person des Bevollmächtigten / der Bevollmächtigten
• frei wählbar
• ein oder mehrere Bevollmächtigte
• immer ein besonderer Vertrauensbeweis
Mögliche Bevollmächtigte
• Ehegatten
• Kinder
• nahe Verwandte
• usw. usw.
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Notar Rolf Schneider
Notariat Nufringen Innenverhältnis / Widerruf
Widerruf ist immer möglich
bei privatschriftlicher Vollmacht
Wegnahme der Urkunde
bei notarieller Vollmacht
keine Streichungen vornehmen
Ausfertigungen wegnehmen und beseitigen
Notar informieren
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Notar Rolf Schneider
Notariat Nufringen Form
privatschriftlich
Probleme bei Banken, Versicherungen und Behörden,
z.B. auch Pflegekasse, Heimen und Gerichten
untauglich bei Notar, bei allen Grundstücksgeschäften
häufige Fragen nach der Geschäftsfähigkeit des
Vollmachtgebers (je wackliger die Unterschrift ...)
Notariell beurkundet
• Anerkennung überall
• Gewähr, dass Inhalt und Umfang stimmen
• „Inkraftsetzen“ sowie Widerruf funktionieren
31
Notar Rolf Schneider
Notariat Nufringen Danke
Herzlichen Dank für Ihre
• Aufmerksamkeit
• Rückfragen
• Diskussionsbeiträge
32
Grußwort
Thomas Riesch
Bürgermeister Gärtringen
Fachreferenten
Andreas Kleiß
Betreuungsbehörde
Landratsamt Böblingen
Thema: Betreuungsrecht
Rolf Schneider
Notar für Gärtringen
Thema: Vorsorgevollmacht
Dr. med. Götz Knappe
Arzt in Kuppingen
Thema: Patientenverfügung
aus medizinischerSicht
Horst Hörz
Stv. Vorsitzender des
Kreisseniorenrats Böblingen
Thema: Böblinger
Patientenverfügung
Moderation:
Alfred Schmid
Sozialdezernent
Landratsamt Böblingen
Abschließend:
Diskussion mit dem Publikum
Vorstellungen
Stellen Sie sich vor, Sie sind in einen
Zustand geraten, in dem Sie ihren
Willen nicht mehr bilden oder
verständlich äußern können
Vorstellungen
Stellen Sie sich vor,
Sie liegen in einem Krankenhaus auf einer
Intensivstation – überall Kabel, Schläuche,
Piepsen von Geräten – die behandelnden
Ärzte wissen recht gut, dass sie nicht mehr im
Sinne einer Erhaltung der Lebensqualität
helfen können, aber sie müssen es, weil dies ihr
Auftrag ist.
Vorstellungen
Stellen Sie sich vor,
Sie befinden sich in einem unmittelbaren
Sterbeprozess oder in einem nachfolgend
beschriebenen Zustand…..
Unmittelbarer Sterbeprozess
Bei Tumorerkrankung
Nach Schlaganfall
Nach Herzinfarkt
Nach Nierenversagen
Tumorerkrankung
Endstadium einer unheilbaren
Erkrankung
Hirnschädigung - Koma
Schlaganfall
Hirnblutung
Sauerstoffmangel nach
Wiederbelebung
Koma nach Unfall
Demenzerkrankung
keine realistische Einschätzung der
eigenen Situation
Wünsche
Was wünschen Sie sich?
Wünsche
Sie wünschen sich lindernde pflegerische
Maßnahmen sowie die wirksame Bekämpfung
von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst oder
Unruhe
Wünsche
Sie wünschen sich auch Bewusstseins
dämpfende Mittel zur Beschwerdelinderung,
falls diese notwendig sind, auch wenn es
hierdurch zu einer Verkürzung der Lebenszeit
kommen sollte
Wünsche
Sie möchten, wenn dies irgendwie möglich
ist, zu Hause oder zumindest in vertrauter
Umgebung sterben
Forderungen
Sollte eine der oben genannten Situationen
eingetreten sein, wiederspreche ich ausdrück-
lich allen lebensverlängernden oder auch nur
lebenserhaltenden Maßnahmen wie z. B.
Wiederbelebung, künstlicher Ernährung oder
künstlicher Beatmung.
Forderungen
Sollte eine der oben genannten Situationen
eingetreten sein, wiederspreche ich ausdrück-
lich allen lebensverlängernden oder auch nur
lebenserhaltenden Maßnahmen wie z. B.
Wiederbelebung, künstlicher Ernährung oder
künstlicher Beatmung.
Forderungen
Auch fordere ich, dass keine Dialyse mehr
durchgeführt wird und dass die Gabe von
Antibiotika oder Blutbestandteilen unter-
bleibt.
Bereits begonnene Maßnahmen dieser
Art sind einzustellen.
Nur Wunsch? Nur Forderung?
Ja, solange dies nicht ausdrücklich in einer
Patientenverfügung dokumentiert ist!
Patientenverfügung – wie? wo?
Eine immer gute Anlaufstelle für Fragen
bezüglich einer Patientenverfügung ist die
Hausarztpraxis.
Dort können alle persönlichen Anliegen
besprochen werden.
Patientenverfügung – wie? wo?
Entsprechende Formulare gibt es beim
Hausarzt oder über den Kreisseniorenrat
Böblingen.
Eine notarielle Beglaubigung ist nicht
erforderlich.
Häufig gestellte Fragen
Rechtliche Verbindlichkeit:
Jeder Arzt ist an den in einer Patienten-
verfügung geäußerten Willen gebunden!
Form der Patientenverfügung:
Die Schriftform ist die Wirkungsvoraussetzung
einer Patientenverfügung.
Häufig gestellte Fragen
Eine nicht formulargebundene Patienten-
verfügung in freier Form ist gültig.
Eine Patientenverfügung kann als ganzes oder
in Teilen jederzeit widerrufen werden.
Häufig gestellte Fragen
Eine regelmäßige Aktualisierungspflicht
besteht nicht.
Gültig ist immer der ursprüngliche Wille
dessen, der die Patientenverfügung unter-
schrieben hat.
Änderungen durch Betreuer oder Bevollmächtigte sind nicht möglich.
Häufig gestellte Fragen
Aufbewahrung: Nicht im Safe! Dieser ist
zwar sicher – im Notfall kommt dort aber
keiner dran.
Kopien sollten bei den Angehörigen, z. B.
bei Kindern sein – am besten auch beim
Hausarzt.
Zum Schluß!
Manch einer befürchtet, dass das Vorliegen
einer Patientenverfügung dazu führen könnte,
dass nicht alles Notwendige mehr für den
Betroffenen getan wird.
Für diese Befürchtung gibt es keine plausible
Grundlage!
Und ganz zum Schluß!
Warum wollen wir andere über das, was
in unseren letzten Lebenstagen oder - Stunden mit uns geschieht, entscheiden lassen, wenn wir dies auch selbst tun können?
Wir müssen es nur tun!
Grußwort
Thomas Riesch
Bürgermeister Gärtringen
Fachreferenten
Andreas Kleiß
Betreuungsbehörde
Landratsamt Böblingen
Thema: Betreuungsrecht
Rolf Schneider
Notar für Gärtringen
Thema: Vorsorgevollmacht
Dr. med. Götz Knappe
Arzt in Kuppingen
Thema: Patientenverfügung
aus medizinischerSicht
Horst Hörz
Stv. Vorsitzender des
Kreisseniorenrats Böblingen
Thema: Böblinger
Patientenverfügung
Moderation:
Alfred Schmid
Sozialdezernent
Landratsamt Böblingen
Abschließend:
Diskussion mit dem Publikum
Unsere Internetadressen:
www.landkreis-boeblingen.de / Service und Verwaltung /
Dienstleistungen A - Z / Betreuungsbehörde
www.kreisseniorenrat-boeblingen.de