Post on 06-Apr-2016
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Raus aus der Stagnation!
Pressegespräch in Berlin am 9. Juni 2015
Vorschläge der Versicherungswirtschaft zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge in Deutschland
Agenda2
Wo stehen wir?
Stellschrauben für mehr Vorsorge
Betriebliche Altersversorgung
Private Altersvorsorge
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Basis: Bundesrepublik Deutschland, Personen, die nicht ganz oder überwiegend von einer Altersrente oder -pension leben; Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage 11037, 2015
Rechnen Sie damit, dass Sie als Rentner so leben werden wie vorher, oder dass Sie sich einschränken müssen?
Lebensqualität im Alter: Mehrheit erwartet Einschränkungen als Rentner (1/2)
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Basis: Bundesrepublik Deutschland, Personen, die nicht ganz oder überwiegend von einer Altersrente oder -pension leben; Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage 11037, 2015
Lebensqualität im Alter: Mehrheit erwartet Einschränkungen als Rentner (2/2) Rechnen Sie damit, dass Sie als Rentner so leben werden wie vorher, oder dass Sie sich einschränken müssen?
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Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage 7009, 7095, 10073 und 11037Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 16 Jahre
Im Langzeitvergleich: Vorsorgeneigung deutlich gesunken Altersvorsorge ist mir so wichtig, dass ich bereit bin, dafür einiges auszugeben.
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Was kommt auf uns zu?
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Entwicklung des Sicherungsniveaus der GRV (unter Berücksichtigung Mütterrente und Rente mit 63 in %)
Quelle: HRI / Prognos (2014)
Folge: Das Rentenniveau sinkt deutlich
44,5%41,7%
48,9%
52,6% (Sicherungsniveau 2001)
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* Quelle: Eigene Berechnung sowie Towers-Watson-Studie „DAX-Pensionswerke 2014“, DAX-Pensionsverpflichtungen
Die Niedrigzinspolitik betrifft die betriebliche und private Altersvorsorge gleichermaßen
Daumen-regel
Daumenregel: Sinkt der Zins dauerhaft um einen Prozentpunkt für die gesamte Sparphase von 30 Jahren, so…
… sinkt das Vorsorgevermögen um rund 15 Prozent,
… steigt der erforderliche Vorsorgebetrag um fast 20 Prozent,
… müssen in den Unternehmen die Pensionsrückstellungen um 15 bis 20 % erhöht werden*.
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Was können wir tun?
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Was können wir tun?
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Eine nachhaltige Altersversorgung braucht starke Säulen
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Quelle: TNS Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung im Auftrag des BMAS (BAV 2013)
Anteil der sv-pflichtig Beschäftigten mit bAV in %
Die Verbreitung der bAV stagniert…
Derzeit erwerben 17,8 Mio. Beschäftige eine Anwartschaft auf eine bAV. Das sind knapp 60 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
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Quelle: BMAS, 2015
…und auch die Riester-Rente wächst kaum
16,2 Mio. Verträge
*) betriebliche Altersversorgung und Riester-Rente; sv-pflichtig Beschäftigte, Altersklasse 25 bis unter 65 Jahre Quelle: TNS-Infratest: Verbreitung der Altersvorsorge 2011, Forschungsbericht im Auftrag des BMAS 430, 12/2012
bAV und Riester-Rente ergänzen sich
Verbreitung zusätzlicher Vorsorge nach Einkommensklassen 2011*
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Die betriebliche Altersversorgung
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Ansätze für eine stärkere Verbreitung der bAV
Obligatorium Tariffonds Opting-Out
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BMAS-Vorschlag zu Tariffonds (neuer § 17b BetrAVG)
Gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien in Form von Pensionskassen oder Pensionsfonds.
Haftung des Arbeitgebers entfällt.
Arbeitgeber gibt Beitragszusage, gemeinsame Einrichtung übernimmt Mindestgarantie.
Eckpunkte „Neues Sozialpartnermodell
Betriebsrente“
Ausfallhaftung über den PSVaG.
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BMAS-Vorschlag zu Tariffonds: Kritikpunkte(neuer § 17b BetrAVG)
KMU werden vielfach nicht erreicht.
Mehr statt weniger Komplexität in der bAV.
Bestehende bAV-Systeme werden beschädigt, erzielte Erfolge konterkariert.
Absicherung über PSVaG systemwidrig.
Besser: Betriebliche Altersversorgung insgesamt breit stärken!
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Freiwilliges Opting-Out: Positive Wirkungen Beteiligungsquoten auf Betriebsebene können deutlich gesteigert werden (Bsp. USA, GB).
Reduziert deutlich die Zugangsschwelle für Arbeitnehmer („keine Aufschieberitis“).
Freiwilligkeit der bAV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt erhalten.
Kann mit automatisch steigenden Beiträgen verbunden werden.
Einbeziehung ganzer Belegschaften bedeutet mehr Effizienz und geringere Kosten.
2020
Weitere Vorschläge zur Ausgestaltung der bAV: Einfacher für Arbeitgeber
Reduktion der Durchführungswege ermöglichen. Ziel: Nur ein Durchführungsweg im Betrieb (wenn gewollt).
Dazu: Erhöhung des Volumens der steuer- und sv-beitragsfreien Beiträge an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds (10 % der BBG).
Außerdem: Absicherung EU-/BU-Risiken in der bAV leichter möglich, wenn größerer steuerlicher Dotierungsrahmen.
Weitere Ansatzpunkte zum Abbau von Komplexität angehen (Auslagerung von Versorgungszusagen, Erleichterung von Abfindungen etc.).
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Weitere Vorschläge zur Ausgestaltung der bAV: Attraktiver für den Arbeitnehmer
Lösung der Doppelverbeitragung von bAV-Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Förderung von Geringverdienern: Einfaches Zuschuss-Modell, Freibeträge in der Grundsicherung.
Entgeltumwandlung auch bei Mindestlohn klarstellen.
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Die private Altersvorsorge
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Riester lohnt – lohnt nicht … Was denn nun?
Altersvorsorge / Vermögensbildung 19/03/15 Altersvorsorge / Vermögensbildung 07/03/15
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Riester lohnt sich! Sagen…
„Für alle untersuchten Tarife hat sich das Sparen gelohnt. Vor allem aber wegen der Zulagen. Die Riester-
Förderung erhöht somit die jährliche Rendite für Sparer mit Kindern um annähernd 2 Prozentpunkte.“ Dr. Mark Ortmann
aus der ITA-Untersuchung „12 Jahre Riester-Rente“ (2014).
„Wer für sein Alter vorsorgen will, sollte zunächst neben der gesetzlichen Rente die geförderten Wege
nutzen. Das bedeutet, einen Riester-Vertrag abzu schließen oder eine Betriebs rente, möglichst mit
Förderung des Arbeitgeber.“Herman-Josef Tenhagen (Interview auf test.de, 4.6.2014)
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* vorläufige Ergebnisse der ZfAQuelle: Kruse / Scherbarth (2015)
Riester-Rente erreicht die Richtigen
Struktur der Zahlungsempfänger 2013* nach….
Einkommen
Geschlecht
Kinderzulagen überwiegen
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Riester-Rente bereits deutlich nachgebessert:
Verbesserte Vergleichbarkeit und transparente
Kostendarstellung
Einheitliche Kostenbezugsgrößen für geförderte Altersvorsorge-Verträge (Riester- und Basisrenten)
Produktinformationsblatt mit einheitlicher Preis-Leistungs-Darstellung (inkl. Effektivkosten)
Einheitliche Chance-Risiko-Klassen
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Riester-Rente bereits deutlich nachgebessert:
Weniger Kosten – Mehr Leistung
Reduzierung der einmaligen Abschlusskosten auf max. 25‰ der Beitragssumme (LVRG)
Erhöhte Rückkaufswerte in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit
Erhöhung der Mindestbeteiligung am Risikoüberschuss auf 90%
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Was ist bei der Riester-Rente zu tun?
Fördersystem und Zulagenverfahren
vereinfachen
„Kalte Progression“ abbauen
Kosten weiter senken
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Fördersystem und Zulagenverfahren vereinfachen
Die Riester-Rente muss mehr Menschen erreichen und flexible Erwerbsverläufe besser abbilden.
Vermeidung von aufwändigen Rückforderungen durch Vereinfachung von Zulagenverfahren.
Für Geringverdiener: Freibeträge in der Grundsicherung im Alter für ergänzende, kapitalgedeckte Vorsorge.
Förderfähig sollte jeder unbeschränkt Steuerpflichtige sein (auch Solo-Selbstständige).
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Abbau der „kalten Progression“ bei Riester-Rente
Anpassung und Dynamisierung der steuerlichen Förderung: Höchstbetrag = 4% der BBG (2015 = 2.904 EUR = maximaler Eigenbeitrag).
Erhöhung der Grundzulage auf 200 EUR.
Quelle: Eigene Berechnungen
*) Annahme: Riester-Förderung schon ab 2002 mit einem Beitrag von 4% des Vorjahreseinkommens
**) vorläufige Zahlen
Entwicklung Eigenbeitrag*
* *
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Kosten weiter senken
Bei neuen Verträgen: Anbieterneutrale Vorgabe, auf Abschlusskosten und Provisionen auf Zulagen zu verzichten.
Bei Wechsel des Vertrags: Lediglich eine Verwaltungspauschale. Keine Abschlusskosten und keine Provisionen auf das übertragene Kapital.
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Fazit: Raus aus der Stagnation
Realitäten des demografischen Wandels anerkennen: GRV nachhaltig stabilisieren.
bAV in der Breite stärken und voranbringen: Für Arbeitgeber vereinfachen, für Arbeitnehmer attraktiver machen.
Klares politisches Signal zur Weiterentwicklung der Riester-Rente: Nichtstun der Politik befördert Nichtstun in der Bevölkerung.
Nur mit starker bAV und pAV gemeinsam kann die Versorgung der Bevölkerung im Alter gesichert werden .
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