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Seuchenhygienische Maßnahmen
- Pocken -
Bund-Länder-AG„Szenarien bioterroristischer Anschläge
und Abwehrmaßnahmen“
Ausbildungsmaterial des Robert Koch-Instituts 31/03/2004
Kernaufgaben
• Aufdecken– Diagnostik
• Gefahrenbeurteilung– Arbeitsfähigkeit der zuständigen Behörde im Krisenfall– Seuchenhygienische Maßnahmen
• Intervention– Information– Surveillance– Verhinderung der Ausbreitung und Schutz der nicht infizierten
Bevölkerung (Quarantäne, Impfung)– Behandlung der Patienten
• Internationale Kooperation
Verfahren bei einer Verdachtsdiagnose auf Pocken
Klinische Pocken-Symptomatik bei einem Patienten in Deutschland
Rücksprache mit dem Gesundheitsamt(ggf. infektiologischen Sachverstand hinzuziehen)
Probennahme / AsservierungHerstellung der Arbeitsfähigkeit derzuständigen Behörde im Krisenfall
Probentransport
Labor-Diagnostik: EM; PCR; (Anzucht)positiv negativ
EntwarnungVerlegung des Erkrankten in
ein BehandlungszentrumMeldeweg nach IfSG (§ 6 Abs. 1, 5 a,b,§ 7 Abs. 2) , ggf. aktive Fallsuche,Surveillance
Ermittlung derKontaktpersonen (und der
Infektionsquelle)
Impfung / Postexpositions-prophylaxe
Schutzmaßnahmen für dasPersonal / ggf. Evakuierung
anderer Patientenggf.
Absonderung vonAnsteckungsverdächtigen
Lokale und systemischeBehandlung
Kontinuierliche Information derBevölkerung und der Presse Aktuelle Entwicklung Schutzmaßnahmen Verhaltensempfehlungen ggf. ZugangsbeschränkungenInformation der Fachöffentlichkeit
bei Erkrankung
Internationale Kooperation
Risikob
eurteilung für d
ieA
usbreitun
g(m
indestens 1x täglich
aktualisieren)
medizinische Überwachungbis zum Ende der
Inkubationszeit (19 Tage)
Desinfektion Abfall-/ Abwasser-
entsorgung
Entlassung desPatienten nach
Genesung
Umgang mitVerstorbenen
Riegelungs-impfung/
Massenimpfung
• Klinische Abklärung der Diagnose bei Verdacht• Differentialdiagnostische Hilfestellung• Probennahme / Asservierung• Organisation des Probentransports• Laboruntersuchungen• Befundmitteilung
Aufdecken
Diagnostik
Gefahrenbeurteilung
Herstellung der Arbeitsfähigkeit der zuständigen Behörde im Krisenfall
– Herstellung der Arbeitsfähigkeit sobald ein klinischer Pockenverdachtsfall besteht
– Gewährleistung von infektionsepidemiologischem Sachverstand
Gefahrenbeurteilung
Meldung nach IfSG
Frühe Meldung ermöglicht eine schnelle Einleitung umfassender Schutzmaßnahmen
– Bestehendes Meldesystem von der Struktur her ausreichend
– 24 Stunden-Rufbereitschaft der Gesundheitsämter
– Umgehende Handlungsfähigkeit
– Regelmäßige Schulungen der betroffenen Ärzte
Gefahrenbeurteilung
Anwendung der Falldefinitionen
Grundlage zur Einleitung von Interventionen und weiterführenden Untersuchungen nach Maßgabe des vorhandenen Kenntnisstandes
Vermeidung von Missverständnissen zwischen beteiligten Laboratorien und Gesundheitsbehörden
Präzise Information der Öffentlichkeit
GefahrenbeurteilungErmittlung und Aufsuchen der Kontaktpersonen
Verhinderung der weiteren Ausbreitung
– Befragung der Fälle (durch geschultes Personal)
– Befragung von Ansteckungsverdächtigen (Kontaktpersonen ersten Grades)
– Aufklärung, Untersuchung, Impfung / Postexpositionsprophylaxe
Intervention
Risikokategorien der Kontaktpersonen
Kontaktpersonen ersten Grades, Ansteckungsverdächtige: hohes Risiko haben Personen:
die “face-to-face-Kontakt” mit dem Kranken hatten,
die im selben Haushalt mit dem Erkrankten lebten,
die längere Zeit im selben Raum waren,
die Kontakt mit nicht inaktiviertem Untersuchungsmaterial/Schorf hatten,
die Kontakt mit Bekleidung, Bettwäsche oder anderen Gegenständen hatten.
Mittleres Risiko:
Personen, die im selben Gebäude (mit Klimaanlagen) waren.
Geringes Risiko:
Personen, die flüchtigen, nicht direkten Kontakt zu dem Erkrankten hatten.
Kontaktpersonen zweiten Grades: Personen, die mit einer Kontaktperson ersten Grades im
selben Haushalt leben oder engen Kontakt haben.
Name des Patienten(Name, Vorname)
Beginn der Ansteckungsfähigkeit ____/____/________
Name des Interviewers(Name, Vorname)
Datum des Interviews ____/____/________
Kontaktnäher als2 Meter
Kontaktlänger als1 Stunde
Name der Kontaktperson(Name, Vorname, Geburtsdatum)
Ort des Kontaktes(z.B. Wohnung,Arbeitsstelle, Arzt)Kontakt mit Kleidung
1. Tag desKontaktes
LetzterTag desKontaktes
Ja Nein Ja Nein
Risiko-gruppe
WeitereDetails s.Bogen*Nr.
Bemerkungen
* Erhebungsbogen zur Erfassung des Gesundheitszustandes von Kontaktpersonen (dort auchvollständige Erfassung der Personalien)
GefahrenbeurteilungErmittlung der Kontaktpersonen /
Exponierten
Gefahrenbeurteilung
Identifikation der Exponierten und der Infektionsquelle
– Ermittlung der Infektionsquelle und Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung (z.B. Absperrung)
– Befragung der Erkrankten nach Kontaktpersonen und Orten
– Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden
– Aufruf über Presse/Rundfunk (wenn Infektionsquelle bekannt)
Gefahrenbeurteilung
Aktive Fallsuche / Aufsuchende Epidemiologie
Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Krankheit sind Grundlage für die Entscheidung von Schutzmaßnahmen
– Festlegung der betroffenen Regionen
– Information über Krankheitsbild (Falldefinition)
– Meldungen müssen mindestens einmal täglich erfolgen
– Innerhalb von 6 Stunden sollte ein Team mit aufsuchenden Epidemiologen zur Unterstützung zur Verfügung stehen
Gefahrenbeurteilung
Risikobeurteilung für die Ausbreitung der Infektion
Ergreifung geeigneter und angemessener Maßnahmen
– Aktualisierung der Risikobeurteilung mindestens einmal täglich– Schätzung der Anzahl und geographischen Verteilung exponierter/
infizierter Personen und ihrer Kontaktpersonen– Personenbezogene Daten und Erfassung von Reisetätigkeit
Zusätzliche Kriterien bei einer Ausbringung in die Umwelt:– Identifikation der betroffenen Örtlichkeiten, der Wetterlage, etc.– Zeitrahmen der Exposition
Gefahrenbeurteilung
Verlaufs- und Outcome-Surveillance
Beobachtung und Kontrolle des Krankheits-geschehens und der eingeleiteten Interventions-maßnahmen auf Basis der Meldedaten
– Ggf. Anpassung oder Korrektur der Maßnahmen
Intervention
Information der Fachöffentlichkeit
Spezielle Informationen für bestimmte Personengruppen (z.B. ÖGD, Ärzte, Polizei, Rettungsdienste)
– z.B. für Ihre Berufstätigkeit relevante Informationen über die Erreger, Schutzmaßnahmen und Gefahrenbeurteilung, über Interventionsmaßnahmen und aktuelle Einsätze
– Vorbereitete, an die aktuelle Lage angepasste Informationen entsprechend der unterschiedlichen Aufgaben (z.B. Hotline exklusiv für Einsatzkräfte und Ärzte)
Intervention
Sicherstellung der Kommunikations-möglichkeiten zwischen den Einsatzkräften
Verhinderung der Überlastung bestehender Kommunikationsmittel der Einsatzkräfte und des Gesundheitsamtes
– Ausstattung mit kompatiblen Kommunikationsmitteln
– Dienstvorschrift DV 100 „Führung im Einsatz“ verschiedener Organisationen (z.B. FwDV 100; THW-DV 1-100; DRK DV 100)
Intervention
Information der Bevölkerung und Medien
Vermeidung der Verunsicherung der Bevölkerung durch sachliche Information sowie durch Informationen über Schutzmaßnahmen
– Einheitliche Informationspolitik durch Abstimmung der beteiligten Pressestellen
– Informationsmaterial muss zugänglich und gut verständlich sein
– Information über Sachstand und Maßnahmen(folgende Folie)
Intervention Verhaltensregeln für die Allgemeinheit,
Bereitstellung von Schutzmitteln
Verhinderung der Weiterverbreitung durch Schutzmaßnahmen
– Erklärungen über TV, Rundfunk, Presse und Infohotline
– Information über Art und Umfang der Maßnahmen
• ärztliche Hilfe
• prophylaktische Maßnahmen
• Schutzmittel
Intervention
Schutzmaßnahmen: Einschränkung der Bewegungsfreiheit (§ 28 IfSG)
Weiterverbreitung der Pockenerkrankung wird durch räumliche Nähe zwischen Menschen begünstigt
Verhinderung der Weiterverbreitung, z.B. durch
– Veranstaltungsverbot
– Schließung von Einrichtungen
– Ausgangssperre
Intervention
Schutzmaßnahmen: Beobachtung, Absonderung (§§ 28-30 IfSG)
Verhinderung der weiteren Ausbreitung
– Aufklärung über Erkrankung und notwendige Maßnahmen– Untersuchung und Postexpositionsprophylaxe – adäquater Umgang mit Ansteckungsverdächtigen– Überführung von Erkrankten in Krankenhäuser mit
Isolierstation – Sicherstellung der Einhaltung der
angeordneten Maßnahmen
Intervention
Beurteilungskriterien zur Isolierung der Kontaktpersonen
Compliance
hoch
Risikogruppe
An Pocken erkrankte Person,Krankheitsverdächtige Person
Kontaktperson 2. Grades
Risikogruppehoch,mittel
Impfungzeitgerecht
nein
jaja
Kontaktperson 1. Grades(Ansteckungsverdächtige Person)
Impfung innerhalb von 4 Tagennach Kontakt mit einem Erkrank-ten, sofern nicht Kontraindiziert
Beobachtung2 x tägliches Fiebermessenund Mitteilung an dasGesundheitsamt
geringja
Geeignetes Kranken-haus oder sonstigegeeignete Einrichtung
Sonstige Abson -derungseinrichtung
mittel
HäuslicheAbsonderung
Impfversager
Fieber oder andere Symptome innerhalb von 19Tagen nach Exposition
nein
Krankenhaus mitIsolierstation
Impfung anbietenPersonalien erfassenKeine weiterenMaßnahmen
Krankheitsverdacht beiKontaktperson 1. Grades
nein
Entlassung aus der Absonderungs -einrichtung bzw . Beobachtung
ja nein
Intervention
Einrichtungen zur Absonderung/Isolierung
Krankenhaus mit Isolierstation: Behandlungseinrichtungen mit Sonder-Isolierstationen für hochkontagiöse Erreger.
Geeignetes Krankenhaus / geeignete Einrichtung:
Einzeln stehendes, möglichst abgelegenes Gebäude mit Einzelzimmer und medizinischer Standardversorgung
Sonstige Absonderungseinrichtung:
Möglichst Einzelzimmer mit medizinischer Überwachungsmöglichkeit, z.B. Unterkünfte der Bereitschaftspolizei oder des BGS, Kasernen der Bundeswehr, evtl. Hotels, Jugendherbergen etc.
Sonst geeignete Weise (z.B. Häusliche Absonderung):
Abgeschlossene Wohnung oder eigenes Haus,
alle Haushaltsmitglieder sind bzw. werden geimpft
Intervention
Organisation von Schutzimpfungen
• Bevorratung von Impfstoffen und Hilfsmitteln
• Indikationsstellung für eine Impfkampagne
• Durchführung von Schutzimpfungen
Intervention
Behandlung
• Patiententransport• Anforderungen an Behandlungszentren• Schutzmaßnahmen für das Personal• Postexpositionsprophylaxe• Therapie• Erforderliche Desinfektionsmaßnahmen /
Abfallentsorgung• Umgang mit Verstorbenen
Internationale Kooperation
Technische und personelle Unterstützung
Epidemiologische Gefahrenlagen erfordern internationale Kooperation
– Gegenseitige Information
– Aktive Beteiligung in internationalen Arbeitsgruppen
– Austausch und Abstimmung von Empfehlungen und Strategiepapieren
– Identifikation der erforderlichen / möglichen Hilfeleistungen
– Kontakt und Anforderung durch autorisierte Institution