Post on 17-Sep-2018
transcript
Unterweisung zu Arbeitssicherheit
● Allgemeine Anmerkungen
● Besondere Gefahren im Labor
● Umgang mit Gefahrstoffen
● Laserschutzbelehrung
Allgemeine AnmerkungenEigene Pflichten
Allgemeine Unterweisung
● Zuständigkeitsbereich und Pflichtübertragung
● Rettungswesen und Erste Hilfe
● Verhalten bei eigenen Unfällen
● Laserunfallverhütungsvorschrift
● Augenschutz, ggf. Hautschutz
● Pflichten
● Brandschutz im Laserlabor
● Verkehrswege
● Allgemeine sicherheitsgerechte Verhaltensregeln
Arbeitsplatzbezogene Unterweisung
● Korrekte Bedienung der Geräte
● Funktion der Schutzeinrichtungen
● Lage von Haupt- und Notschaltern, Feuerlöscher, Fluchtwege
● wichtige Telefonnummern im Notfall
Eigene Pflichten
● vor Tätigkeitsaufnahme mit der „Infrastruktur“ des Labors vertraut machen– Not-Aus-Schalter
– Telefon + wichtige Rufnummern
– Feuerlöscher
– Fluchtweg
– ...
● Brandschutzbroschüre der TU muss bekannt sein!
Verantwortliche PersonenAlle Personen, denen entsprechende Pflichten
obliegen:● Natürliche Person: laut Gesetz Arbeitgeber bzw.
Unternehmer● Ministerieller Erlass: Unternehmer i.S.d.G. ist der
Professor● Vertreter und Führungskräfte● Alle Beschäftigten, die durch eigenes Handeln
gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen
Entstehung eines Haftungsfalls
● Die gesetzliche Unfallversicherung muss jeden Arbeitsunfall decken.
● jeder Fall wird genau untersucht, ggf. Rechtsfolgen
● Geschädigte wird tätig● Arbeitgeber/Vertreter, Personalrat wird tätig
Haftung
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung● strafrechtlich: Geld- oder Freiheitsstrafe● Ordnungswidrigkeit: Verwarnung, Bußgeld● Zivilrechtlich: Schadensersatz● Arbeits- und disziplinarrechtlich: Abmahnung,
Kündigung,...● Haftung gegenüber gesetzlicher Unfall-
versicherung: Regress
Im Fall des Falles...
● Erste Hilfe leisten bzw. ärztliche Versorgung sicherstellen
● Bei einem Unfall unverzüglich den Vorgesetzten bzw. den zuständigen Hochschullehrer informieren, damit der Versicherungsschutz gewahrt bleibt!
● Bei Versorgung am Erste-Hilfe-Kasten bitte grundsätzlich jede (noch so kleine) Verletzung im Verbandbuch dokumentieren!
Wichtige Notrufnummern
Klinikum Darmstadt und
Augenklinik Darmstadt=Eberstadt
Tel.-Nr.: 06151 107-0
TU-Notruf: 4444
Notruf (allgemein): 112 (geht von jedem TU-Telefon!)
Erste Hilfe
● Liste der Ersthelfer im Web verfügbar – in der Nähe des Telefons anbringen
● Erste-Hilfe-Koffer regelmäßig prüfen und veraltete Inhalte (z.B. Pflaster) austauschen
● ist ein Verbandbuch vorhanden?● für alle Institutsmitglieder zugänglicher Erste-
Hilfe-Koffer im Raum K104, Kopierraum im ersten Stock
Verkehrswege
● Fluchtwege nicht zustellen oder versperren (gilt auch für den Flur!)
● Notausgänge dürfen nicht verschlossen sein
● keine „Stolperfallen“ im Labor !!!
● keine Kartons oder sonstige brennbare Materialien im Labor oder im Flur lagern
Elektronikarbeiten
● Besondere Vorsicht bei Hochspannung!!!● Geräte mit Hochspannung oder „kritische“
Stellen deutlich kennzeichnen!● Vor Einschalten eines
(Hochspannungs-)Gerätes Verkabelung prüfen!● Elektronikwerkstatt um Rat fragen● Komplizierte bzw. gefährliche Arbeiten von
Elektronikwerkstatt durchführen lassen● nie mehrere Steckdosenleisten hintereinander
anschließen
Flüssiger Stickstoff und flüssiges Helium
● Beim Abfüllen von flüssigem Stickstoff und Umgang damit Schutzkleidung tragen! (Handschuhe, Schutzbrille, geschlossene (Sicherheits-)Schuhe, körperbedeckende trockene Kleidung)
● Selbst kleine Spritzer können Erfrierungen („Kaltverbrennungen“) auf der Haut verursachen!
● Besondere Vorsicht bei den Augen!
● Gekühlte (Metall-)Teile nur mit Schutzhand-schuhen anfassen!
● Werkstoffe können bei tiefen Temperaturen die Eigenschaften ändern (Dehnbarkeit, Zähigkeit,...)
● an kalten (Metall-)Teilen kann sich Kondensat bilden
● in geschlossenen Behältern kann verdampfender Stickstoff zu Druckanstieg führen!
● LIN nicht auf Fußboden schütten
● Stickstoff- und Helium-Kannen, sowie Druckgas-flaschen nie im Aufzug transportieren, wenn Personen mitfahren!
● drucklose Behälter, die LIN enthalten, dürfen nur mit lose aufliegendem Deckel verschlossen werden
● beim Verdampfen von 1 Liter LIN entstehen ca. 700 Liter gasförmiger Stickstoff!!!
● Sauerstoffmangel kann von den menschlichen Sinnesorganen nicht festgestellt werden!!!
● Personen, die sich in sauerstoffarmer Atmos-phäre aufhalten (weniger als 17 Vol.-% O2) können ohne vorherige Anzeichen bewusst-los werden und ersticken! Besondere Gefahr bei offenen Kryobehältern im Raum!!!
Erste Hilfe bei Unfällen mit tiefkalt verflüssigten Gasen
● Verletzte an warmen Ort bringen (ca. 22°C)● Arzt oder Krankenhaus aufsuchen!● Kleidungsstücke entfernen, die Blutzirkulation
behindern● betroffenen Hautstellen mit großen Mengen
lauwarmem Wasser übergießen● betroffene Stellen mit sterilem, trockenem
Verbandszeug schützen● kein heißes Wasser und keine direkte Wärme
anwenden
Gasflaschen● nach Gebrauch immer zudrehen!
(v.a. bei giftigen oder „erstickenden“ Gasen)● Gasflaschen immer in der kleinstmöglichen
Größe im Labor verwenden!● Gasflasche gegen Umfallen sichern, evtl.
Gasflaschenschrank (ggf. Dezernat IV kontaktieren)
● beim Transport von Gasflaschen unbedingt Verschlusskappe aufschrauben!!!
Gefahren durch Gase
● alle Gase außer Sauerstoff wirken auf den Menschen entweder erstickend oder ätzend oder giftig!
● besondere Vorsicht bei geruchslosen Gasen● Sauerstoffmangel wird nicht wahrgenommen!● Sauerstoffgehalt von mehr als 23 Vol.-% zwar
für den Körper ungefährlich, aber Brandgefahr!
Gefahren durch Gase
● Vorsicht bei CO, CO2, NO, NOx
● gasförmiges Helium nicht einatmen! wenige Atemzüge können zu („unbemerktem“) Ersticken führen!
● Vorsicht bei Gasen, die eine entzündliche oder explosive Atmosphäre bilden können!
(Um-)Füllen von Gasen
● unbedingt Sicherheitsmerkblatt beachten!
● besondere Vorsicht beim Umfüllen von Sauerstoff (brandfördernd) und Acetylen (ex-plosionsartige Zerfallsreaktion möglich)
Chemikalien und Lösungsmittel
● Sicherheitshinweise auf der Verpackung beachten! Evtl. Details (im Internet) recherchieren.
● Erforderliche Schutzmaßnahmen treffen!– unter dem Abzug arbeiten
– Schutzkleidung oder Schutzbrille tragen
– ...
● Beim Umfüllen von Chemikalien (ggf. Abzug!) in andere Behälter diese unbedingt korrekt und vollständig beschriften! Ggf. auch mit den erforderlichen Warnhinweisen!
Glasfasern
● Vorsicht im Umgang mit (single-mode-)Glasfasern ohne Stecker und Ummantelung!
● Kerndurchmesser von wenigen µm ist kleiner als der Durchmesser der Blutgefäße
● Bruchstücke müssen sicher entsorgt werden und dürfen nicht unter die Haut gelangen!
Einwegspritzen
● Einwegspritzen nicht im Hausmüll entsorgen! Verletzungsgefahr und evtl. „Erschrecken“ der Reinigungskräfte!
● Nach Gebrauch unbedingt Kanüle mit Plastikkappe abdecken!
● Nicht mehr benötigte Spritzen (sicher) sammeln und zur Entsorgung geben.
GHS-System● „Global Harmonised System“
● in der EU seit 01.12.2010 für Stoffe, ab 01.06.2015 für Verbindungen
● R- und S-Sätze ersetzt durch– H-Sätze (Hazard Statements)
– P-Sätze (Precautionary Statements)
Beispiel: H200-Reihe – Physikalische Gefahren
● Signalwörter Achtung und Gefahr
Übersicht neue Symbole
Vergleich (1)
Vergleich (2)
GHS08-Piktogramm:Gesundheitsgefahr
Laserstrahlenschutzbelehrung
Motivation
● Laser am IAP weit verbreitet
● Laserstrahlung (meist) für Auge und Haut gefährlich!
● es gibt Unfälle
● die meisten Unfälle im Bereich der Forschung
● Gefährdung durch Gewohnheit
Klassifizierung LaserGefahren durch Laserstrahlung
Laserklassen
Vergleich alte und neue Klassen
Lidschlussreflex (LSR)
● bereits 1953 Untersuchungen mit grellen Blitzen zum Lidschlussreflex
● neuere Untersuchungen mit Laser und LEDs:– Laser: 17%
– LED: 23%
● keine Abhängigkeit von Alter, Geschlecht oder Tragen einer Brille
● jedoch Abhängigkeit von der Wellenlänge: Häufigkeit LSR nimmt zu mit abnehmendem λ
Lidschlussreflex und Abwendungsreaktionen
● nach vorheriger Unterweisung:– 34% Lidschlussreflex
– 18% Abwendungsreaktion
● BGI 832, April 2003:– „Von dem Vorhandensein des Lidschlussreflexes
zum Schutz der Augen darf in der Regel nicht aus-gegangen werden. Daher sollte man, falls Laser-strahlung der Klasse 2 ins Auge trifft, bewusst die Augen schließen oder sich sofort abwenden.“
Gefahren von Laserstrahlen
Aufbau des Auges
Einfluss der Wellenlänge - Auge
MPI für Polymerforschung, Mainz
Vergleich Glühbirne - Laser
MPI für Polymerforschung, Mainz
Einfluss der Wellenlänge - Haut
MPI für Polymerforschung, Mainz
Übersicht Gefährdungen
Zusätzliche Erläuterungen bei einem Unfall mit Laserstrahlung
Verhalten bei Unfall
● § 12, Ärztliche Versorgung bei Augenschäden:
Besteht Grund zur Annahme, dass durch Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten ist, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Versicherte unverzüglich einem Augenarzt vorgestellt wird.
Durchführungsanweisung Die Annahme einer Augenschädigung ist
gerechtfertigt, wenn eine Bestrahlung mit Laserstrahlung erfolgt ist und die Werte für die maximal zulässige Bestrahlung (MZB) überschritten worden sein könnten.
Der Augenarzt soll eine Fluoreszenzangiographie durchführen
Augenklinik Darmstadt=Eberstadt !!!
SchutzmaßnahmenWarnungen und Kennzeichnung
Schutzbrillen
beschädigte Brillen austauschen !!!
Warnschilder
immer Zusatzschild erforderlich
Sonstige Maßnahmen
Klasse 3R, 3B und 4:● Laser ab 5 mW müssen angemeldet werden● mind. 1x jährlich Laserschutzunterweisung● Augenschutz muss vorhanden sein, ggf.
Hautschutz● abgegrenzter Bereich, Warnschilder● Klasse 4: Kennzeichnung der geschlossenen
Räume durch Warnlampen● Klasse 3B und 4: Schlüsselschalter, Not-Aus
Eigene Pflichten
● vorhandene Schutzausrüstungen verwenden● prüfen, ob Schutzbrillen für jeweiligen Laser
geeignet● auf Beschädigungen prüfen, ggf. austauschen● andere Anwesende auf Gefahren hinweisen● Risiken vermeiden, d.h. z.B. Laserbereich
möglichst klein halten● Laserbereich deutlich kennzeichnen und
sichern
Brandschutz
● Achtung: Laserstrahlen können Brände verursachen
● keine brennbaren Materialien in den Strahlengang bringen (z.B. als Strahlblocker)
● Papier als „Justagehilfe“ kann brennen!
Wichtige Notrufnummern
Augenklinik Darmstadt = Eberstadt
Tel.-Nr.: 06151 107-0
TU-Notruf: 4444
Notruf (allgemein): 112 (geht von jedem TU-Telefon!)
Sofort Hochschullehrer und Laserschutz-beauftragten benachrichtigen, damit die nötigen Maßnahmen zur Wahrung des Versicherungsschutzes getroffen werden können.
Alle Personen, die beim Lasereinsatz aktiv beteiligt sind, müssen über die Wirkung der Laserstrahlung und deren Gefahren
hinreichend unterrichtet und über die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen informiert sein.
Die Person, die den Laser während des Einsatzes bedient muss auf das Gerät speziell eingeschult worden sein,
über die wichtigsten Begriffe der Laserphysik Bescheid wissen, mit der Bedienungsanleitung vertraut sein, und die Sicherheitsvorkehrungen kennen.
Die Bedienungsperson muss nicht der Laserschutzbeauftragte sein.
Allgemeine Tipps und Regeln
Allgemeine Regeln und Tipps
Arbeit am Laser:
● niemals mit Kopf auf Strahlhöhe !!!
● am Lasertisch nie im Sitzen arbeiten!
● Strahlen nie auf Augenhöhe führen !!!
● auch mit Schutzbrille nie in den Strahl schauen!
Allgemeine Regeln und Tipps
Labor:
● Räume, in denen mit Laser gearbeitet wird, eindeutig kennzeichnen, also Warnlampe einschalten
● anwesende Personen vor Einschalten des Lasers informieren
● keine brennbare oder explosive Stoffe im Laserlabor
Allgemeine Tipps und Regeln
Schutzausrüstung:
● korrekte Schutzausrüstung (Brille, Hautschutz) verwenden
● darauf achten, dass auch Dritte die richtige Brille tragen
● Brillen auf Schäden prüfen
Allgemeine Tipps und Regeln
„Verhaltensregeln“:
● keine reflektierenden Gegenstände in den Strahl bringen (Metall, Glas etc.)
● Uhren, Ringe, Schmuck etc. ausziehen
● vor Abziehen von Glasfasern Laser ausschalten
● rote Laser nicht unterschätzen!
Allgemeine Tipps und Regeln
Justage:
● Justierbrillen verwenden
● Wandlerkarten (gehen auch für sichtbare Laser), Vorsicht: meist niedrige Zerstörschwelle!
● Kamera als Justierhilfe
● Vorsicht bei Strahlteilern !!!
Allgemeine Tipps und Regeln
● nach Möglichkeit nie alleine arbeiten
(TU-Regelung zur „gefährlichen Alleinarbeit“ beachten)
● nur die Personen sollen sich im Raum befin-den, die direkt mit dem Experiment zu tun haben
● bei Laborführungen auf Laserschutz achten und die Beteiligten auf die Gefahren hinweisen
Allgemeine Tipps und Regeln
● besondere Vorsicht bei Schüler und Praktikan-ten!
● geregelt in § 11 der UVV Laserstrahlung:(1) Der Unternehmer darf Jugendliche in Laserbereichen, in
denen Lasereinrichtungen der Klasse 3B oder 4 betrieben werden, nicht beschäftigen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Beschäftigung Jugendlicher über 16 Jahren, soweit
1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist
und
2. ihr Schutz durch Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.
Allgemeine Tipps und Regeln
● Ablenkungen vermeiden (z.B. laute Musik)
● konzentriert arbeiten
● Vorsicht vor Unterschätzung der Gefahr aus „Gewohnheit“
● Hektik und „last minute“-Messungen vermeiden
● ...