ÜK 2: Modul G-01 Staat und Gemeinde Verfassung Staatsaufgaben, Hauptaufgaben des Staates,...

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üK 2: Modul G-01 Staat und Gemeinde

VerfassungStaatsaufgaben, Hauptaufgaben des Staates,

Zuständigkeiten, Aufgabenverteilung

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Zielsetzung

1.1.2.1.1 Verfassung

Anhand der Bundes- und der Kantonsverfassung zeige ich die Aufgaben des Staates (Bund, Kanton, Gemeinden) auf.

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Zielsetzung

1.1.2.1.2 Staatsaufgaben

Ich erkläre anhand von aktuellen, selbst gewählten Beispielen die vom Bund zugewiesenen hoheitlichen Staatsaufgaben auf der Kantons- und Gemeindeebene.

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Zielsetzung

1.1.2.2.1 Hauptaufgaben des Staates

Ich erkläre mit eigenen Worten die Hauptaufgaben des Staates und meines Kantons.

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Zielsetzung

1.1.2.2.2 Zuständigkeiten

Ich zeige die Zuständigkeiten für öffentliche Aufgaben auf der Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene verständlich auf.

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Zielsetzung

1.1.2.2.3 Aufgabenverteilung

Ich erkläre die Aufgabenverteilung auf meiner Verwaltungsebene. Ich liste anhand der Staatsaufgaben verschiedene Anspruchsgruppen auf (Schwerpunkt Kanton/Gemeinden). Ich ordne Anspruchsgruppen den jeweiligen Aufgabenbereichen zu.

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Ablauf (1)

BegrüssungLernziele und Ablauf:

Verfassung• Input

• Verarbeitung der Vorbereitungsaufgaben• Input

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Ablauf (2)

Staatsaufgaben, Hauptaufgaben des Staates,Zuständigkeiten

• Input – Verfassung, Staatsaufgaben, Zuständigkeiten• Expertenrunde – Vermittlungsphase• Persönliche Vertiefung• Input – Zusammenfassung• Input - Steuern

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Ablauf (3)

Staatsaufgaben, Hauptaufgaben des Staates,Zuständigkeiten

• Input – Zusammenfassung• Input – Steuern• Zusammenfassung des Tages

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Verfassung

Die Verfassung ist das Grundgesetz eines Staates.

In der Schweiz sind dies:® die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossen-

schaft (BV)® die Verfassungen der 26 Gliedstaaten, die Kantonsverfas-

sungen (KV)

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Staat?

Was macht einen Staat aus?Wann ist ein Staat ein Staat?

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Staat

StaatsvolkStaatsgebiet

Selbstbestimmung

Unabhängigkeit

Souveränität

Staatshoheit

gegen aussen

Schutz der IndividuenGarantie derFreiheitsrechte

Gewährung vonRechtsfrieden undRechtssicherheit

Förderung derWohlfahrt der Bürger

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Staatszweck: BV, Artikel 2

Schutz der Freiheitund die Rechte des Volkes

Wahrung der Unabhängigkeitund Sicherheit des Landes

Förderung gemeinsame Wohlfahrt nachhaltige Entwicklung innerer Zusammenhalt kulturelle Vielfalt

Möglichst grosse ChancengleichheitUnter Bürgerinnen und Bürgern

dauerhafter Erhaltder natürlichenLebensgrundlage

Friedliche und gerechteInternationale Ordnung

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Verarbeitung der Vorbereitungsaufgabe 1

Einzelarbeit

Schreiben Sie Ihr Beispiel auf eine Pinnkarte.Befestigen Sie diese auf der dafür vorgesehenen Wand und setzen Sie Ihr Beispiel in Bezug zur BV Artikel 43a5.

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15

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Verarbeitung der Vorbereitungsaufgabe 2

Pinnwand a:alleinige Zuständigkeitder Kantone

Pinnwand b:gemeinsame ZuständigkeitBund / Kantone

Schreiben Sie Ihre Beispiele auf Pinnkarten. Befestigen SieIhre Karten kommentarlos an den entsprechenden Wänden.

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Subsidiarität und Föderalismus

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Demokratie

Quelle: www.tell.ch, Rütlischwur,24.7.2012

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Verfassung – Staatsaufgaben

….. und was hat dies alles mit Ihrer täglichen Arbeit zu tun?

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Hauptaufgaben, Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung

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Verarbeitung der Vorbereitungsaufgabe 3

• Bilden Sie 3er- bis 4er-Gruppen• Jede/r stellt innerhalb seiner Gruppe das mitgebrachte Beispiel kurz

vor => Zeitvorgabe 15 Minuten• Gemeinsam erarbeiten Sie eine Zusammenstellung, z.B. auf Flip-

Chart oder Folie, gemäss vorgegebener Struktur, wo Sie die mitgebrachten konkreten Beispiele auflisten und wenn möglich mit einer Beispieltätigkeit ergänzen. Vielleicht erkennen Sie auch Unterschiede bezüglich der gesetzlichen Grundlagen, der zuständigen Ämter/Stellen oder in der Art der Beispieltätigkeit. Nennen Sie diese. Diese Zusammenstellung stellen Sie der Klasse vor.=> Zeitvorgabe für die Zusammenstellung: 30 Minuten=> Zeitvorgabe für die Präsentation: max. 5 Minuten

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Anspruchsgruppen

Wer erhebt Anspruch auf staatliche Leistungen?

Kulturförderung

Jagdpacht

Bildung, Schule

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Selbstständiges Lernen

Expertengruppe A:Verfassung + Staatsaufgaben KantonD-05-01-04 + D-05-02-01

Wissen aneignen

Expertengruppe B:Staatsaufgaben GemeindenD-05-02-03

Expertengruppe C:Staatsaufgaben Grundbuchämter,Betreibungs- und Konkursämter,GerichteD-05-02-04; D-05-02-05; D-05-02-06

AAA AAAA

BBB BBBB

CCC CCCC

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Selbstständiges Lernen

Wissen vermitteln

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Selbstständiges Lernen

Vertiefungsphase

Anhand der eigenen Ausbildungsabteilung

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Auftragserteilung Expertenrunde (1)

Sie finden sich in Expertengruppen zu x Personen zusammen.• Expertengruppe(n) A erarbeitet das Wissen

– Verfassung + Staatsaufgaben Kanton– aus den Dokumenten: D-05-01-04 + D-05-02-01so dass, jede/r im Austausch mit den anderen Experten in einem Kurzreferat (ca. 3‘) das erarbeitete Wissen weitergeben kann, zusätzlich geben Sie eine schriftliche Zusammenfassung – einen Spickzettel – mit den wichtigsten Informationen ab, max. 2 A4 Seiten.Das Kurzreferat und den Spickzettel erarbeiten Sie in der Gruppe.Diese Grundlagen erarbeiten Sie unter der Berücksichtigung der Methodenkompetenz 2.1 und der Sozial- und Selbstkompetenz 3.3(LLD Register 05) => Zeitvorgabe 100‘

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Auftragserteilung Expertenrunde (2)

Sie finden sich in Expertengruppen zu x Personen zusammen.• Expertengruppe(n) B erarbeitet das Wissen

– Staatsaufgaben Gemeinden– aus den Dokumenten: D-05-02-03so dass, jede/r im Austausch mit den anderen Experten in einem Kurzreferat (ca. 3‘) das erarbeitete Wissen weitergeben kann, zusätzlich geben Sie eine schriftliche Zusammenfassung – einen Spickzettel – mit den wichtigsten Informationen ab, max. 2 A4 Seiten.Das Kurzreferat und den Spickzettel erarbeiten Sie in der Gruppe.Diese Grundlagen erarbeiten Sie unter der Berücksichtigung der Methodenkompetenz 2.1 und der Sozial- und Selbstkompetenz 3.3(LLD Register 05) => Zeitvorgabe 100‘

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Auftragserteilung Expertenrunde (3)

Sie finden sich in Expertengruppen zu x Personen zusammen.• Expertengruppe(n) C erarbeitet das Wissen

– Staatsaufgaben Grundbuch-, Betreibungs- und Konkursämter, Gerichte

– aus den Dokumenten: D-05-02-04, D-05-02-05, D-05-02-06so dass, jede/r im Austausch mit den anderen Experten in einem Kurzreferat (ca. 3‘) das erarbeitete Wissen weitergeben kann, zusätzlich geben Sie eine schriftliche Zusammenfassung – einen Spickzettel – mit den wichtigsten Informationen ab, max. 2 A4 Seiten.Das Kurzreferat und den Spickzettel erarbeiten Sie in der Gruppe.Diese Grundlagen erarbeiten Sie unter der Berücksichtigung der Methodenkompetenz 2.1 und der Sozial- und Selbstkompetenz 3.3(LLD Register 05) => Zeitvorgabe 100‘

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Auftragserteilung Vermittlungsrunde

Sie finden sich nun zu x Vermittlungsgruppen zusammen.In jeder Gruppe ist ein Vertreter, eine Vertreterin der Expertengruppen A, B, C.

Nach einem von der Gruppe festgelegten Turnus hören Sie das Kurzreferat der Expertin, des Experten, lesen den Spickzettel und stellen – wenn nötig – Verständnisfragen.

=> Zeitvorgabe 30‘

30

Auftragserteilung Persönliche Vertiefungsphase

Halten Sie nun anhand Ihrer mitgebrachten Kantonsverfassung / Gemeindeordnung und dem Auftragsbeschrieb Ihrer Ausbildungsabteilung fest: Wo ist dieses Aufgabengebiet in der Kantonsverfassung/ Gemeinde-

ordnung genannt? Wie organisiert Ihre Verwaltung diese Aufgabe (entsprechende

Ausbildungsabteilung) mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren persönlichen Zuständigkeiten?

Wofür sind Sie persönlich in diesem Aufgabengebiet verantwortlich? Welches sind Ihre konkreten Tätigkeiten?

Zeitvorgabe : 30‘

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Bundesverfassung und Staatsaufgaben

Staats- und Regierungsform Aufbau und Organisation des Staatswesens

Wahl und Befugnisseder Behörden

Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger

Verhältnis Staat und Kirche

Verhältnis Staat und Wirtschaft

Aufgabenteilung zwischen Bund / Kanton

Gemeinden

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Kantonsverfassung und Gemeindeautonomie

Kanton Aargau mit

213 Gemeinden

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Die Öffentlichen Verwaltungen

Das Parlament – die Legislative erarbeitet die Gesetze

Die Exekutive vollzieht diese Gesetze, setzt die darin geforderten Massnahmen um

Öffentliche Verwaltung

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Steuern

Um diese vielfältigen Aufgaben im Sinne der Verfassung und der einzelnen Gesetze erfüllen zu können, braucht der Staat Geld.

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Schweizerisches Steuersystem

Bund Kanton

Gemeinden

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BundessteuernBV, Art. 128 Direkte Steuern*1 Der Bund kann eine direkte Steuer erheben:a. von höchstens 11,5 Prozent auf dem Einkommen der natürlichen Personen;b.65 von höchstens 8,5 Prozent auf dem Reinertrag der juristischen Personen;c. …66

2 Der Bund nimmt bei der Festsetzung der Tarife auf die Belastung durch die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden Rücksicht.

3 Bei der Steuer auf dem Einkommen der natürlichen Personen werden die Folgen der kalten Progression periodisch ausgeglichen.

4 Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Vom Rohertrag der Steuer fallen ihnen mindestens 17 Prozent zu. Der Anteil kann bis auf 15 Prozent gesenkt werden, sofern die Auswirkungen des Finanzausgleichs dies erfordern.

* Mit Übergangsbestimmung.65 Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (BB vom 19. März 2004, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 2. Febr. 2006, – AS 2006 1057; BBl 2003 1531, 2004 1363, 2005 951).66 Aufgehoben in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004, mit Wirkung seit 1. Jan. 2007, (BB vom 19. März 2004, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 2. Febr. 2006 – AS 2006 1057; BBl 2003 1531, 2004 1363, 2005 951).

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Bundessteuern

BV, Art. 13068 Mehrwertsteuer*1 Der Bund kann auf Lieferungen von Gegenständen und auf Dienstleistungeneinschliesslich Eigenverbrauch sowie auf Einfuhren eine Mehrwertsteuer mit einemNormalsatz von höchstens 6,5 Prozent und einem reduzierten Satz von mindestens2,0 Prozent erheben.2 Das Gesetz kann für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen Satzzwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz festlegen.69

3 Ist wegen der Entwicklung des Altersaufbaus die Finanzierung der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung nicht mehr gewährleistet, so kann in der Form eines Bundesgesetzes der Normalsatz um höchstens 1 Prozentpunkt und der reduzierte Satz um höchstens 0,3 Prozentpunkte erhöht werden.70

4 5 Prozent des……..

69 Vom 1. Jan. 2011 bis zum 31. Dez. 2013 beträgt der Sondersatz für Beherbergungsleistungen3,8 % (Art. 25 Abs. 4 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 2009 – SR 641.20).70 Vom 1. Jan. 2011 bis zum 31. Dez. 2017 betragen die Mehrwertsteuersätze 8 % (Normalsatz)und 2,5 % (ermässigter Satz) (Art. 25 Abs. 1 und 2 des Mehrwertsteuergesetzes vom 12. Juni 2009 – SR 641.20).

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Bundessteuern

Art. 131 Besondere Verbrauchssteuern*1 Der Bund kann besondere Verbrauchssteuern erheben auf:a. Tabak und Tabakwaren;b. gebrannten Wassern;c. Bier;d. Automobilen und ihren Bestandteilen;e. Erdöl, anderen Mineralölen, Erdgas und den aus ihrer Verarbeitung gewonnenenProdukten sowie auf Treibstoffen.2 Er kann auf der Verbrauchssteuer auf Treibstoffen einen Zuschlag erheben.3 Die Kantone erhalten 10 Prozent des Reinertrags aus der Besteuerung der

gebrannten Wasser. Diese Mittel sind zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen zu verwenden.

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Bundessteuern

Art. 132 Stempelsteuer und Verrechnungssteuer1 Der Bund kann auf Wertpapieren, auf Quittungen von Versicherungsprämien

und auf anderen Urkunden des Handelsverkehrs eine Stempelsteuer erheben; ausgenommen von der Stempelsteuer sind Urkunden des Grundstück- und Grundpfandverkehrs.

2 Der Bund kann auf dem Ertrag von beweglichem Kapitalvermögen, auf Lotteriegewinnen und auf Versicherungsleistungen eine Verrechnungssteuer erheben. Vom Steuerertrag fallen 10 Prozent den Kantonen zu.

Art. 133 ZölleDie Gesetzgebung über Zölle und andere Abgaben auf dem

grenzüberschreitenden Warenverkehr ist Sache des Bundes.

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Bundessteuern

Art. 134 Ausschluss kantonaler und kommunaler BesteuerungWas die Bundesgesetzgebung als Gegenstand der Mehrwertsteuer, der

besonderen Verbrauchssteuern, der Stempelsteuer und der Verrechnungssteuer bezeichnet oder für steuerfrei erklärt, dürfen die Kantone und Gemeinden nicht mit gleichartigen Steuern belasten

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Kantonssteuern

Mit den Steuern werden die öffentlichen Aufgaben des Kantons und der Gemeinden finanziert. Dazu gehören die Bereiche Bildung, Gesundheit und Verkehr.

Die Steuererhebung erfolgt nach den Grundsätzen der Verfassung (Solidarität und Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen).

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Steuergesetz (StG)

Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 72 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (Steuerharmoni-sierungs gesetz, StHG) vom 14. Dezember 1990 und § 117 der Kantons verfas sung, 

beschliesst: ………….

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Der Kanton erhebt folgende Steuern:

a) eine Einkommenssteuer und eine Vermögenssteuer von den natürlichen Personen;

b) eine Gewinnsteuer und eine Kapitalsteuer von den juristischen Personen;

c) eine Quellensteuer von bestimmten natürlichen und juristischen Personen;

d) eine Grundstückgewinnsteuer;

f) eine Erbschafts- und Schenkungssteuer.

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Veranlagung

Einkommens- und Vermögenssteuer

Selbstveranlagung

Steuererklärung

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Bearbeitete Leistungsziele

1.1.2.1.1 Verfassung

Anhand der Bundes- und der Kantonsverfassung zeige ich die Aufgaben des Staates (Bund, Kanton, Gemeinden) auf.

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Bearbeitete Leistungsziele

1.1.2.1.2 Staatsaufgaben

Ich erkläre anhand von aktuellen, selbst gewählten Beispielen die vom Bund zugewiesenen hoheitlichen Staatsaufgaben auf der Kantons- und Gemeindeebene.

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Bearbeitete Leistungsziele

1.1.2.2.1 Hauptaufgaben des Staates

Ich erkläre mit eigenen Worten die Hauptaufgaben des Staates und meines Kantons.

48© Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bearbeitete Leistungsziele

1.1.2.2.2 Zuständigkeiten

Ich zeige die Zuständigkeiten für öffentliche Aufgaben auf der Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene verständlich auf.

49© Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Bearbeitete Leistungsziele

1.1.2.2.3 Aufgabenverteilung

Ich erkläre die Aufgabenverteilung auf meiner Verwaltungsebene. Ich liste anhand der Staatsaufgaben verschiedene Anspruchsgruppen auf (Schwerpunkt Kanton/Gemeinden). Ich ordne Anspruchsgruppen den jeweiligen Aufgabenbereichen zu.

50© Branche Öffentliche Verwaltung/ Administration publique/ Amministrazione pubblica

Ziel erreicht?

1.1.2.1.11.1.2.1.2

1.1.2.2.1

1.1.2.2.2

1.1.2.2.3