Post on 03-Dec-2019
transcript
Begleitheft zum Praktikum
im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft
an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Informationen und Hinweise
für Studierende, betreuende Personen in Praktikumseinrichtungen und
Dozierende zur Vor- und Nachbereitung der Begleitveranstaltungen
an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaftan der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Dies ist eine Veröffentlichung im Rahmen des
Moduls „Berufspraktische Studien“ im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft an der Pädagogischen Hochschule Freiburg
Verfasser_innen des Begleithefts zum Praktikum im BA EW: Prof’in Dr. Christine Riegel Institut für Erziehungswissenschaft -‐ Abteilung Sozialpädagogik Studiengangsleitung BA EW riegel@ph-‐freiburg.de Prof. Dr. Thomas Fuhr Institut für Erziehungswissenschaft -‐ Abteilung Erwachsenenbildung/Weiterbildung Studiengangsleitung BA EW fuhr@ph-‐freiburg.de Dipl. Päd. Tom Weidenfelder Institut für Erziehungswissenschaft -‐ Abteilung Sozialpädagogik weidenfelder@ph-‐freiburg.de Ansprechperson für das Modul „Berufspraktische Studien“ im BA EW Dipl. Soz.Päd-‐/Soz.-‐Arb. Georg Rißler Institut für Erziehungswissenschaft -‐ Abteilung Sozialpädagogik georg.rissler@ph-‐freiburg.de Rückmeldungen und Anregungen zum Begleitheft bitte an die Modulverantwortung. Stand: Februar 2018
2
Informationen und Hinweise zum Praktikum im BA EW
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ............................................................................................................................. 3
1. Funktion und Ziele des Praktikums ................................................................................. 4
2. Vorbereitung, Form und Zeitpunkt des Praktikums ......................................................... 5
3. Organisation des Praktikums -‐ Zulassung und Bestätigung .............................................. 6
4. Anerkennung bereits geleisteter Praktika ....................................................................... 7
5. Praktikumsstellen ........................................................................................................... 8
5.1 Wahl und Suche einer Praktikumsstelle ............................................................................................ 9
5.2 Bewerbung bei einer Praktikumsstelle ............................................................................................. 9
5.3 Betreuung und Anleitung in den Praktikumsstellen ......................................................................... 9
5.4 Schweigepflicht für Studierende ..................................................................................................... 10
5.5 Versicherungsschutz ....................................................................................................................... 10
5.6 Praktikumstellen außerhalb des Großraums Freiburg oder im Ausland ......................................... 11
6. Praktikumstätigkeiten .................................................................................................. 12
7. Bestandteile und Verlauf des Praktikums im BA EW ..................................................... 12
7.1 Inhalte und Ziele der Betreuung durch die Hochschule .................................................................. 13
7.2 Fokus und Anliegen der Begleitveranstaltungen ............................................................................ 13
7.3 Praktikumsbericht ........................................................................................................................... 14
7.4 Auswertungsgespräche ................................................................................................................... 14
8. Aufgaben im Praktikum ................................................................................................ 15
8.1 Aufgabe 1: Beobachten im Praktikum ............................................................................................. 15
8.2 Reflexion der Praktikumserfahrungen ............................................................................................ 17
9. Orientierungshilfen beim Verfassen und Bestandteile des Praktikumsbericht .............. 18
10. Checkliste für das Praktikum ...................................................................................... 20
3
Vorwort
Im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft (BA EW) an der Pädagogischen Hochschule
Freiburg ist laut Studienordnung im 4. Semester (Sommersemester) ein Pflichtpraktikum für
Studierende vorgeschrieben. Im Modul „Berufspraktische Studien“ sollen Studierende in ein
pädagogisch relevantes Tätigkeitsfeld eintauchen, handlungspraktische Methoden erproben
und arbeitsfeldbezogene Kenntnisse erwerben. Als übergreifendes Ziel gilt es die
gesammelten Erfahrungen und Wissensgehalte im Praktikum in ihrer pädagogischen
Bedeutung zu reflektieren und im Sinne eines forschungsorientierten Studiengangs die
Etablierung einer kritisch-‐distanzierten Haltung und Blicks bei Studierenden zu fördern. Dies
wird durch eine enge Verknüpfung von Forschung und Lehre und einer damit
zusammenhängenden theoriegeleiteten Aufarbeitung von Praktikumserfahrungen versucht
zu realisieren. Dabei stellt die Wahrnehmung von Studierenden über bisher erworbene und
erarbeitete erziehungswissenschaftliche Kenntnisse und Handlungskompetenzen und deren
Verknüpfung mit der pädagogischen Praxis den zentralen Fokus dar. Mit dem Praktikum
wird u.a. beabsichtigt dazu beizutragen Studierende zum Nachdenken über das eigene
Handeln, mögliche Arbeitsfelder sowie das eigene Berufsprofil zu inspirieren.
Studierenden wird demzufolge empfohlen das Praktikum für eine intensive
Auseinandersetzung mit der Berufswelt und für eine mögliche Anbahnung der
Berufseinmündung zu nutzen. Mit diesem Begleitheft zum Modul „Berufspraktische Studien“
sollen Studierende und Lehrende des BA EW sowie Professionelle aus pädagogischen
Einrichtungen Informationen und Hinweise zur Organisation und zum Ablauf des Praktikums
erhalten. Damit soll die Praktikumsphase im Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft
gerahmt und transparent gemacht werden.
Wir wünschen allen Studierenden viel Erfolg im Praktikum und bedanken uns bei allen
Beteiligten!
Die Modulverantwortlichen
4
1. Funktion und Ziele des Praktikums
Im Rahmen des Moduls „Berufspraktische Studien“ im BA EW ist ein mehrwöchiges
Praktikum zu absolvieren. Dieses ist i.d.R. im Umfang von 20 Wochen als Vollzeittätigkeit
abzuleisten, sofern einer Verkürzung der Praktikumszeit nicht durch die
Modulverantwortlichen zugestimmt wurde (s. Punkt 4). Angesichts der heutigen
Ausdifferenzierung von pädagogischen Arbeitsfeldern, bietet das Praktikum den
Studierenden die Möglichkeit unterschiedliche pädagogische Bereiche vertieft kennen zu
lernen. Aufbauend auf der theoretischen Basis des Studiums, wird eine professionelle
Kompetenz in der Auseinandersetzung mit berufspraktischen Aufgaben entwickelt.
Studierende…
• bilden in der beruflichen Praxis eine primäre Berufskompetenz aus;
• bewältigen berufspraktische Aufgaben;
• können berufliches Handeln wissenschaftlich fundieren;
• überprüfen wissenschaftliche Theorien in der Praxis;
• reflektieren berufliches Handeln kritisch;
• verfügen über erste berufsbefähigende Analyse-‐, Handlungs-‐ und
Persönlichkeitskompetenzen für das Berufsfeld;
• erkennen berufsethische Prinzipien und Standards und setzen diese in ihrem
beruflichen Handeln um;
• haben Kenntnisse über andere im Berufsfeld tätige Institutionen und
Professionen.
Das Praktikum leistet eine kontinuierliche Rückkopplung zwischen Einrichtungen und
Trägern in pädagogischen Berufsfeldern einerseits sowie der Hochschule andererseits. Diese
Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis dient der Hochschule u.a. bei der Planung
neuer Praktika und der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Studiengangs.
Hochschule Begleitung , einschl. Vor-‐ und Nachbereitung von
Praklka durch Dozierende im BA EW
PrakXkumseinrichtung Unterstützung und Betreuung durch Verantwortliche aus der Praklkumsstelle
5
2. Vorbereitung, Form und Zeitpunkt des Praktikums
Erste Hinweise für das Praktikum, auch zu Fragen über Auslandspraktika, werden im Modul
„Grundlagen der Erwachsenenbildung und der Sozialpädagogik“ im 1. Semester gegeben.
Zur konkreten Vorbereitung auf das Praktikum dient dann das Modul „Adressat_innen und
Arbeitsfelder" im 2. Semester. In diesem Modul bietet insbesondere das Seminar
„Arbeitsfelder“, in dem sich auf einem „Arbeitsfeldermarkt“ unterschiedliche pädagogische
Praxisstellen aus dem Großraum Freiburg vorstellen, erste Impulse für eine mögliche
Praktikumsstelle. Daran anknüpfend ist eine intensive Recherche zu einem selbst gewählten
Arbeitsfeld sowie dessen Präsentation durch Studierende vorgesehen. Weiterhin ist das
Modul „Recht der Weiterbildung und der Sozialpädagogik“ im 3. Semester vorbereitend
angelegt, in dem einschlägige rechtlichen Aspekte dieser beiden Arbeitsfelder behandelt
werden (einschlägige Teile des SBG, KJHG, Landesgesetze zur Erwachsenenbildung, BBiG
u.a.).
Im 4. Semester des Studiengangs ist das Modul „Berufspraktische Studien“ mit einem
Umfang von 30 ECTS-‐Punkten für das Praktikum sowie die zugehörige Begleitveranstaltung
(s. Punkt 7) vorbehalten. Das Praktikum findet in der Regel außerhalb der Hochschule statt
und soll als Blockpraktikum absolviert werden. Das Praktikum kann auch in zwei
verschiedenen Einrichtungen abgeleistet werden. Zentrale Bestandteile im Praktikum sind
Begleitveranstaltungen (s. Punkt 7.1 und 7.2), Aufgaben im Praktikum (s. Punkt 8), ein
Praktikumsbericht (s. Punkt 7.3 und 9) sowie abschließende Auswertungsgespräche (s. Punkt
7.4).
Das zu absolvierende Praktikum umfasst einen Zeitraum von 20 Wochen (ca. 800 Stunden),
ist i.d.R. als Vollzeittätigkeit abzuleisten und kann im Zeitraum von April bis September
stattfinden. In begründeten Ausnahmefällen kann es als studienbegleitendes (Teilzeit-‐ oder
Intervall-‐) Praktikum absolviert werden. Zusätzlich können Praktika nach Absprache mit den
Modulverantwortlichen auch in verkürzter Form absolviert und/oder bereits vor Beginn des
!
Adressat_innen!und!Arbeitsfelder!
2.!Semester!
Recht!der!Weiterbildung!und!Sozialpädagogik!3.!Semester!
Berufsprak@sche!Studien!
4.!Semester!
6
4. Semesters angetreten und/oder nach dem 5 . Semester abgeschlossen werden. Wichtig ist
in jedem Fall, dass die vereinbarte Stundenzahl erreicht und belegt werden kann, bspw.:
• 20 Wochen = 100 Arbeitstage à 8 Stunden pro Arbeitstag = 800 Stunden
• 40 Wochen = 200 Arbeitstage à 4 Stunden pro Arbeitstag = 800 Stunden
3. Organisation des Praktikums -‐ Zulassung und Bestätigung
Grundlegend sind Praktika in pädagogischen Arbeitsfeldern zu absolvieren. Die
Praktikumsstelle muss klare Bezüge zum Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft
aufweisen können. Entsprechende Formulare zur Zulassung und Bestätigung des Praktikums
sind auf der Homepage des Bachelorstudiengangs Erziehungswissenschaft zu finden. Im
Folgenden ein Überblick über alle notwendigen Formulare:
Formular 1: Bestätigung der Praktikumsstelle
Die Wahl der Praktikumsstelle (s. Punkt 5.1) durch Studierende muss vor Antritt des
Praktikums von den Modulveranwortlichen auf diesem speziellen Formblatt bestätigt
werden. Das Formular 1 (auch Laufzettel genannt) ist mit dem Praktikumsbericht
abzugeben.
Formular 2: Praktikumsvertrag (Vorlage)
Der Praktikumsvertrag ist zwischen der_dem Studierenden und der Praktikumsstelle
abzuschließen. Im Rahmen des Moduls wird eine Vorlage für einen Praktikumsvertrag
für Studierende zur Verfügung gestellt. Diese ist zu nutzen, sofern die
Praktikumsstelle keine eigenen Vertragsvorlagen zur Verfügung stellt. Im Formular 2
sind weitere Bestimmungen festgehalten und zu berücksichtigen.
Formular 3: Pflichtpraktikumsnachweis
Ein unterschriebener Pflichtpraktikumsnachweis kann bei den
Modulverantwortlichen eingeholt und nach Wunsch der Praktikumsstelle vorgelegt
werden.
Formular 4: Bescheinigung für das geleistete Praktikum (Vorlage)
Das erfolgreich absolvierte Praktikum muss von Verantwortlichen der
Praktikumsstelle bestätigt werden. Dazu muss das Formular 4 genutzt werden und ist
nach Beendigung des Praktikums bei der jeweiligen Betreuungsperson abzugeben.
7
Formular 5: Anerkennung bereits geleisteter Praktika
Die vorgesehene Praktikumsdauer von 20 Wochen kann bei Vorlage entsprechender
Dokumente für bereits geleistete Praktika bis zu max. 10 Wochen verkürzt werden (s.
Punkt 4).
Formular 6: Evaluation des Praktikums und der Begleitveranstaltungen
Die Evaluation dient der studiengangsinternen Optimierung des Praktikumsablaufs
und der Begleitveranstaltungen im BA EW.
HINWEIS: Alle Formulare stehen auf der Homepage des BA EW zum Download zur
Verfügung. Die Formulare 2, 3 und 4 sind auch in englischer und spanischer Sprache dort
abrufbar.
4. Anerkennung bereits geleisteter Praktika
Zur Anerkennung bereits geleisteter Praktika muss bei den Modulverantwortlichen vor
Beginn des Praktikums ein Antrag (Formular 5) gestellt und entsprechende Unterlagen zur
Einsicht vorgelegt werden, aus denen insbesondere der pädagogische Gehalt des
Praktikums, die Dauer und die Tätigkeiten in der Praktikumsstelle hervorgehen.
Frühere oder aktuelle Berufs-‐ oder ehrenamtliche Tätigkeiten, sowie außerordentliches
studentisches Engagement können zum Teil als Praktikum anerkannt werden, sofern sie
einschlägig sind. Eine entsprechende Entscheidung wird von den Modulverantwortlichen
nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls getroffen. Folgende Kriterien sind dabei maßgebend:
• Die anzuerkennenden Tätigkeiten müssen vor Beginn des Studiums liegen
• Es können maximal 10 Wochen (= 400 Stunden) aus bereits geleisteten Praktika
anerkannt werden; im Falle einer Anerkennung bleiben immer mindestens 10
Wochen Praktikum im BA Erziehungswissenschaft zu absolvieren
• Anerkannt werden u.a. Freiwilliges Soziales Jahr/ Bundesfreiwilligendienst/
Zivildienst, die in einem pädagogischen Arbeitsfeld geleistet wurden, sowie freiwillige
Praktika in entsprechenden Einrichtungen
• Kontinuierliches studentisches Engagement wie bspw. in der Fachschaft, AGs,
Projekten oder hochschulpolitischer Gremienarbeit kann nach Vorlage
8
entsprechender Bestätigungen bei der Verkürzung der Praktikumszeit berücksichtigt
werden
• Die Betreuung von Freizeiten mit Vor-‐ und Nachbereitung kann im Umfang von bis
zu 4 Wochen angerechnet werden
• Nicht anerkannt werden: Werkstudent_innentätigkeiten, Ehrenamtliche Tätigkeiten
während des Studiums, Praktika für andere Ausbildungen (Lehrer_innenbildung),
(Pflicht-‐)Praktika aus einem vorherigen/abgebrochenen Studium, Au-‐Pair-‐Tätigkeiten,
Pflege, Therapie, Übungsleitung in Sportvereinen und Unterricht an allgemein-‐
bildenden Schulen
HINWEIS: Eine Verkürzung der Praktikumsdauer entbindet Studierende nicht von der
Belegungspflicht der Begleitveranstaltungen (s. Punkt 7). Im Falle einer Anerkennung ist das
Formular 5 mit dem Praktikumsbericht abzugeben.
5. Praktikumsstellen
Praktikumsstellen müssen zu mindestens einem der folgenden Berufsfelder einen Bezug
haben, um im Rahmen des BA EW zugelassen werden zu können:
Erwachsenenbildung/Weiterbildung, Sozialpädagogik/Soziale Arbeit, psychologische sowie
medien-‐ und gesundheitspädagogische Arbeitsfelder. Dabei handelt es sich insbesondere
um Einrichtungen der Kinder-‐, Jugend-‐ und Erwachsenenbildung, der betrieblichen Bildung,
der außerschulischen Jugend(kultur)arbeit, der psychosozialen Dienstleistungen, der
Schulsozialarbeit etc. Möglich sind auch Institutionen, die nicht primär
Bildungseinrichtungen sind, an denen aber in einem weiteren Sinn erwachsenenbildnerische
oder sozialpädagogische Tätigkeiten professionell durchgeführt werden.
HINWEIS: Die Praktikumsstelle ist von Studierenden in einem Steckbrief festzuhalten. Dieser
ist bei den Modulverantwortlichen erhältlich und wird ausschließlich nachfolgenden
Praktikumskohorten zur Verfügung gestellt. Dabei ist auf eine diskrete Angabe von
Informationen zu achten. Der Steckbrief soll von Studierenden selbst in die
Praktikumsdatenbank (s. Punkt 5.1) auf Ilias hochgeladen werden. Weitere Informationen
dazu geben die Modulverantwortlichen bekannt.
9
5.1 Wahl und Suche einer Praktikumsstelle
Die Wahl einer Praktikumsstelle obliegt der Verantwortung und Eigeninitiative der
Studierenden. Sie sind aufgerufen sich ihren Praktikumsplatz selbstständig zu suchen. Die
Praktikumsstelle muss von den Modulverantwortlichen zugelassen werden (s. Punkt 3 und
Formular 1). Bei der Suche und Bewerbung (s. Punkt 5.2) für geeignete Praktikumsstellen
sind die Modulverantwortlichen behilflich und bieten v.a. folgende Informationszugänge:
• Praktikumsdatenbank BA EW auf Ilias: Hier sind „Steckbriefe“ (s. o.) bereits
absolvierter Praktika von Studierenden verfügbar. Die Datenbank ist nach
Arbeitsfeldern und Fachbereichen gegliedert. Der Ein-‐ und Austritt ist nicht begrenzt
und erfolgt direkt durch die Studierenden
• BA EW Infodienst auf Ilias sowie BA-‐Mailverteiler: Weiterleitung relevanter
Ausschreibungen sowie ggf. Aushang am Büro der Modulverantwortlichen
• Individuelle Beratungsgespräche: Beratungsmöglichkeit nach Terminvereinbarung
mit den Modulverantwortlichen (siehe Sprechstunden)
5.2 Bewerbung bei einer Praktikumsstelle
Bewerbungen müssen rechtzeitig bei den gewünschten Einrichtungen erfolgen. Abhängig
vom Arbeitsfeld sollte dies von bis zu einem Jahr vor dem Praktikum und mindestens drei
Monate vorher erfolgen. Einige Zeit vor Antritt des Praktikums sollte ein Vorstellungsge-‐
spräch in der Praxisstelle stattfinden, um gegenseitige Erwartungen und Möglichkeiten ab-‐
zuklären: v.a. Tätigkeitsfeld, Ansprechperson, Tagesablauf, ggf. Unkostenerstattungen oder
Honorare, Verpflegungs-‐ und ggf. Unterkunftsmöglichkeiten Freistellung für Begleitveran-‐
staltungen (s. Punkt 7.1), ggf. Vereinbarung verbindlicher Termine zur Anleitung in der Praxi-‐
sphase (s. Punkt 5.3), ggf. Absprache über Unterstützungsmöglichkeiten beim Arbeitsauf-‐
trags für Studierende (s. Punkt 8).
5.3 Betreuung und Anleitung in den Praktikumsstellen
Die Betreuung von Studierenden in den Praktikumsstellen vor Ort muss durch eine
qualifizierte Person mit abgeschlossener akademischer pädagogischer Bildung (Dipl.-‐Päd.,
Bachelor-‐ oder Master-‐Abschluss u.a.) gewährleistet sein. Zusätzlich sollte sicher gestellt
werden, dass ein regelmäßiger Austausch zwischen der anleitenden Person der Einrichtung
und der_dem Studierenden stattfindet. Dies ist je nach verfügbaren Kapazitäten, Ressourcen
und Bedarfen zu klären.
10
5.4 Schweigepflicht für Studierende
Studierende sind zur Verschwiegenheit über interne Informationen der Einrichtung ver-‐
pflichtet. Alle erhobenen Materialien und eingeholten Informationen sind vertraulich zu be-‐
handeln und müssen Persönlichkeitsrechte zu jeder Zeit wahren. Die Schweigepflicht gilt
auch nach Beendigung des Praktikums. Die unerlaubte Weitergabe, Vervielfältigung oder
Veröffentlichung nicht freigegebener bzw. öffentlich zugänglicher Informationen ist nach
den §§ 203 und 204 StGB strafbar. Dies betrifft insbesondere den persönlichen Lebensbe-‐
reich von Adressat_innen und Mitarbeitenden sowie Betriebs-‐ und Geschäftsgeheimnisse
der Praktikumsstelle.
5.5 Versicherungsschutz
Studierende sind während der Teilnahme an Praktika gesetzlich unfallversichert, wenn die
hiermit verbundenen Tätigkeiten in einem unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusam-‐
menhang mit der Hochschule und deren Einrichtung stehen und hierfür die Unfallverhü-‐
tungsmaßnahmen der Hochschule und des Unfallversicherungsträgers ergriffen und unter-‐
halten werden können.
Voraussetzung ist hierfür stets, dass es sich um Tätigkeiten innerhalb des organisatorischen
und rechtlichen Verantwortungsbereichs der Hochschule handelt. Die Teilnahme an Praktika
untersteht der rechtlichen und organisatorischen Verantwortung der Hochschule, wenn die-‐
se
• die Tätigkeit in sachlicher Hinsicht wesentlich selbstverantwortlich ausgestaltet und
überwacht,
• durch eigenes oder beauftragtes Lehrpersonal weitgehend praktische Eingriffs-‐ und
Weisungsmöglichkeiten in Bezug auf Zeit, Ort, Form und Dauer der Tätigkeit
• sowie ein Weisungs-‐ und Kontrollrecht hinsichtlich der Art und Durchführung der Tä-‐
tigkeiten hat.
Für die unfallversicherungsrechtliche Beurteilung der Praktika ist unerheblich, ob diese in
Studien-‐ und Prüfungsordnungen zwingend vorgeschrieben sind oder freiwillig geleitet wer-‐
den. Bei Auslandspraktika ist zusätzliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass es sich
um eine ins Ausland ausstrahlende Maßnahme oder Veranstaltung der deutschen Hochschu-‐
le handeln muss. Erforderlich ist hierfür, dass der organisatorische Verantwortungsbereich
11
der Hochschule auch die Durchführung der dem Studium dienenden Verrichtungen im Aus-‐
land erfasst und die Hochschule den Auslandsaufenthalt organisiert, überwacht und durch-‐
führt. Außerdem muss die Hochschule die Möglichkeit haben, Einfluss auf die äußeren Be-‐
dingungen, den Umfang, den Inhalt und die zeitliche Einteilung des Studienaufenthaltes zu
nehmen. Steht es der_dem Studierenden dagegen frei, ob, wann und welche Einrichtungen
im Ausland für die Anfertigung von Arbeiten im Rahmen des Studiums besucht werden, ge-‐
schieht dies nicht aufgrund eines "Direktionsrechts" der Hochschule. Es besteht daher hier
kein Unfallversicherungsschutz.
Die vorgenannten Ausführungen gelten auch dann, wenn der Auslandsaufenthalt bzw. die
Tätigkeiten dem Studium dienen oder gar unerlässlich sind.
5.6 Praktikumstellen außerhalb des Großraums Freiburg oder im Ausland
Praktika außerhalb von Freiburg oder im Ausland sind erwünscht und werden durch
• das akademische Auslandsamt (https://www.ph-‐
freiburg.de/international/akademisches-‐auslandsamt.html)
• sowie die Studiengangsleitung (https://www.ph-‐freiburg.de/studium-‐
lehre/studiengaenge/bachelor-‐studiengang-‐erziehungswissenschaft/zum-‐
studiengang/studium-‐und-‐praktikum-‐im-‐ausland.html) unterstützt.
Entsprechende Anträge sind ab dem 2. Semester zu stellen. Ggf. sind die englischen und
spanischen Übersetzungen der Formulare 2,3 und 4 den Bewerbungsunterlagen beizufügen
(s. Punkt 3).
HINWEIS: Praktika, die im Ausland oder über 200 Kilometer von Freiburg entfernt zu absol-‐
vieren sind, werden über Ilias online betreut und begleitet. Dazu muss (im Vorfeld) ein re-‐
gelmäßiger Zugang zum Internet sicher gestellt werden. Die Online-‐Betreuung und die An-‐
meldung zur entsprechenden Begleitveranstaltung erfolgt nach Absprache mit den Modul-‐
verantwortlichen (s. Punkt 7.2).
12
6. Praktikumstätigkeiten
Das Praktikum soll den Berufsalltag möglichst umfassend erfahrbar machen. Dazu gehört
z.B.:
• In Feldern der Erwachsenenbildung/Weiterbildung: Kennenlernen von und
Beteiligung an Kursen, Seminaren, Exkursionen und anderen Veranstaltungen mit
erwachsenenpädagogischer Ausrichtung; Bedarfsermittlung, Planung, Durchführung
und Evaluation; Team-‐, Personal-‐ und Organisationsentwicklung etc.
• In Feldern der Sozialpädagogik/Sozialarbeit: Kennenlernen von und Beteiligung an
sozial-‐pädagogischen Tätigkeiten und Projekten, z.B. Mitarbeit in Jugendzentren,
Heimen, Horten, Einrichtungen zur Schulsozialarbeit sowie Stellen zur Erziehungs-‐
und Bildungsberatung etc.
• In psychologischen sowie medien-‐ und gesundheitspädagogischen Arbeitsfeldern:
Kennenlernen von und Beteiligung an medienpädagogischen und
gesundheitspädagogischen Tätigkeiten und Projekten, z.B. pädagogische Arbeit in
klinischen Kontexten, Mitarbeit in Medienwerkstätten, Einrichtung der
Medienbildung, Gesundheitszentren, betriebliche Gesundheitsfürsorge etc.
7. Bestandteile und Verlauf des Praktikums im BA EW
Die Betreuung des Praktikums erfolgt sowohl durch die Einrichtung, in der das Praktikum
absolviert wird (s. Punkt 5.3), als auch von Seiten der Hochschule durch
Begleitveranstaltungen zum Praktikum. Hier ein Überblick über den zeitlichen Verlauf:
!
!
Adressat_innen!und!Arbeitsfelder!
2.!Semester!
Recht!der!Weiterbildung!und!Sozialpädagogik!3.!Semester!
Berufsprak@sche!Studien!
4.!Semester!
1.!BegleitCveranstaltung!
2.!BegleitCveranstaltung!
3.!BegleitCveranstaltung!
Prak@kumsCbericht!
AuswertungsCgespräche!
Praktikumszeit
April/Mai Juni Juli August September/ Oktober
13
Die ordnungsgemäße Durchführung der Praktika (Bestätigung der Praxisstelle, Teilnahme an
Begleitveranstaltungen, Praktikumsbericht, Auswertungsgespräche) wird nach positiver
Begutachtung des Praktikumsberichts durch den_die Praktikumsbetreuer_in auf dem
Formular 1 bestätigt. Am Modul muss „mit Erfolg teilgenommen“ werden, die Bewertung
der Modulprüfung fließt nicht in die Gesamtnote des Studiengangs ein.
HINWEIS: Das Praktikum und die Begleitveranstaltungen werden evaluiert, um sowohl die
Kooperation mit Praktikumseinrichtungen als auch das Lehrangebot an der Hochschule zu
verbessern (s. Formular 6).
7.1 Inhalte und Ziele der Betreuung durch die Hochschule
Die praktikumsbegleitenden Veranstaltungen stützen und fördern die in der Praxis
ablaufenden Lernprozesse der Studierenden -‐ insbesondere im Hinblick auf
Praktikumsinhalte, Arbeitsformen, Vorgehensweisen und Arbeitstechniken. Sie...
• ...dienen der Reflexion der Praxiserfahrungen und deren Spiegelung vor den
Studieninhalten mit dem Ziel der weiteren Professionalisierung;
• ...vermitteln Einsichten in die Zusammenhänge von Theorie und beruflichem
Handeln;
• ...verdeutlichen Anforderungen der Praxisstellen im Hinblick auf das berufliche
Handeln sowie berufsethische und berufspolitische Fragestellungen;
• ...reflektieren Erfahrungen unter Berücksichtigung besonderer Probleme und
Problemlösungsversuche in den verschiedenen Praktikumsstellen auf dem Wege des
Austauschs zwischen Studierenden, Praktikumsbetreuer_innen und Lehrenden;
• ...erschließen Grundfragen der Fallkonstitution sowie fallorientierte Standards
professionellen Handelns unter Berücksichtigung wissenschaftlichen Wissens.
7.2 Fokus und Anliegen der Begleitveranstaltungen
Die Begleitveranstaltungen zum Praktikum im BA EW richten ihren Fokus auf Reflexions-‐
kompetenz als Kern professionellen Handelns in unterschiedlichen pädagogischen Feldern.
Studierenden wird angeboten über die eigene Rolle und ihre Kontexte im Praktikum nachzu-‐
denken. Der Austausch mit Kommiliton_innen stellt dabei ein zentrales Element der Begleit-‐
veranstaltungen dar. Er wird methodisch bspw. durch Fallarbeit bzw. Kollegiale Beratung
systematisiert. Die Begleitveranstaltungen an der PH Freiburg bieten insofern mittels theo-‐
14
riegeleiteter Reflexion der Praktikumserfahrungen Schritte in Richtung Professionalisierung
im Sinne einer selbst-‐ und gesellschaftskritisch-‐distanzierten Haltung an.
• Bei den Begleitveranstaltungen herrscht eine durchgängige Anwesenheitspflicht und
sie finden an der PH Freiburg statt. Über eine Befreiung von Praktikumstätigkeiten
für die Begleitveranstaltungen muss die Praktikumsstelle informiert werden (s. Punkt
5.2).
• Die Begleitveranstaltungen werden von den Fachbereichen der Sozialpädagogik
(SOZP), Erwachsenenbildung/Weiterbildung (EB/WB), Psychologie (PSY) und als On-‐
linebetreuung (alle Fachbereiche) angeboten.
• Die Anmeldung für Begleitveranstaltungen erfolgt über LSF und entsprechend des
Arbeitsbereichs bzw. Tätigkeitsfeldes (SOZP, EB/WB, PSY, Online). I.d.R. sind die Be-‐
legverfahren ab Februar geöffnet.
HINWEIS: Für die Begleitveranstaltungen an der PH sind im Semester drei bzw. ggf. vier
Termine vorgesehen, die bei der Anmeldung über LSF eingesehen werden können. Bei der
Online-‐Betreuung werden Einzelheiten nach der Anmeldung über Ilias bekannt gegeben.
7.3 Praktikumsbericht
Nach Abschluss des Praktikums wird ein ausführlicher, schriftlicher Praktikumsbericht
erstellt (s. Punkt 8 und 9). Der Bericht verbleibt an der Pädagogischen Hochschule Freiburg.
Er dient ausschließlich der hausinternen studienbezogenen Betreuung, der Praktikumsstelle
muss er nicht vorgelegt werden. Andere Studierende können ihn im Rahmen ihrer eigenen
Suche nach einer Praktikumsstelle einsehen. Sofern dies von dem_der Verfasser_in nicht
gewünscht ist, muss dies ausdrücklich auf dem Praktikumsbericht vermerkt sein.
7.4 Auswertungsgespräche
Im Anschluss an das Praktikum und die Begleitveranstaltungen findet ein
Auswertungsgespräch mit dem_der zuständigen Praktikumsbetreuer_in an der
Pädagogischen Hochschule Freiburg statt. Die Auswertungsgespräche werden in
Kleingruppen durchgeführt und dauern ca. 15 Min pro Person. Sie liegen i.d.R. im Zeitraum
von August bis November. Entsprechende Termine werden von der_dem jeweiligen
Betreuungsperson in den Begleitveranstaltungen bekannt gegeben.
15
8. Aufgaben im Praktikum
Das Praktikum bietet Studierenden zahlreiche Möglichkeiten des genauen Hinsehens, des
differenzierten Fragens und des kritisch-‐reflexiven Argumentierens. Um Praktikumserfah-‐
rungen systematisch durchleuchten zu können, haben Studierende im Praktikum for-‐
schungsbezogene Aufgaben zu erfüllen. Diese sollen durch ihren forschungsorientierten
Charakter nicht nur zur Vorbereitung der Bachelorarbeit dienen, sondern auch zum berufs-‐
feldbezogenen Kompetenzerwerb und zur Professionalisierung von Studierenden beitragen.
Studierenden soll die Möglichkeit geboten werden in die Rolle von Forschenden einzutau-‐
chen und eine beobachtende und distanzierte Haltung zum Praktikumsalltag einzunehmen.
Sie können dabei ihren Blick bspw. auf spezielle Strukturen, Handlungsweisen von Professio-‐
nellen oder auf die Kommunikation innerhalb der Praktikumseinrichtung richten.
Die Aufgaben bestehen aus zwei Beobachtungen (s. Punkt 8.1) und sind während des Prakti-‐
kums durchzuführen. Mit diesen Aufgaben soll grundlegend das Kennenlernen und die Re-‐
flexion eigener Deutungs-‐ und Handlungsmuster bei Studierenden anlässlich konkreter, er-‐
lebter Situationen intensiviert werden.
HINWEIS: Einführende Texte zum Beobachten sind auf der Methodenplattform QUASUS
(https://quasus.ph-‐freiburg.de) verfügbar. Dort sind auch hilfreiche und weiterführende Li-‐
teraturempfehlungen zu finden. Außerdem sind Hinweise zum wissenschaftlichen Schrei-‐
ben auf der Homepage des Instituts für Erziehungswissenschaft sowie im STEP Reader zu
beachten.
8.1 Aufgabe 1: Beobachten im Praktikum
‚Beobachten‘ wird – auch in Abgrenzung zum Alltagsverständnis des Begriffs – als
wissenschaftliches und systematisches Vorgehen verstanden, über das sich Erkenntnisse
gewinnen lassen. Im Sinne ethnographischer Forschung werden ohne vorgegebene
Kategorien Beobachtungen über Interaktionen zwischen Akteur_innen im Feld der
Praktikumsstelle festgehalten. Scheinbar Selbstverständliches, Unscheinbares und
‚Normales’ (bspw. Regeln, Gesprächskulturen, Abläufe, Umgangsweisen etc.) soll dabei
hinterfragt werden: Vertrautes soll so betrachtet werden, als wäre es fremd. Hierbei ist es
wichtig die Perspektive der_des Beobachtenden (Beobachtungsstandpunkt) stets deutlich zu
machen und dabei zwischen Beobachtung (Was passiert zwischen den Akteur_innen?) und
16
der Interpretation/Deutung (Wie bewerte ich diese Situation als beobachtende Person?) zu
unterscheiden.
Studierenden soll im Praktikum die Möglichkeit geboten werden, in die Rolle von
Forschenden einzutauchen und eine beobachtende und distanzierte Haltung zum
Praktikumsalltag einzunehmen, zu der unabdingbar ein selbstreflexiver Blick auf die eigene
Position und Haltung (i. S. eines Hinterfragens der eigenen „Brille“) gehört. Dabei soll der
Blick v.a. auf Professionelle gelenkt und bspw. Handlungsweisen von Professionellen oder
die Kommunikation innerhalb der Praktikumseinrichtung erfasst werden. In der
Praktikumsphase sind zwei Beobachtungen von bestimmten Szenarien, Situationen,
Sequenzen o.Ä. durchzuführen. Das Beobachtete soll aus der Sicht der_des Beobachtenden
in Beobachtungsprotokollen festgehalten bzw. als dichte Beschreibung verfasst werden. Auf
Grundlage dieser Dokumente kann u.a. in den Begleitveranstaltungen vertiefenden Fragen
nachgegangen werden.
Beim Vorgehen und der Darstellung von Beobachtungen wird empfohlen folgende Aspekte
zu berücksichtigen:
• Auswahl und Beschreibung: Beschreiben Sie eine kurze Situation/Sequenz, die Ihnen unter pädagogischen Aspekten als bemerkenswert aufgefallen ist, Sie beschäftigt
bzw. irritiert hat. Bitte achten Sie dabei darauf, dass Sie zwischen Beobachtung und
Deutung unterscheiden.
• Pädagogischer Fokus: Erläutern und begründen Sie, welche pädagogisch relevanten
Themen/Probleme/Fragestellungen in der geschilderten Beobachtung aus Ihrer Sicht
von Bedeutung sind.
• Eigene Überzeugungen: Rekonstruieren Sie Ihr eigenes (unmittelbares) Denken und Bewerten zu dieser Situation (Hinweis: Es kann hilfreich sein, wenn Sie Ihre sponta-‐
nen Kommentare in der Situation schriftlich notieren oder auch zuvor mündlich einer
Person schildern).
• Theoriebezug: Greifen Sie ein Thema bzw. einen Aspekt heraus und stellen Sie Bezü-‐
ge zu erziehungswissenschaftlichen Theorien/Erklärungsansätzen her1. In diesem Zu-‐sammenhang können Sie unter Einbezug der Erklärungsansätze Denk-‐ und Hand-‐
lungsalternativen zur Situation aufzeigen. Alternativ können Sie auch aufzeigen, wie 1 Wenn Sie ein pädagogisches Thema, das für Sie relevant ist, für die beobachtete Situation benannt haben, stellen Sie diesbezüglich Bezüge zu erziehungswissenschaftlichen Theorien oder empirische Forschungser-‐gebnisse aus vorausgegangenen Veranstaltungen und Modulen her. Dies kann z.B. Theorien zu sozialer Un-‐gleichheit, Diversität und Heterogenität, Bildungsbenachteiligung, Theorien pädagogischer Institutionen, Lerntheorien, Konzepte zu Beratung und pädagogischer Arbeit in klinischen Kontexten u.v.m. umfassen.
17
sich Ihr Denken und Beurteilen in Bezug auf die gewählten Erklärungsansätze erwei-‐tert hat bzw. erweitern kann.
• Resümee: Resümieren Sie Ihre Schlussfolgerungen aus den vier Punkten (bzw. den vorherigen Schritten) für Ihr eigenes Denken und Handeln sowie Ihre Interessen im
weiteren Studium.
HINWEIS: Eine der beiden Beobachtungen muss theoriegeleitet und in analytischer Weise im
Praktikumsbericht aufgearbeitet werden (s. Punkt 9E). Die Beobachtungsprotokolle und
dichten Beschreibungen selbst müssen außerdem dem Praktikumsbericht angehängt werden
(s. Punkt 9H). Literaturempfehlungen zum Beobachten in pädagogischen Kontexten werden
von den jeweiligen Begleitpersonen in den Begleitveranstaltungen gegeben.
8.2 Reflexion der Praktikumserfahrungen
Das systematische Nachdenken über Beobachtungen und Erfahrungen gehört zu einer
reflexiven Haltung. Dabei geht es auch darum, eigene Vorstellungen und Überzeugungen zu
hinterfragen. Dadurch können Aspekte der eigenen Erfahrungs-‐ und Erkenntnishorizonte
bewusst und deren Grenzen deutlich gemacht werden. Die im Praktikum gemachten
‚Erfahrungen der Irritation’ sollen an die eigenen Lernziele gekoppelt werden und
Erkenntnisse aus den Beobachtungen miteinbeziehen. Inspirierende Fragen können dabei
bspw. sein:
• Wie läuft hier was wann und warum ab?
• In welchen Bereichen liegt die Expertise meiner Praktikumseinrichtung?
• Wie ist professionelles Handeln hier zu verstehen?
• Was teile ich von dem Selbstverständnis der Einrichtung, was nicht und wo stehe ich
selbst im Moment?
HINWEIS: Der reflexive Rückblick auf die Praktikumserfahrungen schließt den
Praktikumsbericht ab (s. Punkt 9F). Die persönliche Wahrnehmung über die eigene Rolle in
der Praktikumszeit, die pädagogische Anleitung vor Ort und die Praktikumsbegleitung durch
die Hochschule, werden auch in der Evaluation zum Praktikum erfasst (s. Formular 6).
18
9. Orientierungshilfen beim Verfassen und Bestandteile des Praktikumsbericht
Der Praktikumsbericht muss in einer Druckversion bei den jeweiligen Betreuungspersonen
bis zum 15. August abgegeben werden, sofern nichts anderes in den Begleitveranstaltungen
bekannt gegeben wird. Der Praktikumsbericht sollte einen Umfang von 10-‐15 Seiten, ggf.
einen Materialanhang haben und ist nach wissenschaftlichen Kriterien zu verfassen. Der
Praktikumsbericht sollte Folgendes beinhalten:
A. Deckblatt
• Kopf: Institution und Studiengang
• Titel des Praktikumsberichts/Name der Einrichtung
• Praktikumszeitraum
• Name der_des Betreuer_in (einschließlich des Fachbereichs)
• Name der_des Praktikant_in (einschließlich Matrikelnummer, Adresse, Mailadresse,
Fachsemester)
• Abgabedatum
B. Inhaltsverzeichnis (Gliederung von Abschnitten mit Überschriften und Seitenangaben)
C. Einleitung (Vorstellung und Begründung der Praktikumswahl)
D. Angaben zur Praktikumsstelle und den Praktikumstätigkeiten
• Beschreibung der Einrichtung (Ziele und Selbstverständnis, didaktische Konzeption,
Teilnehmer_innen-‐ bzw. Adressat_innengruppe, Personal, Mittel, Struktur) im Sinne einer
erweiterten und ausformulierten Version des Steckbriefs (s. Punkt 5);
• Kritische Würdigung der Praktikumseinrichtung (z.B. Auseinandersetzung mit dem Leitbild
der Einrichtung auf Grundlage der eigenen Beobachtungen)
• Auskunft über die Praktikumstätigkeiten (Arbeitsabsprache und Planung, Hospitation,
Durchführung eigenständiger Tätigkeiten wie Beratung, Gruppenleitung, Schulung,
Unterricht, Umgang mit besonderen Fällen, organisatorische Tätigkeiten,
Öffentlichkeitsarbeit, Untersuchungen, Forschungstätigkeiten etc.);
• Angaben über die Art der Praktikumsbegleitung durch die Einrichtung;
E. Aufgaben im Praktikum -‐ Beobachten (s. Punkt 8.1)
• Beschreibung einer (von zwei) beobachteten pädagogischen Situation (Situationskontext und
kurze Sequenz davon) in Form einer dichten Beschreibung (ausführliche Beschreibung und
erste subjektive Deutung)
• Begründung der pädagogischen Relevanz der ausgewählten Situation
19
• Analyse und theoriegeleitete Reflexion der beobachteten Situation/Sequenz
• Kritische Reflexion der Orientierungsmuster, Ansichten, Meinungen etc. von Professionellen
der Einrichtung
• Selbstkritische Reflexion der eigenen Wahrnehmungen, Handlungsweisen, Denkmuster, etc.
• Reflexion des eigenen Lernwegs, Formulieren von offenen Fragen und neuen Lernzielen
F. Reflexiver Rückblick auf die Praktikumserfahrungen (s. Punkt 8.2)
Bei der abschließenden, schriftlichen Auswertung des Praktikums und der gesammelten Erfahrungen,
können folgende Fragen zur Orientierung dienen.
• Was ist Ihrer Ansicht nach „das Pädagogische“ in Ihrem Praktikum?
• Welche Herausforderungen haben Sie in Ihrem Praktikumsalltag wie bewältigt?
• Wie sind Sie mit Nähe-‐Distanz zu Adressat_innen, Klient_innen, Kund_innen, etc. umgegan-‐
gen?
• Wie haben Sie die Zusammenarbeit mit Kolleg_innen empfunden?
• Wollten Sie etwas ändern und/oder sind Sie an Grenzen Ihrer Zuständig-‐
keit/Verantwortung/Gestaltungsmacht gestoßen? Wie gehen Sie damit um?
• Welche Inhalte aus dem Studium konnten Sie während Ihrer Praktikumszeit wann/wo auf die
Praxis beziehen (und umgekehrt), welche Inhalte haben gefehlt?
• Wie haben Sie die Praktikumsbegleitung durch die Hochschule wahrgenommen?
• Wie haben Sie die Beobachtungsaufgaben erlebt?
• In welchem Arbeitsfeld sehen Sie sich nach Ihrem Studium?
• Möchten Sie noch etwas zu Ihren „Praktikumserfahrungen“ hinzufügen?
G. Literaturangaben
H. Anhang
• zwei Beobachtungsprotokolle bzw. dichte Beschreibungen
• Unterlagen wie Programmentwürfe, Flyer, schriftliche Vor-‐ und Nachbereitung der eigenen
Tätigkeiten, Informationen über die Einrichtung Jahresberichte, etc.
HINWEIS: Der Praktikumsbericht (s. Punkt 9 A-‐H) sollte getackert, geheftet oder gebunden
abgegeben und ausdrücklich auf eine Mappe (Schnellhefter, Plastikfolien u.Ä.) verzichtet
werden. Die dazugehörenden Formulare (s. Punkt 3 und 10) müssen dem Praktikumsbericht
beigefügt werden.
20
10. Checkliste für das Praktikum
Diese Checkliste beinhaltet ausgewählte Informationen und Hinweise zum Praktikum im BA EW für Studierende. Die hier gemachten Angaben entsprechen dem zeitlichen Verlauf des Praktikums.
Vor Antritt des Praktikums
Voraussetzungen und Rahmen
20 Wochen (ca. 800 Std.) Pflichtpraktikum im BA EW (30 ECTS) s. Punkt 2
Praktikumszeitraum Das Praktikum findet i.d.R. von April bis September (4. Semester) statt s. Punkt 2
Bestätigung der Praktikumsstelle
Die Praktikumsstelle muss vor Antritt auf Formular 1 von der Modulverantwortung genehmigt werden s. Punkt 3
Ggf. Anerkennung bereits geleisteter Tätigkeiten
Eine Verkürzung der Pflichtpraktikumszeit beträgt max. 10 Wochen. Dafür müssen Formular 5 und entsprechende Dokumente/Zeugnisse aus vorherigen Praktika vorgelegt werden
s. Punkt 4
Unterstützung bei der Suche und Wahl einer Praktikumsstelle
Datenbank Praktikum BA EW, Infodienst BA EW auf Ilias, BA EW-‐Mailverteiler, Beratung nach Bedarf
s. Punkt 5.1 und 5.6
Während des Praktikums
Steckbrief der Praktikumsstelle
Erfassung von Angaben zur Praktikumsstelle und den Praktikumstätigkeiten
s. Hinweise Punkt 5
Begleitveranstaltungen 3 Blockveranstaltungen der SOZP, EB/WB, PSY und Online-‐Betreuung (fortlaufend). Anmeldung und Termine über LSF
s. Punkt 7.1 und 7.2
Aufgaben im Praktikum Beobachten von zwei pädagogische relevanten Situationen/Sequenzen und regelmäßige Reflexion der Praktikumserfahrungen
s. Punkt 8.1 und 8.2
Nach dem Praktikum
Praktikumsbericht Modulprüfungsleistung (10-‐15 Seiten), Abgabe i.d.R am 15.08. s. Punkt 9
Abzugebende Formulare
Formular 1, 4 ,6 sind mit dem Praktikumsbericht abzugeben. Der Steckbrief ist in der Praktikumsdatenbank auf Ilias hochzuladen
s. Punkt 3 und 5
Auswertungsgespräche U.a. Bilanzierung der Praktikumserfahrungen, des Praktikumsberichts und der Begleitung des Praktikums durch die Hochschule
s. Punkt 7.4