Post on 03-Aug-2020
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Herzlich Willkommen zum Elternabend Abschlüsse
Klasse 9 und 10
∗ Informationen über die Angebote der Agentur für Arbeit beim Übergang von Schule in Ausbildung (Frau Meyer)
∗ Informationen über das Berufe-Coaching (Herr Schülein)∗ Informationen über die Möglichkeiten von weiterführenden
Schulen ∗ Informationen über den Ablaufplan „Kein Abschluss ohne
Anschluss“∗ Informationen über die Zentralen Abschlüsse (ESA/MSA)
Ablauf zum Elternabend zu den Abschlüssen Klassenstufen 9 und 10
Frau Meyer
Angebote der Agentur für Arbeit
Herr Schülein
Berufe-Coach, Handlungskonzept PluS
Informationen über weiterführende Schulen
∗ Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen, sofern schon bekannt:∗ Kurt-Tucholsky-Schule (KTS), Flensburg :
09.11.2019 Tag der offenen Tür : 8:30- 12:30 Uhr; 22.01.2020 9:35 -11:05 Uhr Infoveranstaltung von Schülern für Schüler; 23.01.2020 Info-Abend Oberstufe
∗ Fridtjof-Nansen-Schule, Flensburg : 18.11.2019 , 19:00 Uhr (Informationsabend Oberstufe)
∗ Hannah-Arendt Schule, Flensburg : 15.01.2020∗ HLA –Die Wirtschaftsschule, Flensburg: 22.01.2020∗ Eckener Schule, Flensburg: 29.01.2020
∗ Berufsbildungszentrum Schleswig: 19.11.2019„Tag der beruflichen Bildung“
∗ Im Gebäude der Agentur für Arbeit, Waldstr. 2 in Flensburg, jeweils von 16:00 – 17:30 Uhr
∗ 21.11.2019 Bildungsangebote der Handelslehranstalt, FL∗ 28.11.2019 Bildungsangebote der Hannah-Arendt-Schule, FL∗ 05.12.2019 Bildungsangebote der Eckener-Schule, FL
Informationen über weiterführende Schulen
„Kein Abschluss ohne Anschluss“
inkl. Berufswegeplan Schuljahr 2019/20
∗ Verbindlich für die Jahrgänge 8, 9 und 10∗ Notenübersicht inklusive der Noten aus dem 8. Jahrgang,
die im 9. Jahrgang nicht unterrichtet werden∗ Erstellung des Berufswegeplans unter Zuhilfenahme des
Berufswegeprotokoll-Vordrucks
Elternsprechtag 19.11.2019
Alexander-Behm-Schule Grund- und Gemeinschaftsschule Tarp
mit Förderzentrumsteil der Gemeinde Tarp
Alexander-Behm-Schule ∙ Klaus-Groth-Str. 29 ∙ 24963 Tarp
Gesprächsergebnisprotokoll mit Berufswegeplan
Schülername:
Datum: Uhrzeit:
Ist-Zustand: (Notenbild (ESA) – Schul-bzw. Ausbildungsplanung –Bewerbung geschrieben? - Haben Vorstellungsgespräche stattgefunden? – Lehrstelle oder weiterführende Schule? …)
Ziel: (weiterführende Schule oder Ausbildung)
Planung des Übergangs Schule in Ausbildung/ weiterführende Schule
Pläne Was muss ich dafür erledigen?
Welche Termine muss ich beachten?
Plan A
Plan B
Plan C
Überprüfung der Maßnahmen und des Ist-Zustands am___________________________:
Nächstes Treffen am: ____________________(siehe Ablaufplan ‚Kein Abschluss ohne Anschluss’ )
Unterschrift des Schülers Unterschrift des Erziehungsberechtigten Unterschrift der Lehrkraft
Alexander-Behm-Schule
Grund- und Gemeinschaftsschule Tarp
mit Förderzentrumsteil der Gemeinde Tarp
Alexander-Behm-Schule ∙ Klaus-Groth-Str. 29 ∙ 24963 Tarp
Gesprächsergebnisprotokoll mit Berufswegeplan
Schülername:
Datum:
Uhrzeit:
Ist-Zustand: (Notenbild (ESA) – Schul-bzw. Ausbildungsplanung –Bewerbung geschrieben? - Haben Vorstellungsgespräche stattgefunden? – Lehrstelle oder weiterführende Schule? …)
Ziel: (weiterführende Schule oder Ausbildung)
Planung des Übergangs Schule in Ausbildung/ weiterführende Schule
Pläne
Was muss ich dafür erledigen?
Welche Termine muss ich beachten?
Plan A
Plan B
Plan C
Überprüfung der Maßnahmen und des Ist-Zustands am___________________________:
Nächstes Treffen am: ____________________(siehe Ablaufplan ‚Kein Abschluss ohne Anschluss’ )
Unterschrift des Schülers
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Unterschrift der Lehrkraft
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Plan A
Plan B
Plan C
Überprüfung der Maßnahmen und des Ist-Zustands am___________________________:
Nächstes Treffen am: ____________________(siehe Ablaufplan ‚Kein Abschluss ohne Anschluss’ )
Unterschrift des Schülers
Unterschrift des Erziehungsberechtigten
Unterschrift der Lehrkraft
14.01.2020Zeugniskonferenzen
∗ Je nach Notenlage Verpflichtung zur Teilnahme am ESA (Klasse 9)
∗ Anträge der Eltern auf freiwillige Teilnahme am ESA müssen zu diesem Termin spätestens vorliegen
aber∗ Der ESA ist auch mit der Versetzung in Klassenstufe 10
erreicht.
Zeugniskonferenzen
Zeugnisausgabe
31.01.2020
∗ Anmeldezeitraum weiterführende Schulen:„Plan B“
Achtung: Die Flensburger Gymnasien haben z. T. andere Termine für die Anmeldung – bitte auf den jeweiligen Homepages informieren.
01.02 – 29.02.2020
Projektvorbereitungstage
10.02. – 12.02.2020
13.02. und 14.02.2020Projektprüfungen
∗ Elterngespräch mit zum ESA verpflichteten Schülern
∗ Fortschreibung des Berufswegeplans
2. Elternsprechtag 03.03.2020
∗ Elternbrief: Hinweise über den Ablauf der schriftlichen Prüfungen / sprachpraktischen Prüfungen / Verfahren bei Täuschung
vor den Osterferien
∗ Auf Empfehlung der Klassenlehrer: Termine bei Frau Meyer für Schüler, die nach der ESA-Prüfung eventuell nicht in die 10. Klasse durch Versetzungsbeschluss aufsteigen
∗ 2. verpflichtendes Gespräch mit den Eltern der zum ESA verpflichteten Schüler
∗ Fortführung Berufswegeplan
nach Ostern
PrüfungstermineSchuljahr 2019/20
∗ 16.3. – 21.03.2020 Zeitraum mündliche Prüfungen Herkunftssprachenprüfung (Orte werden noch bekanntgegeben)
∗ 29.04.2020 ESA Deutsch / MSA Englisch∗ 05.05.2020 Herkunftssprachenprüfung ESA/MSA (schriftlich)
(hier in der Schule)∗ 07.05.2020 ESA Englisch / MSA Mathematik∗ 11.05 +12.05.2020 sprachpraktische Prüfung Englisch∗ 14.05.2020 ESA Mathematik / MSA Deutsch∗ 26.05.,28.05.,29.05. Nachschreibtermine Deutsch, Englisch, Mathematik∗ 10.06.+11.06.2020 mündliche Prüfungen
Prüfungstermine
02.06.2020 Bekanntgabe der Vornoten04.06.2020 bis 12:00 Uhr Abgabe der Prüfungswünsche
13:00 Prüfungsausschuss05.06.2020 Bekanntgabe der mündlichen Prüfungen
11.06.2020 Prüfungsausschuss ESA /MSA-Schüler mit Zuerkennung des jeweiligen Abschlusses bzw. Entscheidung über den Aufstieg in Klasse 10
Weitere Termine
19.06.202017.00 Uhr Treenehalle
Entlassfeier / Zeugnisübergabe
Zentrale AbschlüsseErster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)
Mittlerer Schulabschluss (MSA)
Teilnahme an den Prüfungen
ESA-Prüfung:∗ Verpflichtung zur Teilnahme an der ESA-
Prüfung durch die Klassenkonferenz (je nach Notenlage)
oder∗ Teilnahme an der Prüfung auf Antrag der
Elternaber:∗ Der ESA ist auch mit der Versetzung in
Klassenstufe 10 erreicht .
MSA-Prüfung:
∗ Reguläre Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe
∗ Zentrale schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (mit sprachpraktischer Prüfung)
∗ Mündliche Prüfungen in bis zu 2 Fächern∗ Projektarbeit mit Projektpräsentation in Jahrgangsstufe 9 (für ESA und MSA
auf unterschiedlichen Niveaustufen)∗ Projektarbeit auf ESA-Niveau + Versetzung in Klassenstufe 10: Umrechnung
der Note auf MSA-Niveau oder neu anfertigen∗ Projektarbeit auf ESA-Niveau mit 5 bewertet =
kein MSA - Abschluss an der Gemeinschaftsschule möglich(da ESA 5 = MSA 6)
Prüfungsbestandteile
∗ Die Wiederholung einer Projektarbeit ist nur im Rahmen der Wiederholung der Abschlussprüfung, für die sie erstellt wurde, möglich (§12,Abs.5 Satz 1 GemVO)
Das heißt ganz konkret:∗ Wer im 9. Jahrgang seine Projektarbeit auf MSA-Niveau erstellt und eine
mangelhafte Leistung (5) erzielt, kann diese im 10. Jahrgang nicht wiederholen. Ein Übertritt in die gymnasiale Oberstufe ist damit ausgeschlossen.
∗ Eine ungenügende Leistung (6) bei der Projektarbeit auf MSA-Niveau im 9. Jahrgang führt automatisch zum Nichtbestehen des MSA im darauffolgenden Jahr.
Achtung!
∗ Die Schülerinnen und Schüler werden auf Antrag in bis zu 2 Fächern nach eigener Wahl (Ausnahme Englisch) mündlich geprüft.
∗ In diesem Fall kann die Schule sie /ihn zu keiner weiteren Prüfung verpflichten.
∗ Beantragt die Schülerin /der Schüler keine mündliche Prüfung kann die Schule sie/ihn zur Teilnahme in bis zu zwei mündlichen Prüfungen verpflichten, sofern Aussicht besteht, die Endnote in dem jeweiligen Fach dadurch zu verbessern.
∗ Die maximale Anzahl der mündlichen Prüfungen beträgt also zwei.
Mündliche Prüfungen
Berücksichtigt werden:∗ alle am Ende der letzten Jahrgangsstufe erteilten Noten
aller Fächer und Wahlpflichtkurse∗ die Note für die Projektarbeit∗ die zuletzt erteilten Noten in den Fächern und
Wahlpflichtkursen, die in der vorletzten Jahrgangsstufe letztmalig unterrichtet wurden das sind in Klasse 9 die AWT-Kurse Klasse 8
Zuerkennung des Schulabschlusses
∗ Der Schulabschluss ist erreicht, wenn höchstens eine Fünf und keine Sechs als Endnote erteilt wurde.
∗ Ein Verbleib in der Klassenstufe bei bestandenem ESA bzw. MSA zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
Zuerkennung des Schulabschlusses
∗ Voraussetzung ist ein erfolgreicher ESA-Abschluss mit insgesamt nicht mehr als einem Fach schlechter als befriedigend (3) und kein Fach mit mangelhaft (5) oder ungenügend (6) (ESA-Niveau)
und:∗ Innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und Englisch
muss ein mit ausreichend (4) benotetes Fach ausgeglichen werden, um innerhalb dieser drei Fächer einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 zu gewährleisten (ESA-Niveau)
Voraussetzungen für das Aufsteigen in Klassenstufe 10 (nach erfolgreicher Teilnahme ESA)
∗ Erfolgt durch Versetzungsbeschluss der Klassenkonferenz am Ende der Klassenstufe 9∗ Ein Schüler / eine Schülerin wird versetzt, wenn∗ Die Leistungen insgesamt in nicht mehr als einem Fach schlechter als ausreichend (4)
sind (MSA-Niveau).∗ Kein Fach mit ungenügend (6) benotet wurde.∗ Zusätzlich gilt:
Innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und Englisch muss ein mit mangelhaft benotetes Fach ausgeglichen werden, um innerhalb dieser drei Fächer den Notendurchschnitt von 4,0 zu gewährleisten (MSA-Niveau).
∗ Die Versetzung in Klasse 10 bedeutet den Erwerb des ESAs (ohne Prüfung).
Aufstieg in Klassenstufe 10(Ohne Teilnahme an ESA-Prüfung)
∗ Einmalige Wiederholung des Jahrgangs 9 oder der ESA-Prüfung möglich.
oder∗ Entlassung auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigtenaber∗ Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
ESA nicht bestanden
∗ Sollte die ESA-Prüfung auch im Wiederholungsfall nicht bestanden werden, erfolgt die Entlassung zum Ende der 9. Jahrgangsstufe (Abgangszeugnis).
aber:∗ Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres
∗ Nach dem Erwerb des MSA werden die Schülerinnen und Schüler der Alexander-Behm-Schule entlassen.
∗ Der Erwerb des MSA berechtigt zum Übergang in die Oberstufe, wenn die Leistungen im Abschluss in höchstens einem Fach mit Vier und in keinem Fach mit Fünf oder Sechs bewertet wurden.
und∗ Innerhalb der Fächergruppe Deutsch, Mathematik und Englisch
muss ein mit ausreichend (4) benotetes Fach ausgeglichen werden, um innerhalb der drei Fächer einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 zu gewährleisten. (MSA Niveau)
MSA bestanden
∗ Einmalige Wiederholung des Jahrgangs 10 und der MSA-Prüfung möglich
oder∗ Entlassung auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigtenaber∗ Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres
MSA nicht bestanden
∗ Sollte die MSA-Prüfung auch im Wiederholungsfall nicht bestanden werden, erfolgt die Entlassung zum Ende der 10. Jahrgangsstufe
∗ Die Schülerin / der Schüler erhält ein `ESA ohne Prüfung´-Zeugnis und ein Abgangszeugnis
aber∗ Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres
Fragen?
Motto des Abschlussjahr-
ganges?
Festausschuss?
Chaostage?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Foliennummer 1Ablauf zum Elternabend zu den Abschlüssen Klassenstufen 9 und 10Frau MeyerHerr SchüleinInformationen über weiterführende Schulen�Informationen über weiterführende Schulen„Kein Abschluss ohne Anschluss“Elternsprechtag 19.11.2019Foliennummer 914.01.2020ZeugniskonferenzenZeugnisausgabe�01.02 – 29.02.2020 Projektvorbereitungstage13.02. und 14.02.20202. Elternsprechtag 03.03.2020vor den Osterferiennach OsternPrüfungsterminePrüfungstermineWeitere Termine�Entlassfeier / ZeugnisübergabeZentrale AbschlüsseTeilnahme an den PrüfungenPrüfungsbestandteileAchtung!Mündliche PrüfungenZuerkennung des SchulabschlussesZuerkennung des SchulabschlussesVoraussetzungen für das Aufsteigen in Klassenstufe 10 �(nach erfolgreicher Teilnahme ESA)Aufstieg in Klassenstufe 10� (Ohne Teilnahme an ESA-Prüfung)ESA nicht bestanden MSA bestandenMSA nicht bestanden�Fragen?Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!