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bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 1
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Recht I
Kleingartenpachtverträge – von der inhaltlichen Gestaltung bis zur Räumungsklage
FachberatungManagementÖffentlichkeitsarbeitRechtUmwelt
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Impressum
Schriftenreihe des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V., Berlin (BDG) Heft 3/2016 – 38. Jahrgang
Seminar: Recht I vom 27. bis 29. Mai 2016 in Lübeck
Herausgeber: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V., Platanenallee 37, 14050 Berlin Telefon (030) 30 20 71-40/-41, Telefax (030) 30 20 71-39
Präsident: Peter Paschke
Seminarleiter: Rainer Merkel Präsidiumsmitglied für Seminare BDG
Layout&Satz: Uta Hartleb
Nachdruck und Vervielfältigung – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde (BDG)
ISSN 0936-6083
Dieses Projekt wurde finanziell vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.
Der Förderer übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung privater Rechte Dritter. Die geäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen des Förderers übereinstimmen.
Seminar Recht Ivom 27. bis 29. Mai 2016 in Lübeck
Kleingartenpachtverträge
Moderation Rainer Merkel(Präsidiumsmitglied für Seminare des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e. V.)
Schriftenreihe des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V., Berlin (BDG) Heft Nr. 3/2016 – 38. Jahrgang
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INHALTSVERZEICHNIS
Vorwort Rainer Merkel (Präsidiumsmitglied für Seminare BDG) 7
Die inhaltliche Gestaltung des Pachtvertrages unter Beachtung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 11. April 2013Karsten Duckstein (Rechtsanwalt, Magdeburg) 9
Von der Kündigung bis zur RäumungsklageNicole Hollerbuhl (Rechtsanwältin Magdeburg) 16
Das elektronische MahnverfahrenVolkmar Kölzsch (Rechtsanwalt, Erfurt) 23
Versicherungen zur Absicherung der Risiken der Vereins- und Vorstandsarbeit 28Joachim Richardt (KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH)
Aktuelle Stunde 39 Arne Platzbecker (Rechtsanwalt, Hamburg) AnhangImpressionen 42Die Grüne Schriftenreihe seit 1997 44
Seminar Recht Ivom 27. bis 29. Mai 2016 in Lübeck
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Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Verpächter und Pächter eines Kleingartens – und häufig fühlen sich beide Seiten im Recht. Der Grund liegt auf der Hand: Das Pacht- und Vertragsrecht ist komplex und lässt reichlich Platz für Missverständnisse. Als erstes wird im Streitfall der Pachtvertrag geprüft. Gut, wenn er sich dann als eindeutig formuliert und rechtlich korrekt erweist.Ein Schwerpunkt dieses Recht-Seminars war daher die Gestal-tung von Kleingartenpachtverträgen. Weitere Beiträge widmeten sich den Möglichkeiten des Versi-cherungsschutzes in Kleingärtnervereinen und dem manchmal
etwas vernachlässigten Thema Datenschutz.
Den Anfang der Vortragsreihe machte Rechtsanwalt Karsten Duckstein mit dem Thema „inhaltliche Gestaltung des Pachtvertrages“, unter Beachtung des Urteils des Bundesgerichts-hofes vom 11. April 2013. Verhandelt wurde damals über die Wirksamkeit eines Pachtvertrags: Ein Kleingärtnerverein hatte 2008 einen Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengeset-zes verpachtet. Als es zur Kündigung kam, mündete der Streit unter anderem in der Frage, wer für die Kosten der Beräumung zuständig sei.Anschaulich erklärte RA Duckstein anhand von Mustertexten wie ein Pachtvertrag von Be-ginn der Pacht bis zur Rückgabe des Kleingartens rechtlich korrekt aufgebaut werden kann – unter Hinweis auf entsprechende Absätze im Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Bundes-kleingärtnergesetz. Gleichzeitig verwies er auf Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
„Von der Kündigung bis zur Räumungsklage“ – damit setzte RAin Nicole Hollerbuhl den Vortrag ihres Vorredners thematisch fort. Welche Voraussetzungen gibt es für eine fristlose bzw. fristgemäße Kündigung, wie kann ein Kündigungsschreiben formuliert und wie muss es zugestellt werden?
„Einen Mahnbescheid online zustellen“ war das Thema von RA Volkmar Kölzsch. Beispiel-haft und Schritt für Schritt erstellte er mit den Teilnehmern des Seminars einen Mahnbe-scheid.
Über verschiedene Versicherungsmöglichkeiten in Kleingärtnerverbänden und -vereinen klärte RA Joachim Richardt des Kleingartenversicherungsdienstes (KDV) auf. Wie können sich Vereine gegen Risiken in der Vereins- und Vorstandsarbeit mit Versicherungen absichern?So nannte er verschiedene Versicherungsbereiche wie Haftpflichtversicherung, Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung als mögliche und sich ergän-zende Versicherungen.Anhand einiger Fallbeispiele zeigte er Möglichkeiten des Versicherungsschutzes, aber auch ihre Grenzen, auf.
In Kleingärtnervereinen werden personenbezogene Daten erhoben. Datenschutz und Datensicherheit ist daher auch dort ein Thema. RA Arne Platzbecker gab Auskunft darüber wie eine Einwilligungserklärung zur Erhebung personenbezogener Daten der Mitglieder eingeholt werden kann. Außerdem sprach er Empfehlungen aus, wie zum Beispiel, dass in die Vereinssatzung eine Datenschutzklausel aufgenommen werden sollte und der Verein am besten einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der sich gegebenenfalls um Betroffenenrechte kümmern kann. Rainer Merkel (Präsidiumsmitglied für Seminare, Bundesverband Deutscher Gartenfreunde)
Vorwort
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Die inhaltliche Gestaltung des Pachtvertrages unter Be-achtung des Urteils des BGH vom 11.04.2013
§ 4 (1) BKleingG
(1) Für Kleingartenpachtverträge gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Pachtvertrag, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt.
§ 581 (1), (2) BGB
(1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter ver-pflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpach-teten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.
(2) Auf den Pachtvertrag, mit Ausnahme des Landpacht-vertrags, sind, soweit sich nicht aus den §§ 582 bis 584b etwas anderes ergibt, die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anzuwenden.
Allgemeine rechtliche Bestimmungen
BKleingG enthält Bestimmungen über
• Vertragsgegenstand(kleingärtnerischeNutzungin § 1 (1) Ziff. 1 und Kleingartenanlage § 1 (1) Ziff. 2
• ZwischenpachtvertragundZwischenpachtprivileg (§ 4 (2))
• PachtzinshöheundAnpassungsverfahren(§5)• DauerderPachtbeiDauerkleingärten(§6)• FormvorschriftfüralleKündigungen(§7)• KündigungdurchdenVerpächter(§§8–10)• Kündigungsentschädigung(§11)• RechtsfolgenbeiToddesPächters(§12)• NichtigkeitvonAbweichungenzuLastendes
Pächters (§ 13)
Im Übrigen gilt BGB (z.B. Kündigung durch Pächter, Verjährung etc.)
ABER:Immer einzelvertragliche Regelung beachten, da viele gesetzliche Vorschriften abdingbar sind. (§ 13 BKleingG beachten)
Insofern Prüfungsreihenfolge
• wasregeltderVertrag?• nur,wenndiesernichtsregeltoderauchdasGesetz
verweist, was regelt BKleingG?• wenndieseskeineRegelungenthält,wasregeltBGB?
Bezeichnung der Vertragsparteien• aufrichtigenNamenachten• HinweisaufVerwaltungsvollmachtenetc.• BezeichnungderPächteralsMitglieddesVereins
KLEINGARTENPACHTVERTRäGE Die inhaltliche Gestaltung des Pachtvertrages unter Beachtung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 11. April 2013KARSteN DUcKSteINRechtsanwalt, Magdeburg
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Bezeichnung der Vertragsparteien – MUSteR
Unterpachtvertragfür Dauerkleingärten und sonstige Kleingärten (Einzelpachtvertrag)
Zwischen dem e.V. *) – als Verpächter –
dieser vertreten durch den Vorstand des Kleingärtner-vereins … e.V. aufgrund einer Verwaltungsvollmacht des o.g. Verbandesunddem Mitglied/den Mitgliedern des o.g. Vereines
geb. am geb. am …wohnhaft in … Tel.: … – als Pächter –
wird nachstehender Pachtvertrag abgeschlossen:
*) zuständiger Mitgliedsverband
Beschreibung der Pachtsache • genaueBezeichnungdesGartens• GrößedesGartensfestlegen• nichtempfehlenswert:GrößeanteiligeGemein-
schaftsfläche definieren• bei(drohendem)LeerstandVereinbarung,dassfreie
Gärten als Gemeinschaftsfläche gelten• empfehlenswert:Klarstellung,dassAnpflanzungen,
Baulichkeiten, bauliche Anlagen sowie bewegliche Gegenstände nicht mit verpachtet sind
Beschreibung der Pachtsache – MUSteR
§ 1 GeGeNStAND DeR PAcHtUNG
(1) Der Verband als Verpächter verpachtet an den Päch-ter aus dem im Gebiet des Kleingärtnervereins …gelegenen Gelände das Teilstück Parzellennummer … von insgesamt … m² zum Zweck der kleingärt-nerischenNutzung.MitverpachtetistderaufdenKleingarten entfallende aktuelle Anteil der Gemein-schaftsflächen. Leer stehende Gärten gelten als Gemeinschaftsflächen.NichtmitverpachtetsinddieAnpflanzungen, Baulichkeiten, bauliche Anlagen sowie sämtliche weitere bewegliche Gegenstände im Kleingarten. Der Garten wird in dem Zustand ver-pachtet, in dem er sich zurzeit befindet, ohne Gewähr für offene oder heimliche Mängel und Fehler.
Beginn, Dauer, Kündigung
• Beginndefinieren• Festlegung,obbefristet,oderunbefristet
(§6BKleingGbeachten)• empfehlenswert:Klarstellung,dassPachtvertrag
spätestens mit Beendigung des Zwischenpacht- vertrages endet
• DefinitiondesPachtjahres• Kündigungsmöglichkeiten – Für Verpächter BKleingG – Für Pächter gestaltbar
§ 2 PAcHtDAUeR UND KüNDIGUNG
(1) Der Pachtvertrag beginnt mit Wirkung vom … und ist unbefristet oder befristet bis … geschlossen. Er endet spätestens mit Beendigung des Zwischen-pachtvertrages. Stirbt der Kleingärtner, endet der Unterpachtvertrag mit dem Ablauf des Kalender-monats, der auf den Tod des Kleingärtners folgt.
(2) Haben Eheleute/eingetragene Lebenspartner-schaften den Unterpachtvertrag gemeinschaftlich geschlossen, wird er beim Tode eines Partners mit dem überlebenden Partner fortgesetzt. Erklärt der überlebende Partner binnen eines Monats nach dem Todesfall schriftlich gegenüber dem Verpäch-ter, dass er den Unterpachtvertrag nicht fortsetzen will, endet dieser am Ende des folgenden Monats.
(3) DieNeuverpachtungistausschließlichAngele-genheit des Verpächters oder seines Bevollmäch-tigten. Die Kinder des Pächters können bevorzugt berücksichtigt werden, wenn diese die Mitglied-schaft im Verein erworben haben und wenn durch diese eine ordnungsgemäße kleingärtnerische NutzungundBewirtschaftunggewährleistetwirdsowie keine anderen zwingenden Gründe dagegen sprechen.
Pachtzahlung, sonstige Nebenkosten
• Pachthöhe„z.Z.“festschreiben• Zahlungsfristdefinieren,empfehlenswert:genaues
Datum vereinbaren• Erstattungöffentlich-rechtlicherLastenregeln• VereinbarungzuMinderungbzw.Aufrechnung
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Pachtzahlung, sonstige Nebenkosten – MUSteR
§ 3 PAcHt
(1) Die Pacht beträgt z. Z. je m² und Jahr … € und ist spätestens bis zum … eines jeden Jahres an den Bevollmächtigten des Verpächters zu zahlen.
(2) Der Bankeinzug der Pacht und der mit der Ver-pachtungverbundenenNebenkostendurchdenBevollmächtigten des Verpächters wird/wird nicht vereinbart.
(3) Ändert sich die höchstzulässige Pacht nach § 5 BKIeingG, so tritt vorbehaltlich anderweitiger preisrechtlicher Regelungen die neu festgesetzte Pacht jeweils mit Beginn des nächsten Zah-lungszeitraumes in Kraft, im Übrigen gilt § 5 (3) BKleingG, wobei das Pachterhöhungsverlangen auch durch Rechnung des Bevollmächtigten oder des Verpächters gestellt werden kann.
(4) Der Verpächter kann vom Pächter die Erstattung der öffentlich-rechtlichen Lasten verlangen, die vom Grundstückseigentümer auf den Verpäch-ter übergewälzt werden können. Ferner kann er notwendig werdende Abgaben und Gebühren z.B. für Straßenreinigung verlangen. Die jeweiligen Beträge sind innerhalb von vier Wochen nach Rechnungslegung an den Bevollmächtigten des Verpächters zu entrichten.
• RegelungFolgenZahlungsverzug,Pacht, Nebenkosten,Verbrauchskosten
• RegelungVerwaltungskosten,insbesonderebeiAusscheiden aus Verein
Pachtzahlung, sonstige Nebenkosten – MUSteR
§ 4 ZAHlUNGSVeRZUG
(1) Bleibt der Pächter mit der Zahlung seiner Pacht für ein Vierteljahr oder mit seinem Anteil an den öffentlich-rechtlichen Lasten, Umlagen, Mitglieds-beiträgen und sonstigen entgeltlichen Gemein-schaftsleistungen in Verzug und erfüllt nicht nach schriftlicher Mahnung seine Zahlungsver-pflichtungen, so ist der Verpächter berechtigt, das Pachtverhältnis nach Maßgabe der Bestimmun-gen des BKleingG zu kündigen.
(2) Bleibt der Pächter mit der Zahlung von Entgelten für den Strom- und Wasserverbrauch nach deren Fälligkeit in Verzug und leistet er diese auch
nach einer schriftlichen Mahnung und Andro-hung nicht, ist der Verein berechtigt, von seinem Zurückbehaltungsrecht durch Unterbrechung der Versorgung bis zur vollständigen Zahlung der ge-schuldeten Beträge zzgl. evtl. Verwaltungskosten Gebrauch zu machen.
§ 5 VeRwAltUNGSKoSteN
(1) Verwaltungskosten der Pachtsache werden durch den Mitgliedsbeitrag des Pächters sowie durch Gemeinschaftsleistungen im Kleingärtnerverein abgegolten, solange der Verein die Anlage verwal-tet.
(2) BeiNichtmitgliedschaftimKleingärtnervereinbzw. bei Beendigung der Verwaltungsvollmacht des Vereins sind diese Leistungen durch finanziel-le Abgeltung in Höhe der ortsüblichen Kosten der gewerbsmäßigen Verwaltung eines Kleingartens, mindestens jedoch in Höhe von 10,00 € monatlich zusätzlich zur Pacht und öffentlich- rechtlicher Lasten sowie Gemeinschaftsleistungen durch den Pächter zu erbringen.
Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Hauptpflichten:• fürVerpächter:GebrauchsüberlassungundGe-
brauchsgewährung während Pachtzeit• fürPächter:ZahlungderPachtundvertragsgemäße,
insbesonderekleingärtnerischeNutzung
Rechte und Pflichten der Vertragspartner – MUSteR § 7 RecHte UND PflIcHteN DeS VeRPäcHteRS
(1) Der Verpächter hat dem Pächter die Pachtsache zur Verfügung zu stellen und ihm für die ord-nungsgemäßekleingärtnerischeNutzungderParzelle entsprechend dem BKleingG und der Kleingartenordnung Anleitung zu geben.
(2) Dem Verpächter bzw. seinem Bevollmächtigten ist im Rahmen ihrer Verwaltungsbefugnis der Zutritt zum Kleingarten nach vorheriger Ankün-digung zu gestatten. Bei Gefahr im Verzug kann der Kleingarten auch in Abwesenheit des Pächters ohne vorherige Ankündigung betreten werden.
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Rechte und Pflichten der Vertragspartner – MUSteR
§ 8 RecHte UND PflIcHteN DeS PäcHteRS
(1) Der Pächter hat das Recht und die Pflicht, den gepachteten Kleingarten entsprechend den Bestimmungen des BKleingG, den Beschlüssen des Vereins und der Kleingartenordnung in der jeweils geltenden Fassung zu gestalten und zu bewirtschaften.
(2) Das betrifft insbesondere: • diekleingärtnerischeNutzunggemäߧ1Abs.1
Nr.1BKleingG, • dieausschließlichpersönlicheNutzung;jegli-
chegewerblicheNutzungistunzulässig,eben-soeineÜbertragungderNutzunganDritte,
• pfleglicheBehandlungderGemeinschaftsein-richtungen,
• TeilnahmeandenerforderlichenGemein-schaftsarbeiten auf Aufforderung des Verpäch-ters oder dessen Bevollmächtigten. Kommt der Pächter dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er die von ihm zu leistenden Stunden in Geld abzugelten. Die Höhe des Betrages wird durch die Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen.
• DieErbringungsonstigergeldlicheroderande-rer Gemeinschaftsleistungen für die Kleingar-tenanlage.
• Unterlassenjeglichergewerblichensowiedau-erhaften Wohnnutzung.
(3) Der Pächter ist verpflichtet, die Verlegung von leitungsgebundenen Gemeinschaftseinrichtungen (insbesondere Strom und Wasser) einschließlich deren Instandhaltung, Reparatur bzw. Erneue-rung in seinem Kleingarten zu dulden. Die dabei entstehendeBeeinträchtigungderNutzungdesKleingartens ist unter Berücksichtigung der In-teressen aller Beteiligten auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Vereinbarung über Anwendbarkeit weiterer Doku-
mente: • empfehlenswert:Rahmenkleingartenordnung,
Bauordnungen, Satzungen etc. • nurErwähnungimFließtextreichtnichtaus,
konkrete Übergabe oder nachweislich einge-räumte Möglichkeit der Kenntnisnahme muss ersichtlich sein
Vereinbarung über Anwendbarkeit weiterer Dokumente – MUSteR
§ 10 NUtZUNGSBeStIMMUNGeN
(1) Die vom Landesverband Sachsen der Kleingärt-ner (LSK) erlassene Rahmenkleingartenordnung in der jeweils geltenden Fassung ist Bestandteil dieses Unterpachtvertrages. Sofern sich der Zwi-schenpächter oder der Verein eine eigene Klein-gartenordnung geschaffen haben, werden deren Bestimmungen ebenfalls Vertragsbestandteil, soweit sie denen der Rahmenkleingartenordnung des LSK nicht widersprechen.
(2) Gemäß § 1 Abs. 1 BKIeingG ist der Kleingarten einGarten,derdemNutzer(Kleingärtner)zurnichterwerbsmäßigengärtnerischenNutzung,insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauer-zeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient(kleingärtnerischeNutzung).Eindauerhaf-tes Wohnen im Garten ist nicht zulässig.
(3) Die Errichtung von Baulichkeiten ist antrags-pflichtig. Sie richtet sich nach dem BKIeingG, der Sächsischen Bauordnung, der Rahmenklein-gartenordnung des LSK und der jeweils in den Verbänden gültigen Bauvorschrift.
Vereinbarung über Anwendbarkeit weiterer Dokumente – MUSteR
(4) Der Pächter darf den Kleingarten oder Teile des-selben weder weiterverpachten noch Dritten zum Gebrauch oder zum Wohnen überlassen.
(5) Das Parken und Wagenwaschen ist auf sämtlichen Wegen und in den Gärten selbst untersagt. Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Stellflächen zulässig.
(6) JeglichegewerblicheNutzung,insbesonderederVerkauf und der Ausschank von Alkohol, ist auf dem Pachtgrundstück verboten. Der Erhalt einer Verkaufs- oder Schankerlaubnis ist ohne Einfluss auf dieses Verbot.
(7) DerPächterhatandervomVereinfestzulegendenStelledieNummerseinesKleingartensanzubrin-gen.
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Beendigung, Rückgabe des Kleingartens Urteil BGH 11.04.2013
• vomPächtererrichtete,eingebrachteoderkäuflicherworbene Sachen im Kleingarten sind als Scheinbe-standteileEigentumdesPächters;
• derPächteristgem.§546BGBverpflichtet,nachBe-endigung des Pachtverhältnisses durch eigene Kündi-gungseinEigentumvonderParzellezuentfernen;
• eineVereinbarungimPachtvertrag,nachderderPächter sein Eigentum auf der Parzelle belassen kann, dafür aber das bisher vereinbarte Entgelt weiter zahlen muss, ist rechtlich zulässig
• UnterscheidungzwischenVerpächterkündigunggem.§9Abs.1Nr.2–6BKleingGeinerseitsundPächterkündigung oder Verpächterkündigung gem. §§ 8, 9 (1) Ziff. 1 BKleingG andererseits
• VereinbarungeinerWertermittlungbeijederKündi-gung
• RegelungderRückgabe,entwederberäumtgem.§546BGBodergem.UrteilBGH11.04.2013
• AusschlussderVertragsverlängerunggem.§545BGB• AbtretungvonoffenenVerbindlichkeitendesPäch-
ters an den Verein zur Verrechnung mit einem Kauf-preis
Beendigung, Rückgabe des Kleingartens – MUSteR § 11 KüNDIGUNG UND RücKGABe DeS
KleINGARteNS
(1) Im Falle der Kündigung des Pachtverhältnisses
durch den Verpächter aus Gründen des § 9 Abs. 1Nr.2–6BKIeingGistderVerpächterverpflich-tet, bis spätestens zwei Wochen vor Beendigung des Pachtverhältnisses eine Wertermittlung der vom Pächter eingebrachten oder übernommenen BaulichkeitenundderkleingärtnerischenNut-zung dienenden Anlagen und Anpflanzungen zu veranlassen. Rechtliche Grundlage für die Wert-ermittlung ist die vom Landesverband erlassene und vom zuständigen Ministerium genehmigte Richtlinie in der jeweils geltenden Fassung.
2) Bei Kündigung des Unterpachtvertrages durch den Pächter oder den Verpächter gem. §§ 8, 9 (1) Nr.1BKleingGodersonstigerBeendigungdesUnterpachtvertrages entscheidet der Verpächter überdieweitereNutzungderParzelle.Esbestehtkein Anspruch gegenüber dem Verpächter, dass
die Parzelle weiterhin als Kleingarten vergeben wird. Der Pächter hat vor Beendigung des Unter-pachtverhältnisses die Pflicht, auf seine Kosten eine Wertermittlung beim Vorstand zu bestellen und vom Verein durchführen zu lassen.
(3) Der abgebende Pächter ist verpflichtet, für die Durchführung der Wertermittlung die entspre-chenden Voraussetzungen zu schaffen. Er hat das Recht, an der Wertermittlung teilzunehmen bzw. sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen.
(4) Als Termin für die Rückgabe des Kleingartens an den Verpächter bzw. seinen Bevollmächtigten gilt der Zeitpunkt der Beendigung des Pachtverhält-nisses. Im Falle einer fristlosen Kündigung gem. § 8 BKIeingG wird eine Räumungsfrist von einem Monat ab Zugang der Kündigung vereinbart.
(5) Der abgebende Pächter ist im Falle von § 11 (2) dieses Vertrages verpflichtet, bis spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung des Pachtverhältnisses den Kleingarten von sämtlichen Anpflanzun-gen, Baulichkeiten, baulichen Anlagen sowie sämtlichen weiteren beweglichen Gegenständen zu beräumen, soweit sich nicht ein vom Verein bestätigterNachfolgepächterzurÜbernahmederzulässigen Anpflanzungen, Baulichkeiten sowie baulichen Anlagen bereit erklärt. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sind möglich.
(6) DerabgebendePächterkanndiederkleingärtneri-schenNutzungdienendenBaulichkeiten,Anlagenund Anpflanzungen an einen Pachtnachfolger nur mit Zustimmung des Vereinsvorstandes verkau-fen. Ein Anspruch auf die ausgewiesene Höhe der Wertermittlungssumme besteht nicht.
(7) EineVerlängerungdesPachtverhältnissesüberden Beendigungstermin hinaus ist nicht zulässig. § 545 BGB ist nicht anzuwenden.
(8) Der abgebende Pächter tritt hiermit unwiderruf-lich einen Teil des ihm gegenüber einem Folge-pächter zustehenden Kaufpreises in Höhe der dem Kleingärtnerverein ihm gegenüber beste-henden Forderungen an den Verpächter ab. Der Verpächter nimmt die Abtretung hiermit an.
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Schlussbestimmungen
• RaumfürZusatzvereinbarungen• SchriftformklauselfürÄnderungen• SalvatorischeKlausel• Unterschriftsfelder,ggf.Hinweisauf
Verwaltungsvollmacht• HinweisaufÜbergabevonDokumenten,derenAn-
wendbarkeit vereinbart wurde
Schlussbestimmungen – MUSteR
§ 14 AltverträgeMit diesem Unterpachtvertrag wird das Kleingarten-pachtverhältnisIt.Kleingarten-Nutzungsvertragvom… für diese Parzelle fortgesetzt.
§ 15 VertragsänderungenNebenabreden,ErgänzungenundÄnderungendesVertrages bedürfen der Schriftform.
§ 16 ZusatzvereinbarungenEs wird nachstehend weiter vereinbart:………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
Schlussbestimmungen – MUSteR
§ 17 Unwirksame BestimmungenSollten einzelne Vereinbarungen des Vertrages unwirk-sam sein, ist die in Wegfall geratene Klausel durch eine solche zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen am nächsten kommt. Der Bestand des übrigen Vertrages bleibt unberührt.
§ 18 Gerichtsstand Erfüllungsort ist ………………………………… (Ort der Kleingartenanlage). Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich für den Ort der Kleingartenanlage zuständige Gericht. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Pächter, nachste-hende Anlagen erhalten zu haben.
Satzung, Rahmenkleingartenordnung LSK………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… Ort …………………………….. Datum …………………………………… in Vollmacht des Verpächters Pächter Pächter
……, den
Vereinbarung einer SicherheitsleistungEmpfehlung zur Vereinbarung einer Sicherheitsleistung
Die Vereinbarung sollte gem. vorliegendem Muster gefertigt werden.
• DieHöhederSicherheitsleistungsollteinHöheeiner durchschnittlichen Jahresrechnung des Vereins einschließlich Pacht, Mitgliedsbeitrag, Betriebsgrund- und -nebenkosten, Ersatzzahlungen für Arbeitsstun-den und Versicherungen liegen.
• DieSicherheitsleistungistnichtTeildesVereinsver-mögens, es ist daher auf keinen Fall mit diesem zu vermischen.
• DieSicherheitsleistungistnichtimFinanzplandesVereines ausdrücklich auszuweisen. Die entsprechen-den Buchungsunterlagen sind so zu führen, dass sich ein jeweils konkreter Sicherheitsleistungsbetrag ei-nem jeweils konkreten Unterpächter/Vereinsmitglied zuordnen lässt.
Sicherheitsleistung durch Pächter
• ImHinblickaufdieTrennungderSicherheitsleis-tungen vom Vereinsvermögen kann die Einrichtung eines separaten Kontos hierfür sinnvoll sein.
• ImHinblickaufdieVerbindlichkeitundDokumenta-tion der Sicherheitsleistungen ist eine entsprechende Beschlussfassung nebst Satzungsänderung über die Erhebung einer Sicherheitsleistung durch die Mitglie-derversammlung des Vereins zu empfehlen.
formulierungsvorschlag für die Satzung:„Die Aufnahme eines Mitglieds in den Verein kann von der Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von (bitte einfügen) EUR abhängig gemacht werden.“
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Vereinbarung über eine Sicherheitsleistung
Zwischen dem ………………………………………. (e. V. )
und…………………(Name,Geburtsdatum,Anschrift)
– nachfolgend Verein genannt –– nachfolgend Kleingärtner genannt – wird folgende Vereinbarung über eine Sicherheitsleis-tung geschlossen:
1. Die Parteien haben am (Datum) einen Unter-pachtvertragüberdieParzelleNr.…aufdemGelände des KGV … in … geschlossen. Darüber hinaus ist der Kleingärtner Mitglied des Vereins.
2. Der Kleingärtner zahlt an den Verein eine Si-cherheitsleistung in Höhe von … . €. Der Betrag wird (Bar, Überweisung usw.) … gezahlt. Der Kleingärtner erhält erst mit dem Eingang dieses Betrages beim Verein das Betretungsrecht und die Schlüssel für die o. g. Parzelle.
3. Der Verein ist berechtigt, die Sicherheitsleistung
mit fälligen eigenen Forderungen gegen den Kleingärtner zu verrechnen. Die Verrechnung darf erst mit Beendigung der Mitgliedschaft und der Beendigung des Unterpachtvertrages erfolgen. Der Kleingärtner darf mit der Sicherheitsleistung nicht gegen fällige Forderungen des Vereins … aufrechnen.
4. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung er-folgt unverzinst in einer Frist von einem Monat, nachdem der Verein dem Kleingärtner schriftlich bestätigt hat, dass die o. g. Parzelle beanstan-dungslos zurückgenommen wurde und keine finanziellen Ansprüche des Vereins mehr gegen den Kleingärtner bestehen.
Ort, den …
………………………………………………………………………………Unterschrift Verein Unterschrift Kleingärtner
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Beendigung von Kleingartenpachtverhältnissen möglich durch:
• Zeitablauf– §546BGB,§4BKleingG
• Aufhebungsvertrag– § 311 BGB, § 4 BKleingG
• ToddesKleingärtners– § 12 BKleingG
• KündigungdurchPächter– §§542,543,569I,581(2)BGB– §§4,7BKleingG
• KündigungdurchVerpächter– §§7,8,9,10BKleingG Eine Kündigung ist die• einseitige,• empfangsbedürftige,• Willenserklärung,• die auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses
gerichtet ist.• Siemussschriftlicherfolgen;§7BKleingG,• dem Pächter zugehen.
Zugang von Schriftstücken
Der Zugang ist nach der ständigen Rechtsprechung bewirkt, wenn die Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter gewöhnlichen Verhältnissen mit der Kenntnisnahme durch den Emp-fänger zu rechnen ist.
NachderRechtsprechungistesfürdenZugangeinerschriftlichen Kündigungserklärung unter Anwesenden unerheblich, ob der Empfänger die Verfügungsgewalt über das Schriftstück dauerhaft erlangt hat. Es genügt die Aushändigung und Übergabe des Schriftstücks, so dass der Empfänger in der Lage ist, von dem Schriftstück Kenntnis zu erhalten. Möglichkeiten der Zustellung:• Briefzustellung• Versendung per Einschreiben (Einwurf/Rückschein),
bevorzugt Einwurf• per Boten• durch den Gerichtsvollzieher• durch öffentliche Zustellung(Aushang Gerichtstafel/gilt nicht für die Kündigungser-klärung) Unter Abwesenden ist der Zugang wie folgt bewirkt bzw. wird fingiert:
• beiderBriefzustellung: wenn gewöhnlich mit der Leerung des Briefkasten zu
rechnen ist
• beiVersendungperEinschreiben: wenn das Schriftstück dem Empfänger übergeben
wird
KLEINGARTENPACHTVERTRäGE Von der Kündigung bis zur Räumungsklage
NIcole HolleRBUHlRechtsanwältin, Magdeburg
bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 17
• beiderZustellungperBoten: wenn das Schriftstück dem Empfänger oder einem Empfangsboten über-geben wird (Familienmitglied, Lebensgefährte) oder Einwurf in den Hausbriefkasten erfolgt ist.
• beiderZustellungdurchdenGerichtsvollzieher:wenn das Schriftstück dem Empfänger übergeben wird
• beideröffentlichenZustellung: durch Aushang an der Gerichtstafel
I. KüNDIGUNG
1. liegen Kündigungsgründe vor? a) für ordentliche Kündigung gem. § 9 Abs. 1 BKleingG?
Verstöße:
• einenichtkleingärtnerischeNutzungderParzellefortsetzt,
• nichtunerheblicheVerletzungandererVerpflichtun-gen,diedieNutzungdesKleingartensbetreffen,
• dieLaubezumdauerndenWohnengenutzt,• dasGrundstückunbefugteinemDrittenüberlässt,• erheblicheBewirtschaftungsmängelnichtinnerhalb
einer angemessenen Frist abstellt oder geldliche oder sonstige Gemeinschaftsleistungen für die Kleingar-tenanlageverweigert;
Beachte: Abmahnung in Textform mit angemessener Frist erforderlich. Genau vorgeben welche Arbeiten vorzunehmen (Müll und Wildwuchs entfernen…. m², Beete anlegen, Hecke schnei-denusw.)sindundimFallderNichtbefolgungKündigung androhen. Die Kündigung muss am 3. Werktag im August dem Pächter zugehen.
b) fristlose Kündigung gem. § 8 Ziffer 1 BKleingG
Voraussichtlich: Der Pächter muss mit der Entrichtung der Pacht für mindestens ein Vierteljahr in Verzug sein und nicht innerhalb von 2 Monaten nach Mahnung in textform die fällige Pachtforderung erfüllt haben.
Beachte: Teilzahlungen müssen zwingend auf die Pacht verrechnet werden. Es wird der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung nach folgendem Muster empfohlen.
Die Zweimonatsfrist zwingend einhalten!
RAteNZAHlUNGSVeReINBARUNG
zwischendem Kleingartenverein … – Gläubiger –undHerrn/Frau … – Schuldner –
wird folgende Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen: 1. Der/die Schuldner – mehrere als Gesamtschuld-
ner – erkennen an, dem Gläubiger einen Betrag in Höhe von derzeit … € zu schulden.
2. Der/die Schuldner – mehrere als Gesamtschuldner – verpflichten sich, diese Schuld wie folgt in Raten zu zahlen:
Ratenhöhe monatlich … € Fälligkeit der Raten … des Monats, erstmals am
… . 3. DiegezahltenRatenwerdenabweichendvon§§366,
367BGBwiefolgtangerechnet: 1.) Kosten der Rechtsverfolgung 2.) Verzugszinsen 3.) Verbrauchskosten, insbesondere Strom- und
Wasserkosten 4.) Forderungen des Vereines, Mitgliedsbeitrag/
Umlagen, Versicherungsbeiträgen u. ä. 5.) Pacht.
4. Die Zahlungen haben auf das Konto des Vereines beider…BankIBAN:…,BIC:…zuerfolgen.
5. Gerät der Schuldner mit mehr als einer Rate in Rückstand, wird die gesamte Restforderung sofort zur Zahlung fällig.
6. Der/dieSchuldnerwird/werdenhiermitausdrück-lichdaraufhingewiesen,dassbeiNichteinhaltungdieser Ratenzahlungsvereinbarung eine Kündigung des Pachtvertrags über die Kleingartenparzelle ge-mäß der §§ 8, 9 BKleingG erfolgen kann.
Ort, Datum Ort, Datum
------------------------- ---------------------------------Gläubiger Schuldner
18 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247
c) fristlose Kündigung gem. § 8 Ziffer 2 BKleingG
Voraussichtlich: der Pächter oder von ihm auf dem Kleingartengrundstück geduldete Personen müssen so schwerwiegende Pflichtverletzungen begehen, insbe- sondere den Frieden in der Kleingärtnergemeinschaft so nachhaltig stören, dass dem Verpächter die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Beispiele laut Kommentierung Bundeskleingartengesetz Mainczyk/Nessler
• dauernde Verstöße gegen die Gartenordnung • erhebliche Belästigungen gegenüber dem Verpächter • Zerwürfnisse mit dem Verpächter oder den Kleingärt-
nern, insgesamt ein Verhalten, das diesen Anlass zu berechtigten Beschwerden gibt
• fortgesetzter ruhestörender Lärm • Tätlichkeiten und grobe Beschimpfungen oder Beläs-
tigungen gegenüber dem Verpächter, dessen Angehö-rigen oder gegenüber Kleingartennachbarn
• fortdauernde Belästigung durch (unbefugte) Tierhal-tung
• dauernde unpünktliche Pachtzinszahlung, wenn das Vertrauensverhältnis durch die mangelnde Zahlungs-moral zerstört ist und die Fortsetzung des Pachtver-hältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Beachte: Es muss sich um schwerwiegende Pflichtver-letzungen handeln und die Kündigung muss alsbald nach dem pflichtwidrigen Verhalten ausgesprochen werden!
2. wer darf/muss abmahnen, mahnen und kündigen? Immer den Pachtvertrag vorlegen lassen!
a) Verband ist Verpächter: Verband selbst oder Verein mit Hinweis auf die Ver-
waltungsvollmacht
b) Verein ist Verpächter: VereinkannineigenemNamenmahnen,abmahnen
und kündigen.
Immer beachten! Gesetz verlangt Textform, d.h. auf dauerhaftemMedium(Papier,USB-Stick,CD-ROM,
Speicherkarte, E-Mail) gespeichert. Aussteller muss er-sichtlich sein, aber nicht zwingend Originalunterschrift. EmpfohlenwirdUnterschrift;ggf.gescanntoderkopiert.Vertretungsregelung beachten.
3. wer muss unterschreiben?
alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder, in der erforderlichen Anzahl. Keine Unterzeichnung vom NichtberechtigtenmitKürzeli.V.
4. wie müssen Mahnung, Abmahnung sowie Kündigung versandt werden?
• per Boten (Zeugen auf der Kopie des Schreibens, Datum und Uhrzeit des Einwurfs vermerken und unterschreiben lassen)
• Einwurf-Einschreiben (Zugangsnachweis online abrufen und ausdrucken)
5. An wen muss die Kündigung adressiert sein?
Immer den Pachtvertrag prüfen!
Wenn zwei Personen Pächter sind müssen beide ange-schrieben werden.
Bei gleicher Anschrift müssen beide Pächter in der An-schrift aufgeführt sein und es müssen auch beide in der Anrede angesprochen werden.
Bei unterschiedlichen Anschriften ist die Versendung an jeden erforderlich. Zwingend auf die richtige Schreibwei-se der Vor- und Zunamen achten.
bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 19
Abmahnung zur Abstellung von Pflichtverletzungen gemäß § 9 I Nr. 1 BKleingG
Sehr geehrte Frau …, Sehr geehrter Herr…,aufgrund der uns erteilten Verwaltungsvollmacht wei-sen wir im Auftrage des Kreisverbandes auf folgendes hin:Anlässlich einer Gartenbegehung am … mussten wir leider feststellen, dass die Bewirtschaftung Ihres Kleingartens nicht den Maßgaben des Bundesklein-gartengesetzes, des Pachtvertrages sowie der Garten-ordnung unseres Vereines entspricht.
So musste insbesondere festgestellt werden, dass … (konkrete Aufzählung der Mängel). Wir fordern Sie auf, bis zum … (kurze Frist, die es dem Pächter aber ermöglichen muss, die verlangten Maßnahmen durchzuführen) einen vertragsgemäßen Zustand herstellen, indem … (Aufzählung der verlangten Veränderungen). Wir gehen davon aus, dass die vorstehend gerügten Mängel fristgemäß abgestellt werden, müssen jedoch auchdaraufhinweisen,dassdieNichtabstellungderMängel trotz Abmahnung und Fristsetzung eine frist-gemäße Kündigung Ihres Kleingartenpachtvertrages nach sich ziehen kann.
Wir hoffen, dass es nicht zu einer derartigen Maßnahme kommen muss und verbleiben mit freundlichen Grüßen
-----------------------Unterschrift
Mahnung wegen Verzuges mit der entrichtung des Pachtzinses (per Boten oder einwurf-einschreiben)
Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,
bei der Überprüfung der Kassenunterlagen des Ver-eines mussten wir leider feststellen, dass Sie mit der Entrichtung der Pacht für das Jahr… in Verzug sind. mit…, also mit der Pacht für mehr als ein Vierteljahr Aufgrund der uns mit Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes übertragenen Befugnisse weisen wir auf folgendes hin:
DieNichtzahlungderPachtkannzueineraußeror-dentlichen Kündigung des Pachtvertrages führen. Wir fordern Sie daher auf, unverzüglich, spätestens bis zum … (Datum des Schreibens + Postlaufzeit + ca. 14 Tage) die ausstehende Pacht in Höhe von … zu zahlen auf das Ihnen bekannte Konto des Vereines.
Für den Fall, dass die ausstehende Pacht nicht inner-halb von 2 Monaten nach Zugang dieses Schreibens von Ihnen gezahlt worden ist, kann eine fristlose Kündigung des Pachtvertrages erfolgen.
Wir hoffen jedoch, dass es nicht zu einer derartigen Entwicklung kommen muss und verbleiben
mit freundlichen Grüßen -----------------------Unterschrift(der unterschriftsbevollmächtigten Vorstandsmitglie-der in ausreichender Anzahl)
fristgemäße Kündigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG (per Boten oder einwurf-einschreiben)
Sehr geehrte Frau…, sehr geehrter Herr…,
mit schriftlicher Abmahnung vom … haben wir Sie unter Fristsetzung zum … aufgefordert, folgende Män-gel zu beseitigen: (Aufzählung der konkret mit der Ab-mahnung verlangten Maßnahmen) Auch nach Ablauf der Fristsetzung sind folgende Mängel vorhanden:(Aufzählung der konkret vorhandenen Mängel)
Aufgrund der uns mit Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes übertragenen Befugnisse sprechen wir Ihnen hiermit die
fristgemäße Kündigung
des Kleingartenpachtvertrages vom … gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 1 BKleingG zum 30.11. … aus. WirfordernSieauf,dieParzelleNr.… in der Kleingartenanlage … bis spätestens 01.12. … von Ihrem Eigentum zu beräumen, insbesondere … (konkrete Aufzählung der zu beseitigenden Sachen
20 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247
bzw. Missstände) und uns nach vorheriger Terminab-sprache zu übergeben. Wir weisen darauf hin, dass vor Übergabe der Parzelle gem. § … des Pachtvertrages eine Wertermittlung durchzuführen ist.
Ein Entschädigungsanspruch entsteht aufgrund der von Ihnen verschuldeten Kündigung nicht, Sie haben jedoch die Möglichkeit, das Eigentum an den Anpflan-zungen und Baulichkeiten auf der Parzelle auf einen Nachfolgerzuübertragen.AufdiediesbezüglichenRegelungen des Pachtvertrages weisen wir hin.
Wir bedauern dass es zu dieser Regelung kommen musste und verbleiben mit freundlichen Grüßen
----------------------- Unterschrift(der vertretungsberechtigten Mitglieder des Vorstan-des in ausreichender Zahl)
fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges gem. § 8 Ziffer 1 BKleingG (per Boten oder einwurf-einschreiben)
Sehr geehrte Frau…, sehr geehrter Herr…,
trotz schriftlicher Mahnung vom … haben Sie bisher die Pacht für das Jahr … in Höhe von … nicht/nicht in voller Höhe gezahlt. Sie befinden sich damit trotz schriftlicher Mahnung mit der Pacht für mehr als ein Vierteljahr in Verzug.Aufgrund der uns mit Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes übertragenen Befugnisse sprechen wir Ihnen hiermit die fristlose Kündigung des Kleingar-tenpachtvertrages vom …gem. § 8 Ziffer 1 BKleingG aus. Die Kündigung wird sofort wirksam. Wir fordern Sie auf, bis zum … (angemessene Räumungsfrist, etwa 1 Monat) die KleingartenparzelleNr.…imKleingartenverein
von Ihrem Eigentum zu beräumen und an den Verein als Bevollmächtigten des Kreisverbandes herauszu-geben. Insbesondere sind folgende Sachen zu beräu-men: (konkrete Aufstellung der zu beseitigenden Sachen bzw. Missstände) Wir weisen Sie darauf hin, dass durch die fristlose Kündigung Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Pacht nicht entfällt und fordern Sie auf, die bis zur Beräu-
mung anfallende Pacht bis zum (gleicher Termin wie Räumung) zu entrichten.
Ein Entschädigungsanspruch entsteht aufgrund der von Ihnen verschuldeten Kündigung nicht, Sie haben jedoch die Möglichkeit, das Eigentum an den Anpflan-zungen und Baulichkeiten auf der Parzelle auf einen Nachfolgerzuübertragen.AufdiediesbezüglichenRegelungen des Pachtvertrages weisen wir hin.
Wir bedauern, dass es zu dieser Entwicklung kommen musste und verbleiben Mit freundlichen Grüßen
-----------------------Unterschrift (vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder in ausreichender Anzahl)
Häufige fehler bei Kündigungen
1.) Pachtvertrag wird nicht in Vollmacht oder aufgrund Verwaltungsvollmacht gekündigt.
2.) Kündigungen und Mahnungen werden mit einfacher Post verschickt.
3.) Unterschrift der vertretungsberechtigten Vorstand-mitgliederfehltodereswirdzumTeilvomNichtbe-rechtigten mit Kürzel i. V. unterzeichnet und keine Vertretungsvollmacht beigefügt.
4.) Kündigung erfolgt gem. § 8 Ziffer 1 BKleingG, obwohl die 2 Monatsfrist nach Mahnung nicht eingehalten wurde,z.B.Mahnungvom17.04undKündigungam18.05.
5.) Kündigung erfolgt, obwohl der Pachtzins gezahlt wurde,z.B.beiTeilzahlungNichtbeachtungvon§366Abs.2BGB
§366Abs.2BGBbesagt,dass,wennderSchuldnerkeine Bestimmung der Leistung angibt, eine Verrech-nung auf die „gefährlichste“ Forderung“ erfolgt
Das heißt in der Regel: Verrechnung der eingegange-nen Zahlung mit der Pacht.
6.)Mit derKündigungwirdzumTeilgleichzeitigundin einem einzelnen Schreiben eine 2. oder 3. Abmah-nung ausgesprochen.
bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 21
7.)Rechnung,Mahnungu.Kündigungwirdnichtanbei-de Pächter gerichtet, sondern nur an einen versandt.
8.)AufdierichtigeSchreibweisederNamenwirdnichtgeachtet.
Wichtig: richtigen Vereinsnamen verwenden. Beispiel: Innerhalb von 3 Monaten wurden z.B. folgende Bezeichnungen verwendet:– KGA „Genossenschaft“– Kleingartenverein „Genossenschaft“ e.V.– Kleingärtnerverein „Genossenschaft“ e.V.– Kleingartensparte „Genossenschaft“ e.V.– Gartensparte „Genossenschaft“ e.V.– Kleingartenanlage „Genossenschaft“ e.V.– KVG „Genossenschaft“ e.V.
II. AUfHeBUNG DeS VeRtRAGeS
Vereinbarung
zwischen dem Kleingartenverein „…“ e.V. – vertreten durch den Vorstand – nachfolgend Verein genannt –… und Herrn/Frau … wird folgende Vereinbarung getroffen:
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das PachtverhältnisüberdieParzelleNr.…inderKleingartenanlage des Kleingartenvereins „…“ e.V. zum … beendet ist. Gleichzeitig endet auch die Mitgliedschaft im Verein.
2. Herr/Frau … verzichtet auf sein/ihr Wegnah-
merecht bezüglich sämtlicher auf der Parzelle verbliebenen Baulichkeiten, Anpflanzungen und beweglicher Gegenstände und überträgt sein Eigentum daran auf den Verein. Dieser nimmt die Übertragung an.
3. Der Verein verzichtet auf seinen Beräumungs- und Herausgabeanspruch und übernimmt die Parzelle, wie sie liegt und steht.
4. Der Verein verzichtet auf die offenen Forderun-gen in Höhe von … €.
5. Die Parteien nehmen den Verzicht wechselseitig an.
----------------------------------------------Ort/Datum Unterschrift
III. ABlAUf DeR BefRIStUNG
Pachtvertrag endet mit dem Ablauf der vertraglich ver-einbarten Laufzeit (Befristung). PächterdarfdieweitereNutzungderParzellenachAb-lauf nicht gestattet werden.Nutzterdiese14TagenachAblaufderBefristungunwidersprochen weiter, so wandelt sich der befristete Pachtvertrag kraft Gesetzes in einen unbefristeten.
Fazit: Pächter unbedingt zur Räumung und Herausgabe vor Ablauf der Befristung schriftlich aufgefordern.
ANSPRücHe
1. des Verpächters
• HerausgabedesGartens:§546I,II,§581IIBGB,§4I BKleingG
durch: – Besitzeinräumung bzw. -aufgabe – Übergabe aller Schlüssel – kannanVerpächteroderBeauftragtenoderNach-
pächter geschehen (letzteres, wenn Verpächter zustimmt)
• RäumungdesGartensdurchEntfernungvoneinge-brachten oder gegen Entgelt übernommenen An-pflanzungenundAnlagen§546BGB
• ggf.HerstellungvertragsgemäßerZustand§546BGB (Rekultivierung, wenn nicht Totalberäumung)
2. des Pächters
• WegnahmevonAnpflanzungenundBaulichkeiten, §546BGB
• RückerstattungüberzahltenPachtzinsesbzw. Nebenkosten
Verjährung von Ansprüchen aus beendeten Kleingarten-pachtverhältnissen• 6Monate:§548BGB• a) Verpächter – Beräumungsanspruch – Rekultivierungsanspruch – Schadensersatz wegen unterlassener
Rekultivierung
• b)Pächter – Wegnahme von Anpflanzungen und Anlagen – Ersatzansprüche bei Abwendung bzw. Ausschluss
der Wegnahme
22 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247
1. Variante: Räumungsklage (Berliner Räumung)
• TitelmusssichaufallePächtererstrecken,• zuräumendeParzellemussgenaubezeichnetsein
(Parzellen-Nr.,Lageplan) ANTRAG
1.DerBeklagtewirdverurteilt,dieParzelleNr.…inder Kleingartenanlage des Vereins, gelegen… (vgl. Lageplan) zu räumen und an den Kläger herauszu-geben.
Vollstreckung gem. § 885 a ZPO:• AufgrunddiesesAntrages,erfolgtVerurteilungle-
diglich zur Räumung beweglicher Gegenstände und Herausgabe.
• Gerichtsvollzieherverlangti.d.R.Vorschussundsetzt den Räumungstermin an
• GerichtsvollziehererstelltimRäumungstermineinProtokoll und weist Verein in den Besitz ein. Das Vorhandsein von beweglichen Gegenständen wird im Protokoll vermerkt, eine Entfernung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt nicht.
2. Variante: Räumungsklage (Räumung, Herausgabe und Beseitigung)
ANTRAG
1.DerBeklagtewirdverurteilt,dieParzelleNr.…inder Kleingartenanlage des Vereins, gelegen. … (vgl. Lageplan) zu räumen und an den Kläger herauszu-geben und die auf der Parzelle befindliche Weide unddie7KoniferensowiedieLaubeeinschließlichdesFundamentes(vgl.LageskizzeAnlageK5;Licht-bildaufnahmenAnlageK6)zubeseitigen.
Vollstreckunggem.§887ZPO: Auf Antrag ermächtigt das Vollstreckungsgericht
den Gläubiger, die Handlung vorzunehmen/vorneh-men zu lassen und verpflichtet den Schuldner einen Vorschuss zu leisten (sog. Antrag auf Gestattung der Ersatzvornahme).
3. Variante: Räumungsklage (Räumung, Herausgabe und Beseitigung mit Antrag nach § 510 b ZPo)
ANTRÄGE:
1. DerBeklagtewirdverurteilt,dieParzelleNr.…inder Kleingartenanlage des Vereins, gelegen … zu räumen und an den Kläger herauszugeben.
2. Der Beklagte wird verurteilt, die auf der Parzelle befindlicheWeideunddie7KoniferensowiedieLaube einschließlich des Fundamentes (vgl. Lage-skizze Anlage K 5) zu beseitigen.
3. Der Beklagte wird verurteilt, die vorstehend unter
Ziffer 2 bezeichneten Handlungen bis spätestens 2 Monate nach Rechtskraft des Urteils vorzuneh-men.
4. Für den Fall, dass der Beklagte die ihm unter Zif-fer 2 auferlegten Handlungen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Rechtskraft des Urteils vorge-nommen haben sollte, wird er verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 2.500,00 € zu zahlen.
wichtige entscheidungBGHUrteilvom14.07.2010,Az.VIIIZR45/09
a) Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Ver-mieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet …
b) Der Vermieter, der eine Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels durch verbotene Eigenmacht in Besitz nimmt, muss aufgrund seiner Obhutspflicht die Interessen des an einer eigenen Interessenwahrnehmung verhinder-ten Mieters auch dadurch wahren, dass er bei der Inbesitznahme ein aussagekräftiges Verzeichnis der verwahrten Gegenstände aufstellt und deren Wert schätzen lässt. Kommt er dem nicht nach, hat er zu beweisen, in welchem Umfang Bestand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Ge-genstände von den Angaben des Mieters abweichen, soweit dessen Angaben plausibel sind.
bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 23
Kleingartenverein „Edelrose 1985“ e. V. Finkenweg 1000500 Musterstadt
HerrnWilli Schnabel Hauptweg 100500 Musterstadt
Musterstadt, den 05.02.2016 Finanzanforderungfür2015/2016Garten-Nr.:II/16Pachtfür2016(500m²á0,10€/m²) 50,00€Anteilige Pacht Freiflächen (§ 5 BKleingG) 5,00 €Grundsteuer2016(§5BKleingG) 5,00€
Straßenreinigungskosten/Winterdienst2015/2016gem. Beschluss der MV v. 20.05.2008 15,00 €
Ersatzleistung für nicht geleistete Arbeitsstunden à 5,00 € gem. Beschluss MV v. 20.05.2008(geleistet 5 v. 10 Stunden) 25,00 €
Energiekosten Grundgebühr 3,00 €Energiekosten/Verbrauch (0,20 €/kWh): für 100 kWh
20,00 €(Ablesezeitraum: 01.10.14 – 30.09.15) anteilig zu tragende Energieverluste gem. Beschluss MV v. 20.05.08 (0,10 €/kWh für 20 kWh) 2,00 €Wasserverbrauch/Grundgebühr 3,00 €
Wasserkosten/Verbrauch (2,50/m3): für 10 m3 25,00€
(Ablesezeitraum: 01.10.14–30.09.15) anteilig zu tragende Wasserverluste gem. Beschluss MV v. 20.05.08 (2,00 €/m3 für 1 m3) 2,00 €
MitgliedsbeitragVerein2016 50,00€gem. Beschluss MV v. 10.10.2013
Umlage gem. Beschluss MV v. 20.02.14 100,00 €
Nachforderunggem.Kostenanforderungfür 2014/2015 v. 04.02.2015/Restbetrag 100,00 €
DieZahlungistbiszum29.02.2016vorzunehmen.Bitte tragen Sie beim Überweisungsschein in die Spalte „Verwendung“ Ihre Gartennummer ein, damit Ihr Betrag auch richtig zugeordnet werden kann!
Die Überweisungsanschrift lautet: KGV „Edelrose 1985“ e. V.CommerzbankMusterstadtIBAN/BIC
Mit freundlichen Grüßen
SchusterVorsitzender
Vorstand: Franz Schuster VR 123 AG Musterstadt
KLEINGARTENPACHTVERTRäGE Das elektronische Mahnverfahren
VolKMAR KölZScHRechtsanwalt, Erfurt
24 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247
Sehr geehrter Gartenfreund/in,
bei Durchsicht unserer Finanzunterlagen ist fest-gestellt worden, dass Sie bisher auf die Jahresfi-nanzanforderung v. ……. über ……. €, die zum ……… auszugleichen war, keine Zahlung geleistet haben. Sie befinden sich damit in Zahlungsverzug.
Siesindhiermitaufgefordert,dieNachzahlungbiszum ……….. vorzunehmen.
Hochachtungsvoll
Schatzmeisteri. A. des Vorstandes
Sehr geehrter Gartenfreund/in,
bei Durchsicht unserer Finanzunterlagen ist festge-stellt worden, dass Sie bisher auf die Jahresfinanzan-forderung v. … über … € lediglich einen Betrag in Höhe von … € geleistet haben. Die Finanzanforderung war vollständig bis zum … auszugleichen. Sie befin-den sich somit in Zahlungsverzug.
Siesindhiermitaufgefordert,dieNachzahlungdesRestbetrages in Höhe von … € bis zum … vorzuneh-men.
Hochachtungsvoll
Schatzmeisteri. A. des Vorstandes
In welchem Bundesland haben Sie Ihren Sitz/wohnsitz? wo möchten Sie den Antrag stellen?
Antragsteller mit Sitz/Wohnsitz im Ausland wählen „Berlin“.Creditors with seat/residence abroad choose „Berlin“.
Am ersten Mittwoch im Monat von 8:00-10:00 steht Ihnen der Online-Mahnantrag zwecks Wartung nicht zur Verfügung. Zu Beginn des Wartungszeitraums nicht fertiggestellte Anträge müssen unter Umständen sys-temseitig zur Sicherstellung der Wartung abgebrochen werden.Für eine dauerhafte Verfügbarkeit der Anwendung und des Internet-Übertragungsweges kann keine Gewähr übernommen werden.In Einzelfällen kann es zu system- oder internetbeding-ten Ausfallzeiten kommen. Hinweis: Vermeiden Sie bei der Arbeit mit dem Online-Mahnantrag Arbeitspausen von mehr als 30 Minuten. Wenn Sie länger als 30 Mi-nuten nicht mit dem Online-Mahnantrag arbeiten, wird die Session auf dem Server beendet und Ihre erfassten Daten gehen verloren.Benutzen Sie bitte nicht den Zurück-Button des Brow-sers.Der Browser kennt nicht den Status der Anwendung. Falsche Anzeigen sind die Folge.
Versandart Bitte wählen Sie zunächst, ob Sie die zu erstellenden Antragsdaten an das Mahngericht signiert über das Internet übermitteln oder auf Papier drucken und per Post übersenden möchten:
Druck auf Papier (Barcode) Sie benötigen eine funktionierende Installation des
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Versand per Internet
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thüringen
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Bitte wählen Sie zunächst, ob Sie die zu erstellenden Antragsdaten an das Mahngericht signiert über das Internet übermitteln oder auf Papier drucken und per Post übersenden möchten:
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Versand per Internet Sie benötigen eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät um Anträge per Internet versenden zu können.
bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 25
Der Antrag auf erlass eines Mahnbescheids ist in acht Schritte aufgeteilt.
1. Schritt: Prozessbevollmächtigten erfassen (sofern vorhanden) 2. Schritt: Antragstellerdaten erfassen3. Schritt: Antragsgegner erfassen4. Schritt: Anspruch/Forderung erfassen5. Schritt: AuslagenundNebenforderungerfassen
(sofern vorhanden)6. Schritt: AllgemeineAngabenzumAntrag7. Schritt: ÜberprüfenderAntragsdaten8. Schritt: Druck/Antragsabgabe
Geben Sie zu jedem Schritt die erforderlichen Daten ein. Mit bestätigen Sie Ihre Eingabe und gelangen zum jeweils nächsten Schritt oder Teilschritt.Haben Sie schon Daten erfaßt, möchten aber von vorne beginnen,sobetätigenSie„NeuerAntrag“aufdieserSeite. Alle bisher erfassten Daten werden dann gelöscht.
für wen erfassen Sie diesen Antrag?
Ich bin Prozessbevollmächtigter (z.B. Rechtsanwalt) des Antragstellers.Ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichere ich.
Ich bin Rechtsanwalt/Rechtsbeistand und stelle den Antrag in eigener Sache.
Ich bin Antragsteller
Herr, Frau Firma Kennziffer Sonstige
Anrede: Vorname: Nachname: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort/Ausl.Kz.:
Rechtsform: GesamtvollstreckungsverwalterVorname: Nachname: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort/Ausl.Kz.: Verwaltetes Vermögen:
Bezeichnung: einschl. der in der Bezeichnung enthaltenen Rechtsform: Straße/Hausnummer:PLZ/Ort/Ausl.Kz.:Rechtsform: gesetzlicher VertreterKleingartenverein Wilde Rose e. V., Weimar wird vertreten von: Funktion: Name/Bezeichnung: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort/Ausl.Kz.:
Möchten Sie einen weiteren gesetzlichen Vertreter zum Antragsteller Kleingartenverein Wilde Rose e. V., Weimar erfassen? Möchten Sie einen weiteren Antragsteller erfassen?
NachfolgendkönnenSiedieAntragsgegnerdaten erfassen.
Herr, Frau Firma Kennziffer Sonstige
Anrede: Vorname: Nachname: Straße/Hausnummer: PLZ/Ort/Ausl.Kz.:
Der Antragsgegner fällt unter das Zusatzabkom-menzumNATO-Truppenstatut.
Hinweis: Der Antragsgegner ist eine natürliche Person. NatürlichePersonenhabenimAllgemeinendanneinengesetzlichen Vertreter, wenn sie minderjährig sind oder einerechtlicheBetreuung(§1896ff.BGB)eingerichtetist.Möchten Sie einen gesetzlichen Verstreter zum Antrags-gegner Herr Lothar Schuldner, Weimar erfassen?
Möchten Sie einen weiteren Antragsgegner erfassen?
weiter
neuer Antrag
weiter
weiter
weiterzurück
Herr
neinja
neinja
neinja
Wilde Rose e.V.
1.VorsitzenderHugo MeierGerichtsstraße 5
Landstraße 5
Kleingartenverein
99423 Weimar
Weimar99423
eingetragener Verein
Herr,Frau
Firma
Kennziffer
Sonstige
Bezeichnung: Kleingartenverein
einschl. der in der Bezeichnung enthaltenen Rechtsform
Wilde Rose e. V.
Straße/Hausnummer: Landstraße 6 PLZ/Ort/Ausl.Kz.: 99423 Weimar
Rechtsform: eingetragener Verein
26 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247
Verfahrenswährung EUR
Welche Art von Mahnverfahren soll angestrebt werden?
Reguläres Mahnverfahren. Urkunden-Mahnverfahren. Scheck-Mahnverfahren. Wechsel-Mahnverfahren.
Katalog. Anspruch Sonst. Anspruch ausgerechneter ZinsNurausfüllen,wennimKatalognichtvorhanden Bezeichnung: (max. 163 Zeichen – Sie haben noch: Zeichen übrig!) Anspruchvom:12.01.2016bis: (Vertrags-/Lieferdatum/Zeitraum vom ... bis ...)Betrag: 250,00 EUR
Der Antragsteller ist Kreditgeber (auch Zessionar) und der Anspruch beruht auf Verbraucherdarlehensvertrag (§§491 ff BGB).
Sie können jetzt:
eine Abtretung oder einen Forderungsübergang zum Anspruch erfassen. Zinsangaben zum Anspruch erfassen. einen weiteren Anspruch oder ausgerechnete Zinsen erfassen/ändern. keine weiteren Angaben zu Hauptforderung und Zinsen machen.
Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren: Vordruck/Porto(sonstige Auslagen) wenn andere: Andere Nebenforderungen:0,00 EUR Mahnkosten zzgl. Zinsen: 0,000 % -Punkte über dem Basiszins von: bis:
0,00 EUR Auskünfte zzgl. Zinsen: 0,000 % -Punkte über dem Basiszins von: bis:
0,00 EUR Bankrücklastkosten zzgl. Zinsen: 0,000 % -Punkte über dem Basiszins von: bis:
0,00 EUR Inkassokosten zzgl. Zinsen: 0,000 % -Punkte über dem Basiszins von: bis: 0,00 EUR Anwaltsvergütung für vorgerichtl. tätigkeitzzgl. Zinsen: 0,000 % -Punkte über dem Basiszins von: bis:
Gegenstandswert der vorgerichtl. Tätigkeit: 0,00 EURVorgerichtl. Tätigkeit umfangreich/schwierig:AufdieVerfahr.gebührNr.3305VVRVG
(ohne Auslagen und ohne MwSt.): 0,00 EUR
Sonstige Nebenforderungen anlegen/bearbeiten
Für den Antrag werden nur die fettgedruckten Angaben verwendet. Sofern vorhanden, wird die Großempfänger-postleitzahl genutzt.
Dieses Gericht wurde aufgrund Ihrer Angaben als ein nach den gesetzlichen Vorschriften für das streitige Ver-fahren zuständige Gericht ermittelt. Sofern aufgrund des Sachverhalts oder Vereinbarungen mit dem Gegner ein anderes Gericht zuständig ist (z. B. wegen eines besonde-ren Gerichtstands), können Sie dieses eintragen. Wählen Sie hierzu bitte den Button „bearbeiten“ aus. Falls das angegebene Gericht ausschließlich zuständig ist (z. B. in Verfahren über Wohnraummiete), führt eine Änderung jedoch zu einer Fehlermeldung.
Sofern ein Wahlrecht zwischen mehreren Gerichtsstän-den besteht (§ 35 ZPO), gilt die Wahl eines Gerichts im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids bereits als Aus-übung dieses Wahlrechts.
Prozessgerichtsdaten für Herr Lothar Schuldner, Weimar Anschrift: Amtsgericht Weimar, 99423 WeimarLieferanschrift: 99423 Weimar, Ernst-Kohl-Str. 23 aPostanschrift:99401Weimar,Postfach2006
Geschäftszeichen: Parzelle 38 (des Antragstellers/Prozessvertreters)
Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleis-tung abhängt, diese aber bereits erbracht ist.
Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleis-tung nicht abhängt.
Im Falle eines Widerspruchs beantrage ich die Durchführung des streitigen Verfahrens.
bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 27
Möchten Sie dem Antragsgegner Ihre Bankverbindung mitteilen?
Sind Ihre Bankdaten bereits in Ihren Kennziffer-Daten vermerkt (überprüfen Sie hierzu bitte Ihre Kennziffer-Unterlagen), so sind hier grundsätzlich keine Angaben nötig.
IBAN/BIC: DE29820510001234567892
Kontozuordnung:
Signieren Barcode EDA-Download 1. Lesen Sie die Hinweise zum Barcode-Druck. Ich habe die Hinweise gelesen und werde sie
beachten.2. Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids a. mit Adobe Acrobat Reader oder b. Herunterladen, später mit dem Adobe Acrobat
Reader drucken zum ausschließlichen Versand auf Papier per Post.
3. Sofern Sie einen Ausdruck für die Handakten benöti-gen, drucken Sie den Barcode-Antrag bitte doppelt.
Ratenzahlungsvereinbarung/Schuldanerkenntnis
Zwischen dem KGV „Edelrose 1985“ e.V. vertr. d. d. Vorstand, d. d. d. Vors. …
und Herrn/Frau …
1. Herr/Frau … erkennt hiermit an, dem KGV „Edel-rose 1985“ e. V. mit Wirkung zum … einen Betrag i. H. v. … € zu schulden.
2. Herrn/Frau … ist es nachgelassen, den unter Ziffer 1 genannten Betrag i. H. v. … € in monatlichen Raten zu bezahlen, wobei die Ratenhöhe jeweils … € be-trägt.
3. Die Ratenzahlungen sind jeweils zum … des laufen-den Monats, erstmals zum … zu zahlen.
4. Bleibt Herr/Frau … mit mehr als zwei Raten in Zahlungsrückstand, so ist der gesamte dann noch offene Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig.
…, den … …, den … ….….….….….….….….….….… ….….….….….….….….….… KGV „Edelrose 1985“ e. V. Vor- und Familienname durch den Vorsitzenden
Verfahrenswährung EUR
Welche Art von Mahnverfahren soll angestrebt werden? Reguläres Mahnverfahren. Urkunden-Mahnverfahren. Scheck-Mahnverfahren. Wechsel-Mahnverfahren.
Urkundenmahnverf. ausgerechneter ZinsBitte geben Sie hier die Daten der Urkunde und, wenn es sich nicht bereits daraus ergibt, den Rechtsgrund Ihrer Forderung (z.B. Warenlieferung) ein.
Urkundenbezeichnung:
(max. 138 Zeichen – Sie haben noch Zeichen übrig!)
Datum: 25.1.2016Betrag: 250,00 EUR
Der Antragsteller ist Kreditgeber und der Anspruch beruht auf dem VerbraucherKreditGesetz.
Der erste/einzige Antragsteller ist Kontoinhaber
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28 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247
Vorbemerkung Bei der Darstellung der Versicherungsmöglichkeiten sind – soweit vorhanden – die jeweiligen Musterbedin-gungen der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zugrunde gelegt worden. (www.gdv.de)
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Besonderen Bedingungen der einzelnen Versicherer können hiervon abweichende Regelungen enthalten.
Für den Umfang der Versicherung sind allein der Ver-sicherungsscheinmitseinenNachträgenunddiedarinzugrunde gelegten Besonderen Bedingungen und Besonderen Vereinbarungen maßgeblich.
VeReINS-HAftPflIcHtVeRSIcHeRUNGUnabdingbarer Schutz der Existenz des Vereins
Verein ist juristische Person• VereinerlangtmitEintragungindasVereinsregister
eine eigene Rechtspersönlichkeit• VereinistselbstTrägervonRechtenundPflichten• Schadensersatzverpflichtung,zumBeispielausVer-
letzung einer dem Verein obliegenden Verkehrssiche-rungspflicht
leistungen der Versicherung• PrüfungderHaftpflichtfrage• AbwehrunberechtigterSchadenersatzansprücheim
NamendesVereinsaufKostenderVersicherung• FreistellungdesVersicherungsnehmers(VN)von
berechtig-ten Schadenersatzverpflichtungen Dritter
Prüfung der Haftpflichtfrage• SchilderungdesVN,wiesichderSchaden
ereignet hat• Anspruchsteller-undZeugenfragebogen• GutachteneinesSachverständigenUnberechtigte
Schadenersatzansprüche
Unberechtigte Schadenersatzansprüche • DerVNistwederaufgrundGesetzesnochrechtskräf-
tigen klageabweisenden Urteils zur Entschädigung verpflichtet
• derVersichererwehrtdieunberechtigtenSchaden-ersatzansprücheimNamendesVNabundträgtdieaußergerichtlichen und gericht-lichen Gebühren und Auslagen
• PassiveRechtsschutzfunktion
Berechtigte Schadenersatzverpflichtungen• wennderVNaufgrundGesetzes,rechtskräftigenUr-
teils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Entschä-digung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist
• AnerkenntnisseundVergleiche,dievomVNohneZustimmung des Versicherers abgegeben oder abge-schlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte
• FreistellungdesVNvomAnspruchDritter
Vollmacht des Versicherers• Versichereristbevollmächtigt,alleihmzurAbwick-
lung des Schadens oder Abwehr der Schadenersatz-ansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen imNamendesVNabzugeben
• KommtesineinemVersicherungsfallzueinemRechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen
KLEINGARTENPACHTVERTRäGE Versicherungen zur Absicherung der Risiken der Vereins- und Vorstandsarbeit JoAcHIM RIcHARDtKDV Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH
bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 29
denVN,istderVersichererzurProzessführungbe-vollmächtigt.ErführtdenRechtsstreitimNamendesVNaufseineKosten
Gegenstand der Versicherung Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicher-ten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzli-cher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.
Versichertes Risiko Kleingärtnervereine
Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versi-cherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den Besonderen Bedingungen und Risiko-beschreibungen für die Haftpflichtversicherung von Vereinen–diegesetzlicheHaftpflichtdesVNalsVerein,insbesondere
• ausdengewöhnlichensatzungsgemäßenodersonstsich aus dem Vereinszweck ergebenden Veranstaltun-gen (z.B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlich-keiten, interne und offene Wettbewerbe)
• DieHaus-undGrundbesitzerhaftpflicht,dieBau-herrenhaftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, LeasingnehmerundNutznießervonGrundstücken,Gebäuden und Räumlichkeiten, die ausschließlich den Vereinszwecken dienen (z. B. Vereinsheime, vereinseigene Kinderspielplätze, Verbands-/Vereins-büros)
• MitversichertistdiepersönlichegesetzlicheHaft-pflicht der Mitglieder des Vorstandes und der von ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigen-schaft;
• sämtlicherübrigenMitgliederausderBetätigungim Interesse und Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen (z. B. Würstchen braten, Teilnahme an Gemeinschaftsarbeit)
• sämtlicherübrigenAngestelltenundArbeiterfürSchäden, die sie in Ausführung ihrer dienstlichen VerrichtungenfürdenVNverursachen
Schadenereignis• Ereignis,alsdessenFolgedieSchädigungdesDritten
unmittelbar entstanden ist• AufdenZeitpunktderSchadenverursachung,die
zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an• Beispiel:beimAusbringenzugelassenerSchädlings-
bekämpfungsmittel ist nicht der Zeitpunkt des Aus-bringens sondern der des Eintritts eines hierdurch verursachten Schadens maßgeblich
Personenschaden liegt vor, wenn das Leben, der Körper oder die Gesund-heit eines anderen schuldhaft und widerrechtlich verletzt wird
Sachschaden liegt vor, wenn eine im Eigentum eines anderen stehen-de Sache schuldhaft und widerrechtlich in ihrer Subs-tanz verletzt wird
(unechter) Vermögensschaden liegt vor, wenn als Folge eines Personen- oder Sachscha-dens ein Vermögensschaden eintritt (z.B. entgangener Gewinn, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall)
Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts • z.B.§823BürgerlichesGesetzbuch(BGB)• z.B.§280BGB• NichthierunterfallenreinevertraglicheAnsprüche,
z. B. Konventionalstrafen
Kein Versicherungsschutzbesteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetz-liche Ansprüche handelt • aufErfüllungvonVerträgen,Nacherfüllung,aus
Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schaden-ersatz statt der Leistung
• wegenSchäden,dieverursachtwerden,umdieNach-
erfüllung durchführen zu können • wegendesAusfallsderNutzungdesVertragsgegen-
standes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges
• aufErsatzvergeblicherAufwendungenimVertrauenauf ordnungsgemäße Vertragserfüllung
• aufErsatzvonVermögensschädenwegenVerzöge-
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rung der Leistung• wegenandererandieStellederErfüllungtretender
Ersatzleistungen
Selbstbeteiligung • Fallsbesondersvereinbart,beteiligtsichderVNmit
einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbehalt)
• Soweitnichtetwasanderesvereinbartwurde,istder
Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbst-beteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtig-ter Schadenersatzansprüche verpflichtet
• ÜbersteigendiebegründetenHaftpflichtansprüche
aus einem Versicherungsfall die Versicherungssum-me, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Ver-hältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche
Versicherungssummen
• DieEntschädigungsleistungdesVersicherersistbeijedem Versicherungsfall auf die vereinbarte Versiche-rungssumme begrenzt
• Diesgiltauchdann,wennsichdieVersicherungs-summe auf mehrere entschädigungspflichtige Perso-nen erstreckt
• Sofernnichtetwasanderesvereinbartwurde,sinddie Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2fache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt
• AufwendungendesVersicherersfürKostenwerdennicht auf die Versicherungssummen angerechnet
Ausschlüsse (Auswahl) Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas ande-res bestimmt ist, sind von der Versicherung ausgeschlossen
• HaftpflichtansprüchewegenSchädenanfremdenSachen und allen sich daraus ergebenden Vermö-gensschäden,wennderVNdieseSachengemietet,geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigen-macht erlangt oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind
• HaftpflichtansprüchewegenSchäden,diezurück-zuführen sind auf gentechnische Arbeiten, gentech-nisch veränderte Organismen (GVO) sowie Erzeug-nisse, die Bestandteile aus GVO enthalten oder aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden
• HaftpflichtansprüchewegenSchäden,dieaufAsbest,asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzu-führen sind
• Haftpflichtansprüche,soweitsieaufgrundVertragsoder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen HaftpflichtdesVNhinausgehen
• HaftpflichtansprüchezwischenmehrerenMitversi-cherten desselben Vertrages
• HaftpflichtansprüchegegendenVNvonseinengesetzlichenVertretern,wennderVNeinejuristischePerson des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist
• wegenSchädenausPersönlichkeits-oderNamens-rechtsverletzungen
• wegenSchädenausAnfeindung,Schikane,Belästi-gung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskrimi-nierungen
• wegenSchädenausdemAustausch,derÜbermitt-lung und der Bereitstellung elektronischer Daten
• ausSachschäden,welcheentstehendurch(nichthäusliche) Abwässer, Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen, Überschwemmungen stehen-der oder fließender Gewässer
Schadenbeispiele aus der Praxisfall 1
UNBeleUcHteteR HAUPtweG
Unbeleuchteter Hauptweg• KlägerinbegehrtvomVereinSchmerzensgeldund
Schadenersatz in Höhe von ca. 1.500,00 € wegen Verletzungen als Folge eines gegen Mitternacht auf dem unbeleuchteten Hauptweg erfolgten Sturzes
• KlägerinbesuchtezusammenmitihremEhemann
Bekannte in deren auf dem Vereinsgelände gelege-nen Kleingarten
• KlägerinerlittblutendeSchürfwunden,Prellungen
im Gesicht und an den Händen sowie eine Verstau-chung der rechten Hand
• KlägerinistderAnsicht,derVereinhabeseineVer-
kehrssicherungspflicht verletzt, weil er die vorhande-ne Beleuchtung nicht eingeschaltet habe, sodass der Hauptweg völlig im Dunkeln lag und sie die Stolper-falle zwischen der Pflasterung und dem Sandbeet nicht habe erkennen können
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• AGPeine(Az.16C205/14)hatdieKlagealsunbe-gründet abgewiesen.
• VereinistgrundsätzlichfürdieWegeinderGarten-anlage verkehrssicherungspflichtig
• VereinhatWegesozugestaltenundzuunterhalten,dass die Benutzer diese gefahrlos begehen können, wobei die Benutzer nicht vor sämtlichen denkbaren Gefahren geschützt werden können
• Aber: Die Klägerin und ihr Ehemann haben das Gar-tengelände bei absoluter Dunkelheit durchquert
• HieraufhättesichdieKlägerineinstellenunddieVerkehrsfläche so annehmen müssen, wie sie sich erkennbardarstellt.(BGHVersicherungsrecht1979,1055)
• KlägerinhätteihrenSturzvermeidenkönnen,wennsie sich entsprechend den schlechten Lichtverhältnis-sen langsam und vorsichtig gehend vorgetastet und/oder sich bei einer Begleitperson eingehakt und/oder eine Taschenlampe benutzt hätte.
• KlägerinhatdaherdenSturzalleinverschuldet,§254BGB
• BerufungLGHildesheim(Az.7S22/16)zurückgenommen
Schadenbeispiele aus der Praxisfall 2
PARKeN AUf SeIteNStReIfeN
Parken auf Seitenstreifen Da der große Vereinsparkplatz belegt war, wollte die Klä-gerin – wie es bereits andere Verkehrsteilnehmer zuvor gemacht haben – auf dem Seitenstreifen parken.
Dort lagen zwei große Begrenzungssteine, die verhin-dern sollten, dass die Fläche nahe am Eingangs- und Einfahrtsbereich zur Gartenanlage zugeparkt wird.
Die Klägerin nimmt den Verein wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf 1.500,00 € Schadenersatz an ihrem PKW in Anspruch, da der Verein die Steine nicht kenntlich gemacht hat und sie zudem zugewach-sen waren.
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• AGGießen(Az.41C540/15)hatdieKlagealsunbe-gründet abgewiesen.
• DieFläche,aufderdieKlägerinparkenwollte,warerkennbar nicht zum Parken ausgewiesen.
• EshandeltsichumeinenFahrfehlerderKlägerin,die das in einer Höhe von ca. 50 cm zugewachsene Begleitgrün befahren hat.
• EinderartigerFahrfehlerführenichtzueinerVer-kehrssicherungspflicht des Vereins.
• Gerichts-undAnwaltskosteninsgesamtca.1.300,00€
Schadenbeispiele aus der Praxis
fall 3BeScHäDIGteS tAxI
Beschädigtes taxi
Ein bestelltes Taxi befuhr den Vorplatz eines Vereins-haus, um 5 Fahrgäste abzuholen.
Beim Verlassen des Vorplatzes wurde an dem Taxi durch eine Bodenhülse der Tank des Fahrzeugs aufgerissen. Die Klägerin nimmt den Verein wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf 1.000,00 € Schadenersatz an ihrem PKW in Anspruch, da vor Ort weder eine Be-schilderung vorhanden war, die das Befahren des Platzes untersage, noch das Tor zum Vorplatz verschlossen gewesen sei.
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• AGTrier(Az.32C335/15)hatdieKlagealsunbegrün-det abgewiesen
• DerVereinhabebezüglichdesBefahrensdesVor-platzes keine Verkehrssicherungspflicht, da es sich erkennbar nicht um einen Parkplatz handelt. Ein Parkplatz befindet sich – deutlich erkennbar – links neben dem eingezäunten Vorplatz
• WerunberechtigterweiseeinPrivatgrundstückmiteinem PKW befährt, hat für dabei entstandene Schä-den selbst aufzukommen
• DemVereinobliegelediglicheineVerkehrssiche-rungspflicht für Personen, die den Vorplatz begehen.
Schadenbeispiele aus der Praxisfall 4
VeReISteR PARKPlAtZ
Vereister Parkplatz
Der Kläger parkte sein Fahrzeug auf einem vereisten Parkplatz eines Kleingartenvereins, um mit seinem Hund im nahe gelegenen Wald spazieren zu gehen.
Der Kläger stürzte auf der vereisten Fläche, als er seinen Hund durch die hintere Seitentür aus dem Auto lassen wollte.
Der Kläger nimmt den Verein wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht auf 19.000,00 € Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.
• LGAugsburg(Az.032O3860/11)hatdieKlagealsunbegründet abgewiesen.
• Nachständigerober-undhöchstrichterlicherRecht-sprechung richten sich Inhalt und Umfang der win-terlichen Räum- und Streupflicht nach den Umstän-den des Einzelfalles.
• ArtundWichtigkeitdesVerkehrswegesistebensozu berücksichtigen wie seine Gefährlichkeit und die Stärke des zu erwartenden Verkehrs.
• DieRäum-undStreupflichtstehtunterdemVor-behalt des Zumutbaren, wobei es namentlich auch auf die Leistungsfähigkeit des Sicherungspflichtigen ankommt.
• GrundsätzlichmusssichderStraßenverkehrauchimWinter den gegebenen Straßenverhältnissen anpas-sen.
• BGHIIIZR88/92,OLGMünchen1U3569/06,OLG Koblenz 8 U 810/98
• DerParkplatzdientlediglichderKleingartenanlage,die im Winter naturgemäß wenig frequentiert wird.
• DieParkplatzoberflächebestandausSchotter,derbekanntlich eine abstumpfende Wirkung hat.
• BenutzerdesParkplatzeshabensichbeimEin-undAussteigen den winterlichen Verhältnissen anzupas-sen.
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Schadenbeispiele aus der Praxisfall 5
töDlIcHeS GlAtteIS
tödliches Glatteis
Herr K benutzte einen mit einer ca. 1 cm bis 1,5 cm dickenEisschichtbedecktenWeg,derzueinemNeben-eingang des Gartengeländes führt.
Der nicht asphaltierte Weg ist ca. 2 m breit und hat eine ca.17%igeSteigung.
Nachca.20bis30mWegstreckestürzteHerrKundschlug mit dem Kopf auf den Boden auf. Er erlitt hierbei eine tödliche Verletzung.
Die Berufsgenossenschaft nimmt den Verein aus übergegangenemRechtauf17.750,00€Schadenersatzwegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht in Anspruch.
• LGZwickau(Az.2O161/12)hatdieKlagealsunbe-gründet abgewiesen.
• WeganderUnfallstellekeinöffentlichgewidmeterWeg und kein winterwartungspflichtiger Gehweg im Sinnen der Satzung
• VerkehrsbedeutungdesWeges:eshandeltsichnichtum einen unentbehrlichen Weg des Fußgängerver-kehrs.
• FürtatsächlichentbehrlicheWege,z.B.durchParksund Grünanlagen, besteht kein echtes jederzeit befriedigendesVerkehrsbedürfnis;siesindnichtzuberäumen.
Sinnvolle erweiterungen• VersicherungsschutzfürselbstfahrendeArbeits-
maschinen mit nicht mehr als 20 km/h und nicht zulassungspflichtigeKfzmitnichtmehrals6km/h
• VersicherungsschutzfüranfremdenErdleitungen• VersicherungsschutzalsHaus-undGrundbesitzer
für Vereinshäuser und in Eigenregie betriebene nicht öffentliche Gaststätten
• VersicherungsschutzalsBauherrfürVereinshäuserund Lauben
• Umwelt-Haftpflichtversicherung• Umwelt-Schadenversicherung
VeRMöGeNSScHADeN- HAftPflIcHtVeRSIcHeRUNG Unabdingbarer Schutz für Vereinsvorstände
Haftung der Vorstände
• MitderAnnahmedesAmteskommtzwischendemVerein und dem Organ (Vorstandsmitglied) ein un-entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, §§662ff.BGB.
• DieOrganehabendieGeschäftedesVereinsmitder
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu führen.
• Haftungsprivilegienin§31aBGBund31bBGB:Organmitglieder und Besondere Vertreter haften bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten, Vereinsmitglieder bei der Wahrnehmung der ihnen übertragenen sat-zungsgemäßen Vereinsaufgaben nicht für fahrlässig verursachte Schäden.
• Voraussetzung:Siesindunentgeltlichtätigoder
erhaltenfürihreTätigkeitnichtmehrals720,00€jährlich.
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DefinitionenBesonderer Vertreter: er verfügt grundsätzlich über eine gewisse Selbständigkeit, d.h. einen eigenen Tätigkeits- und Verantwortungsbereich, z.B. Leiter einer unselbstän-digen Untergliederung. Muss in der Satzung verankert sein.Fahrlässigkeit§276Absatz2BGB:Fahrlässighandelt,wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
leistungen der Versicherung• PrüfungderHaftpflichtfrage• AbwehrunberechtigterSchadenersatzansprücheim
NamenderversichertenPerson(z.B.Vorstandsmit-glied) auf Kosten der Versicherung
• FreistellungdesVersicherungsnehmersvonberech-tigten Schadenersatzverpflichtungen
wen schützt die Versicherung• ImRahmenderEigenschadendeckungdenVerein
als solchen, wenn durch Fehler eines Organs das Vereinsvermögen geschädigt wurde
• VorständebeiderWahrnehmungsatzungsgemäßerTätigkeiten
• BesondereVertreterbeiTätigkeitenimAuftragundInteresse des Vereins
• Vereinsmitglieder,dieimAuftragdesVorstandesInteressen des Vereins wahrnehmen
Gegenstand der VersicherungDerVersicherergewährtdemVNVersicherungsschutz(Deckung) den Fall, dass er wegen eines bei der Aus-übung beruflicher Tätigkeit – von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat – begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.
(echter) Vermögensschaden• VermögensschädensindsolcheSchäden,dieweder
Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind,nochsichaussolchen–vondemVNodereinerPerson, für die er einzutreten hat, verursachten – Schäden herleiten.
• AlsSachengelteninsbesondereauchGeldundgeld-werte Zeichen.
VorwärtsversicherungDie Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße
RückwärtsversicherungSie bietet Deckung gegen in der Vergangenheit vor-kommendeVerstöße,welchedemVNoderversichertenPersonen bis zum Abschluss der Rückwärtsversicherung nicht bekannt geworden sind.Bei Antragstellung ist die zu versichernde Zeit nach Beginn und Ablauf zu bezeichnen.
NachhaftungDer Versicherungsschutz umfasst die Folgen aller wäh-rend der Versicherungsdauer begangenen Verstöße, die dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Beendi-gung des Versicherungsvertrages gemeldet werden.
Versicherungsfallim Sinne des Versicherungsvertrages ist der Verstoß, derHaftpflichtansprüchegegendenVNzurFolgehabenkönnte.
Verstoßist jedes schuldhafte und rechtswidrige Tun oder Unter-lassen, dass den eingetretenen Schaden verursacht hatMaßgeblich ist der Zeitpunkt des Verstoßes, nicht der Zeitpunkt des Eintritts des Schadens.Deckung aus der Vermögensschaden-Haftpflichtversi-cherung besteht nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Ver-stoßes ein wirksamer Versicherungsvertrag bestanden hatunddieNachhaftungsfristnochnichtabgelaufenist.
Ausschlüsse (Auswahl)Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche,
• soweitsieaufgrundVertragesoderbesondererZu-
sage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen
• ausderÜberschreitungvonVoranschlägenundKrediten;ausderentgeltlichenoderunentgeltlichenVermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grund-stücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften
• wegenSchäden,welchedurchFehlbeträgebeiderKassenführung, durch Verstöße beim Barzahlungs-akt, durch Veruntreuung des Personals des Versicher-ten entstehen
• ZahlungsverpflichtungenausBußgeld-oderSteu-erbescheiden oder sonstige durch Verwaltungsakt festgesetzten Abgaben
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• wegenvorsätzlicherSchadenverursachungoderwegen Schäden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (Berechtigten) oder durch sonstige wis-sentliche Pflichtverletzung
• diesichdarausergeben,dassVersicherungsverträgenicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden
• ImZusammenhangmitderPublikationvonInternet-auftritten/-beiträge, Zeitungen und Flugblättern
Schadenbeispiele aus der Praxisfall 6
fReIHäNDIG VeRKAUfte lAUBe
freihändig verkaufte laube
• EinPächterkündigteseinenPachtvertrag. • NachWertermittlungbetrugderWertderLaube
0,00 € • NachRückgabeseinesKleingartensnimmtderPäch-
ter den Verein auf 3.500,00 € Schadenersatz mit der Begründung in Anspruch, er habe zwei Kaufinteres-senten, die für die Laube 3.000,00 € bzw. 3.500,00 € bieten
• DasAGHamburg-Bergedorf(Az.409C46/13)hatden Verein zur Zahlung von 3.500,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über den Basiszins-satz verurteilt
• IrriginterpretiertdasGerichtdenPachtvertragso,dass der Verein dem abgebenden Pächter in ange-messenerFristeinenNachpächterbenennen muss
• DieservermeintlichenPachtvertragsverpflichtungseider Verein aber nicht nachgekommen und habe so schuldhaftdenPachtvertragzumNachteildesabge-benden Pächters verletzt
• DasLGHamburg(Az.307S84/13)hatimBeru-fungsverfahren das Urteil des AG Hamburg-Berge-dorf aufgehoben und die Klage abgewiesen
• Eskanndahinstehen,obderabgebendePächtertatsächlich Kaufinteressenten gehabt hat, die bis zu 3.500,00 € für die Laube bezahlen würden
• EsbestehtkeinepachtvertraglicheVerpflichtungdesVereins,einenNachpächterzubenennen.
• EsbestehtlediglicheinRechtaufWegnahmebei
NichtübernahmedurchdenVerpächter,aberkeinRecht auf Entschädigung.
Schadenbeispiele aus der Praxisfall 7
feHleRHAfte weRteRMIttlUNG
fehlerhafte wertermittlung
• DerKlägererwarb1997einenGartenundbezahltefür die nach Wertermittlung 10 Jahre (tatsächlich aber 28Jahre)alteLaube3.164,68€
• 2004erfolgteeineweitereWertermittlung,diedasAlter der Laube zutreffend mit 35 Jahre berücksichtig-teundeinenWertderLaubemit622,20€auswies
• DerKlägernimmtdenVereinauf2.162,72€Scha-denersatz mit der Begründung in Anspruch, dass nachdenin1997fehlerhaftzugrundegelegtenKri-terienjetztdieLaube2.784,92€wertsei(Differenz2.784,92und622,20€=2.784,92€)
• DasAGSolingen(Az.12C190/05)hatdieKlagealsunbegründet abgewiesen.
• DerKlägerwar1997nichtAuftraggeberdesGutach-tens;dieswarvielmehrderVorpächter
• DerbeklagteVereinwarauchnichtAuftragnehmerdesGutachtens;dieswarderStadtverbandalsVer-pächter
• EinedeliktischeHaftungdesVereinsliegtauchnichtvor, da das Vermögen nicht durch § 823 BGB ge-schützt wird
• DasLGWuppertal(Az.9S163/06)hatimBeru-fungsverfahren das Klageabweisende Urteil des AG Solingen bestätigt
• DasLGWuppertalhatdieAusführungendesAGSolingen vollumfänglich bestätigt
Sinnvolle erweiterungen• Versicherungsschutzfürgrobfahrlässigverursachte
Schadenersatzansprüchegemäߧ§34,69Abgaben-ordnung (AO)
• Versicherungsschutzfürfahrlässigodergrobfahrläs-sig verursachte Schadenersatzansprüche wegen nach-gewiesenen Mehrverbrauch der Hauptwasserleitung, der durch ein Versehen von Organen oder Besonde-
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ren Vertretern schuldhaft verursacht wurde (gilt nicht für den alljährlich sowieso eintretenden „Schwund“ )
§ 34 Ao Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter
(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfä-higen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten.(2) ……(3)…….
§ 69 Ao Haftung der Vertreter
Die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen haften, soweitAnsprücheausdemSteuerschuldverhältnis(§37)infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht recht-zeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne recht-lichen Grund gezahlt werden. Die Haftung umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumnis-zuschläge.
fAMIlIeN-UNfAllVeRSIcHeRUNG füR KleINGäRtNeR Definition Unfall• EinUnfallliegtvor,wenndieversichertePerson
durch• einplötzlichvonaußenaufihrenKörperwirkendes
Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
• AlsUnfallgiltauchderErtrinkungs-bzw.Ersti-ckungstod unter Wasser
• Gesundheitsschädigungen,diedieversichertePersonbei rechtmäßiger Verteidigung oder dem Bemühen zur Rettung von Menschen, Sachen oder Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig erlitten und sind in die Unfallversicherung eingeschlossen
• AlsUnfallgiltaucheinZeckenbiss/Zeckenstich• AlsUnfallgeltenauchdurcherhöhteKraftanstren-
gungen verursachte Bauch- und Unterleibsbrüche (z. B. Leistenbrüche), Verrenkungen von Gelenken, Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln sowie Knochenbrüche
erhöhte Kraftanstrengung• EineerhöhteKraftanstrengungisteineBewegung,
deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgehen. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die indivi-duellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
• MeniskusundBandscheibensindwederMuskeln,Sehnen, Bänder noch Kapseln. Sie fallen nicht unter diese Regelung.
• Beispiele:versichertePersonstützeinenschwerenGegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbo-gengelenk oder die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Invaliditätsleistung• EineInvaliditätliegtvor,wennunfallbedingtdie
körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist.
• DauerhaftisteineBeeinträchtigung,wennsievoraus-sichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustandes nicht zu erwarten ist.
• DieInvaliditätmussinnerhalbvon15Monatennachdem Unfall eintreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein.
• StirbtdieversichertePersonunfallbedingtinnerhalbeines Jahres nach dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung. Es wird dann die Todesfall-entschädigung gezahlt.
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GliedertaxeBei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnes-organe gelten ausschließlich die nachstehend genannten Invaliditätsgrade (Auszug)
Arm 70%ArmbisoberhalbdesEllenbogengelenks 65%Hand 55 %BeinüberderMittedesOberschenkels 70%Bein bis unterhalb des Knies 50 %Fuß 40 %Auge 50 %Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 %Geschmackssinn 5 %
tagegeld• DieversichertePersonistinihrerArbeitsfähigkeit
beeinträchtigt und in ärztlicher Behandlung• GrundlagenfürdieBerechnungderLeistungsinddie
vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbe-dingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit
• JenachvertraglichenVereinbarungenwirdasTa-gegeld ab dem ersten Tag vom Unfall an oder nach AblaufeinerKarenzzeit(z.B.abdem7.Tag)bismax.für die im Versicherungsschein vereinbarte Dauer (z.B. 90 Tage) gewährt
• AuchNichterwerbstätige,RentnerundHausfrauenhaben Anspruch auf Tagegeld
Ausgeschlossene Unfälle• KeinVersicherungsschutzbestehtfürUnfällederver-
sicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicher-ten Person ergreifen.
• EineBewusstseinsstörungliegtvor,wenndiever-sicherte Person in ihrer Aufnahme- und Reaktions-fähigkeit so beeinträchtigt ist, dass sie den Anfor-derungen der konkreten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.
• UrsachenhierfürkönneneinegesundheitlicheBeein-trächtigung, die Einnahme von Medikamenten, Alko-holkonsum oder Konsum von Drogen oder sonstigen bewusstseinsbeeinträchtigenden Mitteln sein
Beispiele Bewusstseinsstörung• DieversichertePersonstürztinfolgeeinerKreislauf-
störung die Treppe hinunter• DieversichertePersonkommtunterAlkoholeinfluss
mit dem Fahrrad von der Straße ab oder torkelt in eine Baugrube
• DieversichertePersonbalanciertaufgrundDrogen-konsums auf einem Geländer und stürzt ab
weitere Ausschlüsse (Auswahl)• Unfälle,diederversichertenPersondadurchzusto-
ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht
• Unfälle,dieunmittelbarodermittelbardurchKriegs-oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden
• UnfälledurchTeilnahmeanRennenmitMotorfahr-zeugen
• Gesundheitsschäden,z.B.anBandscheibensowieBlutungen innerer Organe
• GesundheitsschädendurchStrahlen
wer ist geschützt• Hauptpächter(in)derKleingartenparzelle• Ehepartner(in)desHauptpächter(in)derKleingarten-
parzelle• Lebensgefährte/indes/derHauptpächters/inder
Kleingartenparzelle (Eheähnliche oder eingetragene Partnerschaft)
• MinderjährigeKinder,dieimgemeinsamenHaushalt (=gleicheAdresse)mitder/demHauptversichertenleben
Hinweis: die Familien-Unfallversicherung für Kleingärtner kann auch dann abgeschlossen werden, wenn bereits eine oder mehrere Unfallversicherung anderweitig bestehen
wo gilt der Schutz• AufdendirektenWegenvonzuHauseoderderAr-
beitsstelle in den Garten und zurück• WährenddesgesamtenAufenthaltsaufdemGarten-
gelände• AufVeranstaltungenundReisen,dievomVerband/
Verein organisiert und angesetzt sind• AuchbeiTeilnahmeanvomVerband/Vereinange-
setzten Gemeinschaftsarbeiten
bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 39
KLEINGARTENPACHTVERTRäGE Aktuelle Stunde
ARNe PlAtZBecKeRRechtsanwalt, Hamburg
Gilt seit 24.05.2016 wird ab Mai 2018 durchgesetzt
Datenschutz im Kleingärtnerverein
warum Datenschutz?
• EinhaltunggesetzlicherVorschriften• ZunehmendetechnischeDurchdringungdesAlltags• SchädendurchDatenpannenwerdengrößer• ImmermehrStellenwissenüberdenBürgerimmer
mehr (Datenhunger)• Missbrauchsmöglichkeitennehmenzu• SensibilisierungderBevölkerung• SchädendurchDatenpannenwerdengrößer
Ziele des Datenschutzes im Verein
Vereinsmitglieder/ Besucher• WerkzeugzurKontrolleüberdieeigenenDaten• VermeidungvonunabsehbarenFolgenvonunbe-
schränkter Datensammlung und -nutzung
Verein• Compliance/Rechtstreue• LeitfadenzursicherenDaten-aufbewahrungund
-verfügbarkeit• Haftungsminimierung
welche folgen haben Datenschutzverstöße? • Ansehensverlust• Gewinnabschöpfung • Schadensersatz• Bußgelder
• Informationspflicht• Geld-oderFreiheitsstrafe
Verfassungsrechtliche Grundlagen des Datenschutzes
Schutz des Einzelnen vor der Verletzung seines Persön-lichkeitsrechts beim Umgang mit seinen personenbezo-genen DatenAllgemeines Persönlichkeitsrecht(Art. 2 I i.V.m. 1 I GG
Wahrung des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Recht auf informationelle Selbstbestimmung(Volkszählungsurteil, 1983)
VertrauenbeiderNutzungtechnischerGeräteRecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integ-rität informations-technischer Systeme (Onlinedurchsu-chung, 2008)
Rechtsgrundlagen
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)EU-Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO)
40 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247
HAftUNG
was schützt der Datenschutz?
• Einzelangabenüberpersön-liche und sachliche Verhältnisse einer natür-lichen Person.
• BesondereArtenpersonen-
bezogener Daten • Gegenbegriff:keinSchutz
von Geschäftsdaten
wo werden personenbezogene Daten erhoben und verwendet?
DATENSCHUTZ BEITRITT Beitrittsformular
VEREINSALLTAG Mitgliederlisten an Mitglieder Veröffentlichung von
Funktionsträgerdaten
Mitglieder untereinander (Einsatz von Drohnen)
Veröffentlichung von Jubiläen und Geburtstagslisten
Eintreiben von Mitgliedsbeiträgen
NACHAUSTRITT Aufbewahrung und Archivierung
Grundprinzipien des Datenschutzes
• Erlaubnisvorbehalt • DatenvermeidungundDatensparsamkeit• Transparenzgebot• Zweckbindung• Erforderlichkeit• Kopplungsverbot
Gesetzliche erlaubnis und einwilligungsvorbehalt Wann dürfen Daten erhoben, verwendet oder weitergegeben werden?
§ 4 I BDSG „DieErhebung,VerarbeitungundNutzungpersonenbe-zogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.“
• FreieEntscheidungdesBetroffenen• Jederzeitwiderrufbar• InformationdesBetroffenenüberZweck• ImRegelfallschriftlich
einwilligung
Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung, § 4a BDSG • Freie Entscheidung des Betroffenen• Jederzeitwiderrufbar• Information des Betroffenen über Zweck• ImRegelfallschriftlich
Datenschutz im Kleingartenverein: wie funktioniert das?
• EinwilligungserklärungenderMitgliedereinholen• DatenschutzklauselindieVereinssatzung
aufnehmen• VorstandundMitgliederfürDatenschutz
sensibilisieren• Betroffenenrechtewahren• Datenschutzbeauftragtenbestellen
Beispiel einwilligungserklärung
1. Wir – der … e.V. – erheben mit dem Beitritt die folgen-den personenbezogenen Daten unserer Vereinsmitglie-der:Name,Vorname,Anschrift,Bankverbindung....Diese Daten werden wir zur Erfüllung und Abwicklung der Mitgliedschaft verwenden und speichern.
2. Als Mitglied des Bundesverband Deutscher Garten-freunde e.V. werden wir Ihre folgenden personenbezo-genen Mitgliedsdaten auch an den Verband weiterge-ben: ...
3. Wir veröffentlichen personenbezogenen Daten unserer Mitglieder (auf der Homepage, der Vereinszeitschrift, dem Schwarzen Brett, dem Schaukasten) nur, wenn
Personenbezogene Daten
bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 41
die Mitgliederversamm-lung einen entsprechen-den Beschluss gefasst hat und das betroffene Mitglied nicht zuvor widerspro-chen hat.
einwilligungserklärung: Die vorstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin damit einverstan-den, dass meine personenbezogenen Daten von dem … e.V. gem. Ziffer 1–3 erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Datenschutzklausel in die Vereinssatzungaufnehmen
Beispiel Datenschutzklausel Satzung
Datenschutz1. Wir – der ... e.V. – erheben mit dem Beitritt die
folgenden personenbezogenen Daten unserer Ver-einsmitglieder:Name,Vorname,Anschrift,Bankver-bindung .... Diese Daten werden wir zur Erfüllung und Abwicklung der Mitgliedschaft verwenden und speichern.
2. Als Mitglied des Bundesverband Deutscher Garten-freunde e.V. werden wir Ihre folgenden personen-bezogenen Mitgliedsdaten auch an den Verband weitergeben: ...
3. Wir veröffentlichen personenbezogenen Daten un-serer Mitglieder (auf der Homepage, der Vereinszeit-schrift, dem Schwarzen Brett, dem Schaukasten) nur, wenn die Mitgliederversammlung einen entspre-chenden Beschluss gefasst hat und das betroffene Mitglied nicht zuvor widersprochen hat.
4. ...
Vorstand und Mitglieder für Datenschutz sensibilisieren
Drohnen im Kleingarten
• UrteildesAmtsgerichtPotsdamvom16.04.2015 (Az.37C454/13
• ÜberfliegendesNachbargrundstücksmitDrohneverletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Nachbarn.
• NachbarhatUnterlassungsanspruchgegenDrohnen-piloten
Betroffenenrechte wahrenRechte von Betroffenen, §§ 34 f. BDSG• Auskunft
• Löschung• Berichtigung• Sperrung• Widerspruch
Anspruch von Vereinsmitgliedern auf Herausgabe der Mitgliederliste
• UrteildesOLGMünchenvom24.03.2016(Az.:23U3886/15)
• VereinsmitgliedhatzurAusübungseinerMitglied-schaftsrechteAnspruchaufOffenbarungderNamenund Anschriften der anderen Mitglieder des Vereins.
• Voraussetzung:AnspruchstellermussberechtigtesInteresse darlegen können, dem keine überwiegen-den Interessen des Vereins oder berechtigte Belange der anderen Vereinsmitglieder entgegenstehen. Bejaht: bei gewünschter Aufklärung aller Mitglieder über angeblichen Satzungsverstoß
• EsgibtkeinpauschalesRechtaufGeheimhaltungderMitgliedschaft in einem Verein auch nicht im Verhält-nis zu den anderen Vereinsmitgliedern
• SoweitdieVereinsmitgliederdavorgeschütztseinwollten, von anderen Vereinsmitgliedern angeschrie-ben zu werden, begründe dies allein kein schutzwür-diges Geheimhaltungsinteresse. Jedes Mitglied könne ja Informations- oder Einladungsschreiben ungelesen wegwerfen.
Datenschutzbeauftragten bestellen
Datenschutzbeauftragter• Vereine=„nichtöffentlicheStelle“• PflichtzurBestellungeinesDSB,§4fBDSGbei
mehr als 9 Mitgliedern• InterneroderexternerDatenschutzbeauftragter• PersönlicheEignung:ZuverlässigkeitundFachkunde
weitere Informationen finden Sie unter www.datenschutzseite.de
TIPP: Einwilligung direkt
mit Beitritt einholen
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Die Grüne Schriftenreihe seit 1997
Heft Jahr Ort Seminar THema
122 1997 Schwerin Haftungsrecht und Versicherungen im Kleingartenwesen Recht
123 1997 St. Martin Pflanzenschutz und die naturnahe Bewirtschaftung im Fachberatung Kleingarten
124 1997 Berlin Lernort Kleingarten Fachberatung
125 1997 Gelsenkirchen MöglichkeitenundGrenzendesNaturschutzesimKleingarten Fachberatung
126 1997 Freising Maßnahmen zur naturgerechten Bewirtschaftung und Fachberatung umweltgerechte Gestaltung der Kleingärten als eine Freizeiteinrichtung der Zukunft
127 1997 Lübeck-Travemünde Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen Fachberatung
128 1997 Karlsruhe Aktuelle Probleme des Kleingartenrechts Recht
129 1998 Chemnitz Aktuelle kleingartenrechtliche Fragen Recht
130 1998 Potsdam Die Agenda 21 und die Möglichkeiten der Umsetzung Umwelt der lokalen Agenden zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Kleingartenbereich
131 1998 Dresden Gesundes Obst im Kleingarten Fachberatung
132 1998 Regensburg Bodenschutz zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit im Kleingarten Fachberatung Gesetz und Maßnahmen
133 1998 Fulda Der Kleingarten – ein Erfahrungsraum für Kinder und Umwelt Jugendliche
134 1998 Wiesbaden Aktuelle kleingartenrechtliche Fragen Recht
135 1998 Stuttgart Kleingärten in der/einer künftigen Freizeitgesellschaft Gesellschaft u. Soziales
136 1998 Hameln Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU Gesellschaft u. Soziales von 1992 im Bundesnaturschutzgesetz und die Möglichkeiten ihrer Umsetzung im Kleingartenbereich
137 1999 Dresden (Kleine) Rechtskunde für Kleingärtner Recht
138 1999 Rostock Gute fachliche Praxis im Kleingarten Fachberatung
139 1999 Würzburg KindundNatur(Klein)GärtenfürKinder Gesellschaft u. Soziales
140 1999 Braunschweig Zukunft Kleingarten mit naturnaher und ökologischer Umwelt Bewirtschaftung
141 1999 Hildesheim Biotope im Kleingartenbereich – ein nachhaltiger Beitrag Umwelt zur Agenda 21
142 1999 Freiburg Zukunft Kleingarten Recht
143 2000 Mönchengladbach Recht und Steuern im Kleingärtnerverein Recht
144 2000 Oldenburg Pflanzenzüchtung und Kultur für den Kleingarten Fachberatung von einjährigen Kulturen bis zum immergrünen Gehölz
145 2000 Dresden Die Agenda 21 im Blickfeld des BDG Umwelt
146 2000 Erfurt Pflanzenschutz im Kleingarten unter ökologischen Bedingungen Fachberatung
147 2000 Halle Aktuelle kleingarten- und vereinsrechtliche Probleme Recht
148 2000 Kaiserslautern Familiengerechte Kleingärten und Kleingartenanlagen Fachberatung 149 2000 Erfurt Natur-undBodenschutzimKleingartenbereich Fachberatung
150 2001 Rüsselsheim Vereinsrecht Recht
151 2001 Berlin Kleingartenanlagen als umweltpolitisches Element Fachberatung
152 2001 Mönchengladbach Natur-undPflanzenschutzimKleingarten Fachberatung
153 2001 St. Martin Das Element Wasser im Kleingarten Fachberatung 154 2001 Gelsenkirchen Frauen im Ehrenamt – Spagat zwischen Familie, Beruf und Gesellschaft u. Soziales
Freizeit
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155 2001 Erfurt Verbandsmanagement Management
156 2001 Leipzig Zwischenverpachtungen von Kleingartenanlagen – Recht Gesetzliche Privilegien und Verpflichtungen
157 2002 Bad Mergentheim Kleingartenpachtverhältnisse Recht
158 2002 Oldenburg StadtökologieundKleingärten–verbesserteChancenfürdie Umwelt Umwelt
159 2002 Wismar Miteinander reden in Familie und Öffentlichkeit – Umwelt was ich wie sagen kann
160 2002 Halle Boden – Bodenschutz und Bodenleben im Kleingarten Fachberatung
161 2002 Wismar NaturnaherGartenalsBewirtschaftsformimKleingarten Fachberatung
162 2002 Berlin Inhalt und Ausgestaltung des Kleingartenpachtvertrages Recht
163 2003 Dessau Finanzen Recht
164 2003 Rostock Artenvielfalt im Kleingarten – ein ökologischer Beitrag des Fachberatung Kleingartenwesens
165 2003 Hamburg RoseninZüchtungundNutzungimKleingarten Fachberatung
166 2003 Rostock Wettbewerbe – Formen, Auftrag und Durchführung Fachberatung
167 2003 Limburgerhof Die Wertermittlung Recht
168 2003 Bad Mergentheim Soziologische Veränderungen in der BRD und mögliche Gesellschaft u. Soziales Auswirkungen auf das Kleingartenwesen
169 2004 Braunschweig KleingärtnerischeNutzung(Rechtsseminar) Recht
170 2004 Kassel Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit
171 2004 Fulda KleingärtnerischeNutzungdurchGemüsebau Fachberatung
172 2004 Braunschweig Mein grünes Haus Umwelt
173 2004 Dresden KleingärtnerischeNutzungdurchGemüsebau Fachberatung
174 2004 Magdeburg Recht aktuell
175 2004 Würzburg Der Kleingarten als Gesundbrunnen für Jung und Alt Gesellschaft u. Soziales
176 2004 Münster Vom Aussiedler zum Fachberater – Integration im Gesellschaft u. Soziales Schrebergarten (I)
177 2005 Kassel Haftungsrecht Recht
178 2005 München Ehrenamt – Gender-Mainstreaming im Kleingarten Gesellschaft u. Soziales
179 2005 Mannheim Mit Erfolg Gemüseanbau im Kleingarten praktizieren Fachberatung
180 2005 München NaturgerechterAnbauvonObst Fachberatung
181 2005 Erfurt NaturschutzgesetzgebungundKleingartenanlagen Umwelt
182 2005 Dresden Kommunalabgaben Recht
183 2005 Bonn Vom Aussiedler zum Fachberater – Integration im Gesellschaft u. Soziales Schrebergarten (II)
184 2006 Dessau Düngung, Pflanzenschutz und Ökologie im Kleingarten – Fachberatung unvereinbarmitderNotwendigkeitderFruchtziehung?
185 2006 Jena Finanzmanagement im Verein Recht
186 2006 Braunschweig Stauden und Kräuter Fachberatung
187 2006 Stuttgart Grundseminar Boden und Düngung Fachberatung
188 2006 Hamburg Fragen aus der Vereinstätigkeit Recht
189 2007 Potsdam Deutschland altert – was nun? Gesellschaft u. Soziales
Heft Jahr Ort Seminar THema
46 bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247
190 2007 Jena Grundseminar Pflanzenschutz Fachberatung
191 2007 Jena Insekten Umwelt
192 2007 Celle Grundseminar Gestaltung und Laube Fachberatung
193 2007 Bielefeld Rechtsprobleme im Kleingarten mit Verbänden lösen Recht (Netzwerkarbeit)Streitvermeiden–Problemelösen
194 2008 Potsdam Pachtrecht I Recht
195 2008 Neu-Ulm Pflanzenverwendung I – vom Solitärgehölz bis zur Staude Fachberatung
196 2008 Magdeburg Soziale Verantwortung des Kleingartenwesens – Gesellschaft u. Soziales nach innen und nach außen
197 2008 Grünberg Pflanzenverwendung II – vom Solitärgehölz bis zur Staude Fachberatung
198 2008 Gotha Finanzen Recht
199 2008 Leipzig Kleingärtner sind Klimabewahrer – durch den Schutz der Umwelt NaturressourcenWasser,LuftundBoden
200 2009 Potsdam Wie ticken die Medien? Öffentlichkeitsarbeit
201 2009 Erfurt Vereinsrecht Recht
202 2009 Bremen VielfaltdurchgärtnerischeNutzung Fachberatung
203 2009 Schwerin Gesundheitsquell – Kleingarten Umwelt
204 2009 Heilbronn Biotope im Kleingarten Fachberatung
205 2009 Potsdam Wie manage ich einen Verein? Recht
206 2010 Lüneburg Kleingärten brauchen Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsarbeit Unterstützung auch von außen (1)
207 2010 Magdeburg Zwischenpachtvertrag – Privileg und Verpflichtung Recht
208 2010 Bremen Umwelt plus Bildung gleich Umweltbildung Umwelt
209 2010 Kassel Der Fachberater – Aufgabe und Position im Verband Fachberatung
210 2010 Mönchengladbach Biologischer Pflanzenschutz Fachberatung
211 2010 Dresden Umweltorganisationen ziehen an einem Strang (grüne Oasen Umwelt als Schutzwälle gegen das Artensterben)
212 2010 Hannover Der Kleingärtnerverein Recht
213 2011 Lüneburg Kleingärten brauchen Öffentlichkeit und Unterstützung Öffentlichkeitsarbeit auch von außen (2)
214 2011 Naumburg Steuerliche Gemeinnützigkeit und ihre Folgen Recht
215 2011 Hamburg Blick in das Kaleidoskop – soziale Projekte Gesellschaft u. Soziales des Kleingartenwesens
216 2011 Halle Pflanzenvermehrung selbst gemacht Fachberatung
217 2011 Rostock Ressource Wasser im Kleingarten – Fachberatung „ohne Wasser, merkt euch das …“
218 2011 Berlin Satzungsgemäße Aufgaben des Vereins Recht
219 2012 Goslar Ausgewählte Projekte des Kleingartenwesens Gesellschaft u. Soziales
220 2012 Wittenberg NaturnaherGartenundseineVorzüge Fachberatung
221 2012 Dortmund Rechtsfindungen im Kleingartenwesen – Recht Urteile zu speziellen Inhalten
222 2012 Karlsruhe Bienen Umwelt
Heft Jahr Ort Seminar THema
bundesverband deutscher gartenfreunde e. v. – grüne schriftenreihe 247 47
223 2012 Suhl ObjektedesNatur-undUmweltschutzes Fachberatung
224 2012 Frankfurt NeueMedienundUrheberrecht, Öffentlichkeitsarbeit Wichtige Bausteine der Öffentlichkeitsarbeit
225 2012 Nürnberg Der Vereinsvorstand – Haftung nach innen und außen Recht
226 2013 Berlin Integration – Kleingärten als Schmelztiegel der Gesellschaft Öffentlichkeitsarbeit
227 2013 Brandenburg Renaturierung von aufgelassenen Kleingärten und Management Kleingartenanlagen
228 2013 Hamburg Familiengärten Fachberatung
229 2013 Oldenburg Kleingärten – Als Bauerwartungsland haben sie keine Zukunft Recht
230 2013 Elmshorn Obstvielfalt im Kleingarten Fachberatung
231 2013 Remscheid Der Verein und seine Kassenführung Recht
232 2014 Bremen Soziale Medien Öffentlichkeitsarbeit
233 2014 Augsburg Themengärten–GartenvielfaltdurchinnovativeNutzung Umwelt erhalten
234 2014 Altenburg Beginn und Beendigung von Kleingartenpachtverhältnissen Recht
235 2014 Wuppertal Bodenschutz im Kleingarten Fachberatung
236 2014 Dresden Pflanzenschutz im Kleingarten Fachberatung
237 2014 Braunschweig Wie führe ich einen Verein? Recht
238 2015 Chemnitz Führungsaufgaben anpacken Management
239 2015 Halle Reden mit Herz, Bauch und Verstand Öffentlichkeitsarbeit
240 2015 Hamm Wie manage ich einen Kleingärtnerverein? Recht
241 2015 Offenbach Alle Wetter – der Kleingarten im Klimawandel Fachberatung
242 2015 Rathenow OT Semlin Wunderbare Welt der Rosen Fachberatung
243 2015 Hamburg Verantwortung für eine richtige Kassenführung Recht
244 2015 Saarbrücken Die Welt im Kleinen – Insekten und Spinnen im Garten Umwelt
245 2016 Bad Kissingen Adressatengerechtes Kommuizieren Management
246 2016 Mainz Grundlagen Digitalfotografie Öffentlichkeitsarbeit
247 2016 Lübeck Kleingartenpachtverträge Recht
Heft Jahr Ort Seminar THema