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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Jahresbericht 2009 Brandschutz
Allgemeine Hilfe Katastrophenschutz
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Jahresbericht 2009 Seite 2
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist wieder so weit! Der Jahresbericht 2009 für den Brand- und Katastrophen-schutz des Landes Hessen liegt vor und ich freue mich, Ihnen erstmals in meiner Funktion als Hessischer Innen-minister einen Überblick die Arbeit der Feuerwehren und des Katastrophen-schutzes in Hessen geben zu können.
Auch das Jahr 2009 brachte vielfältige Herausforderungen für die Feuerwehren und Hilfsorganisationen in unserem Land mit sich. So wurden die Freiwilligen Feuerwehren in Hessen im Jahr 2009 zu 66.370 Einsätzen gerufen. Wie bereits 2009 und in den Jahren zuvor waren davon mit 36.634 der weitaus größere Teil Hilfeleistungseinsätze und in 15.307 Fällen mussten Brände bekämpft werden. Während die Zahl der Einsätze zur Brandbekämpfung gegenüber dem Vorjahr fast konstant geblieben ist, ist die Zahl der Technischen Hilfeleistungen um rd. 500 zu-rückgegangen. Maßgeblich hierfür ist der geringere Anteil an Unwetterereignissen und Sturmschäden im Jahr 2009. In 14.429 Fällen mussten die Freiwilligen Feuerwehren aufgrund von Fehlalarmierungen ausrücken, von denen erfreulicherweise nur eine verhältnismäßig geringe Anzahl auf böswillige Fehlalarmierungen zurück zu führen war. Bei den Berufsfeuerwehren zeichnete sich ein ähnliches Einsatzbild ab: Während die Anzahl der Einsätze zur Brandbekämpfung mit 4.384 leicht abgenommen hat, ist auch die Anzahl der Technischen Hilfeleistungen um rd. 1.800 Einsätze zurückgegangen. Insgesamt rückten die öffentlichen Feuerwehren in Hessen im Jahr 2009 rund 88.430 mal aus. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass rund dreiviertel dieser Einsätze von ehren-amtlichen Feuerwehrkräften geleistet wurde. Ich finde, dies ist eine eindrucksvolle Bi-lanz des Freiwilligenengagements in unserem Land, die höchsten Respekt verdient. Der gute Ruf der Feuerwehren in Hessen und die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung zei-gen, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land diese verantwortungsvolle Tä-tigkeit zu schätzen wissen. Ich möchte daher auch in diesem Jahr die Vorstellung des Jahresberichts zum Anlass nehmen, den vielen sich haupt- und ehrenamtlich engagierenden Menschen in diesem Bereich meinen herzlichen Dank auszusprechen. Dass es nicht selbstverständlich ist, sich – oftmals unter Einsatz des eigenen Lebens und der eigenen Gesundheit – für Menschen in Not einzusetzen, kann dabei nicht oft genug betont werden. Ein gedeihliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft wäre ohne diesen Einsatz nicht denkbar. Während die Gesamtzahl der aktiven Freiwilligen gegenüber dem Vorjahr mit 74.536 leicht angestiegen ist, konnte der Anteil der weiblichen Einsatzkräfte von 7.001 auf 7.440 ebenfalls leicht gesteigert werden.
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Das Land Hessen war auch im Jahr 2009 nach Kräften bemüht, durch die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel für den Brand- und Katastrophenschutz die Rah-menbedingungen so zu gestalten, dass dieses Engagement seine bestmögliche Wir-kung entfalten konnte. Das Land hat im vergangenen Jahr eine „30 Millionen Euro Ga-rantie“ abgegeben und damit eine verlässliche Basis für Bauprojekte und andere Vor-haben geschaffen. So freut es mich ganz besonders, dass wir – trotz der bekannt ange-spannten Haushaltslage – nach Abzug der festen Ausgaben – im Jahr 2009 insgesamt ca.10 Millionen Euro für die Förderung im Brandschutz bereitstellen konnten. Zu-dem wurden rund 6 Millionen Euro für den Katastrophenschutz zur Verfügung ge-stellt. Das Land Hessen hat hierfür – wie in den Jahren zuvor – nicht nur die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer verwendet, sondern darüber hinaus im Rahmen des Garan-tieversprechens rund 10 Millionen Euro originäre Landesmittel eingebracht. Dies drückt aus, welch hohen Stellenwert der Brand- und Katastrophenschutz in Hessen hat. Im Bereich des Katastrophenschutzes konnten im Jahr 2009 wesentliche Beschaf-fungsaktionen vorangebracht bzw. abgeschlossen werden. So konnten u.a. 25 KTW-Typ B und 29 Feldkochherde den Hilfsorganisationen übergeben werden. Darüber hin-aus wurden 20 Feuerwehrfahrzeuge (LF 10/6) mit dem erhöhten Satz von 45 % geför-dert. Die Ausstattungsoffensive im hessischen Katastrophenschutz ist weitgehend auf den Weg gebracht und so werden bis zum Jahr 2011 rd. 21 Mio. Euro für die Fahrzeug-ausstattung und Ausrüstung bereitgestellt worden sein. Der Katastrophenschutz des Landes Hessen wird dann die modernste Ausstattung seiner Geschichte nutzen kön-nen. Aber auch in konzeptioneller Hinsicht sind wir einen großen Schritt vorangekommen: Die Arbeiten am neuen Hessischen Katastrophenschutzkonzept sind weitgehend abge-schlossen. Mit Unterstützung des Landesfeuerwehrverband und der Hilfsorganisationen konnte hier eine Grundkonzeption für die Aufstellung des Katastrophenschutzes in Hes-sen erstellt werden, die den Anforderungen einer schlagkräftigen Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ebenso Rechnung trägt wie dem Erhalt und der Unterstützung ehren-amtlicher Strukturen in unserem Land. Damit konnten die Voraussetzungen dafür ge-schaffen werden, dass auch unter gewandelten Anforderungen ein schlagkräftiger Kata-strophenschutz sichergestellt werden kann und das Land Hessen auch künftig seine Spitzenstellung im Katastrophenschutz im Ländervergleich behaupten kann. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, den Brand- und Katastrophenschutz in Hessen auch weiterhin so erfolgreich zu machen! Mit freundlichen Grüßen Ihr
( Boris Rhein ) Hessischer Minister des Innern und für Sport
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Jahresbericht 2009 Seite 3
Die Daten wurden im Format „Feu 905 Teil A und B“ auf der Grundlage der Florix-Daten 2009 der Gemeinden und Landkreise zusammengestellt.
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Jahresbericht 2009 Seite 4
JAHRESSTATISTIK DER FEUERWEHREN Bogen B
NAW/NEF RTW 12 19 16 0
LF 16 LF 16/12 89 164 GRTW GKTW 1 0 0 0
RTB 1 RTB 2 3 5 59 7
DL 16-4 DL 12-9 DLK 12-9 3
DL 23/12 DLK 23/12
DL 18-12 DLK 18-12
GM/TM
Sonstige
RW 1 RW 3 15 120
ELW 1 ELW 3 39 362
2.689
davon Leitfunkstellen
Zentrale Leitstellen
2) Aufgaben der Feuerwehr, die offiziell neben der Brandbekämpfung diese mit ausführen
1) Nichtzutreffendes streichen
Hand-Sprechfunkgeräte
Besondere Abfragen
1.009
87
779
77Ortsfeste Sender 5)
Fernmeldeanlagen
Fahrzeug-Sprechfunkgeräte
16.984
25
70
sonstige Fahrzeuge
Fw A-TS (TSA)
sonstige Fw A 62
GW-T
Fw K
WLF AB 1)
KdoW MTW
LB/LK (ohne MZB u. RTB)
SW 1000
5
LF 8/6
603
TroTLF 16
sonstige TroTLF
sonstige TLF / LF
TSF-W
Löschfahrzeuge
TSF (u.TSF-Tr)
sonstige Boote
889
4 23
3 108
14
Boote
542
6.394
77
Sanitätsfahrzeuge
KTW
38.213
Meldeempfänger27
6
1
GW-A
2
44
SW 2000
113
94
3
3sonst. GW
Rüst- und Gerätewagen
RW 2
1
30463
22
7
32
2
327 312
200 1.396
23
1
102
125
sonst. RW
3
19
76
GW-AS
304
TLF 24/48
TLF 16/25
42
5
8TLF 24/50
26
13
GW-G 1
TLF 8/18 TLF 16/24-Tr
38
LF 8
0
84
223
1
LF 24 HLF
LF 16-TS
4
GW-G 2
ELW 2
sonstige Fahrzeuge
Hubrettungsfahrzeuge
2
5
29
47 570
anerk. WF/BtFFFBF
138
6
BF FF anerk. WF/BtF
1Sonstige 0
0
10) Alle Typen Abro llbehälter (AB) für Wechselladerfahrzeuge (WLF)
3) Gesamtzahl aller M usikzugarten
4) in Städten mit BF die Einsätze der dortigen FF (auch gemeinsame) in Spalte FF getrennt eintragen
5) Relaisfunkstellen und feste Landfunkstellen
7) durch Schadensereignis getötete M enschen
6) gerettete Personen im Sinne der DIN 14011 Teil 3 Nr. 1.1
9) Hilfeleistungen im Zusammenhang mit M ieralö lprodukten
8) als vergleichbare Dienststellung zum öffentlichen Dienst
davon Leitstellen
MZB 5
1.417
18
Die Daten wurden im Format „Feu 905 Teil A und B“ auf der Grundlage der Florix-Daten der Gemeinden und Landkreise zusammengestellt.
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1. Brandschutz 1.1 Die Feuerwehren und ihre Angehörige Alle 426 hessischen Kommunen verfügten im Jahr 2009 über jeweils eine Feuerwehr. Diese gliederten sich in 2.576 Stadtteil- bzw. Ortsteilfeuerwehren. In den Städten Dar-mstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden be-stehen Berufsfeuerwehren. In privaten Unternehmen sind 60 behördlich anerkannte Werkfeuerwehren tätig. Insgesamt leisteten 74.536 Feuerwehrangehörige in den Einsatzabteilungen der Freiwil-ligen Feuerwehren ihren Dienst. Fast alle von ihnen tun dies ehrenamtlich, 435 arbeiten hauptamtlich, vor allem in den Freiwilligen Feuerwehren der Sonderstatusstädte (Wetz-lar, Marburg, Fulda, Bad Homburg, Rüsselsheim und Hanau). Die Städte mit Berufsfeuerwehren beschäftigten 1.645 Feuerwehrbeamtinnen und Feu-erwehrbeamte. Mit ca. 3 % Anteil stellen die hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen einen vergleichsweise kleinen – wenn auch äußerst schlagkräftigen - Anteil an Einsatz-kräften. Darüber hinaus existieren in diesen Städten jeweils Freiwillige Feuerwehren in den Stadtteilen. Ein flächendeckender Brandschutz wäre auf hauptamtlicher Basis nicht leistbar. Dies verdeutlicht einmal mehr die Wichtigkeit des freiwilligen Engagements, auf das die hessischen Kommunen nach wie vor bauen können. Bei den rund 60 Werkfeuerwehren in Hessen leisteten insgesamt 1.736 Werkfeuerwehr-angehörige ihren Dienst und nehmen die öffentlichen Aufgaben der Brandbekämpfung und der Allgemeinen Hilfe auf dem Betriebsgelände wahr.
Abbildung 1: Anzahl der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen sowie der Angehörigen der Berufsfeuerwehren.
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1.2 Feuerwehrangehörige Die Zahl der Feuerwehrangehörigen in Hessen ist erneut gestiegen, so sind für das Be-richtsjahr 76.181 Feuerwehrangehörige zu verzeichnen. Den Kommunen standen für die Sicherstellung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr insgesamt 74.536 ehrenamtli-che Feuerwehrangehörige zur Verfügung, wobei die Gesamtzahl der Feuerwehrangehö-rigen gegenüber dem Vorjahr um 241 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige gestiegen ist.
Abbildung. 2: Entwicklung der Zahl der Einsatzkräfte in den Freiwilligen Feuerweh-ren – getrennt nach Frauen und Männern von 2000 bis 2009
Der Anteil der Frauen, die sich für Brandbekämpfung und Technische Hilfeleistung in Hessen engagieren, ist erfreulicherweise ebenfalls weiter gestiegen. So stieg deren An-zahl von 7.001 auf 7.440. Die Werbekampagne, die Frauen zur Zielgruppe hat, wirkt offensichtlich. Unterstützt werden Kampagnen wie „Frauen an den Brandherd“ und „Mann wie sich die Zeiten än-dern“ auch durch Weiterbildungslehrgänge der Hessischen Landesfeuerwehrschule, die mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten angeboten werden. Dies bestärkt uns in dem gezielten Werben um weibliche Nachwuchskräfte und zeigt, dass die bisherigen Maßnahmen zur Gewinnung von weiblichen Aktiven des Landes in Zusammenwirken mit dem Landesfeuerwehrverband erfolgreich sind. Die Anzahl der hauptamtlichen Kräfte bei den Freiwilligen Feuerwehren ist auf 435 Feu-erwehrangehörige um eine Person gesunken, nachdem im Vorjahr allerdings 32 Neu-einstellungen vorgenommen werden konnten. Bei den Berufsfeuerwehren verringerte sich die Anzahl der Feuerwehrbeamtinnen und –beamten von 1721 auf 1645. Diese Schwankung ist aber im Zuge von Pensionierungen und Neueinstellungen als normal anzusehen.
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1.3 Jugendfeuerwehren Für dieses Berichtsjahr lässt sich feststellen, dass von 2.584 Stadt-und Gemeindeteil-feuerwehren der 426 Städte und Gemeinden in Hessen 2.149 eine Jugendfeuerwehr unterhalten. Die Jugendfeuerwehren in Hessen waren auch im Jahr 2009 mit 28.061 Mitgliedern eine der größten Jugendorganisationen.
Teamgeist, Action, Technik, Toleranz – hier macht helfen einfach Spaß! Ein tolles Frei-zeit- und Bildungsangebot sorgt dafür, dass es z.B. bei der technischen Ausbildung, bei Wettbewerben, bei Freizeiten, bei Seminaren und bei Internationalen Jugendbegegnun-gen nie langweilig wird. Als öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII) und Mitglied im Hessischen Jugendring nehmen die Jugendfeuerwehren zudem wichtige gesellschaftli-che Aufgaben wahr. Die Landeszentrale der hessischen Jugendfeuerwehren ist Kompe-tenzzentrum und zugleich Dienstleister in Sachen „Jugendarbeit in der Feuerwehr“.
Abbildung 3: Jugendfeuerwehrangehörige von 2000 – 2008 Quelle: Florix-Daten der kommunalen Feuerwehren
Die Kindergruppen bei den Feuerwehren, früher schon vereinzelt auf Vereinsbasis ins Leben gerufen und jetzt im HBKG fest verankert, runden darüber hinaus das Nach-wuchsgewinnungskonzept in Hessen ab. Hier können interessierte Kinder bereits ab Vollendung des 6. Lebensjahres in die Welt der Feuerwehr hinein schnuppern. Daneben wird diesen Kindern die Möglichkeit geboten, im spielerischen Miteinander und Lernen Sozialkompetenz in der Gemeinschaft zu erwerben. Erstmals können wir hierfür 340 Kindergruppen melden, in denen fast 5.000 Kinder mitwirken.
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1.4 Vorbeugender Brandschutz, Brandschutzerziehung Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben. Er beschränkt sich je-doch keinesfalls auf sie, sondern wird beispielsweise bei Veranstaltungen immer wichti-ger. Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in die Teilbereiche
baulicher Brandschutz,
anlagentechnischer Brandschutz und
organisatorischer Brandschutz. Baulicher Brandschutz Die baulichen Maßnahmen, beispielsweise in Gebäuden, sind sehr vielfältig und erstre-cken sich von den verwendeten Baustoffen und Bauteilen, geregelt in DIN 4102 und ENV 1992-1-2, über den bautechnischen Brandschutz in Industriebauten, geregelt in der DIN 18230, über die Fluchtwegplanung hin zu Löschanlagen in Gebäuden. Anlagentechnischer Brandschutz Darunter fallen neben den Anlagen zur Bevorratung und Versorgung mit Löschwasser auch Brandmeldeanlagen sowie automatische Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschließlich der örtlichen Vorhaltung der zu-gehörigen Löschmittel. Organisatorischer Brandschutz Dieser Punkt umschreibt die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brand-schutzwarten sowie die Erstellung von Alarmplänen, Brandschutzordnung und Brand-schutzplänen. Aber auch die Schulung beim Umgang mit brennbaren Stoffen oder Zündquellen und das Verhalten nach Ausbruch eines Brandes fallen in dieses Gebiet. Die Bewusstseinsbildung, wie man sich schützen kann, sollte schon im frühen Lebens-alter beginnen. So kann Brandschutzerziehung bereits in Kindergärten oder Schulen erfolgen. Dort wird vermittelt, wie man sich im Brandfall verhält oder wie ein Notruf ab-gesetzt wird. Während der Unterricht für die Kinder meist in spielerischer Form ge-schieht, können Erwachsene u.a. den richtigen Umgang mit Feuerlöschern mit Hilfe von Simulatoren erlernen. Erstmals kann in einem Jahresbericht auch der Bereich des Vorbeugenden Brandschut-zes mit einer landeseinheitlichen Datenerhebung dargestellt werden. Die Gefahrenver-hütungsschau ist Kernaufgabe der Brandschutzdienststellen in den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Gemeinsam mit den Gemeindefeuerwehren wurden insgesamt 4.406 Gefahrenverhütungsschauen und 1.244 Nachschauen an Sonderbauten und -objekten durchgeführt.
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Stadt / Gemeinde
Landkreis / Stadtkreis
Bundesland
1. Gefahrenverhütungsschau
Tätigkeit Anzahl
Ortsbesichtigungen / Besprechungen / Beratungen 5.022
Abnahmen von Veranstaltungen 1.315
Betriebliche Unterw eisungen und Schulungen 610
Brandschutzerziehung 889
Sonstiges (z.B. Stellproben, Aufschaltung BMA) 2.240
10.076
2. Mitarbeit im Baugenehmigungsverfahren
Dienststelle
Brandschutzdienststelle
Bauaufsichtsbehörde
Sonstige
Tätigkeit
Brandschutztechnische Stellungnahmen
im bauaufsichtlichen Verfahren
in anderen Verfahren
Bebauungsplan
Planfeststellung
Widerspruch
Ortsbesichtigungen / Besprechungen / Beratungen
Beteiligung an Bauabnahmen
Sonstiges
JAHRESSTATISTIK VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ 2009
Einw ohnerzahl 6.062.000
Gemeinden 426
Hessen KatS-Bereiche 26
1.1 Personal (getrennt von 2.1)
Dienststelle Hauptamtlich Ehrenamtlich
Brandschutzdienststelle 80,85 9,00
Bauaufsichtsbehörde 0,25 0,00
Sonstige 1,00 0,00
Gesamt 82,1 9 91,1
1.2.2 weitere Tätigkeiten Gefahrenverhütungsschau
Anzahl Teilnehmer
1.2.2
1.2.3
1.2.4 7.497
1.2.5 15.126
1.2.6
Gesamt 22.623
Hauptamtlich Ehrenamtlich
53,35 0
21,95 0
0 0
75,3
Anzahl
2.2.1 3.163
337
1.115
35
Gesamt 75,3 0
2.2.3 3.601
2.2.4 3.416
Gesamt 23.668
2.2.1. weitere Tätigkeiten im Baugenehmigungsverfahren
2.1 Personal (getrennt von 1.1)
31
2.2.2 7.300
4.670
BIMSchG
Die erhobenen Daten des Vorbeugenden Brandschutzes wurden auf der Grundlage der Jahresmeldun-gen der Landkreise und kreisfreien Städte zusammengestellt und im bundesseinheitlichen Statistik-Format „FEU 905“ dargestellt.
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Tätigkeiten
1.2.1
Ziffer Art der Objekte (siehe Anlage zur GVSVO) Objekte insgesamt GVS Nachschau
1 Abfallverbrennungsanlagen 15 2 7
2 Bauliche Anlagen der Elektrizitäts- oder Gasversorgung die der Versorgung von mehr als 50000 Einw ohnern dienen. 143 18 5
3 Bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht über den Umgang mit radioaktiven Stoffen unterliegen, ab der Gefahrengruppe II nach der StrlSchV 1 311 29 8
4 Beherbergungsstätten ab 12 Betten 2069 215 106
5 Betriebe zur Herstellung, Lagerung, Verarbeitung oder zum Vertrieb von feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen; keine Tankstellen 1316 78 32
6 Betriebe zur Herstellung, Lagerung, Verarbeitung oder Abfüllung chemischer/pharmazeutischer Stoffe oder Kunststoffe (außer Apotheken und Drogerien) 759 57 14
7 Alle Betriebe der Textil-, Holz- oder Papierverarbeitung > 800m² 2034 131 31
8 Betriebe und Lager für Sekundärstoffe aus Kunststoff (Recycling) mit mehr als 200 m³ Lagermenge 91 8 2
9 Büro- und Verw altungsgebäude ab 3000 m² Nutzfläche 1435 187 41
10 unter Denkmalschutz stehende Gebäude von großer Ausdehnung, besonderer Brandgefahr oder einmaligem Kulturw ert 1141 117 37
11 Gaststätten ab 40 Gastplätze (in Gebäuden) 8706 1042 291
12 Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 2 bis 4 nach GenTG GenTG4 oder biotechnische Einrichtungen der Risikogruppen 2 bis 4 nach BioStoffV 5 65 6 1
13 Großgaragen mit mehr als 1000 m² Nutzfläche 1190 231 67
14 Heime, w ie Alten-, Pflege-, Kinder-, Behinderten- und Jugendheime ab 12 Betten 1283 156 47
15 Hochhäuser 789 207 33
16 Hochregallager mit mehr als 7,5 m Lagerhöhe (Oberkante Lagergut) und Containerlager, Kühlhäuser 293 40 12
17 Industriebauten nach IndBauRiLi8 mit mehr als 1600 m² Brutto-Grundfläche 2358 140 48
18 Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug 195 21 6
19 Kindergärten und -tagesstätten ab 40 Plätze oder mit Aufenthaltsräumen für Kinder außerhalb des Erdgeschosses 2428 460 125
20 Krankenhäuser 451 49 18
21 Lagergebäude oder Lagerplätze mit mehr als 1600 m2 Brutto-Grundfläche 1659 152 38
22 Landw irtschaftliche Betriebe mit nicht ausreichender Löschw asserversorgung 1387 37 10
23 Messe- und Ausstellungshallen, Museen, Galerien oder Bibliotheken mit mehr als 1000 m2 Brutto-Grundfläche 121 9 2
24 Mühlenbetriebe 40 3 1
25 Sammelunterkünfte und Behelfsbauten, die Wohnzw ecken dienen 348 27 4
26 Schulen9, Hochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen mit vergleichbarem Gefahrenpotential 1988 271 45
27 Sonderabfall-Kleinmengen-Zw ischenlager nach KleinmengenVO 38 3 1
28 Störfallanlagen nach Störfall-VO 116 28 4
29 Tunnelanlagen für den öffentlichen Verkehr mit mehr als 1000 m Länge 33 4 1
30 unterirdische Verkehrsanlagen 44 12 5
31 Verkaufsstätten mit einer Fläche (Verkaufsräume und Ladenstraßen) von mehr als 2000 m² 1034 161 59
32 Versammlungsstätten 2952 251 93
33 Verw ertungsbetriebe nach Altfahrzeug-Verordnung14 1332 254 50
Gesamt 38164 4406 1244
JAHRESSTATISTIK Gefahrenverhütungsschau 2009
Gefahrenverhütungsschau
Die erhobenen Daten des Vorbeugenden Brandschutzes wurden auf der Grundlage der Jahresmeldungen der Landkreise und kreisfreien Städte zusammengestellt und im bun-deseinheitlichen Statistik-Format „FEU 905“ dargestellt.
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1.5 Einsätze Die Zahl der Einsätze hat im Vergleich zum Vorjahr (mit einer hohen Zahl von Unwet-tereinsätzen und nach einem Spitzenwert im Jahr 2007) weiter abgenommen und be-wegt sich mit insgesamt 66.370 Einsätzen (Vorjahr: 71.666) jedoch weiter auf dem Ni-veau der Jahre 2004 - 2006. Der größte Anteil liegt nach wie vor bei den Technischen Hilfeleistungen mit 36.634 Einsätzen. Die größten Steigerungen gegenüber dem Vorjahr liegen bei der Beseitigung von Ölspuren und dem Auslaufen von Betriebsstoffen mit 5.535 Einsätzen.
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Brandeinsätze 14.656 13.993 13.759 19.330 14.767 14.436 14.466 14.437 15.144 15.307
Allgemeine Hilfe 38.955 37.344 43.732 38.813 33.765 33.357 38.167 46.820 41.706 36.634
Fehleinsätze 16.409 15.353 15.311 14.943 13.902 14.029 13.644 15.365 14.816 14.429
Gesamteinsätze 70.020 66.690 72.802 73.086 62.434 61.822 66.277 76.622 71.666 66.370 Tabelle 1: Entwicklung der Feuerwehreinsätze
Dem stehen 15.307 Brandeinsätze gegenüber. Allerdings ist auch für das Berichtsjahr 2009 eine beträchtliche Anzahl von 14.429 Fehleinsätzen zu vermelden, wovon jedoch nur ein geringer Anteil von 707 auf böswillige Alarmierungen zurückzuführen ist.
Abbildung 4: Entwicklung der Einsätze der Feuerwehren in Hessen von 2000 bis 2009
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Verteilung der Feuerwehreinsätze in Hessen
Einsätze RP DA RP-GI RP-KS Gesamt 2009 Gesamt 2008 Veränderungen
Brand
gelöschtes Feuer 1.894 584 877 3.355 2.333 1.022
Kleinbrand A 3.384 831 841 5.056 5.310 -254
Kleinbrand B 3.100 783 821 4.704 5.183 -479
Mittelbrand 925 295 363 1.583 1.743 -160
Großbrand 300 96 213 609 575 34
Hilfeleistung
Amtshilfe 731 225 167 1.123 966 157
Einsatz auf Eis 14 3 9 26 95 -69
Einsatz auf Gew ässern 113 29 56 198 172 26
Einsatz Löschzug RTW 1.151 0 0 1.151 0 1.151
Gefahrguteinsatz 595 110 78 783 569 214
Hochw assereinsatz 216 58 107 381 466 -85
Ölspur / Auslaufen von Betriebsstoffen 3.252 913 1.370 5.535 4.826 709
Sturmeinsatz 548 51 87 686 3.244 -2.558
Tauchereinsatz 16 3 13 32 28 4
Tiere / Insekten 2.304 498 649 3.451 2.960 491
Tür öffnen 2.815 191 630 3.636 3.369 267
Unfall mit Luftfahrzeug 21 0 3 24 44 -20
Unterstützung Rettungsdienst 1.831 388 429 2.648 3.468 -820
Unw ettereinsatz 1.300 168 408 1.876 7.095 -5.219
Verkehrsunfall 2.067 406 898 3.371 3.297 74
Voraus-Helfer 297 80 83 460 0 460
sonstiger Einsatz zur Menschenrettung 697 196 263 1.156 1.426 -270
sonstige Hilfeleistung 5.492 1.232 1.234 7.958 8.776 -818
sonstiger Wassereinsatz 1.749 231 159 2.139 905 1.234
Fehlalarm
Brandmeldeanlage 4.728 1.258 1.119 7.105 8.824 -1.719
blinder Alarm 2.752 299 1.083 4.134 3.908 226
bösw illiger Alarm 492 107 108 707 688 19
Fehlfahrt / in Bereitstellung 2.115 184 184 2.483 1.396 1.087 Tabelle 2: Verteilung der Feuerwehreinsätze 2009 in Hessen auf die Regierungspräsidien (Quelle Florix)
Abbildung 5: Aufteilung der Feuerwehreinsätze 2009 in Hessen in Allgemeine Hilfe, Brandbekämpfung, Brandsicherheitsdienst und Fehleinsätze Quelle: Florix-Daten der kommunalen Feuerwehren
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1.6 Rettungsdienst In vielen Großstädten zählt auch der Rettungsdienst zu den Aufgaben der Feuerwehr. Dies ist in Hessen bei den Berufsfeuerwehren in den Städten Kassel, Offenbach am Main und Frankfurt am Main der Fall. Hier wird es durch die Nutzung der bewährten Infrastruktur der Berufsfeuerwehren möglich, einen schlagkräftigen und effektiven Ret-tungs- und Notarztdienst vorzuhalten und dabei die vorhandenen Ressourcen optimal einzusetzen. Wie bereits berichtet, haben das Brand- und Katastrophenschutzamt des Kreises Offenbach und die Feuerwehr Fulda seit dem Jahr 2007 ebenfalls Aufgaben im Ret-tungsdienst übernommen und wirken mit Notarztsystemen in der medizinischen Notfall-versorgung mit. Jahr
Rettungsmitteltyp RTW NEF/NAW RTW NEF/NAW RTW NEF/NAW RTW NEF/NAW RTW NEF/NAW RTW NEF/NAW
BF Kassel 3.482 1.546 3.560 1.440 4.102 2.503 4.071 2.678 4.252 2.679 5.767 2.686
BF Offenbach 1.467 0 1.480 0 1.811 0 1.911 0 1.904 0 2.259 0
BF Frankfurt am Main 23.390 11.673 27.620 13.091 25.061 12.287 26.870 13.198 27.568 14.480 25.102 13.847
FW Fulda 0 1.009 0 1.080
Kreis Offenbach 0 3.258 0 6.993
Einsätze insgesamt 28.339 13.219 32.660 14.531 30.974 14.790 32.852 15.876 33.724 21.426 33.128 24.606
20092008200720062004 2005
Tabelle 3:Entwicklung Einsätze der Berufsfeuerwehren im Rettungsdienst Quelle: Angaben Berufsfeuerwehren der Städte KS, OF und F
Abbildung 6: Rettungsdiensteinsätze der Feuerwehren in Hessen im Vergleich von 2004 bis 2009, Quelle: Angaben Berufsfeuerwehren KS, OF und F, Feuerwehr FD sowie Brand- und Katastrophenschutzamt Kreis OF
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1.7 Personenschäden: Bedauerlicherweise wurden auch im Berichtszeitraum 2009 Feuerwehrangehörige im Einsatz verletzt bzw. sind verunglückt. Hier sind 471 Verletzungen zu verzeichnen. Die-se im Verhältnis zur Anzahl der Einsatzkräfte und Einsätze erfreulich geringe Zahl zeigt aber einmal mehr, dass durch eine gezielte und umfangreiche Sicherheitsausbildung und die Vorhaltung einer modernen Ausstattung eine effektive Vorsorge getroffen wer-den kann. Und auch hier ist wieder der Appell an die Kameradinnen und Kameraden zu richten, die Unfallverhütung in Ausbildung und Einsatzdienst immer wieder auf’s Neue als zentrales Element des Handelns zu verinnerlichen. Personenschäden RP-DA RP-GI RP-KS Gesamt 2009 Gesamt 2008 Veränderungen
verletzte / verunglückte Aktive 354 58 59 471 329 142
tödlich verunglückte Aktive 0 0 0 0 0
Brandeinsätze
Personen gerettet/verletzt 817 73 133 1.023 1.000 23
Personen tot 64 3 8 75 116 -41
Hilfeleistungseinsätze
Personen gerettet/verletzt 2.097 388 818 3.303 1.857 1446
Personen tot 242 66 115 423 295 128 Tabelle 4: Personenschäden 2009 in Hessen Unterteilt in Feuerwehrangehörige und sonstige betroffene Personen
Die Angehörigen der Feuerwehren konnten mit diesem engagierten Einsatz in einer Vielzahl von Fällen Menschen vor gesundheitlichen Schäden bewahren. Die Feuerweh-ren waren bei 3.371 Verkehrsunfällen eingesetzt. Insgesamt retteten sie 4.326 Men-schenleben bei Hilfeleistungen und Brandeinsätzen (2.857 im Vorjahr).
Abbildung 7: Menschenrettungen der Feuerwehren in Hessen im Vergleich von 2004-2008
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Stadt / Gemeinde
Landkreis / Stadtkreis
Bundesland
Aufgabenbereich FW ASB DLRG DRK JUH MHD
Brandschutz Löschzug 403 0 0 0 0 0
30 0 0 0 0 0
23 0 1 0 0 0
0 0 0 0 0 0
0 8 0 42 4 7
0,5 3 0 46 6,5 7
0 0 10 0 0 0
Wasserrettungs-Gruppen 0 0 17 0 0 0
26 0 0 0 0 0
26 0 0 0 0 0
25 0 0 1 0 0
18 1 0 2 0 0
1 0 0 1 0 0
Helferinnen und Helfer
11.928 0 0 0 0 0
1.522 0 5 0 0 0
0 306 0 2.432 216 398
18 113 0 2.359 303 322
15 0 889 0 0 0
1.962 9 21 101 2 62
15.445 428 915 4.892 521 782
Einsätze unter KatS-Schwelle
Einsätze 298 25 244 243 31 46
Fehleinsätze 55 0 36 6 7 2
353 25 280 249 38 48
Katastropheneinsätze
Einsätze 0 0 0 0 0 0
Fehleinsätze 0 0 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
Ausbildungen
Standort 2.233 209 391 2.424 227 282
Überörtlich 252 20 53 312 24 23
2.485 229 444 2.736 251 305
Standort 1.139 48 129 475 31 42
Überörtlich 176 5 68 71 18 20
1.315 53 197 546 49 62
Zivilschutz-Hubschrauber
Einsätze 1.139 1.339
Fehleinsätze 130 76
1.269 1.415
JAHRESSTATISTIK KATASTROPHENSCHUTZ 2009
Einw ohnerzahl 6.062.000
Gemeinden 426
Hessen KatS-Bereiche 26
GABC-Zug
GABC-Meßzentrale
Medizinische Task Force
Sanitätszug
Betreuungszug
Wasserrettungszug
KatS-Stab
TEL
IuK-Zentrale
IuK-Gruppe
Zivilschutz-Hubschrauber
Einsatzkräfte in den KatS-Einheiten
Fachdie
nst
Brandschutz
GABC-Dienst
Sanität
Betreuung
Wasserrettung
Stab, TEL, IuK
davon
Gesamt
Einsätze und Übungen
davon
Gesamt
davon
Gesamt
davon
Gesamt
Gesamt
davon
Gesamt
Übungen
Die erhobenen Daten des Katastrophenschutzes wurden auf der Grundlage der Jahresmeldungen der Landkreise und kreisfreien Städte zusammengestellt und im bundeseinheitlichen Statistik-Format „FEU 905“ dargestellt.
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(Stichtag: 31. Dezember des Jahres)
FW ASB DLRG DRK JUH MHD FW ASB DLRG DRK JUH MHD
Sonstige Fahrzeuge
TSF (u.TSF-Tr) 283 0 0 0 0 0 SW 1000 20 0 0 0 0 0
TSF-W 161 0 0 0 0 0 SW 2000 30 0 0 0 0 0
LF 8 244 0 0 0 0 0 FwK 0 0 0 0 0 0
LF 10/6 107 0 0 0 0 0 WLF 15 0 0 0 0 0
LF 20/16 12 0 0 0 0 0 Abrollbehälter (AB) 26 0 1 0 1 0
LF 16-TS 119 0 0 0 0 0 MTW 377 1 24 35 2 1
LF 16/12 66 0 0 0 0 0 FwA (TSA) 34 0 0 6 0 0
HLF 10/6 4 0 0 0 0 0 sonstige FwA 182 0 0 0 0 0
HLF 20/16 12 0 0 0 0 0
TLF 16/24-Tr 19 0 0 0 0 0 Sanitätsfahrzeuge
TLF 16/25 82 0 0 0 0 0 KTW 0 3 0 37 4 5
TLF 24/50 17 0 0 0 0 0 RTW 0 8 0 91 9 13
TLF 24/48 2 0 0 0 0 0 NAW 0 0 0 0 0 0
TroTLF 16 2 0 0 0 0 0 NEF 0 0 0 4 0 0
sonstige 48 0 0 0 0 0 GRTW 0 0 0 0 0 0
GKTW 0 0 0 0 0 0
Hubrettungsfahrzeuge KTW B 0 2 0 33 1 2
DL 16-4 0 0 0 0 0 0 KTW 4 0 13 0 52 6 8
DL 12-9 0 0 0 0 0 0 GW-San 0 2 0 13 1 3
DLK 12-9 0 0 0 0 0 0 ATrKw 0 5 0 36 4 3
DL 23/12 14 0 0 0 0 0 GW-Behandlungsplatz 0 0 0 1 0 1
DLK 23/12 15 0 0 0 0 0 sonstige 0 3 0 30 0 7
DL 18-12 1 0 0 0 0 0
DLK 18-12 4 0 0 0 0 0
GM/TM 1 0 0 0 0 0 RTB 1 12 0 28 1 0 0
sonstige 3 0 0 0 0 0 RTB 2 0 0 21 0 0 0
MZB 25 0 32 1 0 0
Rüst- und Gerätewagen Hochwasserboot 0 0 19 0 0 0
RW 1 39 0 0 0 0 0 Löschboot 1 0 0 0 0 0
RW 2 9 0 0 0 0 0 Löschkreuzer 0 0 0 0 0 0
GW-G 28 0 0 0 0 0 GW-Wasserrettung 1 0 17 0 0 0
GW-A 7 0 0 0 0 0 GW-Taucher 0 0 20 1 0 0
GW-Dekon 33 0 0 0 0 0 sonstige 4 0 47 3 0 0
GW-ABC-ErkKW 30 0 0 0 0 0
GW-StrSpTr 30 0 0 0 0 0
sonstige RW 2 0 1 0 0 0 Bt-Kombi 1 6 0 96 11 15
sonstige GW 54 0 1 0 0 0 GW-Bt (Bt-LKW) 2 3 0 42 4 8
GW-Technik 0 3 0 44 7 6
Einsatzleitfahrzeuge FKH 3 3 0 47 3 11
ELW 1 175 1 4 30 2 4 GW-Logistik 0 0 1 8 2 0
ELW 2 24 1 0 0 0 0 sonstige 0 3 0 31 4 8
ELW 3 0 0 0 0 0 0
KdoW 50 5 4 35 7 10
GW-IuK 4 0 0 2 0 0
sonstige 15 0 0 4 0 0
Fahrzeuge Fahrzeuge
Löschfahrzeuge
Wasserrettung
IuK-Fahrzeuge
Betreuungsfahrzeuge
Die erhobenen Daten des Katastrophenschutzes wurden auf der Grundlage der Jahresmeldungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu-sammengestellt. .
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2. Katastrophenschutz 2.1 Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes Der Katastrophenschutz umfasst folgende Aufgaben:
1. Führung 2. Information und Kommunikation 3. Brandschutz 4. Gefahrstoff - ABC 5. Sanitätswesen 6. Betreuung 7. Wasserrettung 8. Bergung und Instandsetzung
Während die Aufgabenbereiche Brandschutz und Gefahrstoff-ABC von den Feuerweh-ren wahrgenommen werden, werden Sanitäts- und Betreuungswesen von den Hilfsor-ganisationen übernommen. Diese Aufgaben nehmen in Hessen der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und der Malteser-Hilfsdienst (MHD) wahr. Die Wasserrettung übernimmt die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Für die Bergung und Instandsetzung hält das Land kei-ne eigenen Einheiten vor, da hierfür neben den Feuerwehren das Technische Hilfswerk (THW) bereit steht.
Die 26 unteren Katastrophenschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) unter-halten Katastrophenschutzstäbe, IuK-Zentralen, Führungsgruppen Technische Einsatz-leitung und IuK-Gruppen.
Tabelle 5: Vergleich Soll / Ist-Stärken in den Aufgabenbereichen
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Die Einheiten und Einrichtungen für den Katastrophenschutz werden von den unteren KatS-Behörden nach den spezifischen Gegebenheiten vor Ort aufgestellt. Aufgrund un-terschiedlicher räumlicher Verteilungen der örtlichen Gliederungen von Hilfsorganisatio-nen sowie des in unterschiedlichem Umfang vorhandenen Helferpotentials bei Feuer-wehren und Hilfsorganisationen, war es auch im Jahr 2009 nicht in jedem Fall möglich, die Soll-Stärken vollumfänglich zu erfüllen. Hier muss auch künftig daran gearbeitet werden, die erforderliche Zahl an freiwilligen Helferinnen und Helfern für eine Mitwirkung in den Einheiten zu gewinnen und für eine entsprechende Ausbildung zu sorgen. 2.2 Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz Die tragende Säule des Katastrophenschutzes sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die bereit sind, sich in den Feuerwehren und Hilfsorganisationen - oftmals unter Zurückstellung persönlicher Interessen – für das Gemeinwesen einzusetzen. Zum Stichtag 31.12.2009 standen folgende Helferkontingente für den Katastrophen-schutz zur Verfügung:
AufgabenträgerHelfer
Einheiten
% Anteil
Helfer
Feuerwehr 15.445 67,20%
Arbeiter-Samariter-Bund 428 1,86%
Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft 915 3,98%
Deutsches-Rotes-Kreuz 4.892 21,29%
Johanniter-Unfall-Hilfe 521 2,27%
Malteser-Hilfsdienst 782 3,40%
Ist-Stärke Helferinnen und Helfer
Tabelle 6: Ist-Stärken der Helferinnen und Helfer bei den Aufgabenträgern
Die Feuerwehren stellen traditionell in der Bundesrepublik Deutschland und so auch in Hessen die größte Zahl an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Katastrophen-schutz. Unter den Hilfsorganisationen stellt das DRK die größte Helferzahl. ASB, JUH und MHD sind aufgrund ihrer Regionalstrukturen in Hessen nicht flächendeckend tätig. Die DLRG übernimmt – neben den spezifischen Vorhaltungen bei den Feuerwehren – den Aufgabenbereich Wasserrettung im Katastrophenschutz. An diesem Verhältnis hat sich im Vergleich zu den Vorjahren auch im Berichtsjahr 2009 nichts geändert.
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Die Verteilung der Helferinnen und Helfer auf die im Katastrophenschutz mitwirkenden Aufgabenträger stellt sich grafisch wie folgt dar:
Abbildung 8: Verteilung der Helferinnen und Helfer auf die Aufgabenträger im KatS
2.3 Einsätze der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
Einsätze unterhalb der KatS-Schwelle Der Einsatz von Einheiten oder Teileinheiten des Katastrophenschutzes, auch unterhalb der Katastrophenschwelle, im Wege der Amtshilfe ist im Hessischen Katastrophen-schutzkonzept ausdrücklich vorgesehen. Die Einheiten des Katastrophenschutzes leisten dadurch gerade auch bei größeren Ein-satzlagen in der täglichen Gefahrenabwehr unterhalb der Katastrophenschwelle, wie bspw. bei Unwetterereignissen oder einem Massenanfall von Verletzten, einen wichti-gen Beitrag für ein funktionierendes Hilfeleistungssystem. Ihr Einsatz wird immer dann erforderlich, wenn die Regelvorhaltungen nicht hinreichend sind, um eine Einsatzlage adäquat bewältigen zu können. Die ggü. dem Jahr 2008 um ca. 10 Prozent auf 993 ge-stiegene Zahl solcher Einsätze zeigt die wachsende Bedeutung dieser Unterstützungs-leistungen im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr. Zu den 353 Einsätzen von Katastrophenschutzeinheiten bei den Feuerwehren kommen noch 640 Einsätze der Katastrophenschutzeinheiten bei den Hilfsorganisationen, die sich im Einzelnen wie folgt verteilen:
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Abbildung 9: Verteilung der Einsätze auf die Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
Einsätze im Katastrophenfall In Hessen wurde im Berichtsjahr 2009 kein Katastrophenfall festgestellt.
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2.4 Zivilschutzhubschrauber des Katastrophenschutzes Jeder Mensch freut sich über schnelle Hilfe, wenn er bei einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung dringend einen Notarzt braucht. Die Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) bringen diese dringend benötigte Hilfe schnell aus der Luft. Die ZSH wurden 1972 und 1975 in Hessen stationiert und haben einen maßgeblichen Anteil am flächendeckenden Luftrettungsnetz in Hessen. Außerhalb ihrer Aufgaben im Katastrophen- und Zivilschutz können die ZSH von den Ländern im Rahmen der Amts-hilfe, u.a. auch für Primäreinsätze im Rettungsdienst eingesetzt werden. Mit ihrer Hilfe
kann schnell notärztliche Hilfe auch an schwer zugängliche Notfallorte gebracht werden,
können Verletzte nach erster Behandlung vor Ort abtransportiert werden,
können Schadensstellen erkundet und überwacht werden,
können Bevölkerungsbewegungen beobachtet und gelenkt werden,
kann radioaktive Strahlung aus der Luft gemessen werden und
können Spezialisten und Material herbeigeschafft werden.
Im Jahr 2009 wurden durch Christoph 2 Frankfurt am Main und Christoph 7 Kassel ins-gesamt 2.694 Einsätze geflogen.
Abbildung 10: Entwicklung der Einsätze der Zivilschutzhubschrauber in Hessen von 2004 bis 2009
Für diese Einsätze wurden im Jahr 2009 durch Christoph 2 insgesamt 422:59 Flugstun-den und durch Christoph 7 insgesamt 463:26 Flugstunden geleistet. Der Flugbetrieb und die Wartung der ZSH in Hessen wird von der Bundespolizei-Fliegerstaffel Fuldatal sichergestellt.
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Das Land hat aus Haushaltsmitteln des Katastrophenschutzes für Christoph 2 und Christoph 7 spezielle Container mit medizinischer Ausstattung für den Massenanfall von Verletzten (MANV) beschafft. Die Container haben besondere luftfahrttechnische Halte-rungen die von dem Hersteller der Bodenhaltungssysteme zertifiziert sind. Auch in diesem Fall wurde Zivilschutz-Ausstattung des Bundes mit Katastrophenschutz-Ausstattung des Landes ergänzt und damit weiter optimiert. Die MANV-50-Set- Boxen werden an den ZSH-Standorten einsatzbereit vorgehalten und stehen jederzeit für den Einsatz zur Verfügung.
Foto 1: Zivilschutzhubschrauber Eurocopter EC 135 T2i mit MANV- 50- Set Hessen
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3. Förderungen / Beschaffungen 3.1 Beschaffungsmaßnahmen im Bereich Brandschutz Die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und Feuerwehrhäusern ist ein wichtiges In-strument der Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen im Brandschutz. Des-halb wurden 5 Millionen Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln zusätzlich zu den für den Brandschutz reservierten Feuerschutzsteuereinnahmen für Förderungen zur Verfü-gung gestellt. Daher konnte eine weitaus größere Anzahl an Zuwendungen gewährt werden. So konnten im Jahr 2009 Bescheide für Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser in Höhe von fast 10 Millionen Euro erteilt werden. Darin enthalten ist eine Landesbeschaf-fungsaktion für LF 10/6 und für TSF-W. Damit wurden im vergangenen Jahr 95 Feuer-wehrfahrzeuge mit mehr als 5,4 Millionen Euro und 28 bauliche Anlagen wie Feuer-wehrhäuser oder Atemschutzübungsstrecken mit fast 4,4 Millionen Euro gefördert.
Foto 2: Löschfahrzeug LF 10 / 6 Brand- und Katastrophenschutz Hessen
3.2 Beschaffungsmaßnahmen im Bereich Information und Kommunikation
Das Land ist für die Einrichtung und den Betrieb des landesweiten BOS-Sprechfunknetzes gesetzlich zuständig. In diesem Rahmen erfolgen u.a. auch Beschaf-fungsmaßnahmen für die Zentralen (Integrierten) Leitstellen. Im Berichtsjahr 2009 wur-den in den Leitstellen der Landkreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Vogelsberg und Gie-ßen sowie der kreisfreien Städte Darmstadt und Wiesbaden rund 720.000 Euro inves-tiert. Für die Beschaffung von Einsatzleitwagen (ELW 2) der Landesfeuerwehrschule (HLFS) und des Werra-Meissner-Kreis wurden 660.000 Euro aufgewendet.
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3.3 Beschaffungsmaßnahmen für den Katastrophenschutz Im Rahmen der Ausstattungsoffensive konnten im Berichtsjahr 2009 an die Hilfsorgani-sationen und Feuerwehren übergeben werden:
25 Notfall KTW Typ B ca. 2.100.000 €
21 Strahlenschutz-Messgeräteausstattung ca. 80.000 € Darüber hinaus konnten nachstehende Beschaffungsmaßnahmen eingeleitet werden:
53 Notfall KTW Typ B ca. 4.300.000 €
6 Rettungsboote (RTB 2) ca. 240.000 €
29 Feldküchen (FKH) ca. 1.500.000 €
104 Sätze Betreuungsausstattung ca. 300.000 € Zusätzlich wurde zum Schutz der Helferinnen und Helfer Pandemieschutzausstattung für rund 1.400.000 € beschafft.
Foto 3: Herr Staatsminister Volker Bouffier übergibt Notfall KTW Typ B
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4. Aus- und Fortbildung 4.1 Hessische Landesfeuerwehrschule Die Hessische Landesfeuerwehrschule (HLFS) in Kassel hat als zentrale hessische Aus- und Fortbildungsstätte für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe auch im Jahr 2009 einen umfangreichen und wertvollen Beitrag für den Erhalt und die Weiterentwick-lung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren Hessens geleistet. Mit dem „Betrieb“ der HLFS in Kassel erfüllt das Land seine gesetzliche Verpflichtung aus dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Kata-strophenschutz (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 HBKG). Insgesamt haben im Berichtsjahr 8.363 Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Veranstal-tungen an der HLFS besucht. Darin enthalten sind auch Jugendfeuerwehrwartinnen und -warte, die u. a. an der Außenstelle der HLFS, dem Jugendfeuerwehrausbildungszent-rum (JFAZ) in Marburg-Cappel, aus- und fortgebildet werden. Mit ca. 7.000 Teilnehme-rinnen und Teilnehmern stellen die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren insge-samt die größte Gruppe.
Abbildung 11: Übersicht Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Lehrgängen der HLFS Quelle: Daten der Hessischen Landesfeuerwehrschule
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Im Jahr 2009 hatte das Veranstaltungsangebot einen Umfang von insgesamt 119 unter-schiedlichen Lehrgangs- und Seminararten. Im Veranstaltungsverzeichnis der HLFS ist dieses Gesamtangebot in 15 Veranstaltungsbereiche gegliedert. Spitzenreiter in der Gesamtzahl der im Jahr 2009 durchgeführten Veranstaltungen ist der Bereich der Aus- und Fortbildung für Führungskräfte, mit über 100 Veranstaltungen. Auch im Jahr 2009 hat die HLFS eine bundesweit einmalige Veranstaltung, welche erstmalig im Jahr 2008 in das Veranstaltungsangebot aufgenommen wurde, erfolgreich fortgeführt: Es wurden in der Zeit der hessischen Schulsommerferien je ein Gruppen- und ein Zugführerlehrgang mit Kinderbetreuung durchgeführt. Mit diesem Angebot leis-tet die HLFS einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Ehrenamtes, denn hier wird effektive Unterstützung zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Engagement in der Feuerwehr mit den Bedürfnissen der Familien geleistet. Gleichzeitig ist darin auch eine Maßnahme zur Unterstützung der Nachwuchswerbung zu sehen. Auch für die Aus- und Fortbildung auf Standort- oder Kreisebene hat die HLFS ihr An-gebot erweitert bzw. optimiert. Für die hessischen Kreisausbilderinnen und Kreisausbil-der wurde darüber hinaus im Internet-Portal der HLFS ein geschützter Bereich einge-richtet. In diesem Bereich, dem so genannten „Infoportal“, werden Ausbildungsunterla-gen für weit über 2.000 Nutzungsberechtigte zum Download angeboten. Neben den Kreisausbilderunterlagen für die Bereiche Truppmann / Truppführer, Atemschutz, Ma-schinist und Sprechfunk stehen im Infoportal auch Unterlagen des Fachausschusses Brandschutz zum Download bereit. 4.2 Aus- und Fortbildung im Brandschutz Das Aus- und Fortbildungsangebot der HLFS umfasst den gesamten Feuerwehrbereich vom Grundlehrgang bis zur Verbandführerausbildung nach FwDV 2. Neben diesen all-gemeinen Lehrgängen werden auch Lehrgänge und Seminare in den Kategorien
Technische Hilfeleistung,
Gefahrstoff-ABC,
Information- und Kommunikation,
Fahrzeug- und Gerätebedienung,
Atemschutz und Wiederbelebung,
Datenverwaltungssystem „ZMS Florix Hessen©“,
Vorbeugender Brandschutz und
Jugendfeuerwehr angeboten. In den letzten Jahren wurde die Ausbildung von Führungskräften weiter optimiert. Dazu wurden umfangreiche Veränderungen organisatorischer (Ablauf der Ausbildungen) und sächlicher Art (Ausstattung) umgesetzt. Im Bereich der Führungsausbildung für Grup-pen- und Zugführer für Freiwillige Feuerwehren sowie den Berufsfeuerwehren wurden insbesondere die Möglichkeiten der Übungsdarstellung für die praktische Ausbildung weiter entwickelt.
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Abbildung 12: Übersicht Anzahl der Veranstaltungen an der HLFS Quelle: Daten der HLFS
Darüber hinaus wurden von den Feuerwehren auf Standort- und Kreisebene insgesamt 24.654 Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen geleistet. 4.3 Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz 4.3.1 Ausbildung und Fortbildung im Katastrophenschutz Auch im Berichtszeitraum 2009 wurde besonderer Wert darauf gelegt, die Vorausset-zungen für eine bestmögliche Aus- und Fortbildung der Helferinnen und Helfer sicher zu stellen. Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Anforderungen, wie sie vor allem auch durch stetige technische Neuerungen und Verbesserungen mit geprägt werden, ist es unabdingbar, dass die Helferinnen und Helfer durch eine kontinuierliche Aus- und Fortbildung in die Lage versetzt werden, den sich wandelnden Anforderungen des Ein-satzalltags zu stellen und zur Bewältigung der ihnen übertragenen Aufgaben in jeder Lage gewappnet zu sein. An dem bewährten dreigliedrigen Ausbildungskonzept wurde festgehalten: Während die grundlegende Ausbildung am Standort von den dortigen Führungskräften vorgenommen wird, wird die Ausbildung mit einem weitergehenden Spezialisierungsgrad überwiegend auf Kreisebene angeboten und durchgeführt. Die landeseinheitliche Aus- und Fortbil-dung der Führungskräfte erfolgt dann auf Landesebene an den Schulen der Hilfsorgani-sationen und an der HLFS. Die Landesschulen der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen (ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD) bieten Ausbildungen für die Angehörigen in den Aufga-benbereichen Sanitätswesen, Betreuung und Wasserrettung an. Auch hier erfolgen Fachdienst- und Führungsausbildungen auf der Grundlage der einschlägigen Dienst- und Ausbildungsvorschriften.
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Besondere Aufmerksamkeit hat hier die Ausbildung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zur Rettungssanitäterin bzw. zum Rettungssanitäter. Durch eine besondere Re-gelung des Landes wurden spezielle Lehrgangsmöglichkeiten geschaffen, die es ehren-amtlichen Angehörigen ermöglicht, die bundeseinheitlichen 520 Stunden Ausbildung zu absolvieren. Die Ausbildung für das Personal in den Führungsgruppen Technische Einsatzleitung und der KatS-Stäbe erfolgt zentral an der Hessischen Landesfeuerwehrschule. Dazu wurden die Möglichkeiten für die Aus- und Fortbildung von Führungskräften in der Stabsarbeit den aktuellen Erfordernissen angepasst. Besondere Spezial-Funktionen werden im Auftrag des Bundes ebenfalls an der HLFS durchgeführt. Die Kosten für die Ausbildung im KatS werden vom Land und in Teilen auch vom Bund übernommen. 4.3.2 KatS-Ausbildung auf Standortebene
Abbildung 13: Übersicht über die Zahl der Ausbildungen auf Standortebene Quelle: Daten der unteren KatS-Behörden
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4.3.3 KatS-Ausbildung auf überörtlicher Ebene
Abbildung 14: Übersicht Anzahl Ausbildungen auf überörtlicher Ebene Quelle: Daten der unteren Kats-Behörden.
4.3.4 KatS-Übungen auf Standortebene Nur durch regelmäßig stattfindende Übungen kann die Einsatzbereitschaft des Kata-strophenschutzes sichergestellt werden.
Abbildung 15: Übersicht Anzahl Ausbildungen auf Standortebene Quelle: Daten der unteren Kats-Behörden.
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4.3.5 KatS-Übungen auf überörtlicher Ebene Die überörtlichen Übungen der Einheiten stellen eine wichtige Ergänzung der Übungen auf Standortebene dar. Hier kann das Zusammenwirken der Einheiten und Führungs-kräfte bereichs- und aufgabenübergreifend eingeübt werden.
Abbildung 16: Übungen Anzahl Übungen auf überörtlicher Ebene Quelle: Daten der unteren Kats-Behörden.
Das Land hat für die Ausbildung und für Übungen im Katastrophenschutz im Berichts-jahr folgende Mittel bereitgestellt: 4.3.6 Aufwendungsersatz an Hilfsorganisationen
Für KatS-Ausbildung an den organisationseigenen Schulen, ca. 342.000 € (zuzüglich 60.000 € durch Bund)
Für Verwaltungskosten der Hilfsorganisationen, ca. 110.000 €
Für persönliche Ausstattung der Helferinnen und Helfer und für kleinere Bau-maßnahmen, ca. 126.695 €
4.3.7 Weitere Aufwendungen für KatS-Ausbildung
Ausbildung im Bereich Katastrophenschutz an der Landesfeuerwehrschule und an den Standorten, ca. 535.000 €
davon entfallen auf Standortausbildung 335.000 €, HLFS Land 100.000 € und zuzüglich Bund 240.000 € für Zivilschutzausbildung an HLFS
Landes- und Standortübungen, 70.500 €
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5. Fazit Die für den Berichtszeitraum erhobenen Daten machen deutlich, dass der Brand- und Katastrophenschutz in Hessen gut aufgestellt ist. Das Land hat auch im Jahr 2009 enorme Kraftanstrengungen unternommen, gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrver-band und den Hilfsorganisationen, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die überwiegend freiwilligen Helferinnen und Helfer im Brand- und Katastrophen-schutz auf bestmögliche Rahmenbedingungen vertrauen können. Die Hessische Landesregierung sieht ihre vornehmste Aufgabe darin, sich auch weiter-hin nach Kräften dafür einzusetzen, dass das freiwillige Engagement der über 82.000 Helferinnen und Helfer im Brand- und Katastrophenschutz in Hessen zum bestmögli-chen Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger zur Geltung kommen kann. Hierzu gehören, neben optimalen strukturellen Rahmenbedingungen und einer moder-nen und einsatzadäquaten Ausstattung, vor allem auch die Sicherstellung der erforderli-chen Aus- und Fortbildung, bei der sämtliche Akteure eingebunden sind. Hinzu kommt, dass ein Klima zu schaffen ist, das Ehrenamtliche in ihrem Tun bekräftigt und dazu bei-trägt, immer wieder auf’s Neue junge Menschen dazu zu gewinnen, sich im Dienste der Gemeinschaft für Menschen in Not einzusetzen. Dieser Herausforderung wollen wir uns auch künftig erfolgreich stellen. Quellennachweis: Text: Dr. Tobias Bräunlein, Helmut Thies, Harald Ecker, Abteilung V, HMdIS und Sven-Olof Kießling, HLFS Daten: Florix Statistik 2009 der Kommunen und Landkreise, KatS und VB-Statistik der Landkreise und kreisfreien Städte Abbildungen / Tabellen / Grafiken : Harald Ecker, Abteilung V, HMdIS, Abbildung 12, Sven-Olof Kießling, HLFS Foto 1: ZSH Christoph 2, Foto 2, 3, 4 und 5 Helmut Thies, HMdIS