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Rahmenverträge Drei-Partner-Modell
IT-ProjektmanagementLos 1 und 2
Leistungsumfang, Preise,Abrufverfahren, Projektdurchführung
Rahmenverträge Drei-Partner-Modell
IT-ProjektmanagementLos 1 und 2
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RV Drei-Partner-Modell – Projektmanagement Los 1 und 2
Unser Beratungsangebot zum Projektmanagement
Form der Beratung, Preise, Qualifikation
Prinzipien und Abläufe im Drei-Partner-Modell
Projektdurchführung
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Inhalt
Präsentation_Leistungsspektrum_E-Gov_PM_Los1_und_2 V 02.01 (freigegeben).pptx
Ihr Dienstleister für das IT-Projektmanagement
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Vielfalt und Heterogenität unserer Projektreferenzen entspricht Ihren Anforderungen
Unsere Berater bringen das Projektmanagement Know-how der weltweiten Capgemini PM-Community und die Erfahrung aus vielen Projekten im öffentlichen Sektor ein und sichern so Ihren Projekterfolg
über 20.000 Mitarbeiter in der SopraSteria Gruppe
über 40 Jahre Marktpräsenz
> 1,8 Mrd. € Umsatz (2012)
davon 38% im öffentlichen Sektor (größte Einzelbranche)
über 420 PM-Berater in Deutschland
Größter IT-Dienstleister mit europäischem Ursprung
ca. 140.000 Mitarbeiter
> 10 Mrd € Umsatz (2012)
davon 23% im öffentlichen Sektor (größte Einzelbranche)
über 430 PM-Berater in Deutschland
über 2.000 Mitglieder in der internen weltweiten PM-Community
Generalunternehmer Subunternehmer
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Das Beratungsangebot umfasst alle Aspekte des IT-Projekt-managements in allen Projektphasen
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Ihre Anforderungen – unsere Unterstützung
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Ihr Projekt
IT-Verfahrens- und Systementwicklung, IT-Konsolidierung, Roll Out, Outsourcing, …
Programm-Management
Einführung von PM-Standards in der Behörde
Übergreifende Koordination (Multiprojekt)
Projekte aller Größenordnungen
Neue und laufende Projekte
…
Unterstützungsmöglichkeiten
Beratung zum Projektmanagement, Coaching
Durchführung einzelner oder aller Aspekte des PM: Anforderungs-, Änderungs-, Risiko-, Konfigurations-, Qualitäts- und Dokumentations-management, Projektmarketing, Termin- und Kostenplanung und vieles mehr
Projektportfoliomanagement, Multiprojekt-management, Projektmanagementbüro
Strategischer Einsatz von Projektmanagement, Methoden- und Werkzeugauswahl
Vertretungsweise Projekt- oder Teilprojektleitung
Unterstützung in allen Projektphasen oder nur in einzelnen
Integriert in weitere Beratungsangebote des BVA
IhreAnforderungen
PassgenaueUnterstützung
Ihre Anforderungen bestimmen Art, Umfang und Ablauf der Unterstützung
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Ein vielfältiges Spektrum an Unterstützungsleistungen zum Projektmanagement ist abrufbar
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Unser Beratungsangebot (I)
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Beratung zum Projektmanagement
Vertretungsweise Übernahme der Projektleitung
Durchführung und Unterstützung des Projektmanagements
Beratung in allen oder einzelnen PM-Disziplinen
Gesamtes Projekt oder einzelne Phasen
Coaching des Projektleiters
Z.B. Projektinitialisierung, Pro-jektplanung, Projektkoordina-tion, Controlling, PMO, Risiko Management, Akzeptanzmgm.
„Rechte Hand“ Ihres PL
Projekt oder Teilprojekt
Kurzfristig oder langfristig
Expertise von Außen
Sparrings-Partner für Projektleiter
Know-how-Transfer
Langjährige Erfahrung der Berater, Best Practices, effiziente Toolunterstützung
Entlastung des Projektleiters
Flexibilität
Problemlose Übergabe
Leistung Ihr NutzenMögliche Ausprägungen
Wir bieten ein maßgeschneidertes Angebot zum IT-Projektmanagement
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Ein vielfältiges Spektrum an Unterstützungsleistungen zum Projektmanagement ist abrufbar
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Unser Beratungsangebot (II)
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Wir bieten ein maßgeschneidertes Angebot zum IT-Projektmanagement
Portfoliomanagement
Multiprojektmanagement
Portfolioplanung, Bewertung und Priorisierung von Projekten
Definition von Projektstandards
Koordination und Controlling
Expertise von außen („neutral“)
Erfahrung aus anderen Branchen
Sicherheit in der Programm-steuerung (durch Erfahrung)
Leistung Ihr NutzenMögliche Ausprägungen
Beratung zum strategischen Einsatz von PM
Bewertung und Einführung von Methoden und Werkzeugen
Einführung V-Modell in einer Behörde
Passgenaue Einführung
Best Practice Know-how
Unterstützung des Qualitäts-managers der Behörde
Projektmanagementbüro
Aufsetzen eines PMO
PMO Leitung
Durchführung PMO Tätigkeiten
Entlastung und Effizienz-steigerung der Projektleitung
Lieferantenmanagement Aufsetzen von Lieferantenmgm.
Ext. Lieferungen planen
Erfahrung als Dienstleister
Zusätzliche Eskalationsinstanz
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Unsere Berater: aus der Praxis für die Praxis!
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Qualifikation, Preise und Abrechnungsmodelle der Beratung
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Berater
Qualifikation
Unsere PM-Berater durchlaufen einen Ausbildungs- und Karrierepfad für Projektleiter
Sie kennen Geschäft und Kultur unserer Kunden
Sie kennen Methoden und IT-Technologien aus der Praxis
Preisstufe 1 („Senior Berater“): 1.144,- € pro Tag
Mindestens 6 Jahre IT-Erfahrung
Mindestens 2 Jahre Beratungserfahrung IT-PM
Mindestens ein einschlägiges PM-Zertifikat
Mindestens 3 einschlägige Referenzen
Preisstufe 2 („Berater“): 862,40 € pro Tag
Mindestens 3 Jahre Beratungserfahrung IT und/oder IT-Projektmanagement
Preise inkl. aller Nebenkosten zzgl. MWSt.
Abrechnungsmodelle
Dienstleistung nach Aufwand
• Bei Coaching und Unterstützung
• Inhaltliche Änderungen formlos möglich bei Einhaltung von Termin- und Kostenrahmen
• Monatliche Abrechnung mit Tätigkeitsnachweis
• Budgetobergrenze festgelegt
Festpreis
• Inhalt der Beratungsleistung ist ein „Produkt“ (Ergebnisdokument, Konzept)
• Inhaltliche Änderungen müssen per Änderungs-KoopV vereinbart werden
• Abrechnung nach Erreichung von Meilensteinen
Generell gilt
• Einsatz (nur) der zu Beginn abgestimmten Mitarbeiter; Austausch nur nach Zustimmung von Bedarfsträger und BVA und mit kostenfreier Einarbeitung
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Das Drei-Partner-Modell ist ein erprobtes und in über 1.000 Einzelabrufen sehr erfolgreich praktiziertes Modell
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Drei-Partner-Modell – Das Erfolgsmodell für IT-Beratung in der Bundesverwaltung
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Vorteile des Drei-Partner-Modells
Die Beauftragung erfolgt einfach und schnell – Sie sparen viel Zeit und Ressourcen
Die Durchführung erfolgt komplett nach Ihren Vorgaben und Anweisungen
Das BVA bietet ein Controlling- und Abrechnungs-system und führt die formale Kontrolle durch. Sie müssen als Auftraggeber die rechnerische und sachliche Richtigkeit prüfen
Das BVA unterstützt Sie bei möglichen Konflikten und übernimmt auf Wunsch eine Vermittlerrolle
Sie profitieren von der Erfahrungen aus bereits abgeschlossenen Projekten und bringen Ihre Erfahrungen zum Nutzen der Bundesverwaltung ein
Die Leistungen des BVA im Rahmen des Drei-Partner-Modells sind für Sie kostenfrei
Von der Beratungsanfrage zum Projektstart in kürzester Zeit
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Der Leistungsabruf im Drei-Partner-Modell ist einfach und schnell, der Prozess schon in über 1000 Projekten erprobt
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Einzelauftrag
Kooperations-vereinbarung
Vorgespräch
Beratungs-anfrage
Ca
. 2-4
Wo
ch
en
Behörde (Bedarfsträger, BT) stellt Beratungsanfrage an BVA*
BVA prüft die Anfrage inhaltlich und formal (Konformität zum Rahmenvertrag)
Bei Bedarf führt das BVA ein Vorgespräch mit dem Bedarfsträger (Behörde) und mit dem Dienstleister.
Dienstleister bereitet KoopV im Entwurf vor und stimmt diesen mit dem BT ab
BVA prüft formal und schließt die KoopV mit dem BT ab, der BT ermächtigt damit das BVA in seinem Auftrag die Beratungsleistung aus dem RV abzurufen.
BVA beauftragt den Dienstleister per Einzelauftrag
KoopV wird Anlage zum Einzelauftrag
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* beratung@bva.bund.de 0228 99 358 3900 www.bva.bund.de
Einfache und standardisierte Prozesse in der Projektdurchführung
Mitarbeiteraustausch nur nach Zustimmung des Bedarfsträgers (Behörde) und des BVA und mit kostenfreier Einarbeitung
Ein Mitarbeiteraustausch auf Wunsch des BT ist jederzeit möglich.
Kostenneutrale Änderungen (z.B. Terminverschiebung) formlos per Email
Kostenwirksame Änderungen durch Änderung/Neuerstellung der KoopV
Formlose Projektendeerklärung (Email)
Projektsteckbrief zur Projektdokumentation
Abfrage zur Kundenzufriedenheit durch BVA
Referenznutzung durch den Dienstleister nur nach Freigabe durch den Bedarfsträger (Behörde) und das BVA
Projektdurchführung
Changes(Änderungsforderungen)
Projektabschluss
Rechnungsprozess Monatliche Rechnungslegung mit Tätigkeitsnachweis (bei Festpreis nach
Erreichung von Meilensteinen und Freigabe durch den BT)
Digitale Abwicklung zwischen BVA und Dienstleister (per dig. Signatur)
Vorprüfung durch BVA, sachliche und rechnerische Prüfung durch BT
Anweisung durch Behörde (Rechnungsempfänger) an Dienstleister
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Abrufberechtigung und Ansprechpartner
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Unmittelbare Bundesverwaltung
Alle Ministerien und nachgeordneten Be-
hörden der unmittelbaren Bundesverwal-
tung („die Bundesrepublik Deutschland“)
sind abrufberechtigt, sofern sie im Rah-
men der Bedarfsabfrage Bedarf gemeldet
hatten; nachträgliche Nutzung ist möglich
sofern das RV-Kontingent ausreicht
Mittelbare Bundesverwaltung
Behörden der mittelbaren Bundes-
verwaltung sind abrufberechtigt, wenn sie
im Rahmen der Bedarfsabfrage Bedarf
gemeldet hatten. Details und Zweifelsfälle
werden in direkter Abstimmung mit dem
BVA geklärt.
Stv. Teamleiter
069-739036268
0151-40626268
Boris.Neutzler@soprasteria.com
Boris Neutzler
Teamleiter
02241-9737129
0151-40250121
roland.stahl@capgemini.com
Roland Stahl
Ihre Ansprechpartner:
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Anhang
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FAQ: In der Praxis oft auftauchende Fragen (I)
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Welche Werkzeuge und Methoden werden eingesetzt?
Je nach Rahmenbedingung werden etablierte Methoden und Werkzeuge der Behörde eingesetzt oder Standards der Bundesverwaltung resp. internationale Standards verwendet
Bringen die Berater die Werkzeuge mit?
„Klassiker“ wie MS-Office, MS-Project, MS-Visio, Standards des Bundes (V-Modell Assistent, WiBe) und Open Source Tools sind vorhanden
Spezifische Werkzeuge wie IBM Doors, MS Sharepoint, Requisite Pro etc. werden von der Behörde gestellt
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Fragen Erste Antworten
Wie erfolgt die Auswahl der Mitarbeiter? Welchen Einfluss hat die Behörde darauf?
Vorschlag anhand der geforderten Skills durch den Dienstleister
Prüfung durch die Behörde (Vetorecht und Wünsche)
Formale Prüfung durch das BVA (z.B. Qualifikation für Preisstufen)
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Gibt es Unterstützungs-möglichkeiten über das Projektmanagement hinaus?
Der Rahmenvertrag PM ist ein Teil des Gesamtangebotes des BVA
Weitere Rahmenverträge existieren für QM/Testing, IT-Strategieberatung, Infrastrukturberatung, Architekturberatung, Organisationsberatung und viele weitere
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FAQ: In der Praxis oft auftauchende Fragen (II)
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Wie ist das BVA eingebunden?
Formale Prüfung der KoopV, Tätigkeitsnachweise, Rechnungen; Eskalation
(Freigegebene) Projektergebnisse sollen dem BVA Wissensmanagement bereitgestellt werden (Sondervereinbarung möglich)
Optional: Übernahme von Projekttätigkeiten und/oder QS durch BVA
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Fragen Erste Antworten
Was passiert, wenn Berater ausfallen (Krankheit, Kündigung)?
Der Dienstleister kann einen Ersatz vorschlagen,
Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter wird nicht berechnet
Was passiert, wenn die Behörde mit der Leistung nicht zufrieden ist?
Der Bedarfsträger (Behörde) kann den Austausch von Beratern verlangen,
Bei Konflikten versucht das BVA zu vermitteln und schaltet ggf. den Managing Partner des Dienstleisters ein
Der Bedarfsträger kann den Einzelauftrag jederzeit kündigen.
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Was ist bei Änderungen zu tun?
Budgetneutrale Änderungen (z.B. Terminverschiebung) können dem BVA formlos per Email mitgeteilt werden
Budgetrelevante Änderungen müssen per Änderung der KoopV („Change Request“) oder als Folgeauftrag (neue KoopV) vereinbart werden
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In der Praxis oft auftauchende Fragen (zum Rahmenvertrag)
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Bis wann können die Beratungsleistungen zum PM beauftragt werden?
Die Laufzeit des Rahmenvertrags reicht bis 07.11.2015 und kann maximal zwei mal vom BeschA um je ein Jahr verlängert werden
Beratungsleistungen können daher bis auf weiteres bis zum 07.11.2015 beauftragt werden; die Laufzeit von Einzelabrufen kann - nach Einzelfall-prüfung - bereits bis zum 31.12.2017 reichen
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Fragen Erste Antworten
Sind wir abrufberechtigt, auch wenn wir uns an der Bedarfsabfrage nicht beteiligt haben?
Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung, die an der Bedarfsabfrage von 2011 nicht teilgenommen haben sind für den RV nachrangig abrufberechtigt - sofern das RV-Kontingent ausreicht
Details und Zweifelsfälle werden in direkter Abstimmung mit dem BVA geklärt
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