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50 - jährige 50 - jährige PartnerschaftPartnerschaft
Rahmenverträge Rahmenverträge der der
BDMV & DHV BDMV & DHV
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RahmenverträgeRahmenverträge
§§o Vereins-Haftpflicht- und
Unfallversicherung einschl. Veranstaltungen
o Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
o Kraftfahrzeug-Rahmenvertrago Musikinstrumentenversicherungo Zeltversicherungo sonstige Versicherungen
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Der Haftpflicht- und Unfall-Der Haftpflicht- und Unfall-RahmenvertragRahmenvertrag
§§Besteht aus:
o Vereins-Haftpflichtversicherung
o Gruppen-Unfallversicherung
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Haftpflicht- und Unfall-RahmenvertragHaftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag
Bei einer Probe wurde der Parkettboden des Probenlokals durch heruntergefallene Wunderkerzen beschädigt.
Da der Verein die Mietsachschäden am Probenlokal mitversichert hatte konnte im Rahmen dieser Versicherung die Neuversiegelung des Parkettbodens mit 1.600 EUR erstattet werden. Der Verein musste lediglich die Selbstbeteiligung von 100 EUR selbst übernehmen.
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Haftpflicht- und Unfall-RahmenvertragHaftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag
Anläßlich des Frühlingsfestes des Musikvereins .. wurde das Festzelt auf dem Schulsportplatz aufgestellt. Aufgrund starker Regenfälle wurden während des Festes Laufbohlen aus Holz bis zum Eingang des Festzeltes gelegt, da sich große Pfützen gebildet hatten.Als Frau M. beim Verlassen des Festzeltes gerade an den Stoß zweier Bohlen kam, betrat von der anderen Seite ein anderer Festbesucher die Bohle, so dass diese auf Frau M’s Seite nach oben schnappte, mit der Folge, dass Frau M. zu Fall kam und sich den Arm brach.Der Schadenfall konnte im Rahmen der Veranstalterhaftpflichtversicherung reguliert werden. An Zahlungen entstanden 15.000,00 DM Schmerzensgeld sowie 1.668,77 DM Rechtsanwaltskosten und 334,00 DM Gutachterkosten.
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Die Leistungen der Die Leistungen der HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherungo Prüfung der Haftpflichtfrage
Der Versicherer prüft, ob die Ansprüche, die an den Verein gestellt werden, zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt sind.
o Ablehnung unberechtigter AnsprücheDer Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab und zwar wenn es sein muss auch vor Gericht.
Passive Rechtsschutzfunktion
o Zahlung gerechtfertigter AnsprücheSind die Ansprüche die an den Verein gestellt werden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gerechtfertigt, leistet der Versicherer.
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Vereins-HaftpflichtVereins-Haftpflicht Versicherungssummen Versicherungssummen
3.000.000 EUR pauschal für Personen- und/oder 3.000.000 EUR pauschal für Personen- und/oder SachschädenSachschäden
100.000 EUR für Vermögensschäden100.000 EUR für Vermögensschäden
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen.
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Vereins-Haftpflicht Vereins-Haftpflicht VersicherungsumfangVersicherungsumfang
o Gesetzliche Haftpflicht des Vereinso Persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder des Vorstands
einschließlich aller übrigen Mitglieder aus der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins
o Gesetzliche Haftpflicht des Vereins als Eigentümer, Mieter,Pächter Nutznießer von Probelokalen (insbesondere Verkehrssicherungspflichten)
o Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in
eigener Regie o Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Teilnahme an
Veranstaltungen Drittero Gesetzliche Haftpflicht des Vereins aus der Durchführung von Stand-,
Promenaden-, Platz-, Stuhl- und Kurkonzerten
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Vereins-Haftpflicht Vereins-Haftpflicht Versicherung von VeranstaltungenVersicherung von Veranstaltungen
o Gesonderter Versicherungsschutz für Veranstaltungen wird insbesondere benötigt, wenn:
Gastvereine bei der Veranstaltung mitwirken Bewirtung in eigener Regie übernommen wird Umzüge u.ä. durchgeführt werden
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Vereins-HaftpflichtVereins-Haftpflicht Besonderheiten des Besonderheiten des RahmenvertragsRahmenvertrags
o Mitversicherung von bis zu dreitägigen vereins-internen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (Freizeiten, Probenwochenenden, Konzertreisen; aber auch z.B. Schwimmbadbesuche, Fußballspiele usw.)
o Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Personenschäden von Kindern und Schülern, soweit diese der Aufsichtspflicht durch Mitglieder des Vereins unterstellt sind Aufsichtspflicht
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Vereins-HaftpflichtVereins-Haftpflichtdie wichtigsten Ausschlüssedie wichtigsten Ausschlüsse
o Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Kraftfahrzeuganhängers ( Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag), Wasser- oder Luftfahrzeugs
o Schäden der mitversicherten Personen untereinander ( vgl. aber Personenschäden bei Aufsichtspflichtigen)
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Vereins-HaftpflichtVereins-Haftpflicht „Standard“-Erweiterungsmöglichkeiten „Standard“-Erweiterungsmöglichkeiten
o Einschluss von Mietsachschäden am Probenlokal und Abhandenkommen fremder Türschlüssel
Mietsachschäden am Probenlokal Versicherungssumme innerhalb der Sachschaden-Versicherungssumme:
1.000.000 EUR für Schäden durch Leitungswasser, Abwässer, Brand und Explosion 300.000 EUR für sonstige Mietsachschäden 10.000 EUR für bewegliche Sachen bei Veranstaltungen
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Vereins-HaftpflichtVereins-Haftpflicht „Standard“-Erweiterungsmöglichkeiten „Standard“-Erweiterungsmöglichkeiten
o Mietsachschäden an beweglichen Sachen bei Veranstaltungen
Nicht versichert sind Schäden an:• Kraftfahrzeugen• EDV-, Musik und Videoanlagen• Ausstellungsgütern und Kunstgegenständen• Musikinstrumenten sowie sonstigen akustischen und elektronischen Einrichtungen (elektronische Einrichtungen sind solche Gegenstände, für eine Elektronikversicherung abgeschlossen werden kann) • Mobilfunktelefonen• Wertsachen und Wertpapieren, Schmuck, Geld und sonstigen Zahlungsmitteln• eingelagerte Verwahrstücke
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Vereins-HaftpflichtVereins-Haftpflicht „Standard“-Erweiterungsmöglichkeiten „Standard“-Erweiterungsmöglichkeiten
Schlüsselrisiko
Für Türschlüssel, insbesondere von Schließanlagen, die dem Verein überlassen werden, kann ebenfalls Versicherungsschutz beantragt werden.
Versichert ist die Auswechslung der Schließanlage und sofern notwendig ein Objektschutz bis zu 14 Tage.
Versicherungssumme innerhalb der Sachschaden-Versicherungssumme:
20.000 EUR
Jahresbeitrag für beide Risiken zusammen pauschal: 40,93 EUR
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Vereins-HaftpflichtVereins-Haftpflicht Mietsachschäden Mietsachschäden
o Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung.
o Selbstbeteiligung je Schadenfall 100,00 EUR
„Normaler“ Sach-schaden
„Normaler“ Sach-schaden
Mietsach-schaden
„Normaler“ Sach-
schaden
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Vereins-HaftpflichtVereins-Haftpflicht„Sonstige“ Erweiterungsmöglichkeiten„Sonstige“ Erweiterungsmöglichkeiten
Abschluss einer Umwelt-Haftpflicht-Modell-Deckung für eigene Heizöltankanlagen usw.
Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bei verpachteten Vereinsgaststätten
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UnfallversicherungUnfallversicherung
Standard-LeistungsartenStandard-Leistungsarten
o In der Gruppen-Unfallversicherung werden unterschiedliche Summen-Kombinationen angeboten
o Bei allen Kombinationen sind immer die folgenden Leistungsarten enthalten: Invaliditätsfall mit Verdoppelung der Leistung bei einem
Invaliditätsgrad ab 90 %
Todesfallleistung Bergungskosten 20 EUR Krankenhaustagegeld
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UnfallversicherungUnfallversicherungLeistungsumfangLeistungsumfang
o Versicherungsschutz besteht bei der Betätigung im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.:
• Proben• Versammlungen• Festlichkeiten usw.
Mitversichert ist jeweils der direkte Weg hin und zurück
o Bei mitversicherten bis zu dreitägigen vereinsinternen Veranstaltungen mit maximal zwei Übernachtungen (vgl. Haftpflicht) besteht - 24 - 24 Stunden-Deckung - !Stunden-Deckung - !
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UnfallversicherungUnfallversicherung
Invaliditätsleitungo Im Invaliditätsfall wird der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil der
vereinbarten Versicherungssumme geleistet.
o Bemessungsgrundlage ist die Gliedertaxe des § 7 I. (2) a) der Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 94).
o Lässt sich der Invaliditätsgrad nicht nach der Gliedertaxe bemessen gilt § 7 I. (2) c) AUB 94.
Todesfallleistungo Führt der Unfall innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag zum Tod, wird
dieTodesfallsumme geleistet.
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UnfallversicherungUnfallversicherungGliedertaxeGliedertaxe
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Kombination Kombination CC b. Kinder und Jugendliche bis
zum vollendeten 14.Lebensjahr
36.000 EUR Invalidität72.000 EUR Vollinvalidität
6.000 EUR Tod 20 EUR
Krankenhaustagegeld 3.000 EUR Bergungskosten
a. Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
31.000 EUR Invalidität62.000 EUR Vollinvalidität
11.000 EUR Tod 20 EUR
Krankenhaustagegeld 3.000 EUR
Bergungskosten
Jahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 1,72 EUR je Mitglied
(Haftpflicht- und Unfallversicherung)Kombination Kombination DDa. Erwachsene und Jugendliche
ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
42.000 EUR Invalidität82.000 EUR Vollinvalidität
11.000 EUR Tod 20 EUR
Krankenhaustagegeld 3.000 EUR
Bergungskosten
b. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14.Lebensjahr
47.000 EUR Invalidität94.000 EUR Vollinvalidität
6.000 EUR Tod 20 EUR
Krankenhaustagegeld 3.000 EUR BergungskostenJahresbeitrag inkl. Versicherungsteuer 2,06 EUR je
Mitglied(Haftpflicht- und Unfallversicherung)
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Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag ErweiterungErweiterung „ „Veranstaltungen“Veranstaltungen“
o Über die Erweiterung „Veranstaltungen“ können alle Arten von Veranstaltungen pauschal versichert werden, die über den Rahmen der Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag hinaus gehen, als z.B. Konzertreisen, Freizeiten usw. mit mehr als
3 Tagen Dauer Festveranstaltungen mit/ohne Zeltbau, Umzug usw. Fußballturniere Altmaterialsammlungen Kreis- und Bezirksmusikfeste
Welche Veranstaltungen können nicht über die pauschale Mitversicherung
versichert werden?o Landesmusikfesteo Bundesmusikfeste
sowie sonstige Großveranstaltungen
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Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag ErweiterungErweiterung „ „Veranstaltungen“Veranstaltungen“
o Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Veranstalters aus der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung einschließlich der Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten.
o Eingeschlossen ist auch die Haftung nach dem Gaststätten-Produktgesetz.
o Der Personenkreis, der über den Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag versichert ist, hat auch bei Veranstaltungen den entsprechenden Unfallversicherungsschutz.
o Zusätzliche Helfer, also z.B. passive Mitglieder, Eltern von Jugendlichen, Ehegatten von Vereinsmitgliedern usw., haben bei Einschluss der Mitversicherung von Veranstaltungen automatisch denselben Versicherungsschutz anlässlich von Veranstaltungen.
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Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag Haftpflicht- und Unfall-Rahmenvertrag ErweiterungErweiterung „ „Veranstaltungen“ ZusatzrisikenVeranstaltungen“ Zusatzrisiken
o Gesetzliche Haftpflicht der mitwirkenden landwirtschaftlichen Zugmaschinen, Fuhrwerke und Pferde bei Umzügen
o Gesetzliche Haftpflicht für vereinseigene Bauleitung beim Zeltbau / Tribünenbau
o Selbstbetriebene Schaustellungen aller Art, Böllerschiessen, Feuerwerke usw.
o Selbstbetriebene Hüpfburgen, Kinderkarusselle, Schießstände
o Mietsachschäden an den jeweils gemieteten Gebäuden/Räumlichkeiten, jedoch nicht an Zelten ( Zeltversicherung)
Stand 11.04.23 Seite 27
Haftpflicht- und Unfall-RahmenvertragHaftpflicht- und Unfall-RahmenvertragBeitragsübersichtBeitragsübersicht
o GrundbeitragKombination A 0,95 EUR Kombination B 1,42 EUR Kombination C 1,72 EUR Kombination D 2,06 EUR Kombination E 2,37 EUR
o Mietsachschäden/Schlüsselrisiko 40,93
EUR
o Krankenhaustagegeldje weitere 6,00 EUR 0,10 EUR
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Haftpflicht- und Unfall-RahmenvertragHaftpflicht- und Unfall-RahmenvertragBeitragsübersichtBeitragsübersicht
Mitversicherung der Haftpflicht- und Unfallversicherung für Veranstaltungen:
Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/ Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung ohne Zusatzrisiken 46,00 EUR
Jährlich 1 öffentliche Veranstaltung, 1 Konzertreise/Freizeit mit mehr als 3 Tagen Dauer und 1 Altmaterialsammlung mit Zusatzrisiken 91,20 EUR
Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehrals 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen ohne Zusatzrisiken 92,10 EUR
Alle öffentlichen Veranstaltungen, Konzertreisen/ Freizeiten mit mehr als 3 Tagen Dauer und Altmaterialsammlungen mit Zusatzrisiken 182,40 EUR
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Kraftfahrzeug-RahmenvertragKraftfahrzeug-Rahmenvertrag
Besteht aus:
o Dienstreise-Kaskoversicherung
o Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufungsversicherung (KH-SFR-Versicherung)
Stand 11.04.23 Seite 30
Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Die Fahrerin schleuderte auf schneeglatter Fahrbahn, beschädigte die Leitplanke und den Gartenzaun, danach kam sie im Bachbett zum Stehen.
Die Fahrerin hatte das Auto 14 Tage vor dem Unfall für 3.100 EUR gekauft. An dem Fahrzeug entstand durch den Unfall, bei die Motoraufhängung gebrochen ist, der Tank, die Ölwanne und der Auspuff aufgerissen wurden, entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Die Fahrerin, die ihren Führerschein gerade einmal 28 Tage besaß, erhielt nach Abzug der Selbstbeteiligung von 300 EUR den Wert ihres Fahrzeugs mit 2.800 EUR ersetzt.
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Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag
Stand 11.04.23 Seite 32
Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag
Stand 11.04.23 Seite 33
Kraftfahrzeug-RahmenvertragKraftfahrzeug-RahmenvertragDeckungsumfangDeckungsumfang
o Versicherungsschutz besteht während Fahrten im Auftrag und Interesse des Vereins z.B.:• Fahrten zu und von Proben• Fahrten zu und von Versammlungen• Fahrten zu und von Festlichkeiten inklusive Besorgungsfahrten• Fahrten zu und von Freizeiten, Konzertreisen
o Weder der Fahrer noch der Halter des Fahrzeugs müssen Mitglieder des Vereins sein! Es sind auch die Fahrzeuge von Eltern oder Freunden versichert, wenn diese Kinder/Jugendliche des Vereins fahren.
Stand 11.04.23 Seite 34
Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag Kraftfahrzeug-Rahmenvertrag SelbstbeteiligungenSelbstbeteiligungen
o Dienstreisekasko:300,00 EUR bei Vollkaskoschäden150,00 EUR bei Teilkaskoschäden
o KH-SFR-VersicherungKeine Selbstbeteiligung
Stand 11.04.23 Seite 35
Kraftfahrzeug-RahmenvertragKraftfahrzeug-Rahmenvertrago Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer
- Grundbeitrag je Verein
Personenkraftwagen und motorangetriebeneZweiradfahrzeuge 255,54 EUR
Personenkraftwagen, motorangetriebeneZweiradfahrzeuge, LKW bis 3,5 t. Nutzlast, Wohnmobile und PKW-Anhänger solange siemit dem genutzten Fahrzeug verbunden sind
471,87 EUR
- je aktives Mitglied, Jugendlichem/Schüler 2,48 EUR
Stand 11.04.23 Seite 36
Vermögensschaden-Vermögensschaden-Haftpflicht-Haftpflicht-
RahmenvertragRahmenvertrag
Stand 11.04.23 Seite 37
Vermögensschaden-Vermögensschaden-HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherungFür eine Großveranstaltung wurde von einem Verband bei verschiedenen Hotels vor Ort Zimmerkontingente reserviert.
Nachdem die Anmeldungen nicht ganz den Stand erreichten wurde vergessen die Kontingente abzusagen. Von drei Hotels, bei denen Kontingente bestellt waren, aber nicht abgerufen und storniert wurden, wurden Stornierungsgebühren von insgesamt 1.650 EUR geltend gemacht.
Die SV SparkassenVersicherung übernahm 1.550 EUR. Der Verband musste lediglich die Selbstbeteiligung von 100 EUR selbst übernehmen.
Stand 11.04.23 Seite 38
§§Vermögensschaden-Vermögensschaden-HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung
o Wieso ist der Versicherungsschutz für Vorstandsmitglieder besonders wichtig?
Die Vorstandsmitglieder repräsentieren den Verein als Organe; Sie sind in dieser Funktion für die Beachtung und Einhaltung der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich und laufen Gefahr für auftretende Schäden auch mit ihrem persönlichen Vermögen einstehen zu müssen.
Stand 11.04.23 Seite 39
§§Vermögensschaden-Vermögensschaden-HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherungo Versicherungsschutz besteht für
Ansprüche von
o außen (Drittansprüche)
o durch den Verein (Eigenansprüche)
Stand 11.04.23 Seite 40
§§
Vermögensschaden-Vermögensschaden-HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung
o Prüfung der HaftpflichtfrageDer Versicherer prüft, ob die Ansprüche, die an den Verein gestellt werden, zu Recht gestellt werden und ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt sind.
o Ablehnung unberechtigter AnsprücheDer Versicherer lehnt ungerechtfertigte Ansprüche ab und zwar wenn es sein muss auch vor Gericht.
Passive Rechtsschutzfunktion
Zahlung gerechtfertigter AnsprücheSind die Ansprüche die an den Verein gestellt werden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gerechtfertigt, leistet der Versicherer.
Stand 11.04.23 Seite 41
§§Vermögensschaden-Vermögensschaden-HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung
o Versicherungssumme 100.000 EUR für Vermögensschäden
o Selbstbeteiligung100 EUR je Versicherungsfall
Stand 11.04.23 Seite 42
§§Vermögensschaden-Vermögensschaden-HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung
o Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer
- bis zu 200 Mitglieder 119,00 EUR
- je weiteres Mitglied 0,46 EUR
Stand 11.04.23 Seite 43
§§Vermögensschaden-Vermögensschaden-HaftpflichtversicherungHaftpflichtversicherung
o Welche Ansprüche können entstehen?o Verlust der Gemeinnützigkeit durch fehlerhafte Behandlung von
Spendengelderno Unterlassene oder verspätete Beantragung von öffentlichen
Zuschüsseno Übersehen von fehlenden Zahlungseingängeno Mitgliedsbeiträge werden versehentlich nicht oder in zu geringem
Ausmaß eingefordert und die Ansprüche verjähren o Überhöhte Rechnungen werden bezahlt, weil beispielsweise nicht
genügend Konkurrenzangebote eingeholt werdeno Der Verein kündigt eine Veranstaltung an, bei der jedoch der
verpflichtete Vortragende oder Lehrer nicht erscheint, worauf die Kursteilnehmer die Entschädigung für die Reisekosten und ggf. die Veranstaltung selbst fordern
Stand 11.04.23 Seite 44
Musikinstrumenten-Musikinstrumenten-RahmenvertragRahmenvertrag
Stand 11.04.23 Seite 45
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Vom 15.12. auf den 16.12.2006 fand im Probelokal eine musikalische Videonacht statt. Am nächsten Tag veranstaltete die Jugendgruppe eine Altmaterialsammlung.
Zur Generalreinigung des Probelokals wurde dieses komplett ausgeräumt, einige Instrumente waren hierbei in den Instrumentenkoffern im Hof zwischengelagert.
Sie sollten für eine weitere Veranstaltung in Fahrzeugen abtransportiert werden.
Da im Hof durch parkende Fahrzeuge die Räumlichkeiten sehr beengt waren, hat ein Transportfahrzeug beim wegfahren einen Instrumentenkoffer mit Inhalt überfahren, sicher ohne es zu bemerken.
Die Kosten für das Instrument wurden nach Abzug der Selbstbeteiligung mit 1.200 EUR von der SV SparkassenVersicherung übernommen.
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MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Stand 11.04.23 Seite 47
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Stand 11.04.23 Seite 48
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Welche Gegenstände können versichert werden ?
• Musikinstrumente aller Art
• Futterale, Etuis, Kästen etc.
• Noten, Notenständer
• Beschallungs- und Verstärkeranlagen
Was versichern wir nicht ?
• Rundfunk-, Fernsehgeräte, Videorecorder
• Plattenspieler
•sonstige Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte
Stand 11.04.23 Seite 49
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Welche Schadenfälle sind versichert ?
ALLGEFAHREN - Deckung, ALLGEFAHREN - Deckung, d.h. wir ersetzen insbesondere Schäden durch
- Transport, Transportmittelunfall
- Diebstahl, Abhandenkommen
- Veruntreuung, Unterschlagung
- Raub, räuberische Erpressung
- Vertauschen, Liegenlassen
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Wasser und elementare Ereignisse
Stand 11.04.23 Seite 50
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherungFür welche Gefahren und Schäden treten wir nicht ein ?
- Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit eines bestimmten Personenkreises
- Mängel, die schon bei Vertragsabschluss bestanden
- Aufruhr, Plünderung, Krieg, hohe Hand, Kernenergie
- mut- oder böswillige Beschädigung, Untreue oder Diebstahl durch
Familienangehörige
- gewöhnliche Abnutzung (Verschleiß), Wertminderung
- Witterungs- und Temperatureinflüsse, Leimlösungen, gewöhnliche Lack- oder
Schrammschäden
Stand 11.04.23 Seite 51
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherungWo gilt die Versicherung ? weltweit
Sind die versicherten Sachen während der Nachtzeit (22.00 - 6.00 Uhr) auch in einem unbewacht im freien abgestellten Fahrzeug versichert ?
für Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen besteht für Vereine der BDMV und des DHV trotz der allgemein gültigen „Nachtzeitklausel“ Versicherungsschutz,
wenn das Fahrzeug allseitig fest verschlossen ist
Wie hoch ist die Versicherungssumme ?
die Versicherungssumme muß mindestens dem Zeitwert des jeweiligen Instruments
entsprechen (siehe Entwertungstabelle vom BDMV / DHV)
ist diese zu niedrig gewählt worden, werden im Schadenfall Abzüge gemacht
Unterversicherung !!!
Stand 11.04.23 Seite 52
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Welche Kosten werden von uns im Schadenfall übernommen ?
Wir ersetzen :
- bei einem Teilschaden die Reparaturkosten
- bei einem Totalschaden den Zeitwert, maximal die Versicherungssumme
Der Versicherungsnehmer ist an jedem Schaden mit 50,00 EUR selbst beteiligt.
nicht bei Schäden durch
• Brand
• Blitzschlag
• Explosion
• höhere Gewalt
Stand 11.04.23 Seite 53
MusikinstrumentenversicherungMusikinstrumentenversicherung
Was kostet die Versicherung ?
Der Jahresbeitrag beträgt bei einer Gesamtversicherungssumme pro Vertrag
- ab 15.000 EUR Versicherungssumme = 0,7% mindestens 135,00 EUR
zuzüglich 19% Versicherungssteuer
Wir übernehmen keine kurzfristigen Versicherungen !
Stand 11.04.23 Seite 54
ZeltversicherungZeltversicherung
Stand 11.04.23 Seite 55
ZeltversicherungZeltversicherung
Welche Gegenstände können versichert werden?
- Zelte aller Art
- Mobiliar
Bühne Friteusen
Tische, Bänke, Stühle Grillgeräte
Fußboden Licht- und
Zapfanlagen Beschallungsanlagen
Kühlschränke
Was versichern wir nicht?
Dekoration, Lebensmittel, Geschirr u.ä.
Stand 11.04.23 Seite 56
ZeltversicherungZeltversicherung
Welche Schadenfälle sind versichert ?
Während des Auf- und Abbaues, des Gebrauchs und der Transporte erstreckt sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf folgende Gefahren :
Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
Brand, Blitzschlag, Explosion
Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder
seiner Ladung
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung
mut- oder böswillige Beschädigung (ausgenommen Mobiliar)
höhere Gewalt einschließlich Hagel und Sturm
Stand 11.04.23 Seite 57
ZeltversicherungZeltversicherung
Wo gilt die Versicherung ?
Geltungsbereich ist nur Deutschland
Beitrag (Berechnung nach dem Wert des Zeltes)
bei einem Jahresvertrag 4,00 %
bis zu einer Versicherungsdauer von 30 Tagen0,36 %
sofern der An- und Abtransport nicht mitversichert wird0,27 %
Mindestbeitrag jeweils75 EUR
zuzüglich 19% Versicherungssteuer