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Patent / GebrauchsmusterEuropäisches Patent
PCT-Patentanmeldung
DI Christian Kögl Technische Abteilung 3 Elektrotechnik und Informatik
PATENTE - IDEEN - SCHÜTZENDer richtige Schutz für Ihr geistiges Eigentum11. April 2019 St. Pölten
Inhalt des Vortrags
• Was ist ein Patent?
• Patent- / Gebrauchsmusterverfahren
• Europäisches Patent
• Internationale Anmeldung (PCT)
Patent Co-operation Treaty
• Patentrecherche / Patentscheck
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Was ist ein Patent?
Der Patentinhaber ist ausschließlich berechtigt,
betriebsmäßig
• den Gegenstand herzustellen
• in Verkehr zu bringen
• feilzuhalten oder zu gebrauchen
• zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen
Patent = Ausschließungsrecht =
zeitlich und territorial begrenztes Monopolrecht
Voraussetzungen für Patent
Auf Antrag werden Patente erteilt für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, falls:
• neu, d.h. nicht zum Stand der Technik gehört
• erfinderisch, d.h. nicht naheliegend
• gewerblich anwendbar
Stand der Technik Alles was vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeitzugänglich gemacht wurde
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Keine Patente für
• Wissenschaftliche Theorien, Entdeckungen, mathematische Methoden, Formschöpfungen, Pläne, Spielregeln, Geschäftsmethoden, Software
…soweit für sie als solche Schutz begehrt wird
• Verfahren zur Behandlung an Tier und Mensch
• Verfahren zum Klonen (Verändern) von Menschen
• Pflanzensorten und Tierrassen
• gegen die öffentliche Ordnung und Sitten
Schutzvoraussetzungen
Ein Gegenstand ist patentierbar, wenn er
1. technisch, d.h. technischer Charakter - sonst keine Erfindung
2. neu, d.h. gehört nicht zum Stand der Technik
3. erfinderisch, d.h. nicht naheliegend
3. gewerblich anwendbar (= herstellbar)
4. in der Anmeldung vollständig offenbart (= ausführbar)
5. nicht vom Patentschutz ausgeschlossen ist (vgl. Seite 5)
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Patentierung möglich?
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Entgegenhaltung von 1972
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Patentierung möglich?
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Patentierung möglich?
- Strumpfhose mit 5 oder mehr „Beinteilen“
- Strumpfhose mit zumindest 3 „Beinteilen“ und einer speziellen Schlaufe zur Befestigung des nichtverwendeten Beinteiles in der Reserveposition
- Jedes Beinteil hat eine eigene Tasche zur Verstauung
- …
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Patentanmeldung
• Antrag auf Patenterteilung (Formular PA 1)
• Beschreibung
• Figuren
• Patentansprüche (Schutzumfang)
• Zusammenfassung
Tipps: www.patentamt.at (Erläuterungen PA144 / Formular PA1)
Berufsmäßige Vertreter www.patentanwalt.at
Anmeldung
Prüfbescheid (Neuheit, erfinderische Tätigkeit)
Auslandsanmeldung
1 Jahr
~6-11 Monate
Veröffentlichung
4 Monate
EinspruchsfristEinspruch
Patent erteilt
Jahresgebühren
Zurückweisung
18 Monate
Erteilungsbeschluss
Patenterteilungsverfahren
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20. März 2012
Arten von Patentdokumenten
AT 501002 A1 Patentanmeldung
AT 501002 B1 Patentschrift (erteilt)
AT 009721 U1 GM (registriert)
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Gebrauchsmuster
• ebenfalls für technische Innovationen
• wird als „kleines Patent“ bezeichnet
• „nur“ Formalprüfung (gleiche Kriterien – Patent)
• keine Sachprüfung (Neuheit & erfinderischer Schritt im Anmeldeverfahren)
• Recherchebericht (PCT-Kriterien, Kategorien X, Y, A)
• Registrierung
• maximal 10 Jahre Schutzdauer
„einfache Weiterentwicklungen des täglichen Bedarfs“
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Ab wann Schutzwirkung?
Patent• Anmeldung / Vorrang gegenüber späterer Anmeldung (keine Schutzwirkung)• Veröffentlichung der Anmeldung – vorläufiger Schutz (angemessene Entgelt)
• Erteilungsbeschluss des Patentes – definitiver Schutz (Ausschließungsrecht)
Gebrauchsmuster• Registrierung des Gebrauchsmusters – Ausschließungsrecht
• Beschleunigt registriertes Gebrauchsmuster Vorteil: Formal in Ordnung (2-3 Monate) – rasche SchutzwirkungNachteil: Beschleunigungsgebühr (52 €) zur Recherchegebühr (206 €)
Keine Änderung der Ansprüche möglich (Ausnahme: Verzicht)
Doppelanmeldung: Patent + beschleunigt registriertes Gebrauchsmuster
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Vergleich
Patent Gebrauchsmuster
• GEPRÜFTES Schutzrecht
• längeres Verfahren
• Schutzdauer max. 20 Jahre
• Umwandlung � GM möglich
• HOHE Rechtssicherheit
• Stundung / ex-offo Patentanwalt
• Steuer- / gewerberechtliche
Vorteile (EStG § 38; PatG § 31)
• REGISTRIERTES Schutzrecht
• kurzes Verfahren
• Schutzdauer max. 10 Jahre
• Umwandlung � Patent möglich
• GERINGERE Rechtssicherheit
• NEUHEITSSCHONFRIST (6 Monate)
• BESCHLEUNIGTE Registrierung möglich
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Internationale Patentanmeldung
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• Einzelanmeldung im betreffenden Land
ergibt nationales Patent
• Europäische Patentanmeldung (Europäisches Patentamt)
zentralisiertes Prüfungsverfahren für bis zu 42 Staates beim EPO
Ergebnis: Bündel nationaler Patente (nach Validierung, Übersetzungen)
• Internationale PCT – Anmeldung (WIPO in Genf)
zentralisierte internationale Sammelpatentanmeldung in bis zu 152
Staaten bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
Ergebnis: Bündel nationaler Patenteanmeldungen
Priorität
• Das Prioritätsrecht erhält man durch die erste Anmeldung eines Erfindungsgegenstandes
• Ab diesem Tag: ein Jahr Frist (nicht erstreckbar!) zur Folgeanmeldung der gleichen Erfindung in jedem beliebigen anderen Land
• Die Folgeanmeldung innerhalb der Prioritätsfrist gilt dort als am Tag der ersten Anmeldung eingebracht (unabhängig vom Verfahrensstand)
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EP-Patentverfahren
• Eine Anmeldung / eine Sprache (DE oder EN oder FR)
Benennung der Staaten (42 Staaten ≠ EU)
Zentralisiertes Prüfungsverfahren
• Kosteneffizienz (> 4 nationale Anmeldungen)
Starker Rechtsschutz
• Nach Erteilung � Bündel nationaler Patente
(Validierung notwendig / Übersetzung)
Nachteile: derzeit dezentrale Nichtigkeitsverfahren
Zahlung der Jahresgebühren (nat. Patentämter)
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Einheitspatent (EU) / Patentgerichtsübereinkommen
• Einheitspatent-VO (12/2012 – 26 EU-Staaten / außer IT + ES)
einheitliche Patent – oder das "europäische Patent mit einheitlicher
Wirkung“; erste einheitliche Patentanmeldung (ab 20JJ)?
• Patentgerichtsübereinkommen (02/2013, 25 Staaten inkl. AT)
IT schon; nicht: PL, ES
zuständig für Europäische Einheitspatente / EP-Patente
zentrale Kammern (Paris, München, London nach BREXIT?)
• in Kraft – mindestens 13 Staaten – darunter DE, FR und UK –Patentgerichtsübereinkommen ratifiziert(DE fehlt noch / derzeit DE-Verfassungsklagen anhängig)
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PCT-Verfahren
• Weltpatent gibt es nicht !
• Sammelanmeldeverfahren in einem oder mehreren der
152 PCT-Vertragsstaaten (Patent Cooperation Treaty, Stand: 03/2019)
PCT-Vertragsstaaten
• Zentralisiertes Anmeldeverfahren
• 1 Anmeldung, 1 Sprache, 1 Verfahren
• ab 3200,- Euro (ohne internationale Prüfung / + 1749,- Euro)
• Internationale Recherche / vorläufige Prüfung (keine Erteilung im PCT)
• Nach PCT-Phase (30 Monate) � Bündel nationale Anmeldungen
Vorteil: späte Länderauswahl, Zahlungen kommen erst später
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• Nationales Patent bis zur Erteilung ab 550 € + Jahresgebühren (JG)
• Nationales Gebrauchsmuster bis Registrierung ab 350 € + JG
• Europäische Patentanmeldung (EP) ab 4.600 € + Übersetzungen
• Zukünftig? (Einheitspatent ca. 5.000,- €)
• Internationale PCT – Sammelanmeldung ab 3.200,- € + Übersetzungen
Übersicht der Amtsgebühren
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Recherchieren im Internet
Wo finde ich Patentinformationen im Internet?
Espacenet worldwide.espacenet.com
DEPATISnet depatisnet.dpma.de
(GOOGLE Patents)
Leitfaden Recherche: „Hilfe für Ihre Selbstrecherche“
Rechercheangebote vom ÖPA unter Recherchen & Gutachten
Patent Scheck geförderte Patentrecherche
• für technische Erfindungen
• Antrag bei der FFG (Kooperation mit ÖPA)
• Patentrecherche vom ÖPA erstellt
www.patentamt.at/patentscheck
• € 12.500,- Förderbarwert, € 10.000,- Zuschuss
• Förderung für Patentrecherche, Patentanmeldung mit Patentanwalt –wenn die Patentrecherche positiv ausfällt
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Zusammenfassung
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• Nationales Patent / Gebrauchsmuster (technisch, neu & erfinderisch, AT, Ausschließungsrecht)
Geheimhaltung bis zur vollständigen Patentanmeldung
• Europäisches Patent = zentralisiert erteiltes EP-Patent
Ergebnis: Bündel national Patente
• PCT- Internationale Sammelpatentanmeldung
zentralisiertes Sammelanmeldeverfahren (RB, vorläufige Prüfung)
Ergebnis: Bündel nationaler Patentanmeldungen
Weitere Auskünfte
Kostenlose Auskunft:
Mo bis Fr 9:00h – 12:00h
Tel.: +43 (0)1 53 424
E-Mail: info@patentamt.at
www.patentamt.at