Post on 06-Apr-2015
transcript
Hofübergabe –Heute schon an morgen denken
Ulrich ThiemannSteuerberater
Hachenburg, den 4. November 2014
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Der alte Beduine
drei Söhne
11 Kamele
1/2 1/4 1/6
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1. Schon früh an die Nachfolge denken
2. Klare und einfach durchführbare Regelungen schaffen
3. Manchmal braucht man einen Ratgeber für zufriedenstellende Lösungen
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Faktoren einer erfolgreichen Betriebsübergabe
1. Eine eindeutig beschriebene Zielvorstellung
2. Einen leistungsfähigen Betrieb
3. Ausreichende Fähigkeiten des Übernehmers
4. Genug finanziellen Spielraum
5. Ein gutes zeitnahes Rechnungswesen
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HofübergabesituationZwei Erfahrungen in einem Leben
- einmal als junger Mensch- einmal als älterer Mensch
Überlegungen für den Übergeber
- Wie sieht mein Leben nach der Hofübergabe aus?- Kann ich rein finanziell aber auch inhaltlich loslassen?
Ängste beim Übergeber aber auch beim Übernehmer
WichtigOffene GesprächeOptimismusMutVertrauen
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Zu klärende Fragen:
• Tragbares Altenteil
• Absicherung der Übergeber (Wohnrecht und Geldaltenteil)
• angemessene Abfindung für weichende Erben
• Pflegerisiko für Altenteiler und Betrieb
• Risiko ungeplanter Lebenssituationen(Tod, Berufsunfähigkeit, Scheidung des Übernehmers)
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Erfolgsfaktoren
• Mindestens zwei JahreVorlaufzeit einplanen
• Zeiträume und Etappenziele für die Übergabe festlegen
• Inneres Einverständnisentwickeln
• Konflikte mutig angehen
• Konsequenter Rückzug desSeniors
• Familien-Kodex in ruhigenZeiten festlegen
• Konfliktlösungen durcherfahrenen Coach(Beduine)
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Betriebsübergabe (an wen?)
an einen (fremden) Dritten
- Aufnahme als Gesellschafter
- Komplettverkaufgegen Einmalzahlunggegen Ratenzahlunggegen
Versorgungsleistungen
- Verkauf des aktiven GeschäftsVermietung der Immobilie
an einen Familienangehörigen
- entgeltlich (wie bei fremden Dritten)
- teilentgeltlich
- unentgeltlich
Einkommen-steuer
Erbschaft-steuer
Schenkung-steuer
Grund-erwerbsteuer
Gewerbe-steuer
Umsatz-steuer
Einkommen-steuer
Erbschaft-steuer
Schenkung-steuer
Grund-erwerbsteuer
Gewerbe-steuer
Umsatz-steuer
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Steuerliche Aspekte der Hofübergabe
- Grundschema der Vermögensübergabe- Wohnrecht- Nießbrauch- Leibrente- Dauernde Last- Betriebsaufgabe- Rückbehalt von Wirtschaftsgütern- Abfindung weichender Erben- Spekulationsgeschäft- Schenkungsteuer
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Grundschema der Vermögensübergabe
Anstellung des Übernehmers als
Arbeitnehmer
Betrieb wirdübergeben
Vorbehalt der
Nutzung
Wohnrecht
Nießbrauch
Zusage vonVersorgungs-
leistungen
Leibrente
Dauernde Last
Gründung einer GbR
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Wohnrecht
höchstpersönliches Nutzungsrecht
Betriebskosten als Sonderausgaben abzugsfähig
(eindeutige Regelung empfehlenswert)
Reparaturen: eindeutige Regelung erforderlich
Schuldzinsen, Abschreibungen: nicht abzugsfähig
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Nießbrauch
Der Nießbraucher kann das Grundstück selbst
nutzen oder vermieten bzw. verpachten.
Die daraus erwirtschafteten Einkünfte sind ihm
zuzurechnen.
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Nießbrauch
B e i s p i e l 1 :
Vater überträgt Betrieb an SohnHält sich Nießbrauch zurück (Vorbehaltsnießbrauch)Verpachtet Betrieb an den Eigentümer (Sohn)L + F Pachteinnahmen beim VaterL + F Pachtausgaben beim Sohn (Gewinnminderung)
In verschiedenen Gebieten Deutschlands üblich,hier nicht
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B e i s p i e l 2 :
Vater überträgt Miethaus an TochterHält sich Nießbrauch zurück
Wichtig: übernimmt alle Kosten
(Versicherung, Instandhaltung,
Steuern, Lasten, Anliegergebühren etc.)
Auswirkungen: In der Regel schenkungsteuerlich günstig
Versorgung Vater gesichert
Tochter bei Tod des Vaters ab-
gesichert
Mieteinkünfte verbleiben auch einkommensteuerlich beim
Vater
Nießbrauch
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Dauernde Last / Leibrente
Gleichbleibende oder abänderbare lebenslange
Versorgungsleistung, in Geld oder Naturalien
- bei Übergabeverträgen in der Regel anzunehmen
Auswirkung: Der volle Betrag wird als Einkünfte
bzw. Sonderausgaben berücksichtigt
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Dauernde Last
E i n k o m m e n s b e r e c h n u n g :
Übergeber Übernehmer
€ €
Einkünfte aus Landwirtschaft 0 50.000
Rente LAK € 6.000 x 50 % 3.000 0
Dauernde Last 15.000 ./. 15.000
Freibeträge ./. 2.008 ./. 1.340
Vorsorgeaufwendungen ./. 1.000 ./. 6.000
zu versteuerndes Einkommen 14.992 27.660
Einkommensteuer lt. Splittingtabelle 0 2.500
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Vorsicht bei Unternehmen !
Mit anderen Worten:Wird der Betrieb auseinandergerissen, (10 % Grenze)
so liegt keine begünstigte Übertragung im Ganzen vor.
Das Finanzamt geht dann von einersteuerpflichtigen Betriebsaufgabe aus.
Das kann teuer werden!
Steuerbegünstigt ist nur die Betriebsübertragung im Ganzen.
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Rückbehalt von Wirtschaftsgütern
Bei Rückbehalt wertvoller Wirtschaftsgüter des BV- ZR-Lieferrechte- Bauplatz, Bauerwartungsland
Überführung ins PrivatvermögenAufdeckung der stillen Reserven(Verkehrswert ./. Buchwert)
Empfehlung: Rückbehalt von Privatvermögen und landwirtschaftlichen Grundstücken, für die in Zukunft Wertsteigerungen zu erwarten
sind (Ortsnähe)
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Abfindung weichender Erben
Die weichenden Erben erhalten einkommensteuerfreies Privatvermögen. Es gibt keinen Freibetrag mehr für die Abfindung weichender Erben:
Die Abfindung muss in der Regel aus versteuertem Einkommen erbracht werden, Schuldzinsen zur Finanzierung sind allerdings abzugsfähig.
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Praxistipp als Ersatz für den fehlenden Freibetrag weichender Erben.
Vater will Betrieb (30 ha Eigentum) an Sohn übergeben. In den 30 ha ist Bauerwartungsland (1 ha) enthalten, das für die Tochter vorgesehen ist.
Betriebsübertragung im Ganzen ermöglicht maximal 3 ha Rückbehalt, z. B. hier 1 ha.
1 ha ist größer als 3000 m² und kann deshalb als Kleinbetrieb des Vaters weitergeführt werden.
Einige Jahre später erklärt Vater Betriebsaufgabe hierfür (Freibetrag, ermäßigter Steuersatz) und überträgt an Tochter
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gleichmäßige Besteuerung aller Vermögensartendurch Ansatz von Verkehrswerten
Freibeträge, um kleinere Vermögen zu schonen
Spezielle Entlastung für Betriebsvermögen, um Arbeitsplätze zu sichern
gleichmäßige Besteuerung aller Vermögensartendurch Ansatz von Verkehrswerten
Freibeträge, um kleinere Vermögen zu schonen
Spezielle Entlastung für Betriebsvermögen, um Arbeitsplätze zu sichern
Erbschaftsteuer
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Bewertung des Vermögens
Grundvermögen
Unbebaute Grundstücke werden mit dem Bodenrichtwert bewertet
Bebaute Grundstücke werden nach folgenden Verfahren bewertet
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
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an Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartner)oder Kinder
bleibt steuerfrei
falls Wohnung vom Erben 10 Jahre lang selbst genutzt
wird (d. h. nicht vermieten, nicht verpachten, nicht
verkaufen)
bei Kindern zusätzlich: falls Wohnfläche nicht größer
als 200 m2
Vererbung von selbstgenutztemWohneigentum
P r o b l e m e :
1. Ehegatte muss in ein Pflegeheim
2. Kind wird arbeitslos, muss umziehen, um neue Stelle anzutreten
3. Ist Gleichheitsgebot der Verfassung gewahrt ?
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Ermittlung des Mindestwertes
Größerer Milchviehbetrieb in Rheinland-Pfalz
Pachtpreis 226 €/ha
Eigentumsfläche 50 ha ergibt 11.300 €
Besatzkapital 195 €/ha
Bewirtschaftete Fläche 100 ha ergibt 19.500 €
Summe 30.800 €
Kapitalisierungsfaktor 18,6 572.880 €
Betriebliche Verbindlichkeiten ./. 100.000 €
Mindestwert 472.880 €
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Achtung: - Gesondert zu betrachten sind die Wohnhäuser.
- Nicht im Einheitswert enthalten sind Geldkonten und Forderungen(gilt als sonstiges Vermögen)
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Option 1:
Steuerfreiheit, wenn der Betrieb sieben Jahre fortgeführt
wird und über diese Jahre 700 % (also durchschnittlich
100 % pro Jahr) der Ausgangslohnsumme erreicht wird.
Dies ist aber nur solchen Betrieben möglich, bei denen das
Verwaltungsvermögen maximal 10 % ausmacht.
Landwirtschaftliches Vermögen kennt kein Verwaltungsvermögen
Die Erben von Betriebsvermögen haben die Wahl zwischen zwei
Optionen
(Lohnsummenregel gilt erst ab 20 Beschäftigten)
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Option 2: Es wird ein Begünstigungsabschlag von 85 % gewährt,
wenn der Betrieb fünf Jahre lang fortgeführt wird und die
Lohnsumme 400 % der Ausgangslohnsumme aus-
macht. Dies soll für Betriebe mit einem Verwaltungs- vermögen
von bis zu 50 % gelten.
Landwirtschaftliches Vermögen kennt kein Verwaltungsvermögen
Der Erbe muss sich für Option 1 oder Option 2 entscheiden.
Der Erbe muss sich für Option 1 oder Option 2 entscheiden.
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Erbschaft-/ schenkungsteuerliche
Vergünstigung gilt auch für
landwirtschaftliche Flächen, die sich
einkommensteuerlich im Privatvermögen
befinden und nicht länger als 15 Jahre
verpachtet sind.
Mal sehen wie lange noch
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Achtung bei verpachteten Betrieben!
Werden die Wirtschaftsgebäude für außer-
landwirtschaftliche Zwecke vermietet, dann
entfällt die landwirtschaftliche Verschonung
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Persönlichen Freibeträge
Persönliche Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer(Die Freibeträge leben alle 10 Jahre neu auf)
Steuer-klasse
Erwerber Persönl. Freibetrag
€
I
Ehegatte 500.000
Kind; Stiefkind; Enkel, wenn Eltern verstorben 400.000
Enkel 200.000
Eltern und Großeltern im Erbfall 100.000
IIEltern und Großeltern bei Schenkung; Geschwister; Neffen; Nichten; Stiefeltern; Schwiegerkinder; Schwie-gereltern; geschiedener Ehegatte 20.000
IIIeingetragene Lebenspartnerschaft 500.000
alle übrigen 20.000
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Erbschaftsteuertarif
Erbschaftsteuertarif
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich
Steuerklasse
I II III
bis € % % %
75.000 7 15 30
300.000 11 20 30
600.000 15 25 30
6.000.000 19 30 30
13.000.000 23 35 50
26.000.000 27 40 50
darüber 30 43 50
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Ich wünsche Ihnen
Viel Erfolg!
1. Finden Sie Ihren Weg zu Ihrem Ziel.
2. Schaffen und erhalten Sie Ihr leistungsfähiges Unternehmen.
3. Sorgen Sie für genügend Sachkunde und Erfahrung bei Ihnen
und Ihren Nachfolgern.
4. Achten Sie auf genug Liquidität.
5. Sorgen Sie für ein zeitnahes aussagefähiges Rechnungswesen
6. Denken Sie an den Beduinen mit seinen Söhnen.
Fordern Sie Ihren Steuerberater!
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Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.Unter folgenden Kontaktdaten bin ich für Sie erreichbar:
ETL I AGRAR-DIENSTSteuerberatungsgesellschaft mbH
Landwirtschaftliche Buchstelle in Koblenz
Telefon Fax 0261 9124-200 0261 9124-244
Internet: www.agrar-dienst.comE-Mail: info@agrar-dienst.com