Post on 05-Apr-2015
transcript
Pensionsreformen im Rückblick
Infotag – PensionenUmstieg in das neue Pensionsrecht
ÖGB, 27.September 2012
Pensionsrecht
• Pensionsbeiträge:
• 1970 bis 1985: Erhöhung um 5,7 Prozentpunkte
• 1985 bis 1988: Erhöhung um 2,3 Prozentpunkte
• seit 1988 mit 22,8% stabil
• Seit 1985 wurden leistungseinschränkende Maßnahmen gesetzt. Seither ist der Anteil der Pensionsausgaben am BIP relativ stabil geblieben.
Leistungssenkende Maßnahmen: 1980 - 1990
• Beseitigung des Grundbetrages 1984 (30 % der Bemessungsgrundlage)
• Verlängerung des Durchrechnungszeitraumesder Pensionsberechnung
– in den 80er Jahren von fünf auf zehn Jahre
• Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeitenfür die Ermittlung der Pensionshöhe
Leistungssenkende Maßnahmen:1990 - 1995• 1992:
Beschluss, das Pensionsalter der Frauen zwischen 2024 und 2034 an jenes der Männer anzuheben
• 1993:Erhöhung des Durchrechnungszeitraums der Pensionsberechnung von zehn auf fünfzehn Jahre
• 1993:Umstellung der Pensionserhöhung auf die Nettoanpassung
Leistungsverbesserungen 1990 - 1993
• Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei der Ermittlung der Pensionshöhe
– 4 Jahre pro Kind
– deutliche Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes
Sparpaket 1996
• Reduktion der Pensionsprozentpunkte bei vorzeitiger Alterspension
• Verschärfung der Voraussetzungen für den Bezug einer vorzeitigen Alterspension: Erhöhung der notwendigen Versicherungsjahre von 35 auf 37,5.
• Erhöhung des Pensionsalters der Männer bei vorzeitiger Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit von 55 auf 57 Jahre.
• Aussetzung der Pensionsanpassung 1996/97
Pensionsreform 1997
• Pensionskonzept 2000 auf Grundlage des „Rürup-Gutachtens“
• Restriktivere Budgetpolitik zu Lasten arbeitsmarkt- und sozialpolitsicher Schwerpunktsetzungen
• Maßnahmenplanung anfangs ohne Einbindung der Sozialpartner
• Rücknahme von Vorhaben im Zuge von Nachverhandlungen mit den Sozialpartnern
7
Maßnahmen Pensionsreform 1997(Umsetzung ab 2000 bzw. 2003)
BISLANG:•Durchrechnungs-zeitraum 15 Jahre
•Gestaffelte Steigerungsbeträge
•Keine Abschläge
NEU•Ausdehnung ab 2003 auf 18 Jahre bis 2020
•Einheitlich 2%
•Bei Antritt vor dem Regelpensionsalter -2% vom Steigerungsbetrag•Max. 15% Abschläge
8
Pensionsreform 1997
• Linearisierung der Steigerungsprozentsätze
– wirksam ab dem Jahr 2000
– Abschläge aber dafür höhere Steigerungsprozentsätze
• Steigerungsprozentsätze bis 2000:
– 1. bis 30 VJ: 1,83 Prozentpunkte / Jahr
– ab dem 30. VJ: 1,675 Prozentpunkte /Jahr
– Zusätzlich Erhöhung und Minderung der Prozentpunkte bei Pensionsantritt vor/nach 56/61 Jahren
• ab 2000: generell 2 Prozentpunkte pro Jahr, jedoch Einführung von Prozentpunkten - Abschlag bei vorzeitigem Pensionsantritt. Wirkt sich negativ auf Personen mit vergleichsweise geringen Versicherungszeiten aus
Maßnahmen Pensionsreform 1997
• Einbeziehung Geringfügig Beschäftigter in SV (bisher nur UV)Vollversicherung, wenn Summe mehrerer Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bzw. Möglichkeit des Opting-In
• Einbeziehung „Neuer Selbständiger“ in SVVersicherungspflicht ab ATS 88.000,-- Jahreseinnahmen,-- bzw. Opting-In, wenn Einnahmen darunter liegen
• Höherbewertung von Kindererziehungszeiten• Bildungskarenz• Altersteilzeit• Erleichterung der Gleitpension• Erhöhte Selbstfinanzierung der PV von Bauern und
Gewerbe
10
Pensionsreform 2000
• Keine Einbindung der Sozialpartner• Maßnahmenfestlegung gegen den
Widerstand von AN-Vertretungen und Opposition
• Umsetzung noch bevor Maßnahmen der letzten Pensionsreform greifen konnten
• Abschaffung der vorzeitigen AP wg. Geminderter Erwerbsfähigkeit (auf Grund EuGH-Urteil)
11
Maßnahmen Pensionsreform 2000 • Anhebung des Antrittsalters bei vorzeitigen
Alterspensionen um eineinhalb Jahre auf 56,5 bzw. 61,5 Jahre (bei langer Versicherungsdauer und Gleitpension)
• Erhöhung der Abschläge von 2% auf 3% pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter
• Kürzungen bei BU- und Invaliditätspensionen
• Kürzungen bei der Witwen-/Witwerpension
12
Arbeitsmarktpolitische Begleitmaßnahmen
• Befristete Verlängerung der Bezugsdauer AL-Geld
• Änderungen bei der Altersteilzeit: v.a. Wegfall der Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft
• Bonus-Malus in der ALV bei Einstellung/Kündigung Älterer
• Frühwarnsystem bei Kündigung Älterer
14
Pensionsreform 2003
• Weitgehende Eingriffe ins Pensionssystem unter dem Eindruck von „Speed kills“ und Nulldefizit
• Abschaffung aller vorzeitigen Alterspensionen
• Drastische Leistungskürzungen• Rücknahme von Härten nach
großflächigen Streikmaßnahmen
15
Maßnahmen der Pensionsreform 2003• Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen
Arbeitslosigkeit sowie der Gleitpension• Auslaufregelung der vorzeitigen Alterspension bei
langer Versicherungsdauer • Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes von
15 auf 40 Jahre• Schrittweise Absenkung der Steigerungspunkte• Weitere Erhöhung der Abschläge von 3% auf 4,2%.
– Abschläge von der (mit 80% gedeckelten) Bruttopension
• Pensionsanpassung erst im zweiten Kalenderjahr nach Pensionsantritt
• Anhebung der KV-Beiträge für PensionistInnen
16
Abschwächende Maßnahmen
• Härteausgleichsfonds für die Jahre 2004-2006
• Verlustdeckelung: max. 10% Verlust im Zuge der veränderten Pensionsberechnung
• Sonderbestimmung für Langzeitversicherte „Hacklerregelung“
17
18
Pensionsreform 2004• Langfristige Harmonisierung
unterschiedlicher Systeme • Inkrafttreten APG
(Allgemeines Pensionsgesetz) mit 1.1.2005• Für Personen, die ab 1.1.2005 erstmals
Beitragszeiten erwerben gilt ausschließlich das APG
• Nach 1.1.1955 Geborene: Parallelrechnung (APG, ASVG)
• Vor 1955 Geborene: Ausschließlich ASVG
19
Pensionsharmonisierung
• Leistungsorientiertes Pensionskonto als Grundlage
• 1,78% der Bemessungsgrundlage pro Versicherungsjahr als Leistungsanspruch
• Pensionshöhe ergibt sich aus der Summe der über das Erwerbsleben erworbenen, aufgewerteten BGL
• 65/45/80: Bei Pensionsantritt mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren, beträgt die Pensionshöhe 80% des durchschnittlichen Lebenseinkommens
20
Pensionsharmonisierung
• Versicherungszeiten anstatt Unterscheidung in Ersatz- und Beitragszeiten
• Höhere Aufwertung zurückliegender Beitragsgrundlagen
• Höhere Bewertung von KEZ• Arbeitslosen-Zeiten: 70% der BGL
des AL-Geldes (92% davon für Notstandshilfezeiten)
21
Pensionsharmonisierung
• Korridorpension: 37,5 Versicherungsjahre; 62. Lebensjahr bei zusätzlichen Abschlägen (anfangs 4,2%)
• Schwerarbeitspension: 45 Beitragsjahre, 10 Jahre Schwerarbeitszeiten, 60. Lebensjahr
• (Weitere Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für Langzeitversicherte)
22
Pensionsberechnung (Altrecht)
• Pensionshöhe abhängig von: – Versicherungsmonate– Höhe der BGL– Alter bei Pensionsantritt
• Durchrechnungszeitraum: Ausdehnung von 15 auf 40 Jahre bis 2028
• Abschläge bei Antritt vor dem Regelpensionsalter (4,2%/Jahr, 0,35%/Monat)
• Verlustdeckelung: Verluste im Zuge der Pensionsreform 2003 werden nach ansteigendem Deckel (5%-10%) gedeckelt
23
Parallelrechnung
• Pensionsberechnung jeweils nach ASVG und APG. Pensionshöhe ergibt sich aus dem Verhältnis der erworbenen Versicherungszeiten
• Für ab 1955 Geborene, die vor 1.1.2014 in Pension gehen (und vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben)
• Entfällt, wenn weniger als 5% in einem der beiden Systeme erworben wurden
24
Parallelrechnung - Beispiel
66,7 % ALT 33,3 % APG
APG - Pension
ALT - Pension 30 Jahre
15 Jahre30 Jahre
15 Jahre
01.01.2005 01.01.202001.01.1975
Quelle: PensionsversicherungsanstaltQuelle: Pensionsversicherungsanstalt
Problemstellungen
• Mehrere sich überlagernde Pensionsreformen
• Pensionsberechnung individuell nicht nachvollziehbar
• Fortführung der Parallelrechnung über Jahrzehnte
26
Es gibt vieles,
für das es sich lohnt,
organisiert zu sein.