So fördert der Kanton Luzern das bessere Bauen und Erneuern

Post on 20-Mar-2017

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was muss ich wissen, ich erneuere mein Haus

Res Wyler, Energieberatung Luzern, c/o öko-forum

Schritt 0: MotivationEs geht um unsere Wirtschaft –nicht (nur) um die Umwelt

Energie ist Wirtschaftwer Energie hat – hat auch Geld !die günstigste Energie ist die, welche nicht hergestellt werden muss

Zeitspanne der fossilen Energienutzung in der Menschheitsgeschichte

…und was bleibt bei uns?Regionale Wertschöpfung

Holz Heizöl Erdgas

von total 100.– 100.– 100.–

Region 50.– 16.– 14.–

Schweiz 45.– 25.– 12.–

Ausland 5.– 59.– 74.–

Quelle: Holzenergie Schweiz (2012)

Schritt 1, Beratung: Bausteine A bis D

EnergieberatungTelefon 041 412 32 32

Erstanfrage («A») und telefonische Fach-beratung («B») sind gratis;

Beratung beim Kunden

(«C») Beurteilung des energetischen Zustandes eines Gebäudes mit einer EnergieetiketteAllgemeine Hinweise für Verbesserungen

-Plus («D»)Leitfaden für eine GebäudesanierungWirkungs- und Kostenabschätzung für Sanierungsvarianten

Förderbeiträge

Erstattung von ca. 30% bis 50% der Kosten für GEAK-Kunden.www.geak.ch

Schritt 2, Die richtigen Schritte der Planung

Sie profitieren von Fördergeldern und langfristig tiefen EnergiekostenSie geniessen einen höheren WohnkomfortSie steigern den Wert Ihrer LiegenschaftSie leisten dank weniger CO2-Ausstoss einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zum Energieumbau

wo stehen die Vorschriften heute?

seit 1.1.2009: Gesetzliche Mindestanforderungen!

Plus-Energie-Haus ab 2020

MuKEn 2014

seit 1.1.2009: hinterlüftete Fassade

PBV Kanton Luzern (bisher)

Norm SIA 380/1 (seit 1.1.2009)

12 cm 20 cm

λ=0.035 W/mK bei 20°C Raumtemperatur

seit 1.1.2009: Steildach Holzkonstruktion

PBV Kanton Luzern (bisher)

Norm SIA 380/1 (seit 1.1.2009)

14 cm 18+4 cm

λ=0.035 W/mK bei 20°C Raumtemperatur

Ausblick zukünftige Entwicklungen

Revision Energiegesetz Kanton (2014)- GEAK: bei Antrag Fördergeld/Neubau- Verbot Elektroheizungen: Neubau

MuKEn 2014

Energiestrategie Bund (~2018)- Vorgaben Effizienz - Sanierungspflicht Elektroheizungen- Neubauten: Null-Energiehäuser- ökologische Steuerreform (~2020)

Schritt 3, Hilfe bei der Finanzierung

Kanton Luzern

Das Gebäudeprogramm

Photovoltaik: KEV und EIV

Stromeffizienzprogramm

Ihr «neues» Haus nach der SanierungAusgangslage:

Steildach mit vermieteter Wohnung darunter.Gleichzeitige Erneuerung der Wohnung und der inneren Dachschrägenverkleidung unmöglich.Fenster Baujahr 1994 behalten.

Ausgeführte Massnahmen:

Neuaufbau Steildach mittels Vollsparrendämmung 180 mm + Aufsparrendämmung 80 mm

Verputzte Aussenwärmedämmung 160 mm

Kellerdeckendämmung 140 mm

Auswirkung:

145

50

020406080

100120140160

Qh Heizwärmebedarf Ist-Zustand / erneuerter Zustand

KWh/

m2a

- 67 %

Checkliste Modernisierung

Einbezug erneuerbare Energien (H+WW) wird Pflicht Ausweis der Effizienz (GEAK) wird zum Thema

evtl. künftig Pflicht bei Antrag FördergelderStrom (Verbrauch/Produktion/Mobilität) als grosses Zukunftsthema: Effizienz!

Neubau: ab 2020 das „Nullenergie-Haus“ als Vorgabe

Was tun Sie morgen?

Klärung Ausgangslage: Energieberatung/GEAK

Massnahmen/Verbesserung Hülle/Dämmung

Heizungsersatz/Einbezug erneuerbare Energien

Optimierung Stromverbrauch/-Produktion

Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zur Energiewende ;-)

öko-forum, Res Wyler, 041 412 32 32www.ublu.chwww.uwe.lu.ch > Themen > Energie > Energieberatung

Besuchen Sie uns gleich hier an der Messe am grossen Stand der „Sonderschau Energie“! (Halle 2 – ganz hinten)